1918 / 281 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 28 Nov 1918 18:00:01 GMT) scan diff

zulagen nah F. B. V. § emäß zuständige bescndere

steben, de8aleichen Sic ilt die Stundeuzulage nach

Für die im Kriminal noch Regelung, de2gleihen tür Berlin, den 27. 9 Der Staatisfedcetär des Neichsmartneamts. von Man.

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Kameraden folgt M orn Se

C n L Md S ¿ iperpe.tStruppen în U

A A ) E G d Ver Zentra!rat der Marine.

Toft.

VDetanntmaouna.

Im Aufirage des Demobilmochunosomts und auf Grund der Bundes: at8verorönung Über die Sicherfie lung von Krieas- beda1f in der Fassung vom 26. April 1917 (RGBl. S, 376) wird folgendes angeordnet;

Artikel T. BetanntmaBbungen 15 KRA. vom 15. Mîrz 191ò, betreffend Vorrats- und B dêmeldurg über Wolfram, Chrom, än, Vanadium und Mangan, . vom 15. Dezember 1915, betreffend Beschlag- Wol¡ram und Chrom und Höchstpreise tür

Tan T 144444

Tan KR 4. vom 1. Mai 1915, betreffend Bestandserbebung Beschlagnahme von Metallen,

. 18 KRA. vom 1. September 1918, 3. Nadltragsbekannt- machung zur Bekanntmachung U. 1/4. 15 KRA. aufgehoben.

AxtitelTl: a. Es werden hiermit aufgehoben: S

Die von den Kriez8miaisterien ausgcspro@enen, den Betroffenen namentlih zugestellten Sonderbes{lagnahmen von solchen Metallen, die von der Bekanntmachung M. 1/4. 15 KRs4., betroffen wurden.

b, Es werden hiermit widerrufen : :

Die CEinzelenteignungen von Metallen, die auf Grund der Bekanntmachung über die Sicherstellung - von Kriegäbedarf vom 24. Juni 1915 (RGBl. S. 352- nebst Abänderungen vom 9. Oktober 1915 (NGBl. S. 645), 25. November 1915 (RGBl. S. 778), 14. September 19 6 (NBBI. S. 1019), 4. April 1917 (RGBl. S. 316) und der Neufafsung dieser Bekanntmachung vom 26." April 1917 (RGB.S. 376) nebît Abänderung vom 17. Januar 1918 (RGB1. S. 37) auëgesprocen worden sind, insoweit in ihnen auf die: Véetallmelde- stelle der Kricgs-Nobstoff- Abteilung als derjenigen Stelle bingewiesen worden ist, mit der wegen Anfragen, Freigaben usw. in Verbindung zu treten war. Insbesondere fallen hierunter die Einzelenteignungen bon Hausmetallen, also von Metallen, die auf Grund der Bekannt- machung M. 325/7. 15 KRA. vom 31. Suli 1915 und M. 8/1. 18 KRA, vom 26. März 1918 beshlagnahmt waren.

Ur tit el 111,

Das Einverständnis mit dem im Artikel 1 ausgesprochenen Widerruf der Enteignungen wird angenommen, falls niht bis zum 1ò. Januar 1919 dur eingeschriebenen Brief bei ter Metall- meidettelle (Abt. R.) der Kiriegs-Nohstoff-Abteilung in Berlin W- 9, Po1s8damerstraße 10 11, Einspruch erhoben -wird. :

Troß de: Widerrufs der Enteignungen können enteignete Gegen- fiände noch bis zum 15. Januar 1919 zu den in den Bekannt- machungen genannten oder dem bereiis vereinbarten Uebernahmepreije abgeliefert weiden,

Artilel IV.

Unberührt bleibt die Verpflichtung, vertraglich an die Kriegs-

MetaU-Aktiengeselshaft ¿u liefernde Mengen zur Ablieferung zu

bringen. Artikel V:

Es wird auf die Verordnung des Demobilmahungsamts, be- treffend „Verbrauch von für Kriegszwede zugewiesenen Sparmetallen zu Friedenezweden“ vom 18. November 1918, hingewie!en, nach der der fur die in Frage kommenden Metalle und ihre Legierungen {i ergebende Unterschied zwishen dem Vorzugspreise und dem Gr nd- preise an die Kite,s8-Metall-Aktiengesell\haft in Beriin W. 9, Pots- damer Straße 10/11, zugunsten des Reichsfiskus abzuführen ist.

Tel V Diese Bekanntmachung tritt am 25. November 1918 in Kraft. Berlin, den 25. November 1918.

Kriegs-Rohstoff-Abteilung. Wolffhügel.

P a diiE» Si 0E b)

VDetlauntmachun g. Artikel L. Im Auftrage des Demobilmachungsamts wird folgendes angeozdnet: Die Bekanntmachungen

M. 1/7. 15. KRA. vom 20. Juli 1915, betreffend Bestandsmeldung und Verwer!ung von Kupfer in Fertigfabrikaten,

M. 5395/9. 15. KER 4. vom 2. November 1915, betreffend Beschlag- nabme und Nachmeldung von Kupfer in Fertigfabrifaten,

Me. 3646 2. 17. ERA. vom Mirz 1917, betreffend Beschlag- nahme von Kupferlegierungen (Messing, Rotguß, Bronze) in SFerctigfabri aten und Nachmeldung ‘von Kupfer in Fertig- tabrifaten

M. 325 7. t59. KRA. vom 31. Juli 1915, betreffend Beschlagnahme, Meldepflicht und Ablieferung von fertigen, gebrauchten und ungebrauhten Gegenständen aus Kupfer, Messing und: Nein- nidel,

