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Un erudung mit von Knebel iz Herrn ebabt bat. Fr e die Herren _uber tbre falschen Anséavqu
die Börse ganz in unserem Smne auf. er hat aber keine 1!-
gemacht, auf welche die Laudwirthschafxskammxr ibte Be-
uptung über die eiSnotietunzen iu'Stettm rider: konnte._ Polaris konnte da mit_ em Gewissen der _ckan der nulnver- eideteu Makler beitreten, kein einziger voa ebnen vernommen sei, denn eine solche Unterhaltung kann man doch nicht eine Ver- vebmuug nennen. Die Nolieruugskommiffare haben sub mzbt nach den Aussagen der Makler zu richten, sondern selbß die Ver- hältnisse kritisch zu beurtbeilen. Die Vorsteher der Kaufxnannscbaft waren durchaus berechtigt, in den Bebauptmrgen der Land_wtrtbschafts- kammer eine erleßung der Ehre, ihrer Mtrerzmgskommtffare zu er- blicken. Die Bebaupnmg von einer erschleierrzng der Marktver- bältniffe an der Stettiner Börse ifi rnit Beleidigung, auch wenn man nachher sagt,. man habe keine Beleidigung außsvrecben wollen. Es wäre nicht ju Wundern, wenn_auc- den Kreisen der „Kauf- mannschaft ein sehr schatfe_s Urtbeil uber Herrn von Schwenn.und 'die Mitglieder der Lankwrrtbscbaftékammer von Pgnnuxrn kgme, aber ich habe keineswegs von dem Vorstqber der_StetYner Kauf- mannschaft ein Verfahren erwartet, das nut der burgerlicven Ehre nicht im Einklang stände. Die Stettiner Börse hat se1b| porge- schlagen, in xen Auéschvß der Produktenbörse mr die Preisnotierung einen Vertrejer der Landwirtbscbaft und einen Vertretxr der Mullen! aufzunehmen. Abkr das Vorgehxu des Herrn von Schwerm hai natürlich eine Spannung bervorrunp müffen._ Den Au'srruck „VIT- leumderiscbe Verdächtigung" babe ich mir nicht aryeeignxt. Aber die ungeretbte Bescbnidiguug des Herrn, von Merry macht jedes friedliche Zusammenarbeiten unmöglich., Ja Steütn hat die neue Börsenordnung ganz anders gewirkt als in Berlin, dort ist die Produktenbörse nicbt . nur _gxsckoloffen ' worden, sondern :S hat fiel) nicht einmalxeine freie Vereinigung Yebrl'det.' Es isi also garnichts da, was der Minister auflösen könnte. x_r in einern Privaxtkomtor kommen die Herren zusammen, aber ohne WlaßsckZsm und dergleichen, und dieses Lokal ist auch_nur wenig_be_s_ucht. *Noch nie ift eine Beschwerde gegen die Soliditat des Gejcbafts undBdie Richtigkeit der Preisnotierungen in Stettin lrbvben worden. Yer Handel und die Schiffahrt vori Stettin find auf das scbryerste ge- chädigi, wenn die jetzigen Zustande fortdauern fqllten. Pte Stadt will für einen smeiten Freibafkn noch erbebltche_ Auxwendungm machen; aber die Leistungésädigkeit der Stadt S_tetlm ift_ auf Has schwerste bedroht durch die Zerstörung der Börje. Allrtdmgö Wird zunächst der Handel geschädigt, aber nur it) der erftxu Zeit“ axenrz der Getreidebandel vernichtet ist, wird auch die Landwrrtb1chaf1 die uhlen Ylgen am eigenen Leibe verspüren. Cine Aenderung dzr Stettiner "rsenordnung ist dringend erforderlich, um die Schaden zu be- seitigen.
Minister für „Handel und Gewerbe Brefeld:
Meine Herren! Gestattrn Sie mir, in dem erregten Streit der Meinungen zwistbcn dem Herrn Grafen Schwerin - Löwis und der Stettiner Kaufmannschaft einige wenige Bemerkungen einzu- schalten, die vielleicht beruhigend auf die Gemütber der streikenden Theile wirken. Die Stejtiner Kaufmannschaft hat in diesem Streit meine Vermittelung angerufen, indem sie einen Antrag an mick) gerichtet hat, der dahin lautete:
Bei dem Herrn LandwirtbicbaftL-Minifter befürwortet! zu wollen;, daß die Lankwirtbscbafiskammer für die Provinz Pommern Ocn Auf- fichtswegen angewiesen werde, über die kestimmten Fäae, in denen ihrer Meinung nach die Von uns befteüte Notierungskommisfion ihre ebrenanitlicbe Pflicht vérleßt babe, binnen angemrffenrr Frist uriier Beibringung des Bewkismateriaks bei dem Herrn R:zierun3.- Präsidenten als unserer Auifickotsbebörde Besckowerke zu erheben.
Ich habe infolge diesss Antrages Veranlaffung genommen, den Herrn LandwinbsCbaftS-Minifier zu ersuchen, rnit das bexügliebe Material mitzutbeilen. Ich habe zwar keinen Beruf, in den Streit der Mci- nungen mich bineinzumiscben, wohl aber babe ich ein Interesse daran, feszustelleu, daß das Veriabrrn der Notinungs-Kommiffarien an drr Stettiner Börse ein ordnungsmäßiges ist.
Dkk Herr Landwirtbichaits * Minister hat nun die Güte gebzbt, mir das bézüglicbe Maierial mitzutbeilen, und nach Einsichtnahme yon diesem Material babe ich den Bescheid erlassen an die Aelteiten der Kaufmannsckxaft, Von Welchsm rcr Herr Vorredner, wie ich böte, bereits Mittheilung gemacht hat. In diesem Material befinden fich namentlich die Gutachten zweier ungenannter Makler, deren anali, wie ich annehme, dem Herrn Grafen Schwerin - Löwiß Veranlaßung gegeben bat zu 'der Aeußerung, wclchs von der Sxettiner Kaufmann- schaft so schwer empfunden wird.
Die beiden Akußernngen in drn Gutachtcn der beiden Makler lavten folgendermaßen; das krite:
Das hier zum Verkauf durch Makler und Agxntrn angebotene Getreide wird zumeist f(bv-n Vormittags in der Oderstraße nach Eintrkffeu der Berliner Vordepeicben gebawdclt. Hierbei geschiebt es nicht seltkn, daß, wenn der Händer für besonders gutes Gsirsike glaubt einen hoben Preis angrlegf zu haben, rr fich das Bekannt- werden dieses Abschluff€§ und kes Angrbois selbst Ocrbittet.
