seitigung, der Sozialdemokratie kann man allerdings durch olizei- maßregein nicht erreichen; dazu gehören wirtbscbaftlicbe Ma egeln, von denen wir uns nicht abdrangen [affen werden. Aber wir wollen uns dabei nicht von Anderen gän eln lassen, sondern uns die Freiheit der Entschli ng wahren. ie allgemeinen Begriffe la en ich nicht de ieren; es bleibt nichts übrig, als all : iskretionäre Befugniffe zu gewähren. Redner verweißteme auf das badische „ Gesetz, welches solche Befugnis: auch in die Hände deanifters des Innern und seiner Beamten legte, die doch auch nicht anders beschaffen sind als die preu ischen Beamten. Was in dem liberalen Staat Baden möglich ist, so te doch auch in Prev en möglich sein. Aehnlich liegt es in Hamburg. Und troß dieser e- säbrdung der Volkörecbte geht es dort ganz gut; es kann jeder dort räsonnieren, wie er will. In Sachsen werden allerdings troß des Vereinögeseßes fast nur sozialdemokratiscbe Abgeordnete ewäblt. liegt an dem Reichstagswahlrecbt. Aber das VereTnSgefey bat weni stens im all emeinen dabin eführt, daß die Sozialdemo- kraten nth mehr ihr nwesen treiben önnen unter dem Schutz dcs Staats, dessen Zustände sie selbst untergraben. Herr Krause meinte, es würde nur eine no größere Verbitterung die Folge sein. Wir erwarten von der sozia en Geseygebung keine Bekehrung der Sozial- demokratie. Es ist böchst auffaUend, daß die Sodialdemokraten zwar sagen, daß fie nur von unseren Fehlern leben; aber sobald ein Geseß kommt, wie das vorliegende, sind sie dagegen, während sie doch eigentlich dafür stimmen müßten. Wer die Gefahren abwenden will, die für die bürgerliche Freiheit und die Staatssicherheit entstehen, der wird für dieVorlage stimmen, mit der die Regierung das Ricbti 8 ge- troffen Hat. Wir Werden die Regierung unterstüßen, so lange e an ihrer Vorlage festhält.
Minister des Innern Freiherr von der Recke:
Meine Herren! Ich danke dem Herrn Vorredner (Lachen links und im Zentrum) für die günstige Aufnahme, die er der Vorlage der Königlichen Staatsregierung im Namen seiner Fraktion zugesagt hat, bedauere aber desto mehr den Standpunkt des Herrn Abg. Krause, der, wie ich nach meiner Kenntniß der Verhältnisse an- nehmen möchte, auch bei einem Theil der nationalliberalen Wähler Kopfschütteln zur Folge haben wird. (Obo! und Lachen links. Sehr richtig! rechts.) Der Herr Abg. Krause hat zur Begründung seines ablehnenden Standpunktes eine Aeußerung von mir, die ich vor einigen Tagen bier gemacht habe, in einer Weise fruktifiziert, die mich denn doch zwingt, zunächst au,? diese Angelegenheit noch- mals einzugehen. Es ist mir nicht verständlich, wie man aus diesen Ausführungen bat herleiten können, daß ich das Verfahren der be- treffenden Beamten in aUen Punkten gebiUigi (Lachen linkS) oder doch nicht in der entsprechenden Weise zurückgewiesen hätte. Meine Herren, meines Erachtens gehört es zur loyalen Fruktifizierung von Aeußerungen, daß man sie im Zusammenhang mittbeilt und betrachtet. Ich habe ausdrücklich beroorgehoben, daß ich die ganze Aktion, das Verhalten und die Ausführungen des Herrn Landratbs des Stolper Kreises mir nicht aneignen könnte. Ich habe hieraus durchaus kein Hehl gemacht. Ich habe ferner gesagt, daß ick; mir auch die Ausführungen in der gehaltenen und nicht gehaltenen, aber ab- gedruckten Rede durchaus nicht überall aneignen könnte. Wenn ich aber, meine Herren, bei der Beurtheilung des Verhaltens der Beamten mich vorsichtig außdrückte, so hat das seine ganz natürlichen Gründe darin, daß ich nicht gewohnt bin, über derartige Verhältnisse zu urtbeilen, wenn fie mir nochnichtganzklar Vorliegen. (Sehr gut! rechts.) Dabei babe ich betont, daß das nur hinsichtlich eines Theils der Beschwerden zuträfe und bei denjknigen Beschwerden, hinsichtlich welcher mir die Berichte bereits zugegangen waren, außdrücklich meine Mißbilligung außgesprochen. Selbstderständlich konnte ich es nicht billigen, daß die Anmeldungs- bescheinigung versagt werde, und ich konnte mich aucb drr Auslegung der Bestimmungen über die Vertheilung don Druckschriften, die mit der Judikatur nicht im Einklang stand, nicht anschließen.
Also, meine Herren, ich muß, wenn der Herr Abg. Krause mir tdatsächlich das hat imputieren wollen, daß ich die mir unterstellten Behörden nicht zur striktesten Geseßeßanwendung anbalte, das mit der größten Entschiedenheit zurückweisen. (Brady! rechts. Lachen links.) Ich nehme für mich das Zutrauen in Anspruch, daß ich diejenigen Bestimmungen, die mir zur Ausführung überwirsen sind, in der strengsten, loyalsten, dsr Verfassung entsprechenden Weise zur Ausführung bringe. (Bravv! rechts.) Ich kann Krinem das Recht zugestehen, mir das zu drstreiten.
Meine Herren, wenn ich dann auf die Sache selbst eingebe, so hat ja bereits der Herr Minister-Präfident die Auffassung der König- lichen StaarSregierung über die Ausführung der im Reichstage abge- gebenen Zusage dem Hohen Hause mitgetheilt. Der Herr Abg.Krause ist anderrr Auffassung und kann sich nicht dadon überzeugen laffen, daß die Königliche Staatsregierung bei der Ausführung des Versprrchens fich streng an das grbalien hat, was fir wirklich zugesagt hat. Ick muß demgegenüber hier nochmals die Rickytigkeit der Auffassung der StaatSregierung hervorheben. Wenn der Herr Abg. Krause darauf hinweist, daß der Großstaaf Preußen fick) von anderen Kleinstaaten in der Ausführung dieser Zusage babe übertreffen laffen, indem einige dieser Kleinstaaten das Verbindungswerbot [)urs aufgehoben hätten, so ist ihm doch wohl ein kleiner Jrrtbum untergelaufen. Ich mache darauf aufmerksam, daß überbaapt nur zwei Staaten das Verbin- dungßderbot bisher aufgehoben badrn, und daß einer von diesen Staaten, nämlich Schwarzdurg-Sondershausen, fich Veranlaßi gesehen dat, ebenfalls Komvmsaiionen zu fordern. Dieser Staat hat es für nützlich erachtet, fich schärfere Waffen geben zu laffen Hinsichtlich der Beaufsichtigung und dem Verbot don Vrrsammkungen. Ick g[aube also, der Herr Abg. Krause Hätt? grit daran gethan, wrnn er diesen Hinweis unterlaffen hätte.