M. 329e/7. 15. KRA. bom 24. September 1915, betreffend An- weiiung an die Fommunalverbände usw. zu der „Bekannt- machung, betreffen» Beschlagnahme, Metdepfliht und Ab- lieferung von fertigen, gebrauhten und ungebrauWten *Gegen- ständen aus Kupfer, Meffing und Reinnickel“, vom 31. Juli 1915, Nr. M. 325/7.::10% KRA,

. 3231-10. 15. KRA. vom 16. November 1915, betreffend Ent- eignung, Ablieferung und (Finziehung der durch die Verordnung M. 325 7. 15. KRA,. bezw. M. 3256/7. 15. KRA. beslag- nahmten Gegenständen, vom 16. November 1915,

. 2684/2. 16. KRA. vom 15. März 1916, betreffend Enteignung, Ablieferung und Einziehung der durch die Verordnung M. 325/7. 15. KRA. bezw. M. 325 6/7. 15. KRA. beschlag- nabmten Gegenstände, vom 16. Novemher 1915 mit Zusäßen,

, 8/1. 18. KRA. vom 26. März 1918, betreffend Beschlagnahme, Gnteignung und Meldepflicht von Einrichtungsgegenständen bezw, freiwillige Ablieferung au von anderen Gegenständen aus Kupfer, Kupferlegierungen, Nidckel, Nickellegierungen, Aluminium und Zinn, vom 26. März 1918 ,

M. 8/6. 18. ERA. vom 15. Sunt 1918, betreffend d Ste zu der B kanntmachung "7. M. 8 1. 18. KR\. vom 26. März 1918,

Me. 1700Aa/8. 17, KRA. vom 3. Oftober 1917, betreffend Nachtrag zu der Bekanntmachung “Nr. Me. 1/3, 17. *KRa: von w0, Juni 1917,

T 7 nd NofHlaana M. 1/2. 17. KRA. vom S. Februar 1917, betreffend Beschlaanahme, Bestandserhebung und | Bierkruagdeckteln aus ZY anderen Zinngegenf1änd Ï E M, 1 12. 16. KHA. vom 10. Januar 1917, betreffend Besblagnabume, * e Desen Sehebuna. und Entäïlaniita Hon Prospektpfeiten gus BestandLerdet Ult lik nte Ang Lon + E A Zinn, von Orgein und freiwillige Ablieferung: vog anderen Dinnvfeiten, Sdalleitern usw. von Orgein und fönjtigen Musikinitrumenten vom 10. Januar 1917, 5 (H iTITung j DANU i, E M. 1/1517: EKRa-- vom 1. Mär 41917; betreffend Beschlagnahme, Bestandserhebung und Enteignung sowie freiwillige Adlteserung von Glocken aus Bronze vom 1. März 1917, AEE i Mo. 500/2. 17. KRA. vont 1. Veärz 1917, retreffend Beschlagnahme, MoitanAlorhohing 1nd Entet nUNc von fertigen, gebrauchten Bestandêerbebung und nietgnung T A ME 0 a und ungebrauhten Gegenständen aus Alumintum 1. März 1917, dei L M c. 1700;4. 17. KRA. vom 10. Mai 1917, betreffend Nadtrag zu i: KRA. vom

¿ Z T 8 f _

Enteignung von Bierglasdeckeln und us h B e

z 1} Il totsori B

inn und freiwillige Ablieferung pon

M

Cp 6 1 den vom d. {Februar 1916,

gegeniiCI

n ir» §S

Bekanytmahung Fle. 500,2. X72 2432 8-15; . vom 24. August 1915, betreffend D und freiwillige Ablieferung der zur Bedahung bon und vrivaten Bauwerken verwendeten Kuüpfer- einshiteßlid fTupferner Dachrinnen, Abfallrobre, - und Gesimsabdeckungen : V. 17: Ra. i 9; äre 1917, betreffend Besblagnahme, Meldepfliht, Enteignung und Ablieferung der bei öffentlichen uod privaten Bauwerken zu Bli pschußanlagen und zur Be- dahung verwendeten Kupfermengen, eins{ließlich fupferner Daghrinnen, AbfaUrohre, Fenster- und Gesimsabdeckungen sowie einschließlUch E as Blitschußzaniagen befiadlichen Platinteile vom 9. März 1917, ä j M. 900 1. 17. KRA, T, Ang: vom Juni 1918, betreffend Nachtrag zur Anweisung an die Kommunalverbände zu der Vekannt- machung Nr. X. 200/ 1. 17. KRAa. vom 9. März 1917, Me. 17096 8. 17. KRA. vom 2. Oftober 1917, betreffend Nachtrag zu der Bekanntmachung Nr. M. 2200/1. 17. KRA- vom 9, Mirz 1917 S E Me. 100 2. 17, KRA. vom 15. Mai 1917, betreffend Beschlagnahme, wiederholte Bestandeerhebung und Enteignung von Destillations- apparaten aus Kupfer und Kupferlegierungen (Messing, Rotguß und Bronze) und freiwillige Ablieterung von anderen Brennerei- geräten aus Kupfer an Engen (Meising, Rotguß id Bronze) vom 15. Mai 1917; S Me. 1700 018. 1 KRA. vom 2. Oftober 1917, betreffend Nachtrag zu der S a E M6 100 /2.- 17. KRA. vom 1 Mai 1917, vam 2 Dltober 11 M. e EKRA. vom 1. Mai 1918, betreffend Beschlagnahme und Bestandserhebung von Gehäusen und Gehäuseteilen von Kontroll-, Negistrier- und Schreibtassen, vom 1. Mai 1918, M. 1/9. 16. KRA. vom 1. September 1916, betreffend Beschla4- nahme und Bestandserhebung von Platin vom 1. Sep- tember 1916 werden hiermit aufgehoben.

