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srbeinlich mit Bezug auf die Korrektur der Vereinbgeseve, welche das Verbot des Juverbindungtretens mit anderen Vereinen entbalteu. Nun, die verbündeten Regierungen haben eine solche Bereitwillig- keit, soweit sie, nach Lage der Geseßgebung, an dieser Frage überhaupt betbeiligt sind, natürlich nur einzeln je für sich ansprechen können. Wenn also irgend eine Regierung, bier in diesem Falle die Königlich preußische, noch im Rückstande ist mit der Korrektur des Vereins- geseßes, so trifft das jedenfalls nicht die verbündeten Regierungen als solche, srndern es könnte ein Vorwurf daraus höchstens gegen die preußische Regierung abgeleitet werden. Aber auch dieser Vorwvrf, meine Herren, wäre unbegründet. Wir sind im Königlich preußischen Staats-Minifterium mit der Schlußredaktion der Vorlage, die dem preußischen Landtage auf diesem Gebiete gemacht werden soll, be- schäftigt, und der Herr Vorredner wird nicht aUzu lange zu warten brauchen, bis diese Vorlage erscheint. Also, glaube ich,- war es nicht gerade nötbig, den Vorwurf eines nicht erfüllten Versprechens zu erheben.
Da ich einmal das Wort habe, so möchte ich noch auf einige Bemerkungen antworten, die auch seitens der früheren Herren Redner gefallen smd. Ich babe freilich zu meinem Bedauern wegen einer BundeSratbssißung nicht alle Vorträge hören können, die sich mit dem Gegenstande beschäftigt haben.
Der Herr Abg. von Iazdzewski hat unter Produktion von Trie- grammen den Hergang bei der Beendigung der Wäblerbersammlung in Linsk und in Osche anders dargesteblt, als ich das gestern und heute gethan habe. Der Widerspruch besiebt einfach darin, daß nach den mir vorliegenden Berichten uicht der überwachende Beamte die Ver- sammlung aufgelöst hat, „sondern daß sie von dem betreffenden Leiter aufgehoben worden ist, während nach den Berichten, die dem Herrn Abg. v. Jazdzewski zugsgangen find, die Sache umgekehrt gewesen sein soll. Darnach halten also die Berichterstatter, die den Herrn Abgeordneten mit ihren Nachrichten versehen haben, die schon gestern aufgestellte Behauptung aufrecht, daß der-überwachende Beamte die Auflösung der Versammlung auSgesprochen hat. Hier liegt ein Wider- spruch vor, und ich werde dem Königlich preußischen Herrn Minister des Innern anbeimsteilen, diesen Widerspruch aufzuklären. Ich bin selbstverständlicb nicht in der Lage, jeßi zu sagen, wie iich die Dinge jbatsäcblick) abgespielt haben. Ich muß aber für mich in Anspruch nehmen, daß ich objektiv aus den vorliegenden Berichten referiert habe, und ich muß weiter für die Beamten, die mir berichtet baden, bis zum Beweise des Gegentbeils in Anspruch nehmen, daß sie ihrerseits ebenfalls objekiiv rickxtig referiert haben.
Wenn der Herr Abg. von Jazdzewski aus meinen Aeußerungen entnommen zu haben glaubtr, daß ich die Meinung vertrete, nur Beamte dürften eine politische Versammlung überwachen, so hat er mich voÜständig mißbrrstanden. Jm Gegentbeil, mir ist die Vor- schrift des preußischen Vereinsgefeßes sebr wobl bekannt, wonach die Polizeibehörden die Befugniß haben, Versammlungen selber zu über- wachen resp. durch ihre Behörden oder andere geeignete Personen iiberWacben zu lassen. Es ist auch in den bier in Rede stsbenden Fällen, ausweislich der mir Vorliegenden Akten, jedeSmas der Versuch gemacht worden, einen vertrauenswürdigen, der polnischen Sprache mächtigen Mann zu ermitteln, welcher die Ueberwachung im Auf- trage der Polizeibehörde Übernsbmen könnte, und - ich kann das ja Vorlesen - es ergiebt sich aus diesen Berichten ausdrücklich, daß dieser Vrriuch mißglücki ist, Mil sich entweder niemand gefunden hat, drm die Polizeibehörde rnit dollsm Vertraurn die Ueberwachung bat übertragen können, oder Weil die betreffende Person, an die das An- sinnen gestellt worden ist, es abgelehnt hat, die Ueberwachung der Versammlung zu übernehmen.
Dann bai man gemeint, Es sei doch wohl nicht Ernst zu nehmrn, daß die Gevdarmen, die die Uebrrwachung der Versammlung geführt_ haben, drr polnischen Sprache nicht binreichend mächtig seien. Ja, das ist doch sehr Ernst zu nehmen, drnn es ergiebt fich bier aus einer Aeußerung dss Geudarmen Alfeldt, den auch der Herr Abg. Von Jazdzewski angszogen hat, daß er erklärt, er Verstehe zwar so wir! Polnisch, um sich über die gebräuchlichstsn Gegenstände zur Noth vrrständigrn zu können, er sri aber keineswegs im stande, einer poiitischen Rede genügend folgen zu können. Meine Herren, es siegt in der Natur der Sache, und das wird mir mein verehrter Herr Nachbar ami) zugeben, daß es etwas Andercs ist, ob ich mich im gkwbbnlichen Leben noibdürftig in einer Sprache verständigen kann, oder ob ich im stande bin, einer Rede zu folgen, noch dazu einer politischen Rede, und zwar mit der vrraniwortlichen Aufgabe, daß ich kontrolieren muß, ob in dieser politischen Rede irgend
.:.-iwas Vorkommt, was mit den Strafgeseßen nicht im Einklang steht.
Also ich halte fest an der Behauptung: rs hat in den in Rede stehenden Fäilen ein der polnischen Sprache Volikommen kundiger Mann mit der Ueberwachung nicbt betraut werden können, und ich halte fest an der weiteren Behauptung, daß in allen drei Fällen, die hier zur Sprache gebracht find, die WäblrrNrsammlung so zusammen- gesetzt war, daß der Grbrauch der drutschen Sprache sehr wohl möglich g-wesen wäre, ohne das Verständniß der einzelnen Tbeilnebmer zu beeinträchtigen.
