1897 / 123 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 26 May 1897 18:00:01 GMT) scan diff

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20. Mai. v. Below, Königl. Freuß. GTZ!- Major, von dem Kommando der 27. Kav. Brig. (2. önigl. Wurfiembergßi) enthoben.

br. v. Roeder, Oberst und Kommandeur des ag. Regis.

öniain Olga Nr. 25, unter Steaua? k 13 suits dieses Nexus„ mii der Führung der 27. Kay. Vri . (2. Kön gl. Württemberg.), v. Bredow, Königl. revß. Oberft-Lt-, bis er eiatSmaß. Siaböoffizier des 1. Hannov. Drag. egtk. Nr. 9, kommandiert nacb Württemberg, mit der Jübrurg des Drag. Regis. Königin Olga Nr. 25, uyterSteUung d 13 Zajrs desselben, _ beauftragt. v. Bünau, Major tm Gren. Rrgr. Königin Olga Nr. 119, mit Pension _zur Disp. gestellt und zum Kommandeur des Landw. Bezirks Rottweil ernanni. v. Voigt, Yauvtm. und Komp. Chef im 4. Ivf. Regi. Nr. 122 Kaiser Fray:

vier!) von Oesterreich, König von Ungarn, in das Inf. Regt. König Wilhelm 1. Nr. 124 verseßt. SÖroter, Hauptm._ im 4. Inf. Regi. Nr. 122 Kaiser Franz Joseph von Oesterreich, Konig von Urigarn, unter Enthebung von dem Komznando als Adjutant bet der 54. Inf. Brig. (4. Königl._ Wurttemberg.) zum Komp. Chef ernannt. von Mal an Freiherr zu_War_tenberg_Y. Petzzlin, Königl. Preuß. Pr. t. im Infanterte-Regtment Kaner _thbelm, König von reußen Nr. 120, von dem Kommando uach_Wurtixmberg enthoben. Yosenban , Pr. Li. im Inf. Regt. Kaiser Wilbelrn, Köni von Preußen r. 120, als _Adjutant zur 54. Inf. Brig. (4. “önigl. württemberg.) kommandiert._ v. Kamecke, Königl. preuß. Pr. Lt., bisher im 3. Thüring. Ini. Regt. Nr._71, kommatz- diert nacb Württemberg, in das In?- Regi. Kaiser Wilhelm, König von Preußen Nr. ]20 eingetbeilt. Laub , Unteroff. tm Ink. Rxgt. Alt-Württemberg Nr. 121, Wenzel, Un_t_eroff. in der 4. (Konigl. württemberg.) Komp. des Königl. preuß. Etxenbabn-Regts. Nr. 2, -- zu Port. Fahnrichen, - befördert. _

Jm Beurlaubtenstande. 20. Mai. Neff, Sec. Li. von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Stuttgart, zum Pr. Lt. befördert. _ _ _ _

Abschiedsbewilli ungen. Jm aktivenHeere. 20.Mai. Glaser, Oberst-Lt. z. ., unter Enibehung _von der Steüung als Kommandeur des Landw. Bezirks Rdtiweil, mit keiner Pension und der Erlaubniß zum Traakn der btsbßrigen Unixorur, Ringier,

uptm. und Komp. Chef im Ins. Regt. König Wilhelm 1.

r. 124, mit Pension, _ der _Absxbted bewilligt. Graf Schenk v. Stauffenberg, Rttimelfier, aggregtxrt dem Ulan. Regt. König Wilhelm 1. Nr. 20, m Genehmigung iemes Y_b- schiengesuches mit Pension und dsr Erlaubnis; zum Tragen der bis- herigen Uniform zur DiSp. gestelii.“ Frhr. _v. Waechter, Sec. Lt. im Drag. Regt. Königin Olga Nr._25, rnit Pension und drr Er- laubnis; zum Tra en der Armee-Uniform, St_einer, Sec. Lt. _im Gren. Regt. Köng Karl Nr.123, mir Pennon, - der Abschied bewilli t.

ng Beurlaubtenftande. 20. Mai. Kübel, Hauptm. 5. D., zuleßi von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Stutt- gart, mit der Erlaubniß zum ferneren Tragen der Uniform _des Inf. Regis. Kaiser Friedrich, König von Preußen Nr. 125 in _die Kate orie der mit Pension verabschiedeten Offiziere_verskizt. Dais, Eißen. back), Pr. Lis. von der Jeld-Art. 2. Aurgebots des Landw. Bezirks Horb, Herscbenr, SCC. „t. der Res. des Ini, _Regis. _K_aiser Wil- ,elm, König von Preußen Nr. 120, _ der Abichted beertgi.

Militär-Justizbeamte.

18. Mai. Jäger, Justiz-Natk) und Garn. Auditeur ru Lud- wigsburg. seinem Anfrage entsprechend wir der gese lichen Pension, Unter Verleihung des Titels Kriegßratb, m den Ruhe und verseßt.

Tentscher Reichsrag. 232. Sißung vom 25. Mai 1897, 12 Uhr.

Ueber den Anfang der Sißung wurde in dcr gcfirigrn Nummer d. Bl. berichtet.

Die zweite Berathung dcs Gescßeniwurfs, betreffrnd die Abänderung der (Gewerbeordnung, wird fortgcseßt.

Abg. Richter beantragt, hinter d€7i§ 10311 eine neue Vor- schrift einzufügen, wonaxb dem Grfelien xür die Vorbereitung der Wahlen zum Gesellenausicbuß für die Handwerkskammern Ebenso wie den Wählern für die R2ichstag5wabl das Rscbt zustehen folie, zum Betrieb der Wahlen Vereine 31; bilden und in eschloffenen Räumen Öffentliche Versammlungen zu Veranstalien; die * ereine kömiten auch miteinander in Verbindung treten. (_Einr solche Bestimmung 1ei noth- wendig gegenüber dkn sebr mang€1daiten Vrreinsrechten, die z. B. in Mecklknburg u. s. w. bestLbkn. _ _

Abg. Siadibagen (Soz.) bali 8111811 solchen Antrag für dringend nothwendig, drm“: man babs alis nur denkbaren Angelegen- heiten als poiitiyche bezeichnet und al]: Verrme der Polizeiaufficht unterstelit. _

Abg. Dr. Kropaiscbek (d. konx.): Ich kann keine Analo ie zwischen den Reichstagswahlen und den Wahlen zu Gesellenausscbü en anerkennen. Zn Reichstagswai)lversamxnlungen kann alles Mögliche verhandelt werden; in den Gesellenveriammlungrn müßt? doch eine Beschränkung des Verdandlungßstoffes auf die Innungsangelegmheiien eintreten. Deshalb lehne ich den Antrag Heute ab.