Wenn dann der Herr Abg. Krause ferner bedauert bat, daß die Königlich preußisäxe Staatsregierung Versucht habe, die wünschen§wertbe Arnderung des VereinSrechtes auf landesgeseßlichem Wege herbei- zuführen, so kann ich nur wiederholen, meine Herren, was bereits der Herr Abg. von Heydedrand hervorgehoben hat: die Königlich preußische Staatsregierung glau'rt nicht, daß in absehbarer Zeit auf dem Wege der Reichsgrséxsgebung ibr diejenigen Waffen würden gegeben worden sein, deren sie zu bedürfrn glaubt. Ick) kann auch nicht zugeben, daß durch das Vorgehen der preußischen Staats- regierung eine besondere Uneinheitlichkeit 'm daS VereinSrecht kommen würde. Wir haben bereits gehört, daß eine ganze Reihe von deutschen Staaten diejenigen Waffen, die wir erstreben, bereits besitzen, min- dkfims gilt dW doch von" den größeren Staaten, und auch unter den kleineren Sraaten befindet sich eine große Zahl, welcbe diese Be- stimmungen bereits haben.
Meine Herren, die Königlich preußische Starteregierung hrt das Bedürfniß nach einer Verstärkung und näheren Akgreuxemg ihrer Mackptbefugniffe auf dem Gebiete des Vereins- nud Versammluugs'wesens nicht erst empfunden, als sie sich
dazu anscbickte, die jetzt vorliegende Vorlage aukzuarbeiten, sondern schon seit geraumer Zeit, und zwar um so stärker, je inebr sie sich Es kann das auch garnicht Wunder vergegenwärtiat einerseits die Be-
so scharfe Bestimmungen entbält, wie wir sie überhaupt „ck langt baden. Das Geiss enthält unter anderem auch das P verbot für Versammlungen und hat auch in seinem § 2 eine mung, wodurch bei dringender Gefaör für deux-Mjchm oder die öffentliche Sieherheit die Polizeibehörde hMtig öffentliche oder nichtöffentliche Versammlung zu untersa viel schärfere Bestimmungen, ** als wir Gesevaebung Belagerungözuftand haben,
mit der Angelegenheit befaßte. wenn man sich ßimmungeu des Geseßes von 1850, welche der verfaffungSrecbtlirhen Bestimmungen erlafsen waren, und anderer- seits die nach Inhalt und Umfang bmbbedeutsame Entwickelung des Vereinswesens, welches dieselbe innerbalb des levten Jahrhunderts erfahren hat. Die Bestimmungen des Vereinögesetzes yon 1850, die wesentlich ja nur formaler Natur waren, konnten unmöglich Schritt ballen mit denjenigen Erfordernissen, die sich durch die ganz enorme Entwickelung des Vereinswesens ergaben. wickelung des Vereinswesens entgegentreten zu wollen, meine Herren, das würde sehr feblsam sein; aber die Königliche StaatSregierung darf doch nicht die Augen davor schließen, daß mit der steigenden Ent- wickelung des Vereinswesens sich auch die Mißbräucbe und die Aus- wüchse in ganz erheblichem Maße steigern. ist es offenbar auch zu verdanken, daß diejenigen Staaten, welche ihr VereinSrecbt erst in neuerer Zeit geregelt haben, der staatlichen Auf- sicht einen sehr viel schärferen Ausdruck gegeben haben, als dies in der Eatstebungßperiode der preußischen Verfassung geschah.
Wenn gleichwohl die Staatßregierung versucht hat, mit den ihr durch die V'erfaffung und durch das Gesetz von 1850 gegebenen Macht- befugniffen auszukommen, so sind hierfür im wesentlichen zwei Gründe maßgebend: zunächst derjenige, daß ihr durch das Sozialistengesey während einer Reihe von Jahren doch s ehr erheblich verschärfte Waffen gegeben waren; und zweitens die Erwägung, daß ein legislatorischer Versuch gerade auf diesem Gebiet immer besonderen Vorurtheilen und Schwierigkeiten begegnet, und, wie fich nicht leugnen läßt, gewöhnlich, wenn auch nur zeitwäse, Verschärfungen der Parteigegensäße herbei- Derartige Rücksichten können dazu führen, Wünsche und Be- dürfnisse einstiveilen zurücktreten zu lassen; diese Rücksichten müssen aber sofort zurücktreten, wenn ein Theil der betreffenden Geseßgebung in Fluß gerätb, und dies ist hier der Fall durch die Verhandlungen, welche seit einiger Zeit über die Aufhebung des Verbindungsverbots gefchwebt haben.
Dieses Verbindungsverbot ist nach Auffassung der Staatöregierung durchaus kein äußerliches Ornament des VereinSrechts; es hat eine sehr praktische Bedeutung, und es ist auch seiner Zeit seitens der parlamentarischen Körperschaften in keiner Weise untersckpäßt worden. Ich möchte doch darauf aufmerksam machen, daß es seine Entstehung nicht etwa der Initiative der StaatSregierung verdankt, sondern einem Antrags der Zweiten Kammer, welche
in der zentralisierten Verbindung - so heißt es in dem Bericht - solcher politisckoer Vereine eine Gefahr für di? Staatsordnung
zur Ausführung
über den dort mind eines Aufruhrs gefordert wird, nach der Hamburger Bestimmung lediglich die Besorgniß ei genden Gefahr für den öffentlichen Frieden oder die Sicherheit gefordert wird. Die Staatßregierung hat sich bei Form lierung des Entwurfs der AuSdrucksweise angeschloffeu, Welche inde; preußischen Verfassung, dem Reichs-Strafgeseßbuche und der gebung anderer deutscher Länder gewählt ist, sie ist aber gern sich der Kritik nach dieser Richtung zu unterziehen und wird fÜkjedm, Verbesserungßvorschlag dankbar sein. '
Ick möchte mir noch erlauben, schon jest auf einen Einwu kommen, der schon gestreift wurde und sicher noch näher er werden wird. Man sagt, die Außdrücke und Begriffe„welche W der Fassung des Entwurfs die polizeilichen Befugnisse Präzisiem sollen, seien zu dehnbar und einer verschiedenen Auslegun Meine Herren, das ist bis zu einem gewissen Grade richtig; bitte doch nicht zu vergessen, daß die Gesetzesterminologie gerade ar“ diesem Gebiete einer gewissen Elastizität bedarf, wenn die Bestimmung:; überhaupt wirksam sein sollen. Die von uns vorgeschlagenen Außdrüxkx „öffentliche Sicherheit", „Sicherheit des Staats“, „öffentlicher Friede“ kehren in der Geseßgebung aller Länder wieder oder sind ja, wir bereits hervorgehoben ist, auch in unserer Geseßessprache durchaus heimisch. Wer freilich dem Geseßentwurf lediglich unter dem Gefichw punkt eines von vornherein vorausJeseßten oder beabsichkigten Miß- brauchs ansieht, der wird überhaupt nicht für die Vorlage zu haben sein; Wer aber mehr den praktischen Erwägungen zugänglich F| mit dem wird man fich, glaube ich, um so eher verständigen könnnr als ja über alien Verfügungen der Verwaltungsbehörde die Rechts- kontrole der Verwaltungßgericbte steht, welche volle Gewähr dafi: bietet, daß die Ausführung des Geseßes nicht von Willkür oder Ueber. eifer geleitet sein wird.
