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Koften des Reichs für sämmtliche Bundesstaaten auf den Münz- stätten derjenigen BundeSftaaten, welcbe sick? dazu bereit erklärt haben. Der Reichskanzler bestimmt unter Zufttmmung des Bundesrathes die in Gold auszumünzenden Beträge, die Vertheilung dieser Beträge auf die einzelnen Münzaattungen und ayf die einzelnen Münzstätten und die den lekteren für die Prägung jeder ein einen Münzgatsung gleichmäßiZ) zu gewährende Vergütung. Er ver cht die Münzstätten mfit Fenixch ?sltde, welches für die ihnen Überwiesenen Ausprägungen er or err .
Z. 7. Das Verfahren bei AuSPräaung der Reictholdmünzen wird vom Bundesrathe feßgefteslt und unterliegt der Beaufsichtigung von Seiten des Reichs. Dieses Verfahren, soll die vollßändige Genauigx keit der Münzen nach Gehalt und Gewuht sicherstellen. Soweit eine absolute Genauigkeit bxi dem einzelnen Stücke nicbt ixmegebalten werden kann, soll die Abweichung in Mehr oder Weniger 1111 Gewicht nicht mehr als zwei und ein halb Tousendtbeile seines Gewichts, im Fein ehalt nicht mehr als zwei T'ausendtbeile betragen. Z. 8. Alle Zahlungen, welche geseslicb in Silbermünzen der Thaler- währung, der süddeutschen Wäbmnz, der lübiscben oder hamburgischen Courantwährung oder in Thalern Gold bremer Rechßung xu l_eifien sind, oder geleistet Werden dürfen, können in Reichögoldmüuzen1§§1 und 3) dergestalt IFxleistet werden, daß gerechnet wird:
das Zehu- ark-Stück zum Werthe von 32; Thalern oder 5Fl.
50 Kr. süddeutscher Wäbrlmg, 8 Mark 54“ Schilling labifcher und hamburgischer Courant-Wäbrung, 3%; Thaler Gold bremer Rechnung ;
das Zwanzia-Marf-Stück zum Werthe von S?, Thalern oder 11 l. 40 Kr. süddeutscher Währuna, 16 Mark 1035 Schilling lübi cher und hamburgischer Courant-Währung, 6'/,8 Thaler Gold bremer Rechnung;
8. 9. Reichsgoldmünzen, deren Gewicht ym nicht mehr als fünf Tausendtbeile hinter dem Normalgewicht (5. 4) zurückbleibt (Passt- gewicht), und Welche nicht durch ewaltsame oder eseßwidrige Beschä- digung am Gewicht verringert nd, sollen bei a cn Zahlungen als
vvüwichtig gelten.
Reichsgoldmünzem Welche das vorgedachte Pasfirgewicht nicht er- reichen und an Zahlungsstatt von den Reichs-x „Staatsq Provinzial-
oder Kommunalkaffen, sowie von Geld- und Kreditznftalten und
Banken angmommen worden sind, dütfm von den gedachxen Kassen
und Anstalten nicht wieder ausgegeben werden.
Die Reichsgoldmünzen werden, wenn dieselben in Folßelxängedrsér
a M, a ste das Pasfirgewicht nicht mehr _erceichcn', für Rechnung des Reiches zum Einschmelzen eingezogen. Auch Werden dergleichen abgenußte Goldmünzen bei allen Kassen des Reiches und der BundeSfiaaten |ets voll zu demjenizen Werthe, zu Welchem fie ausgegeben sind, an-
Clrkulation und Abnußung am Gewicht so viel eingebüßt
genommen werden.
Z. 10. EineAu'svrägung von anderen als den durch dieses Geseß eingeführten Goldmünzen, sowie von grobenSilbermünzen mit Aus-
nahme von Denkmümen findet bis auf Weiteres nicht |att.
8.11. Die zur Zeit umlaufenden Goldmünzen der deutschen Bundesstaaten find von Reichs wegen und auf Kosten des Reichs nach Maßgabe der Ausprägung der neuen Goldmünzen (Z, 6) einzu-
ziehen.