Die Vorwürfe, die gegen meinen Königlich preußischen Herrn Koilegen weiter erhoben worden sind wegen seines 'Erlaffes vom 28. Oktober V. I., muß ich auch wiederholt als der Berechtigung entbebrrndbkzeichnen. Der Herr Minister sah sich grgenüber der Entwickiung, die das Versammlungswesen innerhalb der polnischen Kreise genommen batte, in der Noibwendigkeit, fiel) nach einem Mittel umzusehen, um die Ueberwachungstbätigkeit wirksam ausüben zu können; er kam zu der nach gewissenhafter Prüfung gewonnenen Ueberzeugung, daß er außer stande sei, diese Ueberwachung, die, wie gesagt, für die Staatsbebörden eine Pflicht ist, ausreichend zu üben, wenn man ihm nicht entweder auSreichende, der polnischen Sprache mächtige Kräfte zur Disposition stellt, oder wenn man nicht gestattet, daß in den Versammlungen der Gebrauch der deutschen Sprache vorge-' schrieben werden darf. Das; cr den Weg beschritten bat, eineKorrektur der seiner Auffassung entgegenstehenden Auffaffung des Ober-Verwaliungs- gerichis berbeizufübrcn, babe ich ja bereits vorhin darzulegen mir er- laubt. Ich kann dem Hsrrn Abg. Lenzmann nicht Recht geben, daß es uuzuiäifi-Z wäre für die Vrrwaltung, wenn sie eine richterliche Entscheidung nicht für zutreffend und nicht der Absicht des Geseßes entsprechend hält, dahin zu streben, daß durch eine anderweitige richter- liche Entscheidung diese erste Entscheidung in ihrer Wirksamkeit bestitigt wird. Das geschieht, wie gesagt, auf vielen Gebieten des öffentlichen Rechts, und ich glaube sogar, daß auch ein RechtSanwalt sehr häufig in die Lage kommt, zu sagen: wir wollen die Frage
noch einmal bei der nächfien Gelegenbéit vor die Gerichte bringen in der Hoffnung, daß das unsere: Auffassung widerfirebenbe Erkenniniß, was uns jest sebr unbequem ist, demnächst aus der Welt geschafft wird. Ick gebe dem Herrn Abg. Leumann zwar bereitwillig zu, daß auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts die Sache etwas anders liegt, wie auf dem Gebiet des Privatrechts; aber nach meiner Kenntniß der Praxis kann ich ihm Versichern, daß Jäge, wo auch auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts wiederholte Entscheidungen der Gerichte berbeigefübrt sind, nicht gar selten sind.
Nun hat der Herr Minister des Innern weiter nichts gethan, als den Behörden die Anweisung ertbeilt: bringt noch einen Fall zur erneuten Entscheidung des Ober-VerwaltungSgerichts; dann, hoffe ich, wird das [essere seine Meinung korrigieren. So wie dieser neue Fall zum Ziele geführt hätte, war die Sache erledigt; dann war eben, wenn das Ober-Veertungsgericht sich der Auffassung des Herrn Ministers des Innern angeschlossen hätte, gar kein Zweifel darüber, daß in den Versammlungen deutsch und nicht polnisch gesprochen werden mußte, sobald der überwachende Beamte es forderte. _
Ich kann, wie gesagt, in dem Vorgehen des Herrn Ministers des Innern keinen Fehler finden; der einzige Fehler, den ich anerkenne, liegt einfach darin, daß in dem einen Falle die strikte Anweisung des Herrn Ministers des Innern in der Lokalinstanz nicht befolgt ist. Das kommt aber robo (119 vor, daß untergeordnete Polizeiorgane böbete Weisungen unbeachtet lafsen; darüber braucht sich der Reichstag nicht mehrere Tage lang zu unterhalten.
Abg. Werner (Reformp.): Die Polizei tritt für die Sozial- demokraten ein. Als ich im Elsaß einen Vortra hielt und von den Sozialdemokraten fprechen woüte, hinderte mi der Polizeibeamte daran, und in Bezug auf Straßburg wurde mir gesagt: Es ist die Domäne des Herrn Bebel, da lohnt es sich gar nicht, einen Vor- trag zu halten. Wir müffen eine einheitliche rrichSgeseßliche Regelung des VereinSwesens haben; denn jetzt kann man sich kaum herausfinden. Der Beschwerdewe in diesen Fragen ist sehr wenig erfol reich. Man bekommt die Entixcheidung vielleicht erst, nachdem die abl längst vorlßei ist. Da muß durch Reichsgeses eine Befferung herbeigeführt wer en.
Abg. Dr. von Iazdzewski tritt nochmals für das Recht der Polen, polnisch zu sprechen, ein und führt aus, daß Beamte genug vor- handen seien, die polnisch verständen.
Abg. Bebel (Soz.): Ich bin überrascht über die Liebenswürdig- keit der Straßburger Polizei, denn bei den Wahlen von 1893 babe ich vergeblich den Versuch gemacht, eine Versammlung zu halten, und auch eine Berichterstattung ist mir nicht gelungen; und von dem französißcipen Boden bin ich außgewiesen worden. Daß die Straßburger Polizei eine antisemitische Agitation Egenüber der sozialdemokratischen als aussichtslos bezeichnete, ist eine rkenntniß, die überraschend ist.
Abg. Becks) (fr. Volksp.): Jn ivilsachen wird ein ander- weitiger Richterspruch berbeizufübren ge acht; aber bei Strafsachen wird kein Rechtsanwalt seinem Klienten anrarben, ein Delikt noch- mals zu begeben, „Um eine anderweitige Entscheidung herbeizuführen.
Dannt ist die Interpellation erledigt.
Es folgt die Berathung des Geseßentwurfes, be- treffend die Abänderung der Gewerbeordnung. (Handwerker-Vorlage.)
