Kreisen 75,172, und in den Departements 18,779, überhaupt also nehmen an den Wahlen der Repräsen- tanten 93,951 Franzöfische Bürger Theil.
Großbritannien. Auch im Oberhause find Untersuchungen über die Noth der Fabrakcn und über die Mittel ihr abzuhelfen, auf eine Bittschrift der Kauf- leute und Fabrikanten von Birmingham zur Sprache gekommen. Der Marquis Landsdown kündigte zu diesem Behufe einen Antrag auf eine Untersuchung an, die fich mit den Mitteln, dem auswärtigen Handel Großbritanniens mehr Ausdehnung zu geben, beschäf- tigen soll.
Ein Antrag des Grafen Stanhope auf Ernen- nung eines AUSschußes zur Untersuchung der Mittel, den Armen , besonders in den Manufakturdiftcikren, Beschäftigung zu geben, hatte keine Folge.
I'm Unterhause ward ein Antrag auf Ermu- nung eines Ausschußes zu einer Untersuchung über alle Militair-Ausgaben des Staates mit 125 gegen 45 Stimmen verworfen.
Für den Seediensk des laufenden Jahres wurden in einer Subfidiensißung 23,000 Mann mit Inbegriff von 8000 Seesoldaten, und an Gelbe abschläglich 500,000 Pfund bewiUigt.
Die Civil-Liste ist in der geheimen Sißung mit 850,000 Pfund für Großbritannien und mit 270,000 Pfund fÜr Jrlond bewilligt, und es wird nunmehr in der öffentlichen Sihung der Bericht darüber erstat- tet werden.
Herr Hobhouse (deßen Wahl wegen angeblicher Bestechung zweifelhaft gemacht ist) hat eine Motion seines Freundes Sir Fr. B urdett über die Vorgänge des 16. Aug. in Manchester angekündigt.
Nach einer öffentlichen Aeußerung des Herrn Brougham, eines der Geschäftführer der Königin, ist ihre Ankunft bald zu erwarten.
Königreich der Niederlande. Der von der zweiten Kammer der Generalstaaten im Haag zur vorläufigen Prüfung des von der Regierung theilweise vorgelegten Civil-Gesehbuches niedergeseste Aussthuß, hat seinen Bericht dahin erstattet, daß er diese Prü- fung einzelner Theile zweckmäßig und mit Erfolg Uirht vornehmen könne. Es sey unerlaßlich, daß ihm der vollständige Entwurf des ganzen Gesesbuches vor- gelegt werde.
Vereinigte Staaten von Nord-Amerika. In dem Hause der Repräsentanten ist von einem Mit-
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Ein uns erst jetzt zu Gesicht gekommenes Blatt der Zeitung für die Elegante Welt vom 11. März hat über das Leichenbegängnis Ihrer Königl. Ho- heit, der Prinzeßin Ferdinand von Preußen, einen Artikel aus Berlin aufgenommen, den wir bei der übrigen Unbedeutenheit seines Inhaltes mit Still- schweigen übergehen würden, wenn nicht eine Stelle
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gliede, Herrn Clay, der Antrag gemacht werden: „das
Gehalt und die Einrichtungskosten für die Gesandten »
der Vereinigten Staaten an die Regierungen von Süd..-
Amerika, die ihre Unabhängigkeit begründet haben und „ aufrecht erhalten, festzuseßen, auch dem ausgezeichnet: Z fim Feldherrn in den Dienßen einer dieser Regierun: Z
gen einen Ehrensäbel zum Geschenke zu machen.“ Mit diesem Antrage auf einem Ehrensäbel für einen frem: *
den Helden des Republikanismus bildet es einigen -
Kontrast, daß der Antrag eines anderen Mitgliedes, des Herrn Ervin „dem General Washington ein Mausoleum und eine Vildsäule zu Pferde zu er: richten“ kein Gehör gefunden.
Türkisches Reich. Cs verbreitet sich dieNach: richt, daß Ali, Pascha von Janina, dem Befehle, fiel) nach Konstantinopel zu begeben, und über seine Ver- waltung Rechenschaft abzulegen, dm Gehorsam ver: weigert, die Fahne des Aufruhres aufgepflanzt, und fich zum chrisklicyen Glauben gewendet habe.
