1897 / 16 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 19 Jan 1897 18:00:01 GMT) scan diff

gektellter Behauptungen, gegen einen städtisÖen Beamten in Kiel, den Bürgermeister Lorch, den Vorwurf erhoben, daß er sich des wiffentlichen Meineides schuldig gemacht habe, und in'. Ver- bindung hiermit bat er rer Staatöanwaltschaft Mangel an Pflichterfüllung vorgeworfen. Ick hatte die Absicht, noch im Laufe der.“..B-eratbgngen UT,.-.NWLÜK,_„_._ _ nach eingezogener JiribÜaÜon UJZ) über diese Angelegenheit zu äußern. Der Verlauf dieser Beratbung hat mir die Gelegenheit ge- nommen, imd ich glaube deshalb, auf Ihre Zustimmung rechnen zu

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Gefahr hin, Ihre Geduld mehr, als Ihnen angenehm ist, in An- spruch zu nehmen, aus den Akten den Sachverhalt so vollständig auf- klären, daß jeder von Ihnen in der Lage ist, sich selbst ein Urtheil in der Sache zu bilden und danach zu prüfen, ob die Vorwürfe des Herrn Stadtbagexi, die nach seiner eigenen Behauptung auch auf einem genauen Aktenstudium beruhen, begründet waren oder nicht.

Es handelt fick) hierbei um eine Angelegenheit, die nur mit einer gewifien Vorsicht öffentlickx behandelt werden kann. Die Nummer des „Vorwärts' vom 12. Juni 1895 enthielt folgenden Artikel:

Aus Kiel wird uns geschrieben, daß dort die Zahl der Bordelle um drei vermehrt worden ist. In jedem seien fünf Mädchen, die einen Mietbspreis von 12-18 „ki pro Tag und Zimmer zahlen müßten. Vielleicht würde wegen des zu erwartenden Zusammen- strömens vieler Schaulustiger bei der beworstehenden Einweihung des Nord-Ostsee-Kanals gesen die Bordelle noch mehr Nachsicht geübt Werden. Die Nachricht zeigt so recht, wie durch und durch verheuchelt unsere moderne Gesellschaft ist. Im Namen der guten Sitte, der Religion, der Ordnung verfolgt man die Werke der Dramatiker und bildenden Künstler, wenn sie in der herrschenden Klasse Anstoß erregen; zu gleicher Zeit aber blüht das scheußlichste GeWerbe, was es giebt, dcr Mensckperihandel, in seiner aller Religion, Sitte und Ordnung bobnspottenden Form.-

„Diesen Artikel ließ das hiesige Polizei-Präsidium der Polizei- behörde in Kiel zur Kenntnißnahme vorlegen, und es schrieb darauf der dort mit der Ausübung der Polizei betraute Bürgermeister Lorey zurück:

ngri mami dem Königlichen Polizei-Präfidium zu Berlin mit der Erwiderung ergebenst remittiert, daß hier weder Bordelle bestehen, noch neue Bordelle zu der Kanalfeier eingerichtet smd. Diese Behauptung ist eine Verleumdung, und wird diesseits gegen den Redakteur des „Vorwärts' dieserkxalb ker Antrag auf Bestrafung gestellt.

Es führte da? zur Einleitung eines Vorwerfahrens durch Jie "Staatsanwaltschaft, in welcbem zunächst der als verantwortlick; zeichnende Redakteur des „Vorwärts' Dietl Vernommen wurde und die Erklärung abgab, er babe den Artikel nicht gelesen, überneßme aber die formelle Verantwvrtlichkeit dafür; über seinen Inhalt und deffen Richtigkeit könne er nichts sagen, er finde darin keine Beleidigung. Nach dieser Erklärung nahm die Staatéanwaltscbaft keinen An- stand, die Anklage gegen Dierl wegen Beleidigung auf Grund von §§ 185 und 186 2c. des Strafgesetzbuck'es zu erheben. Das Hauptver- fahren wurde eröffnet, und es wurde mit deffen Eröffnung zugleich die kommissarische Vernehmung des Bürgermeisters Lorey als Zeugen mit Rücksicht auf die Weite Entfernung seines Wohnorts beschloffen. Ich bemerke hier gleich berichtigend zu den früheren Ausführungen des Herrn Stadthagen, die er in anderer Richtung zu verwertben unternahm, daß Lorey im Vorwerfabren überhaupt niemals vernommen worden ist, sondern nur im Hauptverfahren. Die Vernehmung des Herrn Lorey fand statt Unter dem 3. September 1895 und zwar eidlich. Der Bürgermeister Lorey erklärte zur Sachex

Bordelle in dem Sinne staatlich konzessionierte); Häuser für den Betrieb der Unzucht bestehen in Kiel selbstvrrständlich nicht, da eine solche Konzestion nach den bestehenden Gesetzen durcharts un- zulässig sein würde. Es wird nur geduldet, daß Mädrben, die gewerbsmäßig Unzucht treiben, in entlegenen Straßen ihre Wohnung nehmen. Dies hat natürlich den Zweck, daß derartige weibliche Elemente aus den anderen Stadttheilen fern gehalten werden. Hiernach kann auch Von einer Vermehrung Von Bordellen nicht die Rede sein.

Falls der betr. Artikel etwa behaupten will, daß der Umkreis des Gebietes, in dem derartige Mädchen ihre Wohnung nehmen dürfen, zu den Kanaltagen erweitert worden sei, so entspricht dieses nicht der Wahrheit. Derartige Anordnungen find in keiner Weise ergangen, auch find dahin zirlende Gesuche an die Polizeibehörde nicht gelangt.

Als nach dieser Vernehmung die Akten wieder nach Berlin zurück- kamen, hatte der Angeklagte Dietl fick) inzwischen einen Vertheidiger genommen, und dieser trat unter Berufung auf verschiedene Zeugen den Beweis der Wahrheit an für die thatsächlichen Anführungen des Artikels. Das Gericht beschloß, auch diese in Kiel wohnendenZeugen und nochmals den Bürgermeister Löre'y Verneömen zu lassen. Die Vernehmung des Bürgermeisters Lorey erfolgte am 14. Dezember 1895. Er gab seine Zeugenaussagen ab unter Berufung auf den von ihm früher abgelegten Eid und erklärte:

Ich bin erst seit Ende Oktober 1889 hier thätig, sodaß ich von den früheren Verbältniffen aus eigener Wissenschaft nichts Weiß.

