der Auffaß über den Wagenmaugel und seien Ursachen, der in de! Vereinbzeitung des deutschen Eismbabnvereins gestanden hat, weder vom Ministerium, noch von irgend einer Eisenbahn- bebörde beeinflußt worden ist, sondern das Spezialprodukt eines Beamten ist, der offenbar mit diesen Verbältniffen nicht vertraut ist. Das ift dem Betreffenden auch zu erkennen gegeben.
ERM bat-H277-Eraf von"*Fkä'äkéfib'éfß?Wäbnts'öäß'iiicht nur die Koblenindustrie durch den Wagenmangel in Mitleidenschaft ge- zogen werde, sondern daß sich auch nicht selten der. Uebel- ftand ergäbe, daß ein Tage lang vorher bestellter Langholz- wagen nicht zur rechten Zeit an der betreffenden Station bereit gestellt würde. Meine Herren, das kann vorkommen. . Es ist sebr bedauerlich, aber es ist erklärlich durch mancherlei Zu-
fälligkeiten im Betriebe. Die Langbolzwagen sind naturgemäß nicht in so großer Anzahl vorhanden und können nicht auf den kleinen Stationen, wo die Verladung der Langbölzer, der Stämme vor sich gebt, &:mer vorrätbig gehalten werden, sondern müffen in der Regel aus weiter Ferne _herangeiübtt Werden. Da kann es wvbl vorkommkn, daß aus irgend welchen Gründen, weil der betreffende Zug keine Wagen hat können mitnehmen, oder weil der Wagen sicb heiß gelaufen hat, oder aus anderkn Gründen kein Wagen mehr hat berangeschafft werden können. Es ist infolge deffen angeordnet worden, einmal daß in solchen Fällen das Holz unentgeltlich auf den Staiionen gelagert werden kann, und zweitens, daß Von dem Nichteintreffen dss Wagens dem bétrefféndeu Bcsteller tbunlicbst rechtzeitig Mittheilung gemacht werde.
Endlich kann ich mich nur einverstanden erklären mit den Be- strebungen, die Herr Graf Vsn Frankenberg in dankenswertber Weise seit Jahren verfolgt, um dem Fiscbtranéport bessere Bedingungen zu Verschaffen und die Fische (115 VolkMahrungSmittel in dem Lande immer Weiter zu verbreiten.
Meine Herren! Wknn ich glaube, diejenigen Punkte bier erörtert zu haben, nach dsr Anregung des Herrn Grafen Frankenberg, die einer spezielXen Erörterung noch bedurften, so möchte ich schlikßlich noch hervorheben, daß für die Staatseisenbahnverwaltung, und ich glaube auch für das Land, doch aus dén Erfahrungen, die wir in diesem Jahre wiederum in Bezug auf den Wagenmangel gemacht Haben, ein Trost hervorgeht. Nirgendwo hat uns der eisentlicbe Eisenbahnbetrieb im Stiche gelassen. Die Leistungen des Betriebes im Zugberkebr, im Stationsdienst sind im (Großen und Ganzen untadelhaft gewesen und das berechtigt zu der Hoffnung, daß der Wagenmangel, wenn er aucb nicht gänzlich ausbleibf, doch bei dem sehr stark sich Vermebrsnden Park an Wagen wie an Masclyinen in den zukünftigen Jahren nicht mehr die Bedkutung haben wird, wie das in den lesten Jahren leider noch der Fall gewesen ift. (Bravo!)
Prinz zu Carolatb: Die Vermehrung der Betricbßmiitkl, die der Minister angekündigt bat, ist schon ein Erfolg des Anxragks. Wir wünsckpen abér mehr, als die Kommiifion wünscht. Kenntnis; genommen hat ja die Regierung längst. Wir wünschen Berüclficbtigung, Dkk Antrag ist ja auch nicht Von beuté, sondern stammt schon aus dem November P. J. Nicht bloß die Koblsnindustriy, sondern auch die Textilplätze der Niederlaufiß baben bereckotigte Klagen über Wagén- mangel zu erheben, insofern, als sie durch denselben im Bezuge dks Brenn- materials ganz erheblich behindert wurden. Die Lieisrung der Laufißer Steinkohle ist für diesen Bezirk durchaus nothwendig, da die ober- fchlesische viel tbeurer ist. Der Fabrikant-enverein 'zu Kottbus hat sich an die betreffende Eisenbahnverkkhrs-Jnspektion im Oktober
Wendet und den Bescheid erhalten, daß sein Antrag der Eisenbahn-
irektion in Halle Vorgelegt sei; Von dort aber kam bis nach 13 Mo- naten keine Antwort, und in dieser Zeit machte sich kin jäglicbcr Wagenmangel geltend. Der Fabrikanténverkin wandxe sich dann an den Minister, und ich bin überzeugt, daß der Minister tbun wird, was er kann, um die Dirsktion aanWSisM, tHatkräktig und bald- thqnliaßst einzugreifkn. Als Vorsißende'r ch DTUisÖSU Fischereiwereins
schliefe ich mich den Wünschen des Gmfen Frankenbkrg an, dankw
aber gleichzeitig dem Minister für die Umsicht und Sorgfalt, mit Welcher schon je:;i dis Fisckytransporte rxpsdiert Werdsn.
Minister der öffentlichen Arbeiten Thielen:
Meine Herrin! Das Laufißer Kohlenre'vikr hat an Um Wagen- maugel tbeilgenommen, wie alls anderen ProduktionÖstätisn, und zwar um der Gerechtigkcif wiÜen. Ob aber in dieser Beziehung das Niedkr- lausißer Kohlenrevier nicht vielleicht etwas zu scharf an-Jefaßt worden ist, und ob nicht die Eigentbümlickpkciten der dort produzierten Kohlen, wie sie der Prinz Carolatb ebenfalls hervorgehoben bat, nicht eine ausnahmswäsc Berücksichtigung notbkvkndig machen, das soll demnächst _ und dazu smd die Anrkgungen schon gegeben _ von der Direktion Halle und dem dortigen Ober-Bcrgamt erörtert werden. Der Hauptübelsiand i:; der Kottbus-Forsicr Industrie liegt darin, daß sie bisher nichtgewobnt war, und vieUeicbt aucb mit Rück- sicht auf die Beschaffenheit der Kohle nicht im ftande ge'wesen ist, sich Vorrätbe zu halten. Die höchsten Vorrätbe beziffern sich auf 3 Tage, und das ist für den Herbst und Winter zu wsnig; binn selbst born Wagenmangel abgefkhcn, können elementare Hindernisse, z. B. ein großer Schneefal], es zu standebringen, daß drei Tage langkeine Kohle nach Kottbus oder Forst hinkommt, dann ist die Industrie sofort in großer Ver- legenbkit. Meines Erachtens müßte die Industrie doch in der Be- ziehung auch ibrcrscits etwas mehr thun und größere Lager sicb halten, und zwar um so mehr, da es sich doch im Großsn und Ganzen nicht um sehr erhebliche Mkngen handelt; es handelt fich ja nur um die erforderlichen Maschinenkoblen.