Abg. Dr.Hiße (Jenin): Ick bedauere, daß die Vorschläge der preußischen Vorlage nicht berücksichtigt sind; das hat schon zu der Parole geführt: .Wenn bloß so wenig geboten wird, dann lieber gar nichts.“ Wir sind in der Fraktion zu dem Ergebniß gekommen, daß es eine Verzweiflungspolitik sein würde, aUes abzulehnen in der Hoffnung, daß es nacbber besser werden würde. Es" iit uns die bestimmte Versicherung geworden, daß selbst für die Vorla e des Herrn von Berlepfch eine Majorität im Bundesrath ni t zu erreichen wäre. Es ist etwas Anderes, in Handwerkervrrjammlungen reden als wie unter der Verantwortung als Abgeordneter. Wir werden sehen müssen, daß die Vorlage möglichst verbessert und eine Grundlage geschaffey wird für weitere Fortschritte. Die Hoffnung ist um 19 mehr gegeben, als wir durch die Hand- werkerkammern zu einer Organisierung des Handwerks kommen und dadurch die besten Hilfstruppen gewinnen zur Mitarbeit an der Organisation. Wir nehmen ras jeßt Erreichbare als Abschlags- zahlung. Diese Politik hat das Zentrum stets inuegcbalten beim Kulturkampf, beim Arbeiterscbuß und auch bei der andWerkervorlage. Dxmnach beantra 2 ich, die Vorlage einer Kommis wn zu überweisen. Die wichtigste Forderung über die: Vorlage hinaus ist der Befähi- gurzgsnaäpweis als Vorbedingung der Ausübung des Handwkrks; auf diejem Boden steht die Mehrheit des Reichstages und auch die Mehrheit der Handwerker. Da der Bundesratb sich aber ablehnend verhält, so würde es vrrgeblicb fein, dßn BefähigungSnachweis in diese Vorlage bineinzuarbeiten. Der Befähigungsnachweis als Vorbedingung für die Ausbildung von Lehrlingen ist in dér Vorlage in seinen Anfänger: enthalten. Das ijt ein erfreulicher Fortschritt; nur sind die Regierungen auf halbem Wege stebrn geblieben, weil fie nur die Gesellen prüfen wolien, aber nicht die Meister. Die Bestim- mung, daß n_ur drrjenige Lehrlinge ausbilden darf, Welcher fünf Jahre selbstandig grwesen ist, kann nur als Urbergangs- bestimmung gelien. Es ist bin gutes Zeichen, daß die Hand- werker noch_ etwas auf den Meistertitel geben. Die zweite große Forderung ist die Regelung des Lehrlings- und des Geseaenwesens. In Bezug auf die Lehrlinge bietet die Vorlage sehr Vieles, nicht so bezüglich der Geselien. Dix Gesellenprüfung ist ein Ansporn für den Lehrling und auch eine Kontrole für den Meister, daß er seine YUM gethan hat. ,Die preußische Vorlage bewegt sich auf dem
oben der obligatorischen Jnnun en, während heute die Bildung der Innungen in die Hand der * etbeiligten gelegt wird. Soweit Innungen nicht vorhanden find, soÜen die Handwerkerausschüsse die Ueberwachung des Lehrlingswesens übernehmen. Bezüglich der Hand- werkerkammern bietet die Vorlage das, was man irgendwie verlangen kann. Ich seße große Hoffnungen auf die Handwerkerkammern als gutachtende Behörden. Wenn grsagt wird, die Handwerker wollen Von den Innungen gar nichts wis1en, so können die Handwerker diese Frage zur (Entscheidung bringen, und sie können Einfluß gewinnen in manchen Dingen bezüglick) der Gefängnißarbeit, der Errichtung oon Jachschulen, Genossenschaften u. [. w. An einzelnen Stellen ist die Selbstvrrwaltung durchbrochen ber den Innungen, und es wird ja von der linken Seite wohl daran berum earbeitet werden, diese bureaukratischen Cbikanierungen aus der Vor age zu entfernen.
Abg. Augst (d. Volksp.): Die Vorlage enthält manches, was alle Handwerker verlangen, namentlich bezüglich der Handwerkerkammern und der Regelung des Lehrlingöwesens; nur bezüglich der Innungen und der Gewerbevereine wird fich eine Meinungsverschiedenbeit er- geben. Der Anschluß der Handwerkerkammern an die Handels- kammern würde ein Fehler sein, weil sie dadurch zu einem Anhängsel berabgedrückbwürden. Bezüglich drs Lehrlingswesens sollte man aber den Bogen mcht allzu stark" spannen, denn etnbeitlicbe scbablonenbafte Yorschriftendafür find schadlich. Erfreulich ist, daß die Bestimmungen uber die obligatorische Zwangsinnung aus der Vorlage beraußgebracht sind; der VundeSratb hätte auch das Auskunftsmittei der fakultativen Zwanngnnung fallen lassen sollen. Es ist ein Fehler, daß ein Hand- werker in Sachsen,- KoburI in eine Zwangsinnung bineingezwängt werden. kann, weil die Mehr eit seiner Kollegen das verlangt, während in Weimar der ndwerker fiY über die Zwangsinnung lustig machen kann. „Man so te nicht im ntereffe der Innungsmeierei den Ein- zelnen in seiner Selb tbestimmung hindern namentlich inmitten der in- dizstriellen und er ebrSentwickelung. Öie Innungen können Gutes wirken, aber nur m den großen Städten; die großen Entfernungen arzf dem Lande wo die Handwerker zerstreut wohnen, indem die Ent- wickelung des Innungsiebens. _ Auf dem Lande sind (hon diejenigen Handwerker sebr rar, die sich in den Dienst der Gewer evereine steueu.
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daß die Aaratier nde aufspielen. Das '
dieselben Leute, welche argen die Margarine donnern, und sie i m,
eigenen „Arbeitern zu essen gehen, die g en die Konsumvereine zu Felde zie en,_aber sicb sel st zum Em auf ihrer Rob e und ouftilgeu durfnifse vereinigen. Die mechanische Meisterprü ng ge. währ eistet durchaus noch nicht die Fähigkeit, die Lehrlin e kitbiig auszybtlden. Redner wendet sich zum Schluß gegen die B immung, daL uur dwerkSmetfier in die Handwerkerkammern entsendet werden so en; d ejenigen, welche sich den Arbeiten in den Gewerbevereinea widmeten, seien sebr s wer zu finden, und man könne es nur dankbar anerkennen, daß ;. B. ebrer sich dazu bereit finden ließen. Er könne nur wünschen, daß die Kommi ßon nicht über die Vorlage binauSgehe„
„ Darauf wird um 5 Uhr die weitere Berathung big Mr_ttwoch, 1 Uhr, verta t. Außerdem: erste Lesung der In; valrdenverficberungs-Vor age.
Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten.
