1897 / 114 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 15 May 1897 18:00:01 GMT) scan diff

Behörde zu, und wenn der Herr Arnons mit dem Erkenntniß erster Instanz nicht einverstanden ist, so bat er dagegen Berufung einzulegen. Unerklärlicb ist mir, wie man aus solcher Sachlage die Behauptung

entnehmen kann, daß innerhalb der Staatöregierung die bedenklichsten.

Erscheinungen der Uneinigkeit vorhanden sind.

Ich glaube, mich auf diese Darlegungen beschränken zu können. Auf die Tuberkuiinimpfung bier einzugeben, ist mit dem gegenwärtigen Gegenstande so unvereinbar, daß ich glaube, daß bei dieser Gelegenheit diese Frage beute nicbt angesckmitten werden soÜte.

Meine Herren, ich überlaffe dem hohen Hause, der Kommission die Prüfung der Sache. Ich bin völlig beruhigt. Lehnen Sie abermals ab, so hat nicht die StaatSregierung einen Echec erlitten, sondern das bobe Haus hat abgelehnt, was das bobe Haus bei der Beratbung vor zwei Jahren seinerseits beantragt hat und was die Staatsregierung verpflichtet war, vorzulegen. Uebrigens ist der Provinzial-Laudtag von Schlesien eingehend über die Vorlage gehört; derselbe bat sie!) für den materiellen Inhalt der Vorlage ausgesprochen. Jeßt muß der bobe Landtag selbst wissen, was er mit der Sache machen will. Er trägt die Verantwortung dafür, wenn aus der Sache abermals nichts wird. In einen circwiuZ 715105115 einzutreten, ist die Staatsregierung nicht in der Lage.

Auf eine Bemerkung des Abg. Gamp bezüglich des Ver- haltens des Staatsanwalts in Beuthen erwidert der Minister für Landwirtbschaft 2c. Freiherr von Hammerstein:

Meine Herren! Ich bedauere, daß ich noch einmal das Wort nehmen muß; aber ich muß in beiden Fällen, wo es sich um den Regierungs-Präfidenten und den Herrn Ober-Staatxßanwalt handelt, die Sache nochmals klarstellen,

Herr Gamp behauptet, ich babe das Verfahren des Herrn Ober- Staaisanwalts als unzutreffend bezeichnet (Widerspruch), und das bestrcite ich entschieden. Das habe ich nicht gesagt; im Gegentbeil: ich babe nur gesagt, daß ich bedaure, daß die Sache in diese Lage gekommen ist. _ Herr Gump hat ja sein Stenogramm vorgelesen. Mir liegt mein Stenogramm leider nicht vor, sonst würde ich ebenfalls durcb die Verlesung darlegen können, daß in meinen Aeußerungen eine Kritik des Verfahrens des Ersten StaatSanwc-lts nicht gefunden werden kann, daß ich vielmehr gesagt habe, daß diese Frage garnicht zu meiner Zu- ständigkeit gehört. _ Zweitens muß ich aber den Königlichen Regie- rungs-Präsidcnten, wie icb das vorher schon gethan babe, entschieden in Schutz nehmen.

Es handelt sich garnicht um das, was der «Herr Regierungs- Präfident grwünscbt hat, was auch aktenmäßig garnicht feststeht, Wünsckye kann derselbe baben, soviel er wiü; zu meiner Kenntniß sind fie nicht gekommen. Herr Gump hat auch keine Unterlage geschaffen, um dasjenige festzustrllen, was drr Herr Regierungs-Präsident in dieser Frage gewünscht bat. Es Handelt fich um die Handlungen des Königlichen Regierungs-Präfidenten, und da babe ich gesagt: die Hand- lungen des Herrn Regierungs - Präsidenten haben im Gegentbeil be-

wiesen, daß er nicht bindrrnd in die Klarstellung der Sache ein- greifen wollte.

Allerdings bat der Herr RegierunW-Präsident _ und das war seine Pflicht und Schuldigkeit _ darauf hingewiesen, daß es sich hier um eine Frage Handels, in welcher der Kompetenzkonfiikt erhoben werden könne, er hat abér nicbt brantragt, ibn zu ermächtigen, den Kompetenzkonflikt zu erheben. Es sind das die Handlungen, die hier in Frage kommen, auf die Wünsche kommt es überall nicht an. Darauf ist der Kompetenzkonflikt nicht erhoben; im Gegentbcil. Der Herr Regierungs - Präsident bat die Weisung erbalten, alles zu thun, was dazu dienen könnte, Klarheit in die Sache zu bringen. Die Mutbmaßung des Herrn Abg. (Gump, das;, weil der Herr Regisrungs-Präfident vielleicht sozial mit dem Herrn Staatsanwalt verkebri, er diesen sozialen Verkehr benußt babe, um auf den Hrrrn Staatsanwalt einzuwirken, daß er in die Sache eingreife, enibebrt jeder Unterlage. Ich muß ganz entschieden die in den beiden Punkten von Herrn Gump aufgesteilten Behauptungen als unrichtig zurückweisen.

Wenn der Herr Abg. Gamp den Wunsch ausgesprochen bat, ich möge mit dem Herrn Justiz - Minister in Verbindung treten, damit derselbe (einerseits auf den Herrn Ober-Staatsanwalt einwirke, daß er dem Verfahren freien Lauf lasse, so ist das eine Anregung, die mit den Vorliegendsn Differenzpunkten nichts zu thun hat. Ich werde erwägen, ob ich drm Wunsch des Herrn Abg. Gamp Folge geben kann. Hier handelte es fich darum, ob ich eine Kritik über das Ver- fahren des Ersten Staatsanwalts ausgesprochen babe oder nicht, und die habe ich nicht ausgesprochen. Aus meiner Aeußerung ist indirekt eine solche auch nicht zu entnehmen. Jeb berufe mich desbalb auf das Stenogramm _ das wird das klarlegen. Zweitens babe ich mich verpflichtet gehalten, den Herrn Regierungs-Präsidenten gegen die Insinuationen in Schutz zu nehmen, daß er entgegen den Weisungen der oberen Behörden gehandelt babe. Denn darum handelt es fich“_ nicht darum, was er gewünscht bat.

Abg. Ring führt nochmals aus, daß ein Schweineverficherunas- Geseß keinen Zweck babe, so langx der Bevölkerung noch gestattet sei, ein bestimmtes Kontingent an Schweinen über die russische Grenze eianfübren-

Der Gcseßentwurf wird der verstärkten Agrarkommission überwiesen.

Es folgt die erste Berathung des Geseßentwurfs, betreffend das Verwaltungsstrafverfahren bci . u- widcrbandlun en gegen die Zollaeseße und dieéon- stigen Vorschri ten über indirekte Reichs: und Lan- desabgaben, sowie die Bestimmungen Über die Schlacht- und die Wildpretsteuer.

