1897 / 18 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 21 Jan 1897 18:00:01 GMT) scan diff

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ben ir da di Einführung des Art. 26 eine ohe YGaefcrbt:mmitvesriTÖebkrtingenß wüerde. Warum soll ein solcher Zu and "“ ""is-ibiZTic-„M? “esYffFegWiÜ ZW “iÉtmßrFiedeer d v u u 11 kg. ZFI" dqßddie Rexitelrukirgnden Wünschen der Interessenten Rechnung agen wir .

_ Abg. [):-. Freiherr von Langen (17. kons.): Ick schließe mich den Ausführungen des Ab . Habu an; das bisherige Natur-_ oder GewohnheitSr t war beffßr als das widersinnige und unnaturFFe Verwaltungsr_ _t,„__wx „„,es..4cht. eingeführthxvexg-en 71011; _ „Lin„„F - 'därübiÉ'M einem agen zu vergleichen, "Fer be aden wird; einem solchen Wagen wird niemand das Ausweichen zumutben. Wenn erst Zusammenstöße stattgefunden haben, werden die Versicherungs- prämien zum Schaden der Zii-bxrei e_„rböbt werden. Das Vertrauen

einbarung erzielen wird; nachdem fie seit 1889 nichts erreicht bat. Unsere Diplomatie nimmt mehr Rücksicht auf das Ausland, als noth- wendig ist. Die Herren, wclche auf der Washingtoner Konfxrenz Deutschland Vertraten, verstanden yon der anzen Sacbx nichts. Wenn Art. 9 außgelasien werden kann, wes alb kann dies nicht auch bezüglich des Art. 26 geschehen? Eine Hebung der Fischerei kan_u der Art. 26 nicht mit sich bringen. Wenn eine Verschtedenartigkett des Rechts in deutschen Gewässern besteht, so mögen die englischen Schiffe sich nach dem deutschen Recht richten.

Staatssekretär dcs Innern, Staats-Minifter 1)r. von Boetticher:

Ich habe aus drn Ausführungen der beiden Herren den Eindruck gewonnen, daß meine Worte doch noch nicht so verstanden sind, wie ich grrn wünschte, daß ße Verstanden werden. Ueber die Materie selbst, d. 1). über die Frage, wie zweckmäßiger Weise das Wegerecht der Fifchereidampfer einzurichten ist, besteht zwischen Ihnen und uns gar keine Meinungsverschiedenbeit. Die deutsche Regierung hat _ und das habe ich bei meinem ersten Vortrage bereits zu betonen mir erlaubt _ fortgesetzt und mit allem Nachdruck den Wunsck; auSge- sprochen, daß in den Vorschriften über das Seestraßenrecht auch eine solche Vorschrift Aufnahme finden möge, daß den Fischeréifabrzeugen, gleichvie1, ob Dampfer odcr Segler, alle anderen fahrenden Schiffe auSwrichen sollen. Also übsr die Materie selbst besteht gar keine Meinungsversckyiedenbeit zwischen uns. Die deutsche Regikrung wird nicht aufhören und bat nicht aufgehört, diesen ihren Standpunkt bei den internationalen Ver- handlungen mit allem Nachdruck zu verfolgen.

Was dazu geführt hat, jeßt erst sick) auf den Wunsch der eng- lischen Regierung dahin schlüssig zu machen, dax"; die Wasbingtoner Beschlüsse publiziert werden mögen, auch einschließlich des Art. 26, das ist lediglich die Erwägung, daß, wénn dieser Art. 26 jest nicbt bon deutscher Seite eingeführt wird, dann Cine Rschtsverscbieden- heit in den Rechtsgebieten der konkurrikrenden Staatrn besteht, die zum Nachtbeil der deutschcn Fischerei, insbesonderr der drutschen Dampf- ftscberei führen kann.

Da diese Auffaffunß doch im hohen Hause noch nicht den nötbigen Boden gefunden zu haben scheint, so werde ich mir erlauben dürfrn, darauf noch mii einigen Worten einzugsbrn. Also zunächst liegt dis Sache so, daß die Mehrzahl der an dsn Washingtoner Beschiüffen betbeiiigien Staaten die Beschlüsse bereits eingeführt hat, ein- geschlossen den vielberufenen Arr. 26. Der Rechtßzusiand in diesen Staaten wird also in Zukunfi der sein, daß Segler, die im Begriff find, mit Skgelfiscbereifahrzeusxn in Kollision zu geratbrm, dissen Segeifischerfabrzeugen auswsichen müffen, daß aber die Fischerei- dampfer den ihnen enigegenkommenden und der Gefahr der Koiiifion mit ihnen angeieYten Seglern ihrerseits das Feld räumen folien. Nun ist ja ganz richtig, was man 6 €0nirarjc) aus dieser Fassung drs Art. 26 schließt, das; also fortan ein Rechtßansprucb für alle Segelfabrzcuge besteht, daß auch der fischénde Dampfer ihnen das Frid räumt. Das war bisher nicht der Fall. Es war bisher überbaupi bezüglich des W-derechts der Fischereifabrzeuge gar keine Rechtsvorschrift in Geltung, sondern es bestand nur die ibatsächliche Uebung unter den Schiffen der Seefahrt treibenden Nationen, daß jedes fahrende Schiff jedem fischenden Fahrzeuge aus dem Wege ging. Daß aber ein solcher RechtSzustand nicht und namentlich nicht nach deutschem Recht besteht, ergiebt sich ja aus dem Spruch des hanseatischen Ober- Landeßgerickyts. Darin ist ausdrücklich außgrsprochen, daß der Fisch- dampfer nicht verlangen kann, daß ibm dsr entgegenkommende Segler aus dem WSJ? 9851“.