(Hört! hört! rechts.) Dadurch kann ex- auch gcstbeben, daß der Börsenkommiffar von diesem GeicbäitLabsckolUffe und feinem Preise keine Ksnntniß erlangt. (Hört! hört! rechts.) In dem chitsn Gutachten Heiß: es ganzäbnlich folsrndermaßkn: Die bicr zum Vkrkauic durck) Maix-cr cker Age:“.ten angebotene Getreidewaare wird zumcist an den Vcrmittagen an drr Vorkörse in der Oderslraße betritZ verkauft. Hirrkei gsichiebt 85 nicht selten, daß, wenn der Käuiér bcsonkers gutes Gcrrcire sriner Ansicht nach hoch bezahlt hat, cr rem Maklkr Schacigm auisrlégt Für den ge- zablien Preis. (Hört! Hört! rechts.) _ Hieraus erklärt sieb dann, daß Von diesen Abichlünen “der Börsen- kommiffar keine Kenntnis; erlangt.
(Hört! hört! rechts.) Nun gebt so viel aus ki-Ise'n Erklärungen ganz klar hervor, daß man den Börsrnkommiffarien in Stcnin nicbt den aUergrringsten Vorwurf machen kann (sehr richtig! rrchtß), wie ich das meinerseits ir: dem Bescheid an die Kaufmannschaft anerkannt habe. Auf der andern Seite, muß ich aber sagen, kann ich ck mir wohl erklären, wenn rnan auf Grund dieser Reuß:- rungen der beiden ungenavnten Mak1kr xu ker Auffassung kommt, daß die Notierungen an der Stettin" Börse damals nicht ganz richtig die Marktlage wiedergegeben haben. (Sehr richtig! reÖW.) Ob nun die Aeußeruag, die der Graf Séwerin-Loewis darauf ge- stüst hat, daß die Notierungen der Steviner Börsenkommisfion eine Verschleierung der Marktlage enthalten, nicht vielleicht eine etwas unvorsubtige gewesen ist, will ich der Erwägung anbsimßeben; aber
mitdaMuW-iäiümbftiuuu- da! ist jedenfalk'vokln erkäm- (Stbt richtig! vadis.) Dam dak iß dieaudrücklubeVor- schrift in der damals geltenden Vörseuordmms für die Stritinet Börse, daß uitbt bloß die immbalb, sondern auch die außerhalb der Börse geschlossenen Etschfte bei der Notierung betüäskbügl werden sollen. . JS möchte keöbalb glauben, daß, wenn bier. u'": der Abg. Graf Schaerin es ja auch aukkrücklitb erklart bat. ein Mißverßäuduiß xu “Grunde liegt, - daß er seiner- seits keineswegs die Absicht gehabt habe, die Stettiner Notierungkkommiffarieu einer unrichtigen Handlungéweise 3.11 be- schuldigen, und wenn biet klar erhellt, daß es tbatsächlich gänzlich mr- möglich is, sie einer solchen HaudlungSweise xu beschuldigen, darin, glaube ich, wäre es am besten, den Streit ruhen zu [offen. Darm ifi kie Differenz ker Meinungen nicht so viel Mühe und so geräusthvollen Streites wertb. Ich empfehle den beiden Litigenten, den Tegen ein- zustecken. Laffen Sie nun das goldene Schweigen herrschen an Stelle des geräuscbvollen Streites! (Lebhafter Beifall rechts.)
A . Graf von Kunitz Kons.): Diese Erklär!" 211, für die wir dem Mbignister dankbar sind, bestätigxn unsere t_bat1ach ichen Angabexi; Wir haben bebxuptef, daß die wichtigsten Abscbxusse nicbt zur Keuntmß der Börsenkommisfion gekommen smd. Ick nzurde mich_ freuen, wenn damit ker Streit beigelegt wäre. Jeb _balte dre gegenwartige Störung im Getreidegkscbäit für bedauerlich, weiche aher voném'm von Evnern darin ab, daß ich meine, daß der Gexreidrbande 'dxznmtsr mebr leidet als die LandwirtbsÖaft-_ Jcb ware dem. Mmiüer_ dankhar, wenn er uns über die Vorgange an der biefigm ,Pjeudybor'se eine authentische Auskunft geben, woüte. Der Wegenprets xn atis, wo der Terminbandel floriert, fiebt 18 .“ hoher als in lin, das spricht zu Gunsken unseres Marky. Die Preise in Bulin werden durch den Mangel einer offiziellen Preiözwtmung nicbt gedrückt und stehen nicht unter dem Wetharktprer-J. vorigen Jahre hat eine so uxgebeuxre Getreideetxifubr vom Aus- lande stattgefunden , daß es ken) Wunder_ ist, we'na _gbwße Quantitäten von Getreide und Mehl jest iznverkaufltcb fink. Mu leu- lager und Magazine find gefüllt. Daran wu'rde' aber,)ker Termm_bar_idel nichts geändert haben. Durch Heranziebxmg moglichst vieler ?Der moqlichst schlechter Waare sucht man die Preise zu werfen. _Die Loffnun' , daß wir nach Beseüigung des Termmbandels auLkommli Prete erzielen würden, babe ich nicht gehegt. Ich habe nur erwarxet, daß die ZoUdifferenz ganz zum NuSkruck_und unsere besseren Grtrerde- sorten mehr zur Geltung kommen ryurden. Gegen die Ayibekxung des Terminbandels baden nur die Soztaldem_okraten uu_d Frrrfinmgen gestimmt, aber aus ganz entgegengeseßien Grunde» Dte_ ersteren be- fürchteten davon eine Steigérung drr Preise.__Die'Nc-ckwnalltberalen des Reichstages haben nicht kiwa uberetlt fur die _Aufbxbung des Terminbankels gefiimmt. Der bktreffende Antrag tra-1_ dre Rayen von (Zum; und Bachem. Die erbandlungen der orsrnenqustx- kcmmisfion liefern den Bewkis. raß dk: deutsche Handestiand fur eine Reform dsr Börse in gesunder Form enigetreter) ist. West- und Süddeutschland ifi für die_Aufbekung “(“e-:* Texmmbandels ge- wxsen. Herr Rickert meinte, 7:35 man mtt dex Borse umzeßangm sei, wie mit einer Bande von Gartner:: un? Betrügern“. Womit haben wir die Ehre der Kaufmannschaft artgegrrffen? Wkll wir 11:17! des Eixrengericbts einen Diéziplinargembxsbof babrn wollen.