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Einrichtung der Bauer des Landrathes oder dkr Bauer des Majors leichter Befreiung erhielt, als der Sohn eines freien Bauers, der das Unglück hatte, Ntemand anzugehören. Denn die Nakac der Menschen und der Dinge bleibt sich immer gleich, und in Einem Jahr: hunderte gehen die Begebenhciken, bei übriaexxs gici: chen Umständen, gerade wie im anderen. Dkswcgen ist die Glschi te so le'hrrcic-“d, und man kam'1 es als einen großen ortschrjtt im Vcrfaßungswesen ausehen, daß man überall zum Geschichtliches zurückgekehrt ist, Und das leere Raisonnircn aus Principien, wie Mö: ser "es nennt, daran gegebekx.
Wurde ein Hof erledigt, so sorgte der Graf dafür, daß dieser nicht mit einem freien Bauer “besetzt wurde, ssndern mit einem Knechte, dyr vielleicht bis “]“th als „Häusler in einer kleinen Wohmmg des „Hofes geseßen; und diese Familie des Knkecvtes liéß sich mm jae'Be: dinguv-g geßälécn, auf die iHv der Hof (“:bkxqeben wurde.
Andere Baurwk, d:“e s-ayen, daß dicjex'xigén Bauern, dic dcn Grafe'U für iyrcn H?OTU erkmmtcn, es beßer hatten als sie, hielten &? der Klugheit für angemeßen, de'n Grafen ebé'Nfalls für ihrkn Herrn zu erkennen, und ihm als solchen jährlich einen gewißsn Zins von ihrem GM? zx: gsben. Sie vcxloren hiedurch daz“: echte Eigenthum am Gurk, UNd hörtxn auf schöx: fonbare Männer zu seyn, eben weil sfe ihr Cchtwort ve'rloren. „ _
In “dieser Perwde entwickelte sxch auch das LKH"- tbqsen, was dyn Untergang der fxe'éxn Landbauern un: gémein Bcfördcrté. Die Güter, auf denen die Fami: lien erloschkn, odcr ()en-sn fie i-M Mixge genommen jvordcn, wurden nicht wisder cinsr anscrn Famikée zu Erb und EigentHum übchcbsn, so:“;dern mtr zu Lehn n'1'ét dW! Bkding, dem Lehnhsrrn im Kriege zu: zuziehen. DepBauer, so auf ihnen saß, war also keinechtkr Eäxzenthümer.
Sonsx übt? der Staat dé? Oberl-shn über «Zech Äckerhof aus, Und jeder Bssétzcr wznöe, wetm der Staat in Gescxhr war, durch den *Heexbanxx au'fgebo: tej), Zest mnßte jeder Lehxxträger schon gerüsxec aus; Féehen, werm cr Mehr vom Staate, sondern von ser: nem LehnöecrU aufgeboten wurde.
Bi'sch“öfe “u'nd «Klöster hattendée Verbi-Ubtmgen und den Einfüxß, *den séc- hatten, daH-m beth, daß s:“;- un: abhängig vom G'Mfcn (vom Landrathx) gewordM, in- dem sx'e ei'n'xn Voigc (Kckyocscus) angenommen, der ihre Leute befehligte. „ , 'Die Bauern, welche nun unter der Bisch-ofmixtze oder unter dem Prälatenhute ftanden, hattenxes eben: falls beßer als die anderen, da sie doch "ihre Hilfe “,in der Nähe hatten, und beide, der BischOf wie das Kao- sér, schon ihres eignen Vortheiles wegen, nicht wollten, daß ihre Bauern gar zu "“sehr gsschundcn und geplagt würdem “Andere Bauern, die diesss sahen, begabcn fich ebenfalls in den SchU'kz dss Bischofs oder des Klosters, übertrugen ilJUcn .rsh're Höfe, erkWnten fie als ihre Herrn und bezahltk'n einen gewißsn Zins. Hiedurch verloren sfe ebenfaljs das echte Grundeagen: thum, obgleich sie vdr wie nach auf den Höfen blie- ben. Allein st'e hielten es “für beß'ey, die gsgenwärtige Ruhe mit dem Verluste der Freiheit zu erkaufen, und so den Plakereien des Grafen zu entgeh'n, indem fie un- ter ihm "Weg und unter den Voigt des Klosters kamen.
