1897 / 24 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 28 Jan 1897 18:00:01 GMT) scan diff

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.) Nr. 80 ([ Cassel), Quiebl, Pr. Lt. von der Inf. éexéxlufgebots des Landw. Bezirks 1 Ca el, - zu Hauptleuten, Schrader, Vize - Feldwebel vom ndw. Bezirk Gotha, zum See. Lt. der Res. des Inf. Re ts. Freiherr vbn LSapJn (ZZ VZsthi) NSA 16. Haasen, Vize- ww. von demselben

n w. ezi , w' . Wilhelm (2. Großherzogl. Hess.) Nr. 116, George, Vize-Waäotm. vom dw. Bezirk 11 Cassel, zum Sec. Lt. der Res. des Hess. Feld- Axt. „egts. Nr. 11; die r. LW,: Martiny von der Ins. ]. Auf- gebots des Landw. Bezi s Meiningen, offmann von der Inf. 2. Aufgebots desselben Landw. Bezirks, edslob, Böttner von der Inf. 1.'Aufgebots des Landw. Bezirks Weimar, - xu Haupt- leuten, Lo ß e, Vize-Feldw. von demselben Landw. Bezirk, zum See. Lt. der Res. des Inf. Regts. Nr. 135 ' die r. Lts.: Menßel von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezkrks E senacb, Seller yon _der Inf. ]. Aufgebots des Landw. Bezirks _1 Darmstadt, Gabriel von der Inf. 1. Auégebots des Landw. Bezirks Gießen, Mackle von der Inf. 1. Aufge ots des Landw. Bezirks Bruchsal, __- 11 Haupt- leuten, Hoffmann, Vize-Wacbtm. vom Landw. Bezirk eidelber , zum See. Lt. der Res. des Feld-Art. Regis. von odbiels : (Niederschles.) Nr. 5, Müller, Sec. Lt. von der Inf. 1. ufgebots des Landw. Bezirks Mülhausen i. E., zum Pr. Lt., - bexordert. Mo ,Vize-Feldw. vom Landw. Bezirk Gebweiler, zum See. Lt. der es. des Magdebux . Füs. Regts. Nr. 36, v. Ian, Vize-Feldw. vom Landw. Bezirk traxzbura, zum Sec. Lt. der Res. des Inf. Regts. Nr. 143, M ü lle r , V ze-Wacbtm. vout_Landw. Bezirk Molsheim, zum See. Lt. der Res. des Schleswig-Holstem. Ulan. Regis. Nr. 15, Holl, Vize-Wa tm. von demselben Landw. Bezirk, zum Sec.Lt. der Res. des e -Art. Regis. Nr. 15, Lebment, Vize-Wachtm. vom Landw. * ezirk Schlettstadt zum Sec. Lt. der Res. des Kur- märk. Drag. Regts. Nr. 14, Burow, Vize-Feldw. vom Landw. Bezirk Diedenhofen, zum See. Lt. der Res. des Koni s-Jnf. Regts. Nr. 145, Winterfeld, Sec. Lt. von der Inf. 1. ufgebots des Landw. Bezirks Meß. zum Pr. Lt., Kuhr, Vtze-Feldw. vom Landw. Bezirk Koniß, zum See. Lt. der Res. des 8. Ostpreuß. Inf. Regts. Nr. 45, Weins enck, Pr. Lt. von der Kav. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks T orn, zum Rittm., Groth, Pr. Lt. von der Res. des Inf. Graf Tauenyien von Wittenberg (3. Brandenburg.) Nr. 20 (Grandenz), Warkentin, Pr. Lt. von der Inf. 1. Aufgeb. des Landw. Bezirks Grandenz, Anton, Pr. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Danzig, _- zu Hauptleuten, Wieser, Sec. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots desselben Landw. Bezttks, zum Pr. Lt., v. Manikowsky, Pr. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Osterode, zum Hauptm, v. Puttkamer, Sec. Lt. von der Kav. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Deutsch-Eylau, zuxn Pr. Lt.; die Vize-Feldwebel: Frhr. v. M alßabn vom Landw. Bezirk Waren, um Sec. Lt. der Res. des Großherzogs. Mecklenburg. Ja er-Bats. Hir. 14, Duday vom Landw. Bezirk Göttingen, zum ec. Lt. der Res. des Magdeburg. Iäger-Vats. Nr. 4, Wallmann _bom Landw. Bezirk Lüneburg, zum See. Lt. der Res. des Garde-Jager- Bats. v. Harling vom Landw. Bezirk Celle, zum See. _Lt. der Res. des Hannoi). Jäßer-Bats. Nr. 10, Radmann, Vize- eldw. vom Landw. Bezir Stettin, zum Sec. Lt. der Res. des u_ß-“Art. Regts. vim Hindersin (Pomm.) Nr. 2, Frost, Vize- edw. vom Landw. Bezirk Burg, zum See. Lt. der Nes. des uß-Art. Regis. Nr. 15, Witte, Pr. Lt. von der Res. des omm. Pion. Vats. Nr. 2 Raftenbur ), Steyer, Pr. Lt. von den Garde-Landw.Pionieren 1. ufgebots( alle a. S.), F_aerber, Pr. Lt. von der Res. des Schles. Pion. Bars. Nr. 6 (Neisse), Affen. macher,Pr. Lt. von der Res. des Rhein.Pion.Ba_ts. Nr. Z(Neuwtrd), Krüger, Pr. Lt. von der Res. des Bad. Pton. Bats. Nr. 14 (1 Trier), - zu Hauptleuten Friedrichs, Sec. Lt. von der Res. des Rhein. Pion. Bots. _r. 8 (Düsseldorf), Koß_wig, Sec. Lt. von der Res. des Westfäl. Pton. Bats. Nr. 7 (1 Munster), Dach, Sec. Lt. von der Res. des Hannov. Pion. Bats. Nr. 10 (Essen), Brenner 11. Sec. Lt. Von den Pionieren 1. Aufgebots des Landw. Bezirks 1 Bo um, Gaißscb. Sec. Lt. von der Res. des Magdeburg. Pion. Bars. Nr. 4 (Diedenbofen), Kirsch, Sec. Lt. von der Res. des Pion. Bats. Fürst Radziwill_(Ostpreuß.) Nr. ] (Danzig), - zu Yk. Sts., Heine, Lwowski, Vtze-Feldw. Vom Landw. Bezirk St. Johann, zu Sec. Lts. der Res. des Garde-Pion. Bats., Volk , Sec. Lt. von der Res. des Eisenbabn-Regts. Nr. 1 (Lingen), Ober- getbmann, Sec. Lt. von der Res. des Eisenbahn-Regts. Nr. 2 Köln),“ Lynen Sec. Lt. von der Res. desselben Regis. (Aachen), acobs, Sec. Ét. yon der Res. desselben Regts. (Köln), Kolbe, Sec. Lt. von der Res. desselben Regts. (Halle a. S.), Heinrxch, Sec. Lt. von der Res. des Eisenbahn-Reéts. Nr. 3 (111 Berlin), Müller, Sec. Lt. von der Res. vessel en Regis. (1 Breslau, Thormann, Sec. Li. von der Landw. 1. Aufgebots der Eisenbahn- Brig. (Schwerin), - zu Pr. LW„ Reiffen,Vize-Feldw. Vom Landw. Bezirk Fulda, Vogeler, Vize-Feldw. vom Landw. Bezirk Ktel, - zu Sec. Ltr. der Res. des Eisenbabn-Regts. Nr. 2, - befördert.

