Deutscher Reichs-Anzeiger
und
Königlich Preußischer
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Staats-Anzeiger.
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3W., Wilhelmstraße Nr. 32.
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M 172.
des Deutschen Reichs-Anzeigers | und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers Berlin §3W., Wilhelmftrafie Nr. 32.
Berlin, Dienstag, den 21. Juli, Abends.
1896.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht :
dem Pastor v mme zu Wersabe im Kreise Geestemünde und dem Steuer-Einnehmer erster Klasse Lange zu Bergen im Kreise Rügen den Rothen Adler-Orden vierter Klasse,
dem Amtmann Dütschke zu Erxleben T im Kreise Neu- aldensleben den Königlichen Kronen - Orden vierter Klasse, owie
den Eisenbahn-Weichenstellern erster Klasse a. D. Ullrich u Neunkirhen im Kreise Ottweiler und Schneider zu Miebelskirhen im Kreise Ottweiler, bisher zu Neunkirchen desselben Kreises, dem Eisenbahn-Bremser a. D. Maurer zu Malstatt im Kreise Saarbrücken, bisher zu Saarbrücken, und dem Gemeinde-Vollziehungsbeamten a. D. Walkenhorst zu Perne im Landkreise Bochutin das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht : den nachbenannten Offizieren 2c. die Erlaubniß zur An- legung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Jnsignien zu er- theilen, und zwar: der Kommandeur - Jnsignien erster Klasse des Herzoglich anhaltishen Haus-Ordens Albrechts des Bâaren:
dem Gencral-Major von Aettwis und Gaffron, Kommandeur der 14. Jnfanterie-Brigade;
der Kommandeur-Jnsignien zweiter Klasse desselben Ordens: dem Obersten von Kracht, Kommandeur des An- haltischen Mets T: 99, D dem ajor von Koße, Bataillons-Kommandeur in demselben Regiment;
der Ritter-Jnsignien erster Klasse desselben Ordens: den Hauptleuten von Uthmann, Freiherr von Troschke, Nordb eck, Digeon von Monteton, sämmtlich in demselben Regiment ;
der Ritter-Junsignien zweiter Klasse desselben Ordens: dem Premier-Lieutenant von Berenhorst vom 2. Garde- Regiment z.-F., kommandiert zur Kriegs-Akademie, den Premier - Lieutenants Back, Kneiff und Freiherr von Kittliß, dem Second-Lieutenant Grafen von Herßberg und dem Zahlmeister Löwe, sämmtlih im Anhaltishen Jnfanterie-Regiment Nr. 93: der silbernen Medaille desselben Ordens: den Feldwebeln Lehmann und Erbert, dem Ober-Lazarethgehilfen Gaudliß und den Sergeanten (Hoboisten) Trimpert und Blumberg, sämmtlich in demselben Regiment : des Komthurkreuzes zweiter Klasse des Herzogli ch sachsen- ernestinishen Haus-Ordens: dem Oberst: Lieutenant Grafen von Kaniß, etatsmäßigem Stabsoffizier des 2. Garde-Regiments z. F., und dem Major Freiherrn Grote, à la suite des 2. Branden- burgischen Ulanen-Regiments Nr. 11, kommandiert beim Kaiser- lihen Statthalter in Elsaß-Lothringen ; des Ritterkreuzes erster Klasse desselben Ordens: dem Hauptmann von Reuter vom 3. Magdeburgischen Infanterie-Regiment Nr. 66; des Ritterkreuzes erster Klasse des Großherzoglich hessishen Verdienst-Ordens Philipp's des Groß- müthigen: U Hauptmann Buddecke im Jnfanterie - Regiment
ferner: des Großoffizierkreuzes des Ordens der Königlich
italienishen Krone:
_Allerhöchstihrem Flügel-Adjutanten, Obersten von Kal ck- stein, Kommandeur des 1. Garde-Regiments z. F.
Atti
Deutsches Reich,
Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: den Ober-Buchhaltern Sior, Liebrich, Padberg, Wegener, Schumann, sowie dem Ober-Kalkulator Voß bei der Reichs-Hauptbank in Berlin den Charakter als Rechnungs-Rath zu verleihen.
Allerhöchste Verordnung vom 16. Juli 1896, betreffend die Unterstellung der Shußtruppen.
