1933 / 4 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 05 Jan 1933 18:00:01 GMT) scan diff

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Reichs: und Staatsanzeiger Nr. 4 vom 5. Januar 1933. S. 2.

YYterjuckymgcn entsprochen, iind die Gebühren wie für diese zu ent- U )1811 fiir alle iibrigen Geräte . . . . . . . . . . . 2,70 RM Fiir cine vorgksckiricbcne Glasuntersuchung bei MeßWerkzeugen der Gruppen .4 und ]; nacb dsr sogenannten Jnformationömetbode . . 5,-- RM nach der Standardmethode oder nach der Methode von Fischer und Tepohl ..... . . . . 10,00 5, §2 Ziffer )(1 erhält folgende Fassung: )(]. Medizinische Spriben. FÜr Spritzen "jeder Größe ..... . . . . . 0,50 RM Fiir eine vorgeschriebene Glasuntersuchung nach der sogenannten Informationsmethode . 5,- nac!) dcr Standardmethode oder nach der 2111615006 von Fisch?): und Tepohl . . . 10,- 6. §2 Ziffer )(11 erhält folgende Fassung: _ __ R11. Waisermesser. , Waswrmener mit einer angegebenen Durchlaßfiibigkeit von 10 Kubikmeter und merliger ........ 2,- RM nichr als 10 Kubikmeter für jede volle oder an- gsfangene Stuss yon 10 Kubikmeter mehr . 0,50 Erfolgt die Eichung odcr Priifung ohne Stempelung an der 2111116116116, sg mird, Wenn weniger als 5 Stück gleicher Art und Große zur C1chU11§1 vorgelegt Werden, fiir Arbeitshilfe und ver- )vcndctcs Material zu der Gebiibrensumme ein Zuschkag er- hoben bon . . . . . . . . . . 2,00 RM.

Artikel 111. 15 3 wird gcstricbcn. Artikel 117. Tiefe Vorordiitmg tritt am 1. April 1933 in Kraft. Brrlin, 0011 22. Tozcmbcr 1932, Dor Roick)6wirtschaftsministcr. W a r m b o [ d.

Erste VLrordnnng 111101“ :)[citdcriing dcr Berkehrssthlergrenzen 0011 Meßgerätcn. Vom 22. Dezember 1932. (Voroxicntlicht im RGW. 1933 Teil 1 S. 3.)

Ans Grund das § 13 Abs. 2 der Mai“;- und Gewichts- ordnnng vom 30. Mai 1908 (RGBl. S. 349) wird hiermit Nack) Zzistimmmxg dcs Ryichsrats VEBOTÖUCL:

__Tic Verordnung iibcr dis Verehrsfehlergrcnzen der Meß- 'gchc vom 18. Tczcmbcr 1911 in der Fassung der Bekannt- 1110670110 110111 3. Mai 1930 1Rcichsgesebb1 1 S. 158) wird wie folgt 9611110611; *

1. 0) ZU Ziffer 1 231160111110 14 Ziffer 1 Werden die Worikx

„1-01 Bandmaßsn bon“ 61)th dnrch: „bei Bandnmßpn

“011: 91101011 von“. Z.]icr ] Y_Ucbsiabe „31 Ziffer 1 Erhäli am Schluß fol- genden 3111013: bri Ywndgnaßsn aus Papier ziim einmaligcn Einlegen 111 NNWÜÜU Und zum einmaligen Einlegen in „8101101 111.1" ]cdcs Mélcr . . . 2 Millimeter. 2. 6) In Zim'r _1 anbstabc „4 Ziffcr 2 Werden die Worte: „bci 201613611 191121" Größe“ ersetzt durch: ,bei Maßen 10001" (310722, ckckin bei Bandmaßen aus 5TZapier zum ("1111110110011 Einlegen in Stoffballcn Und zum ein- 111111111611 Einlsgen in 3101121“. 61 Zimcr 1 2131167110112 .S. Ziffer 2 erhäkt am Schluß fol- genden 3111015: bci Vandmaßen aus Papier zum einmaligen Einlegen in StoffbaUen und 311111 einmaligen Einlkgen in Kabel für den 11nt€richied der Längcn benachbarter Dezimeter und balbe'r Tcziniéicr .......... . 2 Millimeter

3. Hinter Ziffer 1 Viicbstabs 13 Ziffer 11 wird eingeiiigt:

111. Fabrstrsckenmßsisr an Kraftfahrzeugen.

TW Ichlcrgrcnzén [113110116112

jiir jcdc „qcmciicne Fahrstrecke . . . . . . . . . . 1/25

MWH Zdiiwcries. 4. Ziffer 11 Biicbsmbe 13 Ziffer 1 erhält folgende Fassung: ]. Präzisionsivaagen. Tir“ Folscrgrßnzen betragén: , bci WUÜJEU fiir eine Hbcsstlast 0011 10 (31011201 oder weniger . . . L MUNIWUML fiir iLÖSs Gramm dcr Höckstlast, 10 bis 20 Gramm . . . . . 20 9111160010111], 20 100 . . . . . . ] ck11ii11igramm fiir jedss

„_ Gramm der Höchstlast, 100 bw 200 0517161771 . . . . 100Mi11igr0711111,

200 (6516111111 bis 4 Kilograiitm 0,5 MiLligramm für jedes

„_ ' Gramm 061) Höchstlast,

411.5 1051110gramm . . . . 2 Gramm,

10 ziilogramm oder mehr . . 200 Milligramm für jedes Kilogramm der Höchst- last.