“ ß _err Alexxndkr Meyer hat im Reichstage gejaßt: W911! Ihr an “9er Borke Ordnung, so werft die Kerle raus! Hsrr Kantoxowrc; 111811118- n_ur, der Regierungskommiffar würde an der Borsx eturjekr unglucklube Figur spielen; gegen das Jnftixut selbst hatte er n:cht§ einzuwenden. Man trägt sich neck) immer mit derusttüscwatgenden Hoxfnungxdaß der Getrxtde- terminbandel wieker eingefiihrt wird; fix_wurden11cb a1_1es gefZUen laffén, Kommissar u, s. w., wenn ,nur dreier_Wunsch erfullt xvurke. An die Wiederherstellung kes Termmbanrels ist aber abiylut nicht zu denken. Der Weitra und Süden Deutscblsnds wyllen davon, nich1§ wiffrn. Ter Geheime Kommkrzien-Ratb DrffnzÉ_ m Maxinbeim hat uns in der Enquéte auseinandzrgésest, haß er ktexxn Termianndel (xls schädlich für die Preisbildung anjrbe, weil er guf jeden Fall die Preise drücke. Die Vertreter Baysms onten ebensaüstvom Termmdandel nichss wiffen, drei Viertel des Reichstages _desgleicben. _ Auch_ erd- Féutscbland bat keine Veranlafiung,'den TrrmmbandeZ zuruckzuaNniÖIn. (EZ würde mit scblrchjer Waare _em Pret-F-drrch aux kre gute WAZ:: ausgcükt wkrkm, irie HELL DcuUÖ n9chgewieien hat. Zur IZNmzn- waare lcgtder MüUer keine bobxn Prrtse arz, das Ut _sklkkwsrfxandlicb. Dazu kommen die riklen Manipulgtwnen mit Mane unk: Baisse, Lie Kündigungsn an fich 'Jrlkit, um dkn Schein hervxr- zurufen, daß Waaré am Plaße 174, um dre „Preise _zu _werxxn. Die andkre Methode, die ker Rittsr unk Blumxnxelk, beLand karin, rie. Waaren b&anzuzixken, um dir Prrtxe zu xtcigew. HOLM riss? Manipulaticn-xn xurückkcbrcn? Em großer TÖSÜ dss Geisha???“ mir? cht an dsr Jräbkörsr gemacht. Man wsrß aber, wxlcbe Wuare man kekommt. Ftübrr karte nnn gmrs GctrxxkeFtrekt an 1911 Konsumenten vc'rkauit; so vrriußr Der große 'Gxtxei'drbandle'c «ZMP in Hamburg. Der kleine Landwirtb_konnte ntch1_ kirext an die» _ublen vrrkaufen; er mußie sich nach ken oxfizirllerr Préiénctierungen Nehren. Es kommt diesen Herren, wie Hm Horwnz zugesehen hat, wkmser auf rie wirtbscbaiilickye Skits der Frage, „sond-rn aui ken Profit an. Ja der Schn*€i;, Italién ift ebenxalls ems l_ebbkije Bewsgung zur Veiritigung de:“: Tmninbankels Vorhanden. Unxkre Regixrumzßat das Verdicnft daß fi? zucrft mit (3me _vnk- Enikglé an die Lowng diefer schwicrigen Aufgabe brrarxgejreten itt. An drr Marktordnung hat nicht nur die Bérie selbst, !ondern_br_1ben aucb _Produzepxen Urik Konsumrntcn ein Jntmffr. Die Erqufivrtaxder Börxx zu bejcmgesn, tft die bervorragenkste Aufgabe. Ick onte nicbt Osl ms _Fkuer_ ateßru, syndcrn nur dcr Verständigung einkn Weg babnep. Dic Bpri: hat 11th ihren eigenen Jnxerrsien, sondrrn kkw merinwcbl z:: TTLk-Cn.
Minister für Handel und Gerderb: Brefeld:
Meine Herrrn! Tsr Herr Vorrekner hat an wick die Frage ge- richtet, tra; das Ergebniß dsr Crmittelrmgen sei, Die von mit ver- anlaßt fir-k, um fsszyitellen, ob die Vereinigungen, welche an die StxÜe ker Produkt(nbörie an verschiekrnkn Börsenrläxzen gktrcien smd. dcn CZarakier vvn Börsen bakkn odkr nicbt. Dieke Ermitte- lungcn find singeleitxt, es find die Bericht: der Sfaajx-kommifsxrien k-xr [*eirsffc-üden Börßen karüiver erfordert, und fie find xum großen Tbkil eingegangen. Dicke Berichte find krn Hkrkn TöN-Präsrertén als der Auffichtébekörde für die Börsen mügrtbéilt mit dem Ersuchen, sicb auch ihrerseits über die Frage nach Anhörung ker Hankclsorganc, also der Hankclskammern, brzw. der Aeltcften dsr Kaufmannschaft zu äußern. Tiefe Verickxte smd ncch nicbt cingxgcmgen. Die Enticbridunq der Aufsicht.:bebörre in dieser Frage, rie ich jeßt zu treffen haben würde, hat also noc!) nicbt ergeben können. Ich möchte aber auch glauben, meine Herren, daß die Bedeutung des Ausfaüs dieser Ermiüeluugm und dieser Enj- scheidung doch nicht zu überschäßen ist. Denn was kann daI Ergebniß sein? Entweder ist das Crgebniß, daß die Vsreinigungen keine Börsen sind, und dann bleiben ße beßeben, oder das Ergebnis; iii, daß sie Börsen sind, sei Qs, daß darüker die verwaltungSger-icbtliebe Entscheidung erfolgt, sei Qs, daß es nicht nstbwenkiz iß- fie bubei- znfübren. Tann tritt das ein, was der Herr'lbg. vou Eimern vorhin ganz richtig gesagt hat: Sie lösen sich auf. Damit sind aber die Produktenbötsen noch nicbt wieder bergefteüt. (Sehr richtig!) Damit fie wieder hergestellt werdxu, bleibt nich1s Andews übrig, al! eine Verständigung der beiden Tbeile, die zusammenwirken sollen
daß er zu der Auffaffung gekommen, das; objektiv die Notierunzeu
in dem Vorstand der Börse. :Obue eine Bereitwiaigkeit diexer
"“US- das Börsengeseß Wilkie!- Ibu
soliden BWUMÜ wenka Neisuna Wist-
den freien Vereinigungen umgeht, ck ein [
schon nabe, weswegen. Es “ist de:
Ströme, die Häfen waren geséklofien,
nicht angeboten, die alte Ernte war verkauft, die neue uoch nicht da, sodaß das Geschäft. was dort vmging, Ü gering war. Dazu kommt der Mangel der Einrichtung „. autorisierten Börse, der die Abwicklung des WWW ns äußerste erschwert. Es kommt endlich kau: die Trauer 1- “ Terminbandel, der ja zweifellos belebend auf den MWM einwirkt. (Hört, hört! links.) Ich glaube aber, daß das „*- werden wird. Wenn der Verkehr fich wieder belebt, .“ die Ströme und Häfen offen sind, wenn fremdes
ins Land kommt und die neue Ernte in Frage x'". dann werden die materiellen Interessen siärker wiege, * das Reibungsbedürfniß, dann wird die Bercitnilligkeit Theile nmebmen, sich die Hand zu reichen und eine Verständiw'" suchen, und für eine solche Verfiändigung gießt es einen weite-Syg, raum. Die geseslicben Vorschriften des Vörsmgeseses und des L“ wirtbfcbaftskammer-Geseßes nötbigen uns nur zu Folgendem: W daß die Landwirtbscbaft vkrtrejen ist neben der Kalina- schaft in dem Vorstand der Produktenbörse; zweitens, daß bei der Berufung der Vertreter der Landwirtbscbaft die Land. wirtbschaftskammer mitwickj. Wie aber dikse Vsrtretung gmx“; ifi in dem Vorstand der Produktenbörse, wie die Müwirkxmg x, Landwirtbstbastskammern fiatjfindet, das ifi dcm Ermessen der In- walnmg, der Regierung, übkrlaffen.
