merkungm' iiber die kkyiglicheRede vorbehqltm haben- Herr Tierney wünschte dem Hanse zu dies"; Vorde- deutung einstimmiger Beschlüß'e besonders _Gluaz “ ' ' e_rthesken und an: * ' ' m_uen Par: jest zar Unterzeichnung umhergeht _uiid schon eine Mengé bedeutender UP.“- schriften xrhalten hax, um Aufhebung des Prohtbmv- HandelssSdstemes einreichm. __ .___ _ _ _ __ „Dir Grubdsaß (heißt es darin), am wohlfeilften Markte zu kaufen und am _thxuersten zu verkaufen; der jédéii Käufmann in seinen Unternehmungen l'eilet', i auch zsekn Nation anwendbar. Eine nach diesem Grundsaße geordnete Politik würde den Handel der Welt zu ei“: nem Ausmuscde gegknscitiger Vortheile inachen und einen Zuwachs vvn_ Neichth:-.m imd Genüß'en über die Cinwvhmr jedes Landes verbreiten. Unglück1iche_r; weise wurdeimd “wird kneh'r oder weniger eine völit'g umgekehkté Politik vd'n den Regierungen befolgt,_ _in: dem fie darauf _hinarbeiten, die Crzeugnißé anderer Lan: der auSzuschließen, um die Crzeügniße des Eigenen Lem: des zu befördvrii, wodurch der _verbrauchenden Masse der Unterthemen de_r Zwäng auferlegt wird, sx'ch Ent: behrpngen in drr Quantität "oder Qualität ihrer Ye: dürfniße gefallen laßén zü müßen. Das“ herrswerxde Vorurtheil zu Gunßen des schützenden imd beschrän= kenden Systemes geht von der irrigen Meinung aus, daß die Einfuhr fremd'ér Crze_ugniße in demselben Maaße eine Verminderung des Verbrauch“; över des Preises der inländischen Erznxgnißr hervorbringe; _Man kann ngeben, das öki gewißen Arten von Produktion; welche die unbeschiäükceßufuhr des Anolandes 'nicht ertragen, der Antrieb _d'erProduckmeii 'nachläß'en "werde": dagegen aber läßt, fich klar erwei'sc'n, daß auf die Dauer keine Cinführ ohne eint entsprechende "mittel- oder unmittelbare Ausfuhr fortgesehx werdeii könne, daß also zum Behufe dieser Ausfuhr abdre Prvduk: tionen sich dakhietm werdcn; wie si'e dem Lande am angemeßensten find, so daß “wenigstens ti'n'e gleiche, gewiß aber eine vortheilhaftktk Anw'enduiig drs eigenen Kapitales und der Arbiii dix“ Folge sehn wird. _ Es kann von“ "'n viölen S_ch_uk':_Abgaben Und den Verbdtén üiifer'es Zollgesech cr- wiesen we'rb'eb, daßzwähdeüdsie éi“asgesaxvi';“at als eine so_hk schw'eréBésteurung de„r ganze'n G 2 se [isch aft wirken, äußerst Wenigé derselde'n din“: jenigen“ Klasen; zu“ d'ere'n Gunji'en si'e ur: ' _ eiiigeführt wnrd_“en,_a“m Enve ti: nigen Vortheil pers affen“, kéin einziges aber durch feiiié de-t vile _ven Schadeii er: setzt, bei den ,„anvkréii Klaßen' dadurch vrrur: sa cht wikd. Reich "unseké'r Uebxrzeugung wixd die jekt allgeimin herrscheydt Nothdmch das Beschränkungßi Systékn bédxmend vetinehrc; uiid eine Abhilfe und dutch dié sxdle'u'nigß'k Aufhebung solcher Bcschkänkudgeii erreicht, die“ dem Kapitale" und dem Fl'e'iß'e“ am weinen schaden, ohni diesen Verlust du'rch die _angeMeßc-ne Ver: mehrimg der öfféütlicd'e'n Einkü'nfx'e auszugleichen. Jeßt ist eine Erklärung ibid'tx ein solches System um so nö: thiger, da die Kadfleixté uiid Fabrikanteu déo Auslan'“: “des von ihren Régiérungen vermehrte Schuß=Zöljeund Verbote fobertix indem sié das Beispiel und Anse- hen unseres Labdés, "gegen wklchés ih're eklamano- um fast ausschlikßküd gé'richtet find', als "einen Beweis für die Staa'tsuugheit sölchéi'Maasngeln aufstellen. Nichts würde der Haüdklsfeindschaft d'es Auslandes zweckmäßiger éiitgkgmwirk'enz“ als die Annahme einer einfichtooUeren und versöhnendereü Pölitik von Unserek Seite. Diplomatik!) mag es vielleicht zu rechtferti- gen seyn, die Aufhebußg hoher 3611: oder Verbote - diesseit vin gégenseitigén' Bewilligungen abhängig zu machm2 aber unséke' Beschk'änkungén wérden dem eigenen Kapital und der eigenen Industrie nicht we'- niger nachtheilig kleiden, wenn andere Regierungen auf unstaatswir'thschaftlichen Anordnungen beharren; Die größte Liberalität nird in solcheii Fällen immer die beste Politik seyn. Ein öffentliches Anerkenntnis
