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Franken.
Zinsen,; erhoben auf die Ametikanischen Obliga.
tionen ......................................... Halbjährlicher Coupon auf 185 Pfd. Sterl. in Obligationen der Eisenbahn von Scinde ......
Gesammisumme der Einnahmen .....
A u s g a b e 11. Summe, aus. dem Vollendungs-Fonds genom- men und in die Kasse der definitiven Anlagen
4,889
1 15 ],360,878
eingrzahlt ...................................... 489,678 Entschädigungen, für drei aus dem Dienste getre- tene Beamte und die Wittwe eines verstorbe- nen Beamten gezahlt. .......................... Ankauf von 4065 Pfd. Sterl. zum Nominal- werthe in Obligationen der Eisenbahn von Scinde für den Reserve- onds-.... ............ Einzahlung des aus den umänischen 8prozen- tigen Eisenbabn-Obligatiomn realisirten Gc- winnes in die Kasse der ordentlichen Ein- nahmen ........................................ Zurückzahlu-ng von 500 Dukaten der durch die Europäische Commission im Jahre 1867 aus- gegebenen 10pro3entigcn Anleihe ...............
Ankauf Franzöfischer Eisenbabn-Obl ationen * Frlchns und Gxand-Ceniral) für den Reserve- on ....................................... .. Ankauf von 32,000 Doklars zum Nominalbetrag
in Amerikanischen Obligationen für den Re- - serve-Jonds ....................................
Gesammtsumme der Ausgaben ....
B i l a n z.
Einnahmen für Rkchnung der Spezial-ands .. Ausgaben für dieselben Fonds .................. Kassenbestand .....
Davon find: im Depot bei Flury Hérard in Paris ................. 52,724 Fr. 21 Cts. Saldo geschuldet von Ge- brüder Baring in Lon- don .........
in baarem Gelbe in Galas
68,224
109,964
22,771 5, 925 * 443,920
165,378 ' 1 ,305,863
1,360,878 “ 1,305-863 «_,015
1,121 , 08 , 1,169 » 87 ! 55-015
Gesammt-Kassenbeßand am 31. De- zember 1870. UeZerÉchtsxß der ordentlichen Einnahmen des a te ......................................... Summe, welchc auf die zur Fortführung der definitiven Anlagen angeWiesenen Beträge nickt zur Verwendung gelangt ist .................. Kassenbestand der szial-FondZ .............. .. 1,169 GesammtsUMMe ..... 324,418 | nämlich: 4 “ | baarer Kassenbestand .. .. 117,048 Fr. 38 Cts. geschuldet von mehreren Schuldnern .............. ZL7,Z60_ZL90 _- Gesammtbetrag wie oben: 324,418 Fr. 28 Cts. Berlin, den 12. September 1871.
214,752
108,495
Königreich Preußen.
Privilegium wegen Emission von 5prozentig€n Prioritäts-Obliga- tionen der Crefxld-Kxeis-Kcmpener Indußrie- Eisenbahn- Gesellschaft zum Betrage von 250,000 Tbalern.
Vom 28. August 1871.
Wir Wilhelm, vox; Gottes Gnaden König von Preußen 2c. Nachdem von der Crefeld- Kreis-Kempener Industrie-Eisenbahn-Gesell- schaft darauf angetragen worden ist, ihr zum vollständigen Ausbau der Balm Und zur Beschaffung ausreichender Betriebsmittel die Aufnahme einer Anleihe auf Höhe von Zweihandcrt fünfzig Tausend Thalern gegen Auésteslung auf den Inhaber lautender Obligationen zu gestatten, Wonen Wir in Bexücksiéhtigung dcr Gemeinnüßigfeit des.Unternehmens und in Gemäßh-it des Geseßes vom 17 Juni 1833 durch gegknwär- tiges Privilegium Unsere lgndeßherrliche Genehmigung zur Emisßon dieser Obligationsyuntet nachftxbcnden Bedingungen eriheilsn.