60. Sisung vom 30. März 1897.
In der ortseßung der weiten Berathung des Staats: hausbalts- tats für 189 798 wird die General-Diskusfion über dir Beamtenbesoldungs-Vorlage, die von der Kommission beantragten Resolutionen und die hierzu gestellten Abänderungsanträge fortgeführt.
Ueber den Beginn der Debatte ist gestern berichtet worden.
Abg. Dasbacb (Jenin): Die Vorlage kann nicht die Zufrieden. beit der Beamten herbeiführen; im Gegentbeil, die Umerbeamten scheinen nicht zufrieden zu sein, wenn sie nicht berücksichtigt werden, während die Schalter der höheren und höchsten Beamten um Tausende erhöht werden. Die Erhöhung der Gehälter der Unterbeamten im Jahre 1890 war keineswe s auSgiebig genug und kann uns nicht ab. halten, auf eine weitere rböbun zu dringen. Ist die Finanzlage so schlecht, daß der Finanz-Minitrr die Erhöhung des Gehalts rer Unterbeamten ablehnen muß, so können wir die Aufbesserung des
“Gehalts der höheren Beamten nicbt gutheißen. Wenn die Be-
amtenaufbesserungen 20 Millionen kosten, die Konvertierung uns aber 18 Millionen Ersparniß brin 1, “so kostet uns die neue Be. soldung nur 2 MiÜionen, und desbab können wir sebr wohl auch die Unterbkamten bedenken. Auf die Befürchtung des Finanz-Ministers, daß die Finanzen wieder schlecht werden können, brauchen wir nichts zu geben. Es ist im Gegentbeil noch eine weitere Steigerung der Eisenbahneinnabmen zu erwarten. '
Finanz-Minister ])1'. von Miquel:
Nur zwei Bemerkungen gegen die Aeußerungen des Herrn Vor- redners. Er meinte, wenn man die hohen Gehälter nicht weiter erhöhte, würden die Mittel gefunden worden sein, jest ohne weiteres die Gehalte dec Unterbeamten zu erhöhen. Nun hätte der Herr Vor- redner Seite 9 des Berichts lesen können und würde gefunden haben, daß die gesammten Gehaltöerböbungen, welche auf die Beamten erster bis einschließlich dritter Klaffe entfallen, nur 424 000 «js kosten (hört! hört !). Was das bedeuten würde gegen die koloffalen Ausgaben einer allgemeinen BesoldungSaufbxfferung für alle Unterbeamten, brauche ich nicht weiter auSeinauderzuseßen.
Weiter ist es mir sehr bedenklich, in die Staatsverwaltung, wie der Herr Vorredner es tbui, den Gesichtspunkt hineinzutrageu, daß die Beamten der Betriebsverivaltungen, wenn mal in einem Jahre dieselben größere Ueberschüffe bringen, ihrerseits daraus einen Anspruch herleiten, auch ihrerseits ausgebessert zu werden. Das kann denn auch mal für die Beamten, wenn das konsequent behandelt würde, sehr be- denkliche Folgen haben; dann würde man fich hüten müssen, überhaupt etatsmäßige Beamte anzustellen, deren Gehälter nicht reduziert werden können in Zeiten des Defizits. Ich möchte dringend davor warnen, diesen Gesichtspunkt, der mir sogar in der Privatindustrie höchst be- denklich erschrint, auf die Verhältniss unserer preußischen Beamten Anwendung finden zu laffrn.
Meine Herren, ich habe ja schon zugesagt und habe selbst aner- kannt, daß es bei einzelnen Beamtenkategorien der Unterbeamten erwünscht sein könnte, soweit die Mittel es erlauben, der Frage näher zu tretrn, ob hier nicht noch Ungleichheiten und Härten zu beseitigen smd. Weiter kann ich nichts sagen, und anf Writeres geben die Anträge der Parteien der Mehrheit des Hauses auch nicht. Das; wir aber richtig verfahren sind, meine Herren, indem wir diese Beamtenaufbefferung, die 1890 mit den Unterbeamten be- gonnen hat, nun erst mal zum Abschluß bringen, ehe wir dieser ersten Frage wieder näher treten, haben die Verhandlungen dieses hoben Hauses zur Genüge gezeigt. Wenn die Mittel im Jahre 1890 vor- handen gewesen wären, Unterbeamte, mittlere _und höhere Beamte gleichzeitig aufzubeffern, so bin ich überzeugt, würde aus der ganze!) Vorlage gewiß nichts geworden sein. Diese Methode, die uns aui- gezwungen ist durch den Mangel an Mitteln im Jahre 1890, bat fich doch für die Durchführung der ganzen Aufgabe sebr“ erleichternd gezeigt. Ich glaube, die Herren könnten fich wirklich mit diesen EF- klärungen, die ich abzegeben babe, und mar in Uebereinstimmung mt? dem Staais-Minist'erium, in vollem Maße genügen lassen.
Abg. Schmidt-Warburg Reuß): Es war keine Empfehlung der Vorlage, wenn der Finanz- inister gestern sagte:, Werzn fie m diesem Jahre nicht gemacht Werde, könne man garnicht wissen, Zb im nächsten Jahre noch das Geld dazu vorhgnden set. Wenn er 112 empfehlen onte, so mußte er sagen, daß wir immer das Geld dazu haben werden. Die Gehälter der höheren Beamten wiki man"» höhen, die untere'n Beamten geben leer aus. Erne MrUiarde wurde uns doch die Aufbesserung der unteren Beamten nicht gerade kosten- Die Babnmeister, die Lokomotivführer, die Weichensteller erster Kxaffe- die Eisenbabn-Telegrapbisten, die Babystetgschaffner 2x. bedurfen dringend eines besseren Einkommens, als ihnen bisher ewahrt wordxn ist. Eine Vorlage 'für die Unterbeamten können wr allerdings"1 diesem Jahre nicht mehr erhalten, aber wir müssen dararrfbestebsxb daß wir sie im nächsten Jahre beiomwen. Der Fmanz-Mmtster wall die Härten und Ungleichheiten beseitigen. Was yerstehr er aber darunter? Das Haus wird wabrscheinlich daruber eme weitergehend? Anschauung haben als der Minister.. „Um schon in „diese"m Jahre etwas zu ermöglichen, hätte der Munter einfach fur sammtltcbe Beamten Zuschüsse von 10 0/9 in diesem rat eigstellen kömmt], ent- Yrechend der durchschnittlichen Aufbefferung der hoheren, ".nd mittleren eamten. Das würde im Ganzen eth 10- 11 Millionen kostsäi- Eine solche Vorlage läßt sick) in zwei Stunden machxn. Ick ik? ? aber keinen solchen Anna , weil er doch aqssichtslos ware. , : Abg. Schwarze (Zenit) spricht die Ansicht" aus, daß UZ. leichmaßige schematische Festsetzung der Beamtxngebqlter nach Du; ß Schnittssaßen für [eiche Kategorien das beste ware,_gtebt aber_zué 1:11 es nicht durchzufü ren sei. Das jeßige System fubre Unglelch U herbei, wie auch die Regierung selbst anerkannt babe.