Abg. Dr. Hitze (Zentr.): Da ich_ die Tragweite des Antrags 711cht übersehen kann, _muß ich gegen denxexben stimmen.

Ab . Richjer halt es für selbstoerstandliäy, daß mir die wirth- fchaftlic§en und sozialen Fragen drs Handwerks in Versawmiungsn zur Verhandlung kommen könnten. _

Abg. Dr. Kropatschek: Dafür kann wsdxr Hm Ricbtrr, noch Herr Stadthagen eim? Garantie übernehmen.

Unterstaatssekrétär im Ministerium für Hand?! und Erwerbe Lobmann glani nicht, daß die vrrbündkten Regierungen fich dazu bereit iinderi iaffsn würdkn, eins ibriltreise Regrlnng res Vereins- weskns in kifikr Vorlagc drrzunebwrn.

Arg. Stadthagen: _Wsnn kriM vorberkiirnden Versammlungen und Befvreckwngen stattfinden können, wie soll dann die Freiheit der Wahl gesichert werden? In Prrußrn würden alle solche Versamm- lungen, weil sie auf öffentliche Anßriegenbeiten Einwirken weilen, als politisckzc betrachtet Werden.

Gegen die Stimmen der Freisinnigen und der Sozial- demokraten wrrd der Antrag angelehnt.

Nach §10_31 folien die often_ _der Handwerkskammern durch die (_Hrmemdew auf die Beiherli ten umgelegt werden. Tre Kommission hat eme Faffutxg beschlo ien, wonach die Landes: chtraibehorde foil bestimmen konnen, daß die Kosten vom Staat oder an SieUe der Gemeinden von weiteren Kommunalver- bänden auforacht werden soUen.

_Abg. Ri ier: Ick muß hier wieder für die Wiederberstsliung der Regierungsvorl e einireien. Man schafft Handwerkskammern mit auxgedxixntcr Sk bsiverwaltung und will die Kosten auf die Allgemein- be_rt _uberiragen. Es giebt sebr reiche Innungen, denen man wirklich diesrKosten nicht abnehmen kann. Eine SelbstVerwaltung ankeb Bestreitung der Kosten aus eigenen Mitteln ist doch kaum en ar.

_ Abg. Dr. Dj_ye: Wir smd ron der Meinung auSgegangen, daß die Koiien_ so_germg sem werden, da Es zu umständlich sein wird, ße auf _die einzelnen Handwerkßmeifer umzulegcn, was wohl am

eften ware. _ _

_ __Die_W1ederher1teUung der Regierungdvoriage wird fast emmmmrg beschioffen. _

_ Jm § 1031 hat die Kowmisfion den Zusas gemacht, daß die Handweriskammer defugt 1em soli, Zuwiderhandlungen g en dir von i r innerhalb ihrer Zuständi keiterlaffenen VorschriYm mit Geld rafen bis zu_ 20 „sé zu be rohen.

_Abg. Nichter_bezweifelt, daß für andere Korroraiionen ähnliche Bestimmungen bestanden. _

Abß. 1)r. Hiss: Ohne ?olcheStraim würden die Vorschriften der Handwerkskammern aux dem Papier srebkn bleiben. Die Innungen und Krankenkaffen haben ahnliche Straébeiugniiie.

! .Beckb(fr.Volksp.):Jndiesen äUeußedtdemVemtbeilten dasNJtderBeschwerdeju;davonift iergatkeineRede.

Zw Sinne des [exten Redners wird_§ 1031e_rgänzl„

* uf Antrag des Abg. Richter wird aucb_ un § 103_n die RegierungSvorlage wieder hergeßelli, wel e bestimmt, daß die Handwerkskammern die Kosten derjenigen ßregeln zu tragen haben, welche auf Grund des Ersychens der Handwerks- kammern von den Verwaltunngehorden getrqffen werden. Diese Bestimmung war von der Kommission gestrichen worde_n.

Die Vorschriften über die InnungSverbände (§§ 104 bis 104 11) werden ohne Debatte genehmigt.

Es folgt der Abschnitt „Lehrlingßverhältnisse“.

u § 126 beantragen die Sozialdemokraten, daß volljährige Lehrlinge das gleiche Vereins- und Versammlungs- recht wie die volijahrigen Gesellen haben sollen.

Ab . Stadthagen (Soz.): Nach dem preußischen Vereinßgeseß dürfen üler und Lehrlinge nieht in Vereine aufgenommen werden, selbst wenn fie volljährig sind.

Der Antrag wird abgelehnt. Bei § 127 beantragen die Sozialdemokraten folgenden

usa .

Z ß.Lebr1in 8 dürfen in der Zeit, während welcher _im Beirieb regelmäßige HefÖäftigung vorhanden ist, wchr zu bausltckyen Dienst- leifiungen, noch zu solchen Arbeiien herangezogen werdén, die mit dem Berufe in keinem Zusammenhange stehen.“

Abg. Stadthagen macht darauf aufmerksam, daß für die Fandlungslebrlinge eine ähnliche, noch etwas weiter gehende Be- timmung im Handels esesbuch"an enommen sei. Wenn die_Möglich- keit vorliege, den Le kling im andwerk zu seiner Ausbildung zu beschäftigen, dann sollte er nicht zu anderen Dienstleistungen aus- gebeutet werden. _ _ _

Abg. Dr. Hiße: Die Heranziehung des Lébrluigs zu ba_u€ltchxn Dienstleistungen kann doch nicht verboten werden, weil bm und wiedercm Mißbrauch Vorkommt, den auch der Antrag der Sozialdemokraten nicbt Vollstänkiß ausschliéßt. _ _ _

Abg. Zubeil (Soz.): Im Sommer muß der Lehrling viciiacb Gartenarbeiten und dergleichen verrichten. Das ist ,für ihn der- lorene Zrit, die er später mit Mühe einbolt. Ich habe fel-ker eme schwrre strlingszeit durchzumachen gehabt. Warum wolier) Sie IUZ __den__ starken HandrverkSmeifter schüßen und nicht den 1chwachcrkn

L : mg.

Abg. Dr. Osann (nl,): Der Antrag Stadtbqgen schießt übkr das Ziel hinaus; er würde verhindern, dgß der Merfter setnsn Lehrling zum Schlächter und nach der Post schickt.

Der Antrag Stadthagen wird abgelrhni und § 127 un: verändert angenommen. _

Nach § 1273 ist der Lehrling der väterlichen Zircht dcs Lebrherrn unterworfen und dem L_ehrherrri sowrc demxenigen, welcher an Stelle des Lehrherrn die Ausbildung zu _leiten Yi, zur Folgsamkxit und Treue, zu Fleiß und anständigen: e: tragen verpflichtet.