Ueber die Behauptung, daß Bordelle bier bestelxen, habe ich mich bereits in meiner vorigen Vernehmung geäußert.

Auf die mir seitens des Herrn Vertheidigers vorgelegte Frage bemerke ich noch, daß gegen die Befißer der Häuser in den Straßen „Hinter der Mauer“ und „Zum Kubfelde', in denen bekannter- maßen Dirnen ihr Geschäft ausüben, Von Amts rvegen wegen Kuppelei nicbt vorgegangen wird, während in anderen Stadtgegenden dieses wohl der Fall sein würde.

Es wird allerdings im sanitären Intereffe polizeilich eine ge- wiffe Maximalzabl Von Bewohnerinnen jedes einzelnenHauses festgesetzt. Diese Zahl ist natürlich, je nach der Größe der Häuser, verschieden. Derartige Maßnahmen werden aber nicht allein gegen jene Häuser, sondern auch gegen Häuser aller anderen Stadtgeacnden, wo durch Ueberfüllungen Uebelstände hervortreten, vorgenommen. Richtig ist, daß die Dirnen durch polizeilickpe Verfügung Verpflichtet sind, sich wöchentlich zweimal an bestimmten Stunden vom Polizei-Arzt unter- suchen zu [affem Es ist zu dem Zwecke in einem an der Damen- ftraße belegrnen Hause, desen Hinterfront an der Straße „Hinter der Mauer" oder ,Kubfeld" liegt und dort einen Eingang hat, ein Zimmer polizeilicherseits gemiethet. In diesem Hause wohnen aber keine Dirnen.

zur .?!!ZZENLÜLPUM

leute und Wei WWS“! abwechselnd patrouillieren. Um die AWM der Wirths mit den Mädchen über Bezahlung kümmert fich die Polizei nicht.

C! ist unrichtig, daß kurz vor den Kieler Kanalfeftlichkeiten drei Stbaukstätten mit weiblicher Bedienung in jenen Straßen in YAM___Wgexa_ni-elt„seken .und.*die„.Genehmigung der Polizei

“"hier;- erhalten hätten. Nicht einmal der Antrag MWäktisés'ifi"

WU. Auf Befragen des Vertbeidigers:

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sebr wobl sein; polizeilich ist so etwas nicht konzesfioniert worden. Möglich ist auch, daß die stets schwankepde Zahl der in jenen Straßen wobnmden Dirnen zur Zeit jener Festlichkeiten eine höhere war, als vorher. Von den übrigen vernommenen Zeugen erklärte zunächst der Dr, M6. und Polizei-Arzt Osann in Kiel:

Ick untersuche im Auftrage der Polizei-Verwaltrxng wöchentlich an vier Untersuchungétagen, in einem von der Polizei gcmietheten Raum diejenigen Frauenzimmer, welche mir Von der Polizeibehörde zugeschickt werden. Woher diefe Frauenzimmer kommen, dies zu prüfen ist nicht meine Sache. Die Mehrzahl wird zu den Be- wohnerinnen der Straßen „Hinter der Mauer" und „Zum Kubfeld' gehören.

Ob im Anfang v. I. oder im späteren Vrrlauf deéselben neue Häuser dem Bitrirbe der Unzucht geöffnetworden sind, weiß ich nicht. Die Zahl der Mädchen in den Straßen „Hinter der Mauer“ und „Zum Kubfelde“ mag jetzt an die 40 betragen.

Auf Anfrage des Rechtsanwalts 1)r. Scholz: In dem Hause, wo das Untersuchungszimmer ist, Haben auch schon Märchen ge- wohnt. Das Zimmer ist vor etwa Zz Jahren in dieses Gebäude verlegt worden, während es vorher nach der Damenstraße zu ge- legen war, in einem anderen Hause.

Dann kommt eine Zeugin Markmann, die in einrr dieserStraßen das Geschäft der Zimmervermiethung betreibt. Die sagt:

Ich hatte früher eine Wirtkscbaft in der “Straße „Zum Kub- felde'. Als mein Mann starb, gab ich die Wirtbschaft auf. Ich bin darauf zum Kriminalkommiffar gegangen und habe ihn gefragt, ob ich Frauenzimmer in das Haus aufmhmen dürfe. Der Kommissar sagte mir: ja; aber ich müsse die Zimmer erst umbauen lassen. Nach der Vollendung wiirde die Polizei kommen und sich sie an- sehen. Ich habe die Fertigstellung am!) dem Kommissar gemeldet. Soviel ich Weiß, ist die Wohnung aucb besichtigt und für gut be- funden worden. Darauf nahm ich Mädchen auf. Ich verpachtete zunächst; es wurde mir aber später vom Kommissar gesagt, in Hurenhäusern dürfen nur die Eigentkümer der Häuser Huren halten.

lierléi Dirké-Tßiiéezogen sind,. kann.-

Darauf habe ich das Haus selbst übernommen. Rücksrckat auf die Kanaltage leitete wick) dazu nicht.

fand. Es war das schon vor April 1895. soviel ich weiß, bei Jean Leiben. Haus für Hurenzwecke eingerichtet.

ftebt, Weiß ich nicht.

von der gegen ihn erhobenen Anklage erkannt.

gegenüberzuftellcn. Im Gegentbeil, das Uriheil der hiesigen Straf- kammer stützt sich gerade auf die Aussage des Bürger- meifterI Lorch, und die Freisprechung gründet sick) im wesent- lichen darauf, daß die Strafkammer den Artikel des „Vor- wärts“ anders beurtheilt, wie es seitens des Bürgermeisters Lorey geschehen war. Die Strafkammer sagt: ja, Bordelle im Sinne vom Staat konzesfionierter oder gar eingerichteter Häuser existieren in Kiel ja zweifellos nicht und haben nicht existiert. Das hat aber auch der Artikel gar nickt sagen wollcn; er versteht nur unter Bordellen solche Häuser, wie fie dort nach den Zeugenaussagen be- stehen; tkm sind diese Häuser als Vorteile erschienen, das ist seine Meinung gewesen. In diesem Sinne ist die Wahrheit sciner Be- hauptungen erwiesen; denn daß in Kiel in gewissen Vierteln, unter be- sonders strenger polizeilicher Aufsicht Dirnen konzentriert smd, ist richtig. Also Was er eigentlich hat sagen wollen, ist wahr; insoweit ßndet also der Paragraph von der Verleumdung auf ihn keine An- wendung.

