Frankréich wurden fie anfangs nach dem Geseßbmhe von 1791 durä) dm Generäl:Prokureur des Dépar- tements ewJ'hl't, späterhin durch dii- FrikdenSrichtc-r, jest dure? *die Präfekten, in GéMäsheTt "des (Ioäé ä'inßtrucciojx orimiueUs. Der neuste Schriftsteller über diesen Gegenstand, Hékr ““le “G'rave'ren'd, „Mai- tts ck63 reqüécez, untersucht fäknmtliche Arten, dre Geschwoxnen z'u "wählen, 'und sagt in Bezug auf *die: jenige, 'die nach “der “gegenwärtigen Geséßgebung statt- findet folgendes: „ Gehören die Präfekten nicht we: sentlich d'er Macht an'? oder vielmehr, müßen sie “ihr nicht angehören? Ganz äbgésehen bon *dém Einfluße, welchen die Anhänglichkeit an die Verfaßungs:“Grund: säse bder die Abhängigkeit von Vörurkheslen, die Liebe zur Gerechtigkeit oder das thl-gefaUén an Ansehn, Ehrgeiz und Hoffnung höherer Gnnsé, oder Pflichtg'e: fühl Und das B'eö-ürsnis veröffentlichen Achtung mehr oder weniger an*“f'ihre Verwältung äuse'rn wird: wür: “den sse 'nicht an ihrer Stelle einen polskisch'e'n Vék: rath begehen, würden sie fich nicht v'on der “natürli- chen Linie, die ihnen gezogen ist entfernen, wenn sle Uikht, mit mehr oder weniger eigenem U'rtheil oder mit mehr oder weniger Unterwürfigkeit, den Eindrücken st'ch hingebén w'ollten, die sie von der Regiécru'kng “eri“.- p'fangen? Und ist eine solche Stimmung, die man ohneUngeré-"chtigkeit nicht 'tädeln darf, "nichts?“n iiberall hinréxchéäder Grund, den Gebrauch einer solchén Géwalt init einigem Mißtrauen zu betrachten? nicht ein sehr erhebltcher Grund, ste ihnen ganz zu entzie- hen? Man ist allgemein einverstanden, daß die schon gemachte Exfahrung keinesweges geeiJnet ist, sich noch a'u'f eine “neue einzulaßen; Und wenn die “Versuch? in einer solchW Sacße gefährlich sind, so darf man Mol wünschen, daß man st'e 'nicht forkseße, daß man die: jenigen nicht erneuere, die_schon unglüöklich für uns gewesen find und sehr bittere'Gefühle“nachgelaß'én haben. Ich "weiß wohl„ daß die Vértheidiger der “jeßt “b"“?ste: henden Art die 'Geschwornen zu wählen, mit Recht für *ihre Meinung anführen, in eine'r wohlgedrd'netén Staatsverwaltung müße jedes Rad der polikischen Ma: schine das andre wkch'selseitig unterstüßsn; es sei) an: gerecht, von der Verga-ngmheir auf das Zukünftige zu schließen; in dem Verhälé'niße- kn wekchem unsre In: stituti'onen séch fésler in ihr Fundath senken, und die öffentlichen Si'tte'n slch ausbilden, werdén auch die gerügten Mißbräuohe verschwinden; Preßfreiheit hab'en wir schon, man werde nun ndch an die Stelle der jetzigen Departéme'ntsräthe solche seßen, die von den Wahlversammlungé'n ernannt "oder aus dkr Zahl der von könen'b-czeichneten Kandidaten bérufe'n worden ssnd“; man werde gleichzeitig ein neues Municipal-Syftem, statt des alten, einricbken und den Gemeinden die ihnen entz'ogeiten Freiheiten zu'rückgeben'; eine sehr leb: haft betriében'e Reform werde den Mängeln abhelfen, an den'én die jehige Organisation der Nati'onal:Garde kranke, u'nd Unter solchen Umßä'nden könne ein Prä- fekt, wTe