1897 / 124 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 28 May 1897 18:00:01 GMT) scan diff

tbatsäcblicb die von ihnen gewünschten Bedingungen erfüllt würden. Wenn das nicht geschehen foUte, und soweit das nicht geschehen sollte, behalte ich mir vor, die erforderlichen Bestimmungen künftig in die Börsenordnung aufzunehmen.

Das babe ich damals erklärt und hinzugefügt: das ist den betreffenden Herren eröffnet worden. Nun, meine Herren, ist tbatsächlicb ein Sekretär der Landwirtbscbaftskammer gewählt worden in den Börsen- vorstand, der diesen Vorausseßungen nicht entspricht. Der Zusage gemäß, die ich damals den Aeltesten der Kaufmannschaft abgegeben habe, muß ich jeßt die Börsenordnung in dem Sinne ändern, das; die Bestimmung aufgenommen wird, die ich für berechtigt gehalten habe, und nur aus praktischen Gründen damals nicht eingefügt hatte.

Nun fragt es sich, wie es möglich gewesen ist, daß das damals nicht gleich geschehen ist. Das erklärt fich nun folgendermaßen: Der Herr Landwirtbschafts-Minister begte den Wunsch, in versöhnlichem Wege nochmals auf die Landivirtbscbaftskammer einzuwirken, sis zu bestimmen, daß der betreffende Herr von der Wahl zurücktrete. Möglich War das, denn die Börsenordnung ist noch nicht publiziert; der Gewählte hatte also kein Recht, sich als auf 3 Jahre gewählt anzusehen. Das Recht giebt erst die Publizierte Börsenordnung. Es sind aber diese Versuche des Herrn Landwirts)schafts-Ministers nicht gelungen, er hat die drei Monate gewartet und hat mir dann mit- getheilt, daß es zu seinrm Bedaurrn ihm nicht möglich gewesen sei, den betreffenden Herrn zum Rücktritt zu beWegen. Ich kann nun nicbt länger warten, sondern muß darauf dringen, daß ein legaler Zustand hergestellt wird. Ick) muß die Zusage, die ich den Aeljesten der Kaufmannschaft gegrben habe, erfüllen, und ich werde dement- sprechend verfahren. Nun wurde mir mitgetheilt, daß ich doch vorsichtig sein soliie, die Aeltesten der Kaufmannschaft wären im stande zu sagen: Jetzt liegen die Verbäitniffe anders. Wir haben uns damals beruhigt und die géwäblten Vertreter der Kaufmannschaft batten sich damals bereit erklärt, ihr Amt anzutreten. Inzwischen ist die Situation eine andere geworden, und es ist zweifelhaft geworden, ob fie die Wahl annehmen werden. Ick) habe die Aeltefien deshalb nochmals gefragt, ob sie thatsächlich nun, wenn die Börsenordnung publiziert würde, keinerlei Bedenkkn und Schwierigkeit€n ihrerseits erheben würden. Darauf ist mir eine zusagende Anwort ertbeiit und mir die Bitte ausgesprochen worden, ich möchts zunächst den Außgang der Verhand- lungen für Berlin abwarten , weil es möglich sei, daß bei den birsigen Verhandlungen vieÜeicbt ein Modus gefunden werde zwischen den Vertretern der Kaufmannschaft und der Land- wirthschaftskammer, der auch auf andere Börsen anwendbar wäre. Diesem Wunsche Rechnung zu tragen, finde ich kein Bedenken, weil diese Verhandlung bereits am nächsten Sonnabend stattfindet, also irgend ein Zeitverlust in Wirklichkeit nicht entsteht. Ich glaube, hier- nach wird man nicht in der Lage sein, der Aufsichtsverwaltung einen Vorwurf machen zu können bezüglich der Ausführung des Börsen- geseßes. Die Ausführung des Börsengeseßes ist eine auInebmend schwierige. Die Verwaltung hat vor ailen Dingen die Auf- gabe, dafür zn sorgen„ daß in dem Börsengeseß die Land- wirtbschaft nach dsr Kaufmannschaft vertreten ist, Ich erkenne in voÜrm Maße mit dem Herrn Vorredner an, daß es eine große Verbrfferung der bestehenden Zustände ist, und ich erkenne durchaus an, daß es das Bestreben der Regierung sein muß, dahin zu wirken, daß diese Bestimmung zur Ausführung gebracht werde. Aber sie kann nur zur Ausführung gebracht werden, meine Herren, wenn beide Theile sicb verständigen. Wenn die Landwirtbscbaft sich nur auf Bedingungen einläßt, die die Kaufmannschaft nicht will, und die Kaufmannschaft sub nur auf Bedingungen einiäßt, die die Landwirthschaft nicht wil], wie soll es da möglich sein, den Börsenvorstand zu konstituieren! Es ist also THatsächlich erfordrrlich, daß eine Verständigung gefunden wird, und dazu müßten beide Theile die Hand bieten. Ick) habe mir die äußerste Mühe gegeben, bei alien Börsenvorsiänden rine Verständigung erbrizufüHren. Bei einigen ist es mir grlungen, nur hier in Berlin noch nicht: ich habe aber die Hoffnung noch nicht aufgegeben, daß auch in Brrlin eine Verständigung erzielt wird. Ich nehme meiner- seits an, daß sowohl in dsr Landwirtbschaft wie in der Kaufmann- schaft sich noch einficbtige und bochfinnige Männer genug finden Werden, die begreifrn, daß 63 im dringenden Interrffe des öffentlichen Wohls liegt, daß der Produktenhandel nicht deSorganisiert wird. Wir können eine Organisation des Produktenbandels tbatsächlich nicht ent- behren _ weder im Kriege, noch im Ftirden. Wir Haben eine solche Organisation nothwendig, wir können die Produktenbörsen nicht ohne zwingenden Anlaß zu Bruche gehen lassen, so lange wir nicht wiffcn, was dann an ihre SteUr tretkn soll. Ich bin aber nicht der Meinung, daß es Aufgabe der Regierung sein kann, Etwas Anderes an ihre SteÜe zu seßen, so lange wir sie erhalten können. Wir hüten uns davor schon deshalb, Weil wir bis jetzt nichts Gleichwertbiges babkn, was wir an ihre SirÜe seßrn könntxn. Ich bin vielmehr der Mrinung, daß es zunächst die Aufgabe sowohl der Regierung, wie der Kaufmann- schaft und der Landwirtbschast ist, dieHand zu bieten, um eine Verständigung zu stande zu bringen, damit die aus der Erfahrung und dem Be- dürfnis; erwachsene Organisation des Produktenbandels erhalten bleibe. Es liegt im öffentlichen Interesse, daß eine DeSorganisaiiou nicbt eintriti, und ich möchte die Vertreter der Landwirtbscbast, soweit sie diesem bobrn Hausé angehören, dringend bitten, in diesem Sinne mir beizustehen und zu helfen, um dieses Ziel zu erreichen. Im öffent- lichen Jniereffe ist ein großes Gewicht darauf zu legen. Den Schluß- worten drs Herrn Vorredners, daß es in gleichem Maße dringend er- wünscht ist, eine legale Börse im Sinne des Geseßrs herzustellen, schließe ich mich in jeder Beziehung an, und ich gebe mich der Hoffnung hin, daß es endlich doch gelingen wird, nach den schwierigen Versuchen die widersirebenden Elemente zu einigen und das Börsengeseß zur Durchführung zu bringen.

