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1 * ' old, des Landw. B irksLeipiig, zum Hauptm, Rentsch,
von der f. 1. nfgebots des Landw. Bezirks Dresden- Neuß, Sacher, c. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Be itks 1 Cbenmi , *- in P:- Lw., Schulze, r. Lt. von der Kav. 1. ufgebots de] '_ abw. Bezirks Wurzen, zum itim, _ befördert. Schroeder, Pr.Lt. der Landw. Inf. a. D., in der Armee und zwar als . Lt. der Landw. Inf. 2. Aufßebots mit einem Patent vom 31. , ber 1887 beim Landw. Bez rk Wurzen wiederanaestellt.
Abschiedsbewilligungen. Jm aktiven Heere. 21. April. Jr. v. dem Buss e-Streitborst, Major undJü el-Adjuiant
ner Majestät des önigs, in (Genehmigung feines bscßiengesuchcs mit PeY'ion und der (Erlaubnis; zum TraZen der Uniform des Garde- Reiter- e ts. mit den vorgeschriebenen bzeichen zur Disp. gestellt. Ebrig, ajor aggreg. dem Schützen- (Füs.) Regt. Prinz Georg Nr. 108, v. Arnswaldt, Hauptm. und Komp. Chefvom 9. Inf. Regt. Nr. 133, Heydenreich, Rittm. und Eskadr. Chef vom Karab. Rest., _ in Genehmigung ibrer Abschiengesuche mit Pension und der Erlaubnis; zum Forttragen der bisherigen Uniform mit den vor- geftbriebenen Abzeichen, _ zur Disp. gestellt. Wehner, Sec. Lt. vom 2. Königin-Huf. Regt. Nr. 19, zu den Offizieien der Res. dieses Regts. übergeführt. v. ZezschwiZ, charakteris. Oberst 3. D., unter Enthebung von der Steilung als Kommandeur des Landw. Bezirks Leipzig, Fortgewäbrung dkr geseßliiben Pension und mit der Erlaubniß zum Tra en der Uniform des 1. Jäger-Bais. Nr. 12 mit den Vorgeschriebe- nen Abze chen, v. Diebitsch, charakteri7. Oberst-Li.z.D., zuleßt Kom- mandeur des vormal. ]. Bats. ( wickau) 6. Landw. Regis. Nr. 105, Franke, charakterif. Major z. ., zuletzt Adjutant beim vormal. 1. Vat. (Plauen) 5. Landw. Regis. Nr. 104, _ unter ortgcwäbrung der gesetzlichen Pension und mit dér Erlaubniß zum orttragen der bisheri en'lllL'nitform mit den vorgeschriebenen Abzeichen, _ der Ab-
ewr tg.
Im Beurlaubtensiande. 13. April. Hertel, Pr. Lt. xowlildiertJnf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Leipzig, der Abschied
em 9. .
21. April. Seyfert, Pr. Lt. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks 1 Chemnitz, mit der Erlaubnis; zum Tragen der Landw. Armee-Uniform; den Pr. Lis. von der Inf. 2. Aufgebots: Meister des Landw. Bezirks Zittau, Volker des Landw. Bezirks Bau en, Schwedler. Koch des Landw. Brzirks Leipzig, Große des andw. Bezirks 1 Cbkmniß, Degner des Landw. Bézirks 11 Cbemniß, Friedrich, Pr. Lt. von den Jägern 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Sckineeberg,' Roßberg, Sec. Lt. von der Kab. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Msißen, Rosi, ch. Lt. Von der Juß-Art. 2. Aufgebots des Landw. Bkziiks ][ Cbemniß, _ behufs
eberführung zum Landsturm 2. Aufgebois der Abschikd bewiüigt.
Jm Sanitäts-Korps. 21. April. Vr. Meurer, Unter- arzt der Res. des Landw. Bezirks Zwickau, zum Assist. Arzt 2. Kl.
befördert. , “ Beamte der Militär-Verwaltung.
Durch Allerböcbsten Beschluß. 9. April. Kral),Garn. Bauinsv., beauftragt mit Wahrnehmung der Geschäfte eines Jutend. und Vtouraths bei der Korps - Jniend., zum Jniend. und Bauraih ernann .
17. April. ' Beyer, Mittelback), Jescb, Geheime Seertäre vom Krikgs-Mimsterium, Eggers, Geheimer JUtend. Sékretär Von der Korps-Jntend., _ der Charakter als Rechnungs-Nath Verlieben.
Durch Verfügung des Kriegs-Ministeriums. 30.März ;Haubold, Kupferstecher beim topographischen Bureau des General- tabés, unter dem 1. April 1897 zum technischkn Inspektor bLi ge- genanntem Bureau ernannt.
17. April. Lorenz, Jntend. Sekretär Von der Korps-Jntend., zum Geheimen Jntend. Sekretär, Reinhold, Sekretär vom Kriens- zablamt, Pus chner„ Sekretär vom Kriegs-Ministerium, _ zu Ge- heimen Sekretären tm KrieJSzablamt bkzw. im Kriegs-Minisisrium, _ ernannt. Schindler, Militäranwärisr, Unter dem 1. Mai 1897 als Kaiernen-Jnsp. bei der Garn. Verwalt. Drrsden angesieüt.
21. April. Klemm, strer bei der Soldatenknaben-Er- ziehungéaustalt zu Kleinstruppen, der Titel als Oberlebrsr verlieben.
Deutsther Reiéhstag.
209, Sißung vom 27. April 1897, 1 Uhr.
Ueber den Anfang der Sißung WURDE in der gestrigen Nummer d. Bl. berichtet. “_
Auf der TaJLSordnung sicht zunachst die erste Beraihung des Nächtrags-Etais für 1897/98.
Abg. Bebel (Soz.): Der Reichstag scheint keine Nsigimg zu Haben, Eine größere Debatte zu beginnen, obgleich Ls sich um erbeb- 'liche Summen handelt. Aber bei der Steilung, die meine Freunde eingenommen haben zu allln diesen Forderungkn, kann ich erklären, “daß wir zu dieser Vorla e dieselbe Stellung einnehmen. Durch die „Z? tungen ist die Nachri t gegangen _ ich Wkiß nicht, ob fie wahr ist _ daß von einer gewiffen Stelle aus Von den „Vaterlands- losen“ gesprochen wurde, welche dem Vaißrlande die nöibigen Mittel versagt haben. Wir glauben durch die Ablebnung übertriebener Forderungen dem Vaierlande mehr gedient zu haben als durch 'die Bewiuigung. Es sind Gelder genug bewiUigt worden, und wohin sollen wir denn kommen, wenn es so weiter geht, daß Dußsnde von Millionen bewiüigt werden für militärische Zwscke, während bei AuGgaben von 100 000 9/6 für Kulturzwccke der größte Widkrsiand bei der Regierung entsteht. Trotz aÜer Rüstungkn sind die Groß- mächte nicht im stande, im Orient dic dortig€n Wirren zu klären. Wenn wir noch keinen großen Krieg haben, so liegi das daran, daß die Großmächte selbst Angst babkn ka den zerstörendrn Folgen eines solchen Krikges. Diesen fortwahrenden Rüstungen muß Einhalt ge- boten werden. Das Reich aliein kann nicht vorgeben. Aber das Reich und der Deutsche Reichstag haben eine so gewichtige Stimme, daß sie wohl bei gutem Willen ein Ende machen können.
