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Angestenten im Handengewerbe gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (ReichssGeseßbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt und des Kreises Peine für nügemein ver- bindlich zu erklären.
Einwendungen gcgen dicsen Anima können bis zum 25. Juli 1919 erhoben werden und sind Unter Nummer 1.9.11. 549 an da:?- Rkichkarbeitsministerium, Berlin, Luisen- ' straße 33, zu richten. ' Berlin, den 7. Juli 1919.
Der Reickisnrbeiisminister. S ch [ i. ck e.
Bekanntmachung.
Der Deutsche Apotheker-Ver“ein Berlin. der Ver- band Deutscher Axxvtheker, Gesckyäfs'stellk Nürnberg, und derVer-in zur- 'knhrungdérwirtschafrlickxm Inter: essen Deutscher Apotheker E. V.) Leipxiä in Berlin haben beammgt, den zwischen i msn am 2. Mai 1919 abge- schlossenen Tarifvertrag zur Regelung der GehnUH- und Anstellungsbedingungcn für Apotheker gemäß § 2 der Verord- nung vom 23. Dezember 1918 (Reichs-Gsscybi. S. 1456) für
das Gebiet dcs Deutschen Neirdes für aligemein verbindlich zu .
erklären.
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 31.In[i1919 erhoben werden und sind unter Nr. 1. Z, 12. 516 nightdas Reichsarbcitsministerium, Beriin, Luisenstraße 33, zu U en.
Berlin, den 7. Juli 1919.
Ter Neirdandx-„itsrninisier. Schlicke.
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Bekanntmachung.
“Unter dem 11. Juli 1919 ist auf Blatt 27 des Tarif- regisiers einqetragen worden:
.Der zwiscden dem Zentralverband der Handlungs- g*ehiif'en, Siß Berlin, Orthru-ppe Hainburg, und dem Verein der Ladeninhaber von Bergedorf-Sande bei Hamburn am 21. März 1919 abgeschlossene Tarif- vkrtraq zur Regelung der Arbeit?:bedingunnen der kauf- männischen Anneiieüten in offenen Ladengeschäften nebst den unter dem 8. April1919 dazu mrcinbarien Abänderunqkn “und “Ergänzungen der §§ 2 und 5 wird gemäß § 2 der Ver- ordnung vom 23. Dezember 1918 (Nein;:S-Gesevbi. S. 1456) für das (Hebi-t von Vergedoxf-Sande bei Hamburg für al]- ge'mein verbindlich erklärt. Die allgemeine Veibindlichkeit beginnt mit dem 15. Juli 1919. .
Der Neich§arbeii§minister. Schlicke.
'Das Tarifrkgisier und die chisteraktrn können im Reicköarbeiis- ministerium, Berlin U97. 6, Luisrnstraße 33/34,“ Zimmcr 701), während der regelmäßigen Dienststundkn eingesehen werden.
Arbsitgeber und Arbeitnehmsr, fÜr die der Tarifvertrag infolge der Erkjäkung des Reichsarbeiisministsriums Verbindlich ist, können von den Vertranspartcikn Einen Abdruck drs Tarifvertrages gegen Er- stattung der Kosten v€r[angen.
Berlin, den 11. Juli 1919.
Der Registerführer. P feiffer.
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Bekanntmachung zum Gesetz über die Neaelung der Kaliwirtscbaft vom 24. April1919(Reichs-Geseybl. S.41Z). Vom 9. Juli 1919.
_ Auf Grund des Artikel 8 Buchstabe 1) des (Heseßes über die Regelung der Kaliwirtscboft vom 24. April 1919 (Reichs- Geseybl. S. 413) wird bestimmt: .,
Die Vorschriften unier Artikel 3 Buchstabe & bleiben bis einschließiich 31. Dezember 1919 in Geltung. Berlin, den 9. Juli 1919.
Der NeichWiriscbaftSminister. Wiisell.
Bekanntmachung.
. Hiermit wird zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß mit
Wiikrma vom 15. Juli 1919 ab die Vlußenhnndelé-neben- stelle für Kleineisenwnren Und Waffen mit dem Siß in Elberfeld, Alter Markt 12, errichtet worden ist. Zum steünertreienden Reich§bkv911mächiinten dieser AußenhandelE- nebenstelle ist vorläufig kommissarisch Herr Assessor Sperling bestellt worden. Anträge auf Aiinuhrvewilliqi-ngen für Klein- eisenwnren und Waffen sind vom 15. Juli 1919 ab aWschließ- lich bei der genannten SteÜ-Z einzureichen.
Berlin, den 11. Juli 1919. ReichswiriichnfiZminisierium. J. A.; von Buttlar.
Bekanntmachung.
Unter Aufhebung der Bekanntwncdunn vorn 20.November 1917, beireffevd Besrcüung des Oderrenierungswts Vudding zum ständigen Vertreter des Reichskommissars für Aus- und Einfuhrbewiüiguna (Nr. 277 des Reichsanzeigers vom '22. November 1917). wird der Veznks-amtmonn Dr. Mahnke zum ständigen Virtreter ch Neich§kommiffars für Auk- und
Einfuhrdrmilliguna bcsieUt.
“ Der Neich4wirischnft§ministeu I. V.: von Moellendorff.
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Bekanntmachung
über die Herstellung nnd den Absatz von Dunstobft und Fruchtsäflcn.
