1897 / 41 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 17 Feb 1897 18:00:01 GMT) scan diff

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_daß seitens der Justizverwaltung anerkannt w-orden sei, es sei

Der Herr Abg. Freiherr von Zedlitz bat ferner eine Bemerkung dahin gemacht, daß die Semester durch die Ausdehnung der akademischen Ferien sich mehr und mehr kürzen und daß es vielfach unmöglich wird, in den wenigen Monaten, die für die Vorlesungen üßrig bleiben, die einzelnen Materirn genügend zu erschöpfen. Auch dieser Uebelstand wird seitens der Staatöregierung als ein bestehender vollständig an- erkannt. Wenn ich mich recht erinnere, hat der frühere Kultus- Minifier Herr Graf Zedliß einmal den Versuch unternommen, der zunehmenden Verlängerung der akademischen Ferien durch zu späten Beginn und zu frühen Schluß der Vorlesungen ent- gegmzuireten. Es sind, wenn ich mich nicht täusche, damals bestimmte Termine als äußerste Anfangs- und Schlußtermine für die Vorlesungen vorgefchrieben worden. Aber die Durchführung dieser Bestimmungen ist einem sehr lebhaften Widerstand begegnet, sie haben sick; in der Praxis nicht vollständig durchführen laffrn und es ift alles so ziemlich beim Altem geblieben. Welube Mittel der Unterrichtsverwaltung etwa zu Gebote stehen, um in dieser Richtung Wandel zu schaff€n, entzieht sich meiner Beurtheilung. Aber das Eine weiß ich, daß auch die Unterrichtsverwaltung den größten Werth darauf legt, daß in dieser Beziehung den Anforderungen des aka- demischen Untérrichts mehr als bisher Genüge geschieht. Ich gebe mich der Hoffnung hin, daß die Bestrebungen der Unterrichts- verwaltung auf diesem Gebiet in Zukunft von beistrem Erfolg begleitet sein mögen, als bisher. (Bravo!)

Abg. Rickert (fr. Vgg.) fragt an, ob die Beamten des Fürsten- tbums Waldkck, mir dem Preußen einen Acceffionsvertrag geschlossen habe, bei den Beamtrnbesoldungen ebenso behandelt werden sollen wie die preußischen Beamten.

Justiz-Minister Schönftedt:

Meine Herren! Die von dem Herrn Abg. Rickert gestellte Frage, 05 die Königliche StaatSregierung schon prinzipiell Stellung genommen habe bezüglich drr Bebandlung der waldeckischn Blamten nach Durchführung der Besoldungsverbefferungen in Preußen, bin ich in der Lage, zu verneinen. Meines Wissens ist diese Frage innerhalb der Staatsregierung noch nicht Gegenstand der Verhandlung geworden. Ich bin im einzelnen nicht Vordersitet auf die von dem Herrn Abg. Rickert gegebenen Anregungen und kann mich deshalb zu allen Punkten nicht äußern. Ich möchte mich nur auf Wrniges beschränkrn.

Die waldeckiscben Beamten haben einen NechtSanspruch auf gleichmäßige Behandlung mit den preußischen Beamten nach meiner Auffaffung nicht. Nach dem Accessionsvertrage find sie waldeckische und nicht Preußische Beamte geworden; es brsteht für fie ein besonderes Beamtengeseß und besondere Prnüonsbeftimmungen. Aber thatfächlich ist das Bestreben der preußischen Régierung immer dahin grrichtet gewesen, nach Möglichkeit die waldeckischen Beamten aller Vorthrile, deren die preußischen Beamten fich erfreuen, gleichfaüs theilhaftig zu machen und sie ihnen überaU gleichzusteklen. Es ift das

und ebenso durch die: in drn [esten Jahren erfolgte Aufbefferung der Grdälter für die Bureau- und Unterbeamten. Zu berück- sichtigen smd dabei aber immer die fcnanzielien Verhältniss des Staats Waldeck und die Höhe der von Preußen zu leisienden Zuschüffe. Inwieweit diese es gestatten werden, daß nach Durch. führung der Besoldunngerbefferungen in Preußen auch in derselben Weise für die waldeckischen Beamten gesorgt werde, das zu übersehen bin ich im Augenblick nicht im stande. Aber davon bin ich über- zeugt, daß eine troblwoüendr Berücksichtigung der Zntrreffen drr waldeckifchen Beamten nirgendwo in der Staatsregierung, auch nicht bei der Finanzrrrwaitung, einem Widerspruch begegnen wird.

Abg. Hansen (ir. kons.) dankt dem Ministrr namens feiner , Freunde für die grsirigrn Erklärungrn in drr Begnadigungsfraße und 1 bittet den Minister, dix Staatsanwalrscbaft anzuwsisin, bei der Er- bebung des Widerspruchs gegen Polizeistrafrn den Polizeibehörden Mittbrilung von dem sch5ffengeticht1ich€n Urtbeil zu grben. .

Abg. Von Werdeck (kons.„) beschwert sicb übkr die Handhabung ' der Revifionsbeskimmungrn des Genoffensckoastsgrseßes durch die

Registerricbter rechneten nun nach zwei Kalenderjahren, sodaß bei neun im Dezembrr gegründeten Genonenschaften die erste_n Reyifionen schnell aufeinander folgten. Jm VerwaltungSwege müne eine klare Auslegung des Geseßes siatt nden. _ , 7:

Geheimer Ober-Justiz- atb Bierhaus: Dir Justizverwaltung ift nach den Bestimmungen des Genoffenfchaftsgeseßes nicht in der Lage, autoritativ auf die Erfüllung des Wixxisches drs Vorredners bin- Ö zuwirfen, aber im Juskiz-Minifterialblait imd Belehrungen in dieser 9 Sache erfolgt. Den Genossenschaften steht auch eine Beschwerde an das Kammergericht zu. ,

Abg. Schmidt-Warburg (Zentr) tritt für die Aufbefferung der Kanzleigebilfen ein, besonders durch_alternixrende Besetzung der etatémäßi en Stellen mit Militar- und Zivilanwartrrn, und empfiehlt einc umfabZiende Revision der Zivilprozeßordnung.

