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]11-1.472] „ Wir bringen hiermit zur öffentlichen Kenntuiß, daß die hier begründete
nunmehr ihre Thätigkeit beginnt. Das Gesammt-Kapital der Bank ist Vorläufig auf
Eine “ illion Thaler
festgestellt und bleibt dessen Erhöhung späterer Beschlußfassung Vorbehalten, Nach §. 2 ihres Statuts ist der Bank der Betrieb aller Arten von
* ank- muß anIOLSgQftHästén
gestattet, wobei wir das
DiMoan LbearN JUMsM,
CUÜWCUWLUT- und Deposi'ten-Geschäst
sowie den Ein- und Verkauf von
StaaéWapéereW IMB ktéen
aller Art und die Exrichtung von Fireigniederlasstmgen und Agenturen im In- und AuZlande hier namhaft machen wollen. Unker besonderer Vereinbarung mit der Weimarischen Bank in Weimar haben
Wir deren bisher unter der Firma Agentur der Weimarischen Bank" hier bestandenes ZWeiggeschäst Übernommcn.
Zur Zeichnnng der Bank sind immer zwei Unterschriften erforderlich und wird die Firma von dem Dérskwr HMM WW HNW Und Dem st-ellthrctcndcn DMKN“ Hsrrn UÜÜDTÉ YUMYUM, Oder aber von einem der Genannten in Gemeinschaft mit Herrn «LUZWU 1199111291111 gezeichnet.
Zittau, im Oktober 1871.
(a, 229/F1.)
Ößerlauülzex? Banko
3217 G W E e W e i l a g e zum Deutschen R€ichs-21nzeiger und Königlich Preußischen StaatS-Anzciger. N;?“ 167.
Sonnabend den 11. November,
Königreich Preußen.
Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Akbeiten.
Verfassungs-Statut De_"r Königlichen Gejvexbe-Afademie zu Berlin.,
Z. 1. Di? Könixxli-FHT GexvaxßeDWdemie iK cim tcchnäsche Hoch- säzéxle. €FIM EUUWNMZ un?“- Vexwaétung Werden vom Sraate OZ UKW»
9:5, 2. „ Die Anstalt [)x-Reizt am? vier Abthsilungew für die Nr- schiedemn Zweise dex Téxchnif: nämlich cinyr AbLHe-ilung für Ma- srxztnen- uxxd Inxxexjicuxwefkn, ex'ner Abtheilung für Chemie, ZanJLÖthchmg für HéxttetfoNde und einer Abtheilung für „“ 1 7 au.
Z 3. Der ordcxziliche UUtexricht umfaßt die nackxfolgend Dkk- zcichnxte-n Lergkgcnßcjnk-c: Aégkbraiékße AnUVfiÉ- Jnfimtssimal- Y::xlyfis in ihrsxxx xanzen UMfangk. „Höhere FUNTsimwnlehre. Ana- lytische, synédstisch Und finematitch (Heoxxxctxie. Daxxsxcljcndc Wev- mcme. Analytische Mckhxap-Tk fester Md flüsfiqer szpcr. Fcßigfeits- (Me. Mlgmieine theoretischx? Maschinenlebre„ Masck-ineneleupnte umö UcOungxn im Enthfx-n derselbetk. Spsziklle Mascvincnlebre, Krafcnxaschincn, TranSmisssz- und Regulirungsmafazinen, Trans- post- und Fabrikaxic-nsUmanen. Ucbmx-chn im Entwcrfxy und Be- rcckncn dxx Masckvichx. Kinematik. Meäganisaye Techoloqic. Allge- stixxe VaukOnQrukiionG-Lehr-.'. Brückcn- MW Eissnbahnbau. Aus- ÜWLTUZZ'TJ von Projekten Und Koßechnschlägen vox: Fabriken Und ÖÜUÜWLU Anlagen. Feld:“mffen Und Ntchich. Gcodäste. Man- JL'ÄÖTLEU. ExpkriWex11a1-Yhyfik. MakhemaiiscBe Phyfik. Phyfikalis'che USÖUÜJEU. PHALgrapbie; Pixotograpdische UebungM. UnorganisWe und orgmtésaxc Chkmie. Llrtälytxsxxx? Chemie. M*:kincralwgic. Gcognostc. Mctallnxqisaze Chkmie. Hüttenfunde. Aufb-reitungskMde. Probik- kanft, Chsaxiscbc Techxmlogie. Praktische Axbeiten im Laboratorium. Ukb-Mgm Un Entjvcrfcn “von chk1n1sckcn ;chbxiken und Hüxtenanlagen. (ZchiffOanTunst. Schiffßmaschinenbau. Uebungen im Es'atwcrfen und Bsrcckznen von Schiffen. National - Oekonomie, Ornamenten-, Fizzurma, Bau- und Maschinenxcé-ann. Vosstren und OTOÖLUWLU.