Auf Grund Der Verordnung über die Verarbeitung von Gemüse und Obst vom 28. Januar 1918 (ReichH-Geseßbl. Seite 46) gxben wir hiermit bekannt:
1) Die »erstkliung und der Absatz von Dunsiobst (Kompott- "?tck'ttetMM Zuckrr) und Von Frnch1säftcn aus ricéjäbrigcr Ernte ist ge a te .
2) Die, mit unserer Beinnnimackung 17cm 4. Frbruar 1918 ?Neicbsxrnzstgsr 37) vexöffyntlicbten Prrise für Mnttersäite beziehen sich nicht auf Fruchtsäf_ke 'ri-sr-jäbriger Ernten
3) chksr znr .Di-xiitcliung rrn Frnckxisäficn wird Von 11115 nicht zur Verlignng grstelli.
“'der gegenwärtigen Bekanntmachung im
.die RegierunngaUmeiiter Jacoby von Breslau nach
4) Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tn e ihrer Verö ent- 1ichung im Deutschen Reichanzeiger in Kraft. 9 ff" “
Berlin, den 1. Juli 1919. ReichßgeseUschnft für Obstkonserven und Marmeladen G m b H
Klein. ' Dr.'Lei)man.
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Bekanntmachung über die Verarbeitung von Obst zu Obsiwein. Auf Grund des „8,1 der.,Verordnung über die Verarbeitung von (Heniiiie und Obst WM“ 23. Januar 1918 (Reichs-(Hessß- blalt Seite 46) wird bestimmt: Die Bekannimnchung iiber ,das Verbot der Verarbeitung
von Obst zu Obstwein vom 23.Mai 1918 Rei Sause er1 , wird aufgeliyben und nur “Mit" dem Tage der . ' ' W)
anzeiger“ außer Kraft. Berlin, den 3. Juli 1919. Reichssteüe für Gemüse und Obst. Der Vorsißende: von Tilly.
;
Die von heute ab zur Nuggabe. gelangende Nummer 132 des Reichs-Geseßblatrs enthält unter ' Lr. 6985, die Verhängung des BelagerungSzustands über die indfoobtete Hamburg, Altona und Wandsbek, vom 30. Juni 1919, unter
Nr._6936 eine Bekanntmachung, beireffend die Erhöhung der Gebuhien für die Prüfung von Kraftfahrzeugen und von Kraftfahrzxnnführern, vom 5. Juli 1919, unter
. Nr. "6987 eine Bekannt achunn über den Frachtverkehr
mxt dem Ausland, vom 10. uli 1919 u d nnter
Nr.,6998 einen Erlaß über die bgrenzunq der Zu- ständigkkit dis Reichs-xruährunqsministeünmg und des Reichs- wirisckxastsministeriums, vom 7. Juli 1919.
Berlin, den 11. Juli 1919.
PostzeiiungSamF. Krüer.
, P r,e'.'u F; e n.
Die Preußische Staatsre'siernng bat die WiederKlzl HLS Vorstehers eines Akademischen“,Mßisteraielie'rs fiir 'Bildhatiérei, Professor Manzel zum Präsidenten der Akademie der Künste für das Jahr vom 1. Oktober 1919 bis dahin 1920 bestätigt.
Ministerium der öffentlichen Arbriten.
Versetzt smd: der Regierungs- und Baurat Sandmann von Münster !. W. nacb'Minden i. W. an die Regierung, der Baurat Melcher von Posen nack) Merseburg an die NegieMiZa,
n; „Kees von Duisburg-Ruhrort nach Schwedt a.D. (Bereich der Regierung in Sjettin), Sagemüller von Aurich naoh Norden und Ladrs von Münster i. W. nach Duisburg-Nuhrort (VLB- waltung der Duisburg-Ruhrorter Häfen).
Dem Regierungsbaumeister des Waffer- und Straßenbau- fachs Möse'nthin in Hann; Münden ist eine planmäßige Re- gierunnganmei-stersielle verliehen.
In dyn Ruhestand sind getreten: der Regierungs- nd Baurat, Geheime Baurat Biederniann in Minden i. “. und die Bamäte Arens in Hirschberg und Otw Lange in Breslau.
Verseßt sind ferner: ie Regierunngaumeister des Hoch- baufacheZ Makros; vnn Ratibor nach Kattowitz, Borrmann non Fürstenwalde nach Berlin an die Ministerialbaukommission, Oelrer von Lyck nach Erfurt und der Regierungsbaumeister des Wniier- und Straßenbaufach Baumeister von Hemfurt nach Düsseldorf an die Regierung.
Ueberwiesen find: die Negierungsbaumeister des Hochbau- i0chs Dr-Inn. Hinrichs der Regierung in Hannover und Tieße der Ministerialbaukommisston in „Berlin.
Den Regierungsbanmeistern des Hochbaufnchs Socz- kiewicz und Froißheim ,ist die nachgesuchte Entlassung aus dem Staatsdienste erteilt worden. _
Der Reaierungsdaumeister des Wnffer- und Straßenbau- sachs, Wilhelm Deti g ist dem Bauamte für die Oder- rogulierung in Greifenhagen (Bereich der Regierung in Stettin) überwiesen.
Ministerium für VolkSwohlfabrt.
Die GcsckiäftSräume des Ministeriums für Volks- wohlfahrt befinden sich vom 10. Juli d. I. ab in dem friiheren Hrrrenhause, Leipziger Straße 3.
