1897 / 24 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 28 Jan 1897 18:00:01 GMT) scan diff

.) Nr. 80 (1 Cassel), Quiebl, . Lt. von der Inf. éYufgebots des Landw. Bezirks 1 Cass? _ zu Hauptleuten, Sch raver, Vize - Feldwebel vom Landw. Bezixk Gotha, zum Sec. Lt. der Res. des Inf. _Re ts. Freiherr von Spart (3. Westfäl.) Nr. 16. Hausen, Vtzx- löw. von demselben Landw. Bezirk, z'v'm“ Sec. Lt. der Nes. des Inf. Regis. „Kaisa Wilhelm (2. Großherzogs. Hes.) Nr. 116. George, Vixe-Waäptm. vom Juda). Bezirk 11 Gaffel, zum See. Lt. der Res. des Hess. Felix- Art. egts. Nr. 11; die x. Lts.: Martiny von der Ins. ]. Aus- gébots des Landw. Bezi s Meiningen, Koffmann von _der Inf. 2. Aufgebets desselben Landw. Bezirks, edsxob, Böttner von der Inf. 1.'Aufgebots des Landw. Bezirks Weimar, _ xu Haupt- leuten, Lotze, Vize-Feldw. von demselben Landw. Bezirk, zum See. Lt. der Res. des Inf. Regts. Nr. 135" die Pr. Lts.: Mentzel von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Eisenach, Seiler von _der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks _1 Daxmstadt, Gabriel von der Inf. 1. Auégebots des Landw. Bezirks Gießen, Mackle von der Inf. ]. Aufge 015 des Landw. Bezirks Bruchsal, __ u_Haupt- leuten, Hoffmann, Vize-Wachtm. vom Landw. Bezirk tdelberg, zum Sec. Lt. der Res. des Feld-Art. Regis. Von odbtelski (Niederschles) Nr. 5, Müller, _Sec. Lt. Von der Inf. 1. ufgebots des Landw. Bezirks Mülhausen 1.E., zum Pr. Lt., _ befordert. Mo , Vize-Feldw. vom Landw. Bezirk Gebwetler, zum See. Lt. der es. des Magdebur . Füs. Regis. Nr. 36, v. Jan, Vize-Feldw. vom Landw. Bezirk traßbura, zum Sec. Lt. der Res. 563 Inf. Regts. Nr. 143, M ü lle r, B ze-Wachtm. vom_Landw. Bezirk Molsheim, zum See. Lt. der Nes. des Schleswig-Holstem. Ulan. Regts. Nr. 15, Holl, Vize-Wachtm. von demselben Landw. Bezirk, zu_m Sec. Lt. der Res. des eld-Art. Regis. Nr. 15, Lebment, Vtze-Wachtm. vom Landw. ezirk Schlettstadt zum Sec. Lt. der Ref. des Kur- märk. Drag. Regts. Nr. 14, Burow, Vize-Feldw; vom Landw. Bezirk Diedenbofen. zum See. Lt. der Res. des Kom s-Jnf. Regis. Nr. 145, Winterfeld, Sec. Lt. von der Inf. 1. ufgebots des Landw. Bezirks Meß, zum Pr. Lt.. Kuhr, Vtze-Feldw. vom Landw. Bezirk Koniß, zum Sec. Lt. der Res. des 8. Ostpreuß. Jnf. 816th. Nr. 45, Weins enck, Pr. Lt. von der Kab. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks T orn, zum Ritttt_t„ Groth, Pr. Lt. von der Res. des Inf. Graf Tauenyien von Wittenberg (3. Brandenburg.) Nr. 20 (Grandenz) , Warkentin, Pr. Lt. von der Inf. 1. Aufgeb. des Landw. Bezirks Grandenz, Anton, Pr. Lt. von der In_f. 1. Aufgebot»? des Landw. Bezirks Danzig, _ zu Hauptleuten, Wieser, Sec. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots desselben Landw. Bezirks, zum Pr. Lt., v. Manikowsky, Pr. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Osterode, zum Hauptm, v. Puttkamer, Sec. Lt. von der Kav. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Deutsch-Eylau, zuin Pr. Lt.; die Vize-Feldwebel: Frhr. v. Malßabn vom Landw. Beztxk Waren, am See. Lt. der Res. des Großherzogl. chklenburg. Jager-Bats. r. 14, Duday vom Landw. Bezirk Göttingen, zum Sec. Lt. der Res. des Magdeburg. Jäger-Bats. Nr. 4, Wallmann _vom Landw. Bezirk Lüneburg, zum See. Lt. dxr Res. des Garde-Jager- Bats., v. Harling vom Landw. Beztrk Celle, zum See. _Lt. der Res. des Hannov. er-Vats. Nr. 10, Nadmann, Vize- eldw. vom Landw. Bezi Stettin, zum Sec. Lt. der Res. 1335 ulß-Art. Regis. von Hindersin (Pomm) Nr. 2, Frost, Vize- edw. vom Landw. Bezirk Burg, zum See. Lt. der Res. des uß-Art. Regis. Nr. 15, Witte, Pr. Lt. von der Res. des omm. Pion. Bats. Nr. 2 (Rastenbur ), Steyer, Pr. Lt. von den (Harde-Landw.Pionieren 1. Aufgebotß( alle a. S.), F_aerber, Pr. Lt. von der Ref. des Schief. Pwn. BatH. Nr. 6 (Neisse), As s_en- macher, Pr. Lt. yon der Res. des Rhein. Pion.Ba_ts.Nr. Z(Neuwtcd), Krüger, Pr. Lt. von der Res. des Bad. Pton. Bals. Nr. 14 (1 Trier), _ zu Hauptleuten Friedrichs, Sec. Lt. yon der Res. des Rhein. Pion. Bots. _r. 8 (Düsseldorf), Koß_wtg, Sec. Lt. von der Res. des Westfäl. Pton. Bats. Nr. 7 (1 Munster), Dach, Sec. Lt. von der Res. des Hannov. Pion. Bats. Nr. 10 (Effen), Brenner 11. Sec. Lt. von den Pionieren 1. Aufgebots des Landw. Bezirks 1 Bockum, Gaißsck), Sec. Lt._ von der Res. des Magdeburg. Pion. Bars. Nr. 4 (Diedenbofen), Kirsch, Sec. Lt. von_ der Res. des Pion. Bars. Fürst Radztwill_(Ostpreuß.) Nr. ] (Danzig), - zu Yk. Rs., Heine, Lwowski, Vtze-Feldw. vvm_Landw. Bezirk St. Johann, zu Sec. Lts. der Res. des Garde-Pton. _Vats., Volk, Sec. Lt. von der Res. des Eisenbabn-Regts. Nr. 1 (Lingen), Ober- getbmann, Sec. Lt. yon der Res. 5813 Cisenbahn-Regts. Nr. 2 Köln),“ Lvnen Sec. Lt. von der Res. desselben Regis. (Aachen), acobs, See. 21. von der Res, desselben Regis. (Köln), Kolbe, Sec. Lt. von der Nes. desselben Regis. (Halle 0. S.), Heinrich, Sec. Lt. von dsr Res. des Eisenbahn-Reézts. Nr. 3 (111 Berlin), Müller, Sec. Li. von der Res. vessel en Regts. (1 Breslau), Thormann, Sec. Lt. von der Landw. 1. Aufgebots der Eisenbahn- Brig. (Schwerin), _ zu Pr. Lts., Reiffen,Vize-Feldw. Vom Landw. Bezirk Fulda, Vogeler, Vize-Feldw. vom Landw. Bezirk Kiel, _ zu Skc. LTS. der Res. des Eisenbabn-Regts. Nr. 2, _ befördxrt. Abschiedsbewilligungen. Im aktivenHeere. Beritn, 27. Januar. Vitzthum v. Eckstaedt, Sec. Lt. vom Hess. Jager- Bat. Nr. 11, Fischer, Se“. Lt. vom (Gren. Regt._Prinz Carl _Von Yreußen (2. Brandenburg.) Nr. 12, _ behufs Uebertrttts zur Marme- nf. außgescbieden. _ Jm Sanitäts-Kor s. Berlin, 27. Januar. 1)r. Il.