Daß die Aufmahnung zum Heerbanne fich in ein Aufgebot verwandelt, die "msnnikio in eine dan- vißio, und daß „der Graf aufbieten konnte, imd gar. nicht zu mahnen brauchte, das führte den Un- tergang der freien Landeigenthümer herbei.
Hierzu kam, daß die Grafen:Aemter nach und nach erblick) wurden; wo also das, was eine Familie einmal in ihrem Gau an Gütern erworben, auch bei ihr blieb, bis fie nach und nach einen großen Theil des Gaues an fich gebracht.
Hiedurch kam es denn, daß der freien Hofbe: st'ßer, so noch echtes Eigenthum besaßen, immer
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weniger wurden, und daß der teutsche Ackerboden sch überalj in Lehn:, Pachc-, Zins: und Bauer: Gut verwandelte.
Diejenigen Familien, die in dieser Periode noch echtes Eigenthum bewahrt hatten, zogen sich von den Pacht:, Zins: und Lehnleatcn zurück, und hießen f-reée und schöffenbare Leute. In Urkunden: [jberj und ]ibsrj anbinj, Ihre Güter Freigütcr oder freie Bankgüter.
Aus diesen Familien stammt unser alter landsäßé: ger Adel. Es sind die wenigen freieU Bauec:Famé: iien, so noch übrig gsbl'ieben, echtes Eigenthum bewahrt und keinen Herrn über *sich er: kannt hatten.
Diese Familien st'nd also daduxch aus den andern Bauerfamjlten hervorgehoben, Nicht daß sie gestic: gen, sondern daß jene gesunken, nicht daß sie veßcr, sondern daß jene schlechter geworden.
Dieses warén die [UZZGnui der Teutschen, acht: bare und schöffenbare Leute, die mm eine beson- derx Zunft oder Innung bildeten, da in der ganzen Welt das Gleiche "sich zum Gleichemgesellt.
Die Reicthedic-ncsn, als die Grafen (f()omicsz), Dinggrafen (Ncs-comjxss), ferner die Vögte (&i-LW“ cnui) dec Klöstsr und ihre Stellvertreter die Dixxgvögte (sjcs-aäyocaci), alle dress wurdén aus den fréien und schöffenbaren Leu7en genommen, und so kam dexnn vielfach Amt: und Dienß-Adel noch zum angebornkn Land: und Bauer:?(del.
Sie nannten sich nun, indem sie ffch von dx'n an: dem Landbauern und Dienstleuten (M'linizWriaLZbus) schieden, Edle und Freie (nobj163 (zk ]ibesxj). WLW! sie in Urkrmde'n als Zsagen ersäjzienen, setzten fie ihrs Unterschrjfkcn imnwr vor die Der „DÖLUÜl-TUW.
EÖen'falls Heurathkren j'k'e nici)? :““;1 “(is Zumilien der Dienstleute, sondern heuraxheten unxer sk», so “::::Ze di?- ses in jeder Innung Siktte, WO dcr 237.7.»jster wicder eines Meisters Tockyrsr nimmt,
Eine sonderbxrc Wendung naHm Dieser ADSL in der folgenden b;)eréoöc, wo ihr: DT"; DÖLUÄÄWLL üvérwucHs, und wo er gsnöthége war, sich mit disscm zu occmi: schen, um tmr awckig zu bleiben.
Eéne zxccite Ark Adel enrMÉelte slch nämlécb aus dem Kriégsdienüc, aus den (Befolgen (m-UÜUUUWZ). Diese boskanden blos aus Reiterei, welche nicht von ihrem Cigexxthums, sONÖSM blos für Lötzmmg (hsm:- ficzia) diente. Da die;“? Géfokge, so die Herzoge und Fürsten unrerhielten, sch;- besxxéndjg in den Waffen übten und unter séch di? Ritterspiéle einführten, so gelangten sie gar bakxx; zu dsmja'niZ-m Ansekxen, welu-yes 1th im Hesre dée Linis Hai. Sie haktxn in iHrer Vc'rfaßunx; drei StuféU, indem n.'x'xxtlieh LMM zaerß gewiße I'ühk? als ZZT-"kp'dv; odcr Waffe:?jx-UZL, und wiedekum gewiß? JaHrc als MmuR-Ux; oder Knappe die: nen Mußtc, che “92: von “Mr riiterlipzxn ZUnft als MULTI (später Rétter) aufgeaomxxäsn wurdc *).
