werden. In diesem Sinne sind an diese Bahnbofwmbauten dringend erforderlich, und wir freuen uns 1": er die VRUVMY des Nachtrags- E und begrüßen es mit Dank, daß die a nbofözu fände _in Aachen, Dortmund und Bochum verbeffert werden sollen. rfreulub ist es auch. daß die Kosten dafür aus anderen Ersparnissen gedeckt werden können.
Finanz-Minister Dr. von Miquel:
Die letzte Bemerkung des Herrn Dr. Sattler trifft nun doch gegen diesen NachtragS-Etat am allerwenigsten zu; denn es handelt sich nicht um Erhöhung von Einnahmen, wie sie ursprünglich im Etat veranschlagt waren, sondern es handelt sich lediglich um durch spätere Umstände nicht nothwendig gewordene Ausgaben.
Meine Herren, ich wollte vorhin - das möchte ich bei der Ge- legenheit nachholen - darauf hinweisen, daß wir die auf4Millionen veranschlagten Ausgaben für die Ablösung der Landftraßenbaupflicht in den östlichen Provinzen hier auf Zi Millionen haben berabseßen können, weil nach den bisherigen Verhandlungen mit den betreffenden Provinzen und Kreisen nicbt anzunehmen ist, daß wir die ganzen 4Millionen gebrauchen. Damit sind sie aber garnicht für die Dauer er- spart. Das wird Herr Dr. Sattler doch als Kenner des preußischen Etats ja sofort übersehen können. Die 4 Mil- lionen reichen längst nicht aus für den fraglichen Zweck. Ob wir in diesem Jahre ck Million mebr auSgeben oder in dem nächsten
Jahre, das kommt auf dasselbe hinaus; eine wirkliche Aenderung materiell in der Finanzlage des Staats wird dadurch überhaupt nicht bewirkt. Wenn man mit den 3 500000 „;ck, die jetzt übrig bleiben, nicht ausreichen würde, so würde gar kein Bedenken sein, diese Position zu überschreiten, und ich bin überzeugt, der Landtag würde dabei nicht das geringste Bedenken haben. Ick glaube also, im allgemeinen kann man nicht sagen, daß in diesem Nachtrags-Etat der Beweis liege, daß die Positionen im Haupt- Etat etwas zu reichlich veranschlagt waren-
Abg. Broemel (fr. Vgg.) beantragt die Ueberweisung des Nach- trags-Etats an die Budgetkommission, spricht seine Freude über die Vornahme von Bahnhofsbauten aus, bemängelt aber, daß von den für solche Zwecke bereits bewilligten Summen bisher so wenig ver- wendet worden sei. In manchen Fällen sei in 6-9 Jahren von den bewilligten Summen nur & Verwendet worden, die Ausführun der Bauten gebe also viel zu langsam vor sich, und das gelte selbß für Bauten, die bei der Bewilligung yon der Eisenbahnberwaitung als dringend nothwendig bezeichnet worden seien. Die Budget- kommission müsse bei Gelegenheit der Vorlage auch mit dieser Frage der Bauausführungen sich einmal beschäftigen. Bei Wafferbauten tbeile die Regierung immer mit, in welcher Zeit die
Bauausführung beendet sein werde, aber bei Bahnhofsbauten werde die Sache immer verzögert. In Stettin sei das Bedürfni? eines BabnbofSumbaues schon vor 6 Jahren anerkannt worden, es ei aber noch immer nichts geschehen.
Ministerial-Direktor Schroeder erwidert, daß die Bauaus- fübrungen nach Möglichkeit beschleuniqt würden und daß fich in jedem einzelnen Falle triftige Verzögerungsgründe nachweisen ließen. Das sei auch für Stettin der Fall.
Abg. Kirsch (Zenit) schließt fich dem Wunsche des Abg. Broemel aus möglichste Beschleunigung an, meint aber, daß der Verwaltung bei Eisenbahnbauten bestimmte Fristen nicht gesetzt werden können, weil sich die Abwickelung der Grunderwerbsangelegenbeiten nicht voraussehen lasse.
Abg. Schmieding (ni.) weist ebenfalls darauf hin, daß für die Beiträge der Interessenten in der Regel langwierige Verhandlungen nötbig seien, und spricht seine Freude darüber aus, daß die Bahnhöfe Aachen, Dortmund und Bochum, die man als reine Karambolaae- babnböfe bezeichnen könne, endlich umgebaut Werden sollen. Die Regierung möge es aber nicht bei diesen Bauten bewenden lassen, sondern auch noch andere Bahnhöfe umbauen.
Abg. Broemel tritt nochmals für den Bahnhofsumbau in Stettin ein; die Stettiner Bevölkerung glaube schon, daß erst ein großes Unglück passieren müsse, ehe die Eisenbahnverwaltung eWas tbue.
Minister der öffentlichen Arbeiten Thielen:
Meine Herren! Ich muß es entschieden zurückweisen, wenn der Herr Abg. Broemel die Behauptung aufstellt, die Staatsregierung sei lässig gewesen in der Ausführung des Perfoncn-Babnbofs Stettin. Die Staatseisenbabnverwaltung hat im Vollsten Maße ihre Pflicht gethan; aber fie ist nicht Herr gewesen über eine ganze Reihe Von Hindernissen, die dem Herrn Abg. Broemel sehr gut bekannt sind und die er auch selbst hier angeführt hat. Meine Herren, die Staatseisenbahnberwaltung hat ein volikommen gutes Gewissen in dieser Frage und kann sich auch durcb das Schreckbild, Welches der Herr Abg. Vroemel am Schluffe seiner Ausführungen dem hohen Hause und der StaatSregierung vorzuhalten beliebt hat, nicht getroffen fühlen.
Abg. von Brockbaixsen (kons.) stimmt dem Minister darin bei, daß die_Re ierung nicbt lassig ewesen sei. _
Die orlage Wird _der udgetkommrssion überwiesen.
Es folgt die zweite Berathung der Kreditvorlage (Eisenbahnbautenirnd Kornhäuser).
_ Y_ei § 1, welcher die einzelnen neu zu bauenden Linien sowie dre Hohe der onds für die Forderung der Kleinbabnen und für die _ Erri tung von Getreidelagerhäusem festse t, bean: tragen die Abgg. von Brockhausen (tons) und enoffen: der Regierung gegenüber die Erwartung auSzusprechen, daß bet dem Bau der m_ diesem Gefeße näher bezeichneten Eisen- bahnen tk)_un11chst mlandisches Material zur Verwendung gelangen Wird.