berg, Stabs- und Bass. rzt Vom 2. Bat. des Garde-Füs. Regts.,-

unter Belassung in diesem Verbältniß,_zum stellvertretenden Leibarzt Seiner Majestat des Kaisers und Königs ernannt. Beamte'der Militär-Verwaltung. _ Berlin', 27. Januar. Hamm, Stabstrompetex vom Leib- Garde-Hus. Msgr., der Titel Miiitär-Musikdirigent Verlieben.

Kaiserliche Marine.

Offiziere 2c. Ernennungen, Beförde_r11ngen, Ver- seßungen U. Berlin, 27. Januar. Frhr. v. Liliencron, _Pr. Lt. vom 1. See-Bat., behufs Uebertritts zur Armee von der Marme- Jnf. angeschieden. Hiepe, Sec. Lt_. vom 1. See-Bat., zum Pr. Lt. befördert. Fischer, Sec. Lt., bisher im Gren. chgt. Prinz Carl don Preußen (2. Brandenburg.) _Nr. 12, _mtt feinem Patent bei der Marine-Jnf., und zwar bei dem 1. See-Batatilon angefteÜT. Roeschke,_?)r. _Lt. vom 1. _See-Bat., behufs Uebertntts zur Armee von der Ma ne-Inf. angescbwden. v. Hassel, Skc.Lt. vom 1. See-Vat., zum Pr. Lt. befördert. Vtßtbuzn v.Eckstaedt, SLO. Lt., bisher im Hes. Jäger-Bat. Nr. 11. mit seixu'm Patent bei der Marine-Jnf., und zwar bei dem 1. See-Batzztliorx angesteÜt. Brzostowtcz, Sec. Lt. vom 1. See-Vat., zum uberzabl. Pr. Lt. befördm.

Die neuesten Aenderungen der juristischen Prüfungs- und Studienordnung.

Das Bürgerliche Geseßbuch hat mit_der Umgestqltung unseres Rechtsiebens nothwendig _auch eme durchgreifende Aenderung des juristischen Unterrichts zur Folge. Dieselbe kann sich nicht darauf beschränken, _den neuen Rechtsstoff unter die Vorlesungen an den Universitäten und unter die Gegenstände der die Studienzeit_ abschließenden erstzm 'uristischen "Prüfung aufzunehmen. SW muß _melmehr _dahm ?trcben, ibn zu dem vorhandenen Lehrstoff m das richtige Verhältniß zu seßen und durch Sichtung _des i_eßtyren, Wie durch zmkckentsprechende Gestaliwkg der UnterxtchtL-emrichtungen eine den Anforderungen des chens abseitig entsprechende Vorbereitung zu ermö lichen. Diese Erwägungxn hab3n_ zu der im Einverständni mit dem Herrn Unterr1chtS-Mn_11ster ergaUJenen Allgemeinkn Verfügung des_ Herrn Justtz-Mtnisters vom 8. Januar d. J., betr. die erste juristische PrUfuxig, und zu der von ersterem zur Ergänzung derselben an die Um- versitäten erlassenen Verfügung vom gleichen Tage gemhrt.

DQ _Verfügung des Herrn Justiz-Minißers hat folgenden

'Der Absihluß des Vükb'erlichm Geseßbuchs Marhkxeme veränderte Einrichxkf? ÉeSHYchtsstudths uni; der KIU“? bedin lenerftesn'u' i n- ngn'ö ig: es omm- rau an, dZs Deutscbx bürgerliche echt in de:! Mittelpunxt des Unterrichts zu stellen,.sodaß es im Lehrplax] d_er Umversxißten die BedeutunZ gewinnt, welche gegexiwartig den beiden Vorlesungen „ber Pandekte'n mid _1"1b'_e-_r Demsthes Privat- recht eingeräumt ist. Im Einverständmß niit den_i Herrn UnterrichtS=Minifter wird daher mit Bszug auf I 0 Abs. 5 11183. 5. des rüfungSregulativs vom 1. Mai 1 83 ZeJl. Allgem. Ve . vom 3. November 1890 _ _ .? .- [. S. 277 _) für diejenigen Studiereyden, wel_ e sich nach beendeter Studienzeit der ersten 1urist1schen Pru ung unter- ziehen wolLen, Folgendes bestimmt: _

1. An Ste e der bisherigen Vorlesungen uber:

Juristische Encyclopädie, Römische Rechtheschichte, Institutionen des römischen Rechts, Pandekten, _ DWLYS Rechtßgeschichte, Deu es Privatrecht, Preußisches Lazidrecht, Rheinisch-franzofisches Recht treten folgende Vorlesungen: _ 1) Einführung in die Rechtswrffenschaft, _ _ 2 Yömischecbéechtsgeschichte und System des komischen rivatre s,

