begreiflich, daß das Kurfürffcntbum Köln seit der Erb:Landes:Vereinigung 11011 1.463 keine Offensévkriegc mehr gehabt, und seit der Zeit auch keine Besißungen gewonnen ncch verloren hat. Vorher hatke es mit dem Grafen von Jülich schwere Krixge geführt Und Einmal (1278) die ganz? (Hmfscbafc (rovert. DOTH gelang es ihm nie, diese Grafscdaft und die von Be7'g zum Erzstifts zu bringen, obgleich es zweimal mHe daran war, einmal durch „Eroberungen und einmal durch einen heimlichcn Kauf von Herzog Gerhard (1451), der damals keine Kinder harte.
Der Umstand, daß man, wis obengksagt, woßlkric: geriscye Bischöfe aber nie kcéeserische Kapiccl im Er)- Stifte Köln gckmbt, erklärt deßsn 9011er SLLULUVE: sen, das durch seine Nécdrigkcit eine wixklick) Mc'xé'wür: sige Erscheinung in der Gkschiéytc dss Steucrxvcsens von Teutschland :|.
Die Abgaben wurden im Erzskifte von den Län: dereien encrichret, und zwch1r UM) eim'm SteMrsUße, der sich Nach einem Simplum berkagnete, und der deswegen der Simpclfnß hieß. Auf d-n LaUdta: gen wurde jsdeSmal beßimmt, wie viel Stmp'la fÜr die Landesbedürsniße ausgeschrxcbcn werden solxten. Die Städte tragen in jcdem Séxnylo 1911 Köinisäze Gulden (jeden zu 24 Albus.) dtese Summe wurde das (211111110111 1'1'1cm 11111105 genannt. Im Jahre 1700 wurk-ée diese Summe für die nächßen 12 Jahre bis auf 800 Gulden heruntergeselzc. Dieses bin*“o so bis zum J.:hre 1773, wo den Städten von den 'ükrtgen Ständen ein Vergleich angeboxen wu-kde, nao?» welchem die Rückstände seic 1712, die an 2 “**,-Nin. Köln. Gul: den betrugen, den Städten erlaßen seyn sollten; für die Zukunft sollten sie avkr nur die Hilfte von den 2911Guxden bezahlen, nemlicy 1455Z- bis das Korn: mercium sich wieder in die Städte ziehe, welcher Vergleich von den meistert Städten auch gleich angenommen wurde.
Wegen der Steuerfreiheit der adeligen Siße und Güter wurde «Uf dem L:?Udtage von 1605 folgendek Vergleich getroffen. Wenn einer von Ad?! Mehr adelige Siße hätte, so sollte mtr einer derseävpn frei seyn. Wenn Einer aber nur einen Sitz habe, “so solle er von dem nur die Hälfte hexahlen. Wenn er aber noch andere Höfe und Ländereien besäße, von denen er Steuern becahlte, fo sDUren ihm diese bei seiner halben “Steuerfreiheit in Anrechnung geprächt wkrden.
Da hiedurch m(mche verwickelte und verdrießl'iche Berechnungen entstanden, so scfzxe man den Simpel: Fuß von 1648 aus und hob die Grundsteuer auf. Statt ihrer führse man eine Konsumtioßßeuer ei-n, die aber weUig Beifall gefunden zu haben scheint, denn 1651 wurde mit ihrer Abschaffung dcr Simpel- Fuß und die Grundüeuer wiedcp eingeführt. Da in: deßen die Beschwerden über die Ungleichheiten dersel- ben fortdauerten, so wurde im Jahre 1669 eine neue Landes:Deskription oder ein Kataster eingeführt.
Hiebei wurde nun festgeseßt, daß die gräflichen und adeligen Siße in drei Klaßen eingetheilt werden, und die erste für-immer steuerfrei seyn sollte. Die andere sollte für immer zur Hälfte frei seyn und die dritte sollte bezahlen wie andere Güter. *
Hien'ach erhielt der Grafenskcmd 5, und die Ritter- schaft 65 adelige Siße ganz fret). 124 wurden zur Hälfte frey. Ane geistliche und adelige Siße be- trugen zusamt'nen 32,500 Morgen. Alle gräfliche Und adelige öfe 59,900 Morgen.
Jm anzen soll die Ritterschaft (Dienstmannschaft, MÜniZTsriuWZ) nur ein Sechstel ihrer Best'ßungen ver: steuert haben. Selbst von denen, nur ihres Besitzers wegensogenannten ckdeligen Höfen brauchten sie seit 1670 nur drei Viertel zu versteuern.
Nach dem im Jahre 1669 exréchteten Kstasrer dxes Erzstistes Köln war der Ackerboden unter die verschxc-a dék'lé'n Stände dec Geseäschafr in folgender Wenz. Vertheilt.
Die Gkistléchkéik besaß . . . Der Adel . . . . . . 92,391 : , Oer Kurfürst (als Tafelguter) 5,030 :
In aliem . . . .
Ferner besaßen die Bauern 131,119 Morg. die Bürger . . . . . 21,122 - In all-sm . . . . 152,24!