Was nun speziell die Vorwürfe bctrifft, die das Forster Tage- blatt der StaatSeisenbabn gemacht hat, und die Schlußfolgerung, die das Forfler Tageblatt aus den zu Wenig gesieüten Wagen für Koblen- tranßporte nacb Forst u. s. w. gezogen hat, so möchte ich wir gestalten, doch aus den Berichten, die mir aus diesem Anlaß zugegangen find, dem hohen Hause einige Mittheilungcn zu machen.
Die Fabriken in Forst beziehen ihre Kobli? zum Weitaus größten Theil von den Stationen Teupliß, Kölzig und Döbcn, und zwar nicht dirckt Von den Gruben, sondern durch Vermittelung von Agenten, zum geringcn Tbcil von dem Niederlausiscr Revier und Vetschau. Die Agenten haben nun in diesem Jahre, wie gemeldet wird, größere Abschlüsse gemacht, als die Koblenwerke produzieren konnten. Nun spricht, wie angenommen wird, eine größere Wabrscheinlichkeit dafür, daß der Mangel an Lieferungen ausschließlich auf den bcstcbcn- den Wagcnmangcl geschoben wird. Außerdem ist eine der Grubcn infolge eines Wolkenbruchs Tage lang im Betrieb gcfiört wvrden; auch das hat die Eisenbahnverwaltung ihrerseits austragen müssen. Dann konnten die betreffenden Gruben, namentlich in Teupliy, zu der Zeit, wo es sich darum handelte, eine fiarke Förderung eintreten zu lassen , diese nicht bewirken, weil fie keine Arbeiter haben konnten; sie konnten keine Nachtschicbten einführen; infolge deffen blieben die Lieferungen weit lxinter kem ge- fordertcn Maß zurück. Es sind infolge dessen in der Zeit vom
1. September bis 30. November im Ganzen 1392 Wagen Kohlen kn Teuplih weniger als im Vorjahr zur Verladung gekommen, weil weniger gefördert worden ist. Diese 1392 Wagen sämmtlicb oder auch nur zum größten Theile dem Wagenmangel der Eisenbahn auf das Konto zu setzen, wäre meines Erachtens nicht gerechtfertigt. Die Grube Phönix in Kölven bat infolge einer Betriebsstörung seit 12.“ November übabaupt .keinaKNblen-WW FOTkatgkn “können. Die täglichen Lieferungen an Kohle hatten bis zu dem genannten Tage täglich nach Forst 6 Wagen betragen; die find ausgefallen, sodaß unter dem dem Wagenmanael zugesÖriebenen Ausfall doch mindestens von dieser einen Grube in der betreffenden Periode 90 Wagen in Betracht
kommen.
Am Schlusse meiner Ausführungen kann ich indessen nur die Veisichezung geben, daß die betxeffende Frage auf das genaueste unter- sucht werden soll, namentlich natd der Richtung, ob nicht in Zukunft das Niederlaufißer Revier auf Grund seiner eigentbümlicben Ver- bältniffe beffer bedacht werden kann, als es bis jetzt der Fal] ge- wesen ist.
Graf von Rotbkireb-T tach spricht dem Minister gleichfalls seinen Dank für die billige Frackotberechnung der Fiscbtrankporte, karin aber nicht zugeben, daß der Verkehr auf dex Staatsbahn „völlig tadellos sei, und fübxt ein Beispiel des Gegentheils aus seiner eigknen Praxis an.
Damit schließt bie Diskussion; Der Antrag 1 de_s Grafen von Frankenberg wrrd der Regierung zur Berückßchttgung überwresen. _
Hierauf wird uber die _Anträae 11 und 111 „ und den Kommisfionsantrag die Diskusnon eröffnet.? '*773WTKZZZM
Graf Von Frankenberg: Der Aufschwung der Industrie tft unleu bar; im Gegensaß dazu befindet sich die Landwirtbschaft in schierigerer Lage. Die Industrie ist durch ihre au§gezeichnete Vertretung viel weiter in der Erfüllung_ ihrer Wünsche bei ' der EisenbahnvérWaltung hinsichtlich der Tarisiragc als die Landwrrtb- schaft, die jkßt erst in den Landwirtbsckpastskammern eine Ver- tretung gefunden bat, welch€ ihre bezüglichen Wünsche zur Geltung bringen kann. Die oftelbiscben Provinzc'n müssen durch ein Staffel- tarifivstem berückfichtigt werden, welches so konstruiert wsrken muß, daß es auch dem Westen entgegenkommt. Die geographische Lage die'ser Yrovinzén verlangt dies. Von einem ungünstigen Einwirken bisser taffxltarife auf die Preis? kann nicbt die Rede sein, Ich empfehl? Ihnen den Antrag der Kommission.
Freiherr _von Landsberg kann diesen Ausführungen nicht bei- treten. Wéstsalcn würde Von den Staffeltarifen unbedingt Nachtbeil haben; das gelte großentbeils von dem ganzen Westen und Süden Deutschlands._ Wabrend des Bestebezis der Staffeltarife habe sich das Preisverbaltniß des RoYens zwikchen dem Osten und Westen ganz bedeutend versckwbkn. * ednet sucht das an einer Reibe bon mit Zahlexi belegten Beispixlen im Einzelnen nachzuweisen. Die Land- wirtbscbaft nicht nur, soiid_ern auch Handel und Gewerbe hätten im Westen yon den Staffsltarisen nur Nachtbeile zu besorgen. Es habe sich ja auch seiner Zeit eine Reibe von Bezirks-Eisenbabn-Rätben von Hannober, Köxn u.s. w. gegkn die Staffeltarife außgespkockzen. Rednkr bittet deshalb, den Antrag des Grafen Frankenberg abzulehnen. Nach- bem die Haydelsverträge zu stands gekommen scisn unter dsr Voraus- 1eßung, daß der stntitätxnachweis und die Staffkltarife aufgebobsn werdkn, m_üffe man auch daran fcitbalten. Dic Einfühlung der Staffeltarise würde eine ganz gkwaltige Crbitterung im Westen bkrvorrufen. Je krnsier die Lage sei, desto einiger müßtsn die Land- wirtbe' zusammenstsben und nicbt künstlich in ihren eigenen Reihen Schwierigkeiten erzeugen. Das Ziel des Grundbxfißes sei die Erhöhung des Getreidepreises. Dieses Ziel sei aUen Landwirtben ge- memfam, Ebenso wie das Strebsn nacb Entlastung des Gtundbssixzes und nach Befferung der Arbeiterbe'rbältniffk. Disse drei großen Ziele müßten die Landwirtbscbaft zusammenhalten, und namsntlicb die Rücksicht auf dsn zukünftigen_Re§ichstag foUte davor bswabren, im Ernst?" Moment die Landwirtbicbast zu spalten. Der Konkurrenz der Waffsrstraßkn Werde man mit dem Staffcltarif doch nie gleichkommen.