Dirs also ift ein weitkr Spielraum, innerhalb deffen die Zu. ftändigung der beiden Parteien stanßnden kann, und ich habe “ firts bereit erklärt, hier den örtlichen Bedürfnissen der eigzxju Handelskammern Rechnung zu tragen. Wenn beide Theile ficbversiäudß und bereit sind, in ein gemeinsames Zusammenwirkzu einzutreta, 7, wird es an mir gewiß nicht fehlen. Ick bin meinerseits gern bereit, Jh" entgegenzukommen. Jcb babe deshalb auch inzwiscben Veranlaß genommen, die Herren Ober-Präfidenten der betreffenden Orte, “ denen Prokuktenbörsen bestehen, zu ersuchen, daß sie bei sich diese:» Gelegenheit die Vermittelung übernehmen und dahin wirken sola, daß eine Verständigung berheigrfübrt und dsr Produkteayerkebr wieda
[ "."
XIX!!-
“ aufgenommen wird.
Jeb hege die Hoffnung, daß dieser Erfolg in der Folge eintreten wird. Ich Hoffe nam-mtlicb, daß er einW wird, wenn einmal beide Tbsile sich entschließen, die Fäs- seligkeijen einzustellen auf der ganzen Linie. Ea ii! i- der That jetzt genug geleistet in ßroßen Reden, großen Leitartikb, Jtaeweüaticmen und Azitationen aller Art. Jö!) glaube _ das R auch Von beiden Seitenlbrfürwortet worden -, es ift am 1284 wir [offen die Sache nun auf sich beruhen. Dann wird, glmtbea, die Verfländigung zuerst vieUeicbt an den Außenbörsen erfolßen, die am ersten kereii sein werden, sich zu xkrftändigen. Die hiesige Bürs grollt am meisten; aber ich glaube, auch sie nis auf die Dauer dahin kommen, die Trauer uo; ka seligen Terminbandel abzulkgen, denn der ist nun einmal 118 (Sehr richtig! LIÖTL.) Er ist durch Gkseiz aufgehoben, ck es cht auch in der That nicht an, daß wir in dem ein-zn Jahre ci! solche Einrichtung aufheben und im n-icbftxn Jahre fie wieder:“!- fübrcn. (Bravo! erI.) Das ist mit der Gesesgxbung nUtw einbar. Also die Herren müffea sich darin fügen, fi: wüffenM Geschäfte obne Terminbandel machen. Ich hoffe, daß ihnen disc] gelingsn wird, und daß in nicht zu ferner Zeit die Berliner M auf kandelHrrchrlicherGrunklage in rkrjüugjcr Gestalt wieder ersedcön wird. (Vraxo!)
Abg. Freikxerr vou Zedlitz und Neukirch (fc; keys.) _fpr'ik Hierüber seine Béfriedi ung aus und gebt dann am die Balkan- vsrorknung ein, deren chd§güliigkeit von der Judikatur anerlni worren ift. Usbkr die Wirkxngen der erordnung, führt ck_aus, bgbtl sicb Bäckermsifter und -Ee]elien auégewrockz-en. Die klernen Backs fühlen swb beschwert, weil sie_nicht im_ Lande find, eine 2 Schicht einzuführen. Tie (Hexellen bki*1)weren_ * cht" ,' die lange Arbeitszeit nicht überall abgestbasft set. Angesichts Hits!! Thatsache ist eine Revision um so nothwendißer. Wir MJ"- raß Erhebungen stangefuxde'ri haben. Es würde aber zur O_erubW beitragen, wenn der Minister un§_ i_nrttbkilte, auf Grundlage und mit we1chcm Er_gebnix; wirke Erhebungen. KW *eiunken babsn. Für das technixche S*«bulxesen find zwei nc! ' augewrrkscbalen fÜr _ dg; RbeinlaxP. iu _AuSfiebt ot- nommen; Die genonxnjchamicbe Organnattyzr fur das Hud- werk i1t ichrverer zu schaffen „ _ aks sur die .Lauf-Fäk- Namentlicb Yer Ostrn ist zur Selhftbtlke 51! fcbwrx'cb. Dre Negro! muß dem «Handwerker kräftig beuprinßen. EI jmd aber nu Ex!» ordinarium nur 10000 „zs für solche Zwecke eingestellt. Minifter sollte wxi: mehr fordern, Außxr km: Kunstgewerbe aua) tas übrige wazr-Ie in ren Provrnzen unmftüßt werden ? Errichtung von Muftrrlagern und Aukfteüungen.
