1871 / 32 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 10 Jun 1871 18:00:01 GMT) scan diff

nischer Assistent anerkannt Werden kann, ferner, ob _er .in dem Ver- ftändniß und dem Gebrauch fremder Sprache!), sowie in den Wich- tigsten Schulwiffensckaften auf der yrforderltchen Bildungsftufe sich be ndet. *

fi Z. 13. (Eleven, Welche das Examen TLicht besiehen.) Eleve in dir Prüfung nicht genügt, so darf er sich in der Regel erst nach Jahresstist von Neuem zum Exameii meiden. Vetmag derselbe auch bei der zweiten Priifung seine Qualifikation nicht darzuthun, 19 wird er aus den:. Veihältnisz &ls Posteleve entlassen", kgnn aber bei vorhandener prakxischer Vrauchbcirkett it)_i*as Verhaffltmß a16 Posi- gehüife Übexndmmcn :vcrdsn. Nucl) gleichen Grundiayen „Wixd ver- fahren, wmn cin Eicke fich nach Ablauf yon sechs Post-Dwnsiwhrcn überhaupt Nicht zu“: Ablegung des E amens meldet,

Z, 14. (Post-Praftikant.) Die ostsleden, welche das Posistkre- tär-Examen bestcmden haben, erhalten das Prädikat »Poki-Pr-Ziiti- tanta; fie wcrden grundäßiiib zur Wadrnebmunß von Hulfsarbeiter- Stellen und zu SteÜvextretungrxx verwendet und empf.mgcn 1 Thlr. ro Tag. ., ' p Z. 15. (Weitere Laufbahn der Post-Prafiikantm.) Bci öefxtcdi- gender ÜhkiKUF Werden die Posi-Praktifantcxx, anh Maßgabe ihres Diensta i_cis als solche, etatSrnäßig als Postsefretaret _azigestxllx; vor der Anstellung ms.:ß dic- dcfinitive Erledigung der Mxlrtarpflxcht statt-

e unden abexi. , _ _ , gf Das hWkiTka Vorrücken der Poßsekrstäre m dtexemgen höheren Dienststeklen, weiiize für sie ohne Ablegung dcs höh'exe:1_P0ftverxval- tungs-Examcns zmgänglich find, isi, nächst der Qu'altftkattdn, yon der vorhandenen (Lexchnéteit abhängig und erfolgt *Mit thunltchfter Ruck-

tau das kenya er. _

fich §. f16. (Hödsrcs Examen.) Zur Ablegung dcs höherxn Post- verwaltungs-Examens können fick) solche Beamte, welche m allen Theilen des Poßsekrciär-Examms mindestens die Censur vgutz erhal- ten haben, frühestens zwe: Jahre, die anderen 224eamten fcuheftens drei ahre nach bestandenem Sckrctär-Cxanzen melden.

ie Anforderungen in der höheren Priifung sind daxauf berech- net, gebildrte Fachmänner, welche alle Zweige des Pffostdtenses theo- retisch und praktisch gründlich fenncii gelernt" und, daruber hinaus sich die errveitette adminißrative Ausbildung fur dre schwierigeren und vielseitigeren Geickxästskreise erworben haben, zur Beseßuancr be- treffenden höheren Stellen der Verwaltung zu gewinnen. ie Posi- dienft-Inftruktion, wchlche bei jedem Posiaiyte und bei jeder Posi- verWaituna vorhanden ist, giebt Auskunft uber die auf die'höyere Prüfung sich beziehenden Vorschriften. 3131 Allgemeine): Wird bx- merkt, daß die Zulassung zur höheren Prufung weseniitci) durch die von “dem betreffenden Beamten bewiesene Brauchbarkeit, Ausdauer,

Beru sliebe und ü run bedin t wird. Ff. 17. (BeaKteh, wßlcye dYs böhexe Examen bcftandeu haben

c eamie wel er das höhere Examen bestanden hat, ruckt na Zicéßnge der, hierin erworbenen Anciennctät und der sich dqrbietsen- den Gelegenheit,- seine befriedigende dZMÜUCbe und außerdiensjliche Zührung vorausgesest, in eine der betreffenden oberen Stellen der

erWaltung cin, _ ,

Bis dahin wird derselbe, nacb dtenßlichem Bedürfnisse, vorzugs- Weise zu Stcüvertretungcn in derartigen Diensiftellen verwendet.