Ministerium__ürWi sen- a t,.Kun und olkäZ-lixlduxncZ.f |
Der schultc3chnische Mitarbeiter bei dem Provinzialschul- kollegium in Hannonyr, Studienrat Dr. Lucke in zum Real- gynmnfinldirefior ernannt worden; ihm ist die Direktion des RenÖn-Mnnaxiums nebst Realschule in OLnnbrück übertragen war er:.
Der biHherigL kommissarische Kreisscbulinipektor, farrer Ilanz Kreußer nu?: Rossitten, Kreis Fiscbhaufen, it ziim
reisstdulinspektor in Angerburg ernannt worden.
Die Wiedxrmahl des Vorstehers einer Akademischen Meister- schule für musikalische Komposition, Professor Dr. Schamann zum StelTvrrtceter drs 5Zräsidenten der Akademie der Künste für das Jahr vom ]. Okiober 1919 bis dahin 1920 ist vom Minister für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung bestätigt worden. . .
Mit dem Rat der Volksbeauftragten - Volksbildung -- in Braunschweig ist ,ein Uebereinkommen wegen gegenseitiger Anerkennung der Befähigungszeug- nisse fiir Hortnerinnen getroffen. Das Uebereinkommen “erstreckt sich auf die Zeugnisse, die auf Grund der staatlichen Bestimmungcn über die Früjrma der Hortnerinnen im Frei- staat Braunschweig an ein “ staatlich anerkannten Kinder- gärtnerinmn- und Hortnerinnenseminar von Fräulein L. Heyde
eköff EMEW .* „Deutschen Reichs-
(RGB . S.
dungen umfanxir€iche
zu Braunschweig und die in Preußen an Oberlyzeen (Frauen-
“ '“schiilkw "oder an staatlich anerkannten Hortuerinnenseminarea
erworben find. Vorstehendes wird zur Beachtung mitgeteilt.
Berlin, den 30. Juni 1919.
Der Minister für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung. J. A.: Kae ner.
' 'Bekanntmachung. :.:
Das am 4. Februar gegen die Eheleute Großhändler Wilh. Pele'und Elise, geb.Schlieper, inOberhausen, Rhld, Mulhermer Straße193, erlassene „Handelsverbot nird
.aufsebobenh
ObeTHaufén, idén 8. JUN 1919; " Die siädtische Polizeiverwalkung. 'Der Oderbürgermeistcr. J. A.: Dunckel.
Bekanntmachung. _
Der HändlerZU Martha Müller in Caputh, Kolonie'
Friedrickosböhe, dgbe ick) auf (Grund der Verordnung vom 23 Sep.
. te„xnhér 1915, RGBl. 'S. 603, den „Handel mit allen Gegen- - standen des täglichen Bedarfs, “Fürterüiitt'éln *alle'r Art sowie rohén
Naturerzeugniffen, ck: und "Z Leuchtstoffen, :; n te r s a g i. 'H L
Belzig, den 9. Iali 1919. , Der Landrat. I. V.: Freund, Regierungéasseffor. *
x-----
Bekanntmachung. _,
Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernbastunq unzuverlässigen Personsn vom Handel vom 23. Seytember 1915 (RGBl. S. 603)“ babe ich dem Schankwirt Josef Tamvbal in Berlin, Mauerstraße 22 durch Verfügung vom bkuiigen Tage den H a n d e [ ??, mit Gxgens'iänden des täglichen Bedarfs wegen Unzuverlasigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrisb untersagt. ***“?
Berlin, den 4. Juli 1919.
Landeßpolizciami beim Staatskommissar für VolkSe'rnäbruna. ?“"
Dr. Pokranß.
Bekanntmachung. .' Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernbaliun unzuverlässige: Fersonen vom Handel vom 23. September 1915 (Zi abe iii) dem Weinhändler
Gegenständen des täglichen
drs Fleisch- und Fettverbranchs
Berlin, den 9., Juli 1919. -
Landespolizciamt beim Staatskommiffar für Volksernährung. Dr. P o k r a n I.
Belanntmaäyung. * Au Grunddek BundeSratsvkrordnung vom 10. Oktober 191 ' ' 1145) haben wir dem Kaufmann Augu Uebbing bier,Boxns1r. 69, den Handel mit Tabakware wegen Unznver-lässi kert in bezug auf diesen Handelsbetrieb unter s ag t. Die Unter agzmg wirft für das Reicthebiet. _ Die Kost der amtlichen Bekannlmachung dicser Verfügung im...,Reichsanzeiger und im amtkichen Kreisblatt smd von dem Betroffenen zu tragen. -
Dortmund, den 16. Juni 1919. - Lebenömitiei'polizeiamt. A. A. : S ch w a r z.
_,
Bekanntniachung. ',.
Auf Grund der Bekanntmachung des Bundeskais über die Fern- baltung unzuverlässiaer Peisone'n vom Handel vom 23. September 1915 Ibs ich dem Schlachter Hugo Borchers in Springe durch' erfügung vom heutigen Tage den H a n d el mit G e g e n *.,“
ständen des täglichen Bedarfs wegen Unzuverläsfiakeit
bezug a'uf diesen Handelsbetrieb un t ers a g t. Springe, den 10. Juli 1919. Dkk Landrat: yon Laer.
(Fortsetzung des Amtlichen in der Ersten Beilage.)
