1916 / 249 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 21 Oct 1916 18:00:01 GMT) scan diff

| ügt: : s Dasselbe gilt für gestistete Spangenshuhe - und. Saudalen und ube, bet denen die Loufsoble uny dec Absay aus Holz bestehen

Kriegóschuhe), auch folhe mit aufgelegten Lederflecken.

Im § 1 wird dem Abs. 2 binzugefü g

2. Im § 2 wird dem Abs. 3 hinzugefügt: Bri Holzabsägzen genügt eine Stärke von 3 Millimetern.

3.

Dex F 4 erhbèlt folgende Fassung: _Die Beechnung der Stoffe, die geeignet find, Leder zu ersetzen, erfo’gt durch Bekanntmachung im Zentralblatt für das Deutsche Neich.

4. Der § 5 Abs. 2 érhâlt folgende Fassung:

Die im § 9 Abf. 2 der Verordnung vorgeschriebene Bezeichnung ist von demjenidèn (Hersteller oder Händler) anzubringen, in dessen Besitze sih die Ware befindet. Sie muß für die Lauffohle die an Slelle von Leder verwendeten Stoffe angeben, für den Abjaß genügt der Vermerk „Nicht aus\ließlich aus Leder oder zugelassenen Érsatz- stoffen“, für die übrigen Schuhteile der Vermerk „Nicht überwtegend aus Leder oder zugelassenen Ersaßtzstoffen“.

Die Bestimmungen treten mit dem Tage der Verlündung in Kraft.

Berlin, den 19. Oktober 1916.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Dr. Hel fferi ch.

Bekanntmachung übêr Festseßung von Grundpreisen für verdorbene Speisefelte und die Preisstellung für den Weiter- verkauf im Großhandel.

Vom 90. Oktober 1916.

Auf Grund der §8 2, 28 der Verordnung über Speise- feite vom 20. Juli 1916 (Reichs-Geseßzbl. S. 755) und des 8 1 der Bekanntmachung über die Errichtung eines Kriegs- ernährungs8amts vom 22. Mai 1916 (Reichs-Geseßbl. S. 402) wird bestimmt: 5

S

Der Grundpreis für verdorbene Butter wird auf 30 „# unter dem Grundpreis für abfallende Ware für je 50 Kilogramm festgeseßt.

Der Grundpreis für verdorbene Margatine wird auf 120 Mark und für sonstige verdorbene Spe i)efette einschltießlich Speiseknochensett auf 175 Mark für je 50 Kilogramm festgesegt.

B. 2

Beim Weiterverkaufe verdorbener Speisefette im Großhandel t den tim § 1 festgeseßten Preisen nicht mehr als insgesamt 4 Mark für je 50 Kilogramm zugesch{lagen werden.

S8

Als verdorben im Sinne diejer Vorschrift gelten Speisefette, die

für den menashlihen Genuß nit geeignet sind.

8 4 Diese Bestimmung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft Berlin, den 20. Oktober 1916. Der Präsident des Kriegsernährung3amts. von Batocki.

BVelanntmachung.

Auf Grund des § 341 der Militärstrafgerihtsordnung habe ih die Rechtsanwälte Walter Kunße in Charlottenburg (W. 50), Tauenzien- straße 19a, Dr. Wühéim Liebenow in Berlin W. 9, Linkstraße 15, Dr. Walther Lüdicke in Berlin SW. 48, Friedrichstraße 250, Dr. Hermann Voß in Berlin W. 8, Friedrichstraße 60, zu Verteidigern beim Reichsmilitärgericht ernannt. Charlottenburg, den 18. Oktober 1916. Der Präsident des Reichsmilitärgerichts. J. V.: von Derßten, General der Jnfanterie.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangenden Nummern

233 und 234 des Reichs8-Geseßblatts enthalten: Nummer 233 unter

Nr. 5512 das Gese über die Verlängerung der Legis- [aturperiode des Reichstags, vom 16. Oktober 1916, unter

Nr. 5513 das Gesetz, betreffend den Landtag für Elsaß- Lothringen, vom 16. Oktober 1916, und unter

Nr. 5514 eine Bekanntmachung, betreffend den Schutz von Ecfindungen, Mustern und Warer zeichen auf der Ausstellung von Ersaßstofsen in Berlin-Charlottenburg 1916, vom 17. Of: tober 1916.

Nummer 234 unter

Nr. 5515 eine Bekanntmachung, betreffend die NReichsstelle für Druckpapier, vom 18. Oktober 1916, unter

Nr. 5516 eine Bekanntmachung, betreffend Aenderung der Verordnung über untaugliches Schuhwerk vom 21. Juni 1916 (Reichs-Geseßbl. S. 541), vom 19. Oktober 1916, unter

Nr. 5517 eine Bekanntmachung, betreffend Ausführungs- bestimmungen zu der Verordnung über untauglihes Schuhwerk vom 21. Juni 1916 (Reichs-Geseßbl. S. 541), vom 19. Ok- tober 1916, und unter

Nr. 5518 eine Bekanntmachung über Festseßung von Grund- preisen für verdorbene Speisefette und die Preisstellung für den Weiterverkauf im Großhandel, vom 20. Oktober 1916.

