1897 / 10 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 13 Jan 1897 18:00:01 GMT) scan diff

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“keine großen Neuigkeiten, aber fie bieten den Beweis dafür,

beschränkte, die durcb die Ciuzelbericbie gegeben werden , vermag ich nicht zu tbeilen. Ich glaube vielmehr, daß dieser Vorwurf, zumal in seiner Allgeweinbeit, nicht zutrifft, insbesondere nicht bei dem Beispiel, das er dafür angezogen bat. Subjektive Urtheile sind in der Zusammenstellung nur insowüt enthalten, als sie sich als eine Zusammenfassung derjenigen Urtbeile ergeben, die aus den Einzelbericbten geschöpft worden sind, und als sie nur da vor- kommen, wo sie sofort durch die Angabe der Thatsachen, anf denen sie beruhen, erschöpfend begründet sind, Der Herr Vorredner bat moniert, daß auf Seite 6 der Zusammenstellung gesagt sei: .Die KeffelrevifionSJescbäfte scheinen die Thätigkeit der Beamten im Interesse:,des Arbeiterscbuyss nicht mehr allzusehr zu beeinträchtigen.“ Der Verfasser der Zusammenstellung bat aber dieses Urtbeil lediglich als Eingang für die Aufzählung der einzelnen Thatsachen benutzt, aus denen sich dieses Urtbeil zusammenfaffen läßt, und wenn der Herr Vorredner die Güte haben will, einen Blick auf Seite 6 der Berichte zu werfen, so wird er mir nicht Unrecht geben, wenn ich sage: es ist das nicht ein Urtbeil des Verfaffers, sondern es ist das Urtbeil, das sich ergiebt aus den Einzelberichten, die ihm vorgelegen haben.

Nun, meine Herren, hat der Herr Vorredner insofern einen Mangel an der vorliegenden Zusammenstellung hervorgehoben, als er es beklagt hat, das; zwar die Zahl der von den Fabrikauffichts- beamtrn vorgenommenen Revisionen angegeben sei, daß dagegen die Zabl der revisionspflichtigen Betriebe fehle, sodaß man also mit Sicherheit nicht übersehen könne, ob in Bezug auf die Entwicklung der Thätigkeit der Fabrikauisicbtsbeamten eine Vefferung gegen früher eingetreten sei. Meine Herren, es wäre ja zu machen, daß man das Verhältniß der revidierten Betriebe zu der Zahl der revisions- pfiichtigen Betriebe feststellte; das würde aber nur zu machen sein entwrder im Wege einer allgemeinen Zählung, oder etwa dadurch, daß man die Aufsichtsbehörden, in deren Bezirk sicb revisionspflicbtige Betriebe befinden, zu einer besonderen Aufnahme darüber veranlaßte. Meine Herren, Was Sie in dieser Beziehung an Zahlen vorfinden, beruht wesentlich auf Schätzung, und absolut richtig sind die Zahlen nicht und können es auch nicht sein, weil WN) (116 in dem Bestande der redifionöpfiickxtigen Betriebe Aenderungen vorkommen. Ich kann dem Herrn Vorredner aber, um ibm entgegen zu kommen, in Aussicht stellen, daß wir den Versuch machen wollen, in den künftigen Berichten in dieser Beziehung eine größere Klarheit zu schaffen, als sie jest besteht.

Im iibrigen möchte ich ihn aber noch darauf aufmerksam machen, daß eine Befferung in Bezug auf die Thätigkeit der Revisions- beamten sich schon aus den Zahlen ergiebt, die die vorliegende Zu- sammenstellung enthält. Wenn beispielsweise im Jahre 1894 78 097 Betriebe revidiert worden find, und wenn die Zahl der revidierten Betriebr im Jahre 1895 auf 86 514 gestiegen ist, wird er mir zu- geben, daß sich schon aus dieser Steigerung ein günstiger Schiuß auf die Vermehrung der Thätigkeit der Fabrikaufsichtsbeamten auch dann wird ziehen lassen, wenn man annimmt, daß sich in Etwas in- zwischen auch die Zahl der Betriebe vermehrt hat.

Nun hat drr Herr Vorrednrr noch von dem Verhältniß der Fabrikinspektoren zu den Arbeitern gesprochen. Es ist ja gewiß ein srbr erstrebenSwertbes Ziel, daß der Fabrikinspektor der Vertrauens- mann de-Z Arbeiter wird, und daß. der Arbeiter sich in denjenigen Angrlrgenbeiten, die ibm zum Druck gereicben, an den Fabrikinspektor wende. Ich habe aus den Berichten nicbt entnommen, daß in Bezug auf das Verhältniß zwischen Arbeitern und Fabrikinspektoren eine Verschlechterixng gegen früher ringetreten wäre. Im Gegentbeil, nach der vorliegendrn Zaiammensteklung kann ich konstatieren, daß wenigstens aus 25 Bezirkrn berichtet wird, daß der Verkehr der Arbeiter mit dsn Aufßcht§beamten reger geworden ist, während aus keinem Be- zirk der Bericht dabin lautet, daß die Arbeiter gegenüber dem Fabrikauiücbtsbeamten zurückhaltender geworden seien. Meine Herren, es bilden diese Beziehungen zwischen Arbeitern und Fabrikaufsichts- beamten ein nicht ganz leichtes Kapitel, und es ist nicht zu erwarten, auch bei dem größirn Fleiß und Eifer, den die Fabrikaufficbts- beamten nach dieser Richtung hin entwickeln, daß das Verhältniß in kurzer Zeit zu einem idealen werde. Das läßt fich nach der Natur der Dinge nicht errvarten; ich brauche mich darüber nicht weiirr zu äußern. Wenn aber auf diesem Gebiet rin Fortschritt zu Verzeichnen ist, so ist er einmal mit Frruden zu begrüßen, und Vor alien Dingen läßt sich daran die Hoffnung knüpfen, daß auch in Zukunft ein weiterer Fortschritt sicb ergebkn wird,

Dann hat weiter drr Herr Vorredner wieder den Wunsch zur Sprache gebracht, es möge eine weibliche Fabrikaufficbt eingerichtet werden. Die ReishsVLTWUÜUUg kann nach Lage der Gesetzgebung dazu nichts thun. Ob weibliche Fabrikinspekwren zur Verwendung kommen sollen oder nicht,istLandessache. Die Aufiaffung der Königlich preußischen Regicrung ist den Herren bier vorgetragen mordrn im vorigen Jahre; danach hat fich der damalige Herr Handels-Minisier positiv gegen dis Verwendung wriblicber Kräfte im Fabrikauffichts- dienst ausgesprochen. Ich habs keinrn Grund zu der Annahme, daß in dieser Beziehung in den Anschauungen der preußischn Regierung eine Aenderung eingetreten sei, und ich kann deshalb denjenigen Herren, die sich dafür interessieren, nur anbeimsielien, ihre Be- mühungen daeinzuseßen, wo fie aUein don Erfolg begleitet sein können, d.h. also bei der Königlich preußischen Regierung.