Das ganze Ackerland betrug demnach im Rheixn': schen Erzftjfte 347,991 Morgen oder 21 Quadrm *).
Man sieht aus dicsc'a Zahlen, wie gering? das Besihrhum der Bauern und wie groß das Be's'LYLÖUM der Geistl'ichkstc im Crzstifte war.
In Hinsicht der Besteuerung der geißlicheN Güter herrschte em beständiger Hakec, und Won scxt Oct: kksken Landes:?)xatrikel. Orc Lawdjkande wiesen dex? Geastlichkeic ein Biercel von der verwiUigcc'n Summe zu, wogegen das Doméxxpitel proxestir:e, indsm es sagte, daß dae (HeistZch/xkee? Tem Ömnd scy, und daher von den welxlicHen «..-Nd?“- 10:41 zu ven Srem'xn könne herangexogen [PLUM 277.4“- daher 1100111 0713111115 Exsl'ölxiäG 11S6655111111„, ;,; .:" :1'131111i CÜUÜMÜUÄ, 111 1000 000511110 gehanden ..,;. Ze, Die geistléchen Güter OUWLU d;!)e'r auch frei, „„nd ihre Halbrrinner bezahl*en nur c::xe (&ck&-„jun: und Gewerbesteuer (1111013 001047041), die ('N'-, Bixrs-«xl VON dem bktrug, was das (Hui: wücöe bezahlt y.:w-a, Wem! es nicht gctLlicH gewessn. Dae wclxlichn „1; f-*, 71«:che iiber 50 Morgen visiten, Wurc-M amy nun «:s Die Hälfte herabgesex;t, und als man auf djc-se WEM die Größeren auf Unkoßcn der Kle'éxxe-cen gewomxen, so scF-sint man sich wechselseitig beruhisc zu h&Vi'U. Die Stände wiesen der Gstséliäskc'ir vor “11-12 mm;- xhrcn vU-rrc-n Theil zu, wozzegen 001111 003 Domkapxtei eine Protestanon ejn-Legre, so von den Ständen mit“ einer Re: pxoteffation beantwortet wurde. Dceses war die langx weilige Form Geschäfte zu machen und sich zu zanken, die auf den teutschen Landtagen believe worden.
(Fortsetzung folgt.)
98,329 Morg. Köln,
195,750
Berichtigung. NW. 102. des Oppofitionsvlattes vom 29. Aprij d. J. e'mhält UUtec deu kurzcn NacjxricTZ-Mn F'Olgéj'lch :“ „Preußen.“ „Man sagk, &».ku Wetzlar mit sfx“; nem Gebiete an Naßau für das Amr Asbach abge- treten werden dürfte.“
Proußcn befitzt das Amt Asbach scit dem Oktober- des Jahres 1816, und Naßau hat gleichzeitig den Er: saß dafür erhalten. Das Wbcrcénkommen, worauf diese Erwerbung beruht, ist in dem Anhange zur Ge: seßsammlung für bis KI'Uigl. Preußischen Staaten, welcher am Schluße des WWW Jahres ausgegeben worden, unter Nr. 2. S. 97. abgedrucki'. Es ist da: her ganz und gar keine Veranlaßung vorhanden, noch jetzt Wetzlar “fiir Atzbach hinzugeben, unddie vorange- führte Sage ist völlig grundlos.
*) Ein Kölner Morgen hat 150 Quadratruthen Kölnisch oder 224 Quadratruthen Rheinisch. Da ein Magde: burger Morgen 180 Quadratruthcn hat, so verhalten sich bside zu efnamder wie 5 zu 6
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Redaktion in Aufficht: » o n Stä 9 em an n. Reimersehe Buchdruckexxé,
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Allgemeine
Preußische Staats - Zeitung,
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39T? Stück. Berlin, den 13ren Mai 1820.
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1. Amtliche Nachrichten.
Kronik des Tages.
Berlin, vom 13. Mai. Am verwichenen Freitag, als den 5. d., haben Se. Majestät der König dem am diesseitigen Hoflager accreditirten außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister Sr. Maje- stät des Königes von Spanien, Herrn Ricker v. Val: lejo, eine Privat:?[udienz zu ertheilen, und aus deßen Händen das Rappelschreiben zu empfangen geruhet.
Se. Majestät der König haben dem Rittmei- ßer von Kröcder vom ersten Bataillon des 24|en Landwehr- Regimentes (Potsdammer), dem Se: cond:Lieutenant von Schweiniß auf Stusa, bei der Schlesischen Landwehr, und dem Kurfürstl. Heßi: schen Kammerherrn von Mengersen, in Gemäß: heit vorm.“.liger Expectanz, den Königl. Preuß. St. Johanniter:Orden zu verleihen geruhet.