Gxaf von Kleist-Scbmenzin beantragt, dic" weitere Vkrband- lung dtekes Gegenstandes bsute abzufiyen, da noch eine große Zahl von dencrn gemeldet, die Zeit (1er schon borxzerückt sei,
Ykrr bon Bemberg-Flamersbeim1prichtgegen, Grando zu Stolberg für dissen Antrag, da die Sack): nicbt dringlich, aber der Gégenftand sklbsk zu wichtig sei, um den gcme'ldetkn acht Rednkrn das Wort abzuschneiden.
DOM Antrags des Grafen von leist gemäß wird der Gegenstand von der TageSordnung abgeießt.
_"Das Haus Erledigt hicxauf noch eine Reihe von Petitionen.
Ueber die Petition dcs Gcricbtéicbreibergebilfen Schulz in (Elbing um AnsteUung als Gerickptésckoreiber wird zur Tagesordnung über- gkgangen, ebenso über die Petition der Gkricbtsschreibergebiifen Domnick und Genossen in Berlin um Vereinigung dcr Steficn dsr Gerichts-Asfist?i|ten,_soweit leJtere die Qnalifikation als Sxkretäre besißen, mit den Stellxn dsr Sékréiäkk zu cinxr Besoldungskiaffe, unter Anrechixung Von skchs Jabrén dcr Asfificntendiensizeik.
Zur Bcrücksickotigzmg“überwisfcn werdkn die Petitionkn des Hof- besißsrs Martensen tn Hsisck) und des ofbksißers Wittbobn in Neuenwiscb, Kreis Südcrditbmatscbsn, um ückerstattung sines Grund- steuercntschädigungsbetragks. [18er sine Pktition gleiÖ-Ir Tsndenz des Hofbefisers Ansbabs zu Sommerlänker Riep, Kreis Steinburg, wird zur Tagesordnung übsrgeqangen, da sich Petxnt binfichtlich seiner An- sprüche im Jrrtbum bkfinde, Auch _die Pktition des SÖUSikekMLlstkks Knoop in Frankfurt a. M. l_1m Aurbebung dcs § 13 dss Gemeinde- Verfassungsxzcseßks für Franksmi Vom 25. März 1867 wird durch Ueberxiang zur Tagesordnuxxg Zrledi t_. .
Schluß 5 Uhr. Nach1te ißung unbestimmt, etwa am 16. Februax. Em Antrag _des Grafen von Fra_nkcnberg, am Montag seine Anträge weiter zu bcratkzcn, Wird unter alL-
gcmciner Heiterkeit abgelehnt.
Haus der Abgeordneten.
25. Sisung vom 23. Januar 1897.
dUcber den ersten Theil der Sißung ist vorgeitern berichtet wor en.
Bei der Berathung dcs Geschenkwurfs, betreffend die Zorslscbußbcamten der Gemeinden“ und öffentlichen lnstalten im Regierun sbcztrk Wiesbaden, mit Aus- schluß dcs vormals LandgräJlich hcffen-homburgischen Gebietes und des Stadtkreiscs Frankfurt a. M., bemerkt der s Minister für Landwirthschast 2c. Frcihcrr von Hammer- lein:
Mrinc Herren! Ich hab? nicht die Absicht, auf Spezialbestim- mungen des Geseyentwurfs einzugeben, da ich annebme, daß nach den bisher gefallenen Aeußorungm dcr Gcseßentwurf zur Vorprüfung an eine Kommission, wie ich annehme, an die Kommission verwiésen wcrden wird,.wslcbe die Gemeindeordnung von Heffeu-Naffau beratben soll. Als selbstveiständlich babe ich es angesehen, daß der Herr Re- gierungs-Präfideut für Wiesbaden zunächst das Wort ergriffen hat, da fast ausschließlich für seinen Beiwaltungsbejirk das Gesetz zur Anwendung gelangen soll. Mit seiner Begründung für den Gescßcntjvurf kann ich mich im wesentlichen einverftanden er- klären. Ich würde überhaupt das Wort zu ergreifen nicht
für nötbig gehalten baden, wenn yicht eiu formaler WWU bier erörtert werden müßte. Eigentlich sollen Geseke für beßimmte Landestbeile durch den Kommunal- oder Prooinzial-Landtag dieses Bezirks vorgeprüft werden. Die Herren woaeu aus der Begründung die Darlegung der Gründe, aus dénen eine Verweisung dieser Vor- lage an den .»c'ommunal-Landtag für Wiesbaden nicht für nothwendig “krachtet ist, entnehmen.. Zunäckpskbat-Diese Vorlagsder Prüfung der Kommission fü? die Landgsweindeordnnng unterlegen, und diese hat fich im wesentlichen mit dem Inhalte einverstanden exklärt. Dann hat die StaaWregierung nochmals Vertreter der betbeiligten Landes- tbeile gehört und die vorgebrachten Wünsche berücksichtigt. Unter diesen Umständen glaube ich, daß materiell völlig der Be- stimmung Genüge geleistet ist, daß bei Spezialgeseßen für bestimmte Landestbeile zunächst den Betheiliaten Gelbgeubeit gegeben Werden soll, Stellung zu der Vorlage zu nehmen. Die Frage, ob die Angelegenbcit sofort im Plenum zu erledigen oder ]Weckmäßiger an die Kommission zu verweisen ist, möchte ich dahin entscheiden, daß ich gläube, es ist richtig, da schon eine Reibe von Bedenken laut ge. worden sind, die Vorlage durch eine Kommisfionsberatbung votptüfen zu lassen.
Nach Ueberweisung der Vorlags an die Kommission für die hessische Landgemeindeordnung folgt die erste Berathung des Antrags der Ab g. ])r. Langerhans und" Genoffen auf Annahme eines JHescßentwurfs, betreffend die Ver- pflichtungen der bürgerlichen Gemein den be Kglich der Bauten und Reparaturen von Kirchen:, ?Pfarr: und Küstergebäuden. Danach sollen diese besonders auf der Visitations: und Konfistorialordnnng des Kurfürsten Johann (Georg von 1573 und der Flccken-, Dorf- und Ackerordnung von;) 16. Dezember 1702 beruhendkn Verpflichtungen aufgehoben wer en.
Nachdsm Abg. Dr. Langerbans seinen Antrag ein- gehend begründet hat, nimmt das Wort der
Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten ]).1)r.Bossc:
Meine Herren! 'Als ich Ihre heutige TageSordnung ae1e1'en babe, babe ich die Empfindung gehabt, man würde es im Lande nicht verstehen, Wenn ich mich um diese Frage garnicht kümmere. Man dürftc wobl die Erwartung hegen, daß die Kultus- Verwaltung, sowobl wegen der Injereffsn der evangelischen, wie der kaiboliscky-Zn Kirche _ denn beide sind bei diesem Anfrage in gcwiffer Weise, wie lä) ankn nachher dartbuu werde, engagiert _ doch einigermaßen Sthung dazu ncbmxu wisse, und das will ich dkxm aucb thun.