Z. 1. Die Obl1gationen zerfallen in 2500 Stück ck 100 Thaler und Werdxn unter der Bezeichnung:
„Funfprozeytige Pxioritäts-Obligationcn der Crefeld-Kreis-Kempener Jndufirie-Etsenbahn-Gesellschafx- unter den fortlaufenden Nummern 1 bis 2500 nach dem beiliegenden Schema Z.. von dm Dixektorm, sowie von dem Spezial-Direktor, resp. dessen Stellvertreter ausgefektigt.
Jeder Obiigatkon Werden Zinöcoupons für fünf Jahre und ein Talon zur Erhebung ferneter Coupons nach Ablauf von füanabrcn nach den angeschlossenen Schemas 13, und (3. beigefü t. Die Cou- pons und Talons Werden mit den Jacfimiles dreier irekxoren „und des Spezial-Direktoxs versebezt und von Mel Kontrolbeamten der Gesellschaft unterschrtebcn. Dte Coupons und der Talon Werden alle fünf Jahre auf besonders zu erlassende Bckanntmachung erneuert.
Auf der Rückseite der Obligationen wird das gegenwärtigePrivi- legium abgedruckt. „ „
. 2. Die Obligattonen_ werden mit fünf PkOTMk jährléch“ ver- zinst und die Zinsen in halhjährltchen Terminen on numsrancio am 1. Februar und 1. August jeden Jahres gegen Auslieferung der über 2 Thlr. 15 Sgr. lautenden stcoupons an den Zahlftellen in Berlin-
Crefeld und in den Städten gezahlt, welche Seitens der Direktion der , )
Geseusthaft noch außerdem zu dem Ende vermittelst Bekanntmachung bezei net werden.
Zinsen, deren Erhebung innerhalb fünf Jahren, von dem in dem betre enden Coupon bezeichneten Zahlungstermine an, nicht geschehen ift, verfallen ohne Weiteres zum Vortheile der Geseüschast.
Die Aque-ixhung neuer ZinScoupons erfolgt an den Präsen- tanten des Talons -- durch dessen Rückgabe zugleich über den Empfang der neuen Coupons quittirt wird, -- sofern nicht dagegen von dem Inhaber der Obligation bei der Direktion rechtzeitia schriftlich Widerspruch erhoben ist. Im alle eines solchen Widerspruchs erfolgt die Aus- reichuvg an den „nhaber der Obligation. Die Direktion kann sich neben den Talons dte Obligationen selbst zur Vsrabfolgung yeuer Zins- coupons behufs Abstempelung einreichen la en.
Z. 3. Die Inhaber der Obligationen nd au! Höhe der darin bezeichneten Kapitalbeträge vel_ost den fälligen Zit: en Gläubiaer der Crefeld-Kreis Kempener Indußm-Eisenbahn-Gesellschaft; fie haben als solche in Ansehung der, der Gesellschaft gehörigen Vahnßreckm und deren Betriebsmittel ein unbedingtes Vorzugsrecht vor den Inhabern der Stammaktien und der dazu gehörigen Divi-dendensazeine. Eine Veräußerung der zum Bahnkörper und zu, den Bah-xthöfen der Gesell- schaft gehörigen Gxundstücke ist unstatthaft, so (an e dicse Prioritäts- leigatiomn nicht eingelöü sind oder deren Ein ösungsbcnag nicht gerichtlich deponirt 111. Diese Veräußerungsbeschränfung bezieht fich ]edoch nicht auf die außerhalb der Bahn und der Bahnhöfe befind- lichen Grundstücke, auch nicht auf solche, welche innerhalb der Bahn- höfe etwa an den Staat oder an andere juristische Personen zu öffent- lichen Zwecken abgetreten Werder; möchten.