Iustiz-Mimstcr S chönjtcdt: b

Meine Herren! Zu den Eingangsworten des Herrn Abg. Schmidt möchte ich mir die Bemerkung gestatten, daß mir nicht erinnerlich ist, g

wünschenswerth, di'e Kanzleigebilfen zu etatsmäßigen Beamten zu er- g heben. Die Schwierigkeiten, die einer solchen Rrgelung im Wrge 9 stehen, haben hier schon wiederholt den Gegenstand von Verhand- lungen gebildet, und ich glaube, daß der Herr Abg. Schmidt die Schwierigkeiten unterschäßt, welche fich einer etwaigen Beschränkung der Anstellungsberecbtigung der Militäranwärter auf diesem Gebiet n entgegenstelle'n würden. Wenn Herr Schmidt wüßte, mit welcher Zähigkeit und Hartnäckigkeit die Militärverwaltung darauf besteht, daß den Militäranwärtern nichts von den ihnen einmal zugestandenen Rechten entzogen würde, wenn ihm die große Bedeutung bekannt wäre, Welche im Interesse der Armee ] darauf gelegt wird und auch gelegt Werden muß, daß für die Zukunft den Unteroffizieren nach Zurücklegung ihrer militärischen Dienstzeit eine größere Sicherheit gewährt werde, dann würde er, glaube ich, a nicht die Sache so leicht ansehen, wie er sie scheinbar angesehen bat.

Nachdem nun heute von verschiedenen Seiten wiederum die Re- form der Zivilprozeßordnung zum Gegenstand der Besprechung ge-

Redner_ Zmpfieblt ferner _eine Reform des deinistrationßwesens für wiederholt geschehen, auch durch die Regelung der Richtergebäljer, [Grundstuckr durcb Zulanung anderer Administratoren als der amt-

Adminiftrationswesens in Berlin haben schon vor einigen Jahren ein- gebende Beratbunxzxn statt efunden, man

möglich gebaltrn, & Administration zu übertragen als den amtlichen Administratoren.

minderung des Schreibwerks durch Floskrin des alten Kurialstils.

haben auch bereits Ausdruck gefunden in einer Verfügung, die ich bald nach meinem Amtsantritt erlaffen habe:, die damals, soviel ich mich erinnere, auch in dcn writesten Kreisen beifällig aufgenommen worden

Habe allerdings zu meinem Bedauern wahrnehmen müffen, daß in der Praxis diese Verordnung nicht überali genügend beachtet wird; wenn

gewirkt werden könnte, daß das, was Von der Zentralverwaltung in Registerricbter. Aüe zwei Jahre soUe eine Revision stattfinden, die dieser Bezirbung den Brbörden Empfohlen wird, überall im Lande beobachtet wird, so würde ich dafür nur durchaus dankkar sein können.

machen woÜrn, und bittet dann um eine Verbefferung der Lage

wird mein Kommiffar demnächst die gewünschte Erklärung abgeben. Ich will nur auf die erste Frage drs Herrn Abg. Werkkamp ein paar Brmerkungen machen. Ueber die Frage, ob das durch den Aller-

Strafoollstreckung in solchen Fällen, in denen eine spätere Begnadi- werden kann, durch den Iuftiz-Minifter in unbrfcbränkten Maße aus- ich hoffentlich bei der Etatsberatbuug des nächsten Jahres nähere

Auskunft geben können. Bis jeßt bin ich dazu noch nicht im stande, weil überall noch die Probefriften laufen, die den Veruribeilten zu-

die vieUeicht für das Haus von Intereffe sind, und aus denen sich ergiebt, in Welchem Umfange von diesem Verfahren Gebrauch gemacht ift. Es liegen mit Zahlen vor vom Dezember 1895 bis Ende August

Strafausseßung in Antrag gebracht an die zuständigen Behörden zu Gunsten von 2034 jugendlichen Verurtbeilten, also bis zu 18 Jahren,

zu Gunsten von 747 Personen höheren Lebensalters. Eine Ablehnung der Gesuche bat stattgefunden, weil die Voraussesungen nach der Auf-

meinem Standpunkt als sehr wünschenswertb an, daß uaé einer Reihe von anderen Punkten, auch nicht nur die, welcbe in der gestrigen nnd heutigen Diskussion erwähnt worden sind, sondern nocb viele andere, wo die praktische Erfahrung eine Reformbedürftig- keit der Zivilprozeßordnung gezeigt bai, möglichst bald zum Gegen- stand einer Revifion gmacht werden. Vorarbeiten liegen dazu auch in umfassender Weise vor. Ich babe nm: aufmerksam gemacht auf die Schwikcigkeiten, die sich erheben würden, wenn man versuchen wollte, zu vielr von diesen doch nicht überall unbestrittenen Punkten noch in die Novelle, in die nothwendige Novelle, wenn ich mich so ausdrücken darf, zur Zivilprozeßorduung bineinzubringen, weil dadurch der rechtzeitige Abschluß der Sache vielleicht gefährdet werden könnte. Wenn nun einflußreiche Mitglieder des Reichstages, wie der Herr

Abg. Schmidt, versichern zu können glauben, daß die Sache im Reichs- tage nicht so großen Hinderniffen und Schwierigkeiten begegnen würde, so kann das selbstverstäudlich die Justizverwaltungen im Reich wie in den Bundesstaaten nur ermutbigen, auf dem Grbiete der Reform etwas weiier zu gehen, wie sie es sonst riskieren zu dürfen glauben, und es würde mir nur angenehm sein, wenn von maßgebender Seite in den verschiedenen Fraktionen der Justizverwaltung darüber eine Gewißheit gegeben werdm könnte, wie weit sie wohl geben dürfe; dann, glaube ich, wird es an der Justizverwaltung nicht liegen, wenn nicht auch auf eine Reibe von anderm Gebieten des Zivilprozsß- verfahrens die beffernde Hand angelegt wird. Im übrigen darf ich mir wohl hier die Bemerkung geffatten,

