Land- und Forftmirtschaft.
Úeber deu Sagagtensiand in Norwegen Ente Mal 1931 Vezceu folgende amilien 2ahrißien vor:
Die erfte Hälfte des Winters war tim größten Teil des Landes durEgängtz milde. Nach Weihnachten dagegen berrshte überall eine außerzevdhnli strenge Kälec.
Die Schneemenge entsprach im Süden ungefähr der eines Du! cch[cknittstahres; in den Gebirgögegeudzu und insbesondere irm nördltdft-n Norwegen war sie bedeutend größer als gewöhnlich.
__ Die Schwierigkeiten in ter Zufuhr von Kcafstfutler la Verbir.durg mit den späten Eintreten des Frubj2Bis betten zur Folge, daß die Kutterbestände selbst da ntht azbreickt-n, wo man fonst in der egel gut ausfommt i. B. in mebreren Tälern des Oitens und in vie:en tFjorddôrfern des Testent); in den Lzndetteilen, wo ble Hzu- ernte im Borsabre gering war, mate sich der Fattermangek stark tädlbdaz. Um s{iecht.sten waren iu diefer Bezichung die drei nörd- listen Acmter gestelt, wo Futternot hecrsbte. Fn den Bazirken der ostnorv:gishen Cbene waren die SBestlinde durchw:g au3reidend.
Die Voirîte a1 Kartoffeln waren tn dea meitten Bezirken d'8 Ditens ziemlich Tnibo, teils au im Súáden: im übrigen reiten die VBeitände einlgermzaßen qu. Aus den Drontheirbezirken und Nordnorwegen wid Uiber!huß an Kartoffein çemeldet. — Die PVozrîte an Kern waren im größten Teil des Landes knapp. Dazu trug auß der Umstand Fe, daÿ man in größerem Umfange als gewößnlih auf Kraftsutter heim her Ernte angewtesen war und deß wegen der Vergrößerung der Vrodutt'on die Nach- frage nach Saatkorn größer gewesen t. Fa dcn Bezkiken derx ostnorweg[ch:n Ebenen uud in eirz-fnen Bezirken des Südens fowie in den Drentbetmbezirken haben die Vorräte indes ein‘germaßen gereidt. — Das Wetter war im Often und Süden bis gegen Mitte Mat trocken und kalt, im Westen urd in den Drortheim- bezi.fen rauh und kalt mit SHneefäll-n bis gegen den 20. Mat. Später trat in diefen Landes!teilen warme, das WaGétam fördernde æBitierung ein, wmn Til dei ungewöhniih Hoher Temperatur, nament! {m Diten. Im Norden hielt dit: kate Witterung bis gcgea Eate de3 Vionats an; [t ift au dort wärmzres Wetter ein- getreten. — Mit dea Früdjahrsfeldarbeiien fonnte überall erit viel später als genéhnlich begonnen wecden. Die Bcr- frâtunz beträgt im Weften und tin den Deonthelmbezirlen etwa 3 Wod)er, fm Often und Süden etwa 14 Tage. Die Arbeiten wurden indes duch d28 beste Wetter begünstigt, und der Boden war leiht z1 bearbeiten. Fn pielen Gegenden, namentli im Süden, gebt daher die Frühjahréfeldbeftellung troß dexr Verspätung ihrem Énde entgegen. Ín den brei nottli@sten Acmtern sind dagegen die Felder zum gr: fin Keil noŸ mit SÌrce bzdeLi und nur audnahnbweise ift mit den Feibarbcitzn begonn-n woitea. — Die Wintersaat fteht verschicden cut, hat den Winter cbecr im groß! ind ganzen gut über- fianden, Nur aus einigen Lezirkea des Südens und aus den Diont- beirndezirlen whd von Schäden burch Kälte und Eigb: and berichtet. — Lie Wiesen baken den Winter arch dur@æeg gut überstanden, wur find sie tnfo!ge bes späten Gintcetens des Frühjahrs etwas zurüdgeblieben. Ver Negin der lIctzteo Tage kat ibnen tndes gut geian, und dle Auesichten find jet die besten. — Die Wetdeu find ebenfalis wegn ber fpätcn Snecsmelze unh der starken Æâlte fehr zarückzeblteven, babin h aker angesichts der cünstigen Witterung der letzten Zit gut erholt. Scwsohl bie Talz als die Scb.rgöweiden (die zum Teil noch schneebeteckt find) werden ert fräter als gerTökrnli in Gebrau cenommen werben tönnen, — Die Fröblabr?aibeiten in den Gärten sud dur gutes Wetter begünfiigt wooden, und das verspätete Eintreffen ors Frühjahrs bat keire n esentlihen Folgcn gebakt. KRwar war die Trockenbeit des Bodens dem Pflanzen von Kokl usio. hiaderli, dics hat fich indes nach dem Regen bedeutend gebessert. — Die Obst- blüte scheint in den Bezirken, wo Dbihzucbht eine Rolle spielt, fehr reich zu werden; tnfolge ded \päten Frübjah1s bat die Blüte aber eben erft begonnen, und cs ift daher noch za froh, fiber die AusfiLt:n für die Obfiernte ein Urteil abzugeten. (Bertt hes Kaiserlichen Generalkcnsulo in Krifliania vom 12, Juri 1917.)
Theater uud Musik,
Ju der Volksbühne (Theater am Bülcwp!aß) und im Lessingtheater beginnen von heute (Sonnabend) ab die VorfteUungen erit vm 7 Ußr.
In Neuea Opperettenhaus wird Leo Aschers Operette „Der Soldat ter Marie*, bie bisber an elwa 150 Bühn:n auf- ge{übrt wocden ift, in der nähslen Woche um 200. Male wiederkolt.
Künstklerishe Lanzabende im Theater in der König- gräzer Straße, Die Sommerferien dcs Theaters in der Köatg- gräßer Straße werden in diefem Jahre nur von dem 2. his 13. Juit dauerr, Am 14. Juli beginnt ein Gastspiel d:3 Tänzieryaares Lo Hesse vrnd Hans8-Icacim von Scewty. Beide Künftler ersMeiuen damit zum eiften Male voc dec Verliner Deffentllchkeit, nahvem fie Gon ta HiünHen und in Stuttgart mit ihren etigenartigen Darbletungen die Aufmerkfainkeit auf #Ÿ gelenkt haben.
