Hanover, vom 22. December. Es ist nunmehr das königliche Patent vom 7. d. M. erschienen, wel: ches die Verfaßun-g und Einrichtung der bereits zu- fammenberufenen allgemeinen Ständeversammlung an: ordneß Die Versammlung soll aus zwei in ihren Rechten völlig “gleichen Kammern bestehn. Die Mit: glieder müßen einer der drei chrtßlichen Konfeßionen "zuget'hän seyn, das 25ße Jahr voUendet haben, und, Insofern sie nicht vermöge ihres Amtes Silz und Stimme haben, ein unabhängiges Einkommen besitzen., welches bei den Majoratshe-rrn der ers-ken Kammer in 6000 Rthl., bei den rit-te-kschaftlichen De-putirten in 600 Rthl. und bei den Abgeordnekcn der zweiten Kam: mer in 300 Rthl. bestehen, auch in Ansehung der Grundbesitzer aus Gru-ndßücken, in Ansehung der übri- gen Abgeordneten aus Grundstücken oder Kapitalien “im Lande selbst bezogen werden muß. Wer, außer den mediatisirten Fürsten und Grafen„ „seinen Wo-h-nfiß nicht *im Königreéche hat oder sich im Dienste “eines fremden Landesherrn befindet“, ist rau8geschloßem Die herzoglioh Braunschweigschen Lande oder Dienste wer: “den nicht als fremde angesehen, 'so lange dasNec-ipro- kum dauert. Was die Wirksamkeit der allgemeinen Ständ-eversammlung betrifft, so heißt es: „Und gleich- wje es überhaupt "keinesweges Unsre Abswht ist*, eine neue, auf Grundsäßen, welche noch nicht „d-uxch dieCr: fahrung bewährt sind, gebauete ständische Versaßung “einzuführen: “also soll auch die allgemeine Stän-dever: sammlung im Wesentlichen künftig dieselben Rechte ausü'beü, “Welche früherhi-n den ei-uZelnen Provincial: Landschaften, so wie auch der bisherigen provij70xischen Ständeversammlung zugestanden haben, nam-ent-[ich das "Recht dér'Verwilligu-ng “der behufs ker Be'dürfniße dss Staates erfoderl'ichen Steuern und der Mitverwal: tung derselben unter verfaßungmäßiger Konkurrenz und Aufficbt der Landesherrschaft, "das Recht auf Zu: ratheziehung bei neu zu er-laßenden allgemeinen Lan: desge'sesen, und “'das Recht über die zu ihrer Bera- thung gehörigen Gegenstände Vorstellungen an Uns zu béingen.“ Die sonstigen Verhältniße der Ständever: sammlung sind der Bestimmung eines bei der Eröff- nung mitzutheilenden besonderen Reglements überlaßen. Auch hat sich der Landesherr diejenigen Veränderun- gen der Organisation vorbehalten, welche die gesam- melten Erfahrungen oder „Beschlüße der teutschen Vun- desversammlung etwa nöthig machen möchten.
Inland.
Berlin, vom 27. Decbr. In “einigen teutschen Zeitungen wird gemeldet, daß die Abgeordneten des Vereines mehrer teutschen Kaufleute und Fabrikanten ihr Gesuch um Aufhilfe des teutfchen Kunstfleißes und Handels auch an die hiesige Regierung gerichtet und eine wohlwoljende Aufnahme gefunden haben. Diese Nachricht ist völlig gegründet. Sqwol von des Herrn Fürsten Staatskanzlers Durchlaucht, als von den ?errn Ministern des Handels, des Inneren und
der inanztn wohlwollend aufgenommen, erhielten
sie die berUhig-Wde Versé'cßemng, daß die Preußische Negixrung, weit entfernt., durch cinscixige Maascegeln den W'oylskand der teutschen Nachbarstaacen unter: graben zu wollen, sich freuen würde», wenn alle Ne- gierungen Teutschlands über die Grundsäße eines ge: meirxschaftlichen, die Wohlfahx-r aUer Theile férdcrn: den Handel:Syßems sich vereinigen köxwten, wozu die Preußische Régierung sehr gern die Hände bieten werde, um ihrerseit mitzuwirken, daß dem ganzen Teutschland die Wohlthat eines freien auf Gerech- tigkeit gegründeten Handels zu Theil werde. 'Es ist“ ihnen aber auch nichr ver'helt worden, daß der Zu: stand und die Verf-aßung der einzelnen teatsohen Staa“: ten noch keinesweges zu gemeinsamen Anordnungen vorbereitet erscheine; woxn auch besonders chöre, je: dem einzelnen Staate die Garantie zu gewährkn, daß die gemeinsamen Anordnungen in einem Übereinskim: menden Sinne von Alien gehalten würden. Die Sache scheine d&her jeHc nur darauf zu führen, das; einzelne Staaten, welche sick) durch den ]eßig-en Zustand be: schwert glaubten, mit den Bundesgliedern derjenigen Staaten, von denen nach ihrer Meinung die Be: schwerde veranlaßt werde, sich zu vereinigen suchten, und daß auf «diesem Wyge üßsreinstimmende Anord- nungen von Gränze zu Gränze weiter gelei et würden„ welche den Zweck hätten, die inneren Scheidewände mehr und mehr wegfaUen zu "laße-n.
