1871 / 184 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 01 Dec 1871 18:00:01 GMT) scan diff

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e e über die Einführung des Geseßxs des Norddeutschen Bundes, KtrTffYnd die Verpflichtung zuim Yiegßdtenste, vom 9. November 1867, n ayem

Vom24.Novembcr 1871. . Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deuischér Katser, König von Preußen 2c. ' verordnen im Namen des DeutsrhenfReichs, nach erfolgter Zusttm- mung des Bundesrathes und des Reichstages,- was folgt: §, 1. D-s Geseß des Norddeutschen Bundes, betreffend, die Ver- tritt an König-

i tun um Kriegsdienfte vom 9. November 1867, YYchchBaZeLn, vorbehaltlich der in dem Vertrage (1. (1. Versailles, den

23. November 1870 Ziffer 111. Z. 5 Nr. 111. Seiner Majestät dem Könige svoni ?yefrn zustehenden Rechte, am 1. Januar 1872 als Rei s ee n ra t. ,

ch§.g2 ßDurch gegenwärtiaes Gesek werden dte Vorschriftewnicht berührt, Welche im Art. 22, 33 Abs. 1, 34, 82 ynd 89 des bayertschen Geseßes, betreffend die Wehrverfaffung, vom 30. Januar 1868, ent-

alt u nd. h eZ. T. Mit dem „1. Januar 1872 tritt das bayerische Gefeß, be-

in end das Wehrchd vom 29. April 1869„außcr Wirksamkeßt. ffUrkundlich unter, Unserer Höchsteigenhandigen Unterjchrtft und

beigedrucktem Kaiserlichen Infiegek.

B rlin den 24. November 1871. e * ( . Will) elm.

[. 8. ) Fürst v. Bismarck.

Gesch, betreffend die Einführung des (Heseßes des Norddxutschrn Bundes vom 8. April1868 über die Unterstutzung der bedurftigen Familien zum Dienste einbeTUercd Mannschaften der Ersaßreserve n a en. Vom 22. November 1871.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von

Preußen 2c.

verordnen im mung des Bundeskatbes und des Retchstags, was folgt:

Das Gesch

schaften der Erfahreserve betreffend, tritt als

in Kraft.

Urkundlich unter Unserer Oöchftekgenhändigen Unterschrift und bei-

gedrucktem Kaiserlichen Jnfiegel. Gegeben Berlin, den 22. November 1871. (U.S.) thhelm. Fürst v. BiSmarck.

(Heseß, Bundes über des Friedenszustandes, vom 25. Juni 1868, in Baden.

Vom 22. November 1871.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von des Deutschen Reichs, nach erfolgter Zustim-

Preußen 2c. verordnen im Namen mung des Bundesrathes

Das Geseß des Norddeutschen Bundcs,

und des Reichstages, was folgt:

Gesetzes vom liegende Klassenelntlxeilung (a.) der badischen Orte besjimmt.

Urkundlich unter Unserer Höchstcigenhändigen Unterschrift und

bcigedrucktem Kaiserlichen Jnfiegel. Gegeben Berlin, den 22. November 1871. (b.8.) Wilhelm. Fürst v. Bismarck.

. &. Klasseneinthetlung der Orte des Großherzogthums

Bade .

Namen der Städte. n Baden .................................................. 11 Bruchsal .............................................. 117 CarlSruhe ........................................ ' [* Conftanz ............................................. 111- Durlach .... 117“ Freiburg "“' 11. Hetdelberg ............................................. “' ]“ Lahr ................................................ 1?“ Lörrach ........................... - .......................... 111' Mannheim ............................................ 1. Offenburg 17. Pforzheim......................,....................... 11. Rastatt ..................... . ......................... 11l' Weinheim 117“ 2er übrigen Orte ........................................ 17.

