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*- Hierauf legte der Mini er der geistlichen 2c.„A„ngeLegen-
heiten 131", F alk im Namen de erkrankten Justiz-Mlmstcrs den Geseßentwurf betreffend dns zur EheschlÉeßung er- forderliche Le ensalter, nut fol enden Worten vor: » Auf Grund einer Allcrhöchften C'rm chtigunq vom 4. Dezember v. I. habe ich nicht für mich, sondern Namens Bes xrkrankten Herrn Ju iz-Minifters dem Hohen Hause den Entwurf emes Geseßes, be- tre end das zur E eschließung erforderltche LebenSalter, zur ver- faffungsmäßigcn Be chlußnaZme voxzulegen. . _
In dieser Beziehung be ehen 'm “den verschredenen lenetcn des preußischen Staates außerordenüxch manni faltiJe 'Besttmmungen. Für die Verschiedenheiten bestxht em innerer run ntclxt. Umsomehr
rängcn die äußeren Verhältsmffxzur Aufstellung einbettltcher Nonnen. Es kommthinzu, daß bezüglich dteser Frage in einzelnen Rechtsgebteten immer Zwetfel bestanden haben, und daß in anderen Rechxsgebieten duxch das Reichsge eß, betreffend dre Aufhebung der olizerltchen Beschran- kungen der heschließung, neue ZWcifel cntftan en ssmd. Der Geseß entwurf, der nur aus einem einzigen Paragra ben be „cht, schließt fich an die geseklixhen Vorschriften an, welche im Rö ten Thetl des preußtschen Staats gelten, an die Vorschriften des Ügemeinen Landrechts, und
fixirt das 18. und resp. 14. LebensÉ'ahr. Gleichzeitig hebt derselbe“
das eigenthürnliche, dem “Wesen der be ficherwidersprechcnde Institut der landrechtljchen sogenannten Ehe auf Probe auf.
Indem ich dem Herrn Präfidentxn diesen GeLeßcntwurf sammt der Aslerhöchstcn Ermächtigung übcrxcrchc, stelle ich ie Beschlußnahme über die geschäfxliche Behandlung chtglich anheim.
- Auf dre Interpellatlon des Abg. Löwe:
»Welche Maßregeln hat die StaaxsregierunZ'chgen den Vertrieb der in den öffentlichen Blättern Berlins vom . und 21. Januar _ angekündigten 4prozenttgcn P r a m1911 - I?; f and [) r i ef e der Deutschen Hypothekenbank in Memingen er rtffen « , erwxderte der Handels-Mrmfter raf von JZenper:
Meine Herren! DaSGescß, nach Welchem die Prämienanleihen in cini en Fällen erlaubt, m anderen Fällen verboten und strafbar smd, T| hnen AUen „bekannt und gehöxig publizirt,“ die Strafen die even- tualiter, wenn nämlich der vorltegcnde Jau unter das Éeseß paßt, zu "verhängen find, stehen gleichfalls in dem Geseß. Im Uebci en, meine Herren, zu heurtheilen: ob der vorliegende Fall unter as Geseß paßt, odcr mcht paßt, qlso eine erlaubte oder nicht erlaubte That'vorlicgt, ist Sache der ertchte; und von vorn herein auf die Thättgkeit der Gerichte einzuwtrken, dazu hat die Staatsregierun kejine Veranlassung gefunden.“ Ich habe Ursache anzunehmen, dJ dtcse Anficht auch tanundesknnzlerann ethei'lt „wird. “
- Ju dex: DtSkUsfton Über dte et1tton der preußi- schen Wundärzte ]. Klasse: '
»um einen anderen, dem von ihnen geführten Befähigun“ s- nachxveise entsprechenden, ihre O1ialifikation und gewerbliche e- Zugmß zur ärztlichen wie zur wundärztlichcn Pra is erschöpfend
ezeichnenden, auch in den nichtpreußischen Bundeslän ern aksgemcm,