Abg. Fischer (Soz.): Die Fabrikinspektoan-Bericbte bringe_n Arbeiterscbiipgeseye nicht genügend durchgeführt sind. Esdaßfebii den Fabnkrnspektoren an jeder Zentralstelle, durch welche ihre Verständiézizng vermittelt werden kann. Die Sprechstunden der Fa rtkaufsichtsbeamten sind von den Arbeitern vielfach benutzt worden, namentlick) wo die Arbeitervertretungrn be- stehen; es smd dabei Mißstände entdeckt worden, die man bei Revisionen nicht hätte entdecken können. In Preußen bestehen aber keine Béziebungen der Auffichtsbeamten zu den Arbeitervertretungen. Jedenfalls haben die Arbeiterorganisationen dahin gewirkt, wie das Reichsamt des selbst feststelit, daß Kontraktbrüche fast garnicht vdrgekommen sind. Bezeichnend sind auch die Aeußerungen der Be- richt? über die Ausstandsbewrgun en; sie beweisen, daß die Be- amten durchaus auf seiten der Ar eitgeber stehen; denn die Arbeiter “werden darin als Unruhestifter und Aufrübrer bezeichnet. Aber tt_i dem AUSzuge, den das ReichSamt des Innern Veröffent- iicht bat siiid solche Bemerkungen unterdrückt, wie sie sich namentli m den Betichten der sächsischen Beamten finden. Man müßte do endlich einmal die Fabrikinspektionen in die Hände des Reich bringen. Wann wird die Reichsverwaltung dazu übergeben,

die Ybriköauffickyt gui die Hausindustrie außzudebnen, damit die estimmungen uber den Schuß der jugendlichen Arbeiter

und der weiblichen Arbeiter wirksam werden, während sir jetzt

illusoriscb bleiben , weil die jugendlichen und weiblichen Arbeiter aus der Fabrik in die Hausindustrie gedrängt werden? Bei Ausdeh- nung der Aufsicht auf die' Hausinduftrie wird allerdings die Zahl der

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' eine einseitig gefärbte.

Beamten erbeblicb vermehrt werden müffen. Au wie viele revisions-

pflicbtige Betriebe verbanden sind, sollte doch eudl einmal eftellt werden; es würde sich darm zeigen, daß bauptiäIYb die grbée: Fa- briken mit zahlreichen Arbeitern revidiert werden; gerade die kleinen Betriebe aber sind diejenigen, in welchen die meisten Uebertretun en vorkommen, und diese werden selten oder garnicht revidiert. In Bayxru hat man in Aussicht genommen, auch Arbeiter zur In- syeknon heranzuziehen, und Héö'en wird zuerst" weibliche Au t ein- fubren. Für Preußen aber wird keine Aussicht nach dieser chinas

bin eröffnet. Staatssekretär des Innern, Staats-Minißer Dr. von

Boetticher:

Ob der Reichstag der Aufforderung des Herrn Vorredners folgen und die Fabrikinspektion zur Reichsfache machen wird, habe ich ab- zuwarten und kann dem Herrn Vorredner nur anbeiwgeben, dabin gebende Anträge im Reichstage einzubringen. Sollte der Reichstag ihnen die Zustimmung ertbeilen, so werden diese Anträge an den BundeSratb geben und dort einer sorgfältigen Erwägung unterzogen werden. Ich glaube aber kaum, das; der Reichstag das Bedürfnis; empfinden wird, die Gewerbeaufsi-Ht zur Reichssache zu machen. Mit einer solchen Maßregel würde nicht vorgegangen werden können obne eine ganze Reihe von sonstigen Aendxrungen in dem Verhältniß der Bundesstaaten zum Reich, und ich glaube kaum, daß die Zeit dazu angetban ist, auf diesem (Gebiet einen Versuch zu machen. Vor- läufig handelt es sich darum, das gegenwärtig geltende Gesey zur Durchführung zu bringen. Das gegenwärtig geltende Geier, aber ordnet die Fabrikaufficht nicht als eine Reichssache, und ich bin des- halb wohlberecbtigt, diejenigen Beschwerden, welche bezüglich der Handhabung der Fabrikaufsicht vorzudringen sind, zunächst an die Landesinsianzen zu verweisen. Damit nehme ich keinem der Herren Abgeordneten die Gelegenheit, hier im Reichstage seine Klagen vor- zubringen; nur soll er nicht von der Reichsverwaltung verlangen, daß sie sofort auf diese Klagen bin in Thätigkeit tritt und den LandeSregierungen Ersuchen zugehen läßt, die an der Hand der Thatsachen, die vorgekommen find, vielleicht materiel] gar keine Begründung haben.

Meine Herren, die Darstrliung des Herrn Vorredners über den Zustand der Fabrikaufsichi, wie er sich aus dem vorliegenden Bericht ergiebt, war _ ich kann ihm diesen Vorwurf nicbt ersparen _ Er hat mit diesem Bemühen alles das zu- sammengetragen, was noch einen Schatten wirst auf das Verhältniß der Fabrikauffichtsbeamten zu den Arbeitern, auf das Verhältniß der Fabrikaufsicbtsbeamten zu den Berufsgenoffenfchaften und überhaupt auf die Thätigkeit dieser Beamten, und er hat fich sogar dazu berbeigelaffen, Priyatäußerungen eines Fabrikaufsicbts- beamten, die bei Benußung der Pferdebahn gefallen find, aufzugreifen, um daraus zu deduzieren, daß diese Beamtrn eine ganz mangelhafte Institution seien. Nun, wenn man Privatäußerungen der Sozial- demokratie aufgreifen wollte, da würde eine schöne Blumenlese zu- sammenkommen, eine Blumenlsse, die drn Hrrren garnicht angenehm sein würde. Mir ist neulich noch ein Brief eines ehemaligen Sozial- dsmokraten zugekommen _ ick) mache keinen Gebrauch davon _, darin erscheinen die Führer just in demselben Lichte, in welchem jener Fabrikaufsichtsbeamte diejenigen Agitatoren, die in Lübeck tbätig ge- wesen sind, geschildert hat. Nun, meine Herren, ich sehe gar nicht ein, weshalb Sie das auf sich beziehen, wenn ein Fabrikauffichts- beamter in einem Pferdebahnwagen sicb dahin äußert, der Lübecker Strike sei eine Frucht der Agitawren, dir in Lübeck ihr Wesen trieben. Keiner Von Ihnen ist ja in Lübeck gewesen, also haben Sie ja gar- nicht nötbig, hier zu konstatieren, daß dort sozialdemokratische Agitatoren es gewesen sind, die zu schüßrn Ihre Aufgabe wäre.