Vekoxdnung, bctreffend die Einfüdrun dcs reu'i cl-n “"" . ' '“ Strafrechts inVadgen. P VfB MMtär Vom 24. November 1871.

von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von

Wir Wilhelm, Preußen 2c.

verordnen im Namen des Deut en R ' s der Verfassung desselben, was fosléxt; “ck ' auf Grund des A"- 6]

gedrucktem Kaiserlichen Jnfiegel.

Namen des Deutschen ReichS, nach erfolgter Zustim-

des Norddeutschen Bundes vom 8. April 1868, die

Unterstüßung der bedürftigen Familien zum Dienste einberufener Mann- Reichsgefeß Vom Tage

der Wirksamkeit des gegenwärtigen Geseses im Großherzogthum Baden

betreffend die Einführung des (Heseßcs des Norddeutschen die Quartierlcistung für die bewc'xffncte Macht während

betreffend die Quartier-

- f" ' b 11 ff „? MnrkNMÖPWXÖx-JRW Xr“ MUMM) WWW: endeertrkaSUk'ejktkdes gegethärtfgeU «.»st in KWT Die für Ouartterxeiftuyg zu gewahrende Entschädigung (§. 3 des 25. Zum 18r8) wird bis auf Weiteres durch die an-

Servisklaffe.

Die Beßimmungen Unserer Verordnung vom 29. Dezember 1867,

die Einführung des preußischen Militär-Strafrechtsim ganzen Bund . gebiete betreffend (VundeSgeseßbl. S. 185), treten htermit «ck für dFs Gcoßherzogtbum Baden in Kraft.

Urkundlich unier Unserer Höchsteigenhäudigcn Unterschxift und bei-

November 1871. Will) e l m. Fürß v. Bismarck.

Gegeben Berlin, den 24. ([.. Z.)

.___-_-

Zu Schippcnbeil wird am 16. Dezember or. eine Telegraphm. Station mit beschränktem Tagesdienftr, (:fr. -§. 4 der Telegraphew Ordnung, eröffnet Werden.

Königßberg, den 29. November 1871.

Kaiserliche Tclegraphen-Dnektion.

Königreich Preußen.

Se. Majestät der König haben Allsrgnädigst geruht: Den Geheimen Ober-chierungs-Rath von Schweiniy,

vortragendcn Rath lm Ministerium des Könißlichcn Hauses,

zum Wirklichen Geheimen Ober-Negierungs-Rath zu ernennen.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und MedizinalAngelegenheiten.

Der Regierungs- rmd Medizinal-Rath Dr. Wolff in Gumbinnen ist in gletcher Eigenschaft an die Regierung zu Merseburg verseßt worden.

Der praktische Arzt Dr. Hoffmann zu Zirke ist zum

Kreis-Wundarzt des Kreises Birnbaum ernannt worden.

Nichtamtliches.

Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 1. Dezember.

sächsische Staats-Minifterium, den Ober-Bé'rrgermeister und eine

Deputation des Gemeinderaths von Weimar. Jm Großherzog-

lichen Hof-Theater, wo die Kaiserin mit der Großherzogxiéoen Familie erschien, wurde Ihre Majestät von dem gemUten Hause enthusiastisch empfangen. ' ,

-- Ihre Kaiserliche und Königliche Hohert dre Kronprinzessin hat auf die zu Höchstderen Geburtstage seitens der Stadtverordneten zu Berlin dargebrachten GLÜÖ wünsche das nachfolgende Antwortschreiben erlaffen:

va Stadtverordneten der Hauptstadt danke Ich aufrichtig für die guten Wünsche, Welche sie Mir in altgcwohnter sceund1icher Weise

zu Meknem (Helxurtstgsxe ausgesprochen baben._ Ick erwidcre décscl- den von ganzem „Herzen in treuer Thriltmdme fur das Wohl dc

Bürgerschaft Berlins. Wiesbaden, den 27. November 1871. _ Victoria, Kronprmzesym.«-

- Die vereinigtrn Außschüsse des Bundesrakhes und Telegraphen und fÜr Rcchnungs-

für Eisenbahuen, Post wesen traten heute zu einer Sißrrng zusammen.