Graf Von Klinckgw stroem ist für die gegebenen Aufkläruanen sebr_dankbar. Der erwahnte (General - Sekretär sei aber nicht b geivablt, sondérn auch bestätigt worden. Werde er jest climiniert, so werde das einen schlechten Eindruck machen, auck) könne ihn die Land- wirihschaft_ bei der Börse nicht entbehren. Er sei auch von der Kammer nicht besyldet, und er sei ausübender Landwirtb; was babe man also gegen ibn?_ Der riede könne nicht dadurch hergestellt werden, daß die Landwtrtbscbat immer nachgebe.

Minister für Handel und Gewerbe Brefeld:

Meine Herren! Nur ein paar Worte. Zunächst hat der Herr Vorredner gesagt, es sei ihm von einer Anweisung seitens des Herrn Landwirtbschafts-Ministers durchaus nichts bekannt geworden bezüglich der Gesichtspunkte, nach welchen die Wahl der landwirthscbaftlichen Vertreter für den Vorstand der Produktenbörse stattfinden solle. Ich weiß nicht, meine Herren, wie das zusammenhängt. Ick) bin auch zu

meinem Bedauern nicht in der Lage, darüber Auskunft zu geben; daß aber der Herr Landwirtbfchafis-Minister von mir ersucht worden ist, eine solche Anweisung ergeben zu lassen, und daß er mir mitgetheilt bat, eine solche Verfügung sei ergangen, kann ich nur wiederholen. Ich weiß nicht, ob etwa diese Anweisung irgendwo in der Zwischeninstanz hängen geblieben ist. Der Herr Landwirtbschasts-Minister ist im Augenblick im Abgeordnrten- hause in Anspruch genommen, sodaß ich bedauere, nicbt weitere Aus- kunft geben zu können.

Was nun die Persönlichkeit betrifft, an der die Kaufmannschaft Anstoß genommen hat, so möchte ich unter allen Umständen der Meinung vorbeugen, als ob ich meinerseits gegen dixselbe irgend Welche Einwendungen zu erheben hätte. Nicht die aUergeringste. Ich kann vielmehr nur sagen, daß der Herr Landwirtbschasts-Minister die Persönkichkeii für disse Stelie Wohl für geeignet hält und ihr das beste Zeugnis; angestekst hat. Aber es ist demgegenüber nicht zu Verkennen, daßtbatsächlich der betreffende Herr doch General-Sekreiär der Landwirihschaftskammer ist, also ein von der Landwirtbschaftskammer besoldetes Amt bekleidet. Da entspricht er den Voraussetzungen nicht, unter denen wir ihn auf- nehmen wouen. Daß das hier Linen Mann trifft, der sonst für diese SteÜe sehr geeignet sein würde, kann ich auch meinerseits nur be- dauern, aber ich kann nicht hindern, wenn die Kaufmannschaft sagt: Er entspricht nicht den Bedingungen, und wir wollen ihn deshalb nicht. Ich kann das bedauern, aber nicht ändern.

Graf Udo zu Stolberg knüpft an die vom Minister erwähnte Möglickpkrit an, daß die Regelung dcr Frage in Berlin Vorbildlich für die Provinzbörsen werden könne, um sicb dann gegen eine solche Regelung

auszusprerbrn. Geheimer Kommerzien-Rati) rentzel: Jm Börsenausicbuß

haben die Vertreter der Kaufmanns aft einstimmig erklärt, daß die Landwirtbschaftékammern, wenn sta an der Verwaltung der Produkten- börsen_1beil nehmen rvr-Uen, dies tbim müssen durch ihre Mitglieder. und mcbt durch Beamte. Die Ausführungen des Grafen Kiinckow- stroem beweisen nur, daß der betr. Paragraph des Landwirtbscbafts- kammer-Gefeßes Verfeblt sei. Laffen Sie endlich di? Empfindlichkeiten fallen und vertragen Sie sich!

Graf Udo zu Stolberg hält die vom Geheimen Kommerzien- RthffFrZenßel gegebene Daritkklung des Differenzpunktes nicht für zu re en .

Minister für Handel und Gewerbe Brefeld:

Meine Herren! Es handelt sich Hier um die Auskegung der Bestimmung drs § 2 des Landwirtbschaft§geseßes:

Den Landwirthscbaftskammern wird nach Maßgabe der für die Börsen und Märkte zu erlaffenden Bestimmungen eine Mitwirkung bei der Verwaltung und den Preisnotierungen der Pröduktenbörsen, sowie der Märkte, insbesondere der Viebmärkte, übertragen.

Nun möchte ich nicht gern bezüglich der Auslegung des Gesetzes, wozu ja in erstxr Linie der Herr Landwirtbscbafts-Minister berufén ist, seiner Auffassung präjudizieren.

Ich bin aber bisher von der Ansicht ausgkgangen, daß die Auf- fassung drs Hsrrn Geheimen Raths Frenßel nicbtzutreffend sei; ich babe meinerseits immer angenommen, daß die Mitwirkung bei der Ver- waltung und der Preisiwtierung durch drnjenigrn Minister zu regeln ist, der mit der Ausführung des Gösetzes brtraut ist. (Sehr richtig!)

Skilié Aufgabe ist es, zu bestimmen: in der und der Weise soll die Sache wor fich gehen. Das ist meine Auffaffung; ich wia aber damit einer etwaigen abweichenden Auffaffurig drs Reffort-Ministers durch meine Erklärung nicht präjudizierkn.

Beim Eisenbahn:Etat befürwortet

Prinz zu Sebosnaicb-Carolath eine befferr SchienenVer- bindung von Gubrn und Forst.

