1871 / 173 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 18 Nov 1871 18:00:01 GMT) scan diff

Staatsschulden mit näherer, Anweisung zu versehen und diesen Meinen Erlaß durch das Reichs-Gesehblatt bekannt zu machen. Berlin, den 12. November 1871. * W i l l) e l m. Fürst v. Bismarck.

An den Reichskanzler.

Das 45. Stück des Reichs-Gescßblatts , welchcs heute aus- gegeben Wird, enthält unter

Nr. 730 das Geseß, betrkffend die Einführung des Geseßes des Norddeutschen Bundes vom 6. Juni 1870 über den Unter- ftüyungswobnfiß in Würtiemberg und Baden. Vom 8.No- Vember 1871,“ unker

Nr. 731 das Gefcß , betreffend die Einführung der Gewerbe- Ordnung des Norddeutschen Bundes vom 21. Juni 1869 in Württemberg und Baden. Vom 10. November 1871,“ unter

Nr. 732 das Geseß , betreffend die Verwendung des Ueber- schuffes aus dem Bundeshaushalt vom Jahre 1870. Vom 10. November 1871,“ unter

Nr. 733 den AUcrhöchsten Erlaß vom 12. Roycmber 1871, betreffend *die Angabe verzinslicher Schaxzanwcisungen im Be- trage von 2,020,900 Thalern,“ und unter

Nr. 734 die Ernennung zu Konsuln des Deutschen Reichs, (S. Nr. 168 des Deutschen Reichs- 2c. Anzeigers.)

Berlin, den 18. November 1871. *-

Kaiserliches Poft-Zeitungs-Amt.

Königreich Preußen.

Se. Majestät der König haben AUcrgnädigsk gcrnht:

Dem Kammergerichts-Rath Lehnert hicrscWst bei seiner

.Verseßung in den Ruhestand den Charakter als Geheimer IUÜUGUUH;

Den Praktischen Aerzten Dr. von Ayx zu Potsdam , 131'. Voehr zu Zehdenick und Dr. Pollnow zu Bernau den Charakter als Sanixäts-Rath; sowie

Dem Fabrikanten Gumpert Bodenheim zu Allendorf a, d. Werra den Charakter als Kommerzien-Rath zu verleith.

Iustiz-Ministerium. Allgemeine Verfügung vom 14. Nchmber 1871 -- betreffend die Kompetenz der Superintendcvtcn in den Pro- vinzen Preußen, Brandeuburg, Pommern, Posen und Sachsen, den evangelischen Gcistlichcn ihres Sprengels die Genehmigung zur Uebernahme von Vormundfchaften zu erthcilkn.

Nack) eine'r Mittheilung des Herrn Ministers der geist- lichen, Unterrichts- und MedizinaL-Angclegenhcitcn vom 3. d. M. ist die den Konfistorikn zustehcnde Bcfugniß: den evangelischcn Geistlichen die zur Uebernahme von Vormundschaften nach Z. 161 Tit. 18 Th. 11. des Allg. Landrechts erforderliche Ge- nehmignng zu ertheilen, in gleichkr Weise, wie in der Provinz Schlesien, auch in dm Provinzen Preußen , Brandenburg, Pommern, Posen und Sachsen den Superintendenten für die zu ihren Anxtsbezirken gehörenden Geislichcn übertragen.

Diese Abänderung der biöhcrigcn Rsffortocrhältniffe wird den Gcricht§bchörden in den oben genannten Provinzen zur Nachachtumg bekannt gemacht.

Berlin, den 14. November 1871.

Der Justiz-Ministcr. Leonhardu , An die Gerichtsbehörden in den Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Poéen und Sachsen.

Das 36. Stück der GefeH-Sannnlung, welches heute aus- gegeben wird, enthält untkr

Nr. 7904 die Verordnung wegen Einberufung der beiden Häuser des Landtages der Monarchie. Vom 16. November 1871; und unter

Nr. 7905 den A(lerhöchfien Eklaß vom 23. Oktober 1871, betreffend den Tarif, nach welchem die Hafepabaaben in Kiel Vom 1. Januar 1872 ab bis auf Weiteres zu erheben smd.

Berlin, den 18. November 1871.

Königliches Geer-SammlunZs-Debits-Comtoir.

, Angekommen: Der Präsident des Haupt-Bank-Direk- tortums von Dechend von Stralsund.

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_ Üichtamtliches. Königreich Pxeußen. Preußen. Berlin, 18.N0vember. Se.Majestätder

Kaiser und König nahmen heute militärische Meldungen '

in Gegenwart des Kommandanten, und hierauf die Vorträge des Militär- und Civil-Kabinets entgegen.

