1897 / 45 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 22 Feb 1897 18:00:01 GMT) scan diff

Ob der Herr Abg. Bebel mij den blauen Briefen Bescheid Weiß, erscheint mir sebr zweifelhaft. Ick wenigüens babe noch niemals davon gedört, daß 3. B. ein Major, wenn er verabschiedet wird, einen solchen erhalten hätte, im Gegentbeil, der blaue Brief ifi das Zeichen, daß eine Beförderung stattgefunden hat.

Der Herr Abg. Bebel greift dann in Bezug auf die vorgescbriebene ärztliche körperliche Begutachtung der zu Penfioniereuden unsere Aerzte an. Ich weise das als unberechtigt zurück. Unsere Prinzen, meine Herren, bezüglich derer der Herr Abgeordnete meinte, daß dieselben eigentlich nie felddienftunfäbig würden, beziehen in der Regel keine Be- soldung und machen auch auf Pension keinen Anspruch, halten es aber für eine besondere Ehre, im Falle das Vaterland in Gefahr kommen sollte, ihre Dienste demselben zu weihen. Dafür sollten wir ihnen doch recht dankbar sein.

Das Regiment, bei dem in 7 Jahren bei einer Kompagnie 6 Hauptleute pensioniert und 8 Bataiüons-Kommandeure neu an- gestellt worden sind, dieses Regiment kenne ich nicht. Der Versuch, bei der Art der Pensionierung einen Unterscbied zwischen Offizieren und Mannsckaften zu konstruieren, ist voüständig mißglückt; denn wie ich bereiis nachgewiesen babe, ift die Zahl der pensionierten Offi- ziere in den leisten Jahren um 67, die der Mannschaft aber um 166 % gestiegen, so daß angenommen werden darf, daß den Mann- schaften die Wohltbaten des Geseses im reichsten Maße zu tbeil wkrdcn. Ick habe übrigens“ schon bei anderer Gelegenheit in der Budgetkommisfion ausgeführt, daß die Annahme, die Dienstunbrauch- barksit der Leute nehme zu, eine ganz irrige ist; im Eegentbeil, dieselbe bat ßetig abgenommen, wozu die auch vom Reickostage als im Prinzip richtig anerkannte Maßnahme dsr Einstellung überzähliger Rkkruten in einem gewiffen Prozentsaß bei- getragen hat. Die Truppentdeile smd Hierdurch in der Lage, den Etat stets vol] zu erhalten und jeden Mann alsbald zu entlaffen, drr bei der Ausbildung irgknd kinkn Srbaden zeigt, wodurch in vielen FäUen Dienftbesckyädigung vermieden wird.

Daß keine aklgemsinen Besiimmungén vorhanden sind, nach welchen ein Offizier, der - wie man sagt - übergangen wird, seinen Ab- schied nehmen müffe, habe ich bereits gesagt. Ich könnte eine ganze Reihe bis in die neueste Zeit reichende Ordrcs anführen, die sich darüber aussprechen, daß das Ofäzierkorps nicht berechtigt ist, eine Beförderung nach der Anciennität zu VerlanJEn. Diese Thatsache greift bis in das 17. Iabrbundkrt zurück. Solange die brandenburg- preußische Armxe kestebt, haben sich die Kriegsherren das Recht, Be- fördarungen außer der Tour eintreten zu laffen, stets Vorbehalten. Ein Rscht auf Beförderung nacb dsm T-ienstalter besteht also nicbt und somit auch kein Recht, den Abschied zu verlangen, wenn fich jemand im Avancement übergangen glaubt. Daß die: Verhältnisse bei spezicllrn Fäklen anders liegen könne'n, will ich nicht bestreiten. Der Betreffende“, dem angedéutet wird, daß er die Grenzs erreicht babr, hält fich vielleicht für vollkommen gesund 2c.; aber maßgebend dafür, ob ein Offizier im Jntereffe drs Diénstes in diesem noch längsr zu verbleiben hat oder nicht, karn natürlich unter asien Umständen nur die Ansicht der Vorgeseßtkn sein und leiden. (Bravo! rechts.)

Württembergiiwxr Kriegs-Minifter, General der Infanteris Freiherr Schott von Schotiensiein: Der Herr Abg.Ga[l-3r hat mir Vorgeworfen, ich Hätte dix Rechte drs Reichstaßs don_ oben beruntrr behandelt und gesagt; Das und das geht dsn__Reichßtag bezw. ÖM Abg. Galler nichts an. _Wenn er de_n stenograpbtsckxeg Be- richt gelesen haben wird, so wird er sick) uhsrzéugen, daß ich so Was nicht gesagt babe. Ick babe lediglich gekagt: darüber, warum ein hoher Offizier nicbt die höchste Stelle_ in der Armee errxicbt, habe er kein Urtbeil, und das muß ich aucb ausrkcht erhalten, Dre höheren Offiziere würden sicb mit Recht darüber beicbweren, wenn man die Qualifikationdberickpte der Générale dem Hérrn Adg.Ga11rr mittbeilen würde. Sie müßten edkn die Qualifikationsberichte in „Händen haben, um Übkk di? Bkrechtigung der Offiziere zum Aufrücken in die höheren und böchstkn Stklikn uxrheilsn zu kc'xnnen. Wenn ferner ßesagt worden ist, es ständen der Partei des Herrn Abg. Galler Mittheilungen aus Offizierskreisen zu Gkbotr, und ich möchte Einmal aus die Stim- mung dés Oifizierkorps binborchen, so Yann ich ihm doch Versichern; nachdem ich 42 Jahre in Württeuxbrrg diene, kSnne i_cb dieStimmung der württembrrgiichkzn Offiziere bsnkr als Er. Jedensails kann er sich darauf derlaffkn, daß ein APOSÜ an_d€n Partikularismus bsi dsn Oifizicren in Württemberg fcinsn Widerhall ßndet. Er bat Endlich mir miT den Schwierigkeitca gkdrobt, die ]Sine Partei mit im württc'mbergiscben Landtage bkkéisén werde. Das werde ich abwartcn!