Abschiedsbewilligungen. Jm aktivenHeere. Berxin, 27. Januar. Vitzthum v. Cckstaedt, Sec. Lt. vom Hesi. Jager- Bat. Nr. 11, Fischer, Se". Lt. vom Gren. Regt. Prinz Carl Von Yreußen (2. Brandenburg.) Nr. 12, - behufs Uebertritts zur Marine-

nf. au69eschieden. _

Jm Sanitäts-KorÄs. Berlin, 27. Januar. 1)r. Il. berg, Stabs- und Bass. rzt v _ _ unter Belassung in diesem Verhältniß, _ zum stellvertretenden Leibarzt Seiner Majestat des Kaisers und _Köntgs ernannt.

Beamteder Milttär-Verwaliung. _

Berlin“, 27. Januar. Hamm, Stabstrompeter vom Leib- Garde-Hus. Regt., der Titel Militär-Musikdirigent verliehen.

Kaiserliche Marine.

Offiziere 2c. Ernennungen, Beförderungen, Ver- seyungen 2c. Berlin, 27. Januar. Frhr. v. Liliencron, _Pr. Lt. vom 1. See-Bat., behufs Uebertritts zur Armee von der Marme- Jnf. ausxzescbieden. Hiepe, Sec. Lt. vom 1. See-Bat., zum Pr. Lt. befördert. Fischer, Sec. Lt., bisher im Gren. Regt. Prinz Carl von Preußen (2. Brandenburg.) _Nr. 12, _mtt fernem Patent bei der Marine-Jnf., und zwar bei dem 1. See-Vatatilon angestellt. Roeschke, & r. _Lt. vom 1. _See-Bat., behufs Uebertntts zur Armee von der Ma ne-Jnf. auSgescbteden. v. Has sel, Sec.Lt. vom 1. See-Bat„ zum Pr. Lt. befördert. Vißtbuzn v.Cckstaedt, Sec. Lt., bieder im Heff. Jäger-Bat. Nr. 11, mit setxu-m Patent bei der Marine-Jnf., und zwar bei dem 1. See-Batatllorx angestellt. __B_rz_;) stowtcz, Sec. Lt. vom 1. See-Bat., zum überzahl. Pr. Lt.

e ör ett.

Die neuesten Aenderungen der juristischen Prüfungs- und Studienordnung.

Das Bürgerliche Geseßbuch hat mit der Umgestaltung unseres Rechtslebens nothwendig auch eine durchgreifcnde Aenderung des juristischen Unterrichts zur Folge. Dieselbe kann sich nicht darauf beschränken, _den _ neuen Rechtsstoff unter die Vorlesungen an den Universitäten und unter die Gegenstände der die Studienzeit abschließenden ersten 'uristischen Prüfung aufzunehmen. Sie muß _vrelmehr _dahin rcben, ibn zu dcm vorhandenen Lehrstoff m das richtige Verhältniß zu seßen und durch Sichtung des leßteren, Wie durch zwrckentéprechende Gestalim-g der Unterricht§einctchtungen eine den An orderungen des Lebens allseitig entsprechende Vorbereitung zu ermö lichen. Diese Erwägungen haben_ zu der im Einverständni mit dem Herrn UnterrichtS-Mimster ergaUJenen Aligemeinen Verfügung des_ Herrn Iustrz-Ministers vom 8 Januar d. I., betr. die erste ]ur1st1sche Prüfung, und zu der von ersterem zur Ergänzung derselben cm die Uni- versitäten erlassenen Verfügung vom gleichen Tage geführt.

Lt. ver Res. des Inf. Regis“. Kaiser

om 2. Vat. des Garde-Füs. Regtß,

DQ _Verfügung des Herrn Justiz-Minißers hat folgenden

'Der Absrhluß des Merlickßü Geseßbmh's machk-xeine veränderte Einrichtun dcs Rechtsstud_m1_ns und der dadurch bedingten ersiezn 1arifti?chen-Prü ng yothtg: es kommt darauf an, das Deutsche bürgerliche echt in den Mittelpunxt des Unterrichts zu stellen,.sodaß es im Lehrplaxi der Universitäten die Bedeutun gewinnt, welche geaeywarng den beiden Vorlesungen ber Pandekten _und iiber De_ütsthes Privat- recht eingeräumt ist. Im Einverständniß niit- den] Herrn Unterrichts=Minifter wird daher mit Bezug auf I 0 Abs. 5 bitt). 1). des rüfungsregulativs vom 1. Mai 1 83 95?“ [. Allgem. Ve . vom 3. November 1890 - .? .- [. S. 277 -) für diejenigen Studiereyden, wel_ e sich nach beendeter Studienzeit der ersben juristischen Pru ung unter- ziehen onen, Folgendes bestimmt: _

1. An Ste e der bisherigen Vorlesungen uber:

Juristische Encyclopädie, Römische Rechtheschichte, Institutionen des römrfchen Rechts, Pandekten, DeuYYe Rechtsgeschichte, Deu es Privatrecht, Preußisches Landrecht, Nheinisch:franzöfisches Recht treten folgende Vorlesungen: _ 1) Einführung in die Rechtswrfsenschaft, _ _ 2 YömischFéiechtsgeschiMe und System des komischen rivatre s,