Abg. Stadthagen braniragt, Hinter den Worten „an Stelle des Lebrberrn' einzuschalten: „nach dem Inhalt des Lebr- Vertrags oder nach schriftlichem Auftrag dds Lebrberrn'_ und ferner die Worte zu streichen: .und Treue“, sowie „und ansiandigem Be- tragen“. Der Aniragsteiler weist darauf bin, daß im Handelsgefe buch bezüglich der Lehrlinge solche Bestimmungen nicht aufgenommen eien; man scbaiie hier ein eigenes Recht für die Handwerkslebrlinge. Ferner beantragt erxer, dem § 127 & zuzufügen: .Die Zucht der Lehrberrn umfaßt nicht das väterliche Züchtigungdrecbi*, eventuell dem § 1278 zuzufügen: „Urbermäßige und unanständige Züchtigungen, Schläge auf den Kopf, das (Gesicht, den Rücken oder _die Hände des Lehrlings, sowie jede die Gesundheit des Lehrlings gefahrdende Bebaudlun sind ver- boten.“ Das ZüchtigungSrecht der Lehrmeister, führt ednet aus, muß ganz beseitigt werdsn, wie das Züchtigungsrecbi in manchen Einzelstaaten den Schülern gegenüber schon auxgekobrn ist. Das Züchtigungérecht wird nur von Einzelnen mißbraucht, und zwar um so mehr, je weiter man nach O1i-Ekbien kommt. Im Augenblick, wo die gerichtlichen Entscheidixngen em Züchti ungSrecht zugestehen, das weit zurückgeht hinter die Zustände Vor 100 abren, können wir das Züchtigungßrecbt den HandwerkImeistern nicht übertragen.

Wg. ])1'. Krovatfchek: Ich halte die übrigen Anträge für nicbt erheblich, für besonders bedenklich abér muß die Aufbkbung des ZÜcbtigungSrcchis erachtet werden. Wir werden daxür stimmen, daß ubermaßige und unanständige Züchtigungen verboten sind. Das wird auch schori darch das Strafgeses verboten.

Abg. S t a d t b a g e n: Handwerismeifter sind freigesprocb: n worden, obwohl ihrs Züchtigungen die Gejundbeit und das Leben der Lebr- linge gefährdet haben. WL: das Züchtigungsrecbt in Anspruch nimmt, ifi ksin richtiger Lebrberr.

Abg. Zubeil (Soz.) birtri ebenfalls, das väterliche Züchtigungs- recht drm Lebrberrn nicht zu über eben. Der strebsame Lehrling werde durch die Züchtigungrn frörrisÉ gemacht; derjenige, der nichts lernen one, werde durch die tigung aucb nicbt geändsri.

Abg. 1)r._ Ozann_rrklärt fi gegen die sozialdemvkraiiichen An- iräge; es_sei 1e1bixvsrsrandlich, daß die Lehrlinge ein anfiändigks Be- tragen zeigen müßtrn. *

Abg. Stadthagen; Dann müßte der Vorredner beim Handels- geseßbucb cine Aenderung herbeiführen.

_ Es wird _nur der Eventualantrag bezüglich des Züch- iigunZSrechts m der vom Abg. Dr. Kropatschek gewünichten

Form angenommen. _

Nach § 129 Lol! die Lehrlmgßunterwcisung nur solchen Handwerkern zuric en, welche die vorgeschriebene Lehrzeiidurch- gemacht zmd die Geselienprüfung bestanden haben_ oder min- deßens funf Jahre persönlich das Handwerk selbständig aus- ???an herben. Vom1.Ianuar_1905 ab aber soil nach dem

ommisswnsanirag die Befugnis; zur Lehrlingsausbildun nur den Personerz _zufiehen, welche die Berechtigung zur Füßrung des Meistertite s haben.

Staatssekretär des Innern, Staats :Miniiter' O1“. oon Boetticher:

Meine Herren! Unter den Vorschlägen, die ihre Kommission zu § 129 abweichend von der Regirrungsvorlage macht, befindet sich einer, über den ich ein Wort sagen möchte um deSwilien, weil ich glaube, daß, wenn ich die vermutbliche Stellung der verbündeten Regierungen zu diesem Vorschlag darlege, das vielleicht Jbre Diskussion abkürzen wird. Es ist nämlick; von der Kommission der Zusas empfohlen worden, daß vom 1. Januar 1905 ab die Befugniß zur Anleitung von Lehrlingen nur solchen Pusonen zustehen soli, welche die Berech- tigung zur Führung dds Meistertitels haben. Es ist klar, daß in dieser Bestimmung, Wenn auch in beschränktem Umfange und für eine nicht sebr naheliegende Zukunft, die Einführung des Befähigungs- nachweiseß für das Handwerk audgesvrochen ist.

Die Stellung der verbündeten Regierungen zu der Frage des BefähigungMacbweises ist hier so oft vorgelegt worden, und sie ist auch in der Begründung zu der gegenwärtigen Vorlage so deutlich klargestellt, daß ich nicht nötbig habe, über diese Stellung noch ein Wort zu verlieren. Ich habe keinen Grund zu der Annahme, daß die Regierungen, wenn das hohe Haus diefen Vorschlag seiner Kommission“ annimmt, dem Befchluß gegenüber eine andere Stellung einnehmen werden, als sie sick) aus ihrer bisher bekundeten Haltung zu der Frage des Befähigungönachweises ergiebt. Ich habe

vielmehr Grund zu derAnnabme. daß die Zußimmmg da hoben Hauses xu diesem Vorschlage der Kommission für WZ-sdaudekomwm des Geseves sehr gefährlich ru werden verspricht, und ivd kann deSbalb nur alle diejenigen, die mit daz verbündeten Regierungen dm Hand- werk endlich eine fefie Organisation vetslbaffen wollen, uicht dringend genug bitten, von der Annahme dieses Vorschlags abzusehen.

Aba. Bassermann ul.): Auch ich bitte das die vond Kommission eingefügte Befxtimmun abzulehnen. Möalteu diese?, Andrag nicht für annehmbar und tragen dieeretchmrg deSselben, Man hat mit den Meisterprüfungen in den vierziger Jahren in Preußen sehr schlechte Erfahrungen gemacht. Man [ollie meinen, da derjenige, der 5 Jahre selbständig eiu Handwerk betueben bat, soy“? davon gelernt hat, daß er Lebriin e unterweisen_ kann. Durch diese Vorschrift wird indirekt der Bei bigungsnachwns eingeführt, indem man die Meifier zwingt, die Meisterprüfung zu machen, um Lehrlinge “MY? "ÖBB?“ A efi ts d !- sti t Erkl"

. r'. ive: n er e mm en arung des Staatssekretärs vou Voetticéer Kad wir in eine Zwangslage verseyt, Wir bedauern die Erkläruna _der verbündeten Regierungen, aber wir können sie nicht ändern. Wir könnten die Annahme des Geseyes obne diese Bestimmung vielleicht est durchbringen, obgleich ein Tkeil der Herren, welcbe gegen § 129 imma, trotzdem gegen das ganze Gesc obne denselben stimmen wird. Wir werden die Forderung drs Befä igungSnachweises auch später vertreten_. Wir bedquern es, daß wir in dieser Vorlage auf eine xolcbe Bestimmung verzichten müßsn.