Oranienburg, vom 20. December. Der gestrige Tag war für unsre Stadt merkwücdxg und fexkltch, da an d?mselven die Union der beiden “hiej't'»;en dix-kxec lu: t-hexischen und reformirre-n Gemeinden zu Einer evange- lischenGemeinde feierlich ausgesprochen wuxdo, nachem durch die-fc-eiwillige Erklärung sowol de!“ BiirxxerWaff als der LMMGcmcinT-e 'die äuserenHinderniße dFrWexeini: gung beseitiger und aüe Punkte der ki“:nfrig«*n*Cinrich- tUng durch eine von der BehörOe emannte Kommißion geordnet worden. Dj? Herrn Sup-rmtendcntey Hoppe aas BerUÜU und Yearoc aus Yerlm let: teten die gorresdjextskliche Feier des Tages. '.Ms „zeugen dicses deukwürdigen Ereignjßes der er;“ken väéjigen Ver- einigung der Hessen bisher getrennten proteskanxjsc'sen Gemeinden zu Einer evangelischen Gemeinde in der Provinz Branden'bukg, waren die Königl. wirkl.Ov-er'- Konstüortairäthe nud Pröpste von. Berlin die „Herrn Nibbek und Hansxcin nebst mehren Geistlichen „aus Berlin und der Umsegend anwesend. Der Herr Su- perinte'ndent Hopve hislk die Predigt über Philip- per 1, V. 9 -- 11. Das heil.?[vxnomahl ward nach dem Ritus des Brox-brscwcxrs und unter Spreahung der Worte “(Zl)cifti von dcn Prsd'igern der Gemeinde unter Betsxcmd ch Sewerintendenren a'dminikké'irk.
Bei dem von dem MagiKrme un?) der BÜ:*;F«,;*rfch-aft auf dem Rathhause vsmnstalteten f'xstxé-xéxesxx MaHle brachte der Herr Ober KOnsfstorialmts) NHMW?" das Wohl des geliebtm und hoch-éerehrtcn Könichk, ?.Md der Herr Ober:Kon-sßorjalyakk) „Hanstein das Wohl der Gemeindeaus, die 9211 so schönes Beispiel des evangelischen Sinnes gkgeöcn.
Se. Majestät harren der Gemeinde ein gwß-es Krucifix und zwei dazu paßende A'ltarleuchter &us dcr Eisengießerei in Berlin zuj'xeilen zu [aßen geruhet. Von Seiten des Königl. Miniüeriums der geistlichen Angelegenheiten empfing di“? Gemeinde die 'in Gold ausgeprägte große R-eformations:Medaille, so wie der Herr Bürgermeister Becker, als Repräsentant der Stadt, und der Herr Obe'ramtmann Kieniz, als Re- präsentant der Landgemeinde, beide thätige Beförde- rer des ruhmwürdigen Werkes, dieselbe Medaille in Silber.
Gewiß wird diesW erste Béispiel einer völlig unir: ten Gemeinde in der Provinz Brandenburg bald wün:
schenswerthe Nachfolge andrer von demselben christlich5 .
evangelischen Geiste belebten Gemeinden finden.
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