Es wird dann in dem Urtbeil Weiter ausgeführt: wenn die be- haupteten Thatsachen richtig seien, dann könne auch in dem Artikel eine Beleidigung des Bürgermeisters Lorcy bezw. der Polizeiverwal- tung in Kiel nicht gefunden werden; denn wie aus dem zweiten von mir verlesenen Sas bervorgehe, richte sich der Artikel garnicht gegen die Polizeiverwaltung in Kiel, sondern gegen die heutige Gcsellsäpaft, der der VorWUrf gemacht werde, daß sie solche Zustände aufrecht erhalte,

Meine Herren, das Uribeil ist rechtskräftig geworden; den Sarb- verbalt babe ick) Ihnen vorgetragen. Ick glaube ruhig Ihrer Prüfung überlaffen zu können, ob auf diese Thatsachen bin der von dem Herrn Abgeordneten seiner Versicherung nach auf Grund genauer Aktenprüfung erhobene Vorwurf, der Bürgermeister Lorey babe sick) eines wiffentiickyen Meineiks schuldig gemacht, irgendwie gerechtfertigt ist. Ich kann meinerseits nur mein lebhaftes Bedauern darüber aussprechen, daß es gestattet ist, hier von unverantwortlickpcr Stelle aus, unter dem Schuß der Redefreiheit des Reichstags gegen Personen, die außerhalb dieses Hauses stehen, und denen die Möglich- keit sich gegen derartige Vorwürfe zu vertheidigen mit Rücksicht auf die Immunität der Redner nicht gegeben ist, derartige Behauptungen

in die Welt zu schicken und Dadurch den guten Namen solcher Personen an den Pranger zu stellen.

(Bravo! rechts.) Meine Herren, ich bin noch nicht zu Ende. In Verbindung mit dieser Angele genheit hat der Herr Abg. Stadthagen weiter der Staats-

anwaltschaft den Vorwurf gemacht, daß sie in einer anderen ver- wandten Sache nicht ihre Schuldigkeit gethan babe.

Wegen eines

Richtiz ist, daß in den genannten Straßen ständig zwei Schuß- .

ähnliäxen Artikels war nämlich bei dem Landgericht in Caffe! gleich-

Diese Umwandlung meiner Wirtbschaft in ein Haus für Huren ist im Apri11895 erfolgt. Die Ich glaube, daß bei Kruse auch eine UmWandlung einer Gastwirtbfchaft statt- Ebenso liegt die Sache, Auch kiefer hat vor mir das

Beide haben das im Jahre 1895 gethan. Die Frauenzimmer, die in den Häusern Wohnen, dürfen nicht eher die Wohnung nehmen, als fie fich auf der Polizei an- gemeldet haben. Dort kriegen sie einen Brief mit; was darixnen

Auf dieser Grundlage, meine Herren, bat die hiesige Strafkammer unter dem 11. Januar 1896 auf Frriiprecbung des Angeklagten Das hier wer- liegenke Urtbeil ist aber Weit entfernt, irgend einen Widerspruch zu erblicken in den Aussagen des Bürgerweisters Lore!) und denen der übrißen Zeugen, cbensorvenig wie ein solcher Widerspruch angenommen wurde seitens des vernehmendm Richters in Kiel, der ja sonst ohne Zweifel Veranlassung genommcn haben würde, die Zeu-Zen einander

John eröffnet worden. Dieses Verfahren hat zur Verurtbeilung du John geführt, und zwar ift diese Verurtbeiluna früher aus- gesproeben worden wie das freisprecbende Urtkeil der biefigez Strafkammer in Sachen 9eo_e__tx___,§?_iex!:„_ Dg___„_fa_gt_ ng; 'der "'Hekl"AJg'." 'SMrbägeT"""es sei verantworten, daß nunmehr nicht die StaatSanwaltscbaft yo„ AmtSwegen zu Gunsten des in Cassel verurtbeilten Redakteurs, des

fahren eingeleitet habe. Nun, meine Herren, Wenn Sie den Sach. verhalt böten, werden Sie, glaube i(b, auch diesen Vorwurf nicht be. greifen. Die Sache liegt hier folgendermaßen.

Die erwähnte Nummer des „Vorwärts“ hatte noch einen zweiten Artikel enthalten in einer anderen Stelle, auf 'der dritten Seit:, glaube ich, in dem erzählt wurde, daß anläßlich der Kanal. feier von hieraus cine zahlreiche Schußmannschaft nach Kiel geschickt worden sei zur Aufrechterhaltung der Ordnung. Diese beiden Artikel batte John nun selbständig umgearbeitet. Er stellte den leßten Artikel an die Spitze und den anderen ans Ende, und so ist folgen» Artikel erschienen:

Vorbereitungen zum großen Kanalfest.

Ein Frcudenfest voller echt deutschcr Gemüthlicbkeit scheint die bevsrftebende Einweihung des Nord-Osisee-Kayals werden zu sollen, Es smd zu diesem Ereigniß nicht weniger als 262 Brriiner Polizri. beamte nach Kiel kommandiert. Am nächsten Sonntag, r.;z: 16. d. M., geben zunächst 60 uniformierte Schußwämrer unter ker Führung eines Wachtmeisters dahin ab. Diesen folgt am Dienétag unter der Führung des Polizei-Hauptmanns Haccius eine Abtheilung von 150 uniformierten Beamten, die zur Dienstleistung bei Holtenau befohlen sind. Außerdem sind aber am!) noch die politische Polizei und die Kriminal-Abtheiluxg bei dem Kommando betbeiligt; fie stellen je 25 Beamte zur Aufficht beiten feierlichen Veranstaltur-grn. Es fehlt also nichts, um dem Fest die übliche „höhere Weihe" zu geben. Wie das im Lande der „Religion, Ordnung urid Sitte“ selbstVerständlich iit, wird auch dafür gesorgt werden, daß die .nationalen' Festtbeilnebmer der „Liebe“ nicht ermangeln brauchen,

