1871 / 30 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 08 Jun 1871 18:00:01 GMT) scan diff

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Für Nichtkombattanten an die nach dem Statut nicht berechtig- en Offiziere, Aerzte, Beamten und Mannschaften der deutschen Armeen und der Marine; und unter

Nr. 647 den A(lerhöchsten Erlaß vom 22. Mai 1871, be- treffend die Verleihung des Anspruchs auf die KrieYZdenkmünze für Nichtkombattanten an Hof- und Civil-Staat beamte, an

Angestellte der Privat-Eisenbahngesellschaften, an die Iohanni-'

ter- und Maltheser-Ritter 2c„* unter

Nr. 648 das Geseß, betreffend die Fesißellung des Haus- halts-Etats des Deutschen Reichs für das Jahr 1871. Vom 31. Mai 1871 ,* unter ,

Nr. 649 die Bekanntmachung, betreffend aUgemeine polt- Zeziliche Bestimmungen über die Anlegung von Dampfkeffeln.

om 29. Mai,1871,* unter

Nr. 650 die Bekanntmachung, betreffend die Netchs-Haupt- kaffe. Vom 1. Juni 1871 ,' und »

in der besonderen Beilage: die Anweisung, die Medizinal- gewicbte betreffend. Vom 6. Mai 1871 ,' sowie die Nachträge zur Eich-Ordnung vom 16. Juli 1869. Vom 6. Mai 1871.

Berlin, den 8. Juni 1871.

Zeitungs-Comtoir.

Königreich Preußen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Den Ober-Pfarrer Witte zu Beeskow zum Superinten- denten der Diözcs Beeskow, Regierungs-Bezirk Potsdam, zu ernennen, und Dem Fabrikbefißer Wilhelm Hegenscheidt zu Gleiwiß den Charakter als Kommerzien-Rath zu verleihen.

Berlin, 8. Juni.

Se.Majeftät der Kaiserpon Rußland und Se.Kaiser- liche Hoheit der Großfürst Alexis Alexandrowitsch find Yute_Vormittag hier eingetroffen und im Kaiserlich rusfischen

alats abgestiegen.

Se. Königliche Hoheit der Großherzog von Mecklen- burg - Schwerin ist heute früh hier“ eingetroffen und im Königlichen Schlosse abgestiegen.

Ministerium für Handel, GeWerbe und öffentliche Arbeiten.

Dem Königlichen Eisenbabn-Bau- und Betriebs-Inspektor Steegmann zu Breslau ist, unter Belassung dieses Amts- Chayakters, die Stelle eines ständigen Vertreters des Ober- Betnebs-Inspektors bci _ der Oberschlesischen Eisenbahn-Verwal- tung verliehen; der Kömgliche Eisenbahn-Baumeister Overbeck zu Breslau zum Königlichen Eisenbahn-Vau-Jnspekwr ernannt und _demselhen dle Betriebs - Inspektor - Stelle bei der Ober- schlefi1chen Eisenbahn daselbst übertragen worden.

Justiz-Minifterium.

Der Kreisrichter Aßmann in Freistadt ist zum Rechts- Anwalt bei dem Kreisgericht daselbst und zugleich zum Notar im_ Departxment dcs Appellation? erichts zu Glogau mit An- Wetsung semes Wohnsißes in NeuJalz a. O. ernannt worden.

Dem Notar Voß in Werlte ist die Verlegung seines Wohn- |er nach Sögel und mit dieser Wohnsiyänderung die Wieder- ausubung der Advokatur gestattet worden.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Augelegenheiten.

_ Dem ordentlichen Lehrer 1)r. Giefers am Gymnafium m Paderborn ist das Prädikat „Oberlehrera beigelegt worden. _ _ Der Lehrerder Seminar-Uebunasschule zu E1s1eben,Ehrig, tft a_ls ordentltcher Lehrer an das evangelische Schullehrer- Semmar zu Bromberg verfeßt worden.

Finanz -Mi ni | erium. Bekanntmachung.

Unxer Bezugnahme auf den Z. 17 des Vundksgeseyes vom 21. Juli 1870, betreffend die Gründung öffentucher Darlehns- kassen und die Ausgabe von,Darlehnswssenscheinen im Bereiche dxs Norddeutschen Bundes (Bundes-Geseßblatt S. 499), wird hterdurch bekannt gemacht, daß am 31. Mai d. J. 24,340,635 Thaler m, solchen Darlehnskaffenscheinen in Umlauf gewesen find.