Abg. Gamp (fr. kons.) stimmt dieser Resolution zu und zieht zu deren Gunsten einen von ibm eingebrachten Antrag zurück, wonach für die Kleinbabnen „ausschließlich“ inländiscbes Holz verwendet werden sollte. Er erkennt an, daß unter Umständen Ausnahmen gemacht werden müssen. Immerhin müsse die Eisenbahnverwaltun bestrebt sein, im Interesse der einheimischen Holzindustrie inländische ÉÄWLULU zu Verwenden und ausländische nur dann zu nebmen, wenn das In- land außer stande sei, geeignetes Material zu liefern. Redner bean- tragt ferner, in der Bestimmung des § 1, „daß der für die Bahn- linien erforderliche (Grund und Boden der Regierung in dem Umfange, in welchem derjelbe nach den landes eseßlicben Bestimmungen der Enteignung unterworfen ist, unentgeltli und lastenfrei zu überweisen ist“, hinter dem Wort „unterworfen' einzufügen: ,und bei der landes- polizeilicbeu Abnahme für nothwendig erklärt“.
Minifter der öffentlichen Arbeiten Thielen:
Meine Herren! Die Ausführungen des Herrn Abg. Garni) be- ziehen sich auf drei Punkte. Zunächst bat er eine Resolution beantragt in Uebereinstimmung mit dem Zusaßantrage des Herrn von Vrockbausen, welcbe dabin geht: der Königlichen Staatsregierung gegenüber die Erwartung auszusprechen, daß an den Bau der im Gesetz näher bezeichneten Eisenbabnen sowie an den Bau von Klein- babnen, welcbe aus dem Fonds 11 eine Beihilfe erhalten, die Be- dingung geknüpft werde, daß ausschließlich, soweit es angängig ist, inländisches Material zur Verwendung gelangt. Meine Herren, die Staatßregierung bätte an und für sick; gegen eine derartige Resolution wenig einzuwenden, da sie nur den gegenwärtigen Zustand gewifser- maßen nochmals zu Papier bringt, aber ganz ohne Bedenken ist namentlich die Hereinziebung der Kleinbabnen in „diese Beschränkung
mixes „Eraztens _doöz Mt. ,;_. Den Kleinbabnen wird damit die freie Dtsho “'n iiber“ die Besckaffung ihres Materials wesentlich be"- scbränkt, und ob das unter allen Umständen zweckmäßig und billig ist, das scheint mir einigermaßen zweifelhaft. Und weiter: wer soll die Kontrole darüber ausüben, daß die betreffenden Kleinbabnen nicht doch ausländisches Material irgend welcher Art beschaffen? Diese Kontrole von seiten der Staatöaufsicbtsbebörde xu überneb men, ift wohl kaum ausführbar, es würde dabei ein Eindringen in die ge- sammte Verwaltung der Kleinbabnen nothwendig sein, die, glaube ich, als eine bureaukratiscbe Maßregel bitter empfunden werden wird. Ich möchte daher glauben, daß erstens angesichts der Erklärung, welche die Königliche Staatöregierung bezüglich ihres eigenen Verhaltens in Bezug auf die Beschaffung von inländischem Material, welches ja auch durch die Erfahrungen vollständig bestätigt worden ist, gegeben hat, und zweitens angesichts der Schwierigkeiten, welcbe Sie den Klein- babnen und den Aufsickxtsbebörden durch eine derartige Resolution auferlegen, es nicht zweckmäßig ist, diese Erwartung der Königlichen Staatsregierung gegenüber auSzusprechen.
Der zweite Punkt der Ausführungen des Herrn Abg. Gump beziebt sub auf eine ganz spezielle Frage. Der Herr Abg. Gump hat vor 2 Jahren, und zwar in der Sißung vom 27. April 1895 gesagt:
Es scheint mir ferner nothivendig, daß die Lieferungen von Schwellen auf eine längere Reihe von Jahren ausgeschrieben werden. Es ist sowohl für den Waldbesißer wie für den'Lieferanten von einheimischem Holz durchaus nothwendig, daß er mit Sicherbeit weiß, welche Quantitäten er in dem nächsten Jahre los wird. Namentlich der Holzbändler kann sich auf kein großes Geschäft ein- lassen, wenn er diese Sicherheit nicht hat. Jeder Forstbesißer kann mit absoluter Sicherheit sagen: ich befinde mich in der Lage, in den nächsten Jahren der Eisenbahnberwaltung 2000 oder 5000 Schwellen zu liefern.
Angefichts dieser Ausführung, die die Staats-Eisenbabnver- waltung ihrerseits als durchaus richtig erkennt, ist sie nun in diesem Jahre vorgegangen mit der Beschaffung eines Theiles ihres jährlichen Schwelienbedarfs schon 2 Jahre im voraus. Sie setzt damit, wie Herr Abg. Gamv richtig sagt, sowohl die Händler wie die Forstbesißer in die Lage, rechtzeitig sich auf die Schwellen- lieferung einrichten zu können, sie kommt aber zweitens in die Lage, kein nasses Holz für Schwellen verwenden zu können, sondern ihr Holz genügend zu trocknen und in aller Ruhe zu imprägnieren. Die Staatseisenbabnverwaltung bedarf jährlich 3 ;Millionen Holzschwellen. Von diesen 3 Millionen bat die Staatsregierung neuerdings 1 Million vergeben. Diese Vergebung an ein Konsortium von 10 Händlern bildet den Gegenstand der Erörterung des Herrn Abg- Gamp. Es gebt aus den Von mir mitgetheilten Bedarfs- ziffern herbor, daß der Herr Abg. Gamp im Jrrtbum fich befindet, wenn er meint, das wäre ungefähr der ganze Bedarf der Staats- Eisenbabnberwaltung, es ist, wie gesagt, nur ein Drittel; es bleiben also für den inländischen Forstbesißer noch zwei Drittel des Bedarfs übrig, an deren Deckung er sich betbeiligen kann. Auch die Ziffern, die der Herr Abg. Gump bezügliä) des Verhältnisses der inländischen zu den ausländischen Schwellen angeführt bat, bedürfen einer Richtig- steUung. Ick weiß nicht, woher Herr Gamp diese Zahlen entnommen hat. Es find in dem Kalenderjahr 1896 beschafft worden an SchWe11en: eichene 621000, davon inländifch 26 0/o, kieferne 3 583 000, davon inländische 20 %, buchene 80000 Stück, sind voUständig inländisch. Wenn man den Durch- schnitt zieht, so beträgt also die Betbeiligung dcs Inlandes im Jahre 1896 an den beschafften kiefernen und eichenen Schwellen zusammen 21%, und wenn man die buchenen mit berücksichtigt, 22,5 0/0.
