1933 / 31 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 06 Feb 1933 18:00:01 GMT) scan diff

Reiclps- und Staatsanzeiger Nr. 3! vom 6. Februar 1933. S, 4.

d_re in das Gebiet des awderen Staates zurückkehren., sowie hin- . st_chtlrch der Zulassung zur A'usWawder-evbcförderun-g und der Er- richtung bon Agenturen für ihren Geschäftsbetrieb dieselben Vor- rechte "und Beg-un-stigun-gen genießen wie die gleichartigen Unter- nehm'ungen des

__ _ _ _Erste Beilage ; " Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

Zolltarifs RM Zolltarifs r, 31 Berlin, Montag, den 6. Februar 19Y ;

m-eisvbegiinsttg-t-en Landes. . - - aus Wicken . . . . . . . 4 aus 2133 Künstliche Schnißstoffe, rohe, in Blöcken, _ . ' Art! ke,l 31- 1 . * ' , _ aus Raps. _ _ , 5 Platten, Tafeln, Stäben, Röhren, in SNVUÖ diE VLstMAMYUÜ'W dieses VérklagZ 010. ge-gems-ert-rg-e aus Sonnenblumensamen . frei ' Pulver-, Flocken- oder Kömchenform Gethrim-g der Merstbegunittg-mig betreffen, slwd ste mchit a-n- aus Vaumtvollsamen _ frei oder in vorgearbeiteten Stücken (so. __ =* Wen-dbaU _ _t* [, , aus Gemüsesamen . . . . . . . . frei genannte Gießlinge) - - - - - - - Nr des A) aiif M "M WWU der v-01,.1;«9*sch„1636119611 „SÖW'ÖW Fm“ aus Anis und Fenchel, frisch oder getrocknet 4 Anmerkung. Polierte, mattierte ' ' 'schen Lienzendeu StaZg-t-cix geg-entvarterg bder buii-fttg g-ew-abiten zu Anmerkung. Zollermäßigungen, oder dessjnierte künstliche Schniß- aa“ , s e*sontdcren Vogunittgungen znr Evl-erckz-terumg des GW -- die Deutschland einem dritten, stoffe in Blöcken, Platten, Tafeln, Zolkkak'f

verkehrs in einer Ausdelhnuu-g von in der Re el ni t " " ' . " ' ' - mehr als 15 km beiderseits der Gre e; I Lande fur Tabakblatter besttmm Stuben, Röhren oder M W178?

Bezeichnung der Waren Bezeichnung der Waren

;-

Zolls» in Goldlewa

*:=

Zollsaß in Goldlewa

(Fortseßung aus dem, Hauptblatt.) - - _ - Nr. des bulgarische Zolltarifs

Nr. des bulgarischen Zolltarifs

T=

Zollsaß in Goldlewa

Bezeichnung der Waren Bezeichnung der Waren

Bezeichnung der Waren

ans 5699. Kinderspielwaren 100 “8

wie Teile dieser Erzeugnisse ; Spül- Stoffen:

100 [es kästen für Klosetteinrichtungen;

- _- aus getoölmlichen WollgeWebe, bas Quadratmeter über

b) mit bie von eiiiem ber vertragscbließen- en Staaten gegen- wartig ober kunft-tg „(nuf Grun-d einer Zollvereinigung emg-eq-«ng-enexi Verpflichtungen;

(2) auf Beg-unst.tg-U*t_i-gen, die einer der vertrirgsYli-eßenden Staaten durcb eiii Albkormnen einem anderen «t-a-at ein- rau;m_-t, um. die _m- und ausländische Best-eu-erimg aus- izgleickzen, msdbeqowd-ere e-ine Dop elbesteu-erung u ber- Ut-en, oder um Rechtsschutz un-d *echtsh-i:l'fe in teuer- Pachen qder Steu-erztvaxfsaclxen zu sichern;

(1) -a-nf die Begnxxsttgu-ngew, die ein vertra-gsckxließen-der Staat einem dritten L-a-wd «Wusscbéließlick; auf Grund von allen S_t-aa-t-en zum Beitritt offenste-henden V-cvträéJen von allg-em-eixrer Bedeutung einräumt, die nach dem «;nckraft- treten dieses Vertrags abgeschlossen Werden, es [sei denn, d-Fß ber an-der-e vertragschließeirde Staat dieselben Be- g-uu-st-iguwgen geiväihrrt.