ßaatm anzuordnen und Beständen der Re
Ueber die Auöfübrung der vorßebenden Bestimmun en 171 dem Reichstage alljährlich in seiner ersten ordentlichen Session echenschaft
zu geben.
“5. 12. Es solLen Gewichtsstücke xur Aichung und Stcmpelung zugelassen Werden, welche das Normalgewicht und das Passirgewicht der nach Maßgabe dieses Geseßes auSz'umünzenden (Hokdmünzen, so- wie eines Vielfachen derselben angeben. Für die Mchuna und gddieser Gewichtsstücke find die Bestimmungen der Artikel
er Maß- und Getvichts-Ordnung vom 17. August 1868
Stempelun 10 und 18 (BundeFZesckblatt S. 473) maßgebend.
§. . Im Gebiet des Königreichs Baverp kann im Bedürfniß- fall eine Untertheilung des Pfennigs in zwe: HalNPfennige statt-
finden.
beigedrucktem Kaiserlichen Infiegcl. Gegeben Bcrlw, den 4. Dezember 1871. (11.8) Wilhelm.
Fürst v. Bi5marck.
Vekanntmachu
n g. Unter Bezugnahme auf den I. 17 des Vundxs-(Hesekes vom 21. Juli 1870, betreffend die Gründung öffent'ltcher Darlehys- fassen und die Ausgabe von Darlehnskaffenschemen im Bereiche dés Norddeutschen Bundes, (Bundes-Geseyblatt S. 499) wird hierdurch bekannt gemacht, daß am 30. November d. I. 14,103,785 Thlr. in solchen Darlehnskaffenscheinen m Umlauf
gewesen find. Berlin, den 6. Dezember 1871.“ ' Dcr Finanz-Mrmfter. Camphausen.
Das 47.“Stück des Reichs-Geseyblatts, welches heute aus-
gegeben wird, enthält unter
Nr. 744 das Geseß, betreffend die Bildung eines Reichs-
tricgsschaßcs. Vom 11. November 1871 ,' und unter
Nr. 745 das Gesch, betreffend die Ausprägung von Reichs- 4. Dezember 1871. Dezember 1871.
erlich es Po ft-Zettungs-
goldmünzen. Vom Berlin , den
Königreizb Preußen.
haben Allergnädigst geruht:
Se. Majestät der König rigenten Kanter
Den Kreisrichtcr und Abtheilungs-Di in Flatow zum Kreisgerichts-Rath zu ernennen.
Jinanz-Ministerium.
Controleure Straßburg zu Czarnikau, Heller zu Greifenha Robe zu Velgard und K spektoren ernannt worden.
Die Kataster - Löwe zu Deutsch-Crone, i. Pr. sind zu Steuer-In
" Nichtamtliches.
Deutsches Reich.
Preußen. Berlän, 7. Dezember. Kaiserin - Königin be Véreins der Berliner Kun
Müller zu och zu Köningerg.
IbreMajestät die 1 die Außstellung des
fichtigte geßert tc einer Sißung
stlerinnen und wohn
des Deutschen Central-Komites bci. e Hoheit dex Prinz Albrecht hat Schlosse Bellevue gemacht.
-- Se. Königlich geßern einen Besuch im
die vereinigten Ausschüffe
- Der Bundesrat!) und „ ' und fur Iuft1zwesen hielten
desselben für Handel und Verkehr heute Sißungen ab.
- Der großbritannis am Dienstag Abend von mit dem Courie m 10.50 Uhr Vormi 4 Stunden 50 Minuten , heut
getroffen. Die mt
che Botschafter Herr Odo Russell ist hier nach London abgereist.
rzuge aus Cöln über xtags fällige Post ist gestern Stunden verspätet hier ein-
Cöln Über Minden Post traf, heut 40 Minuten
Kreiensen u
t dem Courierzuge a um 7,35 Uhr Vormittags fällige verspätet hier ein.