Es ist indessen richtig, daß die Staats-Eisenbabnverwaltung großen Werth darauf legt, den Bezug von inländischen Hölzern möglichst zu begünstigen. Sie hat sich zu einem Schritt entschlossen, der an und für sich jedenfalls nicht obneeiniges Bedenken ist, nämlich für die inländischen Hölzer nach Umständen bis zu100/o mehr zu zahlen. Sie but in dem neuen Vertrage, den der Herr Abg. Gump zum Gegenstand seiner Erörterungen gemacht hat, auch den Lieferanten Vorgesclyrieben, daß sie mindestens 10 % inländisches Material liefern müßten, und daß überhaupt für das inländische Material auch in diesem Fall 10 0/9 am Preise zugelegt werden sollten. Nun sind diese 10 Firmen Holzbändler, die bisher inländisches Holz nicht geliefert haben, denen also hiev- zum ersten Mal die Bedingung auferlegt Worden ist, inländisches Holz zu mindestens 10 0/0 zu liefern. Diese 10% wachsen also un- zweifelhaft dem bisher gelieferten inländischen Material zu, wenn man bedenkt, daß die gesammte Lieferung von einer Million nur €; unseres jährlichen Bedarfs ist.
Das Geschäft, welches die Staatsbabnverwaltung mit dem Kon- sortium der Händler abgeschlossen hat, ist finanziell ein günstiges. Die gezahlten Preise find unter dem Marktpreise bei Abschluß des Vertrages und find unter den Preisen, wie sie heutzutage gezahlt werden. Ich habe schon wiederholentlich Gelegenheit gehabt, hier im hohen Hause und auch im Herrenbause auszuführen, daß der Haupt- grund, warum die Eisenbahnverwaltung Verhältnißmäßig wenig in- ländisches Holz für ihre Schwellen bisher bezogen hat, nichtdarin liegt, daß etwa das Holz in Preußen oder in Deutschland nicht zu Haben wäre, sondern darin, daß die Forstbefißer diejenigen Stämme, welche zu Schwellen geeignet sind, bisber höher baben verwertben können, und daß nur in einzelnen abgelegenen Bezirken es für die Forstbefißer Vortheilbafter ist, das Holz zu Schwellen zu verarbeiten, oder in solchen Bezirken, wo die Zopfenden noch zu irgend welchen industrieUen Zwecken, sei es als Grubenbolz, sei es zur Papierfabrikation, oder sonst angemessen verwertbet werden können. “
Die Bestrebungen der Staatseisenbabnverwaltung konnten daher auch nur von Erfolg sein, wenn sie sich entschloß, einen höheren Preis für das JnlandSmaterial zu geben. Ob das auf die Dauer möglich sein wird, ist mir allerdings zweifelhaft; aber wir hoffen, wenigstens allmählich unsere Forstbcfitzer, insbesondere auch den preußiscbkn Forst- fiskus, zu veranlassen, sich auf die Lieferung von Schwellenbolz mehr einzurichten, als dies bisher der Fall gewesen ist.
Ich glaube also, daß das Vorgehen der Staatéeisenbabnver- waltung in Bezug auf die Deckung ibres Schwellenbedarfs durchaus gerechtfertigt war und keinen Tadel verdient.
Der dritte Punkt der Ausführungen des Herrn Abg. Gamp bezieht sich auf seinen Antrag,
in Absaß 3.4 Zeile 7 hinter ,der Enteignung unterwyrfen" hinzu-
szügen :
.und bei der landespolizeiliiben Abnahme erklärt". ' . Meine Herren, wie Herr Aba. Pamp anefübrt bat, bezweckt dieser Antrag, einen festen Termin zu sehen für die Forderungen der StaatSeisenbabnverwaltung gegenüber den Intereffeuten, welche verpflichten, den Grund und Boden zu liefern. Ich habe schon bei früherer Gelegenheit mit auszuführen gestattet, daß die Staats- eisenbabnverwaltnng bereits Fürsorge dabin getroffen bat, daß tkm„ lichst, soweit es irgend sich übersehen läßt, die Anforderung an Grund und„Boden schon bei der Aufstellung des ursprüngliehen PrOjetts festgestellt werden möge. Es läßt sich aber, da bei der Feststellung der Zeitpunkt der Forderung des Grund und Bodens nothwendig vor der speziellen Voranschlagung und Projektierung der betreffenden Linie erfolgen muß, nach dem Geseß nicht vermeiden, daß die spezielle Bearbeitung des Projektes Aenderungen erbeiscbt, die auf die Gewährung des Grund und Bodens oft von sehr erheblichem Einfluß sind. Nun würde ja darin durch den Antrag kdes Herrn Abg. Gamp nichts geändert Werden, da der Herr Abg. Gump den Endtermin dieser Forderung ja zusammenfallen läßt mit der polizei. lichen Abnabme der Linie, also mit der Fertigsteklung und Betriebs. eröffnung. Aber die Eröffnung der Babu wird sehr häufig, und zwar mit vollem Recht, von den Interessenten verlangt, ehe die Bahn bis zu ihrem leyten Theile vollendet ist; und die Staatsbabnveertung hat auch kein Bedenken getragen, die Eröffnung zu gestatten, vorausgeseßt, daß die Landespolizei ebenfalls keine Bedenken trägt, dann, wenn der Betrieb ohne Gefährdung sich auf der Strecke vollzieht, auch wenn die sonstigen Nebenanlagen, die an und für sich nothwendig sind, noch nicht vollständig hergestellt sein sollten. Die Staatseisenbabnberwaltung müßte daher, wenn der Antrag Gump angenommen werden sollte, schon vor der Eröffnung Fürsorge treffen, daß sie auf alle Fälle den. jenigen Grund und Boden zugewiesen erhält, der möglicherWeise im Laufe des Betriebes sich als nothwendig herausstellt. Ich glaube, daß materiell dabei die Kreise nicht gut fahren würden, sondern sich jeyt besser sieben, nachdem meinerseits durch vers chiedeneErlaff e ganz strengangeordnet morden ist, mit den Nachforderungen nicht über eine gewisse Grenze hinauszugeben, sowohl was die Zeit anbetrifft, als was den Umfang anbetrifft. Ich muß gestehen, daß ich diesen Antrag - ich kann das zwar nicht namens der StaatSregierung erklären, weil der Antrag ja erst heute eingegangen und daher im Staats-Minifterium noch nicht zur Erörterung gekommen ist, aber persönlich - für unannebmbar halte und dringend bitten muß, daß das hohe Haus demselben nicht zustimmt.
Abg. B roe mel (fr. Vgg.) hält den Antra von Brockhausen für unannebmbar; der Anspruch, daß nur inländis es Holz verwendet werde, sei nicht berechtigt, wenn dafür 100/0 PreiSaufscblag bezahlt werden müsse. Es sei nicht richtig, diese Frage immer an die große Glocke zu hängen. In jedem Lande kämen Bezüge aus dem Aus- lande vor. Da wir selbst Holz exportierten, dürften wir den Grund- saß, nur inländisches Holz zu Verwenden, nicht so weit treiben, daß schließlich das Ausland sich unserm Holze. verfchließe.
