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Der bestehenden Vorschrift gemäß brin en wir “ zur öffentlichen Kenntniß, daß in dem gedachtengIahre fZYYK'LYdÉeeZlFZYFUYSKLZZMhhejißcheZZXtejßYchaft für daS Jahr1870 mit
in Kraft __"Mstn sind. 7184 Verficherungen im Betrage von 7,49 ,200 Thlr. eipzig, den 27. Juli 1871.
der Anzeige
Das Direktorium der Lebensve erun s- ])r. Stechrsx.ck g Gesellschaft.
Nechnung__S-Absch1uß
_ er
Lebensverstchcrungs-Gesellschaft zu Leipzig vom Jahre 1870. E in n a h m e. *
]) VerbZiebene Kayitalsumme ab. wegen fruheren Ablebens der Versicherten zurückerßattcte Beträge ..................
2) Beiträge für Versicherungen .................................
_Beitaägx für KriegSversicherungcn ........... " Y Zur Cauttons-Darlchne vereinnahmte Beträge 5) Z
_Rxßge für den Penfionsfond der Geseüschaftöbeamten ................................. '
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A u s a b e. ]) Yßr ZU Yodeöfäsle .................... g ;,ur __ ret ersoncn bei crfülltcm 85. chenS'a re ................ ' Vergutung aus dem Reservcfonds für zurücjf lezgebene VerfichcrungsScheme
Dividende für die an das a r 1 "5 . „ Für VOTausbezablte räMicJ h & bezahl ['n Bcltkagc...-...............,. ...........
Verluste durch Agenten
Ab ' ' WeYsr-TKWÉÜWZ???????kk??? .*7'.*§...2.3.e7§*.*.|.„9.7..(F7Él7.sk'7“"“ “W"“) Win" ““
Für Abschr-.ibung au Cautjo s. . ngentur-Gebühren unfd BureYukFtIÖlfhm aus den Beiträge" der Darlehnsemeängkk-m
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506-661 3 403-203
__ bestcZenÉ) in:__ W aarer a c un e [ Ausleihungen: ck| n
& gegen hypothekarische Si er 't“: .............. .. bz , POÜKCU der Geselléchahfxt, . _ . .. ........... k, . . . -,- ..........................
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0) ' UUJLkUUfte Staats: und ' - , ä) » Abtretung dcr Diensifauta EZ:“ öffentlrche Werthpaprcre """""""""""
) Guthaben: .; 315 a) bei dcn_A enten ...................................... ' , 5,434 11) für Stuckzmsen von den ausgeliehe'ncn Kapitalicn ...'."ZZFZZZHZZZJZJ." """"""" 287-212 2 ........ _, , 249,724 Z,410,416 "'“
7,212 3,403-203
5,256
234-540 _. 188,9 12 278,433
2, 453,548 9 '
Hiervon ab: " Verwaltungskoftcn, Welche 111 Ausgabe verschrieben, aber noch nicht erhoben worden sind
Die Kapitalsumme zerfäklt in ol * " .
Z) ZYFckfteélunßüfürV 79 S_terbefälTe g cndezuruckgeftcllt e Posten. an e a e crgü ung aus dem Reservefonds
3? NFM (AFM? der am Ende des Jahres 1870 bestehenden Vcrficherungen) ...............
4 Ue ertrag dcr em Jahre 1871 an 13 ' =- ' 5) Für spätere Jahre vorausbezahlre ZYZÜBMBMWZAWM """"""""""""""""""""""""
6) Gutbab n der KautionsDaUe ns-
Z YMÜYJYZW ders (HexensazaftsbmeZXfänger el gran . „
*9) Ueberschuß U ? trage
Leipzig, den 4. Juli 1871. Das Direktorium der Lebensversicherungs-Gesellschaft.
1)" E' A- Steche, K. S- Infiiz-Rat1 R'tt Georg erd. Brunn “_ Advokat. )! ' ck 26-1 Vorfißender. [C?ld'wRäerstKeJF/ ZYZle-UZJWK; Stellvertreter des Vorfißenden.