Meine Herren, mit einem großen Tbeil der Ausführungen des Herrn Abg. 1)r.Langerbans kann ich mich einverstanden erklären. Ich muß namentlich ibm darin zustimmen, daß, als dasReicbégericbtssrkenntniß born Jahre 1892 bekannt Wurde, man unwiükürlicb den Eindruck bajte, diese großen Bauverpfiichiungen, die durch die Visitationsordnung den Siärten, den politischen Gemeinden in dEr Maik auferlegt sind, berubken bock) auf völlig anderen tbatsäcblichen Verhältnissen als diejenigen es sind, die wir beute haben, und chbalb wird wohl jedermann den Eindruck haben, daß die heutigen tbatsäcblicben Kirchengemeindevkrbältniffe mit dieskn Verpflichtungen in dieskm Umfange nicbt Mkbk voUständig im Einklang stehen. Darin stimme ich also dem Herrn Abg. Dr. Langerbans bei. Weniger glücklich sÖeipt mir der Versuch zu sein, die materielle Begründung des Reich§gericht§krkcnntniffes anzugreifen. Das Reichégericbt bat sicb die Sache sebr genau überlegt, und wir haben solche Recbksverbälj- niffe, die aus alter Zeit berstammen und bei denen die Vorauösißungeu, unter denen fie begxüydet sind, nicht mehr ganz gknau zutreffsn, aucb solch wo das Recht mit der modernkn Anschauung auöeinaudxr- gebt, nnd dsr Richter ift skhr häufig nichtsnstowenigkr genötbigt, auf Grund der vcfitiven Rechtßgrundlagc Ansprüche dieser Art anzuerkennen. So hat es meines Erachtcns aucb bikr gklkgen, und nach dieser Richo tung bin babkn wir immer daran festgsbalten, daß wi? vor unseren böcbstkn Gerichten den größten Respekt dabei;. Diesen Respekt wird aucb der Herr AbZ. 1)r, Langsrba-Z babkn. Das hindert aber nicht, daß man aUkrdings daran dénkkr. kann, Vcrbältniffe, die auch juristisch als zu Recht bestebend anerkannr
'werden, entweder durch eine Vérständigung der Betbeiligteu, od-cr,
wenn es sein muß, auch durch 'die Gesxygcbung zu ändern. Mein: Herren, daß die Verbältniffe damals ganz andsrs lagen als heute, gebt schon daraus hervor: damals batten wir,namentlich bier in der Mark. das ausschließliche Territorialprimzip, die politiicben Gemeinden und die Konfsssionßgemeinden deckten fich vonommen; das ist längft vorck“; Damals batten wir noch den Begiiff des Eintretens der Obrigkka für die Unteribanen auch in kirchlicher Bezikbung, für ihre kirchlich:- Bedürfniffs. DieserBegriff wurdk auch auf die Magistrate der Stäkxe den Bürgern kék Städte gegenüber übertragen ; das alles hat sich beute wii- kommen geänkext. Das Territorialvrinzip ist überal] durchbrochen, ja, :::-23 kann géradezu sagxn, die Vermischung d-“r Konfkffionen in Unsere: politische?! Gemeinden ist bemzuiage die Regel. Nun, meine Herm!- beute gilt aUgemein und als Régel in der That für die kikcbXZQ-I Lasten der Giundfas: die Befriedigung der kirchlichen Bedürfniß»: H'? zu bswirkxn durch die kirchlichen Interessenten. Aber, meine Herre: auch dieser Grundsas bilkkt zwar die Regel, ist aber Dix!- facb durchiöch9rt und durchbrochen durch das bestehende ML auch durch *die moderne Geseßgebung. Darin kann ?ck iim Herrn Abg. Dr. Langerbans garnich bkistimmeu, deck; ki: evangelische Kirchengkmeinde- und Synodalordnung für die eK;" aeliscbe Laudkkkirche kkr alten Provinzen dikscn Grundsatz als Wk- scbließlich hinstelle. Jm Gegentbeil, ich will nur darauf aufmekkf-Ul machen, meine Herren, der Q 31 der Synodalordnung sagt dies 33?- drücklich:
Bei der Beschaffung ker zu d?" kirchlichen BCMSN“- erfordktiicben Geldmittkl imd Leistungen, soweit soiche nié: nach bestehendem Recht aus dem Kirchenvermöxc: oder von Patronen oder von sonst speziell VerpfliÖ' teten zu gewähren sind, insbesondere auch bei Festseßm L'“ auf die Gsmxinde zu revartierenden Umlaßen u. s. w. bedak' k“?! Gemeinde-Kirchenrajb der Mitwirkung der Gemeindevertretwö-
Kurz, méine Herren, das Jntereffenkenyrinzip ift kie Regel. W diefe Auknabmen von svszieUen rechtlichen Veipsichtungm fil!- TÜ“ drücklich aufrechterhalten, und ebenso ist es geschehen in de! M43 übsr die Verwaltang res Vermözkns ber katholischen KirchenaM und das ist auch meines Erachtens ganz nothwendig, denn puts M' beben wird man mania: Ve-vflicbtunßen nicht können, ud W, auch mein Bedenken, tai Bebenken, das ich argen den BMW "
Hemi Abg. Dr. Langerbans babe, einfach darth ebm Paragraphen de: Geseygebung diese Dinge aus der Welt zu schaffen.
Wenn Sie diese Verpflichtungen, die ja für Berlin sebr lästig find, die lib gern auf verständige Weise beseitigt sehen möchte. mit einem Schlage streichen, so schenken Sie damit der Stadt Berlin den Werth der Leistungen, um die es fich hier handelt, und die auf einem- speziebletr*Rechtstifél“belub'eri'_ ich Hill'ganz dabingeßellt sein lassen, ob die 20 Millionen, die die Kirchengemeinde gefordert baüe, richtig berechnet waren; sie waren vielleicht etwas hoch; aber sie waren doch schon bei den, Verhandlungen zwischen den Gemeinden bis auf 5 Millionen ermäßigt; also, die kirchlichen Organe haben sich doch auch große Zurückhaltung auferlegt _, kurz, auf den Werth will ich garnicht eingeben, ich weiß das nicht, wie viel die Sache wert!) ist; aber ich will darauf aufmerksam machen: es ist ein Geschenk, das man zunächst Berlin macht im Betrage des KapitaTWertbß der Leistungen, die hier durch das ReichsgerichtSerkenntniß als rechtlich begründet an- erkannt worden sind. Bei Berlin kann man das noch allenfalls bes rechnen; das haben wir bei den Verhandlungen gesehen, daß man zu gkwiffen Wertben und Forderungen auf beiden Seiten kommen kann. Von den anderen Städten der Mark wiffen wir das nicbt. Dazu kommt, daß diese Geseygebung obne wéiteres die anderen Städte der Mark mit umfaßt. Für die anderen Städte der Mark ist die Sache nie streitig gewesen; da ist stets anerkannt, daß die politisckxe Gemeinde für kirchliche Baulasten einzutreten babe, und höchstens sind im Einzelfalle Streitigkeiten gewesen, die natürlich auf dem Wege des Prozesss, des Rechts, entschieden Werden mußten. Die finanzielie Tragweite aber, meine Herren, die die Sache hat für die anderen Städte der Mark, ist garnicht zu übersehen. Für Berlin könnte man fie allenfalls zur Zeit noch übersehen; aber die anderen Städte der Mark in Bausch und Bogen bier bincinzubringcn, _ das ist unmög- lich, weil unberechenbar.