YiäjfamtlickzeS. Deutsches Reich.
In der amFreitag unter dem Vor-siß des Rei Hverkehrs- '
ministers Dr. Bell abgeheilt "eki lelsißuna des tanken-
.a,usschusses_ wurde den _ n'tivürfen einer Verordnung über
die Vornahme einer Volkszählnna und einer Verordnung überstdie Itlufhebung der Kautionxzpflicht der Reichsbankbeamten zuge mm. ];»;
Der ReichSwirtfchnftsminister Wis sell und der Unter- siaatssekretär im Reichswir1schaf12minisrerium vpn Moeller!- dorif' haben dem „Wolffschen„Telegraphenbüro“ zufolge vor- gestern ihr Abschied§gesuch eingereicht; ebenso der Bankier And ren 9, der dem Ministerium in Handels- und Finanzfragen ehrenamtlich zur Seite gestanden hat.
Die Deutsche Waffenstillstandskommission hatte
'dem General Dupont in einer Note vom 2. Juli mitgeteilt,
daß die polnische Regierung nach zahlreich eingelaufenen Mel- Verhaftungen von deutschen Bürnern vorgenommen und fiir die Verhafteten im östlichen Polen Jnternierungslager vorbereitet Habe. Der GeneralDupont war gebeten worden;, die polnische Regi? ung um Aufklärung zu ersuchen und fein-n Einfluß bei
den ,olen geltend zu machen, um die Freilassung der Ver-
J-fteten zu erwirken. In einer zweiten Rate an den General;- - upont vom 5. Juli waren dann deutscherseits direkte Ver- handlungen mit der polnischen Regierung vorgeschlagen worden ;* um zu einer Verständigung über dyn geaenieitigen Aurtauscs '
der Verhafceten zu gelangen. Wie ,Wokffs Telegraphenbüro“ *
meldet, ist der Deuxschen Waffensti nandskomniission auf die erste Note durcb Verniittlung General Duponjs nunmehr die
nachstehende Erklärung der polnischen Regierung zu-z, gegangen: * “
“ -.**é* ] _. „x' **
ingesondere Nahru_ngs- und 715: '
*Die Antwort der
(GBl. S. 603) : Siegfried Kuttn er in Beriin, „Ranchstr. 9, durch Verfügnnn vom Heutigen Tage den H a n d el m „ „ _ B 6 da r fs wegen Unzuver- ? ' lassigkext in bezug auf diesen Handelsbetricb u n t e rsa g t. Gleich-ii zeitig ist auf Grund des § 8 der Bekanntmachung zur Einschränkung „ Vom “_ 28. Oktober 1915 (RGBL. S. 714) die ding [iche Schließung der SÖankwirt- schaft „Weinhaus Kuttner“ inVerlin, Friedrichstr.171,', ' angeordnet worden. “ : '
*zUichuß für
--SelbständiakeiiSrechte
1) Die Nachricht von Massenverlmstungen unter der deuischen Bevölkerung Posens ist durchaus unrichtig. Verhaftungxn Wurden lediglich in verdächtigen FäUcn vorgenommen.
2) Die Verbafteten Wurden weder nachPinsk noch nach ?mn kic- maiigen Königrsick) Polen verschickt; fie verbleiben im Lanny von Szczypiorno. Anfänglich War die Einrichtung einks Lagcrsini dixliche'n Polen vorgesrbnn. Dios hat zu denn (Herricht .von der Ueberiül)rung der Internierten nach dicskm Gkbikt Anlaß gebsxn iiinnen.
3) Die deubsxhkn Besitzungen sind nicht konfiéiziert worden,
4) imd schließlich sind die Verhaftungen in Possn seit einigen Tagen emgestelit wwrden.
-Gleichzeitig erhebt die Poiener Regierung in ihrer Er- klärung Einspruch gegen die von den Deutschen in Schlesien nnd Ostpreußen vorgenommenen Mnsienverhnfiungen polnischer Bürger, deren Anzahl in groß sei, da[; es sich nicht um Einzel- maßnahmen handeln könne.
Die Antwort der „polnischen Regierung, bewerkt das oben xxenannte Telegraphxnbnro, kann nur als höchst unklar bezeichnet werden. Die" pnlmiche Regierung erklärt, Verhaftungen seien nur in „nerdnäxtcgen“ FäUen vornenommen worden. Wie 'der Deuif'chen Waj-ffenstiÜsinndSkommission aber aus zahlreichen iin: zugegannnnrn Nachrichten bekannt ist, belaufen sich diese Fälle in die Tausende. Und daß dieie Nachrich1en nus zuverläisiner Quelie stammxix. «Zhi schon daraus hervor, daß die deu1sche Behaupiung, fur dn? verhafteten DeUxschen seien besondere Internisrungßlagcr irn östlichen Polen vorgesehen worden, von der pokmschen Regierung selbst zugegeben wird. Was die poxmfzxe Bethannn vyn Niassenvyrhnflungen polnischer Staats- angehorigen m Schlésien !Md Ostprénßen anbetrifft, so kann hier nur nochmals fkstgestelldwerdon, daß dies nicht den Tat- sarhe-n entjprickit. *Im „gegenseitigen Interesse „kann man nur wun)chen, daß dinpoolmsche Regierung auf den deutschen Vor- schlag vom 5 Juli„ in direkte Verhandlungen über den Aus- tausch der beiderseitigen Verbafieten zu treten, endlich eingeht, um allen Streijigkeiieln sein für aliemal po nichen Negiernn au die en deut en Vorschlag steht aber bisher noch ans. g f ' sch
. **-
Auf Veranlassung „des Réickxsministers der Finanzen fand gestern in Weimar, eine Zusammenkunft der" Finanz- minister der Gliedjftaatensknit, an der auch die Staats- präsidenten dezm. Ministerptändenten und Gesandten ver- schiedener Gliedstaaie-n teilnahmen. Wie „WolffsTelenrnphenbüw“ meldet, fand eine
Aussprache iiber das vom Rrichx-finanzminister eniwickelle.