Abg. Gamv (Rp.): Auch mrine _volitifchen Freixnde begegnen dem Antrag auf Einführung des BefahigungSnacbweijes mit einer gewissen Sympathie, wenngleich die raktioa m den leisten Dezenuien eine andere Stellung eingenommen t. Nach der kategorischen Cr- klärung des Staatssekretärs bleibt nichts übri , als entweder auf das Gesetz zu verzichten, oder die Vorla e anzune men, wie sie ist.

Abg._ Dr. Kropatschek: eine politischen Freund; baiten noch bruce geschioffen an ihrer alien ordnung des Befabigungs- nachweises fest und sind nicht esonnen, ub in Zukunft daVon etwas wegnehmen zu saßen; um so iTeudiger begrüßen wir,daßdas Zentrum unseren Standyunkt theilt. Um aber dem Handwerk das Wohl- tbäiige, das dieke Vorlage enthält, zu sichern, Verzichten wir zur Zeit auf unseren Wunsch und warten ab, was die Mehrheit des Hausks Fesbeeßen wird. Unser prinzipieller Standpunkt bleibt nach wie vor er e e.

Inzwischen _ist von den Adgcx. Or. Hiße und Groeber (Zenit) ein mit 72 Unterschriften versehener Antrag ein: gegangen, der Resolution ]] folgende Fassung zu geben:

.Die Verbüydeten Regierungen zu ersuchen, dem Reichstage ir- der nächfien Sexfion xinen Geseyentwurf vorzulegen, durch welchen für das bandwerkSmaßige Gewerbe, insbesondere für das Bar:-

cwerbe und diejrnigen anderen Gewerbe, deren Ausübung mit er- ßeblichen Gefahren für die Beibeiligten Verbunden ist, der Be- fähigungönacbweis eingeführt wird.“

Abg. Richter: Die Debatte zeigt, daß Sie (rechis) auf einen besonderen Dank der Zünfiler nicht_ zu rechnen Haben, daß diescs Gesey nur als besondere Triebkrait tür Weitere A itationen benutzt werden wird. Das sollte von drr Annahme der orlage abhalten. Ich halte schon die Bestimmung, daß nur derjenige Lehrlinge anleiten soli, wer Sine gewiffe Lehrzeit durcbg-macbt kat, für undurchführbar. Es ist ein Unterscbisd zwischen Lehrlinge halten und Lehrlinge ar.- leiten. Man kann doch in einer Druckérei nicht unterscheiden zwischen dem Faktor, dem Mensur und einem Geseklen; jede dieser Personen leitet den Lehrling in irgrnd einkr Beziehung an. Für das Geschick zur Anleitung eines Lehrlings beweist eine Gesellenprüfung und eine“ Lehrzeit nichts. Solche Beschränkunaxn führen nur dahin, daß jung? Leizie gar nichts lernen, Loaderrx einfach als jugendliche Arbeiter bc- sghaxtigi Werden. Die _Untetiucbung von 1895 beweist, daß die Klagen über die mangrlbaste _Ausbildung der Lehrlinge durchaus unzu- treffend waren; dran die meittsn Handwerker, die Lehrlinge auébiidrn, hatten eine Lehrzeit durchgemacht.

Abg. Euler (Zentr.): Es scheint mir der Erklärung des Staats- sekretärs von Boetticher eine zu große Bedeutung beigelegt zu werden; dknn sr vkrmutbet nur, daß die Vorlage an dieser Bestimmung schritern würde. Wenn die Vorlage scheitert, dann mögen die ver- bx'nxdeten Regierungen auch die Verantwortung dafür tragen, denn dieie Bestimmuna kann nur zum Wohl des Handwerks, zur bung Von_Zucht und Ordnung beitragen. Die Bedingungen der eiiier- Prüfungen sind nicht schwer; es wird daher niemand in sein.:n Gc- werke beschränkt, der den Meistertitel erwerben soll, um Lehrlinge halten zu dürfen. ES ifi mit ge [fickt, die Vefiimmnag, welcbe dir: in Frage steht, durcbzubringen. *ie Handwerker würden mir niemals verzeihen, wenn ich eine solche Bestimmung für die Resolutirn preik- geben wolite. ,

Staatssekretär des Innern, Staais-Minister ])r. vor: B o e tt i ck er:

Der Herr Vorredner bat die Bestimmung, die uns jetzt beschäftigt, eine unschuldige Bestimmung genannt, die nur zum Wohl der Hand- werker ausschlagen könnte. Darüber besteht aber eben Meinungs- verschiedenbeit zwisckxn dem Herrn Vorredner und seinen Freund?!“- einerseits und zwischkn den Gegnern des Befähigungsnachweises anderrr- fairs. Die Gegner desselben, und zu denen haben sicb auch bisher die verbündeten Regierungen bekannt, sind der Meinung, daß die Ein- führung des Befähigunasnachweises nicht zum Wohle des Handwerks getriebe; denn ibeilien fik. die Ueberzeugung ckck Herrn Abg. Euler, so würdsn fie keinen Augenblick Anstand nehmen, den Befähigungßnach- weis einzuführen. (Heiterkeit)

Nun hat der Herr Vorredner an das Wort „vermuiblicb', welches ich aukgesprocben habe, die Hoffnung geknüpft, daß es drci; noch anders kommen könnte, sodaß, wenn das hohe Haus sich mit dem Antrag der Kommission einverstanden erklärt, die verbündeten Regierungen sicb vielleicht doch aocb auch zu diesem Vorschlag bekennen könnten. Ich kann felbfiverfiändlicb in diesem Augenblick nicht von einer definitiven Stellungnahme der verbündete'n Regierungkn sprechen und babe das Wort .vnmutblich' brauchen müssen, weil eben die verbündeten Regierungen zw drm neuen Vorschlag noch keine Stealing genommen haben, und weil ich über ihre demnäcbstige Stellung, wenn der Vorschlag von Ihnen acceptiert werden sollte, nur eine Vermuthung sagen kann, die sich indeßen auf die bisherige Haltung der verbündeten Rc- aierungen in der uns beschäftigendea Frage gründet.