. 5. Zimcr 1'1 Biichftabe 13 Ziffer 11 Ziffer 2 Buchstabe 9. erhält folgende Jasjung;

a)11) bei den selbsttätigen Valkenwaagen mit Nac'hstromregler

im Durchschnitt aus 10 regelrecht zustande gekommenen Füllungen

1111“ Fiillungsgewichte

bis 5 Kilogramm abwärts . . . . 1,5 Gramm für jedes Kilo-

gramm des Füllnngs- ' gewichts,

unter 5 bis 4 Kilogramm . . . . 7,5 Gramm,

4 3 “. . . „6,75 Gramm,

3 2 . . . . 6Gramm,

2 Kilogramm bis 100 Gramm 3 Gramm für jedes Kilo- gramm des Füllung:?- ' gewichts,

100 bis 20 Gramm . . . . 0,3 Gramm,

. , 20 Gramm ........ 0,15 Gramm;

]cdock) bei den Waagen für klein-

ftiickige “Materialien sowie den

Wangen für Thomasmehl, Kohlen-

staub, Zement und ähnliche stau-

bende mineralische Stoffe . . . 2,25 Gramm für jedes Kilo- gramm des Füllungs-

_ gewichts;

„(L) Die Fehlergrxnze für FüllungSgewichte unterhalb der Höchst- last 1stnach_dem jeweiligen Füllungsgewicht gemäß Abs. 1 zu berechnen.

, (3) Die Jeblxrgrc'nze für die Hälfte der Höchstlaft beträgt jedoch bei den WÜÜJLU'TUk eme, Höchftlaft von 10 bis 5 Kilogramm abwärts 7,5 Granim. „Bex den kleineren Waagen gilt für diesen Fall die Fehler- grenze fur_ diE Höchstlaft. -

(4) T)]? Fehlergrenze für Füllungsgewichte unterhalb der Hälfte

b)

!]

,]

.der Höchsilast ist jedoch bei den Waagen für eine Höchstlaft bis 5 Kilo-

gxamm abwärts nicht Fleixier als 6 Gramm. Bei den kleineren Waagen gilt für diesen Fall die für eine Waage von der Hälfte der Höchstlast vorgeschnebßne FeLleergrenze.

“;)-Bei den . _aagen mit“ Ueberschußverwägung (Waagen für oßstückige Matzzrtalieii usw.) im Durchschnitt aus 10 regelrecht zu- gnde gekommenen Füllungen . . . . . . . . . . 1,5 Gramm Ur jedes'Kilogramm des Füllungsgewichts.

6. Ziffer 71 Buchstabe 13 Ziffer 11 Ziffer 3 Buchstabe er erhält

folgende Fassung:

3. a) (1) für die EinzSLabweichungen vom Durchschnittsergebnis aus 10 Ermittlungen bei den Waagen11111Nachstr0mreg1er bei einem Füllungsgewicht -

bis 75 Kilogramm abwärts . . . 1,5 Gramm für jedes Kilo- gramm,

unter 75 bis 50 Kilogramm . . . 115 Gramm, *

50 „, 25 . . . 2,25 Gramm für jedes Kilo-

gramm, auf volle fünf

Gramm nach oben ab-

gerundet,

25 20 . . . 60 Gramm,

20 15 . . . 3 Gramm fürjedes Kilo- gramm,

15 10 . . . 45 Gramm,

10 4 . . . 4,5 Gramm für jedes Kilo- gramm,

" 4 3 . . . 18 Gramm,

Z 1,25 . . . 6 Grammfürjedes Kilo- gramm,

1,25 1 . . . 7,5 Gramm,

1 Kilogramm bis 100 Gramm 7,5 Gramm fiir jedes Kilo-

gramm, 100 bis 20 Gramm . . . . 0,8 Gramm, '20 Gramm. . . . . . . . 0,4 Gramm; jedoch ber den Waagen für kleinstückige Materialien sowie bei den Waagen fiir Thomasmehl, Kohlenstaub, Zement und ähnliche stau- bende mineralische Stoffe bei einem Füllungsgewicht *

bis 250 Kilogramm aufwärts . . 6 Gramm für jedes Kilo-

gramm,

über 250 Kilogramm . . . . . je 1,5 Gramm mebr fürjedes

Weitere Kilogramm;

' (2) Die größte zulässige Abweichung vom Durchschnittsergebnis Fir Füllungsgewichte unterhalb der' Höchstlast ist nach dem jeWeiligen

iillungsgewicht gemäß Abs. 1 zu berechnen.

' (3) Die größte zulässige Abw-ziéhung bom Durchschnittsergebnis fiir die Hälfte: der Höchstlast beträgt jedoch bei den Waagen für eine Höchstlast von 10 bis 5 Kilogramm abwärts 22,5 Gramm. Bei den kleineren Waagen gilt für diesen Fall die für die Höchstlast zugelassene Ahrweichung.

(4) Die größte zulässige AbWeichung vom Duréhschniitsergebnis für Füllungsgewichte unterhalb der Hälfte der Höchstlast ist jedoch bei den Waagen für eine Höchstlast bis 5 Kilogramm abwärts nicht kleiner 015 15 Gramm. Bei den kleineren Waagen gilt für diesen Fall die fUr eme Waage von der Hälfte der Höchstlaftzuge1assene Abweichung.

