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decPe-sioniqubmft, WMWÜsolcheoßällm durchdie Zuwendungen aus den Unterßüßuuskfoudß die dem Ministerium zur Disposition sieben. Wem: die Herren einmal die Listen dutcbsäbeu, so würden Sie finden, daß wir in reichlicher Weise hiervo- Gebranch machen. Derartige Fonds haben die Knappschaftskaffeu nickt, da gebt es nach einer festen Regel, wir aber können die individuenen Verhältniß in dieser Beziehung darth den Dispofijioasfonds webt berücksichtigen, wie das in der sozialpolitischen Geseygebung möglich ist.
' Meine Herren, der Herr Vorredner bat die Lage eiuer Beamten- wtttwe verglichen mit der Wittwe eiue! Vergmanuu. Wenn nun einmal in Zukunft die WittroenpenfionUt auch generell eingeführt werden durch ein sozialpolitisches Gesetz, wovon soviel die Rede ge- wesm is, so müssen Sie die Rückwirkung der Minimalpenfion unserer unterfieu Beamten auf die dann zu greifende Bemeffung der Er- höhung für die arbeitenden Klaffeu überhaupt in Betracht ziehen. Diese 216 .“ haben heute nach der Verstaatlichung der Eisenbahnen und bei der Entwickelung unserer Betriebkverwaltungeu, und nament- lich auch im Vergwesen eine ganz andere Bedeutung als früher; denn jest haben wir- in einem solchen Maße die etatSmäßigeu Stellen für die unteren BUmtenklaffen vermehrt, dat“; das Bild ein ganz anderes geworden ist. Wollen diejenigen Haren, die fich dem Studium unterziehen wollen, doch einmal vergleichen, wie sicb die Zahl der unteren Beamten nicht bloß durch die Außdebmmg der Betriebe, sondern durch die ftarke Vermehrung der etatsmäßigen Stellen in einer ganz unglaubliiben Weise - möchte ich fafi sagen -- vermehrt hat. Wir haben jest eine große Anzahl von Beamten, die früher einfach aufKündigung stehende Tagelöhner waren, ste sind jest Beamte geworden, sie haben ein Recht auf Wittwen- und Waisenpenfioneu; diese Beamten geben aus den unteren Volksklaffen, aus dem gewöhnlichen Arbeiterftande bervor und für sie bedeutet das Minimum von 216 „& etwas Anderes, als für unsere früheren Beamten, die zumeist eine höhere Bildung und eine höhere Lebensstkllung hatten. Auch das muß sehr wvbl in Berück- sichtigung gezogen werden. Wenn man erwägen will, wie in Zukunft diesa AusJaben steigen werden, so dürfen Sie ja nicht diese briden Hauptpunkte außer Acht lassen: ein fortwährendes Steigen der Beamtenscbaft aus zwei Gründen, einmal durch die Ausdehnung der Betriebe des Staats überhaupt imd zweitens mit der größeren Zahl derjenigen Bediensteten, die nicht auf Kündigung, nicht im gewShnlichen Lohnverbältniß stehen, sondern die etatSmäßige Beamte geworden sind. Wir find vielleicht darin schon zu weit gegangen und viel weiter als in anderen Staaten. Wenn Sie Frankreich oder Italien 9er Qkfterreich vkrgleichen, so werden Sie finden, daß wir in Beziehung auf die etatsmäßigkn SieUen viel weiter gegangen find als dort.
Die Erhöhung des Durchschnitts der Pension um 20 % bedeutét doch nicht wenig, die Veamtsngébalie sollen dUrcHscbniTtlicb um 10 5/9 nböbt werden; bier soil für die Wiitwen eine 200/oigeErböbung kin- treteu, und das Minimum von 260 „“ gigen 160 dedkutei eine Er- höhung um 350/0. Da kann man doch nicht sagen, daß wir allzu ängstlich gewesen sind. Es ist schwer zu bereckmen, ja sigxntlich mit Sieber- beii garnicht zu berrchuen, weil dis Grundlagsn an? den eben bezeichneten Gründen fsblen, wie hoch di? M*:brbelasiung des Staats sis!) daucrnd steUea wird aus diesém Grieß; wir nebmcn an, 7 bis 8 Millionrn. Unmittelbar werdsn (:Tirrdings ja noch nicht ssdr erhebliche KOstLU erwachsen, wsii das EZM; fich ja nur bezieht aui dirjenigen Personen, die spätrr in die Lage kommen, Wittwen- und Waisenwznüonen zu beziehen. Ich bin fsbr erfrsirt, daß der Herr Vorrednsr nickt in seinrr mildsn Adffaffunz dies:“: Ding: di:- rückwirkende Kraft güfordcrt bat. Mrine Hsrrsa, wem Si: d;? in das GMI bineinschrribkn würde'n, obwohl és jc: ein natürlich8r Wankel) jedes Méméyenfrkundés ist, „so würds die Skaatsrégikrdnxx - daS Sk! kläre ich sofort * absolut außkr stande sein, daran eian-gsden. Wir würden ail? unsere preußisch-Zn Grund?".iße: umstdßsn, wir würdrn sofort die Rückwirkung auf sämmilickpc Pensionäre Haben, wir würden in unübersebdare Verwickelungen kommen, Wie soUTs xs dim: mit 72311 Witiwrn sein, die vor 188?- Witiwen gswordm find; wie sollte es mit denZn sein, dis noch beibéiligi find bei dea verscbirdenrn Wittwrnkaffen, bei dxn Versicherungskaffen, béispieTH-weiss dsr Privat- eisenbabnkn? «würden unüberfrbbare Schwierigkeiten und Verwicke- lungen entstehen Und dann hätten wir dieses Prinzip, einmal zugelaffen, für immer. Man hat stets daran festgrbalten: ist die Wittwe oder der Beamte einma! prnsionirrt, fo liegi cin abgssckloffenes Rschtsverbäliniß vor, und wrnn der Staat späirr dazu übergeht, seine Beamtengebalié zu erhöhen, so kann das ksine rückwirkende Kraft für diss Rrchtrrerbältniß haben. Würden wir diésés Prinzip preisgebcn, so würds das daher ganz unüdkrsedbarZ Konsequenzen auf alle unscre Verhältniß? haben. Es ifi ja anzuerkennen, daß es doch ein schmerzlicbes Gefühl ist für diejenigrn, dis mm jeßt schon Wiiiwrn- und Waisenprnfionkn be- xisben, in manchen Fällen schlechter gestellt zu sein als die Wittwcn aus derselben Béamtenkaiegorir, die nun in Zukunft verwittiret werden, und gerade deLwegen haben wir im Etat eine Summe von 500000 „,“: ringésieiit, um im Falle der nachgewiesenen Bedürfiigkeit gerade diese Differsnzen aussugleichen. Ob die Summe genügt für diesen Zwrck bci grwiffrnbafter, sorgfältiger Prüfung der FW? seitens der einzslnen Resorts, das kann ici) nicht übersehen, daz" wsrdcn auch Sie nicht übersehen können. Würde sie zu groß sein nrbe'n dcn anders" großen Fonds, so würde man den Fonds verringern können oder nicht ganz auszugeben brauchen; würde sie aber zweifrllos und nachgewiesenermaßen zu gering sein, und die finanzielle Lage des Staats würde das irgendwie gestatten, so kann man diese Position von 500000 «ck noch immer erhöhen, und ich glaube: gerade wknn solche Fälie vorliegen, wis der Herr Vorredner erwähnt hat, wo die Wittwe ein kleines Kapital an- gelegt hat in 4pcozentigen Konsols und nun idre Lage durch die Konvertierung erheblich verfchlxchtert wird, auch für solche Fälie kann man in dispofitionSMäßiger Weise diese 500000 „“ miTverweuden. Wir find also in der Lage, auch in diLfer Bezieinmg eine Auögleichung eintreten zu lassen, obwohl man bei dieser Frage doch nicht vergeffen sollte, daß diejenigen Wittwen, die überhaupt kxin Vermögen haben, doch noch viel fchlechtkr daran find, als die, die neben ihrer Pcufion noch Konsols bessern. Das wird man nicht aus dm Augen [affen dürfen. Und wie viele unserer Beamtenwiitweu haben denn überhaupt 4% ige Konsolö? Das ist doch im Ganzen eine sehr geringe Zahl.