preußischen ten kleinen das Vorhandensein
gesunden Ent-
Und dieser Erkenntnis;
Geseßenitvurfz demselben zunächst drei des Koalitionsverbots, dann eine Erleichterung rücksicbtlich der Theilnabme jugendlicher Per- sonen an den von politischen Vereinen veranstalteten Versammlungen, sofern sie lediglich einen geselligen Charakter tragen, und drittens die gleiche Erleichterung hinsichtlich weiblicher Personen. Auf der anderen Seite stehen Erschwerungen hinsichtlich der Betbeiligung Minder- jähriger am polijiscben Leben, hinsichtlich der Schließung von Vereinen und der Auflösung von Versammlungen. Ich habe zu meiner großer Freude aus den Ausführukgen des Herrn Dr. Krause entnommer, daß der yon der Königlichen StaatSregierung gemachte Vorschlag, die Minderjährigen beschränkenden Bestimmungen zu unterwerfen, auf einer günstigenVoden auch bei derjenigen Partei gefaÜen ist, die, wie wir vorbi vernommen Haben, den in Art.1 und 111 vorgeschlagenen Besti- mungen nickt zugeneigt ist. Der Herr Abg. Dr. Krause war nur der * Meinung, daß die Regelung insofern nicht zweckmäßig sei, als nur an die Nichtentfernung der Minderjährigen aus Versammlungen da; Präjudiz der Auflösung der Versammlung geknüpft habe. Ich kanu nun nicht entnehmen, inwiefern dies dem Herrn Abg. Dr. Krauses: besondere Bedenken verursacht Hat; denn es findet fich jeßtschongenau dieselbe Bestimmung in der Verordnung von 1850 hinficht1ich der Schüler und Lehrlinge, und wenn bisher hiermit kein besonderer Miß- brauch getrieben worden ist, was ich annehme, da mir nieBescbwerdeu darüber zu Ohren gekommen sind, so wird sich die Anwendung diein Bestimmung auf die Minderjährigen ebenso ohne Schwierigkeit voii-
so befinden fich in erstens die
selbst einzugeben ,
Erleichterungen : Aufhebung
Die Kommission überzeugte sicb,
- so heißt es weiter - daß in einer förmlichen Organisation dieser politischen Vereine neben der geordneten Regierung fich eine zweite bilde, die jene zu untergraben und zu zerstören drohe, und daß eine Regierung durch die geseßlickpen Gewalten kaum noch möglich sei, wenn alle politischen Vereine sich berufen fühlen, ihr Gewicht in die Schale der Ent- scheidung zu legen.
(Hört! hört! rechts.)
Wenn nun auch zuzugeben ist, meine Herren, daß gerade durch die koloffale Entwickelung aueh der Verkehrsverbältniffe und durch die Förderung der Hilfsmittel des MeinungSaustauscbes der Werth dieses Koalitionßderbots etwas gesunken ist, so kann man doch nicht zuge- stehen, das; es ohne jeden Werth ist. wirklich für veraltet anzusehen, so ist sicherlich nicht minder veraltet die Anschauung, daß der Staat mit verschränkten Armen dem Kampf gegen Ordnung und Frieden in Staat und Geseascbaft unter dem Schutz des VereinSgesehes zuschauen foi]. (Sehr richtig! rechts.)
Meine Hrrren, es ist schon vor einigen Tagen hier zutreffend hervorgehoben wordrn, daß diese Bestimmung, mag man nun über ihren Werth denken, wie man will, jedenfalls doch einen Baustein darsteüe in dem Gefüge der Vereinsxzesengebung, und daß, wenn man im Begriff steht, diesen Baustein herauszunebmen, man jedenfalls die Verpfiickptung hat, zu prüfrn, ob das Gebäude nun auch in den anderen Beziehungen allen Anforderungen noch genügt.