Diese A'brheilungen in Stufen war Ui'éka. Schw“? zu den Zeiten des Tacitus fand s:“? fck i:? den (359: folgen, wü: man aus den WortM séeßt: «jn «Mn.» 00mikutu5"x:r3cjug ÜZbST. *
„Von Anfang mochte der hohe und niedsre DTMF“: Adel aus dem vorhandenen hohen Und n'iedex-sxx ;),-«,de- Adel genomnäen werden. In der Folge aber nahm die Dienftmannschaft (nach dem gewöhnlichen Gang? «(kee Gilden, die nur Meistersöhne aufnehmen) nur Dienst: mannskinder zu Waffenjungen an, und so konnte so leiaht aus den andern Ständen keiner hineinkommen,
*) Siehe Möser über d:"e Adeksprobe fn Teutschland im 4. Bande derPhantasiM. Gewöhnléä) décnke einer vom, 14tex1 bis Lxsten Jahre als [**:xmuluz oder Knappe.
(Fortsesung folgt.)
Rédaktion in Aufsicht: vo n Stägemann. Reimsrsche BUYdrnckcrc-é.
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Allgemeine
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' Preußische Staats - Zeitung.
4T Stück. Berlin, den 11ten Januar 182€).
[9 Amtliche Nachrichten.
Kronik des Tages.
Berlin, vom 11. Januar. Se. Königliche Majestät haben geruher, den biSherigen Ober:Lan: OeIgerichks-„Vice:Präsidenten Morgenbeßer zu Kö- nigsberg in Preußen, zum Präsidenten des Ober:Lan: desgerichtks daselbst zu ecnennen.
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Se. Königliche Majestät haben geruhet, den bisherigen geheimen Justiz: und Kammergerichts:Nath von Te trau zum Vice:Präfidenten oes Ober:Lan: deSgerichtes zu Marienwerder zu ernennen.
Dec Justiz:.Kommißarius Keys zu Dülmen isl aua) zum RvkarjUZ pubjjcus in dem Departement des Ober:Landesgerichtes zu Münster besteUt worden.
11. Zeitungs-Nachrichten.
A u s l a n d.
Paris, vom 1. Januar. In der SiHUng der „Kammer der Abgeordneten vom 30. v. M tadelve Herr B. Constant "oje Faßung des ProtokoUs der leHcen Sikzung, weil es bei aller Weitläuftigkeit dennoch die Verhandlungen naht treu und erschöpfend wiedergebe. Wähxend man «je Aeuserungen der Ykinifter mit be: sondrer Sorgfalt auIcinanderscHe, gehe man über die Einwürfe ihxer Gamer ßäcdtig hinweg.
VerschiedeneB:?xscHriz-Rn wurden vorgetragen. Eine derselben, das Gesuäy xines Offt'céers der Ehrenlegion, sei: mu Gehalrabzug Oetreffknd, veranlaßke den Generallieu: tenant (Hr. Foy (von der Linken) in einer ausführli- chen Rede iibxr die Beßandlung zu klagen, welche das Instixutder Leqeon seit dem “Jahre 1814 erlitten, und das Schicksal ihrer Wohlyerkxienten Mikglieder, die zum Theil von Almosen zu [?ben sich genö-higec sähen, der Thcilnahme der Kammer zu empfshlen. Man beschloß die Uebersenduug der Bittschrifc an den Präsidenten des Ministeriums und an den künftigen Ausschuß für das Budjek.