W Artikel 32. 2,1113 iiberzdie Ausle_ ung oder die Anlvendun die es Ver- trags exmchlzeßl-xel; des Schßnßpr-otokolls ein-e Streit-iggkeit *esntstehein sollte, die nicht in angemessener Zeit auf diplomatischem Wege geregelt Werden katiw, so sbll diese mus Verlangen eines der beiden Stagteii einem Snchtebsgericht zur Entscheidung vorgelegt Werden. Dies gilt auch fur die Vorfrage, ob die Streitigkeit sich anf die Auslegung oder Anlvenbung des Vertrags bezieht. Die Ent“- schetdnng :desS-chiebsgerrchts éyll verbindliche Kraft aben. ,Das Schiedsgericht miri? sur jeden Streitfall in -er Weise gebrldet,_daß jeder Staat einen seiner Staatsangehörigen zum Schiedsrichter ernennt imd daß beide Staaten einen Angehörigen eines dritten Staates zum Obmann wählen. Einigen sich Die Mrtr-agschlwßenden Staaten iiber .die Wahl des Obmanns nicht binnen vieerochen, nachdem das Verlangen auf schiedsgericht- l1ch,e_Entschetdung eingegangen ist, so haben sie gemeinsam Den Prasidenten des Verivaltungsrats des Ständigen Schiedshofs im Ha_ag um Erneimnng des Obm-anns zu ersnchen. Die.vertxagschließende11 Staaten behalten sick) vor, fiel) von vornherein fur eme); bestimmten Zeitranm iiber *die Person des Obmaims zu verstandiqen. 'Die Regelung des Verfahrens bleibt einer von den vertrag- [)chließenberi Staaten rn ]edem einzelnen Streitfall zu vereinbaren- en Schiedsbrdmmg vorbehalten. Einigen sich xd-ieParteien nicht binnen zweier Monate nach Anrufung des Schiedsgerichts über die SchtedSordnnng, so regelt das Schiedsgericht selbst das Ver“-

fahren. Artikel 33.

Dieser Vertrag, der in doppelter Urschrift in deuts er und bixlgarifcherstS-prache aUsgefertigt ist, soll ratifiziert tveriYn. Er tritt am funfzehnteu Tage nach Dem Austausch der Ratifi- kationsurkiznden, der sobald als möglich in Berlin erfolgen soll, in Kraft. Dre vertrag'sch-lreYnden Staaten behalten sich vor, die Inkraftsetzung auf emen eil des Vertrags zu beschränken otvie den .Vertrag ganz oder teilweise bereits vor dem AuStauscH der RatifikationMrkund-en von einem zu vereinbaren-den Zeitpunkt ab vorläu ig anzutvenden.

Der ertrag bleibt ein Jahr von dem Zeitpunkt ab in Kräft, zii dem der Vertrag oder em Teil desselben vorläufi oder end- qulttg Geltung erlaiigt'sbat. Wird er nicht drei Fionaie vor Ablauf dieser Frist getundigt, so gilt er als auf unbestimmte Zeit verlangert. Er kann dann jederzeit nnter Einhaltung einer Frist von-Ydre-i Monaten gekündigt Werden.

Gleichzeitig mit der vorläufigen Antvendnng oder, falls eine selche nicht vereinbart Werden sollte, mit dem Inkrafttreten dieses Vertrags oder eines Teils desselben, tritt Der durch den Notenlvechsel Vom 19. Febrnar/Z. September 1921 geschaffene Rechtsznstand _außer Kraft.

Zu Urkund dessen haben die Bevollmächtigten diesen Vertrag unterzeichnet.

Sofia, den 24. Juni 1932. Seidel. Watschoff. Anlage .A.

Zölle bei der Einfuhr nach Deutschland.

ck

__"A Zollsaß für 1 (1: RM

Nr. des deutschen Zolltarifs

Bezeichnung der Waren

aus 2 Bulgarischer Weizen . . . . . . . . 75 v.,H. des jerveils gel- tenden allge- meinen Zoll- , saßes als Vor- , zugszoll Bulgarische Gerste zur Viehfütterung unter Zollficherung: bei NachWeis des Bezuges von im In- land erzeugter Gerste, Kartoffel- flocken oder anderen landwirtschaft- lichen Erzeugnissen oder Neben- erzeugnissen oder mehrerer dieser Erzeugnisse in dem zu der einzufüh- renden Menge Gerste vom Reichs- minister für Ernährung und Land- wirtschaft im Benehmen mit dem Reichsminister der Finanzen be- stimmten Verhältnis nach näherer Anordnung des Reichsministers der Finanzen . . . . . . . . . . . 50v.H.desje- weils gelten- den allgemei- nen Zollsaßes als Vorzugs- zoll 50v.H. des je- weils gelten- den allgemei- nen Zollsaßes als Vorzugs- zoll

alldsrL-eoo-ooo-ooo-

Anmerkung. „Hirse zum Schälen unter Zollsicherung . . . . . . 3 BUlgakischer Mais o o o e | o o o ' 401).H.desje- Weils gelten-

iZ?