3) Deutsche Rechtheschichte und (Grundzüge des deutschen Privatrechts, _ _

4) Deutsches bürgerliches Recht (Burgerliches Gesek- buch nebst reichs: und landeswrhiltchen Ergänzungen) in ein ehender do menge chichtltcher Entwickelung,

5) Uebericht über ie Re tsentwickelung i_n Preußen mit Rücksicht auf die einzelnen Landestheile. _

Die Vorlesun zu 4 über bürgerliches Recht ist m der Regel innerhalb er ersten Hälfte des Rechtsstudiums zu hören. Wird sie als Doppelvorle ung in einen ersten und einen zweiten Theil zerle t, so md die beiden Theile der Vorlesung nicht in demse ben Semester, der zweite Theil nicht vor dem ersten Theil_ zu hören. _ _

. Von den exegetischen, praktischen oder sonstigen Uebungen des Studierenden (vergl. Allgem. Verf. vom 3. November 1890 - I.-M.-Bl. S. 277 - § 4 Nr. 3, 5 6; Vers. dcs Min. der geistl. 2c. Angelegenheiten vom

7., Dezember 1885 - 1] 1 10 291 - und vom 2. Juni '

9. in die erste Häl te der Studienzeit mindestens eine Uebung im Deut chen bürgerlichen Rechte, b. in die zweite Hälfte der Studienzeit mindestens eine Uebung im Deutschen bürgerlichen Rechte und eine Üleprozeffualische, das bürgerlicheRecht mitumfaffende e ung

1890 - [) [ 1385 - ?. Bl. f.“U. V. S. 563), muß

fallen.

Als Uebungen im Sinne dieser Vorschrift gelten nur solche, wel e mit schriftlichen Arbeiten verbunden find.

111. em Gesuche um Zulassung zur ersten 'uristischen Zrüfung find Arbeiten beizufügen, welche in en unter

a., 1). bezeichneten Uebungen vom Kandidaten angeferiigt und vom Lehrer oder dessen Assistenten schriftlich zensiert smd. Aus den Zensuren muß sich ergeben, daß die Arbeiten mit dem Kandidaten besprochen smd. Auch ist em Ge- sammtzeugniß einzureichen, welches darthut, daß der Kandidat mit Fleiß und Erfolg an der Uebung theil- genommen hat.

117 . Inwieweit die Nichtbeachtung der Bestimmungen unter 1 bis 111 die Annahme eines ordnungömäßigen _Rechts- studiums ausschließt, hat der Vorsißende der Prufyngs- kommisfion zu entscheiden. Liexét nach dieser Entscheidung ein ordnungsmäßiges Rechtsstud um nicht vor, so wird der Kandidat auf ein oder mehrere Semester zuruck ewiesen.

17. Als genügend entschuldigt ist die Ni ttheilnabme an einer Vorlesung oder Uebung namentlich dann anzu- sehen, wenn diese an der Universität, auf welcher sick) der Studierende befand, nicht oder_ nur in einer dem Rahmen des gesammten Studienplans nicht entsprechenden Stunden- ahl gehalten worden ist und der Studierende den Um- ?tänden nach nicht in der Lage war, eine andere Universität zu be iehen. _

Zn Betreff der Frage, ob dre für eine Vorlesung oder eine Uebung angeseßte Stundenzahl als eine unverbäktniß- mäßige anzusehen ist, hat die nachstehend aus ugsweife aw- gedruckte ? Verfügung des Herrn Unterrichts- inisters .vom heutigen " age als Anhalt zu dienen. _ _

171. Diese Vorschriften finden auf diejenigen Studie- renden, die ihr Rechtsstudium vor dem 1. April 1898 he-

onnen haben, nur insoweit Anwendun , als sich nicht mit Ziücksicht auf die Zahl der von ihnen ereits zurückgelegten Semester Einschränkungen ergeben und es auch nach allen sonst in Betracht kommenden Geficht§punkten der Billigkeit angemessen erscheint.

Berlin, den 18. Januar 1897.

Der Iustiz-Minifter.

1 168. 97. Schönstedt.

Die Verfügung des Herrn Unterrichts = Ministers lautet: Berlin, den 18. Januar 1897.

Der Juristischen Fakultät [affe ich hiernebetz die im Einverständnis; mit m1r erlassene Allgemeine Verfa an des „Herrn Justiz-Ministers, betre end die erste 1ur1stische ung, vom heutigen Tage - zu 168.97 -_ in . .. Exemplaren mit __folgenden Bemerkungen zur gefalltgen Kenntmßnahme zuge en. _

1 Bezüglich der u 1 1-5 der Verffigung genannten Vorleungen 1st im a gemeinen davon außgegangen, daß eine Ueberschreitung der "wöchentlichen Gesammistundenzahl, welche für die kunftig wegfallenden Vorlesungen bisher üblich war, um so weniger ratysam erscheme, als in der Verfügung auf die Theilnahme der Studierenden an den Uebungen erhöhter Werth gelegt ist.

2) Im einzelnen ist dabei an folgende Stundenzahlen

edacht: g 9. Einführung in die Rechtöwisfrnschaft 2-3 Stunden, 1). Römische Rechtheschichte und System des komischen Privatrechts, zusammen 8-10 Stunden, 0. Deutsche Rechts eschichte und Grundzüge des deutschen Privatrechts, zUJammen 6-8 Stunden,

Anm. *) Vergl. die nachstehend abgedruckte Verfügung bis ].

(1. Deuts es bürgerliches Recht 16-I) Stunden 0. Ueber cbt über die RechtSentwickelun-x in reußen Yi ndNeTckficht' auf die einzelnen Landestheile 1-2 1: .

3) Die 11 der VerffFung bezeichnetavncbuugm sind auf etwa" 2 Runden wöchen irh veranschlaY.

Mit Bezug auf 11 Abs. 2 der Werft": “ung ist es erforderlich, die Uebun en, welche mit schriftl] «.Ur _, verbunden sind, in den orlYmgsankündigungen :ckde ck als solche erkennbar zu ma n.