Z(Schlußzw der Zweiten Beilage.)
„“S-"UM? 13 wenn “.
Zweite“ Beilage
zum Deujscheu Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.
„„.-:".
(Schluß aus der Ersten Beilage.)
Abg. Freiherr von Richthofen-Mertscbüß kons.): Die ganze konservative Partei, mit Außnabme des Herrn von iepenbausen, steht in Bezug auf die Profefforengebälter gui dem Boden der Kommissions- besiblüffe- Weitere AbänderungSantrage zur Erhöhung von einzelnen Gehältern können neue Ungleichheiten herbeiführen und die ganze Vorlage verschieben. Daß wir dre unteren Beamten vernachlässigen wollen, ist nicht richtig. Wir erkennen an, daß auch fie einer ge- wjffen weiteren Aufbesserung bedürfen, aber wir sind gegen die Stellung des Abg. Schmidt-Warbura und seiner Freunde. Wir haben vor 7 Jahren die Unterbeamten ausgebessert und maféen jsßt einen Abschluß mit der esammten Aufbesserung durch die Au efferung der “höheren ,und mitt- Feten Beamten. Der Vorscbla des Abg. Schmidt-Warburg, em Pausch- quantum in den Etat einzuste en, um die unteren Beamten um 10 0/9 aufzubeffern, bis der Finanz-Minister eine andere Vorlage gemacht at erweckt Hoffnungen, von denen wir nicht wissen, ob fie e_rfülxt werden können. (Ruf rechts: Warum nicht gleich 20 0/0?) Fur die Eismbabnbeamien würde das aUein 8 Millionen Mark auörrracbxn. Wenn wir den Antrag von der Acht annehmen, _so haben wir eme Schraube obne Ende, denn dann kommen meder _die mittleren Beamten und onen noch weiter ausgebessert sein. Wir können mit der Erklärun des Finanz-Minifiers _zufrieden sein, daß sobald wie irgend mögli die Härten und Ungleichheiten für die Uyterheamten beseitigt werden sollen. Die Vorlage löst die Fragx fur eme sxbr gro e Zahl von Beamtenklaffen in befriedigender Wrise, wenn ihr aucx menschliche Schwächen anbaften; gber wenn wir bier auch sechs Wochen fiYen, so werden wir es nicht besser machen können als die Regierung. Wir fassen die ganze VorlaJ als einen_Komprorriiß auf und stellen keinen Abänderungsantrag. , as Bessere; '.st der Feind des (Guten. Wir gönnen den Beamien diese 20 Millionen Mark und nehmen die Vorlage in der Kommtsfidnsfaffung an.
Abg. Dasbach protesiiert gegen die_Bebaup„tung, daß er den Grundfaß aufgesteklt habe, die Beamtenqebalter mußten aufgebefferi werden, weil die Staatsbetriebe gut rentieren.
Abg. Ehlers (fr.Vga.) weist die Behauptung des-Abg. Reichardt zurück, daß er durch seine Abstimmrzng in d_er „Komrxiisfion die Vorlage verschlechtert habe. Das Stimmenvxrbaltntß sei 14 gegeii 14 gewesen. Hätte er anders gestimmt, so wurden die “Eintrage mit 15 gegen 13 timmen abgelehnt worden sem. Er muffe es ab- lehnen, hinter der Vereinigung des Zentrums und der _Natwnal- liberalen her zu marschieren. Die Würde des Amtes bange nicbt von dem höheren oder geringeren Gehalt ab. Herr Reichardt wolle das mißratbene Kind der Kommissionsbesäpluffe druch Anfrage ver- bessern. Das Beste wäre, die Vorlage obne Weitere Debatte 811 5100 anzunehmen.
Abg. Simon von Zastrow (kons.) macht darauf, aufmerk- sam daß der Finanz-Minister seit seiner Amtsfubrung eme grdße Rei e von segensreichen Gesetzen durxbgesubrt habe, und. spricht ihm seinen Dank dafür aus. Auch fur diese Vorlage verdiene der Minister den lebbaftesten Dank. Der Dank seines Landesherrn ser
ibm säkon zu tbeil geworden, aber noch nicht der Dank des Landes.
DerzFinanz-Minifter werde in den Wißblättern immer dargesteüt als der ann, der alles nebme, was er bekommen könne; es „werde aber übersebkn, da feb- was er bekomme, auch wieder an du: richtigen Em fän er a ü re. _ p?].er Schmidt-Warburg bemerkt, daß der Abg. Ehlers im Ylenum nicht entscheidend sein werde bet der Abstimmugg. Wenn die cgierung seinen Vorschlag annehme, würde sofort fur die Unter- beamien gesor t sein. " , '
Abg. S reiber (fr. kons.) erklart, daß sxme Fraktion alis Anträge ablebne und für die Komniissionsbeschluffe stirnch, Dre Steuerzahler, führt er aus, sind dabei mteresfie'rt, wenn wrr bxsr n'och so und so viele Miklionen mebr bewiüigen. Wir treffen das Richtige, wenn wir die Resolutionen der Kommission annebmxn imd nicht einen bestimmten Zeitpunkt festseßen, bis zu welchem fur dir Unirr- beamien weiter gesorgt werden muß. '
Damit schließt _die Generaldzskusfion. ' „
Beim Eintritt in die Spezialdiskussion erklart '
Abg. Kirsch, daß das Zentrum gegen alle Erhöhungen stimme, die über 8000 .“ binaungben. " _
Eine Rei e von einzelnen (Hxhaltern wrrd obne Debatte nach den Bes küssen der Kommission angenommen. _ „_
Das Gehalt der Unter-Staatssekretäre in den Minuterien sollunach der Re ierungSvorlage von 15000 auf 20000 „M erhoht werden. ie Kommission hat nur 1800026, beschlossen.
