1819 / 38 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Tue, 11 May 1819 18:00:01 GMT) scan diff

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;;;“Nrde. Zuweilen ward die Diskußion so heftig, daß ?(» Präsident, nach dem jonrno] äu 00mmsros, dem „Perm Chauvelin zurief: Sie allein machen mehr Lärm, als die Andern alle zusammen. .

Hienächst schlug Bignon (von der linken Sette) einen Zusas in Bezug auf die Gesandten und Ge: schäsrsträger der fremden Höfe dahin vor, daß det-_n diffamirenden Schriftsteller der Beweis der Wahrherc zugelaßen seyn soUe, wenn die Handlungen der frem- den Diplomaten die Sicherheit oder das Intereße Frankreichs gefährdeten. Der Justizminister be: merkte, daß das Völkerrecht eine solehe Bestimmung nieht -ge|atte, und Courvoisier äußerte, daß. dae Garantie für den Schriftsteller in der Jury ltege. Ueberzeuge steh solche, daß derselbe dem Vgter: lande einen Dienst geleistet, so dürfe er auch mahts fürchten. (?) ' .

(Herr Bignon hatte bereits bei den Diskußtonen über das erße GeseH auf Unterdrückung des 15ten Artikels, welcher wegen Beleidigung gegen fremde Souveraine die gesetzlichen Strafen verordnet, oder auf den Zusa!) angetragen: daß das Geses nur dann in Anwendung crete, wenn die Gesekzgebung des aus- wärtigen Staates dem Könige von Frankreich dieselbe Gewähr leiste“. Cr bemerkte hiebei daß bisjesc die Gesehgebung keines Staates über“ die Vergehungen, welche der erwähnte Artikel des Gesehenrwurfs zum Gegenstande habe, eine bestimmte geschriebene Vor: schrift enthalte.“ Diese Gesetzgebung sollte er also doch kennen, zumal die Preußische, da er, zum Theil als diplomatischer Agent, verschiedene Jahre unter uns gelebt hat. Unser Landrecht §. 135. Tir. 20. l). 11. sagt aber mit deutlicher Bestimmtheit: wer das Vol: kerrecht gegen fremde Staaken, deren Oberhaupt oder Gesandten verleßt, oder dieselben sonst beleidigt, ge- gen den. soll die durch die That selbst verwirkce Strafe jedesmal geschärft werden. Auf die Gegenbemerkun- gen des Justizwinisters hatte Herr Bignon den An: trag zurückgenommen.)

Der Graf von Forbin:JaUson, Kammerherr Bonaparte's, einer der Verbannten, ]“th in Eng: land, hat sein an den Minister des Inneren in Bezug auf seine Zurückberufung erlaßenes Schreiben bxkannc gemacht, worin er auszuführen sucht, d_aß _er d_te Zu- rückberufung als einen Akt der Gerechngkett, mehr dex Gnade des Königs fodre, und daß er und seßne Fam:- lie, (bekanntlich eins der ältesten und berühmxeßen adlichen Geschlechter der Provence) „statt dem kömgl. Hause zur Erkenntlichkeit verpflichtet zu seyn, gegen: seitigen Anspruch“ darauf habe. . . ' ,

DerU0u1/61bomm8 Zr13,der [Uchral und die historische Bibliothek sind, wegen ihre Aus: fälle gegen die Schweitzer in gerichtstch7n Anspruch ge: nommen. Der erste ist inzwischen emgegangen und nur im zweiten wieder *aufgelebt. . _

Der Marquis de la Fayette haf m etnxr;,gx- heimen Sißung der Kammer angetragen, den KNng um Niederschlagung alTer Strafen zu bitxen, welche in Folge des Gesehes vom 9. Novemb. 1815 (wegen Aufruhrgeschreis) wider Schriftsteller erkannt wor: den find.