Finanzprogramm [10.71 in dcsscn Mittelpunkt die R2ich§ein- kommensteuer frißt. In Veibindunn mit ihr soÜen „nach dem Plane der “Reinzdregieinr-U mit niönlichster SchneUigkeit die Steuerverwalmngen 'der Gliedsiaaten in eine einheitliche Reich§vermnlinnn umgewandelt werden. Im Verlaufe der Besprechung kundigte der ReichSminister der Finanzen an, daß er im Interesse von Handel und Industrie die jest noch be- stehende Ueberwachung des gewöhnlichen Brief- verkehrs und "des Tolegrammverkehrs mit dem Auslande demnachst aufheben werde, dngenen werde die Ueberwncdung des Paketverkehis sowie der Einschreibbriefe und Werlbriefe aufrechtérbalten bleiben. Neue Maßnahmen zur Verhinderung der Steueifkuchi, die insbesondere auf dem Gebiete der Zahlungsmittel und Wertpapiere liegen, ständen bevor. Beschlßssewurden in der Zusammenkunft nicht gefaßt. Dag entwickelte Finanzprogramm wird die LandeSversamm- lungen der einzeinen Gliedstnnten beschäftigen.
Von unterrichieter Seite wird dem „Wolffschen Tele- nrapbenbüro“ mitgeteilt, daß im Kabinett beschlossen worden ist, die im Besiß des Reichs befindlichen Textilrohstoffe und Fertigfabrikate schleunigst aus; uschütten und die Waren teils dem freien Handel zuzufii ren, teils die, not- leidende B-völkerung damit zu versorgen. die „bürgerliche Bevölkerung kommt, wie gegenüber unrichtiaen Pressemeldungen festzusieüen ift, bei der gespannten Reiibeinnr-zlane nicht in Frage. Da- nenen wird das Reich die RcicHS-Textil-A-G. anweisen, für 300 Mikiioncn Mark preiswerier Textilien für riickkYrende Krieger, Minderbemittelle usm.'neu zu beschaffen. Dieser etrag reicht für eine durchgehende alkgemeine Versorgung nicht aus; es wird aber damit gerechnet, daß die Bevölkerung sich noch anderweit eindecken kann. .
Die ReichS-Textil-A.-G. soll in Kürze liquidiert werden, während die Reichsbek1eidunn§stelle nach der in den „nächsten Tagen bevorstehenden Aufhebung des Bezuasscheins ihre Tätigkeit auf die Textilnotstandsversorgung beschränkt.
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In der Ersten Bei'lane zur heutigen Nymmer d. Bl ist der Entwurf eines Geseses über das Reichsnot- opfer veröffentlicht.
Preußen.
Die preußis e Verwaltung ist stets von dem Gedanken nu§geganqen, da Preußen bereit sei, im Reicke aufzugehen. Da indesien dem „Wmffscben Telegraphenbüro“ zufolge, zur- zeit der Uebergang zum Unitari§mus dnrch bundessiantliche
-Hemmungen außerhalb Preußens gehindert ist, sucht die preußische '
Verwaltung den Znsammenhalt des preußischen Staates durch eine zweckmäßigere Gestaltung des Verhältnisses der Zentralregierung zu den Proyinzen- ficherzusteüen. Von diesem Gesichtépunkie hat das Staatsministerium 1.11 der Sixzung vom 12. Juli beschlossen, einen Geseßentwuri iiber die Einräumung erweiterter an» die gProvin- zia [ v e r h ä n d e unverzüglich der LandeS-versnmmlung vorzulegen, um vor deren AUSixinandergehen noch seine Durch- beratung zu erreichen. In diesrm GescH wird dem Provinzial- )andtaa das Recht der naiuiarijchen Regelung solcher Fragen der Schul- und Kommunalverfassuna eingeräumt, die 70er Provinzinlbevölkerung nach den gemachten Erfahrungen ganz besonders .am Herzen liegen. Bei den Fragen der Schul- verfnffung wird man besonders an die Erteilung des Re[igions- unterrichls in den Volksschulen und den Gebrauch der Mutter- “spracY in den gemiscbtsprachigen Landesteilen zu denken haben. „ on besonderer Wichtigkeit ist die Einräumung des pro- mnzteU'en Statutarreckvts in Angelegenheiten der staatlich en Verw al „un g. Der beherrschende Gedanke ist hier der, daß der xßrovinzia-llandtaa durch das Statut einigen Ver- tretern der breiten Schichten der Bevölkerung "eine .Be- teiligung an der Verwaliung einer Staatsbebörde inner- halb der Provinz, also etwa der BezirkSregierung, er-
ein Ende zu bereiten. ,
sowie der Gesandte Demfckzösterreich '
Ein Reichs-
mögli-che11 kann. Tiefe Vertreter, als Beirat in “geringer “.Anzahl organifieri, _würden periodisch am Skye der staat- lichen Behörde. der sie beigegeben sind, zusammen zu treten und an den Vorstand dieier Behörde Wünsche, Anregungen u::d Beschwerden aus der Provinzialbevölkerung heranzubrin en haben. Dem ProvinziaUnndtng wiirde ex: freistehen, die Zu- inmmpnießung und die Art der Wahl dieser Beiräte statutar sch zu bestimmen. In letzter Linie miil der Gesetzentwurf dcm ProoinzialauHscHUÜ das Recht einräumen, vor Beseßung der wich1igsten Staatsstelien, d. h. der Stellen der politischen Be- amten der Provinz, mit ieinem Votnm gehört zu welden.
