1871 / 97 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 22 Aug 1871 18:00:01 GMT) scan diff

kosten. Die Tagegeider für die Mitglieder der Kreissynoden wer- den auf ] Thlr. 15 Sgr. bestimmt. Die Synodalen, welche am Ort der Synode wohnen, empfangen nur 1 Thlr. Diäten.

An Reisekoßen erhalten die Synodalm 73; Sgr. für jede Meile

per_Eisenbahn, Dampfschiff oder der Post; 20 Sgr. für jede Meile , welche nicht auf_diese Weise zurückzulegen ist. Außer; dem erhalten die Vorstands der Kreisiynode zur Bestreitung der BureauZund sonstigen Kosten ein Pauschquantum.

Uriundlicb unter Unserer Höchßeigenhändigen Unterschrift und betgedrucktem Königlichen Infiegei.

Gegeben Homburg v. 1). Höhe, den 9. August 1871.

Wilhelm. von Mühler.

1)

Entwurf einer Bezirks-Synddal-Ordnung für die evan- gelischen Gemeinden iWiYJIFk des Konsistoriums zu e a en.

Z. 1. Die Gcsammtheit der evangelischen Kirchengemeinden des Kon-sisioriaibezirks wird durchdie Bezirkösynode vertreten. §. 2. Sammiliche Gemeinden des Konsißorialbezirks stehen auf

dem Grunde des lautem Wortes Gottes alten und neuen Testaments

und bauen an dem apostolischen Glaubensbekenntnisse und der Augs- burgischen Konfession.

In deanetenntnißsiande der nicht unirtenevangeliscb-lutberischen und xeformxrtezn Gemeinden des Konfiftorialbezirfswird dureh die Eingliederung m den Synodalverband nichts geändert.

Sämmtliche Gemeinden geiväbren sich gegenseitig Abendmahls- gcmemschexst und stehen 111 der Gemeinschaft des Synodalverbandes und des Kirxhen-regimmis.

Z. 3. DteBezitkssynode bcßehi: 1) aus dem General-Superinten- denten, 2) aus 13 geißiichen und 13 weltlichen Abgeordneten der Kreissynoden, 3) aus vier von dem Landesherrn zu berufenden Mit- gliedern, darunter dem Direktor des theologischen Seminars u Herborn.

Sämmtitckze Mitglieder, mit Außnahme des General- uperinten- denten, sind nur fur die jedesmaliÉ; Synodalperidde bestelli, doch ist ihre Wiederivabl bezichun sweise iederernennung gesiatiet.

Z. 4. Außerdem wo nt ein Königlicher Kommissarius evangeli- schen Bekenntnisses, welcher als Vertrcier des landesherrlichen Kirchen- regimenis zu _der Be irkSsynode abgeordnet wird und dessen Ernen- nung dem Könige zn chi, den Verhandlungen bei.

_Derselbe ist befugt, jederzeit das Wort zu ergreifen und Anträge an die Synode zu stellen.

Die Mitglieder des Konsistoriums haben das Recht, an den Ver- handiunqen mit beraihendcr Stimme Theil zu nehmen.

§. 5. Die Wahl, der von jeder Kreissynode abzuordnenden Deputirten erfolgt in der, der Bezirkssynode zunächst voxhergchenden Versammlung der Kreiswnode.

Die gcißlichen Abgeordneten Werden Von den in der Kreisiynode iiimmberecbtigten Geifilicben aus den Pfarrern des Kirchenkreises, die weltlichcn_Deputirtcn aus ihrer Mitte gewählt.

Für ]eden (geistlichen oder weltlichen) Deputirten ist ein Stell- verireter zu wählen.