Nun, meine Herren, wie der Herr Vorredner die Inspektions- berichte, von denen er selber sagte, daß sie ein Gegenstand seines eifrigen Studiums gewesen wären, wie er sie gelesen und wir er fir ausgenußt hat, davon nur einige kleine Beispiele. Ich batte bei meiner früheren Ausführung gesagt, der Vorwurf des Abg. Schneider, daß in den In-

halten wären, der die Zusammenstellung dieskr Berichte gemacht bat, und daß es drn Vorzug verdient?, wenn dsr Verfaffer dieses Berichts sich mehr auf dis Feststeiiung von Thatsachen beschränkt bätte, _ ich hatte diesrm Monitum grgenüber darauf verwiesen, daß die sub- jektiven Urtheilr fich lediglich als die Einleitimg, gewiffermaßen als die Quintessenz deffen ergeben, was nacbbrr in tbatsächlicher Be- ziehung ausgeführt und aufgeführt sei.

Ick batte dann hingewiesen auf die Seiten 6 und 7 der Zu- sammensteiiung, wo das Uribeil: .Die Keffelrrvisionsgesckyäfke scbeinen die Thätigkeit der Beamten in Bezug auf drn Arbeiterscbuß nicht aUzu sehr zu beeinträchtigen“, durch die tbaisächlicben Angaben begründrt werde. Daraufhin sagt nun der Herr Vorrednrr: diese Vertbeidigung sri eine? ganz unberechtigtrz der Vorwurf des Herrn Abg. Dr. Schnrider sei durchaus begründet, und wie von seiten des Verfassers dicses Generalberichts auch aus den Thatsachen, die den einzelnen Berichten entnommen find, ganz falsche Schlüffe gezogen worden seien, das ergebe sich aus Seite 9, bis zu Welcher wohl meine Lektüre nicbt gelangt sein dürfte. Hier sage der Gencralberichterstatter: „von seiten der Orts- polizribebörden fanden die Aufficbtsbeamten fast dUrchweg Entgegen- kommen und Unterftüßung“, und nachher siehe dort zu lesen: „die Thätigkeit der Ortspolizeibehörde sei im aUgemeinen noch eins un- genügende.“ Daraus deduziert der Herr Vorredner: mit dem günstigen Urtbeil, das der Verfasser des Generalberichts über die Polizeibehörde gefälit hat, muß es doch nicht viel auf sich haben, denn aus dem folgenden Satz ergiebt sich ja gerade, daß über diese Polizeibehörden geklagt wird. Aber wenn der Herr Vorredner die Güte haben will, noch einmal die Seite 9 anzusehen, was findet er dann? Er findet dann, daß zuerst von dem Entgegenkommen der Ortspolizeibebörden gesenüber den Fabrikauisichtsbeamten die Rede ist, und daß in dem zweiten Saß die Rede ist von der selbständigen Aufsichtstbätigkrit der Ortspolizeibebörden. Das sind zwei ganz vrrschiedene Dinge, und die Argumentation des Herrn Vorredners widerlegt mich daher in keiner Weise.

Um noch einen weiteren Beweis für das aufmerksame und frucht- bare Studium der Jnspektorenberichie durch den Herrn Vorredner zu erbringen, will ich Folgendes erwähnen: Er hat gemeint, rin sebr wesentlicher Theil des Berichts des Fabrikaufsichtsbeamten aus Frank- furt a. O. sei nicht in den Generalbericbt übergegangen, nämlich derjenige Theil, der sich auf die Revisionen von Ziegeleien bezieht. Wenn der Herr Vorredner aber die Güte haben will, seine Blicke auf Seite 249 zu wenden, so findet er hier gerade das, was er vermißt hat, und ausdrücklich unter Bezugnahme auf den Bericht

spektivnsberichten zu viel subjektide Urtbeilc desjenigen Beamten ent-Ii

Ich könnte diese Blumenlese noch enveitern, will aber, nur „ck zu lang zu werden, nur noch auf einige andere Bemerkungen 5" Herrn Vorredners übergeben. Der Herr Vorredner hat darüber g„ klagt, daß keine Konferenzen der Fabrikaufsichtsbeamten stattfindem Das ist tbatsächlich unrichtig. In Preußen sowvbl, wie in Bayern werden Konferenzen der Fabrikauffichtsbwmten abgehalten; und im

Thätigkeit einheitlich geregelt werde, soweit sie als eine einheitliche nacb denselben Gmndsäym zu führende sicb darfiellt. Daß natürlich, nicht durchweg eine volle Uebereinstimmung in der Geschäftsfübng der Fabrikaufßcbtsbeamten berbeizufübren ift, das liegt auf der Hand. Das Individuum wird immer seine Eigentbümliihkeijen auch in seine Geschäftsführung übertragen, und da die Individuen nicht alle über einen Leisten geschlagen sind, so kann aueh ibre Geschäfts- führung nicht über einen Leisten geschlcigen werden. - Der Herr Vorredner bat dann gegenüber den Fabrikanten dex:

genommen wären, daß fie namentlich eingenommen wären gegen die Einrichtung der Arbeiteraußscbüsse. Auch dieser Vorwvrf ist in der Allgemeinheit nicht richtig. Arbeiterausschüffe sind in sehr vielen Fabrikationsftäten errichtet und erfreuen sich da auch der vollen Anerkennung der Unternehmer.

Nun hat der Herr Vorredner von dem Koalitionßrecht dsr Ar- beiter gesprochen und hat gemeint, man sei sehr geneigt, es den Arbeitern zu verkümmern, während man die Bildung von Syndikaten, von Trusts, bei den Unternehmern für ganz natürlich halts. Mir ist keine Regierungßmaßregel bekannt, aus der der Herr Vor- redner einen Vorwurf dahin ableiten könnte, daß den Arbeitern das Koalitionßrecbt verkümmert würde. Insbesondere hat gerade der Verlauf des neuesten Hamburger Strikes den Verveis geliefert, daß von seiten der Behörden dem Zusammenwirken der Arbeiter auf dem Gebiete ihrer Interessen nach keiner Richtung ein Zwang auf- erlegt ifi. (Zurufe bei den Sozialdemokraten.) Das werden auch die Herren Sozialdemokraten nicht leugnen können. (Wiederholte Zurufe bei den Sozialdemokraten.) Ick verstehe die Zwischenrufe nicht, würde aber sehr gern darauf antworten, Wenn sie mir in arti- kulierter Weise gemacht wären.