Nun mache ich weiter darauf aufmerksam: wir haben eine ganze Reibe Fälle, wv die kirchliche Last, namentlich auch die kirch- liche Baulast, dinglich ifi. Namxntlick) haben wir sebr schwere Fälle dieser Art, mit denen wir uns auch schon befaßt haben, mit der Tendenz, ob wir ihnen nicht durch eine entsprech-zndeGeseßgebung bei- kommen können. Wir haben einen ganzen Landstrich im Regierungs- bezirk Danzig, wo die katholischen Höfe die evangelische Kirchenbaulast tragen müssen, wo das außerorde'ntlich schwer empfunden wird, und jeder, der die Verhältnisse dort kennt, muß sagen, auch das sind Ver- hältnisse, die in die heutige Zeit nicbt mehr recht bincinpaffen. Die Sache ist abér dinglich, fie steht im Grundbuch. Und nun denken Sie sich einmal: Wenn aUe Léute, die dadurch betroffen sind, _ wir haben auch den Fall gerade umgekehrt; ich komme darauf nock) zurück_ jest kommen Wollten und sagen: ihr müßt uns Von unseren Vcr- pfiicbtungen, von unsercn kirchlichen Leistungén und namentlich bon unserkr kirchlichen B:.ulast befrsien durch einen Akt der Geseßgebung; denn was der Stackt Beriiq und 75811 mäikiscbcn Städten recht ist, ist doch uns selbstvsrständlich biÜig, _ damit würdkn Sie in eine große Vsrlegenbsit kommen. Nach meiner Meinung ist es ganz unmöglich, diesen Weg ohne weiteres zu geben, und so einfach, wie Herr Abg. Dr. Langerbans fick) die Sacbe Vorstellt, daß man bier so kurzer Hand die Sache abmachen könnte, ohne daran zu denken, welcbe ungeheuren Weittragenden Folgen _ ich will das garnicht ausführen; die Konsequenzen c-rgebm sich ganz von selbst _ damit verbanden sein würden für beide Kirchen wiederum und für viele politische Ge- meinden, _ so einfach ist die Sache nicht. Sie so [eicbter und kurzer Hand bier abzumachen, dazu ist, méine ich, diese Frage durchaus nicht angetban,
Nun mache ich ferner darauf aufmerksam: im ganzen Kurfürsten- tbum Heffen gilt dassclbe Recht auf Grund einer unbestrittenen Observanz. Das ganze Kurfürstentbum Heffen würde sofort komm€u und ähnliche Ansprüche erbxben an die politischen Gemeinden. Das alles kann man doch nicht kurzer Hand entscheiden, obne die Ver- hältnisse gründlicbst geprüft zu babén, obne Von der Tragwsite der Beschlüffe, die beim Zustandkkommen eines solchen Geseßentwurfs gefaßt werden sollten, ein klares Bild zu haben. Meine Heren, ich gkaubk, daß das nicht angängig ist.
Ganz unters lag seiner Zeit die Sache bei dem Zustandekommen des Gesetzes über die Bestreitung der Kosten für die kirchlichen Be- dürfniffe der Kirchengemeinden des linken Rheinufers vom 14. März 1880. Danach, sagte man _ und das führte ja auch Herr Dr. Langerbans aus _, ist die Verpflichtunß der bürgerlichen Gemeinden zur Beschaffung und Unterbaitung der Pfarrbäuser ohne Weiteres auf die Kirchengemeinden übxrgegangen. Das ist auch richtig, meine Herren, aber der Fal] liegt absolut nicht anaiog dem- jenigen, den ich hier behandele; ich werde das nachweisen. Die Bau- laft ging infolge jéncs Gesetzes zwar auf die Kirchengemeindkn über, aber den Kirchengemeinden wurde dafür eine erhebliche Gegen- leistung gewährt, und diese Gegenleistung bestand in dem Eigen- thum der Gebäude und der dazu gehörigen Grundstücke, die bis dahin im Eigenibum der politischen Gemeinden gestanden batten. Diese Gxuudfiüäe wurden den Kirchengemeinden ausdrücklich übereignet. Das iß in den Motiven des Gefeßes als dir Grund, der gewisser- maßen das Fundament der Gerechtigkeit für diese geséßgcberische Maß- regel bildet, ausdrücklich und weitläufig angkfübrt.
Meine Herren, an einem solchen Korrelat fehlt es hier in der Maik Brandenburg vollständig; denn die Kirchengemeinden in der Mark Brandenburg sind entwcdsr selbständige Stiftungen _ oder die kirch- lichen Gebäude stehen im Eigentbum der Gemeinden. Nun, meine Hérrcn, wo es bei den anderen, den bürgerlichen Gemeinden dks linken Rbeinufch an obliegenden Leistungen, an einem solchen Korrelat fehlt, da hat man auch die kirchlichkn Lasten nicht ohne weiteres den Kirchengemeinden auferlegt, sondern man hat cineAblösung ermöglicht und hat dafür in den §§ 7 ffg. des Geseßes ein ausdtückliches, besonderes Vcrfabren vorgeschlagen. Ick WWF dabei noch darauf aufmerksam machcn, daß das Gesch von 1880 weniger zu Gunsten der ebanaclisckocn, ais vielmcbr zu Gunsten der llUtbolischen Bewohner des linkcu Rbcinnfcro erlassen wordcn ist. So hatte z.B. eine katholische Dorfncmcindc [ur chamtux eines evqngelischen Pfarrhauses 208 Thaler beitrancn miiffcn, obwohl k" dkksem Dorf nur zwei (Evangelische wm'rn. *Das warm natürlicb Zustände. die sehr schwer empfnndru watch, am!) an! evangelischer SM?- Weil die andersnläubme Mcbcbrii dri“ !*ctrcsicndcn politisebcn Gexveinde nicht gerade sehr bcrrlt war, den Wnnmmi drr Mindci'bcis entLkikaukommen. Um diese ""na-114711113“!Ncsbäituinr aus der Welt 3" sMffW, wählte man ditie Auoalriibmm nud enriibtr. daß
alle Beibeiligten obne Ansyabme in dem Streben, diesen obsoleten Rechtsjustand zu beseitigen, einig waren.