5. 6. Zum Geschäftskceise der BezirkSsynodc gehört: 1) die

Prüfung der Mandate ihrer Mitglieder, 2) die Entgegennahme des Berichts ihres Präses über die kirchlichen und sittlichen Zustände der evangelischen Gemeinden des Bezirks, sowie der innern und äußern Geschichte der Kirche des Bezirks in der seit der leßten Synode ver- gangenen Zeit, 34 derÉsieUung der GeschäftSordnung für die Kirchen- vorstände und ft r die erbandlungen der Kreis- und Bezirksshnoden (§.„25 d. KG. O ). Den Beschlüssen der Provinziaisynode muß eine zwrefache Berathung (Vocberaihung und Schlußberaihung) vorhergehen, 4) die eßstellung der Wahlordnung für den Kirchenvorstand, die größere emeindevertretung, die Kreis- und Bezirkssynoden (Z. 25 d. K. G. O.), 5) die Mitwirkung bei der Aufstellung besonderer Ge- meinde- oder Kreissynodal- Statuten (W. 24 und 40 d. K. G. O.), 6) die Beachtung und Erivägun des kirchlichen und sittlichen Zu- ßnndes der evangelischen Gemein en des Bezirks in Bezug auf Lehre, Liturgie, Verfassung, Zucht und christliches Leben, 7) die Mitwirkung auf dem Gebiete der Geseßgebung für das Kirchenwesen dcs Koniistorial- bezirks, 8) die Prüfung der Protokolle der KreiSsynoden, und 9) die Erledigung der von denselben an die Bezirkssynode gebrachten Anträge, 10) die Beraihung und Beschlußfassung über die Anträge ibrerMit- ?iiedc'r, 11) die Priifun und Erledigung der Vorlagen des Kon- ifiormms, 12) die Mitaußsicbt über die Amtsführung der Geistlichen, Kirchenvorstebcr, Gemeindevertreter und Kirchendiener, sowie über das ideologische Prüfungßwrsmx die Ausbildung d-r Kandidaten und Fortbildung der Geißlichen, 13) die Mitaufsicht über die Verwaltung des Pfarr- und Kirchenvcrmögens, die Kenntnißnahme und Einsicht m die Budgets und-Rechnungen der Ceniraifonds nach Maßgabe der erwaltungs-Ordnnng, 14) die Tbeiinahme an der VerWaltung der geistlichen Wittwen- und Waisen - Kasse und der Bezirks- iynodal " Kaffe nach Maß abe der Verwaltungs - Ordnung, 15) die Befugniß- neue firchl che Ausgaben für allgemeine Bedürf- nisse , somit dieselben durch Leistungen der Kirchengemeinde oder Kirchenfonds gedeckt werden sollen, nach den Vorlagen der Kirchen- behörde zu bewilligen und umzulegen.

Ohne Zußimmung dec Bezirißsynode dürfen firchengescßliche Normxn in Bezukx auf Lehre! Liturgie, Zucht und Verfassung, neue Katechismen, bibische Geschichte, Gesangbücher und Agenden nicht eingeführt werden.

Die Besehlüsse der Synode treten erst dann in Kraft, wenn sie Beftäiigung der kom etenten Behörden erhalten haben.

5. 7. Bei eschlußfaffung Über Lchre, Liturgie, Kate-

chi§men, Gesangbücher und Agenden, bilden die Vertreter der evangelifch - lutherischen Gemeinden der Dekanate Bieden. kopf,. Gladenbach und Hombur eine besondere Abtheilung, so daß m diesen, Angelegenheiten die brigen Mitglieder derS node nur für das Gebiet ibxer Kreisiynoden beschließen, gleichwie die itglieder der „Abtheilung Biedenkopf, Gladenbach und Homburg ebenso nur für ihre Gemeinden 111 diesen Angelegenheiten beschließen. Ebenso hat M die genannte Abtheilun der Synode der Abstimmung in Sachm des Na au1schen Ceniral- irchenfonds und der Nassauischen geiß. lichen ittwcn- zmd Waiscnkasse zu enthalten, so lange den genann. ten kaanatcn die Tbeilnahxne an diesen onds nicht erwirkt ist.

Jurjdie Nesormirten M die konfef oneske! Vorfragex über An. ßelegenhetten, die nur auf Grund der Konfession entschieden" werden önnen, durch, einen zu veranlassenchn Beschluß der Gemeind'evertretung der betreffenden Gemeinde u entscheiden. _

YZ. Der Votsinnd er Synode besteht “aus einem„Geißlicben' als räses und aus einem geistlichen und einem weltlichen Beisißer,

Zur die Beisißer werden Stellvertreter gerväbit.

er alieste geistliche Beifixer ist der Stellvertreter als Präses.