General-Likutenant von Viebabn: Dex Hsrr Ah,]. Gallrr bat msinr Angaden von der letzten Sißung demandelt, aber kk bat fie nicht widerlegt. Jm übrizkn bknirrke ich dabei, daß die Strigxrung der Psnfionsansgaden für di? Offiziers in den Angaben, wslchs ich Vorgsstrrn im Auftrage Dkk Militärrerwaliung machte, Von mir über- haupt garnicht bkstrittrn worden ist; im ngentdeil, sie ist von mir von dvrnderrin zugegeben wordxy. Was nun die heute vrn dem Herrn Abgeordnetsn cmgysedkneri Zahlen anbslangt, so wird die Richtig- keit derselben nach den Etatsamäßen von mir kein68we§s bszwsifxlt. Es ist aber bereits in der Budgetkommission zar Sprache gekommxn, daß infolge einer sehr dorficbtigkn Veranicblagun des Etats séitens der Isiilikärrerwxltrmg dis im Etat aqgesrßten Sammen keineswegs identisch mit dxn wirklicbéii_Ausdabemummkn find. Die wirklich Außgabenfummen Habsn wir stftgestellt als Untrrlage für den Etat, immer dom Stande Ende Juni, und darau§ ergiebt fick), daß dis Pknsidns- auSaaben für Oifiziere aus Tit. "2 des Kavitels 74 Für Preußsn: 1887/88 12 279 594 betrUgen und_1896/97 20 053 053. Also von einer Verdoppelung ist jedsnialls in diexen ?_LUSgaben nicht die Rede. Ick batte eigentlich nicht die Absicht, auf die Angaben des Herrn Ab- geordneten in drr vorigkn Sitzimg noch einmal zurückzukommen; nacb- dem aber die Verhandlungen dieie Wsndyng gknommen Haben, möchte ich doch ndchFdlaendcs hier zur Svrachx bttngkn. Dr: Hsrr Abgeordnete hat zur näheren Begründyng jélnék Behauptung an*efübrt: Die Zahl dsr pensionirten Oifizikre, mit Ausiiabme Bayerns, babe im Etatsjadre 189697 68170 betragen und belaufe sich für 1897/98 auf 7515, woraus fich also für das lsßte Jahr ein Zuwachs yon 655 Köyfxn ergebe. Nach den, dcm Etat dcs Aügemeinen Pensions- fonds angescbldffenen Beilagen ergeben swb indéffen für Preußsn, Sachsen und Württémbkrg für das Etatsjabr 1896/97 nicht 6800, sondern 6611, und für dasCtat-zjadr 1897/98 nicht 7515, sondern 6852 anfioniLrte Offiziere. Der Zuwachs beträgt nur 241 Köpfe. Die Sanitätsoifiziere smd biérbéi auf;?r Betracht geiaffen.

Ad». Dr. Liebrr (Zentr): Herr Gallsr bat mich - ick) muß wich varlamrntari'Ö QUÉTkÜCk-M mißverswndkn. Ich war erfreut, da?; man iéitens Ter Militärderwzltung dkm Reichsrage Auskunft g?- geben hat. Herr ©2821: Hätt? sik!) daran erinnérn sollen, daß ich die Strigerang drs Pxpß'ixnéfonks m der Budgktkdmmission angeregt kadé. Au? diexkr Anregung keruiyte wohl die eingehende Mittheilung der Krixgßverwaltung. D;;rch die Aus,“;adWewiUigung hat der Reich- jag das Recht, wenn dicPensionisrungen steigrn, andere Außgabcn zu dxrwcizern und dem Kaijer anbcimzugeben, od er nicht im Jnterrssé der andsrcn Reichsausgabkn das Pensionierungßtkmdo ve'rlangsamrn wisi. Dadurch ift das Recht drs Reichstages Zewabrt; man soUte fich hüten, dissss Recht zu überxpanncn. Wknn Herr Gaüer gegenüber der württsmiergiscben Zentrumspartci nicht aufkommen kann, dann kann er ja aach micb ndch auf drm Altar drr VcikHWrtsi ovfern. Da ich iixr die MiUÖSÖTUUZM der Krirzérerwalixirig gsdxnkt dak9, gescha,

deshalb. Veil kk "reit worden bin. Wir behalten uns die Kritik der Pens'wnieruugen iroßdem auf Grund des Budgettecbtes vor. Gerade bei diesem Ynkt, wo die beiderseitigen Re§b1e_fich so nahe berühren, _daß der

rdacbt nabe liegt, daß einer 111 die Rechte des andern eingreift, haben wir, das Zentrum, allen Grund, Verwahrung einzulegen, als ob wir in die Kronrubte eingreifen wollten. _ _ _ *

Aba. Bebel (Soz.): Wie mil Herr Lieder die verschiedene Haltung seiner artei im Reichstage und tm_ bayerischen Landtage egenüber demsel en Antrags erklären? _Wenn in Bayern der Antrag Sogar von einem Prinzen fur zulässig erklart worden ist, wie_kannHerr Lieber das Recht des Reichstages bestreiten? Steht dieser e_twa hinter dem haveriscben Landtage zurück? Dgraa wäre er allerdings selbst schuld! Wenn die verbündeten Regierungen keine Auskunft geben wollten, dann wäre die einzige Antwort_ des Rei ta _: dann geben wir kein Geld! Ob der oberste Kriegsberr es_ luffe des Reichstages beachten will, ist seine Sache. Aber _de_r_Re1chstaq bat die Mittel, darauf eine Antwort zu geben. Ist 1rell1ch die Bolid- vertretun ibrer Würde sich nicht bewußt dann kann man mit ihr wie die atze mit der Maus spielen. Meine Bebguptungen kcxnnen nicbt widerlegt sein, denn sie beruhen auf athichen Y_ktenstugken. Die zahlreichen Pensionierungen von Majoren dewersen_dte Gefahr- lichkeit der MajorSecke. ( Zuruie: Die Kauptleute, die mit dem_ Trixi Major entlassen find, bekommm keine ajorßpenfionL Ich bin_ fur Aufklärungen zugänglich. Aber man glaubt_ im Vo er diese _Dmge, und wenn wir n_icht esfchben dälttßxi,_ hatte man ja Vielleicht den anzen Etat o ne ede u rung er e tg_. _ _ _ :; Abg. Galler (d,Volksp.): Troß feiner diplomattstben Rede ift es Herrn Lieber nicht gelungen, die Thatsache (zu? _der W811 zu schaffen, daß er dudernementaler ist als_ em Kdntglrcb dayerischer Prinz. Meine ZaLlrn hat der General-Lteuixnant von Vrebabn 8e- mängeli. Ick batte sie aus nationalliberalen Blgttern entnommen. W111 General - Lieutenant don Viebabn bestreixen, daß 1887-88 16 520000 „jk und 1897-98 30 97000086 fur Pensionen verlangt wordsn find? & _ _

General-Lieutenant von Viebadn; Ick glagbk, _es _liegt Hier zum tbeil ein MifZVerständrxiß vor. Ich glaube, mich ziemlich deutlich außgesrrochen zu baden, dax, ich die Zahlen des Herrn Adgeordneten,_ so weit sie den im Etat wiedergegebenen Aniczsen entiprechsn, nicbt bestreiten wollte. Ich müßte mich jebr undéutlicb auYesprockxen haben, aber es ist mir nicht der Gedanke gekomrnsrz, dreyx Zahlen anzu- zweifeln, sondern ich habe mir Erlaubt, daraus b_mzuw_ersen,_daß [;_Lretts in der Budgeikommisfidn auf den Unterschied dmgewresrn ist zwischen den tbatsäcblicben AuGgaben und de_n Außgaben, die im Eda! an- geseßt smd. Im übrigen wird die Sache naxbder urch we_1ter zur Sprache kommen; dann werde ich it] der Lage 1em, mrch_ daruber zu äußern, auf welchen Umständsn dies beruht. Nuwnt die_ ganze Meinungsdifferenz zwischen dem Herrn ngeordndten _und mir _dre, daß er vorhin anae eben bat, daß sxit1887/88 bis 1897,98 dre Aus- gaben für Offizierpenfionieruygen sixh im Großén und ngzen ver- doppelt babsn. J bade mtr bereits vorhin _erlarzbt zu jagen, daß die Steigerung der Offiziersvensionrxrvozi mir im _Auftragr der Militärvcrwaltung garnicht geleugnet 181; im _Gegentdeti, wir baden dies von Vornberein zugkgßben. Ich hatte denßenograpbtseben Bericht von Vorgsstem nicht zur Hand; jest babx_ tch ibn 5in und werde mir erlauben, die SteUe vorzulesxn, die ich gestern vorgetragen babx. habe gesagt: Die ziffernmäßigen Außgdben der_Jabrr 1880 1:15 1895 find aestie-gen für Beamte um 151,89 %, fUr Manyscbaiten um 175,82 0/0, für Offiziere um 106,52 0/0.“ Ich habe (1110 _vorxdora- herein im Aitflrage der Militärverwaltung zugkgeben, daß SML Hierge- rung dsr Offiziersvenfidnxn stattgefunden _bai. Wsnn drr H:rr_?117- geordnete nun noch mehrer? Fragen an me steÜte, wxlckoe sich aus die Auögaben bxzieben, die sür_ Preußen,_ Sachsen _und Wurttembxrg gemeinsam in dem Etat angeyeßt sind, 10 bedauere (ck außerordentlixb, disse Fragkn bier nicht beantwortkn zu_ könnßn, da ich__das Matertgl für die Königlich sächsische und Königlich wurttembxrgiscbe Armee in dieser Ausdehnung bier nicht zur Steile babe. _