Nun, meine Herren, nichts wünschte ich mehr, als daß in dem Falle, der uns beschäftigt, dieselbe Einigkeit herbeigeführt werden könnte. Ich glaube, daß wir nabe daran Waren; wenn dieser Antrag hier nicht gestellt worden wär'e, der lediglich aus der Stadtverordneten-
-Versanxmkung- der Stadt"“Bér'lin hervorgegangen ist, so wäre
in den Vergleichßverbandlungen ein Abschluß nabe gewesrn; denn auf beiden Seiten bestand der dringende Wunsch, dem jsyigen Zustand durch ein verständiges Entgegenkommen im Ver- gleichswege ein Eade zu machen. Das würde, glaube ich, auch für die Stadt Berlin der geeignetste Weg sein, auf dem man, ohne irgendwie anderen Rechtßverbältniffen zu präjudizieren, zu einem ge- deihlicben und friedlichen Resultat kommen könnté. Wenn Sie das nicht onen, wenn Sie die Sache im Wege der Gesetz- gebung regeln wolLen _ was ich für sehr schwierig halte _, dann bleibt nichts übrig, als sich zu überlegen, wie man zu einem Ablösungögesetze kommen, und welche Aequivalente man dann geseßlicb festlegkn muß oder welche feßte Normen zu geben sind, wo- nach dies in billiger, verständiger und gerechter Weise berechnet werden kann. Wi? Sie die Sache bier geschäftlich behandeln wollen, muß und wil] ich ja dahingestellt sein lassen; davon bin ich aber überzeugt, daß, wenn Sie den Antrag so annehmen, wie er bier gestellt ist, Sie damit Konsequenzen übernehmen, deren Tragweite auch Sie garnicht zu übersehen vermögen. Deshalb trage ich Bedsnken, Ihnen die einfache Annahme dieses Anirages zu empfehlen. Ich wünsche dringend, daß der jeßige Zustand beseitigt wird durch eine für beide Theile billige Vereinigung, und ick) empfehle anen die Behandlung dieses Antragcs nach der Richtung bin, daß durch die Vorgänge hier im Hause und Ihre Beschlüffe einem Vergleich nicht präjudiziert wird.
Ick wii] auch nicht verhehlen, daß ich, wie bi: Dings liegen «- ich hoffe, mich ganz objektiv ausgedrückt zu haben _, große Zwsifcl hege, ob die bäiden anderen Faktoren der Gescßgebung geneigt Zsein weiden, einer solchen Anregung, wie sie in dem Antrage des Herrn Abg. 1)r. Langcrbans Enthalten ist, unbedingt Folge zu geben. Jch für mein?" Theil bezweifle es sehr, und deshalb rail)? ich, nicht ohne weiteres kurzer Hand den Gescyentwucf anzunkbmen, sondern zunäckost die Sache so zu erledigen, daß die Vsrgleichßberbanblungen wieder
aufge'nommcn werdrn könncn. Das ist der Weg, auf dem man für
bside Theile zu einem guten Ziele kommen kann.
Abg.“.Haacke (fr. kons.): Wir sieben gcrade auf dem entgegen- gZseßxen Standbunkf wie der Antragstelier. Es handelt sich nur um die Stadt Bkkltl-i, kein Ybnsordtiéter aus der Provimz Brandenburg hat dcn Antrag miiunisrsckyréeben. Außerhalb Berlins wird di? Ver- pilxcbiung nicht so schwkr emvfundén. Auch in Berlin handelt es fich jahrlich nur um eiwa 150000 „46 Der Grund, daß auch Axigkbörige guderxr Konfessisnen für die eoarzgk'lisckye Kirche mit beitragen müssen, ist nicht durchkch1agénd; denn für die auf Grund des fiskalischen Patronatßiccbtß geieiststkn Vkrpflickytungen tragen auch alle Stsuer- zabier bét. Einssiii obne Abfindung darf eine Aufhebung eines be- stehenden Rechts m t stattfinden. Lkbnen Sie daher dsn Antrag abi
Abg.1)r. Porsch (Zenit) stimmt dem Antragsteller darin zu, daß der jksige Zustand unhaltbar sei. Es handle sich auch für BErlin keineswegs um eine Bagatelle; denn obne gesetzliche Aenderung würden sich die Verpflichtungen noY bedeutend ftsigsrn. Aber mit der Aenderung eines bestebc'nden echts müsse man sehr vorsichtig ver- fahren. Das Matchal müsse deshalb in einlr Kommission von 14 Mitgliedern genau geprüft werden, und er beantrage die Ukbék- weisung an eine_ solche.
Abg. Bröic (kons.): Es handelt sich hier JEWiffermaßen um geheiligt: chhte, und wir müssen deshalb mit Vornkbmbeit und ohne Sckärfe in der Diskussion an die Sache herantreten. Wir ftimmkn dkm Abg. Haackk bei. Nach dcn bestehenden Geskßen hat der Patron die Materialisn für dkn Kirchenbau zu liefern, und die politische Ge- mcinde bat in_1 übriaen den Bau zu leisten, wknn kein Kirchenbc5rmögen vorhanden ist. Die höchsten GerichtSböfe, Kammsrgkrickyt und Reichsgericht, haben sicts die Bestimmungm der Vifitattonsoronung von 1573 als zu RECHT bestkbend aberkannt. Durch die Kirchen- gemeinde- und Synodaiordnung find die RSchte und Pflichten Dritter nicht berührt wordkn. Akltlkt". Geféch sind durck) die neuen Kirchen- geseße nichtstil1schweig€nd aufgehoben worden; dazu hätte es cirzkr auIdrücklicben Gesstzeöbestimmunq bedurft. Daß Andchgläubige für die evangelische Kirche beitragen müssen, ist kéin entschéidendcr Grund; denn es kommt auch der umgekehrte Fall bor, daß Evangelische Für die katholische Kirche mitleisten müsscn. Meine Freunde sind da er gUe'n den Antrag. _Der Antrag wil] obne Wkitkkks dic Vér- pflicbtungen der politicben Gemeinden den Kirchengxmeinden üb€r= tragen. Das ist im inblick auf die bestehenbkn Gescße nicbt folge- richtig, es kommen auch noch die Bkstimmungcn über die Pflichtén der Patrone :c. mit in Betracht. Wir beantragsn ohne wsixerqs die Ablehnung des Aixtrages, widkrseßen uns abrr dsr gcwüntchtc'n Kommissionsberatbung nicht, wcnn wir uns auch nichts davon vcr- sprechen.
Abg. Schmidt-Warburg (Z:?ntr.) steht zwar nicht als Berliner, aber als Schöneberger dcm Anfrage sympathisch egcnübcr, obne im Namen seiner Partci zu sprechen, die über die Sa _e noob kcincn Be- 7ch1Uß gefaßt babe. (Es komme bauptfächlick; darauf an, ob ein? Ent- chädigung gegeben werden solle odsr nicht. Woblerwoibsne Priyat-
rechte dürfe man obne Entschädikung nicbt aufheben, dir Visitation)?“-
ordnung von 1573 sei aber ene gsnomUZ 10T, die durcb eine andere ansralig 10); einfach aufge'vobsu Werks" könne. Ein Privi- legium sei dadurch den Kircblngcmcindkn nicbt gkgcbcn, cs bxa_uchc also auch nicbt durch eine Abfindung abgelöst zu werden. Aüc _dicic Jragcn würden s1cb in der Kommission erledigen lassen. Die Sakulariiajwn der katholisubkn Kitcbe sei cine Verlcynng dcr Geskye gcwcscn, eine solche dürfe nicht noch einmal vor?enommcn werdcn.