da[“; auf dem Gebiete der Justizgcsrßgebung doch nicht zuviel Neues noch für die allernäcbften Jahre verlangt werden darf. Die Aufgaben des Reichs-Justizamts und der einzelnen Landes-Juftizverwaltungen infolge dEr Einführung des Bürgerlichen Grfeßbucbs sind so außer- ordentlich umfaffrnd, so außerordentlich schwierig, daß es wirklich der größten Anspannung aller Kräfte bedürfen wird, um das unbedingt Notbwendige rechtzeitig zur Voüendung zu bringen, und wenn darüber hinaus nicht alle Wünsche erfüth werden, dann, glaube ich, dürfen wir dafür wohl eine nachsichtige Beurtheilung der parlamentarischen Körperschaften in Anspruch nehmen. Abg. Dr. Friedberg (nl,) spricht seine Freude übrr die loyalen Erklärungen des Ministers bezüglich der Begnadigungen und die Ueber- nahme drr Verantwortung für dieselben aus und dankt drm Minister fernrr für die wohlwollende Erklärung bezüglich der waldeckiscben Beamten. Daß das öffentliche Recht bisher im Studium zurüc-kgeireten sei, sei nicht Schuld der Universitätsn, sondern der Prüfungsordnung, die bisher zu wenig Wert!; darauf gelegt habe. Auch bei den Affefforeu- rüfungen sei eine ungenügende Kenntniß des öffentlichen Rechts zu a e gétretsn. Die Länge der akademischen Ferien sei ihm (Redner) bisZer noch nicht unangenehm fühlbar geworden. An dieser Aus- dehnung der Ferien seien die Studierenden selbst schuld, die nicht Mitte Oktober kommen, um nicht die Mietbe für den Oktober bezahlen zu müffen, und aus demselben Grunde nicht bis zum 8. März bleiben.

ichen Zwangsverwalter. Geheimer Ober-Juftiz-Ratb Vierbaus: Ueber die Reform des

hat es aber nicht für

einer tadt wir Berlin anderen Personen die

Abg. Freiherr von Eynatten ( entr.) befürwortet eine Ver- rglaffung aller überflüssigen

Iuftiz-Minifter Sch önftedt: Meine Herren! Disse Wünsche des Herrn Abg. Von Eynatten

| und der inzwischen eine Reihe anderer Refforjs gefolgt ist. Ich

n dieser Beziehung auch von den Mitgliedern des Hauses dahin mit-

?!ng Wetexamv (fr. Volksp.) fragt an, welche Erfolge mit Er vorlaufigen Strafausse ung gemacht worden seikn, mit der man n Stelle der bedingten erurtbeilung bei uns Linen Vkrsuck) babe

er Strafanstaltsaufseber, die keine regslmäßige Mittangausr, iacht- und Sonntagérube hätten und deren Gehalt zu gering sei.

Iustiz-Minifter Sch önstedt: Meine Herren! Bezüglich der Verhältnisse der Gefangen-Nuiseber

öchsteu Erlaß vom Oktobsr 1895 eingeführte Verfahren, wonach die ung nach Lage des Falles von vornherein in Aussicht genommen

eseßt werden kann, sich in der Praxis bewährt, ob seine Erfolge als ünstige und erfreuliche zu betrachten sein werden, - darüder werde

äcbsi zur Bewährung ihrer guten Führung gestellt werden müffen. Ich bin in der Lage, Ihnen einige Zahlen mittheilen zu können,

896. Bis dahin war auf Grund dieser neuen Bestimmung eine

uf die in erster Reibe das Verfahren Ampendung finden soll, - und

Gunka! älterer Pasoueu doch auch schon ein reckt Wfoise-der g„ brauch gemacht worden iß. Nach allem, was mir bisher oklegenajch mitgetheilt ist, scheint das Verfahren sieh zu bewähren, und ich der- fvreÖe mir davon einen guten Erfolg; aber ein endgültiges Uttbeil läßt sich zur Zeit in der Sache nicht fällen.

Geheimer Justiz-Ratb Werner sagt Erwägungen über "- Verhältniss der StrafanstaltSausseber zu, “' _ Abg.1)r. Enneccerus (nl,) hält die Behandlung nicht für richtig, daß das öffent1iche Recht auf der Universität nicht genügend studiert werden könne. Für den praktischen Juristen sei dj; Kenntniß des öffentlichen Rechts aber in sehr seltenen FMM er. forderlich; dieser bedürfe vor allem der Kenntniß des Zivilrechts unk, des Kriminalrecbis. Die neue PrüfunFTSordnun sei nothwendig und richtia, aber das neue bürgerliche echt la?se sicb garnicht ohn: Rücksicht auf das gemeine römische und deutsche lFtivatreibt lehren, Ohne Pandektenexegese, ,die völlig fortfallen so e, sei ein volles Verständniß des römischen Rechts nicht möglich. Was die Ferien betreffe, so fange die „juristische Fakultät in Marburg mit allen Professoren an einem bestimmten Tage, gewöhnlich am 20. mit den Vorlesungen an, und drr größte Theil der Studenten de fich dazu ein. Am Sabluß des Semesters müffe aber das A teftieren geändert Werden, denn refort nach dem Abteftat am 1. oder 2. reis: der Student ab.

Justiz-Minifter S chön ft ed t:

Meine Herren! Ich werde nicht verfehlen, die [este Anregimg zur Kenntniß des Herrn Kultus-Ministers zu bringen. Im übrigxn kann ich mich vollständig einderftanden erklären mit den Ausführungrn des Herrn Dr. Enneccerus, daß eine fruchtbringende Vorlesunz über bürgerliches Recht nicht gedacht werden kann ohne fortlaxisxk-x Bezugnahme auf das früher geltende gemeine Recht, aus dem I.:;- bürgerliche Recht berauSgeWacbsen ist. Von dieser Auffassung iii auch beim Erlaß der Verfügung vom 18, Januar auSgegangen wordrn, und es Hat das zum Ausdruck gebracht werden sollen durch die Faffung: ,Deutscbes bürgerliches Recht in seiner dogmen- geschichtlichen Entwickelung." Daß diese Verfügung nicht in jeder Einzelheit aligemeinen Beifall finden würde, da“,: ste aucb unsererseits keineswegs als eine in jeder Beziehung unfekl. bare und unanfechtbare angesehen werde, das babe ich mir scbdn gestern berdorzubeben erlaubt. Ich babe nur die Bitte außgesprochen, man möge es einmal mit der Verfügung versuchen, die Praxis in dieser Beziehung abwarten.