11. Bedingungen für Postgehülfen.

Z. 18. (Schulbildung,) Junge Männer, _wclcbe als Poßgehülien in den Postdienst eintreten Wollen, hawn mmdeftens folgenden An- forderungen zu genügen: .

Sie müssen richtig und zusammenhangend Deutsch sckrxtb§n und

“s rechen, mit den gewöhnlichen Rech11u1igsaxien_bis einschließlich Tur ezimalbruch- und Verhältnißrecbnung vollstandig vsrtraut sem, e ne deutliche Handschrift befißen, die Lage der wichtigsten Orte kennen und französische Adressen, Länder- und Ortsnamen zu verstehen und Ver- |änd1ich auszusprechen im Stande „sem. '

Wird der Besiß dieser Vorbildung duxch Schulzeugmffe dar- gethan, so bedarf es eines Weitem NÜÖWflses nicht. Können ge- nügende Schulzeugniffe nicht beigebracht Werden, so hat der Bewerber in einem Tentamcn, in der Regel bei der Obcr-Pofidtrestwn odex nach Bcstimniung dersc1ben bei einein Postamts-Yorstcher oder bet einem Aufsichtsbmmten des Bezirks, den Nachweis dir vorbezeich- neten Vorbildung zu führen. ,

§. 19. (Beschäftignng vor der Amyclduvzx zum'Posjdi'enße.) Da eixj: junger Mann die iM Z. 18 bizeachnete «(Wibildung m der Regel vor dem Lebensalter, in Welchem er in den Poüdienst eintxcten farm (Z. 20 zu 1), elWO'i': en [)Jbi'n wird, so m'uß WWU) daraux gc- legt Werden, daß derselbe in der Zwischenzeit einer geichäftltchcn Thätigkeit sui) gewidmst hat, welche «ls eine gute Vorbcxcitung für seineiünfiiixe Bcsckxäfti-ZUUZ cm;;eseéxcn Wi'kde 15.1111, 3. B, als Vrowwu- führer, Schreibkr u. 1". w. b*i anderen Bxbördcn, namentlich aber in der Ei.:xcnicyaft als Schxcibbülfe bei einer Postanstalt.

§. 20. (Sonßiye Anforderungen) Außerdem gelten für die An- nahuw als Postgebülfc duxchgän§zig folqcmde Bedingungen: 1) _der Anzuxiehmende darf nicht jünger“ alI 17 Jahre sein, er muß köxyeriich gssund, den Jahren ängxmcffcn fkäftig gcbi1det, persönlich fiir den Poßdiensi geeignet, von entsicllcnden Gebrechm frei sein und em un- geschwächies Seb- und (Hchörvermöqen besitzen ,' 2) es muß feststehen, daß er sich in seinen bidheiigen Lehrniverhälmissen durchaus achtbar ewiesen bat, a'uch daß er frei von Schulden ist; 3) er muß bei Zincm Eintritt in den Postdienst eine Kaution von 100 Thalern bei- bringen. Dieselbe ist durch Hinterlegung von auf den, Inhaber lau- tenden Obligiionm-übcr Schulden des Bundes oder eines. einzelnen

*Bu'ndeSfiaäts' nach deren Nennwerthe zu leisten.

(5. 21. (Anmeldung.) Die Meldung zum Eintritt als Post- gebülfe geschieht durch Vermittelung dcr Poftanftalt des Orts, an Welchem oder in dessen Nähe der Bewerber wohnt, bei der Ober-

P0|direftion des Bezirks.