Es kommt aber noch ein anderes Moorent hinzu, welches meiner Ueberreugung nach diese Vermuthung doch zu einer sehr dringenden macht und nahem auf die Gewißheit schließen läßt, daß die ver- bündeten Regierungen einem solchen Vorschlag nicht zustimmen werds"- und das ifi die Haltung, welcbe mein verehrter preußischt Kollege, der Herr HaudelS-Minifter Brefeid in der Kommission eingenommen bat. Ich habe an der Kommisfionsberatbung übu§ 129 nicht ibeilgenommkn, böte aber, daß damals der preußistke Herr Handelk-Pkinisier schon erklärt hat, daß er sich nicht auf den Bork" des Antrags Euler fiellen könne, und darnach vermutbe ich, daß die preußische Regierung das Schwergewicht ihrer Stimmen im Bunkkk' rath, wenn diese Frage dort zur Abstimmung kommen sollte, nickt SU Guastm des Eulerischen Antrags geltend machen wird.

Also ich kann nur sagen: nach der bisherigen Haltung des Bund?!- raibes ist nicht anzunehmen, daß der Bundeskaib einem solchen VN“ schlage seine Zustimmung ertbeileu wird, ich kann im Gegentbkil ""t

glauben, daß." wenn der Vorschlag“ in das Gries aufgeumen „ird, die verbündeten Regierungen |ck dahin erklärt! werden, daß sie zu ihrem Bedauern auf die Zustimmung zu diesem Gesetz verrichten

'

runs?"-

-W:s die Resolution des Herrn Abg. Hiße anlangt, so habe ich Natürlich nicht das Miudefte dagegen zu erinnern, daß sie diskutiert wird, habe aber auch garnichts Anderes angenommen, als daß die Frage des BefähigungSnachweifes mit dieser Vorlage nicht von der Bildfläche verfchwindm wird,daß sie“ vielmehr nach wie vorimmer einen erwünschten Anhalt geben wird zu dem Bestrebrn, die Unzufriedenheit, wo solche noch im Handwerkerftand nach der Annahme dieser Vorlage vorhanden ist, zu beseitigen und in eine möglichst vollständige Zu- ftjedenbeit zu verwandeln.

Abg. Zimmermann (Redman): Wir werden für den Beschluß der Kommiksion stimmen. Fallen diese Besoblüffe, so werden wir gegen die Verlage stimmen müssen, weil fie nichts Auskeichendds für die Handwerker enthält. Die Verantwvrtung für das Scheitern müssen wir den verbündeten Regierungen xuschiebcn, _

Abg. Dr. Bachem (Zwir): Die Zwan klage besteht nur dann, ob in diesem Hause die Vorlage mit dem ommissionsbescbiuffe zur Annahme gebracht werden kann. Diese Möglichkeit liegt aber nicht vor, da nicht alle Herren, die hinter dem Abg. Zimmermann sieben, für das Geseß stimmen. Auch ich halte den Befähigungsnacbwets für das Richtigste für das Handwerx und bedauere aux das_ tiefste, daß diese Vorbereitung für den Befahigungönachweis nicht in das Gekas aufgenommen werden soll. _ _

Abg. Zimmermann: Wir werden nicht unter allen Umstanden gkgen das ganze Geseß stimmen, aber die Abneigung _gegen das Grieß wird durch die Streicbpng dieser Bestimmung verstarkt. _

Gegen die Stimmen eines Theiles_ der_Deuiichkonservaiwen und der Deutschsoziaien Reformpariei mird die_Befi_immung daß von 1905 ab nur die _zur Führung des Meistertiteis h_- rechtigten Handwerker Lehrlmge anleiten durfen,_gesiricher_i; mit dieser Streichung wird § 129 von der Reichspartei, dem Zentrum und den Nationalliberaierz genehmigt.

Dem Art. 6 hat die Kommisston einen Zrisaß qe_ eben, wonach für die bisher privilegierten Innungen bei der B1 dung einer Zwan Innung ab esehen werden kann von_ den dingungen üglich dcs npungsbe trks _u_nd der weiteren Be- dingung, da die Mehrheit der ethetligten der Zwangs- Jnnung zustimmen müffe. _

Abg. Richter bezeichnet es als upricbtig, daß man für die pri- rile ierten Innungen eine solche Bestimmung treffe._ Wenn die außer- bai der Innung Siebenden überzeugt seien, daß die Innung etwas [Liste, dann würden sie auch für die Zwangs-Jtznvng stimmen. Wenn das nicht der Fall sei, dann sei es nicht angezeigt, gegen den Willen der Mehrheit eine Zwangs-Jnnung zu bilden. Redner beantragt die Streichung dieses Zusaßes. _ _ _ _ _ _ _

Abg. Dr. Hiße tritt “(ür den Zuiaß ern, d_a die privilegierten Jmnuvgen fich ja auf dem Gebiete des Lehrlingswesens bewahrt bxbcn müßten. _ _

Adg. ])r. Kropaiscbek: Ich kann es überhaupt nicht begreifen, rrcsbalb man diese pridiiegisricn Jnnungm richt obne weiterck als dengZ-Jnnunaen annkcpnen will. 23an der_Aufrecbterbaltung dieser Bestimmuvg hängt für meine Freunde ]kbk msi ab. _

Abg. Richter: Ich verstehe die Haltung der Regierung nicht, welche sich bei§100 dagegen gewehrt hat, daß Zwangs-Jnnur: en mit Willen der Mehrheit gebildet werden; ebenso verstehe ich 111 t, daß sie bier bezüalicb der privilegierten Jnnuygkn eine Außnahme zu- laffm will. Haken die Jnnungcn sicb bewahrt,_dann wird auch eine Mebrbeit für die Zwangs-Jnnungkn zu haben sem. _

Abg. Gamv: Die vrivilegirten Innungen haben doch eine Reihe von Einrichtungen getroffen, die man _erbalten sollxe. _

_ Ein Anita auf namentliche Abstimmung wrrd mit ge- nugender Unie üßung eingebracht.

Abg. Graf zu Limburg-Stirum (d. kons.) legt den § _57 der Geichäftßordnung dahin aus, daß ein solcher Antrag erst der_m Schluß der Beratbung gesteilt und auch erst in diesern Augenblick unterstützt werden könne. _ _

Ad . Richter weifi avi dis bisherige Praxis drs Hausesdm: man daß? es als besonders rücksichtsvoll angesehen, wenn namentliche Abstimmungen vorher angekündigt wurden. _ _

Präsident Freiherr von Buol kalt das Bedknken drs Era'en Limburg-Stirum für unbegründet.

In namentlicher Abstimmung wird darauf der Antrag Richter mit 125 gegen 83 Stimmen abgeiehnt. _ Der Rest der Varia 2 wird ohne weitere Debatte genehrmgt, Die Resolutionen

sollen in dritter Lesung berathen werden. Schluß 6 Uhr. Nächste Sißung Mittwoch 12 Uhr. (Besoldungsvorlage und Petitionen.)