Berlin, den 6. Juni 1871.

Der Fmanz-Minifier. Camphausen.

* _Bekanntmachung.

In Gemäßheix des F. 8 des Geseßes vom 23. DezeMHer 1867, betreffend dte Abhülfe des in den Regierungsbezirken Königsberg xmd Gumbinnen herrschenden Nothstandes (G. S, S. 1929), Wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß, von den irn" . 1 dieses Geseßes bezeichneten Darlebnskassen. schemen am 31. im Umlquf sich befunden hat.

Berlin, den 3. Juni 1871.

Der Finanz-Minifter.

Im Auftrage:

Elwangcr.

Haupt-Verwaltung der Staatsschulden.

_ Bekanntmachung wegen AUZretchung der neuen Zinscdupons Serie 117. zu den Schu'ldversckyrexbungen der Preußischen fünfprozentigen Staats- Anlethe vom Jahre 1859 und Serie [R. zu den Ncumärktschen _ _ Schuldversckyrcibungen.

Dye Zenscoupons zu den Schuldverscbreibungen der fünf. prdzeyttgm Staats-Anleihe vom Jahre 1859 und zu den Neu- marktschen Schuldverschreibungen für die vier Jahre vom 1. Juli 1871 ms 30. uni 1875 nebst Talons werden vom 19. d. Mrs. ab von dsr ontrolle der Staatspapiere hierselbsi, Oranien- straße Nr. 93 unten rechts , Vormittags von 9 bis 1 Uhr, mit Ausnahme der Sonn- und Festtage und der Kaffenrevifions- tage, astreicR werden.

Dte oupons können bei der Kontrolle selbst in Empfang Zenommen oder durch die Regierungs-Hauptkassen, die Bezirks-

auptkaffey in Hannover, Osnabruck und Lüneburg oder die Kxeiskaffe m Frankfurt a. M. bezogen werden. Wer das Erstere wunscht, hat die alten Talons für jede der gedachten beiden Schuldengattungen mit einem besonderen Verzeichnisse, zu ' welchem Formulare bei der gedachten Kontrokle und in Ham- dux bei dem Ober-Postamte unentgeltlich zu haben sind, bet er Kontrolle persönlich oder durch einen Beauftragten abzugeben.

Geyügt dem Einxcicher eine numerirte Marke als Empfangs- bescheimgung, so ist ]edes Verzeichniß nur einfach, dagegen von denen wclckze'xine Bescheinigung über die Abgabe der Talons zu Zr alten wunschen, doppelt vorzulegen. In leßterem Falle erhalt_ der Etnrctcher das eine Exemplar mit einer Empfangs- beschcxnxgung yersehxn sofort zuxück. Die Marke oder Empfangs- zbeschétmgung 1st bet der Aquetchung der neuen Coupons zurück- uge en.

In Schriftwechsxl kann die Kontrolle der Staatspaptere s1ch mxt den innerhalb der Monarchie wohnendxn Inhabern der Talons nicht einlassen.

_ Wer dte Coupons durch eine der oben gedachten Provin- zxalkassen bezjehen w111, hat dersxlben die alten Talons mit enzem doppelten Verzmchmffd für 1ede Schuldengattung einzu- re1chex1._ Das eme Verzetchmß wird, mit einer Empfangs- be__sche_m1gung Versehen , sogle1ch zurückgegeben und ist bei Aus- handtgung der neyenjCoupons wieder abzuliefern. Formulare zu dtesen Verzetchmffen find'bei den gedachten Provinzial- kaffen' u'nd, den vdn dcn Kömglichcn Regierungen, resp. von der_ Kömgltchen Ftnanz-Dirxktidn zu Hannover in den Amts- blättern zu hezeichnenden sonsngen Kassen unentgkltlicl) zu haben.

Des Emretchens der Schuldverschreibungen selbst bedarf es

YM Erlangun der neuen Coupons nur dann, wenn die alten aldns abhcm en gekommen sind ,' in diesem Falle sind die be- treffeyden Dokumente an die Kontrolle der Staatspapiere oder an eme der genannten Provinzialkaffen' mittelst bescmderer Emgabe emzurexchen. Berlin, den 3. Juni 1871. Haupt-Verwaltung der Staatsschulden. von Wedell. Löwe. Meinecke. Eck.

Uichtamtliches. Deutsches Reich.

