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WW?! sind, so kann ich einige Zahlen nennen. In: [R. Armee- Korps ;. B. waren wegen Diebstahls uud Unterschlagung 359 Mann, wegen groben quugk, Löwens, Schlägerei 270, wegen Körper- verleßuag 275 Mann; beim LM. Armee-Korps für Vergeben gegen 'das Eigenibum, Diebflabl, Raub, Betrug 341 Mann, wegen Körper- verleßung 637 vorbestraft.
Ich meine also, diese Zahlen dürften im allgemeinen dock benzeisen, daß die Ausbildung derartiger vorbeftrafter Mannschaften gewisse Schwierigkeiten bietet.
Der Herr Abgeordnete ifi dann auf die Slbftmorde übergegangen. Rat!) der Selbstmordftaiiftik in der Armee ift die Zahl der Selbft- morde in derselben derjenigsn der Bwöikerungsklaffen in den großen Städten im Alter vom 20. bis zum 30. Lebensjahre völlig gleich, so daß fich diese Verhältnisse für die Armee nicbt ungünstiger als bei der Zivilbevölkerung gestalten, und was die Ursachen, die den einzelnen Selbstmordiällen zu Grunde liegen, betrifft, so ift auf Grund von eingehenden Ermittelungsvnfabren festgestellt, daß im lkßtrn Jahre nur noch 1,5% allkr Selbstmorde auf unangemessene Behandlung zurückzufübren sind, und daß diejenigen Fälle, in denen eine Ursache nicht ermittelt werden konnte, nur noch 10 0/9 der Gesammtzabl der Selbstmorde, nicbt abkr 32 0/0 auSmacben.
Wynn nun die Armee so dargestkilt wird, als ob sie eine Schule des Junkertbums sei, so kann ich den Herrn Abg. Bebel nur darauf hinweisen, daß 60 bis 70 0/0 alirr Offiziere bürgerlich sind.
Im übrigen ist es für mich sebrscbwer, fast unmöglich, ohne vorher orientiert zu sein, auf alle die Fälle näher einzugeben, die der Herr Abg. Bebel zum Anlaß nimmt, hier im Reichstage zur Sprache zu bringen. Ick habe bereits angegeben, daß der Fall Küster in Ettlingen ganz anders liegt, als ihn der Herr Abg. Bebel beurtbeiit bat. ch VLksaJL mir, darauf einzugeben; ich könnte den genannten Bkricht darüber, den ich hier habe, Verlesen,
Der Herr Abgeordnete hat dann dkn Fail Marziilier kesprocbén. Ich bin bereit, die Briefe entgegenzunkbmen, die er in Bezug auf dieskn Fall soeben erwähnt hat, und glaube, daß, wknn die Sache so liegt, wie sie der Herr Abg. Bebel aus den Briefen verlesen bat, eine Untersuchung unzweifelhaft eingeleitet werden wird. (Zuruflinks.) Ich hatte geglaubt, der Fall Marziilier sei vollständig aufgrklärt; der jüngste Bruder des Gmannten (Zuruf links) - ja wohl, es find zwei Brüder -- ist s. Zt. nacb Königs- berg gekommen und bei der Beerdigung seines Bruders zugegen ge- wesen. Es wurd“: ibm bei dieser Gelegenheit anbeimgegeben, die Lsure, weiebs mit seinem Bruder zusammrn gewssen waren, zu hören und fick) srlbst nach der Ursache des Todes zu erkundigkn. Das bat er abgelehnt und im Gkgentbeii erklärt, daß er zufrieden ge- stelit sci; er babe das Gefühl, man habe Es mit dem Vériiorb-nen gui armcint. Hierübér liegt ein eingcbender Bericht dor. (Es würde mich daher im höchsten Maße überrascbkn, wenn die Tdatsacben, die der Hcrr Abg. Bebel angeführt hat, richtig wären. Ich bitte deshalb nochmals um die Briefe.
Was den Fall Mohrmann anbetrifft, so kann ich mich nicht überzrugen, daß drr Herr Abg. Bebsl Recht hat. Mohrmann ist wegen Meincids nicht bestraft worden - ich habe das Erkenntniß bier - sondern Wegen Verleitung zum Meineide. Es hat zwar thaiiääylich eine Mißbandlung statigefunden, sie isi aber zunächst nicht festgestellt worden, und Mohrmann hat daher zwei Lrutk, die die Mißbandlung gar nicht gksehcn haben konnten, deranlaßt, eidiici) auSzuiagen, fie wärén bei der Mißbandlung zugkgen gewesen. (Hört! hör?!) Bei der eingelkiteten Untersuchung Haben die bkiken Zeugen dann ihre Aussage zurückgezogen; drr rin? bat sick) aus Gewissenßbiffen Erbringt, der andere ader vor drm Gericht einfach aus;;esagt, daß kr cinen Nérinkid [:kicbworrn hab:; und aus dirscm Grunde ist Modrmann wrgrn Vsrlsitung zum Mrinride r*?ruribriit wordxn. Ws dann drmnäcbsi bci dem Wiedkraafnabmederfabren rinr seitens des brireffknden Unteroißzirrs siatigebabte Mißßandlung tba!- sächlich festgrsteilt Wurde, ist derseibs disserbalb mit 4 Monaten Gk- fängniß bestraft worden. Die Mißbandlang ixat übrixrns nur darin bestanden, daß bei dcr Vorbkreitung zum Dirnft ein Säbeikorrel, dus eben gestrichn War, in ein Wascbgrfäß fiei und der Untervffizirr, drr es bsrausnalim, in der erstsn Errkgung den Mann damit üdrr den Rücken schlug. (Bewkgung rscbis.)
Wenn mm drr Altona-Zr Fail, wrnn ich ricbiig Kriiandrn bade", nach welchem ein Hauptmann Schimvfworie gebraucht babsn soli, dir das Ebkgkfükil cines Sozialdkmokraten derleßt haben könnten, irisdrr zur Sdracbe gebracht worden ist, so ist es für mich schwrr, darauf zu antworten. Ich muß dabrr dringend bittsn, mir a::cb in diriem Falle das Maikriai zur Verfügung zu stellen. Die Mctdode des Hrrrn Abg. Bebel, dir ich für meine PérsOU im hörbücn Maße vrrurtbcile, ist nämlich, wie ich schon einmal gesagt bads, die, jemanden aniukiagcn und zu verurtbcilen und dann noch zu be- schimpfen (srbr richtig! rechts), _ disse Methodr mag sozialdsmo- kraiisch sein, fi-Z beruht aber aiif k€inem andrren Nrcbtstiicl. (Lsd- baftcs Brady rechts. Zuruf links.)