Der Vorßand wird von er versaxnmeite-n Synode “ßets nur für dre laufende Synodalpcriode gewählt. Er tritt mit der Eröffnung der folgenden ordentlichen Synode nach erfolgter Wahk-desneuen Vorstandes außer Funktion.

Der Präses „peruft die Synode, leiiet die Verhandlungen der. selben und sorgt fur die Beobatbiung der äußeren Ordnu g.

Die Veisißer haben den Präses in den Präsidial eschäften zu unterftußen. Die Korrespondenz führt mit Ausnahme Jer Fälle , in denen der Vorstand nach dem Folgenden in der Gesamnitheii zu han. deln bat, der Präses allein, doch sieht es ihm frei, wo es ihm an- gemessen crscbemr, die Mitunicrschrift dcr Bcifißer einzuholen.

Dem Vorstände liegt ob: 1) die Sor e für. die Redaktion und Beglaubigung der Synodal-Ptotokvlie, _2) ie Einreichung der Ver- handlungen an das Konsistorium, sowie dnnn Mittheilung an sämmt- liche Kirchenvorßände, 3 die Außfübrung dcronigtn Ynodaleschlüsse, welche keiner höheren esiätigung bedürfen, 4) diex'rßßeiiung der Geschäfte fnx die nächste Synodaiversammlung, 5 die Abßakkung von Gutachten uber Vorlagen des Konfiüorkmns w brendder eit, daß die Synode nicht versammelt iß, wobei derselbe auf chpr „ern des Konsistoriums durch-Zuziehung der Stellvertreter ßch *zu-vtkßärken hat, so wie_ das Rccht „vorläufiger Enischeidungin so eher“: Angeke en- heiten“, die zum_ Geschäftsxreiie der Bezirkösynode gehören und eLner sof_:rtigen Erlcdt ung bcdurfen. Solche vdrläufige Entscheidungen mussen der näch en Bezirkssynode zur definitiven Beschlußfassung vorgelegt werden.

Der Prases veririii persönlich die Synode bei feierlichen (He- legenheiten z. B. Einweihung von Kirchkn und hat das Recht. jeder- zeit yon den Einrichtungen und dem Zustande in dem theologischen Seminar in Herborn Einsicht zu nehmen,

§. 9 Die Bez-irkssynode "versammelt fich in der"“Regei alle drei Jahre auf Berufung ihres Prases in einer Stadt des Bezirks.

„Ueber den Anfangstermin, den Ort und die Dauer der Berufung verembaxt sich der'Prases mit dem Konfiftorium.

. Ergtcbi sich mz Laufe der Vexhandlungen Veranla ung, die StßungSzett zu verlangern, so kann, und dies nur mit Zu immung des landesherrlichen 'Kommiffars geschehen. .

In dringenden Fällen kann von dem Konstfiorinm, sowie von dem Vorstande (mit Genehmigung des Konfistoriumd) eine außer- ordentliche Synodqlversammlung berufen oder auch für geeignete Gegenstände die schmftliche Abßimmung der nicht versammelten Synode veranlaßt Werden.

Zu einer außeroxdenilichen Synodalversmnmlung findet keine

. Neuwahl statt.

§. 10, Wenn die Mitglieder der Synode.versan1me1tfind, er- öffnet dex Präses der abgelaufenen Syncdalperiode, oder, wenn dieser mcht wweder zum_ Mitglied der Synode gewählt ist, der General- Superintendent die Versammxrmg mit Gebet. Hierauf werden die Mandate geprüft und die Synode wählt ihren Vorstand.

Ueber dre Beschlußfähiqkeit und die Art der Abstimmung gelten die Bestimmungen des Z. 7 der Kreis-Synodalordnung.

Sobald die Synodx durch ein Gebet des Präses und eine An- sprache des landesherrlichen Kommissarius eröffnet ift, berichtet der Präses über die innern und äußern Zustände der evangelischen Kirche :(»:es Yezirks und ihrer Geschichte seit der lebten Versammlung der «yno e. -

„Hieran erfolgt die Wahl des neuen Vorstandes.