aus 157

aus 193

aus 237

blätter bulgarischer Erzeugung Kück) ebenfalßss arxgestctlzenbet. engewä e, ri : Melonen . . . . . Knoblauch: in der Zeit vom 1. Juli bis 31. Jan. in der Zeit vom 1. Februar bis 30. Juni ........ . . Weintrauben, frisch (Tafeltrauben): in Postsendungen von einem Gewicht bis 5 kg einschließlich eingehend in der Zeit vom 1. August bis 30. No- vember . . . . ....... . auf andere Weise eingehend, in Be- hältnissen bei einem Gewicht von 15 kg oder darunter in der Zeit vom 1. August bis 30, November . . . YaslcrkzüsseW....... . ir en, eichseln frisch . (Erdbeeren, frisch . ,. . . . Paprika, frisch . . . . . . Sumach, auch gemahlen . . . . . Hühner aller Art und sonstiges lebendes "FSÖLWlSÜ, ausgenommen Gänse . . Hubner aller Art (einschließlich der Perl- hühner und der Truthühner) und Enten, geschlachtet, auch zerlegt, nicht zubereitet. . . ...... ... Borsten . . . . . Seidengebäuse (Seidenkokons) . . . . Lamm-, Schaf-, Ziegen- und" Zickelfelle zur Lederbereitung, roh (grün, ge- salzen, gekalkt, getrocknet), auch ent- haart und gespalten, jedoch nicht meiter bearbeitet, sowie Teile von solchen Fellen ....... . . . . . . Hasen- und Kaninchenfelle, rok) . . . . Felle zur Pelzwerk- (Rauchrvaren-) Be- reitung (mit Ausnahme der in Nr. 154 genannten), rol) . . . . . . . . . Därme und Magen von Vieh, frisch oder getrocknet, anch eingesalzen, nicht zum Genusse ............ Rückstände, feste, von der Herstellung fetter Oele aus Sonnenblumensamen und Baumrvollsamen, auck) gemahlen ;cker 11)! der Form von Kuchen (Oel- ULU oo-ooeooc-o-c Bleierze und Kupferorze, auch auf» bereitet .es-oooo-tood

aus 353

Roienöl

ter Sorte und Herkunft gewährt, Werden auf die gleicljartigen Tabak-

Anlage 13.

Zölle bei der Einfuhr nach Bulgarien.

L=".

Nr. des bulgarischen Zolltarifs

Bezeichnung der Waren

Zollsas in Goldlewa

zu 227 und 228

aus 2368]. aus 2738-

283 aus 2898.

aus 292f

aus 293 g

zu 33

zu 86

aus 1280 2 174 b

aus 177 s 2 1780 180

aus 1831) und 0 1878. 1921§2 aus 19211: 1939 aus 194

Anmerkung. Zollermäßigungen, die Bulgarien für Fische irgend- Welcher Art und .Zubereitun in ltzftdicht verschlo"enen Be ält- mssen einem dri en Lande zu- geste en sollte, Werben auf Bis- mar heringe, Bratheringe, He- ringe in Gelee und Rollmops in lgftdicbt verschlossenen Behält- nissen deutscher Erzeugung eben- falls angewendet werden.

Stärke aller Art zum Stärken der Wäsche

Anmerkung. Zollermäßigungen, die Bulgarien für lebende Zier- pflanzen mit Wurzeln irgend- tvelck)er Art einem dritten Lande zugestehen sollte, Werben auf alle lebenden Zierpflanzen mit Wur- zeln deutscher Erzeugung eben- falls angewendet werden.

Anmerkung. Hierunter fallen auch . Rosenpflanzen ohne Topfballen.

Igepon . . . . , . [ . . ' ' ! . ' Anisöl EukalyptuSöl, Kajeputöl, Kanel-_ öl, edernöl, Lavendelöl, Limonenöl, Muskatöl, Minzenöl, Orangenschalen- öl, Rosmarinöl, Rautenöl, Sade- baumöl, Salbeiöl, Sandelöl, Fenchel- ol, Wacholderöl und Vanillin . . . Menthol . . . _. . ] . . . ! . . ' Thymolooqooooo-aroo andere als die unter a und b dieser Nummer fallenden ätherischen Oele: iind Riechstoffe, natürliche und künft- liche, soWie aromatisierte Oele und „Fette,_Fruchtessenzen und -äther . TitaUWeiß, Lithopone . . . . . . . ndigo.............. rganische Farben, künstliche, nicht zu-3 bereitet . Zelluloselacke . . . . . . . .

Bleistifte, schwarze . . “. . . . . Natriumsulfid (Schwefelnatrium) Kaliumsilikat . . . . . . . . . Sulfuröle aller Art . . . . . . . Tetrachlorkohlenstoff und andere Lö- sungs- und Weichmachungsmittel; Krotonaldehyd, Hydrosulfit, Kollo- diumtvolle, Acetylzellulose und andere

, Zelluloseester und -äther . . . . . Anmerkung. Aromatische ester- haltige Lösungs- und Weich-

voo-dobocjoj

. t |

Mika

aus 293 1 29401

298 b

aus 2996!-

aus 8009. und b

'Was

aus 305134 aus 805135.»