3) YenischeZkechthesMchte und Grundzüge des deutschen

rivatre is,

4) Deutsches bürgerliches Recht (Bürgerlickxs Gesek- buch nebst reichs: und landeSrechilichen Ergänzungen) in eingehender dogmenge chichtlicher Entmickelung,

5) Uebertcht über die Re iSentwukelung 1_n Preußen mit ücksicht auf die einzelnen Landestheile; _

Die Vorlesunß zu 4 über bürgerliches Recht ck in der Regel innerhalb er ersten Hälfte des_ Rechtsstudiums zu hören. Wird fie als Doppelvorle ung _m einen ersten und einen zweiten Theil zerle t, so nd die beiden T_heile dxr Vorlesung nicht in demfe ben Semester, der zweite Theil nicht vor dem ersten Theii zu hören. _ _

. Von den exegetischen, praktischen oder sonstigen Uebungen des Studierenden (vergl. AUgem. Verf. vom 3. November 1890 _ J.-M.-Bl. S. 277 _ §_4 Nr. 3, 5, 6; Vers. des Min. der geistl. 2c. Angelegenheiten voni 7. Dezember 1885 _ [1 1 10 291 _ und vom 2. Zum 1890 _ 11 1 1385 _ ?. Bl. f.*U. V. S. 563), muß

&. in die erste Häl te der Studienzeit mindestens eine Uebung im Deut chen bürgerlichen Nechie, _ 1). in die zweite Hälfte der Studienzeit mindestens eme Uebung im Deutschen bürgerlichen Recht; und eine zivilprozeffualische, das burgerlicheRecht mrtumfassende Uebung fallen. * _ _ Ms Uebungen im Sinne dieser Vorschrift gelten nur solche, wel e mit schriftlichen Arbeiten verbunden find._

]11. em Gesuche um Zulassung zur erst_en 'uristtschen rüfung smd Arbeiten beizufügen, welche m en mixer a., 1). bezeichneten Uebungen vom Kandidaten _angeferirgt

und vom Lehrer oder dessen Asslstenten schriftlich enßert find. Aus den Zensuren muß sich ergeben, daß _die 5_rbetten mit dem Kandidaten besprochen smd. Auch ist em Ge- sammtzeugniß einzureichen, welches darthut, daß der Kandidat mit Fleiß und Erfolg an der Uebung theil- genommen hat. _

117 . Inwieweit die Nichtbeachtung der Bestimmungen unter 1 bis 111 die Annahme eines ordnungswäßtgen Rechts- studiums ausschließt, hat der Vorstßend? der Prufimgs- kommission zu entscheiden, LiexEt nach dieser Entscheidung ein ordnungsmäßiges Rechtsstud um nicht vor:, so xvird der Kandidat auf ein oder mehrere Semester zuruxk ewrxsen.

17. Als genügend entschuldigt ist die Nl ttheilnabme an einer Vorlesung oder Uebung namentlich dann anzu- sehen, wenn diese an der Universität, auf welcher sich der Studierende befand, nicht oder_ nur in einer dem Rahmen des gesammten Studienplans nicht entsprechenden Standm- ahl gehalten worden ist und der Studierende den Um- ?tänden nach nicht in der Lage war, eine andere Universität zu be iehen. _ _ _

Zn Betreff der Frage, ob die fur eme Vorlesung oder eine Uebung angeseßte Stundenzahl als eine unverhiißmß- mäßige anzusehen ist, hat die nachstehend aus ygsweise ab- gedruckte* Verfügung des Herrn Unterrichts- misters .vom heutigen age als Anhalt zu dienen. _ _ _

171. Diese Vorschriften finden auf diejenigen Studie- renden, die ihr Rechtsstudium vor dem 1. April 1898 b_e-

0nnen haben, nur insoweit Anwendun , als fich_mcht mit

Ziücksicht auf die Zahl der von ihnen ereits zuruckgelegten Semester Einschränkungen ergeben und es auch nach _alle_n sonst in Betracht kommenden GefichtSpunkten der Billigkeit angemessen erscheint.

Berlin, den 18. Januar 1897.

Der Justiz-Minister.

1 168. 97. Schönstedt.

Die Verfügung des Herrn Unterrichts = Ministers lautet: Berlin, den 18. Januar 1897. Der Juristischen

Einverständnis; mit mu: erlassene Allgemeine. Yerfü m_i des Herrn Justiz-Ministers, betre end die erste _]urlsnsche ru ung, vom heutigen Tage _ zu .97 __ m . .. Exeznplaren mit __folgenden Bemerkungen zur gefalltgen Kenntmßnahme zuge en. __

1 Bezüglich der u 1 1_5 der Verxugung genannten Vorle ungen ist im a gemeinen davon auSgegangen, daß eine Ueberschreitung der wöchentlichen Gesammtftundcnzahl, welche für die kunftig wcgfaUenden Voxlesungen _btsher üblich war, um so weniger ratbsam erscheine, als 111 der Verfügung auf die Theilnahme der Studierenden an den Uebungen erhöhter Werth gelegt ist.

d __2_) Im einzelnen ist dabei an folgende Stundenzahlen ge (: t: 3. Einführung in die Rechtswisscnschast 2-3 Stunden, 1). Römische Rechtheschichte und System des romischen Privatrechts, zusammen 8-10 Stunden, 0. Deutsche Rechts escbichte und Grundzüge des deutschen Privatrechts, zu ammen 6-8 Stunden,

Anm. *) Vergl. die nachstehend abgedruckte Verfügung bis ].

Fakultät [affe ich hierneben die im

ä. Deu esb erli ckRecht16_WSbmden s. Uebetrs cht W dL RechtSentwickelu in Prat en Yitt __Ycksichr auf die einzelnen Lan estheile 1_2

u .

3) Die __ 11 der ung bezeichnetuvUchungeu sind auf etwa 2 Hunden wöiben ieß verauschM.

Mit Bezug auf 11 Abs. 2 der Verfü'ung ist es erforderlich, die UebunÖen, welche mit schriftl _ * .*Arhzeüen verbunden sind, in den orle ungsankündigungen ausdrückkieh als solche ekkemibar zu ma en. _

4) Zur Gewinnung von Assistenten (111 der Verfugun ), soweit solche fich im Interesse der Uebungen als nöt ig erweisen, ist der err Justi -Minister geneigt, Beamten des

höheren Justizdientes, wel e zu dieser Funktion von mir“

erbeten werden, den erforderlichen Urlaub zu gewähren.]* Die Juristische Fakultät ersuche ick) hiernach, gefällig 1) Abschrift dicser Verfügung und der Allgemeinen Ver- füYung des Herrn Justiz-Mimsters den Profefforen un Privatdozenten der Fakultät in je einem Exemplar mitzutheilen, 2) leßtere Verfügung durch Anschlag am Schwarzen Brett auch zur Kenntnis; der Studierenden zu bringen, 3) Anträge wegen entsprechender Neuordnung der Lehr- auftréYe ein ureichen, sowie 4) auch orsch äge für die Ergänzung des Lehrkörpers, sofern ßch eine solche als nöthig oder wünschenswerth erweist, zu machen. _ Für die hieÉige Universität gehe ich von der Voraus- seßung aus, da die Vorlesun uber Deutsches büi'gerliches Recht in jedem Semester zwe mal voll vertreten sein muß.