Die Zahl der Bordelle in Kiel ist um drei Verwebrt worden. In jedem derselben sind fünf Mädchen, die einen Miet» preis Von 12 bis 18 «F5 pro Tag und Zimmer zahlen müssen. Man sieht, wie durch und durch verbeuchelt unsere moderne Gesellichait ist. Im Namen der guten Sitte, der Religion, der Ordnunß ver, folgt man die Werke der Dramatiker und bildenden Künstler, wrnn fie l'ei drr herrschenden Klaffe Anstoß erregen,

- u. s. w., wörtlich uncl) dem früheren Artikel des „Vorwärts'. - Die Polizeibehörde in Cassel ließ nun diesen Artikel dem Bürger- meister Lorey vorlegen, der darauf die gleiche Erkiärung abgab, wie ich sie vorhin verlesen babe. Bei seiner polizeilichen Vernebmexz erklärte der Redakteur John:

Ich bin der Redakteur des hier erscheinenden .Volkeblattcs' für „Hessen und Waldeck" und übernehme für den umstehenden, ir diesem Blatte gebrachten Artikel die Verantwortung. Die !kai- iächlichen Angaben babe ich einer anderen Zeitung rntnommr-r, wenn auch die Form eine andere sein mag: aus welcher Zeitung, bin ich jedoch nicht mehr in der Lage :.",- zugeben. Nach meiner Meinurg ist in dem beregten Artikel eirr Beleidigung oder Verleumdung einer Behörde nicht zu finden, ta diese für die geschilderten Zustände in dem Artikel nicht Nr::t- wortlich gemacht werden wird.

Gerichtlich Oernommen, bestäti-zte John diese Auksage mit dem Be merken:

Ich habe weiteres nicbt hinzuzufügen und will nur nok:- Zr- merken, daß ich bei der allgemeinen Fassung des Artikels die Pelikri in Kiel speziell nicht im Auge gehabt habe. Der Artikel irlire nur eine allgemeine Kritik unserer geseliscbaftlichen Zustärrde cr;- balken.

Darauf wurde Anklage erlwben, die Hauptwerbandlung angeorrrrt, und in der Hauptverhandlung erklärte der Angeklagte:

Icio habe den Artikel, für denich Verantwortlich bin, einer anten: Zeitung entnommen Und für meine Zeitung verarbeitet. Ick nrnre alle Häuser, in denen zUr Unzucht Gelegenheit gegeben wird, Bordelle. Von einer Beleidigung der Polizeibehörde kann keir-c Rede sein. An fie babe ich garnicht dabei gedacht. Den Berri“! der Wabrheii, daß in der Tbat die Bordelle vermehrt finr, itil] ich nicht antreteri.

Darauf hin wurde der Angeklagte der Beleidigung schuldig erkanr: und zu einer Gefängnißstraic don drei Wochen Verurtbeilt. “T:.“ Gericht führte auH: Der Angeklagte habe selbst erklärt, den Veweié der Wakrheit nicht antreten zu können und nicht antreten zu wr (:“-- Der Artikel behaupte daher nicht LkWLisliÖ wabre Thatsachen, .*! richte seine Spitze zweifellos gegen die Polizeibehörde in Kiel, ki? hierdurch eines pflichtwidrigen Verkaltens gezieben werde. Beleidi- gung liege also Vor, Bestrafung müsse erfolgen.

Der Angeklagte legte Berufung gegen dieses Urtheil ein. ILT in der zweiten Instanz erklärte er sich wie früher und fekte rr-Ö Folgendes hinzu:

Nur bei Unwiffenden, welche mit den Verbältniffen un“: L?- liegenheiten der Sittenpolizei in Preußen nicht bekannt sind, krrx-TC durch den fraglichen Artikel die Meinung erzeugt werden, als käk'k 'die Kieler Polizeibehörde anläßlich der Einweihung drs N???“ Ostsee-Kanals die Unsittlicbkeit befördert. Jedem Wiffeuken k“;- grgen ist es klar, daß, da in Preußen eine Kasernierung der Ü::le yon seiten des Staats nicht stattfindet, der Artikel überka ?'?k Kieler Polizeibehörde nicht treffen konnte.

Auf Grund dieser Erklärung bestätigte das BerufungsgeriÖT, !*;5 Landgericht in Cassel, das Urtbeil erster Instanz und führt? ZU“ rev! Urtheil insbesondere noch aus, daß nach den eigeneu Erklc"trrtt153?7*_dax Angeklagten nicht nur unwahre Behauptunzen von ihm aufgeßkUY (“"'"-""“ sondern daß auch seine Absicht, die Polizeibehörde in Kiel xu beiKkLZ-kk- nicht in Zweifel gezogen werden könne. Er habe selbst zugesikbks“ TF für Unwissende der Artikel die Vorstellung hervorrufen möge, es ZW“ in Kiel konzessionierte Bordelle, für Wifseade sei eine solche AUTOR“? des Artikels unmöglich. Da nun zweifellos dies .Volkskkék viele Unwiffende zu seinen Lesern zähle, so habe "W "“M“ eigenen Auslaffung der Angeklagte sicb bewvßt sein müsl-“T-_ DIZ von diesen der Artikel so verstanden werden würde, »“ selbst es als möglich hingestellt habe. Weiter wird in dm MW

aussefübrt, aus der Gruppierung des Artikels müsse mit SMTP

falls auf Antrag des Bürgermeisters Lorey ein Strafverfahren W ; den dortigen Redakteur eines sozialdemokratifcben Blattes Nam“ '

in keiner Weise „*

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entnommen werden, daß er sich gegen die Polizeibehörde in Kiel üchte; dies folge inSbesondere daraus, daß auch der erste Theil des Artikels fich gegen polizeiliche Maßregeln, wenn auch gegen die der Berliner Polizeibehörde, richte. - Meine Herren, dieses Urtbeil unter- scheide! sich also von dem Berliner Urtbeil darin, daß es den Artikel anders interpretiert, und die Frage, ob die____Abs_icht_ __hrx___Y_e_lxid,iguyg„

"*r-“Zilile'sMNnMÜjTü'äéséü-üb'er"a7id'éks beantwortet, wie dies auf

andrer Grundlage das Berliner Gericht gegenüber dem Angeklagten Dietl gethan batte. Daß aber ein Urtbeil, wr-lcbes lediglich in 'der

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anderen unterscheidet, nicht als eine neue Thatsache auf- zufaffen ift, welche die Grundlage eines Wiederaufnabrüever- fahrens bilden kann - irh glaube, man braucht nicht Imst zu sein, um tas zu erkennen. Zur Beruhigunß derjenigen Herren, die virlleicht in dieser Angelegenheit einiges Mitgefühl mit dem Redakteur John haben möchten, kann ich rorocb hinzufügen, daß das Casseler Urtheil nicht zur Vollstreckung gelangt ist: es fiel unter den Gnadenerlaß des vorigen Jahres.