VOLLTÜIL übsx' andere süß den Technifcc wichtége Lxx)rgcgenstände sind nick)! ausgeschloffen.
Z. 4. Dxr Untchrrichckt wird in Form von Vorträgen ertheilt. An décsc' Wicßen 1711) Arbeixcn in dxn Zeickxensälcn, Laboratorien und Sa-“x'snmmgen, soxyie prakttsäse Uebxmgxn jmd Unterweisungen bci gclcxzcnkliäxcm Exkurséynen. GLKEÜ Schlyß cines j-dm-Semcstels finden Rc'petirwn-xn in d&: !beoretiéchen Mörgegmstänkcn Katt.
J“ 5. Der stxerriM ist M j.:kcr letdeilamg auf einen drei- jähriakU Lkbrganq berechncT und soll in diesem eine abgeschéossenc AusbijöUng gcwälxren,
Fük Diexenigcu, w-kchc fiä) xu Lehrern an terhxxiscben Sckulen auébiwcn WoUen, Mrden bebnfs dicser Nußbildung nach Abschluß "des ÖkéÜjÜMigM Lchraanas bssondcxe Vorträge gehalten Werden.
Z 6. Die Aufnahme in die Anstalt ist durch den NachWeis einer bestijnmtcrx V;;rbUéung bedingt. Doch kam“: bei BeWerbcrn, Mlada d-m preußischen Staate Nicht angxhöxm, in geeigneten Fällen wow, Msem NaOWeis abassehen Wsrden.
Zur Aufnahme blkCÖligt das Zc-aniß der Reife einer nach dem Organisakionspkan vom 21„ März 1870 cinxxertheten Gewerbefchule,
EM??? Gymnastums oder Quer RMlWUlL. Zöglinße von Prooinzial-'
(HeWerbcschalen älterer Einrichmng werch, wmn e das ZeugUisz der ReiZe bcsxßcn, vis auf Weiteres cdessfalls in die Anstalt aufgenommen.
Z. ?. Stndirexsde der Königbchen Universität, Ter Königlichcn Bxxu-Akadcmie und der Königlichen Berq-Akademic zu Verliw Ber Königlicher: Polytechnischen Sämle zu Aachen und der Hauptscbnle der Köxiisiicvcn Po-ytecjxnisckyen Scßuie zu Hannover, fsrner Techniker, “„.-Mel)? die Prüfang ais B«,-ufi':l)rcér oder aks Bergelevcn für den (SkaLalsdikUst vestanden haben, stnd ohne weiteren Nachweis zum Em- tritt in die Anstait berechtigt.
§. 8. Der Vcsuch dex: Vorlesungen und Uebungen darf, unter ch Vorausscßung, 136€; dadurch der ch'ck- des Unterrichts nicht be- cinträchtigt wird, auck) S01chen gestattet Werden, welche als Studi- Und: in die Anstalt nicht eintreten wollen (HospßtaMcn) '
IQre ZUlaffunq kann geeigneten Falls von ekneM NachWeise über ihre Vorbildung abhängig gemacht Werden. ,
J, 9.- Die Studirenden treten mit des: Aufnahme m die Anstalt einer besimunen QlwtvcilMg bei Die 5113an derselben steht ihnen Wi. Auch in der Wahl der Vorträge und ULÖUKKJCU. find sie unbe- schränkt. Der Studienplan der Inhaber von Stipendien und Unter- richtsfreistellxn bedarf der Genehxxxégung des betreffenden Abtheiluugs- Vorstehcrs. „ .