(5) Bei den Waagen mit Ueberschußverwägung (Waagen für großstückige Materialien usw.) für die AbWeicbungen der einzelnen Angaben der Zätherke von dem wirklichen Gewicht der Füllungen

bei einem Füllunngeivicbt ' '

bis 250 Kilogramm aufwärts . . 6 Gramm für jedes Kilo-

gramm,

über 250 Kilogramm . . . . .je 1,5 Gramm mehrfürjedes

Weitere Kilogramm; „Berlin, d€n 22. Dezember 1932. .; Der Reicthvirtschaftsminister. ***-"- W a 1! m b o l d.

V e r o r d n u n 9 über die Befreiung einzelner Arten von Meßgeräten von der Verpflichtung zur , Nacheichung. Vom 20. Dezember 1932. (Veröffentlicht im RGW. 1933 Teil 1 S. 4.) Auf Grund des § 12 Abs. 1 der Maß- und Gewichts- ordnung vom 30. Mai 1908 (RGBl. S. 349) wird hiermit nach Zustimmung des Reichsrats verordnet:

? 1 Ziffer 11 der Bekanntmachun , betreffend die Befreiung einze ner rten bon Meßgeräten von er Verpflichtung zur Neu- eichunég) oder Nacheicbun vom 18. Dezember 1911 (RGW. S. 10 4) erhiilt folgende assung: _ 11. von der Verpflichtung zur Na eicbungt' 1. Banz aus Glas hergestellte eßgeräte: 2. andnuöße aus Papier zum einmaligen Einlegen in Stoffba en und zum einmaligen Einlegen in Kabel. Berlin, den 20. Dezember 1932. Der Reichswirtschaftsminister.

Warmbold.

.___

V e r o r d n u n g iiber die Eicbpfli tber zur Längenmessung und der zur F äch€nmessung dienenden Meßiverkzeuge und Meßmaschinen. Vom 22. Dezember 1932. (Veröffentlicht im RGBl. 1933 Teil 1 S. 4.)

Auf Grund des § 12 Abs. 1 der Maß- und Gewichts- ordmmg vom 30. Mai 1908 (RGW. S. 349) wird hiermit nach Zustimmung des Reichsrats verordnet:

§ 1.

Die Verpflichtung zur Neueichun und Nacheichung im Sinne dex h§§t 6 fund 11 der Maß- und eWichtSordnung wird aus- ge c n au :

1. die zur Längenmessung dienenden MeßWerkzeuge und Meßmaschinen;

2. die zur Flächenmeffung dienenden Meßkverkzeuge und Meßmaschmen. § 2

Hinsichtlich der Nacheichung finden die fiir die Längenmaße erlassenen Vorschriften im § 11 der Maß- und Gewichtsordnung Anwendung. 5 3

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1935 außer Kraft. Berlin, den 22. Dezember 1932, Der Reichswirtscbaftsminister. W a r m b o l d.

„Verordnung über 'U'eber'gangsbestimmungen für die Eichung von MeßWerkzeugen und Meß- maschinen für Längenmessung. Vom 20. Dezember 1932. (Veröffentlicht im RGVl. 1933 Teil LS. 4.)

„Auf Grimd des § 19 der Maß- und Gewichtsordnung vom 30. Mai 1908 (RGW. S. 349) wird hiermit verordnet:

MdeTwerkzenge iind M*??qnwschrinen für LänN-ezimessuqvg (Dr-a-bt- meßmas -men,*Stoi1meßm-a cb-inen), die den V-orqcbriftew der Eich- ovdwuna vom 8. Novenvb0r 1911 in der Fassung der Bekannt- marlzam-g- vom 21. F€bruar 1953079161231. 1 S, 93) in bezug a::if die m “deri §§ 24a bis (zirla-s-ng-e Meßgeräte, Materiiasl Gestalt und Einrx du-n-g, B-ezcichtn-nn-g, Fsbtergren-zen) g-esteaten Ölriforide- run-gen m 1 entsprechen, .werden bis auf weiteres zur Enrbnn-g unter den wachFt-«enden Bedingungen angenommeii:

§ 1.

Z1 Zulä-ssig-e Meßgeräte.

. “UFäsf'U sin5_M*eßmo-schinen, bei denen das Meßgnt iiber eiine Meßwalze dder uber e'm Meßxaid hingcfiihrt und durch Abrollen- gem-essen Wiiid. _

§ 2.

. Material. ancqsig. sintd mir M*eßeinri-Mnngen (ius M*et-alk. BQ Swi'f- meéßmaschmen'darf die Meßquze, Wenn ihr Sollnmfang inSgesamt 1 _tk-ßter thrJ-t, zur VZr-meiZiixrg. voTn Sch1iipfung. 3 Nr. 1) mn eznxem 6 7306011366161"- atem “n oder i'] 00 öcl tens 3 Millimeter Dicke v-ersshen sein, ck F z n h

§ 3. Gestalt und Etinrticbt-Ung.

1. Die Wuschibhr1un»g muß GeWä-br darfür bieten, daß die Meß- w-al-zze _ M'eßrasd »" n-_m d'en V-etr-a-g der barrch-gefii-H-rten Länge des' MeßZZnts 0117116 Sch-TYPWUU sichél 111.1igenom0nen w-irid.

. -er B-etri-Sbsw-i'd-erst-Wd d-er' M-eßmaichoine darf nicht so groß s-e1n, daZdas Mxß-gxut xn unzulässrge-m Maße gedehnt wird.