An die Iurisiische'FaYultät der riedrick): WilhelmC-Universttät hiersel st.

. Abschrift dieser Verfügung utzter Beifügung von . . . E emxolaren der Allgemeinen Verfiigung des Herrn Justi?- Yxinisiers erhalten die .Herren Universitäts-Kuratoren mt dem Ersuchen, dieselbe der Juristischen akultät zu Kenntniß- nahme und Beachtung mitzutbeilen. ür die Univerfikäten außer Berlin gehe ich von der Vorazis eßung aus, daß die Vorlesung über Deutsches bürgerliches Recht in jedem Semester mindestens einmal voll vertreten sein muß.

An die sämmtlichen .Herren Universitäts-

Kuratoren. Der Minister der geistlichen, Unterrichts: und MedizinabAngelegenheiteu. 11 1 70. Bosse.

Zur Erläuterung der darin enthaltenen Vorschriften ist im einzelnen Folgendes zu bemerken:_ _ _ _

1) Eine volle NetJestaltung des juristischen Studiengangs ist, nicht beabsichtigt. ie getroffenen Bestimmungen schließen ?ck vielmehr an die bisher übliche Studienordnung an, indem ie dieselbe vorzugsweise nach drei R1_chtung_en beexnfiuffen.

3. Nr. 1 Abs. 1 der Iustiz-Mnistenalverquung zählt

die künftig wegfaUenden und die an ihre Steüe tretenden Vorlesungen auf. Entsprechend der in der Sißung desReiijs- tages vom 11. Dezember ,b. I. an enommenen Resolution, betr. den Antrag der Abgg. 131: Ba em und Gen., geht die VeFügung von dem Gedanken aus, das Deu : bürgerliche Re 1 in den Mittelpunkt des RechWuntem ts zu steller). Zugleich soll jedoch dem römischen und deutschen Recht die gebührende Stellung im Unterricht gewahrt werden. Neben der auf 16-20 Stunden wöchentlich berechneten Vor- lesung über das Deutsche bürgerliche Recht und _neben den unten u besprechenden Uebungen im B_'ur_ er- lichen Recht smd desbalb Vorlesun en über Rom the Rechtßgefchichte und Sytem_ des römisJHen Privatrechts mit zusammen 8 bis 10, sowie uber Deutsche Rechtsgeschichte un_d Grundzüge des Deutschen Privatrechts mit_ zusammen 6 bis 8 Wochenstunden vorgesehen. Die biSherigen Vorlesungen über Pandekten und Deutsches Privatre t *werden_ aks_ „jpc - fallend a esehen. Dagegen ist voraUSJe eßt, daß die rom1f und den chrechtliche Entwickelung, soweit sie die doJmen- es ichtlichen Grundla en des Deutschen bürgerichen Zis ts bilden, einge end in der Vorlestsng über leßteres zu behandeln smd. In dieser_ werden auch die privatrechtlichen Bestimmun en des Preußischen Landrechts und des Nheinisch:französ1schM echts _ abgesehexi von der ihnen in der Dogmengeschichte des Deuts en burgerlichen Rechis zu theil werdenden Berücksichtigung _ rörterung zu finden haben, soweit sie noch fernerhin dauernd Geltung behalten und_ dem- zufolge als landeßrechtlicbe Ergänzungen des Deutschen byrg'xr- lichen Rechts an u'sehen find. Daneben erscheint z_ur Oxunbx- run über die echtsentwigkelung in Preußen eme em- bls zweitündige Vorlesung genugend. _ _ _

b. Wenn nach den getroffenen Bxstimmungen die (m eixiem oder mehreren Abschnitten zu borende) Vquesixng uber Bürgerliches Recht in die erste «Hälfte der Studienzeti »zu ver- legen ist (1. Abs.2 der J.:M.-V.) und in diese auch mindestens eine Uebung im Bürgerlichen Recht fallen muß (11._das.), so bezeichnet dies nicht nur den Gegensaß zu der bisberiZen Stellung der Vorlesungen über Landrecht und franzofis es Recht, an welche die Studierenden erst in den “lexkten Semestern heranzutreten pflegten, sondern bezweckt gleich- eiti , in der zweiten Hälfte der Studienzeit _au der_Ve- pchä ti ung mit öffentlichrechtlichen und staatswrssen chaftltchen Vorle ungen den erforderlichen Raum zu gewähren. _

0. Die Theilnahme an Uebungsvorle ungen ist den Studierenden seitens des Herrn UnterrtchtS-Mmifters mehrfach empfohlen (vergl. bes. Verf. v. 7. Dezember 1885 611. 1 10291 u. 12. Mär 1892 11. 1 459). Im Hinblick ierauf war anläßli der 1890 erfolYtenUendexung des Pr_fungs- regulativs seitens des Herrn _usttz-Mim ers auch die Vor- lage der bezüglichen Fleiß eugmffe_ _und chrift_lichen Arbeiten bei der Meldung zur ecizten junstisxhen 'Pru_fung qnheim- gegeben. Die Erfahrungen der Prufungsbehorden m den le ten Jahren haben diese Art der; Behandlun des Vor- lexungsswffs als hervorragend nußbrmgend und a 0 besonders

eeignet erwiesen , den Studierenden _vor Augen „zu ?übren,_ welc_l_z_en_ ?HewinnbihnTn dJie dTheilna _me dan XYZ? t eoretichen or e un en rin . n en vor tegen en - fZgun en (J.-M.-V. F1, 111, HB. d. U.-_M. 3, 4) ist deshalb die T eilnahme an mindestens zwei mit schriftlichen Arbxiten verbundenen, etwa zweistündigen Uebun en un Bürgerlichen Re i und an einer das Bürgerlixhe echt mitumfa enden zivi pro effualischen Uebung, sowie die Vorlage der in [[[ der Jut_-Min.-Y?_rf_.h näher c[Z_-.-_zeichtieten, unten zu erörternden Na weie zur i tgcma . _ _

ch2) Eine direkte Verlängerung de_r geseßluh MZ drei Jahre festgesesten juristischen Studienzeit ist nicht m „lussrcht gd-

uommen. Den eiß sol! vielmehr die M li keit w- _' ' bléiben, MWM Seméftern ihr Ruh“ um zu . _ Diesen wird .es auch nach wie vor möglich sein,

dem St_udu _lan in echs Semestern vollfjändigl zu genügen.