F 4. Die Prioritäts-Obligationen unterliegen der'Amortlsation, zu Welcher jährlich verwendet werden: *
a) der Ueberschuß, welcher vom Ertrage der der*Gesellschaft ge- hörigen Bahnstrecken nach Deckung der laufenden Verwaltungs-, Unter-
altungs- und Betriebskoßen und der Beiträge zum Reserve- und
rneuerungsfonds übrig bleibt, bis zum Betrage von zwölfhundert
fünfzi Thalern; ,
b? die ersparten Zmsen'der amortifirten Obligationen.
Diese Amortisation soll im Jahre 1876 aus dem etwaigen 8111) 11111", 3. bezeichneten Ueberschusse des Betriebsj'ahrrs 1875 beginnen. Für die Jahre, worin ein solcher Uebekschuß nicht vorhanden is?, wird zur Amortisation nur das etroajge Zub 1117er. 13. bezeichnete Zinsen- erfparniß verwandt.
Der Gesellschaft lei_bt das Recht vorbehalten, mit Genehmigung des Staats den Amortuationöfonds zu verstäka und dadurch die Tilgung der Obligationen zu beschleunigen.
Die Nummern der hiernach in einem Jahre zu amortéürenden Obligationen Werden durch das Loos bestimmt. Die Llußloosung geschieht (zunächst im Jahre 1875) in Gegenwart Von 2-Direktions- Mitgliedern unter Zuziehung eines das Protokoll darüber auf- nehmenden Notars in einem 14 Tage vorher zur öffentlichen Kennt- niß zu bringenden Termine, zu dem den Inhabern dxr Obligationen der uttitt gestattet wird.
ie auSgelcoften “Nummern Werden spätestens im November
BehufH Auszahlung öffentlich bekannt gemacht. ,Die AuszaYlung er- folg: jedoch erst an dem auf den Ausloosungs-Termin olgenden 1. ebruar (zuerst (1119 im Febxuar 1876) in Crefeld und Becxin und fon 19er von der Dtrektwn öffentlich publizirten Zahlsteuen nach dem Nominalwerthe an die Vorzeiger der Obligationen gcgen Aushän- digung derselben und der dazu gehöxigen noch nicht fälligen Zins- coupons (Gonk. Z. 6).
Die im Wege der Amortisation eingelößen Obligationen sollen in Gegenwart eines Notars verbrannt werden; diese Verbrennung wird publizirt. „
J., 5. Außer der vorerwabnten Verßäxrung des Amortisations- fonds bleibt, der Gesellschaft das Recht vorbehalten, mit Genehmigung des Staats alle durch die vorbezeichnete Ausloosung nicht betroffenen Odli ationen iUSges-ammt mit 6monatlicher„, Frist zur Rückzahlung des ennWerthes am 1. Februar oder ]. Auguft zu kündigen.
Ane!) die demzufolge eingelößm Obligationen sollen in Gegen- :vart eines Notars verbrannt, und es soll, daß dies geschehen, öffent- lich bekannt gemacht Werden.
J. 6. Die Verzinsung der Obligationen, Welche ausgeloost oder sonst gekündigt smd, hört mit dem Tage auf, an welchem sie zur Zurückzahlung fällig stud. „Wird der Bktrag der Obligationen in Empfang genommen, so müssen zugleich die ausgereichten Zinscou- ponxx, Weiche später als an jenem Tage yexfallen, mit der fälligen Odltgation eingeltefert werden; gesckieht dies nicht, so wird der Be- trgg der fehlenden ZinScoupons von dem Kapitale gefälzt und zur Emlösung dieser Coupons verwandt.
