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)(11. Durch Baarzahlung des Nennwertbes einzulösende
Serie ls über 500 Mark. 1758. Serie !* über 000 Mark. 3091. 7095.
3 prozentige Pfandbriefe l-it. l).) IU Reichs-Gold-Währung.
Serie sl über 100 Mark. 11973. Serie xn iiber 100 Mavi. 4119.
Serie Kl über 2000 Mark, 8096.
)(111. Durch Baarzahlnng des Nennwerthes einzulösende
Serie [ über 5000 Mark, 2203. 3059. 0371, 8997.
9292, Serie 11 über 2000 Mark, 174. 2228. 4918. 9222.
10031.
31/2 prozentigc Pfandbriefe l-itt. 1). In Reichs-Gold=Währung.
Serie 111 über 1000 Mark. 3268. 8849. 15522. 16076. Serie !* iiber 200 Mark. 446.1251.10293.11851. 12109.
16101). Serie 111 über 100 Mark. 2011. 2515. 3030. 4273.
Serie [7 'Ich 500 Mark. 4803. 9626. 12109. 12155. 7744, 13537. 13919. 14180.
124621.
)(17. Durch Baarzahlung des Nennwerthes einzulösenbe
Serie [1 über 2000 Mark. 446. Serie 111 über 1000 Mark. 458. 477.
Breslau, den 15. März 1897,
4 prozeutigc Pfandbriefe 1.111, 1). In Reichs-Gold-Währung.
Serie 111 über 500 Mark. 432. 583.
Seri: 71 über 100 "."-:I. 21:2. 315, Serie 11 über 200 Mark. 216. 277" * - r“" ___ _
Schlefiscbe GenerallandschaftsDirektion.
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Deutsch er Reichs - Anzeiger
Königlick Preußifckr
und
Ber éezug-prei-s beträgt vierteljährlith 4 „zu 50 z. 1 Ille post-Jnßalteu nehmen Beßellung tm; '-.-c-'-1- . für Berlin außer den posi-Inßalteu auth die Expedition _! " ' ' _.“, 1
ZW., Wilhelmstraße Nr. 32.
Einzelne Kammern kosten 25 43.
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_ Staats-Anzeiger.
Insertiouprei- für den Umm: eiuer Brmkxeile 30 „3. Inserate nimmt mt: die Königliche Expedition
und königin!) preußischen Staats-Ruxeigers
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de- Bentsrheu Keiths-Kuzeigers Berlin ZW., Wilhelmstraße Nr. 32.
4/9“ 80.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst gerubt:
dem Geheimen Sanitäts-Rath ])1'. Schwarß zu Wands- “beck den Rothen Adler-Orden vierter Klasse,
dem bisherigen Bankdirektor und Ersten Vorstandsbeamten der Reichsbank - Yanptsteüe in Frankfurt a. M., Geheimen Regierungs-Rath zaelligen dcn Königlichen Kronen : Orden zweiter Klasse, *
dem Schleusenmeistcr a. D. Klaws zu Kanal-Kolonie sx. simjKreise Bromberg das Allgemeine Ehrenzeichen in Gold, mme
dem Gutöarbeiter Martin Mandelkow zu Dchlow im Kreise Pren lau und dem Hirten Christian Lehnert zu Groß - Münster erg im Kreise Mohrungen das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Hern Lrgations-Sekretär und Dolmetscher bei der Kaiserlich chinestschen Gesandtschaft an Allerhö stihrem Hofe Or. Krey er den Rothen Adler-Orden dritter Klass,
dem oldenburgischen Staatsangehörigen, Wachtmeister a. D. ?Höxting zu Oldenburg das AUgemeine Ehrenzeichen in (Gold, anne
den Herzoglick) braunschweigischen Gendarmen Ludwig (Biermann zu Schöppenstedt im Kreise Wolfsnbüttel und Christoph Behme zu Ottenstein im Kreise Holzminden das Allgkmeine Ehrenzeichen zu verleihen.
