1879 / 279 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 27 Nov 1879 18:00:01 GMT) scan diff

bestehe, modernes Recht sei auch deutsches Recht. Das An- erbrecht lasse sick) nur dort empfehlen„wo es durch lokale, historische Tradition fich eingebürgert habe. Andernfalls wenn es aus dem Kreise dieser Traditionen herausgetragen werde, bedeute das Anerberecht nichts weiter als eine herbe Benach- theiligung der Miterben, er würde also auch Entschiedenste gegen eine Ausbreituüg dieses Prinzips auf alle Provinzen Preußens pro'testiren müssen. Der Abg. Miquel habe es so hingestellt, axs pb das Bestreben nach Erhaltung des Besitzes in einer Hand ledtgl1ch das Vorrecht bäuerlicher Gesinnung sei; man finde daffßlbe Stre- ben auch im Handels- und Gewerbestande,namentlicht'txgroßey Geschäften, deren Stolz ihre Jahrhunderte alte Trakntwn set. Er verweise z.' B. anf feine Vaterstadt Leipzig, da werde man Exempek gsmtg fmden. Finde sich also dieses Bestrebexz uz1d feine AUÖfÜlxung, ohm: geseHliche Bestimmungen, hxrett? 1m Handeßstands, so werde es recht wohl anch inx bguerltckxen Stande 11111131? Dem gemeinen Recht zu ermöglichen sem ÜberaÜ da wo ein wirkliches Bedürfniß hervortrcte. Was den Gesßßentwuré selbst betreffe, so habe sein Wortlaut einige allgßmefm gehegte Befüréhtungen zerstreut. Es sei bereits_txachdrückltch herJor- gehoben, daß der Entwurf an die Vrinztpten der [WWU Ber- erbung der Theilbarkeit u. f. m. nicht rühxe. Sex das aber der Fall, so könne man auch nicht von emer n'gend cxheb- lichen Wirkung des Geseßes sprechen, das nu_r da wxrken werde, wo das Volksbewußtsein stark genug ser, das Geseß zu ftÜH-*n. Wenn ferner gesagt sei, der GeseYentwurf set wesentlich zur Erhaltung des 1nittl€ren Grundhssxßes, als der erndlage einer gesunden politischen und sqz1alen Ordnung, bestimmt, so müsse er bemerken, daß diese Anschauung schon Aristoteles vor mehreren tausend ' Jahren yer- theidigt habe. Nach seiner Ueberzeugung [Lege Jogar 91119 gewisse Géfahr im Anerbcnrecbx, da in demselben du», übmgen Kinder nicht genügend berüchichtigt würden. Der Eytwurf werde auch nUr da eine Wirkung haben, wo dcrsäbe s1ch aux die vorhandene Anhänglichksit an den Grundbesiß stüße. Das Anerberecht béstehe thatsächlicl) schon jéßt in Westfalen, wenn auch nur in Form der leßtwiÜigen Verfügung, während d-er vorgelegte Geseßeniwurf uwgekehrt daß Anerberecht gcseßlch) einführen und LS eben nur durch leßtwiüige Verfügung aus- schließen one. Für solcheu Zwang fehle es jedenfaüs an einer außreichenden Begründung. Einzelne Bestimmungen des Gesetzes seien für ihn schlechterdinßs unannehmbar, so

besonders die Verfügung im §, 4, wonach bei beerbter (Sys der Überlsbende Gatte nur Vexwal: tung und Nießbrauch und zway bis zu semem

Tode behalte, wenn er nicht wieder heirathe. Schreite der- selbs aber zu eimer anderen Ehe, so dausre sein VerwaUUtng- und Nießbraucbsrscht für die Landgüter, die nicht von thm herrührten, beziehungZWLise nicht gemeinschaftlich von den Ehe- gatten erworben seien, nur bis zum voklendeten 30. Lebens: jahre des Anerben. Diese Bestimmung, wonach der Gatte ausdrückKch nur Verwaltung und NießbraUch, aber kein Ver: kaufs: ozer Schuldrecht an seinem Vermögen behalte, sei ““so ungeheuerliä), daß er wirklich nur annehmen könne, sie sei mißverständlich in Das Gesetz gerathen. Auf weitere Detaüs brauche er wohl nicht einzugehen und bemerke nur noch im Aügemeinen, daß für ihn ein genügendeS Vedürfniß für M h'xer vorgeschlagenen Zwangsbestimmungen nicbt vorliege, daß em- zelne Bestimmungen ihm absolnt unannehmbar seien und dle Frage, ob man vom bestehenden Erbrecht zu einem'Zwangs: erbrecht übergehen soße, ihm sehr zweifélhaft erscheme. Jn zweifelhaften Fällen aber sei er für die frsie Gestaltung der , gegenwärtigen Geseßgebung.