Abg. Noelle (nl,) spricht sich für die Neurrgelung der in der Vorlage berührten Materien aus, wofür ein praktisches Bedürfnis; vorliege, empfiehlt aber die baldige Erfüllung des oft geäußerten Wunsches, daß ein oberster ZoÜgerichtsbof eingeseßt Werde, analog der Auskunftsstelle in Stempelsacben. Dort müsse jedem Importeur Aus- kunft über die Höhe des Zolles einer Waare gegeben Wrrden, und zwar mit der Wirkung, daß nicht später nach Jahren die Zollbehörde Nachzahlungen erbsbe, weil Jrrtbümer vorgekommen seien. Die Vor- lage babe mancherlei Vorzüge, namentlich in der Einheitlichkeit und Vereinfachung des Verfahrens. Redner kritisiert einige Einzel- bestimmungen und beantragt Ueberweisung der Vorlage an eine Kom- mission von 14 Mitgliedern.

Finanz-Minister Dr. von Miquel:

Meine Herren! Ich kann mit der eingehenden Kritik des Gesetz- entwurfs seitens des Abg. Noelle ja ganz zufrieden sein. Ich kon- statiere, daß er die Notbwendigkeit des Erlasses dieses Gcseßes aner- kennt und im Großen und Ganzen seine Bestimmungen für zweckmäßig hält. Das Bedürfniß, das Submissionsverfabren aufrecbi zu erhalten

und, nachdem ck burch die reich6gerichtlichen Entscheidungen gänzlich in Frage geßellt ifi infeinec rechtlichen Wirksamkeit, auf eine feste geses- licbe Grundlage zu stellen, liegt so klar auf der Hand, daß ich glaube, in dieser Beziehung nichts weiter hinzufügen zu brauchen. Das Sub- missionßverfabren liegt namentlich in hohem Grade im Interesse des Publikums und der Betbeiligten. Es ist ein einfaches Verfahren, welches sich in den meisten Fällen aus der Leichtigkeit der Straffälle, wo es sich nur um Geldstrafen handelt, und aus der Ein- fachheit der Entscheidungen, aus der bald eintretenden Einficht des Kontravenienten, daß er allerdings gegen die Zollgesetze u. s. w. verstoßen bat, ergiebt, keine Weiterungen, keine weiteren wesentlichen Kosten verursacht. Es bat sich ganz eingebürgert in der Praxis; der Herr Vorredner hat richtig gefarbt: Die Hälfte aller derartiger Kontra- ventionen wird durch dieses Verfahren erledigt. Es würde sebr bart empfunden werden sowohl von den Behörden als den Beibeiligten, wenn in allen solchen Fällen ein unnüß weitläufiges und kostspieliges Gerichtsverfabren stattfinden müßte. Daß man nun bei dieser Ge- legenheit auch eine Reibe Lücken, Unklarbeiten, Veraltete Bestim- mungen des eigentlichen Verwaltungsverfabrens in Zollkontraventions- farben mit ins Auge faßt, ergiebt sich gauz von selbst. Es wäre ein großer Fehler gewesen, wenn wir diese Gelegenheit nicht benußt hätten. in diese Sache Einheitlichkeit und Klarheit zu bringen und einen größeren Anschluß an die bestehenden Reicbs-Strafgeseße über das Strafverfahren zu gewinnen. .

Meine Herren, nun hat der Herr Vorredner die Gelegenbeii benußt, in Anrrgung zu bringen, ob es nicht möglich wäre _ wenn ich ihn recht verstanden habe _, durch dieses Gesetz eine allgemeine Auskunftsstelle zu errichten, mit der Wirkung, daß derjenige, der eine bestimmte Auskunft erhalten bat, wenn sich herausstelit, daß doch eine Kontra- vention vorliegt, von der Strafe frei bleiben solle, und auch nur denjenigen Zoll zu zahlen verpflichtet sein solle, der ibm von der Auskunftsstelle bezeichnet ist, sodaß eine Nachforderung von Zöllen in dieser Beziehung nicht stattfinden dürfe. ch wil! auf diese Frage nicht tiefer eingeben, aber Herr Noeile wird mir gleich zugeben, daß eine solche Einrichtung nur von Reichswegen getroffen werden kann, denn wir würden ja in die Zollbobeit des Reichs eingreifen; wir würden Zölle gewiffermaßen erlassen auf Grund der Erklärungen der Auskunftsstelle, die dem Reiche zustehen. Wir sind also nicht in der Lage, bei dieser Gelegenheit Hier in Preußen eine solche allgemeine Auskunftsstelle einzurichten. Uebrigens kann ich mittbeilen, daß die Frage in Anregung ist (BWW! bei den Nationalliberalen) und daß über sie verhandelt wird. Es wird fich aber zeigen, daß in der Sache doch ganz außerordentliche Schwierigkeiten stecken; denn daß dit: Einzel- staaten nicbt geneist sind, ihre Souveränetät in Beziehung auf die Verwaltung der Zölle und der sonstigen indirekten Abgaben aufzugeben, das liegt klar auf der Hand. Ob sie soweii geben, sich in dieser Beziehung einem aügemeinen höchsten Gerichtshof zu unterwerfen, der doch wesentlich in die jeßigrn Rechte der Einzelstaaten in den Konsequenzen eingrcifen würde , Weiß ich nicht. Solche Aus- kunftsstellen einzurichten in Einzelstaaten, während andere Einzel- staaten es nicht thun, das würde auch nicht geben, schon mit Rücksicht auf das, was ich zurrst bemerkte, aber würde aucb außerordentliche Ve- denken baben, weil dann die Auskunftsstelien der Einzelstaaten ver- schiedene Auskunft geben könnten über dieselben oft sebr zweifelhaften Fragen. Ja, innerhalb eines einzelnen großen Staats würde es sebr schwierig sein, sich mit einer einzelnen Auskunftsstelle zu begnügen. Herr Noekle denkt selber an eine Zentralstelle. Das würde aber solche Verzögerungen und Weiterungen hervorrufen, daß die Kaufmann- schaft sich damit wahrscheinlich sebr baid nicht zufrieden geben würde. Wenn eine gute Konjunktur da ist, um eine Waare einzuführen, so muß die Auskunft sehr schnell zur Hand sein, sonst wird sie wenig missen. Drn Einzelnen, z. B. den Probinzial-Steuer-Direktionen in Preußen, aber dirses Recht zu geben, könnte leicht dabin führen, daß diese wieder verschiedene Auskunft geben. Mit einem Worte, die Sache iiimaterielx recht schwierig, aber ich"muß vollständig anerkennen, daß ich der Tendenz, die der Herr Abg. Noeiie in der Be- ziebung Verfolgt, sebr geneigt bin. §Ei?:ir erleben ja sebr oft in der Zollberwaltung, daß eine Behörde auf eine Anfrage,wirklich eine Auskunft ertbeilt, daß nun aber die Zentralinstanz die Auskunft nachher für falsck) erklärt, und daß es dann zwar möglich ist, im Wege der Gnade die Strafe zu erlaffen, aber kaum berechtigt und möglich ist, nun auch den Zoll zurück- zuerftaiien und dem Mann den Schadenau erseßen, den er dadurch erleidet, daß er ein solches Geschäft iiberhaupt gemacht hat in dem irrigen Glauben bezüglich der Höhe eines Jolies, welches er sonst bei richtiger Erkenntniß der ganzen Sache vieÜeicht "ganz unter- lassen hätte. Man muß darauf (innen allerdings, ob man in dieser Beziehung etwas Rechtes finden kann, und ich kann nur sagen, daß die Behörden des Reichs in dieser Béziebung aucb namentlich mit der preußischen Vrrwaltung in Verbindung sicb gesetzt haben, und daß diese Verhandlungen noch fortdauern. _ Soviel hierüber.