Berlin W. 9, den 20. Oktober 1916.

Kaiserliches Postzeitungsamt. Krüer.

Königreich Prenßen.

SeineMajestät der König haben Allergnädigst geruht:

den Vertreter des Oberstaatsanwalts bei dem Kammer- gericht, Ersten Staatsanwalt Klein zum Oberstaatsanwalt bei dem Oberlondesgeriht in Naumburg a. S. und

den Oberlehrer am Gymnasium in Kreuzburg O. S. fon Curt Tzschaschel zum Gynnasialdirektor zu ernennen owie

dem beim Militärkabinett beschäftigten Geheimen expedie- renden Seftretär im Kriegsministerium, Hofrat Steller den Charaïter als Geheimer Hofrat,

den Obermilitärintendantursekretären Seiffhart, Schmoller, Dowe, Schmidt (Benno), dem Obermilitär- intendanturregistrator Haase, den expedierenden Sekretären vom Großen (Generalstabe Eberhardt, Bernicke, Rath- mann, dem Trigonometer von der Landesaufnahme Beer und dem. Garnisonverrwaltungsdirektor Schwarzkopf den Charakter als Rechnungsrat zu verleihen.

|

Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät des Königs hat P Stnrieminlieian infolge der von-der Siadtverochnttnveeieunnlung in Koblenz getroffenen Wahl den besoldeten Beigeordneten dieser Stadt Alexander Prengel in gleiher Amtseigenschaft auf fernere zwölf Jahre bestätigt.

Verordnung

zur Ausführung des RNeichsgeseges über Warenumsaßstempel vom 26. Juni 1916. Geseßbl. S. 639.)

Vom 9. Október 1916.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c., verordnen auf Grund des Artikel 63 der Verfassungsurkunde für den Preußischen Staat vom 31. Januar 1850 (Geseßsamml. S. 17) und auf Antrag Unseres Staatsministeriums, was S

folgt:

Der Warenumsaßstempel (Larifnummer 10, 88 76 bis 83 des Neichsstempelgesetzes in der Fassung des Geseges über einen Waren- umfaßstempel vom 26. Junt 1916 Reihs-Geseßbl. S. 639 —) wird

1. tn den Stadtgemeinden durch den Gemeindevorstand, 2, in den Landgemeinden und in den Gutsbezirken durch den Kreisausichuß

verwaltet und erhoben. : Für Stadtgemeinden mit weniger als 2000 Einwohnern hat dfe

Verwaltung und Erhebung auf ihren Antrag dunch den Kreisaus[chuß

ju erfolgen. ; Auf Antrag von Landgemeinden mit mehr als 5000 Einwohnern

ift die Verwaltung und Erhebung durch den Kreisauss{chuß dem Ge- meindevorstande zu überweisen. i

Für die Bevölkerungszahl ist das Ergebnis der jeweilig leßten Volkszählung maßgebend.

einen (Reichs-

S2

Direktivbehörden find die Oberzolldirektionen.

F

S3 Die Abgabe ist, falls sie von dem Kreisaus\husse ehoben wird, an die Krelskommunalkasse, in allen anderen Fällen an die Gemetnde- kasse zu zahlen. Der dem Reiche und dem Staate zustehende Betrag ist nach Bestimmung des Finanzministers abzuführen.

8 4. Von dem nah § 122 des Reichéflempelgeseßes in der Fassung des Gesetzes über einen Warenumsatz1tempel vom 26. Juni 1916 (Neihs-Geseßbl. S. 639) aus der Neichskasse gewährten Betrage von 10 vom Hundert der Abgabe erhalten: 1. der Staat 2 vom Hundert ; 2. die Kreise und Gemeinden nah Maßgabe des § 5 8 vom Huudert. N

J.

Bon den im § 4 Nr. 2 bezeihneten 8 vom Hundert erhalten die gemäß § 1 mit der Verwaltung und Erhebung der Abgabe betrauten Kreise oder Gemeinden 2 vom Hundert. ;

Die Verteilung der übrigen 6 vom Hundert erfolgt unter die Gemetnden, in denen ein Gewerbebetrieb im Sinne des § 76 des Neichsstempelgeseßzes stattfindet, nah Maßgabe folgender Be- stimmungen :

1. Der Verteilung wird der Ertrag, und wenn ein solcher nit erzielt ist, das Anlage- und Betriebskaptital des ab- gabepflihtigen Gewerbebetriebes zugrunde gelegt.

Der Ertrag wkti:d unter sinngemäßer Anwendung der Vorschriften des Gewerbesteuergeseßes vom 24. Juni 1891 (Ge\eßsamml. S. 205) und der §8 32 Abs. 2, 47, 48

- und 48 a des Kommunalabgabengesezes vom 14. Juli 1893 (Gesey\amml. S. 152) ermittelt und auf die Gemeinden verteilt. Auf die Festtellung des Anlage- und Betriebs- kapita!s findet der § 23 des Gerwoerbesteuergeleßes vom 24. Juni 1891 finngemäße Anwendung.