Aus der in Druck erschienenen Anklage des- Ge-

neral:Prokureur Bellart wider Cantillon und_

Marinee ergiebt sich, daß Cantillon ehemaliger Soldat unter den Garde:Jägern Bonapartss im Jahr 1815, nachmals Domestik seines Obersten Brice nnd zuleßt des Marinet, angeklagt wird, in der Nacht vom 10. zum 11. Febr. 1818 auf den Wagen des Herzogs v. Wellington geschoßen zu haben; Mariner aber, (ehemals Advokat zu Lyon, später zu Dijon, während der 100 Tage Yuditeur des Bo- naparteschen Staatsrathes, als Beförderer der Rück- kehr Bonaparte's durch ein Genoßengericht vom 13. December 1816 abwesend zum Tove verurtheilt), verdächtig Z| und angeklagt wird, den Cantil- lon durchGeld und Versprechungen zu dem Meu- chelmorde- gehangen und mit Anleitung versehen zu

haben. Es wird erzählt, daß Marinet schsn am 30. Januar zu Brüßel dem Lord Kinnaird, der: jedoch als ein Feind Wellingtons und der jetzigen Franzöfischen Regierung geschildert wird, Eröfnungen gemacht und ihn ersucht habe, ihm durch die Verwen- dung Wellingtons als Belohnung für diese Cnc: deckung-die Erlaubniß zur' Rückkehr nach Frankreich zu verschaffen, daß Lord Kinnaird an demselben Tage an den Chef des Generalstabes des Herzogs geschrieben, daß jedoch die Zeit zu kurz gewesen, um das Attentat zu verhindern und daß der Lord mir Mariner erst am 18. Februar in Paris eingerroffen. Mariner, der bereits 15 Monate verhaftet ist, be: klagt sich in den Zeitungen über die zu frühzeitige Bekanntmachung und wil] seine Unschuld und Recht: lichkeit erweisen. '

London, vom 30. April. Nach einer Anzeige„ die von Seiten des Lord Liverpool und des Kcmz: lers der Schatzkammer auf der Stockbörse öffentlich bekannt gemacht worden, ist es wahrscheinlich, daß die Miniüer für dieses Jahr dennoch eine Anleihe machen Werden, indem sie die Börse benaxhrichtigen ließen, daß bei einer etwanigen Anleihe die Schatzkammerscheine mit einer Prämie von 20 Procent, allein nur zum vierten Theile des Ganzen, angenommen werden sollten. Die Fonds sind jedoch nicht gestiegen, vielmehr gefal: len. Die" Schaßkamm-erscheine gaben am Schluße der Börse 10 Procent, Prämie.

Jm Unterhause sol] angetragen werden, den Til: gefond für die Bedürfniße zu benußen, für Miche man die Anleihe nöthig habe. Herr Grenfell hac dieserhalb eine Motion bereits angekündigt.

Den Bericht des Ausschußes über die Bank-Ange: legenheiten hac man noch immer vergebens erwarter.

Der Herzog und die Herzogin von Kent KK. HH. sind wieder in England angekommen.

Der Persische Botschafter ist in London eingetrof- fen. Er wurde zu Dover mit zween Salven em-

pfangen. _

Herr Grattan wird näcbßens mit seiner Motion, die Katholiken betreffend, vortreken. (Nach einer Fran: zösfschen Zeitung befinden sich ]“th al-lein in England 13“, Miljion katholischer Inwohner, da st'cb ihre Zahl bei dem Antrirte der Regierung des jekzigen Königs nur auf 70,000 belief. Die nach England geflüchteten Französischen Priester, von denen sich nach dem bekannt gemachten Breve des Pabftes vom 16. Sept. 1818 und dem Schreiben des Herrn Lambert an die dißidentischen Priester vom 5. Januar 0. J. noch 279 in England aufhalken, und xine Jesuixenschule haben zu dieser Bekehrung, nach jener Zeitung, vorzüglich beigetragen.)

Brüßel, vom 2. Mai. Das öffentliche Ministe- rinm hatte im Kriminal:Prozeß wider die der Ver: schwörung-gegen die Person des Kaisers von Rußland Maj. angeklagten fünf Personen seinen Antrag vor dem Aßifengerichte dahin gemacht. sse insZesamt für schuldig zu erklären. Auch smd sie schuldig erkannt, Pigerund Dierickx zu ein: Lacroix und Berth zu drei: und Buchoz zu sechsjährigemGeféingniße, Brandmark und zweistündigec öffentlicher Ausstellung.

