M der «efeascbaften, zum Vortheil derAufficthraibömitglieder Magen. da dasjenige, was durchschnittlich in guten Jahren gezahlt L|, damit auch für séblechte Jahre bewilligt wird. Also, wenn die
an und für sich durchaus löbliche Absicht der Kommission, “zu verhindern, -
daß den Yuffichtöratbömitgliedern zu viel Von dem Reingewinn zufällt, zum Nachtbeil der Aktionäre verwirklicht werden soll, dann wird dies auf dem Wege, den Ihre Kommission eingeschlagen hat, sicher nicht erreicht werden; im Gegentbeil: die Aktionäre werden nur Schaden davon baden.
Nun frage ich Sie, meine Herren: ist der Vorschlag Ihrer Kom- mission auch wirklich der Gerechtigkeit und dem inneren Wesen der Verhältnisse entspreehend? Ist es nicht gerechtfertigt, den Mitgliedern der Aufsichtsrätbe in den Jahren eine hohe Vergütung für ihre Mühe- waltung'zu gewähren, in Welchen sie die meiste Mühe und die meiste Zeit für die Gesellschaft aufgewendet haben? In welchen Jabrrn ist das aber der Fall? Sind es nicht gerade diejenigen Jahre, in denen die Gesellschaft ebm erst gegründet war, noch mit allrn Schwierigkeiten einer jungen Existenz zu kämpfen hat? In solchen Jahren sol! den Auffichf§rathsmitgliedern eine nach dem Erfolge ihrer Arbeit bemrffkne Entschädigung nicht zukommen? Und brauchen die Gesellschaften nicht gerade in denjknigen Jahren besonders tüchtige und hingebungsvolle AufsichtSrathsmitglicder, in welchen sie in nothleidender Lage sind, in welchen sie deshalb eine erhed1iche Dividende nicht zahlen können? Gerade in diesen Jahren soll den Männern, die für die Existenz der Geseaschcrft in erster Reihe einzutreten haben, ein Antbeil an der Dividende, die den Erfolg ihrer Arbeit darstellt, nicht gegrben werden dürfen? Darin liegt ein Widerspruch mit den Gesetzen des Wirth- schaftslebens, eine Ungerechtigkeit, die untir allen Umständen zum Nachtheil der Gesellschaften ausschlagen muß.
Ich bitte Sie dringend, meine Herren, nehmen Sie den Vor-i
schlag des Hrrrn Abg. Freihkrrn von Stumm an; ich glaube, Sie handeln damit im Interesse der Aktionärs -- Sie handeln sicher im Interesse einer gesundrn Entwickelung dcr Akiiengesrllscbaften.
Abg. Trimborn (Zentn) beantragt eine anderwsite redaktionelle Fassung des § 240. Auf Antrag des Abg. Freiherrn von Stumm wird ,die Berathung auSgefeßt, bis der Antrag gedruckt vorliegen rmrd. Nach § 260 müssen Ansprüche an die persönlich haftenden Gesellschafter oder Aufsichtsraihs- und VorstandSMitglirder geltend gemacht werden, wenn die Generalverfammlung dies mit einfacher Mehrheit beschließt, oder wenn es von einer Minderheit von einem Zehntel des Grundkapitals verlangt wird. Abg. Freiherr von Stumm beantragt die Wiederbersieüung der Regierungsvorlage, nach welcher eine Minderheit don einem Fünftel des Grundkapitals erforderlich sei. ahn (11. k. F.)
Die Abgg. don Strombeck (Zentr) und Dr. ' widersprecbsn dem Antrage don Stumm, Weil 85 St d'en grdßen Aktiengcséllsclxaften mit 100 Millionen Kapital schwer sein wurdc, 20Millionen „Fi Kapital untkr eiiien Hut zu bringkn. SovielKapital sei manchrrml garriicixt auf drr Genrraldersammlung verirrten.
Gebeimrr Ober-Regierung-Rafd Dr. Hoffmann emdfisblt den der Regierungsvoüage entspreckprnden Antrag don Stumm, wahrend die
Abgg. 1)r. don Frege (d. kons.) und Dr. Spahn für die Annahme drs Kommissionsbesckyluffes eintreten.
Das Haus schließt sich dem Anfrage der Kommission mit großcr Mehrheit an,
ZU § 280, welcher von der Hrradseßung des Grund: kapitals Handelt, deamragt
Abg. von Strombeck (Zenit) riné-n Zusatz iolgciidsiiJixdalis: Die Hriadsrßung drs Grundkavitals vrrmiiteis Zusammrnlrgung mehrerer Aktién zu einer einzigcri isi ungültig. Dagegriji kann diese Herabseßung durcb gleichmäßiges Herabseßuiigk drs Nrmidsiragrö Jämmtlichcr Aktien drr nämlichen Gattung aus einen Ncnnbeirag don mindestens 200 «js erfolgcn.
Gcieimcr Ober-Regicrungs-Ratk) 1)r. Hoffmann wrist darauf bin, das; aiif die' Höhe drr Akiiriiadschnitte von 1000 (46 srhr großcr Werth gelegt Wrrde; dieser Bestimmung würde der Antrag widrr- “Xprechrn.
Der Antrag wird abgelednt.
Zu § 293, wrichcr von der Liquidation dcr Akriengesell: schaften handelt, wird von dem
Abg. 131". Stephan (Irvin) folgknder Z u sa 13 bcanirazi: „StrUi sui) nacbtxägiicb noch weiierrs, der Verjbcilimg uiiirrlirxiriidrii Ver- mögen beraiis, so hat auf Antrag sines Bexbeiltgten das Grricht dds Sitzes dcr Geseliscdaft die biSdrrigrn Liqmdatoren LWLUT zu de- steüen odcr andere Liquidatoren zu bérufen.“
Staatssekretär des Reichs-Juiiizamts 131“. Nieberding;
Ich bin rricht in der Lagk, grgrn die Außfüdrungrn, die don dem Herrn Antragsieüer dem hohen Hause vorgetragen worden find, dier Bedenken zu erhsdsn; und ich möchtr auch glauben, das; der Anirag, wenn ir im Haasis Zustimmung findet, cinem Anstand auf seiten der Verbündeten Regierungen nicbt begegnen wird. Ich mach3 aber dabei den ausdrücklichen Vorbehalt, daß aus der Annaizmc- dieses Antrags Für den Bereich drs Aktienrechts nichts geschlossen wrrden kann und darf für Die Behandlung ähn1icher Verhältnisse nach Abschluß einsr Liquidation bei einer dffci-ien Handrlsgesciischaft, dei Liklkk Kommandiigcsrllschaft, eiuer Gesrllschaft mit beschränkt€r Haftung. DiE Ari und Wrisr, wie Bei diesen Gesrilschaften unter rnispreÉrnden Voraußsedunxzrn die Fchwebendrn RLch1ÖVL1HÜÜUiffL und Frrderungrn 311111 Außgicick) ge- "bracht Werden müssen, bildet sine Frage für sick), und diess Frage muß selbständig aus den betreffenden Gesrßen brantwdiiri wsrdrri, dime “daß daraus, daß für das Grbiet des Yklieurrcdts 01113 besondsrß Br- fiimmung bier getroffen worden ist, jsnsn (Hesyßcn (;pgknübrr eine Folgerung hergeleitet wxrden dürfto. Wenn das Haus mit dirscm Vorbehalt einderstandrn ist, wird, wie ich glaubs, Cine Vrrstäiidigung in diesem einen Punkt keinen Schwierigkeiten bsgrgnen.