Minister für Handel und Gewerbe Brefeld:
Msine Herren! Der Herr Vkrrednkr hat die Frage cm Kicks“ richtet, ums da:“: Ergebnis; der über die BääereiVNIrdnung eiugeleaxikl Ermiitsiunßen ssi. Tai"; über die Bäckneiverordnung Ermittelvks1 eingxlkitet fixd, ist bereité im Reichstage seitens ns Vertu?!- ker Reich€=regieruag mit,;etheilt wordsn. Die Ermittel-M rie anzustellen sind, geben dahin, ob fich trek Uk erst kurz-m GeltungFDauer drr in Red? ftebendu! ordnung schon jetzt nachtbeiliße Wirkungen diefer ' _ gezeigt haben, worin dieselben befiebxn, und ob insbesondere UN zu Tage getrejen find, wslcbe die Klagen über eine schwere _ scbxftliche SNkLgnng des Bäckereigkwerbso und das Scbwiuda! eu- guten Einvernxbmkns zwix'cbr'n dsn Meistsrn und Gesellen ab“! ““ Fründet erscheinen laßen. Dem enlspruhend sind denn nun du N' giemugen der sämmtlichen Bunderiaaten, auch die pmßischu,“ ""' anlaßt worden, Bericht zu erstatten. Die Berichte der WIN!“ Regimmgen find eingrgmgen und sind der Reichörogimms „"*“ gxtbeilj. Eine Entschließung der Neichsrezimmg auf Gmb bui- Berührt ist mir bisher noch «: bekannt gemacht;. Ich sches! deshalb auch außer stande, nach dieser Richtung hin ebase 1!!- wie über denßaumVajchteMMWeu-nng-k sie der Herr Vorredner wünscht.
Darauf vertu t ßch das Haus.
Schluß 41/4 Zhr. Nächste Sißung Mittwoch, U 117 LAN für Handel und Erwerbe; Antrag vori U:
xffere Dotrerung der Geistlichen; Antrag Virchow aks eines Kamptabilitäwgeseßes.)
,
M* 65.
Parlamentarische Nachrichten.
DW Reichstage ift nachstehender Entwurf eines
Ceskkks- beire fend dj? Abänderung der Gewerbe-
"dnung, ndung zugegangen. Artikel 1.
T- die Stelle des Wels 171 der Gewerbwtdmmg treten nach-
' m : "“'"“ Best"" Wm Titel 71.
J„„gen, JunuugSausscbüsse, Handwerkskammern, Junungöverbände.
1, Jn-uuugen. s. AllgemeineUVorschriftea.
M* i , welche ein Gaverbe "selbständig betreiben, können zur MFJMÜsWM gewerblichen Interessen zu einer Innung xsamentretm.
“ § 818. -
Aufgabe der Jnnuusek; ift:
]) die Medes ekngeißts sowie die Anfrubterbaltung und W" der Staudekebre unter den Jannu Mitgliedern;
2) 7,3: Förderun? eines gedeihlicken VerbräUiffeS zwischen Meifiern .*y Gesellen _(Gebi! m_) sowie die Fürsorge für das HerbergSwesea (xd deu ArbeUSnacbwers; ,
3) die nähere Regeln:! des Lehrlingswesms und die Fürsorge zj! kj: jechnischß ewerblicée nud fittlicbe Ausbildung der Lehrlinge, WWK“ der estiammngm der §§ 1030, 126 bis 1323;
4) die Entscheidung vo“! Sireiti keiten der im § 3 des Gewerbe- ,akhtggefeyes vom 29. Juli 1890 'the-Gesesbb S. 141) und im
"533 des Kranken es (Reichs-Gcse bl. 1892 S. 379 en Art szMgömügliéi-em 8und ihren Lebt? W
§ 81 b.
Die Jnnxmgen find „befugt, ihre Wirksamkeit auf andere, den ' Juungkmijaltcdem gemeinsame mverblithe Interessen als die im §81a dueicbneten auszudebnm; Jusbesondere ßebt ibnen zu:
1) Veranstaltungen zur Forderung der gewerblichen, technischen ad fiülicbm Ausbüdtm der Meiser, Gefeüen (Gehilfen) und Lehr- suge zu treffen, insbefov _ere Schulen zu unterfiü , zu errichten und ): learn, some über dte_Benusuug und den esucb der Von ihnen Wicker! Schalen Vorfchrtftené - erlassen;
_2) Grießen-rnd Mersin nmgen zu veranfjalteu und über die Priifungm Zsagmffe auSzunelleu;
3) zur UnFffüFung ibm Mitglieder und deren An ebörigen, ik!!! GkseUen ( ebi fed). Lebrlinge_ imd Arbeiter in FYllen der MT, des ques, der Arbertßunfabigkeit oder sonstiger Bedürftig- kui Kassa zu errubien;
_4) Schredögericbte zu errichten. welcbe berufen stud, Streitigkeiten it: to! § 3 _des Gewerbeamch18gefches_und im § 53 a des Kranken- vqßtberungsgesFes bueichyejen Art zwischen den Jnuungömügliedern ad i_bren Ges: sn (Gebilten) und Arbeitern an Stelle der sonst zu- Ditgm Behörden zu entscheiden.
4 5) zur Fördxrung des Haverkxebeiriebs der Jnnungkmitglieder ewa! gemeinschaftlich": GSsÖaftsbetrteb einzuriebten.
5 82.
Ort_Bezirk, für welcherz eiae Innung errichtet wird, son in der Nr 1 nicht über den Bezirk. der,!)öberen ngsbebörde, in UTM _du Innung ibren Srß nimmt, biucmßgeben. Ausnahmen Damien, rer Genrbmigmr der Landes-Zentralbebörde.
Bet der Errichtung 1 der Innung ein Name zu eben, welcher ro- iem aller anderen, an demselben Orte oder in ders ben Gemeinde beixndlicben Innungen verschieden ist. Die landesüblicbeu Benennungen (!:-ter, Gilden u. das!.) könnkn beibehalten werden.
Mehrere Yupdeéßaaten Yönnen sub zur (Frricbtun gemeinsamer Innungen verenzßgex Zn dtrsem Fall sind die den ebörken über- Menen Befngm e, xeweit nicbt eme anderweite Vereinbarun ge-
en Wird. von den Behörden dréjenigeu Bundesfiaats waeru- ubmen, in weltbem “rie Innung ihren Sitz hat.
§ 83.
Die Aufgaben der Innung, die Einrichtung ibrer Verwaan x_rd dre Rechtsverhäüniffe ihrer Mitglieder sind, soweit das Geis? "ck? daruber bestimmt, purch das Statut zu regeln.