„ 55 7. Diejenigen Obligationen, welche auSgel-öost oder sonst ge- kundigt sind und der Bekanntmachung durch die öffentlichen Blätter ungeachtet, nicht rechtzeitig zur Rückzahlung eingehen, werden WÜHTMÖ der nächsten zehn Jahre von der Direktion der Gesellschaft anährlich einmal Bchufs Empfangnahme der Zaßlung öffentlich aufgerufen; Werden sie dessen ungeachtet nicbt inner alb eines Jahres nach dem leßien öffentlichen Aufrufe zur Einlösung vorgezeigt, so erlischt ein jeder Ayspruch aus denselben an das Vermögen der Gesellsayaft, was von der Direktion unter Angabe der Werxhlos a-xvordenen Nummern alsdann öffentlich bekannt zu machen ist. Die General-Versammlung der Ge- sellschaft kann jedokd deren gänzliche oder thei_1weise Bezahlung gas Billi keitZ-Rücksitxten beschließen.
„8. Die Außführung der vorgeschriebenen Amortisation oder sonßigen Tilgung der Obligationen (Z. 5) hat die Gesenschafc all- jährlich dem Königlichen Eisenbahn-Kommissariat nachzmveésen.
. 9. Die Inhaber der Prioritäts-Obligatkonen sind nicht befugt, die ahlung der darin vorgeschrécbenen Kapital-thräge anders als nach Maßgabe der in dem §.4 getroffenen Beßimmungen zu fordern, auSgenommen : - * .
_ Verwaltung län er als drei Monate unbcricbtigt bleibt;
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a') wenn ein Zinözahlungstermin durch Verschulden der Eifmbabn-
,b) wenn urch Verschulden der Eisenbahn - B*erwaltu der Trankporlbeirieb auf der Eisenbahn länger als sechs Monate 9 nzlich eingestellt geWefen ift ' 4
0 wenn die im §.4fe|geseste21mortisation nicht eingehalten Wird.
n den Fällen ml &. und b. bedarf es einer Kündi ungöfnst nicbt, sondern das Kapital kann von dem Tage ab, an wel em einer dieser Fälle eintritt, zurückgefordert werden, und zwar: zu a. bis zur ahlung des betreffenden inkcoupons, zu 1). bis zur Wiederher- eilung des unterbrochenen ransportbcniehes.
In dem sub c:. gedachten Falle ift eine dreimonatliäpe Ksmdio ngsftist zu beobachten, auch kann der Inhaber einer Priontäts- bli'gatiov von “diesem KündigungSrechte nur innerhalb dreier Mo-
nate von dtm Tage ab Gebrauch machen, wo die Zahlung des Amortisationsquantums hätte stattfinden sollen.
Die Kündigung verliert indeffen ihre rechtliche Wirkng, wenn die Eisenbahn-Verwaltung die 'nicht “ei'ngéhaltene Amortisatwn nach- , olt und zu dem Ende binnen längstens dreier Monate nach erfolgter
ündigung ,die Ausloosxmx der zu amortifirenden Prioratäts-Obli- gationen nachttäßlich beWirft. .
Die leigat onen, welche in JolZc der Beftirumung dxeses Para- graphen eingelöst sind, kann die Gesc schaft wxeder ausgeben.
Z. 10 Sind Obligationen angeblich verloren gegangen oder ver- nichtet, "so kann deren Mortifikation beantragt und ausgesprochen Wer- den. Die Direktion, welche nach ihrem Ermessen eine Bescheinigung des Verlustes fordern darf, erläßt des Endes, auf Antrag der Be- thciiigten dreimal, inZwischenräumm von Wenigstens vier und höch|ens 6 Monaten, eine öffentliche Aufforderung, jene Dokumente einzuliefern, oder die etwaigen Rechte an dieselben geltend zu machen.
Sind vier Monate nach der leßtm Aufforderung vetgangen, ohne daß die Dokumente eingeliefert oder etwaige Rechte auf dieselben an- emxldet worden, und hat außerdem seit der erßen Aufforderung ein
exmin zur Empfangna'hme einer neuen Serie Zinscoupons stattge-
funden, ohne daß dabei innerhalb mindestens sechs Monaten nach dcxsen Ablauf die betreffenden Obligationen, beziehungSweise die ,der fr heren Serie bcigegebene Umveifung (Z. 2) zum Vorschein gekom- men siiid, so spricht das Landgericht zu Düsseldorf auf Gxund jenes Aufgebotes die Mortifikatlon aus, die Direktion bringt dkeselbe zur öffentlichen Kenntnis; und fertigt an Stelle der mortifizirten Doku- mente neue unter denselben Nummern aus, auf welchen bemerkt Wird, daß fie als Ersaß für mortifixirte dienen. Die Kosten dieses Veerhäens fallen nicht der Gese0schast, sondern den Betheiligken ur a .
