WWstwu-yuu-N-«e. «.. -* * ..
außerdem kommt ein Bericht der GeschäfüoWnungMonmi wegen Ertheilung der Er_mächtigun zur strafrechtlichen Y:; folgung des Abg. Dr. Sigl (h. k. .) zur Verhandlung.
Pawlamentarische Nachrichten.
" Von dem Grafen von Frankenberg ist im Herren- kaufe nachstehender Antrag eingebracht worden: „DJS _etibaus wolLe be1chließen:
d_1e _ömgliche StaatSregierung zu ersuchen, dem von mehreren Yum ux: Reichstage eingelprachten Gesetzentwurf, betreffend den
_ebr mit Butter, _Käje, Schmalz und deren Ersaßmitteln, im Bundekratb ihre Zustimmung zu ertbeilen.“
Die dem Anfrage beigegebene BeRündung lautet:
„Am 1. Oktober 1887 ist ein kicbs eseß über den Verkehr mit K_unftbutter in Kraft getreten. Angefi ts der raschen und um- fangretF-r _Entwickelung der bisber unbekannten Industrie .BuUet, Käse, _ petsefette' aus allerlei Ersaßmiiteln herzustellen zeigte fich dieses Geseß sehr bald als ungenügend und unwi am in manuigfacber Hinsicht.
Daher legterz im Dezember 1895 die verbündeten Regierungen einen neuen eriverterten Gefeßenthrf dem Reichstage vor.
Dieser Entwurf, _betreffend den Verkehr mit Butter, Käse, Schmalz und der_xn Ersaßmiüeln, wurde vom Reichstage nach ein- gehender Kommnsionsberatbung am2_.Juli1896 in der leßten Sryung der Sommer-Tagung mit gro- er Mehrheit angenommen.
Durch den Mund des Königli preußischen Ministers für Landwrrtbschaft,_ Domanen _und Forsten batten während der dritten Lesung dre verbundeten Régrerungen erklärt, die Annahme von zwei Parqgra-kben, welche die Reichstags-Kommission in den Eithrf binemge rgcht batte, _nämlich:
,die Vorschrift (§_3),_ daß der_Zusay von Färbemitteln zu Margarine und ahnlichen Kunitprodukten unter Verbot gestellt werde,
und daß (§ 7) der Verkauf vvn Natur- und Kunstbutter räu_11111ch getrennt werden müsse“
mache fur sie den Geseßentwurf unannebmbar.
Infolgedessen lehnte der BundeSratb unter Zustimmung Preußens deu Geseßentwurf ab.
_ In der laufenden Tagung des Reichstages haben 158 Mit-
reder des Reichstages unter Führung der Abgg. von Kardorff, iehermann von Sonnenberg, Freiherr bon Manteuffel, don Moes uud Grqf von Hompesch den abgelehnten Gefeßentwurf unverandert wieder eingebracht.
_Die preußische Regierung dürfte sich überzeu 1 haben, daß ihre Abstimmung im Bundeskatb gegen die Beschlü e des Reichstages in den aUerweiteften Kreisen der Landwirtbschait sowobl, wie in andxren Schichten, welcbe Interesse an gesunder unverfälscbfer Volls- ernabrung baben, nicht verstanden odér gebiUigt worden ist.
Die_wrrtbschaftliche Vereinigung des Herrenhauses bat nahezu einstimmig dem zu Gunsten einer wirksamen Bekämpfung der Ver- falscbun von Nabrungömitteln und unlauteren Wettbewerbes ge- stellten ntrage zugestimmt.“
Dem Hause der AdWordneten ist folgender Nachtrag um Normal-Etat vom 4. ai 1892 über die Besoldungen er Leiter und Lehrer an höheren Unterrichts-
anftalten zugegangen:
An die Stelle des § 1 Nr. 1, 21), 3 bis 6, des § 2 Nr. 1, 21),
3 bis 5 und Schlußabsaß, sowie des § 3 des NormaL-Etats vom
4. Mai 1892 treten vom 1. April _1897 ab folgende Bestimmungen:
§ .
Die Besoldungen betragen jährlich
1) für die Leiter der Vollanstalren (Gymnasien, Realgymnafien, Ober-Realfcbulen)
& in Berlin 6000 bis 7200 «46,
1). in den Städten der ersten Servisklaffe oder mit mehr als 50000 Zivileinwobnern 5100 bis 7200 „46,
c:. in allen übrigen Orten 4800 bis 6900 „sé;
2) für die Leiter der Anstalten don geringerer als neunZäbriger Kursusdauer (Progymnasien, Rsal-Progvmnafien, Realschulen, öberen Bürgerscbuirn) _
1). in den Städten mit weniger als 50000 Zivilkinwobnern 4500-6000 .“; _ _
3) für die definitiv angesteüten wiffenschaftlichcn Lehrer 2700-5100 .“ _ _
Die Hälfte der Gera:!!mtzabl diefer Lebrer an den staatlichen und den unter staatlicher Verwaltung stebenden_Vollanstalten, sowie der vierte Theil der Gesammtzahl derselben an xolchén Anstalten von geringerer als neunjßbriger Kuryusdauer beziehen neben dem Gehalte eine feste pens'wnsfabige Zulage v_on 900 „46 jährlich. Die Ent- scheidung darüber, welchen_ ebrern die Zulage zu gewäbrkn ift, erfolgt obne Rücksicht auf das Embalken der bezeichneten Verbältnißzabl bei den einzelnen Anstalten; _
4) für die definitiv angestellten Zeichenlkbrer 1800-3400 „44
Die definitive Arrstcxllung als 3816561116er mit vorstehenden Ge-
altsfätzen hat zur Vorausskßung, daß der Lehrer die vorgeschriebene 'funZ als Zeichenlehrer tür _böbere Unterrichtsanstalten bestanden 1, yo beschaftigt wird und Mindestens 12 Zeichenfiuuden wöchentlich |U ertbeilen bat; _ _ _ _
5) für die definitiv angestellten [onitigen technischen Lehrer, die Elemen (W und die Vorschullebrer
&. in Berlin 1800-3400 .“,
b. in den übrigen Orten 1500-3000 .“;
6) die wiffemcbaftlichen Hilfslehrer erbaltrn Jahresremunerationen 111 Höhe von 1700-2100 .“
§ 2.
Das Aufsteigen im Gehalt geschiebt in der Form von Dienst- alterszulagen :
1) bei den _Leitern der Vollanstalten ___b a. in Berlin (§ 1 Nr. 1a) mit ja 400 .“ nach 3, 6, 9 Dienft-
ren,
1). in Städten der ersten Servisklaffe odkr mit mebr als 50000 Ziviieinwobnern („H 1 Nr. 113) mit 500.“ nach 3 Dienstjahren, mit je 400 .“ nach 6, 9, 12, 15 Dienstjahren,
& in den übrigen_ Orten (§ 1 Nr. 10) wie vorstehend zu 1);
21). bei den Lettern der Nichtboüanstalten in den Orten mit weniger als 50000 Zivileinwobnkrn (§ 1 Nr. 25) 11111 je 300 „ck “ck 3, 6, 9, 12, 1_5 Dienstjahrsn;
3) bei den winenscbaftlichkn Lebrérn (§ 1 Nr. 3) mit je 300 .“ nach 3, 6, 9, 12, 15, 18, 21, 24 Diknstjabren.