Meine Herren, der Herr Vorredner hat auch die Bestimmunß dieser Novklie erwähnt, die sich auf die Ausgleichung derjenigen Hätten bezieht, die durch deu § 12 des beüebenden Gefeves
glaube, daß dieHetten anerkennen werden, daß man diese Beßiounm-g uicht ganz aufgeben kam:, und daß der Mittelweg, den wir beschritten haben„ um übemäßtge Härten WWU, m asien sud empfiehlt. J| cm großer Alterönntetsebied unter den Ehegatten vorhanden, so fällt die Bedeutung desselben wog; wenn die Ehe lauge tros- dem, dauert,. darm ift kein Grund mehr, in vollem Maße wenigstens die NaMle, die aus dem Alters'mrterfcbied nach dem Geseß von 1862 entstehen, voll zur Geltung zu bringen. Und des- halb haben wir nach Mdßgabe der Dauer der Ehe diese Nachtbeile abgemmdert, bis,fie schließlich ganz verschwinden. Ich habe noch vor brrzew _emen Brief v'?" einen: preußischen Beamten bekommen, der U." erjablt bat, er set in der dritte- Ebe, aber in dieser driven Ede sei er auch schon. 25 Jahre, und es sei doch gar keine anlaffung, fie m Bezug auf die Pension schlechter zu be- baridelnc wie dies das Geiss von 1882 thut. Diese Ungleich- nzaßigkeit wird in Ziikunft wegfallen, und wir werden da die Klagen, xt; bier vielleicht mit Rubi entstanden find, in Zukunft verstummen a en.
„. Meine Herren, ich möchte anm z. Zt. nicbts weiter über die Sache fagen'; ich möchte Sie nur bitten, das Gestß unverändert anzu- rtebmen, wie es hier vorliegt. Wir smd wirklich bis an die außerfie Grenze gegangen. Wir wurden durch dieselben Ge- fichtspunk'te bewogen , dix der Herr Vorredner darßelegt bat; aber weiter iir „geben neden alien wachsenden Aussaben des S_taats, das ,ist-tm [)J-(Men Grade bedenkliäz. Wollen Sie nur er- wagen, daß „wir rm Begriff sind, mit 20 Millionen dauernden Aus- gaben fur die Veamtenbesoldungßerböbung, wenn das Geseß zu stande kommen Jollte, den Staat neu zu belasten, daß wir für die Lehrer mehr .au-sxzeberw 10 Millionen, macht schon 30 MiÜivnen, daß wir in dtexem Gefeße eine dauernde Verpflichtung bis zum Noormalstdndw von mindestens 7 bis 3 Millionen kontrahieren, daß wir Antrcrgs i_cbon baden wegen anefferung der Gehälter der Geist- lichen, dag die Lebrerwittwen auch nicbt ausbl-kiL-en werden! Mit einem'Yorte: ich könnte_anen noch eine ganze Menge Konsequenzen aus ULT?“ GNeßc-niwdrx, die finanziell von Bedeutung smd, nrnnm. Woilen Die da,nn erwagen, daß wir in diesem aliergünstigftcn Jahre 1893/06 doch nicht mehr als 60 Millionen Ueberschuss haben, wäbrend die Einnab'men von den Eisenbahnen uns noch keineswkgs sicher smd, io, gland? :ck, wrrden Sie niit mir sagen: wir find Eigentlich schon in der voilen €„iinre, m der wir früher uus befanden, auf ganz unsichere schwankende Einnahmen dauernde Verpflichtungen des Staats zu der- wemen. Alles dais muß uns zur Vorsicht mabnkn, und ich Hoffe, daß daz“) boße Haitis, in Anerkennung der großen Wobltdat für die Hintrr- biiedenen umerer Beamten, das Gesetz so annehmen wird, wie CZ bier vorgelegt ifi. (Bradox)
Abg. Jm Walle (_Zentr.): Die Verla“? kommt ein-“m dr" ' - den Bexürriiiß eqtgrgen und ieigt; daß disJngirrung ein WITZ Hsrz fur dt? Wrttwen und Waifrn ihrer Beamten dai, wie dénn MÄRZ" mexnxr Freude die Vorlage dis Unterschrift des Finanz- Mrntßisrs ddp Miquel tragi; Der Geseßentwurf v-srdeffért die La,;e der Relikisn ix_i VLMÜch€k Wer's: er erdöbt den Prozentsaß dsr Bszüge wor: Z_Z-§_ aui_ _400/0 dsr Pkmfion drs Mannes, cr“ nböbt ken Mindxitras aui 216 =“. und domi den Hösbstbrtraß auf “20-00, 2300 und 30009467 [ck “nach „dsr Ran-Zklaiie, und endlich wird ein ANSZLZicb g€xchxisen fur die Wiitwen nach fürifjäbriger Dauer dsr E53, Es erabrixxidnrzr noch, einzße Punkte zu bejvrccsßrn. Es fragi sick), ok: ein Hochitbstrag „iriigrserzt wsrdrn so!], odrr rd mar: deffer eine“ vrozxntuczle Stetskrung “annimrxt: es schint mir durchaus n„cbtxgz_brk-r Siri? ernzc zn ztrken. Eine andkre Frag: ist die, ob x.:cbt sur ki? Kinder 13581: 13 Jahrs [:inaus Bezüge JSZSÖM wrrdcn wärn; gcradrkm MT" Jadrxn befindkn sicb die Kinder der miti- lerkn u_nd _bxxsrrn Sxäaxébkamirn auf den böbkrkn SÖUTM und drr Unrvrrirtat; den Kindern drr unteren anmtrn würde Das ads“: nicht zu gute krwxnrn, 1171de annts dader Siri tirfgrbrndés Mir“;- drdUen klar;;“rcisrn, wknn wir kinkn Untxrschiéd mischen dén Kindkrn drr SrrialtsrnZ Und de'nrn der köbcren BSWLM mackU-n chten. Reknrw dskpncbt yodann die Eintdeilnng dsr Bezüge n::_c_lx_ dén Rangkiamcn der Bramtrn. Dieskr Panik müffe in drr Koax- mrmwn n::b emgedxnd aeprüit werden. *