Franz Köhler, Buchhändler. Eduard Sander Kaufma Die Uebereinßimmun __ s R Aug. Kummer, Vollzichender. , nn. genauer Revision. g e _echnungsabschlusses mit den vom Direktorium geführten Büchern bescheinigt nach vorhergegangener
Leipzig- den 19. Juli 1871. . ])1'. 1111. Adolvh M i Der unterzejchnete Gesellschafts-A s 1) . or , Panfler, verpft- Revisor. vorftebmder Abschluß ndet, geprüft u ck"*“ hat m GkMäßbtlk "M F. 16 der Statuten die Rechnung vom Jahre 1870 schaft welche mit den M, m " ck““! efunden UUd spricht nac!) vorgenommener evi “ auf w “[ck" W , L_MM den 20. Neu ]Ykeinfiimmmd ge?unden worden, dix Iußtfikation der RechnYm ZYmLi'tttaFKsft W DOkumentm und Baar-
Der Auöschuß der Lebensverfiiberun _ gs-Geen at . FWF: Et?" 2111; Rich ter. Adv. 131". „Haus, Ysrfissßdesé-É _f zu Leim.?“ r. or il elm Drobi - eo or nhorn 1111. Bu Comihur L_ fck“ Prof., K* S* Sch. Hofrath, Carl Augu Geßléjr, ÉevoUYLZYLr und Betriebs- Direktor
ZTLZFZ'LÉFW. 813§31.§.:."|- Nm.. 5.:m&..“!ka.Fx“§d*s?.!§21xxd?§:*“k , s , , . Dr. Carl Christian Bruhns, 5111?thci iirZYoZÖÜer'S'ZZIvZTg" B“"qUi'" M““ “'
Hier folgt die besondere Beilage
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Besondere Beilage zum Deutschen Reichs - Anzeiger und Königlich Preußischen Staats - Anzeiger. M 13 vom 29. Juli 1871.
"halis-Verzeichniß: Chronik des Deutschen Reichs. - Der voetis e u in d r d ut n 5 ts 111. -- D r K “Z Rü en. I - Zur Charakteristik der norddeutschen Landschaft. -- Carl'vonchSZnYer-Greaboxevosche Rech sprache e re: g
Chronik des Deutschen Reichs.
8. Juli. Allerhöchste Ordre, welche die für die evange- lischen und für die katholischen Angelegenheiten beßehenden gesonderten Abtheilungen des preußischen Ministeriums für die eiftlichcn 2c. Angelegenhexten aufhebt und deren Geschäfte iner Abtheilung für die geistlichen Angxlegenheiten überträgt.
10. Juli. Der Deutsche Kaiser sprrcht dem Großherzog von Baden in einem Handschceiden seinen Dank für das Interesse aus, welches der Großherzog durch die Vereinigunß des badischen Kontingents mit der preußxschen Armee auf' Neue für die Größe Deutschlands bethätigt habe.
11. Juli. Der Civilkommiffarius im Elsaß-Lothringen, Wixkl. Geh. Rath von Kühlwetter, wird" in Folge seiner Er- nennung zum Oder-Präsidenfen von Westfalen von seinen Funktionen in Elsaß-Lothringen entbunden (und legt sein Amt am 12. uli nieder), _
13, uli. Vcrordnu» , betreffend die Erneuerung der Gemeinderäthe für Eisaß-Yotbringen. Die Ergänzungswahlen werden auf den 20. und 30. Juli feftgeseßt.
14. Juli. Gesey, betreffend Abänderungen der Gerichts- verfaffung (in Elsaß-Lothringen) und Allerhöchste Verordnung Zur Außfübrung dieses Gesekes. Gescß, betreffend die Angaben
er Justiz-Verwaltung für 1871 und 1872 (in Elsaß-Lothringen).
- Gesch, betreffend die Einführung des Deutschen Reichs- geseßes über die Wechselstempelsteuer vom 10. Juni 1869 (in Elsaß-Lothringen).
*- Der 20. rheinische Provinzial-Landtag wird geschloßen.
