1916 / 185 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 08 Aug 1916 18:00:01 GMT) scan diff

&8 Die Vorschriften dieser Verordnung finden auf Hersteller von E deren Srievauaa u Jahre ae bs r at 50 E zentner an Faßbohnen und an sonstigen Gemüsekonserven n r als 5000 handelsüblihe Normaldosen t 900 Kubikzentimeter Inhalt beträgt, auf e von Sauezkraut, deren Erz-ugung im Jahre viht mehr 10 Doppelzentner beträgt, und a, Hersteller von Dörr an Ee Dörrgemüse nur für den eigenen Haushalt herstellen, endung.

89 Mit Eefängnis bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis zu zehntausend Maik oder mit einer dieser Strafen wird bestraft :

1. wer den auf Grund tes § 1 erlassenen Bestimmungen der Reichs\stelle für Gemüse und Obst zuwiderhanrvelt ;

2, wer entgegen der Borschriit des § 2 Gemüsckcenserven, Sauerkraut oder Dörrgemüse ohne Genehmigung der zu- ständigen Kriegögesellshaft absett;

« wer entgegen der Vorschuft des § 3 Gemüse erwirbt ;

« wer etne nach § 4 verlangte Auekunft nit in der geseßten Krist erteilt oder wlssentlich unvollständige oder unrichtige Angaben macht. :

& 10 Im Sinne dieser Verordnung gelten 1. als Gemü)ekonserven: Gemüsekonserven in [uftdiht yer- \{lossenen Behältnissen, sowie Faßbohnen ; 2. als Dörrgemüse: künstlih getrocknetes Gemüse. Batlgiriate stehen den Erzeugnifien gleich. ei Streitigkeiten, ob ein Eczeugnis als Gemüsekonserve, Sauer- kraut odcr Dörrgemüse anzusehen ist, entscheidet die Reichsstelle für Gemüse und Obst endgültig. Sie i ferner befugt, die Begriffs- bestimmungen im Abs. 1 zu ergänzen.

8 11 Die Vorschrift im § 2 dieser Verordnung tritt mit dem 15, August 1916 tn Kraft. Im übrigen tritt die Verordnung mit dem g der Verkündung in Kraft. Die Verordnung über vor- Iläufige Mafinahmen zur Regelung des Verkehrs mit Gemüse und Obst vom 25. Juli 1916 (Reih2-Geseßbl. S. 744) wird bezüglich des Gemüses aufgeboben. Berlin, den 5. August 1916.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Dr. Helfferich.

Béltanütmachung

zur Aenderung der Bekanntmachung über die Einfuhr von Käse vom 11. März 1916 (Reichs-Geseubl. S. 159).

Vom 5. August 1916.

Auf Grund von §8 6 Abs. 2 der Verordnung des Bundes- rats über Käse vom 13. Januar 1916 (Reichs-Gesegzbl. S. 31) wird folgendes bestimmt :

F § 5 Abî. 2 der Bekanntmachuna über dié Einfuhr von Käse pora 11, März 1916 (Reichs-Geseßbl. S. 159) erhält folgende afsung : | 5 Das Eigentum geht mit dem Zeitpunkt auf die Gesellschaft über, in dem dfe ÜUebernahmeerklärung dem Veräußerer oder dem Inhaber des Gewahrsams zugeht. L

Diese Bestimmung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft.

Bexlin, den 5. August 1916. Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Dr. Helfferi ch.

Bekanntmachung

der Uebergangsvorschriften zur Verordnung über Speisefette vom 20. Juli 1916. (Reichs-Geseßbl. S. 755 vom August 1916.)

Vom 5. August 1916.

Auf Grund des § 40 der Bekannimachung über Speise- fette vom 20. Juli 1916 (Reichs-Geseybl. S. 755) und des 8 1 der Bekanntmachung über die Errichtung eines Kriegs- ernährungsamts vom 22. Mai 1916 (Reichs-Geseßbl. S. 402) wird verordnet:

81

Soweit die Zentral-Œinkaufsgesellschaft oder cine Landesvertet- lungs8ftelle auf Grund der §§ 1, 12 der Verordnung über ben Berkehr mit Butter vom 8. Dezember 1915 (Reihs-Geseubl. S. 807) und des § 9 der Verordnung über vorläufige Vaßnahmen auf dem Ge- biete der Fettversorgaung vom 8. Juni 1916 (Neichs-Geseybl. S. 447) bis zum 12. August 1916 Butter in Anspruch genommen haben, finden auf die Ueberlassung der Butter die §8 10 bis 12 der Ver- ordnung über Speisefette vom 20 Jult 1916 mit der Véaßgabe An- wendung, daß an Stelle des Kommunalverbandes die Zentral-Ein- kaufsgesellsckaft oder die Landesverteilungsftelle tritt. Die Jnanspruch- nahme gilt als Verlangen auf käuflihe Ueberlassung.

Auf die Rechte und Pflichien der Landesverteilungsstellen finden die Vorschriften des § 12 Abs. 1 Say 2 bis 4 der Verordnung vom 8. Dezember 1915 entsprehende Anwendung.

§2 ; Diese Vero1dnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft.