_Abxg. don__Brockd_auien (kons.): Wir siebsri er Vorlage rbkizw U:mrch1_tk*nch_ gsgxnuder' wis_rie andrren Parteiyn. Ts: “Staat wut; qngrmsnewm'r die_erikren„ iriver Beamten sorgen, abr? immr: innerdaidder _Krakte_!€ti1er Finanzen. Ick machs Hkrrn Schulz darauf L.:?rnérkizm, dai; dre Yelikienbeirräge der Beamten aafgebobzn Und. zurc_b_ cine stetzsderUÉerung können die Beamirn ja sribst nrch MLU Fur tdre FJMMW ssrgen. Die Frag? dsr Marimalgrenze der Bszug,r_wsrden' wir mit „dem Vorrrdner in der Kominifswn ein- gkdend vrizskn. Fur die AqutirYngN-xit dcr Södnk können wir iii.:k-t dexonders !qrsxn., Auch dqnn Jtrmmen wir dem Finaan-s'xkiniftkr bei, daß; da.: Ge???“ ernc rxckirirksnde Kizil Erhalten kann. «ir wünsch?" frrn-kr, _qu fur dre GéMliÖxn LÖSU'O géiorgt wir: wie für die Brauxtm darch dix]; Vorla-ZS. ZUM rer Urdrrwrisum; an die Budzrtkommrsficn jmd wrr (in_kérkiandexi. .
Abg. Hauch? )priéi namens d-xr Freikomscrkxtiven die Zustim- muzig zu der Yorlaxedus, i_"emängeii ader emzrine Bsslimmungen der7elker1 Und wunxchx LMS ZTNÖE Fürsorge für die Geistlichkn. Fmanz-Minisrer 131“. von Miquel:
Meine Herren! Ich knärfr nur an die [este Vsmerkung des Hkrrn Vorrsdnrrs an. Wenn ich g-Fagi wdr: esisi ja nicht unmög- lich, maii meldet sich sobdn vou viéirn Seiten, ein Anirag ist auch schon geistelii, für die Géi'stliÖen rtwas „zutbim, _ so babe ich damit kem bestimmtes Vkrsvréckyen adgxden onzn und können, weil die Frage im. Staat-F-Minisierium nok!) nicbt erörtert ist. Es findsn grgenivarttz - das kann ich mittbeilerr - über die Lage der Geist- [rcben und ihre Brzüge eingrbende Ermitteluugeu statt, damiT wir ein klares Bild davon demnächstvor uns babsn. Diese Frage wird aber nach meiner Uebcrzeugung in dieser Session des Landtagés nicbt mxbr zur Erledigung kommen; mir müffen doch klar uud fich€k Unixrldxcn in dieser Beziehung vor uns haben. Das kann ich allerdings sagxn, daß, wenn die finanziellen Verhältniß: des Staats es zulaffen, ich persön- ltch das Bedurmiß, mehr für die Geistlichen xu thun, anerkenn- (Bravo!)
„ Ab . Nadbyl (Jean.) di:"tkt unter Hinwris auf cini : eti- trqncn Zetagier Wittwen, daß man die Zuwendun-Zen a?:s Pdkm Dwyoßttonsxondswyg 5000004 nicbt alljährlich von kikikr nsuen quZkkgdfctri ZB_ctduthtgketLthtitorlxangtgftmacbue, sondern daß. wenn einmal - urge: einer tx'e et e' ' '
daurrnd bewckligt werde. ! SSK sk, M M Zuwendung Fmaaninister 131“. von Miquel:
Meme Herren!.Job möchte dem Herrn Vorredner bemerken, daß auch jest „schon in vielen Fällen fortlaufende Unterstüsangen gegeben werdén bideum, Widerruf. Diese Praxis wird natürlich beibehaljen werden munen. tu dknjeuigm Fällen, wo es sich nicht um vorüber- gehende Not-bfiands handelt, sondern die ganzer: Verhältniß so liegen, daß man die Dauer des Notbfiaudds oder der Hilfsbedürftigkeit an-
entsieben durch die Altersvetschiedenbeit unter den Ebeieuten. Ich
den buzi“ bestehenden Unterßüvugsfonds in Kraft tritt, eiae mög
gleichmaßige und dauernde, wem: die BUMM woend so lie» zuck: auf eine onbeßimvte Zeit bmebnae Unterftüßuug zn »,“ tk, nach den besonderen Zwecken des Fonds, welehe ja die Differenz der Bezüge der alten Wimper, wenn irh so sagen soll, der Wittmu vor dem Gries und der WW:.- nacb diesem Gesch auszugleichen bestimmt ifi. Ich bin aber überkM der Meinung, daß, wenn die Lage der Dinge ck irgendwie «statu: und man nicht annehmen kann, daß in den Lebensvetbäldüfféu da: Beibeiligien leicht Veränderungen eintreten, die eine Veränderung der Untsrfiüßung nothwendig machen, es sehr erwünscht iß, deu Insam, der Sicherheit, der durch eine dauernde und nicht auf kurze Zeit gewährte Unterstüsung für diese betreffenden Personen eintritt, mögüchß zu befördern. Denn, meine Herren, es ist ja gam richtig: wan jemand nur auf eine kurze Reihe von Jahren eine Unterftüsuxg u:- geficberi bekommt, so ist der ganze Zustand für ihn die! uuficbem- und, wenn ich den Ausdruck gedrauchm darf, ungemütblicher, als wem: von vorn herein die Sicherheit befkebt, daß, wenn nicht Wänden: anälmiffe eintreten soüten, die Unterftüsung eine forilmifénde nnd dauernde sein wird. Wir werden darauf tkunliéofi Bedacht nebmxx,
Abg. Wetekamp (sr. Volksw.) spricht seine Freude über ' Vorlage aus und flimmt d Antr * . du namens seiner Partei zu. em age aus Kommissions-beratbuvg
Tie Vorlage wird der Budgeikommisfion überwiesen. StaTÉHJTfussZYrrLa-s EM“ fi“ «& Ber-“hm'g ?“ EWZBWF El ur ck beim Jußrx:
eren 'nna mausdane' ' "
_ Abg. Kragse-WYeuk-urq (fr. kons.) rfleiYeWXutderbFYtEr. kiarunq der Regierung in der Kommiißon aus, da, im nächsiea Jahre eme Nachwerxu_n* der Wirkungen des nkuen Gerichtskostengés dor. gelegt werden )o e, imd bemäxgelt die Höhe der Kosten für 1:93:79: aus de_m HandelsreJifin. Tiki? Außzüge würdsn doch öfier verlau'i ?YUZZYTFÉ Tnzrexcbomwenfwrrdrn sei. und die Kosten seien drsbavl'";
. , k ., » ' leicht:?lrxmgeKn *eiZTrxtenleffFr. «bid» In der Praxis so!!? man E:.