Des Königs Majestät haben den bisherigen
Geheimen Ober: Justiz: und Revifions:Nath Fi: schenich zum Mitgliede des Rheinischen Appellations: Gerichtshofes, mit Beibehaltung seines Ranges und seines Karakters als Geheimen Ober:Justizrathes, zu ernennen und demselben das Präsidium im dritten Civil- Senate dieses Geriaptshofcs zu iibertragen,auch den bis- herigen ApeUation8-Gerichcsrath v. Breuning zum General:Advokaten bei dem nämlichen Gerichtshofe zu befördern und die desfalsigen Beftaklungen aUergnä- digst zu voljxiehen geruhet.
Se. Königliche Majestät haben bei der Re: gierung zu Merseburg den bisherigen Regierungs:As- seßor Grafen von Krockow zum RégierungSrathe aUergnädigst ernannt.
Des Königs Majestät haben dem bei der Re- gierung zU Koblenz stehenden voxmaligm Polizei-Di: rektor Weber den Karakter als Hofrath allergnädigsk zu verleihen gecuhet.
ll. Zeitungs-Nachrichten.
Ausland.
Frankreich. In den fortgeseßten Berathungen iiber das Zollgesekz hat man die Stahl-Arbeiten des Auslandes, die bisher besonders aus Steiermark und dem Herzogthume Berg geliefert wurden, mit höheren Eingangzölxm belegt, wobei Herr von Puy maurin versicherte, daß diese?; ohne Nachtheil für die Bedürf- niße der Agrikultur geschehen könne.
Lebhaft ward die Diskußion über die Einfuhr der Ostindischen Rankings, die bisher gegen einen Ein: fuhrzoll von etwa 60 Proc. des Werthes eingeführt werden durften. Der Ausfchuß hatte einen Eingang: Zoll von 5 Franks ]). Kilogramm, etwa 30 Proc. des Werthes, in Ansehung aller Rankings die auf Franzö- sischen Schiffen aus den Ländern jenseit des Vorge- birges der guten Hoffnung eingeführt werden, und ein gänzliches Verbot aller andern Einfuhr vorgeschlagen. Herr von Brigode, dem sich mehrMitglieder z. B. der Fabrikant Herr Terneaux, anschloßen, foderte ein gänzliches Verbot, weil die Rücksicht auf die Be: günstigung dec Schiffahrt gar nicht in Betracht gezo: gen werden könne, da Ein Schiff hinreiche, den gan: Zen Bedarf Frankreichs zu laden, ohne ein gänzliches Verbot aber dem Schleichhandel, der in diesem Artikel besonders lebhaft betrieben werde, gar nicht zu steuern sey. Herr Cabanon, ein Kaufmann, bemerkte zur lxnterßüßung dieses Antrages, daß die Proben inlän- dtscher Arbeit, die der Komite für die Fabriken und Künße vorgelegt worden, die vorzüglichere Güte der Franzöffschen Rankings in Rückficht auf den innern Gehalt bereits bewiesen hätten und nur über die Farbe NZ! Zweifel verbléeben wäre. “Diesen Zweifel aber hatte ein neueres Schreiben des Ministers des In- nern gleichfalls gelöst, indem deraus hervorgehe, daß
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man in Frankreich schon seit einiger Zeit deZ'de kings die Farbe der Ostindischen, und eben so echt und dauerhaft zu geben vollkommen verstehe. Es sey also gar kein Grund mehr vorhanden, die Ostindischen Rankings nicht eben so, wie Baumwollengarn und Tü- cher, einem Verbote zu unterwerfen. Den Vorzug der Französischen Rankings vor den Ostindischen räumte Herr von Villele nicht ein. Ja Betreff der Zölle müße'man keinem Systeme unbedingt huldigen. Wenn maxa den Franxösischen Schiffen nach und nach jeden Artikel der Rückfracht entziehe, was sollten fie aus Indien noch holen? Pfeffer? Die Rankings würden in benachbarten Ländern schlechter als die Indischen, aber beßer als die Französischen verfertigt; wolle'man nun die Indischen als die bsßere Sorte verbieten, so würde man durch den Schleichhandel nur die schlech= tere Sorte der Nachbarn ins Land bringen.
Der General:Zolldjcektor «Herr von St. Criq än: ßerte, daß der Begehr nach Ostindischen Rankings doch die gleiche Güte der inländisohen zur Zeit noch be: zweifeln laßt, und daß zu erwarten sey, man werde durch die Herabseßung des Eingangzolles um die Hälftc dem Schleichhandel steuern, daher es nicht rathsam sey, der Schiffahrt auch diesen Zweig der Befruchtung zu entziehen, eine MeinUng, der dieKamm'er mit ent»- schiedener Mehrheit d::rcl) Annahme desVorschlages des Ausfchußes und mitVerwerfung des von Hrn. v. Br-j: gode angetragenen gänzlichen Verbotes sich anschloß.
Noch lebhdfter ward die Diskußion über den Jol] auf aus: Und eingehende Wolle. Verschiedene Mit: glieder, z. B. die Herren Dem-arxay awd leje- quue foderten die onfreie Ausfuhr der Französischen und einen mehr oder weniger starken Eingangzoll auf fremde Wolle. Der Cxste vereinte damit noch den Wunsch, den zollfreien Auszgang der Schaake, des