Nun hat man gesagt: ja, unsre deutschen Fiscbkr baden es hauptsächlich mit deutschen Schiffen zu thun. Das ist nicht richtig. In der Nordsee und auch in drr Nähe unserer Fisckppläße und auch auf unssren Fischpiäizen begc'gnen sick) Schiffe aller Nationen. Will man uns aber damit trösten, daß man einrn Kapitän, dsr, entgegen der deutsciorn Vorschrist _ die, wie ge- sagt, noch gar nicht existiert, sondern Cs brstebt nur ein Gebrauch _ einen Fischdampfer umfäbri, nachher bei den deutschen Gerichten in Anspruch nehmen könnte: ja, dazu müssen wir ibn doch rrst haben. Wenn der Mann von England, will ich mal sagen, nach Dänemark über unsere Fischpläße fährt und er fährt unsere Fischereidampfer in Grund und Boden, wie woiien Sie dann dsn Anspruch geltend macbcn, zumal wknn in Deutschland ein solcher Rechtssay nicht einmal besteht, wie die Herren ibn voraussetzen, und wenn nach dem Gesetz des Landes, dem das zerstörende Schiff angehört, ausdrücklich der fischx'ndr Dampfer ausweichen muß? Also so einfach liegt die Sache nicht. Wenn wir also aus dieser Ebentualität die Uebrrzeugung schöyfrn, daß es nicht geratbcn ist, einen verschiedenen Rechtszustand _ und selbst wenn auch nur die Staaten wären, die an die Nordsee grenzrn, die dabei in Betracht kommen _ berbeizufübrrn (Zuruf), _ ein Schaden für unsere Fischerei entsteht _ dann werden Sie doci) nicht der Regierung dkn Vorwurf machen können, wenn fie dcn vorficbtigeren Weg geht. Ich kann den Vorwurf des Herrn Abgeordneten Frese in keiner Weise als berechtigt zugeben, daß die Regierung etrvas Vkrkebrtes einzuführen im Begriff ist. Sie ist nur im Begriff, etwas einzu- führen, was fie auf dem betreffenden Gebiet nicht für richtig hält, was aber alle übrigen Sjaaien theils bereits eingeführt haben, theils ein- zufübren im Begriff find. Das Brfiere ist der Feind drs Guten, das Bessere onen wir; abrr damit ist doch nicht gesagt, daß das, was die Anderen eingeführt und beschlossen baden, workebrt ist.

Der Herr Vorrednsr bat auch Von der Nichteinfübrung des Art. 9 der Washingtoner Konferenz gesprochen und daran die Betrachtung ge- knüpft, daß man ebenso gut, wie man anf Art. 9 Verzichtet habe, auch auf Art. 26 hätte verzichten können. Der Unterschied ist nur der: rücksichtlich der Nichteinfübrung des Art. 9 sind alle Staaten ein- verstanden, und rückfichtlich der Nichteinfübrung des Art. 26 bezw. der Einführung einer befferen Vorschrift an Stelle der Vorschrift des

di? dab ZK ZELL", _

Art. 26 stehen wir vorläufig, weniaüeus was die zeitige Einfiihrung anlangt, gam allein. *

Uebrigens beruht der Widerstand gegen die Einführung des Art. 9 doch auf recht plausiblen Gründen. Es handelt sich da um die Vorschriften über die Lichterführung, und auf diesem Gebiete sind die liebgewordenen, eingewunelteu Gewohnheiten von so einschneidender Bedeutüng, daß eben die Staaten, weil nicht überall diese Vor- schriften bei ihnen unter __dcm Bxifail der Fischereibevölkerung zur

Durchführung" Zebracbi'*'sein könnten, zunäÖsi--Anstand“"gen'omwkn“' “'

haben, Zwangsweise damit vorzugeben. Wir haben auf diesem Gebiet auch eine Erfahrung gemacht: wir haben im Jabre 1880 Vorschriften

„-überdie. »Lich24rfübru1rg*'eriaffen“uud “ita" Jahre 1881 _baberi4wix....i'12,

bereits wieder geändert.

Also ich wünsche nur, daß diese meine Auffassung, die ich vorhin vertreten babe, richtig verstanden werde. Materieil sind wir einver- standen; das Ziel, das Sie anstreben, strebt aucb dix Regierung an. Die Regierung wird jetzt von neuem Veranlaffung'nebmen, dringende Vorstellungen in London zu machen. Wenn der Herr Vorredxer gemeint hat, Es werde unserer Diplomatie nicht gelingen, bis zum 1. Juli damit fertig zu werden, so hoffe ich, daß die Aktion aus englischen Fischereikreisen, von denen Hm 1)r. Habu gesprochen hat, doch ein Wesentlich unterstüßendes Moment sein wird, daß man fich auch unserer Auffassung in England anschließen wird.

Abg. Jebsen (nl,): Ob es beffer ist, die Frage gesetzlich zu rrgeln, oder es, wie bei Artikel 9, einfach beim alten zu belassen, ifi m_cht schwer zu entscheiden. _Man kann so viele Gesese machen, wie man will, der Fischer halt an seinen alten Gewohnheiten fest. Strebt man aiko ein internationales Abkommen an, so suche man uzögltckofi das besteberxdk; GewobnbEiiSrecht zu konservieren. Es mit xtnem Einzigen FédékitkiÖ zu beseitigkn, ist nicht das richtige Ver- fahren. Die beste Lösung der Frage wäre die, daß es möglich ware, noch dor dem 1. Juli über beide Artikel 9 und 26 ein? YYSLYZTMUJ herbeizuführen, welche den Wünschen der Beibeiligtca enrxHr: .-

Abg. Dr. Viel_baben_(_Reform-P.) weist auf den Verlauf drr Verhandlungen in Waybmgton und ferner darauf hin, daß schon das LSbrbucb, nacb welcbxm die amerikanischen und englischen und auch die deuiscbeq Sexfijcher unterrichtet würden, die Rück- sichtnabtxie auf die Ftschereriabrzeuge, auch auf die Fischdampfer den Schiffern als ein GewobnbetWrecHt beibrächten.

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Abg. Liebermqnxx von Sonnenberg (Reform- .): brdauere, das; man lediglich aus deutscher Gründlichkeit von ännern, die_ gar rxtchts dem der Sache verstanden, Befchiüffe faffen 1i9ß. Diesem _eriien Fehler folgte der zweite, daß man trotz der Erkenntnis; der [_]nrrckyttgkrtt de_r Maßregel dieselbe funktionieren wii]. WERU die Befirmmungxmgeiubrt wird, werden die Fischdampfer sich durch Zeichrn als manöbrrerunfahtg bezeichnen, und die Vorschrift wird umgangen werden. Durch _dte_Rechtwrechung wird wobl erzwungen werden konnen, daß die sremdsn Schiffe in dsutfcben Gewässern das deutsche Recht _b€achte_n. _ U:?sch Segier werden keincn Nachrheil davon babsn, wknn tbnrn m xremdsn waaffern die Fischdamyier ausweichen. Man [oUtx mch yergesen, daß die Fischereiflotxiiie 1500 sererfabrene Mann- 1c_l_)asten fur unirre _Krtegkfiojte beschäftigt. Dir gesammten Jntrr- enenirn und der gkiatpmte Reichstag sind anderer Meinung als die Yegrerungep. Winti _drese nicbiin s1ch gebrn, „sollten die Jntereffmtrn mh an Skin? Mujexiat den Kaiyér wsndrn.