. . ne e n. drmän cli die 13 ' '?" Usiner runkfiücke.(Tixie Belxxstung kr? k?§inTérx,KjFrs§Z?itx§i§YIéd-Z besixrß widersprerhe-natwnalökonomisckxen Grundsäßen. Der JUR;- Mxnirtsr_ wlle hilft?) eine Reform einkretrn lafferx. R&M: füße! einige bkjondcrs gravierende Veisvisle au.
Justiz-Minister S ck t") n fted i:
Meine Herren! Dxr von dem Hérrn ADJ. Knebel vorgetragene Fail ist auch in meinen Augrn ein durchaus bedauerlicber uud, sowéc: ich dazu dxitragen könnte, die Wiedxrkebr derartiger Fälle zu ver- bindrrn, würde ich gkrn dazu kerri: sein. Ich acccptiere deshalb gen das Anerdicten drs Hrrrn Knebel, mit dir !:äderen Nachweise darüber, wie dir dobsn Kosicn irn Vorliegkndén Faak entfiandcn find, z:! üb?!- geben. NUr zur VorläUsig-sn Aufklärung möchte ich ein Haar kurze Bemerkungen uraÖen. Die Kosien, die bist in Frage ftebcn, [*NEU in drr: drei kriten Poitcn nichi, wie auch scbkn a:;- gx'deuixt isi yon Herrn Knsdsl, das Gnicbt, for-dern die KU-xstsr- verwaltung. Das sind die 1,50 „;ck für inchnungen, 4,30 „..-5 nyd- "2 ;ck für Kaiafixr-Adxzüge Und weitrre Zrichnungem Diese Kosten smdsn *in dém Géricbtskdsténzeseß nicht idrén Ursprung und idr: Vercrhtigung. Dann kommrn notarirkls Gedüßrén von 4,95 ,x Diess Kostrn w-ern odnc wéit-Zcm 3a vermxiden gxwesen, da die Z:- zirdrmg Link!? Nrtxrs üÖcrflüksig war. Also auch da isi die Jusiizderwalrurxs nicht in der Lage zu Mien, sondern ks muß das dem Bstßeiligtrn üi'ériaffM bieidkn. Ucirig kleibkn darm aiI GrundLUcbk-Zstkn 2,50 «F4. Wik die emftanrrn smd, üékrséd; ich im Augkriblick nicht; die Sig.?!"- lichr Gebühr Für dé? Eintragung bei einem Objekt von 15 :!6 würds ni-Öi mkkr als 0,50 „46 bérraßxn babr'n. Es müsstn Nsdexkcsrrr: :::!- ftanden seien éü: Schrriigcdüdrrn und anders Dinge, die ich so nick“! übersedcn kann, die abs: möZTZÖNwe'iie einen gréßzren Umfang Meéch babrn können, mil es (13:5 bsi kleinem Oöjekt drrkcmwt, daß uwianx- rkickx Schreibaréeitkn sntftrken. AU:? diesen Auéiübruxgen des ÖMZ Abg. KnSdkl SBMD"? zu zisdsn JSI??? dir: bei Beratdunz dxs Esricbir- koftenzesexzes auizciirlirs Behauptung, dat"; für die kkeinrn 2)ij??? kisses Gsies ein? ErmäßigUr-g ker Kosisn zur Folge: Habsn werds, d:; würds, glaude ici), nicdt ÖNCÖTZZT icixx.
Ad; ron (L nsrn “n '] sti xx »“ * rs ' r “ '““; JK KULT?! F.][ié vkods kika Liolckoéé HULZKFÉXÉ AbbeiraF-ZZJYT-Fdr; ko'nni man firm? szrff: üderäaup: nicht mrbr führen. In Örxlx L;? !Ö-M “cm:. Er167chxsrun5 dadiZ Vérfüg: Leitens HSS Id.“:- «)LTWQ-xUÜQÖZTTÖLÖ, dax; 151 Prdzrméu uriter 330 ckck statt ck55“! beglaudrgisn Auxzxgs Zins [212€ AUZIÖL chäzm frllö.