Meine Herren, da doch wahrscheinlich, wie ich annehme, eine Kommissionsberaibung stajifinden wird, möchte ich auf die einzelnen Bemerkungen und Bedenken, die Herr Abg. Noelle vorgetragen bat, nicbt tiefer eingcben. (Er wird sick) überzeugen, daß das Meiste, was er für Neuerungen erklärt bat, keine Neuerungen find, sondern in der Praxis und den Rechtsbestimmungen schon vorhanden ist. Er bat beispiels- weise darauf bingewiesen, daß bier Vorgeschrieben sei, daß der anaber des Transportmittels bei beschlagnahmten Gegenständen verpflichtet wäre, bis zur nächsten Zolistelle unentgelilicb die Fuhre zu leisten. Ja, wie ist es denn bisher? Bisher ist es so, daß der Wagen auch in Beschlag genommrn wird und daß dann von selbst der Wagen als beschlagnabmier Gegenstand zu der nächsten Zollstation geführt werden muß. Wir baben die Sache gerade abmildern wollen in dieser Beziehung, damit man micht. genötbigt ist, dem Manne Weiterungen und vielleicht auch Kosten, die dadurch entstehen, daß man den ganzen Wagen mit Beschlag be- legt, zu machen. Uebrigens ist es keine erbebliche Frage; die Kom- mission wird ja darauf wobl näher singeben.

Ebenso ist es auch mit der unmittelbaren Vorführung eines Ge- fangenen vor die Zollstation. In vielen Fällen wird dadurch der Defraudant viel schneüer dabonkommen, als Wenn man genötbigt ist, die Sache erst an den Rikbter zu bringen; dsnn es wird sich in sebr vielen Fäklen beraussteilen, daß ein weiteres Festhalten des be- treffenden Mannes nicht erforderlich ist. Wir haben gerade geglaubt, das;, wem man solchen Mann immer vor den Richter führen wollte _ da der Richter Crit zu fragen bat, Welche Gründe die Zollverwaltung bat,'daß der Mann festgehalten wird _, daß da-

durch wahrscheinlich in vielen Fällen die Haftzeit bedeutend

nicht mehr; er kann entlaffen werden.

Ick; glaube daher, daß es doch sehr zweifelbaft ifi, ob es für den Beibeiligten vortbeilbafter ist, unmittelbar dem Richter vorgeführt zu werden, oder ob er, was in der Regel bei den Entfernungen nicht so viel Zeit kostet, den Gang bei der näheren Zollbehörde vorbeimachx

Endlich hat der Abg. Noelle noch gemeint, es hätte hier in der Form so verfahren werden müssen, daß alle die einzelnen Geseße, die nicht mehr in Kraft bleiben, besonders aufgeführt würden, wie dies bei dem Gerichtskostengeseß und bei dem preußischen Landesstempej. geseß geschehen ist. Wir haben bier das nur desern unterlaffén, weil es sich meist nur um einzelne Paragraphen aus sonst bestehen bleibenden Geseßen handelt. Da wird die Sache viel unübersichtlich", Die Kommission wird auch diesen Punkt zu erwägen haben, und'kij werden nichts dagegen zu erinnern baben, wenn es der Wunsch des Landtages ist, die Sache bier in äbnlicber Weisezu behandeln wie beim Stempel. geseß. Ick glaube doch, daß die Zusammenfassung aller bestehenden Bestimmungen, die dieser Entwurf enthält, die Beseitigung veraltetex Vorschriften, der Anschluß an die allgemeinen Bestimmungen und an das Strafverfabren überhaupt ,von großem Interesse sind für alle Betbeiligten. Ich möchte daher den Entwurf im Großen und Ganzen, wenn vielleicht auch einzelne Aenderungen vom Haufe beliebt werden, zur Vorberatbung in der Weise dringend empfehlen, daß der GLseZ. entwurf noch in diesem Landtage zur Verabschiedung gelangen kann , denn die Sache ist wirklich durch die Entscheidung des Reichsgerichts doch etwas eilig geworden. Wir haben eigentlich jest in Beziehung auf das Submissionsverfabren gar keinen zutreffenden Rechtsboden. Aber das; aus diesem, möchte ich sagen, recht1osen Zustand nicbt aUzugroße Unzuträglicbkeiten entstanden sind, daraus gebt eben brrvor, weiches Brdürfniß die Beibeiligten selbst anerkennen, und wie sie im Großen und Ganzen mit dem so einfachen Submissions. verfabren sehr zufrieden sind.

Abg. Bröse (konf.): Wir schließen uns dem Anfrage auf Kom- missionsberatbung an und stehen im großen Ganzen dem Gsiesentwmf sympathisch gegenüber, der die Maierie in durchaus praktischer Weise regelt. Der Entwurf bat Eile, und wir wollen ihn noch erledigen. Es ist gerechtfertigt, daß er fich dem Reichsstrafverfabren anschließt. Eine besondere Verbesserung ist die Bestimmung, daß dem pflicht. mäßigen Ermessen der Sieuerbebörde überlaffrn ist, ob es das Ver- waltungssirafVerabren fortsetzen oder die Sache dem ordentlichen Gericht übertragen will. Zwrifelbaft ist mir, ob die Bestimmungen dieser Vorlage Über die Beschlagnabme mit den bezüglicben Bestim- mungen des Stempelsieuergeseßrs übereinstimmen.

Die Abgg. Haack_e (fr. kons.) und Dr. Opfergelt (Zenit) stellen sich ebe_nfalis drm ereyeniwiirf sympathisch gegenüber, wünschen aber die Abanderung bon Einzrlbeiten in der Kommission.