- Der König von Vadsrn verleiht der Kömgm-Mutter das erste Verdienstkreuz. _
-- Der württembcrgischc Landtag wwd vertagt. _
-- Der Landtag des Herzogthums Sacksen-Meiningentr1tt zu einer außerordentlichcn Sesfion zusammen. _
- Eine Deputation der evanÉelischcn Allianz wird 111 FriedrichÉShafen im Auftrage des (Users von Rußland von dem Fürsten Gortschakoff empfangen. _
15. Juli. Der Kronprinz des Deutschen NC_lchs und von Preußen trifft, festlich empfangen, in Müychen em. _
_-_-_- sz' schleswig-holsteinifche Provinztal-Landtag wird ge-
chlo en.
1 - Der König und die Königin von Württemberg dgnken in einem Erlasse für die [»,-31 der Feier des sünfundzwanygsten Jahrestages ihrer Vermählung ihnen aus _dem gmxzen _annde und von weiter her zugegangenen zahlretchen Gluckwxxnsche.
16. Juli. Bekanntmachung des Reichskanzlers Jurften v. Bißmarck, die Kündigung von 51,000,000_Tha1er Schav- anweisun en des Norddeutschen Bundes 11. Emrsfion betxeffend.
-- Feierlicher Einzug bayerischer Truppen in Munchen. Der König von Bayern spricht seiner Armee 111 einem Armee- befehl seinen Dank aus. _ „ _
17. Juli. Geseß, betreffend dte Emführxmg der Deutschen Zolk- und Steuergesexge-bung ('m Elsaß-Lothrmgen). _
- -- Der König von Bayern verleiht dem Kronprmzen des Dcutschen Reichs und von Preußen dre Jnhaberstelle des ]. bayerischen Ulanen-Reaiments. ' _
-"Fe|bankett in München, an welchem der Krouprmz
des Deutschen Reichs, sowie die Prinzen Luitpold und Adalbert
Theil nehmen. _ _ -- Der Kaiser von Rußland vexrletht dem Kronprmzen
von Sachsen den Feldmarschallrcmg in dex russischen Arxnee.
-- In Weimar wird der dentstbeBuynenkongreß eröffnet.
18. Juli. Der Kronprimz dex; Deuxschen Retchs und von Preußen trifft von München 1_n_Ems em.
-- Dankschreiben des Königs von Y_ayern gn die Ge- meindekollegien und die Bewohner von Munchen fur den den Truppen bereiteten Empfang._ _ __
-- In Waffenaar wird dze Vermthung des Fuxsten von Wied mit der Prinzessin Marie der N1ede-r1cznde ge etert.
_ Der weimarische Landtag genehmrgt da von der Regierung vorgelegte Domänengeseß. _
-- Der sach§ewmeiningische Landtag wtrd _vertqgt.
19. Juli. Dcr Kronprinz von Sachsen trtfft m Ems ein, um sich bei dem Kaiser als General-Feldxnarschall zu melden.
20. Juli. Der westfälische Provinztal-Landtag und der naffauische Kommunal-Landtag werden geschlossen.
22. Juli. Der General-Adjutant des Königs von Bayern, _(Henexal- teutengnx von Spruner, überreicht der Kaiserin in Coblenz tm Namen des Komgs von Bayern den bayerischen Verdienstorden.
-_- Der Kronprinz des Deutschen Reichs und von Preußen trifft_ m Oßborne em. Graf Vray-Steinburg erhält von dem K_ömg von Bayern unter Verleihung des St.Hubertus-Ordens dte na__chgesychte Entlassung als Ministcr-Präfident, Minister des Komgltchen Hauses und Minister des Aeußern. Staats- rath 1)1'. von Daxenberger übernimmt provisorisch die Leitung der genannt_en Mmisterien.
-- Amxenß wird von den deutschen Truppen geräumt.