AbF00Jm Walle (Zentr.) spricht sich aucb gegen die Erhöhung anf 18 .“ aus.
Finaaninister Dr. von Miquel:
Meine Herren! Ich will nur ausdrücklich erklären, daß die Staatsregierung, wie in vielen anderen Fällen gegrnüber den Kom- misüonsbesch1üffen„auch in diesem Falle mit dem Vorschlage der Kommission nicht einverstanden ist. Wenn sie keinen entschiedenen Widerstand erhebt, so ist lediglich der Grund für die Regierung der, den Wünschen des hoben Hauses entgegenzukommen.
Das Haus beschließt nach dem KommissionsYitrag. _ „ Bei der GebalLSerhöhung für den Unter-Staa1ssckretar lm Justiz-Ministerium lenkt ' ' '
Abg. Dr. Eckels (ni.) die Aufmerksamkeit auf die Angelegenheit des Pcivatiefretärs Pfahl aus Hannover, der wegen Betrugs, angsklagr 870de sei. weil er sich erboten habe, die Begnadigung der OOfbefiyer Diers, welcbe Wegen schwerer Körperberxeßuq ,begangen an HLM Hofbrfißer Buchholz, zu längerer Gefangmßstrafe ver- Uribcrlt waren, durchzuscßen. In den Verhandlungen. se festgestelit Wkdkn- daß die Staatsanwaltschaft dreimal zum Bericht auf esordert MTW?“ sei, sich dreimal in der un ünstigsten Weise über d e Diers Faußert babe; dasselbebabe auch der efän nißdirektor der betreffenden
"stylt gethan. Es sei weiter festgeste t worden , daß die Be- IWUJUM leicbwobl erfolgt sei, indem den Veruriheiltt-n von l_Ja r 6_ onaten 7 Monate erlaffcn worden seien. Rock) auf- fÜÜkJLk sei es, daß der Bruder des “Angeklagten Pfahl, ein höherer
WWU, auf den er fick) gestüßt habe, wegen ]einer nahen Ver- Yandtichaft sein Zeugniß verweigert habe. Er, Redner, halte es [Uk seme_ Pflicht, dem Jussiz-Minister Gelegenheit zu gebe'n, sich dar- uber zu außern, was ihm von diesem Vorgange bekannt sei.
Justiz-Minifter S ck im st ed 1:
Meine Herren! Ich bin dem Herrn Abg. 1)r. Eckels und dem Herrn Präsidenten sehr dankbar, daß mir schon heute Gelegenheit 0?“ geben wird, mich bier über Vorgänge zu äußern, die seit gestern durch Eine RLM von Tagesblättern, theilweise unter höchst sensationellen Ueberschriften, laufen und die scheinbar dazu dienen sollen, in sensatio- neller Weise weiter ausgenuvt zu werden. Ich babe das lebhafte Be- ?Ükfniß- meine Herren, schon beate nach meinen Kräften dafür einzu- Hete'n, daß auf jenen Beamten der Justizverwaltung, die in den
erichten über di.- Verbandlung, in viel höherem Maße aber in den Zeitungskesprtckmngen, die sich an dieselben anknüpfen, verdächtigt worden sind. auch nicht einen Tag länger als nötbig irgend ein Vor“
Berlin, Mittwoch, den 31. März
wurf haften bleibt. Sie werden mir deshalb gestatten, daß dic Etats-
beratbungen auf wenige Augenblicke nur durch dieses kleine Inter-
mezzo unterbrochen werden.
„ Es handelt sich in der Sache, ' die den Gegenstand der Verband-
lung vor der Strafkammer in Hildesheim gebildet hat, um Folgendes:
In einem Dorfe in der Nähe von Hildesheim, Aligfe, leben
feindliche Nachbarn: drei Mitglieder einer Familie Dikrs, der Vater
und zwei Söhne, Hofbefißer, leben in Streit mit einem Nachbar
Buchholz über ein von ihm in Anspruch genommenes Wegerechi über den
Hof. Dieser Streit batte schon vielfach zu Differenzen zwischen den
betbeiligten Personen geführt, zu einem Prozeß war es nicht gekommen, eine
richterliche Entscheidung fehlt also noch. Im Mai 1894 begegnen die
Gebrüder Diers mit einem Fahrwerk auf dem über ihren Hof führenden streitigen Wege dem Nachbar Buchholz, mit einem Hand-
wagen; ein Ausweichen ist nicht möglich, es entsteht ein Wortwechsel;
es fallen häßliche Schimpfworte, und nachdem der Buchholz auch ein
solches Schimpfwort gegen den inzwischen hinzugekommenen Vater der Brüder Diers bat fallen lassen, faüen die drei Diers über den Burh-
bolz her, schlagen ihn mit den Fäusten über den Kopf, rücksichtslos,
wohin sie treffen, zweifellos in roher Weise und drängen ihn zu- gleich gegen einen Stacketzaun, und zwar in der Weise", daß Buch- bolz einen Augenblick rücklings über den Stxcketzaun hinüber- gedrückt wird. Dabei verliert der Buchbolz das Bewußtsein. Seine Eltern, die inzwischen herangekommen sind, tragen ibn bewußtlos ins Haus. Der Mann wird am folgenden Tage ärztlich untersucht, und es [inden sich an seinem Körper eine Reihe höchst unangenehmer Vcr- leßungen, Koniusionen, Beulen, Abschürfungen u. s. w. Er klagt über heftige Schmerzen, namentlich im Rückgrat. Nachdem er sich längere Zeit in häuslicher Pfiege befunden hat, wird er im Juli in ein Krankenhaus nach Hannover geschickt. Meine Herren, gegen die Diers wird infolge des Vorgangs An- klage erhoben. Sie kommen vor die Strafkammer am Landgericht Hildesheim am 29. März 1895. Zu dieser Zeit lag der Buchholz noch ungebeilt im Krankenbause und die Gutachten der vernommenen Sachberständigen hatten sich dahin ausgesprochen, daß die Folge dieser Verletzungen ein dauerndes Siecbtbum des Buchholz sein werde. Auf dieser Grundlage wurden die drei Diers wegen gefährlicher Körperverletzung und der dadurch brrbeigefübrien Folge des dauernden Siechtbums bei dem Verletzten zu einer 