Hat der-

Dem schriftlich abzufassenden Anfrage des Beiverbcrs müssen bei. gefügt sein: 1) die Schulzeugniffe des Bewerbers, 2) der LebsnSlauf des Bewerbers, von ihm gefertigt und geschrieben, 3) wenn der Be- Werber nicht unmittelbar aUs dcr Schalansta1t in den Poßdienft tritt, für die Zwischxnzeit amtliche oder sonst glaubh.1fteAttkstr, welche über seine Beschäftigung und Führung seit-feinxm Allskkhkidkn von der Schulanüalt eiiien VOTifiändigen und bssitmmten Nichwcis lirfern, 4) ein von einem Staats-Medizinaibeamtcn ausgesteiiteS oder be. ßätigi'cs Zeugniß Über den (HrsundheWzUstÜUd des Bewerbers, jn Welchkm der Vescbaff-xnhsit dex-s Seip und GrdörVermögens ausdrück. lich erwähni sein muß, 5) der Nach1veis des Alters durch Taufschejn oder Geburtszeugniß, f:“:[ls das Alter iiicht cms anderen voxgel gtcn dienstlichen Papieren sich ergiebt; bxi Minorcnniiät des Bewerbers außerdem das EiiWkTÜäUdUis-x des Vaters odsx V0k:?*.undes mit dem Einixitt des jUUJeU Mannes ais Postgehülsc.

In den: Anträge muß dei Bewerber di? Virficherung abgegeben haben, daß, er fxci 5911 Schulden sci.

§. 22. (Persönliche Vorstellung.) Sofern |ck nach den beige. brachten P-pieren feine Erinxxsrungcn ergeben, ver-Mlaßt die Ober. Poßdirciiidii dcn Bkwerbcr, fick) Ocriönlilh bei der Obex-Prßdiieftidn oder einem ihm bezeichneten Vorsicher einer Postanstali oxec dem be- Lreffendrn Bezirfs-AuffiMsbeamten worzußcllen.

5. 23, (Zii1affung zum Dienste) Erscheint dcr wacrber zur Annahme geeignet, so genrhmigt di? Oder-Postdireftion, insofern cin dienstliches Bedürfniß dazu vorhanden ist, seine Zulaffung als Post. gehülfe nack) vorangegangener Kautionxleiftung. *

Der Eintritt erfolgt in der Regel bei einer Posivcrwnitnng oder bei einer Pxst-Expcdition als Privat,:ehülfe, auSnahmswcise auch bei einem oftamte als überzähliger Axbeitec zur Erlernung des Tisnstes,

8. 4 (Beschäftigung bei Poiiverwaltungen und Poß-Expcdixjo. nen.) Die Beschäftigung des Gebülfcn bei den.P0st0eriva1tungkn bezw. den Poft-Expcditionen beruht auf einem En,;agement (eincm Prsitvclit-Dienstverhäitniß)'bei dem Vorsteher der betreffenden Post- an a t.

Zur Erlangung eiiies solchen Engagements ist die Ober - Post- direktion dem Gchülsen insofern behülftich, als sie ihm die vorkom- menden und geeigneten Vakanch, sojveit solche dckscldkn amtlich be- kannt wcrden, bezeichm-t. ,

Die Kosten der Reise nach dem Oric der ersten Beschaftigung hat der (Hehülfe zu tragen; für Reisen beim späteren EngagementÉWcchscl kann nach Umständen eine Eutschädigung aus der Poßiasse gewährt Werden.

Z, 25. (Engagemcnis-Bedingungen.) Die Bedingungen, unter Welchen von dem Vorsteher der Postverwaliung bezw. dcr Post-Exve- dition das Engagement des Poftgehülfen erfolgt, smd Gegenstand der Vereinbarung zwischen dem Vorfteyir der betreffenden Poßanstalt und dem „Pongeymsen. Dies gilt insbesondere davon, ob und welche Natural- Entschädigung oder haare Remuneration der Vorstrher der Postansialt dem Postgchülfen gewähren wtu, Die Ober-Postdircftion Überwacht solches nur im Allgemeinen.