Abg. Dr. Lisder (Zentr.): _ DLZ Vorredner sind auf Bayérn zurückgdkommen. Aber die Verbaltnine_ m Baxérn find andeer ge- lagert als die prenßiscben; drébald fonnrn 121€ Hz_vxrischen Prinzen einém Antrags zustimmsn, drm ick) im Reichstage nixmals zusiimmen würde, Gencral-Lieutrnant don Viedabn:_ Ddr Herr Ahg. Bebel Hat sich veranlaßt gesebén, zweimal _zu drmaxigcln, dai; es nicht mög- lich oder wrnigstens sehr schwierig sei, da?; dxe anqlidsn des Mann- schaftsstandss, also Lauts, welche sich_n_n lenst EMM Sckvadexi zg- gezogen, zur Pxnsion gelangten. DMS Behauptuwg iii _anichtig und muß mit (196: Entschiedenheit zurßckgswieysn wsrden! Sie, ent- behrt des Beweises, denn die Militarxerwzitqng macht unbedingt Anspruch darauf, daß anerkannx werds, daß tri ihrem Wohlwdürn gegen Offiziere und Mannschaften kein_Unt-:r?_c§i€d gemacht wird, sondern daß sie jeden, der im _Die'mt zu Schaden gekommsn, sd wohlwollend wis irgknd mög_lich_ drbandelt, J_ch babe brreits früher GClkJénbLiT gsdabt, daraus hinzuwxijen, dax; keine Woche vergsdt, wo nicht wish? Fäiie, in d€n€n__rk€[1€icht kin Vkrieben einer unt€rrn Bébörde passiert ist, ddzi xe1ten dsr oberen Instanz zu Gunstkn dsr betreffenden Mannschaitrn geregelt _werden. Die Sack)? muß aber natürlié) eine Grenze habdn, denn wir könnrn nicbt Leuten eine Rente des Staairs, eine Invalidenprnswn xubilligen, welche sich ihren Schaden garnicht im_ Dienst zugdzdgen haben. Diesen Bcweis müsrn wir babsn, und wir idrgrn iélbst nacb Mög- lichk€it dafür, da?"; Lk erbracht wird._ Natürlich wird diéßr Beweis zu- weilkn schwer, wcnn etwa dis Ankvrücbe erst [ariZe nach der Ent- laffung des Mannes ziir Svrache kommen; aber (11151) da wird mit kiriér Gsnauigkrit, von wrlcbkr, glaube ick), diele d€r Herrkwgar keirzcn Begriff [*abxxn, jkdsm rinzeinsiiFaii: UJÖJLJÜUZLU. Wir issen eme anz kdloffalé Müde? imd Arkkii daran, daß nicht etwa der berechtigte . niyrucb eines Mannes Unbefriédigi dleidt. Dann HZ! der HST]: Abg. Bebel unter anderen einsn Fail angerührt. wo ein Soldat nach dem Auffirhen aus dem BM mit kaltem Waffrr Üßxrgoffen wordsn und dann nachher zu Schad» gekommen ]Si. Es tit cin_ Grundfos der Militärdsrwalfnng, Wklch6k seitens Mines Amtßdorgangkrs !cbon hier ausdrücklich betont worden ist, da?, wenn Leuie_durch Miß- bandlungen von Vorgesexzten x_u _Scbaden kommen und diss irgendwie nachzuw€isen ist, Es als Dienitbkjchädigung anßrrcckynet wird und daß nachher dafür eim: Jndaliden'Q-ension bewilligt wrrd. Natürlich drr Be- Mis dafür muß da sein. Im übrigxn geht die _FürWrgc der Militärverwaltung noch weiter; denn auch i_ür di-xjenigen Leyte, _wo der Nachis, daß das Lsiden durch den Dien]: berkeigexribrt ist, nicht erbracht ist, haben wir den § 110 des MilitärdSnfionsgeyeßes, we1chen ich mit Erlaubniß des Hrrrn Präfidknten vrrlesen möchte: .Denjenigen Unteroffizieren und Soldaten, welchen nacb diejem Gsies ein Anspruch auf InValidenversorgung nicbt zusteht, können im FaUe ihrer Ent- laffung wegen Dienstuntagglichksit bei dringenden) Bedüriniß Vor- übkrgebend, den Verbältninen cntsprxchegd, Untrritüyungen bis zum Betrage der Jnvalidenpsnsion dritter Klav? gewährt werden.“ Von dieser Bestimmung, das kann ich de:_ri_Herrn Abg. Bebel aus meiner Praxis yerßcbern, wird ein sebr_ umsasender Gebrauch gemacht.

Abg. Bebel behauptet, daß; die Manmcbaften oft genug wegen eines Schadsns, den sie nicht mit in das- Heer gebracht Hätten, den sie also im Dienste erhalten haben müßten, trotz aüer_Anftrengun-,]en keine Pension erreichSn könnten. Es lägen in diexer Beziehung sogar mehrere" Petitionen dem Reich§tage vor. _ _