808 aus 3181»

aus 8256!

arbeiteten Stücken fallen,. wenn sie die polierte, mattierte oder dessinierte Oberfläche nicht durch weitere Bearbeitung, sondern un- mittelbar bei der Herstellung er- halten haben, nicht unter Nr. 236, sondern unter Nr. 213g. . Anmerkung. Hobel, auck) poliert auch in Verbindung mit Eisen oder

_. Faßhähne, auck) poliert . . . Mobel-, Fenster- und Türbeschläge aus Kunsthorn, auch in Verbindung mit geWöhnlichen Stoffen . . . . . . Stemguttvaren fiir hygienische ZWecke Glasplatten, lichtempfindliche, fiir Pho- tographen . . . Koziscekrtliengläser und Konservengläser- e e . l r ' . o ! 0 . ..... Anmerkung. Hierunter fallen auch Konservengläser und Konserven- gläserdeckel mit abgeschliffenen Böden, mit abgeschliffenen Rän- dern (auch Auflagerändern), auch mit eingepreßter, eingeblasener oder eingeäßter Schrift oder Ja- . brikmarke. ' Mit Teer getränkte Filzpappe für Fuß- bodenbelag, bunt bedruckt (z. B. Stragula), als Meterware . . . . L1chtempfindliches photographisches Pa- pier, auch in Aufmachung fiir den Einzelverkauf ....... . . . Lichtpauspapier ......... . Mit Kreide, Bleikveiß, Baryt od. dgl. überstrichene Papiere . . . . . . . Briefumschläge mit Briefpapier, in kleinen Schachteln oder Verpackungen aus getvöhnlichen Stoffen . . . . Geschäftsbücher, Notizbücher, Hefte Und dgl., in Verbindung mit gewöhnlichen Stoffen oder ganz oder teiltveise da- mit überzogen ........ _. *. Mit Teer getränkte Filzpappe fiir Fuß- bodenbelag, bunt bedruckt (z. B. Stragula), abgepaßt . . . . . . . Broschüren, Kataloge, Preisverzeich- nisse, Prospekte und Plakate, alle diese für Werbungsthecke, sowie Re- klameartikel, alle diese auch in Ver- bindung mit geWöhnlichen Stoffen . Anmerkung. Für Broschüren, Ka- taloge, Preisverzeichnisse, Pro- spekte und Plakate, die für die Anbietung von Waren bestimmt sind, wird die Zollbehandlung zu dem Vertragssaß von 150 Gold- letva für 100 kg nur dann gewährt, tvenn es sick) um Broschüren usw. bon Geschäftshäusern handelt, die m Deutschland ansässig sind, und Wenn ihnen die deutsche Firma aufgedruckt ist. Für Broschüren usw., die Werbeschriften für den Fremdenverkehr darstellen, wird die Zollbehandlung zu dem Ver- tragssaß von 150 Goldlewa für 100 kg nur dann gewährt, Wenn sich die Werbung auf deutsche Verkehrseinrichtungen, Bäder __ usw. erstreckt. Barber in deutscher Sprache, sowie Mu- sikalien, ungeheftet, geheftet oder ge- bunden, auch in Verbindung mit ge- wöhnlichen Stoffen . Bilder auf Papier, LeinWand, Holz usw., Tuch mit geWöhnlichen Stoffen mon- tiert, andere als photographische Ver- größerungen Lackleder, mit Ausschluß des mineralisch gegerbten............ Häute, gegerbt '(Leder), bearbeitet, an- deres Leder als unter Nr. 30513 1 bis 4 fallend, nicht besonders benannt, mineralisch gegerbt: 1.1ackierte Chevreauxleder . . . 2. Chevreauxleder und Samtkalb- leder Anmerkung. Leder, das durch Auf- tragen einer Lösung von Nitro- zellulofe oder ähnlichen Stoffen eine glänzende Oberschicht er- halten hat, gilt nicht als lackiertes Leder. Treibriemen, flache, aus Leder, auch in Verbindung mit anderen Stoffen . Schuhe aller Art mit Oberteil aus Leder, Gemeben oder Filz, mit Ledersohle: 2. im Gewichte des Paares von mehr als 600 g bis 1200 9 ein- schließlicl).. .. . .. 3. im Gewichte des Paares von 6003 und darunter . . . . . Erzeugnisse aus Weichkautschuk, nicht besonders benannt, auch in _Ver- bindung mit gewöhnlichen Stoffen, mit AuSnahme der Schläuche, Reifen und Schuhbecken (Laufdecken) für die

anderen gewöhnlichen Stoffen;

** Us 3668.

Bereifung von Fahrzeugrädern . . (Fortseßung in der Ersten Beilage.)