Als stillschweigende Bedingung des EnZagements ist aber anzu- sehen, daß dem Vorsteher der Postansialt un dem Postgehülfcn cim Kündigungsfrist von drei Monaten zusixht , und daß die Obex-Post- direktion des Bezirks ermächtigt ist, das Engagement ohne vorher, gegangene Kündigung aufzuheben , sofern fie es etwa für nöthig hält, den Postgehülfen argen unmittelbaren Bezug VOU Diäicn aus der Postkasse in Beschäftigung treten zu lassen.

5. 26. (Diätarische Verwendung.) Wenn das dienstliche Bedürf- niß es erheiscbt, Postgehülfcn gegen unmittelbaren Bezug von Diäten aus der Postkasse zu beschäftigen, so werden dazu Vorzugsweise die- jenigen Gehülfen gewählt, Welche sich am meißm als brauchbar, zu- verlässig und dienfteifrig bew1esen und in den verschiedenen Zweigen des technisiixen Postdienstes die nötbige Kenntnis! und hinlänalichc Gewandtheit erworben haben. Die Diäten betragen 15 bis 20 Sgr., 215e5i Sharsonderer Koßspicligkeit des LebenSuntcrhaltes am Ort: bis

gr.

Z. 27. (Disziplinar-Verhältniß.) Der Postgehülfc ist den für Postbeamtc besehenden allgemeinen Gesehen und Disziplinar-Be- stimmungen unterworfen.

Derselbe kann bei mangelhafter Dienstführung oder aus anderen dienstlichen (Hkünde'il ohne Weiteres Verfahxcn und zu jeder Zeit von der vorgescßten Ober-Postdirkktwn aus dem Postdiewße entlassen Wer- den,“ er darf in solchem Falle auch bei keiner Postanstalt eines andern Bezirks wieder in Beschäxtigung mien.

5. 28. (Prüfung zum Postamts-Asfistentcn und Weitere Lauf- bahn.) Der Postgchülfe wird nach einer vicrjädrigen Di::xsizeit, von wilcher ein Theil in einer diätarischen Dienststelle zugebraQt sein muß, zur PostamtS-Asfistenicnprüsunq zugelassen. Dieselbe erstreckt sich W die Qlquiidrung praktischer lebeiten in allen Zweigen des technischen Dienstes, Uf die Anfertigmxg von Schriftstücken Über Gegenstände des postdienstlichen Gebiets und auf die Aufste'llunq von Liquidationen 2c., ferner im “mündlichen Theile auf alle Zweige der cigemlichkn poftdiensilichen Technik und anf postalische (Hedgrapyie.

Besteht der Gchülfe die vorgesckzriebene Prüfung nicht, so kann er nur einmal zur Wicderholung dexxseiben nach Ablanf der von der Obcr Postdirektion bestimmten Frist Vezftatket werden.

Der Postgehülfe, Welcher die Prüfung besteht, wird zum Post- amts-Asststcnten crnamit, bleibt als solcher zunächst in diätarichcr Bescvästigung, erlangt aber die Ausficjzt, nach einigen Jahren bei fort- geseßter guter Führung angestellt zu werden. *Die Anstejlung, welcher die definitive Erledigung der Militärpflicht vorhergegangen sein muß,

kann erfolgen: als Posi-Expediteur, als Postamts-A'siqent bei einer

PostverWaltung oder einem Postamte, als Bureau-Asfistent bei einer Ober-Posidireition.

u anderen als den vorbezeichneten Dienststellungcn können Posi- gehül en nicht gelangen.

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13. Militär-Anwärter.

5. 29. (Anstellungs-Berechtigunng Der Militär-Anwärter muß den Anspruch auf Versorgung oder nftellung im Civildienße nach Maß abe der bestehenden Votschriften erworben haben.

. 30. (Körperliche Qualifikation.) Der Bewnber muß nach

seiner Körperbeschaffenheit 'den Anforderungen des Postdienftes ge- -

wachsen sein und ein ausreichendes Seh- und (Hehörvermögen befißen.

Z. 31-_ (Unbxschoxlenheik) Es muß feftftehen, daß der Bewerber fich in *,emcn bisherigen Lebensverhältnissen durchaus achtbar be- wixsen hat und dqß er frei von Schulden :|.