. Abgabebeträge unter 100 Maik und die bet der Verteilung nack Nr. 1 im einzelnen Falle fi - ergebenden Teilbeträge unter 5 Mark verbleiben den mit der Verwaltung und Er- hebung betrauten Kretsen oder Gemeinden.

. Würde nah der Vorschrift unter Nr. 1 ein Gutsbezirk beteiligt sein, so erhält den auf thn enifallenden Betrag der Kreis. ;

. Ueber die Verteilung beschließt auf den Antrag elner be- teiligten Gemeinde oder eines beteiligten Kretses (vergleiche Nr. 3) der Kreisaus\{uß und, wenn ein Kreis, die Stadt Berlin oder etne andere Stadtgemeinde in Betracht kommen, der Bezirksaus\{huß nach Anhörung sämtlicher Beteiligten.

Gegen den Beschluß des Kreisauss{husses steht den beteiltgten Kretsen und Gemeinden die Beschwerde an den Bezirksausshuß zu. Gegen den in erster Instanz ergehenden Beshluß des Bezirksaus\husses geht die Beschwerde an den Provinztalrat. Ist im Falle der Beteilt- gung der Stadt Berlin der dortige Bezirköautshuß für zuständtg erklärt worden (Abs. 4), so ist die Beschwerde bei dem Minister des rät SOLeDeN, der einen Provinztialrat für die Beschlußfaffung bestimmt.

Die örtlihe Zuständigkeit der Beshlußbehörden erster Instanz bestimmt sih nach § 71 Abs. 4 des Kommunalabgabengesetzes.

S 6. In den Hohenzollernshen Landen tritt an die Stelle des Kreises der Amtéverband, an die Stelle des Kreisausshusses der Amts-

ausschuß.

S7 Diese Verordnung triit mit dem 1. Oktober 1916 in Kraft. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und bei- gedrucktem Königlichen Insfiegel.

Gegeben Großes Hauptquartier, den 9. Oftober 1916. (Siegel) Wilhelm. von Breitenbach. Beseler. Sydow. von Trott zu Solz. Lenße. von Loebell. Helfferich.

Erlaß. des Staatsministeriums, betreffend Anwendung des vereinfahten Ent- eignungsverfahrens bei dem von der Stadtgemeinde Cottbus auszuführenden erweiterten Unternehmen

der Errichtung öffentlicher Anlagen.

Vom 9. Oktober 1916.

Nachdem das der Stadtgemeinde Cottbus durch den dies- seitigen Beschluß vom 24. Mai 1916 verliehene Enteignungs- recht durch den weiteren Beschluß vom 4. Oktober 1916 eine räumlihe Erweiterung erfahren hat, wird hiermit auch der diesseitige Beschluß vom 3. Juni 1916, betreffend die Durch- führung des Enteignungsverfährens nach den vereinfachenden Vorschriften der Könialihhen Verordnungen vom 11. September 1914 und vom 27. März und 25. September 1915, auf das erweiterte Unternehmen ausgedehnt.

Berlin, den 9. Oktober 1916.

Das Staatsministerium. von Breitenbach. _ Bieler Sydow. von Trott zu Solz, Lenße. von Loebell. Helfferich.

-- Justizministerium.

Dem Amlsge rat, Geheimen Justigra g in Posen ist die nahgesuchte Dienstentlassung mit Pension, dem Amtsgerichtsrat Lauter in Suhl die Dienstentlafsung mit Pension erteilt. E, \ :

Jn der Liste der Rechtsanwälte sind gelösht die Rechts- anwälte: Rheinhold bei dem Landgericht 1 in Berlin, Mahlert bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Duis- burg, Schauer bei dem Amtsgericht in Dortmund und von Pradzynski bei dem Amtsgericht in Hohensalza.

Jn die Liste der Rechtsanwälte sind eingetragen: der Rechtsanwalt Born vom Landgericht T bei dem Landgericht 111 in Betlin, mit dem Wohnsig in Charlottenburg, der Rechts- anwalt Klug aus Barmen bei dem Amtsgericht in Görlig, der Gerichtsassessor Dr. Nichard Grieß bei dem Kammer- gericht, der Gerichtsassessor Friy Fiedler bei dem Amts- gericht in Bismark und der frühere Gericht8assessor Mihaltsek bei dem Kammergericht.

Ministerium der geistlichen und Unterrichtsz angelegenheiten. : Dem Gymnasialdirektor Dr. Curt Tzschaschel ist die Direktion des Prinz Georg- Gymnasiums in Düsseldorf über- tragen worden.

B0-1-6a-n-n-4-m.a-ch-U-n:-4-

Gemäß 82 46 des Kommunalabgabengeseßes vom 14. Juli 1893 (GS. S. 152) wird zur öffentlihen Kenntnis gebracht, daß das im Steuerjahr 1916 kommunalabgabenpflichtige Rein- einkommen der Greifswald-Grimmener Eisenbahn aus dem Betriebsjahre 1915 auf 24 625 46 festgesezt worden ist.

Stettin, den 19, Oktober 1916.