Diese Nachricht ist nicht unwahrscheinlich, obwol sie der Bestätigung noch bedarf. Schon vor einiger - Zeit wurden in Konstantinopel einige Albanier verhaf: k tet, die auf den Capidgi Baschi, den persönlichen Feind des Pascha von Janina, geschoßen hatten. Sie sagten, obwol auf der Folter, aus, daß der Pa: scha von Janina durch das Versprechen einer Beloh- nung von 100,000 Piaßern ste gedungen habe. Der Grosherr, schon seit einiger Zeit über die Anmaßun- gen des Ali erzürnt, wieß die Agenten desselben von . Konstantinopel fort, und erklärte ihn, wie seine Söhne, ) für Ungläubige. Den Söhnen wurden die Statthalter; schaften entzogen, die se besaßen, und die benachbarten k Paschas erhielten Befehl, die Flucht des Ali mit sei: nen Schäsen, die man vermuthete, zu verhindern.§ Seitdem hat Ali fich zu Prevesa gerüstet, und mitZ 40,000 Mann wohlgeübter Truppen den Angriff seiner Feinde erwartet. Von einer Reise nach Konstantino- pel hat schwerlich die Rede seyn können. „
Die Angelegenheit dcr Armenisohen Münzpächter isi nunmehr dahin entschieden, daß die noch verhafte: ten 3 Brüder Douz-Oglou nach Käsarie, ihre Tante Mariane, die der Zauberei beschuldiget war, nebst ihrem Sohne nach Scio und die Brüder Az- naour nach dem Inneren von Kandia verwiesen, wogegen Tinghis Oglou,' Schwager der Doux; Oglou, und seine beiden Söhne in Freiheit und inZ die armseligen Ueberbleibsel ihres Vermögens „wieder, eingeseht worden sind.
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darin geeignet schiene, einen Schatten auf das An: denken der allgemein verehrten Prinzeßin zu werfen. Es wird nämlich erzählt: „die Prinzeßin habe zu ih- rem Begräbniße 18000 Thlr. aUSgesest; der Sarg al: lein habe 9000 Thlr. gekostet, welcher Aufwand indeß * doch die wohlthätige Wirkung hervorgebracht, daß das
Geld, welches sonß unbenußt geruhet hätte, in Cir-
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kuiation gekommen und mancher dabei etwas verdient ] hätte.“ Die verewégte Prinzeßin ward nach den Befehlen und Anordnungen Sr. Majestät mit al: len Feierlichkeiten bestattet, die Ihrem Range, als ei-' ner Prinzeßin des Königl. Hauses, gebührten. Mit welcher fürstlichen und geziemenden Pracht dieses auch geschehen, so wird man doch die Unerfahrenheit des Briefstellers in den gewöhnlichsten Verhältnißcn des Lebens leicht bemerken, und seine gewiß abfichtlose Aeußerung um so mehr damit entschuldigen, daß er den wohlthätigen und menschenfreundlichen Sinn der verewigten Prinzeßin, deren Neigung zu Werken der Mildthätigkejt bis zu dem testen Athemzuge unver- ändert geblieben, nicht gekannt und nicht gewußt hat, welche Schätze Sie in den Segnungen vieler von ihr reichiich unterstüßten Armen hinterlaßen hat.
Der Doktor Denis in Frankreich hatte wider den Herrn v. Saint:Mauvieux gerichtlich Klage erhoben, daß er durch deßen falsche Beschuldigung im Jahre 1815 vor ein Preußisches Kriegögericht gestellt, von diesern aber als unschuldig entlaßen worden sey.