Jh bestimme auf Jhren Vortrag Folgendes:
Die in den afrikanishen Schuggebieten zur Verwen- dung gelangenden Schußtruppen werden dem Reichskanzler unterstellt. Jn weiterer Folge unterstehen sie dem betref- fenden Gouverneur oder Landeshauptmann und dem- nächst dem Kommandeur. Ob und inwieweit diese Unterstellung unter den Gouverneur bezw. Landes- hauptmann eintretenden Falles auf deren Stellvertreter über- geen hat, bestimmt der Reichskanzler. Sie haben hiernach ie weiteren Vorschriften über Neuorganisation der Schhußz- truppen zu erlassen.
An Bord M. Y. „Hohenzollern“, den 16. Juli 1896. Wilhelm. I. R.
Fürst zu Hohenlohe. An den Reichskanzler. :
„ Dem zum Vize- und Deputy- Konsul der Vereinigten
Staaten von Amerika in Bremen an Stelle des Kaufmanns
Georg Wilhelm Wätjen ernannten Herrn Lucien J. Pickarts ist das Exequatur namens des Reichs ertheilt worden.
Landes polizeilihe Anordnung.
Jn Verfolg der Deklaration vom 9. April 1896 Nr. 642 TI b (Außerordentliche Beilage zu Nr. 16 des Amts- blatts) zur landespolizeilihen Anordnung vom 6. Dezember 1895 Nr. 2347 T I b, betreffend die Abwehr gegen die Ein- s{leppung der Maul: und Klauenseuche in den diesseitigen ried: B durh das aus südlichen Reichstheilen stammende Vieh (Außerordentlihe Beilage zu Nr. 49 des Amtsblatts), bestimme ih, daß die angeordneten Maßregeln bis auf weiteres auf das aus dem Fürstenthum Schwarzburg-Sondershausen (lfd. Nr. 14) stammende Vieh keine Anwendung finden, da die Maul- und Klauen- seuche daselbst zur Zeit nicht herrscht. Bromberg, den 13. Zuli 1896. Der Regierungs-Präfident. R von Barnekow.
BErocodonunga
betreffend das Verbot der Einfuhr von Schweine- fleish aus Rußland.
Vom 19. Juli 1896.
Der Senat verordnet:
In Anlaß der in Rußland herrschWenden Schweine- seuhen wird die Einfuhr von frishem Schweinefleisch und allen Zubereitungen von Schweinefleish aus Rußland in das bremishe Staatsgebiet verboten. Ausgenommen von diesem Verbot sind nur gar- gekohtes Schweinefleisch und ausgeschmolzenes Schweinefett.
Beschlossen Bremen, in der Versammlung des Senats am 17. und bekannt gemacht am 19. Juli 1896.
Königreich Preußen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
den Regierungs - Assessor Dr. jur. von Massow zu Kammin zum Landrath zu ernennen.
Ministerium der geistlihen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten.
Der proktishe Arzt Dr. Bahmann in Jlfeld is zum Kreisphysikus des Kreises JZlfeld ernannt worden.
Königliche Friedrih-Wilhelms-Universität.
Das lateinische und das deutsche Verzeichniß der Vorlesungen an der hiesigen Universität t das am 16. Oftober cr. beginnende Win ter-Semester ist von heute ab bei dem Oberpedell Besteher im Universitätsgebäude, ersteres für 25 Z, leßteres für 20 5, zu haben.
Berlin, den 20. Fuli 1896.
Der Rektor der Universität.
A. Wagner.
Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten.
Der Dirigent des Landgestüts zu Zirke, Landstallmeister Jan L lus ist in gleiher Amtseigenshaft nah Dillen- urg, un
der Gestüt-Direktor Freiherr von Senden zu Marien- werder in gleiher Amtseigenschaft nah Zirke verseßt worden.
Ministerium des Jnnern.
Dem Landrath Dr. jur. von Massow ist das Landraths- amt im Kreise Kammin übertragen worden.
Bekanntmachung.
Nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 (Gesez-Samml. S. 357) sind bekannt gemacht :
1) der Allerhöchste Erlaß vom 1. Februar 1896, durch welchen genehmigt worden ift, daß die von der Stadt Posen auf Grund des
[lerböôhsten Privilegiums vom 24. Januar 1894 noch auszugebenden Anleihescheine nicht nur mit 4 oder 34 %/, sondern auch mit 39% verginkt werden dürfen, durch das Amtsblatt der Königlichen Regie- rung zu Posen Nr. 9 S. 59, ausgegeben am 3. März 1896;
2) der Allerhöchste Erlaß vom 9. März 1896, betreffend die Verleihung des Enteignungsrechts an den Kreis es für die von ihm zu bauende Chaussee von Reslasin nah der Cisenbahn- Haltestelle bei Goddentow-Lanz und von dort weiter bis zur Neuen- dorf-Wiershußiner Chaussee in der Nähe von Bresin, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Köslin Nr. 28 S. 201, ausgegeben am 9. Juli 1896; _ j : k
3) der Allerhöchste Erlaß vom 27. Mai 1896, betreffend die Herabsezung des Zinsfußes der von der Stadt Remscheid auf Grund des Allerhöchsten Privilegiums vom 6. Oktober 1891 aufgenommenen Anleibe von 4 au t Jo: durch_ das Amtsblatt der Königlihen Re- gierung zu Düsseldorf Nr. 26 S. 227, ausgegeben am 27. Juni 1896;
4) der Allerböhste Erlaß vom 8. Zuni 1896, betreffend die Verleihung des Enteignungsrehis an die Stadtgemeinde Uetersen zur Entziehung und zur dauernden Beschränkung des zur TCgE Eng thres an der Pinnau bei der hohen Brücke zu Uetersen belegenen Lösch- und Ladeplayzcs in Anspruch zu nehmenden Grundeigenthums, dur das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Schleswig Nr. 28 S. 250, ausgegeben am 4. Juli 1896.
Forst-Akademie Eberswalde. Winter-Semester 1896/97. Anfang: 15. Oktober.
Danckelmann: Waldbau. — Forstliche Zeit- und Streitfragen. — Forstlihe Exkursionen.
Kienit: Verhalten der Waldbäume. — Forstlihe Exkursionen.
Schwappach: Forstverwaltungslehre. — Holzmeßkunde. — Forít- liche Erkursionen.
Zeising: Forstpolitik. — Forstliße Exkursionen.
Laspeyres: Ablösung der Walddienstbarkeiten. — Forstliches Nepetitorium.
Schubert: Mathematishe Grundlagen der Forstwissenschaft Route kunde und Waldwerthrechnung). — Uebungsaufgaben in der Mathematik. ) i
Müttrich: Meteorologie und Klimalehre. — Mechanik. — Grundzüge der Differential- und Integral-Rechnung.
Remels: Allgemeine und anorganishe Chemie. — Minera- logishes und chemisches Praktikum.
Ramann: Bodenkundliches Praktikum.
Schwarz: Allgemeine Botanik mit Praktikum.
Altum: Wirbelthiere. — Zoologishes Praktikum, — Zoologische Exkursionen.
E ckstein: Fischzucht.
Diel: Zivil- und Strafprozeß-Repetitorium in Rechtskunde.
Freiherr von Canstein: Landwirthschaft T1. (Thierzucht.)
Kaddaßtz: Erste Hilfeleistung in Unglücksfällen.
Eberswalde, den 17. Juli 1896.
Der Direktor der Forst-Akademie. Danckelmann.
Bekanntmachung.
Jn Gemäßheit des § 46 des Kommunalabgabengeseßzes vom 14. Juli 1893 (Geseß-Samml. S. 152) wird zur öffent- lihen Kenntniß gebracht, daß das im laufenden Steuerjahre kfommunalabgabepflihtige Reineinkommen der in Preußen belegenen Bahnstrecke der Aachen -Mastrichter Eisenbahn-Gesellschaft aus dem Betriebsjahre 1895 auf 69 247 A6 81 S festgestellt worden ist.
Köln, den 18. Juli 1896.
Der Königliche Eisenbahnkommissar. Hoeter.
Jn der Ersten Beilage zur heutigen Nummer des „Reichs-
.
und Staats-Anzeigers“ wird ein oel A zur Aus-
gabe auf den Jnhaber lautender „Pannor fandbriefe und
ommunal-Obligationen für die Hannoversche Boden- e
kreditbank zu Hildesheim veröffentlicht.