Iuftiz-Mimster S chänstcdt:
Mein? HMM! Ich glaukr, mit der von drm Herrn Abg. ON
rnsm scskrn erwädxtxn Vérfüzung kes Oder-Landkßzericbis-YÜH denten in Bresiau ka: es rir-„e etwas“ “ndrre Béwawdtviß. Reck-ZTZÖ [irgt die Saéys so, dar"; Es KH dior um éine Frage l;:ndelt, die im Verwal- tungxwkge niÖt maégsbend Zersgeic wkrder. kann,scnd€rn der Beurxkrk- lung drr erkenrikndkn (HsriÖtr uuterlixgt, die Frage nämlich, od, W! kite Handeléfirma, ein? Handrißsesellséwét kia-Zt, von Amtxwrgeu kt: Lkgitimation drr ertreT-xr grrrüfx und dkr Na.:hwris der Légijirxarirn durch Beibringirnz eines Auxzuzs a::- dem Handelkregister FILMck! wrrden maß. Jn dikser Bezéebung ist die Prxx'is in den verschiedmm Odcr-Landeégéricbtxdszirkxn dcr McxarÉir eine außérordeutlicb VST“ schiedene gkw-Zscn; in Einigkn Bezirken b;:te man eine sehr MMI? Praxis und zwar dahin, kai; die Gerichte sich für Okrrflichst dic-Ltcn, in jedem FMS, wo cin€ Firma klazte, namentlich eine Gesellschaftéfirms, dra Nachdrkis drr Lrgitimatirn ke? auftretsndeu geseßlichsn Bx:- trrters durcb Beibringung Links Aussugxs aus drm Hxxdsié- register zu erfordern. Uéder diese Praxis sind vielfach KLM laut geworden. Ich habe daraus Veranlasiung géncmmen. fi: einmal nädsr untersuchen zu laffsu. Es ergab fck daraW die 117-- zulässigkrit, im Verwaltungéwege Abhilfe zu sebaffxn. Ich habe dä- balb den Weg gewäslt, csn schon der Herr Abgeordnete Kraus? M“ grdeutet“ bai: ich bade veranlaßt, daß im nicbiamtlicben TXU! W Juftix-Minisierial-Blattes ein Aujsaß erschien, in demxdie ganze NRWZ“ lage bezüglich dieser Frage eingehend auseinandergcseßt ist, an k?! Hand der Eutfiedungögeschichte der Zivilprozeßorduung: a:; der Hnd der Literatur, an der Hand der Judikatur, und das Ergebuiß Ms“ Aufsatzes war, da!"; die weijüderwiegende Meinung der Retbtslebre! und die Rschtsprecbung der meisten böderrn Gerichte dahin ging- ks bedürfe nicht in jedem Fal]: eines Nachweises der Legitimation, fkk“ den: das Eetiébt habe zu entscheiden, ob nach Lage der nmftärde ein Grund vorliege, Bedeuken sega: die Angabe der Partei zu erheben. ud nur, wenn solche Bedenken ßch Ngekeu, sei die Notbwendksk?“ ge- geben, einm Nachweis ans “cem Handeiéregifier zu yakuza:-
nebmen wuß. Mdn kann sogar sagen - und ich bin prrsö-nlicb der Meinung, - daß hier, wo ck sich uw einen Fonds kxxdrlt, der neben
(Schloß in ker Zweiten Weila»)
zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.
„;ck 40.
(MaudaärftmVetlage' )
Diese Mittheilung in dem nichtamilicben Theil des Minisietial- Blatts hat ja für niemand verbindliche Kraft; aber es ist ein bekannt, daß das Minißerial - Blatt niEts bringt, „ck im nichtamtlichen Theile, was nicht mit der Auffassung der Spise de! Justizverwaltung übereinstimm , und infoweit konnte zz von diesem Aufsaß wenigstens eine gewisse moralische Eiuwitknng „warten, und ich glaube auch, daß sie eingetreten ist. Eine Folge Reset Verfügung wird auch das von dem Herrn Abg. von Eyueru gwäbnte Reskkipi des Ober-Landeögerichts-Präfidentm in Breslau Breslau gehörte nämlich zu den Bezirkkn, in denen die strenge Auffaüung bmfthte; dort und in Naumburg war man dazu übergegangen, die Gerichte anzuweisen, in alien Fällen foche Nachweisunaen von den proikßfübrenden Parteien zu erfordern. Nun yon der Auffassung ausgebend, daß ein Eingreifen der Verwaltung in kiffer Frage überhaupt ausgeschlossen sei, ifi von mir der Oder- Landesgerichts-Präfident in Breslau und ebenso der in Naumburg veranlaßt worden, die Verfüguug zurückzunehmen und die Entscheidung in dieser Frage den Gerichten zu überlaffen. Wenn nun in der Braslauer Verfügung zugleich eine Anweisuiig dahin gegeben sein wake, die Gerichte möchten in allen den Prozessen, in denen es fich nur um Objekte bis zu 300 ck handelt, also in Amtögericbtspro- xeffen, überhaupt von der Forderung eines solchen Nachweifzs absehen _- ich bezweifle, ob das in der Verfügung fiebt; aber wenn es darin fieber- würde, so würde das nach meiner Meinung wieder über die Befugniß des Oder-andeSJSrichts-Präfidenten als Aufficbts- und Verwaltungsbramten binauögeben, und ich würde nicht in der Lage skin, diesem Beispiel zu folgen. Die Einnahmen werden bemiüigx Bei den dauernden Au5gaben, und zwar beim Gehalt des Ministers, bemerkt Ab Munckel (fr. Volksy.): Der Jußiz-Minifier' bat bisder einen “ wenmuid in den parlawentarifchen Kdmprxn bewre_sen; moge er sich den erhalten auch beim Kamvf urn die Richtergebalter. _ch bin erfreut über die Verfügung des Minnters vom 11. Jarmar ix_ber die juristische Vorbildung und die erste Prüfung. Zn, Unruersiiatzs- kreisen hat man einige Bedenken, namentlich dahin, daß die praktische Arbeit zu früh staitsmde. Ein zweites Bedexkew tit, daß dabei wohl das bürgerliche Recht, aber nicht das Strafrecht berücksichtigt werden solle. Das fiebt so auF, als ob s1ch nur minderwmd“ : Elemente mit dem _[eßteten dsianen schien und als ob dieses bgeseßt werden yoUe._ Eine. Verlangeryng der théoreiiscben Vorbildung wünsche ich mchi. Die neue Juanrudenz bat den Begriff des großen Unrugs wei: Über den engen geieslicben Sinn hinaus auFedébnt, ich hoffe aher, daß auch auf. die Rscht- sprechung diese erfüg_ung des MinisterQemr-n günsttgßwEinfluß üben wird. Dies wümche ich am:!) bezüglich der regelmaßtgen An- wendung des Begnadigungsrechts bei den Duelien u_;1d den Amis- Üdkrichrxitungrn der unxeren Cxekutivdecrmten. In beiden Jategorien vox GeieyeSüdersckpreityngen handelt es sich um eine gewiffe "Schneidig- keit, die keine bejonders [Obsziswertbe Eigenschaft is_t, keine Sympathie verdient und_ beyonders bei der Initiz un- zulässig ist. Redner rührt Verschiedene Fakir, von Be- gnadigungen dcn Siadentsn und Nexerendaren bei Duellen an und Erinnert an die Königsdkrgrr BörsenqartkyaffZire. Die Veanadigung soll die AuZnabme skin, bei DUZÜM ist 113 aber die Negri. Giebt es überhaupt einen _nicht begnadigiew Dueiianten? Tas müßte ein ganz desondrrer Jai] Jein. Mir ist di??? Anwexidung des Begnadigun-ärxärts zweifeldaxt. Da ist entweder das Geiss zu ffrrng - dann muß es geändkrr werden _, oder €:? wil nicht roll zur Ariwrnduna kommet), aber dann stärkt das nicht die Achtung vor dem Grssß. Bei Bekchwerdsn über Bramte werdsn grwöbnlicb auf Gturid dsr Quéfagkn von Beamten die Ziwiliitén rerurtdeilt. Zn B:“rlm smd Sekußlrutr wegén Gédrauckos der Waffs vom Hericbt über das“ Strafminimmn erheblich Hinaus zu 7 Monaten Gesangniß vrrurtbsili wordrn, sie wurdrn begnadigt zu Geldstrafen von 150 „“ Einem Andern warde die aberkannt? Fädigkrit zur Brklsidung einks öktkntlicben Amtes durch die VLZÜQOÖYKJ_ wiédersegeben. Zwei theistern wurdrn nicht_ nur die Strafe von drki Monaten, !cndsrn auch die Kostka Ulanrn. Der Sergeant Lorenz, mit einem Judt Zuchthaus bestrait, ift infolge Eingangs eines Begnadigungs- gesucbes vorläufig aus dim Zuchthaus entlaffen worden, was ionst nie vorkommk. Unm 44 Verurtbeilungen wegkn Majestätsbeleidigung ist
nicht Sine einzige BegnadiYng. Da scheint die BegnadigunF Fock) ' on ern
nicht nach der besor-dsrn richaffenheit der einzelnen FäUe, geyerei] nach den) Charakter der Tbaten gkbandbabt zu werden. Ick ware dem Minister dankdar, wenn er mir Übkk diese Sache sine Aus-
kunft gäbe.
