1871 / 30 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 08 Jun 1871 18:00:01 GMT) scan diff

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allen gegen 9 Stimmen abgelehnt, der Abänderungsantrag des Umversitätßpredigers Baur mit allen gegen 9 Stimmen angenommen. 1 _ _ Baden. Karlsruhe, 6. Juni., Se. Komqliche Hoheit der Großherzog hat sich heute Nachinittng zum Bexuch Ihrer Majestäten des Königs und der Königin von Wurttemberg nach Statt art begeben. In drr Begleitung des Großherzogs befanden ich der General-Adiutant, General-Lieutenant von Neubronn, der Geheime Legations-Rnthdon Ungern-Stcrnbcrg und der Flügel-Adjutant Major „Deimling. _ Pkecklenburg. Schwerin, 5. _ Juni. Unter dem 30. O. M. ist hier ein oberbischöfliches Cirkular an dir Super- intendenten der Landeskirche ergangen, durch welches rinDnnk- gottesdienst auf den 18. d. M. angeseßt wird. Das Cirkular lautet: »Wir verordnen, nachdem die Gnade Gdttes unser deutsches Vaterland in schwerem, opfcrvollcm Krieg; barm- herzig erhalten und aus demselben siegreich herausgefuhrt, den Frieden und seine Segnungen uns wiedergegeben, nnchnnseren Truppen die Rückkehr in die Heimat!) gewahrt hat, hierdurch, daß zu Lobe solcher göttlichen Verschonung und Gute nin zweiten Sonntage nach Trinitatis, dem 18. Juni d. J., feier- licher Dankgottesdienst gehalten, und zu dem Zweck in (11er Gottesdiensten dieses Sonntags iiber den Text 1. Chiron. 30, 9. 15. :Und das Volk - kein Aufhalten« gepredigt werden soll, und befehlen auch demnach, die Pastoren Eurer Inspektion anzuweisen, daß fie hiernach verfahren, auch solxhcs, am Sonn- tage zuvor den Gemeinden von der Kanzel abkundigen.« BraunschWeig, 7. Juni. Das Herzogliche Staats- Ministerium veröffentlichtfolgende Verordnung unterm 5. Juni: »Von Gottes Gnaden, Wir, Wilhelm, Herzog zu Braun- schweig und Lüneburg ic. 2c. verordnen hierdurch zur Feier des Friedens, den Deutschlands vereinte Waffenin dem nun be- endigten ruhmreichen Kriege gegen Frankreich unter Gottes gnädigem Beistande erkämpft haben, wasiolgt: Am 18. Juni d. I., dem zweiten Sonntage nach Trinitatis , s0[l ein feier- “licher Dankgottesdienst in ailen Kirchen und Gotteshäusern des Landes mit Absin?ung des Tedeums gehalten und am Vor- abend mit allen G Ocken eingeläutet werden.« _ Sachsen : Coburg = Gotha. Coburg, 5, Juni. Der Herzog ist heute Nachmittag mit Extrazug hier angelangt und wurde auf dem Bahnhofe mit einem freudigen Lebehocb der zahlreich versammelten Bevölkerung empfangen. Die Stadt war festlich geschmückt und befiaggt. ' , ' Gotha, 7. Juni. Das Herzoglich sächsische Stants-Mini- sterium veröffentlicht eine Bekanntmachung, nach welcher „am Sonntag, den 18. Juni d. I., das Friedens-Dankfest im hiesi- gen Herzogfhume gleichzeitig wie in Preußen stattfindet. Waldeck. Arolsen, 6. Juni. Nach einem heute durch das Gescyblatt bekannt gemachten Außschreiben des Landes- Direktors von Flottwrll werden die Landtagsabgeordnetcn der Fürstenthümer Waldeck und Pyrmont anf den, 8. d. M. zu einer außerordentlichen landftändischen Sißung hierher be- rn en.

f Neuß. Gera , 7. Juni. Se. Durchlaucht der Fürst hat in Uebereinftimniung mit der fiir Preußen durch Se. Majestät den Kaiser und König getroffenen Bestimmung angeordnet, daß am 18. d. M., als am zweiten Sonntage nach Trinitatis, ein am Vorabende mit den Kirchenglocken einzuläutender feier- licher Dankgottesdienst fiir den nach „schwerem Kgmpfe abge- fchloffenen ehrenvollen Frieden in den Kirchen des Furstenthums gehalten werden und dabei eine Kollekte an den Kirchthiiren zum Besten der Invaliden und der Hinterbliebenen der gefaUe- nen Krieger stattfinden soll. _