Die im § 1 Nr. 3 zwcixer Absaß e_rwc'rbnte feste Zulasé von 900 „jk wird mzr bei nachgewiéjcner winemcbaijlickxer und praüiscber Tüchtigkei! gkwabrt, sofern eine solcbc Zulage frei gewordsn ift;
4) bei den unter § 1 Nr. 4 bezeichnéten Zeicbcnlebreru mit je M .“ nach 3, 6, 9, 12, 15 und mit je 150 .16 nach 18, 21, 24, 27 Dienstjahren; _ .
5) bei dsn sonstigen technischen Lebrkrn, an Elkmsntar- und Vorsebullebrera
&. in Berlin (§ 1 Nr. 5.2) mit je 200 „46 7100; 3. 6, 9, 12, 15 DiensxjabrSn und mit je 150 .“ nach 18, 21, 24, 27 Dienstjabren,
1). in den übrigen Onrn (Z) 1 Nr. 55) mit je 200 .“ nach 3, 6, 9 Dienstjabren und mit je 150 .“ nach 12, 15, 18, 21, 24, 27 Dienstjahren.
6)_D_ie in Z' 1 Nr. 6 bezeichnete Remuneratibn dcr wissenschaft- licben Pilsslebrer beginnt mit 1700 „44 und steigt nach 2 Jabrkn auf 1900 „44, nach einem ferneren JaZrZauf 2100 .“
Tas Disnftaltkr wird für dr'n d'krlisgendkn ZWLck berrcbnet: 1) bei dem Anfialtéleitern (Z 1 Nr. 1 und 2,1 vom AmtSaniritt
413 Leitér einer böbe'rén UanricbWanftal: ab;
mfcbaftlÜmLebxern(§1Nr.3)vondg1-efini-
n...- «Y 211-154
“ _ “d „ "Zebra voa'einer niökfiaajliibeu Malt an eine staat-
„ltc_be_ oder quter Staqtsvenyaltupg stehende Anstalt mit seiner Ein- UW
- 111 , sb kann der txrx' tz- inißer eine Muang der Ju: anntrecbnxnd? DÜW so YU ayordxet, daß dadurch eme Bevorzu ung d eses ' iérs vor den bereits an Staatéanftalten angestellten gLehrern vermiedxn wird;
Zbeiden'_“b " Anll _ 5); „ZEW. W 3".3.“.17.1W.§.ch«
: ri !San alt ab.
_ Ist ein Zeichenlehrer vor der deLnitiven Anstellun als solcher mindestens vier_Jabre im öffentlichen Ochuldienste befohÉtigt gewesen, so wird sein Dienstalter vom Ablauf des vierten Jahres dieser Be- schaftigung, ab gerecbnqt;
4) bei den techmsch_en u. s. w. Lehrern (§ 1 Nr. 5) Von der ?_?ollfxndaukrig einer vierjabrigen Dienstzeit im öffentlichen Schul-
en e '
5) beé d_en wiffenscbaftlicben Hilfslehrern (§ 1 Nr. 6) vom Tage der ersten_ Emwmung in eine' etatSmäßiZJ oder zur Aufnahme in den Etat gxergnete Remuneration eines 00 eschäfti» Hilfslehrers ab.
Die nu Univerfitäts-, Schulaufsicbts- oder ' (bendienü im In- lande oder Auslande zugebracbte eit und derjenige ausländische Dienst, welcher, wen_n er_ im Jnlande Listet wäre, zur Anrechnung gelangen winde, sowie die über vier Fabre binaUSgebende Beschäftigung als Hilfslehrer kann von dem Unterrichts-Mjnifter im Einverständniß mit dem inanzxMiniiier ganz oder 111111 15611 eingerechnet werden.
_ 11 [611561 Weise kann von der früheren Dienstzeij des Leiters einer An alt_ als wiffenscbaftlicber Lehrer ein solcher Theil als an- rechenbar erklart werden,_daß ibm in seiner Steüung als Leiter ein gleich bobes Gehalt gewahrt wird, wie ck ibm zustehen würde, wenn er in der Steuung eines wiffenschaftiichen Lehrers geblieben wäre.
Die Begründung lautet:
Die Aufstellung eines Nachtrages zum Normal-Etat vom 4. Mai 1892 ist nothwendig _geworden, weil gelegentlich der für die mittleren und höherer) etatSmaßigen Beamten vorgeschlagenen Besoldungsauf- bßsé'erung eme _solcbe auch für die Leiter und Lehrer der staatlichen bx: S_ren Unterruthanftalten in Aussicht genonzmen ist und demgemäß die un Normal-Etat_vvrgeschriebenen Gebaltéßße und -ftufen, sowie dre Altersstufen sicb andern.
_ Bezßglicl) dieser Aenderungen wird auf die Denkschrift, betreffend die Fortführung der Besoldungßaufbefferung für die o_benerwäbnten Beamten und die derselben beigefügten Nachweisungen (Beilage 13 zu dem Entwurf des Etats des Finanz-Ministeriums für 1. April 1897/98) BMZ genommen.
_ m übrigen bßscbränlt fich der Nachtrag auf die für den Vor- liegenden Zweck erforderlichen Anordnungen; er erstreckt sich i11s- besondere, da die Besoldungserböbung nur für die unmittelbaren Staatsbeamten ms Auge gefaßt ist, auf die vom Staat zu unter- haltenden böhsren_Schulen, mit der Maßgabe jedoch, daß die Durch- führung der für die unmittelbaren Staatébeamten beabsichtigten Be- foldungHverbefferung auf die strer derjenigen Anstalten außgedebnt weroen_1oll_, de_rkn Verwaltung dem Staate zufiebt.
_Fur die ubrigen nichtstaatlichen Anstalten wird nacb _erfolgter Feststellung darüber, ob und in welchem Umfange die Bexoldungs- verbkfferung der Staatsbeamten ins Leben trijt, anderwckit Vorsorge zu treffen [ein.
Aus dieser Rücksicht ifi auch davon abgesehen worden, durch den Nachtrag eine Aenderu_ng des § 1 Nr. 23 und § 2 Nr. 28 des Normaletats berbeizufübren, weil ftaatliche oder born Staat der- waltetextygymnasien und andere Nichtdollanstalten 11175 in Berlin, in_ den tadten der ersten Servisklaffe oder mit mehr als 50000 Einwohnern nicht befinden.