Abg. Richter (fr. VOMP): Das abgelauisne Etatsjabr bai ja ein gutes Crgebniß gehabt. Um so bedauerlicher ist es, daß solche großen Forderungen nachträglich gesieÜt werden müffsn. Wir werden die Forderungen einrr eingehenden sachlichen (Erwägung unterziehen müssen. Denn die NothendiYcit des Ersaßrs des Artilleriematerials ist eine sebr bedeutsame Frage. ie Frage ist Von Weit größerer Wichtig- keit für die Wehrkrat als die Frage, ob ein paar Kreuzer früher oder später bewiÜigt werden. Die Sache ist aber auch technisch so kom- plizierter Natur, daß i 65 nicht für angezeigt Halte, dabei Fragen all emeinerer Natur zu be prechn, Wir freuewuns, daß im Hinblick au diese Forderungen bereits bei dem Militar-Etat erhebliche Ab- siricbe vorgenommen worden sind.
Abg. 131: Bachem (Zenir.): Wir wissen schließlich nicht mehr, wie wir die Deckungsmittel beschaffen sollen, Mini 68 mit den An- Yorderun en der Militärverwaltung so weiicr gebt. Es gehört dazu
er W e Patriotismus aller Parteien des Reichstages, dsnn diese AUIJaben haben die Tendenz, immer rascher zu wacbskn. Der Reichstag wird denMegerxüber steh bis in das Detail hinein zu überzsugen habén, ob die iliiarberwaltung die Notbwendigkeii der Fordsrungen be- Weisen kann; wenn es möglich ist, wird der Reichstag aucb hieran zu streichenbaben. , . „
Die Vorlage wird der Budgeikommisston uberwiesen.
Die all enieiixen Rechnungen für dieIahre 1885/86 bis 1891/92,?oww dre Rechnungender Kasie der Ober- Nechnungs ammer werdeii dechargtert. *
Der Bericht der Reichs-SHuldexikommission für 1895 wird durch Kennintßnahme fur erledigi ciklärt.
Bei der zweiten Berathung der Uebers1_chten_der Ein- nahmen und Auggaben der Schußgebrcte fur 1894/95
und 1895/96 kommt Abg. Bebel auf den Fall Peters zurück und Verwabrt sich da- gegen, daß seine ersten Ans uldigungen gegen Peters als unwahr und
übertrieben dargesiellt würden. Das einzig Un tige an meinen Mit- theilvn en, brt er weiter aus war daß * Brief des Peters an Bi of ucker existiat; die konftigen von mir behaupteten T at- sa d "aber vom Ger t anerkannt worden, nament ick, d e Hinrichtun des abruk aus sexuellen Gründen erfolgt sei. Die ericbtsverbandlungen haben ergeben , daß schon 1892 die Reichsöebörden Kenntni hatten von den Anschuldi- gungen gegen Peters. Es ist auffallen , daß man nicht schon da- mais Gelegenheit genommen bat, einzuscbreiten, daß man nur die- jenigen Zeugen vernommen bat, die stark betbeiligt waren an dem Vorgehen des Herrn ;Yeters. Es kann nicht genug gebrandmarkt werden, daß die Kolon alvetwaltuna als ein ordnunésmäfziges Kriegs- gericbt das ansehen konnte, was Peters nach Beieben zusammen- ewürfelt hat, ohne die zuständigen Personen dabei in Ans ruck) zu nehmen. te Akten des Kriegögerirbts sollen verloren gegangen ein, was jeden- falls ein glücklicher Zufall gewesen wäre. Wenn diese Art von Kriegs- gericbten Mode werden sollte, so hatten die Kolonialfreunde alle Ursache, dagegen zu protestieren. Es wird sich fragen, ob mit dem Urtbeil des Gerichtshofs die Sache abgethan sein soll. Die Hin- richtung des Mabruk Warein Gewaltakt. Man hat in den Fallen Leisi und Weblan gemeint, das; das Reichs-Strafgese buch für West: Afrika damals nicht Geltung hatte. Aber für Ost-A rika galt es für die Reichsbeamten; es muß also ein Strafberfabren trois des DiSzi- linarberfahrens eingeleitet werden. Wenn es noch nicht geschehen ein soUte, so hege ich die Hoffnung, daß seitens der Verbündeten Re- sierungen das Strafverfahren eingeleitet wird: das liegt im Interesse des Ansehens des Reichs und der Reichsbebörden.
Staatssekretär des Inticrn, StaaiS-Minister 131“. von B0etticher:
Mir sind die Akten in dem Fall Peters nicht bekannt geworden; ich bin nismals amtlich mit diesem Fal! beschäftigt gewesen und bin deshalb außer stande, dem Herrn Vorredner auf den materiellen Theil seiner Ausführungen eine Erwiderung zu geben. Darüber bin ich aber nicht im Zweifel _ und das glaube ich in be- stimmte Ausficht sieben zu können _, daß, wenn aus der gegenwärtigen Disziplinaruntersuchung, _ die ja, wie ich äußerlich erfahren Habe, noch nicht beendigt ist, da der Angeschuldigte gegen das Urtbeil der DiSziplinarkammer die Varufung eingelegt bat, _ sich das Material und die rechtliche Zulässigkeit für eine strafrechtiiche Verfolgung er- gebkn wird, daß auch die StaatSanWaltschaft ibre Pflicht nicht ver- säumen, und daß von seiten der R€ichsverwaltung am allerwenigsten irgend etwas unternommen werden wird, um die Gerechtigkeit daran zu hindern, daß sie? ihren freien Lauf nimmt.
Abg. Graf bon Arnim (Rp.): Ich habe im Vorigen Jahre in dieser Sache das Wort ergriffen, um, wknn auch nicht den Dr.Peters in Schutz zu nehmen, so doch das Haus zu bitten, abzuwarten, ob wohl die Beschuldigungen wegen des Briefes (m_ den Bischof Tucker fich bewahrheiten würden. Es babsn zwei Unteriuchungen geschwebt. Die Erste Untersuchung hatte ein so günstigks Ergebniß, daß man Peters zum Reichs-Kommiffar zu ernennen sicb entschloffen hatte. Da plötzlich tauchte die Beschuldigung des Herrn Bebel auf, daß ein Brief bestehen 'soÜe', der so sinnlos lauteik, daß ks ausgeschlossen war, dacß Peters einen „solchen Brief geschrieben haben könne. Deshalb bat i das Hans, sern_Urtk)eil aufzuschieben, und es wurde eine neue Unicr- sucbung eingeleitet. Es hat sich herauSgesteUt, daß ein solcher Brikf, wie Herr Bsbel behauptet, nicht vorhanden war. Wenn fich beraus- gesteüt hat, daß falsche Bsricbte erstattet siud, und daß Dinge bor- gekommsn sind, die ich auf das Lebhaftesie bsdau-sre, so will ich das auf sick) beruhen laffen, da ja von beiden Seiten Revision eingelkgt worden ist.