Nun hat der Herr Vorredner noch davon gesprochen, daß es nüylicb sein werde, die Hausindufirie in die Gewerbeaufsicht hinein zu beziehen. Nun, in der Beziehung sind die Dinge bereits im Gange. Sie wissen, daß wir uns im vorigen Jahre über die Zustände in der Kon- fektionsindustrie unterhalten haben. Die Kommission für Arbeiter- statisiik ist mit dieser Materie befaßt. Sie hat inzwischen bereits ihre Verhandlungen abgeschlossen und wird jeßt in nächster Zeit den Bericht erstatten; und es wird dann Veranlassung genommen werden, auf dem Gebiete der Hausindustrie diejenigen Mittel zu treffen, dix sich im Interesse des Arbeiterschuyes als nothwendig herausstellen.

Wenn schließlich der Herr Vorredner gemeint hat, daß jest die Parole auSgegeben sei: „auf dem Gebiete des Arbeiterschußes mii Volldampf zurück!“, so ist er auch hierfür den BMW schuldig ge- bliebrn. Jm Gegentbeil, ich nehme für die Regierungen in Anspruch, daß sie in [ovaler und einfichtigrr Weise den Arbeiterschuß, den das Grieß Vorgesehen hat, auch zur Durchführung zu bringen bestrebt sind. (Bravo!)

Abg. Rösicke (b. F. F.): Die Kia Verkehr zwisehen den Beauftragten der Beruf Aufsichtsbeamten sind gänzlich unbegründet, ger Verkehr zwisrhen diesenFersonen Jarnicbi nothwendig ist. Eine emeinsamr Revision der 5 etrtebr Wurde dre Tbatigkeit beider Aufßcküöorganc hemmen. Gerade der „Vorwärts“ bat fich gegen eine solche ' same Revision außgesvrochen, weil die Beauftragten zu leicht die Mitglieder der Berufsgenoffenschaften Von den bevorstehenden Re- visionen benachrichtigen könnten. Die staatliche Beau 1chtigung zum Zweck der UnraUverbütung ist nothwendig, weil die Ar eiter die Auf-

sicht seitens der Berufs enoffenschaften als nicht maßgebend aner- kennßn werden. Die Athrllrzng von Beauftragten ist den Berufs- genonenschafteri n1cht_zur Pflicht gemacht wordkn. Das Institut der Beauftragten ist _rtn ]ynges, die Bkamten müfien fich erst einarbeitkn; aber man kann nicht xagen, daß fie ihr Amt mit wsniger (Eifer wabr- nehmen als die staatlichen Auffickßtsbeamten.

Abg. Wurm (Soz.)wendrt sich gegen die Bundesratbs-Verord- nung bézüglicb der Ziegeleien Vom 1. Januar 1894 und behauptet, die Feldziegeleién Würdrn überhaupt yon den Beamten nur höchst selten kontroliert. Die Leute, welche die Ortöpolizei Verwalten, seien nicht im stand?, die Geseße zu Verstehen, zu denrn ja auch immer gleich wieder viele AuSnabnien grmacht würden. Der Bundeöratb soUte diese Yerordnuna wieder aufheben und die Ziegeleien den allgemeinen gkyeyltckjen Bestimmungen unterwerfen; denn er könne dic kleinen Ziegeleien dadurch doF nicbt schüßen gigen die großen Ring? von Ziegeleien. Besonders edeuklicb L_ei aber die Beeinträcbti ung der Sonntagsrube in der Mühlenindu rie sowie bei den Safon- betrieben der Nahrungßmittelindustrie; durch die besonderen Bestim- mungen sei die Sonntagßrube wegen der darin zu elaffenen Außnabmen zum tbeil wieder abgeychafft. Die Regierung ?oüte den Bitten der Jibüllereiarbeiter nachgeben und die Sonntagßrube für sie endlich durch- u ren.

Staatssekretär des Boettrcher:

Soweit der Herr Vorredner seine Beschwerden gsgen das Reichsamt des Innern gerichtet hat, find fie durchweg unberechtigt. Denn diese Verordnungen rübren nicht vom Reichöamt des Innern ber, und noch weniger hat das Reichßamt des Innern mit ihrer Handhabung etwas zu thun.

Königlich sächsischer Grbeimer RegierungSratb ])1". F is cher wendet sich gegen eine von dem_ Ab . Fischer_im Laufe seiner Rede gemachte Bemerkung gegen den sachsiigchen Minister von Meßscb. Die kriti erte Aeußerung, die der Minister im sachsischen Landtage gemacht abe, sei einseitig reproduziert worden. Der Minister habe bei Be:- handlung einkr Beschwerde über die andbabun des Yrreinßgesexes auseinandergeseyt, daß hierbei Verhaltnisse in rgge kamen, we ck? durch zwingende, streng geseßliche Vorschriften bestimmt würden, und außerdem solche Verbältniffx, welche die Entf ließunY der Behörden in ein gewiffes diskretionares Ermessen ste ten. xei jelbftver- ständlich, daß es bei Anwendung dieser Bestimmungen von Einfluß sein könne, welche Personen den Vereinen angehörenx Oder wie die Zusammsnseßung des Vereins sei, der von den Entjcbließungen ge- troffen werde. _ Abg. Möller-Waldenburg (Soz.) bespricht eingehend _le BeriCbte der Aufsichtsbcamten über die Verhältnisse der Bergarbeiter und über die AuNübrung des Unfall- und Invalidxn - Versicherungs- geicßes für _dieselben. Redner macht im Verlaufe seiner Ausführungen der preußijcben BergveWaliuna beleidigende Vorwürfe, die der Prä ident Freiherr von Buol als solche rügt und als des ReichStaas unwürdig bezeichnet.

Darauf wird um 61/4 Uhr die writers Berathung bis- Mittwoch 1 Uhr vertagt.

Innern, Staats-Minifter 131". vori

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aus Frankfurt a. O.

übrigen wird auch von Reichswegen darauf hingewirkt, daß ihre-

Vorwarf erhoben, daß sie gegen die Organisationen der Arbeiter ein-_

Pteußis-huL-mbm.

Haus der Abgeordneten.

16. Sißung vom 12, Januar 1897. Ueber den Beginn der Sisung ift gefiern berichtei

wordJ_.__ zweite Beraihung des LehrerbesoldungSgesetzes

' rt t. MOZART?“ Bestimmungen über die Anrechnung der Dirnst- zeit an Privats ulen, in denen nach dem Lehrplane einer offentlichen Vol schule unterrichtet m_rrd.