Dasselbe ist der Fal] mit der Instruktionsstunde beim 10. Regi-
ment. Worauf diese Anschuldigung beruht, wkix“: ich nicht. Wknn der „Herr Abg. Bebel mir die Zeugen nennen wil], gui,dann werde ich auf die Sache näher eingehen. . De_r Abg. Bebkl hat sich dann dem bekanntrn FaU von Brüsewiß zugewandt. Ich meine, man sollte denselben nun ruhen laffen. Der Mann ifi doch recht reichlich bestraft, (sebr richtig! rechts) und die Begründung, die drr Abg. Bebel gegeben hat, ist doch absolut unzu- irrffcnd. Ick habe da?) Erkenntnis; vorgklescn. Es ist keine Rede davou, daß mildernde Umstände erkannt worden sind deshalb, wsil von Brüsewiß nicbt nüchtern war, sondern desivrgcn, weil er provoziert worden ist. (Zurqu links.) Da ein Zweifel darüber zu bestehen scheint, nebnie ich gar keinen Anstand, und wenn der Herr Präfident cs gestattei, drn bcireffenden Passus aus dem Erkenntniß noch einmal vorzulisen:
Das Kriegsgericbt bat mildernde Umstände angenommen und für tbatsäcbiich begründet erachtet, weil das f'lrgelbafte und beleidi- gende Verhalten des xc. Siepmann an einem öffentlichen Orte dor vielen Zeugen, die Weigerung, um Entscbuidigung zu bitten und die Aeußerung „keine Antwort ist auch eine Antwort", wobl geeignet waren, den Zorn des Angescbuldigten hervorzurufen, andererseits der Angescbuldigte, obwohl “durcb geistige Getränke erregt, dem Siep- mann keinerlei Anlaß zu deffkn Prodokation gegeben hat.
Was den Tbatbestand anbelangt, so will ich das auch noch vor- nagm. Jeb habe keine Veranlassung, das zu verschweigen.
Der Angeschuidigtc saß am 11. Oktober 1896 gegen Mitternacht
ioneiuenSaaledUGaßbaUsesmeannbäuseri-tKarlvmbean
einem Tisch, als der Mechaniker Siepmauu , begleitet vom Kauf-
mann Wal; und jwä Kellnerinnen, a- dem Nathbartiseb Play nahrun- *!!s :e. Siepmaun sich an denTiscb begab, schob er seinen
Stuhl bart an den des Angesibuldigten und lehnte fich so zurück, daß
dieser belästigt wurde. Da sich Siepmaun nicbt entschuldigte. ver-
langte xc. Brüsewiß vom Wirth: die HinauSweisung desselben, die jedoch unterblieb, weil Siepmann anständige! Benehmen versprach. Siepmann verließ kurz darauf auf wenige Augenblicke das Lokal. Obwohl seine Begleiter deu Tifch und die Stühle zurück- gerückt batten, um ferneren Zusammenstößen Vorzubeugen, stieß er doch beim Wiedererscbeinen abermals seinen Stuhl gegen den des Anaescbuldigten und legte fich so zurück, daß leßterer nur vorn" übergebeugt fisen konnte. Nun verlangte v. Brüsewiy wieder- holt in bestimmter Weise von Siepmann, er solle sich entschul- digen. Dieser gab keine Antwort, blieb siven und sagte endlich:
„Keine Antwort iß auch eine Antwort."
Der Paffus, den ich ausgelaffen babe, betrifft nun das Vor- leben des Siepmann. Es ifi nämlich eidiicb ausgesagt worden:
daß Siepmann, der als Mechaniker dcr Metallvatronenfabrik aus dem Dienst entlassen wurde, weil er einen anderen tüchtigen Arbeiter, der sicb an einem Strike nicbt betbeiligen wollte, be- leidigte und bedrobie und den Ober-Jngenieur Plaz in so frecher Weise um Wirderanfielluncz anging, daß dieser mit ier Polizki droben mußte,
- ich meine, die Angaben, die ich nach dem Material, das uns damals vorlag, machen konnte, babrn skb durchaus bewabröeitet.
Was dann schließlich noch die Politik in der Armee anbetrifft, so bleibe ich bei meinem Aussprache ruhig stebrn: in der Armee darf keine Politik getrieben werden. (Sehr richtig! rechts.) Der Unterschied ist nur der, daß wir weder leiden wollen, daß sozial- demokraiische Politik getrieben wird, noch daß überhaupt die sozial- demokratischen Lehren in der Armee bekannt wsrden, weil, irh wil] mich “darin nicht wiederholen, ich habe das früher ausführlich nacb- gewiesen, die Sozialdrmokratie nicht auf dim Boden der Reicbs-Geses- gebung sieht. (Beifall rechts.)
_Abg. Graf don Raon (d. k_ons.): Ick bestreite, irgendwie die Akußeruyg Zetban zu haben, daß die Sozialdkmokraten gute Sol- daten seien; ich habe nur behauptet, daß man sich sxbr freue, wenn aus den Leuten, welche auß sozialdemokratiscben Schichien kommen, Mie SoldatéZ würden. Erne gute Prene bat die Aufgabe, Viiß- stande zur Sdrache_zu_ bringen. „Aber es giebt auch Zeitungen, drnen es nich_t emsaUt, die_ ihnen zugetragenen Dinge zu prüfen. Ebenw gut wie wlche Nachriebtkn, könnte man auch Anekdoten aus den .Fliegsnden Blättern“ vorbrincirn. Daß die «Hsrren Sozialdemokraten aus dem Saale der- scbw'inden, diesen Wunicb habe ich nun einmal. und ich bin der Meinung, der Wariscb wird von drr Bcvölkerung getbcilt. Eine Fartei, ' welche nicht auf dem dexn dcr Staatsordnung steht, _at nicbt Anrecht, zu den Geießgebkrn dieses Staats zu zablkn. UZber das ailgemrine Wa [recht will ich mich hier nicht audlayrgi. Ws K'onserdativer mit der Parole „Autorität, nicht Maxoritat“ können Sie doch von mir keine Begristerung für das allgxnzemc Wahlrecht verlangen. Nicht wir, sondern Sie bilden die Militardebatte zur sozialirmofraiifchen Debatts aus. Wir könnrn doch gkgenuber Jbren An riffcn aus die Armee nicht schwsigkn. Ich bin kein Junker, ich geßöre einer eingewanderten Familie an. Die Junker und die Bguern baden aber bauptiäcbiich die Schlachten Preußens und Deutschlands geschlagen und babkn Preußen und Deutschland groß'gemackpt, mehr 919" das allgemeine Wablrscht. Unter den Offizierkn, die dim bßrgerlicbrn Stande zum größicn Theile angedörenx befinden sich viele, die nickyt dem adqssrffenen Adel an- gkbörsn, jcydkrn dem wgenannten Schwrr_tadel. Wir wünscbsn eine gut;, schlagfertig? Arngee und wirrdrn zuerst jede Art don Mißfiändén bekampiexi. Wir wünicben, daß in isdkrn Linzelnrn Fail eine Unicr- sucbung ctngelettsi und gründlich grsübrt wird, dann 117€de die un- bkgründrten Aagriffr ichlisßiick) aufhören. _
, Abg. Or. Oasis (ni.): Ich habe mtch nur gezen die Anmaßung Lin€§ engliichen*Umter-Stczatsiekrstärs erklärt, der an amtiiobsr Steile sin Uribe'il über die deuticbe Arms? abzkgx-ben hat, irelchrö ich aiI urigebörig bézeichnete.