Dkk Zusiiz-Minister ])r. Friedberg bemerkte, Nach den Er- klärungen seines KoUegen, des Ministers für landwirthschaft: !iche Angelegenheitsn, hätte er geglaubt, fich jede weitere Aeußerung ersparen zu können, wenn nicht eine viEUeicht nebensächliche Bemerkung des Abg. Miquel ihn dazu Anlaß gäbe. Es sei das die Bemerkung, die die Besorgnis; aus- drückte, es möchte von den Juristen, die in altrömischen An- schaunngen befangen, das, was) poliiisck) und nationalwirth: schaftlich durch das Geseß erreicht werden solle wieder geschä- digt werden. Er dürfe die Versiclzerung abge en, daß, wenn 5ax; Geseß als ein solches erkannt sei, welches den gedachten Tendenzen wirklich diene, die römischen Anschauungen Über das Erbrecht demselben keine Schwierigkeiten bereiten sollten; Um so weniger, alH in dem Landrecht keineswegs die rö- mische Anschauung über das Erbrecht niedergelegt sei. Im preußischen Landrecht sei mehr vom deutschen Recht enthalten , als in vielsn Ländern des gemeinen Rechts. Es sei ja vielfach hergebracht, das Landrecht als ein komplizirtés Geseßbuch zu betrachten, das man mik einem gewissen mitleidigen Wohlwollen zwar frage, aber niemals als berechtigte Gesetzgebung ansehe. Gerade hier im Gebiete des bäuerlichen Erbrechts sei das Landrecht vom deutschen Erbrecht durchdrungen. Als Justiz:Minifte“r würde er sich den Vorwurf großer Voreiligkeit zuziehen, wenn er heUte schon an 10116 des Entwuer eingehen onte. Um sich ein begründetes Urtheil zu verschaffen, müsse er die Bericht- erstattung der obersten Justizbehörden der betreffenden Landes- theile abwarten. Dieß werde wohk als eine berechtigte Vor- sicht anerkannt werden und werde ihn entschuldigen, wenn er auf die Bedenken, welche auch ihm einzelne Bestimmungen dex, Geseßes, namentlich in Bezug auf das eheliche Güterrecht, heroorrufe, nicht eingehe. Von Seiten der Justizverwaltung werde dem Geseße jedwede Förderung zu Theil werden, die ihm von dieser SteUe gewährt werden könne.

Der Abg. Dr. von Cuny widerlegte die Häne[schen Auf- fassungen von dem vom Abg. Miquel vertretenen Standpunkt'e aus. Der ?ustiz-Minifter habe die Debatte wied_er auf M Uichügen Geichtspunkte zurückgeführt, von denen fre der Abg. Hänel entfernt habe. Leßterer habe behauptet, daß durch diese Vorlage der hergebrachte Zustand in einen ZwangH-

zustand verwandelt werden sol1e. Der Abg. Miquel hahe da- gegerx mit Recht hervorgehoben, daß es sich hier Um em all- gememes wirthfthaftliches Bedürfniß handele, dessen Ursprung der Abg. Hänel se1bst bis auf Aristoteles zurückdatirt habe,

denn der Staat habe in dem Stande der freien Grandbesißer den besten Schuß gegen die Sozialdemokratie. Hierbei von einem ZwangZzustande zu reden, sei durchaus unberechtigt, denn es ßehe ngch Weser „Vorlage dem Eigenthümer frei, durch eine leßt-

_ w1Ü1ge Vefogung daS durch dieselbe konstituirte Anerberecht zuxchsxnn0trem Dagegen könnte man mit mehr Recht den jeßx'ggn"*ZUsF:xn_d des Jntestaterbrechts einen Zwang nennen. Dxe auptursaaßé der Überhandnehmenden Verschuldung des bäuerüchen Veséßes liege in der Nothwendigkeit der ErlegUng des Kaufmerthes bei der Uébérnahme von den Erben oder in der Nbßndunx; Her „miterbendcn Geschwister durch den Anerben. Welche SchW7€rtgkettch das französisch€ Recht durch die Be- messung der Pfstchttherke nach dem Kaufmerthe dsr Sitte der