„Preußen. „Berlin, 8. Juni. Se. Majestät der Kalser und Kön'xg nahmen heute militärische Meldungen «„und empfingxn tm Laufe des Vormittags die Vorträge des Kriegs-anters von Noon, des Gcneral-Adjutanten von' TreSckow und der Hofmarscvälle Grafen Pückler und Grafen Perporzchxr. Um 11 Uhr empfingen Se. Majestät der Kaiser und Kömg Se. Majestät den Kaiser von Rußland auf dem Ostbahnhote, geleiteten A(lerböchstdenselben nach dem russischen GesandtschafchoteY und empfingen späterdcn Gegenbesuch jn 2111er- höchstlhre111„Pa1a1s. Um 5 Uhr findet Familientafel statt, und demnachst besuchen dre Allerhöchßen Herrschaften das

_ Opernhaus.

ai 1). Is. ein Betrag von 2,212,243 Thlr.

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__ Se. Majestät der Kaiser und König begaben Allerhöchstsich heute Vdrmittag um 10"; Uhr zum Empfange Sr. Majestät des Katsers von Rußlqnd nach dem Ost- bahnhofe. Um 11 Uhr traf der Extxazug nntSr.Majeftät dem Kaiser von Rußland und YUeryöchftdessen Gefolge auf dem Oftbahnhofe ein, wdsxlbst eme Ehrenwache von Ersaßmann- schaften des Gapde-Fuftlxer-„RegxmentZ aufgestellt war. Se. Majestät der Katser und Kdmg, umgeben von den sämmt- [ichen hter anwesenden Prinzen des Königlichen Hauses, dem Gouverneur, Kdnmmndanten und Polizei-Präfidenten der Haupt- und Refidenzsj.1dt 2c. 2c. , empfingen Se. Majxstät den Kaiser in den Umfoxmen A(lerhöchst- und Höchftihrer rufst- schen Regimenter, dekoxtrt mit dem Bande des St, Andreas- Ordens. Se. Maxstar der Kaiser Von Rußland trug die Königlich preußische Generalsaniform mit dem Bande des Schwarzen Adl_er = Ordens. Vom Bahnhofs be- gaben beide, K_aiserlrchen Majestäten Sich u Wagen nach dem Katserltch rmstschen Palais Unter den Linden, vor welchem eine Ehrenwachd vdn Ersaßmannschaften des Kaiser AlexaUder Gardc-Grenadzer-Regiments Nr. 1 aufgestellt war. Ihre MajestätcN gingen dle Front derselben entlang und nahmen den Parademarsck) ab, worauf Sick) Se. Majeßät der Kaiser von Rußland in das russische und des Deutschen Kaisers Ma- jestät in Allerhöchstthr Palms begaben.

„In der gestrigen (21) Sißung des Bunchrathes, in welcher der Staats-Minister Delbrück inVcrtretung des Reichs- kanzlers den Vorstß führte, Wurde eine Mittheilung de-s Präfi- dentcn dcs Neichsmgs vorgelegt Über_ die Beschlüffs des MWT?"- tags zu dem Geseycntwurfe, betreffcUd die Vereinigung von Eljaß und Lothringen mit dem Deutschen Reiche. Die Vor- lage des Präsidiums, betreffend die deutschen Gradmeffungs- arbeiten , wurde dem betreffenden AuSschuffe Überwiescn. Sodann erfolgte die Wahl der Mitgliedsr und Stellvertreter des besonderen Nusschuffes für die Elsaß-Lothringenschcn Ange- legenheitcn. Ueber &) den Bauschsummcn-Ekat fÜr Oldenburg, 5) den zollfreien Einlaß don erbeutetem franzöfischm Tabak, sowie 6) Über eme Petition wurdcn Ausschußbericdte erstattet, Mehrere an den Bundesrath gerichteteEingaben gingen an die betreffenden Außschüffe.

- Die Ausschüsse des Bundesrathes für Zoll- und Steuerwesen und für Justizwesen, sowie die vereinigten AUs- schüffe desselben für Handel und Verkehr und für Justizwesen, -- für Zoll: und Steuerwesen und für Rechnungswesen » für da?; Laudheer und die Festungen und für Rechnungswesen hielten heute SiYungen ab.