4) Zur Gewinnung von Asüstenten (111 der Verfügun ), soweit solche fich im Interesse der Uebungen als nöt lg erweisen, ist der err Justi -Minister geneigt, Beamten des höheren Justizdientes, wel e zu dieser erbeten werden, den erforderlichen Urlaub zu gewähren.]*

Die Juristische Fakultät ersuche ick) hiernach, gefäüig

1) Abschrift diefer Verfügung und der Allgemeinen Ver-

füJung des Herrn Justiz-Ministers den Profefforen un Privatdozenten der Fakultät in je einem Exemplar mitzutheilen, 2) leßtere Verfügung durch Anschlag am Schwarzen Brett auch zur Kenntnis; der Studierenden zu bringen, 3) Anträge wegen entsprechender Neuordnung der Lehr- aufträ e ein ureichen, sowie 4) auch orsch äge für die Ergänzung des Lehrkörpers, sofern ßck) eine solche als nöthig oder wünschenswerth erweist, zu machen. _

Für die hieéige Universität gehe ich von der Voraus- seßung aus, da die Vorlesun über Deutsches bürgerliches Recht in jedem Semester zwe mal voll vertreten sein muß.

An die JuristischeFaYultät der riedrich- Wilhelms-Univerfttät hiersel st,

. Abschrift dieser Verfügung unter Beifügung von . . . E emplaren der All emeinen Verfrigun des Herrn Justi

inisters erhalten ie .Herren UmverfttätS-Kuratoren mt dem Ersuchen, dieselbe der Juristischen Fakultät zu Kenntnis;-

nabme und Beachtung mitzutheilen. ür die Universitäten außer Berlin_ gehe ich von der Vorazis eßung aus, daß die Vorlesung uber Deutsches bürgerliches Recht in jedem Semester mindestens einmal voll vertreten sein muß. An die sämmtlichen .Herren Universitäts- Kuratoren.

Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten. [] 1 70. Boss e.

Zur Erläuterung der darin enthaltenen Vorschriften ist im einzelnen Folgendes zu bemerken: _

1) Eine voUe Neu estaltung des juristischen Studiengangs ist nicht beabsichtigt. ie getroffenen Bestimmungen schließen ick) vielmehr an die bisher übliche Studienordnung an, indem ie dieselbe vorzugsweise nach drei Richtungen beeinflussen.

9. Nr. 1 Abs. 1 der Justiz-Mnisterialverfükxung zählt die künftig wegfallenden und die an ihre Steüe tretenden Vorlesungen auf. Entsprechend der in der Sißung des Wirks- tages vom 11. Dezember ,v. J. an enommenen Resolution, betr. den Antrag der Abgg. ])r. Ba em und Gen., geht die VeYügung von dem Gedanken aus, das Deuts e bürgerliche Re i in den Mittelpunkt des Nechtsunterrt" is zu stellen. Zugleich soll jedoch dem römi!chen und deutschen Recht die ebührende SteUung im Unterr cht gewahrt werden. Neben 16-20 Stunden wöchentlich berechneten Vor- lesung über das Deutsche bürgerliche Recht und neben den unten zu besprechenden Uebungen im Bür er- lichen Recht sind desbalb Vorlesun en über RömFrhe Nechthefchichte und Sytem des römi en Privatrechts mit zusammen 8 bis 10, sowie über Deutsche Rechtheschichte und Grundzüge des Deutschen Privatrechts mit zusammen 6 bis 8 Wochenstunden vorgesehen. Die bisherigen Vorlesungen über Pandekien und Deutsches Privatreét werden als „we - faUend a esehen. Dagegen ist vorauSge eßt, daß die römisck? und deut chrechtliche Entwickelung, soweit fie die do men-

esYichtlichen Grundla en des Deutschen bürgerichen Jie ts bilden, eingeend in der Vorlesung über leßieres zu behandeln smd. In dieser werden auch die privatrechtlichen Vestimmun en des Preußischen Landrechts und des Rheinisch:franz_bfischM echts - abgesehen von der ihnen in der Dogmenge chichte des DeutsckÉen burgeritchen Rechts zu iheil werdenden Berücksichtigung - rörterung zu finden haben, soweit fie noch fernerhindauernd Geltungbehalten und dem- zufolge als landeSrechtliche Ergänzungen des Deutschen bürger“- licl)en Rechts an u'sehen smd. Daneben erscheint zur Orienkie- run über die echtSentwic_kelung in Preußen eine ein- bis zweitündige Vorlesung genugend. _ _

b. Wenn nach den etroffenen Bestimmungen die(m eixiem oder mehreren Abschnitten zu hörende) V0rlesu_ng uber Bürgerliches Recht in die erste Hälfte der Studienzeit zu ver- legen ist (1. Abs. 2 der I.-M.-V.) und in diese auch mindestens eine Uebung im Bürgerlichen Recht fallen muß (11._das.), so bezeichnet dies nicht nur den Gegensaß zu der bisheriZen Stellung der Vorlesungen über Landrecht und franzöfis es Recht, an welche die Studierenden erst in den *leßten Semestern heranzutreten pflegten, sondem bezweckt gleich- eiti , in der zweiten Hälfte der Studienzeit _au der_Ve- kchä ti ung mit öffentlichrechtlichen undstaatSwrffen chaftltchen Vorle ungen den erforderlichen Raum zu gewähren. _

0. Die Theilnahme an Uebungsvorlexungen ist den Studierenden seitens des Herrn Unterrtchfs-M nisters mehrfach empfohlen (vergl. bes. Verf. v. 7. Dezember 188511110291 u. 12. Mär 1892 11. 1 459). Im Hinblick _ ierauf war anläßli der 1890 erfol ten_Aen_derung des Pr_fungs- regulativs seitens des Herrn LZy:i'ttz-I)ktni_sters auch die Vor- lage der bezüglichen Fleiß eugmsse _und chrift_llchen Arbeiten bei der Meldung zur erézten juristischen PruFung qnheim-

egeben. Die Erfahrun en der PrüJngsbehorden m den e ten Jahren haben die e Art der ehandlun des Vor- lexungsstoffs als hervorragend nußbrm end und a 9 besonders eeignet erwiesen, den Studieren en _vor Augen .zu Lühren, welchen Gewinn ihnen die Thetlna _me an den theoretischen VorleYn en brinxÉ In den vor tegenden Ver- fügun en (J.-M.- . 1, 111, . d. [[.-M. 3, 4) ist deshalb die Tßeilnahme an mindestens zwei mit schriftlichen Arbeiten verbundenen, etwa zweistündigen Uebungen tm Bür etlichen Re t und an einer das Bürgerliche Recht mitn Y_enden zivi pro esx'ualischen Uebung, sowie die Vorlage der in .*111 der Iut.-Min.-Verf. näher bezeichneten, unten zu erörternden Nachweise zur P icht gemacht. _

2) Eine dire _e Verlän erung der geseßl1ch_ auf drei Jahre festgesesten juristischen Stu ienzeit ist nicht in Aussicht 9-

er auf

Funktion von mir

nommen. Den ei «Men, [JZ

shu vielmehr die ' li " er- chs Seméftern ihr Rech en wir .es auch nach wie vor möglich 1ein,

.qu

dem Studiemplan in sechs Semestern vollständigl Rd genüg . er

Die wöchenbiche Stundenzahl der nach Nr.