Der Königliche Eisenbahnkommissar. A B Melemih:

BeLaäaänntmachuug.

Auf Grund des § 1 der BekanntmaGung des Bundesrats vom 23. September 1915 und Ziffer 1 der Ausführungsbestimmungen des Herrn Ministers für Handel und Gewerbe vom 27. September 1915 habe ich dem Bäckermeister Wil helm Brand in Urdenbach die wettere Fortführung seines Bäckereibetriebes für den Um- fang des Deutschen Neiches unter sag t.

Düsseldorf, den 12, Oktober 1916.

Der Landrat. von Beckerat h.

Bekanntma Un g:

Auf Grund des § 1 Abs. 1 und 2 der Verordnung des Bundes- rats zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 habe ich dem Milchhändler Gustav Krappen, geboren am 5. Junt 1865 zu Rath, Krets Erkelenz, zurzeit Düs)el- dorf, Suitbertuestraße 3 wohnhaft, die Ausübung des Handels mit Nahrungs- und Genußmitteln für das gesamte Neichs- gebiet untersagt.

Düsseldorf, dea 18, Oktober 1916.

Die Polizeiverwaltung, Der Oberbürgermeister. F. V.: Dr. Lehr.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 30 der Preußischen Geseßsammlung enthält unter Nr. 11 542 eine Verordnung zur Ausführung des Reichs- geseßes über einen Warenumsaßstempel vom 26. Juni 1916 (Reichs-Geseßbl. S. 639), vom 9. Oktober 1916, und unter Nr. 11 543 einen Erlaß des Staat3ministeriums, betreffend Anwendung des vereinfachten Enteignungsverfahrens bei dem von der“ Stadtgemeinde Cottbus auszuführenden erweiterten uierneammeR der Errichtung öffentliher Anlagen, vom 9. Ok- ober ;

Berlin W. 9, den 20. Oktober 1916.

Königliches Geseßsammlungsamt. Krüer.

Nigtamtlliches,

Deutsches Reich.

Preußen Berlin, 21. Oktober 1916.

Seine Majestät der Kaiser und König traf, wie „W. T. B.“ meldet, vorgestern früh an der Sommesfront ein. Er besuchte zunädst Verwundete aus den September- und Oftoberkämpfen in Kriegslazaretten, in denen er längere Zeit, besonders bei den Schwerverwundeten, verweilte und ihnen Auszeichnungen überreichte. Jn Begleitung Seiner Königlichen Hoheit des Kronprinzen Rupprecht von Bayern und des Oberbefehlshabers der Armee Generals von Below fuhr Seine Majestät darauf an der Kampffront nördlih der Somme entlang und begrüßte unterwegs Truppenteile, die eben aus den Kämpfen kamen, und Abordnungen noch eingeseßter Regimenter aller deutshen Stämme. Der Kaiser begrüßte im besonderen Offiziere und Mannschaften, die sich in den Kämpfen besonders ausgezeihnet hatten. Den Truppen überbrachte Seine Majestät die Grüße der Kameraden von der Ostfront und sprach ihnen Seinen Kaiserlichen Dank aus im Namen des ganzen deutschen Volkes für das, was an der Somme Unendliches geleistet werde und worin noch spätere Geschlehter die leuchtenden Beispiele des deutschen Siegerwillens erkennen würden.

Ueber Heranziehung von Strafgefangenen sowie Bewilligung von Strafurlaub und Strafaufschub zu den Ernte- und Herbstbestellungsarbeiten hat der Justizminister unterm 16. Oktober d. J. eine Nundver- fügung erlassen, die, wie folgt, lautet: |

Die Schwierigkeiten, die sich bei der Einbringung und Ver- arbeitung der Kaatoffelernte und bet den sonstigen Ernte- und Her bst- beitellung8arbeiten aus dem Arbeltermangel ergeben, bieten mir Anlaß, metne Rundverfügung bom 29. Jult 1914 (IMBI. S. 661) erneut in Erinnerung zu bringen, Dabei weise ich darauf bin, daß ins- beiondere für die Kartoffelerntearbeiten fowohßl männlihe als auch weiblie Strafgesangene in Betracht kommen, und zwar au folhe, dle nicht aus landwirtschaftlihen Berufen stammen. Auch i nichts dagegen einzuwenden, wenn in geeigneten

ällen bei Auswahl der zu den Erntearbeiten abzugebenden

efangenen von der im § 5 der Instruktion vom 30. Mai 1854

Nück-

Bl, S. 250) aufgestellten Regel abgewihen wird. ssen zur

chten auf andere Arbeitsbetrtebe in den Gefängnissen Zeit zurüdtreten. allen geeigneten Fällen Strafurlaub und Strafausfhub in weitestem dur die Sachlage gerechtferiigten Umfanoce zu bewilligen. Bet Be- urlaubungen aus der Strafhaft zwecks Mitwirkurg bei Erntearbeiten ist die allgemeine Verfügung vom 27. April 1916 über die Wieder- aufnahme der aus Anlaß des Krieges -unterbrochenen Strafyoll- stréckungen (IMBl. S, 89) zu beachten. Unter Unutänden kann au bet noch nit angeiretenen Freiheitsstrafen aus etlfriger und erfolgreiGer Beteiligung an Ernte- und Bestellungsarbeiten Anlaß zur Befürwortung etnes Gnadenerweises entnommen werden.