Am Tage nach der Eröffnung der Synode findet ein feierlicher Gottesdienst statt. -- Jede einzelne Sißung wird mit Gebet eröffnet und beschlossen. _

Auf der Synode können nur Gegenstände, welche zu ihrem Gk- schäftskreise gehören, verhandelt werden. _

Ueber die Beschiußfähigkeit der Versammlung und die Abstim- mung gelten die Vorschriften des Z. 7 der Kreis-Synodalordnung.

Z. 11. Die Mitglieder der Bezirkssynode erhalten Während ibker Theilnabuxe an der Versammlung täßlich zwei Thaler Diäten, außer- dem Vsrgutung der Reiseioßen nach" en für die Mitglieder der Kreis- synoden bestimmten Säßen. *

LanHWthhschafko

Erfurt,_ 19. August._ Die diesjährige Generalversammlung des [androirth'schaftltcben Centralvereins der Provinz Sachsen und der angrenzenden erzog- und Fürstenthümek wird vom „10. bis 12. September hterseidsi adgebalten werden und wird die Direktion des Mitteldeutschen Pfcrdezucht-Vereins damit eine Ausstellung von Pferden schweren Schlages nebst Prämiimna- foww eine große Auktion von importirien echten ardenner Fohlen verbinden

* sondern: Seidel aus Evenihai heißen.

KnSTF-r und al,.- derZinInhabekdie verivitWete "Kaufmann

1787

Oeffentlicber Anzeiger.

Steckbriefe und Untersuchungs =Sacken.

teckbrief wider die Dienstmagd Elise Schl_otthauer aus TreisnS, Regierungsbezirk Cüffkl. Es wird ersucht, die :e. Schlott- hnuer, welche sich der Verbüßung einer gegen fie exkannten 4monat- nchen Gefängnißsirafe entzogen hat, im BetretungSfalle' feßzunehmen und mit nächstem regelmäßigen Transioort anber abzuliefern. Cassel, den 16. August 1871. Der Staatsanwalt.

ekanntmachung. Die gegen den früheren Koffäihen und Schacht Joachim Christoph Rielehock aus Tornau durch rechtskräftiges Mandat des unterzeichneten Poiizeirichters vom 31. Mai 1870 wegen Entwendung von Jeldfxüchten erkannte Geldbuße v9n 5 Thalern, der im Unvermögensftxlxe 1 Woche Gefängnis; subßitmrt isi, ist durch Aüerböchsien Gnadenerlaß vom 3. d. Mis, erlassen und wird desvalb-die offene SirvaoUsireckungs-Ncqmfition vom 4. April Is. in Betreff des Rielebock hierdurch zurückgenommen.

* dal den 19. August 1871. Sten “' ,KönLgiickxes Kreiégericht. Der Polizeirichter,

. Berich*ti§un_g.- '

In der Bekanntmachung des Ksn'glicben Kreisgertchis ZuLandes-

ut v. 18 Juli d. I. - 91-21. Nr. 76, 83 und 89 -- mu es unter r. 4 nicht qul Alfced Bruno Schiemann, sondern: Paul Alfred

Benno Schiemann, und unier Re. 11 nicht Seidel aus'Ebenthal,

. H"a“itdels- Régistér. .Handeis-Register des Königl. StadtgeriNchiZLJYdBFilin. eellicbatsreifter woselbsi unter r. te rma: InAYAÉgeFÉWft ffür ;den !Bau landwixthschaftlickzer Maschinen und Geräthe und für Wagenfabrikatton H. F. Eckert-

t i ente ein etragen: , vermerxußehÄuffitiahhme der9 Bekanntmachungen der Aktiengesellscbaft Find neben dem Deutschen Reichsanzeiger und der Berliner

Börscn-Zeiiung die Neue Preußische Zeitung und die Bank- und Handels-Zeiiung bestimmt.

In“ unser JimTenrégißer, wose'lbft unter Nr. 6377 die hiesige & * “tmn: H ndiung MR Hsenibal & Co.

