tigkeiten kämpft, durch eine solche Maascegel sehr _hart betroffen.
Durch "ein Dekret "dee Cortes vom 13. Sept. 1813, _
welches der König bei seiner Zurückkunst durch eine
Verfügung des Finanzminifters vom 21. Mai 1814 '
aufrecht “erha1ten, ist auch der größte Theil ihres Ver- mögens «*conft'scirt.
Einige Bischöfe, z. B. der von MaTaga, “sollen den *
Eid auf die Konßitution 'mit der Klausel abgeleistet haben: „sOfern es mir die Religion "erlaubt.“
Spanisches Amerika. Man hat zu Madrid
Machrichten aus Caracas bis zum 1. Febr. “Boli-
var befand “sich am linken Ufer des Apuré bei S. „
Juan „de PaUares-z Morilld hatte sein Hauptquar- tier zu Valencia, Morales war 'zu ECaL-abozo Und Méal ju Guanares.
'Nach Briefen aus Iamia'ka vom “26. Febr. “hatte
man über Curaxao Nachricht, “daß Bolivar -“am 5. )
Febr. den General Morales xu “Calaboz'd "über: kaUen und ihn 'v'on dort, wie von Or t'iz, wohin er sch gezogen, nach einem “hitzigen Gefechte "vertrieben habe. Bolivar wäre also in vollem Matsche "nach der Küste und nach Caracas. Daß Mvrillv, und zwar 'mit 4000 Mann, bei Valencia (nicht weit von der Küste zwischen Porto Caber und “Cara“:as) “stehe :und den Gen. Morales, wahrscheinlich auch denzGe:
veral 'Réal, der in gerader Richtung auf Valencia *
marschirt, daselbst erwarte, bestätiget diese Nach-rioht.
K i reh enßaa t. Das allgemeine "Gespräch zu "Rom ist die unerwartet heimliche Entfernung des “Gouver: mars der Stadt, Monsgnor Pacca, Neffen des Kar- dinals Pacca Camerlakgo, der am 7. April un: ter fremdem Namen “nach Florenz abgereist ist, “indem er seinem “Range und seiner Stelle ;entsagt hat. Er steht im Rufe eines Mannes von Talent, und beklei- dete in einem Alter von noch “nicht "40 Jahren ?“den höchsten "Posten der Prälatur, von Mleh'em die Beför- derung zum Kacdinal bon 'r'echtswegen erfolgt. Fi: vanz'verl'egenheiten und nicht zu *löbliche'Mittel, ihnen abzuhelfen , sollen diesen Schritt veranlaßt Haben.
Monsignvr Pianetti ist pwvisorisch -an seine “Stelle _-
“nannt.“
Großbr'itann'ien. Die Gescbwö'r'nen haben wi: der Arthur Thistlewodd “das "Schuldig "darüber
ausgesprochen, daß "er bürgerlichen Krieg erregen, den ; König absehen und die Verfaßung ändern wollen. Am
24. April wird das Verfahren der Jury gegen Ingo anfangen.
Die Jury zu Chester “hat den Schulmeister Har: -
rison auf zwei verschiedene Anklagen aufrührischxr Reden schuldig befunden. Er "ist zu ajähriger Haft und nach deren Ablauf zu 400 Pfund Bürgschaft“ auf 9 Jahre verurxheilt worden. „ Das Unterhaus wird vom Könige am 27. April eröffnet werden.
Unken Oppofitions:3eitU'ngen 'rühmm das Verfah: xen des wx'der Hunt und deßen vaßm wegen der
Vorfälle 'zu Manchester in “Lancaster gehaltenen "Ge: schwornengerichtes, welches ihnen zugleich Anlas giebt, den "Vorzügen “des öffentlichen "Verfahrens durch die Jury überhaupt eine Lobteve zu halten, weil d_urch dasselbe ganz “etwas Anderes ausgemittelt worden, als von den Behörden zu Manchester gegeben und zur Anklage gekommen war. Dieses beweist aber niehts, weil imrmr die Frage bleibt: ob man die Wahrheit wirklich 'aUSgemittelt habe. Der Form “nach ist fie durch die AUSsagm der Zeng'en ausgemittelt, und dem Richter muß hieran gnügen. Ob sie “aber materieu ergründet sey, gestattet immer noch einigen Zwe'ifelx wiewol in dieser Angelegenheit vielleicht weniger, als in anderen Fällen.