als die“ beste Regel für das Gewerbe der gan-
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des richtigen Grundsaßes von unserer Seite wird den heilsamsten Einflus äuf die Politik anderer Staaten bewähren. _ _ _ _ .. _ _
_, Indem wir aber unsere Ueberzeuguyg von dem unpolitischen und Ungerechten des veswxankenom S_y- ftemes aassprkchen, haben wir nur diejenigen Th?!“ des Systemes im Ange, dié nich_t, _over iiur ::nterge: ordnet, 'mit den öffentlichen Cinkuns-en zusammenhan- gen. So labge dieNothweydigkeu der gigenwgrngen Höhe bis öffentlichén Einkommens vorhanden ist, er:- wacten Wir nicbt, d-x-ß ein so Winigel Then desselben, die Z(xlle, aufgegeben ödér wésenclich vekgiinderc wer: den könne, ohne einen Crsay a__n die SteUe__treten xu laßm. Aber gigen jed'e den Handel deschrä_nken_de Maasrcgel, dié_ für das Einkommen nicyi wixentlich ist, g'egen alle Abgabek, w'elgze nur wider die Kon: kurrénz des A'uslandes Zu scyusin dcstxinMr__smd, ge: 'géü die übertriebenen ZoUs-éihe) die zum Theil zu_r_Ve__r: 'mehrung des öffentliQen Einkommens, zam _»heil _fur den Sedus des inländisxxen Gewecoes einzixuyxx smd, ist unsére Bittswrifran die Weisheit des Parlamen- “m '? "r'ur wou ék!chtkk;“_' „ . _ , __ _
F?r.f p'eénixcyeiJ Prözkpe Wider die Pers n-orer smd äuch Jngs, Brixnt, Tido uno Onvivxon des Hochverrathes saxuldig verundm. Tas Gerade oer Königsbank hat nur-rneyr inder sie und Thrßle- "wow das ToveSizrehcil gefaUtz Sie so!]eri geyangt, alidmin ihre Köpfe abgeschiagen _unddii' Kokper gewier: theilt "werden. Oié übrigkn 6 Angekla'gmi yaden tyre Ckiläru'ng, nach wilasec sie sich Ulihk -sQ_Z?U'Öi€F ;xg. bin, "widerrufen und sich selbst séyu-Oix; sé-I'ZätMix, days“; ,'sé ihr _Ucth'eilz ohné vor die Jury gestellt zu werden, erwarten. _ „_ _
Der HeraUSgeber' eine? Zeitang ist wegen _verbotx- 'riér Bekanntmchzung der Vexx-«xwagnzn wtdxr me Verschwörer d'or de'm Saxxiuße derseidxn, m "eme G,;d: daß von 560 Pfund genovan worden. Jex,» erscyei: ne'n sämmtliähe Vtxhaudlangen in amn önemmhen Blätterü._ _ _ _ _ _ _ _
Man hak'uiiläiigst éütdekkt', daß vgs äUgemem aiigen'omiUene Vo*'ci)..al:.nis zivisazen den GcldgeWich_t_en Frankreichs und Engt„.nds um 650 Pfd. auf ___1 9)th. zu "Gunsten Frankr'etehs uürichtig je:). .Der Ickxhuin iii diirch die Maastegél dec Y.;,mze zu Loxxdoux die Géidichté äilei _Läno'er mme artistirten, vo_n den Engl. Kdnsuln im Aixslande kingejandten Stücken zu der- gleichen, éiinikiklc wokdem _ „ __
Der Kdüriec widersprioht dikn Geruchte, als__habe dié Regieiung die Adncyt) die“ Fonds der wohlthangen Anstalten und maden Stiftungen an sich zu ziehen;
Köüigkiich bir Niederlande. Der Geses-Ent-x ibuif übÉer die Redrganisation der National-Mckiz ist in der zk'veite'riHamtmr der Generaißaaxen im Hagg init 4“? Srimme „ * n worden.- 2x:- iiigé Mikgiiedei sprachen lebhaft gegen den Entwurf, dkachten auch beso'ndrro die Abschaffung der Strafe
*
des Stdäes zur Sprache. _ _ _ _ _
Außer diesein ist den Generalstaaten noah ein Ge: "ses-Enkwurf über die' Organisation einer __Lanowehc vor'gélrgt, nach welcher eiiie männlichen CtUinhner
' vom erreichten 19ten bis zum voUendeten 45ften Jahre
im "Falle eines Krieges öder einér' Gefahr _ir_1 Masse aufzustehkn, und das Vaterland Zu verihxtdigen ver; pflichtet find. Der Entwarf wird i1och m den Ab ty'eilungen beräthem , „ __ _ Der Abgeordnete dér Provinz “Namur“ hat ck die: sen Tagen ein neues Ein: und Ausfuhrsysieiii vdrge- ligt, welches den Zweck hät, die' Intereßeii des Han- dels, der Manufakturen und des Ackerbaues in Ueber- einstimmung zu bringen. Nach demselben wiirden Anx-
sterda-m, Rotterdam, Antwerpen“ and Ostende Freiha-
1en und der Handélan dem ganzen, im Kreise de_s Zolles alsdann nicht mitbegriffenen Küstenßriche frei. Für dieses Vorrecht Würde ein Vorschuß von ZZ Mil]- Oulden geleistet. „ - . _ __ _
Die Gräfin vz Mö ütholo'n' ist von'_ Brußel nach Paris geceijc. (Siehe Beilage.)