Berlin, den 5. August 1916. Der Präsident des Krieasernährungsamts. J V.: von Braun.

Anmeltidung

der Treibriemen- und andere technische Leder verarbeitenden Betriebe.

Im Anschluß an die Veröffentlihung vom 25. 7. 16 gibt die Kontrollstelle folgendes bekannt :

Bei der Meldung der Bezugsmenge des Jahres 1913 sind nur diejenigen Mengen an Treibriemen- und anderen tehnischen Ledern zu berücksichtigen, die im eigenen Betriebe tatsächlich auch verarbeitet wurden. Die etwa unverarbeitet weiter verkauften Leder dürfen demgemäß bei der Bezugsmenge nicht eingeschlossen werden. j

Die Frist zur Einreihung des Meldescheins, betreffend Bezugsmenge und vorhandene Vorräte, wird bis zum 15. 8. 16 verlängert. An diesem Tage muß also spätestens der Melde- schein im Besiß der Kontrollstelle sein. :

Als Stichtag für die Feststellung der vorhandenen Vorräle bleibt der 8. 8. 16 bestehen.

Berlin, den 4. August 1916. Kontrollstelle für freiaegebenes Leder. Blasse. Bremer.

Die von pie ab Wt je gelangende Nummer 179 des Neichs- efebblutts enthält Antr i : Nr. 5374 eine Verordnung über die Vornahme einer all-

aemeinen Bestandsaufnahme der wichtigsten Lebensmittel, vom 3. August 1916.

Nummer 180 enthält unter

Nr. 5375 eine Verordnung über die Verarbeitung von Obst, vom 5. August 1916, unter

Nr. 5376 eine Verordnung über die Verarbeitung von Ge- müse, vom 5. August 1916, unter

Nr. 5377 eine Bekannimachung zur Aenderung der Be- kanntmachung über die Einfuhr von Käse vom 11. März 1916 (Reichs-Geseßbl. S. 159), vom 5. August 1916, und unter

Nr. 5378 eine Bekanntmachung der Sen zur Verordnung über A vom 20. Juli 1916 (Reichs- Geseßbl. S. 755 vom August 1916), vom 5. August 1916.

Berlin W. 9, den 7. August 1916.

Kaiserliches Poftzeitungsamt. Krüer.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den Präsidenten der Königlichen Oberzolldirektion, Ge- heimen Finanzrat Beck in Breslau zum Geheimen Ober- finanzrat zu ernennen und

dem zurzeit im Kriegsministerium beschäftigten Geheimen Rechnungsrevisor bei der Oberrechnungskammer Libb ert den Charakter als Rechnungsrat zu verleihen.

wet taa m

Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät des Königs hat das Staatsministerium an Stelle des bis- herigen Oberpräsidenten von Batocki den Oberpräsidenten von Berg in Königsberg i. Pr. für die Dauer feines dortigen Hauptamts zum Königlihen Kommissar und zum Generallandschaftspräsidenten bei der Ostpreußischen Landschaft ernannt fowie :

die von dem Provinziallandtage der Provinz Westfalen am 22. März d. J. vollzogene Wiederwahl des Landeshaupt- manns Dr. Hammerschmidt auf fernere zwölf Jahre be- stätigt.

Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Ma jestät des Königs ist die Wähl des Oberlehrers an der König- lichen Luisenstiftung in Posen Albert Biallowons zum Direktor des städtischen Lyzeums in Eisleben vom 1. Oktober 1916 ab durh das Staatsministerium bestätigt worden.

Betanutma-GUNn g.

Gemäß §8 46 des Kommunalabgabengesetes vom 14. Juli 1893 (G.-S. S. 152) wird hiemit zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß der im laufenden Steuerjahr zu den Kommunalabgaben einshäßbare Reinertrag aus dem Betriebsjahre 1915/16 bei der Eisern - Siegener Eisenbahn - Gesellschaft auf 102 000 M6 festgestellt worden ift.

Elberfeld, den 4. August 1916. Der Königliche Eisenbahnkommifsar. Sabarth.

Angekommen: Seine Exzellenz, der geistlihe Vize- präfident des Evangelischen Oberfirhenrats, Oberhofprediger D), Dryander von der Westfront.

Nichkamtliches. Deutsches Reich.

Preußen Berlin, 8. August 1916.

Jn der am 7. August unter dem Vorsiß des Staats- ministers, Staatssekretärs des Jnnern Dr. Helfferich abge- haltenen Plenarsizung des Bundesrats wurde dem Ent- wurf einer Bekanntmachung wegen Verbots der Frühkäufe von Tabak und dem Entwurf einer Bekanntmachung über Nohtabak die Zustimmung erteilt.

Nach den neuerdings aefaßten Entschließungen übernimmt das Reich, wie durch „W.T. B.“ mitgeteilt wird, ein Drittel des Schadens, der den Gemeinden entsteht, wenn Kar- toffeln im Kleinhandel zu folgenden Preisen verkauft werden :

vom 16. Zuli bis 10. August 9E, 11. August O L ; S A, S 15. September . C PWE 16. September 80. September. «0 Wt, Voraussezung für den Reichszushuß ist, daß die restlihen zwei Drittel von anderer Seite getragen werden. Der Zuschuß wird gewährt für die in den einzelnen Zeitabschnitten im Klein- handel nachweislich abgeseßten Mengen, jedoch höchstens für eine Menge von 1!/4 Pfund auf den Tag und den Kopf der ortsanwesenden Bevölkerung. Von der Beschränkung auf Minderbemittelte und Kriegerangehörige wird abgesehen.