Was Oberschlesien betrifft, das bekanntlich zurzeit cinen Regierungaezirk, aber keine Provinz biidet, so will die StnnWegierung fiir die Zeit, nachdem die Abstimmung zu seinem Verbleiben bei Preußen geführt haben wird, die Bildung einer besonderen Provinz Oberschlesien erwägen. Damit würde auch Oberichiesien von den erweitertrn Autonomierechten, die der Geseßeniwurf den Provinzen zu- erkennen wil], Nußen ziehen können.
Der beschlossene (Hefe entwurf wird der Ausdruck des demokratischen Gedar-kensie 11, daß die au Stammverwandt- schaft bcgründeten Provinzen einen [eben igeren Anteil an (Heseßgedung und Verwaltung im Rohwer: das Staatsganzen für sich in Anspruch nehmen und damit dem Vaterlande einen wirksameren Halt bikten folien, als: dies bei der bisherigen
. “strafferen Organisation der FaU gewesen ist.
Der Geseßentwurf wird etwa so lauten:
Gesaßentrvurf
über dic“ Einräumung e1wxiterter Selbständig- keitSrechte der ProvrnziaLVerbände.
9 ]-- .
Die Provinziallanrtage sind berechtigt", Provinziaisiaiuten über folgende Angelegenheitén zu beschließrn:
1) über die Regelung solchr Fragen der EÖulVerfaffung- weiche fiir die Bevöliérung dir einzelnen Provinzen ein besonderes Interesse haben; „
2) über Besonderheiten drs provinzielien Gemsinde-, Kreis: und Provinzial-VeriaffuvgMchts, sonieit dis Gesrße Avneichungen ge- statten oder auf solche veriveisen;
3) Über die Einfübrnng LlULr zir-eiten Amtssprache neben der deutschen in gemischisprachigen Gebieirn;
4) über die Einrich1ung pon Beiräirn, die den siaatliäyen Bcdördxn mnerhaib drk Prrdinz biiöUx-LÖLU siiid. Aufgabe des Prxdinzinisintuis ist (r*, 119 Zuiamnier-ießnnn nnd die Art der Wadi dieier Beiräte (1.1)P1(ch€Ud den Inieressen der Provinzial- bevöikerung zu regeln.
§ 2. Die Provinziaistatuicn (§ ]) unterliegen ier Bestätigung durch die Staatsregierung.
§ 3. Vor Bdseyung drr Stellen der politiscßen Beamten innerhalb einer Provinz ist der Provinzialaus1chuß zu hören.
§ 4. . Dieses Essex; tritt mit deni Tage der Bekanntmachung in Kraft.
Die Anweisung vom 29. September 1911 _ zur Aus- führung des Gefeßes, betreffend die Feuerbestattung, vom 14. September 1911 (abgedrvckt im Ministerialblatt für Medizinalangelegenheiien 1911 S. 294) ist durch eine Ver- fügung drs Ministers des Innern vom 5. Juni 1919 wie folgt abgeändert worden:
1) In “Ziffer 11 4 tritt an die St.U- dsr Absäße 4-8 (von: „In dikser Hinsichi“ bis ,eingtriicdt werden;“):
In die1er Hinsicht ist fong-ndks zu b€ach1kn:
".rie Leichen sind 111 dim Saane e1n*uä*chern, in dem sie zur Ver- bre'nnnnnxsintte nwangen. Die Särge muffin aus diinrern Hoi)- oder aus Zinib ech gefkr!i„;t WLAN". Die Fugen “dsr Holzjätgx- sind mit Scbe'ljack, Leim, Kitt odrr äkniicben Swffkn zu ichlnßen. EMU orer Brmizeteile diiifc'n Wedel zur Ve1bn-dnng urch znr Veizre'rung an den Särgen angebmcht wirren. Holzjärge find durrn Holzzavfen, MetaWärge dU1ch Löten zu verichliesikm Für die Größe und Höhe der Särge ist drn Beibrkiinungse-nrichtungen ent]preche»d ein Höchst- maß Vorzuscizrkiben. .
Ws Unterlage für die Leiche smrie zum Stopfen e1w_a m dLn Sarg hineinzulkgender Kiffen smd Säak- oder »Qobekwiine, Holzwolle oder Torimuü zu Vernicnrkn. Die Auskieikung de_s Sarges sowie die Bkkleidiing der Leiche kann in dsr üblichen Weije erfolgen, doch sind zur Befestigung der Auskleidung Mciaüsjiiie und zur Schließung der Kleidung Nadeln, Haken und Oefen unzulässig, dagegen einfache umsponnene Knöpfe gestattet.