Kiel, 6. Dezember. e theilt der :I. Korr.- Korvetien ;Elisabeth- und te dieses Monats erfolgen wird, Carle jedoch,
Ueber die in Dienst zu stellenden mit, daß die Fertigstellung der pAugusta-r noch in der ersten die Fertigstellung der wegen der bedeutenden erst im Februar 1. I. dür Die in Wilhelmshaven in Aus- rorsprinza wird, wie die noch in diesem Monat ehufs Bemannung dieser Einziehung von Reserve- llen im Laufe der nächsten bis die Indienftfiellungen Gefion- kasernirt weryen. se bereits vor ctm- unter dem Oberbefehl des nem Geschwader zusammentreten, ationen zu machen ffen wird wo
Schiff
Der Reich§kanzler wird ermächtigt, in gleicher Weise die Ein-
ig un der bis eri en b Silbermün en der deut“chen Bundes- , 3 h g b g a 3 1 „ „ Friedrich
Panzerfregatte ; der Maschime,
Reparaturen an bewerkstelligt werden kö rüstung bcgri oben genann
zerfregatte pK ten beiden Korvetten , ur Indienßstellung ferng Schiffe ist bereits die mannschaften Woche hier eintrc erfolgen können , Die genannten Schiffe so gen Tagen mitgetheilt, de Vize-Admiral Jachmann zu ei um im Atlantischen Ozean Evol in der Ausrüstung begriffenen Schi Korvette Elisabeth: in unsern Hafen 3 deren Schiffe, als zur Nordsee-Flotten- Wilhelmshaven zurückkch - Das Linienschiff in Wilhelmshaven als A Bayern. " Entschließung bezüg Staats-Ministerien, zember, lautet: »Ludwig 11 2c. ratbs beschlvffen, zu verordnen, vember 1848 öffentlichen Wbeiten Wirkungskreise dieses Unser StaatS-Minist 8.) die oöerste Aufsicht über Leimng der Staats DampfschTffahrt, die oberste Aufs: Unternehmuxxgen; fterium des Innern: schaft einschließiich dsr ob
ffene Pan
dre zur Leßtere so ffen umd vorläufig , auf der Fregatte » [len, wie gerüchtwei
ergangen.
mnächst
Von dez: ,;
hl nur dte ; urückkchren , da die an- "; Station gehörig, nach ,
sten Frühjalxs *? stellt wexden. A(lerhöchske &; glichen e
Urkundlich unter Unserer Höchsteigcnhändigen Unteerift und
ren werden.
xRenown-c soll im näch rtiklerieschiff in Dienst ge 4. Dezember. D' „ tion der Könt
(1. (1. Hohenschwangau,
nsxrxs Sjaaxs- aLs-Mimnerten dmmg vom 11.
lich der Forma
Wir haben nach Vcrnchmung ). Formation der Sta Dax dura) Veror rium des Handels
in Bezug auf die 8 folgt: Z. 1. gebildete Staats-Minifte aufgelöst. . . Staats-Ministeriums w eriUm des Königlkchm H Eikenb-Ilznq Post- an anstalten für dM Verkehr LudwigSkanal), des B' (hk über die Privat-Exsen b) das Zollwesen; Förderung alle I xn Leitung der Land-
bisherigen ;“ erden überwiesen: 1) mx 01!er und des Aeußern: .; d Telegrapheuwesen-
die oberste (Posten, Eisen-
bahnen, Tclegraphen, Staats-Eisenbahnen; und Dampfschiffahrts- Unser StgaiZ-Mix essen dec Landwir
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geftüthnsialt," b) die oberste Aufsicht au andes und örderung aller bezügl. Interessen; die Axxffßcbt auf MütéeßwöFeß, UFZ ewicht;__die Aussicht über den Verkehr auf Land- und Wafforfjraßen, einschließltcb der Abgaben für deren Benüßung , jedoch vorbehaltlich der unter Nr. 1 bestimmnn Zußändiafeit Unseres Staatk-Minißeriums des Königlichen Hauses und des Aeußem; das Verficberungs- und Kreditwesen; 0) dxr Vollzua des Berageseßet; 6) die Herstellung einer vollständigen Stattßi'k des Köni reichs; o) die Or