Msine Herren, die Königliche StaatsregierunZ hat diese Frage sehr sorgfältig in Erwägung gezogen und ist zu dem Ergebniß gelangt, das; die Machtmittel, die ihr durch dieses Gases von 1850 gegeben seien, angesichts der jeßigen Verbältniffe nicht außreicben. merksam die Berichte verfolgt, welche über die Versammlungen, mögen es Vereinßdersammlungen oder andere sein, der sogenannten Umsturz- parteirn referieren, der muß zu der Ueberzeugung kommen, daß es so nicht weiter geben kann. (Sehr richtig! rechts.) Herr von Heydebrand hat bereits zutreffend hervorgehoben, daß es seitens der Vedölkeruug absolut nich mehr Verstanden werde, wenn Angriffe auf die besiebrnde Staats- und RechtSordnung, auf die Integrität des Reichs, wenn fie nur grschickt genug abgefaßt sind, sodaß fie dcr Strafrichter nicht Verfolgen kann, ungeabndet in derartigen Versammlungen vorgetragen Meine Herren, wer selbst Gelegenheit hat, mit der Bevölkerung zusammenzukommen, der kann es bei jeder Gelegenheit hören, es müffe endlich dem Treiben der Umsturzparteien ein Ende gemacht werden, wenn man nicht die StaatSaatoritäi leiden lassen Meine Herren, ich kann Sie der- sichern, ich habe oft Gelegenheit, mit maßgebenden Persönlichkeiten aus allen Theilen der Monarchie über diese Verhältnisse zu sprechen, und es wird mir buchstäblich dasselbe bestätigt; ich erhalte kaum einen Bericht über diese Angelegenheiten , aerrurU 0SUZSO vorkommt: gesorgt werden,
Ist aber diese Bestimmung
Die am meisten angefochtenen Vorschläge“ in drn Art. 1 und [11 welcbe die Auflösung von Versammlungen ode: Schließung von Vereinen ermöglichen, die den Strafgefeßen zuwider- die öffentliche Sicherheit, insbesondere die Sicherheit des Staates oder den öffentlichen Frieden gefährden. Es ist schon daran; hingewiesen worden, daß an sich doch kein verständiger Mensch wüni'ch kann, daß Versammlungen, in denen derartiges sich ereignete, unanf- gelöst bleiben, und daß Vereine, welch: den Strafgeseßen zuwider- laufen, die öffentliibe Sicherheit oder den öffentlichen Friedrn s'?“ nicht geschlossen werden sollen. keiner in diesem hoben Hause, der behaupten wird, diese BestinnnunßkQ Wenn also so erhebliche Brfürkbtlmse" an diese Vorschläge geknüpft und so erhebliehe Einwendungen sss?“ dieselben gemacht werden, so können sie nur auf dem Gebiet liegen- daß man einen Mißbrauch von diesen Bestimmungen befürchtkt "Fk glaubt, daß dieser Mißbrauch größer sein würde als der Vortbkil- den man sich Von der Durchführung solcher Vorschriften versprüht- Der Herr Abg. Krause hat sehr geschickt vermieden, bei dieskka' legenheit von den Vereinen zu sprechen -- offenbar in dem BewußUM daß diese Deduktion auf die Vereine nicht zutrifft. Denn hier haber wir es nicht mit untergeordneten polizeilichen Organen zu thun; dk? Entscheidung darüber, ob ein Verein geschloffen werden soi], soli "“T Landes - Polizeibehörde ,
sind dirjenigen,
Ich glaube, es kk“!
seien an fich nicbt zweckmäßig.
werden dürfen.
(Sehr richtig! rechts.) Abfichtlicbkeit Regierungs - Präsidenten übertragen scheidung des Regierungs - Präsidenten ist außerdem noch, "* Verwaltungsstreitverfabren zulässig; es ist also nach meiner Memum; alles gethan, was geschehen kann, um einem Mißbrauch vorzubW-ZU“ Ich kann daher nicht zugeben, daß hier irgend eine gerixcbkfkMatt Befürchtung drs Mißbrauchs vorliegen kann. _ Anders sieht » das will ich einräumen - die Salbe bel “" Versammlungen. Es ist garnicht zu vermeiden, daß man Betsaal?" lungen durch untergeordnete Organe überwachen läßt, und daß "“ Entscheidung der Frage, ob fie eventuel] einer Auflösung 1" ziehen sind, diesen Organen übertragen werden muß. Aber, Herren, aus dem Umstande, daß ab und zu Mißgriffk M kommen, kann man doch unmöglich einen Einwand ent" Maßregel, richtig erkannt hat, nicht zuzustimmen. (Sehr richtig! rechks-*) Herren, wenn Sie sich versagenwärtigen, eine wie große Versammlungen täglich im preußischen Staat stattfindet- seits in Betracht ziehen die im Verhältniß sebr geri e
immer als unter allen Umständen müsse dafür
auf dem Gebiete und Versammlungswesens dem Staate dersabärfte Befugniffe gegeben (Sehr richtig! rechts.)
Von diesem Gesichtspunkte auSgebend, nicht von theoretischen Er- wägungen, sondern um einem unzweifelhaft Vorhandenen Bedürfniffe zu genügen, bat die Königliche Staatsregierung den Ihnen vorliegen- Sie verlangt, wie bereits wiederholt hervor- gehoben ist, nicht mehr, als was anderen deutschen Staaten bereits gewährt ist, und was sich dort auch bewährt hat. Ich will, nachdem auf die einzelnen Geseßgebungen bereits mehrfach eingegangen ist, mich beute nicht näher über die verschiedenen Geseke ver- ich möchte nur noch darauf aufmerksam machen, ein ganz neues Gefeß, das Hamburger Gefeß aus dem Jahre 1893,
daß gerade des ' Vereins-
den Entwurf aufgestellt.
Zusammlungeu, die zu Unterbr aufgelöst werden, so werden Sie „ck, glaube ich, zu dem Schluß kommen müssen: man kann es nicht
orten, eine an und für sieb als richtig und zweckmäßig erkannte
Maßregel lediglich deswegen nicht zu beschließen, weil sie eventuel] einmal gemißbraucht werden kann.
Meine Herren, die Königliche Staatöregierung hat, wie ich bier
„ck ausdrücklich versichern will, durchaus keine rückschrittlichen Gedanken auf dem Gebiet des Vereins- und Versammlungörecbts; im Gegen- tbekl- fie wünscht eine verständige Ausübung des Vereins- und Ver- sWmlungSrechts eher noch zu erleichtern. Ich trage mich z. B. augenblicklich mit dem Gedanken, die Zahl derjenigen Versamm- lunge", die der Regel nach jetzt überwacht werden , zu ver- mindekn- weil ich der Meinung bin, das: viele Versammlungen über- flüssiger Weise überwacht werden. Ich hoffe auch, dadurch zu er- zielen, daß geeignetere Leute für diejenigen Versammlungen aus- gewählt werden können, die wirklich der Ueberwachung bedürftig find. Also Sie sehen, meine Herren, daß es uns fern liegt, legitimen Ver- sammlungen und Vereinen irgend welche Schwierigkeiten zu bereiten. Die vorgeschlagenen Bestimmungen sind, wie sicb eigentlich ganz von
selbst versteht, nur gegen AUIwüchse und Mißbräuche gerichtet, und ck kann dem Herrn Redner der konservativen Partei ausdrücklich be- ßztjgen, daß das lediglich die Absicht der Königlichen StaatSregierung gewesen ist. (Bravo! rechts.)
Darf ich mich nun resümieren -- ich denke, es wird ja bei den [väteren Beratbungrn noch Gelegenheit gegeben sein, auf Einzelheiten zurückzukommen, -- so ist die Königliche Staatsregierung der Meinung, daß in der That ein dringendes Bedürfnis; be- steht, die staatlichen Macbtbefugniffe auf dem Gebiete des Vereins- und Versammlungsweser-s zu vkrstärken. (Bravo! rechts.) Sie ist der Ueberzeugung, daß dies auf dem von ihr vorgeschlagenen Wege am geeignetsten geschehe, fir wird aber Verbesserungßyyrschlägen in keiner Weise unzugänglich sein.