Dasselbe muLBeftimmung treffen über:
„]) Yameu, Ort; und Bezirk der Innung sowie die Gewerbs- mme, sur welche dre Innung erricbtkt ift;
Y_Yie Aufgaben der Innung sowie die dauernden Einrichtungen 11: YFung dstesesr Aufgaben, insbesondere hinsichtlich der Regelung
n wren '
3) An nahme, Äustritt und Ausschließung der Mit lieder;
„ 4) die Rechte und .Pßichten der Mitglieder, WLesondere den «11914- nac!) welchem die Mitgliederbeinäae erhoben werden;
5) die Bildung des Voxsiandes, dm Umfang seiner Befugnisse *** * die Formen semer Gcschaft8fäbrung;
5) 'th Zusammenf mm und Berufung der Jnnungsversammlung, * ÄHFTTY in dler elbeu, YFZ der bBeie'is ltuYaYZWAYnd, sofern „ n, ammunß aus r ern e „3, die ** bl und. dre Wahl der Vertreter; s )
FOZJKurkundung der Beschlüffe der Innungsversammlung uad
8) die Agfi'ieklung und. Prüfung der Jabreßrecbnun ;
9) die Bildung und die Geschäfwfübrung drs GEselLenausscbuffksZ _ 10) die Uebervxachung der Beobachtung der für die Bescbäfti ung ', Gkséüen (Gehilfen), Lehrlinge und Arbeiter, denBesuch der ort-
'*' gs- oder Fachschule nnd die Regelung dW Lehrlingsweseus “**“
, te i ung des rgans und das Verfahren zur Entf idvn
"* 9 818 Ziff. 4 bezeichneten Streitigkeiten; M g "'"11Y853terowusstvu"SM und die Form der Verhängung von
' ra en;
11113) die Voraussevuagen und die Form einer Abänderung des
W 11110 den Erlaß und die Abänderung der Nebenstatujen;
. 14) die öffentlitbea Bläiter, in welchen die Bekanntmachungen
Innung zu erfolgen bahnt; ,
15) die Voraus! ungen nnd die FormderAuflösung der Innung. [*Das Statut da keme Bestimmung entbaljen, welche mit den in »: Geseß bezeichneten *qu aben der Jgnung nicht in Verbindung
Zed", gesetzlichen VorYriße-r zuwiderlauft. lmmungeu über michtungen zur Erfüllung der im H 81 b "0113, 4 und 5 bezeichneten Aufgalnn dürfen nicht in daSJnnungs-
Mißencmmen werden.
5 84. ; *Das Innungkftatut bedarf der Genehmigung durch die höhere „ „ '. ""askebörde dedjeuigen Bezirks, in welchem die Jnnun ihren ; “ZUM Die Einreichung geschieht durch die Aufsicbts hörde
ie Genebm' ung ift versagen: - .. 1) Tenn das nnungsxißtut den geseßlichen Anforderungen nicht
2) Mm durch die in dem Znnuugsslatut vorgesehenen Einrick-
' gilt für die Einziehung von Ordnungsstrafen (§ 92 c:).
. Zweite Beilage zum Dmischen Rurhs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.
Berlin, Mitth, den 17. März
vorgesehenen Be reupmg des Innugsbezirks die ua 82 A5? 1 erforderliche Zuftßmmuzxg versagt bat. ck § (15 dem ZÜMOY dtxnglxmigungf nur veésagt rcmrezkenée wenn in nau vor ebmn nn ' " k" gleichen Gewerhe eine Juzwnq bereitsge besteht. "ugs u M ck In dem die Genehmigung versageudeu Bescheide sind die Gründe anäugeben; gegen denselben findet der Rekurs statt; wegen des Ver- fabrgns xmd der Behörden geltsu die Vorschriften drr 20 und 21, ;ywett HY lanexxfteSgrsetzliw das Verfahren in streitigen ' krwaltungs- achat gr , s ' Abänderungen des Innungsfiatuts unterliegen den gleichen Vor-
§ 85.
Bejcblüffe der Juyynq-über Errichtung von SÖiedkgericbten zur Entscheidung vyn Stremzketteu zwifchen Innungsmitaliedern und ihren Gesellen (Gehilfen) und Arbxitern, sowie von Jvurmgß-Krankm- kasserr (§ 73 des Krankenvek'ransKeseßes), bedürfen der Ge- yebnztguug der höheren Verwcrjungsbebörde. Vor der Genehmigung is die meeiudebebörde des Ons, an welchem die Innung ihren Sitz hat, sowie die Auß'icbtsbebörre zu hören.. Die Genehmigung kann nach Ermessen verkagt werden. Gessi! die Verfüsung der böberm Verwaltungsbebßrde steht den Beibeiltgten binnen vier Wochen die Bescwarde an _dißLMdQs-thralbebötde zu.
Dre für Emrubtungen der im § 81 1) Ziffer 3, 4 und 5 bezeich- nejen Art erforderlieben Bestimmungm smd in Nebenftatuten zu- sammenzufaffen. Dieselben bedürfen der Genebmi ung der höheren Ver- wgltungsbebörde nach Anhörung der Aufsicbts ebörde. Die Geneh- migung kann Zach Ermeffen versagt werden. Gegen die Versagung kxmu binnen vier Wochen Beschwerde an die Landes-Zentralbebörde eingelegt werden. Abanderungen der Nebenftatuten unterliegen den gleichen Vors_chriften.
Ueber die Einnahmen und AuEgaben der im § 81 1) Ziffer 3 und 5, bxzeicbnxten Einrichtungen ift getrenntRecbuung zu führen und das btefur bestimmte Vermögen gesondert von dem übri en Innung?- vermögeu zu verwalten. Verwendun ep für andere Zwe e dürfen aus demselben nicbt geznacbt wkrden. ie Gläubiger haben das Rrcht auf gesonderte Befriedigung aus dem getrennt verwalteten Vermögen.
§ 86.
Die'Jnrrungey können unter ihrem Namen Rechte erwerben und Y_erbindltcbkerfen eanen, vor Gericht klaßen und verkla 1 werden. Fur tbre Verbindlich en haftet den Gläu igern nur ihr gVermögen.
§ 87.
Als ,JnnzmgSmit ieder können nur aufgenommen werden: ' '1) diexemgen, we che em Gexverbe, für welches die Innung errichtet ifi, m dera. Jynungsbeztrke selbstandig betreiben;
'2) diejenigen, welche in einem dem Gewerbe angehörenden Groß- betnebe qls Werkmeister oder in ähnlicher StelluF beschäfti 1 sind;
_ 3) diejenigen, welche in dem Gawerbe als se ständige ewerbe- tretbende oder'als er'kmeifier oder in ähnlicher Stellung tbätig ge- wesen sind, die'se' Tbattgkert aber aufgegkben haben und eine andere WW ZW? «„.-„„ x,: «, B [,
ien andwr i oergeweri etrieen een Entgelt beschäftigten andwerker. g 9
Andere Personen önnen als Ehrenmitglieder aufgenommen werden.