Abg. Dr. Irmer (kons.) wil ala1 Betbciligtxr und als Mitglied der Synode nicbt schweigc'n. Die Gründe des Abg. Lanxcrbans bättcn ibn nicht überzeugt, und cr1iitnme dem Abg. «:)aackk bei, das; dcr Antra nicbt park) anzunehmen sei. Aus dem Wortiaut des Antrages
che :*rvor, daß auch der Abg. Langcrbagis zugcbc, daß die * ixitatiMSordnung Von 1573 noch zu Recht beitebc, dunn so_nft würde er die Aufhebung nicbt brantragen. Dic Sacbc sci jcdcnsalis !cbr schwierig; er (Rebnki) eikcnnc an, daß die Konsistorialordnun,] von 1573 unseren heutigen Vkrbältnisse'n nicbt mcbr cntsvtcckyc. ab(r es handle sicb darum, ob six“ mit odcr obne Entschakignng auf- eboben Werden soUc. Die Aufhebung obne Entfibädigung Jci cin Eingriff in die Nichte dcr evangeliscbcn K“irckcngeu1ci.xden, dcr dcr Billigkeit nicbt entsmcche. Berlin habe in de'" lcytcn Jadrzcbrxtm seine Verpflickotungen in Bezug auf Kiichxiibautcu uur debt mangelhaft erfüllt, die (Entschädigung soac dafür gcacbcn wrden. nicht für die Zukunft. Sache Berlins sci rc“, Vcrglcicdövorsxbiägx' zu machen. Der Antrag babe dic Vcrglcichovcrbandlun«cn geitört imd sei daher nicht am PiaYe ge'wx'srn. Seine“ Pattri würde am iicdiien über den Antra zur Tagesordnung übcrgcbcn, sei aber mil dt“: Kommissionsbcrat un] cinvcrstaukcn. * *
Abg. [):-. Kranke Zul.): Aus drm Antrag läßt Jod [G.“.Üxb UM folgern. daß der Antrags eller dati Fortbrstcbm dcr Vintatwuömdbxmg am'rkcnne. Dao Reicbägcriibt bat nicbt ausgespmbm. dax“: die R:!"i* tationöordnuna noch bifiebt _ dich Franc datt? ck gar NUL zu prüfen _, sondern aus andcrcn juristiychen Gründm mz “Qt ? ;im uniünstiac Urtbeil gefällt. Bis in dic saboim'r Jahn tk som»: aui dic Vifitationöordnuug von !!)-“3 zurückgegriffen worden. Wm“
fie noch_zu Recht _beftxbt, so ift eß nur billig, sie aufzuheben, da den heutigen Verhaltmffen gar nicht mehr entspricht. Die politis Gemeinde hat ja aucb nicht mehr den gerin sten Einftuß auf die Kixcbe. wie es in ftuberen Zeiten der Fa war. Der Kultus- Mmister scheint anzuerkennen, daß es sick) nicht um ein Privileg bandelt, sondern um ein allgemeines Gesev, und deshalb isl die Aufhebung obne Entschädigung möglich. ' , _th-„„S.tbcke.r:;_ Ohneqdis _HWK*KCÖURF“'M*SWWFWUW““ Berlin war dte_ Kirchennotb „in Berlin nicht zu beseitigen. Die liberale Majoritat der Vereinigten Synoden hat sich schon anfangs der„achtztger Jahre der Notbwendigkeit neuer Kirchenbauten nicht entziehen könnexi und genehmigte damals drei neue Kirckoenbaupläne. Aber'erst als bis Positiven die Mehrheit erbieltgn, wurde die Sache energ1scherkbetrtebem dank der Fürsorge Seiner Majestät des Königs uiid des K_irchenbauvereins. Derr Antrag Langsrbans erkennt an, daß die Verpfiichtung Berlins noch besteht. Es ist undenkbar, daß das errenbaus und" die Regie'runzi ein solches Géseß annehmen; obne ntschadigung laßt sich die Sache aiif kéinsn Fall re eln. _ _Abg._l)r. Bachcm"(Zentr.) halt den Antiag angkrbans nicbt fur uberflussia; inan konne fich doch objkktiv übst die ngelun der schwebenden Streitfrage xintc'rbalten. Vielleicht komme aus der om- nitsfions'beratbung' auch nichts Brauchbares heraus, dann bittc er aber die Regierung, emen gangbaren Weg vorzuschlagen, um aus dicsln Schwierigkeiten, herauszukommen. Es liege im Interesse der Kirche selbst, die Beztebztngen zu den politischen Gsmeinden ganz zu lösen FLY] davontunakbangbig tI'U weJcnh; [triisssé Bsziebungen seien in vielen a en un er en eu igen er ("1 n en unnatürli und nu , aus der „historischen (Entwickelung zu erklären. ck : Mb Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten 1)1“. Buske: Metin Herren! Ich habe gar keinen Anlaß, mich über die Frage, ob ich nnch in Bezug auf die Anfübrungen, die ich gemacht hab? über das am linken Rheinufer geltende Gesetz vom 14. März 1880, geirrt habe oder nicbt, bksonders zu ereifern. Das Gesey ist von Hsm: Or. Langerbans nur zu (Gunsten seinerPofition ausbilfswe'ise herange- zogen Worden, und selbst wenn ich mich geirrt hätte, so wäre das kein großes Ubglück. Ich habe mich aber nicht geirrt. Ich habe nicht bloß (111f die kirchlichen Gebäude, sondern auch aufdie Grundstücke verwiesen, die ganz gewiß einigen ertb haben, und außerdsm babe ich mir den Gedatiksn, daß sie ein Aequivalent sein soÜten für die Usbkrnabme der Kirchi'nlasten ja nicht aus den Fingern gesogen: das steht vielmcbr in den MotiVLn zu § 2 des Géskßés ausdrücklich angegeben, und da wird Herr Dr. Bachem auch finden, das; man für die laufckndkn Abgaben und zwar aaIdrückii-Z), WSU man da kein Korrelat zu haben glaubte, ein besondkrcs AblösungöNrfabren eingeführt hat. Es kommt darauf für den gegenwärtigen Fall nicht ViZl an, aber das kann man daraus schließen, daß das Geseß so ohne weiterss zur Uiitecstüyung dss Antrages Langerhans nicht angezogen werden kann; dknn die Sache lag damals etwas anders.