Der Antrag wird angenommen. Der Rrst dcs zwcitcn Buches wird ohne weiiere Debatte erledigt.
Es folgt das dritte Buch: „Handelsgcfchäfie.“
Nach § 336 kommen auf ein Rcchidgcschäfi, welches für einen der beiden Theile ein „Handelsgeschäft ist, die Vorschriften des Handelsgcseßbuchs in Anwendung.
Abg. von Werdeck (d. ions.) steUt fest, daß seine reunde gegen diese Bestimmung lrbbaiie Bedenken geltend zu machen [» tien; er ver- weise auf die ausführlichen Verhandlungen der Kommission darüber.
336 wird angenommen.
1eB§§ 339-343, welche von der Vertragsstraxe, von der urqschaft ec. handeln und die Bestimmungen es Bür erlichen Gesekbuches hierüber außer Kraft scßen, sind von der “onimission gestrichen worden.
Die Abgq. Lenzmann und Traeger (fr. Volksv.) beantragen
“Di? Wieder rt [Tun der Vorlage. Lübeckiiechirc Geiandter ])r. Klügmann bittet um die Annahme
' Sie wollkn nicbt gischüßt ivrrdkn.
der gefiri ' en Besiimmun en. Es handele sich dabei um geltendes Recht, we ches sich im kau männiscben Verkehr berauSgebildet habe. Die Kaufleute hielten ibr einmal gegebenes Wort unter allen Umständen. Für den deutschen Kaufmannsstand würde eine große Schädigun entstehen, wenn die eigenen Geseßgeber des Reichs das kaufmännifgche Wort nicht boch genug achteten. Es würden viele Geschäfte durcb Telephon 2c. geschlossen, auf das bloße Wort bin, Die Kaufleute müßten daber Werth darauf legen, daß das bestehende Recht aufrecht erhalten werde.
Abg. Lenzmann: Meiner Ansicht nach ist die Aenderung eine solche Verschlechterung drs Handelßgese buches, daß ich nicht anstehen würde, die Beschlußfäbigkeit des Hau es zu bezweifeln, um dem Hause Gelegenheit zu geben, während der Osterferien sich 'die Sache noch einmal zu übrrlegen. Der Handelsstand brdarf keines besonderen Schußrs gegen eiiie Ausbeutung auf diesem Gebiet. Ein solcher Schutz gegen Konventionalstrafe u, s. w. ist nur nöthig gegen- über einem gkichasWungewandten Menschen. Aber solch? geschäftß- ungeWandten Menschen giedi rs „unter den Gro kaufleuten nicht, höchstens unter den Mindeikaufleuien, die Von diefen orschrifien ausgknommsn sind. Es mag hart sein, daß einem Bauunternehmer oder eineni Lieferanten für einen Bau xine gro e Konventionalstrafe auferlegt wird; aber wenn das uzimöglich gema t wird, dann würden die Bau- unternehmer und die Lieferanten vielleicht noch [axer Verfahren. Vrr- zögeruugen beim Bau sind aber manchmal garnicht durch Geld zu erseßen. In Viel?" Staaten kennt .man eine Abminderung der Kon- deniionalstrafe nicht, und ein Amerikaner würde sich sehr wundern, Wktm er die Strafe in Voller Höhe zahlen müßte, während der deutsche Kaufmann das nicht braucht. Man würde mit cinrm deutschen Kauf- mann überhaupt nicht mehr daktieren. Und die Adminderung sol] durch einen Richter geschehen. Ick) bin ja selbst Jurist; welche Abnun hat wohl ein Jurist von den praktischen (Geschäftkar- bäiini en! § 339 wegen der Vertragsstrafe müßte unter allen Um- ständen wieder eingeführt werden. Das gilt aue!) vom § 340, br- ireffend die mündliche Bürgschaft.
Hamburgischrr Senator ])r'. Burchard: Ich bitte ebenfaÜs dringend, die gestrichenen Vorschriften der § 339 bis 343 wiederberzu- freuen. Sch0n in der Kommission ist auf die Bedenklichkeii drr Streichung hingewiesen worden, und ('s schien, das; diese Hinweise auf einen wohlwollenden Boden gefaUen ssien. „ In Hamburg haben wir die Vorschriften über die Handslsgssckyäfte durch unser Ein- führungsgesrx; zum allgemeinen Gessß gemacht mit Winigen Aus- xiahmen und haben dabei keine schlimmen Erfahrungen gemachi. Ein großer Theil der Vorschriften ist ja in das Bürgerliche Geseßbuck) auf- genommen worden, absr es be'strhen nochsimmer besondere Verhältnisse, welche für die Kaufleute eine bejondere gese liche Rrgelung dsrlanaen. Nack) § 317 des gegenwärtigen Handrngeseßdu rs sind die Handelsgeschäfte nicht von der Schriftlichkeit abhängig. Diese Vorschrift War schon in dem preußischrn Entwurf enibaltrn und dirfer § 317 wurde damals auf den Nürriberqer Vsrbandlungrn obne Diskussion angknommen, weil man diese Vorschrift für den Handel als notbwcndiq anerkannie und die Schriftlichkeit des prrußiscben Landrkcbts birbei beiseite seßti'. Für die Minderkaufleute trifft die Vorlage grnügrndr Ausiiabme- Vorschriften. Ich denke bei Kauflrutcn nur an dirirnigen Personen, ivrlkbe man in drn Handclésiädten, in dkn Serstädien daruntrr drr- strdt, nicht an die Detailkauflcate, bei WelcÖSn diese Vorschriften nur 111 11110511 in Frage kommrn. Die wirtbscbafilicb Schwackysn sdlirn in ge- Wissrn GXMZM meschüßt Werden. Aber dirKaufleute fühl?" fiel) nicht schwack). Siewoüen nur, daß idr gegrdrnes Wort geachtet wird und gilt. Die Anschauungcn und Grundsäßr, welche dc'n drutichen Handkl, * dieses weltumfassende Band, so groß ge-macbt Haben, ivoUen die Kaufleuie aufrkcdt erbaiien in der GMI- gkbung. Das miindliä) gegrbene Wort sol] grrade so viel gelien wir das schriftlich grgebrne. Das Wort x'019nd1 11011 (jr jvz'urjxi dkrksbrt_ sich hier in das Wort U01911ii Nr 11110er. Wynn ein großer Stand Lin?“ fi) idealr: Hochachtung dor seinrm riegebenen Wort hat, 16 sour? man damit rcclxneii. Sie w011€n ein GLsLL machen, ivclches (mf drr *Höbk'. der Zeit sicht, wriäyss den Brruf unserrr Zsit für dir (ijcßgrdang be- rvrisrn sol]. Wrnn Sir das wollen, dann maan Sie rs sd, daß dadurch nicht das Ansehen des deutichrn Kaufmanns imd damii drs Deutsciythirmö im Außlaiidr [*kciiiträchtigt wird.