Abg. Lenzman 11 (fr. Volk»): Daß der Fall Pktérs mit dem Urtbeii mcbt abgeschioffen ist, ist selbstVLrstäudlich. Ich mag aber in cin noch sckywebevdes Verfabrrn nicbt eingreifrn. Ich hätte j-Idensalls die Ressortckpefs benachrichtigt, daß ich die Sachs bor- bringen würde. Aber da sie einmal angerrgt ist, so möchte ich auf die Sache eingeben.. Aus den Verbandlungsn g€bt hervor, daß der Angexklagie nick)! ein Mann ist, dessen Thaten man zu be- dauern bat, !ondern die man sittlich Verabscheut, ein Mann, dem jedks menschliche Gefühl abgeht. Da die Verhandlungen genüßendcs Ma- terial ergebsn babsn, um strafrechtlich vorzugehen, fo muß vor ailen Dingen dafür gksorgi werden, daß die Behörden sich des Jnkulpaten Versichsrn, damit er nicht wie Leist echappieri. Das Verbrechen Petsi's wird nach den Gescßen aller auswärtigen Staatkn bestraft; die déutsckokn Gerichi€ würdrn berechtigt skin, Anklage zu erbebLn gkgin Peter's wegen Mordes, De'r Iustiz-Miniftcr hat in einem andersn Fal]? angeéfüHrt, daß em Verfahren nicht eingeleitet Werde, weil der Nachweis des Dolus mangeln würde. Wir Werden erst abWartcn, ob das Schwnrgericht Hürrn Priers freisprecben wird. Peters bat 8111611 falschsn Brricbt erstaiiet, weil er sich seinc's Unréchts selbst bswußt War. Das “ist genügend,„um den Dolus nachzuweisen.
Direktor im Auswartigen Amt, Wirklicber Geheimer Rail) Hellwig.“ Meine Herren, ich bin Oben in das Haus getreten, als drr «Herr Vorredner ieins Rede begann. Die Frage, ob gcgen den Herrn Dr. Péters eine strafrechtliche Untersuchung einzuleiten sein möchte, ist fslbstberständlich pflichtßemäß seitens der zuständigen Reichs- bkbörden in die ernsteste Erwägun? gezogen worden. Der Herr Vor- redner hat schon angefübrt, daß 6 ne im Auslande begangene Straf- tbat ?lan DLutschen nur bsrfolgi werdsn kann, wenn disseStraftbai sowohl nach dem Reichsstrafaeseizbuäp, als ami) nack) dsn am Orte der That geltsnden Gesxizen strafbar ist. Nun hat der Hkrr Vorredner gemeint, daß ein Mörder iiach aÜen Geseßcn strafbar 1ei, nach den Geseßen alier Na- tionen, wie er sich ausdrückte, Ja, ich muß sagen, diese Straiibat ist am Kilimandscharo begangen unter einer so zu sagsn wildem Völkerscbast, bsi der geschriebene Strafgeseße 'Ldenfaiis nicht bestehen; Und wenn nacb der Ausssge eiiies engen in dem DtSziplmarVerfabrén der Herr R€ichs-Kommifiar Dr. Peters erklärt hat, „daß, der Dschaggabauptling es ebanso gemacht Haben würde in emem solchen FaÜe, so hat die ReichEregierung Femcint, DEF itz diesem Faüe dem Dr. Peters der gesetzlich vorgeschrie ene Beweis hmfich11ich der „Strafbarkeit seiner Handlung am Orte der That gan); unmöglich zu fuhren ist. Nach Art. 4 des Strafgesetzbuch aber muß in cinem solchen Falie dem Angsscbukdigtén dieser Beweis geführt werden, dqs; die Thai, die begangen worden ist, an dem Orte, wo sie begangen ist, sirgfbar ist. Die Reichsbebörde hat emeint, diesen Beweis MTW?" fubrxn zu können, und deshalb hat 6 sich zunächst dar§uf,tbeschrankt, im DiSziplinarverfabren gegen den Beamten ein- zu ret en.
„Abg. Bebel: Dieser Rechthrundsaß der Regierung wird wobl alise-tige „Ueberraschung erregen. Herr Peters hat also nun die Gewißheit, daß er strafrechtlich nicht mehr belangt Werden kann. Graf Arnim bat Petsrs heute nicht mehr vertbeidigt, aber er hat atze!) kern Wort de'r Entrüstung über ihn gefunden. Er bat mrr wieder vvrgcworfen, daß ein Brief an Bischof Tucker nicht 'borb'anden sei. Ich habe nur behauptet, daß dieser Brief ab- gkdruckt sem soll. Aber auch ohne den Brief ist die Handlungßmeise des Herrn Peters verwerflich genug. err Lieber hat damals den Eindruck derselben im Reichstage drasiis geschildert. Da hätte Graf Arnim seine Verrbeidigung“ sparen folien. Die verbündeten Regie- rungen „sollten sich doch überlegen, ob sie die Rechtsfrage nicht anders beurtbetlen, als vorhin der Vertreter des Bundesraths.