-- Se. Königliche Hoheit der Prinz Friedrich Carl fuhr vorgestern nach der Rückkehr von Leßlmgen nach seinem Jagdschl€ßchen Drei Linden bei Zshlendorf.

- Se.Hohcitder Herzog Wilhelm von Mecklenburg- Schwerin hat fich gestern Morgen zur Jagd in dieUmgegend von Brandenburg begeben.

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- Am 13. d. M. trafen Se. Majestät der Kaiser und König in Leßlingen ein, um am 14. und 15. d. M. in dem Colbiß-Léßlinger Iagdgchege zu jagen. Von Höckysten und Hohen Gästen _warcn Ihre Königlichen Hohsiten der Groß- herzog 'von MccklcUbUrg-Schwerin, der Kronprinz 11911 Sachsen, Prmz Carl, Prinz Friedrich Carl , Prinz Albrecht Sohn von Preußen, der Prinz? Georg von Sachsen , Ihre Hoheiten der Herzog von Anhalt, der Herzog Wilhelm von Mecklenburg, dsr Herzog Paul von Mecklenburg , Ihre Durch- lauchten der Fürst ViSmarck, Fürst Pleß, Se. Erlaucht der Graf Otto zu Stolberg-Wernigcrode, ferner der General-Lieutsnant v, Blumenthal, dcr Ober-Präsident v. Wißleben, der General- Lieutenant v. Podbielski , dcr General-Lieutcnant Graf (530113, der Staats-Minifter Graf Eulenburg, der Ober-Jägermcister Graf zu Stolberg-Wernigcrods, der Vrze-Ober-Jägermeister von Meyerinck, der Hof-Jägermeister Graf Affeburg -Meisdorf, der Hof-Stallmeisjer von Rauch, der Geh. Rath 131". von Lauer, der Hof-Iägermeifter von Veltheim, dcr Landforstmeifter Ulrict u. a. m. erschienen.

Leider mußte die Jagd am 14. wegen cincs leichten Un- wohlseins Sr. Majestät obne Allerhöchstdiefelben abgehalten werden. Im eingestellten Treiben der Oberförsterei Jachniß dem sogenannten Rodocbel, wurden 9 Stück Roth-, 76 Stück, Dammwild und 71 Semen, im freien Treiben der Oberförsterei Leßlingcn, Dabrcnsjedt, 2 Stück Roéh- UUÖ 8 Stück“ Damm- wild erlegt. Am Diner nahmen Se. Majestät Theil. Am 15. begaben Sich Sc. Majesjät um 10-Uhr nach dem bereits be- gonnmen Treiben ch'eingcftkllten IagLnJ in den Sichenhügclu der Oberförsterei Leßlingkn , nach dessen Beendigung 6 Stück Rothwild, 227 Stück Dammwild und 59 Sauen, von NRW der Kaiser 21 Sauen und 6 Stück Dammwild erlegte, die Wildstrccke zierten. Die der Jagd folgeude Rachsuche lieferte noch 11 Stück Dammwild. Um sich der scharfen Abendluft nicht auszuseYen, zogen Se. Majestät es vor , nach Leßlingen zurückznkehren. Im freien Treivcn der Pfalz, Oberförsterei Colbiß, wurden demnächst 39 Sauen und Fuchs, end1ich im freien Treiben des Plankcncr Forstrevicrs, in den sogenannten Taubenlöäxexn Und den hinterstsn Tannen, 4 Stück ngmwild und 41 Sauen geschossen. Der Abend versmnmslte die Hohe Jagdqcsellschast im Jagdschloß Lcßlingen zum Diner, welchem Se. Majestät [*eiwobnten. Am 16. Morgens 8 Uhr verließ der Kaiser LsßliUgcn.

- Die Außscbüsss des Bundesrathes für Zoll- und Steuerwssen und für Instizwescn, sowie die vereinigten Aus- schüsse desselben für das Landbcer uud die Festungen und für Rcchnungkwcsen, für Justizwefcn UND für Rechnungswesen hielten heute SiYungen ab.

_ - Das Staats-Ministcrium trat geßern zu einer Stßung zusammen. -

, -- Im weiteren Verlauf der gestrigen Reichskags- stßung 1prachcn die Abgg. Sonnemann, [)r. Vrau11(Gcra)

“und der Bundesbch7l1mächtigte Staats-Ministcr Camphauscn

für Z. 1 der Münzvorlage. Darauf wurde das Amendcmcnt Mohl mit sehr großer Majorität verworfen (dafür der größte Theil der Fortfchrittspartei), chgleichen wurde das Amende- ment Buhl in namsntlichcr Abstimmung mit 196 gegen 193 Stimmen abgelehnt, und Z. 1 der Vorlage fast einstimmig angenommen.