Eine weitere allgemeine Verfügung des Justizministers vom 16, Oktober d. J. betrifft die aus Anlaß des Krieges unterbrochenen oderausgeseptenStrafvollstreck ungen und lautet:

Durch die allgemeine Verfügung vom 27. April 1916 (IMBl[. S. 89) sind Berichte / erfordert worden über die Erwirkung von Gnadenerwetsen oder sonstigen Vergünstigungen für \olhe zu Ge- fängnisstrafen verurteilten Personen, die seit Krieasbeginn ohne (Etn- stellung in das Heer aus den Gefängnissen entlassen worden sind, obglei sie noch einen fleinen -oderzz im Verkbäitnis zu dem bereits verbüßten Strafteil unerhëeblihen Strafrest zu verblßen hatten. In Ecweiterung dkteser Verfügung be- stimme ih, daß in geelgneten Fällen auch dann an mich zu berihten ist, wenn es sich handelt a. um solche aus den Gefängnissen entlassenen Strafgefangenen, die noch einen erheblihen Strafrest zu verbüßen haben, oder b. um Verurteilte, die infolge eines bewilligten Strafausstandes ihre Strafe bisher noch nit angetreten haben, sofern Strafunterbrehuvg oder Strafausfiand infolge durch den Krieg ein- getretener Verhältnifse bewilligt worden sind und ihre Gesamtdauer zwei Jahre beträgt. Als geeignet werden die Fälle vorzugsweise dann anzuiehen sein, wenn dte Strafunterbrehung oder Strafausseßung mit Rucksicht auf eine Tätigkeit des Verurteilten zu Heereszwecken oder im sonstigen Landesinteresse (z. B. Beschäftigung tn Fabriken für Munition oder anderen Heeresbedarf, in landwirtscaftlihen Betrieben, in Baeaxrgwerken, im Elsenbahndienst usw.) erfolgt ift und diese Tätigkeit noch fortbauert. Unter diefer Vorausseßung kann auch zugunsten soler Per- sonen beridtet werden, die ncch Zuchthausstrafe zu verbüßen haben, sofern die sonstigen Vorausseßungen dieser Verfügung bei ihnen zu- treffen, Die Berichie sind, je nahdem ein \ofortiger Gnadenerweis oder zwed8 wetterer Erprobung des Verurteilten etne Strafaussegung mit Aussicht auf einen künfttgen Gnadenerroeis gemäß dem LAller- höchsten Erlasse vom 23. Oktober 1895 vorgeschlagen roird, unter Be- nußung der dafür bestimmten Formulare und dwch Vermittlung der Oberstaatsanwälte einzureihen. Soweit die in Betraht kommenden Fälle niht schon jeßt bekannt oder alsbald zu ermitteln find, t der Bericht zu erstatten, sobald durch Vorlage der Akten lm Geschäftg- gang oder sonstwie bekannt wird, daß die Voraus: hungen zur Be- F Me atung vorliegen. Die Akten find dem Bericht in jedem Falle eizufügen,

Der heutigen Nummer des „Reihs- und Staatzanzeiger3“ liegen die Ausgaben 1219 und 1220 der Deutschen Verlust- listen bei. Sie enthalten die 665. preußische, die 309. baye- rische, die 345. sähsishe und die 480. württembergische Verlustliste.

Vayern.

Der Minister des Jnnern Dr. Freiherr von Soden hät sich der „Korrespondenz Hoffmann“ zufolge gestern abend auf Einladung des Reichskanzlers nah Berlin begeben. Dort wird heute vormittag auf Anregung des Präsidenten des Kriegs- ernährungsamts eine Beratung der leitenden Minister der Bundesregierungen und Elsaß-Lothringens über die Winter- versorgung mit Kartoffeln und gleichzeitig eine Be- [precmg der allgemeinen Lage der Volksernährung statt- finden.

Oesterreich-Ungarn. Wie „Streffleurs Militärblatt“ meldet, hat der KaiserFranz Joseph denPrinzen Heinrich vonPreußen zum Großadmiral ernannt.

Großbritannien und Jrland.

Im Unterhause führte der Kanzler der Schaßkammer Mec Kenna auf Bemerkungen über den Zinssaß, der für die neuen Schayßscheine zu zahlen ijt, laut Bericht des „Wei, Q aus:

„Wir hatten größere Summen aufzunehmen als jemals ein anderes Land, und der Betrag, den der Staat zu borgen hatte, fland außer allem Verhältnis zu irgend etner Anleihe, die vor dem Krtege gemacht wurde. Es war daher nicht mögli, Vergleihe mit Ver- hältnissen, die vor dem Kriege bestanden, heranzuziehen oder zu sagep, daß fünf Prozent Zinsen genug wären, oder daß das Geld hätte billiger erlangt werden können, Sehr wahrsceinlich hätte es geschehen können, wenn ich nur etne gertnge Summe gebraucht bätte, oder selbst wenn die Summe gleich gewesen wäre der größten Summe, die jemals vor Ausbruch des Krieges ausgenommen wurde. Maa muß sich indessen daran erinnern, daß wir etwa einmal im Monat den größtmöglihen Betrag aufzunehmen hatten, und es war nur möglih, durch tägliche Prüfung der Ergebnisse unserer Anleiheoperationen und Zahlungen ausfindig zu machen, ob es uns glücken würde, unsere. Bedürfnisse zu befriedigen oder nicht. Es {#st nicht wahrschetnlih, daß das Schaßaint mebr Zinsen zahlt als es gezwungen war zu bezahlen. Um allen Auf- wendungen gerecht zu werden, und unsere Versprechungen gegen unsere Verbündeten zu halten, hatte ih die Beschaffung des Geldes zu sichern. Es sind gegen die höhe Zinsrate Ausstellungen gemacht worden, auf Grund des Umstandes, daß die Schuldverschreibungen haupt- \ählich im Auslande gehalten werden würden. Aber das war gerade die Sache, die wir wünschten. Beim Anbieten dieser Schaßscheine hatten wir neben vielen anderen Zæecken den m Auge, daß fie im Auslande gehalten werden sollten. Man muß sich daran erinnern, daß rir Tag für Tag in den Ver- einigten Staaten etnen sehr bedeutenden Betrag zu bezahlen hatten. Zurzeit haben wir etwa zwei Millionen Pfund täglich für jeden Weik- tag tn der Woche aufzubringen. Das bedeutet einen ungeheuren Be- trag von Dollar, der alle sechs Tage gefunden werden muß. Diese Aufgabe könnte für unmöglich gehallen werden, aber sie ist erfüllt worden und wird jeßt erfüllt und es ist kein Grund anzunehmen, daß sie nicht dauernd erfüllt werden wird.“

In seinen weiteren Ausführungen zur Verteidigung der Ausgabe von sechS8prozentigen Schaßscheinen erwähnte Mc Kenna, daß diese Wertpapiere in 14 Tagen bis zu einem Betrage von 36 Millionen Pfund Sterling ausgegeben worden sitid, und fuhr fort:

«Der gegen brt ge Augenblick, wo ein Wettbewerb für Geld besteht, war nit günstig für die Ausgabe einer [angfristigen Anleihe, aber eine folhe Anlethe wid zu etner Zeit ausgegeben werden, die das San für geeignet hält, und die Negierung witd si der Erfüllung ihres Versprehens in bezug auf die Kon- detsion der (Ben Anleihen nicht entztehen. Ich habe nicht den geringsten Zweifel, daß wir imstande find, dle Last während des Krieges zu traçen. Unsere Aufwendungen verringern

9 weaen zweter wihtiger Punkte nit, sondern sie nehmen zu. Diese Punkte sind die Munittonsbeshaffung und die Vorschüsse an

Ebenso ift zu Ernte- und Bestellungsarbeiten tn |*

die Verbündeten. Ich bin sicher, das Haus wird nit davor zutück- schreckten, daß dic Ausgaben wegen dieser beiden Punkte anwachsen, Die einzige Grenze für die Munitionsbeshaffung wtrd die Leiskungs- fähigkeit der Fabriken bilden, die sie herflellen. Wir fühlen auch, daß unfere Schuld gegen die Verbündeten eine solde ist, daß wtr gehalten sind, ihre Bedürfnisse und Notwendigkeiten in Betracht zu ziehen, und wenn weitere Anforderungen gestellt werden, fo haben wir sie zu be- friedigen.“

Das Handelsamt hat einen Aus\{huß ernannt, der die nah dem Kriege entstehende Lage in der Blei, Kupfer, Ziun und andere nicht eisenhaltige Metalle verarbeitenden Jndustrie besonders mit Rücksiht auf die ausländische Konkurrenz prüfen und Maßnahmen erwägen soll, die zur Sicherung der Lage dieser Gewerbe dienen.

Frankreich.

Die Deputiertenkammer hat wegen der Abwesenheit des Kriegsministers und des Ministerpräsidenten die Fort- seßung der Debatte über die Jnterpellationen, betreffend Hilfsdienste und Mannschaftsbestände, auf den 27. Of- tober verschoben. Sie hat außerdem ohne Debatte eine Vor- lage angenommen, die den Generalgouverneur von Algier ermächtigt, für Eisenbahnarbeiten eine Anleihe von 20 Millionen Francs aufzunehmen.

Rußland.