, Abg. Freiherr von Stumm (Nr.): Ick) bedauere, daß ich "LM. heute schon in _drr Lage bin, da?», was ich auf die Reds drr Sozialdemrkraten zu Pagen babe, gedruckt übérgkbkn zu können. Hofféntlicb iir dss das xiäérst: Mal möglich. Aris dcm Buchc: ,Trr MLMLW urid diu Sozraikxmokratie“ gebt berdor, dax“; die Sozial- demokratie? im Parteiintrrciir den Meinkid für zulässig hält; die sozial- démokraiiickyr Prsxie_bat fick) ebenraüs in dieirm Sinn andeirwoÖ-xn. Mrr Bobsi kathr Unwahrbeit vorgsworwn. Das ist nur eine Wiederholung drmxn, was in Zeitungen gksiand€n_bat, z. B. in der „Frank_iizrtsr Zeiiung'. Jeb dm sogar im DkkußiiiÄM Abgrordnxtén- [Jause [JUNI r;s Abg. SiÖckér drr Verlgumdung angrsrHt worden. Derr Ztöckkx bat erklart, daß ich dir Herrén Lrckerv und Lüßow beauftragr boxte, Maicrral gegen i_bn zu sammrln. Ich Habe das ais Univabibeit bezeicbnrt, Und Yrrr Séöcker bar sicb dahinter zuruckgrzogrn, daß _ Material für, di? Ctumm'säyén Blätter 92- iammelx werdcn ioliie. Das ist die Geschicklicdkeit, mit kCr er_di€ Cackorn zu Verdrédrn pflegt. Ick) bin, da je!) die Sachr klar- gxiirlit i:ai*e,_ brrcchtigt, von einer bkwußtén Unwabrbéit dcs „Öcrrn Stöckrr zu ?drkchsn. Das Buck; Bibel?i übkr die Frau greiit die Cd: an und neiii dic strie Lieb€_ais das Ideal des Hrrrn Bébé] bin, _Das Briwiel, das LÖ gewabit babs, bewrifi, daß die Herren sicb far berkäotigt kalten, über die steir Liebe hinaus;:gebkn, sodaß nur der WlÜdkskSZ einkn Theilks maßgebend ist. Daß Schurkérrien aucb QüderWNsig VOL_kOUimen, ist richtig, aber die sozialdémvkratisÖ-x Preffs dzrtbcidxgt kiki? Säourkerrien, die nur von der Sirtlichkeit der Kapitaliiien verurtbeilt würden. _
Abg. Yebel (HU,): Ay:? ?ozialiemokratiscbkn Blättern zitikri HSK von _Stumm immer so jubjektiv, dai; ich_mich nicht eher ".Wer- ZLugiJn [an;n farin, _ck? ich nicht die Ursckorixt elesen babe. Die Soziaidsmokratte. ich€ider am rascheiirn von alirn arteien zweideutig? Elemxnte aus, die ,andcren Partrikn nicbt. Ick erirmere nur an gewise Vorgange der leßtéanabre. ZJ-kr Ober*7St3at§anwalt in Breslau bat de_r_ sozraldxmokratiicdkn Prem: nacbgérübmt, daß an sie der WWU moraiiicbx Maßstab angelegt werden könne. Um Henn Grafsn Noon zu bksktk'dtgén," werde. ichzneixie Rede nicbt unterdrücken. Wenn er meine TZede nicbt boxen wiki, w itt ja die Thür Vorhanden, durch die rr ren Wal'derlaffenokann. Daß Graf Raon die Sozialdemokratie nicht objektiv beurtbeilen kann, brdauere ich._ Abkr Graf Caprivi bai im Dezember 1892 "das erbaitsn "der ivzialdemokratiscbkn Soiratxn durchau§ Zeiobt._Cs_wNe em großes va für die ganze Armre, wxnn _Eras Capra)! d1e1es Lob aÜrn Srkdziten hätte wenden können. Fur ietne Erklarung gegen das aügememx Wahlrecht danke ich dem Grafen Noon; _aber bei einer jolchrn Verachtung des aiigcnieinen Wahlrechts iolite kk es eigentlich unter keiner Ehre halten, um die Gunst d€s_Volkes zu buhlen. Er kann doch nicht im Namcn der Bevolkerung, Wadern böchftsns im Nxmcn der kleinru Schicht, in d,“ er lebt, sprechen. Jm Volk wird man sicb _vieileicbt bedanken, emen solchen Mann “wieder als Abgeordneten ju wahlen. Die Briefe in drm Falle Mßrziiiier werde ich dem Kriegs-Mrnister überreichen. Ick) werde auch die Zeugen bezüglich des Vorgaugds in der Instruktions- stunde nennen. Der sächsiich8n Miliiärverwaitun babe ieb keinen Vorwvrf der Vertuicbung gemacht. Sie hat im alle Scharfcbmidt den Versuch gemacht, die Sache aufzuklärrn. '
. Aba._Ulcich (Soz.) beschw€rt sich über das'Kantruenwesen, das die Geschaftsleute 1chwer schädige; die Kantinen battxn fich zu wahren
S -, M- und Bäckerlädeu usngeÉ-x babe “r"ss'evlii" LWK" ben sei ie am:: W
a e o . er 9 or ; d
“ebenfalls als Simulanteu tet und deshalb nicht die MY orYtth-eobacbtet. Briefe des Soldaten üeaeer dem Kriega-Miajßn
zur gung. “
ngs-Mimfter General-Lieutenant von Goßler:
Ich erkläre mich auch in diesem Falle bereit, eine Untersuchung zu veranlassen, und bitte um die Dokumente. Ich kann aber wieda nur meinem Bedauern Außdruck geben, daß hier ein Urtheil aus. gesprochen wird, und zwar ein verleßeudes, ehe die Sache untersucht ift. (Bravo! rechts.)
' Damit schließt die Diskussion über das Gehalt des Ministers. , -
crsönltch fordcrt
. Lg. Freibrrrvon Stumm den Abg. Bebel auf, das Akten. material unverzuglich vorziilegen, das beweisen solle, daß die Reichs- partxi fich Unnxaxrbaftigkxtten habe zu Schulden kommen lassen; widrigenfdils mune er diese Behauptung als eine verleumderisax Jnfinuatton zurückweisen.