Die Urtheile darüber, ob die Verfügung überall das Richtige gs. troffen habe, ob insbesondere dieStundenzabl, die für die einzelnrnVr-r- lesungen in Ausficbi genommen sei, überall richtig bemeffen worderrisi, werdrn selbstverständlickp weit auseinandergeben. Es wird auch da drr Gegensatz zwischsn Romanisten und Germanisten fck wiederum gel- tend machen; die Herren, die bisher ausschließlich römisches RM 52- lefen baden, und dir nunmekr vor die Aufgabe gestellt werden, das Bürgerliche Geskyduch in seinem organischen Zusammenbang mii drm früheren gemeinen Recht zum Gkgknftand ibrer Vorlesungku 3.9: machen, werden vielleicht von selbst die Neigung babru, in größerem Umfange, als dies von anderer Seite für un- bedingt grboien erachtet wird , auf das römische Rech bei ihren Vorlesungen wieder zurückzugeben. Daraus erklärr SZ fich von selbst, wenn sie von ihrem Standpunkt aus für dirse V;]:- lesungen eine größere Stundenzahl in Anspruch nehmen.

Wie gesagt, die Erfahrung muß zeigen, wie mit den Vorschriften zu operieren sein wird. Jeb kann nur noch hinzufügen, fie find selhii- verständlich nicbt eriaffen worden ohne Füblung mit erfahrenen urid bewährten Rechtslehrern, und eine Reihe der angesehensten Rechts- lehrer bat fich mit ihnen einderftanden erklärt, auch bezüglich der in Aussicht genommenen Stundenzahl. Daß die Herren, die bikdrr in ihren Vorlesungen über römisches und deutsches Recht fich viel freiér geben [affen konnten, in Zukunft sicb hierin wesentliche Vr- schränkungen werden auferlegen müffen, ist eine uotbwendige Friss der Einführung des deutschen bürgerlichen Rechts, Ick hoffe, es wird mit der Sachs geben und die von dem Hrrrn Abg. Enneccerus au;- gesprochenen Schwierigkeiten werden sich in der Praxis nicht als unüberwindlicl) bsrausstellen.

Abg. von Sanden (nl,) regt an, ob nicht die Amortifaxirrs- beiträge der Drainagegenoffensibaften ins Grundbuch eingktragen werden könnten. - Abg. von Riepenbausen (kopf.) befürwortet eine Verbefferzxr-g der baulichen Verbältniffe unserer Gerichtssebäude, über die' !skr vielfach im Lande geklagt werde.

Zustiz:Minister S ck 5 n fte d t:

Meine Herren! Darübrr, daß sebr viele Justizgebäude im Land»: fick) in einem außrrordentlich undefriedigenden Zustande befindeu, ke“ steht hier seit Jahren ailgemeines Eindrrständniß. Daß dies ron niemand mehr empfunden wird, als von der Justizderwaltung selkit und ihren Beamten, die in dieskn Gebäuden einen großen Theil ibrks Lebens zubringen müssen, wird auch nicht bestritten werden. Was roa den Iustizgebäuden im aügemeinen gilt, das gilt insbesondere WI von den Warteräumrn. In den alten Gebäuden fehlt manch- mal ein solcher Raum Vollständig; in manchen hat das B!- dürfniß dazu geführt, daß ein dem Publikum zur Verfügung gesicükrr Raum zu geschäftlichen Zwecken in Anspruch genommen werden WALT?- Das aber ist selbstverständlicb, daß bei jedem Neubau auf die Ein- richtung genügender und angemeffener Warteräume Bedacht genommrri wird und daß namentlich die Justizderivaltung ibr Augenmerk bickäui richtet. So lebhaft aber, wie nach den Schilderungen des Akg- VM Riepenbauseu angenommen werden müßte, sind mir doch die Magrn selten zu Ohren gekommen.

Ich glaube, es handelt sich immer um vereinzelte Fäkle. Das Ei"? halte ich freilich für ausgeschloffen, daß wir auch in Neubauten. Uwi: Warteräume erster, zweiter und dritter Klaffe einrichten. (Heiterkeit) Es wird immer ein mehr oder weniger bescheidener Raum für das gesammte Publikum angewiesen werden müffen. In besonderen Fällen, wenn Personen aus höheren Gesellschaftskreisen, Damen u. s- 119- jbl warten haben, pflegt man sich wobl in anderer Weise zu belfem Es findet sich da leicht ein liebenswürdige: Richter, der sein Zimmer “U Warteraum zur Verfügung stellt, oder es wird sonstwie geHOlfM-

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

M 41.

(Schluß aus der Ersten Beilage)

Das Eine kann ich andererseits aus meinen Erfahrungen hervor- beben, daß Warteräume da, wo sie sind, vielfach unbenußt bleibei'i, weil das Publikum eine Vorliebe hat für den Aufenthalt auf „Kerm- deren. Die Korridore sind fast immer überfüllt. und. auch bersyrelß- weise biet in Berlin sind die Warteräume leer. Worm der Reiz der Korridore liegt, weiß ich nicht, zumal wenn für angemessene Wrrteraume gesorgt ifi. Daß die Justizverwaltung den eraftliiben Willen bat, überall den Wünschen des Publikums entgegenzukommen, will ich aus- drücklich erklären. Soweit es an mir lidgt, werde ich uberaii, wo be- gründet: Beschwerden an mich herankommen, thun, was in meinen

Kräfte" steh'“ ckckck d 9 ck s 't s Ob - inanz-Naik) Belian ve , (: „au nen der «FWUÉLY alles Mögliche grfcbebe, um dem gerugten Uebel-

stMd “NUYYW (ir. Volks») macht auf "" WWK“ Zustand

" ' des in o en aufmerksam. ' . des YFHSFHORiev-xnßpaisrsen bemerkt, daß er nicht die Anlegung von Wartesälen ]., 11. und 111.Klaffe verlangt babe.

Justiz-Minister Schönstedt:

Das Gerichtsgebäude in Moabit, obgleich es zu den neueren Gebäuden gehört, genügt schon seit längerer Zeit auch nicht annähernd mehr- den Ansprüchen. Es wird da auch so liegen wie andnswv, daß die Warteraum: zu anderen Zwicken haben in Anspruck) genommen werden muffen und nun nur noch die Korridore dafür vorhanden smd. ' .