5. 32.“ (Kaution.) Behufs des Eintritts in den Postdienst ist eine Kaution von 100 Thlrn. m auf den Inhaber lautenden Obliga- tionen über Schulden des Bundes oder eines einzelnen Bundesstaats nach dcrm Nennwextbe zu beßcllen.

Z. 33, (Schulbrldun .) JnBexug auf den Bildunasgrad wird verlangt, daß der Bewcr er rrchtta Deutsch spcicht, eine Verhandlung oder emen leichten Atxfsaß in deutscher Sprache richtig abfaff-cn kann, eine dcutlicheHandschrxft besitzt, mxt den gewöhnlichen, im bürgerlichen

, Leben vorkommenden Rechnungsarbeiten vertraut ist, von der Länder-

eintizcilung in Eanpa, vor) din hauptsächiickzen GebietScinthcilungeén

in den außerc'uropatjchen Landern und von der Lage der Wichtigeren

VerfehkSOrte 111 Europa, ferner der größeren Verkehrsortc außerbi'xlb

Europas, gehörige Kenntmß hat, sowie französische Adressen, Länder-

YTD F:?)riZnamen zu verstehen und verständlich auszusprechen im an e l . *

Z. 34.“ (Ytzmcldung ), Sofsrn "OTL Militämmvärter fich nicht be-

ßimmurigsmaßzg dukck) seme vor,“.cseßtc Militärbehörde an die Post- bebördc Überweisen zu lassen hat, sondern Überhaupt zu einer direkten Meldung bei der Postobehö-“de dereWtigt ist, geschieht dieselbe bei dcr Bezirks-Ober-Postdirektton unmittelbar oder durch Vermittelung der Poßaxßait des Orts, an welchem oder in dessen Nähe der Vetvcrber WO n . - Einer 101chen direkten Meldung des V:“werbers müssen alsdann beigefügt sein: 3) die Papiexe zux'Begründunq dcs Versorgungs- oder Anstkliungsanspruchs, b) die miiitärischen Führungszeugniffe, 0) der Lebenslauf dcs BewexberH, von lhlU gcfcrtigt und Kcschrieben, (1) ein Von einem Staats-Medizixmlbeamten ansgcstelltes xx'dcr bestätigtes Zeugnis; iidcr dsn Gesundhetlszufiand d-xs Bkjvcrbers, in Welchcm der Beschaffenheit dss Sch- UNd Gkhörvcxmögens auSd-riickiich erwähnt sein muß, 6) wenn der, Ververbek nicht immitteibar 11061) seinem Aus- scheiden aus dem aktiven Yxiiitärdiciifte in den Postdienst übertritt, außerdem für, die Zwrxchxnzett amtliche oder sonst glaitbyafte Atteste, Welche Über sßtxze Btschckftlalzt32 YUV J'ÜhkUng seit seinem Ausscheiden aus dem *.».Yilrtar cinen voll!:andtgen und bestimmten Nachwiis liefern, f) der Taixfschein oder das Gedurtszeugniß, insofem das Alter nicht aus den sonstiqen vorgelegten amtlichen Papieren sch ergiebt,

In dsm Anfrage muß der Bewerber die Versicherung abgegeben haben, daß er frei von Schulden sei.

3", 35. (Txniauwn) Den Nachweis der im Z. 33 bezeichncten Vorviidung hat jeder Milttär-Anwärter ohne Unterschied, ob derselbe sich direkt hat melden dürfen, oder ob seine Uebech-isung auf dienst- lichem Wege crfolgi 111, in einem Tentamen, nach Bestimmung der Ober-Postdircktéon, vor dem Voriieher einer Postanftalt oder vor einem BeziikS-AuffiMSbeamtcn zu führen.