Maunigfaltiges.
Im Wisseuschaftlichen Theater der „Uranta® ift der Bo trag „Die Znsel Nügen“, der in zahlreichen Licht- und Wanbdel- bildern die mit [Caudsckaftiläen Schönhelten geshmückte
720 OBY: Operette in
N ; Die Zougliche Schauspiele. ODuvern-
Donneistag avgesezt. Am Diuu.éiag und Freitag wird, wie berzits angekündigt, der Forpederberlecetaut Kaul über die au Fhenteueri rete crite Kriegeiahrt der „Möwe* einen Lichibilbervortrag kbalica. Am Sonnabend wird Professor Dr. P. Shwahn über die Gr!cheli- nungen auf dex Soane*" unter BVorjührung zahlreicher Pimmels- photographien spre§en. Außerdem findet an: Sonntag, Nachmittags, eine Wiederholung des Vorir2g3 „Jm l"-Boot gegen ten Feind" zu kleinen Preijen ftatt.
Singen, 22. Juni. (W. T. B,) Sestera sind 300 russische Sigatsangehörigc hier eingetroffen, die bisher tn der SŸweiz in Verbannung g2lebi haden und jezt wieder nach Rußland zurúdtehren dürfen.
Genua, 22, Juni. (W. T. B.) Laut „Journal de Seniye" verbranuten im Hafen von (enua fünf italtenische Dampfer. Die Urfa§e des Ungläcks ist undekannt. Dos Blatt {Óreiit, der Vorfall erinnere an die Zerstörung von Kriegsf&ifren im Vorjahre. S
Madrid, 22. Junt, (W. T. B.) Dez Mitte Juni in Coruña aus Havanna elugetcoïfene frauzésische Dampfer „Venezucka“ dex Compagnie Wónusórale Trarsatlantique brachte uur aßt Fahr- gäsie mit, Zweibundert waren angemeldet, aver 192 wetgerten G in lezter Stunde mitzufahren aus FurHt vor Unterscebootgefabr. Wékhrend der legten fünf Nächte mußten Besatzung und Fahrgüste angetlcidet nebea deu Rettungebooten 1Slajen.
Nr. 51 des „Zentralblatts der Bauverwaliung?", heraus- zegtben tm Beinisterium der öfentlidcn Arbetiea, burt 23. Jant 1917 at folgeuden Inhalt: Amtiiähes: Dienftnachrichten. -——- Nichiamt- liches: Kirdhenerweiterungen. — Cif- und Waßterstandverhältnifse der
norddeutschen Ströwe im Winter und Frübjahc 1917. — Kackelofen- beizung. — BermisEtes: Eiawir!ung des Krieges auf die technischen Zeitshiiften. Las bürgerlihe Wohnhaus in Cottbus.
Handel und Gewerbe,
— Ueber elne zwelfelhafte auslöndische Firma in Smyrna (Fortmiifionär) find den Aeltesten dec Kaufmanrschaft ron Bealin Müuteilungea zugegangen. Vertrauenswürdigen Bzateiltgten wird t Verkebröbuceau her Korporation, Neue Friedrichsiraße 91 I, an den Werttagen zwischen 9 und 3 Uhr mündlich ocd2r schriftliz rähere Auskunft gegeben. 2
London, 21. Iuni. (W. T. B.) Bankausweis der Bank von England. Gesamtieserve 56 245000 (gegen die VorwoYe Zun. 1 216 000) Pfd. Sterl, Notenumlauf 38 840 000 (Zan. 61 000) wWfb. Sterl, Barvorrat 56 635 000 (Zun. 1 278 009) Pfd. Sterl. sIBehselbesiand 105 888 000 (Abn. 7 236 000) Pfo. Sterï.,, Guthaben der Privaten 119457 000 (Äbn. 6 398 000) Pfd. Sterl, Guthaben des Staates 50143090 (Zun. 259 009) Pfd. Sterl, Noten- reserbe 33 794 000 (Zun. 1149 000) Pfy. Sterl, Regierungbsicher- beiten 45250 000 (Zur. 22009) Vir. Stel. Prozentverhaäitnis der Reserve zu den Pasilven 21,37 gegen 19,94 în der Vorwohe. Cleacinghouseumsag 388 Plllionen, gegn die entspreheave Woche des Vorjayres mehr 112 Milltonen.
Börse in Berlin (Netlerungen des Börfenzorsiaudes)
von: 23, Funi | für Geld Brief E:ld rief „f e «fé „És 1 Dollar -—— —— — — 100 Gulden 2742 27 Tal 2754 100 Kronen 16984 130 1399 190 100 Krouen 1994 1398. 4 199 e i 109 Krenean 1933 1947 198 194 So 109 Franfen 1312 130 131 1315 izn
Budapest 100 Kronen 64,20 64,30 64,20 64,20 Buïgacien 100 Leya 802 81è 804 814
Konitantts 100 Piaftzz 20,60 20,70 20,60 20,70
nopel Madrid und Barc‘lona 100 Pesetas 12514 1264 1254 1264
Der heutlge Wertpavleimarkt 1cigte im allgemeinen cine etwas sMGwihere Haltung, die zum greßm Teil auf Verkäufe jurüF- zuführen war. Besonders wurden hierdurch die îin den legten Togen besonders bezünstiaten Overfdhlesischen Werte mitgenommen. Dagegen roar?n Rketnische-Westtalish: Weite fester. Der Schluÿ war ruhig,
vom 22, Junt
New York olland örenmar?