,Abg. Hebel: Herr den Sturm:: legt mit etwas nnter, was ich garnicht geiagt babe.
Abg. Graf don_Ro9n: Herr Bebel glaubt wobl selber nicht, daß ich um dre Gunst meiner Wähler bnble. Ick babe ihnen meine Steliung m der Yerbefferungsfäbigkeit des bestehenden Wahlrechts mit. getbetit,_bedor . ich gewählt bin. Herr Bebel hat kein Recht, ein Unheil nder mich_ und meine Wähler bier auszusprxchen. Er kann es ruhig meinen Wählern überlassen, ob sie mich für einen paffenden Vkrtreter meincs Wahlkreises halten.
. Abg. Bebel: Dasselbe chbt, das sicb Graf Noon mir und rnemrn qulern egenüber herausgenommen bat, werde ich mir auch ihm und seinen äblern gegenüber jeder Zeit beraußnebmen.
" ' Das Gehalt des Ministers wird bewilligt, ebenso die ubrxgen_ Audgaberi des Ministeriums.
Bei dem Kapitel „Militärgeistlichkcit“ empfiehlt
Abg. Dr. LinaensiZenir.) die konfessionelle Vorbereituu der Rekruten VI drr Vrreidigung; ferner fordert er, daß dem So ten an_ jedem Zonnxagx der Brsucb des Gottesdiknftzs gestattet werden moge. Redner Wucht dann von den Oifizierseben und dem Erfordernis; der Kautionsfteiiung.
Kriegs-Minislcr General:8ieuienant von Goßler:
Ich erkrnne die Vcrdiensie des Herrn Vorredners auf dem Ge- biete der Militärseelsorge gern an. Wir haben uns darüber ja in der 5Yildiz?!kommission ausgesprOÖen, und seinen Anregungen ifi in der Hinsicht manche§ ju verdankkn. Er hat drei Fragen an mich gestellt; di:“ erste lautet, ob die Neurkgelung drr Kirchenordnung in Aussicht wäre. In der Beziehung ist* durch “den Herrn Geüeral-Lisurenant don Spiß seiner int die Erklärung abgegeben worden: Die Militär- Kirchsnordnuna ist noch in der Bearbeitung. Es ist das eine Königlich drrußiscbe Anzeiegenbeif, und aus dem Grunde muß auch der preußiiche Herr Kultus-Minisier in der Sache mitwirkc'n. Die Schwierig: keiten liegen zum ibeil auf kvangelischem Gebiet, weil die neuen Provinzen andere kirchliche Einrichtungen haben als die alten. Es ist für mich mm die Fragr, in welcbsr Wrist es gelingen wird, auf diesrir: Gebirt die Schwierigkeiten zu lösen; rs ifi möglich, daß die- ganze Militär-Kirchrnordnung neu aufgestelit und getrennt werden muß. Abkr um darübkr eine bkstimmte Auskunft gebkn zu können, da»: gehört noch einige Zrit. Daß drr preußische HN"! Kulius-Miniiier an der Verzögerung „schuld sein soil, das kann ich nicht zugeben. Jab bin mit ibm in Verbindung geiritkn und boffs, daß in der nächiikn Zeit drr Entwnrf dsr Miliiär - Kirchenordnung an das Kriegs- Viinisirrium zurückgelangi.
Dann ist drr Wunsch nach katholiscbkn MilitärcOberpfarrrrn au-kgesproÖrn worden. Es besteht kein Bedenkrn, diese Einrichtung x'; treffrn. Jm Grsentßeii, dis zur Alierböcbficn Steile hinauf Kir: alli: Sislirn Einig gewesen, das; man die Ober-Pfanersieiirn schaffkn will. Es ifi kei drr Kurie angefragt, eine Antwort iii nicbt Mbeilt; die Schwierigkeitkn müffen also auf dem dcriixxr Gebiete likgen.
In Betreff der Allerhöcbsien Ordre don 1853 kann ich vor::é- ichick€n, daß fie sich nur auf Oifiziere bezieht. Auf andere Pkrsorxr. dss Soldatenftändss oder Bramie wird fie nicbt bezogm. Es handel! fich um ein Vrrsirrckyen der der Eds. Die Ordre ist noch ir Gültigkeit: es waren akrr Vsriandlungen eingririiet, an denen 322“- die kaikolisÖen Bischöfe ibciigenommsn dabkn; auch hier liegt d;: Angriegrnkrir so, daß 21212 Anregung seitens der Kurie erwartkt wirr.
Bei dem Kapitel „Militär:Juftizverwaltung“ gsi“.
Yig. Kunert (Soz._)_,auf Zi; Reform der Militär-Srra') rrozeßqrcnung_ CM. (Praiidsnt Fkkibkkk von Buol: Wir iöur-I': jrßt ni_cht_auk eme, uns „noch_nicht bßkannie Gesetzgebung ein "eher?) Das wiki ici) ([Uck) nicht, :ck) Mil nur im ailgkmemen vas doriükxkä, was man im Volke VSLTJIZT bai. Tie Strafen drr Meliräriufriz iir: gans; rrorbiiante: das bar ru::n auch seitens der Miiiiärverwaitzvz ieib1t anrrkannt. (Rednér sübzx eine Reihe yon Beispielen ck dir akxer „nicht im einzeirsn verstandlich rdkrde'n.) In Rußland wurxir die OißZlLL anders bsurrbeilr._ Ein Offizirr, der fich etwas tik;- liche§ ZU Z:?hUikkn kommen li€g_wis Brüsewiy, wurde nach Sidimo Verbannt, ferner zum Schadxnrriaß und zum Verlust der bürgerlickrr- Ebrenrccbte 'vergrxbeiii. Es zollte cine Stariftik der militärischer; IC“ ftrafquen ringexübrt wrrden. (“Z:arufe: Sckolufz!) Ick wkrde fchläkch wxnn ich Wii]; 160 spr ckck nicht für mich, sondern für diejenisra, kk? xxncb ix_ierber geschickt quen, und iür dix, welche wehrlos in drr: „Gé- iangninrn 115211. Dsuixxblandlbai cin Volksbeer, und die Müglrekcx dieses Bcikédeeres_dürnen nicht anders behandelt werden, 5 ::.-ck dem ZiyiinrawZozeg, ,
Plä'jikent Freiherr von Birol rügt mehrere Auslaffuusxß „M Vorredners, unter anderem, daß er einem Offizier strafbare UYUUUÖ“ keit ij Vorwurie gemackot babe, obne Anfübrung eines Beweue?„ M3 ruft din :)isdner znr Ordnung.