_ -- Im weiterrU Verlaufe der (' ri en Rei sta - Srßrxng spracxxcn nach dem Abg. Dr. gBsethbergcr djéStaYtZ- Munster Delbruckcund Graf 1.3. Noon, sowie die Abgg. v. Blancken- burg uyd [)1'. Friedenthal fur, die Abgg. Crämcr (Dsds) und v. 23911111 gfxgen den Geseyentwurf, betreffend die Friedens- prasenzsiarke des deutschen Heeres. In namentlicher Ybftnnmung wurde danwdas Amendement Miquél (zwei- ]ahrigcs Parrsclxquantum) nut 190 gegen 84 Stimmen abgelehnt. Glctcbkfalls m rzamexxtlxcyerAbstimmnng wurde §.1 der Vorlage mit 150 gegen 134 ertx1tn611 genehmigt,“ dcmnächst ohneDrbatte quch Z. 2. DerYrafidcnt verlas nunmehr die einzelnen Posi- tronen des Militaretaxs, dem Hause, bthfs etwaiger Bemer- kungen. Bei der Posttwn, welche für Bayern ein Pausch“ quantum von 10,854,900 Thlrn. außwirft, entspann sich eine kurze Debatte zwischen den Staats-Ministcrn v. Pfrcxzschnek und Grafen v. Ordon'gmd den Abgg. Laßker und Frhrn.Schcnck v. Startffcnberg. Sannntltche Anträge und Resolutionen der Konrnnsscrrien des Hauses, betreffend die Matrikularbeiträge- dteYerthetlung der Kr'tegscntsäzädigung u. s. w., wurden unter Zustnnmung der chtcrzmg fast ohne Debatte genehmigt.

- In der hcutigenZS.Plcnar-Si an des Reichs“ tages stand an erster Stelle auf der Tagesyordngung die dritte Verathun'g des Gesey-Entwurfs, betreffend die Frie- deanräscpzsPrke des deutschen Heeres und der Aus“ gaben fxtr dre Verwaltung desselben fÜr die Jahre 1872, 1873 und 18/4. Bei Schlzxß des Blattes sprach der Abg. Sonne- mann gegen das dretjahrtgc Paufchquantum.

"" In der heutigen vierten Sißun des auses der A b 8 e or VU e*te 11, welcher am Ministertischegdcr Stéats-Minister

“zwei Geseß-Entwürfc,

: geschäftliche Behandlung Das Exproprtationsgeseß Ihre Majestät die Kaiserin-Königin empfing grstern das Großherzoglich

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Camphausen beiwohnte, theilte der Präfident von orckenbc zunächst das Resultat drr Schriftführer. und Zachkomc? misjtonjs-Wablen „Mit. Zu Schrrftführern nd hiernach gewahlt dre Abgg. Delius, v. d. Goltz (Dramburg , v. Saucken (Jnßerbura)- Wachler (Oeslß), 131". Lieber, v. Vrauchitscb, Böhmer und Sachse. Die Fachkommissionen haben ,fich in folgender Weise konstitutrt: 1) Geschäftsordnungs.

Kommission: Or. Kysch (Vorfißender), v. Denzin (Stell-

vertreter), Müller, Hannover) und Rübsam S ri t ,. 2 PettttOUSkommrsséon: [)r. Gnejst (Bors), Prénzch-ÖfoßelZFF ( teYv.), v. Ltebxrmann und Witte (Schrxstf„)„ 3) Agrarkom- MMM: Schellwrß, v' WÜWÜWRÜLMWM, Kiepert und StrUY. 4)K0mm1ssior1 fur Handel und Gewerbe:Han1macher, [),-„ Achen- bach“ Graf Lm'bur-A'Swmm undKloycHomburg). 5) Finanz. konurnsfion: v' MllschYe-C0Uande, ])k- Löwe, 1)r. Lieber und :„ Kuhlwetter. 6) Iusttzkommisfion: Lampugnani,Dahlmann, v. Houwald und „Strecker. 7) (Hemeindekommission: Phillips- „, Wedell (Menßlm), Witt und v.Langendorf. 8) Unterrichts- ronmusfion: Ur" Techow, Bruel, Hubert und Wa(lichs. 9) Budget.