Z. 10 Der Unterricht in der Anstat begmnt-zu Anfang Oktober mad schließt zu Ende Juli jeden Jahres. Zu WetbnacOten findet eine vierzehntägige, zn Osiem eine dniwöäxentltaxe Unterbrechung S*att.
Z 11. Für die Aufnahme'in die Anstalt haben die S'tuditamden eine Gebühr von einem Thaler zu entrichten. Dagegen w:x.d_fur die ZUlassung von Zuhörern, Welche nicht als Studrrcnde cmtreten (Hospttanten), eine Gebühr nicht erhobm. „
Für die Theilnahme an den einzelnen Vortragen und Uebungen
* ]Z7].
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ck Ein Honorqr zu entrichten. Studirenden, We'sche cinen Nan-is nder Me Mtttellosigfeit beikringkn, kann jedoO, süss"! se duch ?FoY-Yritte und Verhalten fich ausseichnen, das Honorar massen ve en,
Die Auquhxneg-kbüh cn, sowie die-Honomre fÜr den ordentlichen
Untermcbt flx-ßen ker Anstaktßfaffe zu," die- Hono-are für den außer- oxdcntbchen Unterricht verbleiben den Lehrern, sofern s? nicht für dnskn Unterwcvt cine Vcrgütxxng (7112 der Staatskaffe beziehen. ,., J 12. Das Hmwrar für dcn oxdcnxlichen Unterrich wird bald- jahkltä? mx Vwraus emricddt und nack) der Zahl der wöcvemlichen 11:1tcxxxcl)tiju_ch:den in Dem Haldj hr bcstxmmt. Bei Studirmdcn ist die Ssunde :ur Vorträge Wik emem Thal-r, für Uebungen mi! e nem halben Thaler, b-i Hospitamen 1ür Vorträge mit en: und ein Drittel Tkyalcr UUÖ für Uebungcxr mit zwä Drittel Thaler zu bereäsnen,
Außerdkty sind für die Tk-x-ilnabwc an den praktische:- Uebungen im L:"WYJÜÉYUUM fünf und zU-anzia Thaler, für die Tbeilwahmc an den Pbyßtkaltsxben Uebungen Zehn Tkater jäbl'ljüx, und für die Theil- 13ab1ne_ cm Hen praktisaxen Arbeiten im pboxogwptisthen Ateii-k für [CD? WO-HWMÖL Stands zuvet Thalér für das Suncstcr zu entrichien.
_ Die „Höhe des HOROWW fü dcn anße-rordrntlichen Unterricht ölctvt dcm Ermessen det Vortragenden, unter Vorwevalt dcr Geneh-
_migun;: des Direktors, überlassen.
b f JL)“ Inhaber von Stipendien find von allen Honoxarzahlungm L ret . * ' Z. 13. Am Scßluffe dc? eimelncn Stukienjabre wird den Stu- dkkendxtx auf ihr VLÜÜUU?" ein Zeugniß ettbeilt, w-lwes fich auf die VcTÖczmgung über den Besuch der xinzelnen Vorträge und U-bungen beschräy-kcn odcx sich auch Über die darin exzielxen Erwlge aussprechen kann. Lcßteren Fans hxt die Ertbeklnng drs Zeugnisses in den nicht mit praktischm Uebungen verbundenen Unterrichtxegegmstänren nach M ;ßZUlbe der in dcn halbjährigen Repetitionen bewiesenen Kenntnisse zu ei 0 gen.
Die Inhaber von Stipendien und Unterrichtsfreißekélen find zur Theilnahme an den Repetitionen verpflichtet.
§. 14. Skadirende, Welche den Lehrgang einer Abtheilung voll- ständig zurückgelegt haben und sich dura) Zeux,niffe über den erfolg- reichen Besuch der Vorträge und Uebungen aqu-isen, können fich einer Prüfung untexwerfxn und erhalten darüber, Weyn der Qiusfall ein günstiger ist, ein Diplom ausgcfcrtigt, Wclch_es :hre Kenntnisse :md ihre tcchnische Befähigung bekundet. .