Den Vorschlag, daß Warteräume erfier,. zweiter vnd dritter Klasse eingerichtet werden sollen, bat selbstverfiandltcb der Herr Abg. von Riepenbausen nicht gemacht; aber ich war der Auffassung,- daß den Klagen, die er erhob, daß Damen und anderen Personen h'oberer Gessllscbaftsklasen vielfach zugemutbet würde, sicb ftkndeiilang in sehr üblkr Umgebung in drn Gerichten aufzuhalten, grundlich ,nur dbge- bolfen werden könnte, wenn verschiedene Warterauaie eingerichtet würden. Wenn der Herr Abg. von Riepenbaussn diese Forderung fich aber nicht aneignet, daun werden seine Wünsche „sich leichter „er- fülien laffkn, als es bei der anderen Auslegung möglich gewesen mare.

“' rkeit.

(H"?ibg. ck b o ff (fr. kons.) bedauert, daß daZ Extraordiyaxium iür Neubauten irn Zufiiz-Eiat dieSmalgeringer de_meiieir sei ,als srubrr, imd Verlangt einen Neubau für das Gerichtsgebaude in Reichenbach.

Justiz:Minister Schönstedt: ' . '

Meine Omen! Der Unterschied Von zwei MiÜwnen mz Extra- ordinarium des dieSjäbrigen und drs Vorjährigen Etat's „erklart sich, wir ein Vergleich der beiden Etats sofort ergiebt, lrdtgltcb' aus ge- ringerrn Vemiendungen für Berliner Bauten. Dima. aliem siecken die beiden Millionen, Im vorigen Jahre haben wir fur dieGencbis- Neubauten in Berlin, Charlottenburg und Tesa! ganz außerdrdenilicb hohe Bausummen in Aussicht genommen, die ' theilweise uber das wirkliche Bedürfniß weit hinausgingen und garmäot _babeii verwendet werden können. Infolge deffen find da erbebliche Erjparnrsse „gemacht, und in diesem Jabra hat man geglaubt, die Summrii niedriger be- meffrn zukönnen, weil es fick) nicht empfiehlt, größere Betrage zu Verlangen, als voraussichüich im Laufe des Jahres zur Vrrwendun'g Jelangen. Jm übrigkn kann ich nur die Erklärung wiederholen, dre “ick; ]choii bei der ersten Lesung des Etats bis: abgegeben hatte, daß drn „Osrr-n Finanz-Minisier bezüglich der Aussiajtung dJ Extraordmarrunis fur das nächste Etatsjabr absolut k€in Vorwurf trifft. Der H-Skr Finanz- Minifier bat fick) außerordéntlich entgegenkommend dringlich _a„[1€r Forderungen der Justizvrrwaliung erwiesen. L_!Zrnn nicht großere Miiiel seitens dsr Justizverwaltung gefordert Und, so_„kyat'es nur daran gelegen, daß nicbt eine größere Zadl Von rollitandrxz „FLUI- gearbeiteten Bauplänen vorgelegrn bat. Tax; noch 'em Bedursmß zu umfangreicbrn Neubauten Vorhanden , darübrr isi i_a gar krm Zweifel. Aber 65 kann nicht - auch die tcchntxchen Kraftr bei den Provinzialbebörden reichen . in der Beztkbung nicbt überall aus - auf einmal alles das geychdffrn werden,“ war1 an fick; nothwendig oder erwünscht ist. Es find, wie :ck sosbrn sestgejteüt bade, neunzehn erste Bauratrn in den Etat rtrigestrilt, deren Durch- führung erhebliche finanzielle Opfer erfordkrn wrrd; danebén- find noch vsrschiedene kleinere Bauten, die im Laufe Tel:]?t JÜLYHZ svollstandrg'zer Dur "' run ebra twerdénsollen, sings . w 9 ganz germ,- fügigésxrlie de? ?HIrrÖAbg. Lückboff dir Sache'dargexsieüt kai, find die Aufwendungen keineéwegs. Eins aber, was ich fruher ,bereiis detont habe, kann ich nur wiederholen: die Höhe des Extrrordirarmmy gebt über den Durchschnitt frühester Jahre nicbt unerbrblicb hinaus. '

Ueber die Verbältniffe in Reichenbach bin ich im Augrnb1tck nicbt VOUständig orientiert. Soviel mir VorschWebt, baben_di: Yorstanddbéamien in Breslau sicb dahin ausgesprochen, daß die Verbaltmne in Reichenbach noch nicht so seien, daß ein dringendes Bedürfniß alsbaldiger Neubauten Vorliege, und an diese gutachtliche Aeußerung .kesß'WNstandsbcamten babe ich mich gehalten. Im übrigen darf ich die *TZZffriung aus- sprechen, daß die Besprechungen, die in der !eßten Stunde statt- ßefunden baden, dazu beitragen werden, die Beratbung des Extra- ordinariums wesentlich abzukürzen. (Hriterksit)

Abg. Schmjieder_ (fr. VQLYIY ixvünfcht einen Neubau fur ein G“*YFKÉYYÉYFÉH§TTT 3152352... ...... .. .... .... N... bau in Brieg schon 8 n Projekt (ruf esielit set. Durch das Fallen der JustiznoveUe im Reichstage fei dteÉrage dsr Brsexzung der Kammer? wit drei oder fünf Richtern unentk reden gebliebrn, und dadurch se

das Projekt verzögert wvrden.

Reichenbach bezüglichen Paffus vorzulesen:

Zweite Beilage

Berlin, Mittwoch, den 17. Februar

Wenn auf dem Gebiete der Strafprozeßordnung und 'der Zivilprozeßordnung dikjenigen Erweiterungen drr 'amtsxzencbt- liaben Kompetenz zur Ausführung kämen , die in Aussicht genommen oder wenigstens in Erwägung gezogen fitid, darin Wurde das schon jeßt überaus schwach beschäftigte Landgericht Burg aller- dings seine stmsfäbigkeit wahrscheinlich verlieren, ,und es wurde der Frage nicht ausgewichen werden können, ob nicht dieZlurtbeilung des Bezirks unter die benachbarten Landgerichte herbeizuiiibren'sei. Ich darf in der Beziehung bemerken, daß ursprünglich. die Bildung des Landgerichts Brieg gar nicht gevlant war. Erst tm Laufe der Ver- handlungen bat - ich glaube, auf Anregung aus demLandtage oder arts der Provinz -die Staatsregierung sicb entschloffen, ami; in Brieg ein Landgericht zu errichten, obgleich schon damals nördliche Zweifel be- standen, ob für dasselbe eine ausreichende Brscbäftigung fich_finden werde. Ich hatte meinerseits schon Schilderungen der Zustande in Brieg entworfen, von denen ich hoffte, daß sie die H2rzen des:! Lrnd- iagrö rühren würdrn zu den weitgehendften Bewilligungeri fur emen schönen Neubau, aber sie sind Vorläufig gegenstandskos gebliebrri. Ob bei der veränderten Sachlage im nächfteu Jahr an die Ausiubruiig des vorläufig zurückgesteüten Planrs beraugetreten werden kann, Wird den Gegenstand weiterer Erwägungen bilden. ' '

Abg. Krause-Waldenburg (ir. kdns.) bestreitet, daß in Reichenbach ein Bedürfnis; nach einem Neubau nicbt vorliege.