-- Im weiteren Verlaufe der_ gestrigen Sißung des Deutschen Reichstages wurde dte zweite Verathung des Militär-Pcnfionsgeseßcs zu Ende geführt. Aus der groyep Zahl von Abstimmungen Über die einzelnen Paragraphen, dle zum Theil unter Abweichung yon der Reihenfolge stattfinden mußten, heben nur fol ende zwet hexvor: der Z. 95 hat dyrch Verschmelzung der Fa ung der steten Kommisswn und emes Antrags des Abg. Herz unter Ablehnung aller Übrigen Amen- dements folgende Gestalt erhalten:

:Jür jedes Kind der im J. 93 bezeichneten Militarpersonen wird bis zum vollendeten 15. Lebensjahre eine Erziehungßsbetbülse, von Z'; Thlr. monatlich gewährt. Dieselbe Unterftüßung e_rdalt der hinter- bliebene Vater und die hinterbliebene Mutter, desgleichen die Groß- eltern, sofern der Verstorbene der einzige Ernährer derselben war. DTFZelwaisen erhalten eine Erziehungsbeihülfe von 5 Thlrn. mo- na 1 „ck

Die zwciteAbstimmung, die hervorgehoben zu werden y,er- dient, bstrifft den Z. 114, der einen Theil dex von der freien Kommijsidn vorgeschlageuen geseßlichen Bestmmmngen betref- fend, den RechtSweg bildet. Er lautet: _ * ,

Die Entscheidungen der Militärbehörden daruber: &) ob_und,m Welchem Grade eine Dienstunfähigkeit eingetreten ist, 01) b) tm em- zelnen Falle das Kriegs- oder Friedensvcrhältniß als vorhandey an- zunehmen ift, ob 0) eine Beschädigung als eine Dienstbeschadmg'ng anzusehen is!, ob (1) einer dsr im . 44, 5211. 1 und„2 gedachten FaYe Vorl.)“ndcn is?, und ob 6) M) der nvalide gut gefuhrt hat, sind„fur dießB k?xrtxxilung dcr vor dem Gericht geltend gemachten Ansprache ma ge en .

_ Gegen diesen . 114 wurde vom Tische _des Bundesrathcs durch den Bundes ommiffar, Geheimen Reglerungs-Nath von Putkkamer nachdrücklicher Einspruch erhoben. , ,

_ Um diese Lücke auszufüllen, beantragte der Alxg. v. Zedltß m 1,16 a. des J. 114 die Erwerbsunfähigkeit hinzuzufugcn. Der Abg. Lasker dagegen plaidirte für die Eröffnung des Rechtswegcs m JUWÜÖMWMU und zwar in breitester Form und erklärte, daß es eme unpaffendeVorausseßung sei, der Bundesrqthowcrde des Z. 114 und des in demselben ausgesprochenen Prmztps wegen das ganze Geseß zu Falle bringen. _ _

,Der Bundesbevollmächtigte Staats-thfter, von Rdon erwiderte darauf, daß er, so viel an ihm ltege, diese Voraus-

seßung allerdings in Erfüllung bringen werde, obwohl er im Augenblick noch nicht im Namen des Vu_ndesrathe§ sprechen könne, und zwar aus sachlichen und finanzu-[len Gruyden.,

_ “Um die an dieser Stelle hervortretende [chr erhebltche Diffe- renz auszugleichen, schlug der Abg. von Boum vor, dem §._114 folgende'bjß. f. hinzu ufügen (die Entscheidung der Mtltxär- behörden soll vor ericht auch darüber maßgebend [emx vwelcher Penfionsklaffc der Invalide nach Z. 65-69 zu uber- weisen ista. '

Mit diesem Zusaße erklärte der Bundeskommiffar, Geheime Me?. quh Von Puttkamer Namens des Bundesrathes den 3. 14 fur, annehmbar, aber der Reichstag 186111.“ in nament- 11cher Absttmmung mit 129 gegen 96 Stimmen den Zusaß ab und genehmigte den Z. 114 unverändert.

Z. 115 wurde durch den Abg. von Vernuth amendirt in folgender Fassung angenommen:

Der Militärfisws wird durch die oberste Militär-Vsrwalmngs- behörde dcs Kontingentes vertreten. Die Klage ist in Ermangelung eines anderen durch die Landesgesxßc bestimmten Gekicbte-Z bei dem- )ÉtxxgesrtG-Zrichte anzubringen, in desen Bezirke jene Bxdörde ihren

(] .

Damit schldß die zweite Berathung des Militär-Penfidns- geseßch, dem, wie von verschiedenen Seiten angskündigt wurde, in der dritten Lesung noch mannigfache sachliche Und redaktio- nelle AeUderungen bevorstehen.