'Gefängniß- strafe von 1z Jahren verurtbeilt. Während darauf der Vater die Strafe antrat, legten die beiden Söhne zwei Strafausseßungsgesuche vor. Beide wurden abgelehnt. Darauf traten am 18. Juli 1895 auch die beiden Söhne ihre Strafe an. Es wurde dann ein Gnadengesuch eingereicht, um Umwandlung der Gefängniß- in Festungsstrafe. Es wurde, nachdem es im Justiz-Ministerium geprüft war, von mir abgewiesen. anwischen batten sich jedoch schon An- zeichen dafür ergeben, daß in dem Gesundheitszustande des Verletzten eine Besserung begann, die über die Feststellung des ersten Richters, daß in der That bei ihm ein dauerndes Siechtbum vorliege, Zweifel erregte. Ich habe deshalb veranlaßt, daß nach sechs Monaten mir darüber berichtet werde, wie der Zustand des Verletzten sich inzwischen gestaltet babe. Gleichzeitig babe ich auf ein von dem Schwiegerbater des einen Diers eingereichter; Gesuch nach eingebolts-r Zustimmung des Herrn Ministers des Innern den beiden jiingeren Diers einrn sechs- wöchigen Urlaub bis Ende Oktober ertbeilt, damit sie für die unauf- schieblichen Erntearbeiten ihrer Wirtbscbaft sorgen könnren und diese nicht voüständig zu Grunde gebe. Sie waren nicht in der Lage gewesen, für ihre Vertretung zu sorgen, drei Männer ware'n der Wirthschaft entzogen, es handelte fich um ziemlich erheblichen Besitz, und ich habe deshalb geglaubt, ihnen den Urlaub bewilligen zu müssen, auch im
;“Jnteresse der Landwirtbscbaft im allgemrinen. Noch vor Ablauf dieser
Ende Oktober, baten die Diers um eine weitere Verlängerung ihres Urlaubs. Diese wurde abgelehnt. Nun ist im Laufe des folgenden Winters eine ganze Reihe bon Begnadigungsgesuchen gekommen, theils Jmmediatgefuckye, theils Ausstandsgesuche von seiten der Verurtbeilten. Diese wsr- scbiedenen Gesuche sind ebenfalls ohne weiteres abgelehnt. Jm Früh- jahr wurde wiederholt ein Urlaub, wiederum zum Betriebe der land- wirtbscbaftlichen Arbeiten, nachgesucht. Auch dies wurde abgelehnt.
Nunmehr berichtete nach Ablauf der sechs Monate die Staats- anwaltscbaft, es sei allerdings bei dem Verletzten eine gewisse Besse- rung eingetreten, aber es lasse sich doch noch nicht übersehen, Ob diese eine dauernde und erhebliche sein werde; sie müsse sich deshalb auch jetzt grgen eine etwaige Begnadigung aussprechen. Ich habe darauf verfügt, daß zur Zeit kein Anlaß vorliege, der Frage der Begnadigung näher zu treten. So verlief die Sache bis in den Monat Juni hinein. Da war wiederum ein Von mir angeordnrter weiterer Verichi fäliig über die Gesundheitsverbältniffe des Verleßten. Dieser Bericht lief bier - ich glaube - am 17. Juni ein. Es ergab sich schon daraus, daß eine Weitere, nicht unerhebliche Bcfferung in dem Zustand des Verleßten eingetreten war. Vier Tage nach Eingang dieses Berichts kam ein Immediatgesurh, ein Gnadengesuch aus dem Kabinet an mich, und es war dieSmal zum ersten Mal „zum Bericht“ geschrirben, es war von mir ein Bericht erfordert, ob dem Be- gnadigungsgefuckp stattzugeben sei oder nicht. Mir lagen die ge- sammten Akten vor, die mit dem Bericht der StaatSanwaltschaft ein- gereicht Waren; das ganze Material lag also hier vor, und das Gnadengesuch brachte nur noch weiteres urkundliches Material. Ich habe deshalb keine Veranlassung genommen, um nochmals über dies Gesuch den Bericht der StaaTSanwalischaft einzufordern, und nach der durch die damalige Aktenlage gegebenen Sachlage mich meiner- seits verpflichtet gehalten, nunmehr den Straferlaß für die Ver- urtbeilten an Allerböcbster Stelle in Antrag zu bringen.
Meine Herren, die Gründe, die mich dazu bestimmten, waren folgende. Es war zunächst durch ärztliches Zeugniß festgestellt, daß bei dem Verleßten, der inzwischen dreimal einen längeren Aufenthalt in Oeynhausen genommen hatte, eine wesentliche Besserung eingetreten *war; und das Gutachten“ seines bebandelnden Arztes lautete dahin,
sechswöchigén Frist,
1897.
von 1 bis K Jahren würde bei dem Verleßten wieder die normale Erwerbsfähigkeit eingetreten sein. (Bewegung.) Damit war also dem Uribeil der Strafkammer in Bezug auf die Strafabmeffung eine wesentliche Unterlage entzogen. Es wurde fernerfestgestellt, daß die Verurrbeilten freiwillig und aus eigenem Antriebe -- nicht, wie es in einzelnen Zeitungsberichten beißt, auf (Grund eines gerichtlichen U.tbeils - in einer weitgehenden Weise dem Verleßten entgegengekommen waren: sie hatten ihm 19 500 .,“ gezahlt, 15000 als reine Entschädigung und 4500 für Kosten 11. s. w. Die Verurtbeilten braxbten ferner bei eine ausdrückliche Erklärung des Verleßten, daß er mit der Begnadigung einderstanden sei. (Hört! bört!) Diese Erklärung war schon im Mai außgestellt, und der Ortheistliche begleitete sie mit der Acuße- rung, daß diese Erklärung das Ergebniß sei einer zwischen den beider- seitigen Familien herbeigeführten Versöhnung, bei der gerade die Fa- milie der Verurtbeilten sich in einer so anständigen Weise brnommen härte, daß sie dadurch die Sympathien der ganzen Gemeinde für fich ge- wonnen hätte.