_Generczi-Auditeirr thenbach: Das Haus wird nicki WKM- daß ich aui aiie Einzeldeiten diexes Vortragks eingebe. Einige kek erhobenen Vorwürfe darf ich wohl direkt als komisch be;eichrien. Nur dagegxn Habe ich_die Verwaltung zu Virwabren, als ob bei Yer Bk“ urtbellung' unter)chtedrn_ würde: zwiieben Offizieren und MMUFÖMW Nur sowett_ das Sirafgki-“xzbucb in Bezug auf die Diéxwlmißlxiis einen UNTSTJÖWÖ macht, in dies (zucb bei der Thätigkeit der Melt!?" gerichte der Ja!]; hier mark): aiw das Straf nicht den Unterséblkk- Was sollen die?: VergleiEe zwischen einzelnen Zäüen? Es kommZdoÖ darauf an, wie der einzelne Fal] liegt, ob der Bestrafie o_orbeßkäit 'i?- od er im Affekt gehandelt hat oder aus nisdertrachtiger BEW: Eine Bsftrafung wxg-zn Fahnenflacbt u vier Monaten Gefängnty ifi eine Unmöziichfeit; der Lieutenant agdedurg bam fick) "UT ""' erlaubter (äntxernung vom Truvdentbeil schuldig gemacht. Wie Uk Fall liegt, daß em Gemeiner wegen Fabnenflucht vier Jahre G'“ fängniß bekommen bat, weiß ich nicht'; war der Mann aber zum zweiten oder dritten Mal fahnenfiüxbttg, so muß nach dem WT? eine erheblich strengere Strafe eirxtreten. Ick darf mlch wobl "" jetzt auf diese wenigrn Fälle beschranken. _ _
DU Kapitel wird genehmigt und daraux um 01/2 Uhr die weitere Berathung bis Mmstag 12 Uhr vertagt.
PmßifthuLudO-g.
Herrenhaus. 8. Sisung vom 15. Februar 1897.
WM erßen'Theil derSiHung ist gestern berichtet
nordcl- . Uns der Tagesordnung ßehen Kommisswnsberichte über
Petitionen. .
Der Provinzialaussckzuß der Provinz Sachsen, die Pro- „(„Karl-Verwaltungen aller übrigen Provinzen exkl. Hannover und die Bezirksverbände von Caffe! und Wiesbaden petüionieren um Herbciführung besonderer staatlicher Em- xjchtungen zur Verwahrung und Behandlung irrer Verbrecher behufs Entlastung der Jrrenanstalten der Kom- munalverbände von diesen Geisteskranfen.
Die Peiiiionskommisston beantragt durch den Referenten, M-Bür ermeisxer Westerburg, die Petition dringend zur „ck: bald gen Erwägung der Regierung zu überweisen.
Der Referent führt aus,daß ck fich in dem Petitum um solche Jrrc bundle, die als geistig Gesunde zu Freiheitsstrafen verurtbetlt smd und erst während drr Verbüßung der elben geisteskrank werden. Die Provinzial-Verwaltungen, Welche nach den geltenden Geseßes- bestimmungen auch diese Irren übernehmen müien. emvfinden diese Yerrflicbwng sebr drz'xckend. Die irren Verbre müßten von den Movinziai-Anftalten ferngehalten werden.
Herr von Leveßow beantragt Ueberweisung zur Berücksichtigung. Die bicr aufgeworfene Frage habe eine weixtragende Bedrutung. „Die Uebernahmepflicht diefer irren Vcrbrkcber reitrns der Provinzen [aße aui letzteren wie eine wahre cm:. Die Jrrer-pflege leide unter dem Umfiand, daß die Anstalten auch die irren Verbrecher aufnehmen müßen, in schlimmster Weise, nicht_ wenigkr auch der Ruf der Anstalten, da das Publikum sich natürlich chene, seine irren Angxböriaeri Au- ftaiirn zu übergeben, in denkn unter den Kranken .auck) irre Morder, Todticbiäger und Diebe fich bkwegm. Die Einrichtung besonderer Udikeiinngcn für diese Kategorie in den Prodinzrgl-Anfiaiien set Knanzisü dedenkiicb und auch praktisch schwer durchzuxübren. ?ln'ders, Mm? dcr Staat sicb entschlöffe, für diese Verbrrckxr eigcneGefangmß- abt'oeiiungen zu erricbien; er könn: die erforderliche Million gewiß obus asus Struern aufbringen.
Erbrimer RegierungseRatb Or. Krdbnc: Ein (Griffeskranker kaxn nicbt mkkr Eegknstand der Strafrechtsrfleqe sein. Dre Behand- luua drr irren Verbrkcbrr ist besonders schwierig. Woher fdil der Sim: das erforderliche Beamienpersonai bernebmen? Er_isi zur Uebrrnabme diefer Kranken garnicht in 'der Lage. onbagbtuzigsiiatwnen für ioicbc Gefangene, deren Geisikszusiand iweiselbast ist, ift_'d€r Sion: zu errichten im Begriif. Die unzweifelhaft Jrrxn abrr muffen zur Zeki weaigfienz noch die Provinzen übernehmen. Ich bitte also, die Petition nur zur Erwägung zu überweijen.
Freiherr don Manteuffel tritt für den Antrag dyn LCVLZLW cin. Von einer ungkrecbtfertigien Entlastung drr Provinzen könne man nicht redkn, dem! die Prorinzkn hätten in den ixßten Jahren den Kreis ibrrr Vrrpflicbrunsen sicb ssbr außdebnen sebsn,_ ohne daß die Dcxarion gxftirgen wäre. Der Irrsinn nehme in ericbrrckendkm Maße zu, und die Provinzen müßten ihre Anstaltén immerfort ver- größern. Wie dis leisteten würden auko die staatlichrn geeignetes Wärtrrrersonal erlangen können.
Nachdem auch noch Graf von Yseileausdorf für dsr: Antrag aiif Ucberweisung_ ur Berucksichtigung gesprochen, wird demgemäß einstimmig bei [offen.
Die Kommunalkommission hat ferner über die Petition dcs Redakteurs H. Horn, namensdes Vorstandes des Vereins Berliner Wohnungßmieiher, um Aufhebung des 16 der Städieordnung vom 30. Mai 1833 berathen. O_qcl) § 16 muß die Hälfte der Stadtverordneten aus Hausbciißem be- stehen. Die Kommission beantragt Uebergang zur Tages-
ordnung.
Miereni don Breitenbauci) brinerkt, daß das gleiche Psiitum schoxi 1891/92 von beidrn Häusern dcs Landtasxes abgelehnt worden sei. Dkk § 16 habe, wenn auch für Birkin gewiffe Mißstände nicht zu lsugnrn ikien, fich im Lande bewährt, und seit dem Erlaß des Kommynalabqadengeseyys sri die Möglicbkrit, das, die Hausdksißer sich als solche sirusrliche Vortheiie fiebern, ausgecbloffen. Deshalb iicxe irin Grund dor, die Petition zu berückfichtigcn.