, zum 37i'cen Sxiscke d
B e i l a g e er Allgemeinen Preußischen StaatS-Zeituns,
vom Sten Mai 1820.
""___“-___
Ruslandz Am 20. März hat Se. Majestät der „Kaiser folgenden Ukas erlaßen:
Unser vielgeliebter Bruder der Zesarowitsch und Großfürst Constantin, hat durch eine an Unsere vielgeliebte Mutter, die Kaiserin Maria, und an Uns gerichtete Bitte, Unsere Aufmerksamkeit auf Seine häuslichen Verhältniße gelenkt, in Betreff der langen Abwesenheit Seiner Gemahlin, der Großfürstin Anna (gebornm Prinzeßin von Sachsen:.Koburg-Saalfeld), welche bereits im Jahre 1801 ins Ausland reisend, wegxn Ihrer gänzlich zerrütteten Gesundheit, sowol dis 1th zu Ihm nicht zurückgekehrt isi, sondern auch Hinführo, nach Ihrer eigenen persönlichen Erklärung, nicht nach Rußland zurückkehren kann, und dem zu: folge Er den Wunsch hegt, daß Seine Ehe mit Ihr getrennt werde. In Rücksicht dieser Bitte, mit Ge- Uehmigung Unserer vielgeliebten Mutter, haben Wir diese Sache der Durchsicht der Heiliaen Synode über- geben, welche, in Vergleichung der Umstände derselben Wit den Kirchengesehen und nach Grundlage dis 35|en Artikels Basiiius des Großen, festgeseszc hat „ die Ehe des Zesarowitsch und Großfürsten Constantin mit der Großfüriiixd Anna zu trennen, und Ihm, wenn EW wünsexht, zu gestatten, in eine neue zu tre- ken.“ Axis allen diesen Umßändey haben Wir erse- hen, daß jede Gewalt zur ungestöxtén Erhaltung des Ehebündnißes in Unserer Kaiser!» Familie; indem es schon HW neunzehnte JaHr, OHM irgend eine Hoffnung dei: Wixddrvereinigung, gekkéMTT gewesen, Fruchtlos sedn WUWLZ und indem Wix DÉHhalÖ Unsere Geneh- Fxngung, Nach Grundlage der Kirchengesese, zur wirk- lich_e1_a Volißreckung des- obßedachten Beschlußes der HerlugewSynode ertheilen, befehlen Wir, denselben liberal] m Feiner vollen Kraföx awzuerkennen.
Indem Wir_bei dieser Gelegenheit Unsere Gedan- ken auf die ver1chiedenen Vorfälle richten, welche bei den eh_eltc!_;en Verbindungen der Mitglieder der Kaiserl. Familie eintreten können, und deren Folgen, wenn sie nicht vorausZesehxn und durch ein aUgemeines Geses beßtmmt sind,__mit schwierigen Misverßändnißen de.r- kniipft _seyn _konnen: so halten Wir für nöihig, zue unerschütterlichm Erhaltung der Würde und Ruhe der Kaiserl. Familie und selbst Unseres Reiches, dm friiheren Verfügungen über die Kaiserl. Familie folgende ergänzende Verordnung zuzusehen: .
Wenn irgend ein Mitglied der H:;iferl. Familie in eine eheliche Verbindung mit einem Individuum von einem nicht entsprechenden Stande tritt, das heißt, welches nicht irgend einem herrschenden oder re- gierenden Hause angehört: so kann in einem solchen Falle das Mitglied der Kaiserl.__Familie dem anderen Ipdividuum die Rechte nicht mittheilen, welche den Mitgliedern der Kaiserl. Familie zustehen, und die in einer solchen Ehe erzeugten Kinder haben kein Recht zur Thronfolge.