verständlichen Namen oder wenigsten? doch um,ein Ccrtifikat über . ihre Bercchtiguna zur ärztljchcsn, offiztellcn Praxisa- äußerte der thster der getftltchen 2c. AnFelegenherten Vr. Falk : In den [eßten Tagen, meine erren, ha e ich wiederholtGelegen- heit genommen, die vorliegende ngelegenheit namentlich auch nach der rechtlichen Seite hin zu rüen, und da bin ich denn zu der Ueberzeugung gekommen,“ das; er eschwerde Abhülfe gewährt werden muß, und weiter, daß fich unschwer eme Form finden lassen wird, in welcher diese Abhiilfe gewährt Werden kann, ohne daß auch nur der Schein der Behauytung fich rechtfertigen möchte, man stehe mit dem Reichsgescx in Wtderspruch. Ich habe also gegen den Antrag Ihrer Kommrs wn ntchts emzuwcnden. *
- Auf eine Petition 19er Gemeinde Seiffersdorf yum exneute, Ent cherdun des Fmanz-Mmisters auf eme von ihr emgererchte eschwer epwegenGrundsteuxr-Ueberbürdungckäußerte der Regxerungßkommxffar, Geherme Fmanz-Rath Rhode:
Meme Herren! Die §§.21-2813es Geseßes vom 8. Februar 1867, betreffend dre definitive Unterverthnlung und Erhebun der Grund- steuer, enthalten eine Ausnahme von der allgemeinen egel , Wonach die Tür die Provinzen und Kretse bls auf dre Gemeinden und selb- stän igen Gutsbezirke herab _fcstgcftelltcn Grund eucrhauptsummen einer weiteren Abänderung ntcht_„u1)terzo en wer en dürfen. Diese Ausnahme besteht darin, daß dchn1en1gen emeindcn, welche in Folge einer fehlerhaften Veranlagung m H„er Grundsteuer überbürdet Worden find cin außerordentliches Rechtsmittel zur Beseitigun diescr Ueber- bürÖung nachgelassen Worden 1ft. In Ancxkennung der chwierigkeitcn, mit Welchen die Beurtheilung der Richtigkeit der ursprüngli en Schäßung nach Maßßabe einer wiederholten EinschäZu-n verbun en tß, hat das Geseß as Verfahren zur Prüfung und Qntscheidung dxeser Ucbcrbürdungsbcschwerdm an feste Formen und Fristen ge- knüpft; es soll danach eine Ueberbürdan nur dann als vor anden angenommen Werden, wenn der für dte icgenscbaften der be reffen- den Gemetnde in der Mutterrolle verzeichnete Reinertrag den sich aus der nncdcrholten Einschäßung ergebenden Reincrtrag Um mehr als 25 pCt. des lexzteren übersteigt und die Entscheidung der chchwerden, Welche dcm Jmanz-Minifter zusteht, soll nach der ausgeprochenen
Absicht des Gcscßes einc endgülttge Lem. Im vorliegenden *alle hat nun“
eine yorschristsmäßige Prüfung er UTberbürdungs-Be werde der Gcmnnde Sexffcrsdorf stattgefunden, und es ist dteselbc, a die vor- Fxschrtcbene'Dtfferenz de_r Sch" ung fich nicht herausgc ellt hat, durch
tc Entscheidung des Fmanz- imstcriums vom 19. ärz 1868 zu- rückgcwtesen worden. Dxmungcachtet verlangtdie Gemeinde Seiffcrs- dorf eme 11och111a11ge Erörterung threr Beschwerde aus dem Grunde, Weil nach dxm Erxaß der erWahntcn Entscheidung des Finané-Mi= nisteriums dtc Bertchtigung eines sogenannten materiellen Jrr hums
„
in der Grundsteucrnmtterroüe der Gemeinde stattgefunden hat, und die Beschwerde nach der Ansicht der Petenten, wenn jener Irrthum nicht vorhanden gcxvcsen, oder vy]: dcm gedachten Zeitpunkt berichtigt worden wäre, alsjbcgründet hattennexkannt Werden müssen. Dre Gemeinde ist in dteser Angelegenhctt wredexholk vorstelli geWorden, sowohl bei dem Finanz-Minifterium als bet dem Hohen Zause selbst. Die diesfälligcn in den Jahren1869 und 1870 eingegan enen Petitionen find von Ihrer Jmanz-Konnntssixn zur Erörterun thZlenum nicht für Feeignetbcfundenwordc11,1ve1[d1ele)uld,daßder aglicheJrrthumm t