Meine Herren, prüfen Sie die Vorlage obne Voreingenommen- beit! Lassen Sie sich yon der Preffr und ihren Aeußerungeu nicbt umgarnen! Wenn Sie der Königlichen StaaLSregierung diejenigen Waffen,welche sie jetzt wünscht, geben, 1“ 1) werden Sie damit keineswegs der Volksstimmung zuwider handeln, im Gegentbeil, das Volk wird Ihnen dankbar dafür sein. (Lachen links. Sehr richtig! rechts.) Das Volk ist der Meinung, daß die Stärkung der Staatsautorität höher zu veranschlagen ist, als die verbäitnißmäßig kleinen Uebelstände und Unzuträglicbkeiten, die sick) bsi Einführung dieses Geseßes ergeben könnten. DeSwegen, meine Herren, richte ich noch einmal an Sie die Bitte: prüfen Sie die Vorlage, verbeffern Sie sie, wenn Sie dazu in der Lage smd, aber gewähren Sie der König- lichen Staatöregierung die Machtmittel, deren sie unter allen Umständen bedarf , um den destruktiden Tendenzen, die sich - wir können es leider nicht verschweigen - Von Tag zu Tag mehr geltend machen, mit Erfolg entgegentreten zu können! (Brady! rechts. Zischen links. - Wiederholter lebhafter Beifall rechts. Andauerndes Zischen links. - Abg. Richter: Chor der Lan- rätbe! - Große Heiterkeit. - Glocke des Präsidenten.)
Abg. Frißen-Borken (Zentr.): Wenn die Regierung behauptet, daß die Vorlage einige Erleichterung dringt? und keine rückschrittlicbe Tendenzen habe, so ist das geradezu em Hohn angesichts dieser Vor- lage; es ist eine ?)LDOSZÖÜOW ck0ij 00nbraria. Die Vorlage bat eine große Beunrub ung im Volke hervorgerufen. Die VorZage bat idren Ursprung im ' eichökrge. Redner schildert die Vorgange im
Reilhstage unter Verlesung der Auslassungen des Reichskanzlers und weist daraufhin, daß von seiten des BundeSraths gegen die Interpretation des Abg. Rickert kein Widersvrucb erfolgt sei. Daraus, fährt Redner fort, folgt, daßder preußische Minister-Präsident purS eine Aufhebung des Verbin- dungöderbots hätte vorlegen müssen. Der Regierung War es unbenommen, auch andere Dinge zu verlangen, aber in einem besonderen Gesexzentwurfe, damit das Haus beide Gesetzentwürfe unabhängig Von einander beratben könnte. Wäre damals dieser Entwurf im Reichstage bekannt ge- wesen, so hätte man damals den Antrag Auer wohl nicht fallen [offen. Einen subjektiven Vorwurf will ich dem Reichskanzler nicbt warben“ aber die Thatsache ist nichr aus der Welt zu schaffen: Ob- jektiv ift dieser Gesetzentwurf nicbt_eme Einlösung des gegebenen Ver- Wrecbens. Niemals hat ein Gekeßentwurf eine größere Aufregung hervorgcrufen. Selbst wenn er nicht Grieß wird, hat er Unheil WUJ angerichtet, er hat einen großen Theil des deutschen Volkss unt Mißtrauen erfüÜt gegen die Bestrebungen der Regierung, umso- txnbr, als er nur eingebracht Werden konnte unter Mißachtung eines feierlich gegebenen Versprechens. Wenn Art. 1 und 3 Geseßes- kraft erhalten, dann wird das Verrins- und VersammlungSrecht geknebeit werden, sodaß es Von dem Belieben der Beamten abhangt, ob wir eine Versammlungsfreibeit überhaupt haben. Sie werden es daher uns, die während der Zeit des Kulturkampfs der Versamm- lu-ngs: und Vereinsfreibeit brraubt worden find, nicbt verdanken, wenn wir dtese„Bestimmungen ohne weiteres ablehnen. Die Wendurig von der Gefabrlichkeit des öffentlichen Friedens kommt nur in der Eksrßgebung Mecklenburgs dor. Die Hamburger Geseßgebung ist Misicrnden unter dem Eindruck des Kampfes gegen die Sozialdemokratie, l_lnd nher kcine Polizeibehörde folien fo abfällige Urtheile, wie gerade uber die Hamburger. Die bedenklichsten Blütden der einzelstaatlichen Gesetzgebung smd wie in ein duftiges Bouquet zusammengefaßt Worden. Ist denn irgendwelches Ereigniß eingetreten, welches eine sl)[che Vorlage nothwendig machte? Haben sich bedenkliche An- chMun,grn in den sozialdemokratischen Vereinigungen gezeigt? Die Anarchistxn können uns doch nicht schrecken. Die Sozialdemokratie ist zwar in die Breite gegangen, aber in sich gespalten. Die Führer haben schon sehr viel Wasser in den schäumenden Wein ihrer Pro- JZÜMW axgossen. Die Vorlage ist für uns nicht einer Verbesserung ??bka- Diskutierbar, aber noch lange nicht annehmbar ist höchstens F]? Bestimmung über den Ausschluß der Minderjährigen. Gerade lese Bestimmung ist eine Arndcrung der Verfassung. Wenn der ?lussMUß der Frauen, der Schüler und Lehrlinge von den Versamm- Un(Jen 1850 genügte, so soÜte das auch heute genügen. Soaen die klingen Leute bis zum 21. Lebensjahre politisch dumm erhalten werden, un) dann Plö UE) an die Wahlurne zu treten? Die Sozialdemokratie “ottiert nichr o 1rbr in Versammlungen als vielmehr in der Werkstatt und in klZmen Konventikeln. Den katholischen und evangeluchen
?reinen fur junge Leute würde durch die Vorlage jede politische 21Skussion verboten sein. Wieviel Elementarlehrer haben wir unter w Jahren! Diese Leßrer sind doch auf dem Lande die einzigen, ve ck? den sozialdemokratiscben Bestrebungen entgegenzutreten beYÜ'ö e„n. Dazu kommt die Gefahr, das wegen Anwesen- et inderßabrtger jede Versammlung geschlossen werden kann. Als fr's? Erßebni der Erwägung meiner politischen Freunde kann ich also [,b-steak"- daß wir die Vorlage ablehnen mit Außnabme der §Iluf- be ""I des Verbindungsverbots. Die Vorlage bat heftigen Unmut!) 2Jrivorßerufen, die Bevölkerung hat sich in zwei Heerlagerxßetbeilt. w tdb ie Vorla e zum Gesc , so wird sie die Parole des ampfes vx; €", und die ände sowob dieses Hauses wie des Rei stages werden den ZW Zwiste der Parteien widerballeu. Lehnen S e daher dieses ffentlichen Frieden störende Gesev ab!