Anerbung entgegenstelle, habe er in _seiper Hetmgth, der Grafschaft Mörs, oft gesehen. Es set em aÜgeznechzs Be- dürfniß, daß durch diese Vorlage 1318 Geseée besemgt wurden, welche die AUSHreitung solcher Sttten er chwerten und ver: hinderten. _

Der Abg. Dr. Schellwiß erklärte sick) gegen d1esen Antrag, doch sei er im Prinzips mit der Borlqge de'zs L_lbg. pon Schox: lemer einverstanden; troßdem sei mchtmogltch, d1ese Matern», in so leichter Weise zu regeln, wie der "Antxag wolXe." Schon in den Jahren 1824 und 1834 seien ahnl1che Antrags uns den Provinzial-Landtagen Pommerns unh Preußens hervor: gegangen, und schon damals seien erheblxche Bedenken genen dieselben erhoben worden. Er bitte, dte Vorlage dYr Ne: gierung nach dem Antrag Köhler zu überwetsen, darmt dxe: selbe darüber die Provinzialbehörden höre.

Der Abg. Graf Winßingerode schloß fich den BemerFun- gen des Vorredners an. Er müsse aber der Vorlage emen Geleitbrief mitgeben, der ihr ein gutes Fortkommen fichcxe. Er habe sick) mit der vorliegenden Materte Mtederholt. em: gehend beschäftigt, auch im Landes:Oekonomtekol]eg1um, und könne den Entwurf nur willkommen heißen, um sq mehr, a'[s er ihm eine visl weitergehende Bedeutung zuschre1be alH dW, nur das Bauernorbrecht in Westfalen zu regeln. Er glaube, daß dasselbe sich nicht nur Eingang verschaffen werde, wo schon Sitte und Gewohnheit nach der Nnerbung 'der Veftsmz- gen strebe, sondern auch in denjenigen Landestheüexx wo du». Zersplitterung des bäuerlichen Bestßthums schon we1t vorge- fchritten sei. Er betone nur vor Allem, dzaß der Entwurf 'm keiner Bezißhung eine Beschränkung des E1gxnthumsrechts m: volvire, daß aber die Regelung der Materie m natwrquem und nationalökonomischem Inxereffe dringend erforderlich1et. SteÜe man-sick) auf diesen Standpunkt, dann kürfe mM nicht ver- kennen, das; die fortschreitende Zcrsplitternng, der häufige Be: sißwschsel, dcr häufige Wechsel in dem Zusammxxnhang unter den einzelnen Grundstücken dem Bestande OLS [ändlichsn Mit: telftanch der Ruin drohe. Von den Bedenken des Abg. Dr. Hänel könne cr nur einen Punkt als berechtjgt anerkennen, nämlich den, daß- die Taxation 'basirt werdsn soÜe auf einen Katastral-Reinertrag; solche Schäßung sei nach der heutigen Lage der Geseßgebung nicht mehr angexeigt. Man habe dahin zu streben, daß die Schäßungen nach dem Katastral=Reinertrage in längeren Perioden einer Revision unkerworfen würden. Wenn er den Entwurf im Ganzen im WWW Maße willkom- men knxiße, so könne er doch auch nur würxschen, daß derselbe zunäch1t seinen Weg durch die nächstbetheiligten Organß mache, die zu seiner Prüfung berufsn seien.

Der Abg. Holß erklärte, die konservatwe Partei werde dem _Antrage Miquel zustimmeat, um auf diese Weise die Frage in dle zwette Lesnng zu bringen, für welche sie si1211ocheinige Anträge vorbehalte, um diese Frage auch für anders Provin- zen cinex Regelmxg zu unterziehen, denn auch,dort sei das Bedürjmß für eine geseßliche Regelung fühlbar.

Em Antrag auf Schluß der DiskUffion wurde ange: nommen.