Damit glaube ich "diese Angelegenheit hinlänglich beleuchtet zu haben. In derselben Verhandlung vom 27. Noyember vorigen Jahres hat alrer der Herr Abg. Stadthagen noch einen zweiten viel- besprOÉem-n Prozeß zur Sprache gebracht, von dem er sagt, daß er an Graueulmstigkeit falscher Rechtsprechung alles, was er sonst vorgeführt habe, bei weitem hinter sich laffe. Es war das der bekannte Meineirsprozcß Schrörer in Cffen, der ja in der Presse eingehende Beiprrchung gefunden hat und für dessen Opfer im Sinne des Herrn Abgeordneten Stadthagen _- weite Kreise sich interessieren. Nun, ich stehe nicht auf dem Standpunkt, daß gericht- liche Urtheile der varlaurentarischen Kritik entzogen seien; aber einer solchen Kritik, wie sie der Herr Abgeordnete Stadthagen aus- gesprochen hat, glaube ich doch jede Berechtigung ak-spreÖen zu müffen. Es handelt sich hier um ein schwurgericiytlicbes Urtbeil, das auf Grund sebr eingehender viertäziger Ver- handlungen gefäklt worden ist. Ich muß zum Verständnis; ker Sache die tbatsächlichen Vorgänge kurz skizzieren, die zu dem Ver- fahren geführt haben. In dem Westfälischen Bergbaubezirk hat sich rin Verein christlicher Bergarbeiter gebildet. Dieser Verein hatte im vorigen Jahre am 3. Februar Abends in Baukau eine Versammlung seiner Mitglieder veranstaltet. In dieser Versammlung crichien Abends der Bergmann Schröter mit einer Reihe seiner Gesinnung?)- genoffen. Als die Versammlung eröffnet war, verlangten Schröder urd Genossen die Bildung eines Bureaus. Von dem Vor- sitzenden, der die Versammlung einberufen hatte, wurde ihnen erwidert: Sie reisen i;, „daß hier eine geichl0ffene Versanimlung stattfindet und Sie hier nichts zu tbun Haben; sie möchten sich entfernen. Zugleich Wurde von dem Vorsitzenden die Versammlung auf kürze Zeit vertagt. Schröder entfernte sich nicht; er wurde eindringlicher aufgefordert, das Lokal zu Verlasfen. Als axcl) das keinen Erfolg hatte, nahm der Vorsitzende die Unterstützung der Polizei in Anspruch, die in Gestalt eines Polizei - Kommissars Bock- meier, kes Genkarmen Münter und noch eines zweiten Gendarmen auf Requisition des Einberufers erschienen war. Das Er- scheinen der Polizei War dadurch Veranlaßt, daß Schröder und a:;dere Sozialdemokraten schon an demselben Nachmittage an einem andern Ort, ir: Herne, eine Versammlung des Vereins durch ihr Dazwischentreten gestört batten. Nun wurde also die Hilfe der Gendarmen und der Polizei in Anspruch genommen. Die Polizei forderte energisch den Schröder auf, das Lokal zu Verlaffen. Schröder begab sich nach dem Ausgange des Lokals und Verlangte dert das Einirittßgeld von 10 „3 zurück. Daloei entstand ein äéméié, und bei diesem ist Schröder “zu Fall gekommen. Wie, das ist die Streit- frage, Um die fick) die grnze Sache dreht. Zweifellos ist er in körper- liche Beriihrung mit dem Gendarmen Müßter gekommen. Er beiänd fiel) am Rande ies Podiums und ist da beruntergestürzt. Seitens drs Gendarmen Münter wird auch nicht bestritten, daß mögiicherweise ein Stoß seinerseits erfolgt ist. Schröder kam also zu Fall. Nun erschien ein paar Tage darauf in der „Deutschen Berg- und Hütten- arbeiter-Zeitung', einem sozialcemokraiiiche Blatte in Wistialen, ein Artikel, der sich mit dieser Angelegenheit Hefaßte und worin dem Gendarmen Münter der Vorer gemacht wurde, daß er fich obne Anlaß gröblich an dem Schröder vergriffen und fit; cincr Miß- bandlung desselben schuldig gemacht bxbe. Münter sal) fich dadurch beleidigt, stellte den Strafantrag, und 85 fand eixxe Strafkammer-Verbandlung in Effcn am 11. Juni und eine zweite am 27. Juni statt. In dieser Verhandlung erschiexien auf Seiten der Anklage die hauptbetbeiligten Polizeibeamten und die Mitglieder des christlichen Arbeitervereins, die dem Vorgange bri- Jcivobnt hatten, Als Schußzeugen waren gelaren und erschienen Schröter und eine Reihe seiner Genossen. Die Aussagen der Zeugen widersprachen einander, und zwar ziemlich direkt. Schröder und Andere stellten die positive Behauptung auf, nicht etwa nur, wie es in der sozialkemokratischcn Presse und in Broschüren vielfaeh be- bQUPtet worden ist, daß Schröder durcb dichtes Heran- trr-ten und energisches Drängen des Gendarmen Münter zu Fall Isbkücht sei; sondern sie behaupteten positiv, Vornehmlich Schröder, er sei von Münter in den Nacken gefaßt, mit Gewalt zu BWM JéwlUfen, demnächst, als er im Begriff gewesen, sich wieder zu Lkbkbkn- nochmals yon Münter in den Nacken gefaßt und abermals zu Boden geschleudert, also Thatsachen, die nicht leicht den in nächster Nähe befindlichen Zeugen entgehen konnten. Die Straf- kammer in Essen schenkte den Entlastungßzeugen Schröder und Genossen keinen Glauben, wohl aber den Zeugen der An- klage und den christlichen Brrgarbeitern, die erklärten, daß fie in unmittelbarer Nähe gestanden hätten und Schlagen mit der Faust, ein Zubodenrverfen und Fassen in den Nacken absolut nicht vorge- kommen sei, da sie dies hätten sehen müffen. Die Strafkammer ver- Ukibeilte deshalb den Redakteur Markgraf wegen Beleidigung. Zu- gleich irurde gegen Schröder und Genossen Wegen wissentlicben Meineids die sofortige Verhaftung beantragt. Das Gericht lehnte die Ver- bF'stUUJ ab, aber nicht mit der Motivierung, daß es die Aussagkn von Schröder und Genoffen nicht für unwabr halte, sondern, wie später noch erklärt worden ist, rveil es der Ansicht war, die Staattanwaltfchaft bedürfe nicht eines gericht- lichen Vkschluffes zu dieser Verhaftung, sie könne aus eigener Macht- vrlikommenbeit dieselbe vornehmen. Angeblichwollte ki? Strafkammer "“hi- wie dies nach den bestehenden Vorschriften hätte geschehen