Abg. Freiherr von Erika (kons.): Bei einem solchen Manchester- mann wie Herrn Broemel könnte es mich nicht wundern, wenn er verlangte, daß der Staat nur ausländisches olz verw-mde, wenn er es um einen fennia billiger bekomme. Un ere Forstbesißer können Y_Y_ Yard (Zuf chwellenbölzer einrichten, wenn sie einen gesichertn
(: a en.
Minister der öffentlichen Arbeiten Thielen:
Ich bitte mir zu gestatten, den Ausführungen des Herrn Frei- herrn bon Crffa eine kurze Bemerkung folgen zu lassen. Meine Herren, die Bemühungen der Staatseisenbabnverwaltung, das in- ländische Holz zu dem Schwellenbedarf heranzuziehen, haben Erfolg gehabt, der mich selbst überraschte; wir haben in wenigen Jahren den Prozentsatz des inländischen Holzes mehr wie verdoppelt. Es find im Jahre 1894/95 die Prozentsätze gewesen 12 und 10 %; demgegen- über smd wir jetzt mit unseren 21 bezw. 26 0/0 ja sehr erheblich fort- geschritten. Ich möchte ferner mir die Bemerkung gestatten, daß wir alles inländische Holz nehmen, was irgendwie brauchbar ist und uns angeboten wird. Wir scheuen in der Beziehung auch keine Unbe- quemlichkeit, wir nehmen den kleinen Händlern und kleinen Besitzern kleine Quantitäten. Aber das schafft nicht; für unseren großen Bedarf haben wir große Quantitäten nötbig, und die 10 Händler, mit denen wir jetzt abgeschlosseen haben, haben uns auch bisher einen großen Theil unseres Bedarfs geliefert, aber ausschließlich in ausländischem Holz. Jeßt haben wir die Firmen interesfiert, fiel) mit den inländischen Waldbesitzern in Verbindung zu setzen, indem wir ihnen vorscbrieben: 10 % müßt ihr mindestens inländisches liefern, und zweitens ihnen Abance geboten haben im Preise.
Ich kann nur wiederholen, daß ich glaube, daß diese Maßregel durchaus im Interesse der Forftbefißer ist, und daß der Schrecken, den der Herr Abg. Gamp yriwa 71809. angefichts dieser Verträge erhalten hat, nicht berechtigt ist. Es ist nur ein Drittel des Bedarfs, und wir hoffen, von den übrigen noch einen sehr erheblichen Theil durcb inländisches Holzdecken zu können. Was die Firmen an inländischem Holz uns liefern, mit denen wir jeßt abgeschloffen haben, ist jedenfalls Zuwachs,
Abg. Möller (nl,): Mit der Ansicht, daß der Staat bis zu einem bestimmten Prozentsatz mehr geben könne fiir inländifcbes Holz- ist es nicht abgemacht; die Frage muß in jedem einzelnen Fall ent- schieden werden. Es sollten sich Waldgenossenschaften zusammentbun, mit denen der Staat unter Umgehun der Händler die Lieferungen abschließen könnte. Die Fassung der ReLolution ist noch nicht genügend- wir soüten die Abstimmung darüber bis zur dritten Lesun aufschieben.
Abg. Broemel erwidert dem Abg. Freiherrn von Ékffa, daß in England nicht der Grundsay herrsche, daß nur englisches Material verwendet werden dürfe; wenn der Cobbenklub sich auf den Stand- punkt der Herren Gamp und von Ecffa stellen würde, würde er (Redxxr) der erste sein, der auf die Ebrenmitgliedfcbaft dieses Klubs der: e e. .
z Die Abstimmung über die Resolution des Abg. von Brock- hausen wird bis zur dritten Lesung aUSgeseßt. Die Besprechung wendet sich sodann den einzelnen Linien der Vorlage zu.
Bei der Linie von (Hräß i. P. nach Kosten i. P. oder Czempin oder einem zwischen diesen Orten gelegenen anderen Punkte der Linie Liffa-Posen wird die von der Budget- kommisfion beantragte Resolution an enommen: die Regierung zu e_rxsuchen, bei der Feststellung die er Linie an erster Stelle den ndpunkt Kosten in Erwägung zu nehmen. .
Die in der Vorlage geforderten 19 Sekundärbahn- linien werden ohne Debatte bewilligt.
Zur Förderung des Baues von Kleinbahnen werden die eforderten 8 Millionen Mark gleichfalls ohne Debatte
bewi igt. _ _ Bei der Forderung von 2 Millionen Mark zur Ek: richtung von landw1rthschaftlichen Getreidelagsk“
häusern widerräth
füt "Übwmdkg ' .*
Braemel in dieser Sache on jetzt weiter zu geben, da Érfabruuaen über die günstige Wit ng der Lagerbäuser noch nicht votlä en, wenn auch die Denkschrift der YeHierung sie behaupte. Daß die Getreidepreise fich d_urch die Lagerhau er e_boben hätten, könne man nicbt behaupten. Sol en Einrichtungen ettens Privater ode: Genoffen chaften würde er ympattsch gegenüberstehen. Diese Lagerhäuser müßten nur mit steigenden Getreidepreisen rechnen, der rivate Händler aber rechne auch mit einem Fallen der Preise. Der taat unterftüße bier Genossenschaften mit seinen Mitteln zu einem jnsfuß, wie ibn der Privatmann nicht erreichen könne, und so stelle :ck diese Einrichtung als eine Gegnerschaft gegen den privaten Ge- treidebandel dar. Wenn die Getreidelagerbäuser, die imuzer 5.18. 11311886 spekulieren müßten, nicbt rentierten und ihre Verpflichtungen gegen den Staat nieht mehr erfüllen könnten, dann treffe der Schaden die Allgemeinheit, und deshalb stimme seine Partei gegen diese Forderung. _
Abg. Freiherr von Erffa (kopf.): Der Zweck der Silos ist garnicht der, sicb guf Spekulation einzulassen. Gegenüber dem_Schc_rden yer Handelsvertrage müffen der Landwirtbschaft andere Hilfsmittel gegeben werden. Herr Broemel bat den Zweck der Silos überhaupt noch nicht verstanden. Der Zweck ist, dem tleinen Landwirtb dre Möglichkeit zu geben, seine Vorrätbe aufzuspeicbern und zu lombar- dieren, also Geld darauf u erhalten zu einer Zett, wo er sonst_setn Getreide an den Zwischenbandel unter dem Preis verkaufen mußte.
rr Broemel hat mit Unrecht wieder einen Gegensaß _zwrscben der Zendwirtbsckxaft und dem von uns gern anerkannten legitimen Handel konstruiert. Die Erfolge der Silos werden gute sein, und ich bitte Sie, die ordnung anzunehmen. _ _
Geb mer Regierungs-Ratb Conrad entjcbuldigt die Abwesenheit des Landwirtbschafts-Ministcrs und weist auf die Debatten des vorigen Jahres bin, weiche die Stellung der Regierung zur Sache klargestellt hätten. In Hessen seien durch die vortrefflichen Einrichtungen des dorti en Silos den kleinen Landwirtben große Vortheile erwachsen. In ommern seien ähnliche Erfahrun en gemacht worden.