Bremen, 7. Juni. In der Sißung der Bremischen Bürgerschaft vom 7. Juni verlas der Präsident eine Mitthei- lung des Senats vom 2. Juni, welche, bisher noch nngedruckt, dahin lautend: xDer Senat hat dem Reichskanzler Fürsten von Bismarck und dem General Grafen von Moltke das Bremische Ehrenbürgerrecht verliehen, um den beiden um das Vaterland so hochverdienten Männern durch dnffse Außzeich- nung die dankbare Verehrung, wclche Bremens Burger ihnen zollen, in feierlicher Form zu beurkundena Der Wortlaut ,der Urkunden wurde vom Senat nutgetheilt.

Oesterreich-Ungarn. Wien, 7. Juni., Der Kaiser und die Kaiserin sind gestern von Meran m Schönbrunn angekommen.

-- Jm Abgeordnetenhause wurde der Antrag des Abg. Franz Groß , derzeit in die Berathung des Staatsvoran- jchlages mcht einzugehen, mit 77 gegen 67 Stimmen abgelehnt.

- us AZram wird gemeldet , daß der Zusammentritt des kroatischen andtags bis zum Monat August verschoben Fei. Etwa Mitte August werde er zusammentreten, die Wahlen

verifiziren und sich dann bis nach der Weinlese (etwa Mitte Oktober) vertagen. ,

Pesth , 6. Juni. In der heutigen Sißung des Unter. hauses gelangte das ablehnende Nunciuni des Oberhauses iiber das Gescß, betreffend das Myratoriuni der Kolonisten. Gemeinden zur Verlesung. Tisza hielt emelangereRedc gegen das Oberhaus und dessen Führer und „heantragte, das Unter- haus möge seinen Standpunkt unverandert einhalten. Der Antrag wurde einstimmig angenommen.

Schweiz. Zürich, 7. Juni. (W.T.V.) Das Schwur. gericht hat heute im Prozesse wegen der" gegen die Deutschen beim Friedensfefte Veriibtcn Gewaltthätigreitcn das Yrtheil ge. sprochen. Von 41 Angeklagten wurden 35 schuldig erkannt nnd 6 freigesprochen. des Strafausmaßcs wird noch heute erfolgen.

Belgien. Brüssel, 7. Juni. DicTiiepräs-entnntcn= kammer begann arsicrn dic Diökussion iibcr das Budget der öffentlicden Arbeiten fiir den laufenden Dienst. Gegen Ende der Siizung legte der Minister des Innern den Entwurf cines Jagdgefexzes ixor.

Großbritannien und Irland. London, 6. Juni. Jm Oberhanse, das gestern seine erste Siyung nach den Pfingstferien hielt, bildete den Hnnptgegenstand der Sißung eine von Lord Sandhurst (General Maxisfield) angeregte Ve- sprechung über die Uebel des Rekrutirungswesens in der Armee, die nach längerer Debatte, an welcher sich Lord Northbroke, der Herzog von Cambridge, der Herzog von Richmond und der Carl von Kimberlai) betheiligtrn, fallen gclaffcn wurde.

In der gestrigen ).lnterhnns-Sißnng konstituirte sich nach Erledigung einer Anzahl Znterpellationcn, von meistens untergeordnetem Interesse das Haus zum Kmmtr, um die Be- rathung der Klauseln des Armeereform-Gesexies fortzuscßcn.

Frankreich. Paris, 7. Juni. Die Obsequien fiir den Erzbischof Darboy und die iibrigen ermordeten Geißeln haben heute mit großer Feierlichkeit in Notre Dame stattgefunden. Eine zahlreiche Menge von Notabilitäten aus den Politischen, militärischen und literarischen Kreisrn wohnte denselben dri, Ebenso war die Nationalversammlung durch eine Deputation vertreten. Die Preffe biiligt einstimmig die Ernennung Leon Say's zum Präfekten dcs Scine-Dcpartcmcnts.