_ Abg. Roeren (Zimtr): Es scheint, als wenn dir in der Kom- niiiswn uxii großer Mehrbrii gefaßirn Brscblüsfe im Hanse hrstig brkämpfr wrrden Und krimi? Grgrnlirbr findrxr. Es dandeit sicb dirk dariim, dir Brgünsiigung, Miche d::s Bitrgrr- liche Grskybuci) «Urn Deutschen dringt, zu besriiigyn, wei! ciiiigL ausliindische Geirßgrdungen diése Brgünstigung nicht rniiyaiten. England hat sich drn amerikanischen Staaten gegenüber doÜi'iändig konkurrenzfähig rrwirzrn, iroßdem cs solche AUerirbiiié'WsÖxifirn nicht besitzt. Da kann man drch auch nicht dadon redrn, daß drr deutschr Hand?! dadurch breinträchtigi wird.
Abg. Fresc (fc. VM,): Ich möchte? als Mitglied des Kani- :Uannsstandrs für di? Aufrechterhaliung drr gritriclwden Paragrapbrn cintrrten. DET ziäiismnrin wird dobe KONVAliiOFialstkäs'kn dsn wirth- schafrlich Schwach9n gar nicht zumutden, wril sis sir doch nicht zahl?" köniirn. Dru Amerikanern 9699111":er würdrn dir drutkchen Kauileuir in eine voUsiändig ichiefe Lage gi'raibcn. Wir wollrn nicht, daß das Wort des deutschen K'aufmaims in scinrr Bedeutung herabgesrßi wird. Dirjenigen, w€lch€ die Bestimwungen streichen, Wrrden irn Schad?" zu verauiwdrtrn haben, drr] sii“ dadiirii) Vrrursachen.
Abg. Bassermann (nl.): Ich kann mir denken, das; dic Kauf- leute großen Werth lrgen auf die Wicderberstrslung drs Z' 341 wegen der Bürgschaft, odgieici) ici) mitdrm Abg.L€nzmann in der Kommission der Mcinung war, daß dafür die schrifiliche Form notdwrndig wärs. Abrr die anderrn Paragraphkn sind mit R€cht grsirichen wordrn, 11:47) ich kann nicht ansrkénncn, daß drm HandelIsiand dadurcb rin großkr Schaden erwächst.
Abg. Gamp (Rp.): Ich muß Widerspruchdagegen erheben, daß bei drn Kaufleuten ein drsdnders idealer Wertbxaui das gegebene Wort gc- lsgt Werde. Ich grböre nicht zu den Kaufleuteii, glaube adrr, daß auch in anderen Kreisen dar; grgebenc Wort refprkrirri wird. Wrnn gegenüber den andqrrii Berufszweigrn daz Bürgrrlickye Gesetzbuch eine besonder? Formdorjidrift erlassen hat, so ist das nicht grscdrhrn, wril cs din Kaufmannsstand _für dorncbmcr bäik, sondern ivril man dix schrifriiche Form dafür iritießsn-wdüir. Edsoll jede Didparität be'sritirzt Werden. Geradr grgertiibrr dM klrinrri-n Kaufleuten mus; einc schriftk- 1iche_ Form dcr Bürzischaft Vcrlaixzit nsi'rrkii. Weshalb soll drnn der Kawmann *andkrs bcdandrlt wrrdkn als dcr kleine Grundbrsisrr? Die Mac Kinléy-Biil ÖUVé'ist, daß auch für Kaufleute Zufäl]? rin- trcjen können, wclch8 die Zahlung einer K'onvrniionaistrase binfäiiig makOLn sollten, wril sie grradezu unsitiltck; wird. Wrnn rin Amrri- kancr sich ('iliL Sendung zum 15. April sichsrt, W(il am 16. April vielleicht die Mac Kinlry-Bill in Kraft tritt, so ist eine Kondrntional- straie gerechtfertigt. Wrnn ader dia Bill erst am 1. "Mai in Kraft tritt, so enistedr kein Schaden, wenn die Sendung erst am 16. April riiirrifft. In dirirm Falle sollte auch die Syrafe in Wegfau kdmme'n. Tec Unie gang drs Handrls kann. von dem Fortfall dieirr Bsstimmungen nicht abhängen. Die Zuiasickni der mündlichen Bürgschaft würde zu den sch1i1nmst€11 Zweifelsfragen füdrrn; denn 23 wird vielfach zweifel- haft sein, ob die betkkffelide Bürgschaft zum Handelsbetriebe gehört oder perkönlichen Ursprungs ift.
Nbg“. 1)r-. Spahn:_ Ju drr Kommisfioa ist die Rücksicht auf die auslandixchen Geschäite erst nach Abschluß dcr Beraibung geltend gemacht worden. Die Kommission konnie, da eine dritte Lesung nicht mehr möglich War, keine AUSnabmebrsiimmungen dafür treffen. Die Vorichrifrkn der §§ 339-342 sind geltendis Recht, und die Kom- mission wird es dem Hause nicht übel nehmen, wenn es zu einer anderen (Entscheidung kommt, als sie selbst.