_ _Von ter Ablegung einer Prüfung kann die Aufnahme nur ab-
hangig gemacht werden„ wenn Art und Umfang derselben durch das
Stgtut geregelt sin_d; dte Prüfung darf nur den Nachweis der Be-
fähigung zur selbfjandigen Ausführung der gewöhnlichen Arbeiten des
Gewerbes „bezweiken.
If! d'r: Aumabme von der Zurücklegung einer Lehrlings- oder _Gcseüeymt oder yon der Ablegung einer Prufung abhängig gemacht, jo ift ein(Ausnahm'e von der Erfüllung dieser Anforderungen nur unter heftimmten, nn Statut festgestellten Vorausseßungen zulässig. Von einem Yusnabmesucbenden, welcher bereits vor einer anderer: Innung desselben Gewerbes eine Aufnahmeprüfung bestanden hat, kann eme solche nicht nochmals verlangt werden.
Gewerbetreibenden, welche_den ges lichen und statutarischen AK- forderunaen enjyprechen, darf die Aufna me in die Innung nicht ver- sagt werden. _ _
Von der Erfüllung der gx eßlicben und statutarischen Bedingungen kann zu Gunsten Einzelner nt t Zbgeseben werdxn.
8. Der Austritt aus der Innung ift, wem: das Innungsstatut eine vyrberj eAnzei : darüber nicht verlangt, jederzeit gestattet. Eine An- zeige u er den ustritt kann frühestens sechs Monate vor dem leyteren verlangt werden. 5Yusscbeidende Mitglißder verlieren ane Ansprüche an das Innungs- vermogen und, soweit nicht statutarisch abweichende Bestimmungen gstroffrn smd, an die von, der Iynung mitbieten Nebenkasfen; sie blerben zuerablung dxrjemgen Beiträge verpflichtet, deren Umle ung am Tage ihres Auötntts bereits erfolgt war. Besondere Ver ind- licbketten, welcbe sie der Innung gegenüber eingegangen sind, werden durch den Austritt nicht berührt. Die Rechte der Jnnungömijglieder, mit Außnabme des Stimm- rechts und dxr Ebrenrechte, können von deren Wittwen, welche den Gswerbebetneb fofriseßen, solan e ausgeübt werden, als sie die ent- sprechenden Verpfttcbtun en erfü cn. Die näheren Bestimmungen sind durch das Statut zu tr en. § 88
Den Jnnungßmitgliedern darf die Verpflichtun zu Handlungen oder Unterlafsungen, welche mit den Aufgaben der nnung in keiner Verbindung sieben, nicbt auferlegt werden. 1: anderen Zwecken als drr Erfüüung der ftatutariscb oder durch das esetz bestimmten Aufgaben der Innung, sowie der Deckung der Kosten der _Jnnungsverwaltung dürken weder Beiträge von den Innungsmrtglredern oder von den Ge ellen derselben erhoben werden, noch Verwendungen aus dem Vermögen der Innung erfolgen.
Die Innungen sind befu t, für die Benutzung der von ihnen ßstroffenen Einrichtungen, TaZfchulcn, Herbergen, Arbeitsnachweis und ergleicben Gebühren zu er ehen.§ 89
Die aus der Errichtung und der Tbäti keit der Innung und ihres Geselleuausscbufses (§ 95) erwachsenden often sind, soweit sie aus den Erträgen des vorhandenen Vermögens oder aus sonstigen Ein- Fquen keine Deckung finden, von den Junungßmitgliekern aufzu- nagen. Die Velpfticbtuu _zur Zahlung von Beiträgen beginnt mit dem Anfang des auf den mtritt folgenden Monats. _ Die auf Grund des Statuts oder der Nebmftatuten umgelegten Bniräge sowie die ür die Benn ung der Jnnungöeiuri tungen zu entrichtenden Geb" ren (§ 88 b . „Z) werden auf ntra des Innungsvorftandes auf dem für die ettreibuug der Gemeindea aben landedrechtlicb vorgesehenen Wege zwangsweise eingezogen. Das Gleiche
Streitizkkeiten wegen Entrichtung von Beiträgen und Gebühren ent! det deAufsichtSbebörde. Die Entscheidung kann binnen zwei W n durcb Beschwerde bei der höheren Verndaltungsbebörde ange- fochten werden; diese entscheidet ensdggültig.
8. Die Einnahmen un_d AuSgaben der Innung sind von allen ihren Zwecken fremden Vexemnabmungen und Berau abungen getrennt festzustellen" ibre Bestande sind gesondert zu verwa en
“Yam die Mittel zur EFT?“ der den nnuugen uach § 813 :) ent
AUfgaben nicht ent ers nen; 3) wenn die Landes- erörde der durch das Innungsftatut
1Z97.
Bürgerlichen Geseyburhs benicbueten Weise an el 1 werde .
drr Bezirk der Jannu? sicb nicht über das Geéietegeineö BLEU
btzrarzs erftrxckt, kann ie Anlegung auch in der nach Artikel 212 des
Iqukzrungsg-xscyrs zum Bürgerlichen Gesesbueb zugelaffcncn Weise en
ei1_weilig verfügbare Gelder dürfen mit Genehmigung der Auf. sichts ebprde aucb m anderer als der durch _die §§ 1807 und 1808 des Fxxgerlrchen Geseßbuchs bezeichneten Weise vorübergehend angelegt eu. _ Ueber die Aufbewahrung von Wertbvapimn trifft die Auffitbts- beborde Bestimmung. 891).
Die Innung bedarf der _ enebmigung der Aufsichtsbehörde bei:
1) dem'Erwerb, der Veraußerung oder der dinglichen Belastung von Grundeigentbum;
2) Anleihen, sofern ihr Betrag nicht nur zur vorübergehenden jFlushtlfe dient und. aus den Ueberschüffen drr laufenden Einnahmen uber FZEZUFÜ'U Ömer VoranfckÖlagspäriode zurückfYattet werden kann;
xk _era_u _erung von e_qen anden, we einen e icht- lichen, wtffenrchaftlxcben oder Kunttwerth haben. g W S 90. Auf Jnnungß-Krankrnkaffen“ finden außer den Vorschriften des 73 des “KrankenversicberungSgeseßes auch die §§ 34 bis 38, 47 'bsax 3 bis 6 des leßtkren eytsprecbende Anwendung. Jedoch kann die _affenyerwaltung ausschließlich den Gesellen (Gebüfen) und Arbeitern ubertragen, und unter der Voraussesung, daß die Junun - mitglieder die Halfte der Kaffrnbeiträge aus eigknen Mitteln LT- firxtterz, beschlossen werden, daß der Vorsißende sowie die Hälfte der Mitglieder BQS Vorstandes und der Generalversammlung von der Innueög ert-Zelffesxlen find. A fl s ' J ie “* ie „ung oder u öunq der nnun bat die Schlie un solcher Kaffen kraft Geseßes zur Folge. [; ß (; 91.