J. 36. (Probezeit.) Nach der Erfüllung jcnck Anforderungen tritt die Ei1117-erufung des Bewerbers zur Avleistung kes Probcdienfies cin. Zu die1em Behufe eksolgt seine Annahme und Beschäftigung als Posi-Anwärter; die Heranbildungs- und Probezeit dauert für ihn ein Jahr. Es wird ihm während dieser Zeit aus der Postkassc zu den Kosten seincs Unterhaltes bei vorhandener Bedürftigkeit und tadesloser Führung eine Beidülfe gewährt, dcren Höhe sich zunäch| nach den örtlichen Verhältniffen richtet.

Sobald der Anwärier cine unentbehrliche Arbeiisfielle befriedigend ausfällt, empfängt er während der Probezeit eine Remuncration bis zu 20 Sgr. täglich, bei besonderer Kostspieligkeit des Lebensunterhalts im Orte bis 11 25 Sgr. täglich.

Z. 37. ( csiätigung.) Dicjeniaxn Antvärter, Welche während der Probezeit fich ihrer Aquildung fur den Postdienst mit gehörigem Eifer und genügendem Erfolge gewidmet haben, so daß auf ihre Qualifikation, namentlich bei längerer Uebung und Bcschäftigung, mit Vextrauen gerechnet Werden kann, und fich zugleich durch ein befrie- digendes Verhalten im Dienste, sowie durch ihre außerdtenstliche Jührmig bewährt haben, erhalten mit Ablauf des Probezeit die Be- stätigUng als Postamts-Asfistent.

Solche Anwärter, Welche wäbxcnd des Probejahrs jenen An- forderungen nicht in dem Maße entsprochen haben, um die Bestäti- gung erlangen zu können, Werden vor oder spätestens mitAblauf des Probejahrs aus dem Dienßvxrhäitnxsse bei der „Post entlassen.

Z 38. (Weitere Laufbahn) Die bestätigten Postamis-Assistenten rücken nach Maßgabe der Vakanzen und der durch die Bestätigung erworbenen Anciennetät, bei befkiedigcnder dienstlicher. und außerdienft- lia,er Führung in die etatsmäßige Anstellung ein Von der Bestäti- gung bis zur ersten Anstellung empfängt dcr Postamts-Asstftent eine Remuneration von jährlich 300 Theslcrn.

Die Anftcllung kann erfolgen: 8) in einer PoiJamts-Asfistenten- stelle bei den Poßämtern odcr dei den Postverwaltungrn. b) in einer Bureau-Asfißenten- oder Kanzlistynsiclle bei den Oder-Postdirektidnen.

Die etatsmäßigen KÜUZlistkRstLULÜ bei den Ober-Postdiretxionen, Weiche nur mit Versorgungsbeieaxtigten besevt Wcrdcn, sind szugs- Weise den Posiamts-Axsißenlen aus der Zahl der Militär-Anwärter zuganglich.

Dic Anstellnng als Bureau-Asüßent -oder Kanzlift erfolgt un- widerruflich, diejenige als Postamtx-«Asiftknt auf dreimonatiiche Kim- dtgung. BeiPcstamts-Assistcntm, welcbe Kc!) gleichmäßig und dauernd durch ihre dienstliche und außerdienstliche Führung empfehlen, wird

" Nr. 70 wieder angestellt.

jedoch die Anßeslung auf Kündigung in eine solche mit Penfions-

berechtigung um ewandelt.

- . Poftamts- sfistenten bezw. Büreau-Asststenten und Kanzliften

köitiien auch als oftsekretäre angestellt werden, wenn ste das Post-

sekretär-E amen „( ..12 bestehsen.

- Der „oßamts-Asißent isi verpflichtet, auf Verlangen der Post-

bieköörde auch der Erlernung des Telegraphendienftes sich zu unter-

ze en. ;

Berlin, den 23. Mai 1871. General-Poftamt.

Stephan.

personat-veräitderungen in der Zirmre.

Offizjere, Portepee:Fähnriche :c. 11. Ernennungen, Beförderungen und Verseßungen.