Zu der Verordnung über vorläufige Maßnahmen zur Negelung des Verkehrs mit Gemüse und Obst vom 15. Juli 1916 (RGBl. S. 744) wird durch „W. T. B.“ mit- geteilt :

Von den nah § 3 der Verordnung anzeigepflihtigen Verträgen über den Erwerb von Gemüse un d Obst sowie von Dörr- gemüse sind bet der Reichéstelle offenbar längst nicht alle eingegangen, inébesondere scheinen von den sogenannten Pachtverträgen über Obstnußungen, die ar unter die Verortnung fallen, nur sehr wenige angezeigt worden zu sein. Im Interesse des zu weiteren Moaßnahmen unbedingt erfo1derl‘chen erschöpfenden Ueberblickes muß aber auf die Anzeige \ämtiiher Verträge, seweit sie ganz oder teil- weise nah tem 1. (becüglich dec Pflaumen) oder 15. August zu erfüllen sind, ber allerizdite Wert gelegt werden. Diejenigen, die mit der Anzeige noch im Rückstand sind wecden deshalb erfu@t,

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das i Be äumte zur Vermeidung sirenger Bestrafung \{leunigst

Ungeachtet des Verbots in § 2 der Verordnung scheinen übrigens, wie aus Anzeigen in der Presse hervorgebt, immer noch, z. Zt. sogar von Gemeinden uswo., Obstverpahtungen und Verkäufe vorgenommen zu werden. Dte örtlihen Polizeibehörden werden hterauf thr be- fonderes Augenmerk riten.

An allen Orten, wo, veranlaßt durch den Aufruf des Kriegsausschusses für Oele und Fette, “der Anbau von Sonnenblumen guf Ackerbau niht geeignetem Gelände erfolgt ift, dürfte die Bestimmung der Bundes- ratsverordnung vom 2. Juni 1916, durch“ die der Preis von 100 kg Sonnenblumensamen auf 45 4 erhöht worden ist, mit Freude begrüßt werden. Auf Grund der Verordnung werden den Ablieferern von den Eisenbahn- stationen nicht 40 F wie im Vorjahre, sondern 45, für das Kilogramm Sonnenblumensamen vergütet werden. Als An- nahmestellen von Sonnenblumenkernen kommt jede Station aller deutschen Eisenbahnverwaltungen in Betracht (zumeist die Eilgüter- und Güterabfertigungsstellen). Die Eisen- bahnministerien machen darauf aufmerksam, daß die Kerne von den Verkäufern in einem reinen, möglichst staubfreien Hens, ohne Verunreinigung mit Blüten- oder lätterteilen und unvermengt mit anderen Samen abgeliefert werden müssen.

Die Reifezeit der Sonnenblumen ist je nah Aussaat und Art verschieden und reiht von Ende August bis in den Oktober. (Jm Westen früher, im Osten später). Der Kriégsausschuß für Dele und Fette . maht darauf aufmerksam, daß ein großer Teil der vorjährigen Sonnenblumenernte zu früh geerntet wurde, was zur Folge hatte, daß bei einem Teil der zur Ablieferung ge- langten Mengen etwa die Hälfte unreif und daher für die Oelgewinnung, beziehungsweise für die neue Aussaat unbrauchbar war. Die Bevölkerung wird deshalb dringend ersuht, in diesem Jahre den im Sommer 1915 gemachten Fehler vermeiden und sich streng an die Vorschriften des vom Kriegsauss{chuß kostenlos jedermann zur Verfügung gestellten Merkblattes halten zu wollen. Der große Erfolg, den der Aufruf des Kriegsausschusses in der gesamten deutschen Bevölkerung gefunden hat —— war doch binnen kurzer Zeit das gesamte zur Versügung stehende Saatgut von rund 58000 ks vollständig vergriffen und das gute Gedeihen der Pflanzen in diesem Jahre, das aller- orts beobachtet werden fann, läßt es dringend wünschens- wert erscheinen, daß niht durch ein zu frühes Abernten das in Aussicht stehende, überaus günstige Ernteergebnis geschmälert wird, sondern unserer Delbilanz unter voller Ausnußung aller günstigen Bedingungen zugeführt werden kann.

Der heutigen Nummer des „Reichs- und Staatsanzeigers“ liegen die Ausgaben 1087 und 1088 der Deutschen Verlust- listen bei. Sie enthalten die 601. preußische, die 286. bayerische, die 312. sächsishe und die 436. württembergische Verlustliste.

Desterreich-Ungarn.