Ministerial-Direktor Or. Micke ixrmerkt, daß eine Kleinbahn, als welche Guben-Forst gedacht ssi, nicht Anspruch auf die Tarife habe, welche für Nebenbahnen gelten.

Nachdem Prinz zu Schoenaich:Carolath und Ministerial-Direktor ]))“.Micke zu dem Gegenstande wiederholt das Wort genommen haben, bemerkt drr

Minister der öffentlichen Arbeiten Thielen:

Meine Herren! Wir kommrn jsßt in die ailgrmeine Erörterung der Frage binkin und ich möckyte, ebe wir dazu übergehen, wenigstens diesen Spezialfall auch mrinsrseits boffexrtlich zur Erledigung bringen. Als die Interessenten für die Bahn Forst-Guben fich zum ersten Mal mit dem Antrag um Gsnehmigung eincr Kleinbahn an mich wandten durch die Provinzialbebörde, sagten sie ausdrücklich. daß don einkm irgend erheblichen Durchgangsverkebr nicht die Rede sein könne; nicht für diessn, sondrrn für den Lokalwerkebr solle in erster Linie die Bahn gebaut werden. Aamäblich wuchsen nun aber, wi?“ es sckwint, in dkn Véthandlungcn mit den Unternehmern die: Aufgaben für die Balm und fie dehnten nunmehr ihr Augenmerk über die eigxm- licben örtlichen Verkehre hinaus, auf solche Verkebrk, die als all- gemeine Cisenbabnvkrkrhre angesebén wrrden müssen! Meine Hkkkkn, was steht denn im Kleinbabngeseß? Jm Kléinbabngefeß ift aiierdings keine grnau umschriebene Begriffßdefiniiion der Kleinbahn gegeben), 83 ist aber doch in dem zweiten Absaß des F 1 Folgendes bestimmx:

Insbesondere find Kieinbabnen der Regei nacb solche Babnen, welche hauptsächlich dem örtlichen Verkehr innerhalb eine?- Gemeinde- bezirkes oder benachbarter Gemeindrbezirke wkrmiitein, sowie Babxrn, welcbe nicki mit Lokomoiivrn brtrieben wrrden.

Meine Herren, wrnn Sie dieses Schema auf die Bahn von Forst nacb Gubrn anwendsn und damit den Verkehr vergleichen, welchen dieselbe in Anspruch nimmt, beiipirlßweisé drn Kobienderkebr von Staatsbabnstationrn nacb Staatsbabnstarionen, so werden Sie wohl za der Uederzeugung kommen, daß sie als eine Klein- bahn nicht mehr angesebén werden kann. Die beiden Ent- scheidungen, meine und die der Hailsschen Direktion, stehen darin durchaus nicbt im Widerspruch; ich konnte die Bahn als eine Klein- bahn ansehen und meine Genehmigung zusagen, da die bstreffenden Jniereffenten fick) innerhalb des Rahmens hielten; sowie fie aber über den Rahmen binauskommen und mit ihren Anträgen auf direkte Expedition, Nachlaß drr Erprditionßgebübrrn und Uebernahme des größeren Koblenderkehrs an die Haßlesche Direktion herantreten, war diese verpflichtet, ihnen zu sagen: nun hört es mit der Kleinbahn auf, mit diesen Ansprüchen tritt sie in Reih und Glied mit den Eisen- bahnen, die dem Geseße vom 3. November 1838 unterstellt find.

Graf von Frankeztberg erwähnt eine Entscheidung der Eisen- babiwxrwaltung, welche in den Jntereffentenkreisen das größte und unitebiamste Aufjeben erregt habe wegen der Menge von Schranken und Vorbehaltxn, an die der Minister seine Genehmigung knüpfe. Es_wetde dabei offenbar von der Besorgniß außgegangen, daß jede Kleinbahn den bestehenden Staatsbahnen Konkurrenz machen könne.

Minister der öffentlichen Arbeiten Thielen: Meine Herren! Ich habe den Kleinbahnkn gegenüber ein ganz gutes

/*.

Gewissen. Seit dem Jahre 1892 ist das Kleinbaanesen in eine: Entwickelung begriffen, die weder die Staatßregixrung noch das Land emartet hat, und es kommen Momente, wo mir, wenigstens in einzelnen Gegenden, die Entwickelung schon etwas zu rapide erscheint. Es haben zu dieser Entwickelung auch eine Reihe von Erwerbs- geseliscbaften beigetragen, denen selbstverständlicb die Rente in diesen Kleinbabnen die Hauptsache ist. (Sehr richtig !)

Meine Herren, um Ihnen auf die Anfübrung des Hern Grafen Frankenberg ein Bild zu geben, wie die Ent- wickelung vor sich gegangen ist, wiederhole ich die Ziffern, die ich gestern Abend in später Mitternachtssiunde in der Eisenbahn. Kommission dieses hoben Hauses vorgetragen habe. Es find seit Jn, krafttreten des Geseßes vom 28. Juli 1892 bis zum 1. Oktober 1896 129 Kleinbabnen in einer Gesammtlänge von 2520 km genehmigt, Ich bitte dabei zu berücksichtigen, daß das erste Jahr nach In- krafttreten des Kleinbabngeseßes eigentlich mehr ein Orientierungs- und Vorbereitung§-, ais praktisches Jaizr für die Klein. bahnen gewesen ist. Von diesen 2520 km find am 1. April d. J. bereits fertig gewesen und in Betrieb genommen 2090 kw, 430 Km waren noch im Bau bcgriffen. Inssxesammt sind seit 1892 146 Kleinbahnunternebmungen grnebmigt und fernere 329 als Kirinbabnen meinerseits zugelassen.