Abg. Dr. Opfergelt (Zentr) bemanaelt die_ Bestimmung, daß die Lehrer, welche erst nach drm Jukrafttretewdreseö Gesxtzes aus einer Privatschule in den öffentlichen Schuldienst ubertreten, die Al_ters- zulagekaffen-Beiträge _nachzablen soUen, um eiiie Ante nung rbrer Dienstzeit an der Privatschule zu_ erreichen. Diese Best mm_ung der Vorlage habe die Kommisfion damit zu_ rechtfertigen sicb bemub_t, da_ß dann die Privatschulen gute Lehrer behieltezi, was besonders fur die

rivatschulen für konfessionelle Minderheiten von Bedeutung se_i. Zit Kommission babe deSbalb auch die Bestimmun en des § 11 fur die Gewährung des Rubegebaliß maßgebend sein lasiiim.

Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten 13.1)r.Bosse:

Meine Herren! Wir begegnen uns mit dem Herrn Abg. Dr. Opfergelt und auch mit den Mitgliedern der Kommission voll- ständig in dem Wunsch, den Lehrern, die an Privatanftalten dem Staat helfen, die staatlichen Kulturauigaben zu lösen, sowxit wie möglich entgegen zu kommen. Wir haben das größte Interesse daran, daß den Lehrern, die in schwerem Dienst an Anstalten, die auf der christlichen Liebestbätigkeit beruhen oder an Privatschulen für kon- fessionelle Minderheiten beschäftigt sind, soweit entgegengekommen werde,“ als es nur immer möglich ist. Wir bedauern aber, daß wir uns nicht haben überzeugen können, daß der Antrag des Herrn Dr. Opfergelt, wie er ießt in dem Kommisfionsvorfchlag zu § 11 Ausdruck gefunden hat, wirklich zum Ziel führen würde; wir fürchten im Gegentbeil, daß dadurch die an Privatansialten beschäftigten Lehrer kehr geschädigt werden, weil alimäblicb die Praxis von selber dahin iührrn wird, die Uebernahme solcher Lehrer in den öffentlichen Schul- dienst soviel als möglich auszuschließen um der Schwierigkeit willen, die dieser §11 der Kommissionsbefcblüffe machen wird. Ich will nur auf das eine hinweisen, daß erstens Leistung und Gegenleistung hier in keinem richtigen Verhältniß fteben. Darüber könnte man _ dem wird auch der Herr Abg. Opfergelt gern zustimmen _ allenfalls noch rechten, man könnte sehr gern den Privatlebrern einen kleinen Vortheil gönnen und Billigkeit statt der Gerechtigkeit. Damit find wir vollkommen einverstanden und durch unseren Vorschlag, ihnen 7 Jahre anzurechnen, haben wir bewiesen, daß wir ihnen ibunlichft entgegenkommen wollrn, soweir fich das auf rechnungSmäßiger Grundlage machen läßt. Wir haben auch nichts dagegen, daß man diese 7 Jahre im Interesse der Billigkeit auf 10 Jahre erhöht. Da wird die Sache ganz glatt verlaufen; aber so, wie es hier die Kommission beschlossen hat, wird sie nicht glatt derlauicn. Wir haben diese Gründe in der Kommission sehr ausführlich entwickelt; namentlich auf Seite 28 des Berichts hat der Herr Berichterstatter in durchaus einleuchtender Weise die Drduktionen wiedergegeben, die wir in dieser Beziehung gemacht Haben. Ich will nur noch eins berdorbeben: Der Wlaßsaß, den der Herr Abg. Dr. Opfergelt hinzugefügt hat, wonach die Berechnung der im Privatsckyuldienste zugebrachten Dienstzeit auch für den Anipruch auf Ruhegehalt, nämlich auf den Ruhegehalt für Alterözulagen und für die Berechnung Links entsprechenden Theils des Rubegebaltß maßgebend ist oder sein soll, wird zu den aklergrößten Souderbarkeiten führen. Dadurch kann es vorkommen, daß ein Lehrer, dsr 30 Jahre an einer Privatschule tbä'xig gewesen ist, überhaxpt nach unserem Penfionsgeseß keinen staatlichen Anspruch hat auf Pension von seinem Grundgehalt, wohl aber würde er von dem Moment der Uebernahme an Anspruch auf Pension von seinen Alterézulagen baden. Zu welchen borriblen Resultaten wird es führrn, wenn der Mann don dem Grundgehalte nicht pensioniert wird, und von den 900 ck

Alterszulagen ein;: kleine Pension bekommt! Diese Zustände können unmöglich im Interesse der Priyatlebrer liegen. Ich möchte Ihnen anbeimgeben: ändern Sie die 7 Jahre der Regierungs- dorlage in 10 Jahre; damit werden die Praktischen Fälle, die Vorkommen, alle gedeckt werden. Ist Ihnen das zu wenig, dann bitte ich wenigstens bis zur dritten Lesung die Sache noch einmal in eingehende Erwägung zu nehmen. Wir sind bereit auözuhelfen; wir haben ja genau denselben Wunsch, den der Herr Abg. Opfergeli hat, den Priyatlebrern soweit als irgend möglich entgegenzukommen. Ich glaube aber doch meine Ueberzeugung dabin aussprechen zu müssen, daß die Frage auf diese Weise nicht gelöst werden kann. Das ist unmöglich! Sie werden sehen, daß es dahin kommt, daß die Privatlehrer darunter leiden, daß Schulderwaliung und Gemeinde fich dagegen wehren werden, Privatlehrer überhaupt zu übernehmen. Jeb ratbe deshalb, das; man sich mit drn Grund- säsen, wie sie die Vorlage vorgsschlagen hat, unter Erhöhung meinet- wegen auf 10 Jahre begnügt. Damit wird man den Pridatlebrern einen wirksamen, kräftigen und praktischen Vortheil geben. 11 wird in der Kommisfionsfassung angenommen. Zu § 15 (Unterhaltung der Dienstwdhnung) beantragt Abg. Kablcke (ni.) folgendrn Zumß: Aus 5Zlntrag der Vertreter Tes Schulverbandes und der Lehrer odér emes derselben kann die Wulauffichtsbebörde kleinere, besonders zu bezeichnende Rryaraturrn m Lehrer gegen eine angemeffene, den örtlichen Verbältmffen ent-

? d B 't überwei en. pröchUFgé Weikisiliklllx? (kons.) fhält den Vorschlag des Abg. Kablcke

ni t für raktis . _ __ _ ck Untepr AbLhnung des Antrages Kahlcke wrrd F 10 unver- ändert angenommen. _ _ _ § 20 re elt die Anrechnun anderweitiger Bezuge auf das GrundgeZalt. Abg. von Tz chqppe (fr.kons_.) beaxrtragt, daß der Ertrag der Landnußung mit dem em- bis dreifachen Grundsteuer-Reinertra anzurechnen tft und Abweichungen nur gus besonderen Grün en zulässig smd. (Dre Vorlage be- stimmt nur: „Der Ertrag der Landnuyung ist anzurechnen.“?