Der Z. 2 derVorlage lautet: »Der zehnte Theil diescr Goldmünze wird Mark genannt Und in 10 Groschen , dcr Groschen in 10 Perninge eingctheilt.«

Dcr Abg. Dr. Bamberger faßt Z. 2 so: ,Der zehnte Theil di:- scr Goldmünze wird Mark genannt und in hundertPfenninge eingetheilt.a Dagsgen beantragt Miquézl , der den Groschen nicht beseitigen will , der Fassung Bambergers hinzuzufügen, «deren zehn einen Groschen ausmachen.-

Nachdem der Bundesbevollmächtigte Staats-Minisier Camp- hausen für den Wortlaut der Vorlage, die Abgg. Miquél und

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v. Pafow für den Miquézl'schcn und die AbggOrBamberger, v. Unruh, Völk und Laßker für den Bambergerschen Antrag gesprochen hatten, wurde diescr angenommen., " '

Z. 3 der Vorlage lautet: Außer Yer Re1chsgoldmzmze zu 10 Mark (Z. 1) soÜen ferner auÉgepragt wcrden: Reichsgold- münzen zu 20 Mark , von welchen aus Einem Pfunde fcmcn Goldes 6935 Stück, und Reiäzsgoldmünzen zu 30 Mark , von welchen aus Einsm Pfode chwn Goldes 467 Stück aque- bracht werden.

Die Abgg. Mohl und 131". Bamberger beantragen, das 30-Markstück“ zu streichen.

Dißser Antrag wxxrds vou ch_Abg.1)r. Bamberger undLaskcr empfohlen, von dem Rkichskanzler Fürst v. Biénmrckx, Staats- Minister Delbrück und VUndeskommiffar GehOber-Finanzrath Meinecke bekämpft. Bei der Absiimnmng wurde das 30-Markstück gestrichen, demgemäß mußte es auch (1118 Z. 4 Entfernt werden, der von dem Verhälthiß des Goldes zmn Kupfer in den beiden Übrig bleibenden Goldmünzen (10- und 20-Marké1ücken) handelt.

Z. 5 der Vorlage lautet: Die R€kchsgoldmünzen tragen auf der emxn Seite den Rsichsadlcc mit der Ueberschrift: »Deutsch Reichsmünzea Und mit der Angabe des WWW 171 Mark, so wie mit der Jahreszahl der Ausprägung , auf der anderen Seite das Bildnis; des Landeshsrrn, beziehungStveise das Hoheitszeichc'N dor freien Städte, miteiner ent- sprechendc11Umschrift und dcmeünzzeZchn. SiS werden im Ringe mit einem glatten Rande geprägk , wclcher die vertiefte Inschrift »Gott mit UUs-s fühxt.

Der Abg. Bamberger beantmgt die: Ucberschrift abzuän- dern in :Derttsches Reicha, und Graf Münster, sinkt der ge- sperrteU Worte zu seßen: Das Bildnis; des Kaisers.

Der Abg. Graf Münster befürwortste seinen Antrag,“ OM- seWen bekämpften dcr Bundesbcvo[lmc'ichtigte Staaxs-Minificr von Mittnackyt, der Reichskanzlxr Fürst von BiZmarck und der Abg. [)1'. v. Treitschke. Der Reichstag lehnte ihn darauf ab, dagegen wurde der Antrag Bamberger amgenommen.

_ In der hcutigen 24. Plenarsißung des Reichs- tags, welcher am Tisch des Bundesraths dcr Reichskanzler Fürst von ViSmarck, die Bundesbevolimächtigten Staats- Minister CamPh-ausen, Delbrück, v. Pfrexzschncr, v. Mittnacht, sowie als Bundeskommissm? der Geheime Obcr-Finanz-Nath Meinecke und der Geheime NLJÜLUMJZ-Rath 1)1'. Michaelis bciwohnten, wurde die zweite Berathung dcs Münzgescßentwurfs fortgesexzt. Z. 6 der Vorlage lautet:

Bis zum Erlaß eines Geseßes über die Einziehung der gxoben Silbexmünzen crfslgt dée Ausprägung der Gold- münzen auf Kosten des Reichs für sämmtliche Byndezstaaten auf den Münzstätten derjenigen BundeSstaaten, 1vxlche fick) dazu bereit crkläxt haben. Der Reichskanzler bestimmt unter Zuziebunq des BundeSraths die in Gold auszumünzendm Beträgc, dic Vertheilung dicssr Beträge auf die einzrlncn Mänzgattungxn an;? auf die einzelnsn Münzstättcn und die den [eßtexen fÜr die Pxägung jeder einzelnen Münzgatmng gleichmäßig zu gcwährcnde Vyrgütung. Er verfieht die Münzstätten wie dem (Holde, welche5 füx diL ißnen übcrwiesenen AUZprägungcn erforderlich ist. _ _

Der Abg. Dr. Bamberger amsndirt diesen Paragmpxzen dahin:

Die Ausprägung der GOldmünzen erfolgt von Reichs wegen und auf Kosten des Reichs auf allen dazu geeigneter: Münzßätten des Bundesgebiets. Vis zm: definitiven Reqclung des deutschkn Münzwefcns bestéxmm dcr Raichskanzler untcr Zustiuxmung/ Ns Bun- deSraihs die in Gyld auszmxxi'mzendcn Vekräzße 2c. *

Dec Abg. Dr. Mol)] beamtmgt, statt der gesperrtcx: Worte zu seßcn: Bis zum Erla); cines voklständigcn Gescßes Über das deutsche MünzwcseU.

Der Abg.1)r.Bamberger befürwortete seinen Antrag, der darauf von dem Staats-Minister Camphauscn bekämpft wurde, damit der Kompromiß der Regierungen keine Störung erfahre. Der Abg. Sonnemann trat mit Nachdruck gegen jeden Ver- such ein , die Möglichkeit der Doppelwährung durch das Gescß zu eröffnen, und für das Recht der Privaten auf ihre Kosten fich Reichsgoldmünzen prägen zu lassen, ein Recht, das der deutsche Handelsftand befißen müsse, um den Bewegungen der Wechselcourse in den Länder:) mitGoldwährung folgen zu können , die akle den Privaten dtes Recht gewähren. Der deutsche Geldmarkt dürfe nicht von dem Quantum ge- Prägten Goldes abhängig sein, das das Reichskanzler-Amt dem Verkehr zu gewähren geneigt sei. Es sei daher zu bedauern, daß der Abg. Bamberger dieser Ansjchauung nur in einer Resolution Ausdruck gegeben habe, wahrend sie ihren Platz in dem Gescße selbst finden müsse. _+- Beim Schluffe des Blattes hatte der Abg. 1)r. Mohl das Wort.

- Die Kommission zur weiteren Ausbildung ,der Zollvereins-Statistifhat demBundesrathc imAugust dteses

Jahres über die Resultate ihrer bis dahin gcpftogenen Verathungen-

emgebenden Bericht erstattet. Derselbe umfaßt, die Vyrscbläge dex Kommisfion Über folgende Zweige der Stqttsttk: dre Stati- snk der Organisation und die Geschäftsstattsttk der Zoll- und

Skcuerverwaltung des deutschen Reichs, dée SPARK des Berg- werks-, Hütten- und Salinenbetriebs, die Statlfitk dss Verkehrs auf den deutschen Wafferftrcrßen , dic Statijk der Schxffs- unfäkle an der deutschen Küste, so wie déc Statistik der E'rwe-r- bung und des Verlnstes der Bundes- und Staatsangehörtgkett.

- Zn Stralsund wurde am 13.N0r)€111ber mn 11 Uhr der dieSxährige ordentliche Kommnnal-Landtag fÜr Neu- Vorpommern und Rügen von Sr. Durchlämkt demJi'xrstcn n„nd Hexrn zu PutH-UZ als Vorsißsndem in Gegenwart der sammtltchcn 10 Abgeordneten eröffnst.

Da dex andsdeikUs erkrankt ist, so wurden die Gsschäfte dcffelben für dte Dauer dsr Scx'swn unter dic Mitglieder des Landtags verthkilt.

Sodann wurde in dke ngcsordmmg mik Verlssuxxg des IEOWSÖLkickxts Olk LeMDk-aßsns-Bev0[1mächtigten eingeétreten, und der Bericht dcr KommisfiMsU über ch AUfna'ymc der Landkastans-Rschtmng für 1870, sx) wie Über dis Verwaltung der Ncuworyommcrscßcn Pxovininl-Hi'xlfskaffe für 1870 ent- gcgengenommen. -

In der 2. Sißtmg dss N€2„1eroxxnnerschet1 Komnmnal- Landtages, am 14. NOVUUÖLT', wurden

1) Die Abschlüsse der sännntlicben La11de§kaffsn,- nämlich der allgemeinen Lcmde'ZkÜffL, der Vagabondcnkaffe, der Land- armenkaffe, der Eisenbaßndau-Entschädigungskaffe, der Landes- schuldcnkaffe _ fÜr 1871 _vwrgelsgt und die Emts für 1872 in Gesammthöhc von ca. 108,400 Thlr. festgestellt, wegen deren Aufbringung die Stcneraussckxreibungen bei dem Ober-Präfi- denten der Provinz zu beantragen sind.