Den 27. Mai. 19. Basse, Port. Fähnr. vom ]. Westf. Inf. Regt. Nr. 13, zum ch. Lieut., Lucas, Vize-Feldw, vom 2. Bat. (Warendorf) 1. Weyifal. Landw Régis Nr. 13, Hindenderg- Vize- Fele. vom 1. Bat. (Münster) ]. Westfäl. Landw. ReWits. Nr. 13, zu "LOST. Lis. dkk Res. dcs Weftfäl. Inf. Regis. Nr. 13, Moeller, Vize-Jeldw. vom' 2. Bat.(Gumdinnen) 2. Osjpr. Landw.,Rgts. Nr. 3, Reubekeul, Vtzc-Feldw. vom 1. Bat. (Insterburg) dess. Regis., zii Sec. Lis. dcr Res. des 2. Ostpreuß. Gren. Regis. Nr. 3, Freytag, Vize-Feldw. vom Res. Landw. Bat. Königsberg Nr. 33, zum See. Lt. der Res. des 6, Ostpreuß, Inf, Regis. Nr. 43, Knost, Vize-Feldw. vom Res. Landw. Bat. Berlin Nr. 35, Smidt, Ordclhcide, Vize- Feldw. vom _2. Bat. (Bielefeld) 2. Wxftfäl. Landw. Regis. Nr. 15, Pusch, Vize-_,zeldwebel vom Res. Landwehr-Bat, Barmen Nr. 39, Tappen, Vize-Feldwebci vom 1. Bataillon (Hildesheim) 3. Han- noverschen Landwehr-Regimentéj Nr. 79, zu Scconde-Lteutmants der Res. des 2. Westf. Jnf. Regts. Nr, 15 (chnz Friedrich der Nieder- lande), v. Wiese-Kaiserswaldau, v. Waldaw, Port. Jähnrs. Vom Königs- (Gren, ngt. (2. Westpr-uß) Nr. 7, zu Sic. Ms., von Nahm ex, Unteroff von demsiben Regiment, zum Port. Fähnrich, Schöneich, Poienz, Port. Fähnrs vom 4. Pos. Infanterie-Regt, Nr. 59, zu Sec. Lieuts., v. Homeyer, Unteroff. vom 3. Posenschen Jnfanterre-sRegiment Nr. 58, zum Port. Fähnrich befördert. Nehse, Secondc-Lieuten. von der Reserve des 3 Pos. Jnfanterie-Regiments Nr. 58, 1111 ftehendcn Heere, und zwar als Sec. Lt. in diesem Regt. angestelli. v Wiedebaä) und Roiiiß, Port. Fähnr. vom 2. Bran- denburgtschsn Ulanen - Regt. Nr, 11, zum Sec. Lt. befördert. von _Steldsrn, Sec. Lt. a D., früher im Westfäl. Füs. Regt. Nr. 37, xm stehenden Heere, msd zwar als Sec. Lt. im 8. Rhein. Inf, Regt. , . , Dr. Lommer, Stabsarzt und Dezernent bei der Milit. Medizin. Abtheil. des Kriegs-Minist, Or. Münnich, Stahs - Und BataiUonH-Arzt vom Kaiser Franz Garde-Grenadier- Regimxnt Nr. 2, zur Zett beim eid-Lazaretb Nr.2 des Garde-Corps, 1)1'. Höche, Siavs- u. Bats. 1zt vom Schleswig-Holft, Füs. Regt. Nr. 86, z Z beim Feldlaaareth. Nr. 8 des 17. Armee-Corps, zu Ober- Stabsaxztcn b-"föcdeit. ])r. Simon, Asfist.Arzt a. D., friiher Assist. Arzt beim 1. Brandenburg. Drag. Regt. Nr.2, 3. Z. als stillvertre- tender StabSaxzt beim Feldlazarett) Nr.8 des 11.Armee-Corps, unter Beförderung zum Stabsarzt und Uebertritt in das Beurlaubt. Ver- bälMiß, beim 1.“ Bat. (LandWcrg) 5. Brandenburgischen LandWehr- Regis. Nr. 48 cmrangirt. ])r. Sacgert, Unterarzt vom Garde- Schußen-„Batq 1)r. Völcker, Unterarztv.3.Sanit.Detach.d.Garde-C., 1)1'. „Heider, Unterarzt vom Rhein. Feld-Artill. Regt. Nr. 8, zu Asfiß. Aerzten,'1)r. Roberz, Unterarzt von der Landw. des 1. Bars. (Neuß) 6. Rhein. Landry. Regis. Nr. 68, z. Z. beim Rhein.Fe1d- Art. Regt. Nr. 8 dtenüleisiepd, zum Asfift. Arzt 'der Landwehr, 131'. Meistermann, char. AssUt.Arzt vom Oldenburg. Inf. Regt. Nr. 91, ])r. Kretmborg, char. Asfist. Arzt vom Hannov. Jeld-Art. Regt. Nr. 10, Dr. Rochen, char. Assist. Arzt vom Feldlaz. Nr. 9 des )(. Armee - Corps , zu Assistenz - Aerzten der Reserve befördert.