2. -1e_*Lknzeig-ev-orr1ch-t-uaig muß mut em-ei: NullstrelbvorrickxUna versehen sein:. . '

3. Die Anzeug-cborricht'mi-g'muß tbei Stofsfm-Zß-m-Wsck)inen min- destens g-anze Dezvmeter, bei Dra-btmeßma-scbinen min-d-cstcns ganze Mieter_migeben.

“4, AbWSlthZj-gen Von den V_0rschvi-ftew i11_ Nr. 2 und 3 sind Ma-s-Fiq, Wenn" sie von der Jhyxkkicrl“!schwTechmi-chen Reichsan'stalt, t-eilung- 1 fur Maß- Und *610'1ch-t, g-eneh-mig-t 10060211 sind.

§ 4. Bezeichnung.

1, A-ufbder an den Skailxn 05-21“ an den Zäbbvorricbtnn-g-cn mbß- lder E-twhet_ts10e“rt der S1ka-lenteitle angengen jein, und 7,1001: Mit dem oakits.g»c1ch-1:1exben-en Wort Meter, Deziméier od-Lr ZLUÜ- meter osdler berx kaurzn'ng-en 111, 6111 oder am.

2. Stoffmeßma1chtnem bei denen das Meßgut pon ciner Zruck- WUl-ZV an- bdie Meßivalze „aßd-riicxt wird, miiiien. 11111 ider Aufschrift vSetrsxfbeii sem: „Nicht zu10s11g fur samt-, plüscb- und veloursartige

o e“. .

Drabimeßm-a-schinen, bei denen das M*eß-g-nt nicbt 107100110161,

. sondern teikioeiq'e o'der _cyanz um 5106 Meßra-d herumg-sfiibrt wird,

müssen mit der Wllif'schWkst b-erse-ben sein: „Nur zuläffiq für Drähte und Lißen bis zu einer Gesamtdicke von 2 mm“. ,

3. Die in- Nr. 2 gxexfo-r-d-e'cten Angaben- iinjd auf erinem Scbi-lde anxzxuigeb-en, dessen. Verbindung; mit dem Gerät durcb Siempelnng zu sichern ist- (Ei-chbrdn-Ung § 9).

§ 5. * Fcb-10rgrenze11. Der Umfang. des Meßr-ajd-es oder der M'eßivalze'darf um nicht mehr als Sin- Zivei-hunsdertstes vom Solbvect ächben._ . Die Angabe des Zählwixxks “darf um nicht M“?“hl als Yvet- bu-wderrsbel bon ber mit gee-tcbbean. Va-nld'maß ermittelten ange bes Durchgefüb-rten Meßg-utes ab*Wet-cb-en.

§ 6. Sbempelung,

1“. Die Stempeil'ung der Dtmbtmeßxmascbinen 13118 der Stoff- me maq'c'hineii evfobgt au-f d-e-m Schblsde._21(s &u-iaixlickx-es Kerm- zei en wird dem Stempelzeichen beigefugt: „13111 1 2837/32“.

Mißerdern- "ist 'die Verbindung des MeßWd-es' 0527; der Meß- Wakze miit ide-m Z-äblw-erk z-u sicbern. . _ , .

2. Das Zoobreszeicben Wird „dem in Nr. 1 v-orge'sckßrirbcn-en Sibm-pelzeicben beigefiicgt.

Berlin-Cbarlottenbnrg, den 20. “Dazémber 1932.

Physikaliscb-Techniscbe Reichsanstalt, Abteilung 1 fiir Maß und Gewicht.

Dr. Kösters.

V e r o r d n u n g über Uebergangsbestimmungen für die Eichung von MLßWerkzeugen und Meß- mascbinen fiir Flächenmessung., Vom 20. Dczémber 1932. (Veröffentlicht im RGW. 1933 Teik ] S. 5.) Auf Grund 066 § 19 dcr Maß- und Gcivichtsord1mng

"vom 30. Mai 1908 (RGW. S. 349) wird hiermit verordnet:

MLJWerzenge und Meßmaschinen fiir F1iick)enmessung,_ die den Vorschriften der E-ickwrdmmg vom 8. November 1911 in der Yassung der Bekanntmachung vom 21. Februar 1930 (RGW. [

. 93) in bezug auf die in den §§ 25 bis 28 (zulässige Meßgeräte, Material, Gestalt und Einrichtung, Bezeichnung) gestellien An- orderungen nicht entsprechen, Werden bis (mf weiteres znr

ichung unter den nachstehenden Bedingungen angsnommcn:

§ 1. Zulässige Meßgeräte. _

1. ZulässiK sind Einrichtun en bei denen die auszunxcssende Fläche durch eberfahren mit eßelementen ganz oder in Ab- schnitten bestimmt und das Meßer“ebnis auf eine Ynzetgevor- richtung übertragen wird die den Ge amtinZalt der Flache an ibt.

2. Der Meßbereich, d. h. der Unterschi wischen der grö ten und der kleinsten Fläche, zu deren Ausmessrmg das Meßgerät bestimmt i„t, sokl Lich mindetens bis zum Ünften Teil der

rößten' Fäcbe er trecken, s muß Vorsorge etroffen Werden, lächen die kleiner sind, als der unteren renz'e des Meß- berei s entspricht, nicht aus emessen Werden können.“

8. Die Meßmaschinen iJollen den Flächeninhalt unabhiingig von der Dicke des jeWeiligen Meßgutes angebeun. M_eßmaschmen, die dieser allgemeinen Anforderung nicbt _enugen, smd 11111; u- lässig, Wenn der VerWendunJTZbereich hin€tch111ch der Dicke es Meßgutes angegeben ist 4 r. 3). "

§ 2. M a t e r i a [. Zulässig ist nur Metall. § 3.