2) Dem Landsyndikus ward ein längsrcr Urlmxb ertheilt, und der engere ständische AuLschuß ermächtigt, dée einstweilige Vertretung zu ordnen.

3) Der Bericht des séändisckycn Komnüffarius, betreffend die Verhandlungen wegen Abtretung ngiffSB diesseits der Pccne ,bclegener Distrikte an den Mepommerschen Verband resp. den Regierungsbezirk Stettin, kam zum Vortrage. *

4) Der Ierwaltungsbericßt dcr Provinzial-HülfSkaffe für 1870 wurde mitgetheilt, auch den durch den LandtagSkmnmiffa- rius der Bcrathung unterbkeitekcn Vorschlägen der Direktion _dicser Kaffe, nac!) Wclchcr m kamnft 80 pCt. des Kapitals zu kündbaren Daxlehmu, 20 PC?. aber zu amortisirbaren Dar- lehnen zu vechnden sind, zugestimmt.

5) Der Verwaltungsbericht der Taubstummsn-Anstalt_ zu Stralund, zu der aus ständischen Mitteln beigetragen wxrd, ward mitgetheilt. '

6) In dsr Franzburger Kreis Chauffee-Angelegenhctt wurde wegen der zu legenden Abrechnung mit dem frühkren Bau- Unternehmer Beschluß gefaßt.

Kiel, 17. NOcher. (K. Corr.) S. M. Linienschiff »Nenowna wurde heute Nachmittag außcr Dienst g_estc[lt.

Hannover, 17. Roycmber. Se. Königliche onheit der Prinz Albrecht (Sohn) ist heute Nacht um 1 Uhr 56 Minuten hier wieder eingetroffen.

Scxcbfexx. Dresden, 17. November. Der Krovprinz und dsr Prinz Georg sind gcßqrn Nachnzittag 5 Uhr von Lcßlingcn, Über Berlin kommend, hierher znruckgekehrt.

VZürttembeWx-x Stuttgart, 16, November. Der König hat das 1. Zäger-Baxtäikwn, das uzmmehr als 3.231“:- taillon dem 8. Infa11tcri€ochimet1t zugethctlt und gestern von Mergentheim nach Straßburg mixtylsk 'Extrazugs befördert worden ist, auf dem Bahnhof in Brsttghctm bcsichttgt.

Sachsen-Cobnrg = thha. Coburg, 16. Nopmnber. Der regierende Fürst Reuß j. L. Heinrich WU. 1st nach einem mehrtägigen Besuche hcute Morgen von htcr nach Met- ningen abgereist.

Mecklenburg. Schwerin, 17. November._ Dfer Groß- herzog ist in Begleitung des Herzygs Paul Frredmch gestern Mittag von Leßlingen wieder hter emgetroffen,

Oesterreich : Ungarn. Wien,_ 17. November._ Die »Wiener Ztg.: veröffentlicht folgende Kaiserl1che Handschretben: Lieber Graf Andräffy! Indem Ick Sie von der Stelle eines un- garischen Minister-Prästdenten und von der Leitung des Landesver- theidigungs-Minißeriums hiermit ctxihebc, benuße Ich mit Vergnügen auch diese Gelegenheit, um anxn fur _dle hervorragenden und erfolg- reichen Dienstc, Welche Sic MW sonore. Ihrem Vaterlande und der Monarchie geleistet haben, Memen aufrrchtigen Dank auszusprechen. Wien, am 14, November 1871. Franz Joseph m, p.

Lieber Graf Länvay! Nachdem zufolge 'der Ernennung des Grafen Iulius Ayerjssy zum Minister Meines Hauses und des Aeußern aUe Mitglteder Meknes ungarischen Ministeriums ihre Porte- feuillcszu Meiner DiSpofitton _geftellt haben, finde Ich über Ihren Antrag den Minister an „Memem Hoflager Béla Freiherrn von Wenckheim, den Minister fur_ Ackerbau, Induftrie und Handel Joseph von Szlxivy, den Landes-Jmanz-Minifter Karl von Kerkxipoly, den