Abg. Broemel (fr. Vgg.) pflichtet namens seiner Freunde der Ancrkenniing dEr Vorzuge des" vorliegenden Gese entwurfs bei und ist mit d€r Kommissionsberatbung einverstanden. ie Fragen der Er- richtung von amtlichen Auskunftsstelien und eines Zollgericbtsbofs dürfe man nicht zusammenwerfen; Redner hofft, daß der Gedanke dieses (Gerichtshofs im Reiche verwirklicht werde.

Abg.1)r. Bachem (Zenit) gebt auf die Verhandlungen des Reichstages über diese Frage ein und meint, daß die Frage der Er- richtung eines Reicbs-Zoiigeri tsbofes endlich erledigt werden müffr. Cin unabhängiger ZoUg-Zricbts of würde schon dafür sorgen, daß zuviel bexablte Zollbeträge wieder zurückerstattet Werden. Im VundeSratb würde manche Sache übers Knie gebrochen. Wie die Sache geregelt werden foU, sei eine (2111'8- yosharior, aber daß sie geregelt wrrden müsse, sri zweifellos. Ebenso nothwendig sei die Errichtung eiiier Zanuskunftsstelie. Auf Faßdauben wende der BunbeSratb 3 «56 3911 an statt der richtigen 50 -_z, und etwas herauszugeben, daran denke er nicht. Solche Zustände dürften in einem geordneten Rechtsstaat nicht länger gsduldet werden, und er wünsche, daß der Finanz-Minister sich der Sache mit etwas mehr Wärme annehme,

Finanz-Minister Dr. von Miquel:

Meine Herren! Ich habe schon vorhin hervorgehoben, es wäre wünschensrvertb gewesen, wenn der Herr Vorredner, der bier solche entschiedene Aufforderung an mich richtet, auf den Einwand geantwortet hätte, daß diese ganze Frage in Preußen garnicht geregelt werden kann, es sei denn, wir würden uns erlauben, die Reichsgeseße zu ignorieren. Ein höchster Gerichtshof für Zoilwesen kanu nicht in Preußen ein- gerichtet werden, dessen Entscheidungen den reicbsgeseßlicben Auf“ faffungen des Bundesratbs in irgend einer Weise präjudizieren. Dem Reich steht die ausschließlickpe Geseßgebung über das Zollwesrn zu, und in dieser Beziebung muß sich Preußen mal der Reichsgeseßgebunß fügen. Genau so ist es mit der Auskunftsstelle, wenn fie diejenige Bedeutung baben soll, welche gerade der Herr Vorredner von ihr verlangt. Der Herr Vorredner sagt: die Hauptsache ist, daß eine Auskunfistelle gemacht wird; wie, das ist gleichgültiß- das kommt erst spätrr. Nein, meine Herren, die Hauptfrage ist: w" fou diese Auskunftsstelle eingerichtet Werden, und welche Wirkung so" sie haben? Nun verlangt der Herr Vorredner, diese AuskunftSskLUS- wenn wir fie in Preußen einrichten, soll die Wirkung haben, daß der niedrige Zoll, welcher dem betreffenden Importeur von der Auskunfts- stelle bezeichnet ist, zur Geltung kommt, und daß die Auskunftsstelle also dem Rechte des Reichs auf diejenigcn Zölle, welche nach 34,7 Auffassung der Reichsbebörden zu haben sind, entzogen wird; das F" ebenso unzulässig. Das können wir in Preußen nicbt thun, ZZZ ck eine Sache der Reichsgeseßgebung- Jeb möchte daher bitten, das der Herr Vorredner seinen Einfluß im Reichstage geltend maébi, die FHW? dort energisch weiter zu behandeln, aber nicht in Preußen. («ehr richtig! rechts.) . _

Was die Stellung Prxußens betrifft, meine Herren, zu drei?Ü Fragen, so kann ich darüber keine Auskunft geben, ias wäre ja S“, des Staats-Ministeriums. Was mich persönlich betrifft, so stebx :ck garnicht an, zu sagen, daß ich durchaus dafür mich erklären WFM daß ick) gegen eine Zentralinstanz im Reich nicht viel einwenden war??- Aber der Sache sieben die größten Schwierigkeiten entgegen. MM“

20 Jahren im Reichstage ganz ausführlich verhandelt und immé'r “" den Schwierigkeiten, die in der Sache selbst liegen, gescheitert.

Abg. Möller (nl,): Wenn der Minister anerkxnnt, daß WJT! Uebelstände bestehen, so wird es seiner großen Energie schon gclmb *- einen Ausweg zu finden aus dieser allerdings etwas konFUsé,n : Die Landesinstanzen entscheiden sebr bäufi anders als die RerkalnÜkaZ. Cs herrschen geradezu unleidliche „Yu fände. Herr Noelle bat uu!-

ksÖlÜJLU, den bestcberiden Zollbeirat mit der Auskunft zu bst? -*r-

ck bin ibm dafür dankbar, denn er bat selbst in diesem Beiratbe?ck sassen und gewiß reiche Erfahrungen gesammelt; indessen glau tn!!! kaum, daß der Vorschlag praktisch durcbfübrbar_ist. Das FTM ] hat in dieser Frage eine Schwenkun gemachi, fruher war ?9 m-n s,. 1 eine einheitliche Regelung. Welche iibrmaiistisiben Entscheiduns'

dauern würde, als wenn er erst der Zollstation vorgeführt WW die Sache untersucht und in den weißen Fällen sagen wird: wir babe. die Gegenstände mit Beschlag belegt, wir brauchen den Koutravenientq '

zu kommen ;

Herren, die Frage kommt nicht erst heute aufs Tapet, fie ist sch0n "“ *

» 'bt aus endem alle hervor: Ein abrikant, M'" "““"“ '“ M tetbni «ben Zwecken „on?:er'ein eki“tte

ou en in u brt. Me YFZ brYnt: „ab* unddas Benzin mit. Da kam d e Zoll- MM und verlangte die Zahlung des Fürs, denn das Benzin sei 'am Einfejten eingeführt und nicht zum erbrennen.

Finanz-Minister Dr. von Miquel:

Meine Herren! Der Herr Vorredner bält wobl einen solchen Zollbeiratb oder eine solehe Zentral-Auskunftsstelle seinerseits für gnfchk- Ich kann anen versichern, wenn Ihnen unsere Verwaltung in der Praxis des Zollwesens bekannt wäre, so würden Sie auf die Sach- mständigen in vielen Fragen auch nicht so viel geben, jedenfalls nicht auf ihr? Konsequenzen; denn wir haben in wichtigen Frage:: die aller- tßchtjgsten Sachverständigen uns ausgesucht, wir baben eine Zeitlang “ck deren Votum operiert, und hinterher find andere Sachverständige gekommen, die uns das Gegentbeil gesagt haben.