Die „Wiener Zeitung“ veröffentlicht eine Verordnung des Gesamtministeriums, wonach in Ausübung des Vergeltungs- rechis Unternehmen oder Zweigniederlassungen von Un ter - nehmen, die vom feindlihen Ausland aus geleitet oder beaufsichtigt werden oder deren Erträgnisse in das feindlihe Ausland abzuführen sind oder deren Kapital Angehörigen des feindlihen Aus- landes zusteht, wo immer diese ihren Wohnsiß haben, durch ministerielle Verfügung unter T R Der waltung gestellt werden. Durh ministerielle Verfügung kann jederzeit die Auflösung oder der Verkauf einer unter Zwangsverwaltung gestellten Unternehmung angeordnet werden. Die Verordnung findet auch auf Vermögensschaften und Ver- mögensrechte Anwendung.

Das Amtsblatt veröffentliht eine Verordnung, wonach bis auf weiteres alle Rehtsgeschäfte, welche die Beförderung von Waren zur See zwischen ausländishen Häfen auf österreichischen Handelsschiffen oder die Ueberlassung von Schiffsraum an Ausländer bezweden, verboten werden. Aus nahmen fönnen bewilligt werden, insbesondere für die Be- förderung von Waren, die in das Vertragszollgebiet der öster- reichifh-ungarishen Monarchie eingeführt oder daraus aus- geführt werden follen.

Großbritannien und JFrland.

Nach einer Meldung des „Neuterschen Bureaus“ ist am Sonntagnachmittag in London am Trafalgar Square eine Protestversammlung wegen der „Ermordung“ des Kapitäns Fryatt abgehalten und eine Entschließung ange- nommen worden, , in der Vergeltungs8maßregeln geaen die Deutschen verlangt werden und gefordert wird, daß die „Mörder“ nach dem Kriege den Gerichten überliefert werden. Die Redner forderten außerdem, daß das ganze im Lande vorhandene deutsche Besißtum bis zum Ende des Krieges beshlagnahmt und der ganze deutshe Handel auf mindestens 21 Jahre in Acht und Bann getan werde, ferner daß alle deutschen Kom- mandanten gehängt würden, deren Schuld an V-Boots-Morden oder anderen Mordtaten erwiesen würde,

Jn der Londoner „Justice“ berichtet A. A. Watts über die Lage des Arbeits marktes und erklärt, daß die An- gaben des Ministers Long, England habe keine Arbeitslosigkeit, leider nicht den Tatsachen entspreche. ;

Long sollté wissen und wisse es wahrscheinlich auch, fo führt er aus, daß es in den Listen der Arbeitsbörsen selbst jet über 100 000 Arbettsuhende gebe, Ihm müßte bekannt sein, daß eine sehr große Anzahl von auf den Dodcks be- s{äftigten Personen nur gelegentlich Arbeit finde trog der einseiticen, ven e zu Zeit erfolgenden Feststellung, daß auf den Docks eine Uekherfüllung vorhanden sei, eine Tatsache, die dem Durcheinander in der Verwaltung der Docks und dem Fehlen einer ¡weckmäßigen Organisation der verfügbaren Arbeit zuzuschreiben E Außerdem gebe es voch viele Berufe, in denen eis eit berrsche; der Londoner Gewerkvyerein der Schriftsezer Bie 12000 Mitglieder, von denen 2000 im Felde seten, und doch hätte diese Vereinigung in ben leyten sechs Monaten an 934 Personen 2859 Pfund Wbeitslosenunterstüßung zu zahlen. Wie es wahr set, daß in cewissen Bewerben Mangel an Arbeitskräften vorhanden wäre, so set es in demselben Line unwahr, zu sagen, es gäbe in der bürger- lihen Bevölkerung keine Arbeitslosigkeit. Man brauche keine Zeitungen zu lesen und ketne amtlihen Statistiken zu kennen, um dies zu er-

fahren. Das tägliche Leben zeige es jedem.

Die le le Verlustliste enthält die Namen von ffizieren un 5180 E

Fraukreich.

An dem Kongreß des Nationalrates der fran- zösischen 1a ges Partei in Paris haben über pee! bgeordnete teilgenommen, die ungefähr drei-

usend Mandate wahrnehmen. Bei der Erörterung der Be- richte des ständigen Verwaltunasaus\hus}ses verwahrte si die rheit laut Bericht des gegen die Haltung der Mehrheit, der sie vorwirst, das Parteiorgan allein für ihre Lehren und Jnteressen auszunußen. Die Minderheit be- antragte ferner, in angemessenem Verhältnis in dem Propaganda- auss{chuß der Partei vertreten zu sein. Der Antrag wurde von den etern der Mehrheit, wie Renaudel u. a., in sehr be- wegter Aussprache bekämpft und die Abstimmung darüber mit 1800 gegen 1000 Stimmen der Minderheit auf den Schluß der Tagung verschoben. Ftalien,

Nach einer Meldung der „Agenzia Stefani“ trifft der englische Handelsminister Runciman heute in Jtalien ein, um im Namen seiner Regierung über wichtige, im Interesse der beiden verbündeten Völker liegende wirischaftliche Fragen zu verhandeln. Der Handelsminister Denava und der Minister für Seetransporte Arlotta sind von der italienischen Regierung beauftragt, die Beratungen mit Runciman zu führen.

Niederlande.