Scch{wredza
Norwegen
f ! j 1
Kursdericie von auswüärtigez Fondsmärkieu
NWiea, 22. Juni, (W. L. 2): An ber Börse her idi: a: gelidhts der uumiizibaz hevoritehenden zwcilagigen Unterbreung ui infolge des Rüctritts des Kavtaetts aligmeinc Zrüchaitung, 19 da der WBerkehr ena tezrenit blieb, Die Stimmung war in ter ulif irie, im Séhranken geteitt, ohne daß es zu einer lebFafteren Be Tezung gekommen wärc. nter dem Drucke voa Gnilaftung8bertäufen shwächten fi namentliß Staa!8cisenbahniwerte Kanonenfahritz, Swjiffabrts-, Petroleum- und Brauereiaktien ab. Dagegen waren ungarifche Fobïen-, böbmisGe Gisenbahr-, Waggonfabriks., Textil und MVeetallaktien zu Höheren Kursen gefragt. Der Anlagemartki vex, harrte in unveräadert guter Haïting. g
London, 21. Juni. (W. T. B.) 23% Englishe Konf 544, 5 9/0 Argertinter von 1886 —, 4 %% Bralianer bon Tg olt 4 9% Javaner von 1899 —, 30/6 Portugiesen —, 5 9% Russen ron 1906 75, 44 °%/0 Russen von 1903 —,—, Baltimore ard Ohio —,—, Canadian Pacific —,—, _ Erte —, National Rai of Meriîo —, Pennsxloania —,—, Southern Pacific —,—, Union
acifie —,—, United States Steel Co: poration 133, Anaconda Copper -——, Mio Tinto 624, Chariered 12/5, De Beers def. 143,
Goltdfields 1e, Yandmines 2, 9/0 Kriegsanleihe 942, 34 0/9 Kriegéanleibhe S6i, W -chsel auf
Pripatdisïost 4 Silber 392. — Amifterdain 3 Monate 11,677, Wesel auf Umstertam urz 1151 Wech*el auf Paris kurz 2755
Wesel auf Paris 3 Yeonate 27,90, 97 55 Wechsel auf Petersburg kurz 201—292. d
Amsterdam, 22. Juni. (8. T. B.) Rubia, Amerikaner fet, Weétel auf Berlin 33,10, WeFscl auf Wien 21,70, Wesel auf SHivetz 49,60, Wechlel auf Kopenzageu 70.25, Wewzsel auf Sto bom 73,55, Wehscl auf New York 212,62, Wechsel auf Lendon 1,598, Wesel auf Paris 42,20. 99/9 Vètederländis@: Staai8anleike 1017/2, DbL 3 °/9 Niederländ. W. S. 734, Köntgl. Niederländ, Petroïeum 556, Polland-UmeriZa-Linte 395, Niederländ.-Judis§1 Handelsbank 2594, Atchison, Topeka u. Sauta Fó 101, Rot Island ‘4, Southera Pacific -——, Southern Railway —, Union Fac 1393, Anaconda 171/16, United Stat2s Steel Corp. 123,5, ‘ranzöóßsh-Suglishe Anleihe —, Hamburg-Armerik?a-Linte —,
New Vork, 21. Jzni. (Schluß.) (W. T. B.) Die Börse verkehrte bc: wesent/ich eingeshränkiern Ges@äft zunähft zu be» haupteten Kursen. Im weiteren Verlaufe wurde jedo die Tendenz unregelmäßto. Nacheniit2gs trat unter Flihrung von Jundustric« papteren eiae allgeinziue Befestigung ber S. ein, wobet bon allen Seiten Käufe rorgenoror:en wurden. Führende (tsenbahnwerte fellten fi schließüich um 1} Dollar höher, während Industrie, anteile bió 27 Dollar im Kuxse gewannen. Bei Sluß der Börse war die Holt.mg fest. Umgcesetzt wurden 580 000 üktien. Tendenz für Geld: Sehr fest, Gd auf 24 Stunden DurWhschokttsrate 5, Geld auf 24 Stunden liztes Darlehen d, Wesel auf London (60 Tage) 4,72,00, Cable Lrauégfers 4,76,45, Wechsel auf Paris auf Sit 95,774, Wechsel auf Berlin auf Sccht —,—, Silber Buülion 78, 39/@ Northern Pacific Bonds —, 4 %% Verein. Staat. Bonds 1925 —, Atchison Lope?a v. Sarta Fó 1004, Baltimore and Ohio 724, Canadian D 'eific 160, Ghesepeake u. Ohio 594, Chicogo, Milwaukee u. St. Puiul 743, Denver u. Rio Grande & Illinois (&-ntral 103, Lout9vile u. Nashville 124, New York Gentral 0, Norfolk u Western 124, Pennsylvania vi, Reading 99%, Southe.n Pacific 3834, Union Pacific 1364, Araconda v S E 42}, Uni ted States Steel Corporation 1276, do pref. 1177. : E
KarsberlSte von auswärtigen Warenmärften
London, 21. April. (ŒW. T. B.) Kupfer prompt 130.
Liverpool, 21. Juni. (W. T. B.) Baumwolle. lîmsa §000 Ballen, Einfuhr — Ballen, davon — Ballen amertz fanish: Baumtrole.
Terminmarkt ge\chl6ossen.
Bradford, 21, Iunt. unteränbert.
Amfterdam, 22, Junk.
(28. T. B) Wollmarkt. Wolle de S 6s (W. T. B.) Santo8-Kaffes 2T unt 03. d
Amsterdam, 22. Juni. (W. T. B.) Rühöl loko 110}, — Leinöl Toko 684, für Juli 671, für Auguft 637, für Sétp- temter 693.
New York, 21. Junt. (W. T. B) (SHluß.) Deourzwolle [oïo tniddling 29,70, do. für Juni 25,25, do. für Juli 25,32, do, für August 25,28, New Orleans do. loko middling 25,56, Petroleum reftued (tn Gases) 12,75, do. Stand. whtte tin New York 10,25, do. tn LXauls 550, do. Gredit Balances at Dil Elty 3,10, SBinalz prirme LDestera 21,923, do. Robe & Brothers 2250 Zulker Zenteugai 5,96, We:uen MNoter Winter —,— eit Spriag - Wheat clears (nea) 11,00—11,50, Grtreidefzadt naŸ B:-pervooI nom. Kaffee Nio Ne. 7 loko 10, do. für Zuli 7,70, do. für S2ptember 7,76, do. für Dezemb:r 7,87, Zinn 63,50—64,50,
(Fortseßung des Amtlichen und Nichtamtlichen irt ber...) Ersten Beilage.) Eis-
Lever bi di
Berliner Theater. Sonntag, Abends
olle : dret Akten von Rudolf Bernauer und Rudolph SFanzer. Mußk
fotienburg, Bi3marck - Stße 34—37. Direktion: Georg Hartmann.) Sonntag, Nachmittags 24 Uhr: Zu ermäßigten
Nomtei.