DerNachtrag schließt s1chfkrner im aUgemeinen tbunlichfi genau dem Wortlaut der §§ 1 bis 3 des Normal-Etats an. Nur einzelne Be- ftmxmungen desselben werden daher einer näheren Begründung be- dürfen. Nach §1 Nr. 3 Abs. 2 sollen die siaatlichen und untsr Staatöverwaltung fiebenden höheren Schulen bezüglich der Ober- lehrerzulage von 900 .“ künftig zusammen efaßt werden. Davon ist bisher abgesehen, weil die betreffenden ni tftaatlichen Anstalten be- sondere für sich bestehende jurift1sche Personen mit eigenem Ver- mögen bilden und nicht vom Staate zu unterhalten sind. Es sind dies _die 6 Anfialten landesherrlicksen Patrvnats (Bei- laga 8 Abtbktlung 14 des Etats des Kultus-Minifieriums) und Linige der unter Kap. 120 Tit. 4 aufgefübrten Schulen (das Pädagogium und Waisenhaus zu Züllicbau, das Progymnasium zu Rietberg, das Gymnasium zu Düren). Bei diesen Anstalten werden zur Zeit die 900 .“ Zulagen obne Rücksicht (mf das Dienfialter der durch die Janz? Monarchie _rangierenden staatlichen Oberlehrer dera jsweilig alteften und geeigneten Obsrlebrer beim Freiwerden einer Zu- lage an der betreffenden Anstalt Verlieben. Dies Verfahren baT bezüglich des Dienstalters der bedachten Oberlebrer so- wobl unter den gedachten Anstalten als auch gegenübsr den staatlichen Schulen zu erheblichen Verjcbiedenbeiten geführt. Da diese Oberlehrer gleich dsnen der staatlichen Anstalten von der Staats- bebörde berufen werden, entsvricbt es namentlich aucb dem dienstlichen Jntereffe, daß sie mit den Oberlehrern der staatlichen Schulen gleich bebczndelt werden. (Es erscheint mitbiu ang eigt, jene Unterscheidung künftig fallen zu [affen und die betreffenden berlebrer mit den staat- lichen zusammenznrangikren. Dornach wird künftig die ana e leich wie bei dkn_ staatlichen Schulen gewährt werden ohne 11 "sicht darauf,_ ob die Zahl 0011 2 bei den Vollanstalten und von 4'bei d§n IMWannstaLten cm der einzelnen Schule eingehalten wird 0 er n .
Die durch diese Neuregelung wie durch die (Gehaltserhöhung überhaupt bei den _bom Staaie verwalteten Anstalten entstehends-n Mehrkosten find_zun6chf1 aus den Mitteln der einzelnen Anstalt bereit zu fteÜen; _sowett die]: dazu nicht au5r6ichen, werden die erforder- lich_en Brtrage Jus dem unter Kap. 63 Tit. 5 für die geplante Bewldunißaufdexierung einchiellten Fonds zu gewähren sein. Bei der Berne ung drexss Fonds in war auf die vorbezeichneten neun böberen Schulen_keine besondere Rückficbt genommen, weil sub der für dieselben erforderliche _Bedari we en ibrss eigenen Vermögens nicht mit der erforderlichen Sicher eit feststellen ließ. Da jedoch die Lehrer der Ztaatlicben Anstalten bei drm gedachten Fonds mit dem vollen Mebr-
61:01? in 211110“ gekommen ßnd, aber die ihnen zu gewäbrkndkn Ge- _
bältrr zum teil 0115 dkn eigenen Mixteln der staatlicbén Anstalten erkalten _werden, so wird die Deckung des in Frage stehenden vkr- bältnißmaßig geringen MehraufWandes für die erwähnten neun An- fialten Voraussichtlich eine Urberichreüung der obgedacbten Joads nicht herbeiführen.
ür die gleichfalls (114;i nötbig anzuerkennenden, abkr außerhalb des abmens der Besoldungßaufbefferun für die etaiémäßigen Staatxbeamtexi stehende Erböbung der IJewuneration der MAN- schaßlichen Hilfslehrer (§ 1 Nr. 6 des Narbtrags) ist bezüglich dieser Lkbrkr an den 110111 Staat zu unterbaltenden Anstaljen ein besonderer Fonds untér Kav- 120 Tit. 5 d&? (3aner zum nächstjäbrigen Staatsbausbalts-Etat eingestslii worden. Zur Erhöhung der Re- munsratwnen diesrr ;Hixislebrer an den oben erwähnten vom Staat vsrwalteten 561111 Anstalten gewäbrsn die eisenrn Mittel dsr [esterkn uvfraglicb die erforderliche Deckung.
Nach § 1 Nr. 4 des Nachtrags soli die bisbkr für die Anstellung als Zkicbénlkbrer erwrdkrte Ertbrilung Von 14 wöchentlichen Zeichen- fiundén auf 12 Stundkn ermäßigt wkrdku. Dies wird als zulässig zu kracbtkn sein, da dir Zahl der Pflichtsiunden der Zsichenlebrkr, welcbe frübkr 28 5611110, bereit:- durch dén Ncrmal-Etat aufZ-Lberab-
kseßt ist und hiernach auch diéjenigen Lehrer, welche nur 12 Stundkn
Zsiwkuunterricbt zu ertbsilen haben, mehr als nur nebenbki in der Eigenschaft 014 Zeichenlebrer bcstbäftißt find. Dkk bikrmiZVSrbundene Mrbxaufwand ifi gegenwärtig nicht mit 0211617 Sicherheit zu berechnen, wird indes; unerkeblicb 16111 und doraUsficbtlich in gleicher Weise wie derjenigz für die Bsioldungßverbefferung der Lehrer an den vom Staate bsrwalrsten Ansialten Deäung finden.
Die im ZM,? "MWM§ WWU“;
an ßaatlicbe bezw. m nichtstaatlicher: Lehrer ifi durch den Umßmid veranlaßt, das; "ck Lehrer von den betreffenden Patronat“; aus Crsvcruißcü tea ;mxift in einem wesentliÖ-jüa m Lebens- und kalte: W der kann. Es
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5111164511555: Lehrern 135.056 ferngehaltm maden. "““""
Ä
Höhe der Schneedecke in Zentintetern am Montag, den 8. Februar" 1897, um "7 uhr Morgens,
v K“ ' ["ck P HMMYÖU [ 'scb I om omg 1 „reu en e eoro o e (Die Stationen find nacb Flußgebietmgxtzwrdtxlekßftit“ M el (D _OefiÉilcY YkfteleFssÉZst !) em * ange -, 1 em , er * Heilsberg (Pregel) 22, Königsberg 1. Pr. (Pregel) __1rr-g (PWM!) * Weicbsel.
Groß-Blandau (Bobr, Narew) 36. Czerwonken ZBobr, Narcw 36 Marggrabowa (Bobr, Narew) 44, Klauffen (Piffa , Neidenxmg, 660 71.- 223W(DHWY0“(3“"3113«529-M*-
om ra , rom ra , Marienburg (Nogat) 22. g r (Ferse) 17'
Kleine Flüsse zwischen Weichsel und Oder. Lauenburg i. P. (Leba) -, Köslin (Mühlenbacb)-, Schchelbekg (Rega) 17. Od er.