Das Kolonialministerium ist nah einer Meldung des ,„W. T. B.“ benachrichtigt worden, daß sih in Batavia ein Ausf chuß gebildet hat, der es sich zur Aufgabe seßt, für eine wirksamere Verteidigung von Niederländish-Jndien einzutreten. Man will zu diesem Zwecke am 31. August in Batavia eine Volkskundgebung veranstalten und im Herbst eine Abordnung nah Holland entsenden, um mit den maßgebenden Stellen über die Einführung einer Miliz und über andere wichtige Interessen Niederländish-Jndièns zu verhandeln.

Jm Juli sind an der niederländishen Küste 68 Minen angespült worden; davon waren 39 englischen, 1 französishen, 7 deutshen und 21 unbekannten Ursprungs. Bisher find 656 englische, 62 französische, 219 deutshe und 180 Minen unbekannten Ursprungs angespült worden.

Griechenland.

Zu den bevorstehenden Wahlen erfährt der „Corriere della Sera“ unter anderem, daß die Garantiemächte, falls Venizelos unterliegen sollte, dies als eine Bestätigung der Deutschfreundlichkeit Griechenlands ansehen und durch eine Blockade Griechenland shwer dafür bestrafen würden.

Bulgarien.

Einer Meldung der „Bulgarischen Telegraphen-Agentur“ zufolge, veröffentliht die Preßleitung folgende Mitteilung über das Verhalten der französijhen und serbischen “ruppen gegenüber der bulgarischen Bevölkerung in den ander. griechischen Grenze. gelegenen Gebieten:

Am 2. Juli drangen ferbishe und französfishe Soldaten in tas bulgarishe Dorf Strupino eln und seßten es von vier Seiten in Brand, nachdem sie einen Miittärkordon rings um das Dorf gezogen hatten, damit niemánd entrinnen könne. Dle un- glüdcklihen Bauern mußiten ohnmäthtig - der Zerstörung thres in mühsamer Arbeit erworbenen CEigentums jzuschen. Alle jene, die sich durch Flucht zu retten veriuhten, wurden getôtet, Die übrigen wurden in zwei Gruppen geteilt. Etne Gruppe- aus jungen Leuten beider Geschlechter bestehend, wurde tn das franzöfische Biwack bei dem Dorfe Kosturian gebrat; die zweite Gruppe, bes stehend aus Greîisen, Greifinnen und Kindern, wurde nach dem Dorfe Dragomanci übergeführt. Der Gemeindevorsteber von Struvino wurde nach Suboyko gebraht und gehenkt. Auf Befehl des Chefs der Abteilung mußten sieben bulgarishe Dörfer, darunter P ozar und Pressena geränmt werden. Vte Bevölkerung wutde nah Saloniki abgeführt. Man weiß ntichts über tas Sch dal, das ihr zuteil geworden 11; befannt ist nur, daß unterwegs thr ganzes Vieh und ihre Habseligkeiten von Sezben und Franzosen und von griechisch sprechenden Œingeborenen geplündert wurden.

Am 6. Juli wurde ein großer Brand in der Ni&tung von

Dragomanct bemerkt, der von einem brennenden Dorfe, wahrsch{?inlich Sveti JIlia, herrührte. Das Dorf Zborsko wurde gleichfalls von franzöfischen und serbishen Truppen niedergebrannt. _ Ein Teil des Dorfes Subotko erlitt daëselbe Shicksal. Der Gemeindevorsteher und mehrere Bewohner dieses Dorfes wurden von den Franzosen weggeführt. Man weiß nit, was aus ibnen geworden ist. Dieje Darstellung genügt nicht, um ein geireues Bild von den unbeschretbl{hen Verwüstungen zu geben, bie Serben und Franzosen gegen die arme Bevölkerung dieser Gegend voliführen, deren einziges Verbrechen ist, der bulgarischen Nation anzugehören.

Asien.

Die Gesandten Rußlands und Großbritanniens in Teheran und die persische Regierung haben nah einer Meldung der „St. Petersburger Telegraphenagentur“ am 6. August Noten ausgetauscht, durch die zwishen den drei Ländern ein Ein- vernehmen erzielt worden ist, das die freundschaftlichen Be- ziehungen zwischen England, Rußland und Persien endgültig befestigt und verschiedene Fragen hinsichtlih der finanziellen und militärischen Organisation Persiens für alle Teile günstig löst. Was diese leßtere anbetrifft, so wird sie im nördlichen Persien durch die Entwicklung einer persischen Brigade mit pie russischer Jnstruktoren und in Südpersien durh die Bildung genügend starker Kontingente mit Hilfe englisher Jnstruktoren verwirklicht werden.

Kriegsnatrithten.

Wien, 7. August. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet: Russischer Kriegsschauplaßz.

Maron des Feldmarschalleutnants Erzherzogs Carl.

In der Bukowina is die Lage unverändert. Jn den ostgalizischen Hten führte der gestrige Tag zur Er- 1B der russishen Höhenstellungen bei Jablo- nica, bei Worochta und westlich von Tatarow. Die Armee des Generalobersten voa Koeveß wies im Raume beiderseits von Delatin zahlreiche Angriffe von beträchlicher Stärke ab. Auch am Nordflügel der Armee des Generals von Bothmer scheiterten vereinzelte Vorstöße des Gegners.