Abg. Weiß (fr. Volksp.): * rüber mußten die Stsüsn der Subaltern- und Unterbeamtcn des eich§- und StaaTSdienstes für die Miiitäranwärtsr Vorbehalten wcrdsn. Jetzt find aiich die Gemeinden gezwungen, die Militäraawärter anzustellen, und zwar 11] dkn SteUen, welche nur mechanische Dienstleistungen erfordern, ferner in den Kanzleien Und dkn Bureaux, bei leßteren zur Hälfte. Für drei Vierte-l ibrer Beamten ist also dyn Gémeinden das echt ge- nommen, selbst auszuwählen. Auch wenn fich keine Militärauwärtrr für eine Stelle melden, mus; dic Gemeinde üöerail erst fragkn, und erst wsnn nach sechs Wochen kZin Militär fi meldkt, kanu man_Ziviiversonen ansteilen; als Wenn man di_e Sie ? Monatelang undééetzt [affen könnt?. Was für Preußen gut ist, ist für Süddrutsch-

dadurz von manchen falschen Vorßelluuaeu beo '

land ui timmer ul erm. n'- traten die an Leute - unterste? Stellengeing mn“;1 bJetHeß fich für ibitenoéiiväterea M in höheren Stellen aus. Wie soll jest du: Ausbildung erfolge" wenn die untersten Stellen mit Milüäranwärtern besegt „„ckck-; Die Militäranwärter bringen von ibrem ewigen Kommandierm * den Kaserneuton in die Bureaux der Gemeinden; das_ gefällt dmx ublikum in Süddeutschland nicht. Ist denn das Reich Überhaupt ompetent, die Gemeindesteaen zu beseherx? In der Vnsaffung ist davon nichts zu finden. Militäranwarter md keine Militär, personen mehr. Jedenfalls bildet das bayerische er ein in sich 45, geicbloFenes ngzes, _in das_ die Reichßgewvgebung nicbt hineinzu. reden at. Stande die bayerische Regierung noch a_uf ihrem Stand.. punkte vom Jahre 1875, so würde siesolcben Grundsä u im Bund» ratbe Widerspruch entgegenseßen oder sich für ihr Ge iet ibre Rechxe bewahren.

Staatssekretär des Innern, Staats-Minifter ()x. von Boetticher:

Meine Herren! Die Rede des Herrn Vorredners könnte mich in die Versuchung führen, eine kleine Vorlesung über deutfches Ver- faffungSrecht zu halten (Heiterkeit), allein ich will darauf verzichtxn und den Herrn Abgeordneten nur darauf vemeisen, daß der H 77 des Militär-Penfionßgeseßes, welcher für seine Rede die Unterlage ge- geben hat, durch ein ReichSgeseß vom Jahre 1893 seine jest geltend? Faffung erhalten bat, daß diese Vorschrift Reichsrecbt geworden ifj, und daß aus dem Umstande, daß dieses Gesetz im .ReichZ-Geiey. blatt“ publiziert ist, auch die Schlußfolgerung gezogen werden muß, daß es verfaffunJSmäßig zu stande gekommen ifi, also daß, selksi wenn die darin enthaltene Vorschrift als Verfaffungsänderung angesehen werden müßte, sich nicht 14 Stimmen im Bundesrati; zusammengefunden haben, die diese Befiimmung haben adleßnex» wollen. '

Ebenso möchte ich in aUer Kürze den Herrn Vorrednsr noch darauf verweisen, daß der Bündnißvatrag mit Bayern in keiuer Weise der Anwendung der Vorschrift auf Baysrn entgkgénsiski. Es handelt fich hier nicht um einxn Gegenstand der Arms:. Verwaltung, sondern _um eine Verpflichtung, die den in “52:11 § 77 näher bezeichneten Kommunen und Instituten dabin auferlegt worden ist, daß sie früher der Armee angebörig gewesene Personen Hei k-Ek Befeßung der näher brzeichneten Dienststellen vorzugsweise zu de. rückficbtigen haben.

Nun, meine Herren, ist aber auch der Eifer, mit dem der Herr Vorredner den Gegenstand seiner Rede behandelt bat, durchaus nicbt gerechtferjigi; denn er hat über Dinße gesprokhen, die erfi in dri: ersten Stadien der Vorbereitung fich befinden und über derkn definitive AuSgestaltur-g drr Bundeskats) selbst noch nicht im Klar-zri, mit dem er sozar noch gar nicht einmal befaßt ist. Der Z 77, wie er durch das Grieß vom Jahre 1893 seine Arisgestairung 5-3- wonnen hat, schreibt vor:

Daß die Subaltern- und Unterbeamtensiellén bsi den Kom- munalbedörden, bei den Invaliditäts- und Altkrsverficberunss- anstalten, sowie bei siändiscbsn oder solch€n Instituten, welcbe gauz odér zum tbeil aus Mitteln des Rdiches, Staates oder der Mmeinde untérbalien werden (ausschließlich Forstdienstes) nach Maßgabe dxr darüber von dem Bundesrats) festzufiéllenden allgemeinen Grundsäizi Vorzugsweise aus Inhabern des Zivilversorgungsfcbeinrö (Militär- anwärter) zu beseßen sind.

Dieser Paragraph nötbigte dazu, die Aufsteilung solcbér Grunds555 für die Besesung der bezeichneten Stellen in di? Hand zu nédmxn. und MMS war natürlicher, als daß das berufene Reffort, in diesem Fakle das ReichZamt des Innern, dazu überginge, nacb Analogie drr bereits für den Reicbsdienst bestrbenden Vorschriften und nach Aa.“.- logie der in den einzelnen Bundesstaaten, besonders in PkkU-JST erlassenen Bestimmungen dsn Entwurf don Grundiäsm für die DMH- iübrung dcé § 77 in die Hand zu nehmen. Ein solchrr Entwurf iir aufgesteilt und den BundLergierungen mitgstbsilt, bevor er als Vcr- lage an dén VundeSratb gegangen ist, und zwar, wie in dem von mir krlaffxnen Rundschreiben außdrücklib bemerkt worden ist, zu drm Zweck, damit die Bundesregierungen Gelegrndeit hätten, zur Keniirnii; drs Néicbsamts des Jnnsrn zu bringen, wélcbe Wünsche bezüglick) der AuSgestaltung der Grundsäßr mit Rücksicht auf die besonderen Vcr- bältniffe des kommunalen und Jnftitutendienstes in den xirizslmxxr Bundesstaaten bestehen. Es heißt in meinrm Randscbreiben:

Ick lage Werts“ darauf, drn Entwurf vor der Vorlage a.? den Bundesrat!) der Prüfung der hohen Bundesregirrungen ZU unterbreiten, damit bei der Vielgéstaitigkeit der in den verschiederirn Tdeilsn dks Reichs besiedendrn Kommunalverbältniffe besonderx Wünsche und Intereffen insoweit Berücksirhtigung finden könnkn, als €:“? mit dsm Bédürfniß eiiier Einheitlichen Régelung dsr Ar;- itellungspfliclyt versinixarlich eriäysint.

Die Bundesregierungen haben zur Z€it fick) noch nicbt sämmtlick; auf dieses Rundschreiben geäußert; es hat deshalb die Sach? aucb nch) nicht weiter gefördert werden können. Die Mehrzahl d(r Bundesrkgierungen, die sich gxäuszert haben, haben sich aber berxix- wiUig auf den Standpunkt des Entwurfs ZLstLÜt; andres Bunde";- regikrungen Öabsn Erinnerungxn gexo-Zen, und es wird nun, wenn die Akußerungen sämmtlicb VorlieJ'Tri, Sache des Rdicbsamts drk Innern sein, die vkrschiedsnen Vorschläge, die vorgebracht worden sind, zu sichten und mit einander zu Vergleichen und dann erk einen Eanrf aufzusteüen, der dem BundeSratH dorgslegi werden kam:.