Straße.
Theater in der Königgrüßber
Sonntag, Urthu-e Schuitler-Abend: Literatur.
Famiklienttarichte. Geboren: Etn Sohu: Hrn. Arthur
Abends §8 Pr:
baus und Schausptelhaus ges(lossen.
Deutsches Theater, Sonntag, Abends 8 Uhr: Familie Schziuck.
Montog und fclzezude Taze: Familie S thirmek.
Kammerspiele.,
Sountag, Abends 74 Uhr: Täuzeria.
Montag uc.d folgente Tänzerin.
Bolks3bühnec. CTheater am Bülowplahß.) (ÜUnatergrundbahn Schönhauser Tor.) Sonntaa, Nahmittags 3 Uhr: Zu Fetnen DVreisen: Das Kouzect. -— A} eads 77 Ubr: Die Königin der Luft.
Montaz und folgente Tage: Die Königin der Lujsc.
Die
Tage: Die
Deutsches Künstlertheater. (Nürn- bergeritr. 70/71, gegenüber dem Zoolegischen Garten.) Sonntao, Abends 77 Ubr: Der Lrobepsfeil, Lustspiel in vier Aktea von Ysfar Blumenthal.
Go bis Mittwoch: Dex Probe- bfe ai Zum ersten Male: Klub- eute,
Freitag und Sonnabend: Flut leute.
von Walter Kolo. Montag und folgende Tage:
z Die tolle Komtefß.
Qomödienhans. Scuntag, Abends 8 Ur: Wie feßile ich meinen Mann? Gin fcöhlihcs chelihes Kampfspic! in drei Akten von Hars Sturm.
Montag und folaende Tage: Wie fesßite ih meinucu Wann ?
Lessingtheaier. Soantag, Nahzitt. 3 Nhr: Zu ermäßigten Preisen: Armut. — Abends 77 Uhr: Niobe. Operette in drei Aufzügen von Oskar Blumenthal. Musik von Oscar Strauß.
Montag und folgende Tage: Niobe.
Sthillertheater. 0. (Wal!llner- theater.) Sonntag, Abends 7} Ukr: Alt - Heidelberg. Schauspiel in fünf Aktien von Wilhelm Vteyer-Xörster.
Montag, Mittwoch urxd Freitag: Nodert und Bertram.
Dienstag, Donnerstag und Sonnabend: Kammermusfik.
Charlottenburg. Sonntag, Abends 74 Ubr: KFamtmermusi!, Luitiptel in drei ‘Aften von es Ilgenkf:cin.
Montag, ittwoh und Freitag: Kammermusik.
Dienstag u. Sonnabend: Traumulus.
Donnerstag: Dex Bibliothekar.
Preisen: Boccaccio. -— Ube:ds 6F Uhr: Parsifal. Gin Bühnenweißfeftsvtel in trei Aufzügen von Ricard Wagner. (Gaflsptel: Kammersängeria Helena tFoxrti.)
Montag: Jugeud,
Diensiag und Donnerstag: Nauou.
Mitiwoh: Taunuhäufee unv der Sängerkrieg auf Wartburg.
Freitag: BVoceaceio,
Sonnabend: Der Postilloz vou Lotjumeazz:.
Komische Oper. (An der Weiden- dammer Brücke.) Sonntag, Abends {8 Ubr: Die Ee Seiner Majestät. Deutsches Singspiel in drei Aften pon Nudo!f E und Leo Walther Stein. Ge- angsterxie von Rudolf Presber. Muß? von Gilbert.
Montag und folgende Tage: Die Dose Seiner Majestät.
u e Ér
Theater am Uollendorfplah. Sonntag, Nahiittags 3} Uhr: Jmmer feste dra! — Abends 7} Uhr: Die ESu!aschkanoue. Volksftüct mit Gesang und Tanz in drei Akten von Hermann Haller und Willi Wolff. Musik von Waltcr Kollo.
Montag und folgende Lage: Die WGulaschtanone.
Dienstag, Donnerstag und Sonnabend, Nochmliitags 3} Uhr: Die Grille.
— Deuksteine. — Die Frage au das Stbicksal. — Absczirdsfouver.
Montag und folgende Lage: Arlt hue S{Zuigzler-Ubeud.
Theater des Westens, (Station: Zookogi Her Garien. Kanistraße 12.) Sonntag, Nachmitt. 34 Uhr: Zu kletacn Preisen: Hasemauns Töchter. — Abeuds 77 Uhr: Stolze Thea. Operette in drei Aftten von Georz Ofkfonkowski. Musik von Viax Gabriek.
Montag und folgende Tage: Stolze Thea.
Lustspicilhaus. (Friedrichstraße 236.) Sonntag, Nachmittaçcs 34 Uhr: Zu er- mäßigten Vreifen: Unicre Käte. — Abends 7} Uhr: Die biondeu WMädels vom Lindvenhof. Schwank in 5 Akten von Georg Okonkl'owskl.
Mentag und folgende Tage: Die bioxdeu Müêdels voin Lizdenhof.
Thaligtheater. (Dresdenerstr. 72/73.) Sonntag, Nachmittags 3 Ubr: Z: er- mäßigten Yeeisen: Die zärtlichen Ver- waudtea. — Abends 74 Uhr: Sonu- wendzauber. Ein Singipiel aus alter he in dret Akten. Lext und Musik von Rudolf Kaiser.
Montag und folgende Tage: Souu-
von Loei-Lorz: ndorf (Lorzendorf, Kr. Namdälau). — Hrn. Mane Grün- elsea (Breslau). — Etne Tochter: Aldrecht von Bonin (Landsberg). Geflorben: Hr. Generalleutnant 1. D. Sujtav von Dretsing (Wiesbazen). — Hr. Major #. D. Heinrich von Strauch (Slolp i. Pomw.). — Hr. Geheimer Negterungs- und Forstrat Franz Joachim von Weed!ke (Bad Wildungen). — Fe. Frieda vcn Veltheim, geb. von Katte (Kloster Neuendorf). — Frl. Ida von Sdöafeldt (Mühlhausen i. Th.).