Die Rede des Grafen FoV, die ihm ßellenweisc berei:s in der Kammsr das laute MißfaUen der rech: ten Seite JUJOI, indem er z. B. die älteren OrDen des [);-il. Geistes, des heil. TNichael, des heil. Ludwig, Stiftungen unpopulaicer Fürsten nannte, haben die rovalistischen T&gesblätter hefxig gegen ihn angeregt. Man fragt ihn, ob der Sxifter des Ordens der El): renlegion pOP-ulairer geweskn sky als der Bekämpfcr der Feudalität, Ludwig Kl.; man macht ihm be: merklich, daß eben ]“th die Popularität des Ordens vom heil. Michael einen Pair vM Frankreich (den Gr. Bertholet, einen bekannten Chemiker) Veran- laßt habe, ihn abzulehnen.
Dagegen ffnd die sogenannk:li(1eralen Tagblätter über die Bcschlüße, welahe die Kammer der Pairs bei Gelegenheit einer ungeziemenden Bittschrift zu Gun: sten der verbannten Königsmördcr auf die Anträge des Marquis von Lailv:TolendaL undkdes Marschals Psinzen von Eckmühl gefaßt hat, in Bewegung ge“: sth worden. Die beschloßene Zexreißung der Bitt- schrift wird ein wiljkürliches Parlaments:Urtheil ge"- nannt. (Ju Anspielung auf das Umheil dcs Parte: Menks von Paris, welches den Vater des M. von Lalzly ungerecht zum Tode verurtheilte. Als ob der
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Beschluß der Tagesordnung nilht anch ein Urtheil, und „w ob die Kammer der Pairs eine durch Ueber: sendung solcher Bittschrifc ihr zugefügte Schmach, ik)“ “ Attributen gemäß, nicht zu rügen befugt wäre!) “" "trag des » mrscHals Pr. von Eckmühl, daß
:tionSausschuß solche Birtscyriften in der Kam: „ . .;c mehr zum Vortrage bringen solle, wird als, ein Eingriff m das verfaßungxxmäßige Petitionsrecht noch härter getadeit. Er könnte aber, insofern er die Angelegenheit des Bittsteljers blos von den Ansicht-Zn eines ?[ussxhußes abhängig machs, nur Dann wesent: liche Besorgnis erregen, wenn die Kammer der Ab- geordneten denselben Beschluß faßen soljte. Der aus dem entschieden;erklärccn Noyalismus des Prinzen von Eckmühl gezögene Schluß, daß die Bourbons ihre treusten Anhänger uncer den yocmals treusten Anhängern Bonapartes zu sucy-n haben, ist wol voreilig und zu gewagt. “
Dieser BeschlUß Übrigens, und die von mehren Seiten eingehenden Addryßen wegen Erhaltung des Wahlgeseßes, haben die Frage von dem Rechte _der Petitionen im Allgemeinen, und insbesondere mit Rück: st'cht auf die KoUectivpetitionen in unseren Tagbläk- rern angeregt und vielseitige Erörterungen veranlaßt. Das Journal (16 Yaris unterscheidet das Recht der Vorstskjungen (])Élicion) von dem Rechte der Be: sHtvsrdefüHrung (plainbs) und versteht, in Bezug auf einen an die konstituirende Versammlung über diessn Gcgenstand erstatteten Bericht, unter dem er: sten das Recht jedes Staatsbürgers, der Regierung über Gegenstände der Gesetzgebung oder Verwaltung, seine Ansichten und Meinungen mitzutheilen; unter den andern das Recht jeder Person, wider Beeinträch- tignng in ihren Rechten S-«ex-us zu suchen. Das Recht der Petitionen entspringe aus der Volks:Sou- vecainität, und könne deshalb jetzt nicht weiter-ein: geräumt werden xc. (Der Jrrthum ist handYeiflich. Jede verstäydige Regierung wird über ihre ., eseßge: bung und Verwaltung sehr gern alle Cinffchten, die sich ihr darbieten, zu Rache ziehen, und deshalb gern jedem Unterthanen das Recht gestatten, seine Bedenk- lichkeiten und Bemerkungen ihr mitzutheilén, wie es bei uns im I. 156. Tic. 20. Th. ll. des Landrechtes ausdrücklich geschehen ist und wie dieses Recht bei uns von jeher ausgeübt wird, ohne daß irgend Jos