anisation der Staats- Baubehörden und dre oYerße ufücbt auf das taato-Bauwesen über- haupt; die Wasser-, Brucken- und Straßenbauten dss Staats,- 3) an Unser Smats-Minißerium des Innern für Kittben- und Schulange- leßenheltmx das g_esammte te nische und landwirtbschaftlickye Unter- xichtsw_esen, xinschlussis der F0 bikdungsschulen und des tbierä tlichen Wterrubtk, jedoch was den Betrieb des mit der landw1rtbscha tlichen Centrqlschuereibenstepban verbundenen Staatkgutes betrifft, gemein- schastlxch unk Unserrm Staats-Minifterium des Innern. Die biSher schon bestandenen Zuständigkeiten der vorgenannten Staats- Minifterim bleiben unverändert. 9 3. Zufolge dieser Geschäfts- mxöscbeiduna Werden den voraenanntm Staats - Ministerien foxgsnde S-toüen, Organe und Anstalten eingereiht , bezw. un- tergeordnet, und zwar: 1) Unserem Staats - Ministerium des Könizlicben Hauses und des Aeußern: die Generaldirektion der Königlichen Vexkehrkanstalten mit ihren 4 Abtheilungen, die General- Zolladmmißratton; 2) Unserem Staats-Minlfterium des Innern" das Generalkomite des landwirtbschaftlichen Vereins, die Land; geßüts-Verwalxung, die Handels- und Gewnbekammern, die Normal- Yichynaskommtsfion , da_s Obcr-Vergamt, die statiftiscke Zentral- kommission mit dem ftattstischen Bureau, die oberße Baubehörde mit W" Zunfthauaussthuffe; Z) Unserem Staats-Minißetium des Innern fur Ktrchenx und Schylangelegmheiten: die polytechnische Schule in Mü'nchen, dle Induftrtesckyulen, die landwirtbscbaftlicbe Centralschule Wethenftepban, die_antxalthicrarzneischule in Münchén. Z. 4. In Unseretz1 Staats-thstcrmm deö'Innem Wird eine besondere Abthei- lung fue Lgndwinhsckzaft, Gnverbe und Handel gebildet, welcher die in 'ZZ'L 11b. & bis (1 bezeichneten Geschäftögegenßände zur aus- schllcßxichen Behandlung uberwiesm werden. An der Spike ße'ht ein höherer Ministerialbeamter- durch dessen Hand sämmtliche Emläufe und Konzepte 05er die der Abtheilung zugewiesen'en Gegen- st_ände an den Staats-Mmifter (;elangen. Im Uebrixm gelten für dtese_Abthe11ung die Vorschriften Über den Geschäftkgana in den Staats-Mimstmm. Z. 5. Ueber die Ausscheidung des Beamten- personali und des thts des bisherigen Staatk-Minisieriums des Handels und der öffentltchm Arbeiten behalten Wir Uns Entschließunß vox. Z. 6. Gegenwärtige Verordnung tritt am 1. Iammr 1872 in YFMÜYÄ ÖlaÄIedSsthstmZstickkimIdles Königlichen Hauses und
, e nnern e er ' VollzuZHe bxauft-Zagt. b LuleTeLungm find mxt dem ra v. egnen erg - Du . Frhr. v. ranck . v.
])x.Jäustle. v.JiJcher, taatzrath, vJÉchubFrt, StachTYZéL
Wurttemberg.„ Stuttgart, 6. Dezember. Der Kö- nig hat durch AUerhochfte Entschließungen vom 20..und 30. Novembex d. I. dte Genehmxgung zur Anlegung der von Sr. Majestat de'm Degtschen Kaiser und König von Pxeußen gesttfteten Kmegsdenkmünze für die Feldzüge 1870/71 den auf Grund der Statutey damit Veliehenen ertheilt.
- In der gestrigen Stßung der Kammer der Abge- ordneten stand auf der. Tagesordnung der Geseßentwurf, be- treffend Aendcrngex) des Landesstrafrechts und der Strafpro- zeßordnung bei Emfuhxung des Strafgeseßbuchs für das deutsche Reich. Die ersten Arttkel desselben wurden angenommen, die Debatte aber noch nicht zu Ende geführt.
