1880 / 53 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 02 Mar 1880 18:00:01 GMT) scan diff

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Das IbouuuneN bürägt 4- K 50 „s für d;:- kixxtxlxaßx.

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NET HJ.

Se. Majestät der König haben 'Aaergnädigft geruht:

dem Obersten]? D. ßZenner, btsher Vezirks-Comman- deur des 2. Bata: ons ( orms) 4. Großherzoglich Hessischen Land1Uehr:R?g1met1tS Nr. 118, den Königlichen Kronen-Orden dritter Klass; dém „Schullexhr'er und Organisten Hauser zu Schönwald im Kre1se 051211010 den Adler der Juhabsr des Königlichen Hath-Ordens von Hohenzollery' sowie dem Brief: träger L 115 610153 zu OHnabrück und dem pS11kionirten städtischen Nachtwächter 2811521111 Brauer zu Neustadt:MagdebUrg das Mlgemeine EhWNZSLÖLU zu verleihen.

Berlin, den 2. März 1880.

_Heuée fand bei Ihren Kaiserlichen Majestäten im hiesrgen Palaiß zur Feier des 25. Jahrestages des Re- gierungsantritts Sr. Majestät des Kaisers von Rußland Fgmilicndiner statt, an welchem die sämmtlichen Mit- 9116580521? Königlichen Familie Thsil nah_msn. Se. Majestät Fnyarjer und König sowie dis Prmzener1chienen in russischer

ntorm.

Oents-Yes Reich. ' Dem Kansmann Friedrich Nßumann in Wolgast 10 das Exequatur als schwedisch:norwxgischer Vize-Konsul da- selbst Namen?. des Reichs ertheilt worden.

'Bekanntmachung,

béfreffend die Bcglaubigung von Meßgerätlxen, welche zur

Auxxixxhrnng der in dem Negulatfv, betreffend die Steuer-

frechett dex: Branntweins u gewerblichen „chcéen (Central-

blatt für das Deutsche Rei 1879 Seite 781), vorgesckzriebenen Prüfung von Holzgeist Und Essig crforderliah sind.

§. ].

Die KaiserlicheN0rmal:Eichungs-K0mmission ist ermächtigt, die znr Prüfung von Holzgeist und Essig erforderlichen Meß- gsräthe, soweit dieselben Nicht eichfähig sind, mit Anwendnng eines besonderen dcn Reichßadler 5010211805611 Zeichen?- zu be- glanbigen.

§. 2. , Zu der vorerwähnten Beglaubägung werden zugelassen:

1) Graduirte Glasgefäße (Meßgefäße) in Form unten geschloffencr cylindrischer Glasröhren, deren Raum- gehalt mehr als 100 00111 bLträgt und MLM mit einst min: destens von 10 zu 10 00111 abgestuften Str1cheintheil1mg ver- sehey sind. Dis zu dem Raumgehalt von 100 «0111 gehörige Str1chmarke ist mit „100 00111“ zu 1125500511611, während die Bczexckzmmg der übrigen Strichmarken durch bloßeBezifferung 11011 10 zu 10 00111 ohne den. Zusatz 3,0001“ erfolgt. FaÜs das_Gefäß keine forklaufende Eintheilung in einzelne Kubik- cenUmeter besißt, hat dasselbe noch eine Stricharke zu enthalten, welche den Raumgehalt von 29 00111 abgronzt. Der Abstand von je zwei Strichmarken, welche einen Raum- FFW“ von 10 00111 begrenzen, darf nicht kleiner sein als

111111,

2) Thermometer, welche die Temperatnrgrade vyn + 580 bis + 620 Reaumur angeben. D;.e Skalen d1€12r Thermometsr solTen auf Glass aufgetragen 0110 zwischen 580 11110 620 mindestens in [Halbe Grade eingekheilk sein, außer- dem _d1e Temperaénrsn 00 U11 + 10 Reanmur markirsn und die Veze1chnung „Temperatur nach Reaumur“ tragen.

DSW. GWd-Jntervall darf sowohl zwischen 580 und 62 0, UTZ 311310001 00 und + 10, nicht kleiner sein als 4 111111,