Dix wochen iche Smndmzahl der nach Nr. der Just;-

Mn.-Verf. und Nr. 2 der Verf. d._Unterr.-Min. neueintretenden

Vorlesungen bleibt hinter derjenigen der WS "allenden, wie

die nachstehende Vergleichung zeigt, durchschni ' ck um 5 bis

6 Stunden zurück:

Bisherige Stunden- SYLT; zabl zahl

etwa 1) Einführung in die Rechtswiffensckmft . 2_3 2) Röm_i che Rechts- gescbi teundSystem

1) J ische Ency- UMi-x . . . . 2) Römische Rechts- eschtchte . . . 3 nftitutionen . . des römischen Privat- ? “?'er" 3.3.“ 3, 323." 'N 3 ' eu e s- en e ts- Fschicbte . . . geschichte und Grund- 6) eutscbes Privat- züge des deutschen recht . . . . . rivatrechts . . . 6-8 7) Preußisches Land- 4) eutsches bürger- rechtodeereinisch- liches Recht . . . 16_20 französisches Recht 5) Uebersicht über die RechtSentwickelung ' m Preußen . L2_ zusammen 33_43

zusammen 41-46 '

im Durchschnitt 43-44 im Durchschnitt 38 Stunden. Stunden.

_ Dem egen_über bietet auch der Umstand, daß die Uebungen bisher 11 cht uberall in gleichem Maße aUSgebildet gewesen smd, k_einen Grund u der Annahme, daß der Vorlesungsstoff nicht 111 der vorg chrixbenen Semesterzahl erledigt werden könne. Dafür kann eme probeweise Zusammensteüung des leßteren als Beleg dienen:

chen-

Stundenzahl der Vorlesung stunden.

der Wo

Gesammtzabl

Einführung in die Rechtswiffens aft . Römische Rechtßgeschichte . . _ck) . . System des _rözmschen Privatrechjs. . Römischer Zivilprozeß. . . . . . Uebung im römischen Recht . . . .

11. Semester Deiztsche Rechtßgefchicbte und Grund-

zuge des deutschen Privatrechts . . Deutsches bürgerliches Recht 1. Theil Uebung tm Deutschen Recht . . . .

WSOP» "*,- j-l O

(OQO

tvilprozeß . . . 9 chtsen_twickelung in Preußen . . . Uebung tm Bürgerlichen Recht . . .

dels-, Wechsel- und Seerecht . . DirYxcht .d. . Hiscß .S. . . . en es un preu es taatsr t Uebung im Zivilproze . . . . _ech_ Uebung im trafrecht . . .

Deutsches bürgerliches Recht 11. Theil

Strafprozeß . . . . . . . . . DeuZées und preußisches Verivaltungs- re . . . . . . . . . . . Kirchenrecht . . . . . Gerichtliche Medizin . . . . . . Nationalökonomie 1. Theil . . . . Uebung im Bürgerlichen Recht . . .

Völkerrecht ...... Rechtspbilosopbie . . . . . . . Nationalökonomie 11.,Tbeil . . . . Staatßrechtlitbe oder staatswiffenschaft- [i(be Uebung . . . . . . . .

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12 im Ganzen 100 Stunden.

Der künftige Studiemolan ergiebt hierna für 6 Semester eine Gesammtstundenzahl von 100, für je es Semester eine DurchschnittSzahl von_ 16-17 Wochenstunden. Auch wenn man daneben den _hochst wünschens- und empfehlenswerthen Besuch allgemein mtffenschaftlicher Vorlesun en in Nechnung FMN k_c_1nt_1 _also von einer Ueberlastung der tudierenden nicht

e e e n.

3) Dagegen seßt die Erreichung einer den Anforderungen der Prüfung wie des Lebens entsprechenden juristischen Aus- bildung allerdings eine gewissenhafte und geordnete Aus- nußung der vorgeschriebenen Studienzeit voraus. Wenn auch bei den Studierenden der Rechte in den lesten Jahren eine nicht unerhebliche Besxerung des Vorlesungsbesuchs ange- nommen werden darf, 0 müssen daneben die Klagen über mangelnden Studienfleiß, namentlich in den ersten Semestern, auch nach neueren Feststellungen noch in weitem Umfange als Mründet angesehen werden. Diesem Uebelstande sucht die

gemeine Verfügung des Herrn Iustiz-Minifters ohne Ein- führunlcz eines Zwischenexamens abzuhelfen, indem mit dem Gesuche um Zu assungd zur ersten juristischen Prüfun schriftlich zensierte Arbeiten aus en vorgeschriebenen Uebungen, Zune Gesammtzeug-» nike über den fleißigen und erfolgreichen Besuch dieser U dungen vorzulegen sind. (111 der I.:M.-V.) Es darf an- genommen werden, daß der Studierende diese Zeugmffe _nicht ohne eingehende Beschäftigun mit der betre _enden Disziplin F1 erlangen in der Lage ein wird, und ich, da eme_der

ebungen im Bürgerlichen Recht innerhalb der ersxen Halfte der Studienzeit zu erledigen ist, schon innerhalb dieses Zeit- raums zur thunlichsfen Aneignung des zivilrechtlichen Lehr: stoffs veranlaßt sehen muß. _

Indem gleichzeitig die Möglichkeit geschaffen ist (117 der J-M-V) Kandidaten, welche diesem oder den sonstigen htnßch1lich der Vorlesungen aquJestellten Erfdrdernissen nicht Kemxge-n, wegen mangelnden achweises eines ordnungE mäßxßen Nechtsstudiums auf ein oder mehrere Semester von der rüfung zurückjuweisen, wird für unfleißige Studierende alTerdings eme Ver ängerunß der_ Studienzeit die Folge sei_n. _ Es läßt fich erwarten, “sich diese Emrichtungezi fur Y_Y_? Hebun des Studienfleißes in besonderem Maße Wirksam

gen wer en.