Staatssekretär des Innern, Staats - Minister ])1'. von B o eit i ch er:
Meine Harten! Obwohl ich wieder von bornherein betonen muß, daß ich über den Fall Peters nicht gründlich genug orientiert bin, um aÜe Ausführungen des Herrn Vorredners zu widerlegen, so kann ich doch nicht umhin, noch eine Bemerkung übér sein Schlußraifonnement zu machen. Ich bin ebensowenig in der Lage, die Bemerkungen die der Herr Vorredner über die Kolonial-Verwaltungen im allgemeinen undins-
besondere über die Vemaltung des früheren Herrn Kolonial-Direkwxs ])r. Kayser geriiätbt hat, zu beleuchten, aber ich möchte glauben, daß es sicb für ibn empfohlen haben würde, lediglich sachlich vorzugehen und nicht solche Vorwürfe, die einen ebregyxrleßenden Charakter haben, gegen einen Beamten zu schleudern, der doch iwwe; __in,“ seinen großen Verdienste um das Deutsche Reich hat, und der heute nicht zur Stelle ist, um sieb vertheidigen zu können. Wenn das Maß der Entrüstung über das Vorgehen des Dr. Peters, für die Beurtheilung der*Frage, ob gegen ihn strafrechtlich einzuscbreiten sei, entscheidend wäre, so glaube ich, würden wir absolut keine Veranlassung haben, uns bier. über noch zu unterhalten. Dann würde bei der Reichsverwaliung _ wenigsiens kann ich das von mir versichern _, das Maß der Ent. rüstung nicht durch das Maß der Entrüstung des Herrn Bebel über. troffen werden können, und die Reichsverwaltung würds zweiieilos vorgegangen sein. Der Fail und insbesondere die Rechtsfrage liegt aber in der That nicht so einfach, wie der Herr Vorredner meint; denn Wenn Sie sich den § 4 des Strafgesetzbucbs näher ansehen, so ist der Zweifel durchaus berechtigt, ob es möglich ist, mit Aussicht auf Erfolg auf strafrechtlichem Wege gegen 131“. Peters einzuscbreiten. Der § 4 lautet nämlich:
Wegen der im Auslande begangenen Verbrechen und Vergehen
findet in dsr Regel keine Verfolgung statt. ,
Nun ist unzweifelhaft, daß das Gebiet, auf welchem fich die in. kriminierten Handlungen des Herrn Dr. Petcrs volizogen haben, zur Zeit der That zum Ausland gehörte; es war nicht deutsches Gebiet. Es ist also in der Regel, wie das Strafgeskizbucb sagt, wegen der Handlungen, die auf diesem außerdeutschen Gebiet begangen sind, eine strafrxchtliche Verfolgung nicht zulässig. Nun kommen im weiteren die Ausnahmen. Das Strafgesetzbuch schreibt in § 4 vor:
Jedoch kann nach dkn Strafgeseßen des Deutschen Reiches ver- folgt werden:- _ und da kommt für den borlikgenden Fall die Nummer 3 in Betracht: ein Deutscher, welcher im Auslande einc Handlung begangen hat, die nach den Geissen des Deutschen Reiches als Verbrechen oder Vergeben anzuskben und durch die Geseße des Ortes, an Wklch8m sie begangen wurde, mit Strafe bedroht ist.
Es ist also ganz selbstverständlicb, daß, wenn dsr StaatSanwali gegkn Herrn Peters mit Auéficht auf Erfolg einschreiten wil], Lr den Nachweis zu führen Hat, das; an dem Ort, wo die zu verfolgende Handlung begangen worden ist, die dort gcltenden Strafgeseße disse Handlung als eine strafbare hinsteilen. (Heitsrkeit) Darüber kommen wir einmal nicht weg. Ich kann in diesem Moment nicht übersehen, ob bei den wilden Völkerschaften, in deren Gebiet 1)r. Péters die ihm zur Last fallenden Handlungen verübt bat, die Strafgeseye so geartei sind, daß sn? dicse Handlung mit Strafe bkdkohen. Das weiß ich nicbt; das aber weiß ich, daß cine Vrrfolgung nach der Wort- faffung unsercs Strafgesetzbuchs nicbt obne weiteres zulässig ist, daß Dr. Peters viclmebr wegrn einer im Ausland begangenen Handlung nicht Verfolgt werden kann, wenn dort die Handiung mitStrafe selbst nicht bedroht ist.
Also, meine Herren, ich komme darauf zurück: wir find iämmilich entrüstet über die Handlungsweise: des Dr. Pkters, sofern sie _ und daran ist ja leider kaum noch ein Zweifkl gestattet _ tbatiäcblich begründet ist; die Frage der strafrechtlichen Verfolgung liegt aber nicht so einfach, wie Einige der Herrkn Vorredner annehmen. Und wenn nun Herr Abg. Bebel am Schluß seiner Bemerkiingen die Annahme aussesprochen hat, daß nunmehr, nach der heuiigen Ver- handlung, sich die Reich§regicrung die Sache wobl noch einmal übkr- legen werde, so kann ich ihm zwar Versprechen, daß ich den gkgen- wärtigenHerrn Kolonial-Direktor darauf aufmerksam zu machen béreit bin, daß es sicb empfehlen wkrde, die Frage noch einmal gründlich zu prüfen. Zu welch€n Enischiießungen aber die neu anzustellenden Erwägungen führen werden, das kann ich selbstberständliä) nicht im Voraus sagen. Ich bitte abkr, so lang? die Rsichöregisrung ein Vorwurf darin nicht trifft, daß sie obn€ gute Gründe ibré Entschließung gefaßt habe, solche Vorwürfe auch Hier zu unierlaffen.
Abg. 1)» Bachem: Wir crivarisn Von den zuständigen Ve- bördkn eine eingehende Untsrsuobung darüber, ob nicht eine strafrecht- liche „Verfolgung möglich ist. Die Bsweissübrung drs Staatsskkrsiärs Von Boetiicber ist doch eins skbr formalistische gkwsscn. Zu den Amtsblättern gkdruckte Gesetze Werden dort zwar nicht Vorhandkn sein , abér wenn die Wilden Hern Petérs damals in die Hände gekriegt hätten , so bättcn sie ibn gelyncbt. Das wäre der Ausdruck cines bkrccbtigten Rechtsgkfübls gewesen. Der ganzc Reichstag Und das ganz? Volk wird darübkr einig sein, daß es eine große Gknugthuung ist, das; wir diesen Mann endlich [05 gr- worden sind. Eine solche Kolonisationsmetbode wie die dsr Hkkrkn Leist, Wyhlan und Petits könncn wir nicht gebrauchen. Ich will dem früheren Kolonial-Direktor nicht (1116 Schuld zuschreiben, aber “häite er" die Sache so enkrgiicb untersucht, wic cs jest geschshen ist, dann ware die Verurtbeilung schon früher erfolgt. Die afrikanisch€n Anicbauunakn kann der Reickysiag nicht als berechtigt anerkennkn. Die deuticben Bkamten soUen in christlichsm und zivilisawriscbem Sinne wirken. In diesem Sinne muß das Gewissen der Bramien geschärft werdcn durcb die Kritik im Reichsiage, damit nicht das Anse'ben dss Rcichs geschadigt wkrde durch das Vorgehen solcher Herren.
Abg. Graf von Arnim: In der Erregung darüber, daß ich ihm eine faliche Behauptung naibgewicsen babe, bat err Bebel einkn logischen Dcnkfeküer gemacht, indem er mir vorwar , das: ich HUM Peters vertbeidigte. Jeb babe mich damals auf den Standpunkt gesteUT: QUÜjQUU' St", 311361'8. parZ, und ich war dazu vollständig berkcbtigt. Ich habe nicht bedauert, daß diese Dinge beraußgekommrn smd, sondern nur, daß sie geschehen sind. Ich bin der letzte, der solche Dinge beschönigen will. Aber das; in Afrika der Maßstab des preußischen Strafrechts nicht anzuwenden ist, das wird Jedermann zugrben, denn sonst würde man zu borriblen Zuständen kommen. Ick wil] nur auf den einen Punkt binweiscn, daß der Uebergang vom KindeSalter zum Alter der Erwarhsrnen ein anderer ist als in Deutschland.