Gestalt und Einrichtung.

1. Die Aquü rung muß Gewähr bieten Für _län ere Brauch- barkeit der Achsen ager und für Unverandxrltchkett iJrex wesent- lichen Teile im be anderen des ukammenWtrkens der Räder__sowie der Län e der Ue ertragungshoe e „und der Uebertra un sbander.

2. ie Teilung muß gleichma ig verlaufen, ie oll naY Quadratmeter, Quadratdezimeter, uadratzentimeter oder na der Hälfte, dem fünften oder ,zehnten Teil dieser Maß rößen fort- schreiten. Au erdem darf eme_auf dem englischen uadratfuß' beruhende Tei an „als Nebenteilung an ebracht sein unter dem Vorbe alt einer kpatxren gxseßlichen u assmIe der Anrvendung einer olchen Nebenteilung tm eichpfli tigen rkehr.

§ 4. . Bezeichnung.

1. Die Teilung nacb metrischem System muß nach Quadratmeter, Quadratdezimeter oder Quadrat entimeter be- Yichnet sein, und zwar mit dem ausgeschriebenen ort oder den

bkürzun en_ qm oder m?, 'am oder cim", qcm oder am". .

Der ei1ung nach englischem ngdratfußjmuß die Bezet - nung „Englisch-Quadratfuß“ und die Veze1chnung „1 eng . Quadratfuß = 9,29 qäm“ beigefügt sem.

,und sonstigen AnsprüchenR die aufFe'

Reichs- und Staatöanzeiger Nr. 4 vom 5. Januar 1933. S. 3.'

2. Die Angabe des Meßbereichs soll die Form haben „Meß- bereich von ....... bis ...... “. .

Für die Bezeichnung der Einheit sind die in Nr. 1 angegebenen AbkürzuZFen zulässig. .

3. eßmaschinen, bei denen das Maßergebnis vqn der Dicke des Me guts ab ängig ist, müssen mit der Aufschrift versehen sein: ur zuläsig für Dicken von . . . . . . bls ...... wm“.

§ 5. Fehlergrenzen. Die ehlergrenzen betta en für ede Fläche innerhalb des MeßbereicFZ ein Fiinfzigstel i rer GröZe.

§ 6. Stempelung.

1. Die Stempelung ersol 1 auf der Anz'eixvorrichtung, er- forderlichen 0116 auf einem S ilde. Als zusatz tches Kennzeichen Wird dem tempelzeichen beigefügt: „2111 1 2837/326. .

2. Ferner sind alle Stempelungen auszuführen die zur: Siche- rung der dauernd richtigen WirkungZWetse der Meßgerate und zur Be inderun unzulässiger Eingriffe erforderlich smd. ,

3. as JalZJreZZeicben wird dem in Nr. 1 vorgeschriebenen

Stempelzeichen beige ügt. Berlin-Charlottenburg, den 20. Dezember 1932. Pbystkalisch-Technische Reichsanstalt Abteilung 1 für Maß und GeWicht: Dr. Kösters.

Bekanntmachung

über den Londoner Goldpreis gemäß§1der

Verordnungvom10.0kt.ober1931zurAende-

rung der Wertberechnung von Hypothekeliz ingo

(Goldmark) lauten( GBL. 1 S. 569).

Der Londoner Goidpreis beträgt am 5. Januar 1933 für eine Unze Feinqold . . . . . . . . = 123 511 1.)- (1, 111 deutsche Währung nach dem Berliner Mittel- kurs für ein engiisckoes Pfund vom 5, Ja- nuar 1933 mit RM 14,07 umgerechnet = RM 86,6184, für ein Gramm Feingold demnach . . . . = 61106 47,5027, 111 deutsche Wäbruna umgerechnet . . . . == FTM 2,78485.

Berlin, den 5. Januar 1933.

Statistische Abteilung der Reichsbank. Dr. D 5 r i n g.

Liste der Schund- und Schmußschrifien. (Geseß vom 18. Dezember 1926.)

Jsi-Einnabme Jahresw" oder Jst-Ausgabe *.*-"ZT? Z 5 ““ HHH H S*“ sammen «EI 15 .S.. x:- ... 3. Sonstige Einnahmen : 5)Jufiiz . . . . . 218,3 14,6 87,3 13,9 101,2 6) Wissenschaft,.Kunst und Volksbildung . 27,9 3,9 9,3 2,1 11,4

o) Uebrige Landesver- waltung . . . . 438,8 Einnahmen insgesamt 21149 2563

(abzüglich der Steuerüber- wseifungxnd anZGeHnFinden uw.un er u "e an Betriebe) s "

398,8 98,9 497,7 [0619 210,7 [2726

Z

11. Außgaben. 1. Verwaüung des In-

nernk) . . . . 380,1 19,4 193,4 27,6 221,0 2. Jusjizverwaltung?) 337,4 6,7 154,5 23,5 178,0 3. Wiffenichast. Kunst

und Volksbildung . 632,9 26,7 293,3 47,8 341,1 4. Volkswobliahrts-

verwaltungö) . . . 97,3 21,2 ' 45,7 7,6 53,3 5. Wobnungöwesen . . 812 36,6 19.2 „9 21,1