Verantwortlicher Schriftleiter: Direktor Dr. Tyrol in Charlottenbur Verantwortlich für den Anzeigenteil: Der Borsteter. der Geschäftsftelle, Nechnunasrat Mengering in Berlin. Vetlag der Geschäftéstelle ( M engertng) in Berlin.
Druck der Norddeutshen Buchdrukerei u Verlagéanstalt Berlin, Wilhelmstraße
Vier Beilagen fowic bie 1546, u. 1517, Ausgabe
weudzauber.
der Deutfchen Verlustlifte#" -
M 147.
Erste Beilage
zum Deutschen Neichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeige® 1917
Berlin, Sonnabend, den 23. Juni
E ——— e —
Amtliches. DeutschGes Reich.
Reihs5getreideordnung für die Ernte 1917. Vom 21. Juni 1917.
Der Bundesrat hat auf Grund des § 3 des Gesezes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maß- nahmen usw. vom 4. August 1914 (Neichs-Geseßbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen :
Neichsgetreideorduung für die Ernte 1917 Uebersiht über die AdsGnitte 1, Beschlagnabme. (§F 1—12) 11, R'ich3getreid-s:U-. (SS 13—19) 1[1. Bewirtichaftung der Borräte. (§8 20—41) 1. Aufgaben der Kommunalverbände tim 88S 20—30) 9, Selbstwkrtshafiende Kommunalverbände. (§F 31—35) 3, Aufgaben der Gemeinden. (§8 36—41)
". Ertetgnung. (88 42—47)
- Berarbeitung derx Früchte urd Verkehr mit den daraus her-
gestellten Gezeugnissen. (§§ 48——55)
71, Verbrauchsregeluna. (§Z 956-68) 1. Allgemeine Vorschriften. (§8 96— 61) ° Besondeze Vor'ch:isten für Selbhwersorger. und 63)
3, Durchführung der Vebranchsreaelung. v [1 Ausführungsvorschriften. (§3 69—72) Vill, N-bergang8vorschreiften. (§4 73-——TT7) i 1X. Sch!uß- und Strafvorschriften. (§§ 78—82)
7. Beshlaguahme.
allzemeinen
(S 62
d Gi
(§8 64—68)
81
Folgende im Reiche angehauten Früchte, allein oder wit arderen fichten gemengt, werden mit der Trennung vom Boden für den RommánalBee ans beshlagnahmt, in dessen Bezirk fie gewachsen sind:
Roggen,
Weiten, Spelz (Dirkel, Fesen), Emer, Einkorn,
Ge: fte,
Hafer,
Grbsen, etnschlt: ßich Futtererbsen aller Ari (Pelu!& ken), Bobnev, ein!ckl!eßlch Uckrbohnen,
Linsen,
28icken,
Buchwelzen,
Hirse.
Die B-shlagnahme erstreckt sich auch auf den Halm und dfe aus den b:shlag: ahmt-n Früchten hergesellten Grzeugnisse, wie Meht, S@hrot, Geteß, Graupen, Giüge, Fleckes, Malz, Dit dem Äus- dreien n icd das Strob, mir dem Ausmahlen die ßlete von der Ve- \hlaanahme nach die ser Verorbrung fre; für die Kleie gilt § 55.
Von der Beschlagnahme ausge!cklcfsen sind als fri)hes Gemüse geerntete Grbsen und Bohner, eins&ließlich Peluschken und Ack.r- boi en. Für Grünkirn gilt § 9,
D) Im Sinne d'eser Verordnung gelten als Früdhte: alle Früchte der im § 1 Abs. 1 Acten, e ; Getreide: Roggen, Weizen, Spelz (Diukel, Fescn), Emer, Einkorn, Gerste und Hafer, i 4 Brot!getreide: Rogger, Wetzen, Spelz (Dinkel, Fesen), Emer und Einkorn, au ta Mischung mit Gerste, Hülsenfrüchte: Erbsen, einschließ1ich Peluschken, Veobnen, einschließltch AXkeibohuen, Linsen und Wien.
bezeihneten
An den beschlagnahmten Vorräten dürfen Veränderungen rur mit Zustimmung des Kommunalverhandes, für den fie beihlagnahmt sind, vorgenommen werden, soweit sch nicht aus den §§ 4 bis 10, 28 etwas anderes ergibt. Das glei! gilt von rehtsge|chäftlichen Ber- fügungen über Ke und von Rechtägesckäften, durch die etre Ver- bflihtung zu folh-n Verfügungen begründet wird, sowie von Ver- Agen, cie im Wege der Zxangsoollstreckung oder ArtreftvoUztehung erfolgen.
Werden besch?agnahmte Vorräte mit Zustimmung des Kommunal-
verbandes in den Bezrk etnes anderen Kommunalverdandes gebrat, so tritt dieser mit der Ankunft der Vorräte in seinem Beizi1ke hin- sihtlih der Rechte und Pfl chten avs der Beschlagnahme an die Stelle des bisherigen Kommunaiverbandes. Der Versender und der Emp- fänger baben die Ortsänderung binnen brei Tagen unter Angabe der Art und "Menge beiden Kommunalverbänten anzuzetgen. Die Frist beginnt für den Verserder tit ter Atsendung, für den Empfänger mit dec Knkanft der Boriäte. _ Werten beschlagnahmte Vorräte widerrechtlih in den Beilrk eines anderen Kommuralverbandes gebracht, so kat dieser die Rechte und Pfl:chten des Kommunalverbande, für den die Vorräte besdlag- nabmt sind, für den berechtigten Koumunalverdand au?zuüben. Er hat der Reichsgetreidestele Mitteilung über Art und Menge sowie Verkunft der Vorräte zu mach:n und mit den Vorräten nah thren Weisungen zu verfahren.