Abg. Lenzmann: Jeb bsdauere, daß der preußische Justiz- Minister nicht anwesend ist. Ich meine, das; die strafrechtliche Ver- folgung möglich ist und daß die Strafe eine solche ist, daß PKWs- der weltbewanderte Mann, als fiucbtverdächtig erscheinen kann. „ das Gebiet, auf welchem 1ch damals Peters befand, schon annektiert war, lasse ich dabinges eUt, ebenso ob nicht das Kriegsterrain als Inland zu betrachten ist. Ein Häuptling würde als ])rjymzys ]SZ'S 50111615 sein und nicht bestraft werden. Aber Peters ist kein yrinch 5. Würde er auch straflos sein, wknn nicht ein armer Schwarzer, ?ondern Herr von Pechmann das Op er des Mordes 99“ wesen wäre? Es unterliegt außerdem keinem weifel, daß SMS ein Reichsbeamter war und in dieser Eigenschaft seine Hand ungen began en hat. Diese Handlun en werden nach § 140, Z anwen ung nach § 143 des Straßqeseßbuchs sehwer bestraft.
Frage der Verhaftung dé's Herrn Peters hat Herr vvn Boeitikb Leantw-yrtet; er ist auch nicht dazu berufen. Aber ir] anderen F
| man in Deutschland schnell Mit der Verhaftung bei der Hand. Der schwer verleßten Gerechtigkeit muß die Satisfaktion verschafft werden, die ein gefiitetes Volk zu verlangen berechtigt ist.
„vollständig aus, um
Abg. Bebel: Wir'müffen verlangen, daßDeutsche, namentlich
„„ckck: Beginn, si als Kulturträgex, als zivilisierte Mens en Mew?"- und gegen WsÖkÜkmj en mussen wir die beimatbli n Geseße anwenden, “damit es nicht__ eißt: der Deuts in den Kolonien ist ein Barbar, ein Wilder. Die Bestimmung ü er die Bestrafung von Beamten wegen Vergeben und Verbrechen im Auslande reicht eters aiif Grund des Reichs-Strafgefeßbuchs xafreckxtlicb xu verso gen Die Hinrichtung des Mabruk und des Fyädapens „waren Amtshandlungen kes Peters. Sollten die Regie- rungen keinen _Anlaß nehmen, strafrcchtlich einzuschreiten, so werden wir darauf zuru-ckkommen. -
Abg. Dr. F ßrster-Neustettin (Reformp): Herr Bebel soUte nicht immer alles in Deutschland schlechter finden, als im Auslande. Es ist durchaus bei uns besier. Sehen Sie sich doch die Behandlung des Falles Jameson und Rbodxs in England an; von Gerrchtigkeit ist,da keine Rede; es entscheidet lediglich der egoistische Krämer-
standpunkt. ' , “ Damit schließt die Debatte; enifprechend den Anträgen
der Rechnungskommission werden die nachgewiesenen Etats- überschreittungen und außeretatsmäßigen Auggabcn nachträglich ene mr .
g hEsgfolgt die erste Berathung ch Geseßcntwurfs wegen anderweiier Bemessung der Wittwen- und Waisengelder.
Abg. Stadthagen (Soz.): Die Mindcstvension einer Witiw: wird ja ailerdings von 120 „46 auf 216 „ja erböbt, aber das reicht nicht aus; ebenso wenig geuügen die Säße, welche für eine Waise gezahlt werden soÜen. So niedrige Beiträge sind kaum als Almoskn auSreicbend, um so Weniger, als man bei dem Maximum der Pensionen einxxi Sprung von 1600 auf 3000 „Fs machen will. Ick bitte, die Anita e, mit denen die Sozialdemokraten kommen werden, mit Unbefangknbeit zu prüfen.
Abg. Freiherr von Stumm (Rp.): Wenn der Vorredner die Waisen der Verunglückten Arbeiter denen der Reichsbeamien gleich- stellen will, dann sollte er dock) gleich weiter geben und alien Waisen aller Arbeiter, aucb derjenigen, die nicht verunglückcn, eine Rente ge- währen. Wenn die Kinder der Arbeiter mit dem 14. Lebensjahr ihrerseits in Arbeit treten, so braucht man ibnrn die Waisenrknie nicbt bis zum 16. Lebenkjahre zu gewähren.
Staatssekretär des Reichs-Schaßamls ])1'. Graf von Posadowsky-Wehner:
Meine Herren! Ich wiil mich zu der Frage sehr kurz äußern, da ich wohl annehmen kann, daß allgemeinesWohlwollem für den Gefess- Lniwurf im hohen Hause herrscht.
Einer der Herren Vorredner bat Gelegenheit genommen, die Debatte über dikscs Geskß zu verbinden mit den Verhandlungen über die Weitere Ausdehnung der UnfallbersicberungSgessßgebung. Ich glaube, das sind ganz verschiedene Gebiete: die Stsilung des Arbeit- nehmers zum Arbeitgebcr und die Stealing dcs Beamtén zum Staat. Ich möchie auch darauf binweisen, daß seine Dedukiionen nicht richtig find, wenn er sagt: die unterste Stufe derjenigen Beamtenwiiiwen, die Wittwenpensionen bekommen, ist nur um etwa 35 0/0 erhöht, während die Penfionen der Wiikwsn dsr böchstc-n Beamten um so viel mehr erböbt Wkrdcn. Ich bitte, nicht zu vergsffen, daß das Prinzip des Rélikiengeseizes darauf bsruhi, daß die Wittwsnsion Line Quote bildet der Pension, die dem Manne zugestanden bäits, wenn er an seinem TOÖLZWJS pensionirrt wordcn WärL. Während die Wittwen der unteren und mittleren Beamtéznklaffen aber die VOÜL géseleicbe Quote der Pension des Mannes erhalten, ist sie für Wittwen der höheren Bsamkenklaffen wesentlich gekürzt worden, und der Gesetz- entwurf bezweckt nur, diese Kürzung etwas zu vermindern.
Meine Herren, wenn man überhaupt zugestehen will, daß ber- schie'dene Bildung, verschiedener Stand auch verschiedene Lebens- bedürfnisse Herborruien, so muß man zugkben, daß eine Wittwen- Pension, die selbst für die Wittwen der höchsten Bsamten gegenwärtig nur 1600 „M beträgt, eine außerordentlich dürftige und ungenügende ist; in einer großen Zahl deutscher Staaten bkstth entweder gar keine solche Grenze. oder sie ist eine wesentlich höhere.