Die (i_ufGrund des § 811) Ziffer 4 errichteten Imma -Schieds-
FY te mussen mindestens aus einem Vorsißenden und zw Beißscrn e e en. '
Die Beisiser und deren Stellvertreter sind zur Hälfte aus den Jnnungömtighedern, zur Hälfte aus den bei ihnen beschäftigten Ge- sellen (Gehilfen) und Arbeitrrn zu entnehmen. Die ersteren sind von der Jnnupgsversamtylung, die letzteren von den Gefeuen (Gehilfen) und Arbeitern zu wahlen. Auf das Wahlrecht finden die Vorschriften Ever d§§ 10, 13 Abfaß 1, 14 Absaß 1 des Gewerbegericbtögeseßes Un-
en ung.
Der Vorsisende wird von der Aufsichtsbehörde be immt; er braucht, der Innung nicht anzugehören. st
Die Vexsißer erhalten für jede Sißung, welcher sie beigewohnt bahnt, Yergrxtung'der baaren Auslaßen und eine Entschädigun für
mwersaumniß; Yte Höhe der [? teren und der Betrag der dem ?Zor- Wendet) zu gewabreqden Ver ü ng sind im Nebe'nstatut festzuseßen.
Sind nglen nicki zu ande gekommen, oder verweigern die Gewablten die Dienstleistixng, so hat die Aufsichtsbehörde die Bei- si. er aus der Fa'bl der wahlbarkn JnnungSmiiglieder, Gesrllen (Ge- bt fen) und Ar eiter zu ernennen.
918.
Erfolgtxurcb das InnungszSchieds ericbt eine Verurtbeilung auf Vomakzme sm_er Handlung, so ist der eklagte zugleich auf Antrag des'Klagers fur pkn Fall, daß die Handlung nicht binnen einer zu bestimmenden :th vorgenommen wird, zur Zahlung einer na dem Erme'ffen des extchtZ festzuseßenden Entschädigung zu verurt eilen. In dtefxm Falle ist die Zvvauasvollstrrckung gemäß §§ 773 und 774 der Zivilprozeßordnung aukgxschZoJen.
1 i). _Die Cptfcheidungen dex Jnnun (§ 81 8- Ziffer 4) und der Innun s- SÖtLdSZertchte (§ 811) Ziffer'4) nd 1chrif1lich abzufaffen; sie ge en in Rechxskrast üchr, wenn nicht binnen einer Notbftist von zehn Tagen 81111? Partet Klage bei dem ordentlichen Gericht erhebt. Die Frist beginnt_grgen eine bei der Verkündigung nicht anwesende Partei tmr der Bebandi ung der Entscheidung.
Aus VergleiZe-n, welch? 110ch Erhebung der Klage vor der Innung odrr dem Jnnungö-Schiedßgertcht geschlossen sind, findet die Zwangs- vvllstreckung statx.
Die Enxsckpsidungen können von Amtswegen für vorläufig voll- stréxkbar erklart werden, wenn sie die in l? 3 Ziffer 1 des Gewerbe- gerichtheseFes bezeichneten Streitigkeiten etre en, oder der Gegen- fiand ker, erurtbeilung an Geld oder Geldeswertb die Summe von 100 «ck nicht Übersteigt. '
Die vorlaufige VoUstreckbgrkeit ist nicht auszusprechen, wenn g1aubbast ?emacbt wird, daß die Vollsireckung dem Schuldner einen mcbt_ zu er e enden Nachtbeil btin en würde; auch kann sie von einer vorlaufigen icherbeitsleistung abßängig gemacht werden.
Die Vollstreckung erfolgt, sofern die Partei dies beantragt, auf Ersuchen der Innung oder des Innungs-SckxiedMerichts durch die Polizeibehörde nach Maßgabe der Vorschriften über das Verwaltun s- zwaggsverfabren-z wo 'em solches Verfahren nicht besteht finden ie B“1tmuiungen uber die Zwangsvollstreckung in bürgerlicßen Rechts- fire-rtigkeiien Anwendung; Ein unmittelbarer Zwang zur Vornahme einer andlung'ist nur un Falle des § 1270 zulässt .
It rechtzeitig Klage erhoben, so findet der F647 der Zivil- prozeßordnung entsprechende AnwenZan.
Die Angelegenheiten der Innung werden von der Innungs- versammlung und dem Vorstands wahrgenommen. „Zur Wakrnebmung- einzelner Angelegenheiten können Ausschüsse gebildet werden. Die Innungsversammlumg besteht nach Bestimmung des Statuts entweder aus aÜen Jnnungömit liedern oder aus Vertretern, welche von jenen aus ihrer Mitte gewäßlf werden. ' DerBorstand wird von der Innungsversammlung auf bestimmte Zett Fwablt.
ie Wahlen der Vertreter und des Innungßvorsiandes finden unter Leitung des Innungsvorstandes tatt. Die erste Wahl nach Errichtung der Innung, sowie spätere ablen, bei denen ein Vorstand nicht vorhanden ist, werden von einem Beauftragten der Aufsichts- behörde geleitet. Ueber die Wablhandlung ist ein Protokol] auf- zunehmen. '
§ 92 a,
Der Vorstand hat n_ach näherer Bestimmung des Statuts die laufende Verwaltung zu fuhren.
Er hat über jede AenderunHUin seiner Zusammensetzung und über das Ergebnis; jeder Wahl der ufsicbtsbebörde binnen einer Wolke Anzeige zu erstatten. Ist die Anzeige nicht erfolgt, so kann die Aende- run vritZen Personen nur dann entgegengehalten werden, wenn be- wießxn wird, daß fie lehteren bekaZthwar.
Die Innungen werden durch ihren Vorstand geri tlich und au ergericbtlicb Vertreten. Die Vertretun erstreckt sich an auf die- jen gen Geschäfte und Rechtshandlungen ür welche nach den Geseven eine Spezialvoümacbt erforderlich ist. urch das Statut kann einem Mitglieds oder mehreren Mitgliedern des Vorstandes die Vertretung nach außen übertra en werden.
di BZur Legitimat on des Vorstandes genügt bei allen Rechtögeschäften
e
Die Bestände müssen in der durch die §§ 1807 "und 1808 des
escbeini ung der Aufsichtsbehörde, daß die darin bezeichneten Per- sonen zur ZeJt den Vorstand bilden.