3 Zinscoupons und Talons können weder aufgeboken, Ü0ch morti- fizirt werden, jedoch soll demjenigey, Welcher den Verlxxst kon Zins- couvc-ns vo"; Adlauf der Verjährungsfrist (Z. 2) bei" der „Direktion der Gesellsckmft anmeldet und den |a2tgchabten Bsstß dex Zinscoupons durch Vorzeigen dcr Obligationen oder sonst in glaubhaftcr Weise dartyut, nach Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der angemel- deten und bis dahin nicht vorgekommrnen Zinscoupons gegen Quit- tung ausgezahlt Werden.
J. 11. Die in diesem Privilegium vorgeschriebenen Bekannt- machungen erfolgen durch den Preußischen Staats -Anzeiger, die Kölnische Zeitung, Crefelder Zeitung, Kempener Kreisblatt. Im Falle des Eingehens des einen oder anderen dieser Blätter bestimmt die Direktion dafür eine andere Zeitung und macht die getrsffene Wahl durch die übrig gebliebenen Blätter bekannt.
Zur Urkunde dieses haben Wir das gegenwärtige landesherrliche Privilegium Allerhöchsteigenhändig vollzogen und unter Uyserem Königlichen Jnfiegel ausfertigen lassen, ohne jedoch dadurch den In- habern der Obligationen in Ansehung ibrcr Befriedigung eine Gewähr- leiftung von Seiten des Staates zu geben oder den Rechten Drittsr zu präjudiziren. , ,
Das gegenWärtige Privtlegium ist durch dte Gesek-Sammlung bekannt zu machen. .
Gegeben Bad Gastem, den 28. August 1871.
(11, 8.) Wilhelm. * Grafvvn Ihenplis. Camphausen.
“Schema 11.
Fünfprozentige PLioritäts-Obligation r
i' Crefeld-Kreis-Kempener Jndustrie-Eisenbahn- Gesellschaft.
Nr. über Hundert “Thalcr Preußisch Courant.
Inhaber dieser Obligation hat an die Crefeld-Kreis- Kempener Jnduftrie-Eisenbahn-Gesellscbaft Einhandert Thaler Preußisch Courant, _ zu fordern als Antheil an dem in Gemäßheit des Kömglicbcn Privilegiums vom im 1871 aufgenommenen Darlehn von Zweibundert fünfzig_Tau1end Thalern. Die Zinsen find gegen die ausgegebenen Zinscoupons
zahlbar. Crefeld, den tm 187 .. Die Direktion. Der Special-Direkwr. (Unterschrift.)
(Unterschrift dreiex Direktoren) (Trockener Stempel.) . Dieser Obligation find Ztnscoupons pro ...... bis ...... nebst Talon beigefügt.
';mLaxW “9 nL xvqguxkasxß
des Registers.
Eingetragen 8111) 1701.
Z i n s - C o u p o 11 zur fünfprozentigen JrioritätS-Obligation
er Crefeld-Krcis-KemvenerIndustrie-Eisenbah-n- GeILellschaft. c.
Zwei Thaler fünfzehn Grosch1en 1) hat der Inhaber dieses Zinßcoupdns am «» - in Berlin , Crefeld und in den außerdem von uns zu designirenden Städten bei den bekannt gemachten Zahl- stellen zu erheben Crefeld, den tm 187 .. Die Direktion
(Trockener Stempcl.) Verjäbrt am. . . . .. . . . . . der Crefeld-Rreis-Kempener Jndustrie-Eisenbahn-GeTeUschaft (Facsimiles dreier Direktoren und des Special-Direktors.) Controle 1701.