24. Jun. Der Kaiser begiebt sicb von Ems zum Besuch des Kmfers und der Kaiserin von Rußland nach Jugenheim.
Der poetische Zug in der deutschen Rechtssprache, 111
Wie die Poesie einerseits dseReckytssprache 'm Ansehung der Form beeinflußt, so bestimmt sie auch in der mannig- faltigsien Weise den Inhalt des Rechts. Jenes Vor- walten der bildlichen und sinnlichen AuSdruckswcise findet seine tiefe Begründung m dem (Heiße , - der sie schuf. Gleichniß und Sprüchwort sind nicht etwa blos praktische Ver- suche, die Rechtßlehren leichter einzuprägen, sondern sie smben den Gedanken selbst fester zu faffcn und zu 11111 r_e11z_en. _ Die 1pätere GescYgebung la'ßt mehr und mehr dle tldllchkelf des AuIdrucks vermissen. Indem sie gerade auf die Sache geht, befteißigt sie fich präcifer Kürze der Form uud bcßrebt sich dafür, aUc-Fälle zu berücksichtigen. Das altheseß liebt cpifche Breite, scheut sich oft, im einzelnen Falle einzugreifen und stellt [Leber die Entscheidung in etwas Natürliches oder Zufäkliges.
Mehr als in dem eines anderen Volkes finden wir in dem alten deutschen Recht eine Menge eigenthümlicher Bestim- mungen, deren _Grundcharakter ift Auffassung des Rechtlichen durch das Sinnltche, Weihuna dessen, was festgeseßt werden soll durch etwas Unfestes, dem Zufall nie ganz zu Entziehendes. Ein myftifcher Glaubescheintdem zu Grunde zu liegen, welcher diejEnt- scheidunÜ eincr übernatürlichen Kraft anheimgiebt, die aber wirkt und fich “Wert in Erscheinungen der beledten und unbelebten Natur.
Auf die Frage, wie weit räum_l1ch etwas geben soll, ant- worten unsere alten (Heseße: vso welt_dey Hahn schrqitcta, -- so weit die Kaye springtc, - vst) _ wett eme Feder fliegta, -- vso weit ein Stein, Hammer, Vetl, S_pcer 2c. mag geworfen werden.- In der Schlederhuser Ho1zd1ngsordnung von 1576 wird z. B. bestimmt, daß peiner so weit Rasen ausj chen dürfe, als, wenn er den linken Fuß auf das Feld, den re ten in sei- nen Zaun stellt, er mit der rechten Hand emen Hammer unter dem linken Fuß wegwerfen mach Um bei Uebertragung von Gemeindcländern die Grö e__ des Ackerstücks zu be- stimmen, mußte im Osnabruckfchen der Erwerbende aus einem Wage_n mit der rechten Hand unter dem linken Bein den .Hammer werfc_n. Saxo (1131111113110115 erzählt von Otto dem Großen, daß er auf seinem Zuge nach Jütland zur Bezeichnung _der Grenzen seiner Herrschaft gegen die Normannen den Speer 1118 MM geworfen habe, und zwar in jenen Sund, der von ihm den Namen trage (Ottosund). Eine andere , guch_bc1 anderen _Völkern beliebte Bestimmung der Grenzschetde, lst das Gegenemanderlaufen zweier Menschen oder Thiere. Dem Crstgxborenen wurde bei Erbthctlen vor den Übrigen Erben em _ergcnt'hümlichc-s Ehrenstück gelassen, deffen Begrenzung man 111 die Gewalt des unschuldigen Thiered zu legen pfte te. Er .empfing vüber sein Theilnoch den Hahnenflug.-
Ura te Sitte ist das Steinwerfcn, und wird durch Axax u_nd Hektors Wettkampf, noch mehr_ durch denjenigen Brun- htldens und SiYstieds bestäßigt. Daß jedoch rechtliche Besthmun- gen von dem teinwurf abhangen, ist weder bei den Griechen noch "den Römern, sondern allein bei den Deutschen zu finden.
Wie beim Wurst, so dienten auch Speer, Lanze, Hammer, Stock 2c. bei der Berührung, um damit bis zu dem Orte zu reichen , der eine Grenze bezeichnen soklte. *Wie weit einer das Obst, das von seinem Apfel- oder Birn- baum in des Nachbarn Hof fällt, _ langen soll? so- weit man mit einer Ahrruthen reichen kann, mag