Artikel IL.

Jm Auftrage des Demobilmachungsamts und auf Grund des § 1 der Bundesratsverordnung über Sicherstellung von Kriegsbedarf in der Fassung vom 26. April 1917 (RGBl. S. 376) wird folgendes angeordnet: :

a. Alle Enteignungen, welche fich auf Gegenflände er- ftreden, die durchdie im Artikel T aufgehovenen Be- kfannimachungen betroffen find, werden, soweit „das Material noch nicht abgeliefert ist, hierdurch wider- rufen. ; ;

. Alle Enteignungea, melde. von der Metallmobil- machungsfielle der Kriegs-Robstoff-Abieilung veran laßt sind und Metalle in Ferizsabrikaten betreffen, werden, soweit das Material noch nicht abgeliefert ift, hierdurW widerrufen.

Artikel IIL

Anf Erfüllurg dec dur. die Metallmobilmachungsstelle abgeschlossenen Käufe von Metallen und Metallgegenhänden wird hiermit verzichtet. Der Verzicht erstreckt fih auch auf Material, welches aus solchen Käufen als Reftlizeferung noch

ückständig ist. N Artikel IŸ.

Jin Auftrage des Demobilmachungsamts wird angeordnet: Das Einoe: ständnis mit dem in Artikel IT ausgesprochenen Widerzuf der Enteigrungen und der beiderseitige Verzicht auf die weitere Erfüllung der Kaufverträge gemäß Ai tikel IIT wird angenomuien, salls nicht bis zum 15. Januar 1919 durch eingeschriebenen Brief bei der Metall- mobilmacung6stele der Kriegs- Rohstoff - Abteilung des Kriegsministeriums, Berlin W. 30, Mogystraße 22, Einspruch

ben wird. ao Troy des Widerrufs der Enfeignungen und bes Verzichts auf Eifüllung der Kaufverträge können ent-ignete oder gekaufte Gegenstände noch bis zum 15. Xanuar 1919 abgeliefert werden.

Berlin, den 27. November 1918. P E and: Wolsfhügel.

Bekanntmachung der Neichsstelle für Gemüse und Obft.

Die Bekanntmachung der Neichsstelle für Ge- müse und Obst vom 6 November 1918, abgedrudckt im Neichdanzeiger 268 vom 12. November 1918, WITD I O ENDET CBele Cra e l

1. Der § 5 des Liererungsvertrags“ über Herbstgemüse erhält binter der Auf ählung dec Preise für die einzelnen Gemüsearten zu- säzlih einen zweiten neuen Ab!aß folgenden Woirtlauts:

Diese Preise sind nicht eadgültig. Die Reichsstelle für (Hemüse und Obst, Verwaltungétabteilung, hat vielmehr das Necht, sie oter einzelne vcn ihnen um 50 °/a heraufzusezen oder um 50% herabzusegen, je nah Gestaltung des tat- sächlihen Verhältnisses zw {hen Angebot und Nachfrage.

Als Anmerkung wird erläuternd hinzugeseßt werdén: ;

Mach! die Neichsstelle von diesem Net Gebrauch, fo Handelt es sih niht um die Festseßung von Höchstpreisen, sondern um Héraufseßung oder Herabsegung der Vertrags preise. Die den Berträgen vorgedruckie Preitklausel vom 10, Dezember 1917 findet deëhatb in solchen Fällen keine Anwendung.

2. Di? Bestimmungen wegen Spyerrung von Bezirken für den Abs{(luß von Lieferungsverträgen werden aufgehr ben, soweit sie sich niht auf Zwiebeln in den Kretien Liegniß Stadt, Liegniß Land, Galbe an der Saale und Wanzieben beziehen. :

3. Die Schied8gerichtsordnung erhält den nachstehenden Wortlaut:

8 1.

Jede Landesst-lle, tn Preußen Jede Provinzial- oder Bezicksstells für Geinüfe und Dbst errichtet bei threr Verwaltungsabteilung ein Sciedegericht, das in der Besezung von dref Mitgliedern en!sceidet. Die Vorsigenden dieser Stellen berufen die Mitglieder der Schteds- gerihte. Die Vorfigenden der Schiedtgerichte müssen zum Nichter-

| ami oder zum höheren Veiwaltungsdienst befähigt sein. Vou den

beiden Beisigern muß der eine dem Kreise der Erzeuger, dem Kreise der Verbraucher angehören Mit Genehmigung der Reichsstelle für Gemüse und Obs 9, waltungsabteilung, können auch andere geeignete Personen uit de Vorsig im Schiedegericht betraut werden. dem & 9, Zuständig für die Entscheidung ist das Schiedsgeriet ladeorts. es q e

Gegen den Schicdsspruh ist innerbalb einer Woche nag d stellung Berufung an das bei der Verwaltungêabteilung der Reith, itele für Gemüse und bit eingerichtete Dberschied8gericit L

I F enn i allg E der Wert des Streitgegenstandes den Betrag von eds hundert Mark übersteigt, : Es b. das Oberschiedsgericht bei einem geringeren Wert dez Streitgegenstands festiteUt, daß der Streitfall von grund, fäßliher Bedeutung ist. 7 O

Das Obertchiedsgericht besteht aus zwei Mitgliedern der V, waltungsabteilung - und einem „Geschäftstührer der Geschäft, abteilung der Reichsstelle. Ein Mitglied der Berwaltungsabte!lung führt den Vorsitz. i :

Jst der Lieferungêvertrag, der den Gegenstand des Streit bildet, von der Geschä'18abteilung der Reichästelle abges{losen worden oder ist die Geschäfi8ableilung der Meichsstelle an de Streitsache sonst als Partei beteitigt, so besteht das Ober\chiedz, geriht aus - drei Mitgliedern der Verwaltungsabteilung de Veichssielle.