Justiz-Minister S ck) ön st ed t: be Meine Herren! Der Herr Abg. Frißen hat seinen Vortrag g“"Men mit dem Versuche eines Nachweises, daß durch die Vorlage gegen")äkkißen Géseßenters das von dem Herrn Reichskanzler
und Minister-Präfidenten im Reichstage abgeaebene Versprechen nicht eingelöst sei (sebr richtig! links Und im Zentrum), das; vielmehr diese Vorlage mit dieser Zusage im Widerspruch stehe. im Zentrum und links.) Er hat diese Behauptung aufgestellt mit der Begründung, daß er damit einer Verdunkelung des Tbatbestandes bezüglich dieses Punktes vorzubeugen sich verpflichtet halte. Herr Reichskanzler dieses Haus bereits verlassen hat, so halte ich mich für verpflichtet, namens desselben dieser Ausführung entgegen- zutreten und dadurch meinen Beitrag gegen eine Waige Verdunkelung des Thatbesiandes zu liefern,
Aus der von dem Herrn Abg. Frich verlesenen Erklärung des Herrn Reichskanzlers ist absolut nicht zu entnehmen, daß der Sinn seines Versprechens dabin gegangen sei: eine von den einzelnen Bundes- regierungen einzubringende Vorlage zu den bestehenden VereinSgeseßen werde fich auf die nackte Aufhebung des Koalitionsverbots beschränken. Allerdings hat einige Tage später der Herr Abg. Rickert im Reichstage eine Erklärung in dieser Richtung gewünscht, und es ist darauf, wir richtig vorgetragen, eine Antwort von seiten des Bundeskatbstiscbes nicht gegeben worden. Aber, meine Herren, die daran von dem Herrn Abg. Friyen geknüpfte Folgerung, daß darin eine stillschweigende Zu- stimmung zu der Auffassung des Abg. Rickert zu finden sei, würde ich doch als eine durchaus abwegige bezeichnen müssen.
Der Herr Abg. Frißen bat geglaubt, hier den privatrechtlichen Grundsaß anwenden zu dürfen: qnj OMR, (201186111.ij yjäobur. Meine Herren, ganz abgesehen davon, daß derartige privatrechtliche Grundsäße auf dem Gebiete des öffentlichen Rechts eine Geltung nicht in Anspruch nehmen können, würde es doch, glaube ich, richtig gewesen sein, daß die zweite Hälfte dieses Saßes vom Herrn Abg. Frißen nicht ver- schwiegen wäre, und die lautet dahin: aum ]0quj podujb sv äsbrijr (Heiterkeit und Zuruf), wenn er reden konnte und reden mußte. ruf: äsbujb!) _ Allerdings: er konnte reden, aber er mußte nicht reden. (WiderspruchlinkK) Er mußte fchondeshalbnichtreden,weil Herr Abg. Rickert ausdrücklich erklärt hatte, er erWarte gar keine Antwort auf seine Anfrage (Lachen links); er mußte aber auch deshalb nicht reden, meine Herren, weil aus dem ganzen Verhalten der StaatSregierung unzweideutig hervorging, daß sie sich nicht unbedingt verpflichten wollte, fich auf die Akte der Aufhebung eines Koalitiovsverbots zu beschränken. Denn, wenn fie diese Absicht gehabt hätte - worin lag denn der materielle Grund, sich überhaupt der Ausnahme einer ent- sprechenden Bestimmung in das EinführungSgeseß zum Bürgerlichen Gesrßbuch entgegenzusiellen? Der Grund, daß“ eine Erklärung in dem Sinne des Abg. Rickert nicht abgegeben worden ist, lag, wie der am Beginn
(Seb: richtig!
(Obo! links.)
Reichskanzler Verhandlung bemerkt hat, Umfang eine Reform der Vereinßgeseßgebung anzustreben sein werde, die Reichsregierunß, die einzelnen Bundesregierungen und namentlich preußische Staatsregierung noch nicht zu einem Entschlusse gekommen waren.
Ich muß also auf das Bestimmteste der Behauptung des Herrn Abg. Frißen widersprechen, daß eine Zustimmung aus dem Schweigen der Bundesregierungen zu der Erklärung des Abg. Rickerr dahin zu finden sei, daß lediglich die in den Einzelstaaten einzubringenden Vor- lagen sich auf die Aufhebung des Koalitionsverbots zu beschränken Auch den Vorwurf, der dem Herrn Reichskanzler gemacht worden ist - allerdings nicht subjektiv, wie ausdrücklich hinzugesetzt worden ist, aber doch in objektider Richtung _, daß diese Vorlage in Widerspruch stehe mit der abgegebenen Zusicherung, auch den glaube ich in jeder Richjung als nicht berechtigt zurückweisen zu (Bravo! rechts.)
Abg. Freiherr von Zedliß und Neukirck) (fr.kons.): Mir er- scheint es pnbegreiflich, wie man überhaupt auf den Gedanken bat kommen können, daß man in Preußen aklein das Verbindungswerbot
Es ist doch unmöglich, aus einem alten Ges Der Gedanke, daß zwei
haben würden.
aufheben könnte. einzelne Bestimmung zu entfcrnen. . Hätten eingebracht werden können, von denen das eme das Ver- bindungSverbot aufbebt, das andere die verschärfenden Bestimmungen . nun, charakterisieren will ich diesen Gedanken nicht; die Spuren großen Ernstes trägt er nicht an sich. Die Bestimmun daß die Schüler und Lehrlinge au
9 politischen Leben . , , ' beiter im Gewerbe und auf dem Lande Mitglied eines politischen Vereins sein kann. Wenn man an eine Aenderung des Vereinsgeseßes geht, muß diese Bestimmung untrr alien Uwständen durch etwas Der Ausschluß der Minderjährigen emvfieblr sich im Interesse der Versaznmlungen selbst, die durch das Ueber- wiegen unreifer Elemente in falsche Richtungen ged'rangt werden. Die jun en Leute, welche erst noch in das ;Heer etntrxten sollen, soUten nicht dem vergiftenden Einfluß der soztaldrmokratiscben Ver- t sein. Daß die Gesellenvereine dadureh unter- Solche Vereine brauchen nicht zu werden. die Minderjährigen um augen werden uflösung einer
eschlossen sind, ist eine srnnlo sten Klaffe während der
außgeschloffen, jugendliche
Besseres erseßt werden.