Der _Abg. Frhr. von Schorlemer=Alst befürwortete zum

Sch1ußsemen Antrag. Er würde bei einer kommissarischen Beraxhung der Vorlage e'me Aenderung des §. 4 in dem vom Abg. Hänek angedeuteten Sinne beantragt haben, Wenn der Abg. Hänel Bedenken habe , das 1860 kodifizirte eheliche Güterrecht für Weßfalen ließt schon zu ändern, so habe er doch eine solche Aengst ich- keit nicht gezeigt, als es sich um Abänderung wichtiger VSL"- fassungsparagraphen handelte. Wenn der Abg. Hänel [)(-- haupte, daß die abgefundenen Geschwister das ländliche Pro- letariat verstärktkn, dann möge d9rselbe zusehen, wo das [änd- liche Proletariat stärker sei in denLandestheilen, wo die Sitte noch der Zersplitterung des Grundbesißes entgsgengewirkt habe, oder in denen, wo dieses nicht der Fal! fei. chn der Abg. Köhler Bedenkey dagegen erhebe, ob es der Regierung möglich sein werde, bxs zur nächsten Session eine solch? Vor- lage fertig zu fteÜen, so habe er eine bessere M€inung von der Arbeitskraft der Regierung, die ja selbst die großen Eisen- bahnvorlagen _in Wenigen Monaten fertig gesteÜt habe. Na_ch eimgen persönlichen Bemerkungen der Abgg.1)r. Scheklw1tz, ])r. Hänel,und Frhr. von Sch0rlemer=Alst beantragte der Abg. Dr. Köhler (Göttingen), wenn kein Widerspruch er: folge, schon jetzt Über' die gestLÜtsn Anträge abzustimmen. Nachdem der Abg. Parisms Widerspruch eingelegt hatte, boan- tragle der Abg. Frhr. von Schorlemer-Alst, Wenn kein Wider- spruch erfolge, sofort in die zweite Berathung seine?- Antrages zu treten. DSZ? Abg. Parisius erklärte auch hier, daß er eine Ueberstürzung nn Interesse des Landes vermeiden wolle und daher auch_ gegen die sofortige zweite Berathung Widersprnck) erhebe. H1erauf beschloß das Haus die 2. Beraéhung der Vorlage 1m Pkenum stattfinden zu lassen, worauf sich dasselbe um 31/4 Uhr vertagte.

_ In der heutigen (14.) S1Hung des Hauses der Abge'ordnetxxt, welcher der Kriegs=Minister von Kameke, der Fmanz-Mnnster Bitter, der Justiz:?!)kinister ])r. Friedberg und mehrere Regierungskommiffarien beiwohnten, stand auf dsr Tageßordnupg die definitive Wahl des Präsidenten und der_ betden Vizepräsidenten für die Dauer der Sesswn, Auf den Antrag des Abg. Dr. Achenbach wyrde dna?- bisherige Präsidium durch Akklamation w1edergewahlt. M16 drei Präsidenten nahmen die auf sie ge: fallene Wahl dankend an. Darauf [Listeten diejenigen Ab- geordnetxn, welche dies bisher noch nicht LMU" hatten, den vorgeschr1ebenen Eid auf die Verfassung. ES folgte die erste Berathung des Entwurfs eines Ausfiihrungsgeseßes

zur ..deUtsÖM Gebührenordnnng für Rechts- ay w a [t e;, Obwvhl der Abg. Simon von Zastrow dW Gebuhrensäße für Rechtsanwält im aUgcmcincn

fyr zu hoch gegriffen erachtete, so erklärte er doch, daß Preußen 1116 Kon1equenzßn der Reichsgeseßgebung tragen müsss- Und daß deshalb seme Partei darauf verzichte, prinzipieUe Ein: wxndungeq gegen diese Vorlage zu erkxben, Und nur zur Axis: klarurxg, etmger dunklen Vorschriften dieselbe an die Jastrz- komm11s1on zu verweisen wünsche. Der Abg. Dr. Köhler sprach wegen deydrmgenden Eile, welche die Vorlage habe, für den sofortjgen Eintritt m die Weite Berathung, 1edoch nahm das Haus den Antrag des Abg. Simon von astrow an. Die Rechnungen der Kasse der _ ber: Rechnungskammer für das Etatsjahr 1. Apml 1877/78 und dw Al] emeine Rechnung über den Staatshaushalßdes Ja reß 1876 wurden auf den Aytrag des Abg. R1ckert an die Rechnungskommiffion ver: wxesen. Darauf seßte daß Haus die zweite Berathung deH StaatshaushaltS-Etats pro 1880/81, und zwar mit dem

Etat der Verwaltung der direkten Steu ern (s.Nr.278d.Bl.