Schweden. Der Kammerherr “von Brandes, bisheriger Geschäftsträger zu St. Petersburg, ist znm bevoljmächtigten Minister am Berliner „Hofe ernannt worden.
Die Regierung läßt 'in Schonen, "woselbsé das Ge- "traide äußerst wvhlfeil "ist, für Rechnung der Kron: Magazine Ankäufe machen.
Baiern. 'Herr F. W. Sieber, bekannt bUrch "seine Reise nach Kandia, Egypten u:;d Pa ästma, ha: eine Schrift: „Ueber die Begründung der RäOtkallur au8g'ebr'ochner Waßersckyeu'“ bekannt gemacht. Jene Länder, in denen die Waßerscßeu gar nicht vorkommt, sind am geschicktesten dazu gewesen, den Reissnoen durch einen Zufall über die Natur derselben zu bekeh- ren, so daß mcm, nach dieser einmal erhaltencn Cin: sicht, über die Heilmittel in einer bisher für unheil- bar gehaltenen Krankheit nicht mehr, wie er versichert, 'in Verlegenheit seyn könne. Da er die Sehnsucht nicht unterdrücken kann und will, neue Forschungs: Reisen “nach Asien imd Afrika zu machen, sein Ver: mögen'aber bereits aufgewendet ist: so hacer in dieser Schrift mehren Höfen das Anerbieten gemacht, seine “Beobachtungen und Erfahrungen Männern vom Fach: 'mitzutheilen, und will erst “nach geschehen“ strengste: Bewährung 'auf "eine billige Belohnung Anspruch ma: “chen. (Hätte er aber nicht erwarten sonen, daß ihm, wenn er seine Entdeakung sofort öffentlich bekannt “machte, eine angemeßene Belohnung von dem dankba- ren 'Vaterlande zu Theil werden würde?)
I n l a n d.
Königsberg *in Preußen. "Schon im Jahre 1817 ward der Schiffskapitain S teingardt vonPanu durch *eine Bekanntmachung des Amtmanns zu Born, holm, Etatsrath Jespersen, in der Koppmhagener Zeitung „der Tag“ beschuldigt: „ sein bei Bornholm zu "Grunde gegangenes Schleppschiff Emilie absichtlich versenkt zu haben, um bei der sehr hohen Verficherung des Schiffes und der Ladung einen strafbaren Gewinn zu ziehen, indem “er zuvor auf der Insel sowol Jux "venkarienstücke des Schiffes, als Roggen und Flachs verkauft habe.“
Diese Beschuldigung "ast gerichtlich untersucht und durch ein Straferkenncnis des Stadtgericht“ zu Pillau
atzen“ Bestätigung “des KrimZnal-Senats'des Hiesgm Konigl. OberlandeSgerichts entschieden worden.
Die vollständiggeführte Untersuchung hat ergeben, dqß die in Roggen und Flachs bestandene Ladung gar madd, das Schi aber,*ein Eigenthum deSStein-ga rde, unterdem er'the (zu 1200 Mar?!) versichert gewe- sen, und daß derselbe bei dem Untergange des Schäffts
von der Annahme der Verstcderung noch gar keine *
Kenntnis gehabt hat. Der Werth der Ladung betrug
2042 Rthlr. und die Befrachter haben selbst ihre Mei: ,
WMS geäußert, daß das Schiff mehr wkrth gewesen Fey, als die Ladung. Dagegen ist ermittelt, daß Stein: gardt auf 'der Insel Bornholm Getraide und Flachs 5" einem Belaufe von etwa 148 Rthlr. wirklich ver: kauft, und daß er bei der Verklarung dieses Verkaufs nicht erwähnt hat. Die absichtliche Versenkung isi'da: her eben so wenig watzrscheinl'ich, als sie ausgemictelt
ist. Die auf Bornholm abgehöréen Zeugen haben aus- .
gesägt, daß das Schiff eine Scdxagsejte gehabt, daß
sie loses hinaufgepumptes Korn aus dem Verdeck *gese: *
hen, und daß se von der Sehiffmannsohaft gehört, das Schiff-habe einen Leck.