Staatssekretär des Innern, Staats-Minifter Dr. von Boetttcher:

Meine Herren! Ick) füdls mich doch berufrn, die Bemerkungen, die über die Vertreter Dsutschlands auf der Washingtoner Konferenz gemacbi sind, in tbaisäch1icher Beziehung richtig zu sisllen.

Dkk Verlauf der Verhgndlungen auf der Washingtoner Konfersnz, soweit es swb um den Art. 26 handelt, war drr, daß gerade disse Delegirten die Anrsgung dazu gegeben baben, daß auch rücksichtiick) des Wegerechts der Fischerfabrzsugx Vorschläge von der Konferenz gemacht werden möchten. Und, mrine Herren, daraus wird ibnen kein Vorwurf zu machen sein. Dsnn Es ist klar, daß gerade das Wegerecht drr Fischerfabrzsuge doch immxrk-in ein nicht gagz unrer- geordneter Theil des allgemeinen Straßknxxcbrs aui See üb-Irbauvt ist. Wenn man an Eine internationale Regelurzz dss Straßenrecbts auf See geht, so wird man auch den Wunsch baden müffen, daß die V?L- bältniffe rückfichtlich derjrnigen Fabrzkuse geregelt werdsn, Miche dor- züglich Thätigkeit auf dem offenen Mech kaben.

Nun ist davon gesprochen worden, daß die Delegirten auf 'der Wasbingtoner Konferenz sich in Linem Jrrtdum bcfunden Haben. Ich habe diesen Jrrtbum nicht erkennen könncn, und habe namentlich nicht erkennen können, daß ein Widersprnch zwischen den damals aus- gesprocbknen Auffassungen unsercr Delrgirten und zwisch€n dyn Erklärungen beiisbe, die Hérr Geheimer Ratb Donner anggeben Hat, auf der von drm «Herrn Nbg. Viklbaben erwähnten Konferenx. Damals in Wasbingfon sowohl wie auf dieser Konferenz ist aur-drücklich dis Auffaffung ausgrsprocben worden, daß es ein geschriebenes, gesexiich festgesteiitrs Wegerkcht nichi 9258, sondern daß, wie ficb Herr Gsbrimrr Raik) Donner aasdrückis: &? ist der Usus auf SLL; ich glaube ganz allgemein, daß man solcb-xn Fischerfahrzrugen aus dem Wege gebt, géssylich festgrsikkit, vorgeschrieben aberist es nicht. Und so verhält s1ch auch in der That die Sache; im Gegentbeil, man kann sagen, daß es ein grskßliÖfestgestelites Wkgerecht für dis Fischsrfabrzeugr nicht gikbt; das ist seit dem Erkenntniß des hanseatischen Ober-Landrßgericbts voiiständig zWLifelsfrei. Es ist ein Gebrauch, (1er kin Gebrauch, der bisher durch die Errichte oder durch eine geseßliche Feststeliung nicht sanktioniert ist. In Parentbese will ich gleicbzritig dabei ein- schalten: wenn dem Hsrrn Geheimen Regierungs-Ratb Donner Vorge- worfcn ist, daß er die Behauptung aufgestellt habe, daß es für die Fischereidampfer doch möglich ssi, auIzuweichen, daß also ihre Manövrietfäbigkeii so groß sei, daß man iüglicb an einer Bestimmung darüber, daß fie aquuweichen haben, keinen alizu großen Anstand nehmen sollte _ so liegt die Sache so: Herr Geheimer Rath Donner hat ausdrücklich erklärt: außwsichen zu können, dazu ist ein Fischereifahrzeug immer in der Lage, ck kann es aÜerdings nur auf Kosten seines Nktzxs und Betrirbes. (Zurufe rechxs.)

Gewiß. Er bat also die absolute Möglichkeit dss Außweicbens ailerdings in Abrede gestellt, bat aber gleichzeitig darauf hingewiesen, das; eben diese Vorschrift des Ausweichens nicht im Interesse der Fischereifabrzeuge liege, weil es in der Regel auf Kosten ihres Betriebes und ihrer Gerätbscbaften möglich sei.

Nun, msine Herren, Was die so;;enanntc Unkenntniß anbxiangi, die den Delkgirten auf drr Washingtoner Konferenz beigewohnt babrn soll, so bitte ich “Sie, doch gegenwärtig zu balken, daß, 0.115 die Washingtoner Konferenz zusammentrat, es sich darum handelte, intér- national das allgemeine Seestraßenreckyt zu regeln und daß Deutsch- land unter den zur Verfügung stehenden Juristen gar keinen findsn konnte, der besser mit dem internationalen Recht Bescheid weiß, als wie der Ober-Landesgerichts-Präfident 1)r. Siedeking in Hamburg,

__ .

und jeder, der die Ehre bat, den HerruPräsideutm zu wirdgar keinenZweifel darüber baden, daß seine W Wahl war, ibn an die Spitze der deutschen Delegatio- zu |ck" (Sehr richtig !) *

Und wenn wir weiter in der Auswahl der übriger: Delegjm, auch mit der größten Vorsicht vorgegangen find, wenn wir die beiin, Kräfte dorthin geschickt haben, die uns auf diesem Gebiet zur Vn, fügung standen, ___dann„.„f.oilte.-maa ..dW-„über deu MELILL- auf einem Gebiet, das ursprünglich nicht auf dem Programm der Konferenz stand, binwegseben. '

...--Wis-hat“ «“des-skis“S“5ch€"ch7§ick'eü'5*'Ääßemeines-Seeßraßéx-«

recht sollte von den Herren vereinbart werden. Bei dieser Wege::- beit kam zur Sprache, daß doch auch die Verbältniffe der Fischerei. fahrzeuge einer Regelung bedürften, und daß man die Aufgabe nur vollkommen erledigen könne, wenn man auch diesen Zweig des Sex. ftraßenrechts in Untersuchung nähme. Daß da nun die Herren uicht mit dem Fischereibetrieb in allen Einzelheiten bekannt gewesen sind das sollte man ihnen nachsehen. Und was war denn die Foto:“ diefer Unkenntniß? Die Folge dieser Unkenntniß war für uns in Deutschland die, daß sich die deutsche Régimmg vom ersten Tage an, wo die Washingtoner Beschlüffe ibr bekannt wurde:;, auf den Standpunkt gestellt bai, daß der Art, 26 nicht das Richtige treffe, was wir im Jntereffe unserer Fischerei zu thun hätten. Im Jahre 1891 bereits ist von deutscher Seite der englischen eröffnxx worden, wir würden wünschen müffen, daß der Art. 26 nicht zur Einführung käme, daß vielmehr das Seestraßenrechi in anderer Weifx zu regcln fei. Aber, wie ich schon in meiner ersten Rede beute gesagt babe: bei internationalen Verhandlungcn kann man niemalL fieber sein, daß das, was man anstrebt, auch wirklich erreicht werde, Und dazu braucht man bei uns gar keine Impotenz, wie ck Herr Liebst. mann von Sonnknberg gethan bat, vorausZzuseyen. Ich glaube, daß unsere Diplomatie dock) mit aller Enecgie und aller Schärfe den Standpunkt, den sie? bertteten hat, auch geltend zu machen weiß, aber es gelingt nicht immer und namenilicb dann nicht, wenn man sub gegenüber _ und das ist der Fall bier _ sämmtliche übrigen Staaten bat.