Leobskhüß (Ziana) 15, Ratibor 19, Beuthen (Klodnik)17, Oppeln 19, Habelschwerdt (Glaser Nei e) 26, Brand (G Görbersdorf (Glaßxx Neiffe) -, Neiffe) 68, einer; (Glatzer Neiße) Glas (Glatzxr Net e) -, Friedland (Slayer Neiffe) 42, Weigelsdorf (Glaser Meine) 15, osenberg (Stober) 24, Breslau 16 Liegni (Kay. 5001) 16, Fraustadt (Landgraben) 34,Schwarmiy 26, Grünber 42 m- bübel (Bober) (7 ?), Wang (Bober) 49, Eichberg (Bober) 6, «reiberbap (Bobu) 56. _Warmbrunn (Bobu) 9, Btnzlau (Bober) 29, Görlig (Lausitzer Netffe) 17, rankiurt 33, Ostrowo (Wartbe) 23, Posen (Wartbe) 17, Treme en (Wartbe) 18 Samter 13, Paprotsch (Wartbe) », Neuftetjin (Marthe) 20, „ eutsck-Kroue (Wartbe) 30, LandSberg (Wartbe) 13, Stetti1118, Pammin(ana) 23, Prenzlau (Uscker) 14, Demmin (Peene) 25.
Kleine Flüsse zwischeu Oder und Elbe. utbus -, Rostock -, Kirchdorf auf Poel 11, Segeberg Trave) 14, übeck (Trave) -, Eutin (Schwentine) 18, Plön (Sch 'ne) 8, Schleswig (Schlei) 21, Flensburg -, Gréxmm (Fladsau) 21, Weiter- land auf Sylt -, Wyk auf Föhr -, Huium 12, Meldorf &' Elbe.
Torgau 15, Dessau (Mulde) 15, Rudolstadt (Saale) -, Jeu
Yale) -, Stadtilm (Saale) 15, Dingelstädt (Saale) 51, Erfurt
Saale) 11, Sondersbausen (Saale) 14. Nordhausen (Saale) 27, kle (Saale) 18, Klostermanßseld (Saale) 26, Bernbur (Saale) 23, Quedlinburg(Saa1e)24,Ma deburg 27, Neufireliß (Hav 26, Kottbuö _(_Havel) 31, Dabme (HadeY 26, Berlin (Havel) 17, Blankenburg ei Berlin ( vel) 22, wpandcm (HavelH 21, Heinerödorf, Kr. Teltow (Havel 23, PotSdam (Havel) 31, randenburg (Havel) 26, Kdris (Havel) 13, Gardelegen (Aland) 37, Waren (Elbe) 24, Mamis (Elbe) 24, Swwerm (Elde) 9, Uelzen (Ilmenau) 18, Lüneburg (Ilmenau) 14, Bremervörde (Ofie) -. Weser.
Meiningen (Wma) 30, Liekenfleiu (Werra) 37, Fulda(Fulda)12, Schwarzenborn (Fulda) 36, Caffel (Fulda)12, Uslar 30, Herford (Werte) 20, Scharfenstein (Aller 83, Ilsenburg (Aller) 48, Braunschweig (Aller) 30, Celle (A er) 26, Göttingen Eller) 14,
erzberg (Aller) 38, Klaustbal (Aller) -, Seesen 11er) 37, nnoder(AUer)-, Bremen 23, Oldenburg (Hunte) 19, lsflctb 15. Kleine? Flüsse zwischen Weser und CMS. '
Jever 12.
Ems.
Gütersloh (Dall?) 18, Münsiet iW. 23, Lingen 20, Waadt“ (Haase) -, Löningen (Haase) 19. Aurich 23, Emden 17. ' Rhein. Darmstadt 2, Coburg Jain) 14, Frankenbeim (Main) 48, _ rankfurt Main) 0, Wies den 1, Geisenheim -, Birkenfeld be) 1, chweinsberg (Labn) 3, Raufchenberg (Lahn) 22, Mar- urg (Lahn) 16, Weilburg (Lahn) 0, Subneifel-Forftbaus (Mosel) 22, Bitburg (M01?!) 0, don der Heydt-Grube (Mosel) 0, „Trier (Mosel) 0, Nwwied 0, Jebenburg 12, Siegen (Sieg), Millet- bach (Sieg) 32, _Köln 1, efeld 2, rnsberg (Ruhr) 3 „Yrilon (Rnbr) 43, Lüdemcheid (Rubr) __. 2111-21 eubers (Ruhr) 212411150»; (Ruhr) 4, Kleve 8, Eüswiek (Yxiel) -, Aachen (Maaß) 3. Der Höbe 001110111 Schneedecke entivrachen: am 7.Februar1897inCzerwonken 1.8111111Schm6lx-
. , . , Marggrabowa ck(Weichsel) 1.7
V
. Neidenburg . ' WMQ (Ne ) , S*“ we m ga
. Lrobscbüß
. Schwarmis
, Wang (Oder) . Ofirowo
. Samter
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„ Nordbaufrn , . Potsdam
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. Tulda __ C-
, _Ühawarzen orn „Weser)
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Laud- tmd Forftwlrih' schaft.
In der geßrigen Sitzung des Deutsaben Landwirtbschaftck ratbs stand als erster Gegenstand die Zuckerfieunfrage zur BeratW Der Refsrent, GebeimerRegierungs-Ratb, Profeffor 1)r. Maercker ( e a. S.), bkfürwortete in längerer Ausfübrung die Annahme des folkze-de! Antrages: „Der Deutsche Landwirtbsäoastskatb wolle besxbi n!? 1) daß der Kontingentierung der Zuckerfzrbriken nicht die inner kk einer Kampagne abgefertigte, sondern dre wirklich erzeugie Zucker- menge zu Grunde gelegt werde; 2) daß bei dxx Kontingentierung neu?! Fabriken ftrengftens nach einheitlichen Grundxasen, unter Hinzuziehunß von sacbverständigen Zuckerfabrikanten, verfahren werde; die_ E15“ sÖäxxung der Leiftungéfäbigkeit 1011 nicht_ nur nach der maschmelleK Einrichtung, sondern unter Berücksichtigung der den betreffelzke11 Fabriken zur Verfügung stehendexi Rübenfiäckx bezw. der daraas il produzierenden Zuckermenge erwlgen; 3) daß das von _ Fabrikm nicbt ausgsnuste _Kontingent deujeni en Fabrxkel- weich.? ibr Kontingent überjckyrittea, im Vrr ältniß disst? Kontinzentsüberscbreitung unverzüglich außgezablt werde. _ Einzelfontingént dieser Fabrikxn soll hindurch jedoch UZÖt berührt werUm.“ - Der Korreferent, Amtsratb Seer (Niscbkksx äußerte sich in demiklben Sinne und empfahl ebenfaas die Aua!!!“ des Antrages. Nach kurzer Debatte wurde derselbe angenomm-t-
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fyloaideikrkläruugab: DuAuss ves
NBWW ;babe beschissen. 1... MM... sei»: der Reichs-uud Staaiöwgierung i_m ruhten ugmbluk werde “““" "55117" WMWÉ „131225135? MY?“ Bs'éis'fot m e
“ IYQT aufgdie Tagwordnung der dieSmaligen Plenarversammlung
zu | ck ' - . nächsten egenüand der TageSordnung bildete. die Stequnabme zum Zntwurf eines Handelögeseßbuchs. Der Referent, deajchw-Raib Schneider (Cassel), befurwortete folgende Thesen: 1) Den Bestimmungen des § 3 im Eanrf ifi unbedingt ' „ßjmxnen; nur wird der Zusaß am Ende erforderlicko: _ „Mit der Yzfchung km Handelßregister hört die KaufmannSei en_schatt des Ein- getragenen wieder auf.“ 2) Es ist zu wünschen, da die Bemerkungen der Denkschrift, .die öffentliche Sparkassen, Kreditanstalten 11. s. w. vom HandelWewerde ausnehmen wollen“, die die Doppel-Lagerscbeine als anzuläsfi bezeichnen, die bei Viebmängeln die Bestimmungen über den Hangdelskauf als nicht maßgeblich erklären“, in das Gases elbft aufgenommen werden. 3) Die im 91 Abs. 2 gbgelebzite 510611119 der Rechtsvnbältniffe der Gütern: er ift_ audxrwext baldigst z'" treffen- 4) Für die bestehenden Rübenzuckerfabriken tft eme Ueber- gxmgsbeftimmun dahin zu treffen,daß fie,soweit fie den_ jeyt 'm Ausficbt genommenen cftimmungen entsprwben, rechtsbeßandt _ smd.“ -_- Oekonomie-Ratb Winkelmann _(Köbbing, Westfalen) arte Fick) mit den! Referenten vollstandig einverstanden, ersuchte aber, m_ dem Pgffus1 binter .zuzuftimmen' einzuschalferx: .und hat deren Aufrecht- erhaltung für die deutsche Landwirtbscbaft em erbebl1ch_ck JUMP“.- Profeffor May (München) beantragte, un Paffuß 2 hinter dem Wort Kreditauftalten' einzuschalten: .genoßenscbaftltcbe La erbauser für fandwirtbsckxaftliche Erzeugmffe.“_- Die Thesen des fereuten ge- langten mit den beantragten Abanderungen zur Arinabme.