Wüffen, ihren etwaigen Verhaftungsbeschluß eincr Nachprüfung durcb ds . ZustäUkoeW AmtSJericht unterwerfen und sich möglicherweise

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von dem Amwgnicbt rektimiereu lassen. Das find die Gründe, welche die Strafkammer nach den mir vorliegenden Berichten be- stimmt haben, die Verhaftung abzulebnm.- Daraufhin ordnete der amtierende Staatsanwalt selbst die Verhaftung der Leute an, und diese ist noch an demselben Tage von dem “Amtsgeriäxt bestätigt

worden; die dagegen erhobenen Beschwerden siriYggiückßWießn. Es__

bat MWKW'HMéffüÖZJÜ'KÜÜkundm; diese führte zur Anklage wegen wiffentliQen Meineids und zu der schoki von mir erwähnten viertägigen Schwurgerichtsverbandlung.

““*““JÉwiUMn-Uh' ft-hemexkeiß-Taßtarrrbk' kreiaer-errrft,*v7ch*siésé*

schwurgerichtliche Vcröandluug eine durchaus objektive gew§sen ift, daß insbesondere die Leitung der Verhandlung durch den Vorsitzenden eine geradezu mustergültige gewesen ist in ihrer Objektivität; von keiner Seite hat man dem Vorfißenden aucb den mindesten Vorwurf zu machen fich erkübnt, daß er irgendwie voreingenommen gewesen sei gegen die Angeklagten, und daß rr zum Nachtheil eines der Angeklagten die Verhandlung geleitet habe. Auch bei der Bildung der Geschworenenbank ist durchaus loyal Verfahren worden: die Staatsanwaltsckyaft hat Von ihrem Ablebnungörecht keinen Ge- brauch gemacht, während die Angeklagten ibr Ablebnurgsrecht, über dessen Ausübung sie sich Vorher untereinander Verständigt batten, "boll- ständig erschöpft haken. Die Geschworenen waren nicht etwa Groß- industrielle, sondern Kaufleirte, Landwirthe, ein päar Unternehmer, ein Architekt u. s. w., aus der Umgegend von Essen, Leute, Von denen in keiner Weise angenommen werden kam!, das; sie eine prononcierte Stellung in dem großen Klassenkampf, der unser Volk bewegt, ein- nehmen, - ein Klassenkampf, der außerdem gerade in jener Gegend, in Essen, vermöge der glücklichen ArbeiterVerbältniffe keineswegs in der Schärfe existiert, wie anderswo. Es ist der Vertloeidigung der weiteste Spielraum gelaffen, es sind alle Zeugen vernommen werden, und schließlich haben die Angeklagten - ich glaube es wenigstens, gebe jedoch die Möglichkeit des Jrrthums zu, _ ausdrück- lich auf jede weitere Beweisaufnahme Verzichtet. Der “Staatsanwalt hat das S:!)uldig beantragt; naa") kurzer Berathung Haben die Ge- schworenen das Schuldig außgesproÉen, und es sind nun gegen diese Leute theilweise recht schwere Zuchthauestrafen verhängt worden. Eine Revision, die gegen das [Tribeil eingelegt worden ist, hat keinen Er- folg gcbabt, und die Leute verbüßen jeßt ihre Strafen in den be- treffendcn Anstalten.