Dsr Herr Abg. T):". Vieibaben hat davon gesprochen, daß eine groß?. Reibc von Staaten, zu denen er auch China und Japan gx, rechnrt bat, auf unserer Seite ständkn. Das ist einfach nicht wahr. Nach unsercn Nachrichten, die wir über den (Hang der Verhandlungen haben, find wir bisher mit unserer Prätensron allein gebliebw. Das schließt nicht aus, daß wir künftig ein besseres Ergebniß Streicher werdcn.

Was dis Frage des Herrn Dr. Vielbaben anbelangt, ob es richtig sei, was sr vermutbe, daß Amerika zwar die Wasbingtoner Beschlüfie, unmittelbar nachdem sie gefaßt Waren, eingeführt, sie aber nachbcr wicder aufgegebrn babe, so liegt die Sache einfach so, daß die amrrikanische Regierung die Beschlüsse sofort publiziert bat, aber da fie zur Einführung nicht schreiten konnte, bevor nicht auch die übrizen Nationen über den Einführungstermin sich mit ihr verständigt haber, so find die amerikanischen Vorschriften damals tbatsäcblicb garnich! iu Kraft getreten; erst neuerdings hat man fich unter alien betbeiligtcxr Staaken über den Termin geeinigt, an dem die übereinstimmknde Ein- führung die;“?r Vorschriften siattfindsn soll.

Abg. Frsse spricht die Hoffnung aus, das; bis zum 1. Juli eine Aenderung des § 26 bkkbélg? übrt sem werde, und weist darauf bir, daß 1889 die Scefiscbrrei mix Daxvpfern noch nicht so entwickelt ge- wesen sei wie jest; daran; seren dre damaligen Beschlüffe z:: verftebkn.

Die ngg. ])1'. Vrelbaben und V1“. Habu Verwenden fich nochmals für das Nrcht-Jnkrastireten des Art. 26 und suchen die Verayltwortung für die Vorkommrnden Unglücksfälle auf die Regierunß zu wa zen.

Geheimer ObJr-RegierungI-Ratb bon Jonquiézres werf: daraus bin, chf; dte_K0nferenzbeschlüffe, einschließliob des Art. 26, biH-ber in „Kraft gereizt seien in den Vereinigten Staaten von Amrrika, in Oesterreich, Italien, Rußland, Spanikn, Dänemark, Chile, Mexiko, Portbrico, Peru, Co!_iarica, den Niedrrlandén, ScbWLd-Zr- Norwegen und Grtecheniand._ (Fm einzelner Staat könne ch- gegenüdrr nicbt ein Von dem internationalen Wegerecht abweichench, besoyderrs Wegerecht aufracht erhalten. Es fehle nur noch dis deutich: Vcrordnung, und wenn diese erlassen sei, würde die engiiécix Regierung an ihr Versprechkn erinnert werden können, dsr Frazx dds Arr. 9 und drs Art.26 näher zu treten.

Darauf wird die Debatte geschloffen. ist damrt erledigt. _

Dre zweite _Berathung des Retchshaushalts-Etgw für 1897/98 Wird beim Gehalt des Staatssekretars des Neichs-Schaßamts fortgeseßt.

Abg. Frriberr von Stan: m (Rp.) fragt an, ob die Nachricbh dax“: der_VundeSratb einstimmig den Quebrachozc-ii abgelrbut bai», richtig 1ei. Das wäre sebr bedauerlich im Jntereffe der kllmka? Schälwaldbefißer, die an den Lobkpreisen ein großes Interés? hätten. DM Interessen der kleinen Landwirtbe gegenüber könne rr? Interesse der großen Gerbrreien u. s. w. nicht maßgebknd sein. Dä? dir Zoilfreibeit des Quebrncho durcb die Handelsverträge mit Jtaixkk: nnd O5st3rreich festgelegt ski, könne auch nicht ausschlaggebend fein; dex-K gerade diese beiden Staaten hätten an dem „3011 gar kein Jutsu"?- Uebri-xns beichränke sich die Zollfreibeit aux Lobe, worunter mM nur Hindi? verstehen könne x_rud nicbt Holz. Dxr Reichstag n:?!k? ksinen wesentlichen _ Einfluß mehr auf dieye Frage gusukrrr köxmen; er habe Mine Scbuidi keit gethan. Die vorltxgknkM Petitioncn würden der Kommission kranlaffung geben, dem _Netchktask die Frage noch einmal zu mxtrrbreiten. Auch im Preußischen, M' geordnrtenbause werde man verjucben, die Regierung zur Genehmigüßs des Quebracbozolles zu bestimmen. Die Schalwaldbefißer wurdrn ja wohl die sieben Jahre, welche die Handelsverträge noch dauerten, nber- steben können, wenn ihnen dsr Hoffnungsstern _winke, daß na_chbkk„k-N Zoll nicht bloß auf Quebracbo, sbndern auch aus Gerberiobe erngkiUÖ" werde. Es werde_ s1ch dann zeigen, ob die Industrie das Inken??? drr Landwirtbsckyast anerkenne.