Abg. Möller (nl,) erklärt, daß FeinePartei der _Forderung_gern zustimme im Interesse der Landwirts) chair; wenn aber dtese2Maronen verwendet seien, müsse man erst mehr Erfczbrungen _n_nt diesern E veriment abwarten, ehe man weitere Mittel bewillige. Die
rderung von Genoffenschaften faße auch unter das Programm des Terra Broemel. Die GenoffensÖaften müßten aber nicht nur den Veikauf der landwirthscbaftlichen Produkte, sondern auch den Verkauf der Bedürfnisse der Landwirthschaft an diese, wie Futterstoffe, Dünge- mittel U., in die Hand nehmen. _
Abg. Broemel erwidert, daß seine Freunde immer Freunde der Genossenschaften gewesen eien, und kann einen Nutzen der Silos für den kleinen Landwirtl) ni t anerkennen.
Abg. von Arnim (kons) hebt hervor, daß _in den Silos mebrere kleine Landwirthe ibr Getreide zu einem gemeinsamen großen Stück vereinigen und besser verwertben könnten. Der Stand der (Getreide- preise in den Monaten Dezember bis Februar gegenüber den Herbst- vreisen habe einen Erfolg der Silos erwiesen. Zur Zeit der Speku- lation von Cohn und Rosenberg seien gar keine Lagerhäuser zu haben gewesen, weil diese Firma damals alle Speicher mit Beschlag belegt babe. Solche unerfreulichen Zustände dürfe man nicht wieder zulassen; deshalb sei das Vorgehen der Regierung berechtigt; es handle fich bier um ein kleines Mittel für die Landwirtbschaft.
Nachdem noch die Ang. Knebel (nl,) und Leppel- mann (Zentr) für die Verdi igung der Forderung gesprochen haben, wird diese gegen die Stimme des allein von den Frei- sinnigen anwesenden Abg. Broemel genehmigt.
Ein Antrag (Hamp bezüglich des Grunderwerbs und der danach veränderte § 1 sowie der Rest der Vorlage werden ebenfalls angenommen. _
_Schluß 41/4 Uhr. Nächste Sißung Montag 11 Uhr. (Dritte Berathung der Sekundärbahnvorlage; Anträge aus dem Hause.)
Gesundheitswesen, Thierkrankheiten uud Absperrungs: Maßregeln.
Italien.
Die „Gazzetta Ui ciale" vom 10. d. M. veröffentlicht zwei seefanitätspolizeiliche erordnungen, durch welche die bisher zur Verhütuna der Einschleppung der_Beulenpeft ange- ordneten Maßnahmen, wie folgt, abgeandert werden.
Seesanitäts-Polizei-Verordnung Nr. 3, (Auf Grund der vorhandenen Gesetze und internationalen Sa- nitäts-Konvention vom 18. Marz 1897 20, und nach Anhörung des Ober-Gesundbeits-Naths wird verordnet:)
Artikel 1.
Auf allen Schiffen, welche aus Häfen ko_mmen, die von der Beulenpest infiziert sind oder die zu Bezirken, m deren Ortschaften diese Krankheit herrscht, gehören, müssen bor Zulaffung der Schiffe zum freien Verkehr, die an Bord befindlichen Personen ärztlich unter- sucht und die persönlichen wie die für den häuslichen Gebrauch be- stimmten Gegenstände - sofern sie nicht in tadellos sauberem Zu- stande find - desinfiziert werden.
Die Tanks der Schiffe smd ebenfails zu entleeren und muß nach vorhergegangener Desinfizierung derselben das an Bord aufbewahrte Wasser durch frisches gutes Trinkwasser erseßt werden.
Ferner sind folgende Bestimmungen zu beachten:
1. Schiffe, die Arzt und DesinfektionSapparat an Bord bqben, Werden zum freien Verkehr zugelassen, wenn der Schiffsarzt an Eides- statt bescheinigt: __
8. daß zum persönlichen oder bauslichen Gebrauche bestimmte Gegenstände oder Gepäckstücke nicht ohne vorherige DeSmfektton ge- laden, oder daß diese Gegenstände auf das sorgfalttgste an Bord des- infiziert wurden; _ _
1). daß weder bei Ab- noch Seefahrt ern verdächtiger oder er- wiesener all von Beulenpest festgestellt wurde. _ _
11. ckiffe, welche einen Arzt an Bord, aber keinen Desinfektions- apparat haben, werden zum freien Verkebr_zngelaffen, sobald aus der an Eidesstatt abgegebenen ärztlichen Be[chetnrgung erhellt: _
0. daß zum persönliYen oder hauslichen Gebrauch besttmnite Gegenstände oder Gepäckstü e nicht ohne vorhergegangene Desinfektion geladen wurden. _ __
5. das; weder bei Ab- noch Seefahrt em verdacbtiger oder erwiesener aÜ ven Beulenpest festgestellt Wurde.
111. chiffe, die weder Arzt noch Desinfektionsapparat an Bord haben, die Seefahrt aber ohne Krankheitsfall zurücklegen werden _zum freien Verkehr zu elaffen, sobald den in Abfaß 1 d eses Artikels erlassenen Vorschr ften genügt ist und auch allen anderen, „die dre Sanitätsbebörde in besonderen Fällen zur Feststekiung der vollstandigen Immunität des Schiffs für angemessen erachtet.