- Der Eintritt in Paris ist seit dem 3. d, M. frei, die Entwaffnung ziemlich vollendet, aber noch fallen aus einzclnen Häusern auf einzelne Soldaten da und dort Flinten- und Re- volverschiiffe. Auch wurden am 3. noch zwei Knaben von 12 Jahren verhaftet, die Petroleumsbombcn in einem Korbe trugen. Die auf 9 Uhr in Paris angekündigte Nachtruhe hat den Zweck, den vielen Patrouillen , die Nachts Paris dnrch- ziehen, die Arbeit zu erleichtern. Das Feuer ist jeßt fast iiberall erloschen, obwohl amZ.Abcnds sich auf dem rechten Flügel der Tuilerien noch Feuerschcin erhob,“ die Brandtriinimcr werden von den Straßen fortgeschafft,“ überall sind Maurer, Tischler, Schlosser, Tiincher 2c. beschäftigt, um die Schäden an den Häu- sern auszubeffern; die Ueberreftc der Barrikaden werden bc- seitigt, die Trottoirs hergestellt und gereinigt,“ am Mon- tag, 12. Juni, fängt ,der Unterricht in den Lyceen, in der Polytechnischen, medizinischen und Rechtsschule wieder an, ebenso der Kursus in der Centralscbule für Künste und Ge- werbe. Ferien wird es in diesem Sommer nicht geben. Am Montag oder Dienstag wird auch die National-Vibliotbek in der Rue Richelieu wieder geöffnet,“ fast alle Eisenbahnen haben ihren Dienst wieder begonnen, und die Pariser kehren schaaren- weise aus der Fremde heim. Auch der GÜterVerkehr zwischen Paris und dem Lande ist im Anschwellen. Die Mehrzahl der Repräsentanten fremder Höfe in Frankreich hat beschlossen, nach Paris zurückkukehren.

Versai [es, 7. Juni. (W. T.. B.) Das »Journal officiel« Publizirt eine Depesche des italienischen Ministers dcr auswär- tigen Angelcenheiten ViIconti Venosta, (1. (1. 31. Mai an den Herzog von hoiseuil, in welcher es heißt:

»Als ich Ihr lcßtes Schreiben empfing, waren bereits durch den Minister des Innern die sirengftcn Weisungen ergangen, um allen Fremden aus Frankreich, Welche fich nicht im Besitz der nöthigcn Ausweise befanden und außer Stande waren, ihre Identität aus- reichend zu konstatiren, den Eintritt ins Königreich zu yerwchrcn, Es sind ferner bezüglich aller Fremden, Welche durch Italien nach anderen Ländern reisen, die entsprechenden UeberwachimgNnaß- regeln angeordnet. Die Grenzpostcn wnrden verstärkt und find eine Anzahl neuer Stationcn an den Grenzen eingerichtet Worden. Die französische chierunxzkz darf auf die prompte und regelmäßige Außführung der in etreff der Auslieferung von Verbrechern bestehenden Konventionen rechnen. Ich zweifle nicht, daß es auf diese Weise gelingen wird, zu verhindrrn, daß die Schuldigen ihrer Strafe entgehenx '

Der Spruch des Gerichtshofes bezüglich

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Das „Journal officiel- fügt hinzu, eine derartige Mit-

theilun könne nur die Eintracht stärken, deren Erhaltung im

niere e beider Nationen liege. - Das amtliche Blatt ver- öffentlicht ferner ein Gutachten der Gesundheitskommisfion des

Seine.?)epartements, welches konstatirt, daß keine Epidemie be.

ehe. Es seien Vorkehrungen getroffen, um alle faulenden

Gegenstände zu beseitigen. Der öffentliche GesundhcitSzustand

in Päkis sei daher vollkommen zufriedensicllcnd und man habe allen Grund, anzunehmen, daß derselb: von Bestand sein werde.