Staatssekretär des Reichs-Schaßamts 1)1*. Graf rk?! Posadowsky-Wehner:

Auf die Anfraße des Hsrrn Vorredners babe ich die Eine, kN" Hohen Hause zu erwidern, daß der Bundesratb in seiner Sißung k?“ 25. Oktober vorigsn Jahres bsschloffen bat, der Resolution auf C'?!" führung einrs 30115 auf audiändische Gerbstoffe eine Folge UÖÖT 77 geben. (Bravo! links.) Bei der großen Bedeutung, die unzweiiekkU': drr Schälwald für dix: deutsche Volkswirtbscbaft und, wis WII“ gesicbe, besonders für weite Landestbeilx im Westen Deutscbléxé' bat, halte ich mich den verbündeten Regierungen sowie dem txgc und den deutschsn Sebälwaldbesitzrrn gegenüber für dekpfikkéi“ die Gründe, welche zu diesem ablehnenden Votum des BUFWNY geführt haben, bier eingehend klarzulsgen. Ick möchte zunach_ij “_“ Skiern: wie ifi die Resolution, welche s. 3. der _ gefaßt hat, überhaupt zu verstehen, welche Vegetabiiiea ckckck

Die JnterpeUation

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OZiÉ'rFiéru'äZdieser Kräfte auf einem einzelnen Geske“ "55 ""ck “***.“

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volk dieser Resolution mit einem WM belegt werden? «. -isi zunächst gain mwekfelbaft, daß nach*jmer Reso-

' das Quebraxkoboiz in je der Form ohne Rücksicht „gs seine Verwendung mit Zoll belastet werden soll. Ich bemerke W - ck wird das für die weiteren tabuischen Erörterungen von Wichtigkeit sein _, daß das Quebracbobolz, welches jest nach Deutsch- land kommt, einen Gerbstoffgebalt von 16 bis 28 0/9 und im

Witni-Wn URL 20 "/o'*“b'!k- ' HWWNWÖUÖNW-WW- --

«ck Europa nicht mehr eingeführt. Das Quebracbobolz findet technisÖS Verwendung entweder zerkleinert in Lobschnitt, inHirnscbnitt

"oder in Puipecforwxßgyxxgstflüssiger Extrakt mit einem Gerbséff: "äéddÜbiZ-OÜ und als fester Extrakt mik einem Gäbfföffß'ébälr bj's

800,7» DieHe Extrakte sollen in der Färberei Verwendung finden; von einer Verwendung in anderen Industrien ift nichts bekannt.

Die Resolution bezieht sich aber nicht nur auf Quebrachobolz sondern auf alle überseeischen Gerbstoffe, d. b., nicht nur auf solche der Position 5111, robe Erzeugniffe und chemische Fabrikate zum Gewerbe- und Medizinalgebraucb, sondern auch auf die Gerb- rinden Position 1313.

Neben den auf dem europäischen Kontinent produzierten Gerb- fjoffen würden aber die Erzeugnisse der Mittelmeerländer und Inseln ais überseeische im Sinne der Resolution nicbt anzusprechen sein. Es wären hiernach von der Zollbklegung von vornherein außgescbloffen aii: europäischen Gerbrinden, Fichten-, Weidem, Birkenrinden u. s. w., ievantiniscbe Knoppern, Valonea, Eckerdoppern aus Kleinasien und Griechenland, Knoppern und Knoppernmebl aus Ungarn, Kroatien und Slavonien, Aleppiscbe Gaiiäpfel, von Eichenarten abstammend, aus Syrien, Kleinafien, Italien, Sumach, und zwar echter aus Sicilien und Kleinasten, ynechter aus Ungarn, Italien und Frankreich.

Nach dem ersten Eindruck, den die Resolution beim Lesen macht, könnte man glauben, daß dieselbc so auszuführen wäre, daß Quebracho- bolz und alle die übetsreischen Gerbswffe, die vorzugswrise in der Gerberei Verwendung finden sollen, mit Zoll zu belasten wären, daß aber auch die übrigen Gerbfioffc zu Verzollen wären, jedoch der Zol] infowrit außer Hebungzu setzen sei, als fie vorzugsweise dienen zur Färberei und zu Zwecken der chemischen Industrie. Nach der un- widersprochenen Erklärung des Herrn Abg. Möller in der Sißung yorn 25. April 1895 sollen aber solche Stoffe, welcbe Vorwiegend der Gerberei dienen, allerdings Verzollt, diejenigen Grrbstoffe absr, wclche vorwiegend in dEr Färberri oder zu Zwecken der chemischen In- dustrie dixnen, sofort zollfrei ins Zoliinland eingelaffen werden.

Es würden bicrnach auf Grund der Resoiuiion mit Zvi] zu be:- iegen sein außer Qurbracboboiz und seinkn Präparaten und Extrakten nordamerikanifche Eichen- und Hemlockrindk, australische und afrikarische Mimosenrindé, ferner Cajota-, Valdivia- und Ulmenrindkn aus Chile und den La-Plata-Staaten und Endlick) Canaigrkwurzeln aus Mittel- Amerika, und, wie ich auédrücklicb betone, alle Präparats und Extrakte aus diesen Gerbstoffen. Daß gerade diese Gerbstoffr der inländischen Eich€nrinde große Konkurrknz machten, läßt sich nicht annehmen. Statistisch sind sie leider nicht besonders nach- gewiesen. Dagegen werden die Gerbstoffe, welche nach der Statistik neben Lobrinde und Qaebrackoo in großen Mengen eingeführt werden, entweder als nicht zu den Überseeischen Gerbstoffen gehörig, wie Gailäpfel, Knoppern und Sumach, oder als für die Färberei und ch€mische Industrie wichtig wie außsr Gailäpfeln und Sumach noch Katecbu, Dividivi und Myrobalanen von Zoll unbedingt frei zu [affen sein. Von diesen wichtigen Gerbstoffen finden , abgesebkn von Knovpern und Valonea, nameniiich die übersesischkn Myrobalanen und Dividivi in großem Umfange auch in der Gerberei Verivendung. Nach der Resolution würden aiio biktnach neben Quebracho nur ganz wenige überseeische G;“.rbstoffr von untergeordneter Bedeutung mii Zoll belastet sein.