Der der Duma und dem Reichsrat vorgelegte Vor- anschlag des Staatshaushalts für 1917 ist, wie die „St. Petersburger Telegraphenagentur“ von maßgebender Seite erfährt, auf der Voraussetzung aufgebaut, daß sich der Krieg durch das ganze Budgetjahr hinziehen werde und balanziert mit 4078 Millionen Rubel. Das russishe Budget wird also zum ersten Male auf die Höhe von vier Milliarden gebracht, gegenüber dreieinhalb Milliarden 1914. Die verschiedenen Ge- samtsummen des Budgets betragen: Die ordentlihen Einnahmen 3999 Millionen, die außerordentlichen Einnahmen sechs Millionen, insgesamt 4005 Millionen, die ordentlihen Ausgaben 3759 Millionen, die außerordentlihen 343 Millionen, ins- gesamt 4078 Millionen. Der Ueberschuß der Ausgaben über die Einnahmen in Höhe von 73 Millionen wird durch Kreditoperationen gedeckt werden. Die ordentlihen Ein- nahmen übersteigen diejenigen des Budgetjahres 1916 um 967 Millionen. Dieser Ueberschuß seßt sich folgendermaßen zusammen: Neue Steuern 394 Millionen, Mehreinnahmen aus bestehenden Steuern 106 Millionen, vermehrte Er- trägnisse der Eisenbahnbeförderung 300 Millionen, andere Einnahmen 167 Millionen. Die Einnahmen aus den Spirituosen, die 1913 ungefähr 900 Millionen betrugen, werden im Budget für 1917 nur noch auf 50 Millionen ver- anschlagt, während der Reingewinn aus diesen Erträgnissen nur 10 Millionen beträgt. Diese Finanzmaßnahme hat so als Ein- nahmequelle vollflommen ihre Bedeutung verloren, da sie gänzlih durch andere ersegt worden ist. Jm Gegensag zu 1916 sind die Staatsausgaben um 431 Millionen gewachsen. Diese “Es o rührt besonders von den Aus- gaben für Eisenbahnen her. Jn einem erklärenden Zusay zum Budget wird hervorgehoben, daß die steuerpflich- tigen Einnahmequellen fast auss\chließlich infolge der Ein- führung der Enthaltsamkeit zugenommen haben. Die Staats- einnahmen im Laufe des zweiten Kriegsjahres übersteigen die- jenigen des ersten um fünfundoierzig Prozent. Außerdem wurden ungefähr aht Milliarden Rubel an Anleihen auf dem inneren Geldmarkt untergebraht. Die in den Sparkassen hinterlegten Summen sind im Laufe der beiden Jahre ständig gewachsen. Den Beweis dafür liefert die Zunahme der Gut- haben, die im Laufe von neun Monaten 1916 eine Milliarde überstieg.

Der Besuch der russischen Minister an der Murmanküste und im Gouvernement Archangelsk ist jeßt abgeschlossen. Wie „Politiken“ meldet, erstreckte Kd der Besuch bis zu dem Endpuntt der im Bau begriffenen Murmanbahn, dem GUMeTLar Semanova, das als zukünftiger wichtigster und eisfreier russisher Hafen an der Murmanküste ausersehen ist und den Namen „Romanow“ erhalten soll.

Schweden. Die Staatsbahnleilung hat der „Berlingske Tidende“ zu- folge beschlossen, eine Kommission nah England zu senden, die an den Verhandlungen über die Einrichtung einer Dampf-

.fährenverbindung zwishen Schweden und England

teilnehmen soll. Der Kommission wird auch der Generalpost- direktor Juhlin angehören.

Amerika.

Die „Times“ läßt sich aus Washington melden, daß die Präsidentschaftskandidaten ihre Tätigkeit verstärkten, weil eine sehr zahlreihe Gruppe von Wählern fich vollständig apathish verhalte. Beide Parteien konzentrierten ihre Be- mühungen auf die Staaten des Mittleren Westens am linken Ufer des Misfissippi. Später werde wahrscheinlich der Staat New York Hauptkampfplaßz werden. Dort, in Ohio, Jllinois und Jndiana hätten Demokraten und Republikaner den Wahl- kampf jeßt begonnen.

Kriegsuagrihten.

Großes Hauptquartier, 21. Oktober.

Westlicher Kriegsschauplaß. Heere sgruppe Kronprinz Rupprecht.

Im Somme-Gebiet hält der starke Feuerkampf an.

Zwischen Le Sars und Eaucourt L'Abbaye sheiterten englishe Angriffe im Nahkampf, wéiter östlih erstidte unser fräftiges Wirkungsfeuer auf die feind- lihen Sturmgräben Angriffsversuche.

Vorstöße der Franzosen über die Straße Sailly— Rancourt brachen vor unseren Hindernissen zusammen.

(W. T. B.)

Unsere Kampfgeshwader schüpßten in jet en Luft- angriffen die Beobachtungsflieger. 12 Flugzeuge des Sul ero wurden abgeschossen. 4 liegen hinter unseren inien. Eine nächtlihe Luftstreife auf Bahnhöfe und Munitionslager hinter der feindlichen Front hatte guten, an Explosionen und Bränden beobachteten Er folg,

i

Heeresgruppe Kronprinz. Nege Artillerietätigkeit auf beiden Maasufern.

Oestlicher Kriegsschauplagz. Front des Generalfeldmarschalls Prinz Leopold von Bayern.