6. Schuldendienst. . . 929 0,4 35,2 - 35,2 7. 'LisesrsoernaFgeka-F. _

m e u e e a er

uw.) J . . . 196,4 0,1 105,1 14,7 119,8 8. Sonstige Ausgaben . 192,0 40,5 363,8 65,7 429,5

AUEgaben inSgesamt 201112 151,6 12102 1888 [399.0 Mithin: Mehrausgabe 148,3 - 126,4 * Mehreinnabme -- 21,9 -

13. Einnahmen und Außgaben auf Grund von Anleihegeießen.

.Zur Deckung des Fehlbetrags am Schluß 17-36 Rechnungsjabres 1931

sind erforderlich 147,1.

Jst-Einnahme oder Jft-Ausgabe

im im Avril/Oktbr. Nobember zasammen

Lid. Akten- Ent- Veieicbnung der _

Nr. zeichen scheidung [ ] Schrift Verleger 186 Pscb. P.-St. ,Das geheime Lasier“ Sexualkundlicher 415 Berlin vom von Verlag

13. 12. 1932 Dr. Felix Sernau Dr. Behtens

Leipzig, den 4. Januar 1933. Der Leiter der Oberpriifstelle. Dr. Arndt.

, - P r e u ß e n.

Ministerium für Wirtschaft und Arbeit.

Anf Grnnd dcs Z 8 der Verordnung des Reichspräsi- denten iiber die Zinserleichternng fiir den landwirtschaftlichen Rkalkredit vom 27. September 1932 - RGBl. 1. S. 480 - und dss Arxikels 8 der dazu erlassenen Durchführungs- und Ergänzungsverordnnng Vom 24. Nobcmber 1932 - RGBl. 1 S. 534 - Erkläre ick) als Aufsichtsbehörde, daß nach meinen Fcststclknngcn die Landesbank der Provinz Schleswig-Holstein in Kiel in der Lage ist, die von ihr auf Grund bon Hypotheken und Grundschulden aus- gegebenen Schuldvcrschrcibnngcn in bisheriger Höhe Woiter zu bcrzinscn,

Berlin, dch4. ,Z'ammr 1933.

Der Minister für Wirjsc'haft und Arbeit. Der Kommissar des Reichs: J. B.: Schulze.

Nichtamtliches.

Preußen. Monatsausweis über die Einnahmen und AUZgaben des Landes

Preußen im Monat Nov1e9YZber des Rechnungsjahres

(Beträge in Millionen RM.) „4. OrdentlicbeEinnabmen und AuSgaben').

1. Zu Beginn des Reckynnnasiabres 1932 waren die zur Deckung restliche: Veivflicbtungen aus dem Rechnungs- jahr 1931 zurückgesieUten Restbestände veriügbar . . 267,1

2. Zur Deckung der Fehlbeträge am Schluss des Rechnungs- jahrs 1931 sind erforderlich (121,3+147,1=) . . . 268,4

mithin Vor1chuß 1,3 ! * _ Ist-Einnabme Jahressol] oder Jst-Ausgabe .::-E:; .I“ .I I..? Z I:: *.; “ZZ Y 8 zu- ?, :.:-Z.. 'I- F .. HZ:“? Y ? sammen1 2 L “* [.Einnabmen. - 1. Steuern . . . . . 2492,7 244,2 972,9 157,1 [130,0

Davon ab:

Ueberweisungen an Gemeinden (Ge-k meindeverbände)usw 10863 76,4 418,8 60,9 479,7

verbleiben.. [406,4 167,8 5541 96,2 650,3 2. [Lieberscbüsse der Be- '

riebe . o o | o - 34,2 21,8 12,4 _0„4 12,0 Davon ab: Zujchüffe an Betriebe 10,7 - - _ _ verbleiben . . 23,5 * 21,8 12,4 --0,4 12,0

L.Einnahmen . ..... - "' (darunter: Anleihen)

11.Au5gaben.- Sonstige AuSgaben der Hoheits-

verwalfungen. . . . . . - 25.0 25,0

Mithin: Mehrausgabe . . . . . - 25,0 25,0

Mebreinnahme . . . . - -- - Abschluß-

5. Ordentliche Einnahmen und Auggaben: Vorschuß aus dem Rechnungsjahr 1931 . . . . 1,3 Mebrausxxaben aus den Monaten April 1932/

November1932. . . . . . . . . . . . . 126,4 . = 127,7

13. Einnahmen und AuSgaben auf Grund von Anleibegeseßen: Vorschuß aus dem Rechnungsjahr 1931 ,. . . . 147,1 MebraUL-gaben aus den Monaten April 19321 November1932. . . . . . . . . . . - == 172,1

Mithin Vorschuß ' | o o a o a . . . 299,8

Skand der schnoebenden Schulden Ende November 1932:

SÖakanrveisungen. . . . . . . . . . . . . 359,8

1) Hier sind die planmäßigen und die außerplanmäßigen Ein- nahmen und Ausgaben berücksichtigt;

2) Ausf ]. Verwrgungsqebübrniffe - s. 11, 7 --.

Alis! [. Wobimngsweien '- i. 11, 5 -.

Parlamentarische Nachrichten.