er "auch sonst gestnnt seyn möge, niemals wagen, bei der Anfertigung der Geschwor'ncnlisten Par: theilichkcit oder “auch Nur 'soxgl'ose Gleichgiitigkcit blicken zit_laßen, weil er, „Wenn er hierin der ihm ob- liegenden éflicht “vergöße, seine moralische Verantwort- lichkeit ge ährden würde. Das glaube *ich 'aUes; ich glaube, daß di'e Préßfreiheic täglich viel Mißbräucbe verhindere und ferner verhindern werke und daß die be: merkten Reformen unsrex Einrichtungen auf den Geist der öffentlichen Verwaltung sehr wohlthätig einwirken werden. Aber_ick muß b'ykennen, daß ich sehr wenig auf die mvralisaheVerantwortlichkeitzähle. Ein edles, freies, rechtliches Gemüth, selbst ein ehrsücht“ige8, wenn die Chrsucht ein würdiges Ziel hat, kann eine Schranke darin finden; “aber wir haben nur zu viel geschichtliche Beweise, daß diese Veranrwo'rtlichkeit in der Wirklich- keit nichts oder soviel als nichts ist. „Viele Leute ha: ben sich seit 30 Jahren dadurch täuschen lasen und tramige Erfahrungen gema'cht. Auch in der Zukunft fürchte ich das Beispiel solcher schlimmen Erfolge; und wenn man doch das schöneGebäude verIury auf einem
.? sicherem Grunde zu errichten willens ist, so läßt sah
nicht uknsehen, weshalb man auf die Dazwischenkunft dexr Präfekten bestehen sollte, um fich noch'fernerhin dem Etg'enzvtllen der Macht oder den Schwachhejten hinzuge- ben, dre“ von der menschlichen Natur unzertrennlich sind. Auf'kemen Fall will i'chdie Anfertigung der Geschwor- nenkxste dem Zufalle "überlaßen; “ich will auf keinen Fall alle Franzosen, die im Genuße ihrer bürgerlichen Rechte sind, _ohne Untekschied und nach dem Lose zu: laßen, denn teh “Will eine Bürgschaft sowol für die Ge: sellschaft, als,'für die Angeklagten, und zugleich “eine! Bü“rgscha[t _für die MaISe der Bürger, denen man eme “so laßtge Verpflichtuxxg, als der Dienst der GE“: schwyrnen :|, n„icht ausbürden kann, wenn sée sich nicht m emer “unabhangigen Lage befinden und eine ansjä'n“: dige Wdhlhßbenhett geseßlich nachweisen. *Diese'Bürx schaft fmve téh vekeint in denWählern der Abgeordneten zyr Ka'm'mer oder in den Steurpflichtigen, die unmit- txkbar äuf diése folgényund nur da sind ich sie. Ich bm daher der_ Meinung, daß die Wähler die “Ge: schworn'etx seyn sollen, daß alle Wähler, welche lesen u“n“d schrexben können “and nicht unter 30, nicht über 70 Jahr Ile sind, den Dienst der Geschwornen ver: rachtezt maßen, Und zwar ausschließlich wenn die Zahl der M1 Departement wohnhaften Wähler hfnretcht, aydernfaUsZgemeinschaftlich mit denjenigen Bewohnern, dre “nach ihnen den höchsten Steuersatz bezahlen.“ Der Vérjaßer antwortet hjen'ächst dcn Gcg: nern der Jury, Miche 'seh'r “bedenklia'; finden, daß der Erste Beste, "dex e'me Steuer von 300 Fr. bezahlé und 30 Jahr; zähle, über die Ehre, das Glück und da?; Lebjen [caner Mitbürger urthéilen solle. Er sagt: ivénn v“:"? Geschwornen über Verwickelre Rechtsfragen, wcxchx dt_e Kenntnis der positiven Geseße Und eine vajrquxge ReMswißenschaf-t v'o'raus'sescn, zu urthei- [xn hacken, Kürd-e “es “Uns“r'eitig lächerlich seyn, ein solches Geschast K_llen Staatsbürgern ohne “UnterscHi'ed anzuyertrauen. 