Wieder bemühten sich in fruchtlosem, verlustreichen An- sturm russishe Batdillone, uns die am Westufer des Stochod fützlih genommenen Gräben zu entreißen; und wiederum brachte an der Närasowka ein Angriff deutscher Truppen unter Führung des Generalmajörs von Gall wiß russische Stellungen úordwestlih von Skomorochy in unsere Hand. Vergebliche Gégenstöße brachten dent Feinde neuen Verlust; 5 Offiziere, 150 Mann, 7 Maschinengewehre konnten schon gestern aus der eroberten Stellung zurückgeführt werden.

Front. des Generals der Kavallerie Erzherzog Carl. An der siebenbürgischen Grenze dauern bei Schnee- fall und Frost erfolgreiche Wald- und Gebirgskämpfe an. Der Rumäne hat dabei \chwere Verluste.

Balkan-Kriegsschaupla §8. Front des Generalfeldmarschalls von Macenfsen. j

Die Kämpfe in der Dobrudscha haben sich zu unseren Gunsten entwidelt.

Die verbündeten deutschen, bulgarischen und türkischen Truppen drangen an verschiedenen Punkten in die feindliche Hauptstellung in der Linie südlich von Rasovoa (an der Donau) A gemilar—Tuzla ein und nahmen Tuzla, die Höhen nordöstlich von Topraisar, nördlich von Co- cargea und nordwestlih von Mulciova nach heftigen Kämpfen. : :

Wir machten dabei etwa 3000 Russen, darunter einen Regimentskommandeur, auch einige hundert Rumänen zu Gefangenen und erbeuteten 22 Maschinengewehre und 1 Minenwerfer.

Deutsche Fluggeschwader beteiligten fich erfolgreih aus den Lüften am Kampf.

Mazedon ische Front. Die Lage ist unverändert.

Der Erste Generalquartiermelster. Ludendorff.

Oesterreichish-ungarischer Bericht. Wien, 20. Oktober. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet: Oestlicher Kriegsschauplag. Heeresfront des Generals der Kavallerie Erzherzog Carl. An der ungarisch-rumänishen Grenze wird weiter

gekämpft. Südöstlih von Dorna Watra wurde dem Feinde der Monte Rusului entrissen.

Heeresfront des Generalfeldmarschalls Prinz Leopold von Bayern.

An der Narajowka nahmen deutsche Truppen dem Feinde bei der Erstürmung einer Höhe über 2050 Gefangene und 11 Maschinengewehre ab. Am obersten Stochod scheiterten mehrere Angriffe.

JFtalienischer Kriegsschauplat.

Im Pasubiogebiet dauern die Kämpfe fort. Nach langer heftiger Beschießung griffen gestern vier Uhr Nach- mittags die Jtaliener unsere Stellungen nördlih des Gipfels an. Wieder kam es zu erbitterten Nabhkämpfen, Unter Führung ihres Oberst-Brigadiers Ellison \chlugen die tapferen Tiroler Kaiserjäger des 1., 3. und 4. Regiments sämtliche Angriffe erneut blutig ab. Alle Stellungen blieben in ihrem Besiz. Ueber hundert Jtaliener wurden gefangen.

Durch starke Artillerie unterstüßt, grif} an der Fleims- talfront ein Alpinibataillon die Forcella di Sadole und den Kleinen Cauriol an. Jn unserem Maschinengewehr- feuer brah der Angriff zusammen.

Südöstlicher Kriegsschauplag. Nichts Neues. Der Stellvertreter des Chefs des Generalstabes. von Hoefer, Feldmarschalleutnant.

Bulgarischer Bericht.

Sofia, 20. Oktober. (W. T. B.) Amtlicher Heeres- L 20. Oktober. azedonishe Front. Auf beiden Seiten der Eisen- bahn Monastir-Florina lebhaftes Geshüßfeuer. Der er- bitterte Kampf am Cernabogen dauert an. Die Serben entfalteten besondere Hartnätigkeit, um vorwärts zu kommen, wir wiesen jedoch alle Angriffe durch Feuer und an Versus Stellen durch Mee zurück. Feindliche

Versuche, gegen das Dorf Tarnova und den Gipfel des obro Polje vorzurücken, sind gescheitert. Jm Moglenicas Tal das gewöhnliche Artilleriefeuer. Auf beiden Seiten des Wardar nichts Bemerkenswertes. Am Fuße der Belasica Planina zerstreuten wir durch Feuer eine feindlihe Kom- pagnie, die sich bei der Eisenbahn nördlih von Deva Tepe verschanzte. An der Struma- Front Patrouillengefechte. Die feindliche Artillerie beshoß einige bewohnte Ortschaften vor dér Stellung sowie die Stadt Seres. An der Küste des Aegäishen Meeres Ruhe. Rumänische Front. Gestern in der Dobrudscha nachhaltiges beiderseiliges Geshüßfeuer zwischen der Eisenbahn und dèm Meere.

i Türkischer Bericht. SERRANN Ret, 20. Oktober. (W. T. B.) Amtlicher

n. dèr Kaukasusfront für uns günstig verlaufene aa béi denen wir eine Anzahl von Gefangenen machten. :

Von den anderen Fronten ist kein Ereignis von Be- deututg zu melden. a : Der Stellvértretende Oberbefehlshäber.

Beri