Hamburgischer Senator Or. Burchard bleibt dabei, daß in den Kreisen der Kaufleute die ideale Auffassung von dem gegebenen Wort herrsche, und daß man es schwer emp nden würde, wenn diese Auffassung in der Ge eßgebung nicht zum usdrucke kommen würde.
339 (Vertra sstrafe), § 34:0 (Vorauskla e " denZJürgen), § ZZ1LBürgschaf0 und § 343 JAZ?- schluß der Minder aufleute von diesen Vor: schriften) werden an enommen. IZE aber, wonach die Bestimmung des § 247 es Bürgerli en Geseßbuches und das Kündigungßrecht der Schulden, die mit mehr als 6 v. H. zu verzinsen find, für die Handengeschäfte nicht gilt, wird mit großer Mehrheit abgelehnt.
Der Rest des dritten Buches wird ohne Debatte erledigt,
Das Haus kehrt hierauf zu dem zurückgesteüien § 240 zurück, zu welchem der Antrag Trimborn nunmehr vorliegt welcher den ganzen § 240 folgendermaßen gestaltet wiffen Willi
„Erhalten die Mitglieder des Aufsichtsraths für ihre Thätigkeit eine Vergütung, die in einrm Anibril am Jahresgewinne besteht, so ist der Antbeil von dem Reinaewinn zu h_erkäonen, welcher nach Vor- rabme sämmtlicher Abschr€ibungen und Rücklagen, sowie nach Abzug Lines für die Aktionäre bestimmten Betrages von mindestens vicr vom Hundert drs eingezahlten Grundkapitals Verbleibt.
ft die den Mitgliedern des AufsichiSraths zukommende Ver- gütung _im Gesellsclyaiiévertrage festgeskßt, so kann eine Abändrrung des GesellschaftsWrtrages, durck) wrlcbe die Vergütung hkrabgeseßt wird, Von der Generaldersammlung mit einfacher Stimmenmrhrbejt beschlossen werden.
Den Miigli-édern des ersten Aufsicthratbs kann eine Vergütung für ihre Thätigkeit nur durch einrn Beschluß der Generaldersammlung bewiiligt Wkkdf'n. Der Beschluß kann nicht früber als _in derjenigen (Hrneralvrrsammlung gefaßt werden, mit deren Beendigung disZcii, für welche ch erstr Aufsichtsrat!) grwäblt ift, abläuft.“
Abg. Müncb-Ferbsr (nl.) erklärt sich für den Antrag der Kom- mission, Weil dadurch die Aktionäre in drm Bezug ihrer Dividsnkc gsfichert würdrn, und weil irrartige Bestimmungen bei den süddeutiiben Akiirngxsellsckyaften béreiis gälten. Gegkn den Antrag Trimborn sei yiéts einzuwenden, da er die Kommisfionsbeichlüffe nicht wcirnilich anocrr.
Abg. Dr. Hai) 71: Ich empfehle cbenfaUI den Antrag Trimborn; es würden doch fich griiügewd Männer finden, die in den Aufsichtßratd hinein. gebrn. Es sind dreifach Männer nur ibrss Namens wegen in Anf. sichtSräibe gewählt worden, und LS ist durchaus nicht nöibig. dirsrn PCrsönlickyi'rite'n Lik'vL Einnahme zu sichern, glEickpgüliig, wir dir be- trrffsnden Aktirngesellschasten gearbeitet haben.
Abg. Gump Empfiehlt ebknfalls den Antrag Trimborn, d€r iibcr die Kdrymissionébcscdlüffe noch etwas hinausgebe. Sämmtlichr Aktiengeiklisäxaftrn, wrlche keine Dividenden gäben, schieden birrbei aud, dean ia erbikllcn die Aufsichtsrätbe nichts. Die anderrii Aktien- gessüschafien däitkn durchschnittlich 10,21 1). «H. Dividendr ergéden, und dadon könnten wohl 4 v. H. dri drr Tantiézmeberecbnung ab. gezogrn werdrn. Es würde durch eine solche Bestimmung manche fcblrchte Gründung zurückgehalten werden,
Staatssekreiär dcs Rrick;s:Jnstizamis [)1'. Nieberdiug:
Msine H:"rren! Drr Antrag Trimborn war, als ?ck Vorhin die EHM batti', vor Ihnen zu iprrchen, noch nicht ringégangin, imd ich biite untcr diesrn Umständen um dir Erlaubniß, jrixi eine Erklärung darübrr abzugrben, wie sich “die der- diinirien RegirrUngi-n zu diesrm Antrag voraussichtlich stLÜk-n werden. Ich glaube, meine Herren, sagen zu r*."rrién, daß fie den Antrag als ein dankciiswcrthrs Entgkgrnkommrn grgrnüber dCU Bedenken ausnehmrn Werden, die die Vértretkr der drr- bündeten Rrgierungcn in den Vsrhandlmigen der Kommission gräusziri baden, und die fick) im weisniliäxcn mit drmjrnigen drcken, wax; drr err AMTrimborn auch zur Begründung seinrs Antragrs (ingifiibrt dai. Dir, drrbündeien Regirrungrn ivrrdcn jrdeufalls dem Antrags: Trimborn drn Vorzug grbrn vor dem, Was die Kommissidn anrn dorgesckylagsn bai. Ich kann also Sie mrinkrsriis nnr bittrn, daß Sié', wrnn ““Sir. nirizi zur Vorlage der vrrbündrtrn Régierungen zurückkehren, fich auf dir: Iinnahme deZ Antragxs Trimborn déreinigrn WOÜM. EZ vrrstrbi fili; dabri von selbst, das; ich din Vorhrhalt machen muß bezfiglich drr Ziilässigkeit einsr Taniidmebkwilligung für die Aitfsickptsrathsmitglirdcr bsi denjenigen Geseüsckpaftmi, die nicht 4% Dividende Dkkibéill'n. Zn diei'em Punkir, dk" ich nicht mehr weitrr berühre, auch naä) den Aus- füHrungcn drs Hrrrn Abg. Gump nicht weiter diskutirre-n will, um niäxt die Geduld dcs Hohen Hauses in Anspruch zu nchmrn, mus; ich bri den Ausführungen steher blribcn, die ich vorder die (Ebrs halte, Ihnen gkgrnübkr zu machen. Ich wirderbolr dir Bitte, [(ckan Sie in dissen! Puukir dcn Antrag rbcnso wir drm Vrsrschlag der KOMMissilM ab.