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unter LandtaZSangelegenheiten) fort. Einen Vorwur des Ab

Schütt, daß „die Regierung in „Schles-wig bei der fAblösungg steherxder Gefälle durch Provokatwn der Ablösun bei den AULemanHerseßungaehörden vor der Entscheidung Jer ordent- Ytchen Gcrzchte in der Angelegenhejt einen Mißbrauch mit den 1l)r gesxßltch zyftxhenden „Befugmffen getrieben habe, wies der" Fmanz=Mm1fter thter als dnrchaus unbegründet zurnck. 'Das materieÜc Recht in dieser Frage sei aÜerdings sehr stre1t1g, aher formel] habe die Reg1eruna in Schleßwig durchaus geseßlxck) korrekt und deshalb auch pflichtgemäß und bonu 110.0 gehandelt. Nachdem der Rßferent der Budget- komxmsfton Nbg. Kieschke zu der Position der Gebäudesteuer erklx1_rt'hatte,_daß die Regierung der Kommission eine Denk: schrnt uber 516 Ergebnisse der leßten Gebäudesteuerverankagung ztzgesagt ynd das; bis dahin die Kommission von einem naheren Emgeth auf diese Matcrie abgcsehen habe, sprach ZFUW“: 1)r. Rockerath sein Bedauern darüber aus, daß die «nziruktwnch des Fmanz : Ministers für die Veranla- gungskomnnxswneq entgegen dem Süme deß Geséßcs viel zu der abnormcp Stetgsrung diescr Steuer bei der leßten Ver: anlag1mg__bergetragen hgttsn; namentlich würden die städti- schen Gebaude zu scharf,_ die ländlichen zu milde lxrcmge: zogen. Auck) er Abg. Nxchter erkannte die vom Vorrednsr get_adelte Erhohurxg der G€bäudesteuer in der jeßigen . ZM, ' der 'verstaxkten indirekten Steuern als eine

1n911v1rte mcht an,'u11d darin stimmte ihm der Abg. Nukert' durchaus bet. Dagegen sprach der Abg. Jacobs dxe Memung auI, daß d1e'frühere Veranlagung eine zu XWUFchgeY'MZT u_nd erstdjcßtHeirxe dnormale geworden sei.

*r cru e 16 egterung, em aue emnä t ' zu machen, wonach die Dienstgebäude der M eme Vorlage der (Hsbäudestener frei bleiben soUten.

„_ Dcr Finanz=Minister Bitter erklärte, das; die vielfach er- wahnts Denkschrift Über die Ergebnisse der letzten Gsbäude: steuerveraxlagung unmitxelbar nach dem 15. Dszember werde abg9schlosxen werden. Er wicS dann noch den Vorwurf zurück, daß der Finanz-Minister auf jedß Weise die GebaUdesteuer in di? Höh? ILWWUR habe; er habe UU? loya-l" dahin gestrcbt, bei der geseßlick) vorgssckwiebenen Revmon die Mängel der früheren Vsranlagung zu befxéitigen. Der Staat könne für seineBedürfnYffe Yer gescßlick) fkststehen:

den Stsuern nicht entbkhrsn. Dxe Abgg. ])x'. Petri und Berchr konstatirtsn, daß die Organe des Finanz-

kinistßrZ _nicht überaÜ von der gleichen Loyalität beseelt geweFen se1€_n, wie dieser selbst. Die untsren Organe witn1chten slch den Obsrbehördén durch Steigerung dsr Steuern angexwhm zu machen. Es herrsche Übsr die lthe Veranlagung der Gebäudsstener eine notorische Erbitte- rung 1m Lands. Obwth dEr Abg. Or. Windthorst in diese Klagen auch in Bezug an ssins Heimachprovinz Einstimmte, 10 erkläxte er doch, daß er darin keine Veranlassung für den Ahg. R1chter erblicken könne, auch hier seine bekannten An- gmffe 'wcgetx leastung des armen Mannes gegen die Mazoxnät, welche im Reichstage die neuen indirekten Steuern bewill1gk habe, zu richten. Die Abgg. ])r. Miquel und Grum- brecht sprachen sic!) für eine Revision der jeßigen Gebäude- steueweranlagung auß, wo man statt des Miethvertrages den Nußnngswerth zu Grunde lege. Beim Schlusse des Blattes sprach der Abg. Richter.

Um den Studirenden deH Maschinenfachs einsm mehrfach géänßkrten Wunsche entsprechend Sélegenheit zu geben, die großen Sommerferien zu praktischen Arbeiten zu verwenden und sich einen Einblick in die Ein- richtungen und Erfordernisse größerer Werkstattsankagen zu verfchaffen, hatte der Minister der öffentlichsn Akbeiten im April 5. Z. die sämmtlichen Königlichen Eisenbah:1-Direktwnen angewiesen, die Stndirenken, welche einen-derartigen Antrag stellen würden, für die Dauer der Ferien als Volontairß in den Eisenbahn-Repäraturwerkslätten zu beschäftigkn. Auch war Den Vorxxänden der PrivatbahmVerwaltungLn ein gleiches Verfahren empfohlen wordsn. Wie wir hören, hat bereitß in diesem Sommer eine nicht unerhebliche Anzahl Studirender von dieser Erlanbniß mit günstigem Erfolge Gebrauch gemacht.