Meine Herren, aus diesen Ziffern, glaube ich, geht doch soviel hervor, daß der Arbeitßminister durchaus nicht streng gegenüber den Kleinbabnen werfäbrt. Aber, meine Herren, der ArbeitSminisier ist durch das Geiss gebunden. Die Kleinbahn sollte keine Eisenbahn werden und ist darum in ganz anderer Weise rechtlich und faktisch durch das Gesetz gesteüt wie eine Eisenbahn; sie bat weder die Rechte noch die Pflichten, wie sie aus der ReichSVIrfaffung hervorgehen: fie steht weder unter der Betriebßordnung, noch unter der Verkehrs- ordnung; sie ist andererseits mit einer ganzen Reibe vori Privilegien ausgestattet, die die Eisenbahnen nicht haben. Sie sollte eben keine Eisenbahn werden, sondern fie sollte den Lokalwerkebr zwischen benachbarten Gemeindebezirken Vermitteln, fie solite der Zubringer-, die Stickybabn im großen Ganzen werden, die den Verkehr von und nach der Eisenbahn zu bewältigen Hätte. Mit der weiteren Entwickelung ist naturgemäß auch der Wunsch gewachsen, aus diesm Kleinbabnen aUmäbiicl) Eisrnbabncn zu machen; insbesondere da, ivo es dringend erwünscht erschiene, baldigst Renten aus dem Unternehmen zu erzielen, und zu dem Ende fich untkr den Privilegien des Kleinbahngesetzes und ohne die Lasten des Eisenbahngeseßes an den Verkehren der Staatßeisenbahn durcb Abkürzung von Linien u. s. w. zu betbeiligen.

Meine Herren, so lange wir im StaatSeifrnbabnsystem sieben - und ich glaube, mich in Uebereinstimmung mit sämmtlichen Mit- glieder): dieses hohen Hauses zu befinden, Wenn ich annehme, daß es als ein Segkn für das Land zu betrachten ist, daß die Ver- staatlichung eingetreten ist, (Zustimmung) und dadurchaus kein Grund ist, aus diesem Staatsbabnsystem wieder in ein gemischtes überzugeben -- wenn man auf drm Standpunkt steht, dann dar? man auch nicht auf Umwegkn zu dem gemischten System zurückkehren; und das sind Umwege, wenn durch Vermittelung der Kleinbabnrn allmählich wieder ein gemischtrs System ins Land einzieht.

Herr Graf Frankenberg bat eine Reihe von Beispielen an- griübri, in denen der Bau der betreffsnden Babu ais Kleinbahn ver- weigert worden; in einem Theil dieser Beispiele [xai schon die Reichs- bebördr Einspruch erhoben und verlangt, daß die Bahn dem Eisku- badngeseß unterstellt werde“, daß fie so gebaut und eingerichtet Werden muß, daß die Betriebsordnung und die VerkehrSordnung für deutsch? Eisenbahnen Anwendung finden kann.

Ich möchte aber nicht iveitläufiß wérden und möchte mich 13?- schränken, auf den, wie mir scheint, Hauptpunkt aus den Erörterungen des Grafen Frankknberg; das ist nämlich der Punkt, wo der Eisen- babn-Ministrr Anstand nimmt, den Kleinbahn?!) Durchgangsverkchr zu überlassen. Meine Hkrren, soweit ich vsrstanden babe, befindet fich der Herr Graf Frankenberg aber in einem Jrrjbum. Es soll dM Kleinbahnen nichr verwebrtwerden, v:)n irgend einer Staatsbahnstation auf irgend eine Station ihrer Kleinbahn Transvorte 'zu übernehmxn, es soll ihr auch nicht verwehrt werden, von irgend einer Kleinbahn- station nacb einrr Staajsbabnstation Trankyotte zu bringen. Was ihr nur Vermehrt werden soll in der Regel - 68 können Fälle Vorkommen und smd schon wiederholt vorgrkommen, wo das im aligemeinen wirth- schaftlichen Interesse auch gestattét wird, _ ist, daß die Kleinbabnen fich als Mittelglieder, als Durchgangsstrecken, zwischen zweiEisenbabn- stationen schieben. Sie würden damit in das eigentliche Eisenbahnncö als Mittelglieder eintreten müffen und dazu find fie nicht bestimmt und nicht geeignet. Meine Herren, ich habe, um keine Unkiarbeit übrr die Stellung drs ArbeitE-Ministers zu den Kleinbabnen zu lassen, bei der Einbringung des diesjährigen Anleibegeseßes demselben den ge- nannten Erlaß s owie eine Reihe anderer Materialien mitgegeben. Auszkr diesem Eriaffe ist das eine Denkschrift über die Entwicklung des Klein- babnwese'ns sowie die Erörterung der Frage, inwirfern die Kleinbabnsn an den Cxpeditionßgebübren und den direkten Tarifen zu betbätigen sein würden; Sie finden diese Schriftstück? in dem dom Abgeordneter.- bause übergebenen Material. Meine Herren, ich bin fest überzeugx- wenn Sie dieses Material einsehen und fich vergegenwärtigen, welcbe koloffale Entwicklung das Kleinbabnwesen inzwischen genommen baf- wie auch namentlich in der Provinz, der Herr Graf Von Frankenberg angehört, wo in der aÜerießten Zeit noch 40 Genrbmigungsgesuche für Kleinbabnen genehmigt worden sind, so glaube ich, wird Herr Gra; von Frankenberg nicht daran festhalten wollen, daß seitens des Ministeriums nicht mit Wohlwollen die Frage der Kleinbabnen und ihrer Konzessionierung debandelt worden ist.

Herr von Herßberg bemerkt, daß in Pommern Ende Februar d. I. ein ganz gewaltiger Wagenmangel einßetreten sei; bei Links

einzigen_ Fabrik seien 378 Wagen nicht gesteüt worden. Die MMU für Anicbaffung neuer Wagen müßten erhöht werden.

Minister der öffentlichen Arbeiten Thielen:

Meine Herren! Wir haben nicht nur 12 Millionen für Vex- mebrung des Wagenvarkes eingestelLt, sondern sehr viel mehr. Wir haben aus dem extraordinären Dispositionsfonds von 20 Million??- welcher im vorigen Jahre zum ersten Male praktisch geworden 1.1?- den allererbeblichsten Theil zur Vermehrung des Materials ver“ wendet, insbesondere zur Vermehrung der Lokomotiven. Denn, UM rechtzeitig die Wagen an die betreffenden Produktionsstellen betan- zubringen, bedarf es in erster Linie einer genügenden 3451 von Lokomotiven. Es sind nun auch in diesem Jahre sehr erbxbliche Mittel für den Bau von Betriebömateriai vorgesebkn ""'