I'uftixMinifter Schönstedt:
Meine Huren! Ich danke zu::äcbst dem Abg. Munckel für die Anerkennung, die er mir im Sisten Tbéil skins: Ausführungen aus- »;Äx'rccheu bat. Er bat zanäcbst fick) ankrkennénd geäußsrt bezügliä) T€! von mir in Uebkrsinsiimmnng Mit dsm Hsrm Unterrichts-Ministcr unter dem 18. Januar dieses Jahres erlassenen neuen Prüfungs- ordnung, jedoch einige Bedenken brzüglicb der Einzelbeftimmungcn dieser Prüfungéordnunz gräußeri.
Meine Haiku, diese Prüfungsordnung ist da:? Crgsdniß sehr ein- ZLbender und zirmlich schwieriger Erwägung gewessn. Es trat an die Justiz- und UntmiÖtSverwaliung die Aufgabe heran, Jür- sorge zu treffen, da:"; dem Bürgerlichkn GeseZbucb im Rabmeu der akadémiscben Vorlesungen der ihm gebührende Plak gesicbkrt werds. Diese Aufzabe mußte gelöst werden obne einen Upgriff in die akadkmiscbe Lebr- uud Lernfreibeit. Mit diesen Faktoren war zu rechnkn. Die Vkrfügung, wn der ich annébmrn kann, daß sie denjenigen Herren, die sich dafür inieressieren, bekannt geworden ist dUkÖ ihre Publikation, bezweckt nun nixbt eine vollständige Neugestal- tung des Rabiésiudiums; sis will nur insoweit eine neue Regelung kkbeifübren, ais dies durch die Aufnahme der Vorlesungen über das Bürgerliche Geseßbucb in den Lehrplan geboten ifi. Unter diesem Ge- sichtspunkt trifft fie darüber Beftimmung, welch? Vorlesungen nach den 5Unstipcxuungen der Verwaltung in Zukunft als wesfaüend anzu- sehen oder wesentlich einzuschränken sein werden, und in welchem Um- fange an deren Steue auf Grund der neuen Reichsgeseßgebung andere Vorlesungen ju tretrn haben.
Die Verwaltung sah sich binbeizugleitb vor die Frage gestellt, ob es
Zweite "Beilage?
Berlin, Dienötag, den 16. Februar
Studienzeit von 3 Jahren, wie vielfaä nmmtlich aus akademischen Kreisen gefordert war, zu verkürzen. Sie ist dabei von der Ani- faffoug ausgegangui, daß eine solide Verkürzung duetbaus unerwünscht sei und vermieden werden müsse, soweit es eben tbrmlich sei, und fie bat geglaubt, durch die nunmehr gegsbenm Anweisungen den Wes gezeigt zu haben, der ck ermöglicht, die künftig von den Studierenden der Recbtwißeaschast zu lösenden Aufgaben innerhalb desselben Zeit- rumns wie bisher zu lösen.
M,ine Herren, ich erwähnte schon, es dürfte dabei nicht ein- gegriffen werden in die akademischeLebrfveibeit; man kann nicht den Universitätslebrern vorschreiben, wie und was ße lehren folien; es kann nur indirekt eingewitkt werden, und zwar dadurch, daß man ge- wiffe Vorausfeyungen vorschreibt für die nach Absokoierung des aka- demiséen Studiums abwkegende' Prüfmig und durch diese Voraus- sesungen den akademischen Lehrern eine gewiffe Direktive giebt.
(33 würde auch, glaube ich, den in Deutschland herrschenden Auffassungen nicbt enisprechen, die akademische Lernsteibeit über Ge- bühr einzuschränken. Abet nichtsdeftoweniger wird, glaube ich, daS Bedürfniß allgemein anerkannt, nach Möglichkeit dafür Sorge zu tragen, daß den Studierenden, namentlich der juristischen Fakultät, denen ja im höheren Maße wie denen anderer Fakultäten der Vorwurf des Unfieißes gemacht zu werden pfiegt, schon in der erften Hälfte ihrer Studienzeit der Ernst der Sache und der Umfang ihrer Lern- pflichten zum Bewußtsein gebracht würden.
Meine Herren, don diesem Gesichtspunkte find die beiden Ver- waltungen Wgegangen und sind nun zu dem Ergebniß gekommen, daß es geboten sei, für die Zulaffung zur ersten juristiscbén Prüfung gewiffe Vorausseßungen aufzustellsn, die den Studierenden die Pflicht und die Notbwendigkeit auferlegen, auch schon in den erfien Semestern sich mit dem Studium, das fie auf die Universität geführt hat, ernstlich zu beschäftigen. Es soli aber nicht geschehen in einer Weise, die den Studierenden unmöglich macht, auch ferner die berechtigten Freuden der Jugend zu genießen.