21er darauf kommt “es ga nicht an*. Die Geschwornen sollen nur über die That selbst, 'nach ihrem Genüssen und ihrer Ueberzeugung sprechen. Die Mitkel, slch pisse gewaßexkhafte UedetlzeUgung ,.u ver: schaßen, gewährt ihnen die mündlxcke Erörterung, eine 2xrc „pon Drexma, das unter ihren Augen !*orgeht-. E10 laßt st'ch “gar mchr Zeugnen, daß ein VFkann, dec nxat gesundm Éßmen und gesundem Urcyeile die Kennt,- nts chr Welt und des menschkäcßen Herzens verbin- det, em vortreffltcher Geschworner seyn werde. Und nsch dex CysaHrung, vielleiäyk mehr bcstrixfé'n, “ist es mehr 'mxnder wahr, dx-ß im Allgemänen die GesYäfts- Fours, dac- LZeUte, denen es zur Gewohnheit geworden :|,“ das Fur und Widér nach der Reihe zu 'eröxrern, dee schlechteßen GeschwomeU sind, Jet; mit! aber diese leßte Behaupt'Ung, ohne aki? Folgerungen, auf sieh be- kuhen !aßen; das Erste ist schon vöüig gNügend.“ . Herr “le Grav'er'end sucht nun zu bewéisen, daß em Mann über 30 Jahrkn, der dem Staate 500 Fr. Steu- ern bezahle, er “möge skin Vcrmögen 'crervt “oder selbjk errdorbey haben, soviel Erziehung erhalten und soviel Kenntms der Welt und des menschlichen Herzens fich verschafft haben werde, um dée Wahrheit von der Lüge unterscheiyen, und Mitten im Gange der Exörtkrpng, das Gesch1chtliche“ des Prozeßes, die Ausfagen der Zea: gen, das Leugnen der Angeklagten, und was bewfe; sßn, x_vas mehr gehörig ausgemutelt worden vastän: dtg emsehcn zu 'köünen. Wenn ein solcher Mann noch zu lesen an“!) 321 schreiben verstehé, um die Protokolkez, Zeugxnyerhore u. dergl. nöthigenfalls selbst zu l'eskn, so sey thm “xjuch die Tüchtigkeix zum Amte ernés Ge- sch_wornen mehr Wohl abzusprechen, und es sei)_ unge: reimt, wenn man sage, daß eine aus s0lchen ElkMkUT ten zusaMmengc'sthe Jury "ohne Wahl g'ebél-I-e: wor- den [ck. Herr le Graverénd scheint zwar etwas zu Nel zu_ beweisen, da fich unrer seinen Wählern gnug _Subjekte fmden werden, denen die Natur "005 Urthexl Versagt hat, indeß glauben wir dennoch, da;? de_rgleuhen Ausnahmen die von ihm aufgesteljee Regel mcht entkräftén können. (ertseßung folgto) “
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konnt gemachte Verordnung vom 18. d. haben Sk-
Maj- der König das von der teutsche11 BUNNY“; sammlung in ihrer Sisung vom 20. Sept. d. I. auf 5 Jahre einstimmig verabredete Pxeßgeselz nicht UÜÜU PU-
Allgemeine
"Preußische "Staats Zeitung.
86T Stück. Berlin, den 26|en Oéwbcr 1819.
[. Amtliche Nachrichten.
Kronik des Tages.
Berlin, vom 26. Okkober. Der Königl. Hof hat dsn 23. d. die Trauer auf 10, Tage amgelegt, fur J. K. H. die verwitwexe Herzogin von Braun-
schweig, geborne Prinzeßin von Oranien. 0. Buch, SchloßhaupcmaUn.
Des Königs Majestät haben den bisherigen Regierung: : Kalkulator Weigelt zum Rechnungs- Ratk) dcr chéerung zu Koblenz zu ernennen und das Patent für denselben allerhöchftselvst zu vollzie-
hen geruhet.