Ich möchte jest writer auf die Crörisrung der Frage ein- geben: wie ist die Resolution dom zolitechnisckpen Standpunkt aus zu beurtbeiien? Quebracbo kann nicht zoütarifariscb der Posi- tion 13 des Zoiitarif-Z „Holz und andere vrgetabilische Schnißstoffe' subsumiert Werden, ganz abgesehen darwn, daß dikier Zoll mit 20 „_5 vertragsmäßig gebunden ist, vielmehr ist Quebracho ebenso wie dis Präparate Und Extrakte daraus eine gerbfioffbaitige Droge und deshalb unter Position 5 m des Zoiltarifs zu tarificren, Dort würde eveniuril aucb zerkleinertes Quebrachobolz, und zwar im Jntereffe der Zerkleinerungsindusicie, mit Linen: etwas höheren Zolisaß als Blockbolz anzusprechen sein. Davvn könnte man absehen, die Quebraäzopräparaté, je nachdem fis fest, in teigiger oder flüssiger Form eingeben, verschiedenen Zollsäßen zu unterwerfen, weil selbst- berständlicb schon aus Gründen der Transvoriersparniß die Präparate, Extrakte u. s. w. immer in festsr Form bei uns eingeführt werden würden. Canaigre und deffen Extrakte würden wie Qucbracbo zu behandeln sein. Für die überseeischs erbrinde würden untér 13 „44 .Holzborke und Gerberlobe' bésondere zoiipflicbtige Pofitionen ein- ZUsiellen sein. Also, wollte man der Resolution stattgeben, so müßten aus einer Gruppe technisch zusammengeböriger und deshalb tarifarisch gleichmäßig behandelter Artikel einzelne herausgerissen und hohen Zolisäyen unterworfen werden. Wie steht es nun mit der Zollsicberbeit disfer Maß- kkgkk? Dieselbe wäre nur Verbürgt, wenn die Eingehenden Gerbstoffe sowohl von einander wie Von anderen Drogen und namentlich von Farbstoffen unzweifelhaft zu unterscheiden Wäkln. Dabei bitte ich nicht zu Vergeffen, daß jeder Gerbstoff auch ein Farbstoff isi. Cbarakteristische UnterscheidungStnerkmale für die Gerbstoffe, auf *welche fick) die Resolution bezieht, sind aber bisher nicht bekannt. Selbst für den Fachmann _ und darüber haben wir sehr eingehende Gutachten von Nstén Autoritäten einßezogen _ ist es schwierig, Quebracbo von Blau- und Rotbbolz, Mimosenrinde von Eichenrinde zu unterscheiden, wenn fie in gemahlenem Zustande ringebkn; selbst für die chemische und mikroskopische Untersuchung ist Es schwierig, die Ursprungspflanze einxs Gerbmaterials zu ermitteln bei Mischungen verschiedener Exxrakte und bei Extrakten, welche aus der Mischung verschiedener Gerbmaieriaiien hergestellt sind. Ja, die chemische Analyse versagt sogar biSweilen vollständig. So sind nach den Sachverständigen- AUtackoten Mischungen von Eichenextrakt und Quebracboexirakt, in gc- Wissen Verhältnissen vorgenommen, nicht zu unterscheiden. Myrobalan- extrakt kommt in von anderen Extrakten ebenfalis nicht zu unter- scheidenden Extrakten vor. '

YUßerdem werden _ und dadurch wird die Frage noch besonders "“ck der zolltecbniscben Seite hin kompliziert _ täglich, kann man [“SM- neue Gerbstoffe entdeckt und eingeführt.

“würden

Diese zollteihniscbeu Schwierigkeiten, meine Herren, aber selbftverfiävdlicb allein nie genügen können, um sich einer Resolution gegenüber ablehnend on verhalten, wenn ihr Zweck ein volkswirtbscbaftlicb berechtigter wäre, und wenn man durch eine Zollmaßregel diesen volkSwirtbschaftlich berechtigten Zweck überhaupt erreichen könnte.

*-»*Wefcntkich'“äüd'érs "'“1'se'g'f "äber. „diy Frage . vnMMan-JW-

derbältniiie. Vom Standpunkte des autonomen Tarifs wäre es selbstvérftändlicb oorzuziebea, alle ausländischen Gerbstoffe miixiyxxg _ QinFÄ.t.U-chk4, «diesseichx nur nach Robfioffen, Halb-

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fabrikateu und Extrakten abgefLUften ' Satze zu belegen, dagegen für die Färbereien und die chemische Jndußrie diese Stoffe auf Er- laubnißscbein und gegen entsprechende Verwendungskontrole zollfrei zu lassen. Mit Heranziebuug aller Gerbftoffe würde insbesondere eine Unbiliigkeit beseitigt sein, welche in der Verzollung einzelncr Gerbstoffe gegenüber den Rotbgerbereien liegen würde. Roß- und Schafleder werden hauptsächlich, neben Ficbtcniobk, mit Quebracbo gegerbt, während bei Soblleder im kombinierten Verfahren in beträcht- lichem und steigerungsfäbigem Umfange Dividivi, Valonea und Myrobaianen Verwendung finden, welche _ und darauf bitte ich zu achten _ nach der Resolution zollfrei bleiben sollen. Es würden die Schneligerbereien weniger hart betroffen werden als die Oberleder- gerbereien, während die Lobgerber nach altem Verfahren gerade auf die überlegene Konkurrenz der norddeutschen Soblledergerbsrei den Rückgang der Lobgerberei und damit des beimiscbc'n Eichen- sézälwalds zurückführen. Das; aber dies durch Vertrags- verbandlungen nicht zu erreichen isi, daß alle Gerbstoffe mit einem Zvi! belegt wkrden gegenüber der Vertragsfreien Bindung, glaube ick), brauche ich nicht näher außzufübren.

Die zollfreie Verwendung an sich zollpflichtiger überseeischer Gerb- ftoffe gegen Erlaubnißscbein und Verwendungskontrole wäre ferner _ das kann ich wohl sagen _ zoliiecbniscb unausfübrbar. Leider liegt das statistische Material aus .der leßten Beruszäbiung noch nicht dor, wie: viele Betriebe in der Färberei und den chemischen Industrien daran interessiert sind. Dagegrn ist die Zahl bekannt aus der Berufs- zäblung des Jahres 1882. Damals gab es bereits 17 216 solchr Betriebsstättsn. Uebkr 17216 Betricbsftätten eins Kontrole zu führen, daß die zollfrei eingeführten Gerbstoffe lediglich für diese Industrien in ihrem inneren Betriebe Anwendung finden, das, glaube ici), kann man für unausfübrbar erklären. Selbstberfiändlich isi aber seit 1882 die: Zahl dieser brtbeiiigtsn Industrien noch ganz außrrcrdcnriick; gewachsen.