Artikel 2. __
„ Schiffe, auf denen bei Ab- und Seefahrt verdacbtige oder _er- Wiesene Fälle von Beulenpest festgestellt wurden, können zum freien kakxbr zugelassen werden, sobald die in Abschnitt 1 Art. 1 erlassenen Vorjrhriften und nachstehende Bedingungen erfullt sind:
1- Schiffe, welcbe Arzt und Desinfektionsapparat an Bord haben, werden zum freien Verkehr zugelassen, sobald der Arzt an Eidesstatt l'escbeiniat, daß wenigstens 12 Tage seit _dem letzten Todesfall und der vollständigen Heilung der Kranken verstrichen, Gepack und Gebrauchs- gxsenstände der Kranken, ihrer Pfleger, ferner derjenigen Personen, dre mit dem Kranken in Berührung kamen und auch die zur Behand- lUns benußten Räume einer Desinfektion unterzoEn worden sind;
U- Schiffe, welche einen Arzt aber keinen esinfektionSapparat M Bord haben, werden nur dann zum freien Verkehr zugelassen, wenn _aus der vom Arzte an Eidesstatt abgegebenen Bescheini nng er- bLÜT- daß wenigstens 14 Tage seit dem Tode oder der voll tandi en
ilung der Kranken verstrichen find und dteDesinfektion alles de en,
was unter Nr. 1 NY Arnrei- noch aufgeführt mit chemischen
Agentien st nden . _
111. Seb e endl , weltbe weder Arzt noch Debmfektiousapparat baben, auf denen aber Fälle von verdächtiger und erwiesener Beulen- vesi, auch vor Ablauf von 14 Tagen vorkommen, _werden zu_m freien Verkehr zugelaffen, wenn ihre Beorderung naeh einer Sanitatsftatiqn erfolgte und sie dort während der zur Desin ektion erforderlichen Zeit und bis zur Feststellung ihrer ;Wäanigen mmumtät verblieben.
e
Schiffe, welche beim Einlaufen verdächtige o_der erwiesene FäUe von Beuleupest an Bord haben und solche vor_wemaer denn 12_ Ta en batten, werden alle obne AuSnahme nach einer Sanitätsftatton e- ordert, um dort den vom Ministerium des Innern Fall für Fall vor- gejcbriebenen Maßnahmen unte__r_w_1_)_rfkn4zu werden.
r 1 e .
Die Ein“ul)r folgender, direkt oder indirekt aus von der Beulenpest verseuchten Gegenden kommender Waaren ist verboten: _
3. Persönliche oder zum häuslichen Gebrauch bestimmte, nicht neue Ge enstände, die als Frachtgut befördert werden; _
. 1). umpen, auch wenn sie hydraulisch gepreßt find und m Ballen befördert werden;
0. Robe friscbeund getrocknete Häute:
(1. Frifcbe thieriscbe Bestandtheile:
HaKlauen, Hufe, Pferdebaate, Borsten, Rohwolle;
0. are.
Das Verbot dieses Artikels erstreckt sich auch an Waaren [eicher Natur aber anderweitiger Herkunft, wenn sie auf iffen, wel e ver- seuchte Häfen anliefen, verladen wurden, ausgenommen den Fall, daß diese Waareu in geeigneten Räumen untergebracht und_ von Waaren getrennt gehalten werden, deren Einschiffung in den verjeuchten Häfen erfolgt, die aber zur Einfuhr YÄtkziingaff-en werden. „_,- W
t le .
Jede Art der in Art. 4 bezeichneten Waarensendungen, die aus Häfen kommen, welche selbst nicht infiziert aber in Staats ebieten, deren Ortschaften von der Beulenpest befallen sind, liegen, mit en mit einem Sanitäts- und UrsprungSzeugniß versehen sein, das von den zuständigen Ortsbehörden auszustellen und den Königlichen Konsuln und Konsularagenten, die am Versandplaße Gerichtsbarkeit ausüben, zu beglaubigen ist.
Artikel 6. Die sanitätspolizeilichen Untersuchungen finden am Tage statt. Artikel 7. es
Die in dieser Verordnun erlassenen sanitären Vorschriften greifen - mit AuSnabme bon onderen Fällen - bei der ersten Ausschiffung am Landeort play. Bei den s ("rieren Ausschiffungen werden, wenn nach der ersten Landung ni ts Außergewöhnliches während der Seefahrt vorgefallen ist, die sanitären Maßnahmen auf eine allgemeine ärztliche Untersuchung der an Bord befindlichen er- sonen und auf eine Desinfektion der zur jeweiligen Ausschi ung bestimmten Gepäckstücke beschränkt.
Wenn die Beorderung der Schiffe nach der Sanitätsstation nötbig werden sollte, haben sie für jest .Asinara' anzulaufen, bis bei fich darbietender Gelegenheit eZie__cZn_de8re Station bestimmt wird.
r t e .
Die Verordnungen vom 29. Dezember 1896 Nr. 4 und Vom 14. Januar 1897 Nr. 1 werden aufgehoben.
Die Präfekten der Seeprovinzen, die Hafenkapitanate und die Königlichen Hafenbebörden sind mit der Ausführung dieser Verordnung beauftragt.
Rom, den 8. Mai 1897.
Der Minister. Rudini.
Sanitätspolizei - _Verordnung Nr. 4. (Auf Grund der See - Sanitatsvolizei - Verordnung Nr. 3 wird
verordnet:) ___ ___ _ _ r t e .
Auf Grund des Artikel 1 vorangezogener Verordnung werden durch die Beulenpest für Verseucht erklärt, die von Hindostan bis Velutschiftan an der Küste belYer?_ekn_Zäfen und das potugiefische Goa.
ie '.
Das EinfubrVerbot der in Artikel 4 Vorangezogener Verordnnn bezeichneten Waaren erstreckt sich a_uf die in vorbergebendem Artike enannten Häfen, wie auch ans sammtliche Orte und Bezirke der Fräsidentschaft Bombay.
Die Präfekten der Seeprovinzen, die afenkapitanate und die Königlichen Hafenbebörden sind mit der Ausiubrung dieser Verordnung beauftragt. _
Rom, den 8. Mar 1897.
Der Minister. Rudini.
(Vergl. ,R.-Anj.' Nr. 10 vom 13. und Nr. 19 vom 22. Ja-
nuar d. J.)
SchwUx
Durch Bundesratbsbescbluß vom 11. d. M. find die bezüglich der Einfuhr von Waaren aus pestverseuchten Gegenden geltenden Bestimmungen, wie folgt, abgeandert worden:
Art. 1. Es ist bis auf weiteres verboten, nachfolgende Waaren und Gegenstände, sofern dieselben mittelbar oder unmittelbar aus einem pestverseuchten Bezirk stammen, nach der Schweiz einzuführen:
3. Gebrauchte Leibwäsche, getragene Kleidungsstücke (persönliche Effekten), benu tes Bettzeug. _ _
Wenn diee Gegenstände indessen als Reisegepack oder infolge eines Wohnungswechsels als Uebersiedlungseffekten (UmzugSgut) trans- portiert werden, so unterliegen sie den in Art. 3 und 4 angegebenen Bestimmungen.