Der Aeltesbenrat des Reichstages beschloß am Mittivoch, den 4. Janyar, daß die nachste SiYun des ReiYstages am Drens_1ag,de1x 24.Ja- nua r, tattfinden so . Die Tagesordnung fur diese Stßung soll in einer neuen Beratung des Aeltestenrats am 20. Januar fest- geseßt Werden. , . ,

('m Aeltestenrat atten die Kommunisten die Einberufung des Reichsmges schon ür den 9. Januar zur Bergtung _der vom HauZhalt-Zausschuß efeößten Beschlüsje verlan t. Die Sozialdemo- kraten waren gleiiZfa s Fir ein rasches ysammentreten des Reichstagesein etreten un atten als Termin den 10. Januar vorgeschlagen. em Wurde je och entgegen ehalten, daß man “den Reichstagsausschüssen noch Zeit zur For eßun xhrer Arbettxn lassen möchte und das Plenum ert fur einen Fateren Termin einberufen möchte. Schließlich sch ug Abg. Be 1 ( entr.) den 24, Januar vor. Sein Antrag Wurde bei Stimmen altung der Nationqlsozialisten an enommen. Der Vertreter dxr natuZnal- sozialistischezi Fraktion atte "beantraJt, den Termin fur die nachste St _ung der Entscheidung des Präsi entexx Göring zu Überlaffen; er atte sich darauf be'ru en, daß der Prasident vom Pleyum be- reits ermacbtigt worden ei, die nächste Stßun mit Zutxmxnung des Aeltestenrats esFusWen. Dieser Vorsch ag der Tatiana!- Yzzialisten hatte je 0 idersprucb insbeIndere bei den Abg.

öbe (Soz.) und Leicht (Bayer. Vp.) ge ndxn.

In der neuen Aeltestenratssihung am Freitag, den 20. - nuar, Werden die Kommunisten voraussichtlich Wieder die " e- ratung der vom HaushaltsaUZschuß vorbereiteten Gegenstande verlangen. Ferner wurde in der heutigen Aelt'estenratssißung be- reits angxregt in der nächßten Plenar xyung einige internationale Abkommen iiber die sozia olitiYe “i erung der Rentner im Auslande namentlich m er checbos omakei, in Polen und FrankreubRix erledigen. Die Entwürfe dieser Abkommen liegen ?)var_den_1 etch§tag noch nicht vor, sie Werden ihm aber voraus- 1cht11ch m der nächssten Woche zu eben. Aus diesem Griinde Wurde au die Fe tseßung de): agesordnung für die nachste Reichstags 131th* noch bis zum 20. Januar verschobxn, Auch sonst hat der eichstag allerdings ziem1ich ymfangreicbes Be- ratungsmaterial. Eine große Anzahl internationaler Abkommen liegen ihm bereits ur ersten Beratun vor darunter das Ab- kommen ziir Verein?;eitlickzung des S eckrecßts und "ferner der Enttvurf eines Wech elgeseY's.

Ferner ist damit zu re ien, daß auch eine R e tern n g s -

erklärung schon auf die Tagesordnung der ua sten Reichs-

tagssißung „gestellt wird. Der 2159. Dr. Ja 5 riziu 8 (Nat, Soz.) daß seine Fraktion in der ien rß- en der Ab .

kündigte namlich schon an Reichstagsfißung eine Entfcheidung über die vorliegenden trauensantrage verlangen werde. Durch Nückfra

L'öbe (_Soz.)_und Leicht (Bayer, Vp.) Wurde kéargestellt, da die Nationaljdzialist-xn dadur? nicht etiva o

erklärung ver indem WoUten, „_ ißtrauensantra erklarung _oder an eine politi

Auf eme Arxfrage, wie sich die Reichsregierung zu der Frage des Zusammentritts des Reichstages stelle, erklärte Staatssekretar Planet vdn der Reichskapzlei, dre Reichsregierung sei bereit, vor dem Reichstag ziz erscheinen und Erklärungen über ihr Pro- ßrauzm ab ugeben; fie lege dagm allerdings auch Wert darauf, M1 Anßchlnß daran eine Klarung der politischen L

über ihren

?ck

eine

(V. D. .J.)

Re icrungs- _ndern daß sie eine Ab timmung tm Anstbluß an die Regierungs- e Debatte wünschten.

age eintrete,

Handel und Gewerbe.

Berlin, den 5. Januar 1933.

In Berlin festgestellte Notierungen für telegraphistbe Auszahlung, ausländische: Geldsorten und Banknoten.

Telegravbiscbe Außzablung.

" L ' 5. Januar 4. Januar Geld Brief Geld Brief

Buenos-Aires . 1 Pap.-Pes. 0,858 0,862 0,858 0,862 Canada . . . . lkanad. 0 3,726 3,734 3,726 3,734 Istanbul. . . . 1türk.Pfund 2,008 2,012 2,008 2012 Japan . . . . . ] Yen 0,869 0,871 0,869 0, 871 Kalk!) ! o o 1 . 1 ägypt- Pfd 14,43 14-47 14,42 ]4 45 London. . . . . 12 14,05 14,09 14,03 14,07 wa York . . . 18 4,209 4,217 4,209 4,217 Rio de Janeiro ] Milreis 0,259 0,261 0,269 0,271 Uruguay“. . . . 1030108610 *.,648 1,652 1,648 1,652 Amsterdam-