ererts bei der Prüfung und Entschetdung der Ueberbürdungsbeschw r e erkannt “und berückfichttgt worHen , den Petenten selbst zur Last alle. Auf den nämlichen Grund hin ist auch d1e leßte, von dem Minifterium an dix etentcn erlassene Verfügun Vom 30. Juni 1871 geftüßt, und dre *“ önigliche Staatsregierung g aubt_ auf dies'ses Argument nach wre vyr das Hauptg_ewicht für dle v_on thr erla enen „ablehnenden Bescherde legen zu mussen. Sie geht hterbet von “der Auffassung aus, daß aus etwargen Abänderun en beziehux1gZWeise Berichtigungen der Kataster-Dokumentc nach erfo gter Entscheidung einer Ueberbütdungs- Beschwerde tm- Allgememen kein Grund entnommen Werden kann, um eme Wrederaufhebung dieser Entscheidung, gegen Welche nach dem Gesche em weiteres Rechtsmittcl nicht zulässig ist, zu verlangen, Der bestehende Inhalt der Kataster-- Anlagen, rvcxcher nach Maßgabe des Gcseßxs unter Zuziehung der be- thetltgtxn ermdbesch und Gememden nach vorangeßangenem vorschriftsmäßtgxn eklan'tationsverfabren festgestellt ist, ildet, so “lange er nicht 111 dem geordneten Tortschrctbungswc e abgeändert worden, die akleinige rechtliche Grun lage für die au das Kataster
u gründenden BesteuerunZZverhältniffe und allxo auch für die Prü- Zung und„ Entscheidung er Grundsteuerüber ürdungaeschWerden. Im vorliegenden Falle ist allerdings die Berichtigung cines materi- ellen rrthums, d, h. einer der Wirklichkeit nicht entsyrechenden An-
abe er Kataftexbücher über den Bestand der fteucrpfttchtigen Liegen- (haften, rechtzeitrg bei dem Katastcr-„Kontrolenr beantragt. die Besei- tigung dieses Irrthums im Wegnder Fortschretbnng ist aber erst nach der Entscheidun§1 des Finanz-thfteriums über „dre ,Ueberbürdun s- beschxverden erfo gt, in demVerfahrenzur Prüfung d1cser Bes ch1vcrde ist er fragltche, materielle Irrthum von k'cmer Seite erwähnt wordxn, so daß Weder dre Reklamattons-Kommisfion, noch die Kön: [. Regterung zu,
Licgniß, noch das inanz-Ministerium selbst in der age waren, deu *
Yrüfuug und Ent cheidung dcr Beschrverde andere als. die “bis erigen. ngaben dcs Katastcrs über den Bestand der steuer flt'chti?en icgen- schgsften Zn dcr meeinde Seiffersdorf zum Grun e u e en, In- 31191 chen tft neuerdmgs bei der wiederholten Erwägung er ngelegen- hett xn Fra c, ekommen, ob der Ab chluß der im Jahre 1867 fürdie“ Gernernde et ersdorf beantragten “ortschrcibungen, eins ließlich “der“ Berrchtrgung des hier in Rede stehenden matcmcllen Irr hams, bei-k emem Hurchaus prymptenVerfahrcn dys Kataster-Controlcurs in der That 111chksch011 fur das Jahr 1868 hätte erfolßen können, der eftalt, daß, alskxann _der_ Entschetdung Über die Ue erbürdungsbescFJrverde bereits dre berxchttgte Mutterrolle zum Grunde gclct und hierher?. also der fragltchx Jrrthum, obrvohl er von der (Zcmeinde selbst; bet dym Uxberbuxdungsverfabren mcht ur Anzeige gebracht war,; ohnchm beruckfichttgtworden wäre. Die taatsregierung hat Grund,.- anzunehmyn , daß, dtese Fra c, 0 ne daß daraus auf eine schuldbare Versaumntß hes Katastey- ontro eurs „zu schließen, zu bejahen sein möchte und “xft dcr„Memun , daß, dteser Umstand der Gemeinde SexffersdorF mcht wurde zum nchthetle gercichen dürfen. Die Staats- rxgterung lst daher gßnetgt , dre Angelegenheit nach dieser Richfung xfxnvon quem Zu prufen und, fglls die gedachte Annahme iLre Be- axtguug finden ollts, alsHann dre UcberbürdungsbeschWerde er Ge- mctnde selbst etncr noch1_n„altgen Erwä ung und, ]e nach dem Ausfakl derselben, emcr anderjvetttgen Entschei ung zu unterziehen,