Das waren die drei wesentlichen Gründe, die mich bestimmt haben, die Begnadigung zu befürworten. Es kam hinzu, daß- die Lruts bis dahin eine durchaus einwandsfreie Vergangenheit batten, daß fie nicht, wie in einer angesehenen Zeitung berichtet isi, Raufbolde waren; es lag nichts gegen die Leute vor, fie batten sich bis in ihr borge- schrittenes Alter durchaus Vorwurfsfrei gefübri; fie erfreuten fich des höchsten Ansehens in der Gemeinde. Es kam ferner hinzu, daß nicht bloß der Geistliche, sondern auch der OrTLVorstebc-rr sich dem Begnadi- gungsgesuch anschlossen. Es kam hinzu die Rücksicht auf das hohe Alter des einen Verurtbeilien, des Vaters, und die Rückficht auf den GesundbeitSzustand seiner bochbetagten Frau, die nach dem Ucibcil des Arztes infolge der seelischen Aufregungen, die sie: durcbgcmacht Hatte, der Gefahr baldigen Erlirgens nabegebracht war.
Wie diese Umstände wirkten zusammen, mich pfiichtgsmäß zur Befürwortung des Gnadengesuchs zu bestimmen, der denn auch dem- nächst die Begnadigung gefolgt ist. Auf Grund dessen sind am 22. Juli 1896 die Verurtbeilten aus der Haft entlassen wordrn; sie . hatten nicht, wie es in einzelnen Zeitungen heißt, nur 7x Monat Strafe vrrbüßt, sondern der eine, der Varrr, bai ein Jahr 2 Wochen, die beiden Söhne eine ähnlich lange Zeit Verbüßt, abgesehen Von der durch ihre Beurlaubung eingetretenen Unisrbrechung. Das ist der rein objektive Sachverhalt und, wie i(b hinzufügen wiki, wenn be- hauptet wird, daß die Führung der Verurtbeiiten im Gefängniß sehr schlecht gewesen sei, daß die Gefängnißverwaltung fich auck) gegrn die Begnadigung auSgesprocben habe, so ist diese Thatsache unrichtig. Bezüglich des einen Verurtbeilten ist die Führung schlechthin als eine gute bezeichnet worden; bezüglich der beiden anderen lagen kleine DiSziplinarvergeben vor, daß einer das Arbeitspensum nicht abgsliefert babe, daß der andere einen Brief mit lügneriscben Behauptungen aus dem Gefängnis; herausgeschmuggelt habe, und ähnlicheDinge, die hier nicht in Betracht kommen.
Meine Herren, in dieser Sache ist also eine sehr große Zahl don Begnadigungsgesuchen eingegangen. Nach der im Justiz-Ministrrium bekannten Handschrift rübren diese Gesuche zum großen Theil brr von dem bei der [ersten Verhandlung vor der Strafkammer in Hildrsbeim bekannt gewordenen Privatsekreiär Pfahl in Hannovcr, der sich seit vielen Jahren mit der Anfertigung solcher Gesuche befaßt; derselbe ist im Justiz-Ministerium, wenigsions beim Poriier, eine sebr be- kannte Persönlichkeit, weil er dort häufig solche Gesuche überreicht hat. Er hat sich gerühmt, daß rr waßgebenden Einfluß an solcher Stelle habe, daß durch ihn Begnadigungen erreicht werden könnten. Es haben diejenigen Personen, für welche er solche Gesuche einreichtc, ihm sehr große Versprechungen für den Fall drs (Gelingens gegeben. Ich glaube , diese Leute hätten beffer gethan, es nicht zu thun; sie würden dann den Prozeß , den sie allerdings gewonnen haben , vermieden haben , denn gsnützt hat ihnen dieser Herr absolut nichts. Das Gnadengesuch, Worauf die Begnadigung erfolgt ist, ist nicht durch den Pfahl, sondern, wie in dem Zivilprozeß festgestellt ist, von einem Andsrn, ich glaube einrm Lehrer in Lrbrte, angefertist worden. Der Pfahl selbst ist allerdings im Justiz- Ministerium schon seit 21 Jahren bekannt; er bat nach einem Bericht der „Frankfurter Zeitung“ sich darauf berufen, daß er seit 21 Jahren im Justiz-Ministerium sebr freundlich durch Herrn Geheimen Ratb Horstmann empfangen werden Die Bekanntschaft bat eigentbümlicb begonnen; die Akten iirgen mir Vor. 1876 war Pfahl selbst wegen Beleidigung verurtbeilt; er legte ein Begnadigungsgesucb Siri; es handelte sick) um cine Beleidigung drs Polizei-Präfidiums in Hannover. Das Begnadigungsgesucb ist zunächst abgelehnt worden, das Polizei- Präsidium hat ihm aber Verzeihung angedeihen lasen, und es ist darauf unter Zustimmung des Ministers “des Innern die Freiheitsstrafe in Geldstrafe verWandelt worden. 1882 machte er sich der Beleidigung eines RechtSanwalts in Hannover schuldig, wurde deshalb mit drei Wochen Gefängnis; brstraft. Er reichte ein Gnaden- gesuch ein, das jedoch abgelehnt wurde». Inzwischen brachte rr ein Krankheitsattest bei, welches dieSirafVoUstreckung verzögerte. Schließ- lich brachte er auch hier eine Verzeihung dss Beleidigten bci und zugleich Atteste darüber, daß die Vollstreckung der Gefängnisz- strafe seinem damaligen GesunbeitSzustande sebr schädlich sein würde, und so schien es angemessen, die dreiwöchige Gcfängnißstrafe in eine Geldstrafe umzuwandeln, die aber auf dcn immerhin verhältnißmäßig hoben Betrag von 150 „M bemessen wurde. Das ist also die ältere Bekanntschaft. Aus den vorliegenden Akten geht allerdings hervor, daß der Mann damals von dem. Herrn Geheimen Ratb Horstmann empfangen worden ist. In der Vorliegenden Sache aber ist er zweifellos nicht empfangen worden. Er mag zwar, wie ich ohne weiteres annehme, auch späicr in anderen Sachen noch bis- weilen empfangen worden sein von Herrn Geheimen Ratb Horst- mann, der vielleicht in seiner großen Liebenswürdigkeit und Höflichkeit Bedenken getragen hat, einen Mann solchen Kalibers so ju behandeln, wie er verdient, und ihm den AuEgang etwas zu erleichtern. Daß aber die Meinung dieses Herrn über den Pfahl nicht günstig
däß mit ziemlicher Sicherheit angenommen werden könne, nach Verlauf ,
ist, könnte ich beweisen aus einer Registratur von 1882 von der Hand