WM-

Mn.-Verf. undNr. 2 der Verf. d._Unterr.-Min. neueintretenden Vorlesungen bleibt hinter derxenigen der m "allenden, wie dre nachstehende Vergleichung zeigt, durchschnitt ck um 5 bis

6 Stunden zurück :

Bisherige Stunden- zahl

Künfti : Stunde?" zahl

1) Juriäftische Ency- klop die . . . . 2) YYY??? Rechts- 1 e . . .

3 Institutionen . . 4 ndekten . . . 5 eutsche Rechts-

1 icht . . . 6) Y_Y_?fchees Privat-

?) Preuß'iscb'es 'La'ndT 4)

e t derR ii - rftYnTösischeZe MIt

zusammen 41-46

im Durchschnitt 43-44 Stunden.

1) Einführung in die 2) Römi (be

3) Zeutsché ' Neuste;

5) Uebersicht über 'dié

etwa

Rechtswiffenschaft . 2-3 Rechts- gescbi te und System deZÉmischen Privat-

gxscbichte und Grund- zuge des deutschen rivatrecbts . . . eutsches bürger- liches Recht .

6-8 16-20

Rechtßentwickelung in Preußen . 1-2 zusammen 33-43 im Durchschnitt 38 Stunden.

_ Dem egen_über bietet auchder Umstand, daß die Uebungen bisher 11 cht uberall in gleichem Maße aUSgebildet gewesen smd, keinen Grund u der Annahme, daß der Vorlesungsstoff

nicht in der vorg chriebenen könne. leßteren als Beleg dienen:

Semesterzahl erledigt werden

Dafür kann eine probeweise Zusammenstellung des

Gesammizahl der Wochen- stunden.

Stundenzahl der Vorlesung

ivilprozeß . . .

dels-, We el- trafrecht cbs

Uebung im Strafprozeß

Kir enrecht' : .

Völkerrecht .

liche “Uebung

Der künftige Studienplan ergiebt hierna

Einführung in die Rechtswi en aft . Römische Rechtßgesch ff. s.ch . . System des römischen Privatrechis. . Römischer Zivilprozeß . ..... Uebung un römischen Recht . . . .

Degtsche Rechtßgeschichte und Grund-

zuge des deutschen Privatrechts . . Deutfches burgerlicbes Recht 1. Theil Uebung tm Deutschen Recht . . . .

Deutsches bürgerliches Recht 11. Theil

chtSentwickelung in Preußekt . . . Uebung im Bürgerlichen Recht . . .

Deutsches u'nd . preuß'iscÖes' S'taa'tSr' t Uebung im ivilprozeß. ?ck trafrecht . .

Deutsées und 9re0ßifche9 Verwal'tuägs; re . . . . . . . . . Gerichtliche Medizin

Nationalökonomie ]. Thei'l : : . Uebung im Bürgerlichen Recht . . .

Rechtspbiwsop'hie' J . ". Z Z ) ) Nationalökonomie 11.,Tbeil. . . . Staatörechtlicbe oder staatöwiffenschaft-

ichte .

[OQO

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und Seerecht . .

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12 im Ganzen 100 Stunden. für 6 Semester

eine Gesammtstundenzahl von 100, für je es Semester eine

Durchschnittszahl von 16-17

Wochenstunden. Auch wenn

man daneben den höchst wünschens- und empfehlenßwerthen Besuch allgemein wrffenschaftlicher Vorlesun en in Rechnung

Zieht, kann also von einer Ueberlastung der

ie Rede sein.

tudierenden nicht

3) Dagegen seßt die Erreichung einer den Anforderungen der Prüfung wie des Lebens entsprechenden juristischen Aus- bildung allerdings eine gewissenhafte und geordnete Aus- nußung der vbrgeschriebenen Studienzeit voraus. Wenn auch bei den Studierenden der Rechte in den leßten Jahren eine nicht unerhebliche Befferung_ des Vorlesungsbesuchs ange- nommen werden darf, so mussen daneben die Klagen über mangelnden Studienfleiß, namentlich in den ersten Semestern, auch nach neueren Feststellungen noch in weitem Umfange als

be ründet angesehen werden.

Diesem Uebelstande sucht die

gemeine Verfügung des Herrn Iustiz-Minifters ohne Ein- führung eines Zwischenexamens abzuhelfen, indem mit dem Gesuche um Zulaffunqd zur ersten juristischen Prüfuné; schriftlich zensierte

Arbeiten aus

en vorgeschriebenen Uebungen,

owie Gesammtzeug-

ni e über den fleißigen und erfolgreichen Besuch dieser Ue ungen vorzulegen sind. (111 der J.:M.-V.) Es darf an- genommen werden, daß der Studierende diese Zeugniffe nicht

ohne eingehende Beschäftigun

mit der betreffenden Disziplin

L_: erlangen in der Lage ein wird, und sich, da eine der ebungen im Bürgerlichen Recht innerhalb der ersten Hälfte der Studienzeit zu erledigen ist, schon innerhalb dieses Zeit- raums znr thunlichften Aneignung des zivilrechtlichen Lehr-

stoffs veranlaßt sehen muß.

Indem gleichzeitig die Möglichkeit geschaffen ist (117 der

J-=M.-V.), Kandidaten, welche

diesem oder den sonstigen

hinsichtlich der Vorlesungen aufJJeftellten Erfordernissen nicht

genügen, wegen mangelnden

achweises eines ordnungs-

Mäßi en Rechtsstudiums auf ein oder mehrere Semester von

der ?Früfung zurückzuweisen, wird für unfleißige Studierende

allerdings eme Verlängerunß der Studienzeit die Folge sein. a

_ Es läßt sich erwarten, dl,? Hebuu des Studienfieißes SMM wer en.