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Heeres front des Generalfeldmarschalls von Hindenburg.

Bei Wertelka und Zalosce wird um jeden Schritt Bodens erbittert gekämpft. Bei den Kämpfen um den westlih von Zalosce liegenden heißumstrittenen Meierhof Tro- schianiec, der seit gestern nahmittag wieder in unserem Besitz ist, ließen die s gzahlreihe Gefangene in unserer Hand.

Südlich von Stobyhwa am Sitochod wurde ein Ueber- gangsversuch der NRufsen vereitelt.

Jtalienischer Kriegsschauplag.

Gestern früh seßte das heftige Artilleriefeuer an der Jsonzofront vom Tolmeiner Brückenkopf bis zum Meere von neuem ein. Nach vielstündiger äußerst heftiger Beschießung griffen die Jtaliener um 4 Uhr Nachmitiags an zahlreichen Stellen des Görzer Brückenkopfes und der Hochfläche vonDoberdo an; so entwickelten sich am Monte Sabotino, bei Pevnia und am Monte San Michele erbitterte Kämpfe, die die ganze Nacht hindur andauerten und auch jest noch nicht abgeschlossen sind. Gegenangriffe unserer Truppen brachten den größten Teil der von dem Gegner im ersten Anlauf genommenen, ganz zerschossenen vordersten Stellungen wieder in eigenen Besiß. Um einzelne Gräben wird noch heftig gekämpft. Bisher sind 32 Offiziere und 1200 Mann gefangen worden.

Görz steht andauernd unter \{werem Artillerie- feuer, das in der Stadt mehrere Brände verursachte. Mit weittragenden Geschüßen wurde gestern auch Sistiana beschossen. 5 _ An der Tiroler Ostfront scheiterten wiederholte Vor- stöße gegen die Höhenstellungen nördlih von Paneveggio.

Südöstlicher Kriegsschauplaß. Keine besonderen Ereignisse.

Der Stellvertreter des Chefs des Generalstabes. von Hoefer, Feldmarschalleutnant.

Der Krieg zur See.

Kopenhagen, 6. August. (W. T. B.) Die „National- tidende“ meldet aus Kristiania: Jn legzter Zeit wurden an der Westküste von Norwegen Wrackstücke des Wilsondampfers „A aro“ ans Land getrieben. Jhre Untersuchung ergab, daß der Dampfer wahrscheinlich durh ein Kriegsschiff in die Luft gesprengt worden is. Man hat nur geringe Hoffnung, daß von den an Bord befindlihen Personen jemand ge- rettet worden ift.

Kopenhagen, 7. August. (W. T. B.) Die „National- tidende“ meldet aus Kristiania: Gestern naht wurde vor Arondal ein norwegisches Schiff aus Kristiania von einem deutschen Unterseeboot angehalten. Da aber gleichzeitig ein englisher Dampfer auftauchte, gab das Unterseeboot das norwegishe Schiff frei und brachte den englischen Dampfer auf. Es fuhr mit ihm in südliher Richtung davon.

London, 7. August. (W. T. B.) „Lloyds“ melden, daß der britishe Dampfer „Mount Koninston“ und der Fischdampfer „Loh Lomond“ aus Lowestoft ver- sentt worden sind. Die Besaßung des Fishdampfers ist gelandet.

London, 7. August. (W. T. B.) Lloyds melden, daß der norwegishe Dampfer „Naranda“ versenkt worden ist. Ferner soll der englische Dampfer „ÉEspiral“ ver- sentt worden sein; es liegt aber feine Bestätigung dieser Nachricht vor.

Wien, 7. August. (W. T. B.) Amtktlich wird gemeldet: Am 6. d. M. Vormittags hat Linienschiffsleutnant Banfield mit einem Seeflugzeug ein italienisches Großkampfflug- zeug (Caproni) nah längerem- Luftkampf in 2700 Meter Höhe über dem Golfe von Triest abgeschossen und hiermit das vierte feindliche Flugzeug bezwungen. Das Flugzeug stürzte bei Siftiana ab und verbrannte. Von den Insassen ist ein Leutnant tot, ein Unteroffizier \{hwer, ein Unterofffzier leicht verwundet worden. Flottenkommando.

London, 8. August. (W. T. B.) Einer Reutermeldung zufolge ist der norwegische Dampfer „Spiral“ (1378 Br.-Neg.-To.) torpediert worden.

Bericht über die neununddreißzigste, auf der Deutschen Seewarte abgehaltene Wettbewerbprüfung von Marine- Chronometern (Winter 1915/16).

Die 39. Chronometer-Wettbewerbprüfung hat, wte in den Vor- jahren, in der Abteilung 1V der Deutschen Seewarte unter der Leitung des Vorstandes derselben, Professors Dr. Stechert, statt- gefunden. Die Beteiligung war etwas größer als im Vorjahre; im ganzen waren 85 Ch ovometer von acht deutshen Firmen eingeliefert worden. Elf diefer Instrumente schieden in der Vorprüfung wieder aus. Die übrigen Chronometer verteilen sich auf folgende Ginlieferer : Chronometer-Werke-Hamburcg 20 Chronometer, Th. Knobilich - Ham- bura 2 Chronometer, L, Kury - Münster i. W. 1 Chronometer, A. Lange u. Söhne - Glaëhütte 1. Sa. 20 Chronometer, F. Lidecke- Geestemünde 20 Chronometer, Unton-Gloshütle i. Ga. 11 (Shrono- meter, F. Vetterlein-Glashütte i. Sa. 1 Chronometer, C. Wtiegand- Peine 10 Chronometer.