- Bet Veratyung einer Petition um Aufhebung des“ Chauffeezolles ergriff der Regierungskommiffar, Geheime- Fmanz-Rath Sch omer das Wort:
Meme .Herren! Die Königliche Staatsregierung hat, wie Ihnen de_r Hexr Referent gesagt hat, zu dieser Frage eme prinzipieUeStellung mcht emgcnomxnen, und „gegen “den Antrag, dicse Petttion der Regie- runJ zur Erjyagun zu uberwetsxn, habe ich keinen Widerspruch zu erhe cn. Es tst wech, Frage beretts von der Königlichen Staatsregie- rung „erwogen „ tes hat aber bisher nicht dazu geführt, auf eme Ybéchqffung dcs Chauffecgeldes Bedacht zu ' neh- men, Es tft ntcht unbekannt gewesen, daß in einer Reihe von Sxaaxen dre Chnuffcegxld-ErZebung bereits abgeschafft ist,“ es snd d1e vtekfachen Grunde, dte über ie Unbequemlicßkeit der Chauffeex gelderhcbung hervyrgctretcn sind, der Regierung bekannt geWesen, und xs hat deshalb Htese Frage d1e„Aufmerksamkeit der Regierun von eher erregen müssen. Wenn nrchts destoweniger der Entschluß, aux „te Aufhebung des Chanpec'geldes Bedacht zu nehmen“, nicht gefaß tft, so ltegt das thethet e m der von dem Herrn Vorredner hervor-
gehobenen Jrößercn TragWeite dieses Entschlusses. Es ist nicht* zu "
verkennen, gß xine Aufhebung ch Chausseegeldes auf den Staats- chauffeen allem_emen vollen „Erfolg mcht haben könnte. Bei der großen Zahl von Krejschau “cen liegen aber die Verhältnisse so daß im Yugenblnk dre Aufhe ung des Chaussecgeldes auf den Kreéschausseen dre" Enthckxlung des Chan eehaucs in den Kreisen erheblich zurück- dxan en Wurde, Manche “'retsx würden nicht bauen, Wenn fie nicht die usfixht hatten, dte Bewcklt ung des Chausseegeldcs von der' Staatsrcgterung zu er alten.“ Da? Nachtheile mit der Erhebung des Chquffecgeldcs „verbun 1311 sind, wie die „Höhe der Erhebungskosten, tft 1a znm Then, ar mcht zu bestreiten. Bei ein elnen Stellen ist das M'tßverhaltmé vorhanden, im Großen und anzen stellt fich aber dte Sache nicht so ar , wic das„von dem Herrn Referenten vor-“ gctrqgcn tß. Meme Herren. Jn dcmStaalShaushalts-Etat, der Ihnen Vorltcgt, tft dte Einnahme der Chauffecgelder auf 1,540,000 Thlr.,
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beziffert, die. Érhebun skostcn belaufen fich auf 108,000 Thlr.,
“daraus würde sich ein rozcntsaß von etwa 7 pCt. für die Staats-
Chauffecn ergeben. Meine Herren! Ich ncnnc dicse Smmnc nicht, um Sie zu dem Glauben zu verführen, daß es 11_ichk mehr sc1,_was aus- gegeben wird. Es ist u bcrückfickxtigcn, daß emThcilZJex ELUUÜÖLULU, etwa 50 pCt., durch erpachtung erzielt wird, wo dtcyc Erhebungs- kostcn nichtaufgehcn, aber es „ würde do nicht mehr „gls das Dtyp- Yltc sein, was für die Erhebun Ikoftcnnu zuwenden ware, Zpenn eme
erpa tung nicht stattfändc, nntbin ntcht volle 15 pCt. der (d,“mnahme.