Bei Gelegenheit dieses Prozeßes hatte Herr Loi- seau, Sachwalt des Dr. Denis, behauptet, daß, die Preußischen Truppen im Jahre 1815 zu Char- tres einen dortigen Einwohner, McInard, der zwei Tage vor ihrem Einmarsche durch einen öffentlichen Anschlag zum Widerstande aufgefodert, vor ein Kriegs; Gericht stellen (aßen, daß er duroh dasselbe zum Tode verurtheilt, und daß die Strafe durch Stockschläge, die er vier Tage lang erdulden müßen, vollzogen wor: den. Die sogenannt:liberalen Blätter zu Paris über- eilten sich so sehr, diese Barbarei der Welt mitzuthej: len, daß se vor großer Eilfertigkeit die Scene nach Mans verlegten, welches Herr Loiseau in den fol- genden Blättern auf den Widerspruch des Maire von Mans berichtiget hat. Er härte zugleich unver- werflicbe Zeugen seiner Erzäßlung namhaft machen sollen, begnügt sich aber mit der gewöhnlichen Einsei- tigkeit eines schlechten Sachwalts, nur seinen eig- nen Klienten, den Doktor Denis zu nennen, der ein Intereße dabei hatte, die Gefahr, welcher er durch die Anklage des Herrn von Saint:Mauvieux Preis gegeben war, so gräßlich als mögxich darzustel- len. Die ganze Erzählung ift lügenhaft. Wir dür: fen nur bemerken, daß Chartres das Hauptquartier eines Preußischen Generals war; wir fügen hinzu, daß dieser General der verstorbene Graf v. Bülow- Dennewiß war, um auoh den leisesten Argwohn der Möglichkeit irgend einer barbarischen Handlung zu entfernen. Was den damaligen Präfekten zu Chartres, Herrn Grafen v.Vreteuil (so viel wir wißen jest maicrs (168 rsquécsz zu Paris) verhindern könne, der ehrlosen Lüge des Dr. Denis zu wider: sprechen, da er der Wahrheit diese Ehre schuldig seyn würde, wißen wir nicht, fodern ihn aber dazu auf. Weiche Verletzung des Menschen- und Völker:Rechtes
die Bonapartischen Feldherrn im Kriege von 180; durch willkürliche Ermordungen Preußischer Unterthanen ver: übt haben, ist in unsrer Aller Gedächtnis. Wir haben es zu den allgemeinen Greueln des Krieges gezählt, ohne die Thäter einer besonderen Barbarei zu bezüch- tigen. Aus dem Kriege von 1814 könnten wir von einem BonapartisHen General eine Grausamkeit be: richten, welche diejenige bei weitem übertrifft, die den Unsrigen angedichtet wird; es scheint aber der fehlerh- teste Beruf, durch die Erinnerung an die Schandtha= ten einzelner Barbaren den Haß der Völker zu näh- ren und zu entzünden.
Landständische Verfaßung des Großherzog: thumes Heßen-Darmstadt.
In dem Cingange des darüber ergangenen landes: herrlichen Edikces vom 18. März d. I. wird zunächst die Ursache angegeben, welche den Großherzog bewo: gen, durch das Edikt vom 1. Okt. 1806 (nach Errich: tung des Rheinbundes) die landftändische Repräsenta: tion sowol in denAlt-HeßischenLanden als im Her- zogthume Westphalen (der durch den Reichs-Depu: tationsschluß von 1803 erworbenen Cntschädigungs: Provinz, die ursprünglich zum Kurfürstenthume Köln gehörte und durch die Wiener:Kongreß-Akte von 1815 an Preußen abgetreten worden) aufzuheben. Die in diesen Provinzen verschiedene ständische Verfaßung, an welcher bedeutende Landestheile Alc:Heßens gar keinen Antheil gehabt, sey zu einer zweckmäßigen Ver- waltung nicht geeignet gewesen. Sodann werden so: wol die Hinderniße bemerklich gemacht, die sich in den verhängnisvollen Jahren seit 1806 der Schaffung ei: ner neuen ständischen Verfaßung entgegengeftellt, als die Gründe, die nach der Stiftung des teutscden Bun- des in die AUSführung des freiwilligen Encschlußes, den Heßischen Völkern das Geschenk einer neuen, den Zeitverhältuißen angemeßenen ständischen Verfaßung zu geben, einigen Verzug gelegt haben. Bei dem Austausche von Provinzen müße die erste Sorge der Regierung dahin gerichtet seyn, den Zustand und die Bedürfniße einer neu erworbenen Provinz (Rhein: Heßen, am linken Ufer des Rheines) kennen zu ler: um, ohne dieses könnten Landtage kein erfreuliches Resultat herbeiführen. Auch noch jest würde der erste Landtag, wenn er bis zum folgenden Jahre ausgesetzt bleiben könnte, befriedigender seyn; da indeß der Vor- saß die Stände im Mai 1820 (nach der neusten Be: kanntmachung im Junius) zu versammeln, öffentlich ausgesprochen sey, so müße der CrfüUung des heiligen Regentenwortes jede andere Rückficht weichen.
Die Verordnung selbß enthält folgende Bestim- mungen: Art. 1. Die Stände Unseres Großherzog: thumes sollen zwei Kammern bilden. - Art. 2. Die erst- Kammer wird gebildet: a) Aus den Prinzen Un- sers grojherzoglichen Hauses. 11) Aus den Häuptern standesherrlicher Familien, welche fich in dem Besse
" einer oder mehrer Standesherrschaften befinden , nach