8&4,

Die Stiedsgerichte und das Oberschiedsgericht entscheiden n freien Verfahren und nah pflihtmäßigem Ermessen.

D:

Die Schiedögerichte und das Dberschiedsgericht seßen die Hötd ihrer Kosten im Schieds\spruch fest und entscheiden über deren Va teilung unter den Parteien. Die Schiedsgerichte und das Ober)chied geriht können “ihre Tätigkeit von der Zahlung eins von ihnen j bestimmenden Kojtenvorshusses abhängig machen.

Ter Indera

& 6.

Die Schiedssprüche find von den Vorsißenden der Sciedtgeridh und des Ober schiedsgerihts nah“ den Vor1chriften der Zivilprozß ordnung zuzustellen und niederzulegen. Als zuständiges Gerid gemäß § 1045 ff. der Zivilprozeßordnung gilt für das Dberschiedl gericht je nah der Höhe des Streitwertes das Amtsgericht Berlin Mitte oder das Landgericht T Berlin.

Ln d t,

Wird ein Schieds\pruchh vom ordentlichen Gericht aufgeboben de wird das Vollstreckungêurteil versagt, so ist das Schiedogericht do neuem anzurufen. Die Schiedsrichter, die an dem früheren Verfabre teilgenommen haben, Fnd von der Mitwirkung an dem neuen Ver fal iht ausgeschlossen. E L L A 8 F ber Lieferungsverträge fowoh! über Frühgemüse al au über Herbstzemüse wird als Datum der Schiedêgerichtso1dnun der 22. November 1918 und als Beröffeatlißungsnummer des Reih anzeigers 281 angegeben.

Berlin, den 22. November 1918.

Reichsstelle für Gemüse und Obft. Der Vorsitzende: von Tilly.

Ausfuhrerleihterungen E

für Waren des Abschnitts XYIIIC des Zolltarifs Bei den in Nr. 270 des Deutschen Reich3anzeigers vor

14. November 1918 erwähnten Ausfuhrerleichterungen Waren des Abschnitts XVIIT C des Zolliarifs maß unti Ziffer 2 der Text zu den Ausfuhraummern 921a bis Nl und 923 b bis 923 f lauten:

Warengattung:

Wasserfahrzeuge eins{licßlich der zugehörigen ge- wöhnlichen Schiffsausrüstungëge enstände,

Dampf- und anderen Antriebämaschinen . « 9

Nummern des Statiftichen Warenverzeihniss

21a bis 921f 1 923 b bis 93.

ees arer M E

Als Radbauart, bei deren Verwendung gemäß Zie der Bekanntmachung, betreffend“ die Regelung des Verkeht mit Kroftfahrzeuzen, vom 18 Dezember 1916 (Reichs-Gesehd S. 1408) für Perfonenkraftfahrzeuge Befreiung von der V0 {rift der elastisen Bereifung gewährt werden darf, ist auß den in früheren Bekanntmachungen behandelten Rodbauarle ferner das Theisenrad der Fizma Franz Theisen in Elberft

)

bis auf weiteres zugelassen worden.

Besiþreibung des Nades:

Ein aus Eisen und Hirnholz konstruierter u

gegen die Nabe durch zwei konzentrishe Reihen von M federn abgestüßzt, die sich zu je sechs getrennten Segmen ordnen und durch nah innen winklig gebogene Aahänge 0 den Scheiteln der gegen die äußeren versezten sechs innt! Segmente bezo. auf der Nabe befestigt find. Berlin, den 25. November 1918.

NReich3amt des Jnnern.

J. A.: Dammann.

M 0 Die von heute ab zur Nusgabe gelangende Nummer 1 des „Reihs-Geseßbkatts“ enthält unter : , Nr 6347 eine Bekanntmachung, betreffend Yuflebug n S 7 der Veroa:dnurg über die Regelung des Der Webs, Wirk- uod Strickwaren vom 10 Juni/22. ver 191 1916 (Reichs-Gesegbl. S. 1420), vom 22. Novembve und unier : he Ne, 6548 eine Anordmmg über die Regelue g Arbeiiszeit gewerblicher Arbeiter, vom 23. November # Berlin W. 9, den 26. November 1918.

Posizeitungsamt. Krüer.

Preußen.