sammlungen außgese graben würden, m , , mit politischen Verhandlungen alrmentiert
die Leiter der Versammlungrn sich weigern, wenn absichtlich das soÜ, dann muß schließlich auch die Strafe der , ' Versammlung eintreten können. Die onpbezeiungen der linksltbe- raken und konservativen Presse, daß die Sozialdemokratie sicb spalten werde, sind nicht „erfüUr ivorden, und au Schönlank wird nicht dazu" fiihren. _ ' ' Sozialdemokratie wird naturlich bestritten tn eineni Augenhltck, wo Sturm gelaufen wird gegen den Reichskanzler und dre_preußrsche'Re- gierung und den preußischen Landtag untxr der gemeinsamen Firma der Herren Singer und Lieder. ch Wurde nnch scheuen, meinen Namen an die Seite des Namens des Herrn Singer zu stellen. Sozialdemokraten noch ab, beschränken
u ich bestreiten.
zu entfernen,
der Streit Liebknecht- emeingefäbrlicbkeit der
Gewalttkbiaten thenl 7?in ve sp erben r o r r ; davon enetzas allggemkine Wahlrecht die Grundlagen des Staats
efellschatsordnung zu erschüttert). Die sozialdemokratische dieselbe Stärke wic; _fruber. durcb polizeiliche Maßregeln nicht beseitigen kann, so muß doch die Möglichkeit gegeben werden, revolutionäre Tendenzen ge
Bewegung bat no
Versammlungen, n die Sicherheit des Staats hervor- bg. Krause hat einen AppeÜ an alle meinsamen kräftigen Abwehr gegen die Sozial- peli klingt sehr schdn, aber er findet nicht im Lande; sonst ware; der schon erwähnte Singer und viele andere Vorgange unmöglich. Das brlichkeit der Sozialdemokratie nicht, so se Elemente geduldet werden. daß die Sozialdemokraten tergraben und trovdem sich in Versammlungen ? Gerade um den geistigen Kampf aegen die Sozial- in ihren ß entliehen Akten Natur dre er Partei; das
Parteien ger" demokratie. auSreichenden Widerba Antrag Lieber- „ Volk glaubt an die Sefa lange es sieht, daß die Aroeiter nicbt verwir Cbri tenthum u.s. ewegen können demokratie zulfülbrßen, dcérf Fi? YM e a en u er
fir im Interesse der Autoritat der Regierung. den Ausbau des Vereinsrecbts. Damit hat die bürger- reibeit der Meinungsäu erung, der V Je sch rfer wir jeder ozialrevo u- entgegentreten, um so mehr wahren wir die S it der auf dem Boden der Gesellschaftsordnung
keinen Zwei verlangen w verlangen wir li e Frei eit, die un der * ereine nchts zu thun, tionären Tendenz heit und Freibe
er ammlun en
stehenden Parteien; _Sollte die Regierung zur gewalttbätigen Abwebr von Angriffen aenotbtgt sein, so„würde darunter auch die bürgerliche Frxibeit zu leiden haben, und das wollen wir nicht. Die Aus- drucke .Sicberbeit des StaatS' und „Gefährdung des öffentlichen Friedens“ enthalten allxrdings keinen eifbaren Tbatbestand. Aber olche dehnbaren Bean e entbaltezr aft- alle Geseßgebungen der Einzelstaaten, ohne da darüber irgendwelcde Be cbwerde erhoben worden ist. Den Weg, den Hamburg 1893 e nqes Mien hat, können wir aus denselben Gründen wobl einschlagen. Aus ' trauen gegen ,die Re ierung, deren Beamte das Gesch anwenden zur nterdrückung politis er Es ner, will Herr Krause der Regierung die Mittel ver- weigern, wel e sie braucht. Der Minister bat allerdin 5 sehr guayjbsr jn woäo gegenüber den binterpommerscben Beam en ge- sprochen. Aber ich nehme an, daß er für eine rechtmäßige und geses- maßige Handhabung des Vereins- und VersammlungSrecbts eintreten wird. Jeb babe das nicht anders erwartet, denn wir leben in einem Rechtsstaat in Preußen, und zu einer Regierung, Welche erweiterte Befugnisse für ihre Organe verlangt, muß man das Vertrauen haben können, daß von oben her auf eine strenge Handhabung der Geseße gehalten wird. Wir leben in dem Staat der Hohenzollern unter der Devise „Zuurn oujqus“. Mißtrauen ist in einem solchen Staate nicht am Piave. Daß die Beamten Keseßmäßig handeln, ist aUer- dings die Vorausseßun , unter der a ein erweiterte Befugnisse der Regierung ge eben wer en können. Dieses Vertrauen haben meine Freunde; des alb werden wir im wesentlichen die Befugnise bewilligen, welchx dre Staatsrexiierung fordert. Es ist nöthig, die ründe für die Auflosung von Ver e_rmmlungen so deutlich zu umgrenzen, daß auch der untergxordnete Polizeibeamte klar erkennen kann, was gemeintist. Die Ausdrucke der Vorlage sind so bestimmt nicht, daß dies möglich wäre. Es wird Sache der Kommission sein, an die Stelle der vteldeutigen Ausdrucke klarere Vorschriften zu seßen. Herr Krause irrt aber wohl, wenn „er nreint, daß durch diese Vorlage eine Zerklüftung unter den Parteien eintreten könnte, welcbe zusammengeben folien. Nach dem Urtberle der ;Preffe war:?“ man das annehmen. Aber die Preffe ar- bettxt daran h_m, Zwiespalt bineinzutragen und die öffentliche Meinung zu brernfiuffen. Es sol] die Zufriedenheit gestört, es soll eine Konfltk'tsstvtmmung erzeugt werden, um im Trüben zu fischen. Wir, die Wik gltar find und längere Erfahrungen haben, wissen, daß an solchen Strzrmen im Glase Wasser nicht übermäßig viel daran ist. Wenn diese Frage erledigt sein wird, werden die staats- erhaltenden iznd nationalen Momente, welche uns Verbinden, wieder zum Vorschein kommen. Ich schließe mit der Hoffnung, daß die staatSerbaltenden, nationalen Parteien sich wieder zusammenfinden werden zum Wohle des Staats, des Reichs und des Vaterlands. Abg. Rickert (fr. Vgg.): Die staatßerbalfenden, nationalen Yarteien! Dadow soÜte Herr von Zedlitz nicht sprechen; denn der organger des jeßigen,Retchsfanzlers Graf Caprivi bat sebr richtig auSgesprochen, daß wir alke national sind, und der frühere Abg. Römer-Htldeshxim meinte, wenn man immer das Nationale in den Vordergrund drange, so befürchte er immer reaktionäre Gelüste. Herr