kommission: v. Bennigsen (Vors.), v. Bodelschwingh (Stellv.),-

„„ Win ingerode, Bernards v. Br ' '

Rickert (Schriftführe'r): auchrtsch, Mtthoff und Der Staats-thfter ChartnphdqusÉn legte dem Hause hierauf

e r. te mri tun n

der Ober-Rechnungskammer und die SteF1peleZlaanstrxlr1gDieß-

wxffen bet dem Grundbuchamt anzubringenden Anträgen vor. -

In Bezug auf die leYtere Vorlage gab der Staats-Minister

dxm Hause anheim ,„nnt der Verathung so lange zu warten

ws der Gesehentwurf uber den Eigenthumserwerb und die ding;

' liche Belastung der Grundstücke vom Herrenhause durchberathcn

sei, um dann dteVorla e in Verbindung mit die em (He e ent

zu berathen. - Es fo gte hierauf" die BeschlusßfassngH ÜHYUZTT der frrrßherd eirzgebrTchstend Vorlagen. ; ' ur e einer e on eren - mrssioy von „14 Mitgliedern, alle Finanzvorlagen der BZ)???- fomm1ssion uberwiesen. Der Staats-Ministcr Camphausen empfahl der leßteren eine Bcscblemttgung in der Berathung des Staatsschaß-Geseycs und des Entwurfs, betreffend die Konsoli-

dation PkkUß1scher Staatsanlei en. -- ' (' des Aba [)r, A'bk'nbl'lkb JUMP Ypffpn EYZFFZF,:?:bxééxsaVkYÜYt ') ;

den Rath im Reichskanzler-Amt als er en zu etra wurde der Geschästsordnyngs-Kommisfion Überwiesen.

Nach Erledigung emrger Wahlprüfungen wurde die Sißung um 122 Uhr geschloffen.

-- Das Schreiben des Prästdenten des Reichstages, demzufolge der Reichstag beschloffen hat, die Petrtion des Gesammtvereins der deutschen Geschichts- und Alterthumsvcreine zu Altenburg,

betr.Bewi[1igung eines jährlichen Zuschusses von 3000 Thlrn. aus Reichsmitteln für das römisch-germanischc Central-

? Museum in Mainz, dem Reichskanzler zur Berücksichtigung

zu Überweisen, ist von dem Reichskanzler dem Bundesrathe vorgelegt, und von diesem in der Sißung vom 19.d.M. dem Aus- schußr für Rechnungswesen überwiesen worden. Leßterer wird steh zunagsi mit dem Großherzoglich hesfiscben Bevollmächtigten in Verbmdung seßen, um nähere Aufklärung Über das Sachver- hältniß zu erlangen.

*- Auf den Antrag Preußcns , betreffend die Gewährung des Zollrabatts für den zur Niederlage gebrachten, nach dem 1. Januar 1872 zur Verzollung gelangenden Wein , hat sich der Bundesrath nach Anhörung des Ausstbuffes für Zoll- und Struerwesen in dcr Sißung vom 19. d. M. mit dem von der Königlich preußischen StaatZrcgierung angenommenen Grundsa'xzr einverstanden erklärt: daß für Wein, welcher zwar m Gcmaßheit des bisherigen Wcingroßhandel-Regulativs mit „denrAnspruch auf Rabatt zur Niederlage genommen worden l|,1edoch erst nach dem 1. Januar 1872 zur Verzollung ab- gemeldet wird, der Zoklcrlaß von 62/3 bez. 20 pCt. nicht mehr bewtkltgt werden dürfe, daß vielmehr die Abfertigung dicses Weines ledigl1ch nach dem Z. 103 des Vereinszoljgesexzes zu er- folgen habe. Drr Bundesrath hat beschlossen, die Bekannt- machung dieses Grundsaßes drn betreffenden Regierungen ;??er Herfteklung eines eiuhettlichrn Verfahrens anheim zu