Nachbenatxnten Unterärzten der Reserve, und zw.1r: 1)r. Zieger vom, Garde-Kur. Reqt. , 1)r. Disch vom 3. Garde-Grenadier-Regt. Königin Elisabeth, 131). Hasse vom 1. Garde-Drag. Regt, Dr.Süs- serott, ])r. Hattrmch vom 2. Sanit. Detach. des Garde-Corps, 1)r. Wtqselmann vom GremRegt. Kronprinz (1.01'tpceuß.) Nr. 1, Ok. Juliusburger vom ]. Nicdetschlcs. Infant. ngi. Nr. 46, 111: Bröer, ])1'. Swarzensfi vom Wefifäl. Füs. Regt. Nr. 37, 1)1'. Bennemann vom 3. Obersckdles. Inf. Regt. Nr.62, 131" Fuchs vom ].,S it. Detachemcnt des 71. Armee-Corps, 131" Heggen, ])r. Miche vom 2. Posenschcn_ Infant. Regt. Nr. 19, 1)1'. Houbé, 131'. Greve WM 2. Rheinischen Jnfanterie-Regiment Nr. 28, ])r. Gexber vom_3. Rheinischen Infxnt. Regt. Nr. 29, ])1'. Schar- renbrotcb, 1)r. Kremer vom 6. Rheinisch. Jx,fant. Regt. Nr. 68, 1)1'. _Lafonn vom ]. Hess. Inf. Regt. Nr. 81, ])1' Kohlmann vom Rhetn Jager-Vat. Nr. 8, 131“. „Max)weg vom Königs-Husaren-Regt. (1. Rßetn.) Nr. 7, Dr. Hoenitzg vom Rhein. Ul-nen-cht. Nr. 7, ])1'. Fisch er vom 3. 211421. Hus. Re-gt., 1)1'. Nouprez vom Rhein. F*ld-Art. Regt. Nr.8- 1)1-. Dammann von1Sanit.Letach Nr.3 des 711. Armee-Corps, Dr. M vom San.Detach. Nr. 3 des 7111. Artme- Corps, 1)r. Jansen vom Fold-Laz. Nr. 11 des 1'11.Arn1ee-Corps, ])1'..Fehres vom ;ieldlaz Nr.] des 17111.Ar1nee-Corps, Vr. Traut- rvein vom Feldlaz. Nr.2 des 7111. Armec-Corps, Or. Herbst, v. Feldlaz. Nr 3 des 7111 Armee-Corps, 1)1'. Clasen vom J-cldlaz. Nr.8 dss 7111 Arnrec-CorpS, 1)1' Friedrichs vorn Fcldlaz. Nr 12 des 7111 Armvc-Cmps, 1)r Frohn vom Feidlaz. Nr 12 des 7111. Yrmec-Cdrvs, 1)r. Uesé“ vom Braunscbw. Infanterie-cht Nr. 92, Ok. Munckzmeyer vom Feldlaz4rctb Nc. 9 des )(. Armee- Corps, ])1' thers vom 2. Pornm. Ul -ch1, Nr, 9, Or. Henne- meyer vom Luth. Ul.-cht. Nr. 12, Dr. Müller vom Ostpreuß.