_ “Dabei"ifi aber wie bereitzhervorg oben, vor da dre SWierenden/fchriftliche Arbeiten und dJ 'Mein? Axbeit seitens des Lehrers mit dem Studierenden Yk en wxxd, l_lm ßstzusteüm, daß er fich müden einschlägigen * at en

xundlich _ ekannt gemacht hat. Deshalb find die Zen isse

r unerlaßlich gehalten. von denen die Verfügung des erm Iustiz-Mimfters unter 111 redet. Unverkennbar erwäch't da- durch den Lehrern, :yelche derartige Uebungsvorlesungen ein“- nchten, eine schmiertge Aufgabe, besonders da, wo an jenen Vorlesungezi eme große ahl von Studierenden theilnimmt. Uni hier e_me m_esentliche leichterung zu schaffen, ist für die- em enUmbersitatslehrer, welche dies wun chen, die Bestellung von

s enten m Ausfiebi genommen. Di eEinrichtung läßt fich etwa so_ denfexi, daß die ein: bis weiktündige Wochenvorlesung des Universitatslehrers sich auf ar egun leitender Gesichts- punkxe und auf Besprechung eines Thei s der eingelieferten Arbeiten beschrankt, wahrend es dem Assistenten, wel er dex Vor1esu_ng_ des Universitätslehrers beiwobnt, zufa en wurde, die iibrigext Arbeiten zu prufen, zu zenfieren und mit denen, dte_ sie geltefxrt haben, zu erörtern. Zu diesem Zweck werden die sämmtlichen uhörer des Universitätslehrers in Grupyexi von 30 bis Studierenden zu zertheilen sein. Beschafttgt sich der Asßftent _tägltch eine Stunde lang mit je emer Gru_ppe,_ so genugt setxte Wzixiehung, um wöchentlich dem Bedurfmß von 180 bis tudierenden erecht zu werden, von denen_voraus_fichtlick nur zu einem Yruchtbeil sch_r1ftliche Arbeiten _furjede einzelne Stunde eliexertwerden. Zn Fallen, i_n denen Assistenten eintreten, geht an fie elbstverständlich d1e_ Pflicht zux Zetßxnißausfteüung über. Werden zu der Assistenz, wie die b cht ist, tüchtiße Beamte des Justizdienstes herangezogen, so_ steht zu hoffen, a daraus eine brauchbare Pflanzschule 3rwachst,_ welche zur Ye ung der Praxis beiträgt und, wenn_dte Bet eiligten die er orderliche Lehrfähigkeit und LZthabe zeigen, an dem Univerfitätöunterrichte Nußen bringen Wir .

_ 4Hmeerbin 513in zu beachten, daß die in der Zust.: Mm.-_ erf. zu 1 aufgefuhxten Vorlesungen (Verf. d. U :M. 1, 2) und die daselbsx zu11 bezeichneten Uebungen nicht als Zwangs- kdllegien txn fruheren Sinne aufzufassen find. Vielmehr ist die Entf etdunÉUdarüber, ob die vorstehend bezeichneten Rechts- kolgen ( I; .-V. _eintreten, dem Ermessen des Vorfißenden

er Prufungskomnzi ston _anheim egeben.

_ _ Zudem beschranken sich die erfügungen ausdrücklich auf die]_emgen Studierenden, welche si der ersten juristischen Prufung_ unterziehen onen. Stu ierende, welche sonstige Zwecke, msbefondexe solche rein wiffenschaftlicher Natur, ver- folgen, smd daher in der freien Auswahl und Anordnung der Vorlesungen und Uebun en nicht gebunden.

_ Auch den akademi chen Lehrern ist in der Gestaltung ihrer Vorlesungen und Uebungen eine Schranke nicht auf- erlegt, m_ir mit der Maßgabe, daß ein unverhältnißmäßiges Zuruckbleiben hitzter den vorgesehenen Stundenzahlen oder ein unverhaltmßmaßtges Hinausgehen über dieselben die Studieren- den, welche sich der Prüfun unterziehen wollen, nach Ermessen des Vorsitzenden unter Umtänden vom Besuch der VorleZan oder Uebung entbindet (7 der J.-M.-V. 1-3 der V. b. U.- .).

_ 5) Mit der geforderten intenfiven Benußung der Studien- zeit erscheinen die Anforderungen des glei zeitigen Einjährig- eriwüligen-DiensteH unvereinbar. Die eit des leßteren Wird daher vorqusfichtlich fernerhin nur ganz aUSnahmsweife auf die Studienzeit _ Anrechnung finden können. Den Studierenden erwächst jedoch in ihrer späteren amtlichen Lauf- bahn daraus insofern kein Nachtheil, als die hierdurch herbei- Leführte VZrlängerung ihrer Studienzeit nach den Bestimmungen eZ Allerhochsten Erlasses vom 14. Dezember 1891 bei der chiteren __Festseßung des Dienstalters zur Anrechnung zu ringen 1 t. _ _

6) Das Stixdium im Auslande wird, soweit es eseZlici) freisteht,_ durch die vorliegenden Verfügungen nicht beßchrankt. Immerhin _erscheitzen dieselben geei net, einer durch Interessen der_ allgemeinen Bildung nicht ger tfertigten zu weitgehenden Neigung zum Besuch czußerdeuischer Universitäten insoweit entgegenzuwrrken, als die Einrichtung der Vorlksungen und Uebungen an denselben den diesseits gestellten Anforderungen nicht ent pricht.

7) ie Bestimmungen finden im vollen Umfan e nur auf diejenigen Studiexenden Anwendung, welche ihr Re tsstudium nach dem 1. April 1898 beginnen, auf andere nur unter den in 171 der Zust.-Min.:Verf. hervorgehobenen Vorausseßungen und Einschränkun en. Dabei wird namentlich davon auSzu- gehen [ein, daß für die_ beiden nächsten Semester die Befolgung des bisherigen Studienplanes noch im wesentlichen als genügend anzusehen ist, sofern die einzelnen Fakultäten nicht in der Lage waren, fick) den veränderten Studieneinrichtungen schon früher anzupassen.

Damit smd die Ziele und der wesentliche Inhalt der beiden Verfii un en be eichnet. Es bleibt nur noch der Wunsch auSzu pre en, da? alle Betheiligten bemüht sein werden, durch verständnißvolle andhabung derselben das Ziel der ge- eigneten Vorbildung der unftigen Juristen nach Kräften zu Fördern. Die Hoffnung, _daß dies geschehe, darf bereits aus en Er- fahrun en der ]üngsten Zeit geschöpft werden, welche ergeben, daß si Lehrer wie Studierende dem Bürgerlichen Geseßbuche mit einem Eifer zugewandt haben, wie er fich nur aus dem Verständnis; der nationalen Bedeutung einheitlicher deutscher Rechthestaltung erklärt.