2) Ziffer 11 7 o lautet hinfort:
ür die Aussikliung der unter Ziffer 2 dasklbst geforderten amikarztlichrn Bescheinigung ist derjenige beamtete Arzt (erisarzt, Oberamrsarzt, Geri tEnrzt, mit Wahrnehmung kreisärztlicber Tatigkeit betraute Siadtarzt, „"rsisaisistenzarzt) zuständig. in desse'n Amtsbezirk sich die Leiche zur Zeit der Anforderung der Bßscbeinignng befindet. Für die in größeren Krankenhäusern Verstorbenen können vonnder Zrniraibebörde Aerzte drr Anstalt zur Auésteliung dicser amtSarzt: lichen Bescheinigung ermäcbligt werden.
3) In Ziffer 11 8 heißt es start Anlage 2: dsr Ansage.
4) Anlage 1 fällt fort. '
5) Anlage 2 heißt: Anlage. ,
6) An SteUe des Abs. 1 in ] § 2 der Anlage 2 tritt: '
Als bkamtete Aerzte im Sinne des Geseßes, betreffend die Feuerbestattung, vom 14. Scpjrmber 1911 gelten der fiir den Bézirk zuständige KreiSarzt, Obermntsarzi, Gerichi'sarzt, mit Wahrnehmung kreisärzlicber Tätigkeit bsirauie Siadtarzi, Kreisasfisienzarzt sowie die Krankenhausärzte, die zur Ausstsllung der anitsärztlichen Bescheint ung HZ 7 Abs. 3 Ziff. 2 des Gesetzes) für,.die, in dem Krankenhaus er- torbenen von der Zentralbehörde ermachtigt worden smd. Zn-dicsem leisteten Falle ist Abs. 2 des § 2 besonders zu beachten.
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Die Ziveigstelle der General-Kriegskasse_ in Berlin 8127.19 (Untermafferftraße 7) hat im November*1918-n)it der gro en Mehrzahl der deutschen Banken und“, Bankgeschäfte ein Ab om-men,ge chloffen, um Heeresanaehörmen ein ver-
.,lu'stfreies Urnwe seln: der aus “* Gebübrniszablungen. er-
haltenen fremden Geldsorten zu ermöglichen. '.Infolge der forischreitenden Demobilmnchnng hat diese Tätigkeit nahezu aufgehört, und die Zweigstelie hat deshalb das erwähnte Ab- kommen gekündigt, wovon si? durch „Wolffs Telegraphen- büro“ Kenntnis gibt. Sie läßt alle beteiligten Banken und Bankiers bitten, etwa noch auf Grund des Vertrags herein- genommene Sorten baldmöglichst zur Abrechnung einzusenden, und spricht ihnen gleichzeitig für die übernommene große Mühewaltung ihren besten Dank aus.,
Soweit ehemalige Heeresangehörige fich noch im Besiße [remder Geldsorten befinden sollten, die sie in Anrechnung nuf hre Gebührniffe erhalten haben, wird ihnen empfohlen, sich diesetwegen unmittelbar an die genannte Zweigstelle ku wenden. Von den aus feindlicher Gefangenschaft und Ziv - internierung Heimkehrcnden wsrden gleichfal'lS fremde Geld- sorten, Lagergelder, Guthabenaußweise, Schecks usw. mit- gebracht werden. Die einheitliche Bearbeitung aUer hiermit
in Zusammenhang stehenden Fragen ist vom Kriens- miniterium und den anderen beteiligten Behörden der em- gangs erwähnten Zweigsteüe übertragen worden. Unter Mitwirkung der deut1chen Bankweit werden in allen Durch- aMKSlagern Wechselstuben eingerichtet, die zu besonders UÜk'stigen Kursen diese (Helder dcn Heimkehrenden einwechseln. AUßUkmlb der Lager wird fck die Umwechselungstätigkeit auf umlauffädige Zotten beschränken. andere Werte weiden rau". zum Einzug übernommen. *
Den Banken, Bankiers, Kreditgcnosienschnsten uin). gehen die fiir die Uebernahme der Tätinkeii vereinbarten Bedingungen durch ihre Verbände zu, voii) ist die Zweigsteile nns Anfrage gern bewii, sie auch unmitielbar mitzuteilen.
Diese Kurse werden wöchentlich durch eine große Anzahl von Zeitungen veröffentlicht wsrden.
' Bayern.
Vorgestern ist in dem Hochverratsprozeß gegen Mühsam und Genossen das Urteil gefällt worden. Wie der „Vorwärts“ meldet, wurden der Angeklng!2 Mühsam wegen Hockwerrais zu 15 Jahren Festungßhast und der An- geklagie Dr. Wadler mSgen Beihilfe zum Hochverrat zu 8 Jahren Zuchrhnus und Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte verurteilt. Beiden Angeklagten wurden 2 Mo- nate und (3) Wochen ddr Unieriuchungshnst nngereéynet. Die Angeklagten Seltmann und Killnr wurden mangels nuSreicbenden Beweises, der Angeklagte Baison aus tatsach- lichen Griinden freigesprochen. Die übrigen drei Angeklagten, Przenqa, Hofmann und Kandbinder, wurdén nn die ordentlichen Gerichle iiberwicsen, da ihre Handlungswei]? aus subjektiven Griinden als Vergehen gegen die bestehende Ordnung nicht fiir das Standgericht zuständig ist.