Justiz-Minister Schönstedt: .

Nur zwei Worte! Ich bitte, mir zu gestatten, aus der tmr Vor- liegenden Uebersicbi der in Anregung gekommenen Neubauten den auf

Auf Grund wiederholter Erörterungen ifi von dem Neubau in Uebereinstimmung mit dem Vorschlage drr Vorstands- deamten des Obcr-Landesgerichts einstweilen abzeteben.

Weitere Grundlagen für die Richtigkeit meiner Behauptung babe ich im Augenblick nicht. ' . ' Abg. Jansen (thr.) Tritt für den Neubau in Brieg ern.

Das Ministergebalt wird darauf bewrlligt;

Beim Kapitel „Landgerichte uno Amtßgerichte kommt .

Abg. Stöcker auf seinen Prozrß mit Pastor W_1_tte „zuruck. Hm Munckel babs im R€ichstage für Vrrleumdgzngen EerangntZstrXfe Verlangt. Er stimme dirser Ansicht NZZ, nur mußten die waene [ur Vérlrumdungrn beffsr frin, a1s„m [einem Prozeß, (Fs konnr kerne Rede davvn sein, das; rr die Existrziz jrines Amtsbruders untrrZraben habe. Die Angriffe auf ihn lägen i_nr ihn nicht mehr auf po'litticbrm, fouden aui psycholoÉschem und vielleicht schyn auf psychiatrischem Gebiete, Herr von "Stunim babe ibm gestern im Reichstage bewußte Unwahrheit vorgeworfrn. Die Bebauptqngen _des Herrn Von Stumm, seien aber eine nachgewiesene Unwahrheit. “(Rufe [m_ks: Zur Sache. Was gebt das uns an!) Wenn er ebenso leidenschaftlich uiid ungerecht wärs, könnte cr mit mehr Recht den Vorivurf ,der Lnge erheben. Herr von Stumm habe in einer Rede 8 Unwahrheiten ausJesprochen.

Vize- räsident 131“. Krause bemerkt, daß er dem Redner den Weitesten Ypielraum grlaffen 17958, daß er aber die Voxbrmgung der prrsönlichen Differenzen bei diejrm Titelantcht zulassen konne. '

Abg. Stöcker: Ich glaubte, es wu_rde dem Hause daran '[lCJYW daß unbegründete Beschuldigungen zuruckgewrrsen ,werdrn, die im Rrichstage auf Grund Von Verhandlungen m diesem Hause ge-

machxZ1i2ke1-Präfirent Dr. K ran ]" e: Dreie Annahme kann ja an fich richtig

sein, darum brauchen absr diese Ausführungrn noch nicht bei diesem

*“ t [1 werden. _ _ _ TltelAYFaZtözck-er: Dann kann ich nicht fortfahren und kann nur

di€se Dinge auf die Unzurrchnungsiädigksit des Herrn Von Stumm

Suräckfübrrn. ,. _ _ k s') w'il

. reiberr von Zedltß qndIeeukrrchisr. 9"'-„ “1 HsrerßonFStumm gegrn die Angriffs des Abg. _Gtrckrr rn Hckyas nehmen wird cker Vom Vize-Präfidsnxen Or,. Krkqui e daran verbindkrt und bedauert dann, das; die Angrine Stocksr-s unerwidkrt 51815211

MWYÖJ. Groth (ni.) ist erirrut ["ck-Tr dis Vermehrung der Richt€r-

' ie S ierun auch in Bkzug aui_die Besol- Y:?ZZNDYUTKYTY LTXZZYJDSÜZHMÖ sgéin wrrde. Redder subri scTJdTann Klage Über die Geschäsisüberiaftu'ng der Gerrahi? m Kir! imd "111 eU- münster und darübér, daß die emsrzogrne Richterstelie in PS worm dem Amtégerickpr und nicht drm Landgericht ngLtÖLiÜ wordrn sei.

Justiz:Minister Schönstedi: .

Meine .Hrrrrn! EF wird fritens der Idsiiz-v'rertung anrrkannt daß das Landgericht in Kiri srbr erheblich beychasitzt tik, und daß auch “die Erscbäfte dem Anscbrin nacb ds: Zunahme der Bevdlkrrung cxiisprecbrnd in fortgeseßtsr Zunabmr sick) bxfiriden. C5 ut dem- entsprkcbend auch für die Vcrstärkimg de? Perionals br: drm Larrd- gericbt in dsn leyten Jabc-xn msdrsxrcb gcwrgt worden. Es sind im Jahre 1893 eine neUe Landrickpteriieüe, 1894 eine neueeDtrrkkt-or- und eine Landrickotkrsieüe gesckyaffew wdrdrn. Wenn in diéiem Jahre nicht writer fortgsschritten iii m der Vermrbrurg des Prrsonais, so hat das ssinxn Grrmd darm gehabt,Kdaß man zunächst abwarten woüie, ob in drr det die Brrmebrung der Geschäfte als eine daUernde Ingeyelxen „werdeii kann, und Zweifel in die'ser Beziedang laneri fich immerhin rrcht- fertigen aus der Tüatiach, daß imerbre 1895 gegen das „Jahr_1k894 nach den im Justiz-Minifisrium geführten Bérrchnungen cin maßixéer Rückgang in den Gcscbäiten stattgeiunden bat." Möchte *ab-er dreist Rückgang nicht weiter fortschreiten, so wird tut das nachste Jahr zweifellos wieder in Erwägung gezogen werden, ob nicht a'bernrals zu einer Vermrbrung dex; Personal? bei dem Landgericht in Kiel zu schr€l§2ßsedie durch die Aufhebung des Amtsgerichts in Pellworm rrci gewordene Sieur nichiauf das Landgericht, sondern auf das Am-tsgrricht in Kiel übertragen worden ist, das hat seinen Grund dann, daß die Ueber-