Irmer bestimmt die Vorlage, daß das Brennmaterial mit der eschränkung angerechnet wird,_ daß _das verbleibende Grundgehalt nicht unter 840 «FH der Lehrerinnen nicht unter 550 445 jährlich beträgt. Abg. Rickert beantragt,_ das Brem)- maierial nach seinem wirklichen Werth, jedoch hochstens mit 21138121 Zwanzi_x_z_stel des Grundgehalts oder der nach § Z gx wahrten Beso un anzurechnen. _

Abg. von Tzs oppe empfiehlt seinen Antrag. Cs _set noth- wkndig, bei der Anrechnung des Ertrages der Landnu ung einen anz bxftimmten Maßstab festzulegen. Wo der Grundsteuer- einertrag e nen "Ötißen Maßstab nicbt gewähre, [affe sein Antrag 1a AuSnabmen z1_!.

bg. Winkler (kons? wendet sich gegen diese:) Antrag. Die Fassung der Regierunasvor age gewähre den Lehrern großere Vortberle.

. Dr. von evdebr'aud und der Laser (kopf.): Der An- tr Ai;,kickert bat r uus manches S_ympatbische,_ “! führt aber inaieinen Konsequenzen zu ?roßen Schwierigkeiten bei_ _ Bem_effun_g der Grundgebälter. Es | weit praktischer und nuyllcber fur die &“HQÜMW ?.kW"-chKexs“dxx“r§é““s'§ch “MLT? v e n e in on 1 gen en m ZH „44 für die Le ter und nicht unter 650.“ für die Lehrerinnen

bett en . _ _

aZbg. Haußmann (nl. kann ::th anerkennen, daß _der Antrag Tzicboppe die Frage in ri tiger Wem! löst; _die Kommrisiorz babe vergeblich nach einem befferm Wege esucbt, ist aber schlirßlrcb bei der Regierungsvorlage geblieben. er Antrag werde die Lehrer ädigen. _ _

Ab . von Tzscboppe bestreitet das lestere und ist au_ch durch die Ausiübrungen der konservativen_ Redner nicht davon uberzeugt worden, daß sein Antrag verfehlt fei.

Abg. Rickert spricht gegen den Antrag TziYopyr und empiieblt seinen Antrag, der mit dem Beschluß _der _vorjabrWn Kommission übereinstimme. Eine feste Grenze rind nicht dre Entf „. dung der Ver- waltungsbebörde sei für beide Theile das Beste.__

Geheimer Ober-Finanz-Natb 1)r. ermar subrx (zus, dgß nach ge- nausr Berechnung der Antrag Rickeri dre Lehrer schadtgen konne. _

Abg. Hansen (fr. konf.) macht daraus aufmerksaw, daß in Schleswig; olstein der Werth des Feuerungsmatericrls em sebr ver- schiedener ei; sonst vöUig gleichgestellte Lehrer wurden dadurch zu einem ganz verschiedenen Einkommen kommen. _

Geheimer Ober-Zinanz-Ratb Or. Germßr empfiehlt gerade rnit Rücksicht auf solche erschiedenbeiten die Re terungsvorlaax. _

Unter Ablehnung der Anträge Tzscsoppe und Rickert wird

20 unverändert angenommen.

Bei § 22 warnt _

Abg. Dr. von Jazdzewski (Poli) vor der Annahme der Kom- misswnsfaffun , daß bei Versetzungen im Interesse des Dienstes aus der Staatska e eine Vergütung fiir Umzugskosten unter Wegfall der von den Schu[unterhaltungspflickptigen zu egtrtchtendewAnzugs- oder Kerbeiboiungskosten gezahlt werden solle._ Dieselbe Bestimmung finde

in einem der Polenges ?. Die Regierung _wolie Zest alle Lehrer mit dieser Bestimmung beg Ücken. Die Polengeseße mußten aber auf- gehoben werden. _

Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten ]).])r. Bosse:

Meine Herren! Die Aufhebung des Gesryes, Von der der Herr Abg. ])1'. Von Jaédzewski gesprochen bat, für die Provinzen Poier! und Westpreußen nehmen wir nicht in Aussicht. Auf diese Forderrmg können wir nicht eingehen, am allerwenigsten in der Provinz Poien. Wir smd dort in der Notbwrndigkeii, unter Umständen Lehrer der- seßen zu müssen schon um sprachlicher Verhältnisse wiUen. Ich Will nicht weiter auf die Sache eingeben und will namentlich eine Polen- debatje Vermeiden. Im übrigen will ich nur bemerken, daß Herr ])1'. Von Jaédzewski gegen Windmühlenfiügel kämpft. Meine Hsnen, wir haben an Versrßungen aus politischen Gründen bei diesem Para- graphen überhaupt nicht gedacht, und bei dem ersten Absaxz des Paragraphen Haben wir lediglich im Auge gehabt eine Erweiterung der Befugnisse des Staats-Ministsriums, in Diéziplinarsacben aucb auf Eine mildere Strafe zu erkennen, als auf die sofortige Entlassung aus dem Dienst. Nun, meine Herren, die Sache geht natürlich auch so; wenn Sie keine Lust haben, diesen ersten Abiay anzunehmen, den wir lediglich im Jnirreffe der Lehrer Vorgeschlagen haben, wir werden keine Schwierigkeiten nach dieser Richtung daraus machen. Wir können ganz zufrieden sein, wenn das Grieß überhaupt unter Dach und Fach kommt mit oder ohne dies? Bestimmung. Wir haben dies:: Bestimmung gemacht lediglich im Jntereffe einrr mildrren diszipli- nariscben Behandlung der Lehrer, die zuweilen an einem Ort unmög- lich geworden sind, während fie an anderen Orten noch ganz gut ihres Dienstrs walten können. Wir haben es oft schmerzlich vermißt, daß wir in solchen FäÜen nicht eine mildere Praxis walten [affen konnten. Wenn aber das bobe Haus irgendwie Bedenken oder Miß- traurn bat, daß die Sache politisch grmißbraucht werdsn könnte, dann [affen Sie den erstén Absaß in Gottes Namsn weg _: wir werden auch ohne ihn auskommen!