Obrr-Bürgkrmriiiér Westkrburg ift anderer Meinuna. Der F 16 isi Vor 60, 50 3.16an sebr rationeil grwesen; aber „Vernunft wird Unsinn, Wobiibai Plaine." Ratioaeiicr würde freilich Line Revision des aktivrn Und passiven Kommunalwablrechis sein. Für szäßi-g Hält Redner die geirgrntiicbe AUsmsrzung des § 16 nicht. Er kkbäls sich dar, bei dcr GemeindeordnUng für Hessen auf den Ergrnitand iurückzirkommkn.
Wirklicber Geheimsr Ober-RegikrUngs-Ratb Roell: Die Peiitirn ößrriirbi, daß die Städteordnunq nicht nur für Bkrliu und die großen Std::c uiii. Das Strebkn der Stadiverordneien, sicb don Rsal- siem'rn, Grundbxfißgebübrrn u. dgl. frei zu machrn, fei bisher nicht VM Erfolg gkwesen. man babe abzuwarten, ob das etwa_in Zu- kunii der Fall sein werde. Einstweilen entdsksre gerade ieit dem (Friss: dcs Kommunaiabgabengeseßes das Petitum in diesem Punkte drr Brgründung.
Lbn-Bürgermsiitcr Zwsigert erkenni kein Bedürfnis; zur NLWKN der Städteordnung an und biiiet die Rszierung, nicht daraux emzvgrdkn. „ _
„ Orer-Bürgermeifier Wesierburg weiii dagegen darauf bin, dax; di: Entwicklung und das Wachtbum der Sxädte im “wrikntlichen dem Haukbeiiß zu gute kämen, daß ck also nur gerechtfertigt sei, wenn der HauJbefiZ zu den Kommunallaften präzipual berangxzogen werde. Es Fei ein Widerspruch, daß das KommunUabgabexgrjey den Ver- sUÖ WÖL, die Hausbesitzer zu vsrbinrern, ihr soziales Usbergewichi Zar Yésckoaffun steueriickoer Vcrtheiic x:: fruktifizieren. gebe ihnen do:!) .I 16 der Yiädteordnung von vornbxrein die absolute Mebrbrii m.. dkn Siadtvertretungen. Doch wiU Redner Einen besondeien Antrag Mb? fiesen.
Trr Kommissionsanirag wird angenommen.
„ Auf Abänderung der §§ 54 ff. des Kommunalabgabengrseßes_gk- Ticbtri sind die Psiitionen des Ober-Büraermeifters Kürcr-Krcskl'd und des Bürgermeisters Tilmann-Neuß, über Miche Petitionen die qumvnalkommisfion ebenfalls zur Tagewrdnung übergegangen ist. Die Prteuten weilen die beengenden, dsn Grundbesiß prägravierenden Bei'iimmvngen beseitigt wiffen, welche die Heranziehung der Real- fteuero in bestimmten Vcrbältniffxn zu den Perionalfieuern vdr- 7chteiörnz sie verlangen für die VertbeilunZT des Steuerbedarfs Ikößere Bewegungsfreibeit und Weisen auf drn ückgana_iu den Ver- bältni en des siädtischcn Grundbefißss bin._ Die Zommisiwn (Referent von reitenbaucb) ist der Ansicht, dag die 9§ 54 ff. sich irrt ail- gemeinen bewährt haben, daß sie außerdem auf emen: Kompromiß be- Wbikn. au welchem nicht gerüttelt werden dürfe, und daß nach erst zwei Zübren der intpunkt kiner Abänderung de? Geseyes noch nicht
Yommeu ekscheine. Im Anschluß daran Wird eine Pétttion des Post- “ tors a. D. Sebulxe-Jnsterburg um Beitritt des Herrenhauses ;;! dem im anderen Hause eingebrachten Antrag Weyerbusch vorge-
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Das us geht über alle drei Petitionen zur Tages- WY ' Uk)
luß 4 Uhr. Nächste Sißung Dienstag 1 r. (Klemm „Vorlagen, Antrag Graf Frankenberg, betreffend Staffeldarife)
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'des aus dem
Haus der Abgeordneten. 33. Sißung vom 15. Februar 1897.
Auf der Ta eSordnun steht zunächfi die erste Berathimg enhaue gekommenen Gesetzentwurfs, betreffend die Ergänzun einiger jagdrechtlichen Be- stimmungen, nach wel das Jagdpolizcigeseß und die in Lauenburg und den neuen Provinzen geltenden jagdrecht- lichen Vorschriften dalZin ab eändert werden sollen, daß auch Schienenwege und Ei mbahn örper als den Zusammenhang vo_n sons?i sxlbsiändigen Iagdbezirken nicbt unterbrechend an- a e en n .
z ' lIUeher den Beginn der Debatte ist gestern berichtet worden. st . Minister für Landwirthsehaft :c. Freiherr von Hammer- Lin:
Ich glaube mich auf wenige Worte beschränken zu können, da ich im Herrenbause Gelegenheit baku, meinen Standpunkt, den des Reffort-Mnistns, und den Standpunkt des Ministers des Innern in dieser Frage klar zu legen. Ich babe um so weniger Veranlaffung, ausführlich auf die Saab: einzugeben, da bishkr sicb alle Redner für den Beschluß des Herrrnlauses außgesprochen haben und ich mit den Ausführungen an sich einverstaxden bin.
Für zutreffend halte ich, daß die Ziffer 4, wie der Abg. don Plettenberg will, gefiricben wird; ich halte es auch für zweifellos, daß man Kanäle als unter den Begriff .Eewäffer' fallend anzusehen hat. Ich bin persönlich über diese Frage nicht zweifelhaft.
Die Bemerkungen, Welche eien gkmacbt sind, balie ick) für zum tbeil richtig, zum tbeil für nicht richtig, ich ksbaiie mir aber vor, bei 'der zweiten Lesung näher auf diese Fragen einzugehen.
Im übrigen kann ich als Reffort-Minister nur bitten, den An- trag des Herrenhauses anzunehmen, weil ich allerdings mit den Herren, die geredet haben, der Meinung bin, daß durch das Erkenniniß des Ober-VerwaitungSgerickptS eine bedenkliche Verwirrung nacb drn ver- schiedensten Richtungen bin eintreten würde. Ich bitte Sie also, dem Beschluß des Herrenhauses beizutreten.
Damit ist die erste Veraihung erledigt: die zweite wird ohne Kommissionsberathung im Plenum demnächst stattfinden.