189:

mebrung des etatSmäßigen Personals an die Justizverwaltimg'bald herantreten; und wenn die Ueberzeugung von der Noibwendigkert ge- wonnen wird, so wird es an den nötdigen Arrträgen seitens der Justiz-

verwaltung nicht fehlen. ( [ d K“ sch (Z t ) Mt für * ie Ab . 1)r. Loticbius n .) un ,ir enr. fen eine TZJerbeffJegrung der Ansirüungévrrbälimffe der Aktuare m den Ober-Landessericbtsbrzirken Köln und Frankfurt a. M. ein. _ Geheimer Ober-Juftiz-Ratb Vierbau_s verweifr auf ,die Kom- misfionöverkandlungen und darauf, daß die Kommi'fion uber dies- bezügliche Peéitionen einstimmig den Uebergang zur TageSNdnung en a e. . _ kaschlÄsiFJ. («Zeydel-Hirschberg (nl,) hebt den Mißttand hervor, daß die Bureauvorsteber der RechSanwaite fich von ULT, GerichtxZVOÜ- ziebern Vergütungen für die Ueberweisung von_ Geschaxten gewahrrn lafien. Srcbzig Gerichtsrollzieber m Y_erlm hatten m der ,Brrlmer (Hericbtévollziebér-Zeitung“ erklärt,_da13 fie_ es tbu_n „mußten, weil sie sonst die Aufträge vrrlierxn wurden; die Zustandrgkert der Ge- richtsvollziebrr müffs nach Bezirkén abgegrenzt werder. Um 41/4 Uhr vertagt das Haus die _weitere Yerathurig auf Sonnabend 11 Uhr; außer dem Juitiz-Erat _neherr dre Etats der GestütSvcrwaltung und der landwwthxchaftltchen Verwaltung auf der Tages'ordnung.

Höhe der Schneedecke iu Zentimetern am Montag, drn 15. Februar 1897, um 7 Uhr Morsens.

Mitgetdeilt ' ' rom Königlich Preußischen Met_eordlogischen Institut. (Die Stationrn find nacb Flaggebieten geordnet.) Oefilicbe Küstenflüisr. _

Memel ( Dange) 46, Tilfit (Memel) 51, Jnsterdurg (Dresel) 38, Heilßderg (Pregel) "29, KÖningrgHsYr. (Pregel) Zi. 21 e .

GrOß-Vlandau (Bohr, Narew) -;, szrwrmkkg (Bohr, Ncrrew) _, Marggradowa (Vobr. Narrw) 49, Klauiien (PM!) 26, Neidendurg (Wkra) 44, Osterod€(Drewenz) 26, Altstadt (Drewenz) -, Thorn 125, Konixz (Brahe) 20, 1Browbrrg (Brad?) 13, Versnt (Ferie) ,

' d N "at“ 1 . _

MMM ???cinZ-Fiüsse zwischrn 'WéiciZiel und Odßx._ , Lauenburg i. P. (Lrba) 17, Köslin (Muhlenbach) 16, Sébivrlbein

(NWZ) 11. Oder.

od“ 11 i inna 9, Ratibor 9, Bruibsn (KlodniY 16, Oppclri 11, Habchhnxérdrö (Zlaßei: Neiffe) 8, BrandiGlaZer Reime) 60, Remer; (Glaser Neis?) 45, Glatz (Glaxzxr NEWS), 8, S_örbersdorf (Gjiaßer Nriffc) -. Frirdland (Glasrr Reiß?) 35,Wexgelsdor7 (Glatzer Rei 8) 0, RosenbergiStobrr) 17, Breslau 7, Liegmy (Katßbacb) 1, Fraustadt( nd- raben) -, Scbwarmiß 14, Grünberg 25_,Gotte§ erg (Vober) -, Krumm- übel(Bober) 2, Wang (Woher) 49, Eichberg (Bober)-, Schreiberbau (Bohrt) 37, Warmbrunn (Bober) 3, Bunzlau iBober) 13, Görliß (Laufißer Neiffe) 10, Frankfurt 18, OftrQWo (Wartbe) 12, Posen (Wartbe) 3, Treme1en (Wartke) 9, Samter (Warihe) 8, Paproisch (Wartke) -, Neustettin (Wartbe) 18, Deutsch-Krone (Wartbe) 27, Landsberg (Marthe) 2, Stettin 10, Pammm (ana)14, Prenzlau (Urcker) 2, Demmin (PsLcZW) 135.d d Elb leine [üs e zwi en 3 _ er un , e.

Putbu? _, Réstock s(V.“zarnow) 0, Kirchdorf auf Poel 0, Sex- ber (Trave) 2, Lübeck (Trave 0,' Eutin (Schwentine) 6, P on (SFwentinc) -, Schleswig ( chiet) -, Flensburg «, Gramm (Fladsau) 18, Wsstérland auf Sylt -, Wyk auf Föhr -, Husum 8,

Meldorf 4.

E15&

9, DLUU Muldr) 2, Rudolstadt (Saale) -_-, Ic_na (SaaérorFU JlmenYu (Séaale) -, Stadtilm (_Saale/Y 9, Dmgrlstadt (Saalsz 35, Erfurt (Saals) 5, Sondershauirn (Saale)/_6, Nord- haussn (Saale) 17, Haile (Saalr) Z, Klostermansfrld (Saal?) 10, Brrnburg (Saale) 11, Quedlinburg (Samir) 4, MagdrburZ 8, Nruitreltß (Harri) 15, Kottb'as (Harri) „23,_Dabm„€ LOWA) 17, Brrlin (Havel) 5, Blanksnburg dri Brrlin (Oarrl) (, [Spandau (Nadel) 11, * cinrrsdorf, Kr. Trlww [Haer 10, Potsdam (Havrl) 20,5)3randcn- Furs; (Hav?!) 10. Kyriy (Harri) -, Gardelegxn (Wand) -:.“, Jesse (Aland) -, Wzrrn (Eldc) 15, Marni (Cldr) 15, Sibirrrin (Eldc) 0, Urlzen (Ilmenau) 2, Lüneburg ( lmsnau) 0, Neumanfter (Stör) *, Brrmrrvörde (Oste)W4.s€r

e .