Abg. Böttinger (nl,) Empfiehlt die Annahme des Komxnisfidns- vorschlags, ebknso der Abg. B.::rtels (ix_)xis.), der die Ausfubrrrngen des Abg. bon Jazdzewski an diesrr Steiie „tur ganz Up_angebracht bali. _

Abg. Rickert: Wenn die's Bestimmung wegsailt, bleibt es der dem bisherigen Grieß,_wonach die Lehrer sch_on x_eßt Umzugskosten be- kommen. Ist also diere? Bestimmunsi nicbt uberiiuifig?

Ministerial-Direktdr 1)r. Kögler: Fur großere Entfernun kn bat jetzt der Lehrer einen Theil derUmzugskostrn_se_1bst zu tragen. O ne diese Brsiimmun würden also die Lehrer geschad_tgi. _ __

Abg. 1)r. orsch (Zentr) erklart sich fur die Komxnnfions- fassung, die ja n cbt der Regierung em_ neues Yerssyungsrecht in Bezug auf die Lehrer gebe, sondem nur die finanztrlien Konsequenzen der Verseßun en zweckentsdrechend regele. Dgs Versetzungsrecht der R;- gierung Zestebe ja leider, könne aber nicht_ bier, sondern _ nur in einem Volksschulgeieß beseitigt werden._ DteseßDebatte zeige aber wieder, wie mißlich cs fei, einen Thril des Schulwesens partiell

e ln. _ zu r ebg. Rickert 1"th Voraus, daß neurs Recht durch diese Be- stimmung nicht eschaffen _werdr. _ __ _

§ 22 wir unverandert gcgen dre Stimmen der Polen angenommen. _ _ _

§ 27 regelt die Leistungen des_ Staats und besttxnxnt unter anderem, das; denjenigen Gemeinden, denen durxh dj_e1es (Heseß geringere ZahluFen aus der Staatskasse zu letttensmd, als ihnen nach den eseßcn vgn 1888_und 1889 zusteZen würden, der Ausfall durch _Gewahrung cines _dauernden_ u- EMW aus der Staatskasse insoweit crse t wird, wie dieser

usfall den Betrag von 2 Proz. der_ ewemdebesteuerung der Einkommen von mehr als 900 «js ubersteigt.

Die Abgg. Groth, .HaUSmann, Noelle (nl,) und Gen. beantragen, daß den Gemeiriden der Ausfall ganz erseßt wird.

Abg. Noelle erkennt an, daß die j_eßi_geVorl_age den Gemeinden etwas mehr entgegenkomme als die vorjghrtge._ Viele Gememden des Westens seien alrr schon so belastet, daß _fie die_2 0/0 171cht entbehren könnten. Die Vorlagc sehe allerdings einen Dispositiondfonds vor, die Gemeinden verlangten abrr nicbt Gnade, sondern ihr Recht. Die? Gemeinden Hätten auf Grund der Gesese von 1888 und 1889 große Aufwendungen für Schulen und L_ebrxr emacht, isst solle nu_n die Gegenleistung des Staats zum tbeil_1n e_gfall komnren, die Städte? sollten also gewissermaßen für ihre ku _turellen Leistungen bestraft werden. Das müffe sebr entmuibrgend wirken_. Auch sei es falsch, einen Gegensa zwischen_großen und kleme_n Stadten und dem platten Lande zu scha en; esbeftandrnsckoog Gegenjayegrnug. Durch die Annahme seines Antrags würde es den BurLermxistern tm Herrenbause erleichtert, für das Gesey zu stimmen. De Finanzlage des Staats zeige eine finanzielle Hochflutb, deshalb könne unser Antrag an-

en werden. genor_r_i_t_r_t___ Dr. von Heydebrand und der Lasa (kons.): Der Antrag ist nicht so gerecht, wie die Kommtsfioysvyrlage. Ist nicht der Standpunkt der berechtigte, daZ der Bedurftikze mehr be- kommt, als der Reiche? Der einmal be ebende Gegen ay zwischen Stadt und Land wird bestehen bleibexi ob _der Antrag angenommen wird oder nicht. Uns ift es auch m t leieht geworden. dem zuzu- stimmen, was die Regierung jetzt abwei end von der vorjäbrtgen Vor-

la e u Gunsten der Stadt*: vorsch_lä t; _die Geeße von 1888 und 18889 znehrne'n keine Rückficht auf die Bedurftigk t der Gemeinden,

ondern wendeten allen Zuschüsse zu, und das baden wit mmer Zu diesen Gesetzen ausruseyen habt. Eine kolosale Erschwerung fur die Städte ist der Kommisxeonsvorscblag xiicht_, Dre Landgemeinden müssen bis zu 75 0/9 ihrer Steuerkraft fur die Schulen aufwenden, ehe der Staat mit einem Zuscbu eintritt, bier fyilen die Städte nur bis zu 2 % die Lasten felb tragen. Von emer unzulassigen Belaßmrg ift bier also nicht die Rede. Ick denke_größer von den Vertretern der Städte im enbcmse, _als da_ß ich_annebme, ste würden wieder das Gesetz a lehnen. Dte_Vor age ist doch kein Grund für di:- Städte, in ihrem Bestreben fur das Sebrilwesen _nacb- zulaffen, denn was sie dafür tbun, kommt doch ihren_Kmdern, ihnen selbst und ihren kulturellen Jnterxffewzu gute. Die Sache ist bis zur Ermüdung erörtert, ich bitte Sie dringend, den Antrag abzulehnen. Abg. Seyffardt (ni.): Wir müffen uns “bis_ zum äußersten bestreben, diese Schädigung der Städte Fernzubalten; in allen Punkten sind wir den Ober-Bürgermeistern rm Tmenbaufx nicht gefolgt, z. B. nicht in der Fra e der Alterszulageka en. Jn_dteser_Frage der StaatSzuschüffe bin i aber derselben _Ansickyr, wie mem Freund Noelle. von Woyna dab- auch m der ersten Lesung gesagt, daß es konservativer Gesinnung mtfprecbe, an woblerworbenen Rechten nicht zu rütteln. Die Majoritäten konnen sich andern, _un_d_ dann könnten die Konsequen en des jeßigen Verfahrens der Maxorttat bier Anderen sebr unangenebm werden. I" madchen Landgemeinden sind die Schulbedürfniffe durch die StaatSzuscbuffe ganz gedeckt wordxn. Ick bitte Sie noch in [€ ter Stunde, unsern Antrag aus Gerechtig- keit und Billigkeit anzune men.