Se. Königl. Majestät haben deni bisherigen ._ngierungs-Asßßvr Täuber zu Frankfurt an der Oder zum RegisrungN-Rath in Posen allergnädigst ernaunt. _
Se. Königl. Majestät haben den bisßerigen Oberlandeugerickyts:Asseßor Schullz zu Köslin, zum R.K'l)? bei dem Oberlandesgerichte zu Magdeburg zu ermnnen geruhet.
Der Juffizkommißarius Mankell bei dym Ober: landeSZericbte xu Pmdcrborn ist auch zmn KUNZ» ])»xkzliaus in dem Departemenx disscs Kollegiums be: selir worden.
Se. Majestät der König haben dem Scßulleh: rer Bokkard zu Roßow das «1UgeMeine Ehrenzeichen zweiter Klaße zu verleihen geruhetz
Durch eine befox'idre, in der Geseßsammkung be-
bliciren, sondern auch, unter der Festsexzung daß die Cen: sur "nach gleichén Grundsäßén in der gesammten Mon: archie' behandelt werdeh solle, damit ein besondres Cen- sur- Edikt klär die Dauer der im Bundksgesekze erwähn-
sammte Monarchie, und mit Aufhebung des ältere'n Censur:Edik1eS vom 19. Decbr. 1788, so wie aller fich darauf beziehenden oder dasselbe erklärenden Edikte und Neskcipte, auch der in den neuen oder wiedererworbe- nen Provinzen das Eensur-Wesen betreffenden frü: heren Verordnungen, verbinden zu [aßen ger'uhet. Durch eine zweite in derselben Art bekannt ge- machte Verordnung vom 18. d. haben Se. Maj. die übrigen zur Aufrechthaltung der inneren Sicyerheit und öffentlichen Ordnung im Bunde gefaßten Beschlüße der Bundesversammlung:
1) wegen einer provisorischen Exekutions:Ordnung in Bezug auf den 2ten “Artikel der Bundes:Akte;
2) über die in Ansehung der Universitäten zu er- greifenden Maasregeln;
5) wegén Beüellung cinerCentral-Behörde zur nä: heren Untersuchung der in mehxen Bundesstaaten entdeckten revolurionaixen Umtriebe,
zUr Bcfolgung in alien zam teutsxxzen Bunde geht“)“- renden Provinzen publici-"ren zu [aßen geruhetx,
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Heute wixd das 29|e Stück der Allgemeinen'Gesesé sammlung auchgcbsn, welches enthäxt:
Km. 561. Di? allsrhöchfte ITabinetSordre pom 22. Sep: tember 1819, daß die Bégimstigung der unentgeltlichen "Verleihxmg dés Véxrgexcreklytes auc!) Nicl)t:Kombatcam-. ten [md denkn, welche bei alliirten Armeen die &riege von TZ-Z-Z- mikgemacht haben, zu Theil werden soll;
No. 5 2. Die Erklärung, wegen der zwischen der Königl. Preußischen und der FÜrstl. Hohenzollern =_H_é'chingenschen Regierung ve:abredct9n Freizügigkeit, in Betreff der zum teutschsn Bunde nicht gehörégen Preußischén Pro- VTnzenz vom 23. Sépcember d. I.;
R0. 563. Die Königl. Bekanntmachung vom TZ. Oktober 1819, die Bundestags-Besck)lüßé vdm 20. September d, J. brcreffend; und
Km 564 Die Verordnung, “wié die' (Zensur der Drttck- schriften nac!) dcm Beschlnße dcs teutschm Bundes vom 20. September d. I. auf fünf Jahre einzurichten ist; vom 18. Oktober d. J.
Berlin, den 26. Oktober 1819.
ten 5 Jahre als künftig einzige Norm darth die ge":
Königl. Pr. Debit- Komtoir f. d, Allgém. Gefessammluns.
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