Handel M-Gevurbe.

Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks

an der Ruhr und in Oberschlesien. An der Ruhr sind am 27. d. M. gestellt 13 056, nicht rechtzeitig gestellt 442 Wagen. In Oberschlesien sind am 26. d. M. gestellt 5036, nicht reibt- zeitig gestellt keine Wagen; am 27. d. M. sind gestellt 4076, nicht rechtzeitig gestellt keine Wagen.

Zwangs-Versteigerungen.

Beim Königlichen Amthericht 11 Berlin standen die nachbezeicbneten Grundstücke zur Versteigerung: Grundsiück zu .? ei n ers - dorf, außeblicb am hoben Graben belegen, dem ZimmermeiterCarl _ einsch «? zu Berlin geböriY; Flächenraum 11,76 a' Meistbietender

lieb_ der Generalagent und au mann Hermann ilgenfeld zu Berlin, Plan-Ufer 88, mit dem Gebot von 4220 .“ _ Grund- stück zu Heinersd orf, angeblich am hoben Graben belegen, dem vorg_enannten Zimmermeister Heinscbke zu Berlin, ge- hörig; Yackzenraum 11,73 a; Meistbietender blieb der Zimmer- meister rnold Wolffsobn „zu Berlin, Altonaerstra e 17, mit dem Gebot von 4420 .“ _ Grundstück zu, einersdor , an eblich am hohen Graben belegen, dem Zimmerméiter Heiuschke geLörig;

Flächenraum 11,74 &; Meistbietenden: blieb der General-Agent und

.A.-'C. Guano W. 78,00, Privatdiskont 3, Hamb.

_ Hermann Hilgenfeld zu Berlin, Plan-Uker 88, mit _ _ von 4230 .“ _ Grundstück zu. einerSdor , au" eklkö en Graben belegen, dem immerm er Heinstk : geßörig;

raum 11,72 a; Meifi der blieb der General- und Kaufman): Hermann Hilgenfekd zu Berlin. - Ufer 88, nut dem Gebot von 4220 .“ _ Grundßück zu WilmerSdorf. an eblich an der Schaperstra e belegen, em Kqufmann Otto Weid er zu Berlin geböria; Fkä raum 14,16 a; tut dem Gebot von 234 660 .“ blieb der Architekt und B eistec ellmutb Schaffen; zu Berlin, Kurfürstenstraße 123, Meiß- ietender. _ Grundstuck zu Heinersdorf, angeblich am boben Grgbxn bele_gen, dem Zimmermetster Carl Heimchke zu Berlin gebot: ; Flachenraum 11,75 a; mit dem Gebot von 4220 .“ blieb der etieral-Agent und Kaufmann Hermann Hilgenfeld zu Bulm, Plan-Ufer 88, Meistbietender. _“ Aufgehoben wurde da__s Verfahren der Zwangsverfteigerung des im Gruudbuche von Schoneberg Band 21 Blatt Nr. 921 auf den Namen des Kaufmanns Gustav Votb zu Friedenau eingetragenen, zu Schöne- berg belegenen Grundstücks. Die Termine am 23. und 27.März d. I. fallen fort. _ Ferner „'wurde das Verfahren der Zwangsverfteigerung des zu Pankow, lorastraße belegenen (Grundstücks, dem Zimmer- meister Heinrich unertzu Berlin gehörig, aufgehoben. _ Auf- Yboben wurde das Verfahren, betreffend das zu Schöneberg, embrandtstraße 10, _belegene Grundstück, dem Maurermeister Karl offmann zu Berlin gehörig. _ Eingestellt wurde das Ver- abren der ZwangSverFteigerung, betreffknd das Grundstück zu Lichtenberg,: aanbltxh Kronprinzenstraße 6, belegen, dem Wild- 1_md Federb_ehhandler Carl Bollwien zu Friedrichs- berg ebori „_ _ Emgestellt wurde ferner das Verfahren, betreffend das rund tuck zu Pankow, Hegestraße 31 belegen, dem Maurer- meister _Ylbert Erdmapn zu Berlin gehörig, und betreffend das Grundstuck zu _Scbönerltnde, angeblich Bullenwiese 37 belegen, der rau_C. H. Nickel und Genossen gehörig, welches zum Zwecke der mi:_ß__ei;_1_c_1_n?_erseßung unter zwölf Miteigenthümern zur Versteige-

n .

_ _ Der Abschluß des_ Admirangarten-Bades in Berlin fur das Jahr 1896 ergiebt nach Abbuchung Von 28 714 „“ (1895: 24 088 .“) fur Reparaturxn einen Ueberschuß von 176 847 .“ (1895: 183 336 .“). Zu Abschreibungen werden hiervon verrvendet 42 502.“ (1895: 43 668 .“), sodaß ein Reingewinn von 134 345 .“ (1895: 139 667 .“) Verblxtbt. Der Generalversammlung, welche zum 15. Februar 5. J. einberufen ist, wird vorgeschlagen werden, hiervon wie im Vorjahre eine Dividende von 49/0 mit 114000 .“ außzu- zahlen und nach Abzug der Rücklage in den Reservefonds und der Tantiémen 1530 .“ auf neue ReYung vorzutragen.

_ Der Aufsichtsratb de_r raunschwetgischen Koblen- ber werke wird der im Marz stattfindenden Generalversammlung vors kagetz, au_f die Stamm-Akkien eine Dividende von 7 0/0, auf die Stayimprtoritats-Aktten eme solche von 80/0 zu vertbeilen; für das Vorjahr wurden 6 und 7% bezahlt.

_ _ Die Einnahmerz der Königlich sächsischen Staats- eiLenbah ZenZetrugen tFWSeXererÉFF 9_568 856 (+ 1153 1941.“ un vom . anuar n 3 em er 11. . 76 9894 5 “673.183“. . I 7

_ e inna men der ittau-Reicbenber er Ei enba n beliefen sicb im September 1896 auf 74 612 (_ 2991) .“ sund va 1. Januar bis Ende September v. I. auf 618 589 (_ 9070) .“

_ Die Einnahmen der ittau-Oybin-Ionsdorfer Eisen- babn betruzken im Septum er 1896 8029 (_ 1622) .“ und Vom 1. Januar 1) 3 Ende September v. I. 81262 (_ 83) .“

Stettin, 27. Januar. (_W. T. B.) Nach rivatermittelungm wurden im freien Verkehr notiert: Weizen 168, oggen 123, Hafer 132. Ruböl Januar 55,50, Spiritus loko 37,50.