Oesterreith.
Nach Biätiermeldungen ist der ungari-che Gesandte Czobel am Freitag nach Budapest abgereist. An seiner SteUe verhand-[te der ungarische“Volksbeauftragte Anoston in den leßien Tagen mit dem StnatHsekretär Bauer, wobei sick) eme grundsäßliche Uebereinstimmung iiber die Beilegung des Konflikt?- zwischen den beidem Regierungen ergeben hat.
- Ein Aufruf des ReichsvollzugSnusschusses der Arbeiterräte Deutsch-Oeiierreichs in der „Arbeiter- zeitunn“ weist auf die kraftvolie Kundgebung ven Proletariem der Ententeländer gegen den beutegieriqen Imperialismus und nsgen das geplante Eingreifen der Entente in Rußland und Ungarn hin und ruft das Proletariat zur Bekämpfung des Imperialißmu-Z und der (Genenrevolution sowie zur Erringung der sozialistischen Gesellschaftßorduung auf, Und zwar zunächst zu einer nroßen Kundgebung in_[einationaler Solidarität und b1iiderlicher Gefühle durch Mnnenveriamrxi- lungen und Straßenumzüge am Sonntag, den 20. Juli, m ganz Deutsch-Oesterreich.
- Laut Melduna des „Wiener Korrejpondenzbüros“ aus Spiital sind die mililärischen Waffenstilktandsverhandlungen beendet. Gemäß den Bestimmungen folien die Südsljawen heute nachmittag Klagenfurt räumen und über die be- kannte Demarkntionslinie zurückgeben. Sodann rücken die keulsch-öiierreicbischen Sicherheiwnuppen in Klagenfurt em. Die wirischaftlichen Verhandlungen beginnen nach der Räumung.
_- Die Tiroler LandeSregierung hat an das englische Oberhnusmitglied Lord Bryce ein Telegramm ge- richtet, in dem sie ihm für sein Eintreten zugunsten der Em- heit und Freiheit des deu1schen Tirols dankt und ihn bntet, seine wer1voUe Tätigkeit fortzuseßen.
Ungarn.
Der Volkcskommiffnr des Aeußern Bela Kun hat dem Ungarischen Telegraphenbüro zufolge in einem Telegramm an den Präsidenten der Friedenskonferem Clemenceau darauf hingewiesen, daß die ungarischen Truppen daS der isch'ecboslownkischen Republik zugesprochene Gebiet geräumt und ani 24. Juni die diesseitigen Grenzen der mit dem General Vellé festgeießten neutralen Zone bezogen, die rumänischen Truppen aber troß Befehls der Ententemächte den Rückzug uicht bur nicht begonnen, sondern noch nach dem 24. Zum an mehreren SteUen angegriffen hüllen. Bela Kun erbnt eine Animort darauf, ob das-Wort der alliie'rien und affoziierien Regierungen die rumänischen Truppen “veranlassen werde, fich auf die befohlene Linie zurückzuziehen, und ersuchte, den Befehl vom 18. Juni an die Rumänen zu wiederholen.
Italien.
In der Sißung der Kammer am 11. Irxli hielt der Minister Tittoni eine Rede, die mit großer Begeisterung nuf- nenommen wurde. Er führte laut Bericht der „Agenzia Stefani“ unier anderem aus:
In diesem Augknbiicke, wo Italien auf diplomatischen: Felde kämpft und die schwersten Schlachten schiagt, mur; 'das Volk unter alien Umständen Reibungkn Vermeiden. Ick ißbiisße mich den Erklärungen Pichons an, die den Wunscb ausdruckten, die Beziehungkn zwischen Frankreich und Italien aufrecht zu erhalxen. Wir Werden in Paris mit Vertramsn unser Rcckyt vériretkn. Wir kennen unsere Ziese. In der Untersiüßung nnd Zustimmung des Parlaments Werden wir die Ermutigung finden; nber jede Kund- geburig. selbst ,wenn sie ein Druckver1uch gegen die Konferenz sem soute, muß vermieden werden. Das Land muß n::ssre internationnie Stellung kennen, wie und warum wir dazu aekommen sind. Die Verhandlungen Werden nun aus dem Anfangsstadium heraustrejen, vie]leicht schon in der nächsten Woche fich lösen. Aus diesem (Sirunde gilt es, heute Siillicthgen zu bewahren. Dkk Verirag mit Oester- reich wi-d bald unlerzeichnet Werden; er sichert Italien neue Vortkile zu. Die kleinasiatischen Fragen Werden zurück'gesteiit werden, dafür mus; die Lösung der Adriafrnne durchgeführt werden. Die italienische Delegation wird ihre Bcicblüffe nicht überstürzen, aber anch eine Verzögerung nickt mehr zugeben können.
Tiitoni schloß seine Ausführungen, indem er sagte, daß die Delegation nur handeln könne, wenn fie die Anerkennung des anzen Parlaments erhalte, damit der dann unterzeichnete
Frie e ein Friede ganz Italiens sei.
Niederlande.
Das „Algemeen andeleblad“ meldet daß die Alli- ierten die Wirts afilichen Abkommen mit der niederländischen Regierung, mit dem Niederländischen Ueber- se,otruft und mit der Niederländischen Ausfuhraesellschaft mit Wirkung vom 12. Juli ab a u f g e h o b en haben.