ß

"sich diese Einrichtungen für in besonderem Maße wirksam

R

_ 'Dabei'ist aber wie bereits org oben, vorauoßxi daß dre Studierenden 1fchri1ftliche AWN Festen und 0 Meine Arbeit seitens des Lehrers mit dem Studierenden Y_pwchm wird, i_un eftzufkellen, daß er sich mit den einschlägigen- aterien rundlich _ ekannt gemacht hat. Deshalb smd due Zen isse

r _unerlaßlich gehalten, von denen die Verfügung des errn Justiz-thsters unter 111 redet. Unverkennbar erwächt da- durch den Lehrern, welche derartige Uebungsvorlesungen ein- richten, eine f_chw1erige Auf abe, besonders da, wo an jenen Vorlesungen eme große a [ von Studierenden theilnimmt. Uni hier eine weseniliche leichterung zu schaffen, ist für die- emgen Umberfitatslebrer, welche dies wun chen, die Bestellung von

sfiftenten m Ausfichi geyommen. Di eEinrichtung läßt fich etwa fo_ denfexr, daß dre em- bis weißündige Wochenvorlesung des Universitatslehrers sich auf ar e_ unk; leitender Gesichts- punkxe und auf Besprexhung eines TYe' s der eingelieferten Arbeiten beschrankt, wahrend es dem Assistenten, welcher der Voriesiing des Universitätslehrers beiwobnt, zufallen wurde, die rxbrtgexi Arbeiten zu prufen, zu zensieren und mit denen, die fte geliefert haben, zu erörtern. Zu diesem Zweck werden die sämmtlichen uhörer des Universitätslehrers in Grupyeri von 30 bis Studierenden zu zertheilen sein. YLéaZtgt fich der Afßft_en_x_tägl1c_h eixteh Stunde [attachmitl je

ru_ppe,_ o genug etxie nzu1e ung, um enti

dem Bedurfmß von 180 bis HW tudierenden erecht 3? werden, von denm_vorau9_sichtlich nur zu einem uchtheil schriftliche Arbeiten fur jede einzelne Stunde eliekert werden. In Fallen, in denen Assistenten eintreten, geht au? fie elbstverständlich die_ Pflicht zur eu nißausstellung über. Werden zu der Assistenz, wie dre b icht ist, tüchtiße Beamte des Justizdienstes herangezogen, so_ steht zu hoffen, er daraus eine brauchbare Pflanzschule erwachst,_ _welche zur ._He ung der Praxis beiträgt und, wenn_die Bet etltgten die er orderliche Lehrfähigkeit und Lehzgabe zeigen, an dem Universitätßunterrichte Nußen bringen Wir .

_ 4 Immerhin bleibt zu beachten, daß die in der Ust.: Mm-errf. zu 1 aufgeführten Vorlesungen(Verf. d. U-M.31, 2) und die daselbsx zu11 bezeichneten Uebungen nicht als Zwangs- kyllegren txn fruheren Sinne aufzufassen find. Vielmehr ist die Entf eidunYNdarüber, ob die vorstehend bezeichneten Rechts- Lolgen ( I.: .-V_. _eintreten, dem Ermessen des Vorfißenden

er Prufungskomnzr Fron _anheim egeben.

_ _ Zudem beschran en fick) die erfügungen ausdrücklich auf diejenigen Studierenden, welche | der ersten juristischen Prufung_ unterziehen wollen._ Stu ierende, welcbe sonstige Zwecke, insbesondere solche rem wissenschaftlicher Natur, ver- folgen, smd daher m der freien Auswahl und Anordnung der Vorlesungen und Uebun en nicht gebunden.

_ Auch den akademi chen Lehrern ist in der Gestaltung ihrer Vorlesungen und Uebungen eine Schranke nicht auf- erleg_t, mit mit der Maßgabe, daß ein unverhältnißmäßiges Zuruckbleiben hitzter den vorgesehenen Stundenzahlen oder ein unverhaltmßxnaßtges .HmauSgehen über dieselben die Studieren- den, welche sick) der Prüfun unterziehen wollen, nach Ermessen des Vorsißenden unter Umtänden vom Besuch der Vorle ung oder Uebung entbindet (17 der J.:M.-V. 1-3 der V. d. U.- .).

_ 5) Mit der _geforderten intensiven Benußung der Studien- Xiirrschemen _dte Anforderungen des glei zeitigen Einjährig-

reiw1lligen-D1enste9 unvereinbar. Dre eit des leßteren wrrd daher vorqusftchtlich fernerhin nur ganz ausnahmsweise auf _die Studienzeit _ Anrechnung finden können. Den Studierenden erwächst 1edoch in ihrer späteren amtlichen Lauf- bah_n daraus insofern kein Nachtheil, als die hierdurch herbei- JefubrteVerlängerung ihrer Studienzeit nach den Bestimmungen

Allerhochsten Erlaffes 00111 14. Dezember 1891 bei der spgteren _ Festseßung des Dienstalters zur Anrechnung zu bringen ist. _

_ 6) Das Stridtum im Auslande wird, soweit es eseßlick) freisteht,_ durch dre vorliegenden Verfügungen nicht bekzchrankt. Immerhin _erschenzen dieselben ge i net, einer durch Interessen der_ allgemeinen Bildung nicht gerethertigien zu weitgehenden Neigung zu_m Besuch czußerdeuischer Universitäten insoweit entgegenzuwxrken, als die Einrichtung der Vorlesungen und Uebungen an denselben den diesseits gestellten Anforderungen nicht ent pricht.

_ _ 7) ie Bestimmungen finden im vollen Umfan e nur auf diexenigen Studierenden Anwendung, welche ihr Re tsftudium xrack) dem 1. April _1898 beginnen, auf andere nur unter den m 11 der Just,:Mm.-Verf. hervorgehobenen Vorausseßungen und Em_schränkun en. Dabei wird namentlich davon auszu- gehen sem, daß für die beiden nächsten Semester die Befolgung des bisherigen Studienplanes noch im wesentlichen als genügend anzusehen _ist, sofern die einzelnen Fakultäten nicht in der Lage waren, sich den veränderten Studieneinrichtungen schon fruher anzupaffen.

Damit find die Ziele und der wesentliche Inhalt der beiden Verf" un en de eichnet. Es bleibt nur noch der Wunsch auszusYre en, da alle Betheiligten bemüht ein werden, durch verständnißvoUe andhabung derselben das iel der ge- eigneten Vorbildung der unftigen Juristen nach Kräften zu Fördern. Die Hoffnung, _daß dies geschehe, darf bereits aus en Er; fabru_n en der ]üngsten Zeit geschöpft werden, welche ergeben, daß st Lehrer wie Studierende dem Bürgerlichen Geseßbuche mit einem Eifer zugewandt haben, wie er fick) nur aus dem Verständnis; der nationalen Bedeutung einheitlicher deutscher Nechtsgeftaliung erklärt,

Handel nnd,Geiverbe.

Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks an der Ruhr und in Oberschlesien. An der Ruhr sind am 27.1). M. gesteUt 13 056, nicht rechtzeitig gestellt 442 Wagen. Jn Oberschlesien sind am 26. d. M. gestellt 5036, nicht recht- zeitig Jestellt keine Wagen; am 27. d. M. sind gesteÜt 4076, nicht rechtze tig gestellt keine „Wagen.

Zwangs-Versteigerungen.

Beim Königlichen Amtsgericht 11 Berlin standen die nachbezeicbneten Grundstücke zur Versteigerung : Grundstück zu ?) ei n ers - dorf, anJeblich am hoben Graben belegen, dem Zimmermei terCarl

_ernsck) e zu Berlin gehörig; Flächenraum 11,76 9." Meistbietender lteb_ der Generalagent und Kaufmann Hermanu Hilgenfeld zu Berlin, Plan_-Ufer 88, mit dem Gebot von 4220 „FC - Grund- stück zu Hetuerßd orf, angeblich am hoben Graben belegen, deni Vorgenannten Zimmermeister Heinscbke zu Berlin, ge- hörig; Yachenranm 11,73 a; Meistbietender blieb der Zimmer- meister rnold Wolffsobn .zu,Berlin, Altonaerstra e 17, mit dem Gebot von 4420 „sé _ Grundstück zu einersdor , an eblicb am boden Graben belegen, dem Zimmermei ter Heinscbke ge örig;

Flächenraum 11,74 a; Meistbietender blieb der General-Agent und

K _ Hermann Hilgenfeld zu Berlin, Plcm-User 88, mit dM von 4230 ..ji - Gmnv xu einersdocf, an' ekliz am den Graben belegen, de_m immermei er Heinsäxke geZö'rig; raum 11,72 a; Meik? der blieb der General-

und Kaufman): Hermann Hilgenfeld zu Berlin, P - Ufer 88, mit dem Gebot von 4220 ..“ - Grundstück zu W1lmerßdorf. an eblich an der Schaperstra e belegen, dem Kqufmann Otto Weid er zu Berlin gehörig; Flä raum 14,16 &; unt dem Gebot von 234 660 „M blieb der Archttekt und Baumeister Kellmutb Schuster zu Berlin, Kurfürstenstraße 123, Meisi- ietender. _ Grundftuck zu Heinersdorf. angeblich am Hohen Grcxbetr bele en, dem Zimmermeister Carl Heinxchke zu Berlin gehort ; Fl cbenraum 11,75 a; mit dem Gebot von 4220 .“ blieb der étxeral-Agent und Kaufmann Hermann Hilgenfeld zu Berlin, Plan-Ufer 88, Meistbietender. -' Aufgehoben wurde da_s Verfahren der Zwang5verfteigerung des im Gruudbucbe von Schoneberg Band 21 Blatt Nr. 921 auf den Namen des Kaufmanns Gustav Both zu_Friedenau eingetragenen, zu Schöne- berg belegenen Grundstucks. Die Termine am 23. und 27.März d. J. fallen fort. - Ferner :wurde das Verfahren der Zwangsverfteigerung des zu Pankow, lorastraße belegenen Grundstücks, dem Zimmer- meister Heinrich unertzu Berlin gehörig, aufgehoben. - Auf- beoben wurde das Verfahren, betreffend das zu Schöneberg,

embrandtstraße 10, _belegene Grundstück, dem Maurermeister Karl

offmann zu Berlin _gehörig. - Eingestellt wurde das Ver- a_bren der _Zwangßvers eigerung, betreffend das Grundstück zu Lichtenberg,. anJebltxh Kronprinzenstraße 6, belegen, dem Wild- Lind Federbehbandler Carl Bollwien zu Friedrichs- berg eboriY; - Eingestellt wurde ferner das Verfahren, betreffend das rund turk zu Pankow, Hegestraße 31 belegen, dem Maurer- meister Albert Erdmazm zu Berlin gehörig, und betreffend das Grundstuck zu Schönerltnde, angeblich Bullenwiese 37 belegen, der errC. H. Nickel und Genossen gehörig, welches zum Zwecke der r__i:_s__e1;_1_c_1_ni_7_ersexzung unter zwölf Miteigenthümern zur Versteige-

n .

_ - Der Abschluß des Admiralßgarten-Bades in Berlin fur das Jahr 1896 ergiebt nach Abbuchung von 28 714 .“ (1895: 24 088 «FC) fur Reparaturen einen Ueberschuß von 176 847 ..“ (1895: 183 336 „M). Zu Absépretbungen werden hiervon vernoendet 42 502.34 (1895: 43 668 .“), sodaß ein Reingewinn von 134 345 „ii (1895: 139 667 „M) Verbleibt. Der Generalbersammlung, welche zum 15. Februar d. I. ernberufen ist, wird Vorgeschlagen werden, hiervon wie im Vorjahre eme Dividende von 40/0 mit 114000 .“ auSzu- zahlen und nach Abzug der Rücklage in den Reservefonds und der Tantidmen 1530 .“ auf neue ReYung vorzutragen.

- Der Yuffichtßratb der raunschwetgiscben Koblen- ber werke wird der im Marz ftatifindenden Generalversammlung vors lager), au_f die Stanzm-Aktien eine Dividende von 7 0/0, auf die Staxnmprroritats-Aktten eine solche von 80/0 zu vertbeilen; für das Vorjahr wurden 6 und 70/0 bezahlt.