Den Herren Oberpräsidenten und Regierungsprält ift am 14. Nevemder b. Y.- ein telegraphischer “ard preußischen Regierung über die Bua eitel der Verwaltungsbehörden mit den x und Soldatenräten sowie den etw Bauernräte@ä zugegangen, nah dem die A.- und S.-Rates bezw, Bouernrates als den einzelnen Verwaltungsbehörden, insbesondere Seite Wberpräßfidien, Regierungea, Landratsämtern M lungen ¡0 treten haben und bei allen wichtigeren Verhand U hf

zuziehen sind. „Die Form dieser Zuziehung“, fährt jtt | fort, „wird sih vom Standpunkte gegenseitiger 10

súgung im einzelnen leicht finden lossen, wenn dabei das Ziel unbedingier Fernbaltung jeder Störung der öffentlichen Ord- ung und Sicherheit im Auge behglien wird.“ |

Die Grundsäze dieses Erlasses haben auc) für die fom- munalen Verwaltungen in Land- und Stadtgemeinden Krisen und Provinzen Geltung. Die Gemeindeverwaltungs- pehórden, inébejondere in den EStädien, haben sich auf Werlangen der Kontrolle der Arbeiter- und Soldatenräte u unterstellen und sie bei allen wichtigeren Verhandlungen zuzuziehen. Die geelgneie Form dieser Zuziehung wird jh ebenso wie bei den siaatlihen Behörden je nah den örtlichen Verhältnissen bei loyalem gegenseitigen Zusammen- arbeiten unschwer saden lassen. Eine geeianete Herans ziehung interesfierter und Tontrollierender Persönlichkeiten zu dieser Mitarbeit ift dur die Bildung gemischter Depús tationen unter Beteiligung stimmfähiger Bürger in Anlehnung an den § 59 der östlichen Städteordnung und die entsprechenden Bestimmungen der übrigen Städteordnungen möglich. Eine solche Deputation wird, wenn sie mit den erforderlichen Voll- machten ausgestattet ist, und eine entsprehende Zahl von Mit- gliedein der Arbeiter- und Soldatenräte umfaßt, die zugleich entweder M ; A U 8 angehören oder doch stimmsähige Dücger find, in vielen Fällen eine geeignete für die Zusammenarbeit bilden. : E Or

Berlin, den 27, November 1918.

Die preußische Negieruna. Dr. Breitscheid, s Hirs@.

E a ria

Mini oru l, ir Wissenschaft, Kunst und Volksbildung. Der orbeniliche Profesor an ber Universität zu Konstan- tinopel Dr. Hoffmann ist zum ordentlichen Honorarprofessor in der rechztê- und staaiswissenschaftlichen Falultät der Universität

in Kiel ernannt worden.

Bekauntmachung.

Jn Gemäßhelt bes § 46 des Kommunalabgabegesezes vom 14 Juii 1893 (G -S. S. 152) wird hiermit zur öffent- ichon Kenntnis gebract, daß das tim laufenden Jahre fom- munalabgabepflichtige Reineinkommen der Freien Grunder Eisenbahn-Aktiengesellschaft aus dem Betriebsjahre 1917 auf 102 000 46 feftgesiellt worden ift.

Frankfurt (Main), den 23, November 1918.

Der CEisenbahnkommifsar. Reuleaux.

E Cz ad E

(Forffegung des Amilichen in der Ersten Beilage.)

Nichkamtlihes,

Deutsches Nech.

Preußen. Berlin, 28, November 1918.

Wie dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ von zuständigeo Stelle mitgeteilt wird, hat der Vorsißende der deutschen Waffenstillstandskommisfion, Staatssekretär Erz berger, dem Vorsizenden der internationalen Wasffenstill#tands- lemmission folgende Note überreicht:

L. Gemäß Artikel XXX1V des Waffenstillstandsvertrags ist die internationale E eingeseßt worden, um die bestmögliche Ausführung des Waffenstillstandsabkommens zu sichern. Deutschland bat daher annehmen können, daß hier alle in den Waffen- stillstandsbedingungen enthaltenen Punkte erörtert werden würden und at von vornherein und * wiederholt um CGntsendung aller in Frage nenden Vertreter seitens der Allierten und Vereinigten Staaten gebeten. y

__ 11. Am 18. 11. find \{riftliGe Bitten um Milderungen der Waffenstillstandsbedingungen zur Sée übergeben worden. Hierauf ist am gle:hen Tage erwidert worden, daß diese Bitten an die zue ltândige Stelle weitergegeben worden seien. Am 20. 11. ist mit- geteilt worden, daß Admiral Beat1y sih dem Admiral Meurer gegen- Wer als nit zuständig sür die Fragen der Handels\chiffahrt erklärt und erneut um Gúitsendung entsprechender Vertreter gebeten babe. 11, C8 sind bisber weder die Vertreter noch eine Aniwort guf die schriftlich gestellten Fragen eingetroffen.

IV, Die Grörterung der Fragen erbuldet feinen AufsGub, ha das deutshe Volk noch \{chlimmeren Hunger leiden muß als bisber, wenn ihm dur die Verschärfung der Blockadé, die der Waffen. ltillstand gebracht hat, die geringen Zufuhren, die es während des Krieges noch hatte, entzogen werten und die Scefischerei unterbunden wird. Zu der Gefahr des Verhungerns mit allen ibren Folge- erscheinungen tritt jeßt schon die große Gefährdung der öffentlichen Ord« nung in allen Hafenstädten durch die Arbeitslosigkeit der Seefahrenden und Fischereibevölkerung. :

y. Gs miderspriht dem Wesen eines Vertcags, daß bestimmte Punkte desfelben von der Verhandlung einseitig ausgeschlossen werden, während über alle anderen Punkte verkbandelt wird. Besonders ein- leltig muß ein solhes Verfahren bezüglich der Zufubren und der Seefischerei erscheinen, ba Deutichland weder wiÜens, no in der Wage ist, den Krieg. wieder aufzunehmen, somit also die Voraus: der für die harten Waffenjtilistandéebedingungen uit mebr vor: Gen inb, (