- DaSi viel, aber nicht so exorbitant, wie der Herr Berichterstatter
darge ellt hat. „ „ ' „
s ist ferner gesagt, daß die Schnncrtgkxtk der Kontroklc cm be- onderer Gmnd für dre Aufhebung sem mußte. Es. rst zuzugeben, ie Konkrolle ist in mancher sztchung mcht ganz lcxcht, es :| aHer nicht zuzugeben, wie im VMM, dcr Kommrsnon sicht, daß dtcse Schwierigkeit der Kontroch und dn: Versuchung znr UntreUe, dex dre ChauZeegeld-Erhebcr unterliccen, vorzngswctsc gegen die dtrcktc Chan eegeld-Erhebung durch camte sprachen und zur Vcr'p'achtung der Hebestellcn drängten.“ Dxe CLauffccgcld = Erlebcr, vchxcncn tm Großen und Ganzen gexmß nicht en Vonvuxf, cr LHUM gemacht wird, als ob fie durch die Bank untrqu wären. „
Die Motive zur Vkrpachtun [regen einfach darin, daß 1eer häufig durch die Verpachtung Chau cc äuscr ersparchrden können, dtc der JiZkus zu erbauen lzättc, daß der8 ächtcr _mit cmer gcrmgcren-Ver- gütung zufrieden ist, weil er in MW Fäklen dtc Sache nicht als Haunt- ' ewcrbe, sondern als Ncbengewcrbebsirach kann., MemcHerrcn! Dre
rage ist keine abgeschlossene. Gegenwärtig hat der Frage aber schfon deshalb nicht nä er in Betracht gcnommwchrdcn kdnnc11„da eine Reihe anderer taatsbcdürfniffe u hcfrredtgcn find. Es "ist detes immer ein Artsfall von nahezu an crthalb NÜUMYM. Es muß eme
ewiffe Priorität unker den verschiedenen Anspruc'hc11,„dte an Pen &taat herantreten, aufrecht erhalten „werden. Wtc dre Sache1eßt liegt, ift diesem Anspruche die PUOUÖÜY noch mcht Juerknnnt, und wie die Sache künftig liegen wird, „darüber„1vcrdcn dcmnachst Vcr- l)ältniffe entscheiden, die heute noch mcht zu ubersehcn find.
- Zur Beantwortung * einsr Petition des Zollverwalters Thoms zu Sonderburg: »Die Erstattung seiner 1859 von Per dänischen Regierung wegen seiner deutxchen Gesinnungxm-
ezogcnen Dienstkaution _von 375 Thlrn. neÖst Zinsen ber dcr LStaatsregicrung zu be,?i'trwortcn,« nahm der Ncgrcrungs-
"'kommiffar Geheime Ober-Finauz-Rafh Meinecke das Wort:
Meme Herren! Der Zollverwaltcr Thoms i_n Sonderburg gießt an, daß Zollintraden, Welch? er im Jahre „1850 als Zollerhcber m Arnis einzuziehen hatte, Von 11111 an du: zunachst porge eßte Sammel- faffe zu Cappeln und von L*ieZer nichx _an die dänzsche affe m Flens- burg, sondern an die. schleswig-lwlstetntsche Joffe ux chdShurg abge- führt seien, daß die dänische Regierung ck11 dafur vergntwortltch gxmachk und Leine Kaution mit Beschlag belegt habe. Er„tr,agt nun Harquf an, daß er Betrag dieser Kautxon von 500 Thlr. da11rsch__emschlteßltch der Zinsen fett Einziehung der7clbcn ihm aus der Yrcußnchcn Staatskasse erstattet werde. Daß ihm ein RcchtSanspruck) araufntcht zur Serre steht, wird von Ihnen ebenso wie von JhreyKynnnxsjx-on“ anerkannt Werden. Sind die Anführungen Des Thoms „rrchttg, _so_ [tegt [)xer emer der zahlreichen Fälle vor, in denen schchwzg-holstcnnsMn Beaxnten aus Anlaß ihrer Betheiligung an der Erhebung der Herzogihumer im Jahre 1848-49 pefunräre Nachthcile éntftanden find, und es ent- steht nun die Frage, ob Preußen cs axs scme AUFYÜN betrachten soll, für diese pckuniärcn Nackytheile aus sexner Stqats affe, d.