' mv ;ck]va
Zwei Thaler funfzehn Groschen.
T a 1 o n zu der * Prioritäts -Obligation der Crefeld-Kreis-Kempener- Industrie-EisFTnbahn-(Hcsellschaft » c ......
Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe, wo- durch er zugleich über den Empfang der folgenden Serie der Zins- coupons quittirt, an den durch öffentliche Bekanntmachung bezeich- neten Stellen die ..... Serie der Zinscoupons für die Jahre ..... bis ..... , sofern nicht vom Inhaber der Obligation bei der unter- zeichneten Direktion rechtzeitig Widerspruch dagegen exhoben wird.
Crefeld, den ten 187..
Die Direktion
(Trockener Stempel.) der Crefeld-Krcis-Kempener Industrie- Eisenbahn-(Hesellscbaft. (Facstmile dreier Direktoren und des Svccial-Direktors.)
Mchtamtliches.
Frankreich. Paris, 12. September. Präsident Thiers ist heute hier edngetroffen. Die Diskussion über die Konvention, betreffend dte Zollangelegenheiten Elsaß-Lothrin- gens, wird morgcn in der Nationalversammlung stattfinden. Die Annahme derselben scheint nicht zweifelhaft.
-- 13. September. Die republikanische Linke hielt laut dem , Sidcle « am Montag Abend im Ballsaale unter der Präsidenz von Herrn Humbert eine Parteiversammlung. Charles Rolland stattete bei Eröffnung der Siyung über den Besuch bei Herrn Thiers Bericht ab und bestätigte, daß der Präsident der Republik die Verpflichtung übernommen hat, die Untersuchung gegen die in Versailles und auf den Pontons Verhafteten zu beschleunigen und in der Kammer eine Erklärung durch einen Minister abzugeben. Nach Anhörun des Berichtes bestätigte die Versammlung ihren schon früher ge aßten Entschluß, sich der »Umon Republicaine- nicht anzuschließen, um die Vorlegung eines Amnestie-Entwurfes zu verlangen , dessen Vorlegung ste nicht zeitgemäß findet. Aber sie drückte den Wunfch aus , daß andere Delegirte zum Präsi- denten der Republik gesendet werden möchten, um neue Schritte zu Gunsten der Verhafteten zu thun. Man beschäftigte sich darauf mit den Wahlen für die Generalräthe. Die Versamm- lung beschloß, von der Regierung zu verlangen, dieselben auf den 8. Oktober festzuseßen, da dieses Datyum wegen der Acker- bauverhältniffe das günstigste zu sein schemt.
- Der Einweihung des Tunnels vom Mont-Cenis wird der Präsident Thiers nicht anxvohnen. Frankreich wird bei dieser Feierlichkeit durch dße Mmister Remusat, de Larcy und Victor Lefranc vertreten sem.
»- Die permanenteKommission, welche während der Vertagung Herrn Thiers zur Seite stehen soll, wird wahr- scheinl1ch morgen ernannt werden. - Der Verein der Reser- voirs (Rechten) hielt gestern eine Versammlung ab, um seine Kandidatetx aufzustellen.
_: Dce Kommission, Welche mit der Prüfung der Akten der September-Regierung betraut ift, verhörte gestern den Marschall Leboeuf, den Major-General der Nhein-Armee und den General Cremer.
-;- Dte fremden Biere werden in Zukunft bei ihrer Ein- fuhr m Frankretch 5 Fr. 60 C. bezahlen. Bisher entrichteten dieselben 4 Fr. 40 C. Da die Steuer auf die Bierfabrikation im Inyern Frankreichs erhöht worden ist, so wird jeßt zu dem Fond mcht mehr 2 Fr. 40 C , sondern 3 Fr. 60 C. zugeschlagen
er en.