Meine Herren, diese ganze Frage erstréckt fich übrr das ganze weite Gebiet der Technik, der Chemie und der Naiarwiffenschasten überhaupt. Die verschiedenen Artikel fallen in so verschiedene Echiete binein, daß eine einzige Gruppe von Sachverstän- digen- ein Beiratb oder eine Zentral-Auskunftssielle die Summe von Kenntnissen, die zur Lösung dicser Fragen gehört, gar- nicht haben würde.

Hätten Sie ein Gericht, so kann ich Ihnen vorhersagen, daß dj,);s Gericht in seinen Entscheidungen ebenso schwanken wird, wie ,';xt die Zentral-Finanzstelxen (des Deutschen Reiches. Und dann sind Aussprüche der Gerichte viel weniger leicht wegzusckmffen, als wenn man die Frage in der gewöhnlichen Verwaltung erledigt.

Die Sache bat so viel außerordentliche Schwierigkeiten, daß ich befürchte: wenn wir etwas machen, so werden wir nachber an dem, was wir hergestellt haben, vielleicht keine große Freude haben.

Nun aber bleibe ich immer dabei: man könnte wohl eine Aus- kunftsstelle in Preußen einsetzen; aber deren Auskünfte hätten keine "ehrliche Wirkung, und dann ist die Sache noch gefährlicher. Dann kann die Auskunftsstelie sehr leicht Aussprüche ibun, die die Gewerbetreibenden Verführen zu folgen, und nachher kommt der Bundesrat!) und sagt: die Entscheidung ist falsch gewesen. Und auch der Minister kann diese Auskunftspersonen dock) nur als einen Veirath ansehen; schließlich muß er dock) selbst entscheiden. In allen zweifel- haften Fragen ziehen wir Sachberständige hinzu, und namenilicb auch der Fabi mit den Reifenstäben ist auf das Gutachten von Sachver- ständigen bin entschieden.

Eine Bemerkung des Herrn Möüer unterschreibe ich Vollkommen: wenn Wir einen spezialisierteren Tarif hätten, würden abweichende Entscheidungen nicbt in dem Maße Vorkommen als heute, _ und ich tbeile ganz die Ansicht, die Herr Graf Posadowsky auSgesprochen bat, daß wir in dieser Beziehung nach dem Vorbild fast aUrr anderen Staaten weiter geben müffen, wie wir bis- her gegangen sind. Diese weiteren Tarifbestimmungen, die vielleicht 100 Spezialartikel umfaffen können, machen es vielfach so schwierig, im einzelnen Fall die richtige Entscheidung zu'treffen.

Wir batten vor kurzem die Frage zu bébandeln, ob wir berechtigt sind, nach unseren jeßigén Verträgen einen Zoll auf die Fahrräder zu legen. Da haben die Minister verschieden in der Frage dotiert. Hätten wir, wie die anderen Staaten, eine Position .Fabrräder“, dann könnte die Frage iiberhaupt garnicht zweifelhaft sein. Aebnlicbe Fragen kommen in der Praxis jeden Tag vor, und sie machen die Sache so außerordentlich (cbwierig.

Nun aber liegt die Sache doch nicht auch so trübe, wie es die Herren aus einzelnen Fällen sich vorstellen. Ich bin ja ganz der Meinung, daß man suchen muß, in der besprochenen Beziehung weiter

aber so trübe liegt die Sache doch nicht. Wenn wir beispielsWSise in der rreußischrn ZoUVLrwaltung bernerken, daß Zollfragen in den eiuzelnrn Ländern Deutschlands der- schiedenartig behandelt werden, und wir können durch Korrespondrnz mit den betreffenden Staaten keine Abbilfr schaffen, so geben wir jedeSmal an den Bundrsratb, damit durch seine Enischeidung eine gleichmäßige Behandlung der betreffenden Frage in aUen deutschen Bundesstaaten gesichert wird, und der Bundesratb ist ja fortwährend mit solchen Fragen beschäftigt. Er ist in dieser Beziehung doch gewissermaßen ein G3richtsbof, weil ja den Entscheidungen des Burdes- ratbs sich alle Einzelstaaien schließlich fügen. Wir haben ja eine erhebliche Zabl derartiger Entscheidungen, die zu einer gleich- mäßigen Behandlung der Fragen gefübrt haben.

Ab . Gamp: Die Industrie muß wissen, woran Yi! in 3011- fkagen Ft; später kann ja, wenn die Technik iiber die atur eines Geaenstandes eine andere Ansicht bat, öffrnilick) die Aenderung der Position mitgetheilt werden. Steht die ZoÜpflicbt nicht fest, so kann der beste Mensch in die Gefahr drr Defraudation kommen. Wir nehmen von der Rede des Abg. Bachem gern Noiiz, sie siebt im , den Ausführungen seiner Frcunde im Reichstage, die. die Prärogative des BundeSratbs nicbt beschränken wollen. Wir werden auf dieses Zugeständnis; im Reichstage zurückkommen. I)ie Landwirtbe „haben an, einer solchrn Instanz ein ebenso großes Interesse wie die Industrie. Ich erinnere nur an das Brennerei- gewerbe und an den Unterschied zwi1chen landwirtbschaftlicher und gxwerblicber Brennerei. Vor ein Paar Jahren hatte ein Landwirrb CZK paar Liter Schlemve an einen Dorfscbuimeister zur Vieb- futterung gegeben. Der Steuerbeamte erfuhr davon und meinte, das sei keine landwirtbsckzastlicbe, sondern eine gewerbliche Brennerei. Der Landmirtb wurde denunziert und soUte 12 000 „M für die Defraudation bezahlen. Er wandte sich an den Finanz-Minister, und dieser schlug War die Sache aus Billigkeitsrücksicbten nieder, glaubte aber, daß die Nachzahlun rechtlich docb begründet sei. Auf Gnaden sollte man die

cute nicbt inweisen, sondern auf ihr Recht, und darum boffeicb, daß der

RksOlution des Reichstages endlich Grliung verschafft wird. Die Steuer- behörden lassen PY viel zu sehr von fiskalischen Rücksichten leiten, namentlich beim 75 ranntweinsteuergeseß. Auch auf dem Gkbiete der indirekten Steuern müffen wir auf den alten preußischen Grundsaß iuruckkebren: Zaum (:Uiqns.

Finanz-Minifter Dr. von Miquel:

Meine Herren! Es ist ja jeßt allmählich parlamxntariscbe Ge- wohnheit geworden, daß alie Gegenstände doppelt Verbandelt werden: im Reichstage und in den Einzelstaaten. Das wird wobl daher kommen, daß wir so viel Zeit haben, daß wir uns das erlauben können. (Hört! hört! links.)