Das ist der Fall, von dem der Herr Abg. Stadtkarten be- hauptet, daß er an Grauenbafiigkeit allrs andere bieher bekannt Gewordenc Von richterlichen Falschsprüchen übertreffe. Ich fraße, wie jemand den Muth Haben kann, eine solche Bebauytung aufzustellen gegenüber einem Urtbeil, das nach eiegebender gewissenhairer Prüfung, von Volksrichtern, die doch zu allererst Das Vertrauen auf Unbefangenbeit für fich in Anspruch nehmen können, unter voller Wahrung aller Rechte und Freiheiten der Vertbeidigimg erlassen ist? Dafür müssen denn doch recht strikte Beweise beigebracht Werden, daß alle bei der Verhandlung und Entscheidung dieser Sache betheiligten Personen sich geirrt hätten. Ick halte es für außer- ordentlich bedenklich, auf Grund vager Zcitungöartikel, unbestimmter Besprechungen u. s.w.„ und ohne genaue Kenntnis; des Tbatbestands, der sich aus dem Gesammtinbalt der gerichtlichen Verhandlunaen ergeben hat, ein absprechendes Urtheil über einen so zu stande gekommenen Nichterspruch fällen zu Wollen. Aber für Herrn Stadthagen und seine Freunde ist es ein Axiom: es ist hier einer der fchWerften Justizmorde begangen, die jemals begangen worden sind. Sie stellen sick) dabei auf den Standpunkt: eine solche Anklage, wie fie bier vorliege, sei überhaupt unmöglich. Wenn, wie [“,-ier, ver- schiedene ZeugrngrupPe-i in eincr und derselben Sache fich wider- sprächen, jede Gruppe auf ihrem Standpunkt sieben bleibe und MH, was fie :rrkigesagt, eiklich bekräftige - ra könne man nicht ohne Weiteres saßen: die Einen haken die Wabrbeir gesagt und die Anderen eiiien Mrineid geschworen. Die Berechtigung dicses Standvunktes erkenne ich im allgemcinen an. Ich gebe zu, des; in solchen Fällen mit sehr großer Sorgfalt geprüit wérken wuZ, rb gegen die eine oder andere 'Seite mit der Anklage wegen Meineids vvrgegangen Werd-xn kann oder nicht. Es müffcn recht viele und überzeugende MOMMW vorhanden sein, wenn man gegen die eine Seite eine solche Anklage erheben will. Hier Haben naeh der Auffassung der Anklagebebörde, deren eingehende Begründung in den mir erstatteten Bcrickßten ich nicht ror- tragen will, solche sebr stark irrerhende Momente vorgelegen. Ich will nur beiläufig erwäknen, da!"; die Angeklaxten selbst fich bei ihren Verschiedenen Vernehmunszen in eine ganze Reihe von Widersxrückpen Verwickeit haben, das; fie *Ich selbst in ibrrn Airésagrn untreu geworden sind; daß ferner die Aussagen, mogen deren die Arekiage auf Meineik erhoben ist, bei der Srrrrikammer in Effen protokolliert und von ihnen ausdrücklich gräebmigt werdcn find, wrkci fie außdrücklick) hingewiesen sind auf die Verantwortung, die sie damit übernehmen.

Nun hat aber der Herr Abg. Stadthagen rin nach seiner Ansicht zwingender“: Moment für Einleitung eines Wiekeraufnabmercrfabrrns vorgeführt. -- Er sagt: dieselbe Sache ist später bei der Straf- kammer in Köln in einem anderen Beleidigungxrrozeß noch einmal Verbandelt worden, da hat eine große Ben*ei§aufnabme mit denselben Beweismitteln stattgefunden, aber die Strafkammer zu Köln kam zu dem Ergebniß: es ist nicht zu beweisen, welcher Von beiden Recht hat, ob der eine oder der andere. Ja, meine Herren, es ifi richtig, daf; fich an den Cffrncr Prozeß eine ganze Reihe anderer Prozeffc angesckploffen bat, die ganze sozialdemo- kratiscbe Preffe im Westen hat sich dieser Sache bemächtigt, sie agitatorisch ausgenutzt, und infolge dessen sind gegen Verschiedene andere Blätter Anklagen wegen Beleidigung erhoben worden. Die- selbe Sache, die also in Essen gegen den Redakteur Marggraf ver- handelt war, wurde später noch in Dortmund gegen den Redakteur Block und in Berlin gegen den Redakteur Dietl verhandelt. In beiden Fällen ist es zu einer Verurtbeilung der Angeklagten gekommen; beide Strafkammern haben sich nach umfassender BeweiSaufnabme der Benrtbeilunß der Sache, wie sie seitens kes Schwurgerichts in Essen stattgefunden, vollständig angeschlossen.

In der Begründung kes Berliner Urtixeils heißt es in dieser Be- ziehung insbesondere:

,das; die Beweisaufnahme nicht den geringsten Anhalt dafür gegeben hat, daß in der Baukauer Versammlung auch nur die leiseste Gefes- widrigkeit seitens des (Gendarmen vorgekommen sei“.

Bei der Begründung des Strafantrags vor der Strafkammer in Dortmund hat der Staatßanwalt gesagt, die Verhandlung habe geradezu eine glänzende Rechtfertigung des Essener Schwurgericht?) er- geben, und das Dortmunder Urtheil sagt:"

.Siebt man von dem Zeugniß des Münter gänzlith ab, so ist doch auf Grund der Aussagen von neun einwandsfreien Zeugen mit Sicherheit als wahr anzunehmen, daß Münter den Schröder nicht mit der Hand zu Boden gestoßen bat. _ Insbesondere aber ist es nicht wahr, daß Münter den Schröder dadurch gemißbandelt hat, daß er ihn ergriff und mehrmals__zy__Byx_e_rt__[tieß._(__

“""Nikü'lkéskiFWÖZ'Weiter “uiid" es kam zur Stkaförrkxakrblrirrg“““""“2 7 *

gegen den Redakteur Hofrichter in Köln. Diese Verhandlung bat stattgefunden am 18. Juni 1896. Da find alle diese Zeugen wieder

*?EMWM-wordLUM-ÖZE-SKÉYÜW* drrßkörkerkeerrenkrGex ........ ..

richt einen so verworrenen Eirdruck gemacht, daß es zu einer positiven Ueberzeugung nicbt gelangt ist. Er sagt ixi seinen Gründen, ein klares Bild lasse sich 1th nicht mehr gewinnen, rveil drr nähere Hergang nach so langer Zeit den Zeugen nicht mehr ?icher im Gedächtniß sei, und wörtlich sagt es dann: . „Daß diese Widersprüche heute nach stark 16 Monaten -- der Vorgang hatte stattgebabt am 9. Februar 1895 und die Ver- handlung am 9. Juli 1896 - berVorgetreten, ist doppelt erklärlicb: einerseits schon, weil vielfach mangelnde Gedächtnißitärke den Zeugen das ursprünglich dem Geiste eingcprägte Bild vcrwiscbt haben wird, und befonders, weil in dieser in der Presse und Vor den Gerichten vielfach verhandelten Angelegen- heit das ursprüngliche Bild durch Erzählungen und Besprechungen beeinflr-ßt sein und so Gehörtes und Wiebererzähltes |ck) unwill- kürlich und unbemerkt mit dern Thatbestand des wirklich Beobachteten gemischt haben wird. Nach alledem bot der Ange- klagte den Beweis der Wahrheit für die behauvtrten Thatsachen nicht erbracht.“