1). Lumpen und Hadern aller Art. _ _
0. Benutzte Säcke, alte Teppiche, gebrauchteSttckereten, gebrauchte Bettfedern. _ _ _
ä. Robe Häute und Felle, mtt Ausnahme der vollstandig ge- trockneten (mit Arsenik präparierten) Heinke. ** _
0. Fische Frohe) tbieriscbe Abfalle, Blasen und Gedarme, Klauen, ufe, ro e Hörner, Thierhaare, Borsten und robe Wolle.
f. Menschenbaare. _
Art. 2. Auch die Durchfubr der in Art. 1 aufgefuhrten Waaren und Gegenstände dur die Schweiz ist verboten, mi_t AuSnahme der Fälle, wo diese Obje te derart verpackt und emgebullt sind, daß sie unterwegs nicht an efaßt oder berührt werden können.
Art. 3. Die n Art. 1, Hiri. &, enannten aus_pestVerseuchten Bezirken stammenden Gegenstände, wel e als Reisegepack (Handgepäck und Paffagiergut) befördert werden, unterliegen an der Eingangs- station oder am Ankunftsort einer sanitarifchen_Revisi_on seitens der __OthgesfuZidheitsbehörde und, soweit letztere es fur nöthtg erachtet, der
WM e tion.
Art. 4. Als Eilgut oder als Frachtgut spedierte persönliche Effekten oder UeberfiedlungsFegenstande (Umzugßgut) aus pestver- euchten Bezirken, seien diesel en zur Einfuhr oder zur Durchfuhr be- itimmt, dürfen nur bei folgenden Grenzzollämtern eingeben: Chiasso Bahnhof), Genf (Bahnhof Cornavin), Vallorbes, VerriSres, Locle,
runtrut, Basel (Zentral-Vabnbof und badischer Bahnhof), Schaff- ausen, Romanshorn, Rorschack) und Buchs. _ _
Sobald eine derartige, aus einem verseucht erklarten Bezirk stammende Sendung anlangt, hat die_ Zollbehörde dem Gemeinde- Vorstand des betreffenden Ortes zu Handen der Gesundheitsbebörde davon Mittheilung zu machen, woraué die letztere ungesaumt die sanitärifcbe Revision und, soweit nöth 9, ""auch die Desinfektion an- ordnen wird.
Art. 5. ür die Desinfektion gelten die in der Anleitung zur „Desinfektion ei Cholera“, Vom 28. Juli 1893, enthaltenen Regeln.
Art. 6. Als pestver eucht sind bis _auf weiteres anzusehen die Yrovinzen Bombay und indb von Britts -_Jndien, die portugiesisckTe
esivung Goa in Vorder-Jndien und der udosten von China. D e vorstehenden Bestimmungen, betreffend Ein- und Durchfuhr von Waaren und Gegenständen (Art. 1 bis 4), treten mithin in Kraft
geizdenüber den rovmiemen aus den Häfen von Bombay, Karatschi un Goa (Vor er-Jndien , sowie von Macao, Hongkong, Kanton, Swatau, Amoy und der nsel ormosa (China).
Da indeffen die in der N botschaft der verseuchten Bsairke gx- legenen Provinzen-und Länder in gewisser Hinsicht als peßverdärYtg angesehen werden müssen, so sind die genannten Vorsäxri en &th. 1 bis 4) auch ge enüber den Herkünften aus dem ü rigen
heil von Vorder-Ind en, aus Velutscbisian, aus den äfen des persischen Meerbusens und aus China anzuwenden, ofern nicht für jede diesbezüglicbe Sendun? der unzweifelhafte Nachweis éduré) die Bescheinigung eines Kon ulats oder diejenige der zu- tändigen Behörde des HerkunftSorts und des Abgangsbafens) et- bracbt wird, daß dieselbe aus einem yestfreien Bezirk stammt und daß _der Abgangsbafen, wenigstens zur Zeit der Abfahrt des Schiffs, vest- m war.
Art. 7. Für sämmtliche aus europäischen Seehäfen stammende Sendungen, welcbe Gegenstande der in Art. 1 bezeichneten Art ent- halten, ist der Zollbehörde die Provenienz durcb cm auf Grund der zuständigen Hafenbebörde ausgesteütes
Schiffspapiere von der (Vergl. ,N.-Anz.“ Nr. 28 vom
Ursprungszeugniß nachzuweisen. 2. Februar d. J.)
Handel und Getverbe.
Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks an der Ruhr und in Oberschlesien. _ An der Ruhr sind am 22. d. M. gestellt 13 833, nicht rechtzeitig gestellt keine Wa en. In Obers lesien sind am 22. d.M.geftellt3131, nicht recht- zeitig gestellt keine Wagen.
Zwangs-Versteigerungen.
Beim Königlichen Amts ericht 11 Berlin standen die nachbezeichneten Grundstücke zur erfteigerung: Gothenstraße 20/21 zu Schöneberg, dem Zimmermeister Cbristopl) Siebert zu Berlin gehörig; Fläche 8,23 &, bezw. 8,23 a; mit dem Meistgebot von 132800.“ bezw. 132900 .,“ blieb die Immobilien- Verkehrsbank, Aktiengesellschaft, zu Berlin, Französische- straße 24, Meistbietende. - Grundstück zu Deutsch-Wilmersdorf belegen, dem Restaurateur Heinrich Wendt zu WilmerSdorf ge- hörig; Fläche 6,71 &; Nußungswertb 7960 „;ck; mit dem Gebot von 10000 .,“ blieb Kaufmann Max Schiffer zu Berlin, Bär- waldstraße 13, Meistbietender. - Grundstück, zu Deutsch- Wilmersdorf belegen, dem Zimmermeister Carl Leisen- berg gehörig; Fläche 6,89 &; Meistbietender blieb Kauf- mann Gustav Lefeber zu Berlin, Jriedriäxstraße 252, mit dem Gebot von 167000 «sé - Grundstü , zu Friedrichs- felde belegen, dem Zimmermann Rudolf Bungscb ge örig; Fläche 9,61 &; Nußungswertb 1512 «16; Meistbietender blieb Zimmermeister Otto Dittner zu Friedrichsberg, Frankfurter Chaussee 147, mit dem Gebot von 38510 „56 - Grundstück zu Friedrichsfelde, Luisenstraße 5, dem Zimmermeister Rudolf ungsch gehörig; Fläche 9,54 a; Nutzungswertl) 1620 „M; mit dem Gebot von 42 680 „46 blieb Sattlertneister Julius Frehland zu Friedrichsfelde, Luisenstr. 5, Metstbtetender. - Aufgehoben wurde das Verfahren wegen des Grundstücks Pistoriusstr. 97 zu Weißensee, dem Konditor J. Siegmund und dem Zimmermeister N. Kauf- hold gehörig. - In Sachen des Grundstücks Charlottenburger- straße 80 zu Weißensee, dem HandelSmann Ed. Jaensch gehörig, wurde ein Gebot nicht abgegeben.