Rußland und Polen. St. Petersburg, 6. Juni. Der Großfürst Thrynfolgcr hat eine Snnnne znr HerniiS-gadc einer »Militär-Bibliothcke gespendet, welche in der Form eines Magazins erschcmcn und dicxbcsten russischen Originalarbeiten, die Ueßcrscßungcn der brinrrkcnswerthcsien ausländischen Werke enthalten und den Offi-Uexcn der_ russisckIYU Armee bei ihrer Diswzirung iibcr weite Raume; die Moglichkeit gewähren soll, den Fortschritten chr Kriegswiffenschaft zu folgen. Die für diese Summe herausxxeaeoenen 4500, Excmplnrc der »Militär- Bibliothek soUcn nach. der Bestiminung Sr. Kaiserlichen Hoheit unverzüglichnn dieTruppenthcile gcicndet werden, und 17111 den Offizieren dic Ansckynffung derselben zu erleichtern, wird

Se. Hoheit auch die Kosten für die Herausgabe von noch

1: E emplaren Übernehmen, damit dieselben den Offizieren ZLeTemxdiliigsten Preise vcrabfolgt werden können.

Schwede“ “Kd Norwegew Stockholm- 3. Juni. Unter den verschiedenen Hauptposten des Budgeis für 1872 sind folgende Ausgabe-Summcn: Der Hk-f 1,417,()(;.0 Ndl., die IUÜÜZ 2/532/500- das kaartement des Yluswärtigrn 603,800 disLÜUNZVUWLWÜJUUA9-9c34,500,dieSeevcrtheidigung4,068,500 dasCivildepartenicnt 7 ,704, 100, das Finanzdrvartenient7,329,700 das Kirchrndepartcment 5,665,700, das Pensionswescn 1,530200 Ndl., oder zusammen 40840000 Ndl. _ Die unter den ver- schiedenen Hauptposten beschlos1encn Exkkäbkijigungen betragen ziirJustiz 100000, zur Landesvertheidignng 4,123,636, Seederthxi- digung 920000, Civildepartcmcnt 4,480700, davon 4,200000 zu Eisenbahnanlagcn und Material,Finanzdepariement143,000, Kir- chendcpartemcnt 439,400 und fiir das PcnsionSwesen428,000 oder zusammen 10,624,839 Ndl. Als Aiisgabcn dcs Rejchs-Schulden- comtoirs für 1872 find angewiesen: zu Wegeberbefferungen 310000 zur Eisenbnhnanlage zwischen Wexiö und Carlsfrona 360666, zu Privatbahnen 2,000,000 und zu Entwäfferungen 100000, oder im Ganzen ".I-770666 Ndl. __ Die AUZgabc- summen für 1872 betragen somit 54,246,506 Ndl.

zu 16,855,000, dic Zollintraden zn 2,230000, die Stempel- abgabe 1,350000 nnd Branntweinsabgnbe zu 10800000 Rdl. Zur Deckung der Ausgaben wird somit eine AuSgleichungs- iummr von 8,021,506 Rdl. erforderlich.

Reichsmgs = Angelegenheiten.

Berlin , 8. Juni. In derngestrigen Sißung des „Reichs- tags nahm in der Diskussion iibcr Z. 95 des Militfar - Pen- fionsgescxzes der Bundesbevoüniachtigtc, Staats-Mimfter von. Noon das Wort: . _

Meine Herren! In Parcnthcfi will ich, in Bezug auf dic Vor- würfe, die dem Gesexzentwukfe gemacht wdxden find, weii _er die Offiziere, und daß er die Invaliden des ]eyigen Kricges nicht von den Invaliden überhaupt gesondert habe, nur bemerken, daß die Re- gierungen mit ihrem (Heseßcntwurfe einem Beschluss des Norddeut-

schen Reichstages zu entsprechen geglaubt haben. DLT Herr Präsident

des Norddeutschen Reichstages hat dem BundeSkanzlcr unter dem 10. Dezember mitgetheilt: , _ Der Reichstag dcs Norddcutschen Bundes hat in seiner hcimgcn Sißunq auf die Petitionen _ nun werden fie aufgrzahlt - Fünstens vom Landrath des untern Taunuskrcises Wegen »Er- böhung dcs Unterßüßungsbctrages, ivclchcr durch das Geseß vom 9- Februar 1867 für die „Hinterbliebenen gefallener Krieger: festgestellt ist; den Beschluß gefaßt, die gedachke Petition dem Herrn Bundes- kanzler zur Erwägung und mit dem Ersuchen zu überweisen, denynäcbften Reichstage ein allgemeines Gesch üher cine ander- 1veittge Regulirung der Pension dcr invaliden Offiziere und Sol- daten, sowie der Unterstützung der Wittwcn und Waisen der ge- fallenen Krieger des gesammten Deutschen Heeres vorzulegen. ' , .. , Ick kann nicht die Absicht haben, durch diese Mittheilungxine Dtskusfion hervorzurufen über die Zweckmäßigkeit oder Unzweckmaßig-

*f keit der Vorlage. Sie hat nur den Zweck, zu erklären, wie man dar- an gekommen ist, ein solches allgemeines (Heseß zu entwerfen. Man

hat damit geglaubt, dem Beschluffe des Rcichstages des Norddeutschen Bundes zu entsprechen.