Pteußisrher Landtag. He r r en [) a u s.

17. Sißung vom 25. Mai 1897.

Auf der TagcsordnunZ9s7tebt die Berathung des Staats- haushalts-Eiats für 1 /98.

Generai-Vrrichierstatter Graf von Köni Smarck weist darauf hin, daß die Verspätun , welche in diesem Ia re die Etatsberaibung erfahren, einen dreifa en Schaden im Gefolge babe. Au er dem moralischen sei ein wirtbscbaftlicher Schaden entstanden, der esonders bei den beabsichtigten Beamtendefoldungsverbefferungen zu Tage trete. Der Landtag sei schon am 20. Novxmber zusammengetreten, die Re- ierunq habe also (]jljZSukiam praftiert. Aber erst am 12. Mai

de das Herrenhaus den Etat dom anderm Hause erhalten und werde ihn in 14 Tagen zur Erledigung bringen. Die Schuld liege offenbar daran, daß die Einfüguxig des Besoldungsverbefferun s- plans in den Etat die rechtzeitige Fertigsteliuna desselbkn is zum 1. April verhindert habe. Die Etats- “und Finanzkommission babe diese Meinung geibeilt urid überdies in der Einarbeitun der Besoldungsverkefferung in den Etat eine Venachtbeiligung der echte des Herrenhauses erblickt, gegen die irgendwie Stellung genommen Werden müffe, denn bei Besoldungsverbcffewngen habe das erren- baus auch ein Wort mitzusprecbxn. Ailein in diesem Jahre eien in drei besonderen Gesc en, so 3.23. im Nichtergebalwgesev, Besoldungs- verbefferungen vorges la en, die also nicht den Weg durch den Etat passiert hätten. Eine fe e, verfaffungstnä i e Praxis bestehe in diesem Punkte nicbt. Bleibe der Etat von der_ e astung mit solchen schwie- rigen Materien frei, so sei seine rechtzeitige Fertigstellung viel wahr- scheinlich“. Mit der finanziellen Gestaltung des Etats sei die Kom- mtssion außerordentlich zufrieden grinsen.

In der Generaldebatte wird folgender Antrag des Frei- herrn von Malßahn gleich mit erortert:

,die Königlixbe Staatdregierung aufzufordern, das Recht der Tbeilnabme des Herrenhauses an der Gefeßaebun nicbt durch eine unrichtige Auffaii'ung des Art. 62 der preußisme Ver affungs- urkunde (Art. 62: inanxaeseßentwürfe und Staatshausba ts-Élais werden zuerst der weiten Kammer vorgelegt; letztere werden von der Ersten Kammer im Ganken an enommen oder abgelehnt) zu bei ränken, wie _es gegenwäri g durex die Behandlun der Beamten- beso ungsverbes'_erun en es ben ist, die nur dur den Staats- bauöbaltö-Etat iiatt ur orlegung eines besonderen Finanzgeseß- entwmfs erledigt xverden sollen.“

Der Antrcx tr t45 Unterschriften, und ihm ist eine längere Begründung b gefü , welche von dem Gedanken an ebt, daß eine chakfe Grenze jwis n Finanzgeseym und anderen esetzen chwer

gezogen werden könne, und dem seine , nicht beschränkt werden dürfTaßwenn «M&MWYZ Ranges zur Frage künden. Bei den metmbesoldungxn ständen solche politischen ten im Vordergruude. wie sich aus den Verhandlungen des kgeordnetenbauses klar er eben babe, wo der ganze Streit die Stellung der Verwaltungsgbeamien gegen- uber den Richtern und im Game:: prinzipielle Grundsäve für eine BUmtenbesoldungs-Vor e betroffen babe, wobei die Geldfra e zurück- getreten sei. .Es wäre u chi zu empfehlen, daß das Herren aus erst gezwungen werden sollte, die fernere Vorentbaltuna seines Rechts als das gegebene und aufgedrungene Motiv für die Ablehnung des ganzen Etatßgeseßes in Zukunft zu betrachten.“

Freiherr von Malvab 11: Mein Antrag hat bei beiden Fraktionen des Hauses allseitige Zustimmung gefunden. Die Ausführungen drs Yaanz-Minifixrs können drei: keine Vxxfaffungeänderung bewirken.

on allen Seiten hat man in der Kommqsion sich gegen die Krankung der Rechte des Herrenhauses gewxbrt.

Finanz-Minisier 131". von Miquel:

Gewiß können Präcedenzfälle kein neues Staatßrecbi schaffen, aber Präzedenzfälle sind doch sehr bedeutsam für die bis auf den heutigen Tag in der Regierung und iu den beiden Häusern des Land- tages geltend gewesene Rechtöauffaffung. Wenn das Hmmbaus in allen anderen Fällen eine andere RechiSauffaffung zu erkennen gegebrn hat als beuje, so ist doch etwas mit Vorsicht zu handeln, wenn das Herrenhaus nun plößlich in derseidkn Praxis, in derselben Geltend- machung des Gewohnheitsrechts eine schwere Rechtskränkung für das Herrenhaus steht. Im Jahre 1872 wurde genau so Verfahren wir beute bei dsr aügemeinen VesoldungSaufbefserung. Es wurde eine Summe von etwas übst vier Millionen Thaler gleich zwölf Millionen Mark genau wie dieSmal in den Etat ein: gestellt und die Einzelheiten der Vertheilung in einer Denk- schrift gegeben. Genau wie heute ging diese Gesammisumme vertbeilt durch die Beschlüffe des Abgeordnetenhaufes au? die einzelnen Beamtenbeioldungen nacb hier, und es war nicht in einem Nachtrags- Etai, sondern im Haurt- Etat die gesammte damalige Erhöhung der Beamiengebälicr Entbalren. Ich habe den Bericht der damaligen Verehrten Kommission des Herrcnliausrs durchgelesen, es ist keinerlei Besrbwerde Hierüber, keinerlei Ungebaltenbeit, nichts derartiges tritt in dem Bericht hervor, man grnebmigie den Etat mit dieser allgemeinen Gebalißaufbeßerung wie sonst auch alis Etats im Ganzen. Die Frage, ob man deßwrgen den ganzxn Etat Verwerfe'n solle, tauchte garnicht auf.