„[, aus den Mitteln de'r preußischen Steuerzachr Entschadtgunq zu lct1cn. Dre Staatsregierun hat diese Frage vernemcn zu. mussen geglaubt, und ich bitte Sie, Zieh dieser Auffassung gnzusclylreßen Und uber dte vor- liegende Petition zur Tachordnung chrzugehen. - In der Schlußbexathung- Übxr den Antr'ag der Abgg. ElSncr v. Gronow Und v. Behr, »die; StaatsrengnrunL aufzn- fordern , deni Landtage der Monarchie noch rvahre11d_xe,r 1915:- en Session eine Vorlage zu, machen, durch welche ,dte Grun- Jung cines landwirthschaftüchcn Museums m Bcrlm cstchert wird, und zwar in solcher Axrsdehnnng, daß cm [911 WWW- schaftliches Lehrinstitut in dem gcdachtchuseum entWrechende Räumlichkeiten erhält,« nahm nach dem Referenten , Abg. von Wedekl, der Minister für dre landwnthschaftltchen Angelegen- heiten, von Selchow, das Wort: " Meine Herren! Nach dem klaren und erschopfcndcn Vortxagc des Herrn Referenten habe ic?F Ihnen nur Zvenig zn sagen. Zunack) hat die Re ierun es mit renden bcgrußcn nmffcn, daß dxe. exren Antrag eller issen Antra in das Haus gebracht Und damit cmxr Frage von Ncuém cine 9nregung «cg_ebenxhakzcn, dre mehrfach m diesem Kaufe bcsprochcn und großcnkhcxls gunstig auf cnommen und bcurt eit worden, leider aber noch ntcht znm Ab ck uß gelanex [|. Dur die Anregung, Welch das Haus 3111 Jahrx ] 66 _durch etncn Beschluß der Sache ge eben at, wurdc 1ch verpfltchtet, ur dre run- dungcines [andwnrths aftlichen Museums zu sorgen. s wnrde nnr das ermöglicht, wie eben hervorgehoben worden tft, dnrch dte Mum? fizenz Sr. Majestät des Königs; dadurch clang es 11111", m Parts bet der großen Weitaus ellung die ersten lnkaufc zu machen. Nach dieser Zeit find nich blos vom Jnlande aus, nzcht [Flos von den “Herren Antragftcüern selbst, die nut großer OPfchtlllgkclf sehr werth- vollc Gaben dem Museum dargebracht. haben, sondern auch vo111Ausla11de her, 'a aus den entferntesten Welkthexlen, selzr hedcutcnde Gaben an das Mus1um gelangt, dergestalt, daß es die gegcnwarttgeAusdcwnmg von mehr als 200111N11n1mern,wie bereits hervvrgckwbcn woxßcnnst, chonncn hat. as Haus ist jederzeit dcr Museumsfrcxge gunstxg gewesen, es hat den Beschluß gefaßt, nicht blos ein la11dw1rtl)schaft11ches Museum
in würdiger Weise zu gründen , syndcrn dasselbe auch in enge Be- ziehung zu dem Lchrinstitutc zu brmgxn, tvc!chcs fich hier gleichzeitig tm Unnnftclbarcn Anschluß an die Unwcrfität entwickelt hat, Ms ick): inx Jahr 17:68 vor das Haus trat und um Be- willigung einex erstcn_ Rate zum Bau cines Museums bat, wurde dieses Gcntch abgelehnt und zjvar hauptsächlich