8&4
Der Unternehmer eines lanbdwirischaftlihen Betrtebs hat die zur Ernte erforderlichen Arbeiten vorzunebmen. iy
Der Besitzer besclagnahwter Voctäte ist berechtigt und ver- pfltet, die zur Erhaltung und Pfleçce der Vorräte erforderlien Vandlungen yorzunehmery. :
Der Beßtzer {i} berechlizt und auf Verlangen der zuständigen Behörde verpflichtet, auszudreschen sowie bei Gemenge Körner- und DUenfrüchte von einander. zu trennen. Die Reich3getreidestelle und die Landeszentialbehörden oder de von ihnen bestimmten Stellen lönnen über Zeit, Art und Ort des Audreschens sowte über Anzeige und Festitellurg des Druschergebnisses Anordnungeo treffen.
Der Besiner beschlagnahmter Vorräte if berechtigt und auf Ver- langen der zustänbigen Behörde verpflichtet, die Vorräte, sobald fie av8edroshen sind, dem Kommunalverbande, zu dess:n_ Gunsten se bis{lagrabmt find, jederieit zur Verfügung zu flellen. __ Dex Kommunalverband hat dafür zu sorgeyr, daß die Vorräte gemäß den werlhriften dieser Verordnung innerhalb zweter Wechen abgenommen
ei dên,
Als Besizer im Sinne dieser Verordnung ailt auch der mit der Verwaltung t Vorräte für den Eigentümer betraute Jnhater des Gewahrsamgs.
S 9 L
Nimmt der Unternehmer cines landwirtschaftlichen Betriebs oder r Besiger von Vorräten eine der thm nah § 4 obliegenden Hand- lungen nicht rehtzeitig vor, so kann die zuständize Behörde die er- forderlichen Arteiten auf seine Kosten dur elnen Diitten vornehmen ofen. Der Verpflichtete hat die Vornahme auf seinem Grund uud oden sowie in seinen Wirt\chaflöräumen und mit den Mittelu seines Vehibs zu gestatten.
Auf Verlargen der Neichsgetreidestele, der Lante?zentralbehörde oder des Kommunalverbandes ist die Gemeinde zur Vornahme der Arbeiten auf Kosten des Säumigen verpflichtet.
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íInnerkalb tetselben landwhtschaftli@en Betriebs türfen räum- |
lie Beränbdeiungen wit beshiognahmten Vorräten vo: genommen werden. Werden dabei Vorräte in cine andere Gemeinde gebracht, so bat der Besiger ‘ie Ort?änderung binnen drei Tagen beiden Ge- meinden anzuzeigen. Diese Verpflichtung entfällt, soweit die Vouräte in die Wütschaftskartea (§ 25) für die Gemetyde aufgenommen sind, in die sie gebrackt werden. Werden Vorräte ia einen anderen Kom- munalverband gebracht, lo tsi die O téänderung binnen drei Tagen au betden Kcmmuna:vaibänten a z zeigen. Vit der Ankunft der Neor!äte in dem Bezirke des andezen Komtnunalverbande3 tritt tieser binsihtlih der Nehte und Pflichten aus der Beschlagnahme an dfe St- ll» des bisherizen Kommunalverbindes.
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Troy der Beschlaanuhme dürfen Uaternebmer landwirtschaftlicher Betriebe aus ihren selbitgetauten Fuüchten die vom Bundesra'e feti- gesezten Mengen zur Ernährang te: Selbstyersorger, zur Fütferurg des im Betriebe gehaltenen Bi-hes und zur Bestellung der zum Be- triebe arbörenden Grundsiück“ verwenden.
Als Selbstversorger gelten, vorbebaltlih einer anderen Be- flimmung na § 62, der Unternehmer des landwirtsckaftlichen Betriebs, die Angehörigen einer Wirtschaft eins&ließlih des Gesindes sowie Naluralberechtizte, insbesfoadere Altenteil-r und Arbeiter, soweit sie kraft ihrer Berctigung oder als Lohn früchte der in Frage kommen- den Art oder daraus hergestellte Erzeugnisse zu beanspruHen haben. Inhaber von Zehntrehten oder ähnliden auf öffeatlih-rehtliher Grundlage beruhenden Rechten gelten nit aïs Selbstverforger.
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Der Neiclékanzler erlößt die Bestimmungen über den Verkehr mit Saatgut. Das nah Mafgabe diefer Bestimmungen erworbene Saatgut tann t'c8 der Beschlagnahme in den vom Reichskanzler oder der von ibm bestimmten Stelle feftgesezten Mengen zur Be- ftellung verw: ndet werden. i
Trey der B:shlagnahme dürfen Unternehmer landwiitsckcaftliher Betriebe, vorbehaltlich näherer Bestimmungen nah Ÿ 62 Abs. 2, aus ihcem seibftgebautrn grünen Dinkel und Spe!z Grunkern berstellen. Die Beschlagnahme ersireckt h auf den Grliatern. Hiervon dürfen fe zur Ernährung dec Selbsliverso!ger auf den Kopf inszrsamt bis zu drei Kilogramm verwender.
Die Ünt-raehmer h2b-n die hergestellten Mengen unverzüglich, spätestens bis zum 15. Augnst 1917, dern Kommunalverband an- zuzeiger. In der Anzeige siad die Anzahl der Selbslversorgec und die sr dlese nah Vbi. 1 Say 3 bean\pcuchten Mengen anzugeben.
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Trotz der B: schlagnahme dürfen Unternehmer landwirtschaftliher Betriebe selbstgebautes Gemenge (Vêiichfrucht, Veengkorr), mit Aug- nabme von Mischungen, die nur aus Brotgetreive bestehen, vor der Reife als Grürfutter n eigenen Bitriebé v.1wender.
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Die BeiG!acnabwe endet mit dem fre!händizen Cigentumserwerbe dur die Reichtgentz eide stelle oder den Kommrwunalyertand, für ten die Norräte beiczlagnahn:t siad, mit d-r Eutetcnung der Berfallerk¿ärung (8 70), etner na §§ 7 bis 10 zugelassenen oder einer von dem Kom- munalverbande genezimntiten Verwendung.