, Herr Abg. Gamp bat nun grsagt: die Steuerbehörden gingen lediglich nach fiskalischen Gesichtspunkten vor, sie seien außcrordentlich _kleinlich, und hat dafür zwei Beispiele angeführt. Einmal einen Fal], wl) die Steuerbehörde auf eine Strafe erkennen wonte, aber “ck nicht erkannt hat, wegen Abgabe von Schlempe an einen Lehrer. Meine Herren, wenn das Gases ausdrücklich fast: Schlempe muß ausschließlich, wenn die landwirtbscbaftlicben Bkennereien aufrecht erhalten werden sollen, für das Vieh des Guts-

Gegensaß zu

' formell richtig.

inhabers benutzt werden, _ so ist die Stellung der Steuerbehörde Ich habe von der Verfolgung Abstand nehmen können, weil es sich bier um eine Strafe handelt, welche den Einzel- staaten zu gute kommt, die, nach einer Ermächtigung schon aus den! vorigen Jahrhundert, der Finanz-Minifier erlaffen kann; würde es sicb um einen Zoll gehandelt haben, so würde ich diese Befugniß nicht gehabt haben; ich würde sonst verzichtet haben auf einen An- spruch des Deutschen Reichs, und dazu bin ich nicht kom- petent. Ich kann also nur immer wiederholen _ das hat auch der Herr Abg. Garni) nicht richtig aufgefaßt oder wenigstens nicbt richtig dargesteklt, daß eine preußische Aus- kunftstelle keine rechtlichen Wirkungen durcb ibre Aussprüche erzielen “könnte dem Reiche gegenüber. Und die Herren wollen ja gerade, daß der betreffende Importeur dann nicht den Zoll zu zahlen braucht, der fällig war zu der Zeit, als er importierte.

Der zweite Fall des Herrn Camp ist der, wo nach Maßgabe des Reichsgeseßes ein Brennereibefißer zur Tragung der Strafe wegen Defraude seines Brenneréiverwalters hinzugezogen wurde. Er sagt: solche Dinge gebören an die Gerichte. Die Gerichte müffen genau so entscheiden, wie bier in der Verwaltung entschieden ist, aus dem einfachen Grunde, weil es sicb um Befolgung eines Reichsgefeßes handelt. Die Einsetzung eines Gerichtsbofes würde da nichts nüßen, ja wahrscheinlich dem brtreffenden Unglücklichen eber schaden.

Hieraus gebt schon hervor, daß bier ganz andere Gründe vor- liegen, aus denen die Härten entstehen, als die Praxis der Ver- waltung. Ich glaube, daß wirkliche Sachkenner, die die Praxis des Lebens wirklich kennen, in diesen Fragen den Vorschlägen des Herrn Gump zu folgen fich hüten werden.

Ich babe allerdings in der Praxis eine ganze Reibe von Fällen gebabt, wo ich anerkennen mußte, das; die betreffenden Gewerbetreibenden in eine außerordentlich schwierige und der Billigkeit widersprechende Lage geratben waren, und ich habe, wenn es sich um Strafen han- delte, möglichst milde verfabren, Wenn es sich aber um 3698 handelte, so babe ich mir dieses nie gestattet. In dieser Beziehung möchte ich sagen: die Noth hat dem Bundesratb diese Kompetenz in weit- gehender Weise beigelegt, gewissermaßen ein Brgnadigungsrecbt unter der Berücksichtigung der Billigkeit eintreten laffen.

Es gicbt ja Juristen, die auch zweifelhaft find, wie weit, streng genommen, der Bundesratb diese Befugniß hat; aber aÜe Theile haben das Bedürfnis; in dieser Beziehung so dringend empfunden, daß man ksinerlei Beschwerden wrder von den Einzelstaaten, noch von seiten der Reicbsorgane, Noch Vom Reichstage jemals gehört hat. Von dieser Bsrückfichiigung der Viliigkeii auch in Bezug auf Zöl1e macht der Bundesrats) sebr ausgiebigen Gebrauch, und in den aller- meisten FäÜkn werden solche Schäden durch die Entscheidungen des Bundrsratbs geheilt. Einzelne Fälie, wo besondere Gründe Vorliegen, das; der Bundeskatb hierauf nicbt eingrben kann, kommen dann in der Regel an den Reichstag und [affen die Sache so erscheinen, als wenn derartige Fälle massenhaft in der Verwaltung vorkämen, ais wenn, möchte ich sagen, über den Be- griff der Zölle und ihrer Anwendung der ganze Handelsstand im Unklaren wäre. Das find doch aber immer nur wenige einzelne Fragen, die meistens auftauchen bei neuen Artikeln, die Vorher noch nicht importiert worden sind; sonst findeX sich über die regelmäßigen Jmportartikel in der Zollverwaltung eine feste Praxis. Natürlich fühlen die Betroffenen sicb außerordentlich beschwert, wenden sich mit Petitionen an die Behörden _ den Reichsiag _, dann treten diese Fälle aUerdings vielfach sebr fraß hervor.

Das soll aÜerdings alies nicht heißen, daß ich nicbt ein Be- dürfnis; anerkenne, nach der angeregten Richtung bin irgend eine Befferung eintreten zu laffen; aber ich möchte glauben: wenn der Reichstag selbst dieSache nicht bloß in einer Resolution dem Bundes- raib empföbie, sondern selbst bestimmtr Vorschläge machte und uns in dieser Beziehung zu Hilfe kommen würde, so würde er sich über- zeugen, wie schwierig es ist, in der Praxis die Sache durchzuführen.

Abg. Dr. Von Cuny (nl,): Die Schaffung eines einheitlichen Rechts auch in Steuer- und Zoiifrazcn ist allmählich ein unabweisbares Bedürfniß geworden. Der Finanz-Minister hat aber Recht, das; die Frage nur in) Reiche gelöst werden fcinn. Der eine Staat dark die

oligeseße nicht anders handhaben wie der andrre. Das schadigt den Verkehr.

Der Geseßeniwurf wird einer Kommission von 14 Mit: gliedern überwiesen.

Schluß 33/4 Uhr. Nächste SiHung Sonnabend 11 Uhr. (Vorlage, belreffend dic Charité. und den Botanischen (Garten, Nachforderung für den Dortmund-Ems-Kanal, Reisekosten- entschädigung-)

Statistik und Volkswirthsäjaft.

Das Gefängnißwesen in Preußen.