S ceingardc, der aus Holstein gebürtig, ist daher “von dem Verdac'hte einer abßchtiichen Versenkung des Schiffes völjig freigesprochen, abkr wegen der Verveim- Ziehung des Verkaufs des Getraides und Flacxzses und wegen unricht-igerVecklarung, mic dergesesléchenStrafe
U
des Betrages belegt worden. Die Bekanntmachung des Amtmann-s zu Bornholm ift hjenach zu berichtigen.
Dü-ßeldorf. Seit dem ersten Januar d. I. ist 'die Plankammer zu Anfertigueg des Grundsteuer : Ka: tasiers für den hiesigen Regierungsbezirk, welche vorher mit der des Kölnischen Regierungs:Departements ver- eint war, hieher verlegt. Sie sehr jhrWerk mit Thä- tigkeit fort, 'und das ganze Geschäft läßt nach seiner “Einleitung “und seinen Grun'dsäßen unter der Leitung “des Herrn Ober:Prästdenten Grafen v. S o l m s : L a u: bach sehr vollkommene Resultate erwarten. Zur Bil: dung der erfodwrlichm technischen Beamten besteht eine Unterrjeyt-Anjtalc, an welcher über 30 junge Leute, zum Theil a'us ansehnlichen Familien , theil- nehmen. Sie _ist eine 'Pflanzsohu-le für die technischm Katasterbeamcen.
Die zur Univerfität Bonn *abgegange-nen jungen „katholischen Theologen haben dort vurch xyre Kemn: niße, ihren Fleiß und ihren sntélicyen ?.Zandel die Aufmerksamkeit der Lehrer au!k sich gezogen , und be,: *reqotigen zu trostreichen Erwmmngen bei der Wahr; nehmung dcs tiefen VexfaUes 'der reiigiösen Bildung unser den katholischen Einwohnern, *aus Mangel an tüchtigen Geistlichen.
Auch die in EKM vor 5 Monaten errichtete ge- meinsame höhere “Stadtschule verspxicht „gute Früchte.
W-
AuUUg “aus der Spanischen KonstiWkion '
vom 18. Märx 1812. (Fort'sesung.) Art. 251» 235. Es soll ein Staatscaeh aus
&0 Landes:Eingeborm'n, 'von denen 12 jenseit Meeres, '
gebildet werden; und zwar nur (- verdienstvolle Geist:
liehe, unter “ihnen 2 Biso'höfe; nur 4 Grunden, die „
du'rch Tugenden, Talent und Kenntniße Her,)orrageq. Dre übrigen *32 werden aus Männern gewahlt, dte chh 'Einüchten und 'Talenxe 'oder durch aus,;ezeicb-
“nete Staatsdicnfie fich “einen Namen “erwor'ben haben. '
Sie dürfen sich nicht unter den Cortes befinden.
Der König wählt die Mitglieder des Staaksrathes ,
9us_ "einer iHm von-den “Cortes vorgelegten Liste, 'die m jeder der drei Klaßen 3 Kandidaten emhält.
236-- 241. Der Staatscarh ist in allen erhebüchen ' StaatS-Angelegenh'eiren, insonderheit “"bei Bestätigung 7:
der Geseß'e; bei Kriegserklärungen und bei Verträgen,
der einzige Rathgeb-er des K-ön'iges, “der demselben eine .
besondre, von den Cortes yenehmigt-e Geschäftord: nung zufertigt.
Die Mitglieder "des Swawrathes können “ohne “ein ,
Urthei'l des höchsten Gerichtes nicbt kntseßc werden. Ihre Besoldung bestimmen die Cortes. _ 242-308. Diese Artikel handeln Ln dreiAbschnit:
ten von "der Justiz'pflege. 'Wir bemerken daraus *nur
die wesentlicheren Punkte. Weder in Civil- noch 'in Mimjnal-Prvxkße'n findet
eine Jury statt, sondern Gerichtsh'öfe, die ihr Amt im
Namen des Königes verwalten, untersuchen und ent: *
scheiden. , _ _ Mit Ausschlus der Geistlichen und der Soldaten, das ihren privilegirten Gerichtstand "behalten, giebt
es für aUe andere "Klaßen der Einwohner *nur Einen
Gerichtstand.