Domänen-Ratb Rettich (Roßock) erstatteie_bterauf_ nawens der Kommission über die Regelung der Gebrauche tm _Dünger- und Futtermittelbandel Bericht. Der Redner betonte die Notb- wendigkeit der geseßlicben Regelung des Dünger- _und Futter- mittelbandels und ersuchte, folgendem Antrags zuqutunmxn: „Dre xsch11che Regelung des Verkehrs mit Futjer- und Dungemttteln nnd &ämereien ist in Uebereinstimmung mit dmr vorjabrigeu _Besahluß des Deutschen LandwirtbscbaftSratbs nach wie vor 015 eine im Inter- effe der deutschen Landwirtbscbaft liegende berechtigte Forderung zu hqeichen.“ Regierungs- und Landas-Oekonomie-Rath Dr. MuÜer exklärte: Der Entwurf sei im Voriger: Jahre von detp preußischen Minißerium für Landwirtbscbaft dem Deutsckoxn LandwirtbscbaftSratb M Begutachtung vorgelegt worden. Es dürfte bekannt _sem, daß der Catwurf auch den Kreisen des Handels und der Industrie zur Begra- achtung vorgelegt worden sei. Aus diesen Kreisen nun seien xine Anzahl Gegenvorschläge gemacht worden; der Entwrzrf werde_1eßt einn Abänderun unterworfm, Sobald _die betbetligten Renorts, das Justiz-Mini erium, das YandelS-Mmtstenum und_das Land- wittbscbaftliche Ministerium, | über den Entwurf geeinigt haben würden, werde Preußen bei dem Bundesratb beantngen, den Entwurf zur Gesesesvorlage zu machen. Der Antrag des R erenten gelangte, nachdem noch einige Redner hierzu das Wort genommen birnen, em- siiwmig mr Annahme. _ _
Schließlich berichtete Freiherr von _Cetto (Reichertsbausen) namens der Kommission über die ländliche Arbeiterftage. Der Redner erwähnte, daß die Kommission fich im Laufe des verfioffenrn Jabres mit der Verwendung der foangenen für Landarbeiten, m_tt dem ArbeitSnacbweis u. s. w. beschäftigt babx. Er beantrage, die Kommifßon in anenz zu erklären, damit diese in d1_8_Lage derseßt werde," der nä stjäbrigen Plencrrverfammlung ein v0111tandiges Pro- gramm vorzulegen. - Auch dieser Antrag fand Annabxue.
Danach wurde die Verhandlung auf beute, Mittwoch, Vor- wiÜags 10 Uhr, bertagt.
Die Deutsche Landwirtbsckyafxs-Gese_llschaft bält ibre diesjährige Winterbersammlung bierselbft m den Tagen vom 15. bis 18. Februar ab. Im Ganzen werden 36 kleinere und größere Sißun en stattfinden. Wie die Hauptversgmwlung, so find auch bis Abtheißmigsfiyunaen aUen Mitgliedern zuganglich. _ _
In der am Donnerstag, den 18. d. M., Nachmrtiags 1 Uhr, tm roßen Saale dos Architektenbauses stattfindenden Hayptver- ?ammluag der Denkscben Landwirxbscbafzts-Gefellschaft wrrd Herr Amtöratb 1)r. Rimpau-Scblanstedt die Ausgaben erortern, welcbx den wit nicht tbietischer Kraft bewegten Pflügen seitens der Lcrndwirtbtäßaft gestellt werden. Dieser Vortrag bildet eine Vorbereitung fur die sro e Hauptvrüfung, welcbe seitens der Gesellschaft im Sommer d. . veranfialtet wird. Hierbei_ werden sowohl Damprfiuge wie Pfiüge, welche mit elektrischer Kraft bewegt werden, zur Prufung stehen. Der Umstand, daß für diese Prßfun 600 „4- an _reisen angeseßt Hud, bewrift, welcher Werth visier nternebmung Mens der Gesell- chckft beigemeffen wird. Besonders wird es sch darum handeln, _die neu in die Erscheinung tretenden elektrischen Pfiuge in_ Bezug auf i_bre Verwendbarkeit zu prüfen. - Der sze Vortrag wird einen Bericht geben über die Hauvtergebniffe der umfänglichen St_allmrftversucbe, die m den Jahren 1893 bis 1896 seitens der Düngerabtbetlung_ der Gesßllschaft durchgeführt worden sind. Es handelt sicb hierbei um die ver- schiedenen Methoden der Aufbewahrung und Verwendung des SRU- mifies mit 2:3er auf die Erbaltung der Dirngungskra , _die bekanntlich [21151 in Verlu geratben kann. Da diese Versa in einem der- arti en Umfange bis jest noch “nicht stattgefundßwbatxen und eine VUA vou klaren Ergebniüen gezeiti t haben, so durfte dieser Vortrag fur alle praktischen Landwirtbe von edeutun sein. _
In der Dünger-Abtbeilung, wel : am_Dtenstag, den 16. d. M., Vormittags 9 Uhr, im Klub der Landwtrtbe tagt, wird “PM Gutsbesi er Vibrans-(Hlvörde die SicYetung dequngerwirkung anf leichtem Hoden behandeln. Zweifellos jmd fur deri leichten Boden durch Anwendung mineralischer Dünger,_durch_ Grundun ung und dükch1weckmäßiae Einrichtung der Frucht_solg_e tm _leßten abrzebnt Lkoße Fortslbrttte gemacht worden, welchem dieser Sivun _zusammen- Äaßt dargelegt werden sollen. Die rage der irkung des L_krckolorats im Cbileéalpeter wird _ err Profeffor Wa er- _ rmstadt erörtern, wä rend Herr Gebeizuer Regierungs-Ratb, ro- seksor Dr. Märcker-Halle über die neuerdings erganzten_Festftellungen bezüglich dsr Gebräuche im Düngerbandel_be_richten wird. Danebsn wird über die noch nicht allgemein zur Einfuhrung gekowmen; Ber- kanSart des Tbomaépbospbatmebls nacb Gehalt 071 ziiratloslicher Pbospborsäure verhandelt werden. Ferner sollen Muxberluxigen ge- uxacbt werden über ein Supswbospbgt, welches weder die «9516, noch die Düngerstreumasckzinen, 11015 die Hände der Arbeüer angreift, sowie ber einen neuerdin s in den Handel gebrachten sauren Gips. Diese Mrttbeilung wird Profeffor 1)r. Vogel erstatten. _