Ja der vorgestrigen Sitzung der Waffenstillstandskommission ab der franzsische Vorsigende, wie der Staatssekretär Erz- ner a: Quelle zufolge miítteilt, ein Telegramm folgenden

08 mit:

Auf Befehl von Marshall Foch verkehren die Züge in Elsaß- Lothring-n ent\prehend dem Vorschreiten der französischen Truppen 18 zu den Linien der Vorposten; diese ‘dürfen weder in der einen noch in der anderen Nrchtung überschritten werden, ausgenomrnen sind cbenêmittel- und Materialiran8porté. Die Negelung des Personeu- grebrs folgt. Dringlich ist die Herbei\haffung der notwendigen ‘ltel für die Industrie in Elsaß-Lothringen; dies gilt besonders r Koks aus der Rubrgegend für Diedenhofen, dessen Hetanschaffung lat dem 19, November bereits zugelassen ist.

„Ver Telegramme und Telephonvertehr nah Lothriagen

i bereits wieder zugeloFen. Es darf damit gerechnét werden,

gd im Laufe der nächsten Tage weitere Erleichterungen im ‘rlehr mit Elsaß-Lothringen zu erwarten find.

a

d Bezliolich der im linfsrheinischen Gebiet umlaufendea ti rüchte über die Stärke und Art der künftigen Besayungs- ppen teilt ver Vorfigenba der Waffenstillstandskommisfiori taatesefretär Grzberger dem „Woilffschen Telegraphenbüro“ leine mit, daß alle diese Nachrichten fals sind, da her Ober- tfehlshaber der Alliierten noh keinerlei Entscheidung: in diefer,

für das linke Rheinufer hochbedeutsamen Frage getroffen hat. Sobald bestimmte Nachrichten vorliegen, werden fie alabald veröffentlicht werden, wie auc über die Regelung des Perionen- verkehrs nach den beseßten Gebieten,

‘Weiter teilt der Vorsigende der Waffenstillstandekommission dem Arbeiter- und Soloatenrat Franfkfu:t a. M. auf Anfrage bei der Reichsregierung mit, daß das dort verbreitete Gerücht, daß die Franzosen Franffurt beseßen werden, jeder Veagründung entbehrt. Es {weben Verhandlungen darüber, daß granffurt mit sämtlichen Vororten der neutralen Zone einverleibt wird. Das Resultat der Verhandlungen wird mitgeteilt werden, sobald eine Antwort in Berlin eingeht.

a ia,

- Von zustäridiger Stelle wird dem „Wolffschen Telegraphen- büro“ mitgeteilt, daß für die in heimischen Gewässern befind- lichen Kriegsschiffe bis zu den Torpedobooten einshließlich jede Veränderung ihres Standortes von der Genehmigung des englischen Flottenchefs abhängig ist.

Ein großer Teil der in Danzig liegenden Hilfskriegsschiffe und Torpedobooie hat mit der Abrüstung begonnen. Die Ab- rüstung ist sehr s{hwierig, weil die Besa ungen zum Teil die Arbeit verweigern und auf sofortige Ent afung drangen.

n Dum Abtransport von Truppen aus Reval ift eine Zransporigruppe gebildet worden. Sie besteht aus den Dampfern „Adolph Woermann“, „Prinzessin“ und „Pretoria“.

S E P S É E D E E P D

Der Vollzugsrat hat den Nat der Volksbeauftcagten [laut Meldung des „Wolfschen Telegraphenbüros“ ersucht, 1) schleunigst zu veranlasien, daß ber Staatssefretär Solf aus seiner Stellung ausscheidet, 2) unter Zuziehung von Mitgliedern deo Vollzugsrats für die Beschlagnahme und Bewachung aller die auswäctigen Angelegenheiten und aller das gestürzte Hegierulgssysten betreffenden Akten unverzüglih Sorge êu tragen.

__ Die Reichsregierung hat gestern obiger Quelle zufolge besczlossen, daß alle politischen Archive, d. h. die des Auswärtigen Amts, des Militärkabinets und des Ober- fommandos in den Marken unter die Obhut des Rates der Volksbeauftragten gestellt werden.

N

Der Nat der Vollobeauftragten hat, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, nach einer Mitteilung. des Vorfißenden der deutschen Waffenstillstandakömmission die Etnsegung einer Kommission zur Untersuchung der Antlagen wegen völkerrechtswidriger Behandlung der Krieg8gefangenen in Deutschland beschlossen. Als Kommissionsmitglieder find in Nussicht genommen der Staatssekretär a. D. Trimborn, die Unterfstaatssekretäre Bernstein (Neichs\haßzamt) und Dr. Cohn (Reich3suftizamt), der württem- bergische Gesandte Hildenbrand, ferner Prinz Schönaich-Cdrolath, Geheimrat Dove, Professor Shücking-Marburg (als Vorsißeader), Wirklicher Lenationsrat Eckhardt als Ve: treter des Auswärtigen Amts, Oberst von Fransecky als Vertreter des Kriegs- ministeriums, Kapitän zur See Vanselow als Vertreter des Reich8marineamnts. Die Auswahl der Persönlichkeiten beweisi, welche außerordeniliche Bedeutung die Reichsleitung dieser Frage beimißt. Die Kommission erhält das Recht, zur Ver- eidiaung von Zeugen die Gerichte in Anspruch zu nehmen und die Schuldigen ohne Ansehen der Person, vorbehaltlih etwaigèr strafcechtliher Verfolgung, ohne Penfion aus dem Heer aus- zustoßen. Die Kommi|sion wird ihre Arbeit schoa in den nächsten Tagen aufnehmen.