[' Baden. Karlsrybe, 5. Dezember. In der 7. öffent- [chenkSißung der Zweiten Kammer theilte nach Eröffnung der Stßgng der PrästdentKirsnex zunächst mit, daß die mit der Zleherrctchung der Adreffe_auf dre Thronrede beauftragte Depu- atton vonxGroßherzog m Gegenwart des Großherzoglichen Ztaats-Mimfteriums huldvollst empfangen worden ift. Nach V:x-rlesung der Adresses rach Se. Königl. Hoheit in den gnädigsten „?_rten aus, wie sehr e ,deysclben mit freudiger Genugthuung er- ,fuue, die vöUigeUeberemstunmung der Volksvertretung mit den m der Thronreye ausgesprochenen Ueberzeugungen zu verneh- xnen. Se. Kömgl. Hoheit erkenne hieraus, daß die Volksver- ,xetung den, seit dem leßten Lgndtage voUzogenen Bestrebungen ?.“),eiÉer, Re terung sich freudtg angeschlossen habe. Dadurch det "eme, offnung befestigt, daß ein gleiches-Vertrauen auch ter kunfttgen Arbett entZegenkomme und daß der in der Adresse undgegebene schöne (Zei des Friedens für das Land und für YZ Alle 'gesegnete Fruchte tragxn werde. Schließlich beauftrc: te AFZKZYgleiZeebHoheitGdeX PrästdeSntien, dem Hause für die en „ ener e nnun e n ' uberthttfeln. 9 ne wärmsten Dank zu olgte hierauf die zweite Le un des Ge e Holeßeckllvetrebffend. S f g sßentwurfs, die e en urg. ternberg, 5. Deember. Die eu- JIM LandtMs-Versammlung, in der ck auch der Hexzog | eorg von" ,ecklenxburg-Streliß eingefunden hatte, beschäftigte ARanuPtsachUck) nut Vornahme der Wahlen für die erledigten
Elsaß-Lothringen. Meß,5.Dezember Eine er ebende tsxxlttärische Feierlichkeit faqd vorgestern in der Kaserne hCham- Wre statt,“ es gelangten nämlich die den Offizieren und Acrztcn
der bayerischen Brigade verliehenen Orden _ zur Vert eklun . Di? gay eBrigade war auf dem Kasernenhofe, fcldkriexsmäßLg Lm geru et mxt fliegenden Fahnen aufgestellt,“ bei Präsentir- em Gewehr gmg der Gouverneur mit zahlreicher Suite die Front entlang, worguf dte zu Dekorirenden vorgerufen wurden. Onter abermals präseytirtem _Gewehr wurde dann die auf die Vrdensverleihung bezugliche Kabinetsordre des Königs von
ayern verlesen und hierauf 1edem Dekorirten das Ehrenzeichen UKUYHLÜU- Nach Schl'uß dieser Feierlichkeit gelangte eine weitere
al netsordre des Königs von Bayern zur Verlesung, nach IL ch_er Lie zur Erinnerung an den leßten Feldzug von Sr.
ajeft t dem Deutschen Kaiser verliehenen Bänder und
Medaillen an die a1 schastmknzulegcn fi?d?1m zu hcften, resp. von den Mann-
OefierreiÖ-Ungarn Wien 6 D „ '. , . e ember. D , . . .- zufolge rvurcholzgethan emstweilen das Zwanz-MJMYÜFZW Mr Vorlage des Budgets „vor denReichsrath beibehalten, Das VÉYYYTQ sxzeräFFeftYxtgen, aus Fr raschen Annahme des ' , n" rage zu ma en um di Zessxon mögltchst abzukurzen und Zeit Zur AußakatTrYx FF: or agen fur, die nächste Session, welche bald folgen soll, zu gewinnerz. Pte Thronrede würde dem genannten Vlatte zufolge cinx bezugluhe Andeutung enthalten. In dieser Session des Retchsrathes gedeyke das Ministerium Gefeßvorlagen, betreffend dte Errichtung emes Verwaltungsgerichtshofes und die Ver- befferung der Lage der Staatsbeamten, einzubringen.