Dann hat der Herr Abgeordiwie den Wunsch ausgssprocbeu, die Minimalpenfion zu erhöhen gegenüber dem Vorschlage dcs Entwurfs. Ich glaube, schon aus finanziellen Gründen wird diesém Wunsche nicbt Rechnung getragen Werden könnsn. Ich erinm're zunächstdaran, daß in Deutschland in großem Umfange solche Dienstberrickpiungen won Veamtcn ausgsfübrt werden, die in anderen Siaatsn nur von Pétionen im Arbeiterberbäliniß vrrricbtöt zu werdeii pflegen. Und namentlich in den [Listen Iabrsn _ ich erinners nur an den Post- Eiat _ sind in erbeblichsm Umfange Personen, die bisher im Ver- tragsberhältniß standen, in Etatsmäßigi: Steliungen übergeführt. Darin liegt schon ein ganz erhebliches Bmiefizium für die unteren Beamten- klasssn.
Aber, meine Herren, ich glaube, der Wunsch des Herrn Vor- redners wird auch finanzieÜ nicht durchführbar sein; wir sollten des- halb bei diesem Grieß nicht weiter gehen als die Vorschläge der Ver- bündeten ngierungen. Ick) gestatte mir, Vorbehaliiicb der weiteren Erörterung, sei es in der Kommission, sei es in der Weiten Lesung, einige Zahlen anzuführen.
Für die Veamienbssoidung sind mehr erfordxrlicb, wenn der Nachtrags-Etat angenommen, über 10 Millionen Mark; die Psnsions- last würde sich infolge deffrn steigern, nach Liner allkrdings nur über- schlägigen BerEchnung, um etwa 21 Millionen; ferner würde, 'Wenn das Relikiengesky in dcr Vorliegendkn Form Vom hoben Hause angenommen wird, im Bcharrmigszustande ein Z))?ebrbekarf von 6 Millionen erforderlich sein. Als wir seiner Zeit die Reliktengesexze von 1881 und 1887/88 erließen, Wurde angenommen, daß nach deren Ausführung im Bebarrungszustande 17 Millionrn Mark noth- ivendig wären; auf diese 17 Millionen sind noch rund 9 Millionen rücksiändig. Wie schnel1 hier der Bedarf steigt, mag fich daraus “ergeben, daß nach dem Etat bon 1887/88 im Ganzen Erforderlich Waren zur Deckung des Bedarfs für die Nelikten etwas über ? Miliionen, während nach dem Etat für 1897/98 schon über 8? Millionen erforderlich find. Also die AnsprüchZ für die Relikten- 'Nksokgung sind in dem Zeitraum von 10 Jahren um 320 0/0 gestiegen. Ich brauche nicht darauf hinzuweisen, daß z. B. “"ck unsere Pensionsiast vom Jahre 1880/81 bis zur “Gegenwart um 50 Millionen, d. 1). um 229 0/0 J?- stiegen ist- Wir Haben uns vom finanzieüen Standpunkt aus sehr genau überlegt, ob wir zu Gunsten der Wittwen, denen ja jeder billig denkende Mensch wobl wil1, weiter geben soilen, haben uns aber schließlkch doeh gesagt, daß, nachdem zuerst der Staat die Wittwen- versorgung überhaupt übernommen hat, nachdem dann der Staat bekzicbtet bat anf die Beiträge der Beamten, und nachdem jeßt erhöhte Saß? solvobl für die Minimal- wie für die Maximalpension bor- *JSsCblagen find, wir im Interesse der Finanzen weitere Forderungen “" dk" hoben Reichstag nicht stellen können. Wir bitten Sie deshalb, MÜ"? Herren, die angekündigten Anträge eventuell abzulehnen.
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_ Abg. Stadthagen bleibt dabei, daß eine AYeQ'erun der niedrigsten Pen onssäye nothwendiger sei als eine sol e er b n Sä , und 1) it es für gerecht, daß die Hinterbliebcnen der ver- ung ückien Arbeiter ebenso lange Waiiengeld beziehen sollten wie die der Beamten. Die Industrie erfordere mebr Arbeiterleben in einem Jahre, als im ganzen französischen Kriege an Offizieren gefallen seien.
Staatssekretär des Reichs-Schaßamts 1)r. Graf von Posadowsky-Wehner:
Meine Herren! Der Abg. Stadthagen ist wieder auf die Be- hauptung zurückgekommen, daß die Pknfionen der Wikivoen der oberen Beamten in größerem Maße erhöht würden, als die Pensionen der unteren Beamten. Das Verhältniß ist aber doch so, daß die Wittwen der höheren Beamtén nicht die Pensionen bekommen, die ihnen nach dem allgemeinen Grundsaß des Nelikiengeseßes zustehen, sondern daß diese Wittwenpensionen ganz außrrordenilich gekürzt sind. Die höchste Pension, die im Reich und in Preußen gezahlt wird, beträgt 18000 «E, nach dem Prinzip des (Ge- seßes bsträgt die Wittwenpension ein Drittel der Pension des Mannes; also die Pension der Wittiven der höchsten Beamten müßte 6000 «ck betragen; tbatsächlich beträgt fie aber nur 1600 „;ck, also um den ungeheuren Betrag von 4400 9-6. ist durch die jetzige Gesetzgebung die Pension der Wittwen der höchsten Beamten gekürzt, die ihnen eigentlich nach dem allgemeinen Prinzip dés GeselZes zustände, nach dem Prinzip, nach dem aÜe anderen Beamtenwitiwen ihre Wittwen- pension erhalten. Das vorliegende Geseß bezweckt also nicht eine grundsäßlicbe Erhöhung an und für sich, sondern nur eine Milderung der viel zu starken Kürzung der Höchstpenfion für die höheren Be- amtenwiitwen.
Wenn der Herr Abg. Stadthagen irrncr die Kindkr der Arbeiter Vergleicht mit den Kindern der Beamten, so that er doch den that- säcblicben Verhältnissen Unrecht; denn der Wunsch der meisten Beamten _ sie sind zum großen Theil auch dazu gszwungen _ ist, ibre Kinder wieder äbnlickyen Stellungen zuzuführen, wie die. in dénen fie sich selbst befinden. Aber j€de Beamtenftellung erfordert eine längere Vorbereitung mechanischer od€r wiffknschaitlichc-r Art, als die- jenige Vorbereitung, die nothwendig ist, um im Arbeitsverbältniß s1ch sein Brok zu erwerben. Meine Herren, so lange wir Beamte babkn und im Staate brauchen, ist es auch erwünscht, daß die Kinder ;der Beamien wieder der Beamtenlaufbabn zugeiübri werdkn; dann können wir aber nicht dieselben Grundsäße auf die Versorgung und Erziehung der Bkamtenkinder amvenden, wie auf die Versorgung und Erziehung der Arbeiterkinder; es sind eben vöUig verschiedene ibatsächlicioe Verbäljniffe.