Aber auch in drm Umfang der Rrsolution fisher: der Vérzoliung der überseeischen Gerbstoffe dom Standpunkte unsxrer Handels- verträge Hinderniss rntgegen, Miche man ebxnfalis als unüber- windiich bezkicbnsn kann. Ick) muß hier namentlich auf eine Be- merkchng eingeben, welcbe drr Herr Abg. Freiherr bon Stumm gemacht bat. Die Zoiifrsibeii der Position 131): „Holzborke und Gerberiobe' ist Oesterreich-Ungarn, Italien, Belgien,!)iumänien und Rußland gegenüber gebunden; die Zollfreiheit der Pofition 5 n]: „robe Erzeugniffe und chemische Fabrikate zum (Hewerbe- und Medizinal- gebrauch' ift gebunden gegenüber Oesterreicb-Ungarn und Italien, für Sumach in gemahlenem Zustande sowie für andere robe Erzeugnisse und chemische Fabrikate zum Gewerbr- und Medizinalgebrauch, insbesondere für Drogcn-, Apotheker- und Farbwaaren, insoweit fie nicht ur-«ter besondere Nummern fallen; die Zoilfrribeit ist ferner ausdrücklich gebunden gegenüber Griechenland für Valonea, Gai]- äpfel und Sumacb _ die gleiche Bindung likgt natürlich alien meiftbcgünstigten Staatsn gegenüber dor. Darin hat Herr Frei- herr von Stumm Rkcht: könnte man die Bindung mit den Prinzipal- iiaatén beseitigen, so würde natürlich auch das Recht der Meistbegün- fiigunß für die andrren Staaten don selbst fortfallen.

BesondereVerhandiungen bezüglich der Aufhebung dEr Zoilfrsibcit don Samael), Valrnea und Gaiiäpfeln kön nien unterbleibrn, weil disse ais für di? Färbcrsi und die chemische Industrie erforderlich auch nach dsm Jiibäis dsr Nrfoiuiion in Zukunft autonom zollfrei bleiben soiien. Abkr unzweifeibaft Umiaßt die allgemeine? Bin- dung auch 'das Quebracbobolz in Blöcken, zerkleinert und in Extraitform. Sélbft wsnn man auf Grund andsr- weitigcr vertragsmäßigsr Abmachungkn das Qu-xbrachobolz in Blöcken einschließlich des aus dem freien Verke'br Oesterreich=Ungarns stammen- den dem Zvi] unierwerfen könnte, so würde doch noch für bis aus Qusbrachoboiz dergrfirilten Extrakte und Präparate, wenn die Extraktion oder die Zerkleinerung im freienVerkebreines Vertragßstaatrs stattgefunden hätts, die Zoiifrsibeit in Anspruch grnommkn werdrn. Durch die Bearbeitung des Quebracbobolzes würde eben diss Quebracbobolz dsn Charakter Lines nationalcn (Ge= werbeerzeugnisses anncbmen. Wir Quebracho und seins Prä- parate und Cxtraktr failcn aber ascb KÜS anderen Gerbmaterialien unter die dcrtragsmäßigsn Zugeständniffr, insbesondere Canaigrc und dessen Extrakte aus Britisch-Osiindisn und die übersreiscben GRÖ- rinden aus Amerika. Cs müßte also wegen drs Qucbracbokpolzes Verbandelt werden mit Oesterreich und Italien, dann noch mit Bklgien, Rumänien und Rußland. Jcb gefie'bc zu, daß die Auf- faffung des Herrn Abg. Freiherrn von Stumm manches für sich hat, daß zerkleinertes Qurbracbobolz eigentlich nicht unter die Position 131), ,Gerberlobe', sondern unter die Position 511], „robe Erzeugniffr zum Gewerbegebrauch“, fällt. Denn zerkleinkrtes Quebrachobdlz ist aus Stammbolz berdorgegangxn und nicht aus einer Rinde, und es war der Gedanke schon früher angeregt, Einer Verhandlung mit Belgien, Rumänien und Rußland dadurch zu entgehen, daß war: das zerkleinerte Qurbrachobolz im Wege einer Aenderung des amtlichen Waatenverzeichniffes in die Pofition 5 rn aufnimmt. Dieser Außweg hat aber dadurch wesentlich an Bedeutung vcrlorkn, daß ja auch die überseeischen Gerbrinden nach der Resolution mit Zoll belegt werden soilen, und das; deshalb doch wieder auch mit den zuletzt genannten drei Staaten verhandelt werden müßte. Aber selbft die erfolgreiche Durchführung dieser Verhandlungen würde an einer zollfreien Einfuhr der aus den zu verzollenden Gerbstoffen im freien Verkehr der Vertragsstaaten bergesteüten Präparate und Extrakte nichts ändern, da die Vertragsstaatkn darein nie- mals willigen würden, daß nationaleGewerbSerzeugnisse ihres Landes rntgegen den vertragSmäßigen Ab- machungen mitZoll belegt würden. Ich bemerke, daß hier besonders in Betracht kommen als Herkunftsländer von Gerbextrakten Beigisn und Oesterreich, außerdem aber auch Frankreich.

Ich glaube, aus diesen Einzelheiten ergiebt sich, daß eine

wirksame Einführung von Schuyjöllen auf Gerbßoffe

Dauer der Handelöverträge auSgescblossen ist.

Schließlich halte ich mich aber verpflichtet, abgesehen von den zolltechnischen und bandelépolitischen Schwierigkeiten, doch noch die Frage zu erörtern: welche wirtbscbaftlicben Wirkungen würden die beantragten Zollmaßregeln baben? Man könnte zunächst

deutsche Schälwald in den letzten zehn Jahren überhaupt in einer Notblage sicb befunden hat. Von dem deutschen Schälwald entfallen um 29/9 Vermehrt bat. Da indeffcn in der Rheinprovinz zwei Drittel des preußischen Schälwalds belegen sind, und sich in der- selben Zeit dort die Schälwaldfläche um 4,9 0/0 vergrößert hat, so muß bei der unerheblichen Vergrößerung der fiskalischen Fläche in ganz Preußen dort jedenfalls in den leßten zehn Jahren eine nicht unerhebliche Vkrgrößerung dcr Schälwaldfiäcbe der Privaten, Geböferscbaiten, Ge- noffenscbaften und Gcmeinden statigefunden haben: hierin läge aber ein günstiges Zeichen. Selbst wenn aber der deutsche Schälwald zu- nebmsn solite, würde er doch nicht in der Lage sein, den heimischen V:- darf an Gerbfioffrn zu decken. Der Schälwald bat bekanntlich eine 15- bis 20jäbrige Umtrirbszrit, die Industrie abér schreitet in ihrem Bedarf an Gerbstoffen viel schneller bor als das Wachsibum dss Schälwalres und der hiermit bsrbundene Zuwachs an Gerbstoffen. Die heimische Produkion kann höchstens 920000 bis 950000 Doppelzentner Lobe herstellen; nacb einkr Angabe bereits aus dem Jahre 1879 war inde'ß damals schon der heimische Bedarf an Gerbstoffen viermal so groß, und ich glaube: es ist klar, daß seitdem mit dem Anwachsen dsr Ledérinduftrie der Bedarf an Gerbstoffen noch ganz außerordentlich gestiegén ist. Aiiein bki Pofition 131), „Holzborke und Gerdrris-bs“, betrug im Jahre 1895 der Ueberschß der Einfuhr über die' Ausfuhr über 1 MiÜion Dopvrlzentncr im Werthe von über 10 MiÜionen Mark. Hikruntrr befanden fich aber nach der argrntinischcn Statistik _ bki uns ist das zerkleinerte Quebrackyobolz statistisch nicbt ausgeschiédkn _ höchstens 20000 Doppelzcntnrr zerklriurrtcs Quebracbobolz; die übrig? Einfuhr brsiebt in Minden, woran Oesterreich-Ungarn mit 47 9/9, Franerich rnit 42 0/0, Belgien mit 9 €**. und die Niederlande mit 3 0/9 partizipieren. Dicke Einfuhr ift zollfrei und kann für die Daucr drr Handels- derträgé fclbftberständlich durch krinc Verhandlung beseitigt werdcn.