Rotferdam . 100 (Gulden [69,43 169,77 169,23 "169,57 Athen ..... 100 Drachm. 2,198 2,202 2,198 2,202 Vrüffel u. Ant-

werpen . . . 100 Belga 58,34 58,46 58,27 58,39 Bucaresi. . . . 100 Lei 2,488 2,492 2,488 2,492 Budapest . . . 100 Pengö _ - - - Danzig . . . . . 100 Gulden 81,72 81,88 81,67 81,83 Yeifingfdrs . . 100 FW“. 6.184 6,196 6,174 6,186 stalien . . . . 100 Lirs "21,55 21,59 21,55 21,59 Jugoslawikn. . 100 Dinar 5,564 5,576 5,574 5,586 KaunaSKowno 10091108 41,88 41,96 41,88 41,96 Kyvenbagen . . 100 Kr. 72,78 72,92 72,68 72,82 Liisabon und

Oporw . . 100 CIcUdoS 12,76 12,78 12,76 12,78 Oslo . . . . . . 100 Kr. 72,38 72,52 72,28 72,42

11116 . . . . . 100 rs. 16,44 16,48 16,42 16,46

rag . . . . . . 100 ('! 12,465 12,485 12,465 12,485

evkjavik

(Island) . . 100151511. 63,44 63,56 63,44 63,56 Riga ...... 100 Latts 79,72 79,88 79,72 79,88 SÜWeiz . . . . 100 Frs. 81,04 81,20 80,94 81,10 Sofia . . . . . 100 Lewa 3,057 3,063 3,057 3,063 Spanien . . . . 100 Peseten 34,42 34,48 34,39 34,45 ' Stockbolm und

Gothenburg. 100 Kt. 76,42 76,58 76,37 76, 53 Tallinn(ReVa1,

Estland). . . 100 estn. Kt. [10,59 110,81 * 110,59 110,81 Wien ...... 100 Schilling 51,95 52,05 51,95 52,05

Ausländische GSl

dioxten und Banknoten.

Sovereigns

20 rcs-Stiickek (510 d-Doliars . “] Amerikaniscbc; “* 10004. DON. , 2 und 1 Doi]. *

Argentinische . Brafilianisebe . Caimdiscbe. . . Englisckye: große 1 u.darunte. Türkiscbe. . . . Belgisch. . . . Bulgarijcbe . . Dänische . . . . Danzi er. . . . Estni1_ e . . . . innikche. . . . ranzöfis . . olländis e . . talien1sche=gr. 100 Lire u. dar. Jugoslawisckpe . Lettländiscbe . . Litauiicbs . . . Norwegisckye . . Oesterreich.: gr.

100Sch. u. dar.

Rumänische: 1000 „Lei und neue 500 Lei unter 500 Lei

ScbWLdisckpe . .

Schweizer: gr. 100Frs.u.dar.

Spanische *) . .

Tschecho - slow. 5000u.1000K. 500 Kr. u. dar.

Ungariscbe . .

. . ?; Notiz

fiir ] Stiick

]

1 1P01*--P€1o 1 Miircis

] 101100. 6 1 i 1 1

türk. Pfund

00 Bciga 100 sta 100 Kr. 100 Gulden 100 esin. Kr. 100 Fink. 100 “Frs. 100 Gulden. 100 Lire 100 Lire 100 Dinar 100 2018 100 Litas 100 Kr. 100 Schilling 100 Schilling

1005381 100 Lei 100 Kr. 100 W., 100 ts. 100 eseten

100 KS: 100 KS 100 Pengö

5. Januar Gsld Briej 20,38 20,46 16,16 16,22

4,185 4,205 4, 20 4,22 4,20 4,22 0,84 0,86 3,70 3,72 14,01 14,07 14,01 14,07 1,81 1,83 58,18 58,42 72, 40 72, 70 81,54 81,86 6,12 6,16 16,40 16.46 169,06 169,74 21,49 21,57 21,49 21,57 5,55 0,59 41 „62 41,78, 72,21 72,49 76,25 76,55 80,86 81,18 80,86 81,18 34,28 34,42 12,37 12,43 12,43

12,37

*) nur abgestempelte Stücke.

Warschau . . . Posen . . . . . Kattowiß . . .

Polnische . .

Ostdevisen.

Außzablungen. 100Z1. | 47,10 47,30 100 1. 47,10 47,30 100 l. 47,10 47,30 Notennotierungen. „110031. | 46,85 47.25

Wagxngestellung für Kohle, Nubrrevter: Am 4. Januar 1933: Gestellt 17233'Wageu.

W. T. B,.“ am 5.

48,00 ...) für 100 kg.

Die Elektrolvtkupferno_tierung de_x Vereinigung für deutsche Elektrolvtkupfernotiz stellte iick) laut Berliner Meldung des Januar auf 47,25-«76 (am 4. Januar auf

Koks und Briketts iin

4. Jan 1101: Geld Brief

20,38 20,46

16,16 16,22 4,185 4,205 4,20 4,22 4,20 4,22 0,84 0,86 3,70 3 72

13,99 14,05 13,99 „14,05

1 81 1,53 58,11 58,35 72,3“. 72,59 81,49 81,81

6,11 6,15 16,38 16 44

168,86 169. 54

21,49 21,57

21,49 21,57 5,56 5,60 41,62 41.78

72,11 72,39

_- .-

76,20 76,50 80,76 81,08 80, 76 81, 1-8

34,25 34,39 12,37 12,43

12,37 12,43

47,10 47,30 47,10 47,30 47,10 47,30 | 46, 85 47,25

___, „2