Weil nun das Gericht in Köln sirgi: j-“ßt ua:!) 16 Monatca wissrn die Zeugen Nicht mehr mit Sicherheit ausei-ianderzußalten in ihrem (Gedächtniß, wirs fie selbst gesehen und gehört, und das, was irgendwie gesrrääosweise, in Zeitungsartikeln oder Vcrsammlnngen ihrien suppeditiert Werdxn ist; die Erinnerun,; ist abgeschwächt u. 7“. w., - weil also das Kölner Urtbeil fiel) so ausspricht, deshalb soll nach den Ausführungen des Herrn Abg. Stadthagen das Schwurgericht?- urtbeil in Essen, welches 10 Monate früher gefällt worden ist, wo rie Zeugen noch die frische Erinnerung besaßen, ein .grauenbafter Justizmord' sein! Der Herr Abg. Stadthagen hat auch den Vor- wurf erhoben, daß nicht auf Grund dieses Kölner Urtbeils nunmehr yon Amtswegen die Staatsanwaltscbaft das WiederaufnabmeVerfahren gegen die schwurgerichtliche Veruril);i- lung eirageleitet habe. Auch hier darf ich Sie, Juristen wie Laier. in dem Hause, fragen, ist Ihnen eine solche Ausführung verständlich? Kann ein Urtbeil, welches bei Prüfung der ihm 16 Monate nach dem Vorgange selbst vorgeführten Beweise lediglich zu einem negativen Ergebnis; kommt, als eine neue Thatsache, wie sie die Strafprozeß- ordnung zur Wiederaufnahme ies Verfahrens verlangt, angesehen werden?

Meine Herrrn, ich habe “deshalb so weitläufig über diese Sarhe mich verbreitet, Weil sie in weiten Kreisen ein großes Aufiehen erregt bat infolge der lebhaften Agitation, die Von seiten der sozialdemokrati: schen Prisse in die Wege geleitet wurde. Es haben sich auch sehr angesehene, hochacbtbare Männer dafür interessiert, und es hat ins- besondere die Gesellschaft für Ethik in Berlin eine Maffrnagitatieu ins Werk geseyt, und mir eine Eingabe überreicht, die, mit vielen Tausenden Von Unterschriften aus allen Kreisen der Gesellschaft be- deckt, den Antrag enthielt, das; entweder das Wiederaufnahmeverfahren, oder die Begnadigung des Verurtbeilten seitcns des Justiz-Ministeriums brrbeigesüört werde. Ick) zweifle 11icht im geringsten, daß die Männer, von Denen riese Petition ausgegangen ist, und die- jenigen , dic i.,re Unterschrift derselben gelirkcn haken, dabei voa den edelsten Beweggründen geleitet worden sind. Aker, ich glaobe, mit der Eiirenbaftigkcit ihrer Absichten steht ihre Kenntrriß der sachlichrn Verhältnisse, auf die es hier ankommt, richt auf gleicher Höhe. ('S-(kik wahr!) Ick ("abe die Eingabe an den Ober-Strnts- anwalt in «Hamm abgegeben. Dcr Ober-Staatsanwalt in Hannu, der bei Einleitung des Verfahrens durchaus unbctheiligt war - die Sache ist nur in der landgerickytlichen Instanz bearbeitet wordcri «, bat eine ieh: eingehende und, wie er Versichert und wie ich glanbe sagen zu dürfen, auch glaubhaft Versichert, durchaus vorurtheilsirxie Prüfrinii der Sache vvrgenommen. Er ist selbst nach Essen gerrist, um sich an Ort und Stelle zu informieren, er Hat sich die Akten von Men Gerichten kommen lassen, die in rer Sache tbätig geworden sind, er hat das ganze Material eingehend durchitu'"-iert und ist zu dem Resultat gekommen, das; der Vorwurf, der dem Schwurgericht in Essen gemaeht werde, es habe hier aus Voreingenommenbeit - ich glaube, darauf kommt es wohl schließlich hinaus - aus Parteibciangenlßeit ein ungerechtes Urtbeil gefällt, daß dieser Vorwurf jeder Begründung entbehre. (Sehr richtig!) Und, meine .Herren, ich giaui'e, auch Sie werden bei objektiver Prüfung der Sache nicht dem Urtbeil beitreten, welches der Herr Abs. Startkaxen gefällt bat.

Weiter in die Sache einzugehen, muß ich mir schon deshali“ rx:- sagen, rreil nach dem mir erstatteten Berichte cin Wiederaufnakxixe- antrag seitens des Vertheidigch des Schröder und noch e":,» Verurtbeilten eingereicht worden ist, der, soviel ich weiß, icin: (Fr- lcdigung nech nicbt gefunden bat. Also in soweit ist die Sache noch in der Schwebe und deshalb kann ick) mich felix"!- Verständlich nicht in eine weitere Beurtheilung der Sache einlaffxn. Das über die zweite Sache. Wenn ich nun noch kurz eine dritte Sache erwähnen darf, so ist es die, die weniger der Herr Abg.Stadt- hagen, als der Herr Abg. Liebknecht zum Gegenstand seines Angriffs gemacht bat. Das ist der vielberübmte alte Zicthen'scbe Proz.ß. Ich könnte hier Verweisen auf das, was in der Sitzung vom “27. Nr*- wember Von einem Mitgliede dieses Hauses gesagt worden ist, daß es nicht möglich sei für eine parlamentarischc Körperschaft, eine gericht- liche Verhandlung nach so und so viel Jahren nachzurrüim und fich darüber ein Urtbeil zu bilden, ob die Entsckcj. dung der berufenen Richter eine begründete war oder nicht. Es handelt sich hier um eine Sache, die 1884 Vor dem Schwurgchcht in Elberfeld verhandelt worden ist, eine Mordsacbe, eine sehr dunkle, verwickelte Sache. Auf Grund cines sebr künstlichen, aber ich1ie§=1ich sehr schlüssigen Indizienbeweises ist dort ein Barbier Ziethen drr Ep- mordung seiner (Ehefrau fcbuldig erklärt, zum Tode rcrurtbcilt *.*-.*:- den; er ist demnächst begnadigt worden zu lebenslänglicber ZUÖÜQIZ- strafe und Verbüßt diese Strafe seit jener Zeit in der Strafanstalt zu Werden. Die Sache ist eine ganz außerordentlich verwickelte. auch ür hat eine Vollständige Literatur erhalten: eine Brosrbüre ist. slank.-