theilweise bereits vmvendet worden, beziehungsweise werden im laufenden Jahre. sowie die betreffenden Fonds disponibel sind, ver- wcndet werden. Ich kann nur hinzufügen, daß wir die Leistungs- fähigkeit unserer Waggonfabriken voll in Anspruch genommen haben, daß wir uns aber bisher nicht haben entschließen können, auswärtige Waggoniabriken heranzuziehen. (Sehr richtig !) Meine Herren, nun giebt es zwei schlimme Perioden im Jahre: Das ist die große Sturm- und Drangperiode im Spätherbst, am schlimmsten im November, und dann eine zweite kleinere im Frühjahr. Ich habe immer die Meinung gehabt, daß durch sachgemäße Dis- positionen der betreffendrn Versender und Empfänger die Frühjahrs- periode Wefentlicb abgeschwächt werden könnte; aber darin babe ich mich getäuscht. Jeder will im Frühjahr, Womöglich in derselben Works sein Saatgut, seinen künstlichen Dünger haben, und der be- treffende Baulieferant oder Unternehmer seinen Zement, Kalk und sonstiges Material; kurzum, es drängt fich in wenigen Wochen ein ganz kolossalcr "Bedarf zusammen. Tritt 'das nun gleich- zeitig noch mit dem Aufgang der Schiffahrt zusammen, so ist der Bedarf an gedeckten Wagen - und darum handelt xs sich in dieser Fxühjahrsperiode - „fast ausschließlich ganz plößiich außerordentlich groß, und die Eisenbahnverwaltung ist, trotzdem sie alles gethan bat - ich muß sagen, das Zentral-Wagenbureau hat Tag und Nacht geschafff, um Abhilfe zu bringen, doch zeitwsise nicht in der Möglich- keit dazu gewesen. Aber ganz so schlimm, wie ck Herr v. Heryberg gcscbildcrt hat, ist die Sache doch nicht. Wenn ihm die chemischen Fabriken gesagt haben, 378 Wagen seien ihr nicht gesteUt wvrden, so ist das, wörtlich genommen, virlleicbtrichtig. Aberici) möchte Sie bitten, in der Fabrik zu fragen, ob sie 378 Wagen wenigrr versandt hat, dann wird sie Ihnen sofort antworten: nein. Sie hat die 378 Wagen fo herausgerechnet, daß die an dén verschiedenen Tagen nicht gestellten Wagen zusammengestellt sind, und dann kann allerdings schließlich eine Summe von 378 herauskommen. Ick bin fest überzeugt, daß man nicht 378 Wagen weniger versandt hat, sondern daß sick) die Versendung nur hinausgeschoben bat. Ick gebe aber zu, daß auch dies große Ver- legenheiten für die Produzenten und Konsumentrn herbeiführen kann.

Wenn nun darauf hingewiesen ist, das; möglicherweise in der Mobilmachung noch schlimmere Zustände eintreten können, so möchte ich darüber doch den Herrn Vorredner beruhigen. In der Mobil- machung müffen wir sehen, wo wir die Wagen alle hinstellen, die wir

übrig haben.

Ober - Bürgermeister Westerburg - Cassel plaidiert für Ver- größerung des Caffeler Bahnhofs, der für _den enormen lokalen und Durchgan Sverkebr viel zu klein geworden sei.

Frei err von Malßabn halt die Vertreiimg von derartigen Lokalintereffen bsi der Etatsberathung auf Grund skiner 281äbrigen Erfahrung für einen 35113115. _

OFr-Bürgermeister Westerburg Vérwabrt sich gegen diesen Außdru . _

Gegen 5 Uhr beaniragt Freiherr vdn Manteuffel die Vertagung. Der Prasident widerspricht dem Antrage, drr darauf zurückgezogen wrrd. _

Bei der Bauverwaltung bringt _

Ober-Bürgermeister B e n d er- Breslau den Streit der Telegrapben- verwaltung und der Stadtgemeinde Brrslau_we'gen der_Anlage von T€1egravbenleitun§en zur Sprache. Die_Beborde habe jetzt, wo der Prozeß beim Reichsgericht schwebe, plötzlich deri Komprtcnzkonftikt er- hoben. Dadurch werde verhindert, daß endgulttß festgestrllx werde, was thatsäcblicb zur Zeit auf diesem Gebiete Rechtens sei. Die Frage sei für die Kommunen Von der größti-n Bedeutunß; es handle sich um die Rechte der Gemeinden an ihren Straßen. _

Ein Regierungs-Kommissar bemerkt, das; in dem Breslauer Falle einem früheren FalLe, der sich in der Provirxz Westfalen abgespielt babe, analog Verfahren sei, worauf Oder-Burgermeffter Bender nochmals nach der Absicht fragt, wclche dt_e Regieruxig bistimmt habe, in diesem Falle dem Reichs-Poftfiskus gefallrg zu skin.

Der Regierungs-Kommissar erwidert, _daß dad_urch fest- gesteüt werden solle, ob dis Augeiegrnheii dffentlrcb-reckytitchrn oder zivilrechtlichen Charakters fäl. _

Um 51/4 Uhr wird die weitere Etatsberathung auf Frei:

tag 1 Uhr vertagt.

Haus der Abgeordneten. 92. Sisung vom 26. Mai 1897.

Ueber den ersten Theil der Sißung ist vorgestern berichtet worden. *

Die zweite Bera_thr_mg_ ___dcr Novelle zum Handels- kammer e 8 wird or ger . _

§ 34gxrsbetimmt: Die Handelskammer ist befugt, ?_Dts- pacheure und solche Gewerbetreibende der in § 36 der _Rerchs- Gewerbeordnung bezeichneten Art deren Thätigke1t_in dgs Gebiet des andels fällt, insbe ondere auch Probezieher fur Zucker und elaffe, öffentlich anzustellen und zu beeidtgrn.

Abg. Gurke ( entr.) beantragt aus rechtlicher) Grunden, die von der Kommi sion hinzugefü ten_ Worte „rnsbcsondrre - Melasse“ wieder zu streichen, weil diese Probezieher bereits unter den § 36 der Gewerbeordnung fielen.

Die Abgg.Gotbein(sr.Vgg.),Reichardt(nl.)undvon Brock- bausen (kons, sowie Geheimer Regierungs-Rath Lusensiy sind mit drr Streicang einverstanden.

Der Antrag (Borke Wird angenommen. _

§ 341) bestimmt: Die Handelskammer unterliegt der Auf- sicht des Ministers für Handel und Gewerbe. Auf Antrag desselben kann eine Handelskammer durch Beschluß des Staats- Ministeriums aufgelöst werden. Es smd sodann Neuwahlen anzuordnen, die innerhalb dreier Moqate vom Tage der Auf- lösung an erfolgen müssen. Ueber die Ge_s_chäftsordn_ung und Vermögensverwaltung der Handelskammer wahrend der Zwrschen- zeit trifft der Minister die erforderlichen Anordnungen.