Die Verwaltung des Gefängnißwesens _ist in Prrußen zwischen dem Ministerium des Innern und dsm JuxtizMimstcrium getbeilt. Unter der Verwaltung drs Innern strben 35 Strafanstalten zur Auf- nahme der zu Zuchthausstrafe Veruribetlien und 17 größere Ge- fängnisse zur Aufnabme bon, Gefananrß-, Haft- imd Unter- suchungsgefangenen. Von diesen Anstalten enthielten am 31. März 1896: 1000 Gefaniene und mehr 1, 900 bis 1000 Ge- fangene 1, 800 bis 900 Geiangcne 3, 700 bis 800 Gefangene 6, 600 bis 700 Gefangene 3, 500 bis 600 Gefanaene 10, 400 bis 500 Gefangene 13, 300 bis 400 Gefarzgene 5, 200 bis 300 Ge- fangene 4, 100 bis 200 Gefangene 5, 50 bis 100 Gefangene 0, unter 50 (Gefangene? 1. Außrrdem untersteben deni Ministerium des Innern in dem französischreckotlickpcn Theile dcr Rheinprovinz die sogenannten Kantongefängniffe, welch die amtsgericbtlichen Untersuchungs- und Haftgefangenen und dir Gciängnißgefangenen," deren Strafdauer14 _Tage nicht überstei t, aufnehmen. Jbre Zabl betragt 86, ihre Belegfabigkeit schwankt zwi eben 3 und 40 Kopfen. '

Dem Justiz-Ministerium waren unterstellt 1016 Anstalten. Diese dienen zur Aufnahme bon Untersircbungsgefangenen und StrafZefanßenen (Gefängnißstrafe, Haft und gescbarfte Haft). Dagegen sind acht aus- sträflinge gänzlich ausgeschlossen. Von_ den Anstalten der Justiz- verwaltung Entbielten im Iabre 1895/96: 1000 Gefangene und mehr 3, 900 bis 1000 (HrfanLLne 0, 800 bis 900 Geian ene ], 700 bis 800 (Gefangene 0, 600 b s 700 Gefangene 0, 500 is 600 Ge- fangene 2, 400 bis 500 Gefangene 6, 300 bis 400 Gefaanene 6, 200 bis 300 Gefangene 13, 100 bis 200 Gefangene 57, 50 b 4,100 Gr- fangene 85, unter 50 Gefangene 843. Die Zahl „der in diesen An- stalten "definierten (Gefaanenen bxtrug: am 1. April 1895 34 645, am 31. März 1896 31858, m täglichen Durchschnitt des Jahres 1895/96

32 222,20.

Au erdem unterstehen dem Ministerium des Innern 4 Zwangs- erziebuäßzsanstalten für Iugendliche im Alter von 12 bis 18 Jahren,

die nach 556 des Strafgeseßbucbs für das Deutsche Reich wegen mangelnder Einsicht fieiaksvrotben und der wangSerziebung über- wiesen find. Darin. waren am 31. März 189 561 öalinge unter- gebracht. Der Mimsierdes Innern führt ferner die ufficbt iiber die Zwanngrzrebun der Kinder, welche vor dem vollendeten 12. Lebens- ijre eme straZLare Handlung beaansen haben und nach § 55 des Otrgfgesesbucbs und dem Geseße vym 13. März 1878 den Provinzial- verbanden zur wangSerziebung uberwiesen sind, sowie über die Provinzial-Ko ionSanstalten.

Die Gefammtzabl der Zurhtbauögefangenen betrug im Jahre 1895/96, wie der soeben erschienenen „Statistik der zum Ressort des Köni lich preußischen Ministeriums des erern gehörenden Straf- ansta ten und Gefängnisse für den 1. Avril 1895/96' zu entnehmen ist, 24 582 gegen 30 531 im Iabre,1881/82,und 28577 im Jahre 1869 und war die geringste in dem Zeitraum sets 1869. Der tägliche Durcbsebnittsbeftand betrug 17 556, die Zahl des Zugangs 6817. Auf 10000 Köpfe der 18 Jahre und darüber alten Bevölkerung des preußischen Staats kamen in Zu ang 3,77. Es ergiebt sich aus der Statistik des Bestandes an ZchtbauSgefangenen, daß 'die „schwere Kriminalität vom Jahre 1869 bis 1871 gesunken, dann ziemlich kon- stant bis zum Jahre 1881/82 gestiegen und seitdem ebenso konstant Zefallen ist, sodaß sie im Jahre 1895/96 um 20,3 1). H. günstiger

and als im Jabre 1869 und um 37,3 1). H. günstiger als im Jahre 1881/82. Auch die Zahl der Vorbestraften unter den Zucht- bauskézefangenen ist gegen die der Vorjabre gesunken, iowobldie Zahl der Vor estrafter] überhaupt als auch die der mehr als dreimal und mit Freiheitsstrafen von mehr als einrm Jabre Vorbestraften; sie übertraf im Jabre1895/96 nur weni das Jahr 1889190. Die Gesamtur- zahl der Zugänge an Zucht ausgefangenen betrug 5745 Männer (Segen 5812 im Jahre 1889/90) und 1072 (1284) Fraiien.

arunter waren vorbestraft 4925 (4868) Männer oder 85,73 (83,76) 1). H. und 812 (976) Fraurn oder 75,75 (76,01) 5. D., mehr als dreimal 3907 (3715) Männer od€r 68,01 (63,92) 5. H. und 641 (788) Frauen oder 59,79 (61,37) v. H., und uiii mehr als einem Jahr 2447 (1985) Männer oder 42,59 (3415) v. s,). und 311 (356) Frauen oder 29,01 (27,73) 1). H. Nach Altersklassen vertbeilt. ent- fielen von den Zugangen auf je 10 000 der betreffenden Altersklasse: im Alter von 18 bis unter 21 Jabren 2,63, 21 bis unter 25 Jahren 4,28, 25 bis unter 30 Jahren 5,29, 30 bis unter 40 Jahren 4,53, 40 bis unter 50 Jahren 4,26, 50 bis unter 60 Jahren 3,28, 60 bis unter 70 Jabren 1,39, über 70 Jahren 0,42. _

Einzelzellen waren vorhanden in den Strafanstalten 4322, für durchschnittlich 17 556 Gefangene oder 24,6 v.H., in den Gefängnissen 2871, für durchschnittlich 8635 Gefangene oder 33,3 v. H. Seit dem Jahre 1869 ist die Zahl der Zellsn vermehrt von 3247 auf 7193.