Seine Majestät der Kaiser und Könighaben Aller- gnädigst geruht:
_den nachbenannten Pyrsonen die Erlaubnis; Zur Anlegung der thnen verliehenen Inftgnien zu ertheilen, un zwar:
1396 Großkreuzes des Großherzoglich hessischen Vudewigs-Ordens und des Königlich italienischen Annunciaten-Ordens:
“dem Reichßkanzler und Präfidenten des Staats: Mmistcriums Fürsten zu Hohenlohe:Schillingsfürst,
Durchlauchtz
dcs Großkreuzes des Ordens der Königlich württember ischen Krone und des Großkreuzes des Persgischen Sonnen- und Löwen-Ordens in Brillanten:
_dcm Staatssekretär des AuEwärtigcn Amts, Staats- Mimster Freiherrn Marschall von Vieberstein; sowie
des Kommandeurkreuzes erster Klasse des Groß- herzoglich badischcn Ordens vom Zähringer Löwen:
dem Wirklichen Geheimen Ober-RegierungS-Ratk) Frei- Yerrxxvon thmowski, vortragendem Rath in der Reichs- anzer.
Deutsäxes Reich.
(53 e s 93 “weqen Abänderung des (Grfeßes, betreffend die Beschlagnahme des Arbeits- oder Dienstlohnes, und der Zivilprozeßordnung. Vom 29. März 1897.
Wir W i l h e l m, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen 2c. verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichstages, was folgt:
Artikel 1.
Das (Heseß, betreffend die Beschlagnahme des Arbeits- oder Dienstlohnes, vom 21. Juni 1869 (BundeS-Geseybl. S. 242) wird dahin geändert:
1) Der § 4 Nr. 3 _erhält folgende Fassung: auf die BeitretbunJ der den Verwandten, dem Ebe- qatten und dem fruheren Ehegatten für die Zeit nach Erhebung der Klage und ,für das diesem Zeitpunkte vorausgehende leßte Vierteljahr kraft Geseßes zu ent- richtenden Unterhaltsbeiträgc;
2) Als § 48. wird folgende Vorschrift eingestellt:
Auf Hie Beitreibung der zu Gunsten eines un- ehelichen Kindes von dem Vater für den im § 4 Nr. 3 bezeichneten Zeitraum xraft Geseßes (Yu entrich- tenden Unterhaltsbeiträge fmdet dieses eseß nur insoweit Anwendung, als der Schuldner zur Bestreitung seines nothdürftigen Unterhalts und zur Erfüllunß der ihm seinen Verwandten, seiner Ehefrau oder einer früheren Ehefrau gegenüber gescßlicb obliegenden Unter- haltSpflicht der Vergütun F§ 1, 3) bedgrf. Hierbei werden ausschließlich die ei ungen berückstchtigt, welche vermöge einer solchen Unter altSpflicht ür den nämlichen „Zeitraum oder, falls die lage zu unften des un-
,
xx._'**' .* ._.-„_,- Ä-Zss “
Berlin, Sonnabend, den 3. April, Abends.
ehelichen Kindes nach der Klage eines Unterhalts- bercchtigten erhoben ist, für die Zsit von dem Beginn dss der Klage dieses Berechtigter) vorauSgehenden leßten Vterteljahres ab zu entrichten 1ind,
Artikel 2. Der § 749 Absaß 4 der Zivilprozeßordnung erhält folgende
Fassung: " _ .
_ In den Fall€n der 1121007! vorhergehenden Abßäße 1st die Pfändung ohne Rückticht auf den Betragzulä stg, wenn fte wegen der den Verwandten, dem Ehegatten und dem frühkren Ehegatten für die Zeit nach Erhebung der Klage und für das diesem Zeitpunkte voraußgehende leßte Vierteljahr kraft Geseßes zu entrichtenden Unter- haltsbeiträge beantragt wird. Das (H(eiche gilt in An- sehung der zu Gunsten eines unehelichen Kindes von dem Vater für den bezeichneten Zeitraum kraft (Heseßes u entrichtenden Unterhaltsbciträge; diese Vorschrift Zander jedoch insoweit kcine Anwendung, als der Schuldner zur Bestreitung seines nothdürftigen Unterhalts und zur Erfüllung der ir)m seinen Verwandten, seiner Ehefrau oder seiner früheren Ehefrau gegenüber ge- seßlick) obliegenden Unterhaltspflicht der Bezüge bedarf. . icrbei werden ausschlicßlick) die Leistungen berück- stchtigt, wslche vermöge einer solchen UnterhaltSpflicht für den nämlichen Zeitraum oder, falls die Klage zu Gunsten des unehelichen Kindes nach der Klage eines Untrrhaltßberechtigten erhoben ist, für die Zeit von dem Begtnne des der Klage dieses Berechtigten voraus: gehenden leßten Vierteljahrs ab zu entrichten find.