Meine Herren, wir betrachten die yon uns erlassene Verfügung keineswegs aks Etwas Unfehlbares; es ist ein Versuch, dsr fick) erst in dsr Praxis bewähren muß. Aber ich kann doch zu meiner besonderen Freude konstatieren, daß diese Verfügung in Weiten Kreissn An- erkennung gefunden hat und daß insbesondere Von bocbangesehenen Juristenfakultäten die vnumwundene Anerkennung der Géfichtspunktr, die hier zum Außdruä gebracht sind, ausgesprochen ist. Es gilt das insbesondere von der juristischen Fakultät in Halie, die schon in dem nächsten Sommersemester, obgleich Hierzu eine Nötbigung für sir noch nicht vorlag, ihren Lehrplan voÜfiändig nach Maßgabe diessr Verfügung eingerichtet hat. Von anderen Fakultäten sind ähnliche Kakdgebungen zu meiner Kenntniß gelangt.
Daraus ergirbt sicb freilich nicht, daß die Verfügrang überal] un- anfechtbar sei, vielmehr wird auf Grund der zu machenden Er- fahrungen später zu erwägen sein, ob und wo die brffernde Hmd an- zulrgen sein wird. Diese Erfabrungen, meine ich, wollxn wir zunächst abwarten. Wenn vun einzelne Punkte von drm Herrn Abg. Munckrl HMorgeboden worden sind, indem die Verfügung nacb seinsr Auf- fassung nicht das Riebtige getroffen habe, so glaube ich, find die von ibm angerkgten Bedenken nicht ganz zuireffend- Jch babs, wir. gesagt, Werth darauf gel-Zgi, daß schon in den erstsri Semestern dis Siudiersndxn zum ernsten Siudium Nranlaßt werden. Dazu gehört, das; ihnen ein Jntereffe für die Sache beigebracht wird, und ich giaubr, der richtige Weg dazu war: vorzuschreiben, daß auch ichon in dsn eritrn Semsstérn dis Studierenden fich an rraktiscben Urdungen beibeiligen foücn, weil gerade disse in viel höherem Maß? wie rein theoretisch Vorträge geeignet find, das lédbafte Jntereffe der Zuhörer zu wecken.
Nun meint dsr Herr Abg. Mankel, es ssi WÜKsÖZUZWLrtk) ge- weskn, daß .disfe praktischen UebUngen fich nicbt beschränken sollten auf deutsches und römisches Privatrrchi und auf das neue bürgerliche Rrcht. Ja, meine Herren, daß weitére Uebunzsn nicbt Hervorgehoben smd, erklärt sich aus dem Umsiandr, daß dsr Rahmen der Verfügung enger gezogen ist. Das Öffentiickos Recht, das Strafrecht, dessen der Abg. Munckel Erwähnunz gethan bat, liegsn außerhalb des Rahmens dsrselbrn. Ta? aber am!) für diese DiSziplin an praktische Uebungkn gedacht wordcn ifi, ergiebt sich aus den Erläuterungen, die auf Veranlaffxng dxs Unterrichts-MinifierZ im .Reich-Anzeiget“ zur aügemsinen Krantnié; gebracht worden sind; ein Blick in diese Erläuterungen wird Si? überzeugen, daß für die späteren Semrster edknso praktische U€dungen auf dem Gebiet des öffentlichen RWTH, drs Prozeffxs u. s. w. vor- auSgesth find; in der Vérfügnng selbst war „für solche weitergédkirderi Anordnungen kein Raum.
Meine Herren, der Abg. Munckel dat sodann riner Verfüguns Erwähnung geiban, die seitkns des Justiz-Ministers rrlaffrn sri bkzügliab der Handhabung der Strafbkstimmungen Über dxn grobrn Unfug. Es ifi eine solche Verfügung von mir erlaffen worden zu Anfang des vorigen Monats. Sie war für die Teffentlichkrit nichr bestimmt; da sie aber einmal auf eine mir nicht aufzrklärte Wkiié bekannt gewordrn ist, so habe ich keine Vcranlaffung, firzu verleugnen. Ich bekenne mich zu ihrem Inhalt und hoffe auch, daß diese Vér- fügung eine heilsame Wirkung in der Praxis dahin au-Züden wird. daß nicht in einer über die Absicht des Geseses binausgéhénden Wrisé ein strafbarer Tdaibefiand kouftruiert wird, wo es an den von mr: Gesesgeber geonten Voraussesungm fehlt. (Brads !) Ick wiki hierbei bemerken, daß diese Vsrfügung sich in vckixr Ueberrinstimmung hält mit den Auffaffungen des Reichsgerichts und daß sie in dem weiteren Theile, der nicht öffentlich bekamm geworden isi, auf Entscheidungen des Réicbsxzericbts Vecweist, die, ricbiig verstanden, zu duselben AuÖleguog der Straf- beftimmungen führen; es ifi also selbstverstäadlicb nicht die Adficbt der Justizverwaltung, “rie Siaajsanwalte anzuweisen, sich irgendwie mit der Rechtsprechung des Reichégericbiö in Widerspruch zu setzen.
Meine Herren, dann hat der Herr Abg. Munckel - und ich
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mit der Frage der Begnadigungen beschäftigt. Ich freue mich, daß er hierbei nicht den Versué) gemacht hat, das Begnadigungörecht an sub einer Kritik zu unterziehen oder irgendwie auf eine Beschränkung. desselben hinzudeuten. Ich glaube, daß in diosem Hause darüber wohl eine Sümme herrscht, daß das Begnadigungßrecht als ein dun'baus unbeschränktes Recht der Krone dastebt (sebr richtig! rechts), daß es auch nicht erforderlich ist, sich über die historische Vereebtiguug und Entftebung desselben des weiteren zu verbreiten; daß das Begnadigungß- recht in derselben Unbeschränktbeit, wie es vor dem Erlaß der Verfasiung beficmden da!, durch die Verfaffuug sankjiouiert ift, und daß Seiner Majeftät in Ausübung dieses Begnadigungßrecbtes von keiner Seite irgendwelche Schranken gezogen werden können. (Sehr richtig!)