Isst kommen wir an den zweitsn Präcrdenzfal], den der Herr Berichterstatter irrig aufgefaßt bai, wie ich za meinem Bedauern sagen muß, der gsrade für die Staajéregierung Und die beiden Häuser des Landtages skhr charakteristisch iii. Im Jahre 1879 Wurde ein Etat vorgelegt ohn? eine Verbesserung der Richtergebälter. Es war das die Zeit, wo die neue Gerichtéorganiiation durchgeführt werden mußte; im Landtage Entstand nun das Verlangen, die Richter bei dieser Gelegenheit aufzubessern. Die Staatsregierung brachte damals nach langen Zweifeln auch einen Nachtrags-Etat, - sie konnte das auch gar nicht anders, denn fie wurde erst durch die Ver- handlungen des Abgeordnetenhauses dazu gedrängt - eine sepa- rate Erhöhung der Nichtergebäitcr an den Landtag, ohne die Ver- w«itung§beamien zu bedenken. Ja, meine Herren, wie ist es aber mit diesem Nachirags - Etat gegangen? Der Nachtrags - Etat, obwohl er als solcher vorgeleßt war und auch vorgelegt werden mußte nacb drm Gange drr Verhandlungen, wurde in dem Haupt-Eiai eingearbeitet und ist garnicht als NachtragS-Eiat an das Herrenhans gekommrn. Man thut doch gut, in dieser Bcziebung die Akten durcb- zulesen, Wenn man solche Beschwerden erhrben will. Gerade damals wäre es ja leicht grwcfkn, dissen Nachnags-Ctat separat zu behandeln als irlchkn. Namenxlicb, ka damals ja erst recht die Kämpfe zwischen der Sieliung dsr VsrwaitunZZi-eamtrn imd der Justizbeamten ob- w-aiirt-xn Und da.“ Staats-MZNiitrriUm t::r rnit den größtkn Bedenkkn Und mit :sm ausdrü-Z-iiÖen V::dkdait, daß, sobald die Mittel des StaateL es geiiairrn würkeri, auch die erwaltringsbeamten aufgebsffrrr werden soliten, Heranzing :r- ricicn Nackptrags-Etai, wäre es ja sehr leicht gewesen, densklben ?rr-arai ZU bearbeiten und als solchen an das Herrenbaus Jelanzkn zu iaffkn. Das ist aber nicht geschehen.

Jeyi kommt noch das Jahr 1890. Wir nahmen 19 Millionkn in dir Hand und fordrrten gknan in derselben Art und Weise, wie dieSmal die Erhöhung der Gehälter der Unterbeamten und der Lehrer. Ebenso verfahren. Keinerlei Brichwerden von irgend einer Skitr. Dieser Praxis gkmäß haben wir nun die jeßige Vorlage behandelt. Wenn Sie, meine Herren, diesen Präcedenzfälien keine Bedeutung bei- legen, wenn Sie mir nicht zugebcn, daß die Stellung, die die Herren Antragstelier einnehmen, jest ganz neu ist, im Herrenhause noch nicht vorgekommen ifi, dann werden Sie mir jkdenfalis soviel zugeben, daß auf Grund solcher Vorgänge die Staatöregierung im brsien Glauben gebandrlt Und es ihr ganz fern gelegen hat, die Rechte diefcö hoben Hauses irgendwie zu schmälern. Das, glaube ich, müffkn die Herren mit zugeben: die SiaaiSregierung denkt nicht entfernt daran, irgendwie die Rechte dieses hoben Hauses zu beeinträchtigen, und ich als Finanz-Minister am allerwenigsten. Ick wüßte auch garnicht, was das Finanzreffort daran für Intereffe hätte, da ihm doch daran gelegen ist, sich auf die Unterstüsung dieses hohen Hauses in dieser Richtung in manchen Fragen verlassen zu können.

Meine Herren, die Praxis ist aber berechtigt und entspricht dem Geiste der Verfaffung. Unsere Verfaffung sagt: alleEinnabmen und Aussaben müffen auf den Etat gebracht werden. Das ist ein Kom- mando an die Finanzverwaltung und die Staatsregierung, alle ihr zur Zeit der Auffieliung des Etats bekannten Außgaben und Einnahmen auf den Etat zu bringen. Nachtrags-Etats sind nach meiner Meinung nur zulässig, wenn neue Bedürfniffe nacb Einbringung des (Etats plötzlich auftauchen, die noch in dem betreffenden Jahre befriedigt werden müffen und nicht anders befriedigt werden können als durch Nachtrags-Etai's. Diesen Saß können Sie gar nicht bestreiten; es ist ein fundamentaler Satz unseres ganzen Finanzwesens, ein Saß, den namentlich der Finanz-Minister aufs strengste innehalten muß. Ick) habe den Grundsav, Nachtrags-Ctats nur in den dringendsten Fällen zuzulaffen, immer festgehalten, und ich habe damit, glaube ich, den beiden Häusern des Landtags einen Dienst geleistet. Wenn man sich erst angewöhnt, Nachtrags-Eiats zu machen, die nicht durch die Verhältnisse unbedingt geboten sind, dann kommt man in eine Finanz- unordnung und Verwirrung, dic garnicht zu beschreiben ist.

Also die Verfassung schreibt vor: es sollen alle Einnahmen und Außgaben auf den Etat gebracht werden. Die Gebaltöaufbefferung war in ihrer Höhe und in den Einzelheiten dem Staats-Minifterium bei Vorlegung des Etats vollkommen bekannt. Aus welchem Grunde konnte es dazu kommen, diese Einnahmen und Aukgaben in die Ecke

_m stecken und zu sagen: daraus machen wir später einen besonderen

Nachtrags-Etat? Das würde nach meiner Meinung dem Geist mindestens der Verfasung zuwiderlaufen. Die StaatSregierung kannte alles, Einnahme und Außgabe, wie kommt man da dazu, einen Nachtrags-Etat berauSzuscbälen? Ich werde auf die gefevlicbe Rege- lung, auf die die Kommission hinweist, nachher zurückkommen. Aber, meine Herren, wie wäre das überhaupt ausführbar ? Wenn wir die zwanzig Millionen aus dem Haupt-Etat herausgelaffen hätt n, so würden wir in dem Haupt-Eiat 20 Miaionen Urberscbuß gehabt haben. Nach dem Garantiegesey vom Jahre 1882 würden di-xsc Millionen aber als etatßmäßige Ueberschüffe, wie das Gsies rs außdrücklicb bestimmt, zur Schuldentilgung nur zu verwenden gewesen sein; dann wäre für den Nachtrags-Etat ja gar keine Einnahme vorhanden gewesen. (Be- wegung.)