Abg. Freihkrr von Stumm: De'r Nbg. Siadibaaen ist nicht im stande, den Unterschied zu Vérsteben, dsr zwischen Wiiiweii und Waisen der Beamten und der Arbeitkr bestebi. Nur die Hinter- bliebenérx der verunglücktkn Arbeitkr erhalten eine_ Pension. Dies ist der AUÖÜUÉÖLY Hafipftickß, nicbt “ces Arbeitsberbaltniffes an sick).
Abg. tadtbagen: Die AquruckÉWSise des Vorredners zeigt Ein solches Uebermas; WU Wcrfbscbälsung ssiner seibst und Feldes berborragenden Maßes bon Ksnntniffcn, das; es wirklich überflüssig ist, mit ihm zu diLkutieren.
Die Ueberweisung der Vorlage an eine Kommission wird abgelehnt. _
Sck)[uß 41/2 Uhr. Nächste Sißung Miiiwoch2 Uhr. (Erste Beraihung der Vorlage, betr. die Jnvalidenverftcherung und der denselben Gegenstand betreffenden Anirägs von Ploeß und Rorstcke.)
Preußischer Landtag. Haus der Abgsordneten.
69. Sißung vom 27. April 1897.
Auf der TageSordnung stsht die Bsxaihmig des von dati beiden konservativen Parteien, der nationalliberalrn Partei und dem Zentrum untcrstußtcn Anirages des Abg. Grafen von und zu Hoensbroeck) (Zentr):
dis Regierung zu ersuchen, dieselbe wolle ibren Einßuß im Bundesratbe dahin geltend machen, daß dsrseibk dem vom Reichstage angenommenen Anfrage, bstreffcno die Aufhebung der ZcJÜkredite bei der Einfuhr von Getreide :c., seine Zustimmung ertbeile und die zur Durchführung dieses Antrages eriordsrlicben Anordnungsn sobald als möglich treffs.
Ueber den Beginn der worden.
Abg. Vroemel (ir. VW.): Ick) freue mich der konsiiiutioxzeücn Anschauung, daß die Regierung Beschlüffe drr Parlatriente aizsfubren soÜ. Ich bedauere nur, daß die_ Herren in 0110811211 Dingen diese An- schauung nicht beihätigen. Die Herren [affen iich von Einem Mißtrauen ge en drn HandelL-stand leiten, das den Intsrcffen der Landwirthscbaft niFiyt förderlich ist. Die Crrichtung der Privattransitlager bai gerade gezeigt, daß man nicht Einseitig Von drn Interessen de's Handels aus- gegangen ist, die Landwirtbsckyast ist sklbst an der Erl€ichterun unserßs Exporthandels interessicri; man woÜte durch die Privatiransit agkr die Leistungsfähigkeii unserer Exportbandelspläize in dem Maßs aiifrecht erkalten, daß auch die Landwirtbschaft daiwn Nu “sn babe. _Wtrd der Zollkredit aufgehoben, so wird nur „ein kleiner T eil der Handler, der kapitalkcäftig genug ist, sein (Gescbast aufrecht erhalten können, und diese Beschränkun des Händlerkreises würde erst recht nicht zu Gunst-ZU der LandwiribßckpaZt ausschlagen. In den achtziger Jahr_en, als “wir noch keine Mühlen outen batten, warsn unsere großen Mublcn vom aus- ländischsn Markt fast ganz ausgeschloffen, imd fie_ machten daher guf dem inländischm Marktden kleinen Müllernsolxbe Konkurrenz, daß diese vsrlangtcn, daß man dSn großen Mühlen ihren Absaß nach dem Auslande erleichteru solle. Die osipreußiichen Mülier haben anerkannt, daß die Aufhebung dsr Zoljkredite ihnen die Konkurreqz mtt„den großen Cxportmühlen nicbt erleichtern, sondern 16 schädigen wurde. Die Aufbebun des Jdentitätßnacbweises hat bewiesen, da? der Auf- schwung des Handels diejenigc' Preissteigerun gebracht at, wklcbe man dabon erwartete. Der Werth der gßmiHchten' YriV9iiransitlager liegt 6an darin, daß sie die ausländische mit der tnlandtscbjen Waare Vermisäxen können, ohne nachweisen zu müssen, ob sie dieses oder jenes Quantum nacb drm Auslande oder dem Jnlande verkaxifen. Die Sessiädte würden durch bis Aufhebung der Zollkredtie geschadigt werden. Ich hoffe daher, daß die Regierung dem Antrags keine Folge geben wird.
Finanz-Minister ])1'. von Miquel:
Meine Herren! Ich halte es für nothwendig, dem [when Hause den Grund anzugeben, aus welchem die beiden anwesenden Minister außer stande smd (Rufe: Lauferk), zu dem materiellen Inhalt des Antrages eine bestimmte Stellung der StaatSregierung zu bezeichnen. Es ist die hier Vorliegende Frage ja seit längerer Zeit, im Reichstage namentlich, angeregt worden, und die StaatSregierung hat darauf Ver- anlassung genommen, aUe die Fragen, die mit diesem Antrags zu- sammenhängen _ die Frage der Beibehaltung oder Verringerung der gemischten Transitiäger, der Einwirkung der Aufhebung des Jdentitätßnackpweises auf die gemischten Transiiläger und ihre Be- deutung, die Frage der Aufhebung des Zonredits _ in sehr eingehende
Drbatie ist gestern berichtet
gründliche Erwägung zu nehmen. Es sind alle Ermittelungea au- geftellt, die in dieser Beziehung angestellt werden können. Es sind die großen Jntereffenvertreiunaen gebört worden, sowohl die HM - kammern haben sich zur Sache geäußert als die Landwirtbscbafls- kammern. Es find Sachversiäudige vernommen, und es haben sik auch, namentlich aucb neuerdings, diese Ermittelungen erstreckt auf die Feststellung der Ausbeutungsverbältnifse beim Export von Mehl und auf die Rückwirkung der Feststellung dieses Rendements- verbältniffes auf die verschiedenen großen und kleinen Mühlen _; mit einem Wort: die Frage ist nach allen Richtungen bin in aus- giebiger Weise erörtert und klargestellt worden. Es haben jetzt die betreffenden Reffort-Minister zur Sache botiert, eine Beratbung und Entscheidung des Staats-Ministeriums hat aber in dieser Beziehung noch nicht stattgefunden. Daher sind wir beute nicht in der Lage, diesem Antrag gegenüber eine bestimmte Stellung einzunehmen. (Be- wegung.)
Meine Herren, ich möchte nur doch zur Aufklärung der Sache Einiges sagen, weil die Frage der Aufrechterhaltung der gemischten Tranfitläger mit der Frage der Aufhebung des Zonredits gewisser- maßen bier durcheinander geworfen wird.