, 3) Glaserne Aräometer, weche spezifische Ge; W1cht€ _0011 1,00 bis 1,32 angeben, denen alsEinhUt das 1P651111che Gewicht von dichtestcm reinem Wasser (Normal; Wassér) zU Grnnde gelegt ist. - Die Skalen dcr Aräometer 011911 111110150111 der cylindrischen Glasspindcl auf gehörig be- LsUgten Pqpierstrejfen aufgetragen sein, bis zu Jntervalksn 1330001 emgclheilt und mindestens dure!) Bezifferung der Uch1narke:z 1,00, 1,10, 1,20 11115 1,30, sowie durch Hervor- Set 11712 der 111 der Mitte wischenden Zehnerstrichett_liegende_n kWh? deutl1ch'und Überßchtlick) ablesbar gemacht sem. - 2319, UM sollen 010 Bezeichnung enthalten „Spezifisches Gewrckxt LZZIW auf Normalwaffer.“ Das einem Unterschiede vpn ]e TM m W spezxftschen Gewichten entsprechende Skalenmter- U darf mcht kleiner sein als 2 111111. 11114 N0N1kal€ssig-Prober in Form vgn unten ge- e)(!)Ysenen cylmdrtschen GlaSröhren, welche zwet dem Raum- 9 )Ut von 20 31110 von 30 00111 abgrenzende, um den ganzen MTWUS der Rohxe fich erstreckende Strichmarken enthalten (YU der Beze1chnmm „Normalessig: rover“ versehen find. „ck ' LL: Abstqnd der beiden Strichmar en von einander darf 1 )t klemer sem als 40 111111. Mos?) VOUstaxxdigx Essigprober in Form von unten ge- HDMMMM U1ltndr1schenx GlaSröhren von mehr als 40 ccm unterstgehglt/ welche unt Strichmarken versehen find, deren en Re slch Um den ganzen Umfang der Röhre erstreckt 1:7: “1111180100 von 20 ccm abgrenzt, während im Übrxgen

Ixsetiiou-preix sLr dn: Kann; tine: BWM]: 80 45 1

JU! Bofi-Außallen n:!)men Beßxixung an; Fs!

H M: W111: außer du: Yoß-Außaltku aus; die Expe-

Qitkon: IW. WUHLZUKQ NL. 82-

je zwei benachbarte Strichmarken einen Raumgehakt von 12/3 00111 einschlicßsn. Di? Strichmarken, deren mindestens 13 vorhanden sein sollen, sind, von der untersten anfangend, mmdestsns von 2 zu 2 mit Vexifferung (0, 2, 4 u. s. f.) zu vsrsehcn. Der Ziffer 12, wclcTZe nach Obigem zu dsr den Raumgchalt 11011 40 06111 abgrsnzenden Strichmarke gshört, ist das ProzentzUckwzx (0/0) bsiznseßen. Die Röhren sind mit der Veze1chnuna „Esngprober“ zu versehen.

Der, Absxand von je 2 Strichmarken, welche 2016110101111“.- Fhalt 0011 10 ccm begrenzrn, darf nicht kleiner sein als

[1110-

§. 3.

Die oben aufgeführten Meßgerälhe Würden nur dann zur Yegkmxbigung zugelassen, wsnn nach dsm Ergebniß der Prüsnng dre Fehler iyrcr Angaben imMehr oder im Weniger die folg-anen Beträge nicht übersteigen: .

bei den gradnirten Glasgefäßen (Nr. 1) . . . 0,2 00111,

de_i den Thermometern (Nr. 2) . . . 0,50 Reamnnr,

bet den Aräometern Nr. 3) . . . eine halbe Einheit der zweiten Dezimalste e,

bei den NormakessigWrobern und den volXständigen Essig- probern (Nr. 4 und 5) . . . 0,2 00111.

„L;. 4.

'Die B? lanbigung der stempelfähig befundenen Meß- geräthe erw gt_dnrch Aufäßnng des in §. 1 festgesetzten Stempelzeichsns auf der Glaßwand dicht oberhalb 022 obersten Thetlstricth. § 5

Für die Beglaubigung der obigen Meßgeräthe werden folgende Gebühren erhoben:

für Nr. 1 . . . 0,80 016 "L' 2 . . ' 0,40 * „, 3 . . . 0,80 4 . . . 0,30

5 060

Ergiebt die 1130011119 110€!) §. 3,5ie,11„nzu1ässigkeit dsr Stcanlung, so ermäßigen sich die Gebühren dnrchgärxgig um Berlin, den 1. März 1880.

Der Rsichskanzler. In ertretnng: Hoxnmnn.

Vekan/ntmachung. Postoerbindung mit Australien.

Duro!) die Dampfer der „0110111 1.100“ wird fortan eine: regslmäßigk, monatlich 5100111101106 Verbindnng zwis (11611 V1ym0uth und den Australischen Hafenorten Adewide, Molbourne und Sydney unterhalten. Die Abfahrt der Schiff? von Plymouth erfolgt von vierzehn zu vierzchn Tagen, zunächst am 6. und 20. März, 3. Und 17. April U. s. w. Außer auf den Haupt-Befördcrungßwegen über Brindisi und San FranciSco können auch mittelst der obigen Schiffe Briafsendungen, mit Ausschluß von Einschreib- fendungen, nach Australien befördert werden, wenn Hieselben die Bezeichnung: „713 917111011111, 117 [1117018 51119“ tragen. Das Porto für die dem Franktrungszmange unter: lic-genden Sendungen beträgt für Briefe 60 «Z für je 15 Z', für Drucksachen und Waarenproben 10 Z für je 50 8, für Waarenproben jedoch mindestens 15 .;3.