Was die Tragwcirr drs YUÜWJLÖ Tiimbdrn betrifft driiigl'ick) dcr Bestimmungsn, die im Abs. 1 cnibaltrn sind, so bin ich mit drm Herrn Abg. Gump und, wis ich glaudr, auch mit dem Herrn Antrag- steüer voükommen einvsisiaiidcn, und ich glaubs, es kann dir; Zweifel darüber nicht bestehrn, das; die Bistimmung im Abs. 1 absolurrs Recht schafft, das der Abänderung drr Gefrllschait im Wége drr Bcsch1uß- * fassung oder “siatriariscixcr Frsisrtzungcxi voklsiändig entzogen ist. Die Bestimmungen des Abs. 1 werd», wir wenigstens meine Auffassung des Antrages ist, uni'rr ailcn Umsiändrn für “rie Aktionärs bindkndes R€chf bilden.
Die Abgg. 1)r. Spahn und 1)r.“von Frrgi: erklären fichfür den Antrag Trimborn, dcm der Abg. don Dziémbowski-Pomian (Polk) wideérfpricht.
Abg. Freiderr von Stumm bcaniragt, auch im Anträge Trim- born die Brstinmmiig iidrr dic 40/0 zu streichen. Zur Ermäßigurig der Tantidme der Yrrwaiiungsrätbr werde dieser ?intrag nicht iührrn, denn die Auificdtsrätixe würdkn sich die Zahlung Links Fixums arrrmachen.
Der Antrag von Stumm wird abgelehnt und §240 nach dem Antrage Trimborn angenommen.
Das vierte Buch „Seehandcl“ und das Ei??- führungßgcsexz worden ohne Debatte 811 d100 angenommcn.
Die Resolutionen werden bei der dritten Berathung erledigt
werden. Schluß gegen 6 Uhr. Nächste Sißun Mittwoch 1 Uhr. (Dritte Lesung des Vertrages mit der chweiz und dritte
Lesung des Handelsgeseßbucvs.)
Preußischer Landtag. „Haus der Abgeordneten. 66. Sißung vom 6. April 1897. Auf der TageSordnung steht zunächst die erste Bcrathrm des (Hoscßentwurfs, betreffend das ChariiS-Kranken aus
und den Botanischen (Garten in Berlin. Uebcr den Beginn der Debatte ist gestern berichtet wordrn.
Finanz-Minister ])1'. von Miquel:
Mrine Herren! Gestatiln Sie mir, übrr die finanzielle Seite dicirs großen Unternehmens kinigrs miizutdrilrn. Zudörderst werden Sie fragen: Woher ist es gerechtfr-rtigt, daf; wir die Kostrn der in § 1 ivrzeicbneien Unternehmungrn aus cincr Anlribk deckrn, und daß da? nicht vielmrbr durch dcn Etat gcsäxirdi? Mrine Hirren, im vvrliegenden Fal] iii die Anleibc drci) auch nach den strengen finan- zielL-Jn Grundsäyen'gerechtfertigt, weil wir so virle Rückeinnadmen für die Drckung der Kosten erwarten, daß “dem Staat schließlich die An- leihe nicbis kofirn wird _ wrnigstens hoffen wir da?; -, daß dir An- leihe getilgt wird aus den Rückeinnahmrn aus dem Verkauf des Bota- nischen Gartens, aus der Aufgabe des jeßigen HVZiSUisÖLU Justitnis, aus Liner möglichen Verwendung auch drs Tcrrains der Charité. für ein chemisches Institut, daß also die Rückriunahmrn drm Brirag drr Anleihe wobl decken rvärdrn.
MLZUC Herren, es find arcs) in dicsrr Beziehung schon Vorgängr vorhandrn. Namknjlicb ist so verfahren mit der Verrécbmmg drs Werter der Grundstücke, die zur Stadtbahn gehört?", die vrrkäuflicd wurden, wril sir für die Stadtbahn nicbt verwzndbar warkn, auf die Anleihe, dir für die Stadtbahn dewiUigi war. Mrine HZTTM, ich will mich im aligemeinen durchaus nicht der Ansicht anschlicßen, das; das System, wrlch€s im Reich nun einmal cirigrfülnt ist, daß man die Anleidedeiräxir, die jährlich für cin fortlaufendks Ulitkkjikhlnén dringrnd erforderlich sind, durch drn Etat in Einnahme und Außgabe [aufen läßt, das al1ein richtige ist. Nati) meiner Urderzrugung wird die Uc'brrsichilicbkkii und Klarbrit de?i Etats dadurch in Hohen; Grade gefährdet; aber wrnn sokch€ Umstände» Vr-r- lisgkn, wem": Außgaben und Einnahmrn in rinrm dirckikn unminridarkn Verhältniß zu Einander siehrn, darm ist das iurckyaus zwrckmäßig und ixrrechii-„Zi. Das iwhc Haris wird also iii Zukuui! die jährlicher: Auégaben, dic auf Grund dirirr Grsammt- bewiliigmrß siattfinden, brurtizeilen, kriiifirrsn, ablibnrn und driviüigrii können. Sir wrrden durch den Etat [aufsm Ebenso werden dem [7013671 Hause natürlich ails Jahre im Etat Mittbrilurigsn grmacbt wcrdsn (1er die Art drr Verwaltung derjrnigen Grundstücke, welche als Wiedrreicxnahmr auf dis Anlside zu rrrrechn€n sind. Ich glaube dabsr, dom finanzicllen Standpunkt aus wird man wohl die Form dirser GrfsßeSdorlage durchaus billigen könnrn.
Mdinc Herrrn, Was nun die Wabrschrin1ichkrit midrtrifft, ob an?“ dri: i:: Vötracbt kommenden Einnahmen drr Beirag drr gssammtrn Anikidr den 16 Pkillionen grdrckt TVdeLU kann, so ist ja natürlich mii S*i-Ikßerkxeit eine R€chnung [)ikr nicht «rizustslicn. Aber die von Sachvrriiäxidigen in dicser Bezikbung Krrnachi€u A:!skhläge füdren dock) dahin, das; Es im böchfirn (Grade wabrschrinlick; sei, daß dsr gesammir Brtrag dcr Yniribe wobl wisder zUr Einnabms gelangen wird. EI kommt, wie' griagi, in dissrr Be- ziehung dsr Werth des (11th Botanisckyrn Gartens in Betrricbt und namsntiick) auch, daß wir in der Lage sind, das Hygienischr Jnfiiiit, das sich jryi in der Klostrrstraßr défiiidrt, demnächst zu verlcriem und daß diesr Kosicn bersits in drn 16 Mill-onrn Mark strckrii, MW daß diks alte Hygienisch Institut mit rinrm Wrrtk) don [1 Miilidnrn Mark €in auch dem Staat wieder zu ganz kommt.