. . . : er Anita ent' richt nicht durch- aus Yig GZrech okxiifderTnxiFiliOeinrn ErsJs njrkr für die Städtr, welcbe jeßt bena tbeiligt werden, nicht für solche, die noch in Zukunst benachtbeiligt würden. Die Zuschüffe auf Grund der Gesexze von 1888 und 1889 sind nie als ein 11011 1119 WUZSX'F, wndern nur ais prodisorisck; betrachtet worden. Einen Rechkzanwrchx haber) die Städte also nicht, der größte Theil meiner Freund“: fitmmt fur die Kommissionsfaffung.

Finanz:I)iinister 1)1'. Miquel:

Meine Hrrren! Das bobs Haus hat bei der Beratbung der erfte'n Vorlage den Antrag Sattler abgelehnt. Die Staatöregierung stand nun vor der Frage: ob sie bei drr zweiten Vorlage diesen Antrag aufnehmen sollte, um die Wünscbr der Städte zu be'frirdigen“.ck Hätte die StaatSregierung das gethan, so würde fie einen von der- selben Mehrheit dieses hoben Hauses abgelehnten Antrag in das Gesey aufgenommen haben; fir würde Gefahr gelaufen fein, dadurch das Gesetz zu gefährdrn, obne doch die Vrrirstrr der großen Städte nach ihrer in der Zwischen- zeit eingcnommenen Haltung nicbt befriedigen zii vermögen. Es hat sich gezeigt, daß die Vertretrr dsr großrn Städte ganz andere Ein- wendungrn grgrn dicsrs Grieß machen, als dir bier in Rede stehende ßnanzieiir Fragr, dai; aiid keineéwegs die Hoffnung dorbanden ist, daß fie für das Geiss fich srklärrn würden, selbst wenn der Antrag Sattler so, wir er damals gesteilt war, auigsndmmrn wäre. Da wäre es doch eine verkehrte Behandlung von Majoritätsbésckylüffrn gewesen, anders wie grscbrben zu verfahren.

Meine Herren, die Staaisregierung bat bei Prüfung der Be- schlüsir des Hauses aus der vorigen Session gciundxn, daß ek sebr schwierig sein würde, den Fonds von 1600000 „415, den wir Vertheilen sollten unter die Städte, und zwar dauernd, in sinrr gerechten, den Ver- hältnissen Vollkommen entsprechenden Weiss zu vertbeilen. Es war doch auch die Vorschrift in dem (Grieß für die Staatsregierung Enthalten, diesen Fonds zur Entlastung der durch Schullasten Übrrlafteten Gemeinden nach Maßgabe ibrer Leistungsfähigkeit zu vertbrilen und nach Maß- gabe der Höhe ihres Brdürfniffes. Wir fanden das, wie gksagt, außer- ordrnilicb schwierig, als wir uns näher mit der Art der Ausführung beschäftigtsn, und kamen in dem Wunsche, den Städirn doch mit Rücksicht auf den besirbenden Zustand wcitrr entgegcnzukommrn, zu dem Vorschlag, wrlckper Ihnen jetzt grmacht ist.

Meine Herren, es kann nicht behauptet werden, daß Städtr von diesrr Größe, von dieser Leistungßfäbigkeit, um die es sich bier Handelt, finanziell wesentlich bedrückt würden, wenn sie genöibigt werden durch eine geseßliche Bestimmung, 2% mehr am Einkommen- fteuerzuschlage zu erheben unter Nichtberückfichtigung aller derjenigen Steuerpflichtigen, die unter 900 „16 Eiukommrn haben. Ich acceptiere es gern, wenn der erstr der Herren Nsdnrr, der der bier doriiegrnden Antrag begründete", auSdrücklicb anerkanntes, eine finanzielle Frage von großer Bedrutung sei es nicht, um welche rs sich hier handelt, sondern eine Frage der Gerechtigkeit.

Meine Herren, wenn Sie die: Anlage 1 durchsehen, wo ja an- geführt ist, wclche Mehrbelastung die einzrlnen Städre trifft, so werdkn Sie vollends sich überzeugen, daß von rinem übcrmäßigen Druck auf Seiten der Städte nicht grsprochen werden kann. Wésentlich in Be- tracht kommt nur Brrlin, und für Berlin sind die Beträze, um die es sich birr bandelt, auch nicht von der Höhe, das; das irgendwie fühlbar wäre für die Bewohner der Stadt.

Eine smanzielie Frage _ also sagrn die: Herren selbst L_ Von Erbeblicbkeit ist es nicht, aber es ist eine Frage der Gerecbiigkeit. Jeb glaubr, die Hrrren vdnHeydrbrand und Dr. Porsch haben darauf doch sch1ag€nd erwidert. Die Vertbeilung der staatlichen Zuwendungen für Erlsichieruna der Schullasten in den Geseßen von 1888 und 1889 war, wie ick) früher ausführlich dargelegt habe, überhaupt gar keine nacb Maßgabe der Vérfaffung eingeführtc Erleichterung der Schul- lasten, sondern eine Erleichterung der Kommunen übcrbaupt in der Form dcr Zuwendungen nach rein mathematischen Grundsäßen nach der Zahl der Schuifiellen; sonst wären diese Gesetze mit der Vrrfaffung auch kaum in Einklang zu bringen. Es ist in der Zwischenzeit nun eim? andere und viel durchgreifenden und bedeutsamste Art der Erleichterung der Kom- munen, um die sogenannte Kommunalnotb zu beseitigen, durchgeführt worden, nämlich die'. Steuerreform, und es ist unwiderlegt geblieben, kann auch garnicht widerlegt Werden, daß gerade die großen Städte infolge diefer Steuerreform Vorzugsweise, wenn ich den Durchschnitt nebme, erleicbtrrt wordcn sind. (Sehr richtig! rechts. Zurufe links.) _ Darüber ist nicht der geringste Zweifel; gegen klare Zahlen kann man nicht ankämpfen.

Nun lag es doch nabe, wenn wir es mit den Grseyen von 1888 und 1889 zu thun haben, welche von vornherein die damalige Ver- theilung an die Gemeinden als eine provisorische bezeichnen und nicht als Definitivum charakterisieren, wie Herr Dr.Porsck; ganz richtig aus- geführt hat, daß wir, nachdem wir so erhebliche neue StaatSmittel, die sichjeytauf 10 Millionen stellen, verwendet für die Unterstiißung der Ge. meinden bei Tragung der Schullasien; nachdem wir in der Zwischenzeit die Steuerreform durchgeführt haben, _ daß wir da in Erwägung zogen: ist es denn nun richtig, die unter ganz anderen Umständen stattgebabte Vertheilung ftaailichec Zuwendungen der Jahre 88 und 89 unver- ändert bestehen zu [offen? Das lag dock) so auf der Hand, da kann

doch unmöglich von kiner feindseligen Stellung der StaatSregierung