' ekt e eme ein“"eira-gen: ., Wm LDE PyriniZal 'Libragham "Rosenthal ist nicht Schrtstscßer, son. dern Buchdruckerkiöéffbkr. ,' , Leßterer hat für sein unter vorgrdaMex Firma beftehendes Han- delsgeschäft dem“ Philipp Rosenthal iner Prokura eriheilt und ist die- selbe in unser Prokurenreglfter 8111) Nr. 1830 heute eingetragen

worden. In dem Firmenregister isi 5111) Nr. 2086 die Firma:

, , J. Michaelis heute nelöscht worden. __ * n 19211: U 1871. * " * B*YÉÉJW StadgtgselriM Y_hiheiiung fur Civilstnhen.

..“-„***

Bäder unter Nr. 202 dis Firmenregisters unter dex Firma ,L.„Rofins1ye_ eingetragxnen. andiunq des Kaufuzanns Ludwig Ewald Rostnsky zu Spandau 1 „folgender Vermerk em eiragen. , .

die Firma“ ,ist durch “Erbgang auf die. Wittwe Ro usw Emilie Auguste" Ida, geb. Jahn, übergegangen; eingetragen zufolge Ver-

fügung vom 18. August 1871.

S andau den 18. August 1871. . p ' Königliches Kreiögertcht.

___-___“

" “. * - * Nr“. 258 die Firma 45.9113; n unser irmxyxeqißer ist unter , NMUN,

Iahn, Ort der Niederlassung: Spandau,

Emilie Au „aste Ida, geb. heute eingeragen worden.

_ * '18. Au ust 1871. Spandau, den Kön giiches Kreisgericht.

- - * - ?Üün ein ein etragcn unter D" “W H' Elgmy“ 3" Jr naßodex'u diegSozietät unter

Nummer ds eell atsregisiers, ift, , den Kauffeuien .Zrkdsciyéi fEignther und Marcus Wagnex aufgehoben Worden i erlo en. ,. Eingßéra ensthzufolge Verfügung vom 10- AUJUÜ 18/1 am 16" Aug"? 1 711" d 16 August 1871 n . - , , Fran cnßKxötnigiieMs Krengericht. Ferien-Abtheilung.

In unserm Firmenrsgister ist bei Nr. 47 vermerkt worden, daß

di . |? " ' , irma e daselbst emaciragin“ F »B. Kaßnerc

i." Frankenstein? “'auf den Maurermeisier

uber " , YJMLUY ift Le terer ais nunmehrigerInhabcr der gedachten 991 .

Erdmann Kaßner hierselbst

In unserem irmenre ißer ifi unier Nr. 244 die Firma S. Jacob

Mendelsohn zu ofen mt Zweigniederlaffung zu Glogau und als deren Inhaber der Kaufmann Simon Mendelsohn zu Poscn einge- tragen worden.

Glogau, den 18. Auguß 1871. - Königliches Kreisgericht. 1. Abtßeilung.

In die Handelsregister des unterzeichneten G2richts ifi einge-

tragen '

„4. in das Gesellschaftsreqifter: Nc. 3. Firma Na el & Müller zu Sa'izwedel,“

()01. 4. Die GeLellschaft ist am.]. August 01'. aufgelöst und hat der Kaufmann Nagel die Liquidation des Ge- schäfts übernommen;

13. in das Firmenregißcr: Nr. 79 der Kaufmann AUJK Wilhelm Nagel zu Salzwedel als

Inhaber der Firma A. . Na el zu Salzwedel; *

zufolge Verfü ung vom 15. August 1 71 am 15. August 1871.

Salß'wede ,' den 15. Auguß “1871.

Königliches Kreisgeréinztx' 1. Abtheilung.

Bekan tmacszng aus dern Hanedel'D-rkxgister des König"-

lich nAmtsgerichts Harburg vom 19. Augu|_1871. Eingetragen ist heute zur Firma _,

_. _, Schacht & Barkels

Ju “Harding 'auf 1701. 99, daß diese Firma xrloschen iii.

' Bornemann, Amtsrichter.

Königliches Kreisgericht zu Wesel. 1. Abthe.iiung.„ . In das Prokuxenregißer ist unter Nr.„77 die dxnx___Kameann Ludwig Koktcn zu Wesel von dex Handelsgcseüschaft Pvp-pe &'«chmöl- der daselbst, eingetragen Nr. 2 des Gesellschaftsregisiers, erthnlte Pro- kura zufolge Verfügung vom 17. August 1871 am 17. Auguß 1871

eingetragen. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen :e.