Was nun dcn Botanischen Garten an!,“ririfft, so wäre'n wir ja grsrßiicd durchaus berrcbtigt, obne j-Ide Rücksicht auf die ldkdien Jaterssrn der Stadt Vrrlin dissen Gartkn zu verkaufrn, Uskd ich glandc wohl im hohen Hause Znstimmumi zu finden, wrnn ich sags: Man kann dem Staat nicht zumutbcn, für eine große Woblfiiuicrte Stadt Einen Park schenkimgswrise derzugedrn (ssdr richtig!) für die Benuyum; drr brtrrffenden Bedölkerrmg. Das würde.- ja ami") ganz koloffalc Folgrn haben. Wynn wir in Berli". io drrfübre'rx, so würd?" wir nalürlich in Königsberg, BWÖlaU, Köln und allen größrrcn Städten rdenso drrfalzren müssen. Ich wüßt: garnicht, wenn ich von dsr Viki schlrchicr situirrtrn Siadi Bi'e'slau oddr Königsberg einen Brief erbielte: Hrrr Finanz-Minisirr, Sie haben der Stadt Berlin einen Park Von bobrm Wcrib geschenkt, unsere Bedölkerung kai ebenso einen Park nöihig, wir bitten, das; der Staat uns auch einen Park schenkt, ---- ich Weiß nicht, was man einer solchen Stadt etwa erwidern sollte. Ich glaube also, mrine Herren, wir smd wobl birr einig darüber, und ich bin fest überzeugt, dir, Ber- linrr Stadtvertretung und ebenso auch die die Sache mit ruhigem Blut anfiaffende Berliner Bedölkcrimg erwartst garnicht, daß der Staat diesen großen Park ihr unentgeltlich überweist. WEM! wir dyn Park allmählich nacb fikkaliscbrn Jnxereffen verWLribrn Wollten, Würde, glaube ich, ein viel höherer Betrag, als hier zum Ansatz ge- kommen ist, aus dem (Garten berauSzuscblagcn sein. Es würdrn durch das ganze Grundstück Straßen anzulegen sein, vielléicht Pridatsiraßrn, und es würde das ganze Grundstück als Bauplaß anzusehen und als solcher verwertbet werden können. Da würden wahrscheinlich ganz andere Beträge zum Vorschein kommsn, als sie von der Staats- regierung in Aussicht genommrn sind,
Man muß aber nicht bloß mit fiskalischen Interessen rechnen und auf die Thatsache des Vorhandenseins drs Parks doch einiges Gewicht [WM. Daber ist ein Plan aufgcftellt wordrn, nach drei Seiten dissrs GWUdsiück zu bedauen, in der Mitte und nach der Hauptstraße, nach der Potsdamerstraße, ihn offen zu lassen, sodaß ein großer Play übrig bleiben würde, der nicht bebaut wird. Dieser Plaß würde ungefähr viermal so groß sein, wie der den Herren kekannte Dönhoffsplaß; Lenau babe ich die Ziffern nicht im Kopfe. Es wird jedenfalls einer der größten Pläve im Innern der Stadt Berlin sein.
Wir sind nun mit der Stadt Berlin darüber in Verhandlungen getreten, ob sie geneigt sei, zu einem mäßigen Preise diesen übrig
Zudeite Beilage zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.
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Berlin, Mittwoch, den 7. April
bleibenden freien Play zu erwerben. Ick glaube, es würde da ein Betrag, sebr diilizi nach der Meinung der Sachvrrfiändiaen, von etwa zwei Miüionrn wieder herauskommen. Dieses Vorhandensein eines solchen freien Plaßrs wird cmdererseits den Wrrtb der Bauvsäße auch erdöben, sodaß bikr auch gemeinsame Zntrreffen zum Vorschein kommen, und es können, wie gesagt, diejsnigen Rückfichirn, die auf einen be- stkbendrn und „seit langrn Jabrkn brstandenen Zustand biUigrr Wsise zu urbmen sind, wobl gewahrt werdrn. Ob es Selingen wird, mrine Herrén, mit der StadiBerlin ein s olcbcs Abkommen zu treffen, das kann i(Ö noch nicht übersehen, weil wir den drr Stadt Berlin noch keine Rückant- wort erhaltkn babrn. Sollte eine Einigung mit der Stadt Berlin nicht zu stands kr-mmrn, dann würde drr ganze Bröaunngßplan wahrschein- lich wrsentlich geändert wrrden müssen. Für den Staat würds daraus kein Verlust erwacbs-In, aber ich würde rs bedauern, daß ein solchsr Fall Eiiitkéte, und würde mich freuen, wsnn eine Verständigung mit der Stadt Berlin möglich ist.
Meine Herren, im übrigen muß doch auch die Stadt Berlin er- wägen, daß dieser große Umbau drr Cdarité nicht bloß eine Frage der Fördrrung der Wissenschaft ist, nicht bloß drr Unidersität zu gute kommt, wis dic Univrrfitätsbauirn in ailen Univerfitäisstädien erheb- lich auch zum Vortheil für di? betreffenden Städte gereich€n, wäbrrnd bisher Veiiräae seitens der betr. Städte, wie das in Frank- r€ich z. B., wrnn ich nicht irrr, mit ck der gcsammten Kliniken, dei- spirlöwrise in Paris der Fail ist, nicht gefordert sind -- ich sags, nicht bloß der Wissenschaft kommt dieses Unternehmen in hodem Grad: zi: gut?, sondern auch den Bérliner Lokalintereffsn. Wenn solch€ Kliniken dergestrllt werden, durch welche die Hospitäler erbebiich Verbessert WSWS", WNW die Berliner Kranken diese denußen, während die Stadt Berlin „sonst gaiiötbigi sein würds, für disse Zwecke eigene Krankenhäusrr herzustellen, so ist das jrdenfalls ein ngenstand, der auch fsbr im Jnterrffk dcr Stadt Berlin liegt. Noch, die Vér- waltimgs- und Uriierhaltungßkdstrn werden ja in Zukunft sehr be- dkutend Wachsen. Es [)und-311 sich hierbei keineswrgs nur um eine eintnaligr 'Llusgabe don im Ganzen 16 Millionen, sondern der neue Botanische Garirn wird mehr kosten, und «[ie die Unterhaltung und Vrrwaltang dér ncurn vielen Gebäudr wrrdrn dir Unirrbaltungskostrn sebr bkdcuiend in die Höhe bringen. Ob in Linir billig mäßigen Wrise dir Stadt Bérlin 31: einem gkwiffcn Tdril in Zukunft zu diesen Unm- dalturigskdstrn herangezogen Werdrn kann, ftrht gegenwärtig nicht in Frage. Dirsc Fragé wird mal bci einkr andrren Gelegendrit Erwogen ivekrdsn können. Ergenwäriig handelt 85 sich ja nur um den Bau der Gebäude. Wir können auch noch nicht die Höhe der steigenden Unter- dalUmgdkostrn übersehen, drswegcn ist in dirssr Vorlage diese Frage garnicht writer be'rübrt.