Nun will ick) nur noch auf Eine einzige Frage zurückkommen, auf die nämlich, ob dis Verpflichiungén, die durch die VisitationSordnung begründet worden find, öffentliÖ-rscbtlicher odcr priVatrechtlichx-r Natur sind. Ich nehme gar keinen Anstand, mit dem Herrn Dr. Krause an- zaekkc'nncn, daß die Vifitationsordnung und ihre Bestimmungen zur Zeit, als fiegegxbkn warc'n, ein Theil des öffentlicbech-„bts warkn. Ich sehe den Ursprung bicssr Vcrpflickytung nicht als eineprivatrxchtliche an. Aber, meins erren, es giebt bxi uns eine ganze Menge Verpflich- tungen und Rechte, die aus öffentlicb-rechtlichen VZrhältniffen bewor- gegangen sind, die aber im Laufe der Zsit msbr und mehr einen privajrechtlichen Charakter angenommsn haben und die wsnigftens wie eius pribatrcckxtliche Bélastung wirkkn. Und das, giaube ich, ist Hier der Fali, daß bier die Fragk, ob die Stadt Vkrlin vxrpflichiet ist, so oder so visl zu zahlen. iür si: wirkt wie cine priVatrechtliche Bklasiung, und umzckcxbrt für bis be- treffende Kirche, um dis Ls sich handxli, ebenfalls wie cine privatrscbt; licht: Ber€chiigung. Das habe ich sagsn wollen, Mixer nichts. Im übrigen steht es mir garnichi zu, mich einzumischen in die' Frage, wie Sie den Antrag geschäfllich beband-xln wollen; d.“.s vsrinx sich ganz von selbst. Ick) bin der Meinung, die Sachs wär? aus dkr Luft zu bringkn; w-Zim der Antrag nicht Exisiicrte, so würde bicr für Berlin di? ganz; Frogs im Verglsickpswch verbäitiiiß- mäßig sehr leicht zu löscn scin, und um so leicht€r, wenn (“5 riabtig ist, wie ich anncbms, das; SI nicht obnc wcitersö faststébt, ob is:: alle bier in Betracht kommendsn Fäl]? JSUJU bieselbxn Entschsixungxu d&“: R€ichsgerichis und dss Kammergsricbxs gktroffsn wkrben :UÖÖTM. wie fie schon gstroffkn sind in diesem einrn Fail. Wann das der Fall ist, so ist das r€chl Eigentlich ein LIj-Ikx, kvsi-ÖSZ sich auf dieser Ssite zu einer bcrglsich-Éwxisén Kvachsation ki,;xxst, und ick) blkibe rabc'i it-xbcn, daß ich diesen Wil,; für DM !iÖtégäc'Z halte.
Jm übrigcn kann 239 Nm boésn ÖIUÜ" m:: „m?:"imgé'béx. ch? an Antrag abzuixbncn.
ck3le. bon Eynsrii (711.1 srxicbi KL ***,); :::": Anrraz L :*:“7I: “' am?. '. a;“; WÜNM ric Konicivaxircn dazu '.);5: 22cm: ?*U' “* Bau ciner Synagoge“ ©5512 krix-cbxn ":Üxm? “ '“ crfrxulicbe' Zuständx, kai": kik Crangkls-Ösn i.".
Kirchenstcusrn auzkwmwcn *kii-xn. I:“. ::id-xrxxi )*. weit böbe'rc Kirchrnit§i1€rn krbobcx. Tix!? 3351572“: '. _ werkxn, umd ddsbaid isi Dcr A:;rrag I;“:;;r'::n§ iöxi **:“. .. um alt:" rcxmok-xris BHÜTLMUUTIZTR :::.-' **:".“xbxr-xz: * - befeiÜgén.
Nach einigen Miicrcn Bkmcriungcn “dcr Id.;g. Vxé-ic und 111“. Back)?!" nimmt wikOcrmn d.:é» WON ):“r
Minister der gc:x':2ichcn :( Ilrigcixgsnbc:icr: 117 Vciécx
P?iinc Hérrcnk A::k di:“ 777.25.“ rc: k.*:5."7*"*..*.-.':'2Z:“.'. K!."TQI? kam. ich [**:(x klare" nichx käkcr §1i1§=*Z*-:*n M:; “**: ":ck: ::: :.".rt .:";YW n'fforticrt; übrigen-k- :*"! :: dex: Hz:», “MRM: d:“? F.::m: !:"?é“ ck77 H;"ri Iii); 117. V.:Öcx: "“Do-. ;x'“;_;: b:: ::.“ SOM ;;“. »:ka GIM.
Wu? dmx: ki.“ :kxéÉRÖx: ???:957“, ?:c (I:;xrxkiagcr. ki: d.“; (Fiizf: »I G.“?kßcö '.“.m 255“: :.“;“ki *: d:.dx :ck 7.1 abr die TEQ:- sacbm, Bic ?:“: HC:? “.'-59. “Q: W:O:m ;:gxiüi'rt bat, gaxniÉ-t de- strirtkn; ? dcü'ncxé _":NÖ? .";L déi Exmikstükkc zu.“ ZranzésiWe-j Z“!!! ki*i:*=.djikx1§cxm'5: “'m? “3.2“ brktketik übctbauri garnich: dir VCrkÖtxgnxg dm“ Gk**:§9§ *.*9". "7.8.40; im Gescnxkcii. :ck geb.“ Wu so wm! dax :ck “374.7“. é-ILZTT“? duk- Gk'kx: [Mkr 13??? (":'ZQFU: M7»: MM:" xn.“ *.*-::.“. :ck “;;":BQ' *Öcn Wiki:»MirxiLm zweien 2735: ?.“.n.“ wind.“: S:.“ » .:.» “"i“-'Wir bcipumnxi *UVP". :D.“;m'kké"
4") cm*.x'; “.:-::? dxc “Diskusion gcickiikbcv,
RB,; ".“: “RAK“ 3:1“ (*1 Vol?» *" 11;le m'. S&Tiéw»? .*.mk RU .» xx.» «. »; :*;in ?mmlsWÉ *;“cuk: *.*„mkik ck25 L;:„x Z.»; ::th ...ck- gc-äd: ;:sxd „".“-“€ ::xuci'dwégd von M? «*Im: SOM“ w:“??? A??Ö«*Z*€ «ck a.:»xxz::.:da*ck nvrdxn *:“: Bitis". ';; DWD «*.*; SIKU“ d:;-.*'.*x ““ck-“3.11“; dk“ *.*;L.“ "7171“ VIKINUN “T:: 77: “.'-WIKA; 7:7»: NIMH «„War; ck»; :*:.";* .:.-z,:xädi wo:“dcn * Fifzdx“ RKK W.:?! erdrdxriöaxdiz w:“:nxß“; ck76 "'Wo-.:::.FN Bätéi'x .:.": *.*“.k'“. (.IN-„( „KJ 354,73"; joku": »; *Im II.“ Z:? xd; J» H.":m STR.". “.*?äxdkr mä dix »mm In:.“ ev.:x-KÖ TWQk.Wx-»K DZM?» RK". ? "Ick Qik M*:dnndeaét UO“
»J'KTUOLT, **-" : “..?-" *" „ „.,
.. „„. . ? «:*-„.» . . .... 5.1.
. ' - * “Z"... „! . , .*,- L - -“ö.«*is-Mx.«z»xa«x *:«Uqu-x *