Es folgt die erste Berathung der Novelle zu dcm Geseß, betreffend die Fürsorge für die Wittwen und Waisen der unmittelbaren Staatsbcamten, wonach in Konsequenz der Beamtenaufbefferungen die Rente der Hinter: bliebencn von 331/3 Proz. auf 40 Proz. der Pension des Ver- storbenen und der Mindestbetrag jener von 160 auf 216 „i!: jährlich erhöht werden sol].
Finanz-Minister Dr. von Miquel:
Meine Herren! Ich bin erfreut, daß der Herr Vorredner den (Heseßentwurf im aligemeinen mit Anerkennung und Dank gegen 'die Staatöregierung bkgrüßt, und es ist mir daher um so leichter, die Wünsche, die er in Bezug auf die anderweitige Gestaltung des Gssey- entwurfs im einzelnen vorgetragen bat, zu bespreÖen. Ich möchte abs: einige allgemeine Bemerkungen vorausscbicken.
Meine Herren, die Fürsorge der preußischen Staatsregierung für di? Hinterbliebenen der Staatsbeainien datiert ja aus sehr langer Zeit. Heute beruht diese ganze Gesetzgebung auf den Gesetzen von 1882 und 1888, Von denen das erstere das Prinzip der Rentenver- sicherung bei bestimmten Anstalten wssentlich auf Kosten der Be- amten selbst aufgab und die unmittelbare Fürsorge des Staats für die Hinterbliebenen zu einer Staatsausgade erklärte, während durch das Gesetz von 1886 die Béiträge, welche die Staatsbeamten bis dahin mit 30/0 der pensionsfcibigcn Diensteinkommen [Listeka für die Vcrsorgung ihrer Wittwen und Kinder, aufgehoben wurden.
Meine Herren, schon damals haben “diese bei dem Gases schr er- hebliche finanziclie Opfer bcrbéigefübrt. Namentiich das lsßiere Gesetz schloß mit einem unmittelbaren Opfer drs Staats don mehr als 7 Miiiionen Mark ab. Nun sind seit jener Zeit die Audgaben des Staats für Pensionen und Wittwen- und Waisenpenswnen in einst ganz uncrwarieien, über die damaligen Berechnungen weit hinaus- grbsnden Weise gestiegen. Wenn Sie sich nur den Etai don 1896/97 und den Etat don 1897/98 ansehen, so werden Sie finden, daß ein Sprung stattfindet von 5 Millionen Mark don cinrm Judt zum anderen. Den BeharrungSzustand, der sich auf Grund dieser be- zeichneten Gesetze entwickelt, haben wir noch längst nicht. Der Bebarrungézustand, wie er damals berechnet worden ist, ist nach unssren Erfahrungrn viel zu gering angenommen und wird Wahrscheinlich noch weit höher sein, wie er damals mit 90/0 der Bezüge von verisionsfähigen Gehalten, Dispofitionssxeldern und Pen-
_ sionen berechnet wurde.
Meine Herren, wir haben in den Motiven gesagt -- und ich
“werde in der Kommission noch nähere detaillierte Mittheilungen
machen -, daß schon jetzt in Preußen die AuSgaben, Weiche unter dem aligemeinen Bcgriff „Vergütung für geleistete oder nicht mehr grleistkt werdende Dienfte' grzabit werden, 98 MiiiionenMark ausmachen. Haza ist erforderlich, daß Sie die verschiedenen Ressorts sicb durchsehen und alle die verschiedenen Positionen, die in unserem Etat für diese Zwecke enibaiten sind, sick; zuiammmbalten. Meine Herren, das ist schon eine koloffale Ausgabe. Wenn die Steigerung so weiter fortgebt für diese eben bezeichnete Zweck, so wird es wahrscheinlich nicht lange dauern, daß die gesammte Einkommensteuer allein für die Zwecke, die unter dem eben brzeichneien aligemeinen Begriff „Vergütung für geleistete Dienste“ geben, abforbiert wird. Eine ähnliche Entwicklung babxn auch in anderen Ländern die AusZaben genommen, wiewohl in Deutichland überhaupt und namentlicky in Preußrn diese Leisiungen für die bezeichnkten Zwecke die! größer find als in anderen Kulturländern. In Frankreich beträgt diese bkkannte Auégabe nur 47 Millionen Francs, und irosdem können Sie kaum eine Verhandlung im französischen Landtage lesen, wo nicht das erschreckknde Steigen dicser Aus-zaben als ein Gegenstand großer finanzieiier Bedenken bezeichnet wird.
Miine Herren, unter diesen Umßänden war ja klar, daß man, da man es nicht mit einer dauernd fixierten AuSgabe, sondern mit einer permanent steigenden Auégabe zu thun bat, doch'etwas bedenklich sein Wußte, in einem Augenblick mit diesem Gkseßentwurf hervor- zutrsten, wo ja schon für den Fall, daß die Vorlage wxgen Erhöhung der Beamtengebäiter zu stande kommt, an sich auch darin eine Erhöhung der Bezüge der Wittwer: und Waisen eintritt. Nicdeefwweuiger bat die StaatSregierung fich entschloffen, mit Rückfiibt auf die allgemeine Lage der Dinge, rnit Rücksicht auf die Verhältnisse, die auch der Herr Vorredner durehaus richtig geschildert hat, mit Rücksicht auf die D-vcbfübrung des Verficberungsprinzips selbst bei Nichtbeamten, bei der ganzen Arbeiterklasse, mit Rückficht auf die geftiegeue Lebens-
haltung nnd die größeren Anforderungen, die die heutige Zeit namentliÖ“ au die Eraiebuag der Kinder ßelu, mit diesem Geseve vorzusehen. -
Meine Herren, alle Minister, welche an diesem Gesehentwurf mitgewirkt haben, haben vielleicht dieselben Wünsche und Gefühle, wie sie der Herr Vorredner un! dargelegt bat, und es gingen ur- sprünglich die Anträge der Resorts gegenüber dem Finauz-Minifter viel weiter. Nachdem wir aber zu rechnen angefangen batten, nachdem im Staais-Minifterium klar wurde, um welche Summen es fich jest schon und in Zukunft in noch sieigendem Maße handeln würde, hat man sich allgemein überzeugt, daß man über die Grenze dieer Ge- seves absolut nicht binauSgeben darf.
Meine Herren, es ist ja zweifellos: jeder von uns allen bat den Wunsch, möglichst gut für die Wittwen und Waisen der Beamten zu sorgen; aber der Staat ist doch nicht in der Lage, er kann das nicht durchfübren, für diese Zwecke in solchem Maße hob: und wachsende Summen zu bewilligen, daß die übrigen Staat'szwccke dadurch wesent- lich mitberübrt und in Mitleidenschaft gezogen werden. Es ist der Tod des Vaters und des Mannes ja immer ein Unglück, ganz kann der Staat das Unglück nicht beseitigen durch seine Jnierdention. Man muß da immer Eine gewisse Grenze anerkennen, ein bestimmtes Maß muß da gebaltén werden.