Was nun die definitive Feststellung der Gruxidsäße, nach deren die Anstellung der Militäranwärier im Kommunaldienst erfolgen ici], anlangt, so hat der Bundesratb bereits, als er die NOVLÜS von 189.25 in Vorberathung nahm, fich dahin verständigt, daß dirse Grundsäyé nicht eiwa durch einrn Bundeératbsbeschluß festgkstellt werden 191147, sondern daß sie unter den Regierungen Vereinbart wkrden idilen- (Es ist also dadurch - das werden mir die Herren zugeben -- dix denkbar größte Gewähr dafür gegeben, das; alle Besonderheiten, die in den einzslnen Bunde'sstaaten etwa bestehen, daß aus Wünsche bk- züglich dcr Auégestaltung der Ansteüungépflichi der Militäranwärtkl zur Würdigung und Geltung gebracht werden können, und daß nichk eher in den betreffenden Bundesstaaten dieGrundsäße zur Anwrndunß gelangen, als bis dir Regierungen der betreffenden Bundesstaaten '.":tb auch mit diesen Grundsätzen einverstanden erklärt haben.

Ich glaube, es wird dies wesentlich zur Bkrubigung deö HZTNT Vorrcdners dienen; eine größere Garantie können Sie wirklich nic?! vxriangen. (Heiterkeit)

Jcb wiÜ noch weiter bemerken, daß beispielßweise die "Ik?“ fichxrungöanstalten für die Alters- und Jndaliditätßderficherung, kik auch im § 77 angeführt sind, fich bereits, ich glaube bis auf eine ok?? zwsi, drreit erklärt haben, in der Hauptsache nach denselben NEIN;-

die fur bea Neicbsdienß gelten, die Anfteüuug der Müitäranwärter ordnen.

: Und wenn nun schließlich der Herr Vorredner gmeint hat: was für Preußen gut ist, ift für uns noch lange nicht gut genug, _ so wi]! ck nicht Gleiches mit Gleicbem vergelten. Ich nehme ibm das weiter nicht übel; es macht vielleicht bei ihm zu Hause einen guten eindruck, wenn seine Wähler das lesen. (Heiterkeit) Ich will ibm Wax sagen: wir stehen auf dem Standpunkt, daß wir unseren süd- deutsche“ Bundesbrüdern noch etwas viel Besseres wünschen, als wir selbit ck babe!!- (Bravo!)

Abg. Gröber (Zentr.): Es ist“ erfreulich, daß wir noch nicht vor voUendeten Thatsgcben stehen. Die Beunruhigung im Lande ist sehr groß, namrntltch m dext Verwaltungen der größeren Städte. 1893 haben fick; die liberalen Stadteverwaltquen xiicbt um dieses Gesey ge- kümmert, fie balken damalß hobe _Politik für die Militärvorlage zu treiben und auf den damaligen Reichstag zu schelten. Der Reichstag konnte das Geseß damals nur zu stande dringen, wenn er auf jede Debatte verzicktxxe; das Gesey wurde einstimmig angenommen, kurz bevor die Auflojung des Retxhstages erfolgte. Also alle Parteien habkn die Veran_twortung mrtzutra en, auch die freifinnige. Herr Ebert!) im ts_ußtschen Abgeordne!en_ai_ise war gerade für die Aus- dehnung au dl? Landgemeinden; be1_ ibm möge sich Herr Weiß be- danken, daß wir das Geieß in Suddedtscbland babrn. Daß das Reicbéaeskß _den LsnFesevext_dorgebt, tft nicht zu ändern. Wir können nur aber dix kodglttaten der Ausführung ein Wort sprechen, und deEbalb babe ich meineg Antrag gestellt, der das Selbstverwal- tungsrecht der Gemeinden scbrxßen fol]. _Tbeurer wird die Gemeinde- :"rxoaltung werden, denn die Unteroffiziere, die in die kleinen Ekmeinden k_omr_nen, baden sicb ix_t den großstädtisch€n Garnisonen manch5s Bedurfn_1ß a_ngeei nei, das in den kleinen Sjädten nicht so biüig zu bc iedtgen ift. ednet bedauert schließlich, das; der 1891 gefaßie Bes i_uß. alle Pensionkgesese in eines zusammenzufaffen, noch nicht erfüllt set. _ _ _

_A_bg. Weber-Hetdelberq (nl,): Auch in diesem Geier,; über die Militaranwarter ist dem Bundeskaxh die Vollznacht gegeben, die Sache durcbzrzfübren. Wir _Hoben damit tchlecbte Erfahrungen grmacht, z- B. bezüglich der Backkretrewrdnung. Der Bundesratb sollte seine Be- schlüsse bekannt _aeden; damit der Reichstag fich darüber äußkrn kann. Man Herr Grober ubxr die liberalen Stadtvertretungen berziebt, so möchte ich darauf aurmerksam MÜÖM, _daß_ die badischen Stadt. vertrxtungen zurrst gegen die neuen Vorrehristkn über die Militär- anwarier Front gemacht _baben. Redner empfiehlt die Annakme des Antrages Größer, der die Rechte der Stärte auf Anstellung idrer Bramten nach Möglichkeirwabre. _

Abg. Marbe (Jenin) erklärt sich xbknialls für den Antrag.

Abg. _1)r. FHrJter-Nrusiettm (Resormp.) tritt dafür rin, daß den Invaliden, die in Reicbs- urid Staatsdienst? tretrn, ihrs Pénfion nicbt gekürzt werde. Die Leute standen meiit in höherem Alter; fie bedüriten drr Psnsion als einer Art Pflegcgkld neben ihrem Gehalt,

Genrral-Lieutenant vonBiebadn dankt dem Vorredner für das Intereffe, das St den Invaliden xntaegcugebracht habe, aber nachdem durcb die_Novel[€ rotz 1893__ eine größcre Fürsorge für die InValiden ichrkt 1ei, feien_ die Reworts der Meinung, daß eine rrkitkreFür- sOTZ-l ikßt Nicht einzutretxn habe:.

Abg. Buck) (Soz.); Zn Cliaß-Lctbringen babsn irit der i:;xxésnchn Nrrr'lution die Gcmeindxn das unbeschränkte Anstcliungs- recht !ür _ibre Beamten. Die Modelle würde diksks RLÖT sehr er- izblicb ein1chränkkn. _

_Nachdem Abg. Dr. O1ann(nl.) fich für den Antrag (Größer *:rkiart bat, bedauert

Abg. Grat von Oriola (Pl.), daß die Wünsche der Militär- indaliden mit __so kurzkn Worten abgetban würden, iroßdem die Pititionskommixjwn fich dafür drkTärt babe. Hoffeatlich finde in Zu- fim?! xine ein edendere Würdigung teitrns der Regierung statt.

_ Gxneral- ieutenant von Viebaby; Ich habs nicht Von meinem rcr'önUcbeu Wohlwollen gesprochen, !ondern nur dir Mkinung der rxrbündeten Regierungen vorgetragen.

Dix Au9gaben werden dewiüigt; der Antrag Angst wird gegen_ die Stimmrxi der Sozialdemokraten, dcr deutschen Volks- oariei und der frrqmmgcn VolksPartei, sowie einiger Zentrums- ziiitglieder abgelehnt; drr Antrag Grober wird dagegen ein: 'UNMLZ angenommen. _

Schluß 5 Uhr. Nrich1te Sißung Montag 1 Uhr. (Etat dcs Auswartigen Amts.)

Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten.