“nin sn Wsrra) 18, LiZkasieix1(Werra)26, FuldaiFulda) -, ScthTanbxrn ((Falra) “23, (Camel (FylvaY-L, Uslar 23, _HeerZd (Werrr) 8, Scharfsnstrin (Allrr) 58, _ Iljkrzbrtrg (2111217) 7, Braunschweig (Wirk) 15T, CFUlS ((ZFU)) -, ÉLZTÖSNÉYMN“ &“ 1») sr) 28, [aus! a * er *, & * , HILFT [(AYT) 5, Brcmrn 10, Olrrnburg (Hanks) 8, Eksfietb -.

Klein:" Flüsse zwischen Wryrr und Ems.

»? r 0. ““MS Ems.

' ' ' ' ' drück * utsrslok) (Valle) 0,_ Munster [.W. 0, Linvcn 3, OHM (HMF) 8, Löningsn (OW)?) 0922511221? _, Emden 9. dt 0, Cobur (Main) 6, Frankerzbetm (Tikcrin) 42, FraanJiTiRsxMain) 0, Wirsbadsn -, Getienbemi --, .Ztran eld 91558) 0, Sckowéil'Öbkkg (Lahn) -, Rauscb'rnbecrg (Kahn) _, [ (Lu?- iurg (Lahn) 8, Wrilburg (Lahn) 0, Schn€iselchorstdays (MoseL ' Nitburg (Mosel) -, Von der Hrydt-Gruds (Moiei) 0, MZH: ?MOs-Il) 0, NSUWiLd 0, Hachenburg ""“. Srigcn, MuklsribaÖ Alt; Köln 0, Krkfeld 0, Arnsberg ('Rubr) 18, Brilon (Ruhr) 21,1] is! Aitrnkerg (Nuhr) 110, Mülhrim (Riihr) -, Kleve *, E ew (Yffel) 0, Aachen (Maaß) -, . Der Höhe von 1 011] Schneedecke entspraäychi. 1- - Fedruar1897in Czerwonken ; “_wn) »chme

(.- J

. . Marggrabowa - - 1.7 , wa er. 14. Neidenburg (WKMCO' - Altstadt , 12. Schivelbem (Rega)

()

14. 15. 11. 14, 13.

14.

Wang (Oder) Ostrowo

Samter

Rudolstadt

Nordhausen

Uka-“UZOW

(E15?)

fassung der Zentralinstanz nicbt vorlagen, in 255 Fällen. In allen übrigen Fälien ist die Strafaussetzung bewilligt worden, zwar mit ver- schiedenen Fristen: in einer geringeren Zahl von Fällen, die besonders milde lagen, bis zu einem Jahre; in der Regel wird die Frist auf 2 Jahre bemessen. Eine längere Frist ift in 1216 Fäaen bestimmt worden. Nur in 37 Fällen hat bisher die Bewilligung wegen Weg: falls ihrer Voraussetzung zurückgenommen werden müssen, in 33 Fällen gegenüber von jugendlichen, in 4 Fällen hat es sich um ältere Per- sonen gehandelt.

Aus diesen Zahlen ergiebt sich, daß von der eigentlich ja nur ausnahmsweise zugelaffenen Vergünstigung dieser Verordnung, xu

' Amts eri ts fichnocb wesentlichböber herausstellte als dirjeriige YYULYÉÜMSS méd daß drsbald an erster Stelle die Beruchich- tigung ves Amtsxzerichts grrecbtfertigt erscßien.

Für das Amtsgericht in Neumünster ift auch vor wenigen Jabrrn eine neue Richterstelle geschaffen worden. Allerdings. tft dort ein Ueberschuß vun Arbeit vorhanden, der eine halbe Rtchterkraft nacb Scbäyung des Justiz-Minisieriums mo_rdert. 93a nach den Angaben des Herrn Abg. Groth auch in Neumunfter eme sebr lebbaite gr- fchäftliche Entwickelung und damit eine Vermehrung der Geschafte in Aussicht sieht, so wird auch hier voraussichtlich die Frage einer Ver-

Potsdam Brandenßurg Liebenstein

ulda f-cl;wc1rz«:nlwrn EWMD

15. 12. 15.

Z. 15. 14.

Leobschüs ' - Schwarmxö

i- 'niter S önstedt: ' . . DJIftUzLYn sdes KoImiffars des Herrn Finanz-Mimfters will ich nur binsufeßen, daß ich es auf das allerledbaitefic bedauert bade, daß den in der That bochdringendcm Bedürfnissen eines Neudaueö m Brieg nicbt bat abgeholfen werden können. Aus den Ausfubrringen des Herrn Kommiffars haben Sie aber gehört, daß es in diesem FTU? nicbt finanzielle, sondern organisatorische Erwägungen gewesen ßUd- die die Zustimmung des Herrn Finanx-Mimfters zudem 'von Wik Lkßellten Anfrage verhindert haben, und dem “Gewicht dieser Naaaisatorischm Bedenken babe ich mich nicht verschließen können.

macht worden ist, fühle ich mich veranlaßt, meine gestrigen Bemer- kungen noch einmal zu präzisieren. Ich habe den Eindruck gehabt, daß fie vielleicht nicht überall ganz richtig verstanden worden sind, und daß man mein? Bemerkungen etwas bexcbränkter aufgefaßt hat, als ich sie babe machen wollen. Ich babe nur sagen wollen, meiner Erinnerung nach auch gesagt, daß das gegenwärtig in der Aus- arbeitung begriffene Geseß zur Reform der Zivilprozeßorduung als noihwendigen Inhalt zunächst nur dieienigen Gegenstände babe, deren Neuregclung durch die Vorschriften des Bürgerlichen Geseybnches bis zum 1. Januar 1900 unbedingt geboten ist. Ick erkenne es von

'«IZF-U'w OM*1-Oi-Q

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(Wk in der Zweiten BeilagQ) Uslar Crüe . Klaustdal

, v.d.nydt-Grubeck

1113,ka

(Rhein)

, Neuwied . Brilon

14.

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