Breslau, 27. Januar. (W. T. B.) (Schluß-Kurse.) Schl. 33 % L.-Pfdbr. 1.113. 11. 100,40, Breslauer Diskontobank 119 50, Bres- lauer Wechslerbank 104,50, Kreditaktien 236,65, Schles. Bankverein 129,00, Bresl. Sprttfbr. 136,00, DonnerSmarck 158,25, Kattowißer 169,00, Oberschl. Eis. 92,90, Caro Hegenscbeidt Akt. 137,00, Oberscbl. P. Z. 139,50, Opp. Zement 153,25, Giesel em. 134,75, L. Jud. Kramsxa 144,40, Schles. Zement 194,75, [. Zinkb-A. 209,00, Laurabutte 172,50, Bresl. Oelfbr. 110,50.

_ roduktenmarkt. Spiritus per 1001 100% e kl. 50 .“ Verbrau Sabgaben pr. Januar 55,80 Gb., do.do. 70 .“ «brauchs- abgaben pr. Januar 36,30 Gd.

Magdeburg, 27.Januar. (W. T. V.) Zuckerbericht. Kornzucker exkl. von 92 % _,_, Kornzucker exk1 88 % Rendement 9673-2771- Nachprodukte exkl» 75 % Nendement 7,10-7,75. Rubig- Brotraffinade 1 23,50. Brotrczfßnade 11 23,25. Gem. Rafßnade mit Faß 23,25_24,00. Gem. elis 1 mit Ja 22,50. Ruhig. Rohzucker 1. Produkt Tranfito fr. a. B. Ham urg pr. 33“. 313 «.;-315..qu 1333330933 1393.21 B. “*

rz .* es., , r.,pr. r , ., ,' r., r.“ uli 9,37Z Gb., 9,42.) Br. Ruhiger. p J

Frankfurt a. M., 27. Januar. (W. T. B.) (S lu -Kurse. ' Lond. Wachs. 20,377, Pariser do. 80,933, Wiener Fo. ß170,20), 3 % Reichs-A. 98,70, Unif. Egypter 105,90, Italiener 91,00, 39/0 vort. Anl. 24,60, 59/0 amort. Num. 100,70, 40/0 ruff. Kons. 104,20, 49/0 Ruff. 1894 66,60, 40/0 Spanier 62,30, Mainzer 119,20, Mittel- meerb. 94,30, Darmstadter 161,30, Diskonto-Komm. 212,10,Mitteld. Kredit 119,00, Ossi. _;Kreditakt.318ck, Oeft.-Ung. Bank 820,00, Reichs- bank 157,40, Laurahutte 172,40, Westeregeln 179,40, Höchster Farb- werke 433,00, Privatdiskdixt LZ-

Effekten -Sozietat. (Sch[uß.) Oeüerr. Kreditaktien 318§, Gotthardbahn 167,70, Diskonto-Komm. 212,10, Laurabütte 172,00, Italien. Mittelmeerb. _,_, Schweizer Nordostbabn 136,40, Italien. Méridionaux _,_, Mexikaner 96,30, Italiener 91,20.

Köln, 27.Januar. (W.T. B. Getreidemarkt. In Weizen, Roggen, Hafer kein Handel. Rübö loko 60,50, per Mai 58,70.

Leipzig, 27. Januar. (W.T.V.) ( lu -Kure. 30 Sächsische Rente 97,90, 3,1% do. Anleihe MY ßZeiyersPY-ranÉ und Solaröl-Fabrik 108,75, Mansfelder Kuxe 1050 00, Leipzi: er Kreditanstalt-Aknen 213,23, Kredit- und Sparbank zu Leipzig 118,25, LeipÖiger Bankaktien _,_, LeipziZer Hypothekenbank 147,50, _sische Bankaktien 124,25, Sächsif e Boden-Kreditanftalt 119,25, Leipziger Baymwollspinnerei-Aktien 170,00, Leipziger Kammgam- spinnerei-Aktten 196,00, Kammgarnspinnerei Stöhr u. Co. 191,00, Wernbausener Kammgarnfpinnerei 88,00, Altenburger Aktien- brauexei 240,00, Zuckerraffinerie Halle-Aktien 111,00, Gro e Leipziger Stxagenbabn 210,00, Leipzi er Elektrische Stra enba 160 25, Thur--ngifche Gasgeseaschaftx- ktien 202,00, Deuts ? Spiyenfaßrik 224, , Leipziger Elektrtzitatswerke 136,50. Böhmische Nordbahn- Aktien 181,75.

Kammzug-Terminbandel. La Plata. Grundmuster 13. pc. Januar _ =“, pr. Februar 3,05 .“, pr. März 3,05 .“ pr. April 3,07É_ „zz, pr. 211013074 .44, pr. Juni 310 .;a, pr. Juli 3,10 „4, pr. uguft 3,10 .14, pr. September 3,121 .“, pr. Oktober 3,124» .“, pr. November 3,12€ .“, pr. Dezember 3,15 .“ Umsav 80000. Behauptet.

Bremen, 27. Januar. (W. T. B.) Börsen-Scblußbericbt. Raffiniertes _e t r o le 11 m. (Offizielle Notierung der Bremer Petroleum- Börse.) 1111. Loko 5,75 Br. S masz. Matt. Wilcox 22143, Armour shield M eZ, Cudabv „3? «! Choice Gtoe 234 45- Wbite label 23.) „z. Speck. Ruhig. Ébort clear midd loco 221' .,z. Reis steti . Kaffee unverandert. Baumwolle. Ruhig. Upland middl. 10 o 38 Y. Taback. Umsatzlos.

Kurse des Effekten - Makler- Vereins. 5 0/0 Nord- deutsche Wollkämmerei und Kamm arnspinnerei - Aktien 166 Br. ZZZ/(JBNorddeutsche Lloyd - Aktien 113 bez., Bremer Wokskämmerei

r.

Hamburg, 27. Januar. (W. T. B. [ ku . mb. Kommmb. 132,60, Bras. Bk. f. D. 168),10§SL?53 -HYZ.1J,Z5, : . 135, 0,

Nordd.Lloyd 114,50, Trust Dynam. 192,50, 30/0 H. taatöanl. 97,25,

:*.“F'xv-cUz-XMFMU1W'““*:-2.23» '*„F-YTMYXQUMMW " " - * * ' . . -,.