In der Ackerbau-Abtbeilung wird am_ Mitiuwch, den 17. d. M., Vormittags 9 Uhr, im Klub der Landwirtbx, Derr (Huts- bkfißer und Kämmerer Freiherr von Nostiß (Schönbubl bei _Ltndau 4111 Bodensee) einen Plan vorlegen, landwizj schaftlrche_Wander cbalen ÜUWÜÖTM, um auch in den Kreisen der bau2rltchen Wirtbe 11 mehr Aufklärun über ute landwirtbschaftlickox Betriewaetbodexi zu ver- breiten. ür die [ngebung größerer Stadte wird em_ zweiter Vor- _trag [ber die städtischen Rieselfelder und deren_ Einfluß au_f_ den Larrdwirtbsckpaftsbetrieb der Umgegend, welchen die Herren F11cher- Diedersdorf und Grandke-Berlin übernommen _baben, von Interesse sem; namenrlicb find nach dieser Richtung_ bin 171 der Gegend bon Yeréin in :en leßten 25 Jahren ausgiebige Eriabrungen gemacht
or en. 5". Dkk Thierzucht-Abtbeilung wird in ihrer Versammlun am Dienstag, den 16. d. M., Nachmittags 1 Uhr, _im Klub_ der and- wmbk, über die Zugprüfung für Pferde und Rinder _aus den Aus- fteuunßen der Deutschen Landwirtbschaftlicben GSTLUsÖQsT yerbgydelri.
ie Erfolge der bisherigen ZqurüfnnHen und die Auéfichte_n tur die
ukunft werden bier zur Prufung ommen. Ferner _wird Herr O'- Yikib, Dirsktor des milcbwirtbscbaftlicben Zystituts in Hameln, aus 61_enen Erfahrungen über die Außwabl der Kubeäuach Fengebalt der ckck berichten.
DieGerätbe-Abtbeiluus MUMM 16.0214,
m ruhr,iavua.§udmvanW-tagm wird, ver äber WWW- und Prüfungssaöax und wird MYWJWtM pr 115-132; WWI a:!
v mo or zur 0 _
Dieser V dürfte demnach namentlitb füt Spiritus abrtkanteu von JutereJe ein.- _
Ja der am Donnerstag, den 17. d. M., Vormittags 9 Uhr, na Klub der Landwind: ßattfindenden Sivung der Landeskultur- Abtheilung "werden aus einer von der Gesellschaft veranstalteten Studienreise nach Italien die Nußamvendnuaen qogen werden. FMM soll das Recht anf Vorflutb itzt Besprechung MUM-
Endlitb ist noch darauf biuzuweisen, daß die Gesellschaft am Dienstag, den 16. Februar, früh von 9 51810 _Ubr, und (1131 Donners- tag, den 18. Februar, zu derselben Stunde in ihren Geschäftsräumen, MMW? 73, Anweisung und Erläuterung zu ihrer Buthfubrnng ;; wir .
Gesandheüövesen, Thiwkrmtkheüen imd Mpxrumgs- Maßregeln.
Italien. Der italienische Minifter für Landwirtbscbast- Industrie_ und Fandel bai unter Aufhebung der Verordnung vom 7. v. M. fur die infubr von Vieh und thierischen Produkten auf dem Seewege nach Italien anker dem 26. b. M. Folgendes ver-
ordnet: Artikel 1.
Das Einfuhrverbot wird aufrocbt erhalten:
8. für Rindvieb und Schafe, welcbe aus n enannten Staaten und Ländern kommen: der Europäischen u_nd statischen Türkei, Cypern, Egvvten, Bombay, den russischen Häfen dzs Schwarzen und Asow'scben Mmas, Bulgarien, Gri0chenland, denSomaliländern und
1 r; 1). für Rindvieh, welcb6s von der Insel Malta kommF; 0. für Schweine, welche von der Europäischen und Afiatiscben Türkei, Cypern, ngpten und den Vereinigten Staaten von Amerika
kommen. Artikel 2. _
Die Einfubr von Schafen von der Insel Malta ift unter der Bedingung zugelaffen, daß die Schafe im Bestimmun 5170er einer Veterinärpolizeilichen Untersuchung auf Kosten der Jutere enten unter- zogen werden. Art'kel __
t .
Das Einfuhrverbok von gesalzwemÉZeräycbertem oder in anderer Weise zur Konservierung zubereiteten: wemsfieisck) erftreckt sich auf alle Staaten, mit 2111311051116 folgender: _Oefterreicb-Ungarn, Serbien, Deutschland, der Schweiz, Frankreich, Danemark und der Vereinigten Staaten von Amerika. _ _
Das aus den Vereinigten Staaten von Amerika em efübrte Fleisch muß von einerzr sanitätspolizeilicben Ursprun Szengniß egleitet sein, das von der zuftandigen Ortsbebörde auszuf gen und von den Königlichen Konsuln oder Koxxsular-Ulgenten zu beglaubigen ist, die in den Orten, don wo das Flein!) beriandi wird, residieren oder dort Gerichtsbarkeit ausüben. Bei der Fleischemfubr aus den vorgenannten europäischen Ländern dagegen haben die Zeugniffe, welche_von den zuständigen Orisbebßrden auszustellen find, obne konsulariscbe Be- glaubigung (Hültigketi. Art'kl __
te .
Aus allen den Ländern, auf welche sich das Einfuhrverbot von Rindvieb und Schafen erstreckt, ifi die Einfuhr von Lesalzxnen Häuten gleichfaüs nicht gestattet. Die Insel Malta ble bt hiervon aus- genommen.
Artikel 5.
Die Einfubr von ungeserbieri Häuten, Nobwolle, Knochen, Hörnern, Klauen und anderen Abfallen von Rindvieb uud Schaf_en aus der Asiatischen Türkei, den Somaliländem und Sansibar ist gleichfalls veröoten. Artik _ 6
e
Die Einfubr von Vieh und voraufgefübrten thierischen Bestand- tbeilen ist aus allen übrigen Staaten rznter der Bedmgzmg gestattet, daß sowohl das Vieh wie die tbimscherz Bestandtheile von dem sanitätspolixeilicben Ursprungszeugniß begleitet sind, _das von der zu- ständi en Ortsbebörde auszufertigen und von den KöniZlichen Konsuln oder onfular-Aaenten zu be laubi en ift, die in den tt_en, von wo das Vieb oder die tbieris en estandtbeile ursprünglich versandt wurden, Gerichtsbarkeit ausüben.