Abg. Gothein beantragt pr'm ipaliter, den F 341) ab- zulehnen, evcntualiler den leßtcn zu I[_affen: Dre Auf- lösung tritt erst mit der nach erfolgten euwahlen vorzu- nehmenden Neukonstituierung der Handelskammer m Kraft._

Abg. Möller (ni.) beantragt den Zusatz: Dabei_1t Fur- sorge zu treffen, daß dre dcn andelskamnzern _gcseßli uber: tragenen Pflichten und Befugn ffe auch fur die Zwrschcnzeit erfüllt werden können.

Berichterstatter 1)r. Eckels referiert, daß die Kommission diesen aragrapben in die Vorlage kingeschoben habe, um einmal die ]cit übten schwebende Frage zu entscheiden, die auszetaucht sei, als Farsi

BiSmarck mit dem Jahresbericht einer Hande ökamxner nicbt einver- standen gewesen sei und zwar die Kammer nicht aufgelöst, aber den Behörden untersagt habe, die Beiträge für die Kammer ein uziebxn. Abg. [)r. Stephan-Beutben ÄZentr.) stimmt dem Yrinnpal- uflösungsbefu nis; der ' rgirrung

um o weni er ür an ebracht halte, als die egierunq se in der Vorlage eib ni t gcfor ert babe; eventuell stimme er dem Antrag

öiler o er dem Eventualautrag Gotbein ou. _ Abg, Gotbein hält die gänzliche Streichung der Auflöiungöo

antra

Gotbein Lu, weil er eine

befuguiß fü; das keße. Die Handelskurse! babe wichtige Befug- nisse, die m?! uaterbroÖeu werden dürften; z.B. babe die Breklauer Kammer klich mehrere hundert Gutachten an die e zu er- statten; die Kammer be ferm ebm iche Handlungen vorzu- nehmen, über das allerwefea, die örsmordnungeu rc. zu ent- scheiden. In allen diesen Tbäiiskeiteu werde durch eine Auflösung ein Vakuum einth Die Auflösungsbefugniß werde in der taxis fast gar keine Bedeutung haben. Mindestens müse aber zur eseiti- gung der praktischen Schwierigkeiten infolg_e einer Auflösung sein vantualantrag angenommen Werken, der praxisee sei als der Antrag

o er. Abg. G am Zstkons.) : Die vom Abg.Gotbein angeführten Funktionen find den Hande ammeru keineSwes-„s durcb Ges übern en worden. Der Minister kann den Kammern i_eden Augenb ick die ufficbt über die Börse entziehen, und damit entsallxn rie_ Hauptbedenfen des Abg. Gotbein gegen den Kommissionsbeschlmz. Dlé Streichung des § 3413 würde zu den größten Schwierigkeiten führen. Fürit BiSmarck ist mit den Handelskammern nicht in Streit asratben, weil ste seiner Zollvolitik nicht xustimmten, iondern weil fie sicb Weigerter), unrichtig?

ngaben ihrer Berichte richtig zu steller). Er bat fie allerdings mtb): auflösen können, hat aber praktisch daßielbe erreicht. ES bandelx i'1ch jest nur darum, diese Mr") lichkeit geirßiicb tritxul en. Damit kommen die Handelskammern effet weg, als WMQ rri'kürlicb ZW:: fie verfahren wird. Der Antrag Möller _iri üheräixifis, d:: "son nach der Vorlage der Minister für die ZwixiYenzeit die nöxbrgm Ar- ordnungen zu treffen bat. Ich bitte, den F 341) UQVRMTSU :m- zunehmen.

Minister für „Handel und Gewerbe Brefeid:

Meine Herren! Die Bestimmuvgen des § 341) iiimmw 7273 25!!- licb überein mit den Bestimmungen des §31, w21cher äch in der Orr- jährigen GeseßeLVorlage über die Handelskammern beéand, nur m'a dem einen Unterschied, das; statt des Wortes .GesÖäfTZiüÖrung' 13,5 Wort .Geschäftßordnung' aufgenommen ist. - Richtiger und Verständ- licher ist es, das Wort .Geschästsfübrung' zu 1213811: in dissem Sinne liegt ja auch ein Antrag auf Verbesserung Vor.

Nun möchte ich zunächst hervorbeben, weshalb der § 341) nicht in die gegenwärtige Geseßesvorlage aufgenommen ist. Der Grund ist einfach der, daß es fich für die Regierung jest nicht mehr darum handelte, ein organisches Geseß über die Handelskammern vorzulegen, sondern daß, wie in der Begründung dieser Vor- lage auch schon hervorgehoben ist, man fick) darauf beschränkt hat, diejenigen Bestimmungen in das Gesrß aufzunehmen, die einerseits durch die bestehenden Geseße und andererseits durch das praktische Bedürfniß als unbedingt nothwendig an die Hand gegeben sind. Dann war es aber nicht nothwendig, eine Bestimmung aus- drücklich zu treffen bezüglich der Aufsicht, die dem Minister über die Handelskammern zustehen soli. Denn diese Aufsicht bat er in der That bereits. Sie folgt aus den aÜgemeinen geseßliÖen Bestimmungen, die sich im Landrecht und in der Regierungsinftruktion finden, wonach dem Minister die Aufsicht über die Korporationen und insbesondere über die den Zwecken von Handel und Gewerbe dienenden Kor- porationen zusteht. Es war also nicht nothwendig, eine Bestimmung _in diesem Sinne aufzunehmen.

Ebenso wenig war es nothwendig, eine Bestimmung über die Auflösung vorzusehen, -- aus dem Grunde, weil die Praxis sowohl als auch die innere Begründung für die Auffassung spricht, von der man stets ausgegangen ist, daß der Minister, wenn er die Befugniß hat, die Genehmigung zu ertbeilen oder zu verweigern zur Errichtung yon Handelskammern, auch die Befugniß haben muß, die Genehmigung dann zurückzuziehen, wenn die Vorauésrßungen nicht mehr Vorliegrn, unter denen er fie ertbeilt hat. Mit der Entziehung der Genehmi- gung wird thatsächiich der Zweck erreicht, drr im öffentlichen Jntereffe erreicht werden muß; es werden dann der betreffenden Handelskammer die öffentlich rechtlichen Befugnisse genommen, die ihr nicht mehr belassen Werden dürfen. In diesen Besorgnissen gehört vor allem am!) die Einziehung don Beiträgen, und Wenn die Handelßkammrr nicht mehr in der Lage ist, Beiträge zwangsweise einziehen zu können, dann wird fir doch dem Zustand der Auflösung sehr nahe sein.