3-5. Sißung vom 20. Februar 1897. Urber den ersten Theil dsr Sißung ist vorgrsterii berichtet wordsn. Das Haus seßt die zweite Berathung dos Staatshaus- Halts:Etats für 1897/98 beim Justiz-Efat fort.

Bei den Remunerationen der Beamtcn der Amts- anwaltschaft lenkt, wie hier noch einmal kurz mitgetheilt sei,

_Abg. Freiherr von Zedlitz und Néukircb (fr. kdns.) die Auf- meikxakait auf das Uebermaß an Bursautdätigkeit und Schreikkrei, Mlchés dkn Amtévvrstedern aus der greßsn Z.:bl don Ermittr- [“MS-Tn, VTrnebmungen und Erhebungen erwachse. Ferner sei es an ridlsü kleineren Amtherickxten nur sehr schwer 9th aucb gar nicht WING, für die Wahrnehmung der Ger" äste der Amtsanwalté gsxrgnste Personen zu gewinnen. Im Jntsre drr Justizvflegé ,soUte man dabrr an einer Reibs kleinerer Amtsgerichte die Äffeffdren mit ?€k_TÖätigkeit dsr Amtsanwalte betrauen. Dadurch würden diese? Ge- 7chaixs in sachderständiger Weiie erledigt werden.

JustixMinistsr S ch 6 n st ed 1:

Meine Herrrn! Die Klage über eine zu weiigehrnde Inanspruch- rdizme der Amtßdorsteber zu dén Geschäften der gerichtlichen Polizei PL 12 eine aüjäbrlich wiederkehrende. Ick babe kkreits wiederholt Wiwi! in diesem als auch im anderen Hause Geldgsnbeit gehabt, UW in der Sache zu äußern. Die “Staatsregierung erkennt ihrer- irits vakommen an, daß die Steklung der Amtsvorsteher als In- kader vou öfféntlichen EHrenämtern es von selbst mit sich bringt, 988 sl? 11-1 gerichtlichen Geschäftkn nicht in größerem Umfange in An- 'NUÖ genommen werden dürfen, als eL das Geschäftsbedürfniß noth- WÜJ mit fich bringt.

_AUf diesem Standpunkt steht die Justizvsrwaltung ssit einer Neid? von Jahren. Andererskits ist die Juftizverwaltung nicht in der Lage, da auf die Mitwirkung der Amtsvorfteker zur Erledigung von Geschäften der gerichtlichen Polizei zu verzichten, wo ihr andere kaißnete Organe nicht zur Verfügung stehen, und wo die Abstand- ".abénk von der Mitwirkung der Amtsvorsteher zu erheblichen Be- laftisunßm des Publikums, das alddann vor das Amtsgericht geladen ""de" müßte, führen müßte.

_ Meine Herren, die Justizverwaltung ist ihrerseits bemüht ge- wem», den wiederholt vorgebrachten Beschwerden nacb Möslickkkkit "ZIkSMsukommen. ES liegen mir Verfügungen vor, die in dieser ZKWWU “[“ffkn sind, und ich darf mir wohl gestatten, aus dem In-

W LÜelbm kurze Mittheilungen zu machen. da [**-“ck“" _im Jahre 1881 ist -- anschéinend auch auf Veraniafiuks

* a'*"Utakkschsr Anregung und auf den Wunsch des errn Ministers

Säßen dahin lanka:

„Allgemeine und bindende Normen darüber, in welchen Fällen die Mitwirkung der Amtsvorsteher von der StaatSanwaltschast in Anspruch zu uebmm fei, [affen sich nach der Natur der Sache nicht aufstellen; es wird vielmehr immer das durch die Umstände des einzelnen Fakes geleitete verständige Ermessen der Beamten der Staatkanwaltscbaft entscheiden müßen. Die leyteren werden indeß niemals außer Acht zu [affen haben, daß die Mitwirkung bei den Geschäften der Strafjustiz nur einen Theil Berufstbätigkeit dcr Amtsvorsteher bildet, und daß die übrigen Zweige diefer Thätigkeit nicht durch jene Geschäfte beein- trächtigt werden dürfen. Zu vermeiden wird namentlich sein, die Amtdvorftebkr mit besonders ausgedekntxn und umfangreichen V:r- nehmungen zu befaffen oder ihnen die Vornahme von Er- mittelungen :c. in solchen Sachen zu übertragen, deren Be- handlung wegen der Beschaffenheit des vorliegenden Dk- liktes für den Nichtjuriften mit Schwierigkeiien ver- kniipft ift. Andererseits wird bei einfachen Sachen stets zu erwägen sein, ob die rriorderlichen Ermittelungen sich nicht in zwrckentsprecbender Weise durch die Gsndarmen bewirken laffen',

von denen allerdings - wie es dann weiin beißt - nicht verlangt werden kann, auch nach drr Auffaffung drs Herrn Ministers des Innern, daß fie förmliche Protokolle aufnehmen, von denen viklmebr nur Anzeigen und Berichte übér das Ergebnis; ihrer Ermittelungen erwartet und verlangt werden können, abgesedsn yon den ausnahms- weise vvrkommenden ganz besonders analifizierien Gendarmen,

Meine Hsrren, im Anschluß an disse Veriügung ist unter drm 15. März 1882 eine Weitere Vkrfügung erlassen, in der die Behörden der Staatéanwaltscbast darauf aufmerksam gemacht werden, daß in vielen FäUsn, da, wo doch eine chuisition durch den Amiövorstsber nicht unmittelbar, Fondern nur durch Inanspruchnahme der ihnen untsrfielltkn Beamten, der Guts- und Gemeindkrorsteber, erledigt werden könne“, es sich emrieblen werde, diesr Guis- und Gemeindé- Wrsteber direki in Ausdruck) zu nkhmen und auf die Mitwirkung der Amtkvotitcber zunächst 511 rerzicbtxn.

Auf Grund der Verhandluxgen des Vorjahres babe ich dann unter dem 15. Avril 1896 wiedkrum Veranlaffung genommrn, die Vcrfügungcn aus dsr. Jabrcn 1881 und 1882 in Erinnerung zu bringen und dadsi hervorzuheben, da?; sie nicht allrin auf die Jnanivruchnabme der Amtsvorsteher, sondern sämmtlicher Inhaber von Ebrenämtem in der Staats- oder Selbstdrrwaltung ent- sprechend anzuwrnren ssixn. Ick babr dkrvorgeboben, das; der ursprüng- liche Wirkungskreis dér Vrrfügungen von 1881 und 1882, entsvr-ZÖLUd dem crwriterten Geltungsbereich der Kreisordnung, sich xrwcitert babe. Ich habe auf dié fich immer wiederholsnden Klagen hingewiesen Und deshalb dis Erwartung ausgesrrochen, daß überaU die Staats- anwaltscbaft ibrs Rsauifitionen an die Awrßvvrstebsr auf das Maß dss Noibwendigrn beschränken werde.

Bestimmte Klagen find seitdem zur Kenntnis; dsr Zrntraliislle nicht gekommen. Ich bin deshalb auch nicht in der Lage, mich darüber zu äußsrn und ein Urtbeil darüber zu fällen, in wie wxit diese Ver- fügungen gewirkt haben oder nicht. Ich kann nur biitdn, daß Fäile, die auf eine Nichtbeachtung dieser Vérfügungen schließen laffen, zu meiner Kknntniß gebracht werden; dann wxrde ich es mxinerseits nicht daran fehlen laffén, in geeignete?! Weise einzuschreitsn.