Artikel 7.
Eingesalzene Eingeiveide und gewaschene oder kalzinierxe 2530116
können ohne Ansehen ihrer Herkunft nach Italien frei emgefuhrt
werden. _ Artikel 8.
Die ministerieüe Verordnung Vom 7. Januar 1897, welche in der „Gazzetta Ufficiale“ am 9. d. M. (Nr. 6 Jahrgang 1897) ver- öffentlicht ist, wird aufgehoben. _
Artikel 9.
Die Herren Präfekten der Seeprbvinzen, d_ie Hafenkapitanate, die Hafenbehörden und auch die Königlichen Zollamter find mit der JuSsYrutng dieser Verordnung, welche von heute an in Kraft tritt,
eau ag.
Norwegen. _ _ Durch Köni liche Verordnung vom 1. d. M. nd die Hafen in Arabien, PerZien und Vorder-Jndien, sow e ormosa und die Peandoren ia Oft-Asien als von Beulenpe verseucht er- klärt worden.
Der GLZmdbeitsstand in Berlin blieb auch in_ der Woche vom 24. bis 30. anuar ein günstiger und die Sterblichkeit die gleich niedri 6 wie in der Vorwoche (von _je 1000 Einwohnern starben, aufs Jabr erechnet, 16,6. Auch in d eser Wbcbe blieben akute Ent- zündungen der tbmungstorganedte vorherrschendxn Todes- ursachen“ indeß anch Erkrankungen an Grippe, die in 10 Fallen zum Tode fü rten, wurden häufig beobachxet. Daßegen war das Vor- kommen von akutenDarmkrankbetten em eltenes, obgleich diese Krankheitsformen etwas mehr Opfer forderten als in der Vorwoche. Die Vetbeiligung 565 SäuZlLiZigSalters an der Sterblichkeit blieb eine geringe; yon je 10000 enden starben, aufs qur berechnet, 41 Säuglinge. - Von den Infektionskrankbetten wurden Erkrankungen an Masern weniger, an Scharlach und_ Dip tberie in wenig gegen die Vorwoche veranderter Zahl zur Anzeige _ge racht, und zwar kamen Erkrankun en an Masern nur 111 _der Oranienburger Vorstadt, solche an Dipbt erie nur in der jenseitigen Luisenstadt in grö erer Zahl zur Meldung, während sich Erkraxtkungen an S arlacb in einsm Stadtjbeil in nennenöwertber Zahl zeigten. Erkran ungen an Typhus blieben selten und vereinzelt. Erkrankungen an Kindbett- fieber wurden 4 bekannt. Rosenartigx Entzündun en des Zell ewebes der Haut elangten nur wenige zur arztlicben Be andlung. agegeu war das Övrkommen von Keuchhusten, dem 9 Kinder erlagen, noch immer ein zahlreiches. Häußg wurden auch rheumatische Beschwerden aller Art zur ärztlichen Bebandlun gebracht, dock) war deren Zahl erheblich kleiner als in den Vorwo n.
Budapest, 10. Februar. (_W. T. B.) Ein in Neupet er- schienenes Extrablatt hatte_ die Nacht: t_ verbreitet, da in der Neupester Jutefabrik mfyl € der mschleppun von Jute aus Indien ein pestverda tiger Fa_11 vorge ommen sei. Demgegenüber wird amtlich festgestellt, daß rmx vollkommerie Unter- suchung der betreffenden Waarensxndung durZhgefubrt worden ist, nach- dem die Sendung schon vorher die Quczrantane passiert batte. Weder an der Waarensendungéwch (_m den nZtt derselben bessbästigten Per- onen md verdä ti e «ymp ome wa rgenommen wor en.
s Sst. PeterYbng, 10. Februar. (W. T. B.) Amtlich wird mitgetheilt: Die Kommisfion, welche zur Beratbung von Vor- kehrungen gegen die Pest eingeseßt ifi, verfugte gestern, daß
Aer ie nun Studium der nach Indien gesandt werden:
'in diesem Jahre ilgerfabrten rusfiscber Mobamedauec
Mekka uud nach Orten, wohin die Anhänger
iiten-SÜ? xu wallfabren pflegen, xbenso der Besuch von beilige- Stätteu des Orients darth rusns5be Cbriften unterbleiben; daß in Oertlicbkeiten, welcbe fßr d1e_ Einschleppung der Pest anzuebmend günsti e Gelegenheit bieten, von der Kom- a um besonders ollmächtigte Personen nebst diefen unter- fte Yemen, Offizieren und Zioilbeamten entsendet werden, we : die Ortsbebörden in der Ausführung der von der Kommisßon emp obl'enen Maßnahmen zu unterstutzen _baben; endlich daß im „R erungsboten" auIaabmslos alle zit_verlgssigen Vachrichtm über den der st-Epidemie sowie Mittheilungen uber die Wäng- keit der mis on und über weitere Maßregeln veröffentlicht werden. Bombay, 9. Februar. _(W. T. B.) Der Vixe-Köni? hat seine Genehmigung dazu ertbeilt, daß Tbetlnebmer (zu der_ P: ger- fabrt nach Mekka von Madras abreisen. Die Burger von Madras haben indessen Einspruch gegen diese Entscheidung erhoben. - Der bierber gesandte e yptische General-Drrektor fur de_n Sanitäts- dieuft, 1)r. Roggers Pa , is_i der Ans1chi, daß die Pest in Bombay keineswegs zum Stillstand gekommen ei, sondern im Gegentbeil beständig zunehme. _ _ _
Madras, 9. Februar. (W. T. V.) 2111111115 wird die Nach- richt aus Bombay, nach welcher in _Madras em_ Pestfall vorge- kommen sein soll, als unrichtig_ bezeichnkt und_erk_lart, daß sowohl Madras als ganz Süd-Jndien ganzlich peftfrer seien.
Handel und Gewerbe.
Tägliche Wagengeftellung für Kohlen und Koks an der Ruhr und in Oberschlesien.
An d&c Rubr sind am 9. d. M. gkftelli 13 525, nicht r6chtzeitia gestellt keine en.
Jn Obers [611611 005 am 8. d.M. gestellt 4903, nicht recht- zeitig JLskellT keine Wagen; am 9. d. I)?- find gestellt 5027, nicht rechtzeitig gesieüt keine Wagen.
Zwangs-Versteigerungen.
Beim Königlichen Amtherickyt [_ Berlin fianden am 8. Februar die nacbbezeicbue'ten Grundstuckx zur Versteigerung: allasstraße 7, dem Maurermeister Heinr. Kaese gehörig; [äche 11,86 &; Nu ungswertb 20090 015; Meistbtetxnde blieb die ank für Immo ilien-Verw., G. 111.5. H., Kaiser Wilhelm- straße 37, mit dem Gebot von 313 370 „46 - E_mdenerftra§e_ 12, dem Maurermeister Ferd. Linke gehörig; lache 6,86 a; _ eifi- bietender blieb der Kaufmann Otto Stuß, aldfiraße 9, mit dem Gebot von 87000 „zz - Novalisstraße 2, demKaufmann Rein- hold Seelig gehörig; Nuyungswertb 11100 „74; Meistbietender blieb der Kaufmann Wilh. Wolff, Behrenstraße 52, mit dem Gebot von 156100 „js - Beusielstraße 23, dem Bauunter- nehmer Julius Ewert gehörig; Flache 11,86 0; mit dem Gebot von 51500 .“ blieb der Kaufmann Moriß ?_llerander-Kaß, Tauenzienstraße 11, Meistbiejender. - Neue Friedrichstraße 55, dem Weingroßbändler Gustav Willböfft ge örig; Flache 1,44 &; Nußungswertb 8720 .“; für das_Méistqebot von 172 005 .“ wurde
der Architekt Bodo Lütgsn, Wilhelmstraße 2, Ersteher.