Mrine Herren, indem ia“; Ihnen nun auseinandsrgeseßi babe, aaf welche Weise, in wslcher Höhe Rückeinnadm-xn zu verweriben sind, muß ich adrr dem bobrn Hause doch auch noch einen gewissen Zweifsl bsi dirsrr gaiizén Berechnung mittbeilrn. Jm [sytem Augsn- blick nämlich ist ein Zweifel angeregt worden, 01) drr alte Botanisch Garten wohl ganz Eigsntbum dcs Fiskus sei odrr ob nicht ein Theil dedselben zum Krdiifideikomnißfonds gehören Seine Majestät dsr Kaiser Ukld König hadin aber, nachdem dieser Ziveifrl Vorgetragen ist, in drr Urberzeugumg, daß auf Link Etwaige Lösung rinrs solchsn Zweifeis die Vorlage selbst nicht warten und disselbe nicht verzögcri wcrden könne, den Geskßeniwurf zu uritrrzeichnen geruht, jedoch mit drm ausdrücklichen Brmrrken, daß dsr Etwaigen Rschisfrage, die hier Entstehen könne, durch diesen Gesetzentwurf nicht yräjudiziert irrrren wird. Majcstät habrn ausdrücklickp zu srksnnen grgrbkn, daf; Allrrdöchst Sic auch damit rindsrsiandrn wärrn, daß die brabsichtigte Parzrüierung und déi“ Vrrimif der Patchen ohne Rücksicht auf diese Frag? stattfinden könne, daß jedoch Vorbrdaitrn wrrden müsst, daß, wenn etwa dir Rechtdfragr in aridercm Sinne entschicd€n würde, das Pretium an die Stelle des Grundstücks freien würds, mit anderen Worten, daß durch die'. Genehmigung dieses Ge. srßrntwnrfs der Frage:, die etwa in irgend einer Weise zum Austrag zu briniirn sci, nicht vorgegriffen werden fol].
Pirinr Herrrn, die Staatsrcgikrung theilt diess Von ein€r Seite QiigSkk'Jth Zweifel ihrerseits nicht und jedenfalls würde sich eine solche Rcäyisfraxir nur auf cinenTbeil des ganzen Botanischrn Gartens brziedrn und dahrr mit Rücksicht auf die sonst zu erwartendrn Rück- eimmbmen auch nach unserer finanziellen Auffassung dem ganzen Grfxxxeniirurf keineßwegs Hindernisse zu bereiten geeignet sein.
Ich hab? nur gl'glaubt, disse Lage der Sache hier offen mit- tHi-ili'n zu müssen, damit das [whk Haus vollständig klar ist über die Tragweite seines Beschlusses. Meine Herren, hier Haben wir wirklich ein sehr großes, für die Wissenschaft, für die Kranken, für die Uni- versität und für die Stadt brilsames Unternkbme'n. Es hat dieses ganze Unternehmen sebr schwicrige Vorbrreitungen und Vorunter- suchungen nacb alien Richtungen mehrere Jahre erfordert. Es ist gelungen, bszügliäy der Bauten, ihrer SteÜung zu einander, ihrer Zweckbestimmung ein volles Einvernehmen unter allen in Betracht kommendrn Gelebrtc'n und bctbeiligien Professoren herzustellen. Wrnn wir dieses Uuiernehrrxrn durchführen können, ohne nach irgend einer Seite Schädigungcn und Unbilligkeiten hervorzurufen, indem wir aus unsern eigenen Einnahmen die WM Deckung für dies Unternehmen finden, so glaube ich, verdirnt dasselbe auch beim hoben Land- tage nach allen Richtungen Förderung, umsomsbr, als die Zustände in der Charité, so wie siewaren, unter keinen Umständkn mehr haltbar sind, und wir auf die Charité doch erbeblicbr Kosten hätten ver- wenden müssen auch ohne diesen radikalen Umbau und Neubau.
Aehnlich liegt die Sache auch bei dem alten Botanischen Garten, wo die besirhenden Einrichtungen und Gebäude auf die Dauer aucb nicht mehr zu halten sein und sehr erhebliche Reparaiur- und Umbau- kosten unter allen Umständen entstehen würden.
Ich glaube daher, die allgemeinen Interessen des Staates und alle sonstigen in Betracht kommenden Interessen find in vollstem Maße gewahrt, und ich empfehle dem hohen Hause die wohlwollende Aufnahme der ganzen Vorlage. Daß eine Beratbung in der Budget- kommission stattfinden wird und ftattfinden muß, ist ja zWeifellos;
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es wäre aber sehr erwünscht, wenn das nicht allzu viel Zeit in An- spruch nehmen würde, weil ja sonst das Baujahr in erheblicher Weise abgekürzt würde, Es ist erwünscht, rnit dem Bau möglichsi rasé vorzugehen aus Gründen, die ich nicht näher augeinanderzuseven brauche. (Bravo !)
Abg. Dr. Langerbans (fr. By,): Im (Grunde habe ich nicht gegen, sondern für den Plan gksprdcben. Dahlem liegt sehr weit und wir woÜen kein Schaustück, sondern ein dauerndes Gebrauchssiüé haben. Die Verhältnisse Frankreichs, speziell von Paris, liegen gam anders als bei uns. Berlin verlangt doch keinen neurn Park, sondern nur die Erhaltung eines schon bestehenden.