- Der Wagenmangel auf den Eisenbahnen, die Yksachen deffelben und seine Folgen find an dieser Stelle wie- ökkholtdesprochen 'worden; Wir haben insbesondere auch er- rZe'rt, mwtewett dre ungenügende Abfuhr der Kohlen im Rhei- YP-Westfalrschey' Revier, worüber so lebhafte Klagen von deaten 'der thhetltgten direkt bei den Staatsbehörden Und ?ck) M Presye erhoben werden, auf die Unterlassung rccht- ze„tiger Vermehrung des Wagenparks und der Maschinen zu-

rUTszführen ist. An die in unseren resp. Artikeln rein objektiV'

egebene Darsteklung der Verhältniss haben wir neuerdings Lie Nachricht geknüpft, daß der Handels-Minifter Kommissare

aus seinem Ministerium nach dem R ein' - " ' dyßrtebezirk 'mit dem Auftrage a("geo?dnYYZFxftfFilelsckÉeeTHYlT-k msse einer, eingehenden Prüfung zu unterziehen ,und nach Be- nehmet) nut den betreffenden Vahnvcrwaltungm sofort die er- fdrderlrchen Maßnahmen zu treffen, um die schnellste Cirkula- twn der„Vetrlebsmittel und eine der gleichmäßigen Befriedi un des Bedurfnisses entsprechendc Wagendisposition zu ermö ligcheng vSchFFnFFTreéewwleßlYeinrerß MZF Nichts frrner liegt, aki? sog. «, m er , ' " - ' (Nr. 515) zum Vorwurfe gemacht wLizredltnkeFmYZJeanLtWZ: mals auf den Gegenstand zurück, indern wir drs Er ebniß der Erkundigungen mittheilen, welche wir über dix in vgsch' denen Arttkeln der :Börsen-Zeitunge (Nr 459 515 523er5411e- enthaltenen Daten über den Wagenmangei und diekÄ 1h",f ) KruxeetdxttZZderbTaldFl-Bestände auf allen an djerméxöulL? ten a n ee ' ' „SWUZOLMYVJM haben, genen Köhlenzechen an zuverlässtger _ _er agcnmangel auf der Cöln-M' “' ' msowett Thaxsache, als den Zechen zur ZULETZT]: dFjXFibThZalhsk von Wagen uberwiesen werden kann, welche zur Arfulér ihrer Produkte beansprucht wird. Was aber den Kohlenwa enpark dxquhw anlangt, so ist derselbe von 1 143 600 Ctrg Tr fabtqketrrm Jahre 1867 auf ca. 1,556400 ,Ctr im. InWe- 1870gesttegen, wird bis auf 1,700,000 Ctr. m;, Schluffe des Jahres 1871 und weiter bis auf 1,900,000 Ctr. im Jahre 1872 fich erhöhen sofrrn dre neu bestellten Wagen innerhalb der kontraktlich ftipulirter; Justen zur „Ablieferung gelangen. Dieser Vermehrun der TranSportxmttel steht dieThatsache gegenüber daß der Uanan der Kohlentransporte auf der Cöln-Mindean Eisenbahn vor? ca. 80,600,000 Ctr. im Jahre 1867 in stetiger Abnahme auf ca. 09,300,000 Ctr. im Jahre 1870 heruntergegangen war und erst im Jahre 1871 , in welchem das Transportquantum bis zum 1. Oktober ca. 55 Millionen Ctr. betra en hat fich wieder zu hxben scheint. Hatten sich hiernach dic ranspdrtmassen vernnndert, so waren andererseits die Transportlängen welche em Centner durchschnittlich zurücklegte, von 8 136 Meilen, pro 1867 auf 9,169 Meilen pro 1870, also um Za 13 pCt gewachsen, während die Transportmittel, deren Umkauf durcö ausgedehnten Wegstrecken freilich verlangsamt wird nach den , b u - ! ! , , LMM WLW Zabjxnanggben der Tragfahtgkett m dem Zert-