Msine Herren, dsn anderrn Punkt, die Amtsanwaltd betreffsnd, so hat dsr Herr Freiherr don Zédliß sich schon selbst dahin gr- äußert, daß Cr von mir nicht erwartr, ich werde zu den von ihm gegebrnen Anregurigkn schon bxute eine bdftimmte Steliung nahmen. Dazn würde ich in der That mit Rücksicht auf dis groß? Tragweits dikfer Anrsgungkn nicht in dCrLa-ZL sein. Dagegkn bin ich Vollkommen bereit, ailes da»?- in Erwägung ZU ziehen, was von dem Herrn Abg. Freiherrn Von Zedliiz biék vorgrdracht worden ist. In tbatsäch1ich€r Bezirbung darf ich mir gcstattén, darauf hinzuweisen, daß, wir auch aus dem Etat bxrvdrgekt, schon an einer Reihe don größersn Orten bciondereAmtSanwaltr auch etaißmäßig QNJLstLÜT find, wie ich Zlawie, an 15 oder 16 Orts" 26 Amtéanwaite. Sie finden die Gehälter dieser Beamten in dém Etat unter Kaditsl 74 Titel 6 aus- gsworfen. Ich darf frrner darauf hinweisen, das; béi einér größeren Anzahl von Athgc'ricbten dis Geschäfte drr AmtSanwalisÉait don Mitgliedsrn drr StaatSanwaltschaft Vorge- nommen werdkn, sodaß alid ka die Inanspruchnahme der Gemeinde- deamten in Wegfal] kommt. Im übrigsn Halte ich es allerdings für zweifelbaft, ob in schr großrm Umfang? dic Staatsregikrungz in drr Lags skin wird, aii?" das ihr iiach drm Ausiüdtxingsgeskse vom 24.April1878zuftekend€ chbl zu dérzichtén, wo sink Königliche Polizeiderwaliung nichr eingsricbxst ist, die Uebernahme der Ge- schäfte drs AmtSanwalts durcb dic ersten (Hsmrindkdkamicn odér andere der Gémeinde vvrzuicblagsndé gseignxtx Psrisncn zr: dsr- langen. Es ist außérrrdenjlich schwisrig, meins Herrrn, fiir die kleineren Amtßgkrick'te (Malifizikkté Personen ziir Wabrneirmung dirskr Geschäfte 3a finds". Der VersUck), Gcrichts - Affsffdren für eine größere Zahl von Amtözcrichtkn als Amtsanwälte zu bestellen, ist auch gemacht worden, aber mit gkringem Erfolg. Dies erklärt sich zum thril dararis, daß nach den bestehenden geseslichen Bestimmungsn die ErriÖXF-Affesorsn keinsn Anspruch darauf haben, daß die Zeit, die 118 etwa in den Stellkn Lines AmtSanwalts zu- gebracht haben, ibnsn später aiif idr richt€r1ichss Dienstalier ang€rechnet wird. Nach dieser Richtung hin itellt die dem Hause unterbreitete Vorlage bezüglich der ngelung dsr Richtsrgebälter allerdings eine Abhilfe in Au§ficht und es würde dieses Hindeniß dann Wegfailkn. Wrnn aber der Herr Abg. ron Zedlis glaubt, daß durch die Ver- einigung der Amtsanwaltsgrsckxäfte mit Geschäften der gerichtlichen Polizei, die sonst dcn Amtworsisßern obliegen würden, der Königlichen Staatsrsgierung die Anstellunz r*2n Gerichts-Affefforén in solchen SteÜ-xn werd? erleichtert wérdcn, so möchte ich doch glricb meinen bescheidenen Zweifel darüber ausiprechkn, cb eins solche Verbindung von Geschäften diese SteÜen anziehende'r machen würde, wie sie es jéyt smd.

Es giebt in andcren Staatsn ähnliche Einrichtungen, z. B,. in Baden. In Baden werden durchgehends die Amthnwaltheschäfte durcb Beamte der Staatsanwaltschast wahrgenommen, d. b.durch besondere Béamte, die bei dsr Staatßanwaltscbaft am Orte des Landgerichts ihren Sitz haben und von dort aus die Geschäfte ihres Bezirks wabr- nehmen. Wir werdsn uns aber darüber nicht täuschen können, daß eine solche Einrichtung auch mit manchsn Unzuträglichkeiten verknüpft

sein wird, und daß die häufige Abweienbeit der Amtéanwalte von

des Innern - eine Verfügung erlassen, die in ihren wesentlichen-

ibrem Sitze, das Fehlen derselben an den Amtögerichten, wo bisher am Orte selbst ein Amtsanwalt befüllt war, doch vielfach zu einer Erschwmng der Geschäfte und zu einer Beeinträchtigung der Straf- rechtspflege führen kann.

Ich will mich darauf beschränken, auf diese Bedenken kurz bin- zuweisen, die, einer Ausführung der sonst beacbtx'nswertbeu Vorschläge des Herrn von Zedlitz in der Praxis fich cntgegenstellen könnten. Im übrigen kann ich nur wiederholen, daß diese Anregungen einer sorg- fältigen Erwägung seitens der Staatöregierung gewiß sein dürfen.

Bei dem Kapitel „Besondere Gefängnisse“ bemerkt

Ab.1)r. riedber n[.: 3 ' ' ' des Etasis des Öluifterium? i(srs )JnZCerrrri ?iLUtXLexearttrLZliinéeJ-Zbuxe? xammtrn Gefängnißwesens auf das Ministerium deZ Innern empfohlen. Wenn wir das Gefängnißwesen einer €inbeitlichen Verwaltung unter- fieilen woilen, so kann für mich dabsi nur das Justizministerium tn _Yeirzrcht kommen. Auch in Frankreich strebt man dahin, das GSTÜMMZWÜLU dem Jgstiz-Minisisrium zuzutheilen. Strafzuerfennung und Otrafrvklzug munen von einer STLÜL aus decwaltst werden. Das Awseben des Richterstandes wird nick): ?rkökx, “n:?nn wir d;“r Jußiwerwairung den Strafvoüzug entziehen.