Nun hat man es in drr Kommission für zweckmäßig gehalten, 1":th die engsre Brgrenzung der Aufgaben des Entwurfs, wie er von seiten der Rrgicrung vorgelegt ist, hinauszugkben und eine voÜftändige Revision sämmtlicber Bestimmungen über die Handelskammern vor- zunehmen. Demgemäß hat man es auch für richtig gehalten, diese Bestimmungen aufzunehmen, die fick) in dem früheren Geseß- entwurfe befanden, um diese scheinbare Lücke des Gesetzes zu decken. Dornach ergiebt fich also, daß wir unsererskits die Aufnahme dieser Bestimmungen tbatsächiich nicht beanstandet haben; daß sie aber nothwendig sei, das brauchen wir nicht anzuerkennen. Streichen wir sie, so bleibt es bei dem aus den bisherigen Bestim- mungen und der Praxis sich ergebenden Rechtßzustand. Ich würde aber meinerseits befürWorten, sie anzunehmen, denn wenn man einmal sich auf den Standpunkt gcsteUt hat, daß dieses Gesetz nicht lediglich dirjenigen Bestimmungen aufnehmen soil, deren Annahme wirklich praktisches Bedürfnis; ist, dann muß man auch diese Be- stimmungen annehmen, welche in den Rahmen eines organischen Ge- seßes gehören.

Ich möcht? es nun für unbedenklich zulässig halten, wenn man hier gerade das Wort „Auflösung' nicbt JSUZUQUJIÜUS versteht, wie es der Abg. Gotbein verstanden hat, so daß man aus der Fassung die Konsequenz ziehen müßte: Wenn die Handelskammer aufgelöst ist, so existiert fie nicht mehr. Bei eincr solchen Auslegung würde der Inhaber des von der Handelskammer angesammelten Vermögens wegfallen, und dieses Vermögen würde, wenn die Handelskammer aufgelöst ist, nicht auf die durch Neuwahl zu bildende neue Kammer übergeben. Man kann aber doch den ersten Satz des Absaß 2 nur interpretieren unter Mitbineinziehung des folgenden Satzes, in welchem gesagt ist: ,es find sodann Nkuwablen anzuordnen“; das heißt doch nichts Anderes, als die Auflösung bezieht fich lediglich auf die aktuelle Zusammenscyung der Handelskammer, nur die wird aufgelöst, es find daher alsbald Neuwahlen vorzu- nebmcn. Ick glaube deshalb, es ist tbatsächlicb unbedenklich, den § 341), so wie er Vorliegt, anzunehmen, und es ist auch korrekt, ibn anzunehmen, wril die Kommission fick) einmal auf den Standpunkt gestellt hat, nicht lediglich diejcnigen Bestimmungen aufzunehmen, die in eine ergänzende Noveüe gehören, sondern das Gesetz selbst in seiner Gcsammtbeit zu revidieren und umzugestalten.

. W es ua die er Erklärun für das Beste, die KWI? __.361_Z_1__1__c__1_ ZZZUSÜMLT diesfür die Handßlskammern günstiger sei, weil die Auflösungsbefu nis; dem ganzen Staats - Ministerium iibertragen werde, und icht Leinen Antrag zurück, der dadurch uber- fiüx geworden sei, WK

ich öordnung" durcb „Lescbäitsfübrun?“ zu ersetzen.

Abg. Kirst!) (Zenit) befürwortet einen Antrag.

der Aba. Kirsch bcantrage, das Wort .Ge-

Abg. von Brockhausen (kauf.) s(bließt [Feb den Ausführunxea des Abg. Gamp. an; dieselbe Auflösungébefugms der Regierung - stehe auch für andere Insiijute, nament ich fur die Landwirtbszbafts- kammern. Er stimme gegen den Antrag Goibein und nur fur den Antrag Kirsch. . . Die Anträge Gothem werden ab elehnt; Z“; 341) mird nut der Aenderung nack_)_ dem Antrag Ki ch (zugenommen.

Nach § 36 so das Geseß mit einigen Außnahmen auf

die bestehenden kaufmännischen Korporationen keine Anwendung fmden. _ _ Abg. ]))". Stephan:Beuihen beaytragt, auch die BG stimmung über die Oeffentlichkeit der Sißuzi en hiervowaus- zunehmen, sodaß auch die Verhandlungen dreßer Korporationen öffentlich sein müssen. Er beantragt _ferner den Zusgß, daß es zur Vcreini ung einer kaufmännischer) Korpqratwn Mit einer schon beßehenden Handelskammer eines mri _ dieser zu vereinbarenden Statuts bedarf, welches der Genehmigung des Ministers unterliegt. _ _ _

Abg. Dr. Böttinger (nl,) bedauert, daß die _Jndustrte m den Korwrationen nicbt genugend Vertreten ici, und_bel)al_t sich Vor, eme rmirrkcherrke Resolution in der drittkn Lesung e_mzubrm en.

ASZ. von Brockhausen siimmx den Anfrage)) des b_g.Stepbaa zu. wxil (":e Konsequenzkn des Veschlunes zu §2 seien, behalt sich aber 8111? :ndkre Abfiimmung für die dritte LSsung vor. _ _

Airs. Garni: erklärt fich gleichfalls für die Anfrage u_nd erwidert "kerri Adz. Böttingkr, daß es lrdigiici) Schuld der Industrie selbst sei, ::?nn sie krine génügsnde Vertretung in den Korporatiouen hab?.

Akz. Brrrmél (fr. Vgg.) bestreitet, daß die Industrie in de_n Kkrrrratir'neri nicht biurkichend Vertreten sei, und beruft ficb_aui die :rrrratirnskn in Stettin und Königsbsrg, welcbe mehrere Mitglieder LTUR“). ki? zugleich drm Handel und dsr Industrie angehörten.

Z' 36 wird mii. drn Arnderungcn des Abg. Stephan an- gsnommrn. ___

Irn Übrigrn wird die Vorlage nach den Kommqnons- beschlüffen _ angenommen. _ _

Die Kommission beantragt ferrirr folgrride Reso1_ution_: die Regierung zu ersuchen, die Gerichte dahin anziiwcnen, das sie vor einer ein für (1116 Male erfo_lge1_1den Y_rrerdigxnig _von Bücherrevisorcn und sonstigen kayfmanmsäyen _xachverstaiidrgen die Handelskammer hören und sick) don ihr hierzu, wwre zur BFstellung als Konkursyerwalter geeignete Personen vorichlag€n la en.