'In der Hauptstadt "wird ein höchster Gerichtshof * gebtldet, der die obere Aufsicht auf die Jufiizpftege , führt, Jurisdiktions:Streitigkeiten unter den obern ,
Gerichtsbehörden entscheidet, wider die höhern Staats:
Beamten erkennt, die Appella'ionsInsta-nz wider die ;
Missbräuche der geistlichen Obergerichte, und ein Kaßa: tronshof für Njchtigkeitbesxywerden "gegen Urtheile der [Esten Jnftanx ist, über ztveifelhafte GefesseUen von
den andern Gerichtshöfen befragt wird und darüber _-
an den König gutacbtltcb berichtet. __
, Die übrigen Gerichte werden nach Gemeinden, Be: _ztrken und Provinxen eingerichéet. Es giebt drei In: stanzen. Die Obergexixbte (auäisnoms) erkennen in gwetter und dritter Instanz, und in peinliohen Sachen.
In jedem'Civilpro'zeße müßen diePar'theien zunächst 7die gütliche Vermm-elwng durch den Alxalden des Oc: tes und zwei rechtliche Leute versuchen laßen, bevor ße zum Prozeße zugelaßen werden. Auch “können die Par: theje-n auf schiedricvterliahes Uctheil mit oder ohne Vorbehalt Oer AppeUation :st'cv einigen.
In peinlichen Sachen kann Niemand verhaftet werden, bevor nicht durch eine vorläufige Untersuchung die Tyac ?rm/icx'L-lc norden, die ihm eine körperliche Strafe zuziehen würde.
Spac-este-ns binnen 24 Stunden nach der Verhaf- tung 11qu “der Angeklagte von dem Richcer vernom- men wscoen.
Er muß zu jeder Zeit gegen Kaution 1711 Freiheit geseisr werden, Wenn erhellet, daß er einer körperlichen Strxfc Nicht Unterw-orfen werden könne.
Die Gefängxxiße müßen nicht zUr Beschwerde der “Gefangenen gereicden.
Dem Veeréteren muß die Ursache “seiner Verhaf: tunZ, der “Name seines etwanigen I(nklägers und jede: gegen ihn vernommene Zeuge bekannr gemacyt werden.
Nach aufgenommenen;Zeugenverhörc ist die fernere Verhandlung öffentlich,
Folter oder andere Arten Yvon Zwang dürfen nicht angewendet mkrden. “
Vermöge'ns-Kon-fiskatibn findet "niemals statt.
Im gamen Reiche soll Ein bürgerliches und “pein- liches Gescsvuch befolgt werden.
309-323. In “iesen Arr'iée'ln werden die aUge: meinen Grundsäse einer Kommunal:Ordnung für die Gemeinden ]fekß“; gestellt. *
Jeder Orc mit einer Bevölkerung über 1000 See,: 1en haceinen Gemeind-erakh (Ayuntamitmcw), der aus ;den A-lka1de-n *) (Justizbsamten), den Regidors ( Poli: zeé'beamten) und den Sachwalten der Gemeinde be: sehr., Den Vorfih führt der Reka pojicico (mit den Frmxöstschen Präfekten zu yergleiaoen), oder, wenn am Orte keiner is?, der älteste Alkalde.
Die Gemeinderäthe werden von 1 bis 2 Jahren verändert. Kein Staatsbeamter wird dazu ernannt.
"Niemand kann fich diesem Amte entziehen-
"*) Alkalden (aus dem Arabischen 3] «:ck-'. der Richter, gebildex) sind nicht bloß richterliche, sondern überhaupt obaigkeicliche, irgend eine öffentliche Aufsicht führende Personen; doch ist, wenn 'das Wort ohne Beisaß ge: braucht wird, ein richterlicher Beamter zu verstehen, *alcaläc 901131190 ist ein Gerichtsdiener, alcaläu 11- bar- „110 “ein Polizei-Kommißariue»