- Der Aufsicthratl) der (Gro en Berliner Pferde- Eisenbabn-Gesellschaft hielt am onnabénd eine Sisung ab, in wel er von der Direktion der Rechmzngßabfcbluß für das Ge- schäftsja r 1896 vorgelegt wurde. Der Reingethn _geftattet die Ver- theilung einer Dividende von 15 0/0 (gegen 121% fur das Vorjahr). Der am 26. d. M. stattfindenden Generalversammlung soll die Divi- dende in dieser Höhe vor eschlagen werden. _
- Geiern fand in 5 erlin eine außerordentliche Generalversamm- lun der Aktiengesellschaft für Montantndustrie statt, in welBer die Erhöhung des Grundkapitals um 3 000000 „11 zur Be- tbeil gung an der mit einem Kapital don 5000000.“ zu Jrundenden Rheinischen Bank in Mülheim a. d. Ruhr beschlossen War 6.
- Der Aufsichtsrats) der Norddeutschen _Lagerbaus- Aktiengesellscbaft hat beschlossen, nacb den üblichen Abschrei- bungen der auf den 8. März einzuberufenden Generalvxrsammlung eine Dividende 0011 11% vorzuschlagkn gegen 2%, die fur 18953111" Vertheilung kamen. _ _
- Der Aufsichtskatb der Frankfurter Guter-Etsenbahn- Gesells (haft bat beschloffen, der Generalversammlung bei größeren Abschreibungen eine Dividende von 51% für 1896 (gegen 330/11 1111 Vorjahre vorzuschlagen. _ _
- er Auffichtßraih der Aktiengeseilscbaft fur Berg- bau, Salinen- und Soolbadbetrtcb „Königsborn“ beschloß, der auf den 5. April d. J. einzuberufenden ordentlichen Generalversammlung nach angemesienen Abschreibungen die Ver- theilung einer Dividende von 63 % vorzuschlagen.
Königsberg, 9. Februar. (W. T. B.) Getreidemarkt. Weizen underändert. Roggen de_hauptet, pr. 2000 Pfd. Zollgew. 107- 108. Gerste matt. Hafer rubtg, do. loko __pr. 2000 Pfd. ZoÉgewicht 128. Weiße Erbsen pr. 2000 Pfd. Zo gewi t118,00. piritus pr. 100 Liter 100 % loko 38,90, do. pr. ebruar 38,50, do. pr. Frühjahr 40,00.
Danzig, 9. Februar. (W. T. B. Getreidemarkt. Weizen lolo matt Umsa 150 r, do. inl nd. bochbunt und w 165-166, do. inländ. be bunt 165, do.Trans1t bochbuntundw 135,00, do. bellbunt 127 00, do. Termin zu freiem Verkehr pr. Februar -,-, do. Trans1t pr. Februar -,-, Ne ulierungspreik zum eien Verkehr -. Roggen loko unverändert, inlän . 109,00, do. rusfi cher und polnischer zum Transit 75,00, do. Termin pr. Februar -,- , do. Termin Transit pr. Februar -,-, do. Regu- lierungspreis zum freien Verkehr -. Gerste,große (660-700 Gramm) 144. Gerste kleine (625-660 Gramm) 114,00. Hafer inländischer 123,00. Erbsen, in ("indische 130,00. Spiritus loko iontingeatiert 56,50, nicht kontingentiert 36,75.
Stettin 9. ebruar. (W. T. V.) Nac? Zprivatermittelungen wurde im fre1en erkehr notiert: Weizen () o 167,00, Roggen loko 122,00, Hafer loko 128,00-133,00. Nüböl Februar 55,00, Spiritus loko 36,40.
Breslau, 9. Februar. (W. T. B.) (Schluß-Kurse.) Schl. 31 % L.-P dbr. bier. .4. 100,65, Breslauer Diskontobank 119 00, Bres- lauer We lerbank 104,75, Kreditaktien 233,40 alt., Schles. Bankverein 130,50, Bresl. Spritfbr. 135,00, Donnerömarck 154,25, Kattowiver 166,00 Oberschl. Eis. 98,00, Caro egensckßeidt Akt. 133,00, Oberscbl. P- 3. 137,00, Opp. ement 15 ,75, Giesel em. 132,25, L. Ind. Kramsta 143,75, Sch es. Zement 190,00, [. Zinkb.-A. 207,10, Laurabütte 169,00 Bresl. Oelfbr. 107,00.
- roduktenmarét. Spiritus per 100 1 100% e n. 50 .“ Verbrau Sabgaben pr. ebruar 55,00 (Hd., do.do. 70 .“ erbraucbs- abgaben pr. Februar 35, 0 Gd.
Magdeburg, 9. Februar. (W. T. B.) Zuckerbericht. Kornzucker exkl. von 92 % -,- Kornzucker exkl. 88 % Rendement 960-975. Nachprodukte exklus1ve 75 % Nendement 7,20-7,70. NubigÉtetig- Brotrafsinadel 23,25. Brotrafsinade 11 -. Gem. Raffinade mit aß 23,00-23,75. Gem. Melis 1 mit Ja 22,25. Ruhig. Robzu er 1. Produkt Tran§_t_o_ fr. a. B. Ham urg pr.
ebruar 9,021 (Hd., 9,0711 Br., pr. arz 9,00 Gb., 9,05 Br., vr. ril 9,071 bez. 9,10 Br., pr. Mai 9,171 bez. und Br., pr. Juli 9,271 Gy., 9,321 Br. Stati .
Frankfurt a. ., 9. Februar. (W. T. B.) (Schluß-Kurse.) Lond. Wachs. 20,402, Pariser do. 81,00, Wiener do. 170,35, 3 % Neichs-A. 98,20, Unif. Egypter 105,60, Italie'ncr 91 00, 30/0 port. Anl. 25,50, 59/0 amort. Num. 101,20, 40/0 russ. Kons. 103,60, 40/0 RUF" 1894 66,50, 40/0 Spanier 63 50, Mainzer 119,50, Mittel- meerb. 5,80, Darmstädter 159,50, Diskonto-Kommandit 210,30, Dresdner Bank 159,60, Mitleid. Kredit 118,10, Oesterr; Kreditakt. 314, Oest.-Ung. Bank 827,00 Reichsbank 157,30, Laurabutte 169,50, Westeregeln 177,20 Höchster Farbwerke 435,00, Privatdiskont 23.
Effekten -Éozietät. (Schluß.) Oesterr. Kreditakticn 311,1,