Die Resolution wird angenommen._ _ __ _

Es folgt die Berathung der Der1kx_chrrft _ 11er 131221133: führung des Geseßes von 1895,_ betreffend drr_Bew111;gUng von Staatsmitteln zur Verbe11eru_ng_ der Wohnunqs: verhältnisse von Arbeitern, dic tn itaatlrxiirn B2- trieben beschäftigt sind, und von gering bcioidcren Staatsbeamten. _ __

Abg. Dr. Stephan - Beuthen beantragt die Urfxsrwrrxurig der Denkschrift an die Budgetkommisfion. Mit dendori der_Regierung beiolgten Grundsätzen könne er sich nicht doüstandrg einveiitandsn er- klären. Es werde zu sebr das fiskalische _Jntereffe wahr enomuien und ein möglichst Hoher Mietbsertrag zu erzielen gesucht. as Renz- erträgniß habe 2,9 0/0 des gesammten Anlagekavitqls betragen,_ dre Regierung könne sich auch mit einer mäßigen Verzmsunx; hkgnrrgen; Das beste System im Interesse der Gesundheit_ und Sittlichkeit ser das der Einfamilienhäuser mit gesonderten EinJazigen und gesonderten Treppen. Dabei könnten nicht so leicht Krank e_tten durch die herum- laufenden Kinder verschleppt werdsn und unsittltcher Einfluß a__uf die Kinder ausgeübt werden, wie beim Zusammenwobxien i_n großeren Häusern. Die Regierung babe disst» System aber leider mehr befolgt, weil es mehr Kosten Verursache. __ _ _

Abg. Gump stimmt der Ueberrvenung an _die Kommission _zu, widerspricht aber der Ansicht des Vorredner?) _:r_1 Bezug_ auf Em- familienbäuser und meint, raß man eme so maßige Verzinsung yon 2,9 0/0 nicht beanstanden könne. _ _ _ _

Abg. Möller ist mit der Ueberweiiung an die Kommrifiowem- verstanden und meint, das; ein Einfamilienhaus_in vielsn lgndltchen Distrikten, wo der Platz biÜig sei, nach vielen Richtungexr ivunscbxns- wert!) sei; dieser Wunsch widerspreche aber der im_ vorigen Jahre angenommenen Resolution des Hauses, daß die Hauser den örtlichen Vsrbäitniffrn angrpaßt Werden sollten. 2,9 9/9 sei eme sebr biÜigc Verzinsung. __ _ _

Cin Regicrrtn gskommiii ar sagt die Vorlrgung O_yn weiterem Material und von Zeichnungen der Häuser in drr__Kom_mt1fi0xi zu.

Die Denkschrift wird der BUdgLikOUMUsUOU uberrvtcsen. _

In erster und ziveiichcrathung werdcn sodimxi n9ch die Gesetzentwürfe, betreffend Abiindcrung der hinsichtlich _der Jagd auf Wasscrvögeleiir Oftfrißöland gcliendcn ge1eß: [ichen Bestimmungen, betreffend die Erri chtung eines Amts- gerichts in der Stadt Witkowo und betrefxcnd dcn Erlaß polizeilicher Strafverfügrrnge_n we, en Ucbßrtretung strom: und schiffahrtSpolizetlrcher _orschriften _auf der Elbe und auf dem Rh_eine,sow1e der Zuiaßartikcl zur revidierten Rheinschiffahrtsaktc vom 17. Oktober 1868 ohne chattc angenommctx. _ „_ _

Schluß nach 31/2 Uhr. Nachnc Sißung xrreitag 11 Uhr. (Vereinögescß)

Statistik und Volkswirthschast.

Au§wärtig€r Handel des drutscben Zoligsbirts im April1897. (Nach dem dom Kaiserlichen Statistiickycn Amte bkrausgrgrkknrn Apriibcitk.)

13. Einfuhr im April in Tonnen 311 1000 LTZ nctio: 3354 822 gegsn 3057889 und 2591 474 im APril der beiden Yorxabrr, daher mehr 296 933 und 763 343. Yierunicr Edelmetalir 64, iibrige Artikel 3 354 755. Gestiegcn ist hauptsächlich die Einfuhr yon ?_lbjaiign (um 27 875), Drogueris-, Avotheksr- und Farben»aaren(26126_), Ergxn und Cisrnwaarrn (14105), Erden, Erzen rc. (115 299), Getreidr (62454), Holz :e. und Waarcn daraus (19 994), Matrrtal-Ic. Waaren_(;ls 092), wäbrcnd die Kobieneinfubr erheblich zurüYZegangcn ist (um 38 055).

Die Gesammtcinfnbr in den vier 5 onaien des_ Jahres bktrug 11213237 gegen 10010 940 und 8244 486 mi glktchen Abschnitte der Vorjahre. Am meisten bat die Getre'idkemfubr zugenommen: ] 956 748 gegen 1 708 756 und 1 193 169. __

8. Ausfuhr im April in Tonnen zu 1000 kJ nette): 2 199 404

gegen 2034252 und 1970 782 im April der batdrn Vorladre, daher mehr 165 452 und 228 922. ierunjcr Edelmetaüe 45, iibrige Artikel 2 199 659. Gestiegen ist baupt äcblicb die Ausfuhr Von Er_dcn, Erzsn sc. (um 83 679), Getreide (6783), Material; xc. Waaren (75 606, woruriter Robzucker 60854), Kohlen (71997), wabrend'dre Ausfuhr von Eisen und Eisenwaare? um 29 810, Steinen und Steinpaaren um 10 203 urück 2 an en it. 3 “„Sie? Ggesammtausfubr in den vier Monaten _des Jahres betrug 8236 797 gegen 7902 551 und 7 037 053 im gleichen Zeitraum der beidrn Vorjahre. Besonders gestie en ist die _Robzuckerausfubr: 300 274 ge en 186 645, darunter naZ den Vereinigten Staaten von Amerika 15? 388 gegen 68 555. _ __ _

Fabrräder-Einfubr in den vier Monaten: _4536 Stuck, abr- räder-Ausfuhr: 7513 Stück; Fabrradtbeile: n, Einfuhr 140, 1). us- fubr 120 r.

Die Selbstmorde in Preußen 1895. (Stat. Korr.) Im Jahre 1855 endeten im gesammten Staate 6174 (4896 männliche und 1278 weibliche) Personen ihr Leben durch

Selbstmord; von je 100000 OrwanWesenden starben demnach 19 in dieser

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