Berlin, 22. Mai. (Wochenbericht für Stärke, Stärke- fabrikate und ülsenfrüchte von Max Sabersky,Berlin 97. 8.) 1a. Kartoffelstar e 161-17 „56, 18.. Kartoffelmebl 16X-17F .“, 11a. Kartoffelmehl1ZY-15i-x-6, Feuchte Kartoffelstärke, Frachtparität Berlin -,-, gelber Syrup 20-204 „FH, Kap,-Syrup 21-21z44, Export 22-22i «56, Kartoffelzucker gelb 20-20:i „46, Kartoffelzucker kap. 21-22 „M, Rum-Kuleur 32-33 „66, Bier-Kuleur 32-33 «M, Dextrin gelb und weiß 18. 22-23 „;ck, do. sekunda 20-i-21zi, Weizenstärke (klemst.) 34-35 «ck do._(großst.) 36-37 .“, Hallesche und Schlesische 36-37 .46, Reissxarke (Strahlen) 49-50 „44, do. (Stücken) 48-49 „M, Maisstarke 33-34 „xi, Schabestärke 34-35 „M, Viktoria-Erbsen 15-18 „M, Kocherbsen13i-17é „Fi grüne Erbsen 14-17F „Fü, Futtererbsen 11-i-12z «M, inl. Weiße Bohnen 23-25 «ji, Flacbbobnen 24-26 „74, Ungar. Bohnen 20-22 „M, Galiz.-ruff. Bohnen 18-20 „ji, große Linsen 34-48 M, mittel do. 28-34 «M, kleine do. 20-26 „M, weißeÉirse 16-18 „46, gelber Senf 22-30 „56, Hanfkörner 17i-18 «FC, interrübsen 23-23z „sé, Winterraps 23?-24 .46, blauer Mohn 24-28 «M, weißer do. 40-48 „M, Buchweizen 15-17 „46, Wicken 134-15 „M, Pferde- bobnen 13-133; «74, Leinsaat 19-20 «M, Mais loko 8F-9-Z- „ji, Kümmel 44-50 «M, prima ml. Leinkueben 13-14 «ju, do. ruff, do. 11,§-13 „M, Rapskuchen 11-12 „M, pa. Marseill. Erdnußkuchen 12Z-15 .,“, pa. doppelt gesiebtes Baumwollen-Saatmehl 58-62 % 11Z-13 „ji, helle getr. Biertreber 28-34 % M""Wt „M, getr. (Ge- treideschlempe 32-36 % 11i-12Z „si, getr. Mais-Weizenschlempe 36-39 % LV_LZÉ «, Maisscblemve 40-44% 12-13 «M, Malzkeime 81-91- „Fü, RoFenkleie 8,60-9F „M, Weizenkleie8,60-9k„ki (Alles0 per_100 kx ab * abn Berlin bei Partien von mindes ens 1000 kg.
- Die Einnahmen der Königlich bayerischen Staats- bahnen betrugen im April _d. J. 10 473 454 (+ 520 095) „FC und vom 1. Januar bis Ende April 37 400 284 (+ 1545 578) „jz
Stettin, 22. Mai. (W. T. B.) Nach Priyatermittelungen wurde im freien Verkehr notiert: Weizen loko 159-160, Roggen loko 116, Hafer loko 125-131. Rüböl pr. Mai 54,00. Spiritus loko 39,40. etroleum loko -.
Breslau, 22. ai. (W, T. B.) (Schluß-Kurse.) Schl. Zi 0/0 L.-Pfdbr. 1-1tt.11. 100,35, Breslauer Diskontobank 116,25, Breslauer Wechslerbank 104,00, Schlesischer Bankverein 131 60, Breslauer Spritfabrik 141,75, Donnersmarck 154,50, Kattow Zet 160,40, Obersclyl. Eis. 100,90, Caro Hegenscheidt Akt. 128, 5, Oberscb. P. Z. 147,00, Opp. Zement 154,25, Giesel Zern. 143,50, L.-Jnd. Kramsta 146,50, Schle_s. Zement 195,00, Schles. Zinkh.-A. -,-, Laurabütte 161,50, Bres. Oelfbr. 106,70.
- roduktenmarkt. Spiritus per 100] 100% exkl. 50 „ji Verbrau sab aben pr. Mai 59,60 (Hd., do. do. 70 «76 Verbrauchs- abgaben pr. ai 39,70 bez.
Magdeburg, 22. Mai. W. T. B.) Zuckerbericbt. Kornzucker exkl. von 92 % -,-, ornzucker exkl. 88 % Rendement 9,55-9,67i. Nachprodukte exkl.750/0 Rendern. 7,00-7.70. Ruhig. Brotraffinade 1 23,00. Brotraffmade 11_22,75. Gem.Vrotraffinade mit Faß 22,50-23,25. Gem. Melis 1 mit Faß 22,25. Rubig. Robzucker 1. Produkt Transito f. a. B. amburg pr. Mai 8,723 Go., 875 Br., vr. Juni 8,77z Gb., 8,82F r., pr. Juli 8,85 Gb., 8,90 Br., pr. August 8,926 bez. und Br., pr. Oktober- Dezember 8,90 bez. und Br. Stettg.
Frankfurt a. M., 22. Mai. (W. T. B.) (Schluß-Kurse.) Lond. Wecbs. 20,385. Pariser do. 81,166, Wiener do. 170,50, 30/9 Reichs-A. 97,80, Unik. Egy ter 108,50, Italiener 92,90, 3 0/0 Port. Anleihe 23,70, 500 amort. um. 100,70 4 % russische KMT. 103,00, 4% Ru . 1894 66,60, 4% Spanier 61,50, Mitte - meerb. 96 40, Darmstädter 156,20 Diskonto -Kommandit 201,00, Mitteld. Kredit 113,00, Oesterr. Kreditakt. 3091, Oest.-Ung. Bank 820,00, Reichsbank 159,70, Laurabütte 161,60, Westeregeln 192,00, Höchster Farbwerke 442,00, Privatdiskont ?i-
Effekten-Sozietät. (Schluß.) Oesterr. Kreditaktien 30_9j, Gotthardbahn 157,80, Diskonto-Kommandit 201,40, Laurabutte -,-, Porta iesen -.-, Ital. Mittelmeerb. -,-, Schweizer Nordostbabn 15,00, Ital. Méridionaux -,-, 60/0 Mexikaner -,- Italiener 92,80. _
öln, 22. Mai. (W. T. B.) Ruböl loko 58,50, pr. Mai 56,80.
DreSden, 22. Mai. (W. T. B.) 3% Sächs. Rente 97,35, Zi % do. StaatSanl. 101,40, DreSd. Stadtanl. v. 93 101,40, Allg.