Berlin 17., den 28. Fsbruar 1880.

Kaiserliches General-Vostamt.

In Vertretung : K r a m m.

Königreich Preußen.

Pr'ivilegium wegen AusfertigunJKau'fsdenHJnYakber lauteBndter Kreis" ' ' des rei c“? ey e ru im e tags von anlejhcschetne 4501000 M g

Wir Wilhelm, von Gotteß Gnadsn König von Preußen xc. Nachdem die Vertretung des Kreises Heydekrua auf den Krets- tagen vom 19. Dezember 1877 un_d_ 22. April 1879 beschlossen hat, die zur Ausführung der vom Krc_t:e unternommenen Chauffeeßanten erforderlichen Mittel im Weze emer Anleihe zu beschaffen, wollen Wir auf den Antrag der Kretsvettretnng: , , zu diesem Zwecke auf jederx Znöabér lautende, mit „stsc'öem'en versébene Seitens der (5311111112102: unkündbare ANletbescberne tm BLUME von 450 000 „FL 0121101211 zu dßrfen, da sich hiergegen weder im Intercne der _Glaubigesr mxcb der Schuld- ner Etwas zu erinnern gefunden hat, m Gemaßhcrt des §. L_des Gesetzes vom 17. Juni 1833 zur. AussteUung von Anleibesxpexqen zum Bexrage von 450000 717, jndBUÉHÉsFLYt .Vierbundert Funxztg- tan end ark", wel e in 0 gem 311 ni en: [ M chZ00000o1sß zu 1000.44 150000 . , 500 ,

zusammen = 450000 .“

den 2. März, Abcxxds.

nach dem anliegenden Muster auszufertigen, mit 41 vom Hundert jährlich zu verzinsxy und nach dem festaesteüten Tilgungs- plane mittelst Verloosung 1a0r11ch vom Jahre 1880 ab mit wknigstens- Eins vom Hundert des _Kapttals unix! Zuwachs dcr Zinsen von den gctilgfen Schuldvetscbretbungen zu ttlgsn sind, durch gegenwärtiaes- Privilegium Unsere landesherrlickze Genehmigyng erxhciwn, Dieselbe erfolgt mit der“ rechtlichen Wirkung, daß em jcdcr Inhaber dieser Anleihescheine .die daraus hervoxgegangenen Rechxe geltend zu machen befu-at ist, obne zu dem Nachweise der Uebertragung des Eigenthums verpflichtet zu sein. -_ , ,

Durch vorstehendes Prxvilcgmm, _wclcbcö Wir vorbehaltlich der Rechte Dritter ertbeilen, wirkx für dte Befriedigung der Inhaber der aneihescheine eine Gewährleistung Seitens dex; "Staates nicbt übermommen. " ,

Urkundlich unter Unserer Höchste1genhandigén Unterschrift und- bcigcdrucktem Königlichen Infiegel.

Gegebßn Berlin, den 14. Januar 1830.

l.. 8. W i [ lx e l m. Hofmann. Graf zu Eulenburg. Maybach. Bitter.

Provinz Ostpreußen. R'egierungsbezirk Gumbinnen...

- n1e1b es chein '

des Kreises nydekrnz, zweite Angabe. Buchstabe ..... Nr. . . über ...... Mark Re1ch§wabrung.

Außgefertigt in Gemäßbcit des landeshexrlichen PriviLegiams vomn ........... (Amtsblatt der Kömgl'tcben Regierung zu . . . . . vom . . ten ..... 188 . . . Nr ..... Seite . . . . und Geseß-

Sammlung für 188 . .* . Seite . . . . laufende Nr ..... ).

, AufGrand der von dem Bezirksrathe des Regierunaébezirks Gumz b'mnen genehmigkn Kreixtagsbeicblüffe_ vom 19. Dezember 1877 und 22.'21pxil 1879 w:,1en AufnahmZ elner Schu1d von 450000 _ck“ beannt sie?“; der Kreksausfchuß dcs Krei'ies Hkydckrug Nawens des Kreises- durcb diese, für jeden Inbabcr/gülttge, Seitens dex; Gläubigcrs un- kündbare V::schreibung 'zu einer Darlsbnöfcbuld von ....... «sé, welche an den Kreis haar aezablt worden und mit 42“ :om. Hundcrt jährlich zu-verzmsrn ist. _