Die Ausführungen des Herrn Abg. Munckel richteten sich nur gegen die Mitwirkung des verantwortlichen Jusiij-Minifters bei der Handhabung des Begnadigungsrecbts. Meine Herren, ich will mich auch hier nicht auf die Frage einlaffen, inwieweit eine solche Verant- wortliahkeit besteht. Bekanntermaßen geben die Anschauungen unserer Rechtßgelebrien darüber weit auseinander; es giebt angesehene Rechts- lebrer, die den Standpunkt vertreten, das; überhaupt Begnadigungs- ordres einer Kontrasignaiur durch den Minifier nicbt bedürfen; andere beschränken die Vérantwottlicbkeit des Ministers nur auf die Frage der formellen verfafiunJSmäßigen Zulässigkeit - auf diesem Standpunkt |th j. B. der Staatsrechtslebrer von Rönne, über deffen liberale Auf- faffungen ja kein Zweifel ist -, andere endlich gehen noch weiter und machen den Minister auch verantwortlich für die Zweckmäßigkeix der Begnadigung. Meine Herren, ich will mich auf diesen Stieit nicht einlaffen; denn ich kann unumwunden erklären, daß mir nichts ferner liegt als die Absicht, die mir verfaffunJSMäßig obliegende Ver- antwvrtlicbkeit für die Von Seiner Majestät erlassenen Begnadigungen irgendwie ir: formeüer oder materieller Beziehung abzulehnen oder einzuschränken. Ich trete in dollem Umfange für dasjenige ein, was ich durch meine Kontrafignaiur als verantwortlicher Minister gedeckt
habe.
Nun, meine Herren, ist der Herr Abg. Munckel der Ansicht, daß ich auf gewiffen Gebieten dieser Verantwortlichkcit mir viellricbt nicbt doll bewußt gewesen sei, indem nach seiner Meinung bezüglich einiger strafbarer Handlungen Begnadigungen gewissermaßen zur Regel geworden seien und dadurch die Anwendung des Grießes mrbr oder weniger außer Kraft geseßt werde. Er hat in dieser Beziehung hervorgehoben einmal Urtbeile wegen Zweikampfes und dann Urtbeile wegen Amtéübetscbre tungen von Polizeibeamten. Was zunächst den Zweikampf anbetrifft, so ist die Thatsache unbestreitbar, daß da sehr viele Vegnadigungen Vorgekommen find. Ich könnte die Zahlen, die der Herr Abg. Munckel genannt hat, erheblich Vermehren, wenn ich die sämmtlichen Begnadigungen, die im Laufe des [eßten Jahres geschehen sind, anführen woüte.
Nun glaube ich aber, es wird der Auffassung des Hauses nicht ent- )' Werben, auf einzelne Fälle einzugeben (Sehr richtig treckpts), denn das würde zu einer Kritik der Ausübung des Allerhöchsten Begnadigungörechts führen, die nach meiner Meinung absolut auSgeschloffen ist (Sehr richtig! rechtS) und von der ich annehme, daß sie niemand wünscht. Ick) treté aber drr Annahme entgegsn, daß bezüglich der Begnadigung in Dusüsachen Von einer systematischen Nichtanwendung des Straf- gesssrs die Rede sein könne. Zunächst wiÜ ich bemerken, daß keineH-wrgs alle Gnadengesucbr in Duellsachen Erfolge gehabt haben, daß vielmehr in einer Nähe von Fällen die Be- gnadigUng abgrlebnt ist. Aus den schon eben erwähnten Gründen [ebns ich es seibsiVerständlicb ab, hier diese Fälle näher zu erörtern. Ich wiil ferner erwähnen, daß die sämmtlichen Begnadigungen, die im Vorigen Jahre vorgekommen find, Duelle betrafen, die vor den aufrsgenden Debaiien im April des vorigen Jahres lagen, durch welche dis öffentliche Meinung in so hohem Maße in Anspruch genommen und Erregung in weiteste Krrise getragen isi. Sämmtlicbe Duelle, die im Vorigen Jahr: ngensiand der Bégnadigung geworden find, gehören einer älteren Zeit an. Nun würde es nach meirm Mxinung nicbt gerscht sein, Stimmungkn, die durch jene Debatien im R€ich§tage hsrrorgeruien sind, zurückwirksn zu [affen auf dir hinter idnsn liegenden Vorgänge. Es würde nach meiner Auf- faffung nicbt dén (Hrnndsäsen gleichmäßiger Gerechtigkeit entsprochen badrx, wcmn man dirjenixzen ZSUTC, dis fich des Zweikampfes schuldig gsmaÖt dadrn, b€:or der aiigemeine Entrüstungsfturm gegen die Aus- schrei2ung8n auf dem Gebiét des Dueilwesens enifeffelt war, darunte'r hätt? [riden [RM, imd fie strenger hätte behandeln wollen als die- jsnigsx, die schon *.“rr'rkrr in die Lage gekommen waren, die Aüerböchste GUID? anzuruién.
Mriné Hrrren, icb baxie es weiter für eine nicht zutreffende Auf- fassung, wenn Herr Abg. Munckel meint, das Vergebrn des Zwei- kamries kad? weniger Anspruch darauf, mit Wohlwollen angesehen und drr AUrrdöcbften Gnade theilbafiig zu werden, wie andere Ver- gedsn. Ick glaubs wenigstens so die Auffassung des Herrn Abg. Munckel rerstanden zx: haben. Das: gerade auf diesem Gebiete in zahlreichen Fäüen schwerwiégsndr Milderunsssründe Vorliegen, ich glaube, das wird man bei radiser, objektiver Beurtdeilang nicht in Abrede stellen können. Als schwerwiegendsten diésér Vegnadigungngünde erkenne ich an den nicht wégxulcugnenden Konflikt zwischen dem Staatögesey und den in writsn Krsisen der Bevölkkrung berrschenden Anschauungen, üder die mancher sich nicht binwegsesen kann, obne den ailergrößtcn Schaden an srinsr Ehre und geseUscbaftlicben Stéliung zu erlxidsn. Wer Vor di? Wahl gefüllt wird, ob er sich mit dem Strafgeses in Widerspruch seyen oder es über fich Ergeben [affen wiÜ, daß er virüeich aus dem Kreise seiner STandeSgenoffen außgesckplvsen wird, und ws: sicb dann für den ersten Weg Entscheidet, dem kann, glaube ich, von vornherein ein gewiffer Anspruch auf mildere Beurtheilung nicbt Vcrsagt werden, auf eine mildere auch, als der Richter fie ibm vielfach zu tbeil werden [affen kann. Meine Herren, als Gründr, die für eine Begnadigung in Zweikampfsacben ins Gewicht fallen, kommen ferner in Betracht die Thatsachen, welche zu dem szikamrf geführt haben und die das Verschulden des einen Theil,“; oft sehr gering erscheinen lassea
*“ Rücksicht auf das Bürgerliche Gesesbuch geboten sei, die bisherige
glaube, es war wohl der Schwerpuukl seiner Ausfübmagen '" swb