Bei sämtlichen Chronometern waren die in der „Aufforderung zur Beteiligung an der 89, Wettbewerbprüfung* bekannt gegebenen Bedingungen erfüllt. Der Bau der eingelieferten Instrumente war bezüglih der verwandten Unrube, Spirale und Hemmung bei der vor- liegenden Prüfung völlig gleihartig; es fand allgemein die Ntckel- ftahlunrube, Stahlspirale und Feberhemmung Anwendung. Sämt- lihe eingelieferten Chronometer waren deutschen Ursprungs, es konnten mithin au sämtliche Chronometer mit der Anwartschaft auf Preis, ertellung în die Prüfung eingest: llt werden. Außer diesen Jnstru- menten wurden einige Chronometec in der gleihen Weise wie die Wetibewerbhronometer mitgeprüft. Vor Beginn der Wettbewerb- prüfung fand die üblihe Besichtigung durh von der Deutschen Seewarte berufene Sachverständige statt. Den Sachverständigen lag eine doppelte Aufgabe ob; erstens war festzustellen, ob he sämtlihen Instrumenten die vorgeschriebenen Bedingungen über die tehnisde Ausführung - erfüllt waren; jozann war zu entscheiden, ob die Chronometer den Anforderungen genügen, die in der Auf- forderung zu der Beteiligung an der 39. Wettbewerbprüfung über den „deutschen Ursprung“ enthalten sind, d. h. ob die Instrumente, ab- E von Lea und Nickelstahlunrube, „rein deutschen

rjprungs“ find. Nach ciner eingehenden Besichtigung dur die Sacbversländigen wurde vom Vorsitzenden festaestellt, daß keine Ver- anlassung vorliegt, eine Auss{ließung wegen nicht genügender technis{er Ausführung vorzunehmen oder den ,„deut|hen Urspruvg* der ein- gelieferten Insirumente in Zweifel zu ziehen. Sämtliche Safleiunenie konnten demnach in die Prüfung eingestellt werden.

Vor Beainn der Teiperaturunterfühung wurden die Chrono- meter zunächst etner Lagenprüfung bei 25° Neigung unterzogen, um den Unterschied zwischen Flahgang und geneigtem Gang und zwischen den Gängen in entgegengeseßten Neigungen festzustellen. Sodann wurden die Instrumente einer weiteren Vorprüfung bei Zimmer- temperatur unterworfen. Diese zweite Vorprüfung diente dem Zwet, den Ganguntershied zwischen dem ersten und zweiten Gangtage der Zugfeder festzustellen. Chronometer, die den Bedingungen dieser beioen Vorprüfungen nicht genügten, {ieden aus der eigentlichen Wetibewerbprüfung aus.

Nah Beendigung der erwähnten Vorprüfungen wurden die Chronometer allmählich auf 30° C erwärmt. Sodann wurden die Temperaturen

309 259 20% 159-1029 10° 150 209 95° 309° je 8 Tage lang fesigehalten; betm Uebergange von einem Temperatur- abshnitt zum folarnden wurden steis allmäblice Temperaturändecungen vorgenommen. Während des ketten Abschnitts (Februar 13 bis 19) wurde die Temperatur alimählich voa 30° C bis auf Zimmer- temperatur vermindert.

Die Chronometer wurden während der Prüfung wie in früheren Jahren an jedem zweiten Taae um 10 Uhr Vormittags mit dean Normaluhren der Abteilung 1V der Deutschen Seewarte auf chrono- graphisch.m Wege verglihen. Zur Herstellung einer unabhängigen Kontrolle wurde außerdem von einem anderen Beobachter an den Tagen, an denen ein neuer Temperaturabs{hnttt begann, eine zweite Vergleichung in unmitte!barem Anschluß an die erste vorgenommen. Die den Uhrvergleihungen zugrunde liegenden Zeitbestimmungen wurden, wenn die Witterung es gestattete, in vtertägigen Zwischen- räumen ausgeführt.

Nach Beendigung der Prüfung wurde die Ableitung der für die Güte der Chronometer maßgebenden Zahlen sowie die Eintetlung tn Klafsen auf Grund der erlaffenen Bestimmungen vorgenommen.

Nach Beendigung der Wettbewerbprüfung wurden die Chrono- meter in der üblichen Weise einer Besichtigung unterzogen. Besonders eingehend wurde auch in diesem Jahre der augen- blicklihe Zustand des Oeles, namentliß auf etwatge WBer- änderungen hin, untersucht. Bei eintgen FInstcumenten wurden bierbei geringe Farbenveränderungen des Deles festgestellt. Diese Farbenveränderungen waren jedoch nicht anderer Art, als folche au s gewöhnlichen Verhältnissen im Laufe der Zeit vorzukommen pflegen.