Die Rückzahlung der_ ganzen Schu1d von 450000 „ckck erfolgt“ nakh Maßgabe des genebmtgtcn Tilgungsplaues mittelst Vsrloosung der Anleibescheine in den Jahren 1880 _th spätcséens 1917 ei11schliezlich ans eincm Tilgungsstocke, we1cher mit wenigstens Eins vom un- dert des"; Kapitals 'ährlich unter Zuwachs der insen von den ge- tilgten Schu1dver chreibungen gebildst wird. ie Ausloosum e- scbieht in dem Monate ..... 1217011 Jahres. Dem Kreise bleibt jedoch das Recht voxbeh:[1en,den Ttleuzmsstock zu verstärken, oder auch sämmtliche noch im Umlauf beßn liche Anlcihefcbeine auf ein- mal zu kündigen. _

Die durch die verstärkt? Txlgung ersparten Zinsen wachsen eben- faUs dem Tilgungsstockc zu., _ _. _

Die ausgekoostcn, soryte dxe gekundigten Schuldverscbrerbungen werden unter Bezeichnuns tbrer Bukbsxab-n, Nummern und Betrage, sowie des Termins, an welchem dxeRuckzablung erfolgen soll, öffent- lich bekannt gemacht. Dixse Bekanntmachung erfolat 72010, drei, zwei uad einen Monat vor dem Zahlungstermme in dem Deutschen Relaxs- und Königlickx Preußischen * Stqats-Anzeigcr, dem Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Gumbinnen und dem amtlichen Organe der Kreisbehörde zu Heydekruz. Gebt einks dieser Blätter ein, so wird an dessen Statt von Ye'r Kretsyertretung mix Genehmigung des FZZigliéen Regierungs-Pras1den1en 111Gumbinuen ein aneres Blatt

2 1mm .

Bis zu dem Tage, wo_ solchergesxalt das Kapital zu entrichten ist, wird es in balbjährltében Termxnen, am 2. Januar un„d (zm 1. Juéi, von heute an gerechnet, mrt 41 vcm Huudch jahrlich verz'm et. ,

Die Auszahlung der 3111er 11:11) des Kapitals erfolgt gegen blosße Rüä'gabe der fäüjg gewordexxen anßscheinc bxziebungWeise die er Schuldverschreibung bei der Kreis-Kommunaxkasse zu Hxvdekrua, und zwar (1110) in der nach dem Eintritte de_s FßUtgkcist-ermzms folgenden Zeik. Mit der 'zur Emvfangnabme kes KapxtYs kmgsrerchken Sßyuld- v?xschxejbung find auch die_dazu gehörxßea Zinsßbkme dar j'pgteren FäUigkCitstermine zurückzultsfern- Fur die 160199“? anßktbeine wird der Betrag vom Kapital abgezogen. Die gckundtgxen Kapital- beträge, welcbe innerhalb dreißi Jabxkn nacb de_m Ruckzahlungs- termine nicht eröoben werden, sow e die innexhälh „mer Jahren, nach Ablauf kes Kalenderjahres, in MUMM 11? 1411“; gcwordx'n, nicbt erhobenen Zirffen verjähren zu GUUftM des Kreises. *Das Unfgebot und die Kraftloöerklärung verlorener oder vxrntchtmr Schnld_ve_r- schreibungen ecfolglnach VNslbkifk dék„§§- 838 "„"d 113!- der CFF?!- p-«eß-Ordnun“ 101023122122 1210 12“. 10212...

1 * u - - . (11.050.231. S'ZZ) ezlejvijozeß-Ordnuug vom 24. Marz 1879

geseées zur Deutschen C 'für kraftlos erklärt

(Ge. S. S. 281).

' ' * der aufgeboten nock) werdc'an“I;?ckepmsßlXöxYléanXZen, welcher den Vexlu 1 131111 'stschejnen vor 21111an der vierjährigen Verjährungsfrist bxtßder _KretSverwaltung anmeldet und den stakt ehcinen BWI JHskZYr-YLÉYMVTY LYM-

' :- ung o e . , “111111111121,YÖCWYWL?eerZerjährungsxctstder Bekrag der angemel-

deten und bis dahin nicht vorgekommenen ansjchéme gegen QM-

FUWIJÉISFZT wÉFYlldverscbreibung 1101) halkjäbüge Zinssäyeine

' res ....... au'sge ebexx; die ferneren bZlZXÖFYFWFÖlÉJTBLZW FZH fünfjährige 2111511110111» (311€ egxben werden. Die AnSgabe einer negen Retbe von ZMT-BMM erfolgt bei der Kreis-Kommu'Kachzffe m Heydekruy0206n UÖZUUÉWI- der, der älkeren Zingjxhe'mrcibebergedruätenAnwcijunz. Bexm et

; [ t die Aushändigung dir neuen Zinsséxin- 1T1112dar1YLWÉZWLÜMSÖUldvekschrUbung/ sofern deren „Qor-

1FUTURELYFZYWYWYMhlifetkdurcb eingegangenen Verpfäektungm