Veranttvortlich für Schriftleitung UWH Verlag: Direktor Mengering in Berlin-Stegliß

346 a. zu 340

360

364 ns 3651)

us 3661)

zu 3669. und b

zu 410

413 «ck 4193.

aus 4231; . und b

'zu 423

aus 4271-

aus 446104 aus 44605 aus 447

5003wiegend Anmerkung. Eine Beimengung von Seide bis zu 10 :).-H. bleibt bei der Verzollung außer Betracht. Samt, Plüsch und andere samtartige GeWebe mit ganz oder teilweise auf- geschnittenemJlor . . . . . . . . Gemebte Vorhänge, Decken und Tep- piche, abgepaßt oder MeterWare: a) bestickt . . b) nicht bestickt . d 6 a o c e c ' Hand- und Badetücher aus Frottier- geweben . . . . .

Gestrickte oder gewirkte 'Hänßséhxshe', ,

bestickt ' . ' ! ! Gestrickte oder gewirkte Handschuhe _und Strümpfe, nicht bestickt ...... Anmerkungen.1.BeiHandichuhen bleiben auf dem Handschuhrücken angebrachte Ziernähte und sonstige Verzierungen ohne Rücksicht auf den Stoff und die Art der Her- stellung bei der Verzollung außer Betracht. Als Handschuhrücken ist die Fläche anzusehen, die in Höhe des dem Handeinschlupf zuliegen- ben Daumenansaßes endet.

2. Bei Strümpfen bleiben auf- gestickte oder aufgenähte Zwickel und Ajourkanten, bei der Ver- zollung außer Betracht.

Tülle, Spißengewebe, Spißen und Stickereien, nicht besonders benannt Linoleum und, ähnliche Erzeugnisse, jed- Weder Stärke, Meterware und ab- gepaßt, auch mit GeWebeunterlage .

Gewebe aus Spinnstoffen aller Art, mit

verschiedenen Stoffen außer mit Kaut- schuk getränkt oder überzogen, soge- nanntes Wachstuch: a) zum Belegen von Tischen, Möbeln und zu Einbandztvecken . . . . o) für andere, „jedoch nicht für ärzt- ' liche Zwecke; 1. grobe . . ...... . . Erzeugnisse, nicht besonders benannt, aus unter die Klasse xx? des allgemeinen Tarifs fallendenGetbeben, auch ge- näht, auch in Verbindung mit ge- Wöhnlichen Stoffen; ]. Decken für Waren, Wagen, Bauten u. dgl. „aus grobem Wachstuch . . 2. andere: * b) im Stückgewichte von mehr als 1/2 kg Kleider und andere genähte Waren aus Wolle,nichtbesonders benannt . . .

Anmerkung. Spundtvandeisen oder Spundbohlen, paarweise lose zu- sammengezogen, Werden wie ein- zelne Eisen dieser Art verzollt.

Prélhtseile, grob oder getoöhnlich bear- eitet ..........

Röhren, Röhrenverbindungsstücke und Geruchverschlüsse aus Gußeisen, ge- teert, für Abflußleitungen in Häusern, im Durchmesser mm nicht mehr als 20 am

Gußeiserne und andere Oefen und Herde, auch in Verbindungmit gewöhnlichen Stoffen: -

1. grob bearbeite . . . . . . . 2. gewöhnlich bearbeitet 3.fein bearbeitet . . „_ . . . . Anmerkung. Oefen, Heizkörper und Heizröhren, für Dampf- und Warmwasserheizungen .....

Eisernes Zube ör zu'Türen, Fenstern sowie Möbe beschläge, auch in Ver- bindung mit gewöhnlichen Stoffen, andere Waren als Schlösser und Vor- hängeschlösser: '

2. schwarzlackiert oder vermessmgt . 3.vernickelt . . . . . . . .

Drahtstifte, auch sein bearbeitet, in der “[Stärke von 3 “mm biss mtu einschließ- l ooooooooo ] j ' . .

Messer, gewöhnliche Tgichenmesser und Rasiermesser, mit Griffen aus geWöhn- lichen Stoffen ...... . .

Scheren, auch fein bearbeitet, auch in Verbindung mit gewöhnlichen oder seinen Stoffen, mit ',Ausnahme der Viehsche'ren, Gärtnerscheren, Blech- scheren und Eisenscheren . . . “. .

Löffel und "Gabeln aus Eisenbleck), ver- zinnt,; unpoliert . . . . . . . . .

' Löffel und Gabeln aus Eisenblech, ver-

'zinnt,poliert*. . . . . , . . . .

Erzeugnisse aus Eisendraht, nicht besoti- ders benannt, auch in Verbindung init geWöhnsichen Stoffen:

&) grob bearbeitet: - 1. in der Stärke des Drahtes von 1,5 mm und darüber . . . .. 2. in der Stärke des Drahtes bis ' zu*1,5mlu...*...-- b) gewöhnlich bearbeitet . . . . .