Unter g(eicbcr Vorausseßung kann am!) solchen Tecbmkerx, jvelche die Anstalt bereits verlassen haben, die Avlcgung der Prufung ge- üattet werden. _
Studircndc, nchche den Lehkgang der Abtheilung nicht voüständig zurückgrlegt, insDcsondere cimen Toei! ihrer Ausbildung auf „einer anderen technischen H:»Öschuie Lrhglten haben, smd zu dieser PrufWg nur (dusUavanWcise zuzulassey. „ _
Die nähxren Besiimmungcn Werden in eincr Prufungs-Irdnung getroffen werden. _ ,
§. 15. Die Lehrer find entWeder ordentliche oder außerordentltcße.
Zur Hülfeteißmig beim Umcrcilbl können Assistenten angenommen Werden. Der den eitxlencn Lehrern für das Unterricvtx-xahr zufallende ordentLiche Unterricht wird durch den Lehrplan bestimmt, '
Den Lehrern ist, soweit dcr Untrrricbt, zu dessen Erthxtlung sie kapfiichtkt fink, darvnter nicht leidet, das Halten von V:;rnagen'über solckxe Disziplinendeftmtct, wcch-e nicht zu den ordentlechen Unternchts- e eU (“inden ( . ebören. _
g g Lßcbrer hötéerer) gSchuLcmfialte'n, bewährte TechmkerQSta91§beamte und wisseuschafxlich vorgcbildete Dozenisn können zur Tr-hetlnng von Unterriazt in der Anstalt zugelassen werden (Privat-Dozenten).
Z. 16 An der Spiße der Anßalt seht eixx Dtrektor, welcber zu den Lchrern derselben gehört. Er vertritt dre Apftalt' nat!) Außen hin und leitet ihre Verwaltung Durch ihn erf01gt dte Aufnahme der Studirenden und die Zujassuna sonßsger Zuhörer. Er h-Zt noch Veraihuna im Lebrer-Koli-gium (Z. 18) den Lehrplan- forme dafs jäeriche Verzeickyniß der Voxträge und Uebungen festzuü-UM und dre Umfsxrichtsßunden Und Unterrictzrssäle zu ve'xztzctlext. thn steht die Entscheidung über die Zulassung aaxßcrordxntlvaer Vortrage zu.
§. 17. Die aUgcm-inen Angele-gxmhetten ]eder lethctlunY Yer. ken dure!) einm vom Ministxr für Handel, Gemkrbe und öffentltckze Arbeiten jedesmal auf zxveiIahrc znm Vorsteher derselben ernann-
? dr 1: verwaltet. - ten YcrcAbcheilungs-Vorftkbsr hat den Studirenden dcr Abthxilung
Über die Eimikbtung ihres Studienplanes Rgth zu xx'tbcilcn. „Er hat die Kehrer dcr Abtheilung, so oft fich dazu em Bedurfnis; ckgtebt, zu Konferenzen zu vereinigen, in demn dxe Aqordnung, und die Fort- entwickclung dcs Unterrichts, und andere dxe Ablhstlung„(*-etreffcnde Angelegenheiten zu berathcn fin_d. Von dem Ergebniß dnser Bera- thunaen ist dem Dirsftor Mit7be1lung zu machen.
Z 18. Die Lchxer der Anstalt jvndcn durch den Ausschuß der Lehrer und durch das Lehrrr-Kolle'gium kaske'tkn. Ter AuZscbuß der Lehrer besteht aus dem Dtr-ktor, den Vyrsted-m dcr Abtheilungen und Wei andcch, von dem Lchrcr-Kollegmm (us seiner Mitte alljährlich gewählten Mitgliedern. Das Lehrer-Kol- legium besteht aus sämmtlichen ordentltwm Lehrern der Ynfialt.
Z. 19, Dem AuSschuffe der Lehrer steht dre Entjchetdung zu