»aus dem Grunde abgclchnt, weil ich damals noch gar kein
Gmmdstück Zatte,_worauf ich bauen konnte,“ es war mirnur dteAus- sikht auf Ue erwerstm eines Grundftückes eröffnet, aber noch kein Grundstück selbst gege „cn. Ich war in der Lage, das Geld,„was event. das Ho e Haus bengen sollte, zunächst für den Ankauf trgend eines Grund ücks verwenden “u müssen, das dem Hause 11och,g_ar nichtein- mal bezeichnet werden onntc. Heute liegk dicse Sctte der Frage günstiger für das Unternehmen,“ ich kann vor Sie hintreten mit der Erklärung, daß ich heut im BMZ cines Grund ücks bin. Das S_taaxs- Miniftcrxum bat besxlxloffcn, dcnxcnigchhcil ere cmaligen Artülerze- Werkstätte, Welchx zw:1chen_dcr Doroxhcenstraße und der Spree gelegen tft, sclyon gegenwärttg dcm KultUs-Mmistcrium und dem meinigcn zur Disposition zu stellen, um d„arazq die fi'xr Uns nothwendigen Gebäude aufzuführen. Das Grundstuck 117 von zrcmlich bedeutendem Umfang,“ cs umfaßt, um nnch, der alten Mqße Y_U- bedienen, die wahrscheinlich den meisten voanZnen noch gelauflgcr1c1nwcrdcn, mch als ZxMor- anläche. Soxvett 3161) das [xeute ixbxrselxcn läßt, wi'mcn auch, nach Jem rojekt der Thetlung, betdc Mrmstcrren Wahrscheinlich dic nöthi- gen käumlichkeitcn gcwmncn, um das daraus aufzuführen, was fie für nöthig erachten. _Jci) „ für meinen Thcik kann mich mit dicser Acquifition woll1tändtg ?invcrstanden und be- friedigt erklären. Nach einer ungefährcnSktzze, die ich habe auf- nehmen lassen, würde Plaß genug auf dtcscm Grundstücke d. h. auf der mir zufallenden Hälfte vorhanden sein, um ern MuscumSgcbäude im ausgedehnten Sinne aufzufi'xhrcn , um auch das Lehrinstxtut da- hinein zu verlegen und gleichzettig dic nothwendigcn Sißnn Zräumc Fr das Landcöökonomie-Kochium und" cixuge andexe unbe cutende ebenzwcckc zu gewinnen. Eine Verstandtgung, nut Hen: Kultus- Ministcrium, wie die Theilung erfolgen soll, hat ws 311 diesem Augen- blicke noch nicht stattfinden können, wcrlxrft, gcstern dze Uxbcrgabe er- folgt ist. Immerhin aber lst daher dre, Mög11chke1t cgebcn, schon in diesem Jahre zu bauen, undxs wnd _auf Ihren c1ch1uß ankommen, ob Sie mit dem Bau, ww cr proxektrrt werdcn wrrd, cinvcr anden sein werden. Für nothwendtg muß„ich ihn unter allen [mftändcn erachten. Nachdem das Mmcum drunsdchnung ejvonncn hat, die es heute bcfißt, 1st cs „absolutunmöchh, chndas nstitut nicht untergehen soll, es 111 denxcmgcn Raumcn zu belassen, in welchen cs fich gegenwärtig befindet. ' _