KarXStuhe, vom 30. April. Die Wmern ha: ben in geheimer Sißung die Dank:Addreßen debat- tirt, auch hat die zweite Kammer in öffentlicher Siz-

zung die ihr vorgelegte Geschäfts :Ordnung mit cini:-

gen Abänderungen (woruntér auch die des Fremd: Wortes'NegleMent in Geschäfts:Ordnun-g) und Zusäßen angenommen.

Der Staatsrath und Hofrichtér Siegel ist zum Präffdenten der zweiten Kammer ernannt. In Vice- Mästdenten sind“ der Kreisrat!) Kern und der Ober: Hofgerichtsrath Walz gewäölt. Auch, hat die Kam- mer ihre fünf Aussahü'ße gebildet.

München, vom 5. Mai. Die Kammer der A6- geordneten hat: den Antrag dks fünften Aussthußes auf Aufhebung der Gewerbefreiheic, für deren Erhal: tung d„ie Mehrheit entschieden zu seyn schien, noch zur nahem Erwägung an den dritten Ausschuß Ze- wiesen.

In der Sißung vom 1. d. M. kam der Antrag auf Besctpränkung des Hausirhandels zur Spraohe. Der BericynErftatcer Hr. v on Hoffte tren bemerkte, daß nicht blos Juden diesen Handel trieben, sondern daß auch Kouriere, die mit förmlichen Packwagen ins Land zögen, und die Diener ausländischer Gesandten und hoher Reisenden dahin gehörten. Seine Aeuße: rung, daß es intolerant sey, immer die alte Leier über die Juden anzustimmen, daß man fich lieber über ihre angemeßnere Stellung in der GeseUschafc berathen möge, gab zu einer vorläufigen Diskußion über diesen Gegenstand Anlaß, worin für und gegen die Annähe: rung der JüdischenGlaubensgenoßen gesprochen wurde. Kößer und Schulz sprachen vorzüglich zu ihren Guksten. Der erste bemerkte, daß nach den verschiede:

nen kntoleranten Aeußerungen, die er jest e srt nur ein Blick auf die Konstitution ihn wieder Ja?»,erin- nert habe, daß er tm 19ten Jahrhunderte lebe.

Frankfurtt am Main, vom 4. Mai. Auf eine gegerctw Oesterrerch und Preußen gerichtete Reklamation der,„„§nhaber de_r sogenannten alten Schlesschen Obli- gattonen hac dte Bundestags-Versammlung ihre Ju-

komyetenz besohloßen und die Reklamation zurück- gemesen. - ' *

Inland.

Berlin, vom 10. Mai. Die dur teut e *- tungen verhreitete Nachricht, als obchbekeitxchm§herke Preußen mrt Erlaubnißscheinen ihrer Regierung zu Jena angxkommen wären, um dort zu ßudicen, kann nur auf exnexn TNißverständniße beruhen, da es vie!- mehr gemß :|, “daß dergleichen Erlaubnißschei-ne bis jest n1cht erthetlt worden sind. - .

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Zur Geschichte der alten Schlesischen Obligationen.

Nach dem Abschluße des Berliner Friedens vom 22. Juli 17/42 wurde man von den MaaSregeln, welehe Friedrieh der Große mittelst Zusammenstellung der Foderungen des Preußischen Staates und Preußischer Unterthancn an die Republik" Holland, behufs der Erfüllung seiner übernommenen Zahlverbindlichkeit, trsffen ließ, in Holland: sehr bald unterrichtet und äussrte sich darüber gegen den Gesandten des Königs, Den Grafen v. Podewils, indem man einräumte, daß Preußen bedeutende und gerechte Foderungen an Holland habe, daß also nichts billiger sey, als sie mit demjenigen zu verrechnen, was HoUändische Un: terthanen an die Schlesischen Stände zu fodern hät-

, ren. Hierauf antwortete der König am 9.Octb. 1742: » „Ich habe aus der Aeußerung des Herrn v. Nand-

wyk mit Vergnügen vernommen, wie man in Hol- land eiuvecscqnden ist, daß ich wohl begründete Fode- rungen an dte Republik habe, und daß man es recht

* findet, wenn ich bei Berichtigung meiner Schuld an

die HoUändischen Unterthanen wegen der auf die Schlesischen Nevenüen geliehenen Gelder meine Fode-

an an die Republik in Rechnung |eUe. Aus die- sem Princip folgt, wie mich dünkt, ganz natürlich,