2447 Vekan,ntmnchun. [ ÖaIDomänen-Vorwerk Dabiß im Kreise Zranzbur , 34, Meilen von" der Kreissiädi J'ranzburg- «? Meile von Barti) im 31; Meilen von Stralsund entfernd“. mit einem Areal von: , 1114 Morgen 146 JRutben, oder 284,64 Hekiar, worunter 834 Morgen 122 [:]Ruthen Arier

und 145 Morgen 93 QRuthen Wiesen, soli, auf 18 Ja re, von Johannis 1872 bis dahin 1890, im Wege des öffentlichen Au?gebois anderweitig verpachtet werden. Das dnn Auf- Ybotc zum Grunde zu legende Pachtgelder-Mimmum beträgt 2625

lr reu . Courant * » , ha Öiequ ßbeßellende Pachtkautinn ist auf den Betrag der MWM;

en Pacht bestimmt und das zur Uebernahme dxr Pacht erforderl ermögen auf Höhe von 22,000 Thlr. nachzuwetien._

u dcm auf den 4. Septemberd.Is., Vormittags 11 Uhr, im Viale der unterzeichneten Regierung anberaumten. Btetungs- termine laden wir Pachtbcwerber Mit dem Bemerken ein, daß die Verpachtungsbedingungen, die Regeln der Liziiation und die Haxte nebst Jlurregister, mit AuSschiuß der Sonn- und Jefttage, taglich Während der Dienstßunden in unserer Registratur eingesehen werden können, Wir auch bereit sind, auf Verlangen Abschriften dcr Verpach- tunngedingungen und der Lizitntionsregeln gegen Erstattung der

Kopiaiicn zu ettbeiien. ral und den 20. uli 1871, St s , 'önigliche Regierung.

***"-

[li/l. 163] [6 ii en Todesfalls des Pächters ist eine „gxößere, zu einerWzZ enniglxiLlnßn chFidcikommißherrWaft in Weßprenßen gehörige

nghtung mii cinem Areal von ca.14500_ Mofrzzen sVsYk JU » a re ä'hrlichc Pachkium1ermgi «dx 1?“ .. baker Lexxi'rYkMxLeanM-üfZeZtJKOZÉbF11. 7875 bxfierert die AUÜQUÉZYExpe- ** ““ “u“ (;]-'Was» in Berka". ((x-5991 )

dition von 1! 4 d 23 d 'Mis V . rkau . Mittwoch, en , . .„ or- mithfgesrdZ LKZ, soslfcn auf dem Kasernendyfe dcs unterzeichneten

“d "ma' raße 63 für den ,Köni ichen Dienst unbrauch-F Bataillons, AMKYZferdxest ö entlich an den Mesiftbietenden gegen gleich verkaut werden. Berlin, den 20 AUZUÜ 1871..

Königli Brandenburgisches Train-Bataillon Nr.

Eine An (1 [ alter Werkzeuge, 0a, 250 er. altes Schmwdeeisen, Gußeisen, sckénéiédeeiserne und gußeiserne Bohr- und Drehspäbne, Stahl-, Eisenblcch- und Weißblechabfaü, oa. 100 Cir, .Lederahfälle, on. 80 Cir. Vleizink, Zinkasche und teduzirte Bleiasch2, außerdem Borsten- und Segeltuchabfäile sollen am 8. September 01' Vor-

bar gewordene baare Bezahlnn

* mittags 9 Uhr, in der Artillerie-Werksiait zu Danzig, Bühner-

6 mei bietend e M leich? baare Zahlung verkauft werden. gasse , | Dirßktgion gder Artillerie-Werkftatt.

2689*. Bekanntmachung. _ [ Zu dem Neubau der, hießgen Köni sbrücie sind für die Jahre 1871, 1872 und 1873 nach“ dem, Kostenan chlage -. 2582 Tonnen Portland-Cement und 438 Tonnen hydraulischer Kalk

Firma'unter Nr. 1 es Firmenregifters heut eingetragen wor en.

Frankenstein, den 16. August 1871

Königliches Kreisgeriéht. Ferien-Abtheilnng.

erforderlich.