Es ist Ihnen schon Durch den Herrn Bcr1chtxrstaikcr „dre Ungunst der Verhältnisse dargclc k, wordoen, ww es . ]er zusannnmgepreßt und zusammcngc rängx lst ' Und an ]edcm Wacthhum vcrhindcrk wird. Man Wußte e_m größeres Lokgl miekhen, wenn Sie nixht wollen, Has; dte Rxgtcrung bank. Ezn größeres Lokal würde 1cdenfalls bendcm Stctgen der Mretl)spr91se noch mehr als dieHälfte des ganzenEtats absorbtrxn, ,außcrdem Mrd Jeder von Ihnen ewiß gern zugeben , daß man unt c„111c111Mus„cu111, welches mehr als „0,000 Nunnncrn enthnlt, unmöglich _von ctncm Ende der Stadt zu einem andern herumznhon kann. Es tft durchaus nothwendig, ihm einen stabilen Ort anZUWetsxn, an welchem gs fick) entwickeln, an dnn cs gedeihen kann. Es wurdx dns mcxncs Erach- tens sogar durcl) politische Rückfickncn geboten sc1n.-7 Meme Herrcn!_ Nachdem Berlin Kaiserstadt geworden, nachdem e_s dle Metropole fur das ganze Deutsche Reich gcwqrdcn tft, „crschemt es wohl mehr als wünschenswntl) , daß dieses Muscmn, Wynn Frcznde von Süd und Nord [)erkonnncn, „cs Zu bcficht1gcn, 11„tchf in einer unbedeutenden Stadtgcgcnß ltcgt, ondcrn daß es, jyuxdtxx und anständig in seinem Innern ww Antßern ausgestattet, möglrch1 dcm Centrum der Stadt nahe gebracht, wnd. „
Aus aklcn diesen Gründen mus; [ck lebhaft xvu11schen,„daß dcr Antra , wie er Ihnen vorliegt, angznwmmcn WM), und ts_h wxrde “bereit ßHein, Wenn er angenommen witrdx, dem„Hause 119ch m drescr Session eine Vorlage zu machen (Wer dxe Yusfnhrun emcs Batch. Heute i das unmöglich. Heute haben nnr _dte M1 tel noch mcht da n. Qrst der Schluß der Ekatsbcratlntng oder xcdenfalls ersk dec AZschluß dcr Vorberathung dss Etats erd es dem Herrn„annz- Minister möglich machen, zu crYlärcx1, wxlcheoSunnnexer fur Husen Zweck [)er eben kann. Darum [11th tch„S1e, dzese „allerdings 1v1cht1ge Seite der Frage so lange aussetzen zußurfe11, bis die Budgetberathun- gen zu Ende geführt find, und bitte fur heute nur, den Antrag Ihrer Herren Referenten anzunehmen.
In derselhen AnFlegenheit crgmff nach dem Abg. Karsten der c'inanz-thster *? amphanscn das Wort; '
Meine Herren. Vor 2 ahren haben wn' U11s„1n dtcsem Hohen Hau e unterhalten über die *rxvcrbung dcs Grundstucksßcr sogenann- *ten rtillerie-Wcrkstäite. Es i|„nun gclun en von drescr Artrilerxe- Werkstätte dcn Hauptbestandthetl, dcn nönlt dchDorothccnstraße gelegenen Bcftandtheil, obne Entgelt aus der preußnchcn Staatskasse von dem Kriegs = Mmiftcrium abgetrckcn zu e_rhaltcn. Sobald ch dieses eine Thatsache War, ist die Staqtsregterungd sofort an dre Erwä ung gegangen, für 1vclchc„chck"e drcscs G_r1.m„stüch am besten als auplaß zu bcnnßcn sem Wurde. Bcr dtcscr Erxvägung haben wivnicht übersehen, daß dgs Hohe Haus der Ab corönctcn fich sch€on vor 2 Jahren lebhaft Yasar ausgesprochen hatte„ xaß dtesscs Grun stück für Gebäude, die' 1vzffcnschaftlrchcn Zwecken dtcncn, rc cr- virt werden möchte, und es tst m „dw crnftltxhe ErwäZunchr Frage eingetrefcn jvordcn, für Welchc nnffonsthaftlxche “"We c, dre x_nxt der Umvcrfität in Verbindung stehen, „dasoGrundstü am zweckmaßtgsten zu verwenden sein möchte. Ursprungltch*i| daran gedacht worden, ob
das Grundstück etwa ztvcckmäßrg zu vcrjvcndcn sem möchte, einmal