Juftiz-Minister S chönftedt:

Meine HMM! Auch hierbei band-sit ks fiel; um xine Frags, di? seit Dezénnien, ich möchte iagsn isit Anfang dieses Jadrßunderts fck in der Schwebe befindet und eßzu einrr Lösung biéker nicbt Hathringsn können. Darüber bestrbt seit langer Zeit Einverüändniß zwiswkn drn verschiedenkn Ressorts und im Schrße dir Zt*:té'egi€rung, daß,"; :sr bestehende DualiSmus in der Geiängnißverwalruriz nichr wünsÖsn-F- wkrtb ift, daß es vielmehr dringend geboten sei, die Gsiängnißvxr- waltung in eine Hand zu drin.;én. Dcr Wksek'tllick)? Sireitduxkt ist edsn dcr, weichem Reffort sie zu überweisen sei: dxr Verwaltung des Innern 9er der Justizverwaltung. Diese Fragt? ist Line seör lebaft umstrittene; die Anschauungen darüdér baden aucb im Lauia der Jahrzcönte wiederkolt gsw:ch*'clt. E? ist in dsr Mikis dsr vierziger Jahr?, ich glaube im Jakré 1845, "cbrn einmal Zinc AÜ-Zrböchiie Kabinétxdrdre dahin erlaffen, daß die grdmmte Griärigriiß- Verwaltung der JusiiZWrwalruns „zu untrrsteÜen sei. Sir ist absr nichl zur AUsiührr-ng gckommen, und es smd namentlich die Erkigniffe cs? Zaires 1848 grweikn, die die ErledigunZ disscr Sachs ins Stocken gebracht 541821. Seitdkm ist din srnitliibér Vraktiscbxr Veriacb, dir Sache zu regxln, nicht mcdr gsmacbt wdrdén. Hier im Abgeordnetsn- Hause badxn, wie dsr err Or. Frieddrrg erwäbni bat, im IIbké 1875 und auch bsi anders:": Gslsgenbeiten eingxbrnde Verbandlangku üdér dieFrag€ siaixgefundrri. “Orr Abg. Windtdorst dat,wcnn ich mich rechr erinxierk, éinc Résdluiion bsznlragt dakin, daß dir GeiängnißNrwaltmig in Link Hand Friess wsrds, und zwar in die Händs der Justizverwal- TMZ. N.::h méincr Erinnerung ist (1er die Mittbrilung drs Herrn Abg. Frxédikkrg iiber dds Erarbniß disskr Verhandlungen nich ganz ISUZU. Ick MSiUS, der Erst? Tdéil der Resolution sei angknommen, rer ZWSÜL akgxiebnt wdrdsn. Damals dat srgar drr Zustiz-Minister Leonhardt trois ssiner in Hannodsr gemacbtsn Eriaksrungen fich gegen dis Unterstellung drr Esfängnißvrrwaltung unT-kr die Justizbehörde ausgksvrdchm, aUerdings nicht aus sachlichen Gründxn, fordern weil nach dsr d-atnaligrn Organisation ibm iür did Fustizverwai- Lung dicjsnigcn Organe? zu fehlen schienen, dis er für gesignet disli, die Gefängnißvsrwaltung zu übkrnrdmen. Dic Geriibte waren nach icinkr Ausfaffung nicbt bisrzu geeignet, das Institut der Staaxs- anwaltscbaft in Prrußén ;:er damals nicht gsnügknd Entwickelt. Jn dirskr sziédung, Min? HSrren, smd inzwiichen wesrntlicbe Aende- rungen eingetrsten. Die Justiz hat jest 8111211 sebr Erheblichen Theil der (Héfängniffe unikr ihrer V-eraltimg, und ici; glaube sagen zu kÖkMM, odns auf Widsrspruck) zu sioßkn, dar“; (“16 Justiz sick) dkn ibr biCkQUÖ SrWQCbsMCN Airfgadsn Wilkommen gcwachirn Erwiesen bat, und daß inkixsr'ndcre dis Zkkßkn Griänsniffr, die in dxn &er "20 Jadrsn im B€r€ich dEr JUstizdrrwaltung Jsbaut find, iii ihrs! inner?" Cin- richirmg, idrcr Vsrwalinng, idrkn Arbkitsbrtriebdn imd ihrer erzieh- lich€n Wirkang den Vérgleiäo mit diii Geiängnifféii 111 “(.in Néffort des Minisicxrmmés des Jiinerxi 11ach kkinsr Richtmigzn ich€usn Haben.

Lax? änxsrt nichts darap, das; aach ÖLUiC iioch die? Meinungen darübér, w€lchk§ Rcffdrt berufen s€i zur Uedkrnabme der Gefängniffe, noch immsr anßeinanddrgében. Dic Sack)? ist «bir gegenwärtig im Fluß. Es lisst bereits das Votum dds Hsrrn Ministers des Innern dcm Staats-Minisierium vor, as Votum der ZastizverWltung ist dem Adixbl-„ii; nadé, und die Frage wird also ddrauisichtiick) idbr bald zu ein:“r Entscheidung gelanscn Tir Fragc ist abxr außerordsntiick) schwierig: sie berührt di:" aULrvrrsckpiedénstrn erbältniffc. Wxnn die Justiszrwaltung aiich brut? noch auf dsm “Standpunkt siebk, daß 25 drr natUr-gemäßén Eniwickciung cxirsrrächc, dis: gk- fammtk Strafvolistrickang dsnj-Znigrn Bekérdén zazuwéiskn, don dknsn di? Strafuridxile Srlaffrn wsrden, wrnn fie ein %R Dksénilich€§ Géwickot darauf irgt, daß Uniöré SrrdfrrchtWrgaiid, die Staatsanwaltsckaaftkn Und di? Strafgerichtc, in iorigrseyter lebendiger Füdlur-g; mit der Gifängnißderwaltung bieibrn, wsnn sik glaubt, daß für dir 1ichtige Ausübimg der Strafjustiz Cs geradezu Sin Gsdot der Notbwsndixeit sei, daß dem Organ-Zn derskldku did Möglichkeit ge- gcbsn ski, 6111611 näbrrsn Einblick i!“- Unsfkk (H(fängnss zu nxbmcn und fich aus Unmittelbarer Anschxcuung und aus eigedkr Tbätigfsit ein Urthkil darüixr zii verschaffkn, wie die don iind" kikaimirn Strafen im einzslnkn wirken, so wird demgdgenübkr don QUÖLTLT Skike darauf hingswieien, und auch gewiß in beachtenswertber Weiss, daß der VerWal- tung des J,:inérn zur Séité stehe ibre nähere Fühlung mit dxr Poiizki, ibie engen Bezirdungen zum Zwangserziebungs- und Korrigeiidrnweien u. sw., alles Dinge, di? glkichfalis im iniiigsten anammcndange mit unserer Strafrechtßpilege und dem *VOÜstkCckUUJÖWLsM stdbkn.

WSlche don dsn Gründen, dis für die Link oder dir andsre Auf- faffung vorgkbracht werden, schließlich anSXbiaggcdend sein werdén, darüber läßt sicb im Augrnblick nichts sagen. Abék die Hoffnung, die schon dsr Herr Minister des Innern dier ausgesproäydn hat, glaube ich auch meinerseits aussprecbkn zu können, daß dix Frage einer bal- digen Entscheidung nabe gerückt ist.

Das Kapitel und der Rest der dauernden AuSgaben werden, wie ebenfaüs schon vorgestern mitgetheilt worden ist, bewilligt.

Bei den einmaligen AuSgaben tritt

_Abg. Karbe (fons.) Für den Neubau des Gerichthebäudes 'In Y_rteg em,_ tndrm_ er die jrßigen unzulänglich?" baulich?" VSL"- baltmffr fchildert, dix? cincr_ baldigen Verbcfferun dringend bedürftkn. Er bezieht sich_ dab-n auf Mine eingebenden Ausßübrunarn im vorigxn Jahre. _Es sei zwar die Frage aufgetau t, ob das Landgericht aus Brieg nicht zu Verlegen sci, aber die Ver ältniffe würde'n doch bald

wieder ein Ldndgericht daselbst nöthig machen, und dann müßt? ein