Die geprüften Instrumente verteilen ih prozentisch in folgender Weise t die einzelnen Klassen :

Klasse T [T ITT [V T2 9/5 20 9% 5 9/6 3 9/0.

Zur Beurteilung des R und zum Vergleich der Leistungen während der vorltegenden Prüfung mit denen in früheren Jahren wird tn der folgenden Zusammenstellung die prozentise Ver- teilung der Chronometer auf die einzelnen Klafsen angegeben. Hierbet sind die Werte der 11. bis 30. Prüfung zu je fünfjährigen Mitteln

veretntgt. Klasse 1 ITI LV Wettbewerbprüfung 9/6 / / 9% 11.—15. 23 16.—20. 20 21.—25. Jo 26.— 30. 46 ferner : 31. 66 0D, 65 38. 68 34. 61 39. 81 36. T5 16 DT 74 20 039. 5 33 0 444 39. e esen: 790 0 54A

51 der vorstehenden Zusammenstellung ist zu bemerken, daß bet der Wertetlung der Chronometer auf die einzelnen Klassen überall diejentgen Grundsäße der Beurteilung maßgebend waren, die seit der 22. Wettbrwerbprüfung eingeführt worden find. Die Zahlen der am S@lusse angegebenen Spalte L sind aus der Sleihung

#=0p! + 4p: +3 ps + 2p: + Ps hervorgegangen, wo p) bis p, die vorstehenden Prozentzablen bezeid- nen. Die Zahl ® stellt demna eine Verhältniszahl für die Gesamt- leistung während einer Prüfung dar. Eine gewisse Willkür liegt natürlich wie bet jeder Klaßeneinteilung tn etner folhen Beurteilung. Der für die diecjährige Prüfung erhaltene Betrag 2 = 461 zeigt im Vergleich zu dem des Vorjzhres ein Anwachsen. Die in dem letzten Bericht aus8gesprohene Vermutung, daß der damalige Betrag von 2 == 444 gegenüber dem der 37. Wettbewerbprüfung zurückgeblieben sei, weil den Chronometermachern infolge des eriimaligen früheren Anfangs der Prüfung nit genügend Zeit für die Feinstellung geblieben sei, wird demnach bestätigt.

Wie in früheren Zahren mußten mehrere Instrumente wegen zu großer Beschleunigung (Alzeleration) in eine tiefere Klasse versetzt werden. Aus diesem Grunde wurden 4 Chronometer statt der ersten der zweiten, eins der dritten und eins der vierten Klasse zugewiesen. Ferner wurden aus der gleihen Veranlassung dret Instrumente der dritten S der zweiten und eins der viecten siatt der dritten Klaße zugeteilt.

Dle für die besten Chronometer au8geseßten Preise wurden der folgenden Instrumenten erster Klasse zuerkannt:

[ür das Chronometer Chronometer-Werke Nr. 765 der erste Prei F. Lidecke « 440 , zweite A. Lange u. Söhne , 224 , dritte F. Lidecké e 7 Mette A. Lange u. Söhne , 172 , fünfte A. Lange u. Söbne , fette

360 377 390 415 451 449 453 0 452 0 476 0 462 0) 465

bena jemand fer jurmeb D) d s Co C) D E

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221

…, !) Der Kürze wegen sind, wie in fuüheren Iabren, diejenigen Chronometer als zur Klasse V gehörig bezetnet worden, welche die für ‘die Klasse 1V feflge]egten Vöchstbeträge der Gütezaklen über- ritten haben.

Statiftik und Volkêöwirtschaft.

i Die häufigsten Großbezugtpreise für Mehl, Hülsenfrüchte, Eßkartotfein, Heu und Stroß im Juni 1916 betrugen nah den Berechnungen des Köntalidhen Statistisen Luders. amts im Durhsch{nitt für die Gesamtheit ton 50 Daubtrnarkt- orten Preußens für 100 kg: Weizenmebl 41,2 „4 (um Mai d. J. ebenfalls 42 #, im Juni des Vorjahres 435 Nogpens mehl 360 (35,9 bezw. 38,4) Æ#, gelbe Erbsen zmnn Koen TIri (72,6 bezw. 1102) M, weiße Spetsedotnen 78 rx (SL» bezo. 116,50) #, alte Eßkartof in 12,73 (12,52 bezrv. 10,45) „d, altes Heu 14»s (14,14 bezw. 11,35) „#, Richtstrob 7,52 (7 22 bezw. 5,2) i, PDrutazzs und Preßitrob 9,78 (8,rs bezw. 47s) #Æ, tür 100 kg neue EidartoSeln 2449 (lm Juni des Vorjahres 5%) ck& urrd neues Den U xa gd é. Infolge des Fedlens des ditder boden Prets ron Richtstroh für Berlin ergibt sid für dieses, wie iSen im dex Ver- monaten, etn niedrigerer Dur(\Snit als fir Krewin und Preßstroß. Bei dem Weizen» und Roggeranedi damdett es d um die vorgeschriebene Mbichung. Für Agen Kad E Eh nur noch an i Marktorten noLert werden (in Breêlun 75 in Cottbus 139,4), sodaß ein Durhiatttäreeis niét dat Code werden können.

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