Ber m Auftrag der Metids„zetreidestele, einrs Kommuralkver- bandes oder einer Gemetnde Früdte ober daraus hergestellte Grzeug- nifffse zu erwerben, aufzubewahren, zu bearbeiten, zu befördern oder zu verteilen hat, darf nur folhe N: cht8arschäste über kie Borräte ab- \chlteßen und nur olche Verfügungen über sie treffen, die von seinem Auftraggeber zugelassen sind. Lies gilt au, soweit der Beauftragle Eigentümer der Vorräte ist. M
§ 12
Ueber Streitigkeiter, die si aus der Anwendung der §Z 1 bis 11
ergeben, entshetdet die höhere Verwaltungsbehörde cndgülttg.
R. Reichsgetreide steile. S 13
Die Neichtgetreidestelle bestcht aus einer Verwaltungsahteilung
und einer Geshäfiocbteilung. Die Aussiht führt der Netchskanzler. 8 14
Die Verwaltunç3abteilung 1 eine Bebörde und besteht aus einem Direktorium und etnem Kuratorium.
Das Direktortum besteht aus einem Vorfißenden, einem oder mehreren ftellvertretenden Borsitzenben, aus ständigen und nichiständigen ‘Mitgii-dern. Der Neichtkinzler ernennt den Vorsizenden, die steil- vertretenden Vorsitenden und die Mitglteder, und zwar unter den ftändigen Mitgliedera einen Landwirt. |
Das Kuratoitum besteht aus sechzehn Bevollmächtigten zum Bundesrat, und zwar ovßer dem Vorsißenden des Direktoriums als RVorsigendem aus vier föntglih Preußischen, ¿wei Königlich Baveri- \chen, etnem Köntglih Sächsischen, etnem Königlich Württemb -raischen, einem Großberzoglich Badi'cher, einem Großberzioglih Hesfisch:n, einem Sroßherzoalich Mecklenbura - Shweriuschen, etnem Groß- hberzoglih Sächsilchen, einem Herzoglich Anhaltischen, einem Hanseati- {hen uad elnein Glsaß-Lothrinzishen Bevollmächtigten. Außerdem aebôren thm je ein Vertreter des Deut|hen Landwirtsaftsrats, des Deutschen Handelstag3 und des Deutschen Städtetags, ferner je zwei Vertreter der Landwirtschaft, von Handel und JFuadustrie und der Berhrauchec an; der Reichskanzler ernennt diese Veitreter und den Stellvertreter des Borsigenden,
Der Neichslanzler erläßt die näheren Bestimmungen.
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Die Gesäft3abteilung ist eine Gesellschaft mit beschränkter
aftung. di Die Gesellschaft hat etnen Aufssichtärat: er besteht aus dem Vor- \lgenden des Direktoriums der Verwaltungsabteilung als Vorühendem und vierundzwanzig ordentlich:n Mitgliedern, von denen fieben auf Meich und Bundesstaaten, sieben auf die Landwirtschaft, dret auf die aroßgewerblichen Unternehmungen und sieben a1f die Städte entfallen.
le sehen Vertreter der Städte und die drei Vertreter der grof- gewerblihen Unternebmurgtn werden von den enffprehenden Gruppen ver Geselliafter bezeihnet. Die übrigen Mitglieder ernennt der Netihskauler. j E
Der Aufssidt?rat bestellt die Geschäftsführer, darunter elnen Landroirt; die Bestellung bedarf der Bestättgurg des Reichskanzlers.
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Die Re!chsgetre tdestele bat die Aufgabe, mit Hilfe der Kom- munalverbände für die Verteilung und zrwoeckwäßige Verwendung der vorhandenen Vorräte für die Zit bis. zum 15. S-ptember 1918 zu forgen. Dabei hat die Vernaltungsabteilurg die Verroaltungsange- legenbeiten etnshließlid der ftattfliihen Aufgaben zu erledigen, die Geschästzabteilung nah den grundsäglihen Anweisungen der Ver- waltung?abteilung (% 17) die thr obliegenden ges{äftlichGen Aufgaben durzusühren. aas
I
Das Direktorium der Verwaitungsabtetlung hat mit Zustimmung des Kuratoriums insbesondere festzusetzen.
a) wee Mehlmenge täglich auf den Kovf der versorgungs- b-retiaten Bevölkerung verbraucht werden daf;
b) weilte Rücklage aufzusammeln ift: s
c) ob und fn welhem Umfang Betiieben, die Früchte oder daraus hergestellt- Erzeugnifsz verarbeiten, solchz zu liefern sind. Als Betiicb?z în diesem Stnne gelten nicht Viehl- müblen, Bätereien und Konditoreien (F 97), ferner Brauer«izn und Mäljzereien : 4 wieviel Breotzetreide oder Mebl jedem Kommunalv-1bande
“ für seine Zivtitevölkerung eins(ließlich der Selbstversorger sowie an Saatgut von Brotgeir:ioe für die Herbst- und FrübjahrsbesteUung zusteht (Bedarfgantei!); der Bedarfs» anteil kann auch vorläufig festgeseßt reerden ;
) welche und wieviel Früchte aus ten ei- zelnen Kommunal- verbänden abzuliefern find un» inrerhalb welcher Fiuisten, Die feslgeseßten Mengen gelten nur a!s Mindeslmengen; ob, in welchen Hôcbstmengen und unter welhen Voraus- sezungen die ReiLs8get1etdeîtele oder Kommunalverbande Breotgetreide, insbesondere Hinteikotn, zu Futterzwedcken DET- \hroten lasisea oder zur Verfütterung freigeben dutsen;.
2) bis zu welhem Vlindestsaßze Setteide, das zur mmenschliten Grnäbrung beslimmt ift, auszumahlen ift: : 1) tn welHer Weise das niht mahlfähige Lrotgetreide ver- wendet werden soll. s e Die Fesisezungen zu a und c bedüifen der Genehmigung des Neis faniler®s. Dec MNeichskan;ler erläßt auch die Vorschriften über die Feststellung der Ablieferungspflict (€). 5
Das Direktorium kana Bestimmungen über tie Aufbe vah.ung der Vorräte erlassen. :
Das Direktorium kann für bestimmte Müblen, die zum Auk- mahlïen des Getreides bis zu den nah Abs. 1 g f.stgeseßten Mindest- ságen außerstande sir d, aus besonderen Gründen et«e geringere Aus mahlung zulafs:n. Da8 Virektorium kaan auc für bestimmte Mühlen odec jür Mühlen b-stimmter Beztik2 die Hersteüung best!mmter Aus- z¡ugsmetl? betim Mahlen zulassea oder vor)chretben.