Indem Wir diesen Unseren Willen allen gegen- wärtigen und künftigen Mitgliedern Unserer Kaisers. Familie und allen Unseren getreuen Unterthanen. ge- mäß dem im 25|en Artikel der Verfügung über die der Kaiserl. Familie bestimmten Rechte, kund thun: so verpflichten Wir vor dem Angestchte des allerhöch- sten Herrschers Alle und Jede, welchedies angeht, diese Unsere ergänzende Verordnung zu ewigen Zeiten hei- lig und unverbrüchlich zu beobachten.
Gegzbewin der Hauptstadt _St. Petersburg, am 20. Mar , im Jahre von Christi Geburt 1820 und Unserex egierung im zwanzigsten.
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Auszug KUF der Spanischeri Konstitution dom 18. März 1812. (Schluß.)
Art. 538-»-355. Von der Besksuerung. So: bald die Cortes veisammelt smd , wird ihnen durch den Finanzminister eine allgemeine Uebersicht des öf- fentlichen Geldbedürfnißes für jeden Zweig der Ver: waltung vorgelegt,. Nach dem Belaufe dieses Bedürfx Uißes werden die Steuern von ihnen festgesetzt.
Alle Spanier, ohne Rückficht auf Vorrechte oder Ausnahme, find zur gleichxn Theilnahme an den Steuern, naoh Maasgabe ihres Vermögen? verpflich- tet. Die Vertheilung der direkten Steuern auf die einzelnen Provinzen geschieht im Verhältniße der Kräfte einer jeden, zu welehem Behufe der Finanzminister eine Uebersicht vorlegt. *
Die öffentliohen Einkünfte fließen aus den Provin- zial:Staats-Kaßen die in jeder Provinz die Einkünfte erheben, in eine Haupt-StaatS-Kaße zusammen.
In der „Haupt:Staats:Kaßen-Nechnung muß jede Aussabe mit einem vom Finanzminister kontrasignir- ten Befehle des Königes, in welehem auf die genehmi- FeTide Yerfiigung der Cortes Bezug genommen wird
: egt eyn.
Zur Prüfung sämmtlicher öffentlicher Rechnungen wird eine Ober:Rechenkammer bestehen.
Die Rechnung der Haupt:Scaacs:Kaße wird, nach erfolgter Sehlußgenehmigung der Cortes, durch den Druck bekannt gemacht. Even dieses findet in Anse- hung der Rechnungen der Minister über die Kosten 1hrec Verwaltungszweige statt.
Zölle werden nur in den Häfen und an den Grän: zen eingerichtet.
Die anerkannte Staatssehnld muß einer der ersten
Gegeniizinde seyn, mit denen sich die Cortes beschäfti- gen. __ Ole maßen die pünktliche Verzinsung und dia allmaltge Abzaylung mit besonderer Sorgfalt anordnen.
Art, 355 *365. Von der bewafneten Macht. Es wird ein stehendes Heer u Lande und zu Waser, behufs der äußeren Vert eidigung und der: inneren Ordnung organisirt.
Die S_orces bestimmen jährlich die Zahl der nach den Umftanden erfoderlicden Truppen, und die Art 1hr_er Aushebung, so wie die Zahl der auszurüstendm Kriegsfahrzeuge.
Alles, was__zur guten Verfaßung der Land: und Seemaohc gehort, als Mannszucht, Beförderung, Be- soldung u. dgl. wird von den Cortes angeordnet. Zum Unterrichte werden Kriegsschulen angelegt.
Kern S_panier kann sich dem Dienste im stehenden Heere entziehen, sobald er nach dem Geseke dazu auf- gerufen wird. ,
Außerdem hat jede Provinz eine Landwehr, die das den Einwohnern der Provinz nach dem Maaß: ihxer Bevölkerung und naiv den Umständen gebildet wird. Ihr Dienst findet nur statt, wenn es durch die vorwaltenden Verhälmiße erfodert wird.
_Jnnerhalb jeder Provinz kann der König iiber den Dienst dieser Landwehr verfügen; außerhalb der Pro- vinz nur mit Genehmigung der Cortes.
_ Art. 366 *- 371. Vom öffentlécben Unter: richte. In allen Städten, Fleäen und Dörfern wer: den Elementarschulen errichtet, 'in welchem die Kinder tm Lesen, Schreiben, Rechnen und im Katechismus des kathOUsiHLU Glaubens, dem eine kurze Darstel- lung der bürgerlichen Pflichten beigefügt wird, untew Wiesen werden- '