Der Nat der Volksbeauftrogten a sofort bei Uebernahme der Regierung vollklommene' Preßfreiheit verkündet, ‘Es ift deshalb unzulässig, daß von A.-- und S. RNäten oder irgend welchen anderen Stellen fn die Preßfretheit ‘ein- gegriffen wird.

_ Der Bundesrat versan'meltz s) heute zu einer Voll- ißung; vorher hielten der Lu huß ic Handel und Verkehr, ie vereinigten Ausschüsse für ?tehnungswesen und für das Landheer und die Festungen sowie der Ausschuß für Justiz- wesen Sißungen.

Von der englishen Presse wird folgende Reuter- meldung verbreitet:

«Beim Empfang dec zurückehrenden Kriegsgefangenen in Hull wurde eine Erklärung von General Mar well vorgelesen, in der gesagt wird, daß die deutschen Bebörden unter den englischen Gefangenen in Deutschland die Lüge verbreitet baben, daß die englische n darauf bestanden bade, Mannschaften von den im Haag vereinbarten Vorteilen der Internierung in Holland üund anderen neutralen Ländern auszuschließen. Diese Lüge wurde erzählt, um Unzufriedenheit zu erweden. Vie deutsdhe Negterung hat die Inter: nierung unserer gemeinen Soldaten tn neutralen Ländern verweigert, ba die Deutschen ihre Arbeitskraft im eigenen Interesse in den Berg- werken und im Inlande auszubeuten wünschten.“

Dempgegenüber wird durch „Wolffs Telegraphenbüro“ er- flárt, baß diese Angaben nicht den Tatsachen ensprechen.

Bet den im Juni 1917 im Haag stattgebabten deuts ch- englischen KriedsgefängenenbespreGungen ist kein englischer Regftetingüvettreter dafür eingetrèten, ‘die über 18 Monate Eriegégefangenen Piannschaften an der Intérnierung in neutralen Ländern teilnehnien "zu lassen. Die deuten Ünter bändleë und fomit au die ‘deutsche Megterung mußten im Gegenteil mit äller Bestimmtheit - annehmen,“ daß die: verein- barte Internterung ter* Dffizieré und Unteroffiziere das Höchste maß dessen darstelle, zu dem die énglisde Regierung ihre |Zu- stimmung* ecteilen würde. Von einer Weigerunk der deutschen Ne. aterung, auch die frieg8gefangenen Mannschaften nah 18 monatiger Gefangenschaft in neutralen ‘Ländern internterèn zu lassen, kann nicht die Rede sein. Troßdem ist diese Auffassung, wie bier nachwetalich bekannt, unter den deutsden Krieg8gefangenen in England vielfa in aufheßzender Absicht verbreitet worden. Die Behauptun dagegen, daß ‘deutscherseits den englishen Gefangenen gegenüber: die S uld für die Ausschließung der Mannschaften von der Interniecrung Gngland zuigeschoben würde, ist unwahr.

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Das Auswäkttige Ämt toili 10, daß nah eiuem aus

Nenenburg in Baden datierten Telegrawm des Kretsdirektors

Dall aus Mülhausen i. E. ‘am 20. d, M. auf fravgösischèn

militärischen Vefehl der Kreis- und Palizzidiréktor Dall, der

Regierungsrat Freiherr von Biebra und die Regierung{amts- männer Dr. Potaka und Killinger als hößere Beamte der Kreisdirektion Mülharsen ihr Amt haben niederlegen müjsen und der französishe Ubdminiftrator Gafser die Verwaltung oer Kreis- und Polizeidirektion übernommen habe. L Wie „Wo!ffs Telegraphenbüro“ bemerkt, fteht dieses Ver- fahren im. Widerspruch mit den vor der Besegung den zurüd- bleibenden deutshen Beamten gegebenen Verficherungen.

S

Die Verbandlungen über die Vorlage des Neichsamts des Junern, betreffend die Wahlen zur Nationalversammlung (Konstituante), nehmen, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ von berufener Seite hört, einen guten Fortgang.

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Die Volloersammlung des Volksmarinerats hat sich mit den angeblih ungeheuren Gewinnen der Zentral-Ein- faufs-Gesellshaft beshäftigt. Wie „Wolfs Tele- graphenbüro“ meldet, wird demgegenüber vom Reichs ernährungsamt bemerkt, daß die Z. E G. nur in einem Ge- schäfisjahr einen Reingewinn erzielt hat, nämlih im Zahre 1915 die Summe von 330 000 Mark bei einer Wareneinfuhr von 1100 Millionen Mark. Dieser Gewinn ist niht zur Auszahlung gelangt, sondern zur Sicherheit gegen ipätere Verluste vorgetragen. Jn den späteren Geschäftsjahren sind troy des weit höheren Umsayes nach Berücksichtigung der infolge der laufenden Risiken erforderlihen Rückttellungen Reinverdienste überhaupt nit erzielt. Ob bei der Liquidation der Z. E. G. sih im Endergebnis ein Verlust oder Gewinn zeigen wird, kann angesichts des gewaltigen Umfanges sowie der Mannigfaltigkeit der Geschäfte der Z. E. G. und der drohenden Verlusigefahren heute niemand übersehen. Jeder etwaige Gewinn ist sazung®gemäß an die Reichskase abzu- führen. Die Z. E. G. arbeitet lediglich gemeinnüzßig.