TQZSZSU hat dir Mkbreinfubr von Qurbrachodolz in Blöckrn im Jabré 1895 _ und das war bisber das stärkste Jahr drr Ein- iubr _ 867000 Dopveizentnrr betraßen im Wkrtbe von 53/10 Mii- iirnsn Mark. Da dsr Gksammtwcrtb unserer Einfuhr an (Herb- materialicn Z1Miliioncn betrug, so fiel selbst in diesem Jahre einer aus srrkulaiivrn Gründen Enorm starken Einfuhr don Quebrackoo nur etwa dsr fünfte bis sechste Tbeii des Gesammtwerrhes der Ein- fuhr bon Gerbstoffen auf Quebrachoiwiz. Im Jahre 1896 ist sogar die Einfuhr des Quebracbobolzes um 200 000 Doppelzentner gegen das Vorjahr zurückgeblieben.

Meine Herrrn, es erscheint danach zweifelhaft, ob die starke Ein- fuhr bon Quebrachoholz die überwiegende Ursachr des Preisfalles der heimischen Rinden überhaupt ist. Hierfür spricht noch der Umstand, daß dor der Zeit der Einfuhr drs Ouebrachobolzrs _ Quebrackpobolz ist in nennenßwertben Mengen erst im Jahre 1885 in Deutschland eingeführtwordcn _ in drn Jahren 1863, 1866, 1879, 1885 und 1886 besonders nicdrigs Lobepreise noiiert wurden, obgleich sick) das Angebot grgen das Vorjahr Verringert batts. Es scheint auch, daß weniger die niedrigkn Preiss der deutschen Rinden Anlaß zu Klagen über die: bedrängte Lage drr Sckzäiwaidbesiser gegeben haben, sondern mkhr die Thatsache, das; seit 30 Jahren die Werbungskostkn für die Ge- winnung der Rindk fortge'seZt gestiegen find, d. b. für den antner yon 1,80 auf 3,10 „ck

Im Jahr? 1879 fübrtsn die: niedrigen Lobkpreise zu einem Zoll- scbmz von 50 „3 für 100 ];Z. Infolge desen stiegen zwar die Preise von 1879 zu 1884, firixn aber wieder Von 1884 bis 1886 auf das PreiSniVLau vor drm Jahre 1879, also vor Einführung des Zollschußes. Im Jahre 1887 wurde: Von schlesischen Grundbefivern angeregt, den Schußzrii auf Lobe zu erhöhen, indem man ausführte, daß namentlich der Ausbau dss ungarischrn Eifenbabnneses die Kon- kurrcnx der österreichiscb-ungarischn Lobe wesentlich erböbt babe. Intrreffant isi Ls, daf; damals die Lobgcrber gerade um- gekrbrt sich für die völligé: Aufbcbrxng drs Scbuxzes auf Gerberlobe aussprachen. Obgleick) diese Zoiierböbung nicbt eintrat und die Lobeinfnbr während der folgendkn Jahre erheblich ge- strigsrt wurde: sind in den Jahren 1887 bis 1890 durchweg böbere Preiss erzielt, als im Jadre1886. Hiernach scheinen allerdings für die Bildung der Preisß dsr heimischen Gerbstoffe nebkn der Zufubr fremder (Gerbstoffe noch andere unbekannte Ursachen vorzuliegen. Seit dem Jnkrafttretrn des Handelsvertrags mit Oesterreich-Ungarn, das brißt seit dem ]. Fcbruar 1892, ist bekanntlich drr Lobezoll gefalien, aber nicbt zufolge eines Zugeständnisses, was wir den OesterrriMrn gemacht hätten, sondern _ das ergiebt dic Denkschrift, die drm Vertrage beiliegt _ den dringenden Wünschn der Lobgerbkr ent- sprechend, die darin glaubtrn eine Kompensation zu finden für die Zollermäßigung auf Soblleder. Troß drr nunmcbrigen onfreirn Einfuhr ausländischer Lobe sind in den “Jahren 1892/93 grringrre Mengen als 1888 bis 1890 eingeführt, offenbar infolge des Um- ftandes, daß im Jahre 1888 zuerst größere Mengen überseeischen Gerbstoffes, d. b. Quebracho eingeführt wurden. Man könnte daraus umgekehrt schließen, daß, wenn das Quebracbo jest probibiert wird durch einen hohen 301], als Aequibaient wieder eine stärkere Einfuhr zollfreier Gerbstoffe, besonders österreichischer und französischer Rinden eintreten würde. Auf die Senkung unserer Nindenpreise dürften aber auch die Rindenpreise Oesterreicb-Ungarns Einfluß üben, welcbe ebenfalis, wie die Statistik ergiebt, in den [Wien 10 Jahren fortgese'ßt zurückgegangen find, namentlich infolge der Konkurrenz dcs Eichmbolz- und Kasia- nienholz - Extraktes, der dort in steigendem Umfange zur technischen Verwendung gelangt ist. In Frankreich sind dagegén dic Rindrn- preise in den leßtsn 10 Jahren nicht gxsnnkcn, sondern noch c'twas gestiegen, obgleich auch in Frankreich der Konsum von Quebracbo m den letzten Jahren erbeblich zugenommen hat. chdct man dir Sauerbeckschc Theorir auf die Preißgestaltung der deutschem Rindm an, so ergiebt sich, daß die Rindenpreise Deutschlands in acringrrrm Verhältniß gesunken sind, wie die Durchschnittsvreisc dcr Artikel, für

die Sauerbeck alljährlich seine Preisskaia ermittelt. Für dic Schäl-

im Sinne der Resolution des bobenHauses während der

drei Viertel_ ggf..-Preußen,--.wko„„ßch„4sxt-48§3.„die Schälwaldßäche_-,-.„,. ..

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