Es bleibt dahin gestellt, ob nicht “mit den 1é"yr“m occ “auv- führung begriffenen, sehr bedeutenden Neubeschaffungen von Wagen (je 1000 Stück 5 200 Ctr. pro 1871 und 72) unter Berucksichtigung elner gewiffen Reserve, soweit wir die Bereit- haltung einer folchen nach den in unserer Darlegung vom 19. September 0. (Nr. 121 unseres Blatteß) als eine vorsorg- lich zu treffende Maßnahme bezeichnet haben, wenigstens theil- weise schon früher hätte vorgegangen werden sollen. Jedenfalls wird eine unbefangene und gerechte Beurtheilung der Bahn- verwaltung nicht Play greifen können ohne Beachtung einiger Momente, welche hinsichtlich der Halden-Vorrätbe auf den Zechen im Bereiche der Cöln-.Mindener Bahn in Betracht ommen.

Die Halden-Vorräthe , welche auf allen diesen 34 Zechen zusammen am 7. November (3. 812,100 Ctr. betrugen, ent- stammen zum Theil der vorjährigen Kriegsveriddc, wo Ent- stehung und Anwachsen dieses Theils der Vorräthe dadurch erbcjgrkahrt wurde, daß die zufolge der militärischen Anforde- rungen beschränkte Leistungsfähigkeit der Bahnen die Zechen nöthigte, Kohlenauf die Halde zu stürzen. Im laufenden Jahre wurden alsdann zuvörderst die älteren Theile dieser Vorräthe abgefahren, neue Förderungen aber den Halde- R““tänden zugeschüttet, und zwar im Interesse der Gru-

U;, die des älteren Materials in erster Reihe ledig sein wollten. Dazu kommt, daß ein cndrmer Vorrath von Kohlen, welcher auf 7,000,000 Ctr. geschäxxt wird, in Ruhrort als Spekulationsobjekt angrhäuft ist, woraus der Bahnverwal- tung die „doppelte AUfgabc erwuchs, dcn TranSPort diescr Maffrn, welche für die dringendstxn Bedürfnisse der Jrrdustric nicht bestimmt waren, JU bcwrrkstcljigcn rmd zugleich den er- höhten Anforderungen der Zechen zu genügen, welche aus Bc- sorgnjß, daß durch die Ruhrorter Vorräthc die Preise herab- gedrückt werden möchten, nach Vköglichkeit die Förderung stri- gern und schleunigste Abfnhr vrrlangen. Auch von diesem speziellen Konkurrenzfallc abgefrhen, hat auf die Anhäufung der Halden-Vorräthc wok)! der Umstand mit eingewirkt, das; bei der Höhe der Kohlenprc'ife das an sich natürlich Bcßrcbrn der Zechen, die' Rentabilität ihres Anlagckapitals zu crhöhcn, dieselben bestimmt hat, ihre Förderung writer außzudchucn, als es nach der immerhin wenigstens annähernd im Auge zu be- haltenden Rücksicht auf dre zur Abfuhr erforderlichen Eisenbahn- Transportmittel räthlich gewesen sein dürfte.

Thatsache ist, daß dre Cöln-Mindener Bahn alle irgend

disponiblen offenen Wagen fiir den Kohlrrwcrkehr verwendet