Ich weiß nicht, ob ich mich da klar ZMUJ ausgedrückt habe. Das Gefeß Von 1882 sagt: Etatsmäßige Ueberfchüffe müffen zur Schulden- tilgung verwendet Werden. Wenn wir nun die Einnahmen hätten aus den allgemeinen Etatstiteln, um die 20 Miliionen AuSgaben zu decken, aber wir stellten die Auégabenicht in den Etat, so hätten wir einen etat- mäßigen Ueberscbuß Von 20 Millionen gehabt, und der müßte nun nach dem Gesetz zur Schuldeniilgung verwandt werden, dann bliebe aber nichts übrig, um die 20 Miliionen in einsm bcirnderen Nachtrags-Etat durcb Einnahmen zii dccken. Aber noch mehr! Das (Grieß über die Ober- Rechnungskammer bestimmt: in die zur Vorlegung an dsn Landtag gelangenden Sprzial-Eiais sird fortan zuerst für das Jahr 1873 bei den Besoldungsfonds die Sielienzadl und die Gehaltssäye, welche zur Disposition übsr disse Fonds maßgebend smd, aufzunehmen. Damit bestimmt das Gesey, daß die Stelirn und Besoldungssäße etaimäßig behandelt Werden sollen und micht aiif Grieß zu beruhen hätten. Stellen Sie fich vor, rras das für eine Verwirrung ge- worden wäre, wenn wir nach dem Wunsch des Herrn Antragstellers diese Gébaltserböbungrn, die ja für die Vor- bandenen Stellen bestimmt waren, die ja gar nicht den Charakter der Schaffung neuer Stellen haben, nun auf Geiss basiert hätten, dann hättsn die Beamten eincn Tbeil des Gehalts aus dem Etat und den anderen Theil auf Basis des Gesrßes zu beziehen. Das ist doch ein Zustand, der garnicht ausführbar isi. Meine Herren, es wäre überhaupt höchst unpraktisch, Béamtenstelien auf Geseß zu basieren] Das Etatgefey ist ja auch ein (Heiss, Unterscheidei sich aber von allen anderen Geseßen dadurch, daß es nur auf ein Jahr gilt. Man muß die Freiheit in der Ver- waltung haben, Stellen nicht zu brseßxn, SteUen eingehen zu laffen, demnächst durch der. (Fiat Stcüen nru zu kreiéren. Beamten- stellen anf Grieß zu basieren, Verpflichiet ja die Verwaltung diese Steiien nun auch immsr zu beskßen, selbst wenn fie garnicht mehr nötbig find. Daher ist es srhr weise gewksrn, daß das Gsies übst die Ober-Necbnungskammer den Grundsatz auisirlit: die Sieüen Werden bewilligt im Etat Und es kann jrdcs Jahr über dir Fortdauer der Stelle Von den beiden Häusern des Land- tages neurr Beschluß gefaßt werden. Ich glaube also: was die Herren Antragsteller wünschen, ist eigentlich und an und für sick) gar- nicht möglich, jedenfalls nicht praktisch.

Nun sagt der Herr Antragsteliax in feinen MoiiVen: es ist im Ganzsn schwierig, Finanzgeseye Vom Etaigeseß zu unterscheiden. Ich finde die Schwierigkeit doch so groß uicht. ch bin der Msinupg, daß Verhältnisse dauerndrr Natur, auch Wenn sie eine finanzielle Bedeutung haben, durch daurrndr gesetzliche Ordnungkn gerkgelt werden müssen, aber nicht sdlch€ Institutionen und Einrichtungen, über welche der Landtag, um sein Finanzwesen, feine Finanzbobeit zu sichern, sich jedes Jahr eine neue Beschiußfaffung Vorbehaliea muß. Sie können das am bcstsn sehen am Beispiel" des Steuer- bewikiigungsrrchis. Bei uns beruhen die Steuern auf Geseß; es kann krin Landtag Von Jahr zu Jabr an dieser Ordnung des Steuer- wesens rrwas ändern. In Ländern mit rein parlamentarischen Jn- stitutionen beruhen die Steuern auf dem Etat, und es sind ja auch viele deutsche Staaten, wo eine derartige Einrichtung besteht und die Steuern Jahr aus , Jahr ein neu bewiüigt werden müssen. Werdsn sie nicht bewiÜigi, können sie nicht erhoben werden. Man kann das eine thun staatSrkchtlich und man kann auch das andere thun. Wir in Preußen haben es für richtiger gehalten, aus der Erhebung der Steuern eine dauernde und organische Institution zu machen, und sie der Beschlußfassung des Landtages von Jahr zu Jahr zu entziehen. Genau so ist es mit der Wiitwenpenfion. StaatSrechtlich möglich ist es zu sagen: Ich wil] den WittWen der preußischen Beamten eine Pension für das nächste Jahr geben und ich wia mir vorbehalten, ob ich im folgenden Jahre noch das Geld habe, dieselben Pensionen zu zahlen. Wir haben uns gesagt: das ist ein unzulässiger Zustand, die Wittwen müssen dauernd gesichert werden; sie müffen das Gefühl dss [?benslänglicben Bezuges ihrer Wittwcnpensionen haben. Wir basisren dies auf dem Gesetz.

Nun gcbe ich drm Herrn Antragsiclicr zw, daß eine StaatSregie- rung, welche die Absicht hätte, das Herrenhaus in dieser Beziehung zu schmälern, manche Fälle vor sich finden könnte, wo es möglich ist, einen gewissen Zweck auch in vernünftiger Weise zu erreichen, wenn man kein besonderes Geseß macht, sondern nur ein EtaLSJeseß bemisst. In vorliegendem Falle kann aber so etwas garnicht Platz greifen, weil wir hier auf der Basis des stetigen Herkommens in Preußen, auf einer nach meiner Meinung auch materiell nnerläßlicben Basis und auf der Basis des Ober-Rechnungskammer-Gefeßes stehen.

Sie werden hier im Herrenbause nicht den Grundsatz aufstellen, daß alle Beamtengehaltsfäve durch (Heseße festgelegt werden sollen, hier aber in concrsto um so weniger, als es sich hier garnicht um die Kreierung neuer Stellen handelt, sondern um die Erhöhung der Dotationen alter Stellen.

Der verehrte Herr Antragsteller hat ganz recht, wenn er sagt, eine gewiffe Verschiebung der Organisation kann auch bewirkt werden durch Veränderung der Gehaltssäße. Vollkommen richtig! Aber die StaatSregierung bat sicb sorgfältig gebüiei, in der Vorlage dies zu thun, und ich persönlich habe in der Kommission des Abgeordneten- bauses alle dahin gebenden Versuche zurückgewiesen. Ich will ein Beispiel anführen. Es war seitens der Herren von der rechten Seite des Haus es der Antrag gestellt, die Ober-chierungs-Rätbe bei den Regie- rungen ganz aus der Stellung der Regierungs-Nätbe herauözunebmen, sie ähnlich zu behandeln, wie die Senats-Präsidenten bei den Ge- richten und ihnen eine ganz gehobene Stellung zu geben. Obwohl ich materiell mich diesem Antrag sebr zuneigte, babe ich mir gesagt, das darf bki dieser Gelegenheit nicht geschebew das greift

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