-- Der Ka_1s er hat ein„e Reihe von Aenderungen in den“ organischen Besttmmungen fur das vMilitär-Fuhrwesens-Corpse uyd dxe vFuhrwesens-Material-Depotsc genehmigt, 11. A. die Emberufung der Unteroffiziere, sowie eines Theiles der Train- sJldaten des Reservestande§ in der Gesammtzahl von jährlich 1 00 Mann zur Waffenubung durch die geseßlich normirte Fust behufs Ausbildung im Traindienfte. '“
Schmeiz. Bern, 6. Dezember. Der Bundesrat vym päpstlichen Stuhl die Mittheilung erhalten, daß diesehr hb? rext set, m Unterhanßlungxn über die Regelung der Tessmer Btsthums-Angelegenhetten einzutreten. - Der Verwaltungs- rath der Gotthardbghn-Gesellschaft wählte Före Herzog YZFYYYYÖFUFZMYdenn?, 2171er Escher (aus Zürich),
u ern un e ' - (aus Be?!) 3? Dxrekttorsené gterungs Rath Weber
-- 11 er or ge eßten Verathung über die Vorla e - treffend dre Revision der Bundesverfaffung , genehmiFte, Leer Nationalrath den neu emgeschalteten Artikel 47, welcher die Glaube'ns- und Gewiffensfrciheit gewährleistet und bestimmt, daß „Ntemand wegen GlaubenSanftchten in Ausübung seiner Politischen und, burgerlich§n_Rechte beschränkt, Niemand zur Vornahme besttmmter reltgtöser Handlungen gezwungen oder nZegen deren Unterlassung bestrgft_ werden soll. Ebenso dürfen fur Zwecke des Kulxus nur diejenigen besteuert werden , welche LTZdYWYWYnYeUZYsgmpffenslkshast angehören. Indeß ent-
" ' an en mema von " “ burgerltchen Pflichten. Erfullung der rein
Belgien. Brüssel, 6. Dezember. Gra de T den Parteihlätxern der Rechtcn zufolge dem KTZnige YYYLY folgende definitive Mi'nißerlifte vorgelegt, -und soll dieselbe auch bereits vom Kömge unterzeichnet worden sein: Graf de Theux Minister-Prä'sident und Minister ohne Portefeuille; Maltyu Finanz-Mimster, Moncheur Minister für öffentliche JZZFZUMJJOYFYYM? des ?UYM; Graf d'Aspremont- e e eu ern“ e ants eere - ' und General Guillaume Kriegé-Minister. h Iustiszister
_, Großbritannien und Irland. London 5. De ember Dte Besserung in dxm Befinden des Prinzen Jon Wales, dße am 1. d. Mis. emtrat, dauert bis jest ununterbrochen fort; dte leßten Bulletms lauten Lünstiger als je , und der Verlauf der,Krankheit„gestaltet sich „0 befriedigend, daß, obwohl die ersts noch, mcht völlig voruber ist, eine schlimme Wendung derselben mcht mehr besorgt wird. Ihre Majestät die Königin wird fich hegte oder morgen zu einem nochmaligen Besuche ZYFeitSYMfrthgthanx begxbixtxix Da sdier Zustdand Sr. Königl. r en gun gerzu en wer en von ct keine AbYd-Yxlietins mehr ÉFsÉeßemeerdeu. h u e an -erero von nur b' nach LNLM-Öß z ;) gh egtebt sich morgen - er ' errei ische Botschafter am hiesi en 0 e G a JFUYZLTTi,21oIC1itt§sgester'n nekisckl) Gemahlin eine gQludFtÖ-sr1fz ,bei Lex n nor mwcere ' * ' überreichÉe. [S ck, r sem Abberufuugssckyretben , -- enera i les , der amerikanische Ge andre a n - mschen Hofe, ist von Madrid hier angekommen.s 1 spa
- Lord Te nterd en, der Hi“:lfs-Unterstaatssekretär im aus“