Er eugnisse aus Gußeisen, nicht beson- Jers auch in Verbindung mit gewW Stoffen, gewöhnlich be- arbeitet, und zWar:

100 lig 900

200

400

zweifacher Stoffzoll auf der Grund- lage des Ver-

tragssaßes

aus 4491. '

aus 4750

aus 48404 aus 485 _

aus 489

aus Me 501 502123

aus 50311. "ass 5059.

bisä .

505 b

aus 515o aus 5160

5199. 524542

, Erzeugnisse, nicht "besonders benannt,

' Installationsmaterial, 'elekt'risclxs, nick)

Fußbodenentwässerungen; Fleisch- ackmaschinen ; emaillierte Erzeug- nisse fiir hygienische ZWecke; alle diese im Stückgewichte von: 1.100 kg und darüber . . 2. 40kgbis 1001cg . . . 3. ökgbis 401.3 . . . 4. bis ökg o o . Armaturen aus Schmiedeeisen, auch in Verbindung mitgewöhnlichenStoffen, gewöhnlich bearbeitet, im Stück- gewichte von: ]. 251LZ Und darüber. . a | j | „2. ZlcsbiZLZKZ-oo-o-o Anmerkung. Zu Nr. 452 gehört ' Schrift- und Seßmaschinenmetall, das aus einer Legierung von Blei mit Antimon und Zinn besteht, sofern der Zinngehalt gewichts- mäßig 5 vH. nicht übersteigt. Möbelbeschläge aus Zink, vermessingt'. Möbelbeschläge aus Zink, vernickelt . . Draht aus Kupfer, Messing oder Bronze in der Stärke von 1,5 mm bis 6 mm einschließlich : 1. grob oder getoöhnlick) bearbeitet 2. fein bearbeitet . . . . . . . Zubehörteile für Türen und Fenster so- wie Möbelbeschläge aus Messing, fein bearbeitet-acodoo-ao-t Eßbestecke aus Neu ilber, auch verchrom Folien aus Aluminuim und Aluminium- legierungen in der Stärke bis zu 0,25 nun, auch fein bearbeitet . . . Draht zu Schmuck, Stickereien oder anderen LuxusverWendungen, uncl) geplättet, auch mit Seele aus Spinn- stoffen oder anderen Stoffen . : ' &) weder vergoldet noch versilbert b) vergoldet oder versilbert . . .

aus Silber oder Silberlegierungen, auch vergoldet, auch in Verbindung mit anderen Stoffen . . . . . . . Optische Instrumente und deren Teile, andere als Augengläser in Fassungen Maßstäbe, Zirkel und Bandmaße fiir geWrbliche Zwecke. . . . . . . . Waagen und Teile davon, andere als -Vräzisions-, Dezimal-, Zentesimal- und BrückenWaagen . . . . . . . Dynamos mit Einschluß ihrer Teile, im Stückgewichte von 12 1.3 “bis "25 kg einschließlich. . . . . . . ". . . . Elektrische Vorrichtungen für drahtlosen Telegraphen- oder Fernsprechbetrieb, auch Bestandteile von solchen Gegen- ständen und Zubehör zu solchen 05e- genständen ........... Elektrische Apparate und Teile derselben: b) zum Messen, Zählen und Re- gistrieren, wie Elektrometer, Am- peremeter, Voltmeter, Nume- ratoren u.dgl. . . . . . . . a) zur Wärmeerzeugung:

1. Oefen, Bügeleisen und Heiz- p[atten........o Loandere-o-aotooé

ck) andere: . elektrische chirurgische Und an-

dere medizinische Instru-

mente und deren Teile . andere.....---e-, Elektrische Leitungsdrähte, mit anderen Spinnstoffen als mit Seide um- sponnen

besonders benannt, und dessen Teile, wie Sicherungen, Schalter, Kontakte, Abztveigdosen, Fassungen u. dgl. . . Brunnenpumpen . . . . . . . . . Turbinen . . . . . ....... . Anmerkung. Turbinenteile sind wie die Turbinen zu verzollen.