- Zu . 114 des Militär-Pensionsgeseßes, welcher lautet:

»Die Qntscheidungen der Militärbehörden darüber: 3) ob und“

in Welchem Grade eine Dienßunfähigfeit eingetreten ist, ob 5) im einzelnen Falle das Kriegs- oder Friedensverbältniß als vorhanden anzunehmen isi, ob (3) eine Beschädigung als eine Dienstbeschädi- gung anzusehen ist, ob (1) einer der im §. 44, Alinca 1 und 2 ge-

Die Eine ' nahmen in 1872 sind berechnet zu 40220000 wovon die festen

h_acbten Fälle vorhanden ist, und ob 6) fich der Invalide gut ge-

fuhrt hat, sind für die Beurtheilung der vor dem Gericht geltend

gemachten Anserüche maßgebend.« lagen fongnde mendements vor:

1) v. onin dem Z. 114 folgende 1-itt.f. hinzuzufyqenz »Welcher Penfionsflasse der Invalide nach Z. 65-69 zu überweisen ist.- ,

„L) v._Ze dliß in 1.10. &. des §. 114 hinter dem Worte ,Dienst- unfahigkeita einzuschalten: poder Eriverbsunfähigkeit.«

, Ueber diese erklärte der BundeZkommrffar, Geheimer Re- gierungs-Rnth von Puttkamer, nach dem Abg. Wagnsr (A(lenburg): '

. Die verbündeten Regierungen haben bei der Siellung, dic fie dieser Gruppe von Amrndements gchnüder einzunehmen hnben, von drr Auffassung au-F-ziigehen, daß die eigenthümliche Natur der durch diesrs Geseß geschaffenen vermögensccchtlichcn Ansprüäxe cs bedingt, fie der Regel des genieinen Rechts gegenüber, dciß jeder Vermögcns- rechtliche Anspruch im Rechtswege virfolgbar sti, einigermaßen in eine YuZnahine-Stslluna zu bringcn. Es smd dedhalb in dcr Vorlage in emxr M'eihe von Paragraphsn Vorschriften, durch Miche dcr RechiÉ- We,; fur einzeine Fälie audgeschloffm ist, vorgesehen.

Die verbnndeicn Regierungen haben anzuerkcnncn, daß dichrxcn Antragsteller in_viclcn wesentlichen Bczirhungen auf demselbcn prin- zipiellen Standpunkte Mit ihnen sich befinden, und w-xnn allerdings durch die Amendemcnts der Rechtsweg formell eröffnet wird, wäh- rend er durch die Vorlage in einzeln-xn Jäll-m formell ausgeschlossen ivürdx, Und wmwauch die' Regierungen gewünscht hätten, daß es auch M dicser Bezxehiing bei der Vorlage bleibe, so würden fis |K) doch dahin resignircn können, daß der Rechtsweg formel! eröffnet Werde, wenn die materiellen Garantieen, Welche der Z 114 der Herren Antragßeller enthält, in einen Punkt noch vrrvoliständigt Werden. Es enthält der Z. 114 unter a. die Vesiimmung:

)J'Ük die Entscheidungen der Militärbchördcn darüber, ob und in Welchem Grade eine Dienstnnfäbigkeit eingetretm ift, sou das Gutachten der Militärbehörde für den Richter maßgcbend sein.«