ür die Benutzung der Einzrlzeiirn gelten folgende Regeln: In den

trafansialten sollen vor allen die jüngeren (18 bis 30 Jahre alten) Gefangenen und von den älteren die noch nicht wiederbolt vor- bestraften ibre Strafe in Einzelhaft Verbüßen. In den Gefängnissen sind zunächst die Untersuchungsgefangenen, dann die jugend- lichen 12 bis 18 Jahre alten), dann die jüngeren (18 bis 30 abre alten), dann die älteren noch nicht wieder- holt vorbestraften in der Zelle zu balken. Mit Rücksicht darauf sind die Einlieferungsbestimmungen so getroffen, daß die Zellen- gefängniffe nur für diejüngeren und erstbestraften Gefangenen bestimmt find. Ueber die Dauer der Einzelhaft bestimmt der Vorstsber der Anstalt nach Anhörung der Konferenz der Oberbeamten. Von den Entlaffenen waren in Einzelhaft im Ganzen in den Strafanstalten 27,5, in den Gefängnissen 19,4 v. H. Von diesen befanden _iich im Alter bon unter 18 Jahren (in 0911 Gefängnissen) 53,6 1). H., yon 18 bis unter 25 Jabren in den Strafanstalten 79,0, in den Gefäng- niffen 33,6 v. H., Von 25 Jahren und darüber nicht mehrfach vor- bestraft 27,2 und 9,2 v. H, mehrfach Vorbestraft 14,8 und 8,4 v. H.

Von der Gesammizabl der 21 087 männlichen ZuchtbauSgefanaenen wurden 9007 oder 43 v. H. bestraft, 57 v. H._blieben straffrei. Unter 22 519 Straffäilen befanden sich 17 wegen tbatlicber Widersesliäykeit. Von der Gesammtzabl der 3495 weiblichen Zuchthausgefangenen wurden 1672 oder 48 UH. bestraft, 52 b.H. blieben straffrei. Für Zuchthaus- gesangene, die „von Zivilgericbten verurtbeilt waren, wurden 153 An- frage auf borlaufi e Entlassung geftelit, davon wurden 41 oder 27 v. H. genehmigt, für V ilitärsträflinge wurden 14 Anträge gestellt und 12 oder 86 v. „genehmigt. Auf 7089 Entlassungen von Zuchthaus- gefangenen amen 53 vorläufige Entlassungen oder_ 0,75 v. H. Was die Verpflegung der Gefangenen anlangt, so berhalt sich 'in der - lichen Kost das animalische zu dem Vegetabilisiben Eiweiß ungefä r wie 1:3. Die Kosten der Gefangenenberpftegung betragen für den Kopf und Tag 30,9 4,3. Aus den Arbeitsbelobnungen können sich die Gefangenen Zusaßnabrungsmittel beschaffen," doch darf der dafür aufzuwendende Betrag nicht mehr als 5 «3 fur den Tag betragen. Aufgewendet sind im Durchschnitt für den Kopf und Tag 1,10 41. Für die Beschäftigung der Gefangenen gelten folgende Grundsäße: Alle Bedürfnisse sowohl der einzelnen Anstalten als der gesammten Gefängnixzberwaltung sind„ soweit irgend möglich, durch Arbeit der Geangenen zu befriedigen. A'Ue Haus- arbeit in den einzelnen Anstalten wird durch Gefangene verrichtet; die HersteUung der Kleidungs-, Lagerungs- und sonstigen Bedarngegen- stände geschieht durch Gefangene; in den Anstalten zu Wartenburg, Insterburg, Brandenburg, Sonnenburg, Naugard, thibor, Halle, Rendsburg, Lichtenburg und Celle sind Webereien eingericbter zur Anfertigung der Gewebe für Bekleidung und Lagerung. Dic baulichen Reparaturén, größere Umbauten und Crgänzun sbauten wrrden durcb Gefangene ausgeführt; bei Neubauten werden ie zur_ArzSsübrur_13 der Erdarbeitrn, zum Bau einzelnerGebäude und zur Anfertigung sammt- licher Gebrauchsge enstände Verwendet. Die Herstellung vbn_G€brauchs-

egenständen für Zieicbs- und Staatsbebörden, namentlich für die

ilitärverwaltung, i cFrwinnt mit jedem Jabre größere Ausdebnun .

Zu landwirtbscbaftl en Kulturarbeiten für Staats- und Kommuna - Verwaltungen, sowie für Private können Zuchthaus efangene verwendet Werden, wenn diese mindestens ein Jahr' ibrer trate vrrbüßt, sich gut geführt haben und der Strafrest nicbt mebr a1s ein Jahr be- trägt; Gefängnißgefangene mit ibrer Zustimmiixig, wcnn sir sechs Monate ihrer Strafe verbüßt, sich gut gkßlbkt baben und der Strafrest nicht mehr als zwei Jahre betragt.. Zuchthaus" und Gefängnißgefangene dürfen nicht zusammen arbeiten, von frrien Arbeitern müssen fie getrennt gehalten werdrn. Um eine Schädigung der freien Arbeiter zu Verbindern, darf diese Verwendung von Gefangenen nur dann stattfinden, wenn die Arbriten unterbleiben würden, weil freie Arbeiter dafür nicht zu haben sind oder die hoben Löhne der freien Arbeiter die Anlage unrentabel machen. Mit solchen Arbeiten ist auf den Domänen Lichtenburg_und Gorrenberg in der Frovinz Sachsen be onnen, es werden dabei tha 80 bezw. 36'Ge- angene der Stra anstalt Lichtrnburg beschaftigt. Meliorations- arbeiten auf den Elbwerdern bei Bleckede und auf dem Kebdiriger Moor bei Stade, Provinz Hannover, smd so weit Vorbereitet, daß damit im Sommer 1897 begonnen, werden ckan etwa 100 Gefangene werden dabei Bescbästigung finden. Der Mixnsier „fur Landwirtbscbast, Domänen und Forsten_ ba_t sich bereit erklart, diese Bestrebungen möglichst zu fördern. Dre ubrigexi Gefangenen werden im öffentlichen Ausgebot an Unternehmer zur Ausfuhrung von Industrie- arbeiten vergeben. Dabei wird Rucksicht darauf genommen, daß _mehr ein elnen Unternehmern eine zu große Anzahl 'von Gefangenen uber- la en wird, und daß nicbt in einzelnen Industrien eme im Verhältnis: zur ahl der darin tbätigetg freien'Arbeiter unverbältnißmäßig *roße Jab von Gefangenen beschaftigt wird. Seit dem Jahre 1869 i die Zahl der in Unternehmerbetrieben beschäftigten Arbeitcr von 73 auf 52 v. H. berabgemindcrt.

Die Einnahmen aus der Verwaltung der zum Ressort des Ministeriums des Innern gehörigen Strafanstalirn und Gcfängniffe betrugen 2273 421,49 und 595 582,95 „44, pro Kopf und Tag 35,4 und 18,8 „5, zusammen 2869 004,44 .“ und 29,9 „_! Pro Kopx und Tag, die Ausgaben 5 746 060,01 und 2 355 620,22 .“, pro Kop und Tag 89,4 und 74,1 .,8, zusammcn 810168023 .“ und 84,5 «3. Der Unterbaltunqszusäpuß aus Staatsfonds betrug daber 3472 638,52 «ki und 1760 037,27 „kb, pro Kopf und Tag 54,0 und 55,7 Y, zusammen 5 232 675,79 „zu und 54,6 „5.