von Zedltß'hat den Antrag, den wir im Reichstage gesteUt Haben, zx: perdaxhttgen gesucht, weil dort die Namen Lieber und Singer ver- einigt seren. Es steht auch der Antisemit Werner darunter, und unter dem glercblautenden Antrags von 1896 steht sogar der national- liberale „Abg. Bassermann. Die Sozialdemokraten sind doch auch Angehörige, des Deutschen Reichs; wie kann man es da als eine Schande btnsteUen,daß die Namen der Sozialdemokraten neben denen von Zersonen anderer Parteien stehen. Die Konservativen haben bei den ablen' sogar i_nehrfach proklamiert: Lieber einen Sozialdemo- kraten, ,als emen_Fretsinnigen! Das ist doch viel schlimmer, als die Unterzeichnung rines Antrags in Verbindun mit einem Sozial- demokraten. Wir werden gegen die Kommis onsberathung stimmen, weil derartiiÉ Gese e von so großer Bedeutung im Volisten Lichte der rffentli keit beratben werden müssen. .Das Volk“ des Herrn Stocker ist mit der Vorlage auch nicht einverstanden, und das „Organ des Bundes der Landwirtbe hat sich vor weni en Wochen fax die Aufhebung des Verbindungöverbois angesprochem a er die gegenwartige Zeit für eine anderweitige Regelung des Vereins- wesens ,als ungeeignet bezeichnet. Eine Verquickung dieser beiden Fragen ist eine Mißachtung des feierlichen Versprechens des Reichs- kanzlers. Warum ist die Stimmung umgeschlagen“? Warum drängt nian sil!) mit der Re ierung Schulter an Schulter zum Kampf ge en dir Freisinnigen, „Welckée den Reichskanzler stürzen wollen“.) Glan en Ste derm, daß die Regierungßmänner Ihre Gesinnung nicht kennen? Graf Limburg hat ja aÜes verrathen. Eigentbümlich ist es, daß meiner Interpretation der Ausführungen des Reichskanzlers niemand wider- spxochrn hat als Herr don Stumm. Hrrr von Stumm scheint doch ein machtrger Mann im Staate zusein,denn die Kons EBVÜÜVLU s chwiegen damais auch)„ Die Sache war ihnen wohl zu heikel. Cin Blatt, welches die Yorirk des Altrxichökanzlerß vertritt, verhöhnt uns wegen unserer ertrauensseligkett, weil schon im vorigen Jahre die preußische Re- ierung mrt der Umänderung des Vereinsgeseßes um ing, als der 5 eichskanzler „seine Erklärung abgab. Es wäre wvl angebracht, wenn die Regierung erklärte, das; diese BehauptunÖ eine Verlgumdung ist. _Es ist bedauerlich, daß die Frage, ob eine erfaffungdandcrung vorliegt, vom Justiz-Minister nicht im Staats-Ministerium ausgeworfen ist. Sogar schon bezüglich der Minderjährigen liegt eine Verfassungs- änderung Vor, ganz abgesehen von den Artikeln 1 und 3, welche ebenfalls der Verfassung widersprechen. Der Minisier Von der Re-FS meinte, daß Herrn Krause's Ausführungen in den Kreisen der Nationalliberalen Kopfschütteln erregen würden. Wie kommt er dazu, da doch der nationalliberale Parteitag noch im vorigen Jabra sich gegen jede reaktionäre AuSgestaltung des Vereinsrechts erklartx? Ist es richtig, daß in vertraulichen Konferenzen die Natimmlirdsrairn die Artikel 1 und 3 mißbilligt haben, sodaß die Vorlage nick)!“ die Mehrheit drs Hauses erhalten wird? Hat der Minister daddri drm Staats-Ministerium Kenntniß gegeben? Verträgt es sich mit den konstitutionellen Grundsäßen, daß die Regierung rine Voriasr rin- bringt, die eine Mehrheit nicht findet, an Wenn alle' KON?CL_WWM dafür stimmen? Der Minister la t darübrr. DWA der Minister des Innern ein Mann nach Ihrem (rrckns) Ykrzen ist, weiß ich. Aber ein Minister wille nicht rinc_ Vorlde einbringen, die die Mrhrbeit des Hauses gcgen fick) bat. Zirdrn CML doch die Folgerungen daraus. Erbittrn Sir (zum Mirzincr des Innern) doch bei Seinrr Majestät die Auflösung des_ „Hawks, darm wird sich ja zeigen, ob das Volk mit [“TV-Ulrich sinvrrnanden ist, wie Herr von Heydebrand bebauvtet. Sol] ich noch ctwas sagen über die Begründung des Gcseßes? Eine_so mangelhafte Bestati- dung wie diese habe ich seltrn in einer GULHJSÖUUJ gefunden. _Dtr alte Bestimmung des Landrechts § 2 Titel 1 Theil 11 wird widder aUSgegraben, Weil die Rechtsprechung der Gerichte deni Minister nicht genügt. DeShalb müssen die bridrn Artikel 1 und3_ die landrt'Cbtiicbe Bestimmung wieder aufleben lassen, troxzdem der thstrr von B:»:tticher die Sache der Rei Sgefk gebung zugewiesen bat. Wir kann Prruxm jejzt einen solchen arti ulariömus berdorkebreri? Kann m:rn_ !!Ö unter solchen Verbä tnissen darüber wundern,_dair sicb Bayern be": drr Militär-Strafprozeßordnung bis jest noch strands? Wir wrtden m- tröstet mit der unparteiischen und gleichmäßigen Yandbgdung d:? Geseßes und mit den Rechtömitteln, dir das Geseß über die Lande?- verwaltung gikbt. Ich verweise aber auf die Erfahrungen. wtirde man tm! Wahlversammlungen gemacht hat, die chen Anwesenden von Led;- lingen aufgelöst worden sind. Erst nach Monaten ist der „Bruder?: desMinisters eingetroffen,daß dieAuflösun un eseplicb Mr.Pr'WW . ,I müsse dock) ein solcher Beamter zur R enchast xmoymx irak mit Ordnungsstrafen bele toder verantwortlich gcmachtroerdcn !Qr ird: uu- geseßliche Handlung. eder Mensch ist für, seine »“quin Mur- wortlich; aber die Landrätbe können wie du" Pasdas wmdi jim, urid dann sagt der Minister: Ihre Meinungcnsind noch nech! g m. Dre (Gendarmen nd ja ganz gute Beamte, aber *nur Poiüikrr Hud sie dock) n t. Wenn der Minister der Piri:- xmg ist, daß der Abg. Ri ert eine Bewegung untrrsiügx, die den öffentlirdm_ rieden stört, so werden dir Gendarmen die Vcrsammlunaw au!- ösen. Herr von Hammerstein bat die Agritation dcs Brinch drr Landwirtbe als Temeingefäbrlicb bezciebnc. Hm Minijirt, rv“ denken Sie darü er, wenn ein liberaler Landratd dre Irr-
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