Pianinos ........... . . Gitarren, Mandolinen, TamburaSlTam- burizza) und Balalaikas . . . . __. H??dharmonikas (Akkordeonk) und An- ons ...... . . . . . . . . Wand- und Standuhren mit Gehäusen oder Kästen aus gewöhnlichen Stof- fen, andere als solche in Verbindung mit feinen Stoffen . . . . . . . Anmerkung. Bei Wand- und Standuhren bleibt die Versilbe- rung der Zifferblätter bei der Verzollung außer Betracht. Anmerkung. Elektrische Uhren aller Art fallen unter Nr. 524. Bijouteriewaren aus Gold oder Platin ;_md deren Legierungen, ohne Edel- teine ........... . . . Bijouteriemaren aus unedlen Metallen oder deren Legierungen, auch in Ver- bindung mit unedlen Steinen, auch vergoldet oder versilbert . „. . . . Anmerkung. [„Unter Bijouterie- waren sind alle Erzeugnisse zu ver- stehen, die auf oder an dem ' - Körper oder um den Köcper-ge-U tragen werden, und zwar somohl Schmucksachen, als auch Gegen- stände für die Tasche oder zum persönlichen Gebrauch. - 2. Unter Nr.. 5671; fallen auch- Biiouteriewaren 'in Verbindung

100 1 “H 5 vs . vom Wert

1 Stück 150

1. nicht in Verbindung mit feinen Stoffen.......... 300 2. in Verbindungmitfeinen Stoffen 400 Gipsbinden (Streifen oder Schläuche von undichten Geweben oder Wirk- stoffen, deren Zwischenräume _mit Gipsstaub ausgefüllt sind, zn Gips- verbänden dienend) . . . . . . . 20 vom Wert 10 v. H.

15 v. H-

aus 584 TranSparentes Viskosepapier . _. Waren aus transparentem Viskose-

papiertjtlcdcvoo-o.

Schlußprotokoll.

Bei der Unter'eichnung des heute zwischen dem Deutschen Reich und ulgarien abgeschloLenen Handels: imd Schiffahrtsvertrags haben die unterzei neten Bevollmäch- tigten folgende Vorbehalte und Erklärungen abgegeben, die einen integrierenden Bestandteil des Vertrags bildLU;

Zu Artikel 1,

1. Unberührt durch Artikel 1 bleiben die paßrecbtlichexz Vor- schriften solvie die Vorschriften, die von den bertrg ichließenpen Staaten all einein iiber die Beschaftigung ausland" er Arbeiter , und AnZZeste ten erlassen sind oder künftig ertasten werden,_ :

2. iedert schließenden Staaten erklären sich bereit, .|0 bald als möglich VWandlungen iiber die Aufhebung bes Sichtver- merkszWangs jowie iiber den Abschluß eines Niederlassuiigs- _ vertrags und einer Vereinbarung über die Behandlung der beider- -_ seitigen Staatsangehörigen auf dem Arbeitßmarkt aufzunehmen. [

Zu Artikel 3 und 4.

Die Bestimmungen dieser Artikel finden auf juristische Per- '4 sonen und die in Artikel 5 bezeichneten Gesellschaften ent1prechende ., Antvendung. ' __

Die vertragschließenden Staaten nehmen in Ausncht, Ver- ; träqe iiber die Beseitigung von Doppelbesteueruug und die Ge- rung von Rechtshilfe in Steuerveranlagungs- urid Steuer- bettreibungSsackxen abzuschließen und Enttvurfe zu diesen Ver- * trägen so bald als möglich auszutauschen. -

Z u Artikel 7.

Dnrck) die Bestimmungen dieses Artikels Werden die gegen- ' wärtig in beiden Ländern in Kraft befindlichen Em- und_Aus- » fuhrverbote nicht berührt, Sie _werden von den Vertragschließen- ' den Staaten gegenseitiJemitgeteilt werden und bleiben aiich dem . „anderen Staat gegenii r so lange in Geltung, als sie allen “4

anderen Ländern gegenüber angetvandt Werden. _ _ _ '“

Die Bestimmungen des Artikels 7 beruhren in keiner Weise das Recht, fürdie Em- und Ausfuhr alle Maßnahmen zu tresxeiz, : die durch eine längere Dauer der gegentyariigea Wirntbaftskrixe _ oder durch andere künfti e außergetvohnluhe und atiarmale 33er- ; hältnisse erforderlich tver en, um den Schutz der werksihaftltHen, und finanziellen lebenswichtigen Interessen des Landes zu sichern. ,-

We en der schiWreu Unzuträ lichkeiten im Gefolge der Ver; bote un Beschränkungen diirfen olche Maßnahmen nnr 1m_Fall einer anßerordentlicben ZWangslage ergriffen Werden und ketn_es- . falls ein willkürliches Mittel bilden, um die Lapdesproduktwn zu schützen oder eine Diskriminierung zum Nachteil des anderen . Vertragschließenden Staates zu schaffen. Ihre _Dauer _muß_a_uf das Fortbestehen der Gründe oder der Verhaltmße beschrankt 1em, _, um derentwillen sie getroffen Lind.