Daß die Fodsrungcn meiner Unterthanen an die Re: publik oder an Privatpersonen in Holland auf dem: selben Fuße behandelt werden, daß ich also, wenn ich Die Unterthanxn der Republik befriedige, gerechter- wxése das in Abzug bringe, was die Meinigen recht- mäßig zu fodern haben.; Man wird das in Hol- Land um so weniger befremdend finden, als man weiß, daß ich mir im Friedensschluße die Liquidation und

„Kompensation -der wechselseitigen Foderungen aus:

Dréécklich" vorbxdungen habe, und ohne den Inhalt des Friedenssohlußes würde man wegen der Schiess: schen Schulden nicht den geringsten Anspruch an

mich geltend machen können. Ich best'ße Schlesien aus einem ganz andern Titel, als dem der Succeßion, amd nicht§ würde mich verpflichten, die Schulden, -' mit welchen die vorige Landesherrschaft die Provinz zu „belasten gut gefunden hat, änznerkennen und zu, be- zahlen. Zwar habe ich zu Anfange des Krieges in ;; Holland erklären laßen, daß ich sie anerkennen und bezahlen wolle; man wird sich jedoch wohl erinnern, unter welchen Bedingungen, nämlich, daß die Repu: bij? cine vollkommene Neutralität beobachten, in kei- ner Art für die Königin von Ungarn Parthei neh: 'Zmen, und ihr keinen Beistand, von welcher Natur derselbe immerhjn seyn möge, leisten solle. Man wird

ex; aber nieht in Abrede ftelXen, daß man diesen Be- dmggngen entgegen gehandelt, theils durch die Re- solutton vpm 24. April 1741 und die darauf erfolg- ten Schratte, thetls durch Geldoo-rschüße, die man Lem Hofe zu Wten anfangs heimlich, späterhin anz offentltch gemacht hgt. Ich bin also meines er- sprechenH ga_nz etztledtgt; wenn ich es demohnerachtec als verbmdlcch fur mich erneuert und anerkannt habe, so muß man es als eine Grosmuth, und nicht als eine Schuldigkeit ansehen.

Abgabenverhältniß der drei westlichen Pro-

vinzen des Preußischen Staats zusammen: genommen.

_Dte Provjnzen Westphalen, Kleve-Berg und Ntederrhetdn balden in Rücksicht auf die innere Verwaltupg eznen solchen natürlichen Verein, daß es nothwendtg wurd, se „auch zusammen zu nehmen, wo es darauf ankommt, thr Abgabenverhältniß gegen den ganzen Staat klgr zu _übersehen. Was die Länder an der Ruhr und Lippe etnführen, wird größtenthei'ls anx Rheme versteuert. Das Salz, welches die Rheinlän- der verbrauchen, Mrd ihnen größtentheils aus den Salzwerken in Westphalen zugeführt. *

In den Ueberschten, welche das 36|e und 3 2 Stück ßieser Zeitung enthält, waren die Grundste-Ee der dre: gedacht.,en Provinzen, die Mobiliar: und Per- sotzal-, dae Thur: und Fensfer- die Personen: Ver- mogen; und Haus:Steuer, das ft'xirte Kaval'eréegeld und dx Nebenabgaben im Arnsbergschen, nach dem Etat fur das Jahr 1818 aufgeführt. Der Ertrag" des Stempels und Enregistrements, der Gewerbfteuer und, der Mindenschen Mahl: und Schlachc|euer war nach“ dem wirklichen Einkommen vom Jahre 1817 ange: nanmen, da die Rechnungen für 1818 noch nich!: vollcg abgeschloßen sind. Der Anschlag für das Eim kommen vom Salze und aus den ZW n und Ver»:- brauchßeuern von fremden anren beruéte aber nm: auf sehr allgemeinen, und daher sehr unsicherenSchäz- zungen; hier soll nunmehr aber der Ertrag des Salza)" monopols nach dem wirklichen Einkommen von 1817" und der-Ertrag der Zölje und Verbrauchsteuern nass einem fpeciellen Anschlage für die einzelnen Zollämter, den man im Jahre 1819 zu erfüllen hofft, angegeben werden. Mit dieser Berichtigung stellen fich mm die Abgaben, der drei westlichen Provinzen zusammenae: nommen, folgendermaßen: *