„„Hier ist eine Lücke enthalten, welche nach Ansicht der verbündeten Regierungen im hohen Grade Wesentlich ist, und durch das Amendcment O_on Zsfdliß in einer für die Regierungen annehmbaren Weise ausge- fu11t wrrd. Ich kann mich im Wcsentlichen zur Begründung der Bitte, dieses Amendement anzunehmen, auf daSjenige beziehen, was der Hsrr Antragftkller selbst bereits ausaeführt hat, Es is? durchaus nöthig, nach Ansicht der verbündeten Regierungen, daß das Urtheil derxenigen Behörde, Weiche über die Dieniiunfähigkeit und über den Eintritt_ und den Grad der Dienstunfähigkeit entscheidet, auch maß- gebend ist für die Frage, ob und in welchem Grade die Eciverbs- unfähigkeit eingetreten ist. Die Verbündeten Regierungen miiffen daran festhilten, daß auch diese Frage in eigentlichem Sinne eine militärisch-technische ist. Die Frage, in Welche Klasse der einzeine In- valide zu rangiren ist, muß endgültig durch die Militärverwaltung entschieden Werden aus zrvei Griinden Sie muß es erstens mit Rück- sicht auf die Stellung, Welche die Militärdcrwaitung für fich in An- spruch zu nehmen hat; es ist nicht zulässig, daß eine Entscheidung, Welche von der vorgeseyten Militärbrhörde, Wie der Herr Amendcmcnts- steller selbft schon hervorgehoben hat, in dcr allerlibcralsien Weise und unter Anwendung aller objektiven Garzntien gctroffen wird, nacbträglich der ricdterlichen Kritik nnterzo rn Werden soll. Die ziveite Riickficht, die bei dem hohen Hause vie eicht ins Gcwicht fallen würde, ist die finanzielle. Es ist von dem Vertreter der Verbündeten Regierungxn in der freien Kommission darauf aufmerksam gemacht wor- den, daß dieAnzahl derjenigeanvaliden, welche dieser glorreiche Krieg uns leider bieten wird, vielieicht 30,000 sein werde,“ ich kann jest hinzu- fügen, daß auch diese Angabe leider bedeutend hinter der Wirklichkeit, zurückbleibt, wir werden es mit einer Anzahl von ivcit Über 50000 Invaliditätsgesuchen aus dem Kriege von 1870 zu thun hadcn. Nun haben Sie die Güte, meine Herren, zu erwägen, in WelcheLage bringen Sie die Militärderwaltung und auch die Finanzen des Reiches, wenn Sie die Möglichkeit eröffnen über alle diese Ansprüche zu prozessiren. Es ift, glaube ich, mit Sicherheit anznnchmen und es liegt das in der menschlichen Natur selbst, daß ]eder Invalide die möglichst höchste Klasse der Pension wird errcichcn wollen. Wir werden also mit Sichrrheit annehmen können, daß eine große Anzahl Von Leuten, die mit den Entscheidungen der Militärderivaltung nicht zufrieden find, Prozesse anfangen und die Piöglichkcit liegt doch sehr nahe, daß, wenn der Richter keine bestimmte Direktive als Grundlage fiir stine Entscheidungen durch das Gesetz bekommt, eine große Anzahl von Wenig sachgemäßen und finanziell dem Reiche nachtheiligcn Entschei- dungen nicht ausbleiben wird. DeShalb können die verbündeten Rc- gierungcn nur wiederholt dringend den Wunsch aussprechen, dcn §. 114 dadurch annehmbar zu machen, daß das Amendement des Herrn Abg. Freiherrn v. Zedliß dicBiUigung des HobenHauses findet.

Nach dem Abg. Grafen v. Eulenburg nahm der Bundes-

bcvollmächtigte, Staats-Minister v; Noon, das Wort:

Meine Herren! Der Begriff der Erwerbsfähigkeit ist von Seiten der Militärbehörden zu jeder Zeit als ein durchaus relatchr betrachtet worden; gäbe es einen andern Maßstab fur die Klasfifizirung, so würde man ihn wählen. Wenn die ZZ. 65 bis 69 einmal von der Dienßzeit sprechen und dann von der Erwerbsfähigkeit bei dcr voran- gegangenen mehr oder minderen Dienftunfähigkeit, so ist man eben zu diesem Notbbchelf gekommen, weil man in der That kein anderes Kriterium hatte als den“ Begriff der Ecmerbsfäbigkeit. Die Klasstfizirunz (1er in die Verschiedenen Klassen der Invalidität isi damit keineswegs in das Arbitcium irgend eines einzelnen Menschen gestellt wordm, fordern es ist in dicser Beziehung ein Jnstanzenzug in Ausübung ,der die Rechte der Betreffenden nach besten Kräften und nach bester Einsicht zu wahren trachtet, und wenn