Finanz-Minister Dr. von Miquel:
Ich halte die Berichtigung, die der Herr Vorredner mir ange- deihen läßt, durchaus nicht für zutreffend. Thatsache ist, daß die französischen Uniderfitätsstädte etwa 50 Millionen für Kliniken her- gcgeben baden und daruntrr Paris 25 Millionen. Was haben aber Berlin und andere Städte gegebrn? Nichts. (Zuruf: Krankenhäuser!) Natürlich, Krankrnbäusrr! Daß Berlin Krankenhäuser baut, ist doch wohl selbstverständlich. Absr Berlin hat daneben in der Charité 100 000 Krankentagc umsonst. Meine Herren, wenn die Stadt Berlin uns nur die Kosten für diejenigen Krankrn, die sie auf ihre Kosten zu vrrpflegen hat, in der Charité bezahlte, die ihr selbst für ähnliche Krankr in ihren Krankenhäusern erwachsen, so würden wir wahrschein- lich ganz zufrieden sein. Das ist adrr nicht der Fali. Würde Berlin dem nicht zustimmen, so ist klar, welche Vortheile diese klinischen Bautén der Stadt Bsrlin bereiten; darüber kann gar kein Zweifel sein. Meine Herren, das ist (1er gar kein Vorwurf gegen Berlin, denn diese Frage kann bei anderen Uniwersitäten auch aufgeworfen werden. Ich will keineßwrgs daraus für die Berliner Stadtvrrwaltung irgend einen Vorwurf herleiten; es kann nur erwogen werden, ob diese LListungrn des Staats doch nicht etwas zu weit geben, ob es nicht biliig wäre, daß die betreffenden Städte bei der Verauögabung dieser Kosten etwas mitwirken. Das ist eine allgemeine Frage, die nur für Brrlin in diesem Augrndlick brsonders in den Vordergrund tritt, weil es sich gerade um diese großen Vérwendungen zu Gunsten der Stadt Berlin handelt.
Ich habs r'be'n gehört, daß man vielleicht meine Aeußerung, daß die Stadt Berlin auf unsere Offerte noch keine Antwort gegebsn hat, möglicherweise als rinen VoriVurf gegen die Stadtderwaliung auffassen könnte. Das ist durchaus nicht der Fall. Die Verzögerung der Antwort ist wesentlich entstanden da- durch, daß eine Zwischrnfrage aufgetaucht ist, die zuerst erledigt werden mußty, rbe die Stadt Brrlin zu der Offerte des Staats Stellung zu nkbmen in der Lage war.
Abg. Wed er (nl.): Die 100 000 freien Verpflegungstage sind doch kein Bénefizium für die Stadt Berlin, sondern eine rechtliche Verpflichtung, dir durch zahllose Prozesse erstritten ist. Die Stadt Berlin ist iii dieser Sache sogar bedeutend geschädigt. Dir Städte Bérlin und KöÜn besaßen früher reiche Waldungen; die Königliche Verwaltung bemächtigte sick) diesc-s Vermögens und über- nahm die Armendrrwalfung, dazu gkhörie die Charité; später sollte fir in die Verwaltung der Stadt übergehen. Man verzichtete aber darauf, wril man die Charité für wissenschaftliche Zwrcke benutzen wollte, und Brrlin ivurde nun mit den 100000 Steüen entschädigt. Auszrrdem üdßrnabm der Fiskus auch noch andere: Verpflichtungen. Der Stadt Berlin sind also durchaus krine Zuwendungen gemacht worden, auf dir sie keinen rechtlichen Anspruch hat. Ich würde mich freuen, wenn die Stadt Brrliii, wie es zum tbril schon geschehen, in Zukunft ibre Krankrndäuser noch mehr klinischen und Universitäts- zwccksn dienstdar machen woÜtk. Mit drr Zeit wird die Scheu des P;;blikums 989611 die Charité aus Furcht, daß es als Vrrsuchsobjekt brnuizi wrrden könnte, hoffentlich zurücktreten.
Finanz-Minister ])1'. von Miquel:
Zu disser ausführlichen Darlkgirng babe ich dem Herrn Abg. 1)r. Weber aiich nicht die geringste Vrranlaffdng gegeben. (Sehr richtig!) Ich habe der Stadt Vsrlin nicbt brstreiten wollen und auch mit keinem Wort bestritten, daß sie ein Recht hat auf 100000 freie Verpflegungstagk. Ich habe darauf hingewiesen:, daß außrrdem der Vcrpflegungßsaß für die darüber hinausgehenden Berliner Kranken, für drren Unterdriugung und Verpflegung die Stadt Bérlin geseylich zu sorgrn hat, sehr niedrig sei, daß, während diese Kranken in den Berliner Krankenhäusern 3 „11. pro Tag koftrn, die Stadt nur 2 „ck in der Charité zahlt. Nun habe ich das überhaupt nur gesagt, um zu zeigrn, daß, wenn wir jrßt wieder diese bedéutende Aufwendung Von über 10 MiUionen machen, Berlin doch ails Veranlassung hai, das als eins große Wobltbat auch für die Stadt anzusehen. Jeb babe daraus hergeleitet -- das war der ganze Zusammenhang meiner Ausführungen -, daß es um so leichter werden würde, ein Entgegen- kommen bei der Stadt Berlin zu finden gegrnüber der sehr billigen Offerte des Staats in Bezug auf den Botanischen Garten; ich Wollte ausführen, daß die Gesammtbrit dieser hier stattfindenden Auf- wendungen im höchsten Grade auch im Interesse der Stadt Berlin liegt. Weiter habe ich nichts gesagt und sagen wolien.
VielleiÖt wird der Herr Kommiffär überhaupt noch Veranlassung nehmen, die Auffassung des Herrn 131“. Weber bezüglich der Rechts- frage der 100000 Verpflegungstcjge zu berichtigen. Herr Dr. Weber sagt: Ja, früher War das eine Königliche Armenverwaliung, und die Stadt Berlin hätte eigentlich die Charité damals übernehmen sollen, das wäre dem Staat Wahrscheinlich sehr angenehm gewesen. Aber welche andere Stadt ist denn in der Lage gewesen, ibre Armen nicht auf ihre eigenen Kosten verpflegen zu müffen? Welche andrre Stadt ist in der Lage gemesen, daß ein aroßrr Theil ibrer Straßen vom Fiskus unterhalten wurde? Herr Dr. Weber mag mir doch einmal eine Reihe anderer größerer Städte nennen, die nicbt ihre Straßen selber unterhalten haben! Das ist natürlich kein Vorwurf gegen die Stadt, das ist die Folge der historischen Entwickelung der Verhältnisse. Daß die Stadt* Berlin durch ihre Stellung als Residenzstadt und Reicbs-Hauptftadt erhebliche Vortheile vor den anderen Städten voraus hat, das Faun doch garnicht bestritten werden. (Sehr richtig!) Das ist kein Vd!- wurf, den man der Stadtverwaltung macht, das ist einfach ein Hin- weis auf die Thatsache, die ja garnicht zweifelhaft ist.