Man hat ja gesagt: Die Aufhebung des Jdentitätßnachweises läßt die völlige Aufhebung der gemischten Transitläger zu, weil alle Voribeile, die mii den gemischten Tranfitlägern verbunden sind, für den Handel, für den freien Verkehr, auch für die Mischungen nunmebr erreicht sind durch die Aufhebung des Jdcntitäisnacbweises. Ich will nur bemerken _ ganz tbatsächlich, ich habe hier keine Meinung zu äußern _, daß dies aUerdings ein Jrrtbum ift. TUM einmal erstreckt iich die Aufhebung des Jdentitätönachweises der eingeführten und aus- geführten Waaren bisher nicht auf alle Getreidearten; dann aber muß bei Anwendung der Bestimmungen über die Auf- hebung des Jdentitätßnacbiveises vorher ein Export statt- gefuxiden haben; auf Grund des tbatsächlicb statigebabien Exports werden die Einfubricheine erst wieder gewährt, während bei dem gemischten Tranfitlager der Import von ausländischem Getreide vol!- kommen zoklfrei auf das gemischte Tranfitlager geht (sehr richtig!) und eine Verzoaung erst dann und soweit eintritt, als hinterher von dem gemischten Transiiiager ein Aquebkn von Getreide in den freien Verkehr des Jnlanbes siaijfindet. Dann braucht also die Verzollung erst stattzufinden in drm Augenblick, wo Von dem gemischten Tran'sitlager indas Inland importiert wird _ ich gkbrauche ausdrücklich den Außdruck .importisrt “, weil nacb'zoliiechnischen Begriffén das gemischte Tranfitlager als Ausland angesehen wixd (sebr richtig!), folglich das Getreide erst zur VeronUng kommt, wknn Ls Von diesem künstlich geschaffenen Aus- land ins Inland sich begiebt zum iniändiscben Konsum. (Sehr richtig !)
Es ist also klar, daß, sélbst wknn der Antrag des Hsrrn Grafen Schwerin von den vkrbündétkn Régierungrn angenommen würde, dennoch immer Ein wesenilicbss JUTSUffS bestehen bleiben kann, die gémischten Tranfitiäger an fich auir€chi zu erhalten für die Inhaber désselen und für 0711 Handkl. Ick bsrstebe jetzt dyn Antrag dahin, daß man diese Frage 3. Z. nicht in Angriff xishmen wil! (skbr richtig! rechts), sondern sich lediglich auf di? Aufbrbung dss Zc-likredits beschränkt (irbr richtig! rechts), sodaß in Zukunir diejenigen Handelsstädte, die sehr entscheidendes Gewicht auf die Beibehaltung dieser gemischten Transiiläger legen, dock) nock) den Vortheil behalten könnten, daß sie das Getreide nicht an der Grenze zu verzollen brauchen, sondern daß das Getreide als tranfitierendes Geiteide angesehen wird bis zum Wiederausgang in das Ausland oder bis zur Einlagerung _ was dasselbe ist _ in die gemischten Transitläger. Ich sLiZS das so aus- führlich auseinandsr, weil man sich in diese Fragen bineindenken muß, was für Einen Laien nicht ganz leicht ist.
Meine HerrCn, was nun die gkmiscbten Transitlager betrifft, so ist das bisherige Verfahren mit denselben folgendes gewesen. Sie hatten ja dk]! Zwick, dkm Importeur die Möglichkeit zu geben, das Getreide zolLfrci ins AulSand zu bringen oder nach seiner Wahl und der Konjmikiur von dem gemischten Getreideiager in das Inland. Nun batte fich aber berauögestellt, daß eine sehr erhebliche Anzahl bon Tranfitlägern überhaupt nicht in das Ausland exportieren. (Hört! Höri!) Dann gestaltet fick) die Sache aber als nichts weiter als ein Krsdiwrivileginm, d. h. tbaisächlicb als eine unberechtigte Ve- gimstigung des Imports bon ausländischem Getrkide, (Zuruf.) _ Ich sprech nicht von ailen Waaren, sondérn zur Zeit von Getrside. Infolge deffen hat der Bundesraib beschloffen, daß die gemischten Tranfitläger dieser Art, die ihatsäcblich überbaupi gar keinen Vsrkebr mit dem Auslande haben, nicht berschiigt seien, nach drm Sinne und der Tendenz, für Welche überbaupt diese gemischten Tranfitläger eingeführt sind, daß sich da ein Mißbrauch berauSgssteÜt habe, und es wurden nun Ermittelungen aagesteut über die Geschäst§gebabrung in den einzelnen gemischten Transitlägern. Diejenigen, bei denen fich von Vornberein klar beraussieüte, daß sie einen Verkehr mit dem Auslande übsrbaupt nicht hattén, wurden bereits 1895 aufgehoben; bsi anderrn, bci dencn ein kleiner Verkehr mit dem Auslande nachgewicsrn wurde, wollte man noch etwas Zeit [affen und noch ein Jahr die Ermittelungen weiter fortsetzen. ,Da hat sich weiter herausgesteUt, daß auch b€i drn 1895 bestehen gebliebenen Transitiägern eine erhebliche Anzahl übrig geblieben war, welche unter die erstbezeichnete Klasse fielsn, und da ist wiederum der Antrag von der preußischen Staatsregierung gestellt, diese gemischten Transitläger auch einzuziehen, sodaß, wenn ich nicht irre, in Preußen eigentlich nur noch die Seestädte stehen geblieben waren, die anderen gemischten Tranfitläger aufgehoben wurden (Zuruf) _ am!) an den Rbeinbäfen. Nun ging dies er Antrag an den Bundesrats). Dcr preußische Anirag erstreckte sicb aber auch auf eine Reihe Von Lagerbäusern in anderen preußischen Städten, und infolgedessen kommen natürlich die Verhandlungen mit diesen verbündeten Staaten in Betracht. Inzwischen kam ein neuer Antrag an den Bundesratb, der etwa entsprechend dem Anfrage des Herrn Grafen Schwerin den Zoäkredit überhaupt ausheben wollte. Daß dies natürlich für die Entscheidung über den Bestand der ge- miscbtm Transitläger beziehungsweise über die Zahl und die Voraus- setzung der Aufhebung einzelner Transitläger von Bedeutung war, brauche ich Ihnen nicht weiter auseinanderzuseßen. Jnfolgedeffen ist eine Entscheidung über den Antrag, betreffend die gemischten Transit- läger im Bundesrat!) noch nicht eingetreten; vielmehr haben sich nun die. Ermittelungen auf die jest hier durch den Antrag- des Herrn Grafen Schwerin angeregte Frage erstreckt, wie ich vorher bereits gezeigt habe. Eine Entscheidung des Staats-Ministeriums ist," noch nicht getroffen, ich kann also in dieser Beziehung keine Stellung
nehmen, wie die Herren verstehen werden; es wird aber dieser Antran