S 1s
Das Direktorium stellt auf Grund der Feststellungen nah § 17 Abs. 1e die Geundsäge für die Zulaffung der Betriebe zur YBer- arbeitung ver Früchte und der daraus hergestelltz:n Crzeugnisse und für ihre Belteferung auf. Das Direktorium fann Borich.iften für die Herstellung und den Vertrieb der Erzeugnisse sowte für die Üeberwachung der Betriebe erlassen, au Preije füc die erzeugten Waren fcst'ez!tn.
Die L beute haben der Re!hs zetreidestelle auf Ers fordern Auskunft über ihre Betriebev.rhältnifje zu erteilen.
S 19 S j Die Ges&äftsabteilung hat alle ¿zur Grfüllung ihrer Aufgaben erforderlih-n Rehtsgeschäfte vorzunehmen ; sie hat insbe sondere :
a) für den Grwerb sowie tie rech1zeittze Abaabme, Bezablung und Untecbrivgung der an fie abzuliejernden Früchte zu forgen ;
b) Me Ton dn Heeretverwaltungen und der Marineverwaltung bean'pvruchten Früdkte und daraus bergest lten Ezzuanisse, insbesondere Mebl, durch Vermittluog der Zentralstelen zur Beschaffung der Verpflegung rechtzeitig zu liefern ; pen Kommunalvecbänten das erforderliche Mebl rehtzeitig zu Liefern : den Kommunalverbäaden die ihnen ven ter Neichtfutter- mittelitelle zugewiesenen Mergen an Geist? und Hafer und die thnen zustehenden Mengen an sonstigen Früchten ret» zeitig zu liefern; L j
e) für die ordnungömäßtge Verwaltung ihrer Bestände zu
sorgen ; f) den Betrieben (§ 17 Abs. 1e) die festgeseßten Mengen zu liefera. 217. BVewirtschafturg der Vorräte.
1. Aufgaben der Kommunalverbände tim allgemeinen. 20
Die Kommunalverbände haben der Reithegetretdestelle auf Grund der Ecrnteflähenzrhebung nah der Vercrdnung vom 20. Mai 1917 (Reichs-Seseybl. S. 413) und der Erntevorshäßunga bis zu dem von ihr bestimmten Zeitpunkt anzugeber, wie groß dte Ecnteerträge ihres Bezicks ia den etnzelnen Fruchtarten zu \{äyen sind. Sie haben ferner nah einem von der Reich3getreidestele festgeitelten Vordruck die Zahl der Selbstoe1sorcer (§ 7 Abs\. 2, § 62) und der verforgung?« bercMtigten Bevölkerung sowie die Zabl der in dem Vordruck be- zeihnetea Tiere mitzuteilen und die ihnen nach § 9 zugehenden Ar- ¡cigen der Grünkernher|jteller der Reich8getreide|stele weiterzugeb:n.
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Feder Éommunalv?rband hat dafür zu sorgen, daß die in seinem Beztrk angebauten Früchte ¡w-ckentsprecherd geerntet 1nd ausgedroschen werden; er hat ferner, unbescadet des thm nah § 23 Abs. 1 Saß 3 justehenden Rehts, dafür zu sorgen, daß die beschlagnahmt'n Vor- râte zwedent}prechend aufbewahrt und ordnungömäßig behandelt werden.
Der Kommunalyerband kann u diesem Zwecke die im Bezirke vorhandenen landwiitshaftlihen Mastzine-, Gerä.e und Betriebs- mittel aller Art in Änjpruh nebmen; er kann ferner in setnem Be- zirk und mit Genehmigung der Landeszentralbebörde auch außerbalb seines Bezirks Lagerräume für die Lagerung der Früchie und der daraus bergestellien Erzeugnisse in Anspruch nehmen, soweit diese richt bereits von der Retchzgetreidestelle tn Anspruch genommen worden sid. Die Vergütung seyt die höhere Ve-rwaltungsbehörde im Stceit- tall endgültig fest. M
Aus dem Bezirk eincs Kommunalverbandes dürfen Frücßte, die ihm gehören oder für thn besiagnahmt find, vorbehaltlich des § 6, nur mit Genehmigung der Neichsgetreidestelle entfernt werden. Dieser Genehmtgung bedarf es nicht, wenn die Früchte zum Zwecke der Trocknung oder Verarbeitung vorübergebend aus dem Kommunal- verband entfernt oder wenn sie an die Reich3getreideftelle oder zu Saatzwecken nah den gemäß § 8 vom Reichskanzler erlassenen Be- stimmungen geliefert werden. Vet Brotgetreide wird im lehteren Falle die geli*ferte Menae dem empfangenden Kommunalverband auf seinen Bedarfsant*il (§ 17 Ab\. 14) angerechnet. Hat der Kommunal- verband nach § 17 Ab!. 1 #0 Früchte abzuliefern, jo erhöht sich die abzultefernde Menge entsprechend.
Der Kommunaiverband dar? Früchte oder daraus hergestellte Er- zeugnisse an die tin § 17 Abs. 1 c beieihneten Betriebe nur mit Ge- nehmigung der Neich9getretdestelle liefern.
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Feder Kommunalverband hartet dafür, daß alle für thn beschlag- nabmten Früchte der Reichsgetreidestel- zur Verfügung gestellt werden, soweit sie uit den Unternehmern lar dwtttschaftliher Be« triebe nah §§ 7, 8, 9, 43 zu belaffen find oder von selbstliefernden Kommunalverbänden zur Versorgung ihrer Bevölkerung zurück- behalien werden dünfen (§ 32). Die über die festgesegten Mengen (§ 17 Ab). 1 6) hinaus ver\ügbaren Mengen find stets sobald wie mögli abzuliefern. Der Kommunalverband kann verlangen, daß die Reich?getreldestelle jede ihr zur Verfügung gestellte Menge binnen zwei Wochen abnimmt,