- Ju Beziehung auf das am 1. Januar 1880 m Kraft tretende Gesßtz, betreffend die Statistik de_s Waaren : verkehrs des deuxschen Zollgebiets m1t 5th Aus- lande, vom 20.3110 11. I., hat das Ka„1scrlzche sta- tistische Amt an sämmtliche Handelskorporatlonsn 1m Newhe das folgende Cirkularschreiben gerichtet:

Die Vorschriflkn, welche der BundeSratb laut Bekannkmachung Vom 20. November d. I. zur Ausführung des Geseyes vom 20.Julr d. Z., die Statistik des Waarenverkebrs des deutsÖen ZoUgebtets mit dem Auslande bctreffend, erlassen hat (Ceutralblatt fur chs DLUUÖL NSU), 711-Jabrgang, S. 676)„ordnen im §. 5 an,xaß dte gedruckten Formulare zu den Anmeldeschemen, we1che vom 1. „Januar 1880 ab fiir dcn gedachten Verkehr erforkert werden, und die An- leitung zur Auéfüklmxg derselben einzeln von den Aymelüestellen (d. i. den Zolxämtern im Grenzbezitk Und dxn sonst1gen daselbst zur Cntßegennabme von Anmeldxmgen' errtcknzéekz'n hesonderen Anmeldeposten), sowie von den samxntltchcn ubr1gen ZVU: und Steuerstcllen unentgeltlich zn verabxolgcn smd- (WMW ist b,?- stimmt, das; Exemplare der Formulare und der Anlettung in größerer Anzahl von denjenigen ZoÜ- und SteuerstcUcn, „welche zualeicb Ynmeldcsteüen find (Anweldeamter) odkr von den Direkt"): behörden besonders damit beauftragt Werden, gegxn Erstattung der Kosten enfgegengenommen werden könnkn, „Fur den Druck der Formulare und der Anleitung bat, in Gemäßhxtt deß §. 44 der, zur Auöfübrmtg des oben gedachten Geseßes erlassenen DtenstvocsÖrrfJen vom 2]. November d. J. (Centralblatt für das Deutscbe Retck), 711. Jahrgang, S. 687), das Kais-„rliche stalistische Amt Sorge zu tragen.

Zufolge der leßtgedacbtxn Vorschrift haben wir die Anferxigung dieser Dracksacben der Reichsdruckerei (Abtheilung11., Berlzn ??. Wilhelmstraß: 75) übertragen, welcbe dieselben, zum Beweis der Korrektheit, mit unserm Stempel versehen, und zu Anfang DeHSMÖek d. J. fertig steUen wird. Die Reichsdruckerei verkauft die Formulaxz zu den Anmeldescbkinen in Mengen von 100 Exemplaren . oder 3,1: Vielfachen von hundert (die Kosten dcr Verpackung emhcgrlffen), fur den Preis von 70 Pfennig das Hundert an Behörden, Me an Prwat- personen, wenn die Einzahlung des Betrags bei dar Entnabwk, bezW- der Bestellung baar oder mittelst Postanweisung eßrfolgt. Unter dieser BedingUng wird auch die Anleitung zur AusfuÜunI dex An- meldesfoeine von dsr Rcicbsdruckerei verabwlgt, und zwar der Be- xteUUng von 50 oder mehr Exemplaren xemscbl. der Bsrpackungs- osten) für 5 Pfennig das Stück, bei Ve1te„[1ung_ vyn wentgcr als 50 Exemplarsn (einschließlich des Porxos „fur dle, m solchezm FaUe statjfindende Zusendung unter Band) fur 1 Pfennig das Stuck.

Des Weitem ordnet der §. 13 des Geseyes an, daß dre zur Ent- richtuna der statistischen Gebühr dienenden und entsprechsyd bezeich- nefen Stempelmarken zum Preise des St_cmpeljxetrages (5, 10, 20 und 50 Pfennig), auf welchen fie lauten, bet sammmchen Postanstalfen verkauft werden. _ , ;

Von den Postanftaltea im Reichspostgebtet werden außerdem m,t

Deichverbände von *