Die Reichsregierung erhielt, wie „W. T. B.“ berichtet, aus Wattenscheid von der sozialdemokratishen Parteileitung nachstehende Mitteilung:

Die am 27. November von über 1000 Personen besuchte öffent- lie Volksversammlung fordert baldigste Ausschreibung der National- wabl und Einberufung der Nationalrersammliung

Von dem Soldatenrat Bremen erhielten ferner die Volks beauftragten Ebert und Haase folgende Kundgebung :

Delegiertenversammlung Nordwestdeuts{land in Bremen, wo 111 Mandate aus 48 Städten vertreien waren, beshloß: Sozia- listishe Republik nah Demobilisation und Vorbereitung der National- U mung, vorher Proviforium, eingeseßt durch Tagung der A.- und S.-Nâte Deutschlands und Oesterreichs, welche Soztalisterung vorher vorzunehmen hat.

Aus dem Felde von dem Großen So!datenrat Etappe Bug isst dem Volksbeauftragien Sch eides- mann die folgende Erklärung zuaegangen :

Wir steben auf dem Boden der Demokratie. Wir wollen keine Diktatur, von wo sie auch kommen mag. Wir werden uns nicht einét’ Partet, die nit bas ganze Volk repräsentiert, beugen. Wir wollen, daß der Wille - des gesamten Volks geschieht, und dazu brauhen wir die fonstituierende Nationalversamm- fung auf Grund des allgemeinen, gleihen und geheimen Wadlrehts. Wir wollen nit, daß eine Dittatur über unter S(hidial entscheidet und ver Nationalversammlung bestenfalis die Sanktion eines Staatsstreihs überläßt, und barum erklären wir, daß wir die Regierung, und nur sie, voll und ganz unterstützen, verlangen aber von ibr eine Erklärung, daß sie vur provis-risch ist bis zur mög- lichst schnellen Einberufung der konstitutierenden Nattonalver jommlung, die dem Neicbe Verfassung und Regierung geben soll. Der Vollzuas- ausschuß des Arbeiter- und Soldatenrats hat fraft seiner revolutionâren Machtbefugnis das Aufsichtsreht über die Regierung; darf aber die exelutive Gewalt derselben nit ein\chränken und soll erklären, daß er Teine politishe Körper|chaft ist, und daß die ganze politische Gewalt in den Händen- des deutschen Wolfs in seiner Gesamtheit liègt.

E S T A E RAO A L L R M

Der Vollzugsausshuß des Soldatenrats bei der Obersten Heeresleitung hat nah einer Meldung von „W. T. B.“ gestern an den Vóöllzugsrat des Atbeiter- nnd Sóldatenrats Groß Berlin folgenden Fernspruch gerichtet:

Der Soldatenrat bet der Obersten Heerèésleitung begrüßt freudt

+ die Einberufung der Délegiertenversammlung aller Ärbeiter- und Soldatentäte Deulshlands auf den 16. Dezember na Berlin. Ex bofft auf eine Verständiguag und gemeinsame Arbeit mit dein i Ems am 1. Dezember zu wählenden Vollzugsrat der Soldaten

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râte des Frontheeres und erwartet die Zulassung eines Vertreters von je 100000 Feldsoldaten zu der Tagung. Die Soldatenräte der Front haben ih der Negierung Cbert-Haase in überwiegender Veehrzabl nit eine gegenteiltge Stimme liegt vor zur Verfügung gestellt und wünschen die möglichst baldige Ginberufung der verfassunggebenden Nationalversammlung. Ae Vertreter der Front lehnen einmüti jeden Versuch ab, das Heer für monarchishe Reaktion oder Bolshewistenterror zu gebrauchen.

Jn Berlin versammelte Delegierte der Großen Soldatenräte der 8. und 10. Armee, der Etappe Bug, des Militärgouvernements Litauen sowie des 3. Neserve- forps, sämtlih aus dem Osien, in Vertretung von 360 000 Kameraden, haben, wie „W. T. B.“ berichtet, am 25. November dem Vollzugsrat in Berlin den nachstehenden Beschluß vorgelegt : -

Die einseitige Zusammensetzung des Berliner Vollzugsrats bietet uns Vertretern der Vstfront keine Gewähr, daß die Interessen der Selsamtdeit richtig vertreten werden. Wir fordern deéhalb 1) den unverzüglichen Zufammentritt des Neichsfongresses der Arbeiter- und Soldatenräte, 2) fofortige Zulaßurg der von den geschlofenen Armee- gruppen der Dst- und Westfront zu entsendenden Delegierten für die Gntscheidung aller für das neue Deutschland grund\äßlihen und mili- ¡ärischen Fragen. In der Nichterfüllung dieser ¿orderungen erblicen wir die äußerste Gefährdung der deut!hen Reichsein beit. flären noch auëdrüdlid, daß die Ostarmee ge\{loßen binter der jeßigen Regierung steht. E

Jn Verfolg dieser Erklärung blieben vier Delegierte der Ostfront in Berlin zurück, um. bei dem Answärtigen Amt, dem Kriegsminiftetium und dem Vollzugsrat die Jnteressen der im Osten auf Heimkehr -harrenden Kameraden zu vertreten,

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Der Soldatenrat Küstrin beschloß noch einer Meldung von „W. T. Y.“ vorgestern dem Beschluß der Ar- beiter- und Soldatenräte Groß lins, betreffend Abhaltong einer Vertreterversammlung der Arbeiter- und Soldaten äte Deutschlands am 16, Tre im Abgeordnetenhause hei zutreten mnd sch an der [zu beteiligen.

r eite a M S. V i