Urkundlich untcr Unserer ächstei enhändigen Unterschrkft und beigedrucktem Kaiserlichen Znsiech
Gegeben Weimar, den 29. März 1897 . ([.. 8.) Wilhelm. Fürst zu Hohenlohe.
Bekanntmachung.
Zur bequemen Einlieferung von Packeten ist in Berlin, abgesehrn von den zahlrekben Stadtpostanstalten, auch durch die Packet-Bestellcinrichtungen UNd Packetwagen der Post Gelegenheit geboten.
Sämmtliche im Dienst befindlichen Packetbestekler smd zur Entgegennahme gewöhnlicher Packete_ behufs Weiterbesorgung Fur Post verpflichtet. Sie nchmxn d1e Packete entweder inner- )alb der Häuser selbst, wclche fte zum Zwecke der Besteüung oder Abholung beireten, oder an dem Postwagen ent egen.
Auf schriftliche Bestellung -- mittels Bcstell chreibens nder Bestellkarte an das Kaiserliche Packet-Postamt in Berlin 17. (Oranienburgerstraße 70) «- findet die Abholun von Packeten auch aus den in den Verlangschrciben bezeickéneten Wok)- nungen statt.
Die Besteüschreiben und Bcstcllkarten wcrden unentneltlich befördert; für die von den Packeibestellern auf ihren Bestell- fahrten eingesammelten Packete kommt außer dem Porto allgemein eine Gebühr von 10 „3 zur Erhebung.
Berlin 0., den 1. April 1897.
Der Kaiserliche Ober-Postdirektor, Geheime Over-Postrath Griesbach.
Die Geheimen Kanzlei :Diätarc Streich, Schulz und Schwenke find zu Geheimen Kanzlei-Sekretäreu, und
der Hilfszeichner Frirderichs zum Konstruktionszeichner in der Kaiserlichen Marine ernannt.
In Altona wird am 21. April 1). I. mit einer See- schiffer-Prüfung für große Fahrt begonnen.
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 14
des „Reich-Gese blatts“ enthält unter
Nr. 2372 das 'escß über dre Zwangsversteigerung und die YanZsr-ermaltung vom 24. März 1897; und untxr
r, 373 das Einführun Sgeseß zu dem (Heseß uber die
Zwan Eversteigerung und ie ZwangSverwaltung vom 24. är 1897.
Ber in, den 3.21pril 1897.
Kaiserliches 5ZMst-Zeiiunngamt. We erstedt.
Die von heute ab zur AUSgabc gelangende Nummer 15
“des „Rrich-GeseÖblatts“ enthält unter
Nr. 2374 die rundbuchordnung vom 24. März 1897. Berlin, den 3. April 1897. Kaiserliches Post-Zei'tungsamt.
Weberftedt.
1597.
Die,von heute ab zur Außgabe gelangende Nummer 16 des „RerchS-Geseßblatts“ enthält unter
Nr. 2375 das Gesey wegen Abänderung des Gesesas, betreffend 018 Beschlagnahme des Arbeits- oder Dienftlohnes, und der Ztvilprozeßordnung, vom 29. März 1897; unter
Nr. 2376 die Bekanntmachung, betreffend Aenderung der Betriebsordnung für die Haupteisenbahnen Deutschlands vom 5. Juli 1892, vom 24. März 1897; unter
Nr. 2377 die Bekanntmachung, betreffend Aenderung der Normen für den Bau und die Ausrüstung der aupteisen- bahnen Deutschlands vom 5. Juli 1892, vom 24. ärz 1897 ; und unter
Nr. 2378 die Bekanntmachung, betreffend Aenderung der Vahnordnung für die Nebeneisenbahnen Deutschlands vom 5. Juli 1892, vom 24. März 1897.