Meine Herren , nun sagt der Herr Vorredner: für die arbeitenden Klassen, die Bergleuie - wahrsckpeinlich bat er fie wwbl vorzugswÜfe im Auge _ würde beser gesorgt wie für unsere Beamten. Das muß ich doch entschieden bestreiten. Meine Herren, es ist ja vollkommen richtig, daß die Bergarbeiter durch die KnappschastSeinrichtungen und die sonstigen sozialpolitischen Einrichtungen sehr günstig in dieser Bezisbung gefieiit sind. Aber wir machen das (Gessi; hier für die ganze Monarchie. Wie die Be- amtengebälter in einigen Provinzen und Ortschaften unzureichend sein mögen - man muß das anerkennen - und ein voller Aquleicb da nicht möglich ist, so können wir das Minimum beispielsweise, Weichs wir bier um "20 0/9 auf 216 „M erhöht haben, nicht bloß für die Bergmannswittwen in Rheinland und Westfalen bemessen, sondern wir müffen die Durchschni1t9zustände in dieser Beziehung in der ganzen Monarchie zu Grunde legen, Nun bin ich aber der Meinung, wenn eine junge Wittwe, die aus dem Arbeiterftande hervorgegangen ist, einen ficheren Bezug von 216 „;ck hat - so wird sie in der Regel in dir Lage sein, daneben arbeiten und Verdienen zu können, und wenn selbst eine ältere Frau, w€lche nicht viel mehr erwerben kann, in den Haus- bali cines Verwandten oder Freundes mit einem Zuschuß Von 216 «ik einzutreten gezwungen ist -, so wird sie überaii ein wiÜkommener (Hafi sein.
Es kann sogar zweifelhaft sein, ob es richtig ist, soweit zu geben. Wir gehen weiter als aile deutschen Staaten. Ich möchte daher dringend davon abratben, den Versuch zu machen, was auch 'der Herr Vorredner nicbt brantragt hat, diese Grenzen zu überschreiten. Sonst könnte es auch kaum ausbleiben, daß die Pensionen der WittWen und das Waisengeld in vielen Fällen über die Pension des verstorbenen Mannes binßauögeben würdkn. Das wäre aber doch nicht zulässig, daß die Lage einer solchen Familie sicb durch staatliche Zuwendungen ver- beffert durch den Tod desjenigen, der die ganze Pension verdient hat.
Meine Herren, was nun 'das Maximum betrifft, so haben eine Reihe von deutschrn Staaten allerdings keine Maximalgrenzeu. Die Minimalgrenze ist eine Zuwendung und die Maximalgrenze ist eine Beschränkung; das muß man allerdings wvbl festhalten, und man kann ja darüber zweifeln, ob diese Maximalgrenze an sich berechtigt ist. Die preußische Gesetzgebung hat die Frage bejaht, und der Herr Vorredner hat mit Recht gesagt: diese Maximalgrenze ist auf Grund des Verlangens der Landesvertretung eingetreten. Daß die Maximal- grcnze, wie sie bisher normiert war, auf 1600 „46 zu niedrig war, darüber ist, glaube ich, eigentlich seit längerer Zeit aligemeines Einverständniß. Wir babrn dabei diesen Aus- weg gefunden, daß wir iiach den drei Rangklaffen beraufgeben bis zu 3000-56 Nun ist vollkommrn richtig, daß sehr viele Fälle vorkommen, wo diese 3000 «& doch noch keineswegs eine Art Familiennothstand beseitigen, wo man anerkennen muß, daß eine Wiitwe aus den höheren Beamtenklaffen, die ihrr Kinder doch wünschen muß für ähnliche Lebensvsrbältniffe zu erziebkn, in denen der Mann gelebt hat, daß sie selbst an höhere Auögaben gewöhnt ist, meistentbcils auch nicht erwerbs- fäbig ist. Das mag alies zugegeben werdcn; aber dazu sind unsere Untersiüizungßfonds vorhanden. Vergefsen Sie nicht, daß wir in den Ministerien insgesammt über 6 Millionen Mark Unterstüßungsfonds baden. Kommen solche Fäiie vor, und ist die Beamtenfamisie vermögenslos und erleidst namrntlich in der Zeit, Wo die Kindererzirbung viel Geld kostet, den Verlust “des Ernährers, so tritt der Staat ein mit seinen Untrrstüßungsfonds, welche außer- ordentlich reich bemessen find. Darauf werde ich noch zurückkommen, daß diese Unterstüßungßfvnds noch erhöht werden sollen in dem vor- liegenden Etat.
Nun giebt es doch auch noch, GottseiDank, Wittmer], die solcher Untersiüßung neben einer Pension Von 2000-3000 (ij nicht bedürfen. Man kann doch nicht sagen, daß alle Wittwen vermögenslos sind, und es ist doch schon eine ganz außerordentliche Zuwendung, wenn neben diesen 3000-6énun auch noch die Waisengelderbiszu 18 Jahren fortdauern ; aber, wie gesagt, für besoudere Fälle werden wir aus den Unter- fiüsungsfonds 681an können. Einer reichen Wittwe eine so bobs Pension zu geben, dazu liegt kein genügender Grund vor.
Nun meint der Herr Vorredner, ob es nicht möglich wäre, die AlterSgrenze für die Waisrnpenfion von 18 Jabrkn zu erhöhen für höhere Beamtenkinder. Das möchte ich nicht rathen, das wäre doch ein sehr bedenklicher Schritt, in dieser Beziehung eine solche Aus- nahme zu machen, daß man sagt: die anderexi Kinder sind mit 18 Jahren erwerbsfähig, abr: die Kinder der höheren Beamten müssen noch weiter auf Staatskosten verpflegr werden. Wo woßen Sie auoh die Grenze finden? Hierfür können Sie keine Grenze finden. Aus den höheren Beamtenkreisen wird auch mancher junge Mann Kaufmann und ist vielfach in 'der Lage, sich mit 18 Jahren selbst zu ernähren. Ick) würde sebr davon abratbeu, daß die Kommission derartige Versuche macht. Gerade aber dieser Grund, die richtige Thatsache, daß die Außgaben der Wittwe für die Erziehung der Kinder der höheren Beamten oft wesentlich erst hoch werden und wachsen mit dem 18. Jahre der Kinder, hat dahin geführt, daß man das Maximum der Wittwmpension, was bis jetzt 1600 „z(- betrug, bis auf 3000 .“ erhöht. Die sozialen Verbältniffe hat der Herr Vorredner durchaus richtig geschildert. Wir werden in dieser Beziehung noch anöbelfen können, theils durch die höhere Bemessung