Fiir den Fall, daß einer er vertragschließcnden Staaten ans zwingenden Wirtschaftlichen Gründen besonderer Art in Ab- Weichung von dem im Artikel 7 vereinbarten Grundsatz Em- o_der Ausfuhrverbote erlassen sollte, die in dem Zenannten Artikel nicbt vorbehalten sind, erklären die vertragsch

1eßenden Staaten ihr Einberständnis dahin, das; die in Artikel 9 vereinbarte Mein- be iinstigun ich auf den Erlaß der Verbote sowie_a_ns das ge amte Vergfa ren bei der Erteilung von_AusnahmebewckligunLen einschließlich der Gewährung bon Kentingenten erstreckt. „..in libri en ist, Wenn ein Vertragsstaat Einfuhrverbote erlaßt, die im Artii-Jel 7 nicht vorbehalten sind, und _Wenn der andere_St-aat der Meinung ist, daß diese Verbote seinen Handel ernstlich bes .: nachteiligen dieser Staat jederzeit berechtigt, zu verlangen, bas; unverzüglich Verhandlungen e_rofsnet werden, _um die Benachtetlt- Z] gunq seines Handels zu besertigezt. JU" die1em Falbwllcn die

Verhandlungen innerZJlb bon zWei Wochen mich Einbringung des Antrags be innen. enn nixht'mnerhalb einer Weiteren Frist von einem onat eine VerLtandtgung erzielt ist, soll der Steigt, der die Eröffnung der Ver andlungen beantragt hat, berechtigt sein, denVertrag jederzeit, auch vor Ablquf der m _Arttkel 33- vereinbarten Geltungsdauer, mit einer Frist von dre: Monaten ? zu kündigen. “_ _ _ ck .

Fiir den Fall, daß Wahrend der Geltyngßdaner dtexcs Vex-

trags in Deutschland ein Staatsmonopol fur den gndel OVLLUDW " Verarbeitung von 'Tabak_ein_gef1ihrt Werben und ie Bulgarilche . Regierung der Anicht sem zollte, dg d1e1es Monopol dre Axis- f-UY bularifchen (16ng nach, Deut] land ernstlich benachteiligt, :be "lt si die Bu"! arilche Regierung ,das Recht vor, zu verlangen, daß uwberzügüich er-ha-ndlurzgen eröffxxet_Wevden, mit _dte. Be- nachteilig-ung ihrer Tabak-aussuhr zu bezeitxgen. In dtezexn Fall “sollen die Veckandlung-e11 innerhalb von Yvei Wochen nach, Einbrin- gung des Antrags begimren. Wenn nicht i_nnerhalbxmc'r ivci- - teren Frist von einem Monat eine Verstandtgung Ll'Zlklf. llt, sell die Bulgaris e Regierung berechtigt 1ein_, den Vertrag [edechin auch vor A'b'aiucf der in Artikel 33 vereinbarten Gclxungsdauev, mit einer Frist von drei Monaten zu kundigen.

Zu Artikel 10.

Auf Grund der I)ieist-“begünstiguw genießt angarien zur Zeit für _die Einfuhr von Eiern von _ “I'M?- rob, alls Nr. 136 des deutschen Zolltarifs den im deutxch-ju olawnchen Hanbcls- , vertra vom 6. Oktober 1927 verabredeten Zollsaßmvon 5 Reichs- mark Für einen Doßpelzentner. Falls die ulqarqche Regierung bei einem Fortfall" ieses Zollscx es die Ansfizbr _von bulgqrtsche'n Eiern nacb Deutichland für q-e1 ädigt hält, ist sie berechtigt, die unverzügliche Aufnahme von Ver ndlungen zwecks Herbetmhrizna eines Aus leichs n verlangen. Finden diesquerhanylungen nicht statt oder ühren ?ie ni t_ innerhalb emerTJrnt von einem M_qna:„ von dem Tag ab zum tel, an dem der ' unsch der Yul rnchen Re ierun bei der Deuttchen Regier-un eingeganng 1_1t„ o_ ist_d1e Bu garis e Regierung berechtigt, den xtrag vorzeitig mit einer Frist von mindestens einem Monat zu kundigen.

Zu Artikel 12.

machungsmittel gehören nur dann

zu Nr. 194, wenn sie amtlich de- naturiert werden.

Chromgerbstoffe, Gerbereibeizen, Kunst-

harze zur Herstellung von Lacken .

„Druck der Preußischen Druckerei- und Verlags-Aktiengxeseüsckta Berlin. Wilhelmstraße 32.

Sechs Beilagen (einschl. Börsenbeilage und“ zwei ZentralbandelSregisterbeilageU

den allgemei-

nen Zollsayes

als Vorzugs- zoll

- - . den inneren Ali aben gehört auch die Umsaß'icncr. mit synthetischen unechten ober _ „U . . . . .. . l _ _ Halbedelsteinen. « - Ztustchfltch der in ulgarien fur eingeslthrte Amen „_u ent

Armaturen; - “TranSMijsion-sla er, . richtenden Gemeindeabgabe und Akzi-TM Werden dcntjche Natur-

' TranSmissionSböcke,“ Riemens ei- ben, Kupplungen und Getnebe so-

aus 1951;