_ - Die Einnahmexz der Königlich sächsischen Staats- etLenFahtYenZetrugen nsr SeXeFtberÉW? 9_568856 (+ 1153194)“ un om . anuar 16 n e em er 11. . 769 (+ 6 722??? ___-__ ep J 89 475

- e nna men der Zittau-Neichenber er Ei enba n beliefen sicb im September 1896 auf 74 612 (- 2991) „FC sund vxm 1. Januar bis Ende September v. I. auf 618 589 (- 9070) .“

- Die Einnahmen der ittau-Oybin-JonsdorferEisen- babn betrUJen im Septen: er 1896 8029 (- 1622) ckck und vom 1. Januar bs Ende September r. I. 81262 (- 83) .“ wurdétxttxn, 27VIcZn_r_tar. _(Y TWO.) ZFH!) rivaterYtZtelungm

nznreien erernot : etzen , 0 en , er 132. Ruböl Januar 55,50, Spiritus loko 37,50. gg Haf

Breslau, 27. Januar. (W. T. B.) (Schluß-Kurse. S [. 3,1% L.-Pfdbr. dirt. 4. 100,40, Breslauer Diskontobank 119 50, Brés- lauer Wechslerbank 104,50, Kreditakiien 236,65, Schles. Bankverein 129,00, Bresl. Sprttfhr. 136,00, DonnerSmarrk 158,25, Kattowiyer 169,00, Oberschl. Els. 92,90, Caro Hegenscbeidt Akt. 137,00, Oberscbl. P. Z. 139,50, Opp. Zement 153,25, Giesel cm. 134,75, L. Ind. Kramsxa 144,40, Schles. Zement 194,75, [. Zinkb.-A. 209,00, Laurabutte 172,50, Bresl. Oelfbr. 110,50.

- Ystaoduktenmarkt. Spiritus per 1001 100% exkl. 50 .“ Verbrau bgaben pr. Januar 55,80 Ed., do. do. 70 .“ Verbrauchs- abgaben pr. Januar 36,30 Gd.

Magdeburg, 27.J.1nuar. (W. T. B.) Zuckerbericht. Kornzucker exkl. Von 92 % -,_- Kornzucker exit 88 % Rendement 9679-9779 Nachprodukte exkl. 75 % Rendement 7,10-7,75. Ruhig. Brbtraffinade 1 23,50. BrotrMnade 11 23,25. Gem. Raffinade mtt Faß 23,25-24,00. Gem. elis 1 mit Fa 22,50. Ruhig. Rohzucker 1. Produkt Transito fr. a. B. Ha'm urg pr. 99a. 9113 Gd.-9-.15..Br-- 1999999999999.“

rz , * ez., , r.,pr. r , ., ,' r., r. uli 9,374- Gb., 9,424- Br. Ruhiger. p

Frankfurt a. M., 27. Januar. (W. T. V.) S lu -Ku e. Lond. Werds. 20,377, Pariser do. 80,933, Wienex cdk,1).ß1701,-!20), 3 % Reichs-A. 98,70, Unif. Egypter 105,90, Italiener 91,00, 3% port. Anl. 24,60, 59/0 amort. Rum. 100,70, 40/9 ruff. Konf. 104,20, 40/0 Ruff. 1894 66,60, 49/0 Spanier 62,30, Mainzer119,20, Mittel- meerb. 94,30, Darmstadter 161,30, Diskonw-Komm. 212,10, Mitteld. .__Kre?it151__1Z_3i§)0,L Oests_.étr1*.dFY__a__kt__-_(É_ZWZ;3 Jesk-lxnngZank 820,00, Reichs-

an , , aura u e .., , e ere e n 9,40, ö ter arb- werkeZF43_3?(_), PriSatdiiskTUttY(Schl ß) JO __ H chf F

e en- ozeä. u. eerr.Kreditaktien31 , Gotthardbahn 167,70, Diskonto-Komm. 212,10, Laurabütte 172,00, Italien. Mittelmeerb. -,-, Schweizer Nordostbabn 136,40, Italien. Méridionaux -,-, Mexikaner 96,30, Italiener 91,20.

Köln, 27.Januar. (213.135. V? Getreidemarkt. In Weizen, Roggen, Hafer kein Handel. Rübö loko 60,50, per Mai 58,70.

Leipzig, 27. Januar. (W. T. B.) (Schluß-Kur e. 30/ Sächsische Rente 97,90, 39% do. Anleihe 101,80, ZeisersPYrannk und Solaröl-Fabrtk 108,75, Mansfelder Kuxe 1050 00, Leipzi' er Kreditanstalt-Aktien 213,23, Kredit- und Sparbank zu Leipzig 118,25, LeipÉiger Bankaktien -,-, Leipzi er Hypothekenbank 147,50, fische Bankaktien 124,25, Sächsis e Boden-Kreditanftalt 119,25, Leipziger Baumwoaspinnerei-Aktien 170,00, Leipziger Kammgarn- spinnerei-Aktien 196,00, Kammgarnspinnerei Stöhr u. Co. 191,00, Wernbausener Kammgamspinnerei 88,00, Altenburger Aktien- brauexei 240,00, Zuckerraffinerie Halle-Aktien 111,00, Gro e Leipzi

Straßenbahn 210,00, Leipzi er Elektrische Stra enba 160, 5, Tburngische GasZeseUschastY- ktien 202,00, Deut? e Spitzenfabrik 22400, Leipziger Elektnzitatswerke 136,50. Böhmische Nordbahn-

Aktien 181,75. La Plata. Grundmuster 13.

Kammzug-Terminbandel. pr. Januar - .“, pr. Februar 3,05 „ji, pr. März 3,05 «_ pr. April 3,07É .“, pr. Mai 3,07.) „“C, pr. Juni 310 „M, pr. Jul 3121.43? p_x. __1_1gust _3,103.4_c2_ Septleber ZLLÉ _..Zc, pr. Ouktober

, ,r.ovemer,s,r. emer,./jé 111 80000. Behauptet. p ez saß

Bremen, 27. Januar. (W. T. B.) Börsen - Scblu bericbt. Raffiniertes _etr o [en tu. (Offizielle Notierung der Bremer Petßoleum- Börse.) till. Loko 5,75 Br. S malz. Matt. Wilcox 22143, Armour shield 22ck Y, Cudabv ZZ 45 Choice Gtoe 231 «19951212 label 231 «3. peer. Ruhig. Short clear midd loco 22 43. Reis stetik]. Kaffee unverandert. Baumwolle. Ruhig. land middl. lo o 38 45- Taback. Umsaßlos.

Kurse des Effekten - Makler - Vereins. 5 9/0 Nord- deutsche Wollkammerei und Kamm arnspinnerei- Aktien 166 Br. ZZZ/gBNorddeutsche Lloyd - Aktien 113 bez., Bremer Wollkämmerei

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Hambur , 27. Januar. (W. T. B.) Schlu r . . Kommerzb. 13 ,60, Bras. Bk. f. D. 168,10? LübeWM. 1 1,75, *A.-C. Guano ,W. 78,00, Privatdiskont 3, Hamb. cketf. 135,90,

Nordd.Lloyd 114,50, Trust Dynam. 192,50, 30/9H. taatsanl. 97,25,

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