Die darauf folgc'nde erste Berathung des Geseßentwurfs, betr. die Bestellung des Bundes - Ober - Ha11delsgsr2cht:s zum obersten Gerichtshof für Elsaß und Lothrin „en leitete der Bundesbevo11n1ächtigte, Gch. Ober-Iustiz-Rakh 'r. Falk durch eine umfassende Darlegung der Motive des Geseßentwurfs ein. An der Spiße derselben befand sich der staatsrechtlichc Charakter des neu erworbenen Reichsgebietes als unmittelbaren Reichs- landes, woraus folge, daß ihm kein anderer höchster Gerichtshof bestellt werden könne, als derjenige, der jeßtschon die besondere Quali- tät einer Reichsinstituti0n besiHe. Dieser Anschauung traten die Abgg.1)r.Vamberger und Leffe bei, während die Abgg. Reichen- sperger (Olpe), Bähr und von Leuthe alle Bedenken geltend machten, die gegen die Uebertragung der früher vom Pariser KaffationShofe ausgeübten Funktionen auf ein lediglich für die Materie des HandelSrechtcs geschaffenes Gericht vorgebracht werden können. "*

Das Resultat der ersten Verathung war, daß die Vorlage nicht an eine Kommission verwiesen wurde; es wird also auch die zweite im Plenum stattfinden.

Um 4 Uhr wurde die Siyung geschloffen.

- Bei dem in Berlin stattfindenden feierlichen Ein- zuge der Truppen soll auf Aklerhöchsten Befehl Seiner Majestät des Kaisers uwd Königs die gesammte deutsche Armee und die Marine durcb Deputationen vertreten werden.

Demzufolge sind folgende Bestimmungen erlassen:

Von dem Königs-Grenadier-Regiment (2. Westpreußischen) Nr. 7 wird ein vollständig mit Offizieren , Unteroffixieren und Spielleuten beseßtes, kombinirtes Bataillon (in der Durch- schnittsstärke der Bataillone des Regiments), welchem sämmt- liche dekorirte Mannschaften zuzutheilen sind, mit der Regiments- musik und der Fahne dcs FÜstlier-Bataillons nach Berlin beor- dert, Der Regiments-Cdmmandeur und der Regiments-Adju- tant haben das Bataillon zu begleiten. Außerdem ist aus der Armee ein kombinirtes Bataillon, eine kombinirte EScadron und eine kombinirte Batterie zu formiren. Behufs Formation des kombinirten Batailwns hat jedes Infanterie-, Jäger- und Pionier-Bataiklonder Feld-Armee, sowie des See-Vatmlions einen Mann (Gefrejtcn oder Gemeinen) voUständig ausgerüstet mit Gewehr nach Berlin zu senden. Diesen Mannschaften tritt eine Abtheilung Landwehr hinzu, welche das Bézirks-Kdm- mando dcs Neserve-Landwehr-Bataiüons (Berlin) Nx. 35 aus sich freiwiklig Meldenden bis zur Stärke voa) 4 Offizteren, 10 Unteroffizieren und 150 Wehrleuten zu formtren und resp. ein- zukleiden hat. Oberst von L'Estocq, Conxnmndcur des Leib- Grenadier - Regiments (1. BrandenburgiWen) Nr. 8 wird dieses VataTUon kommandircn ,_ als Adjutant bei dem- selben hat der Regiments - Adjutant des genannten Re- giments zu fungiren. An Offizieren kommandirt das ]., 11, 111, 1711, [U., ck11, ]. Bayerische Armee-Cdrps und die WürttembergischeDivision je 1 Hauptmann, das 17., 17., sl., 17111, )(, )(11. (Königlich Sächsische) , )(7, 11. Bayerische Arme;- Corps , so wie die 17. Infanterie- und die Badische D'wtfion je 1 Lieutenant, ferner jedes Armee- Corps 4 Unteroffiziere und 1Spiclmann (und zwar die geraden Armee-Corvs 1 Tambour, die ungeraden Armee-Cdrps 1H0rn'1stcn , das 111. Armce-Cdrps den Batailldns-Tambdur), die Württembergisthe, Badische und 17. Jnfantcrie-Dldifidn je 2 Unteroffiziere. Die Fahne des 1. Bataillons des Leid-Grenad“[ck-Regiments (1. Brandenburgi- schen) Nr. 8 tritt als Fahne zu diesem kombinirten Bataillon.