Berlin, den 3. April 1897.
Kaiserliches Post-Zeitungsamt. Weberstedt.
Königreich Preußen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
den Landratk) von Tzschoppc zu Oldenstadt zum Ober- chierungS-Najh, und _
den Negierungß-Affeffor Gerlach in Kattowiß zum Land- ratk) zu ernennen, ferner
dem Medizinal-Affeffor bei dem Mediziyal-Kollegium der Provinz Ostpreußen, gerichtlichem Stadtphystkus, außerordent- lichem Professor Dr. 111811. Seydel in Königsberg den Charakter als Medizinal-Ratl) zu verleihen, sowie
infolge, der von der Stadtverordneten-Ve ammlunM Ruhrort getroffenen Wahl den biSherigen Stadt?)?nd Kaewel in Hameln als Bürgermeister der Stadt uhrort für die geseßliche Amtsdauer von zwölf Jahren zu bestättgen.
Auf Ihren Bericht vom 10. März d. I. will Ich dem Kreise Heiligenbeil im Regierungsbezirk Königsberg, welcher eine Chaussee von der Grenze der Staatsforst Damerau über Vorderwalde und Wermten in der Richtung auf eiligen- beil bis Stat. 49,4 + 24 m der Provinzial:Chau ee von Heiligenbeil nach Braunsberg erbaut hat, gegen Uebernahme der künfti en chauffremäßigey Unterhaltung der Straße das Recht zur rhebung des Chaußeegeldes nach den Bestimmungen des Chauffeegeldtarifs vom 29. Februar 1840 (Ges. :Samml. S. 94 ff.) emschließlich der in demselben enthaltenen Bestim- mungen über die Bcfreiungen, sowie der sonstigen, die Er- hebung bstreffenden zusäßlichcn Vorschriften » vorbehaltlich der Abänderung der sämmtlichrn voraufgeführten Bestimmungen _ verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeldtarif vom 29. Februar 1840 angehän ten Vestimmunqen wegen der Chan ee-Polizeivergeben au die Zedachte Straße zur An- wendung kommen. Die eingereichte arte erfolgt anbet zurück.
Berlin, den 24. März 1897. W ilh e l m R. Thielen. An den Minister der öffentlichen Arbeiten.
Ministerium der öffentlichen Arbeiten.
Der bisherige Kreis:.Bauinspcktor Maas zu_Oels i.Schl. ist als Land-Bauinspckwr nach Berlin verseßt, um tmntechnisYen Bureau der Bauabtheilung des Ministeriums der offentli en Arbeiten beschäftigt zu werden.
Der bisver als Hilfsarbeiter im Ministerium für Land- mirthschaft, Domänen und Forsten beschäftrgte Land-Bau- ?nspektordDochlert ist als Krers-Bauinspektor nach Stral- uno un
der Kreis-Bauinfpektor Weiß in gleicher Eigenschaft von Oldesloe nach Altona verseßt worden.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten.
Der praktische Arzt 131". 111811. HartiTck) in Czempin _iß um Kreis-Wundarzt des Kreises Kolmar . P., mrt Wohn"; m Schneidemühl, ernannt worden.
Dem RestauraWr an der Gemälde-Galerie in den Königlichen Museen zu Berlin Aloys Hauser und dem 3 enlehrer am Realgymnasium in Altona, Oberlehrer Ruda lp_ Crell ist das Prädikat „Professor“ beigelegt worden.
Justiz-Ministerium.
Dem Senats-Yräsidenten , Geheimen Ober-Iußiz-M Dr. Nocholl in aumburg a. S. und dem . Direktor, Geheimen Jutiz-Rath Gründler in Ma “ „ ist die nacbgesuchte Dien entlaffupg mit Pensum i., . „ Der AmLSrichter Simons m Velbert ist als LKW an das gemeinschaftliche Landgericht m Meiningen vUsejt.“ .